1912 / 108 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 May 1912 18:00:01 GMT) scan diff

. * 26 *

Namen der Mitglieder.

Prufung facher

Namen der Mitglieder.

Prüůfungs fächer. Namen der Mitglieder.

Prüfungs facher. .

Grd kunde. eine Mathematik.

*

Angewandte Mathematik. Astronomie.

Physik.

Chemie nebst Mineralogie. Botanik und Zoologie.

Dänisch.

. . . Ro denb erg, Professor. Rachfahl, Professor. Strack, Professor. L. Schultze, e

Dr. Poch hamm er, Professor, Geheimer Rin er s nt,

Dr. Landsberg, Professor.!

Dr. Dehn, Professor. Knee, m, =.

Dr. Harzer, Professor, Geheimer Re⸗ gierungsrat.

Dr. Web er, Professor.

Dr. Dieteriei, Professor, Geheimer Re⸗ gierungsrat.

Dr. Johnsen, Professor.

Dr. Mumm, Privatdozent

Dr. Reinke, Professor, Geheimer Re⸗ gierungsrat.

Dr. Brandt, Professor, Geheimer Re⸗ gierungorat.

Dr. J , Professor, Geheimer Re⸗ gierungsrat.

s) Für die Provinz Hannover zu Göttingen.

Allgemeine fung mit . ehm schen Religionslehre.

Allgemeine Prüfung in ö . olischen Re⸗ igions lehre.

Eoangelische Religiontz⸗ lehre.

Philosgphie und Päda⸗ gogik.

Deutsch.

Lateinisch und Griechisch. Hebräisch.

Französisch. Englisch.

Geschichte.

Erdkunde. Reine Mathematik.

Angewandte Mathematik.

Angewandte Mathematik (Astronomie). . Angewandte Mathematik Versicherungdmathe matik).

Physik

Chemie nebst Mineralogie.

ae, , =/.

Botanik und Zoologie.

Dr. Viertel, Professor, Geheimer. Re⸗ gierungdrat, Gymnasialdirektor zu Göttin · gen, äifteig Direktor der Kommission.

Dr. Both, Direktor des Realgymnasiums nebst Gymnasium zu Goslar.

Pagel, Pfarrer.

D. Dr. Kühl, Professor.

Dr. Both, Direktor des Realgymnasiums nebst Gymnasium zu Goslar.

Dr. Baumann, Professor, Geheimer

,

Dr. G. E. Müll er, Professor, Gehelmer Regierungsrat.

Dr. uke. mgl.

Dr. H. Mater, Professor.

Dr. Schröder, Professor, Regierungsrat.

Dr. Weißen fel s, Professor.

Dr., Leo, Professor, Geheimer Re⸗ gierungsrat.

D. Dr. Wendland, Professor.

Dr. Pohlenz, ie fern

Dr. Smend, Professor, Geheimer Re— gierungẽrat.

Dr. Both, Direktor des Realgymnasiums nebst Gymnasium zu Goslar.

Dr. Stimming, Professor, Geheimer

Regierungsrat. Professor, Geheimer

Dr. Morsbach, Regierungsrat. Dr. Roeder, Oberlehrer, Privatdozent. Dr. M. Lehmann, Professor, Geheimer ö Dr. Bu so lt, Professor. Dr. Brandi, Professor. : Dr. H. Wagner, Professor, Geheimer Regierungsrat. Dr. Dr.-Ing. Felix Klein, Professor, Geheimer Regierungsrat. Dr. Hilbert, Professor, Geheimer Re⸗ gierungsrat. Landau, Professor. Toeplitz, Privatdozent. Runge, Professor. Wiechert, Professor. Prandtl, Professor. „Hartmann, Professor.

Bern stein, Professor.

Geheimer

Riecke, Professor, Geheimer Re— gierungsrat.

Dr. Mugge, Professor.

Dr. Kötz, Professor.

Dr. Ehlers, Professor, Geheimer Re⸗ gierungsrat. .

Dr. Berthold, Professor, Geheimer Re⸗ gierungsrat.

Dr. Peter, Professor, Geheimer Re⸗

gierungsrat.

9) Für die Provinz Westfalen zu Münster.

ih e e . rung mit Aug er evange⸗ u . ge⸗ Dr. Cauęgr, Professor, Provinzialschulrat.

lischen Religionslehre. Evangelische

lehre. Katholische Religionslehre.

Philosophie und Päda⸗ gogktk.

eligions⸗

Deutsch.

Lateinisch und Griechisch.

Hebräisch.

Französisch.

En glisch.

Geschichte.

Schickhelm, Professor, Provinztalschul⸗ rat, zugleich Direktor der Kommission.

Liz. Dr. Sim on, Konsistorialrat.

Culemann, Konsistorialrat.

Dr. Maus bach, Professor.

Dr. Engelkem per, Professor.

Dr. Cram er, Provinzialschulrat.

Dr. Spicker, Professor, Geheimer Re⸗ gi rungsrat.

Dr. Becher, Professor. Geyser, Professor. Hielscher, Privatdozent. Joste s, Professor.

Dr. Schwering, Professor. . Hölscher, Professor am Paulinischen Gymnasium zu Münster. ; Dr. Sonnenburg, Professor, zugleich

stellvertretender Direktor der Kommission.

Dr. Kroll, Professor.

Dr. Münscher Professor.

Dr. Gaede, Direktor des Schiller⸗ Gymnasiums zu Münster.

Liz. Dr. Simon, Konsistorialrat.

Gulemann, Konsistorialrat.

Dr. Mausbach, Professor.

Dr. Engelkem per, Professor.

Dr. Wie se, Professor. .

Br. Metrlich, Professor am Paulinischen Gymnasium zu Minster.

Dr. Keller, Professor. .

Dr. Hase, Profe . am Paulinischen Gymnasium zu Münster. .

Dr. Holterm ann Professor am städtischen Gymnasium in Münster.

Dr. Se eck, Professor, Geheimer Re⸗

gierungsrat. Dr. Erker, Professor, Geheimer Re⸗ Dr. Meister, Professor.

gierungsrat. Tr. Spannagel, Professer.

Erdkunde.

Erdkunde. Reine Mathematik. Angewandte Mathematik.

Pbysit.

Chemie nebst Mineralogie.

Botanik und Zoologie.

Dr. Auler, Realgymnasialdirektor zu Dortmund.

Dr. Killing, Profefsor, Geheimer Re⸗ gierungsrat.

Dr. von Lilienthal, Professor.

Blankenburg, Professor am Gymnasium zu .

Dr. Timpe, vatdozent.

Dr. Schmidt. Professor.

Dr. Kon en, Professor.

. Professor am Paulinischen

vmnasium zu Münster.

Dr. Salkowski, Professor, Geheimer Regierungsrat.

Dr. 3 Professor.

Dr. Ley, Professoꝛ.

Dr. Rulf, Profsessor am Realgymnasium zu Dortmund.

Dr. Correns, pers. Dr. Stempell, Professor.

10 Für die Provinz Hessen⸗Nassau zu Marburg.

Allgemeine Prüfung mit . der latho⸗ lischen Religionslehre.

Allgemeine Prüfung in der katholischen Reli⸗ gionslehre.

Evangelische Religions lehre.

Philosophie. Deutsch.

Lateinisch und Griechisch.

Hebrãisch. Französisch.

Englisch.

Geschichte.

*

Mathematik mit Aus⸗ schluß der angewandten Mathematik.

Angewandte Mathematik.

Physik.

Chemie nebst Mineralogie.

Botanik und Zoologie.

Dr. Busch, der fer

Dr. Meyer,

Dr. Aly, Professor, Gymnasialdirektor zu Marburg, , Direktor der Kom⸗

mission. Dr. Weber, Pfarrer.

D. Dr. Jülicher, Professor, Geheimer , ; . r. Hüpeden, Professor am Friedrichs⸗ Gymnasium zu Ca ö ö.

Dr. Na torp, Professor.

Dr. Misch, Piofessor.

Dr. Vogt, Professor, gierungsrat.

Dr. Elster, Professor.

Dr. Maaß, Professor, Geheimer Re⸗

gierungsrat. ü. . Professor, Geheimer Re⸗

Dr. Birt, gierangsrat.

Dr. Kalbfleisch, Professor.

D. Budde, Professor, Geheimer Kon⸗ sistorialrat.

Dr. Wechßler, Professor.

56 fir l, Oberrealschuldirektor zu

assel.

Dr. Schumann, Professor am Gymna—⸗ sium Philippinum zu Marburg.

Dr. Vistor, Professor.

Dörr, Direktor der Liebig⸗Realschule zu Frankfurt a. M.

Dr, Freiherr von der Ropp, Professor, Gebeimer Regierungsrat.

Geheimer Re⸗

Dr. Klebs, Professor. Dr. Endemann, Professor, Gymnasial— direktor zu Dillenburg.

Dr. Krümmel, Professor, Geheimer Re⸗

gierunge rat.

Dr. Deckert, Professor an der Akademie für Sozial⸗ und Handelswissenschaften in Frankfurt 9. M.

Dr. Hensel, Professor, Geheimer Re⸗ gierungsrat.

Dr. Neumann, Professor.

Dr. von Dal wigk, Privatdozent, Pro⸗

fessor.

Dr. Richarz, Professor.

Dr. Teußner, Piofessor.

Dr. Schulze, Privatdozent, Professor.

Dr. Zincke, Professor, Geheimer Re⸗ gierungorat. J .

Dr. Kayser, Professor, Geheimer Re⸗ gierungsrat.

Dr. Fries, Professor, Privatdozent.

Professor, Geheimer Re⸗

gtierungsrat.

Dr. Korschelt, Professor. Dr. Reichenbach, Professor an der Adlerflychtschule zu Frankfurt a. M.

11) Für die Rheinprovinz zu Bonn.

Allgemeine Prüfung mit Ausschluß der katholi⸗ schen Religionslehre.

Evangelische Religions⸗

lehre. Katholische Religions lehre.

Phllosophie. Deutsch.

Lateinisch und Griechisch.

Hebräisch.

Französisch.

Englisch.

Geschichte.

Erdkunde.

Dr. Nelson, Professor, Geheimer Re⸗ ierungsrat, Provinzialschulrat zu Koblenz,

lrektor der Kommission.

D. Dr. König, Professor, Geheimer Konsistorialrat. .

Dr. Brandt, Professor.

Rauschen, Professor.

Goetz, Professor.

Külpe, Peofessor.

Dyroff, Professor.

Wentsch er, Professor.

Bühler, Privatdozent. Litzmann, Professor.

von Kraus, Professor.

Biese, Gymnasialdirektor zu Neuwied.

Dr. Enders, Privatdozent.

Dr. Marx, Professor, Geheimer Re⸗ gierungsrat.

Dr. Elter, Professor.

Dr. Brinkmann, Piofessor.

Dr. Backhaus, Pꝛofessor am Friedrich Wilhelms Gymnasium zu Cöln.

Dr Curtius, Professor am Königlichen Gymnasium zu Bonn.

P. Dr. König, Professor.

Dr Feldmann, Professor.

Dr. Go etz, Professor.

Dr. Schneeg anz, Professor.

Dr. Gaufinez, Professor.

Br. Vogels, Direklor des Städtischen Gymnasiums nebst Realgymnasium in der Kreuzgasse zu Cöln.

Dr. Trautmann, Professor, Geheimer Regierungsrat.

Dr. Bülb ring, Professor.

H. Tr. von, Bezold, Professor, Ge⸗ heimer Regierungerat.

Dr. Schulte, Professor, Geheimer Re⸗ gier nas at.

Dr. Wilcken, Professor.

Sr. Niepmann, Gymnasialdirektor zu Bonn.

Dr. Levison, Privatdozent, Professor.

Br. Philipp son, Professor⸗

Sr. Hassert, Mrofessor an der Handels—

hochschule zu Cöln.

Reine Mathematik. .

Dr. Study, Professor.

Dr. London, . essor.

. 89 ö r. wering, Direktor des ö Gymnasiums zu Cöln. Aposteln

Dr. Küstn er, Professor, Geheimer Re—= gierungsrat.

Dr. Kayser, Professor, Geheimer Re— gierungtrat.

Dr. Pflüger, Professor.

. Dr. Cversheim, Privatdozent, Professor.

Chemie nebft Mineralogie. . y. mann, Professor, heimer

ergrat.

Dr. Hrgunz, .

Dr. Anschütz, Professor, Geheimer Re⸗ gierungsrat.

Dr. Rimbach, i

Dr. Strasburger, Professor, Geheimer Regierungsrat.

Dr. Ludwig, Professor, Geheimer Re⸗ k zugleich

irektor der Kommission.

Berlin, den 1. Mai 1912.

Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. Im Auftrage: Köp ke.

Angewandte Mathematik. Astronomie. Physik.

Botanik und Zoologie.

Dentscher Reichstag. 54. Sitzung vom 3. Mai 1912, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

. Auf der Tagesordnung steht zunächst der mündliche Be⸗

richt der verstärkten Geschäftsordnungs kommifssion über die Anträge, betreffend Abänderung der Bestim⸗ mungen der Geschäftsordnung über Interpella— tion en usw.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück:

Meine Herren! Ich habe im Namen der verbündeten Re⸗ gierungen folgende Erklärung abzugeben:

Nach Artikel 27 der Reichsverfassung hat der Reichstag seine Geschäftsordnung allein zu regeln. Dementsprechend verzichten die verbündeten Regierungen darauf, an Ihren Verhandlungen tell= zunebmen. Sie halten es aber für notwendig, ausdrücklich fest⸗ zuitellen, daß dle Geschäftsordnung einseiniges Recht nur für den Reichstag und seine Mitglieder schafft (sehr richtig! rechts), daß daher die von Ihnen zu beschließenden Abänderungen der Geschäfts⸗ ordnung weder eine Erweiterung der verfassungsmäßigen Rechte des Reichstags noch eine Beschränkung der verfassungsmäßlgen Rechte des Kaisers, der verbündeten Regierungen und des Rechk= kanzlers herbeiführen (sehr richtig! rechts) und deswegen auch irgend welche staatsrechtlichen Konsequenzen für die Stellung des Reichs« kanzlers gegenüber dem Reichstag nicht haben können. (Helterkeit linls.) Ich bin noch nicht fertig, ich warte bloß, his die Herren ruhig sind. Unter dieser ausdrücklichen Verwahrung erkläre ich aber, daß der Herr Reichskanzler Ihren Wünschen auf eine weitere Ausgestaltung Ihrer Geschäftsordnung insoweit entgegen zu kommen bereit ist (Zuruf von den Sozialdemokraten: Angenehm!), als er unter Wahrung des Rechts der Ablehnung im einzelnen Falle die in Aussicht genommenen kurzen Anfragen nach Möglichkeit beant- worten oder durch seine Stellrertreter und Kemmissare beantworten lassen will, sofern ihr Gegenstand zur verfassungsmäßigen Kompetenz

des Reichs gehört und nicht ein schwebendes Gerichts-, Verwaltungk⸗

oder Disziplinarverfahren betrifft. (Bravo! röchts.)

Referent Abg. Gröber Gentr.): In der Presse ist die Be— hauptung aufgestellt worden, daß durch die Anträge über die kurzen Anfragen eine Verschiehung des Machtverhältnisses zwischen Reichs tag und verbündeten Regierungen beabsichtigt oder sogar tatsächlich bewirkt wird. Das sind Phantasien der betreffenden Zeitungs. schreiber, die aber keine Unterlage in den Anträgen finden. Das gilt besonders von einem Artikel, der „Kreuz-⸗Zeitung“. Es kann gar keine Rede davon sein, daß wir eine solche Aenderung mittels Aende— rung der Geschäftsordnung herbeizuführen beabsichtigen. Die kleinen Anfragen bezwecken ja nur eine Verbesserung insofern, als Inter pellationen dadurch unnötig werden. Alsy von einer Absicht, die Macht des Parlaments zu stärken, kann keine Rede sein. Die Budgetkem— mission schlägt deshalb vor, in Zukunft zu unterscheiden zwischen Anfragen und Interpellationen, während die Geschäftsordnung bisher nur von Interpellationen redet. Was wir vorschlagen, findet sich n schon in den Parlamenten Frankreichs, Italiens, Spaniens und Hollands. In England kennt man überhaupt nur, Anfragen, im Gegensatze zu uns. In Deutschland ö. die Geschäftsordnung der Zweiten wurttembergischen Kammer unb auch der Zweiten elsässi— 61 Kammer solche Anfragen zu. Allerdings wählt die eine die chriftliche und die andere die mündliche Form. Den Wert dieser kurzen Anfragen soll man allerdings nicht überschätzen, denn wir wissen es ja aus den Verhandlungen des englischen . daß es dort die Minister verstehen, eine Antwort zu geben, die eigentlich leine Antwort ist. Die Kommission schlägt nun ein doppeltes Verfahren zur Behandlung der Anfragen vor, eine mündliche und eine schriftliche Form. Eine Schädigung deutscher Interessen ist durch die kutzen Anfragen nicht zu befürchten. Ich darf auf die Erfahrungen hinweisen, die man im Auslande guf diesem Gebiete gemacht hat. In. England besteht eine alte Praxis, man braucht also dort nicht detaillierle He— stimmungen über diese kurzen Anfragen. Bei uns ist es anders. Wir brauchen Kautelen und müssen abwarten, wie sich die Sache entwickelt. Die entscheidenden Abstimmungen in ber Kommission find mit! gegen 5 Stimmen gefgllen. Ich kann Ihnen namens der Kommission die Annahme ihres Vorschlages empfehlen.

Die Abgg. von Norm ann und Genossen (dkons) be, antragen namentliche Abstimmung über die kurzen Anfragen und üͤher die Zulässigkeit von Anträgen bei Interpellationen. Die ö hierüber soll nach der Ankündigung des Präsidenten in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.

Abg. Le deb eur (Soz): Soweit ich die Frklärung der Re⸗ gierung verstehen konnte, war sie entweder überflüͤssig oder nicht be. rechtigt. Eine Machterweiterung der Rechte des Reichstages beab⸗ sichtigt niemand. Wenn meine Partei uf Grund der polstischen Gn; wicklung es für notwendig hält, die Machtbefugnisse des eich laget 9 vergrößern, müssen wir den direkten Weg des Antrages auf Ver⸗ assungkänderung wählen, wie wir das guch getan haben. Auf Um, wegen wollen wir, dies nicht erreichen. Die ö in dieser Form sind eine neue Ginrichtung, aber an sich sind sie nichts Neues, denn Anfragen werden bei verschiedenen Gelegenheiten gefellt. Die Ro

stellvertretender

24

it der neuen Form des Fragerechts hat die , . nach⸗ wie *. Wir So , . beantragt, die Ergänzung e Anftagerechts a9 jedes Mitglied des Hauses auszudehnen. Wir dabei auf die er nge. des englischen . d hat jedes Mitglied das e ergänzende Anfragen zu sich natürlich . hmen der ursprünglichen a lten müssen. Die Beschränkung der Anfrage auf den teller oder dessen Vertreter legt dem Reichstage eine ungebühr⸗ eschränkung auf und gewährt an einem bestimmten Tage einer das Fragemonopol. Dagegen sprechen e. praktische Be⸗ Die Beschränkung zielt darauf ab, in Ueberwuchern der Fragen zu verhindern, Bleibt aber die Kommissionsfassung bestehen, und es wird eine ini gr, estellt, so kann es vorkommen, daß r einzelne Fragesteller nicht übersieht ob in der Antwort des Reichs⸗ fanzlers eine Lücke vorhanden ist. Wir wollen kein Fragemonopol, sondern allen Mitgliedern eine . Anfrage gestatten. Es ent bier ein allgemeines Interesse des. ganzen Reichstages vor. Unter Äntrag würde gerade ] einer Abkürzung der Verhandlungen henlragen, es könnte die betre fende Angelegenheit an einem Tage er= ledigt werden. Die Anträge der Konserpativen zielen auf eine Ein⸗ schraͤnkun oder . Fragerechts hin; es wäre ein Messer ohne Heft und . e kurzen Anfragen sind schon deswegen notwendig, weil die uffassung des Volkes in drag der auswärtigen Politik rascher und entscheidender zur Geltung kommen würde als Fisher. Jetzt it London der Fokus der Weltpolitik, denn dort werden sofort die betre fenden Anfragen beantwortet.

Abg. Kreih Skens): Die Ansicht, die der Abg. Ledebour Beginn seiner Ausführungen über die Erklärung des Stell ver⸗ kreters des Kanzlers ausgesprochen hat, kann ich nicht ohne Wider⸗ spruch lassen. Es ist . unserer Ueberzeugung gewiß, daß auch ohne ie Absicht, die Rechte des Reichstages auf Kosten derjenigen des Kaisers und des Kanzlers zu erweitern, diese Erweiterung auf dem Umwege über die Geschäftsardnung erreicht wird. Seit Jahren spricht man doch in der 3. der Linken und der äußersten Linken bon der Notwendigkeit der Grweiterung der Rechte des Reichstages. An ? Tagen der Woche soll der Reichskanzler oder sein Vertreter hier erscheinen und dem Reichstage Rede und Antwort stehen. Das ist 6 eine neue Belastung, des Reichskanzlers. Wir haben von Hause aus den Standpunkt eingenommen, daß Aenderungen der, Ge⸗ chäftsordnung, die eine Verschiebung des Machtverhältnisses zwischen den beiden 5 der Gesetzgebung zur Folge haben, nur auf dem Wege der Verfassungsänderung erfolgen dürfen, also hätten dabei die perblindeten Regierungen mitwirken müssen. Eine dahinge hende An⸗ regung, die wir in der Kommission gaben, wurde abgelehnt. In Ter heute abgegebenen Erklärung der Regierung haben wir die völlige Be⸗ stätigung e von uns in der Kommission eingenommenen 6 tand⸗ punktes: tatsächlich verschieht sich durch diese Aenderungen das gegen⸗ wärtige Verhältnis. Die Kommission hat die Anfrage vor die Inter- pellation H das scheint auch mir zweckmäßig. Die Ginrichtung der kurzen Anfragen kann, mit den richligen Kautelen versehen, nütz= lich wirken. In England liegen die Verhältnisse aber doch etwas anders; dort kann der Sprecher jede dre ablehnen, die ihm nicht paßt. Weshalb hat man hier das eng ische nicht über⸗ nommen? (Abg. Le deb our: Ja, wenn wir alle anderen eng⸗ lischen Einrichtungen hätten) Ich glaube, wenn wir alles von England eintauschen, auch das, was Ihnen hu den Sozialdemokraten) nicht paßt, so würden die Parteien der Rechten dabei ganz gut fahren. Wenn bie Sozialdemokraten nach England, auswandern wollen, würden wir dem Hindernisse nicht entgegenstellen. Wir können uns der Befürchtung nicht entschlagen, 244 ohne solche Kautelen ein böser Mißbrauch mit einer an sich guten Sache getrieben werden kann; es schrecken uns die Erfahrungen, die wir mit dem Reichstag bei anderen Gelegenheiten gemacht haben; wir haben nicht die Sicherheit. daß der Takt des einzelnen Abgeordneten ausreichen wird, um einen Uebergriff in die Rechte der Exekutive oder der Einzelstaaten zu verhindern. BVesonders gefährlich wäre es, wenn Lokalschmerzen oder Angelegenheiten einzelner Wahlkreise hier vorgebracht würden, und nun ein förmlicher Wettlauf der einzelnen Abgeordneten stattfände, Darum verlangen wir, daß die Anfragen nur Gegenstände von allgemeiner Bedeutung und nur Gegenstände betreffen, die zur Kompetenz des Reiches gehören. 1 Antrag wurde in der Kommission als überflüssig be⸗ zeichnet; dann könnten Sie ihn doch annehmen; ich fürchte aber, man wird den Reichskanzler nach allem und nach noch einem bißchen mehr fragen wollen. Ferner müssen Anfragen, die schwebende Verfahren betreffen, für unzulässig erklärt werden. Das Verbot, in ein schwebenbes Verwaltungsverfahren einzugreifen, ist besonders wichtig, weil auch da in die . und die Exekutive der Einzelstaaten eingegriffen wird. Für die Einzelstagten ist das Reich nur die letzte Instanz. Das Reich hat so ein Aufsichtsrecht gegenüber den Einzel⸗ laaten. Ich will es ununtersucht lassen, ob dieses Recht auch der Reichstag ausüben kann. Nun kann der Reichskanzler ja die Be⸗ antwortung von Fragen ablehnen, aher dann wird sicher in der opposi⸗ tionellen Presse gesagt werden, die Regierung habe ein schlechtes Ge⸗ wissen, weil . auf diese Frage nicht eingegangen ist. So wird nur ein neuer Anlaß zur Verhetzung gegeben. Deshalb müssen genügende Kautelen geschaffen werden, daß durch das Recht der kurzen Anfragen keine Mißstände entstehen.

Abg. List (nl): Wir begrüßen die Vorschläge der Kommission mit Fréuden und werden ihnen in vollem . zustimmen und die Anträge bon rechts und links ablehnen. Wir sehen in der Einfährung der kurzen Fragen eine Bereicherung des parlamentarischen Lebens. Dadurch wird der Gedankenaustausch zwischen Reichstag und Re⸗ gierung ein lebhafterer sein, als es bisher gewesen ist. Wir haben uns reiflich überleg ob durch die Einführung dieser Anfragen eine Verschiebung des Verhältnisses zwischen Regierung und Parlament oder fogar eine Schmälerung der Rechte der Regierungen bedingt ist. Das muß auf jeden Fall verneint werden. Das Recht des Reichs⸗ tages und der Regierung beruht auf der Verfassung. In diese greifen wir nicht ein. Wir wollen nur eine festere Handhabung unserer Ge— e t finn erzielen. Wir wollen allerdings eine Neuerung ein⸗ ühren, wir wissen aber, daß diese mit einigen Schwierigkeiten ver⸗ bunden ist. Es mögen Mäißstände vorkommen, aber man muß er—⸗ warten, daß der gesunde Sinn der Volksvertretung diese Bestim⸗ mungen sachgemãß handhaben wird. Der Abg. Kreth will nur solche Anfragen ful assen die von allgemeiner Bedeutung auf dem Gebiete der inneren und auswärtigen Politik des Reiches sind. Im großen und ganzen sind wir natürlich damit einverstanden, daß nur solche Dinge vorgebracht werden, die der Zuständigkeit des Reiches unterliegen.

Frag

4

Aber wenn man nur . von allgemeiner Bedeutung zulassen will,,

so muß doch erst dieser Begriff festgestellt werden. Als Ergänzung wird gefordert, daß der Präsident das Recht haben soll, solche , zurückzuweisen. Damit ist aber dem Präsidenten eine ungeheure Macht egeben. Wenn sich später Mißstände herausstellen sollten, dann ann man jg Abänderungen nach dieser Richtung hin treffen. Kirch⸗ turmeinteressen dürfen natürlich nicht vorgebracht werden. Aber lokale . können doch auch einmal für weitere Kreise Interesse haben. Ebenso lehnen wir natürlich den Antrag Albrecht und Gen. ab, daß die Fragen von jedem Mitgliede des Hauses fortgesetzt werden können. Das geht zu weit, die Fortsetzung des Fragerechtes soweit auszu⸗ dehnen. Die Antwort kann ja nicht genügend sein oder die Anfrage nicht deutlich genug. Deshalb braucht man aber nicht das ganze Haus zur Unterstützung . Es ist nicht nötig, Bestimmungen . daß Anfragen, die ein schwebendes Gerichts- oder Di ziplinarberfahren betreffen, nicht. zulässig sind. Da würde die Re⸗ gierung sowieso die Antwort verweigern. Etwas anderes ist es mit der Ausschaltung der Verwaltungsfragen. Der Begriff der Ver⸗ waltungsfragen ist ein sehr schwankender. Ich erinnere, nur an die Jestin migen des Vereinsgesetzes. Es muß doch, möglich sein, die Regierun . Verantwortung zu ziehen, wenn seitens ihrer unter⸗ geordneten Organe ein ö. ergangen ist, der dem Geiste des Gesetzes nicht entsprichk. Es kann sich ie Ten. um ein Verwaltungs⸗ t geh

reitverfahren handeln. Aber au nfragen darüber in allen Fällen auszuschalten, dürfte doch zu weit gehen.

. Ir, Müll'er⸗Meiningen (öortschr. Volks): Auch meine politischen Freunde begrüßen die Beschlüsse der Kommission als eine Verbesserung der Geschäftsordnung. Von einer Erweite—

rung der Rechte des Reichstages und einer Beschränkung der Rechte des Reichskanzlers kann 5 nach unserer Auffassung keine Rede n Selbstverständ lich ist, daß der Reichskanzler eine Antwort auf eine Anfrage berweigert, die ein schwebendes Gerichts- und i . narverfahren be rifft. Dagegen halten wir es für ein bedenkliches Nachgeben gegen die Wünsche der Kenservativen, wenn der Rei

kanzler auf . wegen Verwaltungssachen gine Antwort ver⸗ weigern will. ir sehen hier wieder, daß der Reichskanzler, wenn er der einen Seite eine kleine Konzession macht, er . Konzession der anderen Partei zuliebe wieder verwischt, Der Reichskanzler würde ohnehin eine Frage, die nicht zu der Kompetenz des Reiches gehört, 1, Die kurzen Anfragen bilden eine große Zeit- und Kraftersparnis für das Parlament, sie machen das Parla⸗

ment ö beweglicher, sie stärken das einheitliche parlamen⸗

tarische Bewußtfein, indem sie Regierung und Parlament einander näherbringen. Wir werden sämtliche Abänderungsanträge Von zechts und links, so sehr g ein Teil der von links uns sympathisch ist, im Interesse der Sache ablehnen und . 3 die gegenseitige Konni⸗ denz der Parteien über die anfänglichen Schwierigkeiten der eee. . neuen Einrichtung bange, wird im Interesse der parlamentarischen Entwicklung in Deutschland.

Abg. von Hale m (Rp.): Diese Sache ist von tiefeingreifen⸗ der Bedeutung f unser ganzes politisches und ltr g nee ö il der Anfragen hat sich in England namentlich während des Burenkrieges ungeheuer gesteigert., Es wurde deshalb dort das System der Schriftlichkelt eingeführt. Es ist zu ehen ze sich das System auch bei uns immer mehr einbürgert. will nicht untersuchen, ob die kurzen Anfragen nicht überschätzt werden. r Reichstages wird den verbündeten Regierungen gegenüber sich zu be⸗ klagen gehabt haben über mangelhafte . ionen. Jedes Mit⸗ lied der Regierung wird schon in der . bereit gewesen 36 eine Auskunft zu erteilen. Ich fürchte, 9 sich Kompliziert⸗ heiten in der ganzen Reichsmaschine infolge der kurzen Anfragen er⸗ geben werden. an hat gesagt, es sei 3 hoffen, daß der Reichstag einen verständigen Hel aud von diesem Recht machen werde, Solche Hoffnungen haben ö. ihre Schattenseiten. Man muß solche Rechte mit den nötigen Kautelen umgeben. Deshalb meinen wir, daß die Anträge der Konserpativen in dieser Beziehung das Richtige treffen. Ich habe namens meiner Partei zu erklaren, daß wir gegen den Kom: mifsionsantrag stimmen werden, wenn die konservativen Anträge nicht angenommen werden.

Abg. Dr. Bell Gentr): Die Verwahrung der Reichs⸗ regierung kann die von der Kommission gefaßten . in keiner Weise treffen. Es ist . daß wir im Rahmen der Geschäftsordnung nicht in Rechte der Regierung, des Reichskan lers oder des Kaisers Lr f können; das wäre ein Bruch der Ver⸗ fassung. Zu einer , ungsänderung würde es aber einer Zustim⸗ mung der verbündeten Regierungen bedürfen. Keiner der Beschlüsse der Kommission ist geeignet, in die Rechte der Regierung oder des Kaisers einzugreifen. In der Kommission haben wir gegen die ur⸗ sprünglich gestellten Anträge wegen der kurzen Anfragen eine Reihe bon Bedenken vorgebracht. ö Bedenken richteten sich namentlich gegen eine mögliche Ueberfülle der Anfragen; wir haben sie zurück— 56 weil wir damit allein standen. Wir stellen uns jetzt auf den

oden der Kommissionsbeschlüsse. Es werden ja schon heute hei der Etatsberatung zahlreiche Anfragen an den Reichskanzler gestellt; neu ist jetzt nur die Form, in die die Anfrggen affen werden. Wir verlangen weder eine , des Reichskanzlers zu antworten noch verlangen wir, was z. B. in der preußischen Verfafsung bezüglich der Minister steht, daß der Reichskanzler vor uns erscheinen muß. Im preußischen Abgeor . sind vor 8 . erst von einem bedeutenden Parlamentarier ebenfalls die kleinen Anfragen nach eng⸗ lischem Muster mg worden; es war der Abg. von Jedlitz „Nun erkläret mir, Graf Oerindur, piesen Zwiespalt der Natur. Ich hatte bisher angenommen, daß die Anschauungen der Reichspartei und der Freikonservatz den 6. decken. (Abg. von Gamp; Das ist nicht der Fall) .. . Dann bin ich für diese Belehrung bon uständiger Seite sehr dankbar. Die gestellten Aniendements zu den kurzen An⸗ fragen lehnen wir aus den schon von anderer Seite vorgetragenen Gründen auch unsererseits ab. Der Abg. Kreth sagt: Superflua non nocent; wir haben aber doch keinen Anlaß, Ueberflüssiges in unsere Geschäftsordnung hineinzuschreiben. Der Antrag wegen der schweben⸗ den Verfahren geht auch uns zu weit; wir beantragen hier folgende Fassung: „Anfragen, welche in ein schwebendes Gerichts,, Ver⸗ waltungsgerichts- oder Disziplinarverfahren eingreifen, ö. unzulässig. Der Unterschied shrinst in die Augen. Eine An⸗ rage kann fehr wohl ein schwebendes Verfahren bekreffen, ohne daß sie geeignet ist, in dasselbe einzugreifen; wir wollen auch nicht sedes Verwaltungsberfahren, sondern nur ein schwebendes Verwal⸗ tungsgerichtsverfahren von ben Anfragen auss. . Der Antrag der Sozialdemokraten, daß jedes Mitglied des Hauses zur Ergänzung oder Berichtigung der Anfrage Fragen stellen kann, , uns viel zu weit; zu weit gehen uns auch noch die Kommissionsvorschläge in dieser Beziehung, denn sie würden dem Fxagesteller oder dem Lahe; der Fragenden wiederholt gestatten, das Wort zu solcher . zu nehmen. Um hier Unzuträglichkeiten zu vermeiden, beantragen mir, daß der Fragesteller nur noch einmal das Wort zur Ergänzung oder Berichtigung der Fragestellung soll erhalten können. Das wird auch vollständig genügen.

Abg. Graf West arp (okons); Ich kann nach diesen Erörte— rungen die kurzen Anfragen nicht für ein nützliches Institut halten. Wir werden mit solchen Anfragen überschwemmt werden. Die Kau⸗ telen, die wir vorschlagen, sind abgelehnt worden; wir lehnen die Komimissionsvorschläge ab, Nachdem nun aber die Erklärung des Kanzlers abgegeben ist, ist die Situgtion völlig verändert, und nach dem letzten Satze dieser Erklärung scheint die Zurückverweisung der Anträge an die Kommission an e ich Das würde auch der Würde des Reichstages entsprechen. ie Anträge der Kommission stehen ja zu diefer Erklärung im Widerspruch. Der Begriff. Verwal⸗ tungsgerichtsverfahren“ ist uns in Preußen durchaus geläufig; trotz⸗ dem ist diese vom Zentrum vorgeschlagene Fassung viel zu eng und trifft nicht das, worauf es ankommt. Auch in Preußen gibt es viele BVerwaltungsverfahren, z. B. das sogenannte Beschlußverfahren. Unser Antrag soll verhin kern. daß der Reichstag sich durch kurze An⸗ fragen einmischt in Dinge, für die er nicht zuständig ist. Der Schwerpunkt unseres Antrages liegt darin, daß in ein schweben⸗ des Verfahren nicht einzugreifen ist, wenn. der Instanzenzuͤg noch nicht erschöpft ist. So lange die Möglichkeit einer dritten Instanz vorliegt, ift der Reichstag nicht befugt, da hineinzusprechen. Das Ueberwachungsrecht des Reiches und des Reichstages tritt erst ein, wenn sich eine grundsätzliche Verletzung eines Gesetzes herausstellt. Der Reichstag würde in die Exekutive eingreifen und ein Konvent werden. Was sollen kurze Ergänzungen und Berichtigungen bei den kurzen Anfragen sein? Es können 8 bis 10000 Fragen im Jahre kommen. Wohin soll das führen? Der Antrag der Sozialdemo— kraten ist vollends unannehmbar. Die Sache wird zweifellos nicht marschieren. Wollten wir Schadenfreude empfinden, 69. könnten wir ja die Sache ruhig laufen lassen, aber wir wollen das Interesse des Hauses wahrnehmen.

Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fortschr. Volksp.: Die Rechte stand früher diesen Anfragen, sympathisch gegenüber, wenn nur die nötigen Kautelen geschaffen würden. Den Antrag, die Sache an die Kommission zurückzuperweisen, können wir nicht ernst nehmen, seit 3 Jahren verhandeln wir über die Frage. Das Zentrum bitte ich, die Anträge Bell zurückzuziehen, sie würden die Sache nur kompli- zierter machen. In Bayern sind die Verwaltungsgerichtsbehörden auch zugleich Verwaltungsrechtsbehörden. Dem Präsidenten würde eine unmögliche Aufgabe n werden, wenn er entscheiden müßte, ob ein Verwaltungsgerichtsverfahren oder ein Verwaltungsrechtsver⸗

ki vorliegt. Ich bitte Sie dringend, es bei dem Kompromiß zu zelassen.

ö Ledebounr (Soz): Ich kann mich in der Ablehnung der. Anträge Bell. dem. Abg. Dr. Müller- Meiningen an⸗ 6 Es liegt in diesen Anträgen eine überflüssige Ein⸗ chränkung des Fragerechts. Das Ergänzungsrecht der Anfragen würde keineswegs zu einer Verschleppung führen, das mußte der Abg.

Kein Mitglied des

Bell wissen. Den Abg. Grafen Westarp verweise ich darauf, daß es sich hier nicht um eine unerhörte Aenderung, sondern nur um eine an Form der , handelt, nur um einen graduellen, nicht i spiellen Unterschied. Es ist übrigens schon vorgekommen, daß der eichstag bereits in ein schwebendes Verwaltungsverfghren einge= griffen hat, wo es 85 um Eintragungen in die Wählerliste handelte. Abg. Be II Gentr.,) zieht 3 dem Widerspruch der Linken seine

Ante zurück. ; . g. Schultz Bromberg an. Der a, ich in gereizter Stimmung. Es handelt sich hier um einen Eingriff in die a. r Krone, das muß einmal gesagt werden. Was die Sache ö betrifft, so möchte . darauf hinweisen, daß unter dem Fürsten ismarck mit einer Kaiserlichen Botschaft eingegriffen wurde, als der ö in Dinge einmischte, die ihn nichts angingen, 1886 bei der Poleninterpellation. Die Interpellationen werden durch die An⸗ träge, die dazu sollen gestellt werden können, eine ungeheure deulung erhalten. Wir legen entschieden Wert darauf, daß die Kom⸗ missionsheschlüsse mit den ,,, Kautelen umgeben werden. Hirt uf links: Zedlitz) Wenn der von Zedlitz diese . kennte, wie sie hier angenommen werden oll so würde er die Hän über den Kopf zusammenschlagen. mochte Sie bitten, um die richterliche Unbefangenheit zu wahren lassen Sie es nicht zu, daß durch 86 Anfragen in ein Gerichte verfahren eingegriffen werden dar. ie Unbefangenheit der Richter wird dadurch 3 erschwert. Durch olche Anfragen, die sich immer wiederholen würden, ich erinnere nur ran, wie diele Anfragen es wohl im Falle des Moabiter Auf- ruhrprozesses gegeben hätte, würden die Richter nur nervös werden. uruf bei den Sozialdemokraten: Das sind sie schon) Nervöse ichter können wir nicht gebrauchen. Ich rg gerade im Sinne der Linken. Lassen Sie das Gerichtsberfahren aus dem Spiele. Vor 30 Jahren hätte kein Liberaler das zugelassen. Prüfen Sie des⸗ halb unbefangen die konservativen Anträge.

Abg. Graf West arp Gkons): Der Abg. Ledebour stellt es 3 dar, als wollten wir mit unseren Anträgen bestehende Rechte des Reichstags einschränken. Das in . nicht richtig. Dagegen darf sich der Reichstag keine Rechte beilegen, die ihm nach der erfassung nicht zustehen. Der Reichstag darf sich in die Befugnisse der einzel⸗ taatlichen Rechte nicht , Er muß sich auf die Dinge be⸗ chränken, die ihm zukommen. Dazu gehören aher nicht Fragen über

k n. Die Diskussion hat nun er⸗ 6 daß die Frage nicht so einfach zu regeln ift. Es ist ,. An⸗ rägen dann ,,, worden, daß sie selbstverständlich seien. Aber was 3. B. die gtionalliberalen für selbstverständlich erklären, das ist doch bei den Sozialdemokrgten nicht der Fall. as haben doch gerade ihre Redner bewiesen, Was soll nun aber geschehen, wenn wirklich einmal Anfragen gestellt werden, die unzulässig sind oder sogar einen beleidigenden Inhalt haben? Nach den Beschlüssen der Kommission muß der Praͤsident auch solche unzulässigen Anfragen weitergeben.

bg, Gröber (Zentr): Graf Westarp hat zuletzt eine Frgge angeschnitten, die wirklich in Erwägung gezogen werden muß. Wir werden diese Frage deshalb in der Kommission erörtern müssen. Bisher können Petitionen beleidigenden Inhalts ohne weiteres zurück⸗ gewiesen werden. Das müßte auch bei diesen Anfragen und Initiativ⸗ anträgen der Fall sein.

bg. Graf We st arp ( kons.): Durch die Ausführungen des Abg. Gröber wird es ganz besonders deutlich, wie falsch es war, aus der Geschäftsordnung ein so beschränktes Gebiet herauszugreifen und einseitig regeln zu wollen. Es ist nötig, die Frage über die Be⸗ fugnis des Präsidenten zu revidieren. deshalb auf allen Gebieten nachgeprüft werden.

Abg. Kreth (dkons.): Wenn die Dinge wirklich so harmlos sind, wie es hier heute hingestellt wird, dann ist doch die ganze Er⸗ regung der Linken unbegreiflich.

Abg. Graf Posadowsky (b. k. F.): Wir haben gesiern so lange uns über Diamanten und die Diamantenfrage unterhalten, daß es wohl am Platze ist, auch für die vorliegende Frage genügend Zeit zu haben. Denn Fragen von so großer Bedeutung wie die vor⸗ liegende müssen gründlich erörtert werden. Sie spielen immer auf englische Verbhältnisse an. Aber in England liegen die Dinge doch ganz anders als bei uns. In Enzland ist die Regierung tatsächlich der Ausschuß der Mehrheltsparteien. Und wenn dort deren Mit⸗ glieder an die Regierung Anfragen richten, so richten sie die Anfragen eigentlich nur an den Ausschuß ihrer Partei. Die Anfragen, die im englischen Parlament gestellt werden, haben aber auch meist eine andere Grundlage. Das Parlament hat in England auch. Ver⸗ waltungsbefugnisse, es erteilt z. B. Konzessionen. Bei uns kann das das Parlament nicht. In keinem Lande ist die Ver⸗ waltung so kompliziert wie bei uns, wo für die kleinste Verordnung oder fär das kleinste Gesetz immer erst die Zustimmung von 2.5 Regierungen seitens des Bundesrats eingeholt werden muß. Dadurch wird die Verwaltung im Reiche ungeheuer schwierig und schwerfällig. Wenn der Reichstag auseinandergegangen ist, so beginnt die Urlaubszeit der Minister und der Geheimrate. (Unruhe links. Ruf: Zur Sache! Vizepräsident Dove: Ich alaube allerdings, Herr Abgeordneter, wenn Sie den Unterschied zwischen der englischen und deutfchen Verfassung ganz erörtern wollen... Große Heiterkeit) .. Das beabsichtige ich auch nicht. Ich spreche aber aus der Praxis, und Sie werden erleben, daß Tausende bon Anfragen ergehen werden, daß sich die Interessenten an Ihre nach links Nockschöße hängen werden. Auch das halte ich für sebr bedenklich, Erkenntnisse der Kritik des Reichstags zu unterziehen; erst recht bedenklich aber den Eingriff des Parlaments in schwebende Verwaltungsgerichtsverfghren. Ich bedauere, daß man die kurzen Anfragen nicht mit den Inter⸗ Pellationen verbunden hat, denn beide gehen darauf aus, die Rechte des Parlaments zuungunsten derer der verbündeten Regierungen zu erweltern. Ich persönlich lehne jedes Hinstreben nach Parlaments⸗ herrschaft ab, weil ich ein Parlament für unfähig halte, die Zügel der Regierung zu ergreifen. Ich stelle mich rückhaltlos auf den Stand⸗ punkt der monarchischen Regierung.

Abg. Graf Oppersdorff (b. k. F): Ich unterschreibe alles was der Kollege Gröber vorhin gesagt hat. Ein etwaiger Mißbrau bezüglich der Form kann gegen die kleinen Anfragen in der Sache nicht ausgespielt werden. verhandlung zum Gegenstand einer Interpellation gemacht werden; in einer Etatsrede können die schärsfsten Angriffe gegen ein schwebendes Gerichtsverfahren gemacht werden; auch der Reichs⸗ kanzler hat davon einmal Gebrauch gemacht. Warum soll also das alles ausgerechnet gegen die kleinen Anfragen ins Feld geführt werden? Zum Schatze der guten Sitten bleibt schließlich auch noch die geehrte Reichsregierung übrig.

Damit schließt die Diskussion über die kurzen Anfragen.

Für die Anträge von Normann und Gen. stimmen die Deutschkonservativen, die Reichspartei, die wirtschaftliche Ver einigung und vom Zentrum die Abgg. von Savigny und Graf von Galen; die Anträge werden abgelehnt, der neue 8 31a mit sehr großer Mehrheit angenommen, ebenso 8 31 b, nach⸗ dem der Antrag Albrecht gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt ist.

Hierauf wird über die Anträge der verstärkten Geschäfts⸗ . bezüglich der Interpellationen

eraten.

Referent Abg. Gröber (Sentr.) rekapituliert kurz den Inhalt der Kommissionsanträge und wendet sich dann gegen die dagegen in er re namentlich in der konservativen Presse gerichteten Angriffe. Letztere haben behauptet, die Einführung eines Reichstagsbeschlusses im Anschluß an eine Interpellation i geradezu verhängnisvoll. Die Behauptung sei späler etwas abgemildert, aber doch insoweit aufrecht erhalten worden, daß in die Rechte des Kaisers ein egriffen . und die monarchischen Grundlagen des Staatsgefüges er chůttert würden. . unbegründet. In Etatsrefolutionen sei sehr oft eine Mißbillig

des Verfahrens des Reichekanzlerns enthalten gewesen, ohne ö.

Die Geschäfts ordnung muß.

Schon heute kann jede schwebende Gerichts⸗

Solche Rehauptungen seien ja nicht neu, aber . ö

ö