1912 / 119 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 May 1912 18:00:01 GMT) scan diff

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von Botenlauber und

ngen. ff 1 ltgangabe das * ich r e t e n leicht

d. Zahlreiche gute Abbildungen

Tafeln, darunter 2 farbige Wiedergaben) sta

In , Auflage erschien im

in Leipzig: Die kaufmännische Bilan

en

und Erläuterung

rei delikte. Von Professor . Stern, Dozent der

her Beh, dier feed e f, uch, n erster Linie praktische das Wesen, die Arten und Formen der

die Bestimmungen des Gesetzes, Sanierungen und und endlich . er. Reihe von k, . und Straf⸗ a r

delikten wegen er Bilanzen mit genauen

Verfasser begründet an der Hand von zahlreichen eigenen Anschauungen zu den oft stark umstrittenen zit ferner zahlreiche e,, ,, der Geri

, auch das Ausland. Buch bietet in jedem Falle dem Kaufmann, Juristen, Nationalökonomen viel Wissenswertes. che Korrespondenz. Von C. F. Fin deisen. Achte, vermehrte Auflage, bearbeitet von

In demselben Verlage erschien Kauf männis Robert Spalteholz , Oberlehrer a. D. an der Oe

lehranstalt zu Dresden. Geb. 250 6. Der Verfass

erlage von J. J. Weber 4h ordnungsmaßlger

Au 6 ihre wiffentlich unwahre Darstellung, unter Vorführun ,

ite, verbesserte und vermehrte Auflage. Gebunden 3 4A.

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eurteilung, Fusionierungen gegeben. uterungen. Der Beisplelen seine Einzelfragen; er

ohann Strauß⸗ T

Wiener Joh

beginnt um 74 Uhr.

entlichen Handels⸗ er hat den bisher abrik⸗

aufgenommenen Briefen weitere uber den Scheckverkehr und über esamtzahl auf mehr als elehrungen über Abfassung, Inhalt und Ein⸗ richtung, über die Behandlung von ein- und ausgehenden Briefen folgen wie bisher in reicher Auswahl mit dazugehörigen verschie denen

geschäfte angegliedert, sodaß sich jetzt ihre 35 if w 2. 9 .

Lesarten in vierzehn Abschnitten Firth , Briefe

und Wechselgeschäfte, über Geschäfte in Effekten und über laufende Rechnungen, ferner Empfehlungs., und Kreditbriefe, Erkundigungs⸗

und Auskunfts⸗ sowie Mahnbriefe, Briefe über Speditionen, über euerversicherungen;

ewerbungsschreiben. erner sind Fremdwörter älterer Auflagen durch deutsche ersetzt und

Waren. und Fabrikgeschäfte und über See⸗ und den Schluß der Sammlung bilden einige

Sprachwidrigkeiten, von denen sich der kaufmännise immer nicht genügend zu befreien vermocht hatte,

Die neue Auflage ist bezeichnend für das beständig wachsende Interesse . Die Direktion der Deutschen Heimagtspiele weist darauf hin, daß die Vorstellungen von Der theater des Brauhausberges bei Potsdam tägli von Berlin aus vom Bahnhof von der Wannseebahn sowie vom Potsdamer Haupt bahnhof fast halbstündlicher Verkehr mit Potsdam ist.

an den einschlägigen Fragen.

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause wird morgen, Sonntag, Der

Wildschütz' in der für den Zyklus heiterer Opern

Neueinstu ,, Besetzung der Hauptrollen durch die Damen

cheele Müller, Dur, Lindemann sowie die Herren Bronggeest, Phillipp, Bartram als Gast und Lieban wiederholt. Mignon“ mit Fräulein Artst de Padilla in der

Hempel, von

m Montag wird.

Titelrolle aufgeführt. Im übrigen lautet die Besetzung:

rau Andrejewa⸗ Skilondz; ilhelm Meister:

othario: Herr Bachmann; Lasrtes: Herr Habtch; Friedrich: Herr Vorstellung im

yklus heiterer Opern folgt am at, Otto Nikolais komische Oper Die sustigen anneh me. Fräulein Roll ufer

Herr Krasa. Als vierte

Dahn; Jarno: eschichtlichen

abonnement des

Dienztag, den 21. Weiber von Windsor“, mit Fräulein 3 Fräulein Easton und den Herren Knüpfer, i

choff,

als Gast, Lieban und Krasg in den Hauptrollen. Woche beginnt sodann eine Reihe von Vorstellungen, mit Fräulein Madama Butterfly, Manon“, ,

Far rar, die u. a. und erstmalig für Berlin die Gänsemagd in den singen wird.

Im Königlichen Schauspielhause 6e 4. Abend im Klassikerzyklus) ,, Lustspie mit den Damen von Mayburg, Arnstädt und , Vollmer, Werrack, Boettcher, Mannstädt,

ggeling und Gesfenddrfer in den

Dirigent ist Herr Schmalstich.

Theater.

Königliche Schanspiele. Sonntag: Opern- haus. 131. Abonnementsvorstellung. Dienst und Frei⸗ plätze sind aufgehoben. Der Wildschütz oder: Die Stimme der Natur. Komische Oper in drei Akten (Dichtung frei nach August von Kotzebue). Musik von Albert . . m r lng deitung: Herr Kapellmeister B ö Regie: Herr Ober⸗ regisseur Droescher. k Herr Bartram vom J Theater in Cassel als Gast.) Anfang

1 Uhr.

Schauspielhaus. 135. ,,, ,, Die ständigen Reservate . die Dienst⸗ und Frei⸗ plätze sind aufgehoben. Klassikerzyklus, im Sonder⸗ abonnement. 4. Abend: Was Ihr wollt. (Der heilige Dreik nig abend. ustspiel in 5 Auf⸗ zügen von Shakespegre. Uebersetzt von A. W. von Sa fer. Regie: Herr Regisseur Patry. Anfang

r.

Montag: Opernhaus. 132. Abonnementsvorstellung. Mignon. Dper in drel Akten von r r f⸗ Thomas. Text mit Benutzung des ert e Romans „Wilhelm Meisters Lehrjahre“ von el Carrs und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Musikalische Leitung: . Kapellmeister von ö Regie: Herr Regisseur Bachmann. i err allettmeister raeb. Anfang r. Schauspielhaus. 136. Abonnementsvorstellung. Der große König. Drei Bilder aus seinem Leben von Lauff. Musik von Weiland Seiner Majestäͤt dem König. r die len g. Aufführung einge⸗ richtet von Josef Schlar. Anfang 74 Uhr. Opernhaug. Diengtag: ö. heiterer Opern. 4. Ahend:; Die lustigen Weiber von Windsor. Mittwoch: Tannhäuser. Donnerstag: Madama Butterfly. Freitzf Der Nosen⸗ ktavalier. Sonnabend. Eiettra. Anfang 8 Uhr. Sonntag: Königskinder. Schauspielhaug. Viengtag : Klassikerzyklug. b. Abend: Mittwoch: Der rh stõnig. onnergtag: Klassikerzyklug. 6. Abend: Julius Caesar. Freltag: Weh dem, der lügt! Sonnabend: Klassikeryklus. J. Abend: inna von Barnhelm. Sonntag: Der große stönig.

Dentsches Theater. Sonntag, Abends 8 Uhr: George Dandin. Zum 25. . George Dandin.

bt morgen (als „Was ihr wollt“, eisler sowie den ichholz, Vallentin, . auptrollen in Szene. Am Montag wird die dramatische Dichtung von J. Lauff Der große König“ (mit der Musik von Friedrich dem Großen) wiederholt.

ein Opernabend des

über Zahlungen von Kraatz und Hoffmann am

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geitigt worden. in Soene.

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hiline: Herr Kirchhoff;

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Mitte nãchster getriebe in starkender Margarete

Königskindern“ Frankfurt a.

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Licht usw.) ist der Preis für

(Heim I, G., Stralauer Stra nd an die Geschäftsstelle

ährige r, des Deutschen

6 findet im Deuts Theater ein

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Wedekind und Mitgliedern des Deutschen Theaters Im Sen , O. (Wallnertheatery wird morgen und . und

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Am z1. Mal endet die dies

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Sonntagabend wird Junker Der eingebildete Kranke! dufgefal

Im Lessingtheater bringt das Gesamtgastspiel des heaters morgen und am Wiederholungen der Qperette Heimliche Liebe. Am Dienstag gehen als Neuheit Reiche Mädchen von Ferdinand Stollberg, mit einer Musik von Johann Strauß, zum ersten Male in Szene und werden an den anderen Abenden nächster Woche wiederholt. des Michael Karinger spielt Alexander Girardi.

In der Komischen Oper werden durch die Mitglieder des Neuen Schauspielhauses Die Spiele ihrer Exzellenz‘, drei Akte von Zoe Jekels und Rudolf Strauß, mit Ausnahme des Freitags, an dem ternschen Konservatoriums stattfindet, täglich aufgeführt. Am Sonnabend, den 25. Mai, findet die Erstaufführung von, Eva⸗Töchter“, einem Zyklus in drei Akten von Magus Hansen,s statt.

Im Lustspielhause wird der Schwank „So'n Windhund“ Montag zum 25. Male wiederholt. Die Darstellung, mit den Herren Bach, Arnold, Größer und den Damen Dewal, Marba, Bergore, Koeler, Mallinger und Edelmann

llen, ist die gleiche wie bei der Erslaufführung.

Im Thaliatheater bringt der Spielplan für die Pfingstwoche

Mannigfaltiges. Berlin, 18. Mai 1912.

Der Staats sekretär a. D. Wermuth hat hiesigen Blättern zu⸗ Berliner Stadtverordneten gerichteten

ö ö und Schreiben erklärt, daß er die Wahl zum Ersten Bürgermeister Henne, e, nes gnkt as beteiligte sich an dem Rettungswerk. erschien am Brandorte. Eine Person ist umgekommen, eine zweite schwer verletzt.

, 18. Mai. (W. T. B.) Der Marinesekretär at auf den Reisewegen der transatlantischen Dampfer elnen Patroutllendienst eingerichtet und den Aufklärungskreu zer „Birmingham“ beauftragt, südlich von den Grand Banks zu kreuzen und den Dampfern auf drahtlosem Wege das Vor handen⸗ sein von Eisbergen mitzuteilen. Sonntag von Philadelphia in See gehen und in der Eisgegend der Kohlenvorrat reicht.

Im Erwerbsleben stehende Mädchen und Frauen, welche die Pfingstzeit dazu benutzen wollen, um sich abseits von großem Menschen⸗ aldluft bei guter, gesunder Kost zu erholen, 6 Aufnahme in dem alkoholfreien WalLderholungsheim

richtungen (Jentralheizung, Warmwasserversorgung, Bäder, elektrisches Kost und Wohnung sehr mäßig: 3 ½ den Tag (5 Mahlzeiten), keine Trinkgelder. ö für Neuzelle (Heim III) sowie für die Berliner Heime des

e 52, Heim Il, SW., Beuthstraße 14) des Vereins Berlin W., Kurfürsten⸗ traße 114 1I1 (Fernsprecher: Kurfürst 8802, Sprechstunden 3 bis 43 Uhr) oder unmittelbar an das betreffende Heim zu richten.

Vortrag Ne der gad far

kung von Frau Tilly vom ka

morgend abend sowie Montag, agnon ?, der Sonnabend Der Geizige und

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Pfarrer von Kirchfeld', morgen Freltag Die Gefährtin“, Dienstag wird Der

Montag rhein Hein!

Die Hauptrolle Die Erstauffuͤhrung

olgende: O

Uhr, geht ‚Polntsche Wirtschaft“

Herr der Erde auf dem Natur⸗ um 5 Uhr

riedrichstraße, geben.

freigesprochen.

„Jugend⸗ Meyer

getroffenen Neuein⸗

) des Vereins Jahresfrist

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Cammer spiele. Sonntag, Abends 8 Uhr: Mein Freund Teddy. Montag bis Donnerstag: Mein Freund Teddy. . Fruühlings Erwachen. onnabend: Mein Freund Teddy.

Berliner Theater. Sonntag, Nachmittags z Uhr: Die Logenbrüder. Abends 8 Uhr: Große Rosinen. Originalposse mit Gesang und Tanz in drei Akten (5 Bildern) von R. Bernauer und R. Schanzer.

Montag und folgende Tage: Große Rosinen.

Theater in der Königgrützer Straße. Sonntag, ,, 3 Uhr: Ein FZallissement. Abends 8 Uhr: Die fünf Frankfurter.

f n, r und folgende Tage: Die fünf Frank⸗ urter.

Cessingthenter. Sonntag, Abend, 8 Uhr: Girardi · Gastspiel des Wiener Johann Strauß⸗ Theaters): Heimliche Liebe. Operette in drei 6 von Jultus Bauer. Musik von Paul Otten⸗ eimer.

Montag: Girardi⸗Gastspiel des Wiener Johann Strauß⸗Theaters : Heimliche Liebe.

Dienztag: Girardi. Gastspiel des Wiener Johann Strauß ⸗Theaters :: Zum ersten Male: Reiche

Mädchen. Mittwoch und folgende Tage: Reiche Mädchen.

Neues Schauspielhans. Sonntag, Abends 8 Uhr: Ensemblegastspiel des Hamburger Karl Schultze Theaters:: Parkettsitz Nr. 19. Flieger⸗ posse mit Gesang und Tanz in einem Vorsplel und 3 Akten nach dem gleichnamigen Schwank von Max Neal und Max Gerbeck, bearbeitet von Her⸗ . Haller und Willi Wolff. Musik von Walter

Goetze.

e und folgende Tage: , . Karl Gre ge Tr fers Parkettsit

r. 10.

Dlentztag, Nachmittags 3 Uhr: 4. Prüfungs⸗

ischulẽ und des . a.

aufführung der Schaus n gr s' an und Juli

Komische Oper. Sonntag, Abends 8 Uhr: Ensemblegastspiel des „Neuen Schauspielhauses“: Die n e. rer Exzellenz.

Montag bis Donnerztag: Ensemblegastspiel des Neuen Schauspielhausegß ?: Die Spiele ihrer Exzellenz.

Gastspiel des

Freitag: . Opernabend des Steruschen Kon⸗

servatoriums. Sonnabend: Zum ersten Male: Evatöchter.

Kurfürsten ˖ Oper. Sonntag, Nachmittags z Uhr: Tiefland. Musikdrama in 1 Vorspiel und 2 Auf⸗ zügen nach A. Guimera von Rudolph Lothar.

nds 8 Uhr: Tosca. Musikdramg in drei Akten

von V. Sardou, L. Illica und G. Giacosa. Musik gi von G. Puceini.

Montag: Abonnements vorstellung der Serie Blau: Die verkaufte Braut. ,, bonnementsvorstellung der Serie Rot:

osca. ;

Mittwoch: Oberst Chabert.

Donnerstag: 2. Aufführung der Gesang⸗ schule Bruns.

Freitag: Abonnementsvorstellung der Serie Gelb: Der Schmuck der Madonna.

Sonnabend: Oberst Chabert.

O. (Wallnertheater.)

Schillerthenter. ö Pyritz.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Posse mit Gesang in 5 Bildern von H. Wilken und O. Justinuß. Abends 8 Uhr: Die Haubenlerche. Schauspiel in vier Akten von Ernst von Wildenbruch.

Montag: Der Kompagnon.

Dienstag: Die Haubenlerche.

Charlottenburg. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Pfarrer von Kirchfeld. Volksstück in e, Akten von Ludwig Anzengruber. Abends 8 Uhr: Die Gefährtin. Paracelsus. Der grüne stakadu. Von Arthur Schnitzler.

Montag: Die Gefährtin. Paracelsus. Der grüne Kakadu.

Dienstag: Der Weg zur Hölle.

Theater des Mestens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstr. 12.) Sonntag, Nachmittags 34 Uhr: Wiener Blut. Operette in drei Akten von Johann Strauß. Abends 8 Uhr: Die schöne Helena. Komische Operette in drel Abteilungen von Jacques

Offenbach. Montag und folgende Tage: Die schöne Helena.

Lustspielhaus. (Friedrichstt. 236) Sonntag, ( , 3 Uhr:; Renaiffance. Abends 8 Uhr: S9 in Windhund! Schwank in drei Akten von Curt Kraatz und Arthur Hoffmann.

Rosengarten nach führt, morgen sowle am Montag und n. . ge

GSroßg statt, und am Sonnabend wird noch einmal der Vortrag Im Lande

itternachtssonne“ gehalten werden.

rt. Auf der Treptower Sternwarte spricht der Direktor Das Schillertheater Charlottenburg bringt morgen und 365. S. Arche nholde morgen, Sonntg nächsten Sonntag, Nachmittags, den Hirn, und

Kakadu“. Lady Windermeres Faͤcher , Sonn⸗ abend Die Haubenlerchen, nächsten Sonntagabend Die Wildente“

nis des Weltenbaues und am Milchstraße und ,,. verständlich und mit zahlre Mit dem großen Fernrohr wird gleich nach Sonnenuntergang der Mond, dessen Krater und Berge jetzt günstig zu beobachten sind, und in den spaͤten Abendstunden der „Jupiter“ gezeigt.

Frankfurt a. M., 17. Mat. er Zuverlässigkeitsflug. (Vgl. Nr. 118 8. BJ.). andete um 7 Uhr 56 59 Minuten, Mahncke um 8 Uhr 2 Minuten und Graf Wolffskeel um 8 Uhr 9 Minuten. mit Ausnahme derjenigen des Oberleutnant Apparat sich beim langsam in die natürliche . zurückfiel. Das hierbei gebrochen, der ie geschleudert. Beide blieben . unverletzt. Die Abflug⸗

zeiten der . er von Darm erleutnant Mahncke 7 Uhr 35 Minuten, Oberleutnant

arends 7 Uhr 32 Minuten, Graf Wolffskeel 7 Uhr 34 Minuten und Hirth? Uhr 35 Minuten.

Metz. 17. Mai. am Sonnabend bei Mörchingen sind, wie bis jetzt festgestellt worden ist, bei der hohen Temperatur insgesamt 18 Soldaten an

itzschlagar tigen Erscheinungen erkrankt. gestorben, nämlich ein Unteroffizier und zwei Mann eines hier

bend die Gilbertsche Posse „‚Autoliebchen'. Der Vor⸗ . j verkauf für r n e sie . am g en den 36. Nai. stehenden bayerlschen Infanterieregiments. So bedauerlich die Tat—

Am zweiten Feiertag, Rachmittags sache ist. so muß doch berü

265 000 Mann teilgenommen haben.

Gibraltar, 17. Mai. (W. T. B.) leute, die gestern nachmitta Schildwache um Erlaubnis, si Trotz des Verbots der Schildwache erklomm einer der See⸗ leute den Felsen und stieg auf einen Zaun.

vier festgenommen und wurde wegen Ueberschreitung militärischer Vorschriften zu 5 Pfund Geldstrafe oder einem Monat Haft verurteilt, die drei anderen wurden

Bukarest, trischen Lampe verursachte in Moreni einen Brand in einem er⸗ giebigen Erdölbohrloch. Das Feuer ergriff das Sammelbecken

inf weitere Bohrlöcher.

Im Wi lend tlichen Theater der Uranig“ wird der r benprãchtiger, plastts

renner Venedig“, der den Beschauer an Bilder und Wandelpanoramen Bozen, über Trient und Verona nach Venedig

am Mitt lederholun en des

eitag finden noch ein pen

er, Gastein und die Salzburger

Abends 7 Uhr, über Das antzg Abends 7 Uhr, über Beide Vorträge sind gemein⸗ ichen Licht⸗ und Drehbildern ausgestattet.

(W. T. B) Zweiter Ober⸗

inuten, Baren ds um 7 Uhr Alle Landungen gingen git von statten,

ahncke, dessen zu spitz stellte und erst 5 hen steuer wurde luggast heraus⸗

anden etwas ger und sein

sadt nach Frankfurt a. M. waren

(W. T. B.) Bei den großen Manövern Drei von ihnen cksichtigt werden, daß an den Manövern

Vier deutsche See⸗ den Felsen hinaufstiegen, baten eine nach einem bestimmten Punkt zu be⸗

Daraufhin wurden alle

heute dem Richter vorgeführt. Der eine

17. Mai. (W. T. B.) Kurzschluß einer elek⸗

Nach langen Bemühungen wurde der lonierbataillon aus Bukarest uch der Minister des Innern

Der Sachschaden ist sehr groß.

Der „Birmingham“ wird am

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten,

Zweiten und Dritten Beilage.)

Montag und folgende Tage: Som 'n Wind⸗ hund!

Residenztheater. (Direktion: Richard Alexander. Sonntag, Abends 8 Uhr: Mes für die Firma. Schwank in drei Akten von M. Hennequin und Georges Mitchell. In Szene gen und für die deutsche Bühne bearbeitet von Bolten Baeckert.

Montag und folgende Tage: Alles für die rma.

Thaliatheater. Direktion: Kren und Schonfeld Sonntag, Abends 8 Uhr: Autoliebchen. Posse mit Gesang und Tanz in drei Akten von Jean Kren, Gesangsterte von Alfred Schönfeld, Muftk von Jean Gilbert.

Montag und folgende Tage: Autoliebchen.

Trianantheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof n enn, Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: ein Baby. Abendds 3 Uhr: Der Che⸗ mann am Fenster. Hierauf: Ein angebrochener

Abend. Montag und folgende Tage: Der Chemaun am Fenster. Hierauf: Cin augebrochener Abend.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Elisabeth Sa . mit Hrn. Richard Grafen von Wartenslehen (Burg Ziesar, Bez. Magdeburg —=Rogaͤsen).

Verehelicht: Hr. Landrat Detlev Graf Reventlow mit Frl. Jenny von Dechend (Guben Neu- babels g Hr. Kammerherr Heinrich von Engel mit Frl.

Gestorben: Hr. Oberleutnant 4. D. Heinrich Rohne (Berlin · Wilmersdorf. = Irl. Rofe von Tiede⸗ mann ( Roschau).

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Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlotten burg. Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.

Drud der Norddeutschen Buchdruckerei und. VeJlagt= Anstalt Berlin Ee. wr. Nr. 32.

Neun Beilagen

(einschließlich Börsen Beilage).

Anzeige oder wenn sie son

ertrud von Viereck (Schwerin).

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zum Deutschen Reichs anzeiger und J

119. Amtliches.

Königreich Preußen.

Au sführungsvorschriften

zu dem Reichsgesetze, betreffend die Beseitigung von Tier kadavern.

Vom 17. Juni 1911 (Reichsgesetzblatt S. 248).

Auf Grund des 8 4 des Reichsgesetzes, betreffend die Be⸗ seitigung von Tierkadavern, vom I7. Juni 1911 (Reichs gesetz⸗ blatt S. MS) wird hierdurch . bestimmt:

Die Vorschriften des Gesetzeß und die Ausführungsbestimmungen des Bundesrats sowie die nachstehenden Vorschriften finden auch An⸗ wendung auf die Kadaver gefallener oder getöteter . und Katzen sowie totgeborener . sel, Maultiere, Maulesel und totgeborener Tiere des Rindergeschlechts. 6

Inwieweit und in welcher Weise eine Verwertung von Kadavern und Kadaverteilen zulässig ist, richtet sich nach den vom Bundesrate hierüber erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 28. März 1912 (Reichsgesetzbl. S. 230). ine Verwendung von Kadaverfleisch als Futtermittel für Tiere im eigenen Wirtschaftsbetriebe des Besitzers darf, sofern es sich um Kadaver handelt, auf die sich die Anzeigepflicht nach 4 dieser Ausführungsvorschriften erstreckt, nur mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde und nur unter der Be⸗ dingung erfolgen, daß das Fleisch vor der Verwendung derart gekocht wiid, daß es auch in den innersten Schichten grau oder grauwelß ver⸗ färbt ist und der von frischen Schnittflächen abfließende Saft eine rötliche Farbe nicht mehr besitzt. Von dem Kochzwange können durch Anordnung oder mit Ermächtlgung des Regierungspräsidenten Aus⸗ nahmen zugelassen werden.

Die in den Bundesratsbestimmungen der höheren Polizeibehörde vorbehaltene Entscheidung über die Verwendung von Kadaveifleisch außeihalb des eigenen irtschaftsbetriebes it dem Regierungs⸗ präsidenten zu.

§ 3.

Die unschädlich zu beseitigenden Kadaver und Kadaverteile sind bis zur Beseitigung von dem Besitzer so aufzubewahren, daß Vieh mit ihnen nicht in ö, kann.

Sowelt nicht die Beseitigung durch, hohe . oder auf chemischem Wege bis zur Auflösung der Weichteile geschieht, und soweit nicht das Vergraben oder Verbrennen auf Wasenplätzen vorgeschrieben ist (ogl. 9, 15), hat der Besitzer die Kadaver und Kadaverteile spätestens am Tage nach dem Fallen, der Tötung oder der Totgeburt der Tiere an geeigneten Stellen zu vergraben.

Für die Auswahl der Plätze und für die Durchführung des Ver⸗ grabens sind die Vorschriften des 8 3 Abs. 2, 4 der Anweisung für die unschädliche Beseitigung von Kadavern und Kadaverteilen (Anlage C zur viehseuchenpoltzeilichen Anordnung des Ministers für Landwirt- schaft, Domänen und Forsten vom 1. Mai 19127) maßgebend. Eine Einfriedigung der Plätze kann unterbleiben.

Die Ortspolizeibehörden haben die Innehaltung dieser Vor⸗ schriften in geeigneter Weise zu 1

Von jeder nicht zu Schlachtzwecken bewirkten Tötung und von jedem Fallen von Pferden, Eseln, Maultieren, Mauleseln, Tieren des Rindergeschlechts, Schweinen, Schafen und Ziegen ausgenommen Saugferkel, Schaf- und Ziegenlämmer unter sechs Wochen sowie Ein⸗ huferfohlen und Kälber unter drei Wochen hat der Besitzer spätestens um Tage nach dem Tode des Tieres dem Gemeinde⸗ (Guts) Vo rsteher Anzeige zu erstatten. (Vgl. auch 8 18 Abs. 4)

Dle gleiche Plicht hat, wer in Vertretung des Besitzers der Wirtschaft vorsteht, wer mit der Aufsicht über Vieh an Stelle des Besitzers beauftragt ist, wer als Hirt, Schäfer (Senne) entweder Vieh von mehreren Besitzern oder solches Vieh eines Besitzers, das sich seit mehr als 24 Stunden außerhalb der Feldmark des Wirischafts⸗ betriebes des Besitzers befindet, in Ohhut hat, ferner für die auf dem Transporte befindlichen Tiere deren Begleiter und für die in fremdem Gewahrsam befindlichen Tiere der Besitzer der betreffenden Gehöfte, Stallungen, Koppeln oder Weideflächen.

Die Anzeigepflicht erlischt, wenn die Anzeige rechtzeitig von einem anderen Verpflichteten erstattet worden ist.

Einer Anzeige bedarf es nicht, wenn Vieh auf polizeiliche An— ordnung getötet worden ist.

85.

Die Gemeinde⸗ ont Vorsteher haben auf die ihnen erstattete t Kenntnis von dem Vorhandensein von

Kargvern oder Kadaverteilen erhalten hahen, auf die sich die Anzeige pflicht erstreckt (5 4), für deren unschädliche Beseitigung nach Maßgabe der 55 12 bis 14 Sorge zu tragen, sofern es sich um Kadaver oder Kadaverteile handelt, die auf dem Wasenplatz unschädlich zu beseitigen sind (ogl. im übrigen 5 3 Abs. 4, § 20 Abs. 2). Soll die unschäd⸗ liche Beseitigung in einer Abdeckerei erfolgen, so ist diese alsbald zu benachrichtigen, es sei denn, daß es bereits durch den Besitzer

geschehen ist.

86.

Die Gemeinde (Guts⸗) Vorsteher haben über die ihnen er⸗ statteten Anzeigen Buch zu führen. Aus dem Buche muß, sofern nicht in der Abdeckerei oder auf dem Wasenplatze (8 13) Buch ge⸗ führt wird, zugleich die weitere Behandlung der Kadaver, , . der Tag der ei fen und der Tag der unschädlichen Beseitigung ersichtlich sein. Das Buch ist auf Verlangen dem beamteten Tierarzte zur Einsicht vorzulegen. .

Der Landrat ist befugt, die Vorsteher kleinerer . Ge⸗ meinden und Gutsbezirke von ö in nen, zu befreien.

Sowelt nicht für die unschädliche Beseitigung der Kadaver und Kadaverteile Abdeckereien gemäß § 18 zur , steben, hat jede Gemeinde und jeder Gutsbezirk elnen öffentlichen Wasenplatz in ge⸗ elgneter Lage und von angemessener Größe bereitzustellen. In besonderen

ällen kznnen für mehrere Gemeinden oder Gutsbezirke gemeinschaft iche Wasenplätze angelegt werden. Auch kann der Landrat, in Stadt- kreisen die Ortspolizeibehörde, die Anlage von Wasenplätzen für Teile von Gemeinden gestatten. . Drer refer stehen hier wie in allen anderen Fällen, wo in diesen Vorschriften von Stadtkreisen die Rede ist, die im 27 Abs. 1 der Kreisordnung für die n Hannover vom 6. Mai 1884 [(Gesetzsamml. S. 181) bezeichneten Städte, soweit sie nicht in Abs. ? daselbst ausgenommen sind, gleich. .

Bei Anlage und Einrichtung der Wasenplätze (5 7 schriften der 6 57, 73 Abs. 1 8. A. V. G. und des bs. 2 der Anlage O hierzu, ferner, sowelt auf dem Wasenplatze Räume zur Ab⸗ häutung, Zerlegung oder Weiterverarbeitung von Tierkörpern vor—⸗

sind die Vor⸗ 3 Abs. 2

tunlichst zu beachten.

Berlin, Sonn den 18. Mai

58, 59, 72 V. A. V. G. zu des § 60 V. A. V. G. Platz oder mit seiner Genehmi⸗

anden find. auch die Vorschriften der 3 Inwieweit die gin, r greifen, bestimmt der Regĩierungepraͤslde un er ann, 6 seben itt, entscheldet ders

ein Plaß als geeignet anzusehe entscheidet der Landrat, in Stadtkreisen die Srl eier ,

8 9. .

Sowelt Wasenplätze zur Verfügung gestellt sind und soweit nicht der Viehbeßttzer die rd ie , , in einer. Ahdeckerei . wirkt, sind sämtliche Kadaper und Kadaberteile, auf die sich die An zeigepflicht erstreckt, und für die eine anderweitige Verwertung nicht zugelassen ist, auf den Wasenplätzen zu vergraben (vgl. 3 S 15). Den Viehbesitzern ist gestattet, auf den Wasenplätzen auch diejenigen unschädlich zu beseitigenden Kadaver und Kadaverteile zu vergraben, für die eine Anzeigepflicht nicht besteht. ö ö 8 10. ö Für das Vergraben, für die Art der Benutzung der Wasenplätze sowie für die Oeffnung und Wiederbenutzung der Gruben gelten die Vorschriften der Ss 66, 67 Abf. 1, 3 V. A. V. G. und des 8 3 Abs. 2, 4, 5 der Anlage 9 hierju. uf den Wasenplätzen ist eine besondere Abteilung fuͤr die mit Milibrand behafteien oder diefer Seuche verdächtigen Kadaver ein ö

In den Gemeinden und Gutsbeytrken, für die Wasenplätze ein⸗ gerichtet sind, ö. das Abhäuten und Zerlegen der auf den Wasen— lätzen zu vergrabenden Kadaver nur auf diesen Plätzen stattfinden. usnahmen unterliegen der Genehmigung des Landrats, in Stadt⸗ kreisen der Ortspolizeibehörde.

Das Vergraben liegt, sofern es nicht durch besondere Beauftragte der Gemeinden oder Gutsbesitzer geschieht, dem Viehbesitzer oder seinem Vertreter ob. Die vors if f Ausführung des Ver⸗ grabens durch den Besitzer oder dessen Vertreter ist von dem Gemeinde⸗ (Guts⸗) Vorsteher in geeigneter . zu überwachen.

Der Regierungspräsident kann anordnen, daß für Wasenplaͤtze Wasenmeister anzustellen sind, die für die ordnungsmaͤßige Instagd= haltung des Wasenplatzes und für die Beachtung der Betriebs. vorschriften, insbesondere der Bestimmungen über das Vergraben, Sorge zu tragen haben. Der Wasenmeister hat nach J. der Vorschriften des 8 76 V. A. V. CG. Buch zu führen; auch können ihm die nach 6 dem Gemeinde⸗ (Guts) Vorsteher obliegenden Ver⸗ pflichtungen übertragen werden.

14.

Bei dem Hinschaffen der Kadaper und Kadaverteile nach den Verscharrungsplaͤtzen sind die Vorschriften der 65, 71 V. A. . G.

1 Die danach etwa erforderlichen Fahrzeuge und Gerätschaften haben die Gemelnden oder Gutsbesitzer zur er ffn, zu stellen. Das Hinschaffen der Kadaver liegt dem Vlehbesitzer ob. Dieser hat die Kadaver spätestens binnen 2 Tagen nach dem Fallen oder der Tötung dem Verscharrungsplatze zuzuführen. Die rechtzeitige Erfüllung dieser Verpflichtung ist bom Gemeinde. (Guts⸗) Vorsteher zu überwachen. Die Gemelnde oder der Gutsbesitzer sind befugt, die Beförderung selbst zu übernehmen oder sie einem Unternehmer zu übertragen. In diesem Falle hat der Gemeinde (Guts) Vorsteher nach Eingang der Anzeige für die alsbaldige Abholung der Kadaver Sorge zu tragen. . ;

In Gegenden, wo wegen besonderer örtlicher Verhältnisse, namentlich wegen zu hohen . das Vergraben der auf den Wasenplätzen zu beseitigenden Kadaver unzweckmäßi . bat nach näherer Bestimmung des Landrats, in Stadtkreisen der Ortspolizeibehörde, die unschäbliche Beseitigung der Kadaver und Kadaverteile durch Verbrennen auf diesen Plätzen stattzufinden. Die nötigen Vorrichtungen sind von der Gemesnde oder dem Gutsbesitzer zur In n zu stellen. Wegen der Einrichtung der Wasenplaͤtze und des Betriebes finden die Vorschriften des S 7ff. sinngemäß An⸗ wendung. gs

Bei Kadavern, deren ö. unbekannt ist, liegen die in den S8 3, 12, 13, 14, 15 dem Wiehbesitzer auferlegten Verpflichtungen der Gemeinde oder dem Gutsbesitzer ob, in deren Bezirke sich der Kadaver befindet.

5817 Wegen der Erhebung von Gebühren für die Einrichtung und Benutzung des Wasenplatzes sowie fuͤr das Hinschaffen und Verscharren oder Verbrennen der Kadaver oder Kadaverteile gelten die i n, der 4ff. des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetz⸗ samml. S. 152).

18. Der Bereitstellung von Wasenplaͤtzen bedarf es nicht:

1) wenn die Gemeinde oder der ,. oder ein größerer kommunaler Verhand selbst eine Abdeckerei zum Zwecke der unschãdlichen rt, sämtlicher für die Beseitigung n n lüzen in Betracht kommenden Kadaver ein⸗ gerichtet hat; wenn die Gemeinde oder der . nachweist, daß er mit einer den Vorschriften der 57 ff. V. A. V. G. entsprechenden Abdeckerei ein Abkommen getroffen hat, wo⸗ nach die Abdeckerei die unschäblich? Besestigung sämtlicher für eine solche Beseitigung auf Wasenplätzen in Betracht kommenden Kadaver und Kadaverteile übernimmt;

3) wenn für die Gemeinde oder den Gutsbezirk eine privi⸗ legierte Abdeckerei besteht, die zur unschädlichen Beseitigun der sämtlichen Kadaver und Kadaverteile gleicher Art dur ihr ö,. oder durch besonders Abkommen verpflichtet ist,

und wenn außerdem in den Fällen zu 1 und 2 die Ablieferung sämt⸗ licher Kadaver und Kadavertelle, auf die sich die Anzeigepflicht erstreckt, im Falle zu 3 die Ablieferung der dem Abdeckereiprivileg nicht unterliegenden Kadaver und Nadaverteile gleicher Art an die Abdeckerei durch Polizeiperordnung sichergestellt ist.

In den in Abs. 1 Nr. 2, 3 erwähnten Abmachungen muß auch die Frage der Abholung der Kadaver ger gt sein.

Ob die Voraussetzungen zu Abs. 1 Nr. 1 bis 3 vorliegen, ent- scheidet der Landrat, in Stadtkreisen der Regierungspräsident.

Der Regierungspräsident kann bestimmen, daß in diesen Fällen die Anzeige statt an den Gemeinde (Guts) Vorfteher unmittelbar an die

Abdeckerei ichten ist. eckerei zu richten ist 8 1.

Bestehen jetzt schon weitergehende Vorschriften, sind insbesondere die ga , gi gf und die e n e. in Wasenplätzen schon für andere aks die nach 5 4 davon betroffenen Tiere, Tierarten und Altersklassen angeordnet, so werden die Regierungspräͤsidenten er- mächtigt, dies durch entsprechende Anordnungen auch für die enn aufrecht zu erhalten. Im übrigen bedürfen weitergehende Vorschriften der Genehmigung des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und

Forsten.

S 20. Soweit Wasenpläͤtze noch nicht bestehen, ist für die Bereitstellun . Plätze . . ,,, eine angemessene Fri is zu 1 are vom Inkrafttreten des Gesetzes ab zu 96 ren. Falls Verhandlungen über die Errichtung von . uts⸗) Ab⸗ deckereien oder von Abdeckerelen größerer kommunaler Verbände gemäß

18 Abs. 1 schweben, kann die Frist für die Bereitstell der Kir g . um weitere h Jahre verlängert . ö. bis zum Ablauf dieser Frist mit der Einrichtung der Abdeckerei be⸗

onnen oder jst der baldige Beginn einer solchen nach Lage der Ver⸗ ältnisse als . anzusehen, so ist von der Bereitstellung von Wasenplätzen abzusehen, vorausgesetzt, daß innerhalh einer welteren, von dem Regierungspräsidenten zu bestimmenden Frist die Anlage vollendet wird. Bis zur Bereitstelung von Wasenplätzen sind die nach vor⸗ stehenden Vorschriften auf diesen . zu verscharrenden oder zu

verbrennenden Kadaber nach Maßgabe der Bestimmungen im von dem Besitzer unschädlich zu beseitigen. Soweit ein Vergraben von Kadavern erfolgt, die der Anzeigepflicht unterliegen, sind jedoch die , nach der . im § 3 Abs. 2 der An⸗ lage C zur V. A. V. G. einzufriedigen.

Berlin, den 1. Mai 1912. Der Minister für Landwirtschaft,

Domänen und Forsten. Freiherr von Schorlemer.

Der Minister des Innern. In Vertretung: Holtz.

Dentscher Reichstag. 64. Sitzung vom 17. Mai 1912, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung stehen zunächst Anfragen, sodann die Fortsetzung der zweilen Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Festst ellung des Reichshaushalts⸗ etats für das Rechnungsjahr 1912, und zwar des Etats für den ,,, und die eichskanglei.

Ueber den Anfang der Sitzung ist in der gestrigen

Nummer d. Bl. berichtet worden.

Abg. Scheidem ann (Soz.) fortfahrend: Wenn der Kanzler wirklich die Erhaltung des Friedens erstrebt und die Verständigung mit England wünscht, so wünschen wir, daß er dabei mehr Erfolg haben möchte als in seiner inneren Politik. Aber da geht eben nicht alles so, wie es gehen soll. Von den Verständigun ,, mit England haben wir seit Wochen schon nichts mehr gehört. Unsere Rüstungs⸗ vorlagen sind doch gerade das Gegenteil von einem Verständigungsversuch. Wenn man den neuen Botschafter in London als den 5 preist, von dem alles Heil kommen soll, so erinnert das in unheimlicher Weise an gewisse frühere Vorgänge, bei denen auch einzelne Persön⸗ lichkeiten in den Himmel gehoben wurden, um dann um so tiefer fallen gelassen zu werden. Wenn wir sehen, was Frankreich jetzt in Marokko und Italien in Tripolis erleben, dann wird ung bange, was wir als Morgengabe einer Verständigung mit England bekommen. Der Präsident weist den Redner darauf hin, daß nur die innere

olitiß zurzeit zur Debatte steht Die bisherige Regierunggtätigkeit des Reichskanzlers ist ja meist uns nur zugute gekommen. Denn alle J sind meist zu Ungunsten der hohen Obrigkeit ausgefallen. Der Reichstag war auch oft nicht mit einverstanden, und auch die nachgeordneten Stellen des Reichskanzlers fangen ja an, aufsässig zu werden, wie der Abschied der Herren von Lindequist und Wermuth beweisen. Man ist zu der Auffassung

ekommen daß die starke e ne des Reichskanzlers n. ändige Indir idualitůlen nicht in seiner Nähe duldet. uch aben seltsame Vorgänge bewiesen, e e g in dem Schoße

tten Regierung allerlei Unstimmigkeiten im Gange sind.

Der Historlker wird dem Reichskanzler als mildernden Um stand allerdings zu gute halten, daß es 6. schwer ist, in einem Zeit⸗

unkte des Ueberganges eine sicherẽ Politik zu machen, und wir leben n einer solchen Zeit des Ueberganges. Unhaltbar dem Untergange ö ist das System des persönlichen Regiments, das im Wider⸗ pruch steht zu den Erwartungen und Wünschen des ganzen Volkes, das erwartet, daß die Volksvertretung sich eine Machtstellung sichert, nötigenfalls erkämpft. Die Aenderung der Geschäftsorndnung wird ja zunächst vielleicht nur die Ohnmacht dieseg Hauses teh n die darin besteht, daß das Haus zwar die Nichtübereinstimmung mit dem Kanzler feststellen kann, aber sich nicht die Kraft zutraut, die Dinge zu ändern. Bleibt es dabei, so werden Sie in kurzem entschiedeneren, entschlosseneren Männern Platz machen müssen, die entschlossen sind, nach der Errichtung der Republik China auch Preußen⸗Deutschland zu einem modernen Staatswesen zu machen. Im Gebiet der Finanzen ist der Bankerott offenkundig. 1906 eine Finanzreform, 1909 eine Finanzreform, 1912 eine Finanzreform. Wir können mit diesem . Turnus sehr wohl einverstanden sein. Sie haben nicht den Mut, nach dem Ausfall der Wahlen mit neuen indirekten Steuern zu kommen; selbst zahlen wollen Sie auch nicht, darum haben Sie Wermuth über den Stock springen lassen, und nun machen Sie statt einer ehrlichen neuen indirekten Steuer die ö Erhöhung einer bestehenden, und dazu hat man den Mut, das Volk zu belügen, indem man sagt, es handle sich um die Ab⸗ schaffung der Liebesgabe. (Große Unruhe; Präsident Kaempf: Sie meinen doch nicht Mjtglieder des Hauses ?) Ren, ich habe ja Cant man). Wer von mir glaubt, daß ich jemand im Hause kränken könnte, kennt mich schlecht. Das Schicksal hat den Reichskanzler dazu auzerlesen, Konservgtor preußischer Altertümer zu sein, wie des preußischen Wahl⸗ rechts. Wir haben ja das Wort gehört von der Entwicklung, die nicht still steht', aber auch das Wort von der wichtigsten Aufgabe der Gegen⸗ wart“, ein Wort, das noch i. der Erfüllung harrt, Die Form der Beurteilung dieses nicht gehaltenen Versprechens ist lange nicht ü. schlimm wie diese Nichterfüllung selbst. Es sind auf feier liche Ankündigungen keine Taten gefolgt, es besteht eine bisher nicht eingelöste Ehrenschuld. Der Reichskanzler hat sich als wenig ein⸗ sichtspoller Staatsmann gezeigt und auch als ein weniger guter Diener der Krone, als er . möchte. Das Volk erwartet nichts mehr von oben, sondern alles von seiner eigenen Kraft und Cntschlossenhelt. Bildet sich in irgendeiner Partei ein verständiger , den bestehenden Zustand aufrecht erhalten zu können? lbst, die Regierung, sogar die preußischen Kon servativen, sie wissen was daß bedeuten will, haben anerkannt, daß reformiert werden . trotzdem wird noch getan, als sei gar nichts vor⸗

efallen. ine solche Politik weiter verfolgen, heißt ein frevel⸗ ö. Spiel treiben, heißt das Schicksal geradezu herausfordern.

ein Tag vergeht, an dem nicht nur Preußen, sondern das ganze deutsche Volk aus diesem unhaltbaren Zustan schweren den er⸗ leidet. Einen typischen Fall, der uns die Schädigung der Nicht interessen durch die Preußische Politit zeigt, haben iwir erst in Gl Lothringen erlebt. Auf die Denunziation der rheinisch⸗wes Konkurrenz und nach Einlauf gewisser Schnüffelberichte eines exze Spitzels drohte die preu ö Eisenbahnberwaltung der ssadener Maschinenfabrik mlt der Entziehung der Lieferungen. tausend Arbeiter, deren , nicht voll so mit der Brotlosmachung bedroht. weite Kamm, Lothringen hat fich einftimmig dem allgemeinen Ünd was geschah ? Der vom Parlament in Esse am schwersten Getadelte, der durch sein ganzes Uerhalten mit als der Hauptschuldige der ganzen unglůckli der Unterstaatssekretär Mandel, der über den Kon

verbündeten