2
gering
gut
mittel Bertaufte
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
Menge
10
nied rigster ¶ höchster
nledrigster niedrigster böchster Doppel entner
Außerdem wurden n , ,. palte nach überschlãglicher Schätzung verkauft Doppel zentner (Preis unbekannt)
Durchschnittg⸗ pre für 1Doppel⸗ ijentner
Fuͤttergerstẽ
19,00 1900 16,80 5 * 21,400 * ; 18,50
— — —
Insterburg. H 1 Potsdam.. Brandenburg a. H.. rankfurt a. O.. nnnm— ö reifenhaaen .. 1 targard i. PopCbͤ m . . Schivelbein... KJ I 'öslin . 64 . 8 1 1 Schlawe... Rummeleburg i. Pomm. tolp i. Pomm. .. auenburg i. Pomm.
alberstadt ilenburg rfurt
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traubin Mindelheim Meißen.. irnäa. .. lauen i. V. autzen.. Reutlingen. Rottweil. Heidenheim. Giengen... Ravensburg, rant. ruchsal.. Rostock .. Waren.. Braunschweig Altenburg. Arnstadt..
8.
1
. * 2 *
2009 20, 00 22,00
20, 900)
22, 00
2250 33 16 33 66 2750 g do
19.80 20, 00
2780 200 2760
2750 3. 33 ö
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18, 0h 19,20
19,60 2200 21,00 21,00 20, 00 20 50 20,20 . 20,00 1920 19,60 ö .
18,40 I 95 0
18,20 18,30 18,50 18,40 18,20 19,00 16,90 18,80 18,60 19, 10 18,50 18,60
21 0 21.50
21, 90 3 0 31,56 Il, 30
70 6 gi d e 21,70
* 22 00 20,50 20,60 22,20 20, 60 23,20 24, 00 21, 80
22,79 22, 00 22, 00 19,40 . .
21,30 . 21,50
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18,50 19,20
19,50 22,00 21,50 21,00 20,00 20,50 20, 40 20, 90 19,60.
1950 1960
17,55
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20,70 20,40 19,50 20, 30
19,00 18,90 19,00
1880
1930 195 36 15 66
23,00 22,00 22, 00 20 50 22,090 22,50 22,56 22300 21,70 24, 00 22,20 22, 20 21,00 20, 90 22,560 20,80 25, 20 24, 90 23,00
23,00 22, 40 22,00 19,60 19,50 21,30 21, 80 21,00
1950 18 56 15 36
1790
1930 19 h 18 66
23,00 22,00 21,80 20, 560 21,50 22,50 22,50 22, 00 21,70
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2710 22,60
20, 80 22,30 21,66 21,650
1IIIIIEII4AIIEII1
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2214 21 50 31 20 33. 58
2172
20,58 22, 62 23.38 22, 46 20 90 22,79 22,00
1952 1956
21 00
— — . — — — — — — — 88 SSO,
Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten . ö. Ein liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (. in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Ber —
Berlin, den 10. Juni 1912.
Kaiserliches Statistisches Amt. J. V.: Dr. Zacher.
Preusischer Landtag. Herrenhaus.
16. Sitzung vom 8. Juni 1912, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Für die Vorberatung des in absehbarer Zeit an das Haus gelangenden Entwurfs eines Wassergesetzes wird auf Antrag des Grafen von Zieten⸗Schwerin die Einsetzung einer besonderen Kommission beschlossen, deren Mitglieder sofort durch Zuruf gewählt werden.
Vor Eintritt in die Tagesordnung bringt
err Dr. Waldeyer die Frage der Unterbringung und nisse g itte Verwertung der durch die Tendaguruexpedition in Deutsch Ostafrika gewonnenen vorweltlichen Funde zur Sprache. Es en sich um ganz außergewöhnlich wertvolle Schätze, um eine fast unerschöpfliche Sammlung von Resten vorweltlicher Saurier, nicht nur des Diplodocus, sondern auch anderer, zum Teil. von unglaublichen Dimensionen. Für die weitere Hebung dieser Schätze hahe die Ne⸗ gierung dankenswerterweise 0 000 o in den Etat eingestellt. Die 5 müßten aber auch so aufgestellt werden, daß sie jedermann zugänglich sind, und dafür fehlt in dem zoologischen Museum ebensof der Raum, wie für die wissenschaftliche Bearbeitung. Von privater Seite seien für die Bergung der Reste 15690 000 6 beigebracht worden; die Spender wünschen natürlich auch eine würdige n nn des Materials. Raum könne geschaffen werden durch einen Anbau an das Museum. Der Redner nimmt Veranlassung, dem Hause und der Staatsregierung dringend zu empfehlen, alles zu tun, um recht bald zu einer würdigen Unterbringung dieser Schätze zu gelangen.
Hierauf tritt das Haus in die Tagesordnung ein. Die Petitionen von Heinrich Pries zu Hamburg, Anton Schultz a. Spandau und Concordia Meyer zu Wittenburg um
Rechtshilfe werden als zur Beratung im Plenum nicht geeignet
erachtet und ohne Diskussion ö. , . .
die Statistische Zentralkommission wählt das Haus an . . Dr. Wachler auf Vor⸗ schlag des Herrn Dr. von Studt durch Zuruf Herrn von Hollmann. — —:
Graf von Ballestrem hat namens der verstärkten Agrarkommission über den Entwurf eines Rawa⸗ gesetzes schriftlichen Bericht erstattet. Nach einem kurzen Referat des Berichterstatters nimmt das Haus ohne weitere Debatte die von der Kommission nur unwesentlich abgeänderte Vorlage mit großer Mehrheit an.
Darauf geht das Haus zur nochmaligen Beratung des soeben aus dem anderen Hause zurückgelangten Gesetz⸗ entwurfs über die landwirtschäaftliche Unfall⸗ versicherung über. Das Abgeordnetenhaus hat im Gegensatz zu dem in der Sitzung vom 7. Juni gefaßten Beschlusse des Herrenhauses in 8 10 (Aufbringung der Mittel, Maßstab des Steuerfußes) seinen ursprünglichen Be— schluß aufrecht erhalten. Von Herrn von Dziem bow 36 ist beantragt, entsprechend jenem Beschlusse des Herren⸗ hauses die Regierungsvorlage wiederherzustellen.
Herr Dr. von Dziembowski: Die Gründe für diesen Antrag sind bereits gestern hier vorgebracht worden; ich möchte sie nicht wiederholen. Ich will nur darau ö daß kein Anlaß vor— liegt, in die Entschließung . erufs w die sich . den Maßstab der Grundsteuer entschieden ein⸗ zugreifen.
10 wird in der vom Herrenhause am 7. Juni beschlossenen gef! 6 R angenommen. Der Gesetzentwurf geht also abermals an das Abgeordnetenhaus zurück.
Es folgt die einmalige Schlußberatung über den zunächst dem 5 vorgelegten Ge etz entwurf, ern ff Bil⸗ dung einer . ,,, Entwässerung des linksrheinischen Industriegebiete s. Nach 8s 1 soll zum Zwecke der Regelung der Vorflut nach Maßgabe eines einheitlichen Bauplanes und der Abwässerreinigung in einem aus Teilen der Kreise Mörs, Geldern, Kleve, Kempen und Crefeld⸗Land gebildeten Gebiete sowie der Unterhaltung und des Betriebs der ausgeführten Anlagen eine ge fe.
aft gebildet werden. Sie ist berechtigt, die das Genossen⸗ ö dutchfließenden , auszubauen und zu enutzen, soweit es im Bauplane vorgesehen ist.
haben,
J
Berichterstatter Freiherr von der Leyen zu Bloemersheim weist darauf et 65 dieser Entwurf eine vorbeugende Wirkune haben solle. Es handle sich bei demselben nicht darum, feststehende chiden zu beseitigen, sondern entstehenden entgegenzuarbeiten. Das ö.
esetz biete manche Analogien, doch sei der vorliegende Entwurf piel— ach abweichend, besonders in der Art der Bildung der Genossen⸗ chaft, des Vorftandes und der Verteilung der . iese würden direkt auf die Genossen verteilt, welche mit Ausnghme der Gemeinden nicht Korporationen des offen lichen Rechts selen. Eine bestimmte Linienführung habe noch nicht seßtzese t ö. können. Zunächst komme wohl nur die Linie von der Gegend bei Mörs bis, nach Rheinberg in Betracht. Der Bexichterstatter emp⸗ iehlt schließlich die Annahme der Vorlage mit den von der ver— cer len Agrarkommission vorgeschlagenen geringfügigen Aenderungen.
In der Generaldiskussion bemerkt
r. Freiherr von, Rheinbaben: In voller Ueherein⸗ . . Ausführungen des Referenten empfehle ich Ihnen die Annahme dieses überaus wichtigen Gesetzentwurfs, In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat die n nr, . auf dem linksrheinischen Gebiet, besonders im r f Mörs, eine sabel⸗ hafte Entwicklung genommen. Die Verhãltnisse liegen in ö Gebiete in bezug auf die Abwässer usw. ähnlich wie im Gmschergebiet. Die Absicht des Gesetzes geht dahin, vorbeugend das linksrheinische Bebiet bor schweren Schädigungen zu schützen. Es ist dankbar zu begrüßen, daß die Bergwerke sich zu Opfern bereit erklärt haben, denn sie werden im wesentlichen die Kosten zu tragen haben. Auch hier zeigt sich wieder die erfreuliche Harmonie, die zwischen ö und Landwirtschaft im Rheinland und in Westfalen besteht. Ich bitte Sie nochmals, dem Entwurf Ihre Zustimmung zu erteilen.
Damit schließt die Generaldiskussion. .
In der Spezialdiskussion werden die einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs durchweg nach den Vor— schlägen der n, angenommen und darauf der Ent⸗ wurf im ganzen genehmigt. . ö —
. r fen von Wedel bringt ein Schreiben des Präsidiums des Abgeordnetenhauses s , mn wonach das letztere dem Gesetzentwurfe, betreffend die landwirt⸗ schaftliche Unfallversicherung, in, der vom i , . heute beschlossenen Fassung die Zustimmung erteilt hat. JJ
Es folgt die einmalige Schlußberatung über den vom
Abgeordne en haufe unverändert angenommenen Gesetz
entwurf, betreffend die Erweiter un g des Stadt⸗ Der Referent Herr Dr. O hler⸗ den Beitritt zu dem
reifes Trier.
. beantragt und befürwortet schluß des Abgeordnetenhausez.
Dr, Freiherr von Rheinbaben:
ähren, so muß
geschehen. Die Vorlage wird darauf angenommen. Die verstärkte Agrarkommission hat über einen An tra
des Fürsten zu Inn -und Knyphausen betreffs Ausdehnung des Geltungzbercichs ber Jag? ordnung vom 15. Juli 1907 auf die Provinz
Hannover beraten. Der Antrag, der in Gestalt eines for— mulierten Gesetzentwurfs vorliegt, wird von der Kommission mit einigen mehr redaktionellen Aenderungen zur Annahme empfohlen.
Referent Dr. 6, von Wedel-Gödens führt aus, daß die hannoversche Jagdordnung von 1859 sich im allgemeinen gut be— währt habe, daß aber nach der Emanation der Jagdordnung von 19607 sehr bald in der ö en Jägerwelt die Erkenntnis durchge—⸗ drungen sei, daß die preußeische Jagdordnung beß weiten eden Vor⸗ zug verdiene, insbesondere nachdem die neuesten Entscheidungen des Dberberwaltungsgerichts eine bedenkliche Zwiespältigkeit in jagdrecht⸗ lichen Fragen herbeigeführt haben. Die hannoversche Jagdordnung vön 356, das hannoversche Wildschadengesetz und die dazu erlassenen Aus⸗ führungs⸗ und abändernden Bestimmungen müßten aufgehoben werden. Der Referent legt die wesentlichen Unterschlede der beiden Jagd⸗ ordnungen ausführlich dar. Fürst zu Inn- und Knyphausen bittet als Antragsteller und Landesvorstand des Jagdschutzvereins der Provinz Hannover eben— falls um Annahme des Gesetzentwurfs. In der sehr zahlreich be⸗ suchtén Generglversammlung des hannoverschen Jagdschutzbereins vom 12. März 1912 sei derselbe Wunsch mit allen gegen zwei Stimmen n Ausdruck gelangt. Die in einer Einsendung an die „Deutsche Tageszeitung., gegen den Antrag erhobenen Einwände, namentlich der, daß historisch Gewordenes beseitigt werden solle, . unbegründet, wie sich aus den, Einzelheiten des beantragten Gesetzentwurfs er— gebe., Auch von einer Entrechtung des Grundeigentums im Falle der Einführung der preußischen Jagdordnung könne keine Rede sein, ebensowenig treibe er einen Keil zwischen den Groß⸗ und den Klein⸗ zrunbbesitz. Gerade vom Standpunkt der Gerechtigkeit müsse das Gesetz von 1967 in Hannover eingeführt werden. Herr Tramm -⸗Hannover bestätigt dem Vorredner, daß der Antrag nicht aus parteipolitischen Rücksichten hervorgegangen sei, sondern lediglich dem Bedürfnis nach Abänderung der in ihren wesentlichen Teilen gänzlich veralteten hannoverschen Jagdordnung entspringe. Es sei ein Fehler gewesen, daß man nicht schon 1907 auch Hannover in den Geltungsbereich des preußischen Gesetzes ein— bezogen habe, Das hannoversche Gesetz sei nicht nur unmodern, es sei auch durch seine Auslegung in das Gegenteil dessen verkehrt wor⸗ den, was der Gesetzgeber mit ihm ursprünglich beabsichtigt habe. kö Gesetzentwurf wird hierauf im einzelnen ohne weitere Diskussion einstimmig angenommen. Damit ist die Tagesordnung erschöpft.
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer: Meine Herren! Nachdem sich die beiden Häuser des Landtags mit elner mehr als dreißigtägigen Vertagung einverstanden erklärt haben, habe ich die Ehre, Ihnen eine Königliche Verordnung mit⸗ zuteilen. Sie lautet: ; Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. verordnen auf Grund des Artikels 52 der Verfassungsurkunde mit der darin verordneten Zustimmung beider Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: 81.
Die beiden Häuser des Landtags der Monarchie, das Herren⸗ haus und das Haus der Abgeordneten, werden vom 8. Juni bis zum 22. Oktober 1912 mit der Maßgabe vertagt, daß die zur Vor— beratung des Entwurfs eines Wassergesetzes sowie eines Gesetzes, betreffend die Anlegung von Sparkassenbeständen in Inhaber⸗ papieren, gewählten Kommissionen des Hauses der Abgeordneten ermächtigt werden, während der Zeit der Vertagung ihre Arbeiten sortzusetzen.
8 2.
Das Staatsministerium ist mit der Ausführung dieser Ver ordnung beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 7. Junt 1912.
(L. S.) Wilhelm. Ich habe die Ehre, dem Herrn Präsidenten eine Abschrift der Urkunde zu überreichen. . Präsident von Wedel: Ich behalte mir vor, die nächste Sitzung und deren Tagesordnung später festzustellen. Schluß 2 Uhr.
—
Haus der Abgeordneten. 82. Sitzung vom 8. Juni 1912, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. Es, folgt der Bericht der Budgetkommission über B Petitionen aus Försterkreisen um andere Regelung der Einkomm ensverhältniffe der Förster. Die Kom⸗ missi on, Berichterstatter Graf von der Groeben, bean⸗ . die Petitionen der Regierung als Material zu über⸗ weisen.
Die Abgg. Braem er (kons.) und Genossen beantragen, die Regierung zu erfuchen, I) vom 1. April 1913 ab den Förstern eine ,, Stellenzulage von je sh0 MS, 3) den nach dem Inkraftkreten der B soldungsordnung penstonterten und den in
ensign gehenden Förstern foͤwie deren Hinterbliebenen entsprechende
nterstützungen zu gewähren. ;
Die Abgg. Dr. Schroeder⸗Cassel (nl) und Genossen beantragen, , den Antrag Braemer abzulehnen und dle Petitionen der 6 zur Berücksichtigung zu überweisen mit dem gleich⸗ zeitigen Ersuchen: , ; . 1) die Gewährung von Dienstland an die Förster einer grund⸗ lichen er ge , fich der Richtung hin zu unterzlehen,
Da, wo die Gewährung von Bienstland aut dienstlichen
Rcksichten notwendig ist oder bom Stelleninhaber gewünscht
Das Weichbild der Stadt Abg. Braemer Trier ist in neuerer Zeit sehr eingeschränkt worden; will man ihr . . und Luft geben und ihrem weiteren Aufblühen Raum ge— wahre man die entgegenstehenden örtlichen Verhältniffe . Das kann hier nur durch die vorgeschlagene Eingemeindung
g Dingen weil er von
2) den . neben = jährliche Stellenzulage bis zu 400 M Maßgabe, daß die Cheb n eg im Einzelfalle h messen ist. je nachdem kein Dienstland oder nur geringen Erträgnissen gewährt . 3) die Stellenzulagen für sämtliche betrage von 406 6 pensiongberechtigt zu machen.
Schaffung der Lokomotivführer in eine Klasse , , die garnichts mit einander zu tun haben. des Hauses seien sich darin Abg. Dr. Schroeder⸗Gasfel (ni.) empfiehlt seinen Der Antrag ch Unterstützungen spreche. Gewährung von Dienstland * . dringende jetzt komme eg vor, daß, Forster das Dienstland nur zur Last falle. . Abg. Bu sch (Zentr. ): Ble Försterfrage hat ja das hohe Hau
reit gewesen, jeden gangbaren Weg mitzugehen, der das Los de örster befriedigend zu gesialten gestattete. Wir hatten bei de Heratung der E
die Revierförster eine besondere Klasse ga schaffen wollte. Diefe
Antrag, der vom Freiherrn von Wol Metternich herrührte, ist in de
J
Dätten die Herren damals mit unz gestimmt, so würden alle dies . aus dem Försterstande nicht an uns gekommen sein; umso mehr lon serbatlve Partei auf dem Wege nach Damaskus ist. Abg. von Pappenheim.) Mir der Verweisung der heute vor
Komnmission wird zu prüfen haben, sind und ob auf ihrem Boden Loses des Försterstandes zu erreichen ist.
kommen der Förster zu rechnen; desselben stammen nicht vom Staate, 2 Familienmitglieder her. wir
oft mit Härte verfahren, da gegeben wird, wo fie hier auch eine wesentliche Hilfskräfte den Förstenn nicht möglich ist. Dic meisten Förster sind ohne Kapital, sie müssen es aber haben, wenn sie einen landwirt- schaftlichen Betrieb eröffnen wollen. Sie müssen angemessene zing⸗ lose Darlehen erhalten. Wenn man ihnen Iö0 gibt, die noch dazu in fünf Jahren rückzahlbar sind, so ist damit nicht geholfen, denn mit einer fo kleinen Summe kann man einen land wirtschaftlichen Betrieb nicht eröffnen und noch weniger durchführen. Die. Anregung des Ersatzes durch eine angemessene Stellenzulage ist sehr erwägenswert. Ein wunder Punkt ist bei den Förstern auch die Wohnungsfrage. Da sollte die Verwaltung, die ja schon vieles Anerkennenswerte zur Abhilfe dieser Mängel getan hat, die Forstbeamtenorganifationen stärken und fördern, die sich dle, Besserung der Wohnungsverhältnisse zum Ziele gesetzt haben. Wir stimmen also der Verweisung der Anträge an die Kommission in der Hoffnung, zu, daß sich ein Weg finden lassen wird, der geeignet ist, die immer wiederkehrenden Klagen auf lange Zeit aus
der Welt zu schaffen.
Abg. Delius (fortschr. Volksp.): Wie bei den Förstern und den Eisenbahnassistenten Ungerechtigtelten in den Bezügen beseitigt werden sollen, so wird es noch verschiedene andere Beamtenkategorien geben, bei denen solche Ungerechtigkeiten beseitigt werden müsfen. Dem Antrag Schroeder stehen wir sehr sympathisch gegenüber; nur gefällt mir nicht im Punkt 2 die Bestimmung, daß Stellen⸗ zulagen „bis zu 400 Sc gegeben werden sollen, denn das ist eine Kautschukbestimmung, statt deren eine gesetzliche en nz besser wäre. Für die Bewirtschaftung des Dienstlanbez wäre die Gewährung kleiner Darlehen erwünscht. Eine Zusammenlegung der Förster mit den Lokomotivführern ist nicht gerechtfertigt, denn die Tätigkeiten beider Kategorlen lassen sich nicht mit einander vergleichen. Hoffentlich wird es in der Kommission gelingen, für die Förster eine Verbesferung des Einkommens zustande zu bringen.
Abg. von Pappenheim K., Wir sind allerdings seinerzeit gegen den Antrag gewesen, die Förstergehälter entsprechend den Ge⸗ hältern der Lolomotibführer zu erhöhen. Damals erklärte nämlich die Regierung ausdrücklich, daß für sie die Besoldungsvorlage un⸗ annehmbar würde durch die Gleichstellung der 5 im Gehalt mit den Lokomotivführern, weil“ diefe unab ehbare und für die Regierung unannehmbare Konsequenzen haben würde. Ebenso erklärte damals die Regierung, daß die Annahme des Antrags Wolff-Metternich die ganze Vorlage gefährden würde. Um die große Besoldungsvorlage nicht wegen der Besserstellung der Förster, die schon wesentlich aufgebessert waren, zu gefährden, haben wir damals den Antrag nicht angenommen, sondern erklärt, daß wir auf anderem Wege die Bezüge der Förster gufbessern wollten. In Konsequenz dieser Stellungnahme, die wir schon seit Jahren ein⸗ genommen haben — ich habe schon unter dem Oberlandforstmeister Donner erklärt, daß die Nebenbezüge der Förster einer dringenden
Aufbesserung bedürften —, haben wir heute unseren Antrag e,
die Dienstaufwandsgelder ohne eine gesetzliche Aenderung aufzubessern. Damit erreschen wir am besten das Ziel. Wir sind also nicht erst von einem Saulus zum Paulus geworden.
Minister für Landwirtschaft, Domnänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer:
Meine Herren! Ich kann es nur dankbar anerkennen, daß, so⸗ weit ich es übersehen kann, van allen Seiten des hohen Hauses dem so tüchtigen Stand der Förster und ihrer Besoldung ein besonderes Interesse entgegengebracht wird. Ich brauche wohl nicht zu ver— sichern, daß auch die landwirtschaftliche Verwaltung den Förstern ihr besonderes Wohlwollen zuwendet und, so weit es in ihrer Macht steht, auch bestrebt ist, die pekuniäre Lage dieses Berufsstandes zu verbessern.
Trotzdem muß ich zu meinem Bedauern erklären, daß die hler gestellten Anträge gegenwärtig deshalb keine Aussicht auf Verwirk—⸗ lichung bieten, weil beide Anträge eine Aenderung der bestehenden Besoldungz ordnung in sich schließen, und weil es mir ausgeschlossen erscheint, daß nach Verlauf so weniger Jahre wegen einer einzelnen Beamtenkategorie schon an eine Aenderung der Besoldungordnung herangetreten werden kann, die zweifellos aus einer zahllosen Reihe anderer Beamtenklassen ebenfalls Wünsche laut werden lassen würde, deren Verwirklichung kaum in Aussicht gestellt werden kann.
Um nun bei den Förstern zu bleiben, so glaube ich doch, daß es zur Klärung ber ganzen Frage beitragen wird, wenn ich auch meiner⸗ seits noch einmal ernstlich an die Prüfung herantrete, ob tatsächlich die Lage gerade dieses Beruftzstandes als so beklagenswert anzusehen ist, wie einzelne der Herren Vorredner ste geschildert haben. Meine Herren, eg gibt. meines Wissens kaum einen anderen Beamtenstand, der im Laufe verhältnismäßig weniger Jahre so viele Gehalteaufbesserungen erfahren hat, wie der Stand der Förster. Aus einer mir vorllegenden Nachwelsung geht hervor, daß seit Marz 1898 im ganzen stebenmal eine Besserung der Einkommens verhaltnisse der Königlichen Förster vorgenommen worden ist. In diesem Zelt⸗ raum ist eine Erhöhung ihres baren Gehalts beim Mindestgehalt von 1100 auf 1400 6 und beim Höchstgehalt von 1500 auf 2500
es wünschen.
wird, das Dienstland an den Stelleninhaber zu angemessenen Preifen verpachtet wird,
den bisher gewährten Nebenbezügen eine zu gewähren mit der öher zu be⸗ solches von
gister einheitlich im Cinhelts⸗
(kons.) befürwortet seinen Antrag. Bei der Besoldungsordnung habe man die Förster und die
fen, zwel Kategorien, Alle bürgerlichen Parteien einig, daß der jetzige Zustand . sei. : Antrag. der Konservativen sei nicht empfehlenswert, vor allen Die Neuregelung der Notwendigkeit; denn wenn z. B. die Arbeitskräfte teuer seien, dem
schon sehr eingehend beschäftigt, und meine Fraktion ist jederzeit be= oldungsordnung einen Antrag eingebracht, der für Kommisston durch die Stimmen der Konservativen abgelehnt worden.
freue ich mich, aus dem Antrage Braemer zu ersehen, daß die
(Zuruf des
liegenden Anträge an die Budgetkommission sind wir einverstanden. Die ob die vorgeschlagenen Wege gangbar überhaupt eine Verbesserung des ; Was das Dienstland an⸗ betrifft, so ist das Äufkommen daraus nicht Phne weiteres zum Ein⸗ denn die Ergebnisse des Betriebes sondern rühren vom Fleiße Bei der Abgabe des Dienstlandes insofern es den Förstern nicht Die Lohnfrage spieit Rolle, well die Bewirtschaftung ohne
e,
der frelen Dienstwohnung von 297,60 S auf 546 M gesteigert, der Wert der sonstigen penstonsfähigen Nebenbezüge von 75 auf 150 . Dazu kommt die Dienstaufwandsentschadiqung, die ihnen am 1. April 1905 bewilligt worden ist, bis zum Höchstbetrage von 300 416. Es kommt ferner die Erhöhung der Mietsentschädigung dazu von 225 0 bis auf 900 M in der Höchstklasse und mindestens 380 in der Ortsklafse H. Diese Erhöhungen haben zur Folge, daß die Höchstpension der Förster vom März 1898, wo sie 1407 betrug, auf 2397 gegenwärtig gestiegen ist, und ebenso ist das höchste Witwengeld in demselben Zeitraum von hbz 80 s bis 958, 80 . erhöht worden. Meine Herren, das sind immerhin Verbesserungen, über welche man nicht mit der bloßen Bemerkung hinweggehen darf, daß sie nicht ausreichend sind.
Ich gebe ja ohne weiteres zu, daß die Lage der einzelnen Förster s und ihre Einkommens verhältnisse insofern sehr verschieden sein können, als sowohl das Tienstland im einzelnen Falle viel und im anderen r Falle wenig einbringt (sehr richtig ), und daß auch der Amtssitz in der Nähe größerer Orte mit ihren teureren Lebensberhältnissen dazu r beitragen kann, das Einkommen der Förster im einzelnen Falle zu r verschlechtern. Aber, meine Herren, gerade beim Dienstland sind meiner Ansicht nach auch dte Klagen über das geringe Einkommen aus demselben in vielen Fällen Übertrieben. Es wird Sie inter⸗ essieren, wenn ich Ihnen nur wenige Zahlen mitteile. Das gesamte Försterdienstland, das gegenwärtig den Förstern pacht⸗ überlassen ist, beträgt 42 70 ha. Der Grundsteuer⸗ reinertrag dieser Fläche ist 414613 und das Nutzungsgeld, welches für diese Fläche von den Förstern bezahlt wird, beträgt nur 396 645 , also pro 1 ha 9 M 3 J. Meine Herren, ich glaube, daß schon aus diesen Zahlen ohne weiteres hervorgeht, daß den Förstern aus ihrem Dienstlande in vielen Fällen eine bedeutende Mehreinnahme erwächst. Dafür spricht auch folgendes. In eigener Bewirtschaftung haben die Förster von den gesamten 42702 ha 37 325 ha, verpachtet sind von ihnen mit Genehmigung der Regierung 5377 ha, und für diese 5377 ha wird ein Pachtzins von 315 575 Mt erlõöst.
Nun, melne Herren, komme ich auf die Vergleiche, welche bezüg⸗ lich der schlechten Besoldung der Förster mit anderen Berufẽsklaffen angestellt werden. Eine große Rolle spielten dabei bisher die Lokomotivführer; in letzter Zeit sind auch die Ge— richts vollzieher herangezogen worden. Ich will bei den Lokomotivführern verbleiben und möchte nur konstatieren, daß eigentlich ein Vergleich dieser beiden Berufgklassen nur insoweit gerechtfertigt und möglich ist, als sie zufälligerweise im Anfangs⸗ und Endgehalt übereinstimmen; im übrigen ist doch ein himmelweiter Unterschied vorhanden (sehr richtig! rechts) und ich muß ohne weiteres — und ich glaube mit Ihrer Zustimmung — anerkennen, daß, wer Königlicher Förster ist und bleiben kann, nicht daran denken wird, Lokomotivführer zu werden. (Sehr richtig! rechts und Heiterkeit.) Ich glaube, die Förster dürfen überhaupt bet den Klagen über ihre Einkommens verhältnisse nicht vergessen, daß sie doch in mancher Be⸗ ziehung, was Wohnung und Aufenthalt im Walde und auch die Beschäftigung im Beruf angeht, einem Stande angehören, der vor einer ganzen Reihe, ich kann wohl sagen: vor den melsten anderen Beamtenklassen welt bevorzugt ist. (Sehr richtig! rechts.)
Nun, meine Herren, kommt bezüglich der Lokomotivführer noch eins hinzu. Es ist richtig, daß sie in der Höchstpension höher stehen als die Königlichen Förster; aber die Ergebnisse der Dienstdauer bei beiden Beamtenklassen sind die, daß die Lokomotivführer durch⸗ schnittlich im Alter von 5h Jahren pensioniert werden, also selten das Häöchstgehalt resp. die Höchstpension erhalten, während die Förster durchschnittlich mit 63 Jahren aus dem Dienst scheiden, also meistens in der Lage sind, die höchste Pension zu erhalten. Auch dieserhalb kann ich die Berechtigung eines Vergleichs mit den Lokomotivführern nicht zugeben.
Aber, meine Herren, wie ich auf der einen Seite mit Recht be⸗ stritten habe, daß im gegenwärtigen Augenblick Verbesserungen der Einkommens verhältnisse der Förster herbeigeführt werden können, die ohne Aenderung der Besoldungs ordnung nicht möglich sind, so gebe ich andererseits gern zu, daß das Bestreben der Forstverwaltung auch heute schon darauf gerichtet sein muß, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf eine Verbesserung der Einkommenkverhaͤltnisse der Förster hinzuwirken. Dazu bietet sich gegenwärtig nur ein Weg, nämlich, die Wegnahme des entbehrlichen Dlenstlandes beim Stellenwechsel oder bei Neubesetzung von Stellen und mit den dadurch gewonnenen Mitteln eine Erhöhung der Dienstaufwandsentschãdigung herbeizuführen. Eine bei meiner Verwaltung gemachte Berechnung ergibt, daß es auf diese Weise möglich sein würde, die Dienstaufwandstentschädigung durch,
schnittlich um 150 ƽ jährlich zu verbessern. Das ist has einzige
worüber in diesem Augenblick Verhandlungen mit der Finanzverwaltung
eingeleitet werden können. Alle weiteren Wünsche müssen zurückgestellt werden, bis eine grundsätzliche Aenderung der Besoldungsordnung in
Aussicht genommen werden kann.
Nun, meine Herren, noch eins. Ich kann nicht leugnen, daß die fortwährenden Klagen über die Einkommens verhaͤltnisse der Förster und die Zustimmung, die diese Klagen in weiten Kreisen, auch der Volksvertreter, finden, eine gewisse Beunruhigung in Försterkreise ge⸗ tragen haben, die in einzelnen Fällen schon einen bedenklichen Charakter angenommen hat. Ich darf bei dieser Gelegeuheit an eine Verfügung erinnern, die mein Kollege, der Herr Minister der öffent- lichen Arbeiten, unter dem 24. Dezember 1965 erlassen hat, und in der folgendes enthalten ist:
Das Bestreben, Forderungen zur Verbesserung der wirtschaft⸗ lichen Lage der Staatsbeamten durch Bildung von Beamten bereinigungen durchzusetzen, welche politische Macht und dadurch Einfluß auf Regierung und Landtag gewinnen wollen, ist mit den Pflichten des Staatgamts unvereinbar.
(Sehr richtig! rechts) Ich nehme auch für melne Verwaltung einen gleichen Standpunkt ein, und ich bin um so mehr dazu genötigt, weil mir tatsüchlich schon Beweise vorliegen, daß einzelne Förster über ihre Befugnisse hinautgegangen sind und direkt die Forderung für die Erhöhung ihrer Gehälter politisch zu verwerten gefucht haben. (Abg. von Pappenheim: Men oulpa, meg ma Sima culpa)
Meine Herren, auch Sie bitte ich noch einmal ernstlich zu er⸗ wägen, ob es wirklich richtig ist und im Staatsinteresse liegt, Hoff⸗ nungen zu erwecken, welche im Augenblick nicht erfüllbar sind ssehr richtig! rechte), und dadurch die so güte allseltig anerkannte Dien
e
vweise
im ganzen erfolgt. In derselben Zelt ist der pensionsfählge Wert
in dem vortrefflichen Stande der Königlichen Försser z6 lockern (Biavo! rechts) 2 ö