lehnenden Standpunktes manche Ausführungen gemacht, welche die Staatgregierung an sich ohne weiteres als zutreffend anerkennt; sie haben aber aus diesen Ausführungen Folgerungen gezogen, die nach unserer Ueberzeugung nicht richtig sind. Ich sehe nicht ein, warum die rechtliche Konstruktion, auf welche das Gesetz gestützt ist, so unfaßbar, so abwegig sein sollte. Es ist dargelegt worden, daß eine Verpflichtung besteht, die Allgemeinheit möglichst vor der Not- wendigkeit zu bewahren, Armenunterstützung zu gewähren. Diese Verpflichtung ist das notwendige Korrelat des Rechts jedes Staats bürgers, dann, wenn er füͤr sich oder seine Familie nicht selber sorgen kann, den Unterhalt von der Allgemeinheit zu empfangen; ein jeder hat die Pflicht, diese Last nicht mißbräuchlich auf die Allgemeinheit abzuschieben: das ist ein Grundsatz öffentlichen Rechts; er soll nicht durchgeführt werden durch Strafmaßregeln, auch nicht durch zivil— prozessuale Mittel; deshalb sind alle Ausführungen verfehlt, die dartun sollen, daß der Entwurf der gesetzlichen Grundlage entbehre, weil er mit dem Strafgesetzbuch und mit der Zivilprozeßordnung unvereinbar sei.
Wenn der Herr Abg. Boisly gesagt hat, neben der Klage im Zivilprozeß auf Alimentation könne die Erfüllung dieser Verbindlich- keit nicht noch im Verwaltungswege erzwungen werden, so ist daran nur richtig, daß ein privatrechtlicher Anspruch der Angehörigen gegen
das Haupt der Familie besteht; dieser Anspruch wird eben durch das
Gesetz nicht berührt; es handelt sich hier vielmehr um den öffentlich rechtlichen Anspruch der Allgemeinheit, vertreten durch den Armen⸗ verband, gegen den einzelnen, seiner Unterhaltepflicht gegenüber der Familie zukünftig zu genügen und mit dieser Pflicht nicht mißbräuchlich die Allgemeinheit zu belasten; das ist kein privatrechtlicher Alimen—⸗ tationganspruch.
Der angebliche Verstoß gegen das Strafgesetzbuch ist in der Kommission und auch heute wieder damit begründet worden, daß
zur Regel
gewendet werden, sondern die Ausnahme wird f von einem
werden. Die schwersten Verbrechen dürfen nur ordentlichen Gerichte abgeurteilt werden, hier aber, werden gewisse Elemente ohne richterlichen Spruch mit einer Strafe belegt, die schwerer ist als die Zuchthausstrafe. Ich verstehe es, daß man dieses Gesetz nicht vor den Reichstag, sondern vor den Landtag gebracht hai, denn im Reichstage wäre man doch auf Schwierigkeiten gestoßen. Den Betroffenen ist es ganz gleich, wenn ihnen gesagt wird: Du darfst diese Arbeitsanstalt beileibe nicht als eine Strafe ansehen, sondern nur als eine polizeiliche Zwangs⸗ maßregel. Die Arbeitsscheuen werden erfahrungsgemäß im Arbeits⸗ haus nicht gebessert, sondern gehen nachher eist recht zugrunde. Pas Gefetz wird zu politischen Zwecken gebraucht werden. Die Kommission hat zwar das Gesetz verhessert, aber die Verbesserungen reichen noch nicht aus, um das Gesetz nicht als Polizeigesetz zu arakterisieren. . J . Kardorff (freikens.): Der Abg. Hirsch hat gegen die Verwaltungsbehörden einen schweren Vorwurf erhoben, daß sie das Gesetz zu Politischen Zwecken gebrauchen könnten; ich weise diesen unberechtigten Vorwurf gegen die Objektivität der Verwaltungsbehörden auf das entschiedenste zurück.
Damit schließt die allgemeine Besprechung über den Inhalt
des ganzen Gesetzes. Bei 8 Ja, der die Voraussetzungen für
die Unterbringung in eine AÄrbeitsanstalt enthält, bittet
Abg. Fürbringer (nl) die Regierung um eine Erklärung, wie es in der Provinz Hannover mit der Bestimmung gehalten werden soll, daß der Kreigauschuß bezw. der Stadtausschuß über die Unter⸗ bringung beschließen soll; er wünscht, daß in den für die Verwaltung der allgemeinen Landesangelegenheiten selbständigen Städten der Provinz Hannover an die Stelle des Kreisausschusses der Magistrat trete.
8s 1a wird mit dem oben erwähnten Antrag Braemer angenommen. Der Rest des Gesetzes wird nach einigen wejteren Bemerkungen der, Abgg. Dr. Liebknecht Soz.) und Brandhu ber (Zentr) zu einzelnen Paragraphen in der Kommissionsfassung mit einigen redaktionellen Aenderungen angenommen. .
Gegen die sofortige Vornahme der dritten Lesung erhebt
Wetterbericht vom 22. Mai 1912, Vormittags 94 Uhr.
—
—
Name der
Beobachtungb⸗
station
Barometerstand auf 0? Meeres⸗
in 45 9 Breite
niveau u. Schwere
Wind⸗ richtung, Wind⸗
n stärke
Wetter
*) rstand vom Abend
Witterungs⸗ verlauf der letzten 24 Stunden
in Celsius
Rtererschlag in Stufenwerten
Temperatur
Baromete
Borkum
756,5
RW Ishalb bed.
3
5G vorwiegend heiter
Keitum
767, 8
NNO 3 heiter
7'öh meist bewölkt
Hamburg
756,8
N 3 bedeckt
756 ziemlich heiter
Swinemünde
7558
N 2 Regen
7o5b Nachts Niederschl.
Neufahrwasser
756,7
Wind.
Nehel
756 meist bewölkt
Memel
757,6
WMW z Dunit
755 Nachm Niederschl.
Aachen
755, 8ð
O 1
Regen
757
anno ver
756,
S8 1
bedeckt
756 Nachts Niederschl.
Berlin
7550
N 3 bedeckt
756 Nachts Niederschl.
Dresden
7545 SSO
wollig
756 ziemlich beiter
Breslau
754,6
2 heiter
757 ziemlich heiter
Bromberg
755, h
wolkenl.
756 meilst bewölkt
Metz
753 95 J
3 bedeckt
756 Vorm. Niederschl.
Frankfurt, M.
Karlsruhe, B.
75383 N 754 8
Regen
754 Gewitter
3 Regen
755 Gewitter
München
755.0
Regen
13 755 Gewitter
, , r de S 8 0 e e , , = 8
Zugspitze
526 35 0
2 Schnee
0.2
529 meist bewölkt
Stornoway
760,2
halb bed.
(Wilhelms hav.)
760 meist bewölkt
k
Malin Head
756,4 O?
halb bed.
(iel)
61 757 ziemlich heiter
Valentia
758,4
Seilly
752.8
balb bed.
(Wustrow i. M.) 754 vorwiegend beiter
halb bed.
(Königsbg., Pr.) ziemlich heiter
de — O
753
zum Deutschen Nei
M 122.
Dritte Beilage
chsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger. 1982.
Berlin, Mittwoch, den 22. Ma
Mmtliches.
Deutsches Rei ch.
Sandel Deutschlands mit Getreide und Mehl.
Nach Erntejahren, beginnend mit dem 1. August. Vom IL. August bis 10. Mai (Mengen in da = 100 Kg). 1) Gin⸗ und Ausfuhr.
6 — 0 6 0 m
2) Mehlausfuhr gegen Einfuhrschein.
Waren gattung
Gesamteinfuhr
Davon sofort verzollt oder zollfrei
Gesamtaugfuhr
Davon Ausfuhr aug dem freien Verkehr
Gattung, Ausbeuteklasse
1911/12
1910 / 11
1909j10
1911/12
1910/11
1809/10
1911/12
1910/11
1909 / 10
1911 / 12
1910 / 11
1909/10
1911 / 12
1910/11
1909/10
ö Weljen ... Malzgerste Andere Gerste Gerste ohne nahere Ang.
2835991 196512090
441 516
4303 963 17918 613 19 657 849 20 158 596 2 415 850 26 293 197 24 437 221
1092 839
2 402 213
1986567 19310 245
29316
2213309 14 6365 830 1067239 21 218 857
3 601 250 16432 686 1680264 20 355 419
2086791 17047 704 1384319 16276 887
7701 949 4 380 869g
321 713
7 005720 4 692 832
237 993
5746 855 3 146 346
2l6 613
7540 702 2 964 291
13 504
6 947 879 3 388 166
11211
5 701 522 1831 569
25 846
Roggenmehl:
oO 66 v. S) . .. über 60 — 55 v. S. 9 = 55 v. S5. * n,,
Weizenmehl: Klasse (O0 — 30 v. H) . .. über 30 - 76 v. H.
RKlasse
oggensch
1127459 668 868 75 480 166 924 216187
1184037 999 613 3 660
1384 421 849 672 154173 229 810 150 766
1697311 1271449 13 241
1018819 680 521 69 719 161 594 106 985
1343 264 1113457 6212
(Cassel)
759anhalt. Niederschl.
(Magdeburg) 757 Nachts Niederschl.
(Grün bergSchi) ziemlich heiter
(Mülhaus., Els.) 57 Nachts Niederschl. (Friedrichshaf.) 5 WNW zswolkia Gewitter (Bamberg) SO 2 bedeckt Nachm Niederschl. SW X wolkenl. OSO TX heiter O IJ halb bed. S = heuer NO X wolkig 8 NW A wolli 3 NW A4pedeckt 5 5 WSW wolken. 9 W 3 woltig 9 10
dieses Gesetz bei Materien, die es selbst behandele, die Regelung durch Landes strafgesetz ausschließe. Der Grundsatz ist an sich richtig, aber hier nicht anwendbar, weil der Entwurf eben keine strafrechtliche Regelung enthält. Daß die Einführung polizeilicher Zwangs⸗ maßregeln, wie sie hier in Rede stehen, durch das Strafgesetzbuch nicht ausgeschlossen ist, wird auch in der fachwissenschaftlichen Literatur durchaus anerkannt. Ich will vor allem auf den bekannten Kommentar von Olshausen hinweisen, worin unter anderem gesagt wird, die Bestimmung des Strafgesetzbuchs im 5 361 Nr. 10 berühre nicht landesgesetzliche Vorschriften betreffend die Zulässigkeit polizeilicher Zwangsgewalt gegen die Unterhaltungspflichtigen . Professor Kohlrausch in Königsberg hat sich gerade zu dem gegen⸗ wärtigen Entwurf geäußert und betont: ser vermöge nicht einzusehen, was auf die Rechtsnatur der korrektionellen Nachhaft ankommen solle, wenn nur die vorgeschlagene neue Maßregel keine Strafe sei. Auch der 5 5 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch würde dann der Landesgesetzgebung nicht präjudizieren; denn wenn diese hiernach auf bestimmte Strafarten beschränkt sei, so gelte das nur für den Fall, daß sie wirklich strafen wolle; daß aber das neue Gesetz nicht strafen wolle, nehme er jedenfalls für den Entwurf an, welcher Auffassung über den Begriff der Strafe man sich auch anschließen möge“: er hält die vorgeschlagene Regelung also gleichfalls für zulässig. Auch zu F 5 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch hat Olshausen den— selben Grundsatz ausgesprochen.
In von Liszts Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, Bd. 15, befindet sich ein Aufsatz von Seuffert, in welchem aus— geführt wird:
Als zweifellos wird es angesehen, daß landesgesetzliche Be⸗ stimmungen in Geltung bleiben und weiter erlassen werden können, welche den Polizeibehörden Zwangsmittel an die Hand geben, um im Verwaltungswege pflichtvergessene Personen zum Unterhalt ihrer Angehörigen zu nötigen, soweit ein polizeilich zu schützendes öffent⸗ liches Interesse vorliegt.
Auch von Hippel steht in seinen Schriften über die Bekämpfung von Bettel, Landstreicherei und Arbeitsscheu durchaus auf dem gleichen Standpunkte.
Also, meine Herren, so ganz allein steht die Staatsregierung mit ihrer Auffassung nicht; ich halte ihren Standpunkt für wohl begründet und glaube, ihn mit gutem Gewissen vertreten zu können.
Der Herr Abg. Styczynski hat nun noch darauf hingewiesen, daß bei den Beratungen über das Gesetz, betreffend den Unterstützungs⸗ wohnsitz, diese Frage anders beurteilt worden sei. Da habe ich aber doch etwas anderes gefunden. Es ist nämlich in der Kommission des Reichstags zur Auslegung des 5 61 Abs. 2 ausdrücklich festgestellt worden, „daß das Recht, anderweit Verpflichtete im Verwaltungswege zur Erfüllung ihrer Pflicht anzuhalten, wo es gesetzlich bestehe, durch die Vorschriften des damals vorliegenden Gesetzentwurfs nicht alteriert werde“; dabei ist besonders hingewiesen worden auf die Art. 6 bis 15 der preußischen Novelle vom 21. Mai 1855. Diese Artikel enthalten aber Vorschriften ganz gleicher Art wie die jetzt in Rede stehenden. Also, ich glaube, daß in der Tat die Rechtsgrundlage nicht so übel ist, wie die Herren Vorredner sie aufgefaßt haben; ich habe keinen Zweifel, daß sich bei der späteren Anwendung des Gesetzes die vor— geschlagenen Rechtsgarantien als genügend erweisen werden; das hohe Haus möge diese Rechtsgarantien prüfen; die Regierung ist der An⸗ sicht, daß die Rechtsgarantien, wie sie jetzt vorgesehen sind, durchaus
I. ;
, 0 = 65 b. S 135 44 . . 21 453 8
246 782 49138
4520 062 7 474 672 10 534 138 798
101 008 67 626 49 904
h 057
5 681 489 7193184 11523 148 253
44903091 h 688 g87 8647 127 389
*
3 olg 87h 26 35h
3973828 h hh 231 8 481
db 83 l
3 588 503 5 947 283 8 620
95 032
Abg. Kuhr (fortschr. Volksp.) geschäftsordnungsmäßig Wider⸗ spruch, da die Beschlüsse der zweiten Lesung erst gedruckt vor⸗ liegen müssen. Die dritte Lesung wird deshalb von der Tages⸗
ordnung abgesetzt.
Das Haus vertagt sich. Gegen den Vorschlag des Präsidenten, morgen die dritte Lesung des Besitz— festigungsgesetzes auf die Tagesordnung zu setzen, erhebt Abg. Nissen (Dane) geschäftsordnungsmäßig Widerspruch, da zwischen der zweiten und dritten Lesung ein Tag liegen müsse. Der Widerspruch wird von den Sozialdemokraten und Polen mit den erforderlichen 15 Stimmen genügend unterstützt, es muß ihm also stattgegeben werden.
Abg. Busch (Zentr.) bittet, den Antrag Ditfurth wegen der Diäten und der Freifahrkarten für die Abgeordneten morgen auf die Tagesordnung zu setzen. ⸗
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) bittet, den Antrag des Prinzen zu Löwenstein wegen der Unterstützung der Binnenschiffer, der, schon vor einigen Tagen von dem Antragsteller begründet ist, zur weiteren Be—⸗ ratung auf die Tagesordnung zu setzen. .
Präsident Dr. Freiherr von Erffa teilt mit, daß er diesen Antrag für übermorgen in Aussicht genommen habe.
bg) Dr. Sch e pp (fortschr. Volksp.) erhebt Widerspruch gegen den Vorschlag des Präsidenten, morgen die dritte Lesung des Arbeits⸗ scheuengesetzes auf die Tageßordnung zu bringen. .
1 don Pappenheim (kons.) bemerkt, daß seine Freunde auf den Antrag Ditfurth vorläufig wegen der anderen Geschaäͤfte des Hauses verzichten wollten. Er habe ferner den Präsidenten schon , den Antrag des Prinzen zu Löwenstein auf die Tagesordnung zu setzen. ,
7 Dr. Liebknecht (Soz): Ich bin sehr erfreut, daß Seine Majestät der König von Pappenheim den Präsidenten schon darum gebeten hat. (Lebhafte Ohorufe rechts. — Präsident Dr. Freiherr von Erffa bittet, diese ganz überflüssigen Bemerkungen zu unter⸗ lassen,. Wenn der Antrag des Prinzen zu Löwenstein nicht schon morgen herankommt, haben wir keine Garantie mehr, daß er noch vor der k— 9 erledigt wird. . .
Abg. Freiberr von Zedlitz (freikons) meint, daß die Ver⸗ tagung des Hauses erst am 8. Juni stattfindet und deshalb noch manches nach Pfingsten erledigt werden könne.
Der Präfident wünscht, daß morgen zuerst die Sachen er⸗ ledigt werden, die noch an das Herrenhaus gehen müssen, will aber den Antrag Ditfurth morgen mit auf die Tagesordnung nehmen.
Der Antrag Schepp auf Absetzung der dritten Lesung des Arbeitsscheuengesetzes von der morgigen Tagesordnung wird genügend unterstützt.
Schluß 5 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr. (Kleinere Vorlagen, Anträge, Petitionen.)
3 525 797 369 390
3 749 431 451 069 8 429 1128658 1387 996 1019789 1127715
Sb dbl 1188 967 1 618 669 1 348 563 1 154 884
2) Einfuhr in den freien Verkehr nach Verzollung.
4 651 354 400 857
2 874 492 367
afer ö n n. Welzenmehl .
Aberdeen heiter Shields Holyhead Isle d' Aix
St. Mathieu
2581 983
196 I 384 955 1 608 286
3 789 964
307 10919288 1 343 557
ö 8 66 v. Sh... 11221 8 640 artweizenmehl ) . 14616 17 561
) Ausbeute für jede Mühle besonders festgesetzt.
h bedeckt
8
Regen
1) Niederlageverkehr.
wellig
Davon verzollt
Gesamte verzollte Menge
Verzollt von Nieder lagen, Frei⸗ bezirken usw.
Einfuhr auf Niederlagen, in Freibezirke usw.
Ausfuhr von Niederlagen, Freibeꝛirken usw.
beim unmittelbaren Eingang in den freien Verkehr
bei der Einfuhr von Niederlagen, Freibezirken usw.
Gris ne Warengattung
Paris Vlissingen Helder Bodoe 1 Christiansund Skudesnes Vardö Skagen Hanstholm Kopenhagen Stockholm Hernöand Haparanda Wisby Karlstad Archangel Petersburg Riga
Wilna Gorti Warschau Kiew
Warengattung
191112 1910/11 1909110 191112 1910/11 1909ß10 1911/12 1810 11 1909/10
1911/12
1910/11 190910 1911/17 1910411 1909/10
önn, Weljen Malzgerste . Andere Gerste.
2649 740 4195652 16384 634 18 147 063 18 550 918 1134994 1768 322 1426 867 26 685 789 25 149 70619 513 848 4 967 968 4461 598 3391 933 7079 600 6177 594 4957 585 Roggenmehl .. 571 1046 1058 Weizenmehl .. 68 339 bö5 709 54278
Berlin, den 21. Mai 1912.
2366 491 2203 021 3596 441 2079 439 14 630 297 16427 553 17 040 458 1067239 1680218 1384 249 21 218 412 20 353 437 16276 673 3 581 878 3971 195 3041 185 o 947 253 5 535 231 4264 653 483 1046 1055
b0 80l b2 142 52 5650
446719 17564337 67 755
h 467 377 476 0990 1132347
599 211 1719 510 88 194 4796269 490 403 93 baz 363 692 93
7538 Jö, 17383
Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrück.
287 052 1510460 42618
3 237 175 360 748
622 682 3 281 783 6192304 931 559 1527 389 1914
43 764
702713 3225163 4759 206 1707661 1567953
3042 52 422
315 422 3151186 3 688 229 1359216 1424232
227 41 844
161 247 1426 578 308 209 6h51 305 369 033 943 4083
57 841 1304666 226 782 1167 448 450 873 2141
10 383
45 333 1314777 189 767 dbl 390 400 550 501
5 006
wie 3, Spalte 8 bis 10
3 NW 2 heiter 5 WSW heiter 3 NS X dedeckk J 2 NO 2 beiter 10 Windst. wolken. 10 754,2 S 4 bedeckt 11 ö BW g mein =. o, d Regen 16 7ob7 WSW 3 bedeckt 16 757,5 SSW heiter 16 760.2 SMO 1wolkenl. 12 0 7öß ß OSO I heiter 171 76I7 NO 1 woltenl. 14 0 76:
Wien JIöb . Windst. 14 2 Gewitter Prag J7ö4d,8 Windst. 17 7 756 Nachm. Niederschl. Rom 8 S woltig 18 0 1701 Florenz 1 2 bedeckt I158 2 5689 Cagliarĩ 7ög 3 SS I bedeckt I7 2 7660 Thorshadn 762,1 N J wolkig 765 Seydisfford T7655 0 Windst. Nehel 765
Rügenwalder⸗ münde
Sktegneß Krakau Lemberg Hermanstadt Triest Reykjavik (Uhr Abends) Cherbourg Clermont Biarritz
Nizza Perpignan Belarad Serb. Brindin Moskau
Roggenmehl .. Bae men .
de — E e —‚ᷣ D M 2 * 1
Doktoringenieurpromotionen an der Technischen Hochschule in Karlsruhe. — — Mündliche 3 Prüfung. Doktor⸗ ing en ieur⸗ Datum. dip lom s.
— O
Studiengang. Besuchte Hochschulen. (Technische und sonstige einschl. der Universitäten.) Zeit des Besuchs.
Reifezeugnis.
Anstalt. Datum der Ausstellung.
Diplomprüfung.
Fachrichtung. Hochschule. Datum des Diploms.
Dissertation.
Titel, Verlag bezw. Zeitschrift. Referent und Korreferent.
Prädikat.
(Photographie.)
Abteilung für Ingenieur wesen.
Techn. Hochsch. Stuttgart: Geodãsie. „Das württembergische Präzisionsnivell . . Sem. H 1899 bis Techn. Hochsch. Stuttgart. von Carl . n, ene h. . därz 1903). 2. 5. 1902. Geh. Hofrat, Prof. Dr. Haid. Korref.:: Geh. Oberbaurat, Prof. Dr. Ing. Engesser.
Paul Werkmeister, 9. 4. 1878. Stuttgart. Heimatsort: Stuttgart.
Friedrich Eugens⸗ Realschule ( Oberrealschule) Stuttgart. 11. 7. 1899.
18. 1. 1912. Bestanden. 27. 3. 1912.
Abteilung für Chemie.
Techn. Hochsch. Karlsruhe: 7 Sem. Chemie. „Beitrag zur Wirkung des Ozons auf da (Oktober 1898 bis Juli 1900 Techn. Hochsch. Karlsruhe. den Ech ech! 5. Gre, he hc ge e n und Oktober 1901 bis März 2. 2. 1906. Karlsruhe 1912. Ref.: Geh. Rat, Prof. Dr. ‚. 1903). Engler. Korref.: Prof. Dr. Haber. echn. Hochsch. Karlsruhe: . Chemie. „Zur Theorie der Desinfektion“. Druckerei des LL Sem. (Oktober 1904 bis Techn. Hochsch. Karlsruhe. Koburger Tageblattes, Coburg 1911. Ref.: Geh. n n,, 1910 15. 12. 19608. 6 . Engler. Korref.:. Geh. Hofrat, ; rof. Dr. Klein. Techn. Hochsch Karlsruhe: Chemie. Ueber die Darstellung und die Eigenscha 10 Sem. (Oktober 1905 bis Techn. Hochsch. Karlsruhe. . G. ern 697 Juli 1910). 22. 2. 1909. . Karlsruhe 1912. Ref.: Prof. Dr. Haber. . ; . Dr. Universität Straßburg: 6 Sem. Chemie. Haber. Korref.:: Geh. Rat, Prof. Dr. Engler. Techn. Hochsch. Karlsruhe. 19. 6. 1911.
Max Beger, 14. 3. 1859. Heidelberg. deimatzort: Heidelberg.
Richard Betzel, 30. J. 1854. Duhren. Heimatsort: Dühren.
Jakob Günzburg, 20. 5. 1886. Welisch. Heimatsort: Welisch.
Oberrealschule Heidelberg. 12. 7. 1898.
756 Vorm. Niederschl. 76h . ö? ftemlich heiter 7ög ziemlich heiter 76 Ivorwiegend heiter 748 Nachts Niederschl. 2 Lesina ö. mf .
30. 7. 1910. Gut
bestanden.
Windst. bedeckt 31. 1. 1912. 3 g O IJ wollig SMO 1 wolkig
757 8 SSO T halb bed. 3 SO 3 wolkenl. „ Windst. Regen
J wolkenl.
—
Nr. 22 des ‚„Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 17. Mai hat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Ernennung; — Bestellungen; — Er⸗ mächtigung zur Vornahme von Zivilstandshandlungen; — Exequatur. erreilungen; — Entlassung. — 2 Zell- und Steuerwesen: Ergänzung und Aenderung der Anlage D der Zuckersteuerausführungsbestimmungen (Herstellung von Pergamentpapier); — Aenderung im Warenverzeichnisse zum Zolltarif (betr. den polierfähigen Kalksteinl; — Aufnahme von Orten in das Verzeichnis der Orte, an denen sich gemäß der Wein⸗ zollordnung zuständige Zollstellen befinden; — Aenderung der Postzoll⸗ ordnung; — Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit in⸗ ländischem gebleichten Baumwollengarn zur Herstellung von Läufern usw.; — Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll. und Steuerstelken. — 3) Medizinal. und Veterlnärwesen; Be— stimmungen über die Vlehseuchenstatistik und den Nachrichtendienst bei Vlehseuchen. — 4) Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichagebiete. .
Nr. 22 des Eisenbahnverordn ungsblatts“, herausgegeben
Realgymnasium Karlsruhe. 20. 7. 1904.
17. 5. 1911. Bestanden. 113. 2. 1912.
Alerander Gymnasium Riga. 4. 6. 1905. Bischöfl. Gymnasium
Straßburg i. E. 21. 6. 1902.
27. 7. 1911. Bestanden. 31. 1. 1912.
7565 767 758 759 758 759 761 762 759
bedeckt bedectt 5 bedeckt Nebel wolkenl. bedeckt bedeckt wolkenl.
Rens Hug, 21. 12. 1883. Ying eim i. E. Heimatsort: Tuͤrkheim i. E.
„Zur, Kenntnis der biochemischen Wirkung einiger 26. 7. 1911.
Säuren“. Buchdruckerei Ludwig Kaiser, Karlsruhe 1911. Ref.: Geh. Rat, Prof. Br. Engler. K 3 Prof. Dr. F. Haber. k .
„Ueber die Bildung von Hydroxramsäurechloriden aus r nr en m wn, die nn t, der aci-= rokörper“. ; raunsche Hofbuchdruckerei, Karlsruhe 1911. Ref.: 9 . 3. 9
Gut 26. 7. 1911.
(Herbst 1902 bis Juli 1905); bestanden
Techn. Hochsch. Karlsruhe: 12 Sem. (Herbst 1905 bis Juli 1911). Universität Moskau: 4 Sem. Oktober 1993 bis Juli 19065; Universität München: 1 Sem. (Oktober 1905 bis
Boris Jürgens, 30. 5. 1886. oskau. Heimatsort: Moskau.
Gymnasium Mok kau.
13. 6. 19603. Chemie.
Techn. Hochsch. Karlsruhe. 19. 7. 1909.
27. 7. 1911. Mit Auszeichnung
bestanden.
27. 7. 1911.
genügen werden.
Nun hat der Herr Abg. Boisly noch ausgeführt: da in dem vor— geschlagenen Verfahren die Vernehmung des Unterhaltspflichtigen nicht durch richterliche, sondern durch Poltzeibeamte erfolgen solle, liege die
im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 18. Mai, hat folgenden Inhalt: Bekanntmachung des Reiche kanzlers vom 30. April 1912. betr. die dem Internationalen Übereinkommen über, den Eisenbahnfracht⸗ verkehr beigefügte Liste. — Erlaß des Ministeis der öffentlichen
Lerwick
halb bed.
Helsingfors
bedeckt
758
Kuopio
bedeckt
759
be decti
(98
ärz 1906); Unlbersität Freiburg i. B.: 3 Sem. (April 1906 bis Juli 1907); Techn. Hochsch. Karls⸗ ruhe: 7 Sem. (Oktober 1907
Engler. Korref.: Prof. Dr. F. Haber.
Zürich
Genf
Lugano Sãntis Budapest Portland Bill Horta heiter 17
Coruña 7617 SW 3 bedeckt 14 KJ * :0— 0 mm; 1— 0 A: 2 — 0, 1. 9.23 ahn ler b e d nr 3 p s e, , es rü gi n Otto Saladin,
7 i, bi 44; 8 = 41.65 bis g,. ; 9 — nicht gemeldet. 7. 11. 1887.
Die Luftdruckverteilung ist fortdauernd gleichmäßig. Ein Hoc hr, Karlruhe · Grünwinkel. gebiel über öh mim über Igland entsendet einen Autgläufer uur ö. 8 Heimatsort: Höordsee, sonst herrschen melst flache Tiefdrucgebiete; Minima . arlsruhe. Grünwinkel. äber bein Kanal, über Südnorwegen, über Schlesien und übern . ** gn Weißmann, österreich. — In Deutschland ist das Wetter bei schwachen R . 10. 1839. Tarnopol. außer im östlschen Binnenland kühler, im Süden trübe, , deimatsort: Tarnopbl. vielfach heiter; der Süden hatte verbreitete Gewitter, Mitte land und die Ostküste hatten vielfach Regen fälle.
. . . . Deutsche Seewarte.
Arbeiten: 19. vom 13. Mai 1912, JV. B. 2. 310, betr. Hessischer 3 an den Beamtenstellen des Gemeinschaftsdienstes. — Nach⸗ richten.
bis März 1911).
Universitãt Breslau: 2 Sem. Herbst 1965 bis Juls 1895 Techn. bac Karlsruhe: 9 Sem. (Oktober 1906 bis März 1919.
Techn. Hochsch. Karlsruhe:
11 Sem. (Oktober 1905 bis
März 1911).
Techn. Hochsch. Karlsruhe: 8 Sem. (Oktober 1906 bis März 1910).
758 767 561 758
Gefahr von Mißgriffen und Personenverwechselungen besonders nahe;
ich vermag diese Befürchtungen nicht zu teilen; Irrtümer können
schließlich in jedem, auch im gerichtlichen Verfahren vorkommen. Daß
die Verhältnisse bei der Anwendung dieses Gesetzes aber besonders mne
schwierig liegen, kann ich nicht einsehen; die Verhältnisse, die zu be⸗ — 9
urtellen sind, scheinen mir verhältnismäßig einfach zu sein. Indessen Mitteilungen des Königlichen Asronautischen
betreffen diese Fragen nicht die eigentlichen Rechtsgrundlagen des . Observatoriume,
Gesetzes, und nur zu diesen wollte ich sprechen. Ich bin der Meinung⸗ veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau.
daß die Rechtsgrundlage durchaus ausreichend und wohlvertretbar ist. Drachenaufstieg vom 21. Mai 1912, 8 bis 9g Uhr Vormittags: Ich empfehle dringend die Annahme des Gesetzes. (Bravo! rechts.) Station
Abg. Hirsch⸗ . a . . ö Seehöhe 122 m il das Gesetz von den Verwaltu
air geg, . . könnte, und weil diese Materie , . 9. 3 56 ber Reichsgefetznebung vorbehalten, ist; unsere Bedenken in . . * * a,, S* dieser Hinsicht . in der Kommission nicht beseitigt worden. Helen n. J. 1 14 14 14 Die Regierung steht allerdings mit ihrer Ansicht nicht allein, aber es — , Wolk bei o, ob sbt auch hervorragende Rechtslehre, die der entgegengesetzten Ansicht Himmel größtenteils bedeckt, untere ö wr g ö. . ö. , man kann . nicht fagen, daß der Rechtsboden diefes Gesetzes bei 1700 m Höhe, Zwischen 2360 und 2380 m Höhe Temperatur
so sicher sei. Das Gesetz wird nicht nur ausnahmsweise an⸗ ] zunahme von 7,0 bis 7,3.
*.
bedeckt bedeckt Schnee Regen 3 halb bed.
Norbert Kon, 27. 7. 1887. Nasielsk. delmatz ort: Nasielsk.
Chemie. Techn. Hochsch. Karlsruhe. 15. 5. 1911.
„Ueber Einwirkung von Diphenylleten auf carbonyl— haltige Verbindungen.. Druckerei ‚Udzlalowa“, Fzenstochau 1911. Ref.: Geh. Rat, Prof. Dr Engler. Korref.: Geh. Hofrat, Prof. Br. Bunte.
„Ueber das Aussalzen von Seifen. Druckerei und , . . 8.1 w. Straß⸗ Bunte Forref z pr Dr. . ö
ĩ
13. 6. 1911. Mit Auszeichnung bestanden.
Ghnn gf ig r Tr. 13. 6. 1911.
1 — — de — DN — — — 2 i 0
semlich beiter
Theodor Richert 2. II. 1887. Buchs weller. deimatgort: Bucht weiler.
Chemie.
Gymnasium Techn. Hochsch. Karlsruhe. 25. 1. 1910.
Buchsweiller i. E. 4. 7. 1905.
Oberrealschule Karlsruhe. 28. 6. 19606.
8. 3. 1911. Gut
bestanden.
— —
1. 3. 1912.
Tegn Oo g farlbruh echn. Vo Karlsruhe. 26. 10. 1910.
Ueber das Verhalten einiger Pilze zu Aminosäuren , uls Ref.: Geh. Rat, Prof. Dr. .
Korref.: Prof. Dr. Haber. 3
„Ueber die Abgabe von elektrisch geladenen Teilchen
durch einen glühenden Platindraht während ber bei e Katalyse von Knallgas“. PVruck von Wilhelm , Engelmann, i oi. Fes.: Prof. Dr. 3 ĩ Daber. Korref. Geh. Rat, Prof. Dr. C. Tngler. . . n
J. 3. 111. Bestanden. 28. 2. 191.
öoom 1000m 2000m 3000m 3920 m
12,3 8, 4,3 33 0,2 . 50 84 100 94 WSW
mie.
Oberrealschule Jaroslau. Techn. Hochsch. Karlsruhe: Che 24 , ue ich 1906. 1 Techn He , 19. 6. 1911
0 Sem. (Oktober 1906 Juli 1911).
se .