Betanntmachmmg, betreffend Viehsenchenpolizeiliche Anordnungen, betreffend die Belämpfung . .
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Einzelne Kum mern kosten 25 9.
Znuhalt des amtlichen Teiles:
en. / . die Berufung eines Reichs kommissars
BVelanntmachun n,. Typhus belãmpfung im Südwesten des Reichs.
Erweiterung des Fernsprechverlehrs.
der Tollwut in Grenzbezirken, und betreffend die Einf von Heu, Stroh, Häcksel, Milch, Sahne usw. aus Oesterreich⸗
AUngarn. ( Auszug aus der Bekanntmachung des Königlich bayerischen
Staatsministeriums des Innern über den Vollzug der Reichs⸗ versicherungsordnung und des dazu ergangenen Einführungs⸗
gesetzes. . Königreich Prenszen. Ernennungen, Charakterverleihnngen, Standeserhöhungen und sonstige Bersonalveranderungen. Gesetz, betreffend die Bewilligung weiterer Staatsmittel zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse von Arbeitern, die nn staatlichen Betrieben beschäftigt sind, und von gering be⸗ soldeten Staatsbeamten. Gesetz über die Polizeiverwaltung im Regierungsbezirk Oppeln.
ß, betreffend die Verleihung des Rechts zur * ] . 1 ntums 5
Seine Maßestät der König haben geruht: Ihrer Majestät der Königin der Bulgaren den Luisenorden mit der Jahreszahl 1813/14 zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Oberregierungsrat Günther von Czirn⸗Terpitz zu
Merseburg den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Obersten z. D. von Bonin, Kommandanten des
Tru . Döberitz, den Roten Adlerorden dritter
ö. mit der Schleife,
dem unbesoldeten Stadtrat, Fabrikanten Ludwig Rosen⸗
stein zu Bochum den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Generalmajor Karl Auler, Insynelteur der J. In⸗
genieurinspelktion, den Stern zum Königlichen Kronenorden
zweiter Klasse,
dem Sbersten von Voigts⸗Rhetz, Kommandeur des
5. Garderegiments zu Fuß, den Königlichen Kronenorden zweiter
e, . dem Oberleutnant von Dewall im 6. Badischen In⸗ fanterieregiment Kaiser Friedrich III. Nr. 114, dem Rektor Heinrich Debus zu Minden, dem nichtständigen Beisitzer des Kaiserlichen Oberseeamts, früheren Schiffskapitän, Kaufmann Richard Blanke . Rostock und dem Rentner Karl Gröpler zu Neukölln den . Kronenorden vierter Klasse,
dem Eisenbahnbetriebssekretär a. D. Wilhelm Krüger zu — und dem Rentner Daniel Zoufal zu Neukölln das
erdienstkreuz in Gold,
dem Eisenbahnlokomotivführer a. D. Julius Herrlich zu
Charlottenburg, dem Eisenbahnzugführer a. D. Karl Die kow
nschütz * Landsberg a. das Verdienstkreuz in Silber, dem Brgumeister Robert Berger zu Erfurt, dem pensio⸗ nierten Eisenbahnunterassistenten Gottfried Zulla ö
dorf im Kreise Niederbarnim, dem pensionierten Eisenbahn⸗ meichensteller Alois Hoff mann zu Breslau, dem pensionierlen Eisenbahnwagenwärter Bruno Leich . zu ö en⸗Neuendorf
m Kreise Niederbarnim, dem bisherigen Eisenbahnschranlen⸗ wärter Christian Wolter zu Spandau, dem bisherigen Eisen⸗ bahnhilfspförtner Adolf Kemp ke zu Lichtenrade im Kreise Teltow, den bisherigen Eisenbahnvorschlossern Richard Stra uß zu Berlin⸗ Tempel . und Wilhelm Strenge zu Berlin, dem bisherigen Eisenbahnschlesser Ferdinand Ha mann zu Potgdam, dein big herigen Eisenbahnbohrer August Weiß zu Berlin, dem Fabrif= zufseher Friedrich Winkelmann zu Sschersleben, dem Hof⸗ derwalter und Wirtschaftsvogt Karl Koniecki zu Namslau, . Eisenba odenarbeit ugust Funke zu
Buchholz im Kreise ieder garn n und Eduard Rautenber n Berlin, dem bisherigen Eisenbahnarbeiter Dr henn . m Berlin-Steglitz und dem Arbeiter Ernst Fuͤr
, g, Hautei Schwelm das Al
chen sowie 6
e zu Gro
t lwärte an f,
z Berlin⸗Tegel und dem , . Gemeindeeichmeister Eduard
gemeine Ehren⸗
Zerlin. Nong der zi
En PWerkmeister Ottz Kunkel Mn Verlin.⸗
Böhm, dem Klempner Hermann F brilarbeiter Christian ö zu , und Heizer August Schubert Landkreise Görlitz, dem Flößer Ludwig Klubs höhe im Landkreise Bromberg, bishe dinand Hrach mann zu Be ö .. isherigen Eisenbahnarbeiler Frie el Daheim im Kreise rn , m, lgen in Bronze zu verleihen. ;
eim
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Dent sches Reich.
Seine Ma jestät der Kaiser haben Aller
den Ersten Vorstandsbeamten der Reichs Posen und Münster, Bankdireltoren Maim bei ihrem Augscheiden aus dem Dienste d Geheimer Regierungsrat,
den Oberbuchhaltern bei der Reichshe Lang er und Nelde — beide in Berlin Anlaß den Charakter als Geheimer? Rechnungsrat zu verleihen.
.
Dem Kansetlich ruf in Generallustl, Wlrtichen Staa 1 1
Der f end
rat Dam ier in gan a. M. und
dem Kaiserlich japanischen Generallonsul in , . . Okuda ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
n Reichsamt des Innern ist det expedierende Sekretär und Kalkulator Jord an als Geheimer erpedierender Sekretär und der Geheime Kanzleisekretär Emil Fischer als expedierender Sekretär angestellt worden.
gekanntmachtng.
An Stelle des ging g preußischn Oberregierungsrats Dr. Schreiber ist der Königlich preußische . 5⸗ und Geheime n, ,, Dr. Wodtke zum Reichs . für die Typhusbelämpfung im Südwesten des Reichs berufen worden. Der Dienstsitz ist bis auf westeres wie bisher Saar⸗ brücken.
Berlin, den 1. Juli 1912.
Der Reichs kanzler. Im Auftrage: Caspar.
Bekanntmachung.
Der Fernsprechver kehr ist eröffnet worden zwischen Berlin und den deutschen Orten Stetten am kalten Markt — gewohnliche Gesprächsgebühr 159 M6 —, Codram,
. Freienohl, Heidebrink auf Wollin und Kolzow — je —.
Berlin C. 2, den 29. Juni 1912.
Kaiserliche Oberpostdireltion. Ji. V.: Erbe.
Viehseuch enpolizeiliche Anordnung.
Kr eife eingesperrt sind, entweder nur ohne Maulkorb an der kee g, n m m ung 3 ö 3
Erlaubnis
Milch, Sahne 1n . 31. Harz 1pij en ,,, schränkung der Einfuhr tierischen D werden hiermit aufgehoben. Oppeln, den 24. Juni 1912. Der n,, J. V.: Erbs löh.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Zum Schutze gegen die Tollwut wird hiermit auf Grund der * 7. 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 R.⸗G.⸗Bi. S. 519) mit Ermächtigung des Herrn Ministers ür Landwirtschaft folgendes angeordnet:
§ 1. Hunde dürfen aus Oesterreich⸗Ungarn in die in den 2
und 5 dieser Anordnung genannten Ortschaften nur mit einem Maul⸗ korbe versehen eingeführt werden. § 2. In den Ortschaften Staude, Miserau, Krier, Brzestz, Poreimba, Kobielitz, Radostowitz, Czarkom, Altdorf. Schloß Pleß, Schädlitz, Stadt Pleß. Cwiklitz,. Rudoltowitz, Ober und Nieder Goczalkowitz, Lonkau,. Groß Weichsel und Deutsch Weichsel im Kreife Pleß find sämtliche Hunde an solchen Orten festzulegen oder 6 einsusperren, die fremden Hunden nicht nge nolih sind. Der Feft legung gleichzuachten ist das Führen der mit elnem sicheren Maultkorbe . Hunde an der Leine.
§ 3. In den Ortschaften Warschowitz, Kreutzdorf, Pniowek, Pawiowitz, Ober, Schloß und Nieder Goldmanns dorf, Golassowitz, Vilgramsdorf, Jarzombkowitz, Sussetz, Riegersdorf, Kobier, Sandau, Studzien itz, Jan kowitz, Mezerzitz, Gillowitz, Zawadka, Gubrau, Siegfriedsdorf, GSrzawa, Miedzna, Wohlau,. Tannendorf, Gostin.,
gom, Karlowka, Woschczytz, Borin und Timmendorf im Kreise
feß dürfen die Hunde, soweit sie nicht festgelegt oder sicher ein- gesperrt sind, entweder nur ohne Maulkorb an der Leine geführt werden oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen unter dauernder Ueberwachung frei umherlaufen.
§ 4. Aus den in 383 und 3 genannten Ortschaften durfen Hunde nur mit polizeilicher Erlaubnis und nach . . tierãrʒtlicher lnterfuchung ausgeführt werden. Wird die Genehmigung zur Aus— 66 eines Hundes erteilt, so ist die Gres m, n , des Be⸗ timmungsorles von dem bevgrstehenden Eintreffen des Tieres recht⸗ zeitig zu , , Während der Ueberführung und am Be⸗ stimmungsort ist der Hund den gleichen Beschränkungen zu unter⸗ werfen, die für ihn zur Zeit der Ausfuhr am Herkunftsorte vor⸗ geschrieben waren.
§ 5. In den im 52 bezeichneten Ortschaften ist die Benutzung der Hunde zum Ziehen unter kö gestattet, daß sie dabei fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorb perfehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werden.
n den in den §§ 2 und 3 genannten Ortschaften kann ferner die Verwendung bon Hirtenhunden zur Begleitung von Herden und von Jagdhunden bei der Fagd ohne
edingung gestattet werden, daß ä. a