1912 / 102 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Apr 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Delegation an ein lne Staaten übertragen kann. Das hat er auch nicht getan. 5. er Bekanntmachung vom 5. Juli 1872 wird ge⸗ et die zur Vollziehung des Gesetzes in den einzelnen Fällen zu

effenden Anordnungen werden don der Landespolizei behörde verfügt. Darunter ist ganz gewiß nicht die Regierung des . verstanden, der Ausdruck bedeu kei vielmehr dässelbe wie sonst „höhere Verwaltungsbehörde . und gemeint ist in Preußen der Regierungsprasident. Gs ist jn auch ausdrücklich das Wort Ver⸗ fügung? gewählt. Die Aufgabe der iche weft un wird in Art. 17 der 3 umschrieben, -der dem Reichskanzler die Ueberwachung der Ausführung der Reichsgesetze und die Verantwortung dafür zu⸗ schiebt. Diese Ueberwachungstaͤtigkeit wird nach dem bundesfreund⸗ lichen Charakter den der Verkehr unter den Staaten trägt, sich in der Regel in der Weise abspielen, daß der Reichskan ler zunächst in ver trauliche Einigungsverhandlungen eintritt und ut wenn diese nicht zum Jlele führen, an den Bundesrat geht. Zu diefem Verfahren des Vanzlers ist es zu unserer Freude hier nicht gekommen; die bayerische Regierung hat rechtzeitig selbst gewünscht, daß die Sache 1 den Bundesrat entschieden werde, sie hat ferner erklärt, daß es bis dahin beim alten bleiben soll, und Bürgschaften dafür gegeben. Daher ist es für uns jetzt nicht angezeigt, . die Frage der Auslegung des Be⸗ griffs Ordenstätigleit⸗ materiell einzugehen. Der Bundesrat wird beschließen; wie, wissen wir heute noch nicht. Ich konnte mir denken, daß er bon dem Vorbehalt des Protokells Gebrauch macht und eine nene Ausführungsberordnung erläßt. Es wäre vielleicht besser ge⸗ wesen, er hätte fen nach Aufhebung des 8 3 dazu entschlossen; manche Schwierigkeiten wären dann beseitigt a, oder nicht auf⸗ getaucht. ie Angelegenheit schwebt bei der zu tändigen Stelle, zu der vir wenigftens das volle Vertrauen haben, daß sie die , gründlich prüfen und . Gründe, die für die bisherige Praxis sprechen, erwägen wird. ach der Entscheidung des Bundesrats wird bielleicht hier wieder darauf zurückzukommen sein; aber um Mißber,; ständnissen vorzubeugen, füge ich schon jetzt hinzu, daß wir dann nicht den Reichskanzler verantwortlich machen werden, denn für Bundes⸗ raͤtsbeschlüsse trägt er, keine Verantwortung; Zum Schlusse spreche ich noch meine Befriedigung darüber aus, daß die Angelegenheit durch die verfassungstreue und buͤndesfreundliche Haltung des neuen Kurses in Bayern einen Weg genommen hat, der jeden onflikt ausschließt. Wir sehen darin die beste Bürgschaft für die kJ des geschichtlichen Charakters des Verhältnisses von Reich und Bundes⸗

ich wir H uns ledig⸗ muß allerdings bekennen, daß pruch zwischen dem Kanzler und dem bayerischen cheint, indem der Kanzler davon sprach, daß er n von der Sache erfahren habe, während der e, seine K habe den Bundesregie⸗ ffaffung sofort M itteilung gemacht. Im übrigen ache den verfassungs mäßig angeordneten. Weg e Aber es kommen hierbei doch auch einige ö 6 Zunächst die Frage, ob der Organismus, den die Verfassung für die Ubereinstimmende Auslegung von Reichsgesetzen vorgesehen hat, wirklich in diesem Falle so funktioniert hat, wie er hätke funktionieren sollen. Als wir die reichsländische Verfassung hier verhandelten, wurde uns wiederholt von der Regierungsseite entgegen⸗ gehalten, daß der ganze Apparat darauf angelegt sei, daß es zu Reibungen und Meinungsverschiedenheiten überhaupt nicht kemmen solle. Dieses Ziel muß zu allererst bei der Auslegung von Reichs— zesetzen ins Auge gefaßt werden. Aus dem Vorgange, um den es 6h hier handelt, ö sich leicht die Vermutung ableiten, dJ eine Schwächung des Ein eitsgedankens eingetreten ist. Ueber die Rechts⸗ frage weicht meine Meinung von der des Abg. Spahn ab. Warum gehen wir denn immer auf die Ausführungsverordnungen, warum nicht auf das Gesetz selbst zurück? Wenn gefolgert wird, weil durch 8 2 wirkfame Mittel beseitigt ind, so herrsche ein gewisser Spielraum, so ist dies nicht richtig. enn der Wille des Gesetzgebers kommt im 8 1 zum Ausdruck. 56 bestimmt den Ausschluß der Ordens⸗ tätigkeit. Die . Regierung kann in diesem Falle nicht anders handeln, als sie es tut. Aber es kommt ja dabei nicht auf die f . der preußischen oder bapeyischen Regierung an. Es müßte festgestellt werden, ob sich die Tätigkeit des Jesuitenordens nur in der gottesdienstlichen Tätigkeit erschöpft. Ich muß meinerseits sagen, daß . Art, wie der Erlaß zustande gekommen ist, sonder⸗ bar finde. ine neue Richtung in der Jurisprudenz die sich be⸗ rechtigt glaubt, in zweifelhaften Fällen eigenmächtig scheinbar dehn⸗ bare Gesetze auszulegen, cen sich auch bei den einzelnen Regierungen breit zu machen und au sie Einfluß zu gewinnen So hat Bayern in einem gewissen Sinne für ein künftiges Gesetz eine Vorarbeit gemacht. Gerade dieser Vorgang

beweist, wie notwendig es ist daß die Reichsinstanzen darüber wachen, daß dem Reichsgedanken sein Recht wird. Für die Stärkung des

Reichsgedankens trelen wir immer ein. Abg. Mertin (Rp): Die Vorredner haben es bis auf den sozialdemokratischen sämtlich vermieden, die materielle Seite der Frage zu berühren und auf die Tätigkeit des Ordens einzugehen. Ich schließe mich dem an, Es handelt sich für uns hier einzig um die Frage, ob bei dem Erlaß

die Grenzen der Srdenstätigkeit richtig begrenzt worden 9 Die bayerische

Regierung hat nun aber eine

Auslegung gewählt, die einerseits dem Gesetze vom Jahre 1872 wider⸗ spricht, anderseits auch der Praxis der Bundesstaaten. Der Abg. Spahn hat einen Unterschied gemacht zwischen der Tätigkeit des Jefuiten als Reichsmitglied und als Ordensmann. Solche Aus⸗ legung können wir nicht billigen. Das Bedenklichste des Erlasses ist, daß die Auslegung eines Gesetzes sich nach den jeweiligen Zeitläufen richten soll. ie Zeitläufe können doch nur entscheiden, ob es zweck⸗ mäßig ist oder nicht, ein Gesetz zu machen, aber nicht, wie ein Ge⸗ setz auszulegen ist. Wir koͤnnen nur den Gedanken für richtig halten, daß ein Gesetz so ausgelegt werden muß, wie es gemacht worden ist. Dieser Grundsatz ist nicht befolgt worden. Wir erkennen des⸗ halb an, daß der Reichstag Ursache hat, sich darum zu bekümmern. Es ist mit Recht darauf hingewiesen worden, daß der Bundesrat sich nicht immer darum zu kümmern habe, ob da oder dort ein Gesetz ver⸗ letzt wird. Nach unserer Ueberzeugung ist aber der Zweck des Jesuiten⸗ esetzes ein derarti wichtiger und bedeutender, daß wir uns das echt nehmen ne fen hier zu kontrollieren, ob davon . wird und es genügend überwacht wird. Wir können nach der Er— klärung des Kanzlers wohl annehmen, daß er dafür sorgt, daß das Gesetz ausgeführt wird in dem Sinne, in dem es gemacht worden ist. Seinen Sinn und Zweck halten wir für so wertvoll, daß es auch voll durchgeführt werden muß. Abg. Dr. Ortmann (nl): In der evangelischen Bevölkerung liegt eine ee. Beunruhigung vor. ho, im Zentrum.) Wir woll⸗ ten dem Kanzler . geben, Del auf die Wogen dieser Be⸗ unruhigung zu gießen. Aber feine Erklärung hat dies nicht getan, sondern sie ist nur noch verstärkt worden. Wir haben es mit einem Avantgardengefecht von schwerwiegender Bedeutung zu tun. Wir können uns nicht damit zufrieden erklären und ruhig abwarten, was geschieht. Der Bundesrat hat bestimmt und auch in Aussicht gestellt daß Auslegungen des Gesetzes von ihm gegeben werden. Nun is Bayern vorgegangen, ohne den Bundesrat, zu fragen. Es ist mit diesem Erlaß selbständig porgegangen. Wir fürchten eine zu weit⸗ gehende Nachgiebigkeit der Reichsregierung gegen diesen neuesten Kurs. Ber bayerische Bundes ratsbevollmächtigte har ausge sprochen, daß der bayerische Erl materiell richtig ist und sich nicht gehen das Hese Der Hauptpunkt gi aber, ob die bayerische luslegung si eichsgefetz. Diese Frage ist noch ni t eklärt. Gese gemacht wurde, stieß es auf grohe iderstände. wirken noch nach und haben sich

noch gesteigert. sie s hat den konfessionellen Frie

einem solche

ihn ja bon der P

flicht, diesen Fried

falen auch in nals Ko mit nach dem gegen diesen diesen faulen ; Das ist der Beginn eines stitution des Ordens an, ; . Tätigkeit noch übrig

e und Not aufre

ᷓ2

rieden mobil machen. rieden ö. lee.

bern richten. Für suspendiert. Nach der feine Tätigkeit den Oberen

diese Zeit ist . des

ushilfe.

3 Tage oder 3 Jahre?

a die ö an das Gemüt.

orträge me

Missionen wieder unter bringen. Die Art und Weise, dazu geführt, deh in der Volksspra weise sich der B

Versuch der bayerischen

Regierung bezieht sch gegenüber ist arauf

fich mir gegenüber dahin ausgespro ben Einfluß der Jesuiten sträube. Namen zu nennen.

bayerische Regierung in

der bayexischen Regierung auf die die Befürchtungen weiter Kreise de bayerischen Erla es ö nur so aufzu will für die völlige

rechtigkeit und Kultur. wiegende Wort Kultur. eines neuen Kulturkampfes. fallen. Der Abg. Spahn

Es hand

allgemeinen, er tat so, als wenn

Jesuitenorden handelt. Fönnen doch von andern Im Interesse der Erhaltung Heitlichkeit und Geschlossenheit wir verlangen, Reichsgesetzes sorgt.

des

Hand. Mag das Zentrum auch in Reiche ist es nicht allmächtig, und Zentrum es auch nicht wird.

am lieb ausführen lassen, als es Kulturkampfgeist. Es ist mit seiner Intoleranz ansteckt. die Nationalliberalen entspricht n rungen des Vorredners beweisen

chon der derselbe

es tragikomisch, daß nehmen. Für eine daß sie sich gegen einen hier nicht um einen

katholische Weltanschauung, verhängnisvollen Kette, die wart zseht. ; nicht von katholischer Seite aus.

consules!

Fraktion wie

Auslegung Gröber Gentr.): über heutigen Ich danke

bayerische Abg. handlungen haben die gemacht.

Auf anonyme Briefe sollte m solche Briefe bekommen wir der Abg. Blos mit der Bemerkun Schalen von diesen Ammenmãärche geblieben, aber darum keine immer gleichmäßig sich aber nicht um waltungsgesetz, politischen Verbältnisse verschied ich das nicht befremdlich. Im

nicht' um die Vorfrage herum, 1855 überhaupt rechtsgültig ist, des 8 2 des Gesetzes ergangene urteil haltbar ist, Die Hauptwirkung den Bundesrat doch vor die F Befugnis abzugrenzen ist.

nur den späteren 8 2, sinnige, Nationalliberale, 1872 weiter und vor, was jetzt im 5 1

auf die Freizügigkeit der fondern der Orden als

Dat Vorgehen sollte 1 in und in dem Verbot kün

es nach der Vorlage sogar in

tags, aus den fessor Gneist, deutlich hervor.

Verhandlungen nicht erkannt w Auslegungen sind gekommen. Das kann alfo nicht auch noch die Jefuiten treffen wollen; kein

Gesetz wollte

preußisches Gesetz und seine von 1872 zu erläutern, wirklich der Bundesrat auf ruͤnden, auf ein Urteil, das , seine Hilfe

liegt vollends jetzt

die nach Deutschland kämen, und auch i

denn eine Ordengstätigkeit? vriesterlichen nicht 2

ein idealer Zustand, aber um diefen Frleden zu erhalten. ungeheuer milde und lax. So konnten wie in

Orden augtritt, bleibt sich nur so weit vorhanden sein, a

lesien die Jesuiten unter dem S utze des Kardi⸗ pP e . um 24 Es ist ein 5 gewesen, der ö erhalten worden i

Geschmack vieler Leute im Grund des katholischen , , ulturkampfes. Sieht man

so muß man sich

esuiten gibt es besondere Vorschriften, die si

He id

. chuldig. Der bayerische Erlaß spricht von vorübergehender Dieser Begriff ist sehr

Was die betrifft, fo meinte der Abg. Spahn, der verzapft würde; die Konferenzen wendeten sich mehr an den Ver⸗

r an den Verstand , ist schwer zu ents

Konferenzen und Missionen haben densel dem Deckmantel wie der Jesuitenorden gare, hat

egriff ig n vo egierung, ne ; mantel der Konferenzen hineinzubringen ist jesuitisch. Die bayerische auf kirchlicherseits geäuße Vünf inzuweifen, daß ein Geistlicher in einem Briefe chen hat, da

Das i lite , ist mit einstimmiger. stimmung der Bundesregierungen erla

ayer in Widerspru Schritt von der größten und schwersten Bedeutung.

ufhebung des

montanen Presse heißt es, es handle Da haben

Aber wir tun hat schon Kulturkampftöne angeschlagen.

Er sprach nicht mehr von dem Jesuitenorden, sondern von

Die religiösen Bedürfnisse Geistlichen als von Jesuiten befriedigt werden.

der deutschen Bundesstaaten müssen daß die Reichsregierung Es heißt hier: principiis obsta! Regierung dem Zentrum den kleinen

Abg. von Morawski (Pole: flen das Jesuitengesetz noch

Die Auslegung des Gesetz es durch

das am besten.

die Fundamente der Religion, der Familie untergraben werten, ist die Nationalliberalen eine folche Haltung ein⸗

solchen Geist ausspricht. vereinzelten Vorstoß des sondern um ein Organisationsglled in der

t sich vom; Die Kampfesansage gebt von nationalliberaler Seite,

Die Gesetze werden überhaupt, wie wir Polen erfahren haben, schärfer ausgelegt, als der Gesetzgeber es gemeint hat. trifft das Richtige.

das Jefuitengesetz Verhandlungen dem Abg. unparteiische Begründungerede. Eine Ausnahme ma

täglich dutzendweis.

Reichstag 1872 das Gesetz gema

Feindschaft nicht. angewendet

ein Justizgesetz, und wenn ein solches nach der Entwicklung der

einziges Ausnahmegesetz, das gegen die Jesuiten.

preußische das diefe Rechtsgültigkeit des bayerischen Erlasses sehe ich darin, daß wir

. ursprüngliche Vorlage 3 Reichs partei und schlug unter steht; einzelnen

solcher

tiger Niederlassungen. wurden nicht vorgeschlagen; auch unbenommen, lufent ihrer fo sehr angefochtenen Lehrtätigkeit, fäligen. Das gebt auch aus den bezüů Ueußerungen der A Diesen Aeußerungen will perwaltungẽgerichtserkenntnis freilich keine entscheidende Bedeutung bei⸗ legen; die volle Tragweite des 8] scheint, meint das Urteil weiter, in diesen

mir in meiner ganzen nur die Organisation treffen. nichtorganisierte Tätigkeit des einzelnen Gericht und keine Verwaltungẽ behörde Fat das Recht dazu. Wenn daz Urteil aber gar ein 1878 erlassenes Motive heranzieht, um das so geht das einfach über die pur en g ein solches Urteil se

bei einem preußischen nach Aufhebung des 5 Zache gemein wurde damals, 1904, angenommen, ö. nun sämtliche

als Einzelper ihre Missionstätigkeit würden. Man fagt, der Jesuit dürfe keine Ordens tätigkeit Man kann die arf scheiden. Wenn heute ein Jesuit aus dem

er Priester.

f, aber er ist nicht Reich. Sie möchten

Deutschen re i Zentrumsblatt will

Ein Trierer

sich die Kon⸗ fragen, was außer einer ** den ausge sandten r nach dem Willen, der ir Ordenstät igkeit ausdrücklich uitenordens muß der Jesuit über erstatten, Kadaver⸗

bleibt.

er ist ihnen

dehnbar, handelt es sich um Erlaubnis zu den Konferenzen es komme auf den Stoff an,

Ob sich apologetische und . eiden.

en Zweck. an will die der Konferenzen hinein⸗

e für eine gewisse Dar tell ungs⸗ Der

eingebürgert hat. eck⸗

ständi die Yhiss n unter dem geäußerte Wünsche. Dem⸗ der Klerus sich gegen e mich hüten, seinen U⸗ 98. sich die as ist ein Der Hinweis ünsche der Kirche bestätigt nur orstoß des ah, daß er ein Präjudiz schaffen esuitengesetzes. In der ultra⸗ . um einen Kampf um Ge—⸗ Sie schon wieder dies schwer⸗ elt sich um ein Avantgardegefecht Ihnen nicht den Ge—

Ich wer

ssen worden. Jetzt ch mit dem Gesetz.

r Bevölkerung. Der,

Orden im es sich hier nicht nur um den der Katholiken

konfessionellen Friedens der Ein⸗ fuͤr die Durchführung des Gibt die Finger, so nimmt es die, ganze Bayern schon allmächtig sein, im wir werden dafür sorgen, daß das

Die Nationalliberalen möchten schärfer durch den Bundesrat Fall gewesen ist. Es weht hier Geist, der auch andere Parteien

ur ihrer Tradition. Die Aeuße— In einer Zeit, wo

die meinige ist es e n, Es handelt si

Hasses gegen die Kulturkampfe bis in die Gegen⸗

Darum sagen auch wir: caveant Die

die früheren Ver⸗ Betracht ziehen, so einen ruhigen Eindruck für seine ruhige und te der Vorredner. nicht beziehen; Schr recht hatte g, daß auf Ammenmärchen hin der cht hat. Freilich sind einige ch an dem Abg. Blos hängen Ein Justizgesetz muß werden; hier handelt es sondern um ein Ver⸗

wir in

Wenn

Junck an sich hier do

n au

en angewendet wird, so finde Reiche haben wir nur noch ein Man kommt hier ob die Bundesratsverordnung von ob das 1904 vor der Aufhebung Oberverwaltungsgerichts⸗ zu begründen sucht.

rage gestellt sehen, wieweit seine rn enthielt des Hauses, Frei⸗ Konserpative, ging Sinhr n der Nationalliberalen es sollte nicht beim Angriff Personen usw. bleiben, sfollte ausgeschlossen werden. Auflösung der Niederlassungen Andere Maßregeln den konfinierten Jesuiten blieb an ihrem Aufenthaltsorte weiter sich zu, be⸗ lichen Verhandlungen des Reichs⸗ gg. Dr. Meyer ⸗Thom und Pro⸗ das Ober⸗

Mehrheit

der

sein. Solche bedenklichen Praxis noch nicht vor⸗ Man

orden zu

Reichsgese So ne Entscheidung den eigenen Gründen nicht traut, Landesgesetz sucht? Wie 2 die Sache? Fast all⸗ esuiten, onen ihre priesterliche frei ausüben können, ausüben. Was ist Ordenstätigkeit von der

Eine Ordenstaätigkeit kann eigent⸗

Wenn ein Jesuit sich als ein⸗

Kontrolle seiner Oberen geschieht. für sich lebt und eine Messe

zelner an einer Seelsorge betelligt, oder liest, soll das eine Srrenstãtigkeit fein? Daß im Bundesrat die Kenntnisse in dieser Beziehung nicht sehr groß sind, geht aus dem Erlaß hervor, der zwischen Beichte und Absolution einen Unterschied macht. Es gibt ja auch Laienbrüder unter den Jesuiten, die die Gärten besorgen und kochen. Ist das auch eine Didengstätigkeit? Wenn irgend etwas Ordenstätigkeit ist, so ist es die literarische Tätigkeit der Jesuiten. Nicht einmal die preußische , ist darauf gekommen, diese Tätigkeit zu vigilieren. Ez bestehen ja eine Menge von Zeitfchriften, die Jesuiten heraus⸗ geben. Die Heiltarmee nimmt Fffentliche Beichten ab, den FJesusten soll es nicht gestattet sein, Beichten in aller Stille jm Beichtstuhle abzunehmen. Bei der Heilsarmee sind englische Männer an der Spitze, den deutschen Jesuiten, den Vaterlands⸗ genossen tritt man entgegen. Jeder Priester kann Missionen abhalten, auch jeder Laie. Ja, sagt man, die Jesuiten haben eine besondere Methode. Die bak ff he Regierung hat. seinerzeit nach Jesuiten gerufen, um die aufgeregte Menge zu beschwichtigen. Hag Institut der Jefuiten können wir aus einer Reihe von Büchern jederzeit kennen lernen. Jeder Geistliche kann aus ihnen dieselben Anweifungen und Belehrungen erteilen Man will ein Gesetz bei⸗ behalten, das sich nicht nur gegen die Jesuiten, sondern auch gegen alle diejenigen katholischen Orden richtet, die man als den Jesuiten verwandt bezeichnet. Es sind aber alle damit verwandt. Alle sind Töchter der katholischen Kirche, Es handelt sich also um einen An⸗ griff gegen die katholische Kirche, auf ihr Recht, auf ihre Freiheit. Und wenn irgend etwas eeignet war, diesen Punkt klarzustellen, kann ist es gerade die Mitteilung des Reichskanzlers über die Tätigkeit des Bundesrats in diefer Sache. Wenn man davon ausgebt, daß priesterliche Tätigkeit und Srdengtätigkeit nicht zu trennen ist, so ist ersichtlich, daß das Gesetz nicht nur den Ordensmann, sondern auch den Priester trifft. Da haben wir das Recht uns zu beschweren. Alle Mächte des Umsturzes sind los, jeder Freidenker⸗ verein hat vollständige freie Gelegenheit zu agitieren. Ich habe nichts dagegen, aber ich verlange die gleiche Freihelt wie für den Unglauben auch für den Glauben,.

Abg. Mum m (wirtsch, Vgg.): Heute steht nicht die Frage des Jesuitengesetzes auf der Tagesordnung. Wir werden bald Ge⸗ legenheit haben, uns über den 5 1 dieses Gesetzes zu unterhalten. Dann können sich ja die Nalionalliberalen mit den Sozial⸗ demokraten über das gegenseitige Verhalten bei den Stichwahlen unterhalten. Hier handelt es sich um die Ausführung zu einem bestehenden Gesetze. Ich bin überzeugt, daß in bezug auf die Ein⸗ heitlichkeit der Ausführung des Gesetzes von seiten der verbündeten Regierung der xichtige Weg eingeschlagen worden ist. Die Schwierigkeit ist ja nicht eigentlich durch das gegenwärtige baverische Räinisterium entstanden, es fand den Erlaß vor. Es ist erfreulich, wenn wir nun zunächst die Form der Einheitlichkeit durchgeführt haben. Und wir erwarten nun, daß auch in der Sache eine solche Form sich finden möchte, die das berechtigte evangelische Interesse wahrt und dem konfeffionellen Frieden dienlich ist. Das Vorgehen des Kanzlers, die Kraft dem Reichsgesetz zu erhalten, möge auch auf einem anderen Gebiete zu einem Refultaäͤt führen, nämlich der einheitlichen Regelung des Reichsstrafgesetzes. Ich möchte es dem Bundesrat ans Herz legen, einen Ausweg zu finden, schlicht und gerad, und nicht eine ge⸗ wändene Politik zu treiben, die man im Volke jesuitisch oder national⸗ liberal nennt.

Abg. Ju nck (ul.): Ich bedauere, daß man sich über Tatsachen mit ernsten Männern nicht verständigen kann. b Konferenzen in firchlichen Räumen den Mißssionen gleichstehen, ist eine Tatsache, über die wir uns nicht einigen können. Ünd doch besteht zwischen beiden kein anderer Unterschied als der Name Es ist mir gar nicht eingefallen zu behaupten, daß der Jesuit, der priesterliche oder seel · sorgerische Handlungen vornimmt, keiner Genehmigung bedarf. Darqus folgt aber noch nicht, daß er von der Ordensleitung unabhängig ist. Als Erfolg unserer Interpellation sehen wir es an, daß der Reichs kanzler eingesehen hat, daß der Erlaß mit dem Reichs gesetz 3. übereinstimmt, und daß der Bundesrat darüber entscheiden soll. Eine einzelne Regierung ist nicht befust, derartig vorzugehen, sie muß ihren Einfluß im Bundesrat aufbieten. Wir sind auch damit ein⸗ verstanden, daß es fraglich ist, daß nach Aufhebung des § 2 die hbundesratlichen? Bekanntmachungen noch, zu Recht bestehen. Wir sind durchaus einverstanden, wenn diese schwierige Frage jetzt noch einmal durch den Bundesrat entschieden wird. Aber es würde ja diese Frage schon entschieden sein, wenn man das Urteil des preußischen Oberverwaltungsgerichts in Betracht zieht. Ich will es nicht verteidigen, aber ich habe bei der Lektüre den Eindruck gehabt, daß es eine einfache natürliche Denk— weise ist und die Entscheidung einen sehr llaren Gedanken bringt. Es steht darin: da der Orden aufgeboben worden ist, was hat es dann für einen Wert, auch die Ordenstãtigkeit zu verbieten? Der Abg. Gröber hat bemängelt, daß in dem Urteil die Aeußerungen einzelner Abgeordnerer als irrelevant 8. werden. Das it einmal das Schicksal des Gesetzgebers. Die lufgabe des Richters ist es, den Willen des Gesetzes nach seinem Wortlaut zur Ausführung zu bringen. Das Jefuitengesetz ist so klar, daß man nicht auf,. Aeuße—⸗ rungen von Abgeordneten zurückzugeben braucht. Das Gesetz ist klar, man foll es nicht unklar machen. Der Äbg. von Morawekl hat uns unterstellt, daß wir die Interpellation aus kultur kampferischen Er⸗ wägungen eingebracht hätten. Ich weise diese Insinuation für meine Person mit Entrüstung zurück. Seiner Anschauung liegt ein . derständnis zugrunde. Wir haben die Interpellation im Interesse des Reichsgedankens eingebracht. Dafür mag der Abg. von Morawtki

allerdings kein Verständnis haben.

Mit persönlichen Bemerkungen der Abgg. Bl os (Soz.) und Dr. Spahn Gentr.) schließt die Besprechung.

Das Haus geht hierauf über zur Fortsetzung der Spezial⸗ beratung des Etats für die Verwaltung der Reichseisenbahnen und nimmt die an den ersten Titel der fortdauernden Ausgaben geknüpfte allgemeine Besprechung

ngeborenen Familien bei der Bisetzung berechtigt wie eine Ie ng 1 1 2 2 a .

tat ist

gelegt wir

der Beam

Ob bei der Bese getroffen worde ein günstiger. einzelnen Eta 10 Millionen ; Stetigkeit fhaffkt und verhindern, daß

Hände aller Verwaltungen ausstrecken.

Hie Beamten der Schaffnerklasse und die Assiste Zulage erhalten, so müssen wir darauf dringen, auch wirklich durchgeführt werde. Es muß Unzufriedenheit erregen, wenn sie seh daß d

becken in anderen Staaten besser ben

Württemberg und Bayern. Wenn wirklich eine soldungtordnung nicht erfolgen In. dann mache man ihnen ni Versprechungen. Auffallend ist, daß der Betriebskoeffizient Msaß,lothringischen Bahnen von 1995 von S3 auf 70 oso im Jahre 1911 gefallen ist. Trotz der Mehrausgaben für Gehälter im Jahre 1909 ist, der Betriebskoeffizient günsti geworden. So sehr wir für doch . auf Kosten des Personals eintreten; das Personal dar nicht über das gewöhnliche Maß hinaus angestiengh, zumal es ohnehin schon einen außerft anstrengenden

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

ls seine Tätigkeit unter Aufsicht und

. die Genehmigung durch

er Sparsamkeit eintreten, so darf 6. Sa samtenn

werden. senst hat.

M HO2.

Schluß aus der Ersten Beilage.)

J der reichsländischen Ei . rig, sie sollten baldigst den Loh . en süddeutschen Staaten gleichgest . . äußerst schwer sein, in den 31 ? rungen zu machen. Auch f 4 . trete ich ein; r nn, Daß kein Abgeordneter i 1 mokratischen Verbände gehe ll j es Verlangen; ich bin ei K angen und habe do , . Arbeiter, der unter 30 9 W rene e ff . n i 4 d Arbeiterausschuß gewählt so ü . chaden der Verwaltung, fondern“ ! , . K . Wir werden daher für die ehe ffn r. n Arbeitern die passive Wahlfähigkeit

n. Abg. Dr. Weil! (Soz.):

der reichsländi . Mark .

zu gute. Wenn

u ö der R , ) 1 scstflnlea . doch e,, n .. von dieser ufgestellt und geregelt werden, schen i, Reich hauptsächlich In eresse an de

und Nebenbah verzichtet aber nur u gern! auf d i er ß He enbahnen, die zum großen Teil vo f den Bau er mel. rl et m , ö strategischen Bahnen 4h . . es denn nicht bald ein Ende nur das Land belasten und di eine selbständige Verwaltung wahrlich nicht erst eine

trebten inheitli ö 3 ereinheitlichun

einmal in eine sol

keinen Schaden an meiner

im Betrage von

an

müsse. herabdrücken?

ng abzulegen.

. ertreten sehen. Kleinigkeite sie sich bis in macht, muß

Das Verbot de Handhabung Platz

ens der Bahnhöfe duich' das diese kleinliche Ver . ! waltungsmeth 1 zerwaltungsmethode. . ine . 39. die Neeicht eisen bahn verwaltung und unsere, früheren Mitteilungen , 6

das Koalitions ; . 1 ,,, , hat J fir

9 h 9 di 5 . ö eiter ohne die kleinlichste , die

laubt. Dafü n ü ] . ef 6 7 Ninister. die nationalen n n : . in einer . ih Hrn n R entbehrte. itert, die einer iss , eee, kt genen be lend e enn ert Gesellschaftsbild eil sie einen entscheidenden Cinfl elampfen, Betrieb zum Gi ne , den Streit ö . .

n nd de Sozialdem akraten befördern, . . muß doch guch Pakete va

auch die Sozi⸗ befördert . ̃ . rn se ben , ,. Wir müßssen . Logik damit k ö. . mit . j J ! er Acg. ) Fr; 3535 ru über in bezug auf die dect . Kriegsminister gegen—

getan hat. Der Eisenbahnminister sollte ö. . n . 1 Xr⸗

fahrungen, die er i BEernngen edis, er im Elsaß gemacht hat s⸗ . , und n mn ,,, ö. , . gelrad, unter dessen Zeichen er steht, , . Um ird di 7 Uhr wird die Weiterberatung des Eisenbahnetats

af Sonnabe ver . K 11 Uhr vertagt. Außerdem Etat des

Preußzischer Landtag.

ö Haus der Abgeordneten. Sitzung vom 26. April 1912, Vormittags 11 Uhr (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Begir Si ist i ĩ h. ö . ,. . Sitzung ist in der gestrigen Nummer Das Haus setzt die zweite Beratu * n :

ö des Innern für 146 ö. . n . i hen st ih, i e n e Ausg . geh . ö. e allgemeine Besprechung fort.

d er den schon mitgeteilt ? ö t 9, 16 und ] i⸗ her r gesetzes von 1851 (die gan ee g, ,

ö g ie Einwir ; n n, , , auf f hig , nen r . e mne e, noch Anträge der Abgg. rr . . l 3 . M e nr eines Gesetz⸗ ; rsönlichen Freihei . , ö,, , d, ,,.

. elung un

, ,,, . ; in öffentli = ö. 8 6 allgemein gestattet, und Erlaß ö k ö en, wonach gemäß 8 9 des Vereinsgesetzes für ungen unter freiem Himmel und Auf— öffentliche Bekanntmachung er⸗

on Zedlitz und Neukir ei ö t e mn r gen ell . i. Dr. alten hat. Es gibt wed ei Ausdruck noch ein Wort der k . h eutsch stark genug wäre, um der gerd e b.

etzt wird.

gefallen lassen, d Zwischenrufe

zum Deutschen Neihhs an

sicht auf die n Aber hat gischen Bahnen, die enbah r i jnen brauchen wir doch In der er⸗ en. Bahnen, in der 9. neinschaft wollen or are. Die , . die ir

senbahnverwaltung ö ; , in Metz erfolgt ist, ist ein .

Ueber die

Berlin, Sonnahend, den 27 April

senbahnarbeiter sind unverhältnis⸗ der Arbeiter in , . 16 LKoalitions freiheit . g mit den kleinlichen bureaukratischen die Versammlung der Heiße S

auch ein etwas fonder— che Lr mm lung ge⸗ nicht so eigensinnig daran , n, t zum Mitgltede eines

ürde ein , ediglich zum e t Resolution schon mit

Die Ueberschüsse des Betriebes der reichs ländischen . ö nicht von Elsaß⸗

ganz. überflüsfigen. Beratung ö

Berliner T Sitzun der A

efubl⸗ wie Liebkne

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lichen Kandidate

neues Beispiel den Verhältniss knecht sind t die Soziald zur

nach d

Zeichen kraftv

Liebknecht 6 den, großen Be Möglichkeit zu

eintreten mußte, le zur Vorbeugung *

zeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger

. vokato

3weite Beilage

Manne

Man kann den

er gegen⸗ Turm gegen die k ft. Allerdings ist die Aufgaben gewesen; es ler Entschiedenheit und

lassen. Darüber

che Aufgabe nur öfen 8 Geiste n neuerer Zeit ist daß die preußlsche vorgeht.

; auch d fall aufgenommenen chiekr

hier kundgegeben 2 ozialdemokratie in ö chen und andere nach wort sagt: Qui s'ex- daß dieser Streik je hervorgerufen e christlichen und ollen Widerstand im höchsten Grade alt mit kräftiger t großem Erfolg folg dieser Maß⸗ finden wird.

ist von dem

kraͤftiger Aibeiten, fh hat

Ich hoffe reikbewe

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nicht an .

ch etwas gefehlt hat.

sisters des Innern in

iese Ausführungen hat

ö d eitere Darlegungen ge⸗

5 8 unabweisbare Pflicht der

3 3. Ordnung. Straßen und em wirtschaftlichen Kampfe

abe bei allen großen Streiks ichen Plätze, den öffentlichen chen Kämpfen, und sie müffen gerade die Sozialdemokratie

2

ren Bevölkerun

Or

Minister durch Rektifizi i izierungen ß seine Anordnungen . ö.

Ver⸗

e Ansehen der Partei, lediglich nach sach⸗

Bestre daß er

vielen

anderen immer bei den

kann

der bis

reisinni

stzlich

mann, Freiherr

Abg. Hi gesagth

nicht, zu

Es 8 Abg. Le

in bezu läßt. der Angel

Betracht g Abgeordnet parlamenta der Mitgli daran, daß

einzelner, lokaler, provinzieller esen in den Vordergrund treten; , überwuchert von Kleinkram. hate rz un geakemmisfion, zur Erwä , . angezeigt. wäre, die kleinen inzelnen Digskussionen von den großen

zuschließen.

demokratie das ö . tzerhandlungen di Hauses ö . ö Hauses auf der iesem Gesichtspunkte gewi

schäftsdispositionen . ur

müssen so getro . ,, . daß die Leistungen

1 bis alles, und die Petitionen und Initiativantrage erledigt sind

besonders vo

ĩ e . Anschein erweckt werden, als wenn

wollten. schließen.

daß in ihr 'di sprochen sei.

solchen Einführung in Preußen nicht die Rede sein könne

sich nicht ein

vo . P . ) j ö auch den Wahlkreis Rotenk 4 Sozialdemokratie auszuliefern; Dr. * 1 erhaltenden Intere ö

Grimmen betrifft,

ausging.

lich und vielleich ; ö entschuldbar halten

. gewesen wäre, wie dieses z wäre, wie dieses Wahlbündnisses wiegen sehr schwer

auch auf die sie . ; ,

Die J für Sozialdemokraten ihre Stimme ab

schloß, niedergerisse

Förderung zuteil gew ö ,, Zeichen er fortschrittlichen Volks i ans.

nicht ö ie. Hehler ist so gut wie der ndauernder Lärm und stürmische (Soz.): Darf der sich denn alles erlauben?

Bezug auf politische Parteien!

sich selbst als Stehler ansehen, so wage ich in meir

eleidigung des Redners Es unterliegt keinem Zweifel, daß

Daß die, Gemeinde Steglitz

Grund haben in der außerordentlich reformbedürf

ordnung, die auf di ö die großen Landgemeinden gar kei

Verwaltungsbehörden K ü angelegt e, . , ,. ß gesetzt worden, um diese Refor 6 - . ü men ; i i

, Ger nn. De , ll Leführt werden; zugleich 3 bel de bei der Selbstverwe , he zaltung eine Vereinf . der Dez trait n eng m e . rührung der Verwaltungen mit ernste Erwägung, ob nicht die Gr . anders gezogen, ob nicht ö. sicht über die Gemeinde im Sinne größ er Gemeinden .

auch v ̃ Wahlen . . ö reichsparteili ö

t, sondern als Reichs⸗ nn ul de e, er an ech, glich und geeignet ist. E K Jer fe u und Hoyerswer ö bu hresse ein großes , . . ngen ir on gur e l enn, hat. 3 . ö ö . mit dem Minister . . hae Get . renzlinie mit seiner k, aber diese Stellungnahme menschlich erf en. lich angesi . und n , e. ö was dem , ö 3. mokratie de örderli Stichwahlabkommen. Die , . Solche Wahlbündnisse färben solche Waffenbrüder⸗

ur Konnivenz des einen gege . ö Partei wird, . ken g nn, des nãchsten * Radikalen zufammengehen, wir . . agswahlen erleben, (Abg. Hoffm k Wenn die freisinnigen Wähler ,, ö

n rde ine zugeben, so wird der feste Wel. 1 arteien von den Sozialdemokraten ab gen Hahler sckner Xn soꝛialdemokratischen M schan au ch len se; gen, Wahlerschaft Tür und Tor geöffnet. Wenn . . ö nd⸗

antimo isch inati . und antinationalen Partei so die größt näist, dann kann man das in weiten ö. Gesinnung bei

besonderer Stärke der nationalen Man kann sich auch dann

in der Bevölkerung aus de t S* 1 2 8. n V

Stehler“ seine Folgerung w ö Zurufe ö Abg. Hirsch uruf des Il f . nicht verstanden . gi de C 6 (6e a ruft, den Abg. Hoffmann zur 8 ö Soz.) ruft: Er hat „Hehler und Stehler⸗ ; räsident: De Partei genannt; wenn die

Jahren ist in

dahin die bürgerlichen

der auf der Tribüne

ö gesagt mit Das hat er nicht Sozialdemokraten ner Bescheidenheit K Lärm. ruf, für den er wege e gerufen 6 auf Schnelligkeit der Erledigung 6 en , n n. . über ein Ja id i egenheit der Stadtwerdung hat J 63 i ,, e ne icht ni sonst wird über die 2 der e nt. geführt. Hier muß di ö sind die 9, . 9 s ist ja eine eigene Immediatkommission ö. rn.

Ich habe keine

widersprechen. (Eri . echen. rneuter großer inert (Soz.) macht einen Feen

ebenfalls

zentralisierung müssen r Rechtskontrolle n Platz ö Das Ver einer lebendigen Be⸗ . Es verdient ferner ö. inien zwischen Gemeinde und auch in der . der Staats⸗ ö ßerer Bewe freihei . 396 auf teuerlichem Gehiete, eine . . . ; ö Was die Leistungen des , . nbetrifft, so werden diese von keiner and * . ö n,. übertroffen. Wenn jetzt das 8 1 ö J ö Werhand lungen abgenommen hat, so in . ; großen Verhandlungen vielfach in eine een Fragen zersplittern, und Sonderinter n ze ; inter⸗ unsere großen Verhandlungen 2 Vielleicht könnte man der Ge— zgung geben, ob es nicht auch . en a fihren um so die den großen allgemeinen Deb 3⸗ . ö. ö K daß . Mid 3 8 8. herahgedrü c Verhandlungen. Wir müssen . er. Höhe, erhalten. bleiben, welche ö. eine Notwendigkeit ist. Unter . Frage unserer nächsten Ge⸗ edeutung. 26 Dispositionen den, ; ieses es ni ö. ö. unsere Beratungen 3 . . an den Regierungsvorkagen dringlich ist n dem freisinnigen Wahlrechtsantrag. Es ,, ö wir uns um diesen herumdrücken

sein Herstell . stellung

Wenn es

Abgeordnetenh

Dem Abg. j 5 ĩ . rate . k ich aber entgegenhalten, daß Der 2

die Thronrede von 1968 nicht ander

ins sind, sondern sich vi r bg. Liebknecht irrt ut ee . . 4

1 ders verstanden werd 6 e Einführung des Reichsta . Einführur 3stagswahlrechts für

Fürst Bülow hat ausdrücklich k

mal für das geheime Wahlrecht stark gemacht 9

nur gewisse positive Richtlinien gegeben, daß die Stimmen nach

ihrem wirklichen Gewicht bewe stand der ihm gebühre , werden müsse. n.

Ein positives lich haben.

Session nicht,

wir aber ein vor der

ist, auch für

Schluß d aeff̃ ; f 86 . . . wird obne Erl festsetzt, daß man auf dem Gebiet des

trauen zu der

Die Regierun

nicht Frage der Stimmabgabe kann

Vertagung zu erledi

wecken, als ob wir den f 3. der Notwendigkeit rühzeitigen Schluß hege keinen . zu sein, guf diese

sollten und daß dem Mittel⸗ i. ö e, * 1 * e wird der freisinnige ö von materi fan Kemmt eine j 3 4, ie Regierung keine Schuld. Jedenfalls h 3 gendes Interesse daran, die Wahlrechtsanträge we. Wir dürfen nicht den Anschein er⸗ ö . um daran, daß die konservati He n e fl , ix die Ostmarken das Nötige zu k ö. .. 1

ñ edigung dieses Ge⸗ ö Festigkeit und ö ,, nheit der R i

g hat nach meiner Auffaffung die ie neren

Einfl Das bedeutet . : ö

daß in der B