on in ben hmen, und tte da e Haus, d im Interes ver Polizei- Venti in ben Lied auuncbhuen. nnd ich bitte das bohe Hau 36 . we e ser. mit 300
(Soz.): Wie profestieren,
Vat, in Buea eine Zeitlang zu bleiben, war es notwendig, diese VPosition za bewilligen. . Adbg. von Böhlen dor ff⸗Kölvin (dkons. ): Diese beiden Famllienwohnungen sind ja nicht verloren, und wenn der Gouvernements · sitz verlegt werden sollte, dann wird sich ja für sie eine andere Ver⸗ wendung finden. Wir haben in Kamerun au erordentlich wertvolle he , 3 wäre wirklich an der Zeit, daß das Gouvernement diese bar machte und zu einer Forst⸗ giene hat eine so e. Be⸗ Institut eine tropen valenische serdezucht in Kamerun liegt, noch sehr im argen; schehen. Fischsang ist in jener Gegend so d kann es nicht sein, da die Ein⸗ Verfügung haben. Fischfang und Hand gehen; ich bitte den Staats⸗ Aufmerksamkeit zuzuwenden.
Volksp.): Ich freue mich, i
Frage einer Sůdkamerunbahn si at als gestern. Ich will dazu keine 6. aber bitten, den Ficmen Gelegen⸗
egründen.
tet werde sollte. Die ch Überzeugt habe,
Staatssekretẽr des Reichs kolonialamts Dr. So lf:
Meine Herren! Ich möchte auf die Fragen des Herrn Abg. von Böhlendorff⸗Kölpin antworten. Herr von Böhlendoꝛrff⸗Kölpin wünscht zunächst eine größere Hol zverwertung beim Gouvernement von Kamerun. Die Frage der Holzveiwertung ist elne Transport⸗ frage. Ehe wir die Transportverhältnisse im Schutzgebiet nicht ge⸗ fördert haben, können wir nicht mit Vorteil an eine Holzverwertung gehen. Vestigin terrent! Vor anderthalb Jahren haben wir es erlebt, wie eine Holiverwertungsgesellschaft, die fleißig gearbeitet hatte, in Konkurs geraten lst. Es ist also eine Zukunftsfrage, die sich mit der Entwicklung des Bahnnetzes von selbst ergeben wird.
Was die Frage der Pferdezucht anbetrifft, so kann ich ihm die Mitteilung machen, daß im Ergaͤnzungsetat für Neu Kamerun eine Pferdezuchtstation in Jaunde vorgesehen ist.
Drittens hat der Herr Abgeordnete gefragt, ob man nicht den Eingeborenen moderne Boote angewöhnen könne. Ich kann ihm in dieser Hinsicht mitteilen, daß in Duala bereits eine Bootbauwerft ist, in der unter der deitung von Weißen Eingeborene angelernt werden, moderne Boote ju bauen. Aber die modernen Boote passen im allgemeinen jedenfalls nicht für alle Bedürfnisse der Eingeborenen, und wir müssen sie ruhig im weiteren Betrieb ihrer Kanoes lassen.
Ich bin dann dem Herrn Abg. Mumm auf seine Anfrage, die er in der Budgetkommission gestellt und hier wiederholt hat, eine Ant⸗ wort schuldig. Sie bezieht sich auf eine ihm zugegangen Information, daß in Garua ein mohammedanischer Geistlicher in einer Reglerungs⸗ schule den eingeborenen Kindern Religionsunterricht im Koran erteilt habe. Ich habe die Sache geprüft; die Lösung ist eine sehr harmlose. Der Mann, der da Unterricht gibt, heißt Malum — auf deutsch Schreiber — und der mohammedanische Geistliche heißt Malam. Das ist also eine Verwechslung dieser beiden Namen. Der tatsaäͤchliche Unterrichtserteiler Malum ist weiter nichts als ein angestellter Schreiber der Regierung, der den arabischen Kindern Schreibunterricht in der arabischen Schrift gibt. Da sie dort keine Fibel haben, so greift er ab und ju zum Koran als Muster⸗ schrift. Jedenfalls: arabischer Religlonsunterricht wird in der Re⸗ glerungeschule nicht gegeben.
Das Gehalt des Gouverneurs wird bewilligt, ebenso der
Rest des Etats ohne Debatte. Die Resolution wird angenommen. . Der Etat für das Schutzgebiet Togo wird ohne Diskuffion verabschiedet, ebenso der Etat für das Schutz⸗ ebiet Reuguineng einschließlich der Inselbezirke der En fee zur Annahme gelangt hier auch die von der Budget⸗ den Reichskanzler zu rzoll auf Paradiesvögel aus Neuguinea
kom mission rar , Resolution,
erfuchen, einen Ausfu zu legen.
Darauf wird gegen? Uhr die weitere Beratung des Etats der Schutzgebiete auf Donnerstag 1 Uhr pünktlich vertagt. Außerdem ga berge wegen Abänderung der Geschäftsordnung, betreffend die Interpellationen, die kurzen Anfragen und die Frage der Voraussetzung für die Fraktionsbildung.
Preuhischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 2 61. Sitzung vom 1. Mai 1912, Vormittags 11 Uhr.
(Bericht von Wolff Telegraphischem Burean.)
Das Haus setzt die zweite Beratung des Etats des Minister iums des Innern für 1912, und zwar acht die Besprechung der dauernden Ausgaben für die Land⸗
gendarmerie, fort. Abg. Lů dicke ffreikons ): Das Arancement zu den Oberwacht⸗ meisterflellen it sehr unguͤnstig; vielleicht könnte man gehobene Stellungen schaffen, in welche die Gendarmen nach 21 jähriger Dienst⸗ zelt auftücken können. Dann würden sie auch in ihren Stellungen ausbalten. Ferner ist die Dienftaufwandzentschädigung zwelfellos zu ering. Sie beträgt nur 192 6 fur das Jahr, das sind 52 3 für den Een Der Minifter sollte möglichst bald eine neue Erhebung daruber peranstalten. Es ist anzuerkennen, daß eine weitere Vermehrung der Bienstwohnungen ffattgefunden bat; aber an verschiedenen Stellen müssen die Gendarmen von lhrem Gehalt zusetzen. . Äbg. Drinnen ber (Sentr.): Die Dlenstaufwande entschadigung
ist nicht augreichend; di ensge für die berittenen Gendarmen ist ge ringer als die für die Fußgendarmen. Dringend müssen wir die Ah⸗ schaffung der Arresistrafen fordern. Von allen Selten wird die Pflicht. und Diensttreue der Gendarmen anerkannt; ich möchte des halb den Mintster bliten, den Gendarmen fein besonderes Wohlwollen zu⸗
. Heine (ul): Den Wachtmeistern zu uß wird eg jetzt sehr . Ser n e r, e n Die Au y enisch e ger, reichen auch nach meiner Ansicht nicht aus bg. Delius fortschr. Volkzp.) prämle auch auf alle Gendarmen au e Säbel ift unpraktisch, auch die e muß bese werden. lern
edehnt wird. der
armen zrat Schneider: vermehrt worden.
zer Dienst⸗ hat sich
diesmal gegen diesen
Gs ist erfreulich, daß die Dien t Der schwere und jtewta follte eingeführt werden.
In dem Kapitel der allg
gestattet. Abg. Hir sch⸗Berlin
Fonds Vas Zentrum hat
au
begünstigt wird. Stellung genommen, sicher, daß diese Unsere politische nehmigen.
setzten Hause gegen die Stimmen genommen. Bei dem Titel „Zuschüsse
die Fürsorgeerziehung Abg. Schmedding (Zentr.) aus
gekommen sind, waren 16468 oder 51 0 /o
eschickes, um an diesem Material zu b müßen mit der Milde auch die nöti Takt anwenden. Aber es darf ihnen freudigkeit nicht genommen werden; de bie Aufsichtsbehörden mit Geschick und und Stetigkeit vorgenommen werden. das immer geschehen ist; mit si ich gehe heute darauf nicht ein.
Nach einem
keit herbeizuführen. stebt die Aufsicht ; Provinzialanstalten oder in dagegen ; praͤsidenten zu, und zwar nicht
jeder Richtung. ⸗ Aufsicht beim Regierungspraͤsidenten bl ziehung und Ausbildung habe ich im
der Privatanstalten den g Provinziallandtag der Rheinyroviaz Fahres' für die Aufsicht durch den Die Behörde, die die ganzen Ver was man von nach den Eigenschaften Lage und nach dem
ihrer Leit
*
Nur der Oberpräsident kann die faͤtzen vornehmen, weil er allein schauen kann. Wir haben katholische anstalten, in der Rheinpropinz weit Regierungsbezirken, in erte und ihre verschiedenen erfüllbaren Anforderungen an sie präsidenten kennen aher immer nur
Ch
ordnungen, so hat einer angeordnet,
die einzelnen
tisch ist es schwer, n ag nf e Nevisio
schultechnische, die bautechnis
vision in die Hand des Oberprãsidenten g erziehungsgesetz sind gerade die die Ünterbringung der Zöglinge bestimmt, daß der die Aufsicht und Revisiongbefugnis nisterialerlaß von 1910 nicht im über die Privatanstalten auch bildung der Zöglinge, dem Re Einwand, daß sich diese
die ie ch und
ziebt, trifft nicht zu, denn bei
ziehung und Ausbildung in aus einem praktischen sicht über die Familienpflege haben. Zöglings in Familienpflege ist doch die Unierbringung vieler Zöglin Recht soll also dem Qberprãsidenten gierungsprãsidenten obliegen. ein Kind, das in
hat, daß dieses Kind in
präsident allein das Recht der bildung in den Privatanstalten hat. die bautechnische, medizinaltechnische dem Regierungspräsidenten verbleibt.
Meine Herren! Den Inhalt
Oberpraͤsidenten, und Schulwesen zu. Meine Herren, geltend gemacht, daß ergeben, daß unter anderem bel Anzahl von Beamten beteiligt sei,
Anzahl von Beamten an den daß, wenn das
stebt. Denn es ist unter geschrieben:
Die den
Neyisionen
gierung Bericht ju erstatten. stellung etwaiger als begründet an Sofern die Berichte hierzu Anlaß Medizinalrat, der Regierung⸗ und Gewerbeschultat mit einer tragen.
Die samtlichen Techniker, von
genommen hat, daß sie an den rege
O00 S6, wie bisher, aus⸗
die Nationalliberalen. arteien nicht die Folgerung oral verbietet uns,
Bei der Abstimmung wird der
verbände zur L‚usführung . d . Minderjähriger“ führt
erziebungsanstalten kann man nur Anerkennung aussprechen, wenn man sich das Material der Zöglinge ansieht; denn von. den schulentlassenen männlichen Zöglingen, die in den ersten 10 Jahren in Fürsorgeerziehung
hd? schulentlassenen weiblichen Zöalingen waren 8458 der Unzucht er⸗ 6 Es bedarf großer Geduld und Opfe
sind darüber Klagen gekommen, aber fen , jetzige jcbenfalls nicht geeignet, die erforde! iche been 1 nd era ler laß vom 13. Mal 1810
und Revision über alle li Familienpflege dem Oberpräsidenten,
die Aufsicht über die Privatanstalten den bloß in medizinischer, s gewerbetechnischer und bautechnischer Hinsicht, sondern überhaupt na
In den genannten anderen Beziehungen mag die
sagen, daß es mit dem Gefetz nicht vereinbar ist, wenn diese Revision Regierungspräsidenten unterstellt ist.
Oberpräsidenten ausgesprochen. der Anstalt nach ihren besonderen Verhältnissen, .
Zöglingsmaterial an r nicht der Regterungspräsident, sondern nur der Ohenpräsident sein. Revision nach einheitlichen Grund⸗
alle Anstalten der Provinz über⸗
estfalen über
stellen zu können; die Regierungs⸗
Die verschiedenen Reglerungspräsidenten treffen, ganz verschiedene An⸗ . ü daß die sämtlichen Zöglinge nur
von einem geprüften Zahnarzt untersuchk werden dürften. Auch t Dezernenten fuͤr die medizinische, die
Aus allen diesen Schwierigkejten kommt man heraus, wenn die
Provinztalverbände dazu in Aastalten zu sorgen, Oberprãäsident . der Minister des Innern
aben. Einklang, wenn er die Aufsicht bezuglich der Erziehung und lerungspräsidenten überträgt, Aufsicht nur au die schultechnis
geistige und die Gemütsverfassung der Zöglinge. geprüft werden. Die Erziehung und Ausbildung ist nicht den n n nn, sondern den Provinzial perbänden übertragen
Sberpräsidenten die Aufsicht über die Privatanstalten, soweit Er Frage kommen, ohliegen. rund. Die Oberpräsidenten Die Unterbringung eines einzelnen eine geringere Angelegenheit als öglinge in einer Privatanstalt. Tas mindere
Es wäre möglich, daß der Oberprãsident Familienpflege untergebracht ist, als nicht dafür ge⸗ eignet ansieht, während kurz vorher der Regierungspräsident angeordnet Familienpflege unterzubringen ist. Wer soll
da entscheiden? Das alles läßt sich vermeiden, wenn Aufsicht über die
Minister des Innern Dr. von Dallwitz:
12. Mai 1910 hat Herr Abg. Schmedding gegeben. Danach steht die Aufsicht über alle Provinzialanstalten den über die kommunalen, den Regierungspraͤsidenten und Reglerungbabtellungen für Kirchen ˖
bierausg sich in der Praxis gewisse Mißstände jeder Revision eine viel zu große und daß ein sehr häufiger Wechsel unter den revidierenden Beamten stattfinde.
Insoweit er es für nicht zweckmäßig erachtet, Revistonen tell nebme, tatsaͤchlich in elnzelnen Fällen im Gegensatz zu den Vestimmungen der Instruktion vom 12. Mai 1910 Nr. 3 der Instruktion ausdrücklich vor⸗
Krelsärzten und Krelsschulinspektoren obllegenden sind von diesen einmal im Jabre allein vorzunehmen. Sie haben, soweit nicht Gefahr im Venzuge ist, Anordnungen möglichft zu enthalten und über das Ergebnis ihrer Besichtigung dem Regierungpräsidenten bezw. der Königlichen Re⸗ — Von diesen Stellen wird dle Ab⸗ anerkannter Erinnerungen veranlaßt.
und Schulrat oder der Regierungs⸗ ortlichen Nachprüfung zu beauf⸗
denen Herr Abg. Schmedding an⸗
emeinen Ausgaben ist der Fonds für „ge⸗
bisher, müssen wir auch durch den das Spitzeltum früher gegen diesen Fonds Wir sind aber daraus ziehen werden. einen solchen Fonds zu ge⸗ Fonds vom schwach be⸗ der Sozialdemokraten an⸗
an die Kommunal⸗ des Gesetzes über
Der Tätigkeit der Fürsorge⸗
gerichtlich bestraft und von den
rfreudigkeit sowie pädagogischen essern; die Leiter der Anstalten ge Strenge und den richtigen auch von außen ihre Beruft⸗ shalb muß die Revision durch Takt und mit Gleichmäßigkeit
Ich laffe dahingestellt, ob
Art der Revision ist Stetigkeit und Gleichmäßig⸗
Fürforgezöglinge in
Regierungẽ⸗
schultechnischer h
eiben, aber bezüglich der Er—⸗ Auftrage meiner Freunde zu
Der
hat sich im März dieses
hältnisse kennt, die weiß,
finanziellen
nach der kann, kann
verlangen
Er,
und evangelische Erztehungs⸗ über 60 in den verschiedenen 20. Man muß säntliche
araktere überschauen, um die
die Verhältnisse ihres Bezirks.
prak⸗
n unter einen Hut zu 6
e⸗ elegt wird. Nach dem Fürsorge⸗ bestimmt, für und ist ferner
Damit steht der Mi⸗
Aus⸗ Der die medizinaltechnischen,
en Angelegenheiten be⸗
ker Revision soll auch die
und darum kann nur dem
Das gilt auch sollen die Auf⸗
und das höhere Recht dem Re⸗
der Ober⸗ Erziehung und Aus—⸗ Ich habe nichts dagegen, daß und schultechnische Revision bei
der Minlsterialinstruktion vom durchaus zutreffend wieder⸗
kirchlichen und Privatanstalten
Herr Abg. Schmedding hat nun
daß eine große so glaube ich, gewesen sein sollte, es
sich selbständiger
bieten, sind der Regierungs⸗ und
Revisionen der Privatanstalten ꝛc. teilnehmen, Linie zu etwaigen Nachprüfungen berufen. Die Beamten des Oberprãsidenten ist erforderlich, weil für grwisse Interna so 3. B. für die Anregung ob das Herr Abg. Schmedding angeführt hat — einzelne Zöglinge für dle Familien eryiehung reif selen
sind also erst in zweiter
— ich erwähne das Beispiel,
ꝛ2., der Referent des Ober⸗ präsidenten zuständig sein würde.
Wenn Herr Abg. Schmedding es ferner als einen Mihßstand be zeichnet hat, daß die mit der Revssion der Anstalt betrauten Beamten der Regierung zu häufig wechselu, so entspricht das gleichfalls nicht der Vorschrift der Instraͤktion vom 12. Mai 1910. Es lautet ein Passus unter Nr. b dieser Instruk tion solgendermaßen:
Mit der Bearbeitung sind sowohl bei den Oberpräsidien wie bei den Regierungen Beamte zu betrauen, die möglichst bereits Er—⸗ fahrungen auf dem Gebiete der Jugendfürsorge gesammelt haben, für dasselbe Interesse besitzen und von denen angenommen werden kann, daß sie längere Zeit bei der Behörde verbleiben.
Es ist also ausdrücklich vorgesehen, daß tunlichst selten ein Wechsel vor⸗ kommt und nur solche Beamte mit den Revisionen betraut werden, welche Erfahrungen gesammelt und ein gewisses Interesse für das Gebiet der Fürsorgeerziehung sich angeelgnet haben. Ich gebe zu, daß diese Ve⸗ stimmungen manchmal nicht gehörig beachtet werden können, weil bei dem Mangel an etatsmäßigen Stellen immerhin häufiger ein Wechsel unter den Regierungsbeamten stattfindet, als dies der Fall sein wärde, wenn eine voll autzreichende Zahl etatsmäßiger Stellen vor, handen wäre.
Nun bat Herr Abg. Schmedding die Rechtslage dahin präzisiert, daß den Regierungepräsidenten — jetzt der zweiten Abteilung der Regierungen — nach der Instruktion vom Jahre 1817 und den ergänzenden Kabinettsorders vom Jahre 1820 und vom Jahre 183 die Aufsicht über die Anstalten zwar zustehe, nicht aber die Aussicht
Ich möchte aber doch auf den Kommentar deh
die Frage ist strittig. der sich ausdrücklich dahin
Landgerichtsdirektors Aschrott hinweisen, ausspricht,
daß die Aufsichtsbefugnisse, die jetzt nicht mehr von dem Rt gierungspräsidenten, sondern von der Abteilung 2 der Regierun für Kirchen. und Schulsachen ausgeübt werden, sich nicht auf die Schulaufsicht und die kirchliche schränke, sondern die Haltung und Verpflegung, ralische Erziehung der Zöglinge umfaßt.
Herr Landgerichtsdireltor Aschrott ist also entgegengesetzter An sicht als Herr Schmedding; er ist der Ansicht, daß die Regierunm
physische wie mo
sicht über alle Privat- Kommunal⸗ und kirchlichen Anstalten, in denen Fürsorgeerziehungszöglinge sich befinden, und daß damit auch ein Aufsichtsrecht über die Zöglinge als solche verbunden sein muß. Tatsächlich würde es schwierig sein, bei den 372 Privba anstalten, die in Frage kommen, und die gesetzmäßlg der Aufsich der Regierung unterstellt sind, daneben noch eine Aussich des Obeipräsidenten in weitgehenderem Maße herbeizuführe als dies durch die Anwesenheit eines Delegierten des Obe präsidenten bei den allgemeinen Besichtigungen jetzt schon nach der Erlaß vom 12. Mai 1910 der Fall ist.
jetzt schon zwei Jahre seit dem Erlaß der Minlsterialinstruktion der 12. Mai 1910 verlaufen sind, diesselts Anlaß genommen ist, di Herren Oberpräsidenten um einen Bericht darüber zu ersuchen, ob nd welche Unzuträglichkeiten sich bei dem Verfahren herausgestellt habn das nach der Ministerialinstruktion vom 12. Mai 1910 eingeschlonn werden muß. Die Vberpräsiden en sollen ihren Bericht nach!
hörung der Herren Landesdirektoren und Landeshauptleute erstattn Nach Gingang dieser Berichte wicd Gelegenheit gegeben sein Kt Beschwerden und Wünsche, die Herr Abg. Schmedding soeben in getragen hat, genau mitzuprüfen, und wenn irgendwelche Aen denn notwendig und wünschentwert erschelnen, wird auch den Wünschend
Herrn Abg. Schmedding tunlichst Rechnung getragen werden. (Bun
im Zentrum.) Abg. Borchardt (Soz): Die Grundsätze, die für die g sorgeerziebung von der Reglerung festgelegt sind, sind witll anzuerkennen. Die Anstalten sollten dana nicht so groß si damit der Leiter die Eigenart des Zöglings gründlich kennen len soll überall eine individuelle Behandlung der Zöglinge angest werden. Sogar auf die Freiheit wied so weit Ytücksicht genomm daß man unter Umständen Entweichungen mit in Kauf nin Nicht einverstanden bin ich allerdings mit der geforderten reli sütlichen Einwirkung“ Ez wird an dieser Stelle besonders gewiesen auf die kritisch veranlagte Jugend. Aber gerade det wird die Jugend den Widerspruch zwischen dem, was man iht Christentum lehrt, und dem eigenen Leben der Lebrer beraummg Nach den Grundsätzen des Ehrsstentums kann niemand leben. E3) doch, daß ein Reicher schwerer ing Himmelreich komme, als ein Ka durch ein Nadelöhr. Die Kinder merken diesen Zwiespalt. und es n so schwere sittliche Defekte veranlaßt. Aber sonst können wir mit Grundsätzen ganz einverstanden sein, weil das dieselben Grund sind, die wir Sozialdemokraten immer 3. die Erziehung verlan Keim Kultusetat' hat man, uns ausgelacht, weil wir forderten kein Lehrer mehr als 12 Kinder haben durfte. Hier hat man Schulen sogar für nur, 15 Kinder eingerichtet! Wir haben Fürsorgezöglinge in 458 Anstalten mit 3813 Erziehern. Es ent auf jede Anstalt im Durchschnitt 1090 Zöglinge, auf jeden Gi 12 bis 13 Zöglinge. In der Denkschrift ist eine Statistik übe schlechten Neigungen der Zöglinge enthalten. Einen roßen nimmt bei den männlichen Jugendlichen die grüne Farbe ein; ire nänlich die Landstrelcherei beieichnet. Wat wird man alles darunter verstehen? In jedem gefunden Jungen steckt ein zum Herumstreichen. Ich wollte in meiner Jugend immer teil Schußmann werden. Fin guter Erzieher muß diesen cben in die rechte Bahn leiten. Bei den weiblichen Zoll sst befonders lang die rote Farbe. Damit wird die Un bezeichnet. Im großen und ganzen find aber die Verhi nicht viel anders . In den anderen Schulen, an den Gymnqht den Uniwersitäten. Wenn man . da einen roten Stti wollte, müßte der ficher sehr lang sein. Zu bebauern st, de Denkfchrift nur in 19 Exemplaren den Abgeordneten zur enj estellt ist. Leider steht die Praxis nicht ganz mit diesen . h Ginklang. Es wird immer noch geprügelt, Al preußen beschwert man sich darüber, de nicht mehr als 10 Hin geben werden sollen, man gorzert 25 Hiebe. Glücklicherweine ascht genehmigt worden. Hiebe und lebe reimt sich ja schö⸗ eine llebevolle Erziehung ist das doch nicht, wie es jn d sätzen zur Erziehung beißt. (Der Redner . weiter einige Besch bor, u. a. über das Martinshaug in Gro Gohla, Bezirk Bl , dus der Für or gecrgiehung entlasseneg Mädchen wurpe 9 Bauern untergebracht, klagte aber fortwähreud darüber, . . Tem Bauern und dem Knecht geschlechtlich nachgeste t
J
mäßlg allsährlich ftattfindenden
Schluß in der welten Beilage
Mitwirkung eineß
über die Fürsorgezöglinge und das Erziehungswesen. Meine Herren,
Fürsorge für die Zöglinge be
Abtellung 2 auf Grund der Kabineßtsorder zuständig sei für die Au
Ich möchte aber Herrn Abg. Schmedding mitteilen, daß, nachdin
zum Deutschen Reichsanzei
3 O6.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Die Tante holte schließlich das Mädchen heimlich mit ein = mobil ab, meldete das in Berlin sosort der hin . 696 . Waisendeputation. Die Tante wurde aber wegen Entführung an— geklagt und verurteilt, das Mädchen eineg Abends auf der Polizei⸗ wache festgebalten und in die Geschlechtsstation, des Obdachs in der Fröbelstraße gebracht; hier erhielt sie Einspritzungen und verstarb darauf in einigen Tagen an Kämpfen. Ich möchte den Minister um Nachprüfung des Falles bitten. Das Mißtrauen gegen die Fürsorge⸗ erziehung würde sehr schwinden, wenn die Fürsorgeerziehung nicht lediglich gegen Kinder Armer, sondern auch auf die Kinder Rescher a ,, ö. i er ö Oberpräsident der Piovinz essen rdert hat. Unerhört ist es, daß Fü ögli Streik⸗ brecherdiensten benutzt werden. JJ Geheimer Oberregierungsrat Schlosser weist zunächst eini Angriffe des Vorredners auf den Anstaltsdirekter in , n lr und fäbrt dann fort: In dem Falle des in der Geschlechtskiank nstation gestoibenen Mädchens handelt es sich um ein Mädchen, hei dem schon bei der ersten Einlieferung in die Fürsorgeerziehung Spphilis festgestellt worden war; es war zunächst in dem Kloster Zum guten Hirten in Marienfelde untergebracht, nachher kam es zu dem Bauern in Stellung von dem es entfloßen ist. In Berlin ist es von der Polizei auj⸗ gegriffen worden, weil noch die Fürsorgeerziehung schwebte. Da wurde wieder Syphilis und Gonorrhöe festgestellt, deshalb erfolgte die Ein; lieferung in die Geschlechtskrankenstation. Das Mädchen erhielt zwei Einspritzungen mit Salvarsan. Die Untersuchung hat geben daß die Todegursache Gehirnentzündung gewesen ist. Der Regierungsmedizinalrat hat sesigestꝛllt, daß die Ein⸗ spritz ung mit Salvarsan eine durchaus sachgemäße gewesen ist. ö Abg. Dr. Sch epp (fortschr. Volksp.): Ich wiederhole meine Bitte an den Minister, die ich vor zwei Jahren vorirug, daß der Staat die Kinderhorte, die als eine Vorbeugung gegen die Fürsorge— erziehung dienen können, mit seinen Mitteln unterstützt, und ich bitte insbesenderg, daß der. Minister der. Errichtung des Kinderhorta in Templin sich freun lich gegenüberstellen möge. Bei dem häufigen Wechsel der Schulkinder in den einzelnen Anstalten in Berlin müssen genaue Listen über die Eigenart der Kinder geführt werden damit der neue Lehrer immer weiß, worauf er sein Augenmerk be⸗ sonders zu richten hat, damit der Notwendigkeit der Fürsorge— erziehung vorgebeugt werden kann. Bei der Revision der Fürsorge⸗ erziehungsanstalten müssen Schulmänner herangezogen werden, damit auf die erzieherische Weise mehr Gewicht gelegt wird. Ich bedauere daß auf dem Lehrertage in Hannover Worte gefallen sind, die den Volteschullehrerstand verletzen können. Es ist dort von einem Redner gesagt worden, daß als Leiter einer Fürsorgeerziehungsanstalt nur ein Geistlicher in Frage kommen könne, weil nur ein solcher akademisch gebildeter Mann mit einem Oberarzt einer solchen Anstalt alammen g beiten kann. Wir haben auch im Lehrerstande geeignete Personen für die Leitung dieser Anstalten, und wir wollen keine Zurück— setzung des Lehrerstandes. Im, Gegensatz zu Herrn Borchardt meine ich, daß eine religiös sittliche Einwirkung auf die Fürsorgezöglinge not⸗ wenig ist. Herr Boichardt scheint für das Wesen der christlichen Religion kein rechtes Verständnis zu haben. Freiheit, ist nur im Zusammenhang mit einer gewissen Gebundenheit möglich, nur im Zusammenhange mit einer Unterordnung unter das Staatswesen. ehen Sie sich wegen Ihrer Forderung über die Klassenfrequenz doch einmal die Berliner Volktschulen an. Wie wollen Sie die Mittel dafür aufbringen? Der größte Teil der Fürsorgezöglinge kann nicht als normal angesehen werden; deshalb fi die ien Erzieher unbedingt nötig. Wir wollen hoffen, daß wir durch gemeinsame Arbeit dahin kommen, daß die Erfolge immer besser werden. Abg. Borchardt (Soz.) hält seine Ansicht aufrecht, daß das Schülermaterial der . im großen und ganzen ein ö. ö. Hr Ti enn r tr sei weiter nichts als eine ö er Bibelspruͤche. D j ĩ e e f. p iese lege jeder so aus, wie es Abg. Dr. Schepp (fortschr. Volkep.) : In einen Strelt übe 8. . 6. e f . 6. 96 Hor d rf nicht . mt aber nicht auf einzelne Bibelsprüche an, sondern darauf daß man den Geist der Bibel versteht. . J
Bei dem Kapitel „Strafanstaltsverwalt . wird der nächste Redner ö ö .
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) mit dem Ruf empfangen: Mai⸗ feier!“ (bg Hoffmann: Sie sollen auch ,, haben 9)
Das Gut der persönlichen Freiheit wird von unserem heutigen Geschlecht viel mehr geschätzi und gewürdigt als früher. So kommt es auch, daß kurze Gefängnisstrafen viel mehr empfunden werden. Sie sind gewissermaßen ein memento mori für den Gefangenen. Es ist, zu wünschen, daß die Gefangenen möglichst im Freien beschäftögt werden, so. zur Meliorierung, von Oedländereien. Wir haben allerdings eine prinzipielle Abneigung gegen derartige Dinge; es muß Tie Sicherheit gegeben werden, daß die Gefangenen nicht in rücksichtsloser Weise ausgebeutet werden. Die Disziplinar⸗ strafen sind gegen früher auf etwa ein Viertel herabgesetzt worden. Der Erfolg dieser Maßnahmen ist geradezu verblüffend, es ist eine Vexringerung der Delikte eingetreten. Unsere Preu ische Kriminal⸗ statistik, die zwar , ist als die Reichsstatistik, ist nicht vollkommen. Die einzelnen Ursachen der Verurteilungen müssen viel klarer hervor⸗ treten, damit man die Quellen der Verbrechen gengu kennen lernen und auch verstopfen kann. Es ist bedauerlich, daß die Selbstbeschäftigung der Gesangenen so oft versagt wird. Im großen und. ganzen aber können wir uns freuen, daß, wenn auch noch viele Mißstände be⸗ stehen unter der jetzigen Leitung von Geheimrat Dr. Krohne etwas Gutes geleistet worden ist, was der weiteren Entwicklung im Inter⸗ esse des preußischen Volkes wert ist.
Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Dr. Krohne: Nach den vom Bundesrat herausgegebenen Grundsätzen ist die Selbst— beschäftigun nur als eine Ausnahme hingestellt. In der Presse haben k Fälle, ganz gelinde gesagt, erhebliche Uebertreibungen statt⸗
Abg. Faltin (Zentr.) erörtert die Gehaltsverhältnisse der Unterbeamten der Strafanstaltsperwaltungen, die bei der Besoldungs⸗ ordnung zu kurz gekommen selen.
„Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Dr. Krohne: Es ist 6 daß nicht alle Wünsche der Unkerheamten haben erfüllt werden önnen. Aber keine Klasse der Beamtenschaft hat so viele Stellen⸗ zulagen erbalten. Wo wirkliche Uehelstände besteben, wird immer sofort eingegriffen, der Verwaltung liegt das Wohl ihrer Beamten durchaus am Herzen.
In dem Kapitel „Wohltätigkeitszwecke, Bei⸗ hil fen für un terst un gs bedüxJftig eg he malige Krieger“ sind 20 043 960 M6 ausgesetzt, 3 Millionen mehr als im vorigen Jahre.
Abg. Dr. Runze (fortschr. Volkep.): Eg ist dringend nötig, für die alten Veteranen immer mehr zu tun. Diese Forderung ber s⸗ ö die „Kreuzseitung' in einem längeren Artikel, auch der Tag. . der Lokal. Anzeiger, Blätter, gegen. deren Hesinnungtztüchtigkejt och sicher nichts einzuwenden ist. Die Fürsorge für die Weteranen ist
in nicht ferner Zeit die Provinzialbeträge auf 30 0 /o, also auf eine in der ganzen Monarchie unerreichte Höhe, gestiegen fein werden.
Zweite Beilage
Berlin, Donnerstag den 2. Mai
Vaterlandsfreund hat nicht gern zu dem Erfolge bei Aber die Veteranen haben noch nichts von den gam , n. da für sie gesammelt worden sind. Es ist durchaus nicht angängig daß die Veteranen auf Armenunterstützung angewiesen sind; das izt der alten Krieger unwürdig, das wurmt die deutsche Seele. Geheimer Regierungsrat Dr, Saenger: Die Höhe der Unter⸗ . ist a. ,,. , , hat nur das Recht der Verteilung. ie Grundsätze für di i stei ö. uch die Grundsätze für die Verteilungen sind vom Reich Darauf schlägt Präsident Dr. Freiherr von Erffa vor, die Si =. jubrechen und die 6 ausstehende Beratung über . ain . Medizinalwesens heute in einer Abendsitzung vorzunehmen. Die Ahgg Freiherr von Zedlitz (freikons), Dr. Sch ep p fortschr. Velksp.), Dr. Fräed berg (nl) und Hirsch⸗Berlin S6) wünschen keine Ahendsitzung mit Rücksicht darauf, daß für den Abend fünf Kommisstonssitzungen vorgeseben seien. Präsident Dr. Freiherr von Erffa hält an seinem Vor⸗ schlage fest, damit der Etat noch so zeitig an das Herrenhaus gehen kann, daß dieses ihn seinerseits vor Pfingsten erledigen kann. Die Abgg. Dr. von Heydebrand, (kons) und Herold Zentr) schließen sich dem Vorschlage des Präsidenten an. Die Mehrheit des Hauses entscheidet für die Abendsitzung. ö qc u 4/7 Uhr. Fortsetzung der Beratung: Abends 12 ö
Abendsitzung vom 1. Mai 1912.
Die Beratung des Etats des Ministeriums des 3 rn wird eth bei . ,, Aut ! n zu verschie denen Bedürfnissen de des Innern“ fortgesetzt. mn tf V
Zur „Unterstützung der Arbeitsvermittlung für Wander⸗ . 75 700 S6 gegen 7700 S6 im bet, aus⸗
Abg. Dr. Flesch (fortschr. Volksp.) weist auf die Tätigkei Frankfurter Arbeitsnachwelses hin, der sich . * air al she . Vermittlung nicht nur städtischer, sondern auch ländlicher Arbeit zu . 29 . . Beispiel folgten, auch
er in Verbindung träten, fönnte es verhütet
. sich in die großen Städte drängen. ö . 26 nter den einmaligen und außerordentlichen Aus⸗ gaben werden als Staatszuschuß an den Provinzialverband der Provinz Posen zum Bau ein er Provinzialfürsorge⸗
anstalt in Anto niewo 140 000 M6 gefordert. Berichterstatter Abg. Winckler (kons. berichtet über, die Kommissionspverhandlungen. Man sei sich im Schoße der Kommission
ift einig geworden und wolle die Entscheidung dem Plenum uͤber⸗
Abg. von d ü diese . . 6e, . erklärt, daß seine Freunde gegen
Minister des Innern Dr. von Dallwitz:
Meine Herren! Ich möchte doch bitten, der Position zuzustimmen, weil es sich um eine Maßnahme handelt, welche wesentlich dazu beltragen soll, das Fürsorgeerziehungswesen in der Provinz Posen auf eine ge⸗ sunde und ersprießliche Grundlage zu stellen. Die Provinz Posen ist im Besitz von zwei Anstalten, der Anstalt in Zerkwitz für evan⸗ gelische Fürsorgezöglinge und der Anstalt Schubin für katholische Zöglinge. Die Zahl der katholischen Fürsorgezöglinge in Schubin hat sich in den letzten Jahren außerordentlich vermehrt; es sind jetzt bereits über 200 schulentlassene Fürsorgezöglinge in Schubin unter⸗ gebracht, während man versucht hat, die schulpflichtigen Fürsorge⸗ zöglinge tunlichst in Familien und Privatanstalten unterzubringen. Der Staat hat auch seinerseits eine Anstalt Konradéhammer bereits zu diesem Zwecke zur Verfügung gestellt. Diese Anstalt hat aber nur Platz für 75 Fürsorgezöglinge. Tatsache ist daher, daß jetzt in Schubin schulpflichtige und schulentlassene Fürsorgezöglinge zusammen in großer Anzahl die Anstalt bevölkern, was eine einheit⸗ liche Leltung des Erziehungswesens, die individuelle Behandlung der Zöglinge und die Erzielung sachgemäßer Erfolge außerordentlich erschwert. Es kommt hinzu, daß, wie ich schon erwähnte, die Zahl der schulentlassenen Fürsorgezöglinge katholischer Konfession eine so große ist, daß sie auch nicht mehr durchweg in Schubin haben unter⸗ gebracht werden können, sondern daß ein Teil davon in anderen Provinzen untergebracht werden mußte, zum Teil sogar in der Provinz Westfalen. Daß da irgendeine erziehliche Einwirkung seitens der Provinzialverwaltung Posen nicht mehr möglich ist, ergibt sich wohl von selbst.
Es kommen nun außerdem noch andere Unzuträglichkeiten in Betracht, die sich hieraus ergeben: die wiederholten Trantportkosten, die sehr hohen Kosten, welche den Armenverbänden erwachsen, die die erst⸗ malige Unterbringung nach so weit entfernt liegenden Anstalten in andere Provinzen zu tragen haben, sodaß nicht nur der Zweck des Er⸗ ziehungswesens geradezu gefährdet wird durch die Verhältnisse, wie sie jetzt in Schubin sich herausgebildet haben, sondern auch die Kosten, an denen auch der Staat mit zwei Dritteln partizipiert, sich ganz erheblich höher stellen, als es der Fall sein würde, wenn dem Antrage staitgegeben und in der Provinz Posen eine dritte Anstalt errichtet werden sollte, die hauptsächlich zur Aufnahme von schulentlassenen Zöglingen bestimmt sein würde. Die Absicht besteht, die älteren Zöglinge, welche in der neuen Anstalt, die für 100 Zöglinge Platz bieten soll, unterzubringen sein würden, dort mit land⸗ und forstwirt⸗ schaftlichen Aibeiten zu beschäftigen! Auch würde dadurch, daß sie getrennt von den schulpflichtigen Zöglingen dort untergebracht werden, die Erziehung und Entwicklung der letzteren nicht mehr gefährdet sein. Nun, meine Herren, kommt die Finanzlage der Provinz Posen hinzu. Die Provinz Posen ist eine von den drei Provinzen, die die höchsten Provinziallasten aufzubringen haben; es ist festgestellt, daß das anwachsende Steuersoll jährlich um 96 000 M hinter dem Wachsen der Ausgaben zurückbleibt. Selbst wenn dieser Zuschuß von 140 000 S½ zu den 420 000 S betragenden Gesamtkosten der Anstalt seitens des Staates geleistet werden sollte, ist damit zu rechnen, daß
durchauß nicht zureichend, der Not und dem Elend muß gesteuert werden. Ez ist ein Kornblumentag veranstaltet e . 1
Häusern des Landtags bel der Beratung des Fürsorgeerzlehungsgesetzes
Nun hat der Finanzminister von Miquel seinerzeit in beiden
ger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
1912.
eine Zusage dahin gehend erteilt, daß er bereit sei, für ärmere und überlastete Kommunalverbände Zuschüsse zu notwendigen Bauten unter Prüfung der Verhältnisse im einzelnen Falle im Etat bereit zu stellen. Ich glaube, daß hier der Moment gegeben ist, wo man im Interesse der Fürsorgeerziehung der ganzen Provinz und auch im staatlichen Interesse — da die Beträge zu den laufenden Kosten sich zweifellos durch die Errichtung dieser Anstalt für den Staat verringern werden — daran denken kann, diese Zusage, die seinerzeit Herr von Miquel gegeben hat, einzulösen und ausnahmsweise mit staatlicher Hilfe für diese außerordentlich wünschenswerte, fast notwendige Einrichtung . die sonst vorautsichtlich nicht zur Ausführung gelangen önnte.
Abg. Dr. Levy (nl.): Meine Freunde haben gegen diese Forderun staatsrechtlich ; Bedenken; denn 93 Erbauung ö if anstalten ist Aufgabe der kommunalen Organe; Wenn wir diese Re denken zurückstellen, so bestimmt uns damn die Erkenntnis, daß sich angesichts der gemischtsprachigen Bevölkerung der Fürsorg erziehung in, der Provinz Posen große Schwieri, keiten entgegenstellen. Wir erblicken aber in dteser Maßnahme eine Ausnahme, die nicht als Prang i. . guse
Abg. von Arnim Züsedom (ken); Das Reichsgericht hat ent- schieden, daß die Losten für die Fürsorveerziehung von den k Veihänden aufgebracht werden müssen, daß aber unter Umständen auch ein Staatezuschuß gegeben werden kann. Von diesem Gesichte punkte aus könnte man diese Forderung genehmigen, allerdings nur unter der Voraussetzung, daß dadurch keine Prajudiz geschaffen wird. Ein Teil meiner Freunde ist aber wegen der finanziellen Bedenken gegen die Bewilligung dieser Summe,
Die Abgg. Viereck (freikons.) und Kindler (fortschr. Volksp.) treten unter Würdigung der besonderen Verhältnisse in der Provinz Posen für die Bewilligung ein.
Abg. von Pappenheim (kons.): Die angezogene Bestimmung bezieht sich nur auf die Unterbringung der Zöglinge, nicht aber auf e e n g 36 . . um ö große ,, schul⸗
ige un ulentlassene Zöglinge zu trennen. a müssen wi den Staatszuschuß bewilligen. . f ö.
Der Titel wird gegen das Zentrum und einige konservative Stimmen bewilligt.
Die übrigen einmaligen und außerordentlichen Ausgaben, soweit sie sich nicht auf das Medizinalwesen beziehen, werden ohne weitere Debatte bewilligt.
a y 1 ö esen“ der en Ausgaben. Hierzu liegen 2 Anträge der Abgg. Borchardt (Soz.) und Genossen vor: .
1) die Regierung ju ersuchen, in den nächstjährigen Etat einen Betrag von 3 600 000 ½ einzusetzen zu Beihilfen für Veranstaltungen Diitter zwecks Säuglings- und Mutterschutzes, diesen Bettag ohne Rücksicht auf die religiöse oder politische Gesinnung der Ver⸗ anstalter paritätisch zu verteilen und über die Verwendung des Fonds im einzelnen alljährlich zugleich mit Einbringung des Etats Rechnung
zu legen, und zwar unter genauer Bezeichnun q ein el nen Beträge; ⸗ enn,
2) die Regierung zu ersuchen, sobald als mögli einen Gesetz⸗ entwurf jur Regelung und Reform des ö .
zulegen. . Abg. von der Osten (kons.) berichtet über die Kommissiong⸗
verhandlungen, insbesondere über die in
Frage der Angliederung der Bäder an die ,,, ö Minister des Innern Dr. von Dallwitz: .
. Die Frage der Vereinigung der fiskalischen Bäder in einer Hand ist in diesen Hause mehrfach, zuerst im Jahre 1877 von dem Abg. Sattler, erzrtert worden. Bei den damals eingeleiteten Verhand⸗ lungen hatte sich der Herr Landwirtschaftsminister zu kommissarischen Beratungen über die Frage bereit erklärt; die Angelegenheit wurde indes nicht weiter geführt. Auch ich habe nach dem Uebergang der Medizinalverwaltung auf das Ministerium des Innern Anlaß ge⸗ nommen, mich mit der Frage zu beschäftigen, bin jedoch zu der Auf⸗ fassung gelangt, daß zurzeit manche Gründe gegen eine Aenderung des jetzigen Zustandes sprechen. Einmal, weil die der Bergverwaltung unterstellten fiskallschen Bäder mit dem Betriebe von Salinen ver⸗ bunden sind und daher besser der Bergverwaltung angegliedert sein dürften; zweitens, weil auch die sonstigen fiekalischen Bäder als Teile des werbenden staatlichen Grundbesitzes an sich wohl zur Domänen verwaltung gehören und bei der eingehenden Fürsorge, deren diese Bäder und Mineralbrunnen unter der jetzigen Verwaltung auch in sanltärer Beziehung sich erfreuen, einstweilen ein dringendes sachliches Bedürfnis zu einer anderweitigen Regelung der Ressortsverhältnisse, der auch der Herr Landwirtschaftsminister nicht geneigt ist, mir nicht vorzuliegen schelnt.
Abg. Dr. Arning (nl): ie i r ö abteilung mit dem . 2 3 . R ,, weise bewährt. Die Bauordnung für die Krankenhäuser wird vielfach zu, schroff gebandhabt; es muß mehr auf die besonderen Verhãäl iisse
Rücksicht genommen werden. Die Ausbildung der .
praktikanten sollte mehr als bisker an kleineren und mittleren
Anstalten vor sich gehen, weil sie dert mehr in allen
der ärztlichen Kunst ausgebildet werden und des leitenden Arztes steben. und mehr unter der
. ufsi
z Ueberhaupt muß dem Spezialistentum in gewisser Weise entgegengearbeitet werden; jetzt werden sie direkt zum Spezialisten um gezüchtet. Die Kreisärzte dürfen auf keinen Fall den Landräten, unterstellt werden; die Landräte selbst haben wohl auch nicht diesen Wunsch. Die Kreisärzte, sind zu sehr belastet; s muß dafür gesorgt werden, daß nur die in Aerzte in diese Stellen kommen. Der Impfiwang muß beih ehalten werden; nur dadurch sind wir von der furchtbaren Seuche der Pocken befreit worden. Es kann dabei nicht ins Gewicht fallen, wenn unter den vielen Millionen, denen der Impfzwang zum Glen wird, auch einmal einer Schaden erleidet, Ich für meinen Enn ; würde elne Enischädigungepflicht für nicht ganz unberechtigt halten; die vielen Fälle angeblicher Schädigungen, über Ile die Presse bericht würden dann wenigsteng eine richterliche ö. finden, und es würde vieles sich als unrichtig beraut ftellen. Vie im Äntrag der Sehlal demokraten geforderte Regelung des Irrenrechts ist eigentlich Sache des Reichs; es schadet aber nichis, wenn Hie Frage auch hier örtert wird, wir können diese Frage in der Justizkommisston behe
Den anderen Antrag wollen wir der Gn mern üb
da auch meine Freunde der Ansicht sind, daß auf dem Ge Säuglingt, und Mutterschutzes noch manches geschehen muß. Teipziger Aerzteverband — man mag seinen Erlassen nicht
stimmen — hat doch für die Aerzte vieles Gute g
hat besonders in den kleinen Städten und auf
der Streit und Zank unter den Aerzten, unter t
Patien ten zu leiden hatten, aufgehört. Bel de r