83 ö —
ca- — —
gude r. Noch
laßt — , de hnten Jahrhund her halb empfin .
ie 856
w bald st Völlerschicksale rührt die Groteske Der grüne
Handlung sich am Vorabend der großen franzßsischen Kebolution begibt; alles spielt in der Spelunke Prospores, des früheren Theaterdirekiors, Komödie, dle echten Verbrecher ebenfo wie die falschen, di der Gäsfte der nach immer neuen Reizmitteln lüsternen Komödie vorspielen; Trug und Wahrheit schillern in grellen Farben durcheinander, und drohend schaut aus diesem Zeitbild mit wilden Augen das nahende Unheil. — Das Publikum folgte mit warmer Anteilnahme dem Dichter auf seinen vielfach verschlungenen Wegen
und nahm jedes der drei Stücke mit lebhaftem Darstellung war vortrefflich; die Herren Gerhard, 21 Bernecker, Conrad Pauly, Else
türlich durch.
im besonderen
Zum grünen Kakadu“.
Kur fürstenoper.
Die Kurfürstenoper führte am Mittwoch . einaktige Bühnen⸗
eyer- auf; ein Nachtstück Traumbilder“, nach dem Gedicht von Heinrich Heine „Ich kam von meiner Herrin Haus“, und eine Tanzepisode . Tag lion in. In den Traumbildern wird Heine selbst im Vollmondschein um dort die Grabe entstiegenen Gestalten, den Spielmann, den Schneidergeselsfen, und die andern alle, denen die Liebe den Tod brachte. Die Wahl dieses balladenhaften, mit Heineschen Ironien durchwobenen Stoffes erwies sich als ein arger Fehlgriff; die Spukstimmung wuchs aus der naiv gemachten, dämonisch seinwollenden Mufik nicht hervor; dafür stellten sich, besonders als Heine wiederholt anhub, von seinen großen Schmerzen ju singen, unfreiwillig komische Wirkungen ein, obgleich der Darsteller des Heine, Herr van Hulst, vortreffli Musikalisch am reizvollsten war das Geigenstück des Fiedlers, das der auf dem Zettel leider nicht genannte Konzertmeister der Kurfuͤrsten⸗ Weitaus gelungener als dieser Ausflug in Uebersinnliche war die zweite Gabe des Abends, die ein Reiseerlebnis der berühmten Tänzerin Tag lion i versinnlichte. Sie großen Kunst die
werke des bekannten Liederkomponisten Erik
Er betritt
auf die Buͤhne gebracht. ? und belauscht
Mitternacht den Friedhof den Dieb
oper künstlerisch vollendet vortrug.
soll in Rußland einmal ihrer aus Räuberhand zu verdanken gehabt haben. das Anmutige war von jeher dag Meyer Hellmund, und hier war
seine sie sich etwas altmodisch gibt, gut am Platz
Tanzrhythmen, charakteristisch nachgebildete slawische Volksweisen ver⸗ zu einem kurzweillgen Ganzen. Mit der Aufführung dieses Stückleins legte die Kurfürstenoper, die in Grete Margot eine wandte Tänzerin besitzt, Ehre ei ei dem vielverwendbaren Baritoni Zawilowski und Fräulein Ida Salden in den beflen musikalische Leitung hatte an diesem Abend der verläßliche Kapell⸗ meister Rumpel, als Spielleiter hatten der Direktor Moris und Karl sich Struve geschickt ihres Amtes gewaltet. Der anwefende Komponist
einigten sich
anmutige und partien waren
wurde mehrfach hervorgerufen.
Im Königlichen Opernhause sinden morgen, Sonnabend, Wiederholungen von Mascagnis „Gavalleria rusticanaé, mit den Damen Rose, von Scheele⸗Müller, Andrejewa⸗Skilondz, den Herren Maclennan und Habich in den Hauptrollen, und von Leoncaballos in den Hauptrollen mit Frau Easton, den Herren Kirch Bischoff, Bronsgecst und Schöffel befeßzt, statt. Birigen rh
Bajazzi⸗ hoff, . der Kapellmeister Dr. Besl.
Im Königlichen Schauspielhause geht neueinstudterte Lustspiel Weh dem, der lügt!“ von Grillparzer, mit immerer, Pohl, Vallentin
Fräulein Arnstaedt und den Herren Clewing, und Werrack in den Hauptrollen, in Szene.
Die Gesellschaft der Musikfreunde in Berlin hat in ihrer Hauptversammlung vom 10. Mai die Wahl des Generalmusik⸗ . Steinbach zum Leiter ihrer Konzerte durch ein—
i bestätigt und hat ebenfalls einstimmig die übrigen
direktors stimmigen?
Theater. Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗
haus. 130. Abonnementsvorstellung. Cavallerin xusticann. (Bauernehre.) Oper in einem
Aufzug von Pietro Mascagni. Text nach dem . Volksstück von G. Verga. Musi⸗ alische Leitung:! Herr Kapellmeister Dr. Besl. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. Bajazzi. Fagiincci.) Oper in zwei Akten und einem
olog. Musik und Dichtung von R. Leoneavallo, deutsch von Ludwig Hartmann. Musikalische Leitung; Herr Kapellmesster Dr. Besl. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. Anfang 74 Uhr. Schauspielhaus. 134. Abonnementtzworstellung. Weh dem, der lügt! Lustspiel in fünf Aufzügen von . Grillparzer. In Szene gesetzt von Herrn
egisseur Keßler. Anfang 74 Uhr.
onntag: Opernhaus. 131. Abonnementsvorstellung.
Dienst⸗· und Freiplätze sind aufgehoben. Der Wildschütz oder; Die Stimme der Natur. 1 Oper in drei Akten (Dichtung frei nach August von Kotzebue). Mustk von Albert Tortzing. är 74 Uhr.
Schauspielhaug. 135. J Die ständigen Reservate sowie die Dienst⸗ und Frel⸗ plätze sind aufgehoben. Klassikerzyklus, im Sonder⸗ abonnement. 14. Abend: Was Ihr wollt. (Der heilige Dreikönigsabend. ustspiel in 5 Auf⸗ zügen von Shakespegre. Uebersetzt on A. W. von Schlegel. Anfang 7 Uhr.
Nentsches Theater. Sonnabend, Abends 8 Uhr:
George Dandin. Sonntag: George Dandin.
RKammerspiele. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Mein Freund
Teddy. ö Mein Freund Teddy.
Berliner Theater. Sonnabend, Abends 8 Uhr:
Große Rostnen. Originalposse mit Gesang und . drei Akten (5 Bildern) van R. Bernauer
und R. Schanzer.
, , ne, d bassen, t . . eln ne 8 ee e r ,
. i Fele n mah e, e n g e r fn gegen,
zenen in t der Dichter, wie wußten Regungen
ch t eg wieder in voller Klarheit und Festigkeit da. — An
Max Reimer, Hans F. iene und die Damen Hedwig 1 führten ihre verschiedenen Rollen vornehm und na nerkennung verdient auch die Regie, nicht nur für die fünstlerische Gestaltung der Bühne im allgemeinen, fondern noch ür die lebhaft bewegten Massenbilder in der Spelunke
Feld des Komponisten Eigenart, latze. Nette Melodien, flotte
. sten Herrn von
ᷣ .
in dem die von seiten Oekar Mittellungen erlautert und die demnãchst übersandt werden.
er zurückebben
aka du“, deren ordnung.
des Vorsteherstellvertreters
e zur Belustigun . er * n,
tember 1912 ab eifall auf. Die
und Genossen, der das
überwiesen. — Unter der Firma
ellmund nehmens ist die
Gemeinden Friedrichs . ersuchte die Versammlung, sich
klären. Der
sang. Verhandlungen
Die Ver folgte eine gehe ime Sitzung.
Errettung Das Muntere,
bglei ö anstaltet von der Tapeziererinnun
bis 13. September in den Ge
die Gesangs⸗
änden. Die
den Fliegern und dem Luftschiff
kann. möglich
ale fzen ght ud lf snef wahrschein no neller Meter in der Sekunde befanden sich neun Mann
morgen das
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Logenbrüder. — Abends: Große Rosinen. Montag und folgende Tage: Große Nosinen.
Theater in der Käöniggrätzer Straße. ö Abends 8 Uhr: Die fünf Fraut⸗ urter.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Ein Fallissement. — Abends: Die fünf Frankfurter.
j s und folgende Tage: Die fünf Frank⸗ urter.
Lessingtheater. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Girardi⸗Gastspiel des „Wiener Johann Strauß⸗ Theaters:: Heimliche Liebe. Operette in drei . von Julius Bauer. Musik von Paul Otten⸗ eimer.
Sonntag und folgende Tage:; Girardi⸗Gastspiel 9. ö Johann Strauß⸗Theaters: Heimliche
ebe.
Neunes Schauspielhaus. Sonnabend, Nach=
mittags 3 Uhr: Minna von . Abends 8 Uhr: Ensemblegastspiel des Hamburger Karl Schultze⸗Theaters“: Parkettsitz Rr. 10. Flieger⸗ hot mit Gesang und Tanz in einem Vorsplel und 3 Akten nach dem gleichnamigen Schwank von Max Neal und Max Gerbeck, begrbeltet von Her⸗ . . und Willi Wolff. Musik von Walter
Goetze.
Sonntag und folgende Tage: Gastspiel des , Karl Schultze Theaters: Par kettsitz
r. 10.
Kur fürsten ˖ Oper. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Tiefland. Musildrama in 1 Vorspiel und 2 Auf⸗ zügen nach A. Guimera von Rudolph Lothar.
Sonntag, Nachmlttags 3 Uhr: Tiefland. — Abends: Tosca. ᷣ
Montag: Abonnementeporstellung der Serle Blau:
Traumbilder. Taglioni.
eheißen. Der Generalmusildtrektor ö. ; e. K ö. ö. . el gkonzerte im großen der armonie mit dem i n Gigl s! leiten. Die Konzerte finden an folgenden agen statt; Mon onnerstag, den 13. De⸗ eie m wurden. Gouverneur von Professor Hergesell und der Hauptmann Hildebrand.
Darm stadt,
T ; tag, den 30. September, zember 1912, Montag, den 13. Januar, und Montag, den 7. April 1915. Der von der ei oe e lll genehmi rieds in der Presse veröffentlichten tigt werden, soll allen
Maunigfaltiges. Berlin, 17. Mai 1912.
n der vorgestrigen Sitzung der Stadtverordneten stand zunächst die Wahl des Ersten Bürgermeisters auf der Tageg⸗ Die mn erfolgte nach einer kurzen Dankrede
assel an den scheidenden Oberbürger⸗ melster Dr. Kirschner und nach Verlesung des § 32 der Stäbte⸗ ordnung. Es wurden 116 Stimmzettel abgegeben, 42 un . und 1 ungültiger Zettel. Von den 73 gültigen Stimmen entfielen 72 auf den . a. D. Wermuth, der somit zum Ersten Bürgermeister von Berlin vom 1. auf die Amtsdauer mit dem noch von dem Oberpraͤsidenten Gehalt von 40 000 M gewählt worden ist. — Jiuf der Tagegordnung stand ferner . 3 trag der Stadtv. Modler rsuchen richtet wissen will, dem Preußischen Feuerwehrbeirat 15 560 M zur Errichtung des geplanten Feuerwehrerbolungsheims in Ver— bindung mit einer Landesfeuerwehrschu le zur Verfügung zu steslen. Der Antrag wurde nach kurzer Erörterung einem Ausschuß zur Vorberatung 6 Müggelsee, Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung“, if Friedrichshagen gegründet worden. Linrichtung und der Betrieb eines einem von dem Fiskus zu pachtenden Gelände am Müggelsees und die Führung aller damit zusammenhängenden Ge, bei schäfte auf 6 Grundlage. agen und Rahnsdorf, und neben diesen Ver— treter des Landkreises Niederbarnim und des Fie kus. Der Magiftrat mit dem Erwerb eines Geschäfts anteils der Gesellschaft in Höhe von 5000 S6 einverstanden zu er— Magistrgt beabsichtigt alsdann, den VTirigenten des städtischen Wasserwerks Müggelsee in den Aufsichtsrat zu entfenden. Die Versammlung erklärte sich damit elnverstanden. Die Schl oßbrü cke, die noch zu den veralteten hölzernen Klappbrücken gehört, foll nun“ mehr einem zeitgemäßen Um b au unterworfen werden. at der Minister der öffentlichen Arbeiten sich damit einverstanden erklärt, die Durchfahrt um 1 m niedriger zu halten, als es sonst gefordert wird, sodaß eine feste Ueberdeckun Aenderung der Brückenbahn in ihrer Höhenlage n erben wird. . stimmte der Vorlage zu.
Eine Ausstellung für Wohnungskunst, tapezierte Wohnräume, Innendekoration und Bedarfsartikel, ver— zu Berlin, wird vom 15. August amträumen der Philharmonie,
Bernburgerstraße 22 — 23, stattfinden.
Frankfurt g. M., 1 Mai. (W. T. B.) Bei der heutigen Etappen fahrt Mainz — Frankfurt a. M. des Zweiten Ober— rheinischen Zuverläfsigkeitsflug es (vgl. Darmstadt) beteiligte auch das Zeppelin⸗Luftschiff Viktoria Luise“. Bei der gestellten Aufgabe handelte es sich darum, festzustellen, wie schnell die Höhe von 500 im erreicht werden Dem Luftschiff war die Aufgabe erteilt worden, so schnell wie eine Höhe von 1090 m zu erreichen. Es hat sich nun heraus— gestellt, daß das Luftschiff doppelt so schne ll zu steigen vermag, als die Flugzeuge; denn es gelangte in die Höhe von 1000 m in einer Zeit von rund 4 Minuten, während die Flieger für ho0 m rund fünf Minuten brauchten. Die „Viktoria Luise hat die Höhe mit eigner Kraft, ohne jede , , zu erreichen vermocht. Wenn der ausgeben
gestiegen, schneller. . und außerdem führte das Luftschiff no 00 kg Benzin mit. Es hat zunächst über Malnz und Umgegend gekreuzt und ist dann in der Richtung auf Homburg vor der Höhe weiter gefahren, um Seine Majestäk den Kaiser zu begrüßen. Die Abfahrt von Mainz erfolgte um 5 Uhr
in der
e Jahresbericht,
itgliedern rheinischer den frühesten
darunter verlassen.
Sep⸗ von zwölf. Jahien, zu genehmigenden
an den Magistrat ge⸗
geschleppt.
eine Gesellschaft mit dem Sitz in Der Gegenstand des Unter⸗ reibades auf ordufer des
Darauf
Hauptgesellschafter sind die gegen und
gekommen war.
Nach langen
ohne eine
— Auf die öffentliche
lassen, wäre das Luftschiff
und zwar um einen An Bord des Schiffes fünf Reisende,
1360 Eg Wasserballast und
Komische Oper. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Ensemblegastspiel des „Neuen Schauspielhauses“: Die Spiele ihrer Exzellenz.
Sonntag und folgende Tage: Ensemblegastspiel des -Neuen Schauspielhauses“! Die Spiele ihrer Exzellenz.
Schillertheater. O. (Walln ertheater) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Emilia Galotti. Trauerspiel in fünf Aufzügen von G. E. Lessing.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Kyritz⸗Pyritz. — Abends:; Die Haubenlerche.
Montag: Der Kompagnon.
Charlottenburg. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die Haubenlerche. Schauspiel in vier Akten von Ernst von Wildenbruch.
Sonntag, Nachmittags 3 Ahr: Der Pfarrer von Kirch feld. — Abends: Die Gefährtin. Para⸗ celsus. Der grüne stakadu.
Montag: Die Gefährtin. Paracelsus. Der grüne Kakadu.
Theater des Westeng. (Statton: Zoologischer Garten. Kantstr. 12) Sonnabend. Abends 8 Uhr: Die schöne Helena. Komische Operette in drei Abteilungen von Jacques Offenbach.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Wiener Blut. — Abends: Die schöne Helena.
Montag und folgende Tage: Die schöne Helena.
Lustspielhans. (Friedrichstr. 6) Sonnabend, Abends 8 Uhr: So n Windhund! Schwank in drei Akten von Curt Kraatz und Arthur Hoffmann.
Sonntag, Nachmittag 3 Uhr: Renaisfauce. — Abends; So n Windhund!
z er und folgende Tage: So n Wind⸗
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Residenzthenter. (Direktion: Richard Alexander. Sennabend, Abends 8 Uhr: Alles für die Firma. Schwank in drei Akten von M. Hennequin und
mehr als 20 000 waren Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinri vo
reußen und die * der Zwil⸗
ls Erster traf der Uhr 6 Minuten Mainz verlassen hatte, um 5 Uhr 30 Minuten (ein 5 Uhr 32 Minuten landete der Leuinant Mahncke, der in ; 5 Uhr 7 Minuten aufgestiegen war. Dann folgten Graf Wol ffkee um 5 Uhr 32 Minuten und Hirth 5 Uhr 39 Minuten. hatte , um 5 Uhr 11 Minuten, Hirth um 5 Uhr 15 Minuten
ie Flieger wurden bei der Ankunft von Seiner König.
lichen Hoheit dem Prinzen Helnrich begrüßt. Hirth erhielt den ersten
reis für den schnellsten Aufstieg.
tappe ist Frank furt a. M.
. o ot S8. 61) hat den englischen ereidampfer Bore⸗ asgy 3387 aus Grimeby, der auf deutschem Gebiete fla an gebracht und unter
St. Petersburg, 16. Mai. (W. T. B.) Michaelt manege die Internationale Unterri ts a us stellung eröffnet worden.
schelben zertrümmert und viele Häuser abgedeckt worden. der Explosion ist unbekannt.
New Orleans, 15. Mai. den New JYJorf⸗Expreß in ¶ Mississippi) an, flüchteten dann zu Pferd mit einem Paket, in dem sich 140 000 Dollars befanden. Die Ressenden wurden nicht belästigt. Bersftene Schutzmannschaften haben die Verfolgung der Räuber aufgenommen.
29 Minuten, gegen 8 Uhr befand das Luftschiff in 1000
. 26 Lu e e, betru m, die eschw
der Sekunde, ⸗ 6 6 60 n
g e größte Höhe, 9 hrend dicht äber der Erde ekundenm
n Raum für die Relsenden befanden sich u. g
ainz Graf von lieffen, der Geheime Rat,
— —
17. Mal. (W
T. B) Zweiter Ober. ver la ssigt eit flu g bal 5 öh
ier fi? d. Bl).
orgenstunden war das Flugfeld Ziel vieler t enfen
ersonen hielten den Flugplatz besetzt. An we send
und HMillti Chr berleutnant Barends, der um 5
Mainz um Graf Wolfger
— Das Zlel der heutigen vierten
(W. T. B.) Das Fisch ereitorpedo⸗
militärischer Bewachung nach Cuxhaven
Metz, 15. Mai. (W. T. B.) Die Manöver bei Mörchin (vgl. Nr. 117 d. Bl.) waren Mittags beendet. Seine der Kaiser hielt darguf eine Besprechung mit den Offizieren ab. Auf seinem Ritt durch Mörchingen wurde er von den au fgestellten Vereinen und Schulen begrüßt. den Vorbeimarsch des Armeekorps und der bayersschen Brigade Mörchingen nahm Allerhöchstderselbe verlieh Das Frühstück wurde im
Mr n
Nach 1 Uhr nahm Seine Masjestät Mörchingen = Harprich ab. militärische Meldungen ent- eine Reihe von Ordensaus zeichnungen. ofzuge eingenommen, der nach Mörchingen tajestät der Ka iser begab sich alsdann
auf der Straße
Seine
mit dem Hofzuge nach Amanweiler, um von dort mit dem Auto— mobil die Besichtigung der Forts fortzusetzen.
London, 16 Mai. (W. T. B.) Das Krie gsm inisterium veröffentlicht die Bedingungen für einen militärischen Flu gzeug⸗ wettbewerb, der im Juli stattfinden soll, und fetzt Prelse von 4000 und 2000 Pfd. Sterl. aus für Flugzeuge aller Länder, außerdem einen Preis von 1500, zwei Preise von 1000 und drei Preise von 500 Pfd. Sterl. für Flugzeuge, die abgesehen von den Motoren in England hergestellt sind.
eute ist in der
Nikolajew, 15. Mai. (W. T. B.). Hier ist ein Pulver— magazin der Marine explodiert, wobei drei chwer verwundet wurden. Eyplosion sich im Innern des Magazins befand, ist vermutlich in Stücke gerissen worden. In der Stadt sind zahlreiche Fenster—
Soldaten Der Aufseher, der während der
Die Ursache
(W. T. B.) Räuber hielten der Rähe von Hatties burg sprengten den Gepäckwagen mit Dynamit und
Atlantis City (New Jersey), 17. Mai. (W. T. B.) Daß amerikanische Untersee boot Longport gestrandet. Das Schiff, das von der Regierung noch nicht übernommen war, Vierzehn Mann sind gelandet, fünf befinden sich no Schiff ist von der stürmischen See beschädtgt und sein Zussland anscheinend hoffnungslos.
Geo“ ist vier Meilen von
hatte eine Mannschaft der Werft an Bord. ch an Bord. Daß
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und
Dritten Beilage.)
Georges Mitchell. In Szene gesetzt und für die deutsche Bühne bearbeitet von Bolten⸗Baeckerg.
Sonntag und folgende Tage: Alles für die Firma.
Thaliathenter. (Direktion: Kren und Schönfeld) Sonnabend, Abendz 8 Uhr: Autoliebchen. Posse mit Gesang und Tanz in drei Akten von Jean Kren, Gesangstexte von Alfred Schönfeld, Mustt von Jean Gllbert.
Sonntag und folgende Tage: Autoliebchen.
Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof Friedrichstr. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Der Che⸗ 2 am Fenster. Hierauf: Gin angehrochener
end.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Mein Baby. — Abends und folgende Tage: Der Chemann am Fenster. Hierauf: Ein angebrochener Abend.
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Jamiliennachrichten.
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Oberleutnant Friedrich von Merkatz (Spandau).
Gestor ben:; Hr. Ministerialdirekkor a. D., Wirk licher Geheimer hr, Dr. jur. rn Wicke (Berlin). — Hr. Universitätsprofesser
Dr. Raoul Richter (Wannsee). — 83. Cäellle
von Alten Dunau, geb. von der Decken (Hannober).
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlotten burg.
Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.
Druck der Norddeutschen H eff und Verlagb⸗ Anstalt Berlin 8MW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Zwölf Beilagen
(einschließlich Börsenbeilage und Warenzeichen⸗ beilage Nr. 39 A und 39 B).
Kmndeßregserung bestimmten wi
11 .
Vorläufiger Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Bekämpfung der Faulbrut.
1.
Unter Faulbrut werden in dlesem Gesetze die übertragbaren Er⸗ krankungen der Bienenbrut verstanden, die durch Bakterien verursacht und in der Regel durch eigenartige Fäulniserscheinungen der abge— storbenen Brut erkennbar werden. Bienenvölker, bei denen folche Erkrankungen nachgewiesen sind, werden als verseucht bezeichnet. Bienenvölker, bei denen sich Eischeinungen zeigen, die den Ausbruch der Seuche hefürchten lassen, werden als der Seuche verdächtig be— zeichnet. Bienenvölker, bei denen sich solche Erscheinungen nicht zeigen, bei denen aber aus anderen Gründen zu vermuien ift, daß fie den An steckun gẽstoff aufgenommen haben, werden als der AÄnsteckung
verdächtig bezeichnet.
§ 2. Die Einfuhr von Bienenvölkern mit Bau und Brut (Mutter- völkern) und von Wabenwerk mit Brut aus dem Ausland ist verboten Gegenüber Ländern, in denen die Bekämpfung der Faulhrut ge— setzlich geregelt ist, kann der Reichskanzler Ausnahmen zulassen und die zur Verhütung der Einschleppung der Seuche erforderlichen Sicherheitsmaßregeln anordnen.
§ 3.
Bienenvölker ohne Wabenbau (Schwärme, Feglinge), Bienen
königinnen, gebrauchte Bienenwohnungen, brutfreies Wabenwerk und Stampfhonig, dürfen zur Einfuhr nur zugelassen werden, wenn der ö Bienenwohnungen auch der letzte Standort, nach- ewiesen ist. . Der Reichskanzler ist ermächtigt, die Einfuhr aus Ländern, in denen die Faulbrut herrscht, zu untersagen oder von der Beobachtung der von ihm anzuordnenden Maßregeln zur Verhütung der Seuchen⸗ einschleppung abhängig zu machen.
§ 4. Zur Bekämpfung der Faulbrut im Inland können folgende Maß
regeln je nach den Umständen angeordnet werden:
1) die Bewachung des Blenenstandes und die Beobachtung der Bienenvölker;
2) das Verbot, Bienen von dem Stande zu entfernen oder auf den Stand aufzunehmen;
3) das Verbot, den Blenenftand zu verlegen oder mit Bienen völkern zu wandern oder Ausstellungen zu beschicken;
4) das Verbot, Wabenwerk, Stampfhonig, Futterhonig, ge— . Bienenwohnungen oder gebrauchte Geräta weg— zugeben;
5) die unschädliche Beseltigung des Wabenwerks mit Brut und Futtervorräten, des Stampf⸗ und Futterhonigs und der Abfälle aus Wabenwerk oder Bienenstöcken;
6) die Reinigung und die Detinfektion des Bienenstandes, der Bienenwohnungen, der Geräte und anderer Gegenstände sowie der Personen, von denen anzunehmen ist, daß sie mit dem Ansteckungsstoff in Berührung gekommen sind;
7) das Umsetzen der Bienen;
8) die Tötung der Bienen;
9) 20 6 Ausstellungen von lebenden Bienen zu ver⸗ anstalten. .
Die näheren Vorschriften über die Anwendung und Ausführung erläßt der Bundesrat. ö
85.
Bricht in einem Bienenstande die Faulbrut aus oder zeigen sich Erscheinungen, die den Ausbruch der Faulbrut befürchten . so hat der Besitzer des Bienenstandes unverzüglich der Polizeibehörde oder einer anderen von der Landesregierung zu bezeichnenden Stelle Anzeige zu erstatten und dafür zu sorgen, daß Bienen, Blenen= wohnungen, Waben, Teile von Waben oder Honig nicht von dem Stande entfernt und Bienen nicht auf den Stand aufgengmmen werden. Lassen besondere Umsiände befürchten, daß fremde Blenen in die Bienenwohnungen eindringen (räubern), so hat er die kranken und die der Seuche verdächtigen Bienenvölker durch Verschließen der Fluglöcher abzusperren. Wohnungen eingegangener Völker oder . den Bienen verlassene Wohnungen sind steis unverzüglich ab— zusperren.
Die gleichen Pflichten hat, wer in Vertretung des Besitzers der Wirtschaft vorstehl, mit Bienen wandert, fremde Bienen in' seinem Gewahrsam hat oder zu Lehrzwecken benutzt.
.
Die Polizeibehörde hat, sobald sie von dem Auebruch der Seuche der vom Verdachte des Seuchenausbruchs Kenntnis erhält, die Durch⸗ führung der im 8 5 angegebenen vorläufigen Maßregeln zu sichern und den amtlich bestimmten e r inn en zu benachrichtigen.
Der Sachverständige hat unverzüglich an Ort und Stelle Er mittlungen über die Art, den Stand und den Ursprung der Krankheit borzunehmen. Zu diesem Zwecke ist er befugt, den Bienenstand zu untersuchen und ihm Untersuchungsmaterial zu entnehmen. Soweit * der Zweck erfordert, ist die Untersuchung auch auf andere Bienen. stände auszudehnen.
88. Die im S 5 bezeichneten Personen sind verpflichtet, den Sach⸗ berständigen auf sein Ersuchen bei den Ermittlungen zu unterstũtzen und über alle zur Aufklärung . Umstände Auskunft zu erteilen.
Auf Grund der Ermittlungen hat der Sachverständige der Polizeibehörde eine Erklärung darüber abzugeben, ob der Ausbruch der Seuche festgestellt oder der Verdacht dez Ausbruchs begründet ist. . au, Maßgabe des § 4 die erforderlichen Maßregeln zu eantragen.
Bel Gefahr im Verzuge kann der Sachverständige dle zunächst erforderlichen Maßregeln sofort anordnen. Die getroffenen An⸗ Adnungen find dem Besitzer der Bienen oder seinem Vertreter 6 5 Abf. ö schrifttich oder zu Protokoll der Ortebebörde zu eröffnen und der Pollzelbehörde schriftlich mitzuteilen; sie bleiben in Kraft, bis die Polizeibehörde anders verfügt.
10.
Ist nach dem Gutachten des Sachwerständigen der Ausbruch der urn festgestellt oder der Verdacht des Ausbruchs be ründet, so ö. . . nach Maßgabe des g 4 die erforderlichen Maß⸗
eln zu treffen. . ⸗ . Anordnungen sind den beteiligten Bienenbefitzern schriftlich u eröffnen.
Ihre Anfechtung hat keine . Wirkung.
Die Polizeibehörde ist befugt, ein Ober utachten einer von der
, f d f e g ff, une, sie
ist daru verpflichtet, wenn der Sachverständige auf Grund seiner Er⸗ nittlungen ein bestimmtes Gutachten nicht abgehen kann, oder der sitzer der Bienen oder sein Vertreter Einspruch gegen das Gut⸗
achten des Sachwverfrändigen erhedt.
Die Anordnung von Schußzzmaßregeln wird hiedurch nicht auf,
pchalten.
12. Den zur wissen lichen gr chem der Bienenkrankheiten be⸗ n anf fe 6. talten bleiben die Mehr ehe zur Emrmittelung Unterdrückung der Faulbrut auf den cigenen Bienenstanden
zreuzij chen Staatsanztiger
überlassen, Die gleiche Befugnis kann anderen Anstalten von ähnlicher Art mit Zustimmung des Reicht kanzlers durch die Landeszentralbehörde erteilt werden. .
Die Bestimmungen des Gesetzes finden in diesen Fällen mit den Einschränkungen Anwendung, die sich aus dem Zwecke der wissenschaft· 1 . e . . jedoch besteben .
ie Anzeigepflicht na 5 bleibt jedoch bestehen, soweit der Aushruch der Gen oder der Seuchenverdacht nicht durch die wissen⸗ schaftliche Arbeit verursacht ist.
13. ; Der Ausbruch der gaulbrudnh einem Bienenstand und das Er⸗ löschen der Seuche sind öffentlich bekannt zu machen.
§ 14. .
Für Wabenwerk und Bienen, die auf amtliche Anordnung ver⸗ nichtet werden (3 4 Nr. 5. s), ist eine Entschäͤdigung in der Höhe von z des gemeinen Wertes, ohne Rücksicht auf den ö Seuche ver⸗ ursachten Minderwert, zu gewähren. ö
§ 15. .
Die Entschädigung wird, sofern ein anderer Berechtigter nicht bekannt ist, demjenigen gezahlt, in dessen Gewghrsam oder Obhut sich dig pernichteten Bienen oder Waben zuletzt befanden.
Mit dieser Zahlung ist jeder Entschäbigungsanspruch Dritter erloschen. 516 ;
Keine Entschädigung wird gewährt: ; .
I) für Bienen und Waben, die den Vorschriften der Sz 2, 3 zuwider in das Reichsgebiet eingeführt worden sind;
2) für Bienen und Waben von Bienenvölkern, bei denen innerhalb der ersten vier Brutperioden nach der Einfuhr in das Reicht gebiet die Seuche festgestellt worden ist, wenn nicht nachgewiesen wird, daß die Ansteckung erst nach der Einführung erfolgt ist; .
3) für Bienen und Waben, die verbotswidrig auf den Stand aufgenommen worden sind (5 4 Nr. 2, 8 5 J.
4) für Bienen und Waben von Bienen völkern, die der Besitzer
; oder der sonst Berechtigte mit Futtervorräten ernährt hat, von denen er wußte, daß sie von verseuchten Völkern stammten; .
5) wenn der Besitzer oder der sonst Berechtigte (5 16) mit der Seuche behaftete Bienenvölker oder Wabenwerk in Kenntnis dieses Umstandes gekauft oder durch ein anderes Rechtsgeschäft unter Lebenden erworben hat;
6) wenn der Besitzer des Bienenstandes oder sein Vertreter die ihnen nach 5 obliegende n f rt nicht erfüllen oder die von den zuständigen Behörden oder Sachver— . getroffenen Anordnungen (65 9, 10) übertreten aben.
51.
Wer vorsätzlich oder aus grober Fahrlässtgkeit die Faulbrut ein schlexpt oder verbreitet, hefe, für die Fosten der durch sein Verhalten veranlaßten behördlichen Maßregeln sowie für die gemäß 8 16 zu zahlenden Entschädigungen. 318
Die Bestimmungen darüber 1) von wem die Entschãdigung zu gewähren und wie sie auf⸗ zubringen isstt. ö . 2) wie die Entschädlgung im einzelnen Falle zu ermitteln und festzustellen ist, . sind von den Einzelstaaten zu treffen. In gleicher Weise ist das Verfahren zur Festsetzung und Bei⸗ treibung der nach 8 17 verwirkten Haftsummen zu regeln. § 19. Die Ausführung des Gesetzes liegt den Landesregierungen ob. Die Bestimmungen über die Bestellung der amtlichen Sachver⸗ ständigen sowie über die Zuständigkeit der Behörden und das Ver⸗ fahren werden durch die Landeszenkralbehörden erlassen. Strafvorschriften sind vorbehalten.
Erläuterungen
zu dem vorläufigen Gesetzentwurf, betreffend Bekämpfung der Faulbrut.
Bearbeitet in der Kaiserlichen Biologischen Anstalt für Land und Forstwirtschaft.
Die Faulbrut der Honigbienen ist im Deutschen Reiche weit ver⸗ brfitet. Cine amtliche Umfrage hat ein vollständig klares Bild zwar nicht ergeben, aber doch darüber keinen Zweifel gelassen, daß der 9. * ider dadurch der deutschen Bienenzucht erwächst, be⸗ rä ;
Durch eigene Sorgsamkeit allein kann sich der Imker nicht gegen den Einbruch der Seuche schützen. Seine Lage ist in dieser Hinsicht noch ungünstiger, als die des Besitzers von Hautztleren gegenüber Vieh⸗ seuchen. Denn wenn er auch für den eigenen Bienenstand alle denkbaren Vorsichtsmaßregeln anwendet, kann er nicht verhindern, daß seine Bienen fremde verseuchte Siöcke aufsuchen, hier die Krankheitskeime ö und dann in ihre eigenen Wohnungen einschleppen. Wirksam bekämpft kann die Seuche darum nur durch Maßnahmen werden, die alle Bienenstaͤnde des Landes umfassen. ;
Mit gutem Grunde fordert man deshalb in Imkerkreisen seit Jahren das Ein reihen des Gesetzgebers, und zwar, da die Seuche in gleicher Weise af Teile des Rer. bedroht und überdies die Gefahr der Einschleppung auß dem Ausland zu berücksichtigen ist, die Er⸗ lassung einetz Reichsgesetzes. . bestanden Bedenken, diesen Weg zu beschreiten, solange daß Wesen der Seuche nicht durch zu⸗ verlässige wissenschaftliche Untersuchungen geklärt und damit ein icherer Boden für die Bekämpfung gewonnen war. Nachdem diese Vorbedingung erfüllt ist (vgl. hierzu: Arbeiten aus der Faiserlichen Biologischen Anstalt für Land, und Forstwirtschaft Band 6 Heft 1 Sec bis 79 und Mitteilungen aus der Kafferlichen Biologlschen! Anstalt für Land und Forstwirtschaft Heft 7, 2. Auflage Just 1968), scheint es an der Zeit, der reichszefetzlichen Regelung der Faulbrut⸗ bekämpfung näher zu treten.
Die Faulbrut ist keine einheitliche Krankheit unter der a nung werden vielmehr drei verschiedene ansteckende Bienenkrankheiten: d Brutfäule, die Brutpest und die Brutseuche, keien reef st ie Krank⸗ heiten der Faulbrutgruppe befallen die Bienenbrut, fie führen zum Absterben der Bienenbrut und in der Regel zum Eingehen des ganzen Bienenvolkeg. Wenn nicht rechtzeitig geeignete . eln ergriffen werden, so können durch die . ganze Bienenstaͤnde vernichtet werden.
Den drei Krankheiten ift gemein sam, daß die daran verendeten Bienenmaden in eine eigenartige Fäulnks übergeben. Deshalb hat man dieser Krankheitsgruppe auch den Namen Faulbrut, d. h. faule oder ö Brut, gegeben.
ie Erreger der Faulbrut sind Bakterlen. Es kommen in Be⸗ tracht: der Streptocockus apis, ein zur Gruppe der Pneumoniefolen gehöriges Bakterium, das 3 durch große Widerstandsfähigkeit dem Eintrocknen gegenüber auszeichnet, ferner der Bacillus alvei und der BFacillus Brandenburgiensis, jwei Bazillen, die Mauerformen (Sporen) bilden und die deshalb große gebench higkeit besitzen.
Von diesen drei Mikroorganizmen ist der Bacillus Branden- , der ,,. Er ist der Erreger der in Deutschland am häufigsten vorkommenden Bienenk: ankheit: der Brusseuche, die
1912.
auch als die bösartige germ der Faulbrut bezeichnet wird und die um seuchenhaften Sterben der gedeckelten Brut, der Bienennymphen, ührt. Durch den Bacillus algei wird die Brutpest und durch den Strebtococcus apis die Brutfaͤule verursacht, jwel Krankheiten, bei denen vorwiegend ein Sterben der offenen Brut, der Bienenlarven, eintritt. Brutfäule und Brutpest treten messt zusammen in einem Volke auf. Ebenso ist die Mischform von Brufpest und Brutseuche nicht selten. .
Die Eingangspforte füär die Bakterlen der Faulbrutgruppe i der Mund der ö Die Bienenmaden nehmen . Krank⸗ heitskeime mit der Nahrung auf, die ihnen von den Stockbienen, den sogenannten Ammen, gereicht wird. Die Ansteckung der Bienen⸗ brut erfolgt also vom Verdauungskanal aug. Pie drei Krankheiten haben daher ihren Sitz zunächft im Darme der Blenenmaden, und die Krankheitserreger verbreiten fich erst von dort aus im Maden koͤrper.
Die Erscheinungen der Seuche an der lebenden Bienenbrut sind wenig charakteristisch und schlecht wahrnehmbar, die toten Bienenmaden dagegen zeigen recht auffallende Veränderungen, ausgeprägte Zer⸗ setzungserscheinungen, die 1 bei der Brutfäule und besonders bei der Brutpest schon durch den Geruch, ben der Brutsenche durch die stark schleimige, fadenziehende Beschaffenheit der Madenkörper kennzeichnen.
Die nach dem Tode auftretenden Erscheinungen sind so eigen- artig, daß die ppraktische Diagnose der Faulbrut fur den Sach— verständigen meist leicht ist. ine bakteriologische Untersuchung ist deshalb zur Feststellung der Faulbrut nicht in allen Fällen unbedingt erforderlich; nur dort ist sie unerläßlich, wo die äußeren Merkmale der Krankheit nicht ausgeprägt ,,, sind. Für gewöhnlich wird sie lediglich zur Bestätigung der praktischen Diagnose heranzuziehen sein.
Der Ansteckungsstoff der ö haftet an dem Waben werke der kranken Völker, d. h. an der kranken und toten Brut, an den Brut⸗ resten: den sogenannten Faulbrutmassen und dem Faulbrutschorf, und an den Futterbeständen; dem Pollen und dem Honig. Die Ansteckungs⸗ keime konnen sich im Wabenbau jahrelang lebenskräftig, und, wie die Erfahrungen der Imker lehren, auch infektionstüchtig halten.
An den Bienen selbst halten sich die Krankheitskeime nur kurze Zeit infektionstüchtig. Allerdings ist zu beachten, daß sich die Er reger der 5. und der Biutpest im Darme der Bienen ver⸗ mehren und sich hier auch längere Zeit erhalten können. (Vgl. hierzu: . aus der Kaiserlichen Biologischen Anftalt Heft 10, Mär; DMDie aulhrut wird, durch die Bienen, durch naschende und räubernde Flugbienen (Näscher und Räuber) und durch den Blenen⸗ besitzer verbreitet.
Die Bienen beladen sich mit den Krankheitskeimen, indem sie perseuchte Bienenstöcke, besonders solche, die weifellos oder nur von schwachen Völkern besetzt oder ganz volklos sind, aufsuchen und aut. räubern, oder auch, indem sie ihnen zugängliche verseuchte Wabenbauten oder Honiggefäße plündern, und schleppen die Krankheitskeime dann in ihre eigenen Wohnungen ein.
Der Bienenbesitzer vermittelt die Verbreitung der Faulbrut da⸗
durch, daß er den Krankheitsstoff mit verfeuchten Blenenvölkern, Waben oder Honig auf den Bienenstand bringt und ferner, wenn er auf seinem verseuchten Bienenstande den Flugbienen der Nachbarstãnde die Gelegenhrit zum Räubern gibt. Auf manchen Bienenständen finden sich nämlich Bienenstöcke mit eingegangenen Völkern oder verseuchte, von den Bienen verlassene Wohnungen oder auch verseuchte honighaltige Wabenbauten und ge⸗ brauchte Honiggefäße, die von den Flugbienen benachbarter Stände aufgesucht und ausgeräubert werden.
Solche schlecht gepflegte Bienenstände sind demnach elne ständige Gefahr für die ganze Umgegend.
Aber nicht nur in die nähere Umgebung eines Seuchen herd es, sondern auch auf weite Entfernungen hin kann erfahrungsgemäß die Faulhrut verschleppt werden.
Die verseuchten Bienenstöcke und Wabenbauten werden nach den Angaben der Imker nicht selten von Gewerbetrelbenden (Sonig⸗ händlern und Bäckern) zur Honiggewinnung aufgekauft. Diese Auf käufer verarbeiten das Wabenwerk auf Honig und bringen den Honig in den Handel oder verwerten ihn in ihrem Gewerbe. Die Ver= arbeitung des verseuchten Wabenwerkes und die Aufbewahrung des hen,, Honigs und der benutzten Honiggefäße an Orten, die den Bienen zugänglich sind, können ebenso wie die Benutzung des in den Handel gebrachten Honigs als Bienenfutter zur Verbreitung der Faulbrut führen.
Weiter kommt der Handel mit Bienenvölkern und Bienenerzeug⸗ nissen in Betracht; nach den Erfahrungen der Blenenzüchter ist jeg anzunehmen, daß die meisten Seuchenausbrüche auf den Ankauf von Bienenvölkern und von Futterhonig zurückzuführen sind. Auch aus 6 Ausland ist so schon wiederholt die Faulbrut eingeschleppt worden.
Die Verschleppung erfolgt nach einwandfreien Beobachtungen meist durch Mutterbölker (auf Waben sitzende Bienenvölker); sie kann aber auch durch bonighaltiges Wabenwert geschehen, wie es seit einigen Jahren von ,, in großen Mengen zur Honiggewinnung aus dem Ausland eingeführt wird
Dieses Wabenwerk wird teilweise mit den Bienenwobnungen (Strohkörben) eingeführt und enthält nach glaubwürdigen Angaben nicht selten tote oder kranke Brut. Tatsächlich konnten die Merkmale der Faulbrut an derartigem Wabenwerke, das der Biologischen Anstalt zur Untersuchung eingesandt wurde, festgestellt werden.
Wahrnehmungen erfahrener Bienenzüchter machen außerdem wahrscheinlich, daß auch aus dem Ausland kommender Honig, und jwar namentlich Stampfhonig. (d. i. Honig, der durch Einstampfen der Wahenbauten gewonnen wird, und der. Wachs, Pollen, meist auch e e e, Brut und tote Bienen enthält), Seuchenausbrüche ver⸗
uldet hat.
Dagegen ist die Verschleppung der ö ulbrut durch nackte Bienen⸗ völker, durch Schwärme oder ö linge, d. h. Bienenvölker ohne Waben / bau, und durch Königinnen bisher noch nicht festgestellt worden.
Daß auf diesem Wege eine Verbreitung der Faulbrut möglich ist, kann nicht bestritten werden, um so weniger, als den nackten Völkern und ebenso den Bienenköniginnen stets Futtervorräte, zuwellen sogar futterhaltige Waben mitgegeben werden, also Bienenerzeugnisse, 6 6 der Ansteckungsstoff lange Zeit infektionstüchtig er⸗
alten kann. J
Praktisch kommen jedoch von Wahenwerk, Brut und Futter⸗
vorräten getrennte Bienen (nackte Völke⸗) für die Verbreitung der aulbrut nicht in Betracht, wenn man darauf achtet, daß keine remden Waben oder Futterborräte mit den Völkern auf den .
gelangen, und wenn man außerdem die Bienen bauen läßt und dadur ch
ini it brutfrei hält. . mio g der Bicloglschen Anstelt gemachten Cy=
Auf Grund der in fahrungen und der damit im allgemeinen übereinstimmen
achtungen der Bienen üchter läßt sich dangch folgendes Tatsächlihhe über die Verbreltungsweise der Faulbrut zusammenstellen. . Die Verbreltung der , . ieht: KJ 1) durch seuchenkranke Bienenvölker; . ,,, eckungöstoff a nlen ern oder verseuchten.; ö. 36 verlassenen Stöcken, aus Waben oder H efäßen aufgenommen haben; K 3) 9 verseuchten Raben bau ö