es 5 3 Bran ; een aeg ö t wo d Bierhefe darf nur unter dieser Bezeichnun eßhefe, die aus ril ht . ö i f! i T rnrrdes ten fetteescrt . Bierbefe be ene ist, jedoch auch als Bierpre ese in den Verkehr
icht gui 9 von den Fällen des gebracht werden. . . ng . tts. . gun , , . Abf. ,,, , enn el nl le . . . ' . 3 a. n gering lee. gut Verlaufte an,. 2 1 Getreide ve rarbeit geführt oder wenn nachoemlesen wird, bes Sine. 1m hat. darf n n den den; it ü ö icher * so r . chschnittsbrand Viertel i ; . . e Ine, ih n , o . 1 . . . 6 . . ,,, Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Yenge J guy, ure 3 , n 6 über, chließlich Roggen, Weizen, Buchweizen, vollständig vergällt oder r, worden ist. Als Ausfuhr (Kartoffel mehl, eismehl, Mai meh is zu . . . niedrigster ¶ höchster niedrlgster¶ hochst jedrigst bochst Doypel zentner 5 erientner . anntwein gilt herer Restimmung des Bundes. 20 Gewichtsteilen in 160 Gewichttztellen des fert gen Erzeugn h er niet lglte 9 oppel entner . n . . . Gd ae 3 g ene. . zu deren Herstellung Fier 36 1. s⸗ 4 re , n, , wenn Art und * 6 63 * 40. — ö ) ö, . Branntwein verwendet wonden it. enge lane nnn, gen, r f ; 1 *. 5. ge erer ern, . ö. ö . Fe ger befreit ist Branntwein Der Bundesrat wird ermächtigt, Vorschriften für die Untersuchung Gold er gte. Defenerzeugung nach dem Wiener Verfahren zur Hefenerzeugung 1) aus J 94. . Jahreserzeugung von nicht der Hefe zu erlassen. 4 ; ö. cn ö ĩ . 1120 1 . KJ —̃. ö. JJ 2) ö . . Im Abs. 2 des §5 143 des i gen en nn wird hinter . JJ 16,70 . 1586 17,90 4 eine Brennerei ohne Hefenerzeugung zur Hefenerzeugung 3) gus Brennereien, die aueschließlich Roggen, Weizen, „1217 eingeschaltet , 130. ie, J i 169 1759 17.70 nach dem Würzeverfahren über, so wird ihr Burchschnittebtand Buchweisen, Hafer oder, Gerste pergrbeiten und nicht 5.24 ze jderbandelt J // 13. 50 19,50 um drei Viertel ; . Hefe nach dem k herstellen. Wer der Vorschrift dez 8 31 Abs. 1 vorsätzlich juwider ö. Gh VJ i 18,60 20. 560 5s) eine Brennerei von der Hefenerzeugung nach dem Würze⸗ Wird Branntwein, der innerhalb der einem ermäßigten wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit n 8 . . steau · Salinnd.⸗.. . 2000 — verfahren zur . . . . . . . gde gg eff fel e, , saffg , Safer ; . ontingents) unterliegen = ‚. ⸗ ; ⸗ . verfahren über, so wird fbr Burchschnittbrand . . ni ffn n n ge n mee, auf diese Menge ver⸗ big zu eintausend Mark oder auf Gefaͤngnis bis zu zwei Monaten zu , J 18.00 — gerůrzt. gällt oder ausgeführt, so wird der Werd der Steuerermaßigung erkennen. Cottbus. . 20 40 , . 18, 10 18,20
Dat der Uebergang nur teilweise stattgefunden, so erfolgt Kürzung dergũtet. Wer den Vorschriften des ? * e n n, mn, ban Wong tomitz 4 ö 10 18,20 18,70 19,00
u einem entsprechen j Die näheren Bestimmungen trifft der Bundesrat. ; . I Breslau ;
J 3 . ö Betriebswechsels derselben Art findet . 17. erlassenen Bestimmungen versätzlich ode be e ng nn ger ef . ö
eine nochmalige Kürjung nur insoweit statt, als die Änderung der Betriebe, die im altohollschen Görungzverfahren Hefe herstellen wird mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder ini . n i. Sz. . ĩ
Gier enn bet der früheren Kürzung noch nicht berücksihhtigt ift. und für die ein Durchschnittsbrand nicht festgesetzt ist, find der Ver— 3 26. Ratihor. . .. 20 29,49 Die Kürzung tritt mit dem Beginn des folgenden? Betriebs. waltungsbehörde (C8 75, 74, 78 detz Branntweinffeuergesetzet) an⸗ Wer den Vortschriften des § 1097 des , ,. Göttingen 263 69
lahres ein. ⸗ zumelden und unterllegen einer vom Bundesrate sestzusetzenden Ueber ⸗ oder Ten vom Bundesrate dazu erlassenen Bestimmungen vorstz lich Gelder! 5 21, 80 Der- Bundegrat mird ermächtigt, in Notzahren Ausnahmen von wachungsgebühr. gder fahrlassig zuwiderhandelt, wird im Falle des 5 107 Abf. . Neuß... 90 .
ber Vorschrift unter Abs. i Nr. I zuzulassen. Diese Ausnahmen V. Be sondere Vorschriften. Geldstrafe, biß zu seckshundert Mark oder mit Haft, in den Fällen St. Wendel
können auch zugelaffen werden füt einen Betrtebowechfel, der in der § 18. des 8 1097 Abs. 2 mit Geldstrafe bis zu jweitausend Mark bestraft. Hobel
Zeit vom J. Mal bis 30. September 1912 erfolgt ist. Von der Mehreinnahme, die sich aus diesem Gesetz ergibt, er⸗ Der 5 129 des Branntweinsteuergesetzes wird aufgehoben. Wianrnden
e, ᷣ § 12. . halten die Bundesstaaten keine Vergütung (5 23 des Branntwein § 27. Rastatt⸗⸗ Dle Vorschrift im 8 70 des Branntweinsteuergesetz. bl t fie steuergesetes). 8 19 . eben ö. iti . * 8 a Chůteau⸗Salins . —
die Bren serelen im Königreich Bayern, im Con gizich Württemberg ö s erhält werden die den in den S8 24 bis 26 bezeichneten I . ö . ; z ⸗
roß ; ; 1d für die Brenne⸗ Der aß? des 8 107 kes Branntweinsseuergesetzss erh hergestellt, in den Verkehr gebracht oder eingeführt worden sind, ohne 0 ͤ . et und Het Berlaufgwert guf voll Mark abgerundeß mitgetellt. Der Dur ittspreig wird aus den una 37 (n, ,, folgende Faffung: n , , , n er s Un Sen Spalten fäͤr Preise bal die Bedeutung, daß der ber d gen t e f df mn h rr , Ing ch ter 6 .
fien in den übrigen Bundesstgaten durch die Vorschriften in den ⸗ 1. e. GJ ö K . gern, ren 26 Zu tei, ane anne aun f Roggen, Weizen. Buchweizen, Hafer oder Geiste ergeste ; * ban Se sbr ar. 26 14 ö ö . nicht im Würzeverfahren erzeugt ist. Als Kornbꝛannt. ne m,, . . Gesetzes, betreffend den Ver⸗ 6 * 3p h ; ; weinverschnitt darf nur Branntwein in den Verkehr gebracht 16 R itteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, und betriebsfähig hergerichteten landwirtschaftlichen Brennereien und ls, , , kehr mit Nahrungsmitteln, Genuß nd g 6 l 8 d ne deng ät tan mminesteng bs endertte ken Korhhraihnnein Hern mt ar, Reichsgesetzsrlatt S. 145) äinden auch bel Straf⸗ efundheitswesen, Tierkrankheiten und Ab sperrungs⸗ Deste reich. Vom 26. Mai bis 1. Juni 1 Erkrankung in der tigter namhaft .. machen. Liquidierungstagfahrt (Termin zur Fest
Obstbrennereien ein Burchschnittsbrand ohne zeilliche Begrenzung fest⸗ . ; ; ; . , i dern erhalten , , n, n, en, n ,,,. maßregeln. Bukow na stellung der Anspriche 135. Jult 15i9, 13er mlirngs n,,
i i i ĩ tschenwasser oder ähnlichen Bezeichnungen, ; ö aben, findet diefe Vorschrift keine Anwendung. Kirschwasser oder Zwe s 26. 4 en, . die auf die e n, Kirschen oder Zwetschen hinwelsen Wie Warschrilten andere Glste, nach denen in Ken hähten der esundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Preu gen, n der g, ,
14. ; Fi e vo Für die bis zum Beginne . Betriebsjahrs 1917‚18 und dem etrschbrannt wein. Rir ö.
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am Marktta ¶ Spalte 1
* * D 2
83 11183111 8d
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JJ Ss 21. 22 dieses Gesetzes oder des 3 jo? des Branntweinsteuergesetzes (us den. Veröffentlichungen des Ii er ire Helundbettaate⸗ Nr. 265 franküng En 2 Todesfälle) in folgenden Regierunghbezkrken Wag en gestellung für Ko 1 und Brttette
; ꝛ darf nur Branntwein in den Verkehr gebracht werden, der aus= der ; 6 . vom! . Zunft nächst jedes folgenden zehnten Jahres neu entftandenen und betriebz⸗ 0 h . siellt it. Die eine swerere Strafe berwirkt ist, bleiben unberührt. ö ; un Kegler, gen enden, Mende meß in ,, n, fähig her del ,, landwirischaftlichen. Brennereien und Obst⸗ , 4 Die Einziehung oder Vernichtung sowie die öffentliche . pest. land] Gaffel M h e Gab 8 140 16elsenkirch Reuhtrerser Obersg lesischez Rerler
30 machung der Verurteilung sind auch dann zulässig, wenn die Strafe Den tsch Ost afrika. An Ü. Anett bi ee der Lanhsach. . 1
brennereien ist die für sie maßgebende Jahregmenge nach dem Umfan h ö. Dem 8 109 des . wird folgender Satz gemäß 5 73 des Strafgesetzbuchs auf Grund eines anderen Gesetzes Gafsen! ein wellerlt ch esttodes all dor Munn!*n; bon ber ge Verschiedene Krankheiten. Gestellt 29216 10 460 ; e
ihrer Betriebseinrichtungen und dem wirtschaftllchen Bedürfnis, . . . . Brennereien unter Berücksichtigung der beackerten hinzugefügt: zu bestimmen ist. untersuchten Ratten wurden einzelne pestkrank befunden. Die Ein⸗ Doge n. Konstantino St. Peterg⸗ Nicht gestellt. — 6.
pder sonst landwirtschaftlich genutz en Fläche und der gesamten wirt- der Bundesrat wird ermächtigt, im Falle des Bedürfnisses ⸗ kJ ; schleyvung der, Seuche aus der an der Gi e der Lindfchaff. Gaffent urg g. Warscha 4 Y 2 schaftlichen Verhältnisse fowie des? et iebsumfangs anderer, am Erl dre n. in bezug n * der Behältnisse und Für dag Strafverfahren in, den Fallen 3 24 . 3 i gelegenen englischen Landschaft La lt or feeh! dem y n St. P ; d F , , betelligter Brennereien zu ermitteln. Tabei sind den Verschluß zuzu la ffen die ordentlichen Gerichte zuständig; dle Vorschriften, nach dene lichen Massat, unter Ken seit dem Vorjahr M! Vest herrschen sost V W Nachdem der Börsenauss chuß in einer am 20. Mal d. J . achverständige aus den Kreisen der Besitzer von landwirt- J das Verfahren wegen Zuwiderhandiungen gegen die Zollgesetze bestimmt, gilt als wahr cheinf h. ö abgehaltenen Sitzung eine Aenderung ern Hertner zung, bebte ffen ß Kettlichen. Biennselen oder, wenn ein: Sbffbktenneei verani gt Nahtungè. und, Genußmittel — insbesondere Trinkbranntwein bleiben außer Anwendung. 8 30 szas't uß lan. Zusolge Mitteilung vom 20. Mal sind in der Ort] die Jest tte lung des. Börfenß ref es von“ Wertparferen wird, aus den Kreisen der Besitzer von gleichartigen Sbstbrennereien und sonstige alkoholische Getränke — Peil, Vorbeugungs, und ; ift d 11 Alf. * tritt sofort, im übrigen tritt das shaft, Kara ssu des Krelses Lbischtschengk (Uralgebiet) seit Dem bom 3. Funi 1893, dahin befürwortet hatte, daß 1) die Berechnun nin, Fräftigungsmittel, Riechmittel und Mittel zur Nein un Pflege oder Die Kö 365 ⸗ 6 t 2 . Nägi neue bestfässe nicht beobathtet! worden, dege gen erkrankte am 3 . pon Stäcktinsen beim Handel in Atüzen emen fortfallt, 2 au Von der nach Abs. J ermittelten Jahre menge werden 69 Hundert⸗ Färbung der Haut, des Haares, der Nägel oder der Mundhöhle dürfen Gesetz am J. ober J . ⸗ ift 5. Nai in, dem bengchbarten Orte Karabt“ !] Person an der Pest. J bei den nur per Kasse gehandelten Aktien inländischer Aktien teile als n rn festgesetzz; Dieser darf sedech für eine nicht so hergestellt werden, daß sie Methylalkohol enthalten. Zu⸗ Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrif Für kei, In Dfedda wurde am 18 und lu Ba ffr aa 3 A h gesellschaften der Gewinnanteilschein nicht am Schlusse des landwirtschaftli e Brennerei 40 600, für eine Obsibrennerei Soo ] bereitungen dieser Art, die Methylalkohol enthalten, dürfen nicht in und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. 2. Mai 1 Pestfall, setzterer mit tödlichem Ausgang, festgeftellt. ö. Geschafts jahres, sondern 3 nach Zeststellung seineg Werteg Alkohol nicht überschreiten. den Verkehr gebracht oder aus dem Autland eingeführt werden. Gegeben Neues Palais, den J4. Juni 1912. Aegypten. Vom 25. bis 31. Magi erkrankten e en 44 (E21) ; durch die eneralbersammlung getrennt. wird, fand nach Die näheren Besimmungen trifft der Bundesrat. Die Vorschriften des Abf. J finden keine Anwendung: . 9 5 ; Jersonen, davon 19 (6) in Eta, 8 (3) in Abu Kertag,'z (6) in n, 8 siner Mitteilung der Handelgkammer Berlin gestern hier eine . ) auf Formalde hyblöfungen und auf Formaldehyd (I. S.) Wilhelm. Fayum, 3 (— in Beba, 2 (3) in Kuß, je 2 (2) in Gd hristlania ö. onferen; von Vertretern der Börsenvorstãnde zu Berlin,
§ 15. 9
Der 8 S deg Branntwelnstenergesetzes erhält folgenden Abs. 2: ubereitungen, deren Gehalt an Methylalkohol auf die Ver⸗ 1 und Senures, 2 (=) in Port Said, J (2 in Ätexand rien eit. Reg. Be, Ohbein ugsburg, Hreslau, CGöln, Dresden. Du eldorf, Essen, Frank⸗
8G Kürzung darf bet . landwirtschaftlichen . . Formaldehyd lösungen zurückzuführen ist, von Bethmann H g s 1 (1 in Wa sta und Dechna, je 1 = in Kuegn ö. Abnub, r. u 3 d Wurstver g: ͤ urt a. M. Hamburg, Hanngver, s Kön iqeberg, 6. Brennereien und ausschließlich Roggen, Weijen, Buchweizen, 2) auf Zubereitungen, in denen technif nicht vermeidbare anta h, Deirut, Fach n“ und Asstut, — (61) in Minieh; 6 ! 85 tfurt ot Er ehr als ein 6. Mannheim München, Stettin und Zwickau statt. Die Hafer oder Gerste verarbeitenden gewerblichen Brennereien, die geringe Mengen von Methylalkohol sich auß darin enthaltenen erner erkrankten sstarben) vom J. bis 7 Juni 46 (17), davon 11 (53) aß 3 sto n und Röte konferenz einigte sich guf den Vorschlag, inländische Aktien vom . solche 3. dem 1a l, . . . Methylverbindungen . ö, oder . ab der Bekanntmachung, a 65 6 ö u n h fit , 4 — in e ür, V . , 9. 3 . Ai. 9. a. , 0 . ürli ä nd. ; Fachn, 5 (2) in Fayum, ? 26) ; ng , . ng der Gesellschaft den Wert des Gewinna— ür .
hahen und nicht mehr als 366 urchschnittsbrand besitzen Herstellung verbundene . orgänge entstanden betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern e, in G 5 6 2 u g 3 . , . Jemelbeß im . e,. e, e . en em ch . r ta.
höchstens 10 Hundertteile betragen. 8. . . ( . erxandrien, je 1 ani, . ö . Gemische von ra natweinh de mit Bierhefe dürfen nicht in den und Warenzeichen auf der mit dem IV. Internatio—⸗ Zaggzig und Wasta. = (I) in Kuegna. ⸗ . ö. zu . n. i, , 6 n . ͤ er, geltenden Bekanntmachung wesen redaktioneller Ar
§ 16. ⸗ 366 Ve. a; f ĩ ich und ö 2 des ü Verkehr gebracht, auch nicht im gewerbsmäßigen Verkehr angekündigt nalen Kongreß für Kunstunterricht, Zeichnen Persien. In Buschär sind vom 12. bis 18. Mal 64 Er⸗ de. Der 8 2 des Branntwejnsteuergesetzes erhält folgende Fassung rkehr gebracht, auch nich 9 9 Dresden 1913 verbundenen krankungen, davon h mit tödlichem Ausgang, festgestest J, g. empfohlen. Als Zestpunkt dez Inkrafttretens der Neuerungen wurde
Der Bundesrat et alljährlich fest, welchen Teil der der vorrätig gehalten werden. ; angewandte Kunst, lungen, , fe ! t twei Lufthefe, Preßhefe, Pfundhefe, Stückhefe, ichenaus stel lung. Britisch- Ostindzen. Vom 23. April big 4. Mal erkrankt h der 2. Januar 1913 befürwortet. d e , , , Le eln ls i sterben n Velen ende del, G ere Q In bh geltrigen Sit ng des Acht zatz deg Kalssyndftatg be= *
ien vosñlständi al ben. Bärme) im Sinne dieses Gesetzes werden die bei zer Branntwein⸗ ö 66 - ; t ; k * ö. Fällen der voll- hereitung unter Verwendung vön stäͤrkemehl. oder zuckerhaltigen MRoh⸗— Vom 2. Juni 1912. Todes fallen kamen 2191 auf das Punjab gebiet, 1544 auf die Ber! richtete laut Meldung des B. T. B. aus Berlin der Vorstand T .
ständigen Ve . stoffen inabesondere von Getreide (Roggen, Weizen, Gerste, Mais), Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichsgesetzbl. 6 if e. ovinzen 1094 auf Bihar mit Srist a, 271 auf P d über die Entwicklung des Malgeschäflg, dag einen Wehrabsatz von
Bei den Brennereien, die ihr Erzeugnis ganz oder zum Sartff ln, Buchweizen, Melasse 9der Gemischen der bezeichneten 28 i en, Mustern und ntschaft Bm b ay (davon auf die Städte Bom bay . ö ctwa 23400 0 gegen den Meal, gebracht hat,. Der Mehrabsa überwiegenden enn e n,. , von n nei obergärigen, frischen Hefen oder Gemische dieser Gale hei en n , 2 Dres den . . 9. 5 . ; ö. a n. ö. . 6. ö. ö auf Erl mien een ö zin *. ber Tenn e , ee, n af ö. nicht mehr als 50 dertteilen Alkoholgehalt verarbeiten und efen verstanden. . . j ö 9 r ö adt ut ta), ᷣ na m mer Mer⸗ ; eses Jahr eläu auf zirka Millionen Mark, wenn man it ö ö. r eng ar ehe der nach Abs. 1 Branntpeinhefe darf nicht unter einer Bezeichnung in den Ver⸗ in Verbindung mit dem IV. ö . . auf die Zentralprovinzen, 59 auf den Staat Odess ö ö. . i,, e n . die außer syndikatlichen Mengen in Rücksicht zieht, die im gleichen fee bleibenden. Ulkoheltnengen der Branntmein von. Ter? Ver. (chr gehrachk werden, . . , er ö be n n ,, Zeichnen und angewandte Kun U. . 21 . ke. ir. auf . i . ö auf Hefner z n e Ges 91 , ö. . n. n 3. ö. 1811 zur Ablieferung gelangten, dagegen auf 17 Mfllanen gällungspflicht freizulassen, der einer Alkoholmenge gleichkommt, Rohstoff hinweist (J. B. als Getreidehe e, Roggenhefe, Zeichenausstellung. shft i Cern nk h e. iert n nf, auf die Präsident⸗ Duůsseldorf 145, in Hamburg 47, Amsterdam 38. Budapest hh . in nr len gen Quantitãten . werden,
9
f n sebs⸗ — t icht ausschließlich aus . ; ; 3 z ᷣ i dis bon diesen Brennereien felbst m Purchschnitt der Betriebs.! Karioffglhefe, Melassehcsch, wenn? die hefe nicht ausschließlich Berlin, den 2. Juni 1912. In der Hafenffadt Mou lmein, . find vom 31. März Fapbenhzgen 23, dendon, Cötrgntenhzufer) 53, Ren Vert 453, dem vorjährigen zum . 3 te ge g, .
1909110 bis 1911,12 weislich zu Trinkbranntwein diesem Rohstoff hergesteilt worden ist. . ⸗ 538 ᷣ r ; ,, . ö ö in ute nnn, Unter Bierhefe im Sinne diefes Gesetzeg wird diejenige frische Der Reichskanzler. bis 3 Msi Per sonen zer Pet erlegen. a . ö 78, Wien 116; Typhus in Ren, Hort ss, mn (if . beteiligt. Am 4. Jus Mittagz ig Ühr soll eine Gesell⸗ Art dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie vor dem 1. Juli * verstanden, die bei der Bereitung von. Bier oder bieraͤhnlichen Im Auftrage: 3 tit sch Südafrika. Wie nachträglich bekannt wird, war Petersburg 61. schafterversammlung des Kalisyndttatg statifinden. 1913 gestellt worden sind. Bei Brennereien, deren bisher von etränken unter , der durch die Brausteuergesetzgebung ö Jon . Vasen von Durban vom ils. Mai ab für pesifret erklart worden. der Vergällungspflicht befreiter Teil ihrer Erzeugung auf Grund zugelassenen RKohstoffe erzeugk ist. ö J z Cholera. Ter Türkei. Türkei. Nach amtlichen? z 2 Mai , ser internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat für die a n,. n , neh, R , är ztiich⸗
i n ruchtmärkten 3. Mai insgefamt 200 4 25 6 krank nd 14 Antersuchung bei der Ankunft im ersien tuͤrkischen Hafen, wo sich Berichte von deutsche F ch ö ö m ille) gemeldet worden, . u. 3 ane ö Eich 16 in e e. ein Sanitätg arzt befindet, derfügt. . d
Qual tat Außerd den ) in Djihan, 5 (1) in Tarsus sam 11. und darf un, en gie b
Durchschnitts · J. rl. e he (2s . 8) in mehreren Drten an elner im Bau Handel und Gewerbe. , n , 4
gering mittel aut Her, unte pres an, e, . * den Arber . G rc) in Aleppo, 3 (23) unter Konkurse im Auslande. 3
Menge fur gi, dn g 664i edc pla 26. bit und j. Main galt ten.
Marktorte ö. Gejahlter Preis für 1 Doppeljentner I. jah P f 1Doppel ätzung verkauft ein wurden vom 31. März Konkurg ist eröffnet über das Vermögen * Gittel Heller, Herter Höhe. In. Jornneisen nen nn ten s . 3
ö tner y niedrigster hachster niedrlgster höchster nledrigster böchster Doppelientner sa 3 . Acht. protokollierten. Kon felticnärn und en täte sitz rin ni Spennfikan onen sehr rege. Im Nusland hat die Entwicklung des
4. Gelbfieber. Tagnopol, mittels Beschlusfes des K.K. Kreis erichts, Abteilung , ñ ; s uf * * * . gh gelangten zur Anzeige ö. K erb ehes, won Jö, Jus ißiz . Fir s,, l,, me fie. 1 de n d r, , , n, e i z en. Mer lko. Am 25. Mat nin Pugrte Mexico 1 Tedetfall Konkurtmasseverwalter: Dr. Zallel Hlaustein, Landeßadvotat in Streik. der Hafenarbeiter auf die Geschäftglag? keinen nennengwerten 21.00 . ? . . . ( sowie in San Jän Ba uttst 4 Gr kran 1 6 12 ö ö i Tarnopol. Wahltagfahrt Termin zur Wahl des destnitiven Konkurg⸗ Einfluß ausüben. In den übrlgen . er n liegt das Geschäft ö ö . e, e s eren, be e n,, ,, . j ⸗ ; ; ; ; i siffatten von Culebra Island i Ertrankung und melden; in der Anmeldung ist ein in Tarnopol wohnhafter . k mit Rücksicht auf die dort stattfindende
259 : ; ; , stellungsbevollmächtigter namhaft zu machen. Liquidi t. ; ö 2. . . . ; . . ile enezuela. Vom 1 bis zl. März in Gar acas 4 Todes. Feehnmn zur gif. ung der r e 25. Jul 1 win der Darn ö 8 * 8 , e tg nan gf 35 ⸗ Ma 2. 3 silten. Vom 28. April bis 4. Mal 2 Todetfälle in . it eröffnet süher das Vermögen des Hirsch Perlberger, äs bos Don. (agaeg das Vorfahr 55 oo wel en, 9 3 36 ö. 6. Chile. Zufolge einer Mitteilung 2. Mat Kisen. und, Baummaterlalbändlerg, registt ert unter der Fim 5, etz boehnnahmen 3 faz Hö Dolf. (egen das Vorjahr T do Dobh 32356 ; . Toeopitra di ö ge n. allung (wem . Mai soll in Periberger ⸗ in Brzes ko, mittels Wi rr fee des K. R. Landes zibff , mehr).
28 ꝛ ie Seuche in unperminderter Heftigkeit fortdauern. gerichts, Abteilung VI, in Krakau vom 7. n n . Nr. S. 1512. Juni T B) Ban kaugw
. Landsberg a. S.. Breslau. . Striegaa n.. berg i. Schl.. 1 632 öttingen.. Geldern 1 14 . 1 *
1 — O S do deo — 8 231 OD O
ö
khateau. Salins ö
8 111 8 88 —
. V— ee ö e n. . kat in Brzegko. tagfahrt Termin zur pfde G
. 26. ; . — ; . . ö. 6 3 ö nern nfs, fers; . 3. 1912, Vo t 5 . 1 Ster. Por
G . K / 2 0 1 9 9 . . I 2 . 9 * . . I D * 2 — . . ; .
i 18 8 Brättsch Sst in bien. ö ⸗ ustellungsben o slmächtigter namhaft zu machen, giquidierungslagfahrt ö e 93 . ö 1 Mai * Dr e,. . ier. fun ö . rmin zur Feststellung der Ansprüche) 23. Jul 9I2, 1 1 70 . . ; ; ; ; led fieber ; ĩ ö ö ;
ĩ ĩ J 1960 ; . ; ; . sH eröffnet über daz Vermzgen des Jsaak Polter, ö . DN 15. 50 . ; ; ; ö ö Desterre ich Vom A his s. Juni in Galizien 84 Erkrankungen. Kaufmanng . Si n , . . ö k . ⸗ ö Gen ickstarre.! topi 1 Kenkurgmassevermwalter. Br. Klsagz Sinmche in Tarnond. 1 30 55 ank enen, In, der Woche vom 2. big 8. Juni sind 1 Er- Wahitagfahrt (Termin zur Wahl des destnitiwen Kon kurgniusseder· 3 O90 (Jun. 1 360, 0 ö . un a fund 2 Dodesfäll) in folgenden Regierungßbezirken walters 18. Juni ji, Vormittags 11 lihr. Die Forberun en sind ] obo 755 095 . b . D e. dppe e senl , , . erseburg 1 (15 Halle a. S. his zum 195. Juli 1912 bei dem genannten Gerjscht . in 5 124 5l9 go CAbn. 577 O . ile en, Caim 3 . — 20 00 ) (Kattowitz dand. er Anmeldung ist ein in Tarnomw wohnhaster Zustellunzöbeposlmäch ! So z, hoh n,.
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