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— Q 7 —
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S n 8 31 1
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Ersten Staatsanwalt beim Landgericht zu Potsdam Dr. Mendels sohn zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat bei der Oberrechnungskammer zu er⸗ nennen.
Auf den Bericht vom 5. Juni d. J. will Ich der Ueberlandzentrale Stralsund, Aktiengeselldschaft in Stralsund auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzlamml. S. 2Ql) hiermit das Recht verleihen, das Grundeigentum, das zu den Anlagen für die Leitung und Verteilung des elektrischen Stromes innerhalb der Kreise Franz⸗ burg, Grimmen, Greifswald, Rügen und des Stadtkreises Stralsund des Regierungsbezirks Stralsund sowie der Kreise Anklam, Demmin und Usedom⸗Wollin des Regierungsbezirks Stettin in Anspruch zu nehmen ist, nötigenfalls im Wege der Enteigung zu erwerben, oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Von dem Ent⸗ eignungsrecht ist längstens bis zum 1. Juli 1917 Gebrauch zu machen. ö.
Neues Palais, den 14. Juni 1912.
Wilhelm R.
von Breitenbach. Syd ow. Zugleich für den Minister des Innern: von Schorlemer. An die Minister der öffentlichen Arbeiten, für Handel und Gewerbe, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und des Innern.
Ministerium für Handel und Gewerbe. Bei dem Ministerium für Handel, und Gewerbe ist der Kanzlist Huth zum Geheimen Kanzleisekretär ernannt worden.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts— angelegenheiten.
Im Anschluß an meinen Runderlaß vom 13. Februar d. J. U. H 16147, U. III. —
Zwischen der Königlich preußischen Regierung und dem Senat der Freien und Hansestadt Ham burg ist eine Vereinbarung mit nachstehendem Inhalt abgeschlossen worden: . 7 . Versetzungs- und Schluß bezw. Reife⸗ zeugnisse der Lyzeen, Oberlyzeen und Studienanstalten in Vreußen sowie die Versetzungs- und Abgangszeugnisse der staatlichen Höheren Mädchenschulen an der Hansastraße und am Lerchenfeld, ferner von den Unterrichts anstalten des Klosters St. Johannis und von ls höhere Lehranstalten für die weibliche Jugend anerkannten nichtöffentlichen Mädchenschulen in Hamburg, nämlich der
1) Paulsenstift Schule Vorsteherin Fräulein Glinzer),
2 Emilie Wüstenfeld⸗Schule Vorsteherin Fräulein Itzko),
3) Katholische Höhere Mädchenschule (Vorsteherin Fräulein Wiemann), ; . ö 4) Privatschule der Schulvorsteherin Fräulein Busse, 5 , Vorsteherinnen Fräulein Beit Fräulein Mosengeh), r .
3 rivatschule der Schulvorsteherin Fräulein Henckel, 7 Privatschule der Schulvorsteherinnen Fräulein H. Hübbe und Fräulein M. Hübbe, k
9 Privatschule der Schulvorsteherin Fräulein Keck,
9) Privatschule der Schulvorsteherin Fräulein Kreusler,
10) Privatschule des Schulvorstehers Dr. Loewenberg,
117 Milbergsche Privatschule (Schulvorsteherinnen Fräulein Krecke und Fräulein von Puttkamer), ö 12) Prwatschule der Schulvorsteherin Fräulein Mittell,
13 Privatschule des Schulvorstehers Pechner, .
14) Privatschule der Schulvorsteherinnen Fräulein A. Pre⸗ döhl und Fräulein L. Predöhl,— . JJ
15) Privatschule der Schulvorsteherinnen Fräulein Schäben und Fräulein Pfannenstiel, . . . k
haben in den beiderseitigen Staatsgebieten die gleiche Gültig⸗ keit, und zwar die Zeugnisse der vorbezeichneten Hamburger Mädchenschulen wie die Zeugnisse der Preußischen Lyzeen, in welchen die Klassen der Oberstufe in getrennten Jahreskursen unterrichtet werden. .
Auf die Höhere Mädchenschule und das Lehrerinnenseminar des Klosters St. Johannis in Hamburg finden die Bestimmungen meines Runderlasses vom 3. April 19609 UL HID 5649 U II, U IL — rückwirkende Anwendung.
Die im Königreich Preußen auf Grund ;
1) der Bestimmungen über die Entlassungsprüfung an den Lehrerseminaren vom 1. Juli 1901, .
2) der Ordnung für die zweite Lehrerprüfung
1. Juli 1901, . ö ᷣ ö 3) der Ordnung der Prüfung der Lehrer an Mittelschulen
und der Rektoren vom 1. Juli 1901, ; . 4) der Bestimmungen über die Prüfungen an den Ober⸗ lyzeen und über die Prüfung der Volksschullehrerinnen vom
11. Januar 1911, .
und die in Hamburg auf Grund - 1) der Prüfungsordnung für Volksschullehrer und Volks⸗ schullehrerinnen sowie für Mittelschullehrer und Mittelschul⸗ lehrerinnen vom 20. September 1911,
2) der Prüfungsordnung für steherinnen mittlerer und höherer 20. September 1911 4 . ausgestellten Befähigungszeugnisse werden gegenseitig
anerkannt. . ö.
Dasselbe gilt von den seitens der zuständigen preußischen Schulaufsichts behörden nach Maßgabe der Bestimmungen vom 11. Januar und meines Runderlasses vom 26. April 1911 — L IIL 16835 — und von den seitens der hamburgischen Ober⸗ schulbehörde nach gleichen Grundsätzen auf Grund der Bewährung usgestellten Befähigungszeugnissen zur endgültigen Anstellung als Lehrerin.
den
811
und
vom
Lehrerinnen und Vor⸗ Mädchenschulen vom
Die im Königreich Preußen abgelegte Rektorenprüfung wird der in Hamburg abgelegten Vorsteherinnen prüfung und umgekehrt die letztere Prüfung der preußischen Rekloren—
prüfung als gleichwertig erachtet. Berlin, den 5. Juli 1912. . Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. In Vertretung: von Chappuis.
mit Uebungen.
Verzei
der VBorlesungen und Uebungen an der Königlichen Berg⸗ akademie in Berlin im Winterhalbjahr 1912ñ13.
Professor Dr. Ja bnke: Höhere Mathematik und Mechanik 1
., und ihre Vorgeschichte geht aus dem jedem Entwurfe voran⸗
stellende Geometrie J mit Uebungen. —
hagen: Anorganische Chemie JI,
Mehner:
torium. — 2 — 2 Chemie I, Grundzüge der theoretischen Chemie, Chemisches Kolloquium. —
2 Einführung in die Phrsifalische Chemie und Thermo⸗ chemie JI mit Uebungen, Arbeiten im Physikorchemischen Laboratorium. — Dr. Rudolf ie! Radioaktivität mit besonderer Berücksichtigung radioaktiver Mineralien und Gewasser, Wärmelehre, n, ., Kol⸗ loguium. = Gebeimer Bergrat, Professor Dr. Schei be: Mineralogische Uebungen. Geheimer Bergrat, Professor Dr. Wahn schaf fe: Allgemeine Geologie, Geologie des Quartärs mit K — Professor Dr. Rauff: Paläontologie mit Uebungen,
palãäontologisches Repetitorium. —
für die Geologie Deutschlands
Professor Dr.
Mineralien.
Professor Dr.
in
und Geodäsie L' mit mit Uebungen Bergrat, Professor
kunde,
Arbeiten
Uebungen, Sch le
Regierungsrat
die Rechtswissenschaft
Dr. Schacht:
unternehmungen.
Palãobotanisches Kolloquium,
und Einzelanla . u — , ratorium r Loebe: Kokereichemie, Metallographie II, Metallographischen Formgebung beitu Metalle JJ. — Geheimer Oberbergrat Voelkel: Einführung in und Grundzüge des öß Bergrecht JI. — Geheimer Oberbergrat Reuß: S Volks wirtschaftslehre,
Berlin, den 10. Juli 1912. Königliche Bergakademie. Franke.
Kapitel aus der Paläontologie mit besonderer Berücksichtigung der wichtigsten Leitfossilien nebst An⸗ leitung zu deren Bestimmung. Das Mesozoikum Norddeutschlands. — f Potonis: Ausgewählte Kapitel aus der Palãobotanik, Palãohotanische Arbeiten für Fort⸗ geschrittene. — Dr. Got han; Paläobotanisches Maktikum. — Pro⸗ fessor Dr. Kühn: Petrographie. — Dr. Finckh: Gesnteinsuntersuchung mit Uebungen. Professor Kühn, . ; Petrographische Uebungen, Petrographische Arbeiten für Fortgeschrittene. — Geheimer Bergrat, Professor Dr. Beyschlag? lehre (Kohle, Salz, Petroleum). — Professor Dr. Krusch: Erzlager⸗ stättenlehre, Uebungen in Erzlagerstättenlehre, Untersuchung und Be- wertung von Erzlagerstätten. — Dr. Bärtl ing: Die Lagerstätten der nicht metallischen nutzbaren Mineralien. — Geheimer Bergrat, Keil hack: ꝛ tundm r . Professor Dr. Denkmann: Die Geologie des Siegerlandes und ihre Nutzanwendung auf die Spateisensteingãnge des Slegerlandes. — Professor Dr. Mich al; Die Geologie Deutschlands mit besonderer Beräcksichtigung der teftonischen Verhältnisse und kurzer Behand⸗ lung der nutzbaren Lagerstätten. — Professor Dr. Gagel: Geologie der deutschen Schutzgebiete mit besonderer Berücksichtigung der nutz⸗ baren Lagerstätten. Dr. Wei ßerm el; Geologie der deutschen Braun⸗ koblengebiete. — Professor Vater: Maschinenlebre mit besonderer Be⸗ rücksichtigung der Berg⸗ und Hüttenwesen⸗Maschinen 1 mit Uebungen. Regierungshaumeister Pmhoenip: ( h J Uebungen zur Einführung in die Maschinenlehre, Ausgewählte Saxitel
Dr.
boratorium für Aufbereitung und ftwirtschaft, Gewinnung, Förderung) die Bergbaukunde. — Professor sirtschafts lehre einschließlich Montan⸗ swirtschaft, Uebungen im Bergwirt⸗
ingen Markscheider
Dr. 1
Metallurgische Probierkunst ei . 1 t rohrprobierkunst, Chemische Te lagie. — Professor Dr. Peters: Elektrochemie, Elektrometallu chemie und Elektrometallurgie
.
im neter:
li 1912.
3 2m Quellen⸗
Infänger, Arbeiten im Elektrometal⸗
. ür Eisenprobierkunst für Geübtere. —
ch nis
2 Dar⸗ Professor Dr. Staven⸗ Arbeiten im chemischen Labora⸗
Professor Dr.
kineralogie I,
eologisch⸗
Dr. Harbort: Ausgewählte
Methoden der Die wichtigsten gesteins bildenden Kühn und Dr. Finckh:
Lagerstätten⸗
und Grundwasserkunde. —
Einführung in Maschinenlehre,
Dr.
— Bergrat, Professor
Fuhrmann: Markscheidekunde arkscheidekunde und Geodäsie III e Zeichnen. Geheimer I:. Allgemeine Hüttenkunde, lich technischer Gasanalyse, Löt⸗
Aaboratoriums übungen in Elektro⸗ e.
* führung; e C
ich techntscher ö Metallographische
Laboratorium.
und Bearbeitung
der
öffentlichen Rechts J, Zivilrecht J. —
Finanzierung von Montan⸗
—
mich einzureichen.
Bekanntmachung. Die in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 13. Juli 1889 („Zentralblatt für das Deutsche Reich“ S. 421) nach Schluß des laufenden Sommersemesters an der hiesigen Hoch⸗ schule abzuhaltende tierärztliche Fachprüfung beginnt am . Dienstag, den 15. Oktober d. JJ; Die Meldungen dazu sind bis zum 30. September d. J.
Hannover, den 15. Juli 1912. . Mit Wahrnehmung der Direktoratsgeschäfte beauftragt: Dr. Tereg.
an
Seine Exzellenz der Wirkliche Geheime Rat Wackerzapp mit Urlaub nach dem württembergischen Schwarzwald.
Abgereist:
Prã
sident des Reichseisenbahnamts,
gegen.
Gastein abgereist.
An die Königlichen Provinzialschulkollegien und Regierungen.
Preußen.
Nichtamtliches. Dentsches Reich. Berlin, 17. Juli.
Der Königlich bayerische Gesandte Graf Lerch en feld Köfering ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Generalstaatsanwalt, e Supper hat Berlin mit Urlaub verlassen.
Der Vizepräsident der Oberrechnungskammer, . Geheime Oberregierungsrat von Fran gois ist nach Wildba
1
Wirkliche Geheime Oberjustizrat
Im Kaiserlichen Gesundheitsamt sind Entwürfe zu
Fest setzungen über Lebensmittel n , g,. worden,
hi nunmehr durch die Verlags buchhandlung von Julius Springer in Berlin der Oeffentlichkeit übergeben werden und im Buchhandel zu beziehen sind. Der Zweck dieser Entwürfe
gestellten allgemeinen Vorwort hervor, dessen Wortlaut
ier folgt:
h . das Reichsgesetz vom 14. Mai 1879. betreffend den Ver⸗ kehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, ist der Verkauf von gesundheitsschãdlichen, verdorbenen, nachgemachten oder verfälschten Nahrungs⸗ und Genußmitteln unter Stra'e gestellt. Die endgültige Entscheidung darüber, unter welchen Umständen ein Nahrungsmittel als gesundheitsschäblich, verdorben, nachgemacht oder perfälscht anzusehen sein wird, steht den Gerichten zu, die sich hierbei in der Regel auf das Gutachten von Sachverständigen stützen müssen. Um den Mißständen, die sich aus der wider prechenden Beurteilung von Lebensmitteln darch verschiedene Sachverständige ergeben, zu be⸗ gegnen, sind in den Jabren 1894 bis 1902 auf Anregung und unter Mitwirkung des Kaiserlichen Gesundheitsamts von einer Kommission erfahrener Vertreter der Nahrungemittelchemie die Vereinbarungen zur einheitlichen Untersuchung und Beurteilung don Nabhrungs⸗ und Genußmitteln sowie Gebrauchsgegenständen für das Deutsche Reich!) ausgearbeitet worden, die kurze Beschreibungen der einzelnen Nahrungs⸗ mittel und der zweckmäßigsten Untersuchungsverfahten sowie An halts⸗ punkte für die Beurteilung enthalten. Diese Vereinbarungen! und die inzwischen auf den Jahresversammlungen der Fieien Vereinigung Deutscher Nahrungsmittelchemiker! angenommenen Abänderungs⸗ vorschläge zu einzelnen Abschnitten der Vereinbarungen“ bilden in den meisten Fällen, besonders für die aus den Kreisen der amtlichen Nahrungsmittelchemiker entnommenen gerichtlichen Sachderstãndigen, die Grundlage für die Beurteilung. Da die Vereinbarungen, in⸗ dessen keinen amtlichen Charakter tragen, so sind die Gerichte an die darauf gegründeten Gutachten ebensowenig gebunden wie an diejenigen frei urteilender anderer wissenschaftlicher oder gewerblicher Sach⸗ verstãndiger.
ö Ansicht ausgehend, daß in den Vereinbarungen. den Interessen der Nahrungsmittelgewerbe und den Dandelegebrãuchen nicht genügend Rechnung getragen sei, hat vor einigen Jahren der Bund Deutscher Nahrungsmittelfabrikanten und ãndler ein Deutsches Nahrungsmittelbuch herausgegeben, das im Jahre 1909 in zweiter Auflage erschienen ist“) und für eine Reihe von Lebensmitteln Festsetzungen über die normale, handelsübliche Beschaffenheit, die n Zusätze und Behandlungsweisen, etwaige Ten n zeichnungs⸗ pflicht und Jonstige Beurteilungsgrundsätze enthält. Die Festsetzungen dieses Buches, die im wesentlichen die Ansichten der beteiligten Industrie⸗ und Handelskreise wiedergeben, stimmen zwar in manchen Punkten mit den Vereinbarungen‘ überein, weichen aber in anderen erbeblich davon ab. Durch die Berufung der einzelnen Sach verständigen auf die Vereinbarungen, einerseits, das Deutsche Nah⸗ rungsmittelbuch anderseits ist daher die Unsicherheit in der Beurteilung zweifelhafter Fälle noch gesteigert worden; nicht ohne Berechtigung wird von seiten des Nahrungsmittelgewerbes und des Handels geklagt, daß es oft erst durch den Ausgang eines Strafverfahrens möglich sei, zu erfahren, was erlaubt und was verboten sei. . Unter diefen Umftänden haben die beteiltgten Freise wiederholt angeregt, durch amtliche Vorschriften über die an die einzelnen Lebens⸗ mittel ju Liellenden Anforderungen den erörterten Mißständen ab— zuhelfen. Wie eine am 27. März 1911 im Kaiser lichen Gesundheitsamt
dhe
Dil id
1 ; 2 86 i r. Hande reine sñ 16 . auf] beteilig
Nun erscheint eine Festlegung der an die einzelnen Lebensmittel zu stellenden Anforderungen durch Gesetz mit Rückicht auf die Veränderlichkeit der Verhältnisse, auf die Anwendung neuer Roh⸗ ffe. auf neu auftauchende Behandlungsweisen und Fälschungẽ⸗ Vielmehr wird die beweglichere Form amt—⸗ licher, für das ganze Reich gültiger Verordnungen zu wahlen sein. Ohne Lie verschiedenen denkbaren Wege zur Ausführnng dieses Ge⸗ dankens näher zu erörtern, sei hier nur auf die Möglic keit hin— gewiesen, durch Umgestaltung und Erweiterung des 55 des Nahrungs⸗ mittelgesetzes dem Buandesrate oder einer anderen Stelle die erferder⸗
stoffe. ust mittel nicht zweckmäßig.
— W111 lichen Befugnisse zu erteilen. ö . . Eine solche Regelung würde indessen unvollkommen bleiben, wenn dabei nicht gleichzeitig eine Lücke ausgefüllt würde, die im Nahrungs⸗ mittelgesetz sich mit der Zeit sehr fühlbar gemacht hat. In dem seinerzeitigen Entwurf dieses Gesetzes war unter der verbots⸗ widrigen Behandlung von Lebensmitteln auch das ‚Versehen mit dem Schein einer besseren Beschaffenheit! aufgeführt, worunter auch eine irreführende Etikettierung verstanden sein sollte. Da aber in der von den gesetzgebenden Faktoren beschlossenen Fassung des Gesetzes nur noch der Begriff „Verfälschen! schlechthin verblieben ist, hat die Rechtsprechung entschieden, daß darunter nur eine an der. Ware selbst vorgenommene Manipulalion, nicht aber eine bloße Etikettierung oder dergleichen zu verstehen sei. Das Felhalten unter einer zur Täuschung geeigneten Bezeichnung ist im Gesetz nur für verdorbene, nachgemachte oder verfälschte Lebensmittel unter Strafe gestellt. Wer also z. B. Ziegenmilch als „Kuhmilch“, Mor sberren als „Preißelbeeren', minderwertige Fische unter dem Namen eines hochwertigen Fisches verkauft oder einen vom Erzeuger richtig bezeich⸗ neten und als solchen bezogenen Kirschsaft seinerseits als Himbeer⸗ saft: weiterverkauft, kann zwar unter Umständen wegen Betrugs, wegen unlauteren Wettbewe bs oder in anderen Fällen auf Grund des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen, nicht aber auf Grund des Nahrungsmittelgesetzes zur Rechenschaft gezegen werden. Durch das Verbot einer irreführenden Bezeichnung der in den Verkehr gebrachten Lebensmittel überbaupt würden nicht nur diese Mängel beseitigt, sondern auch gleichzeilig Täuschungen beim Verkauf sogenannter minderwertiger Nahrungemittel getroffen werden. Dementsprechend wird das Bedürfnis anzuerkennen sein, in Er⸗ weiterung und Zusammenfassung der bisherigen Nahrung mittelgeseßz gebung (insbesondere von 5 367, 7 des Strafgesetzbuchs und S§ 10/11 des Nahrungsmittelgesetzes das Verkaufen und Feilbalten von Lebens⸗ mitteln, die verdorben oder verfälscht oder nachgemacht oder irreführend bezeichnet sind, allgemein unter Strafe zu stellen. 5 Da in den meislen Fällen die Beurteilung der Lebensmittel sich auf. deren Untersuchung gründet und die Wahl des Untersuchunge⸗ verfahrens vielfach von ausschlaggebender Bedeutung für den Ausfall der Beurteilung ist, so ergibt sich obne weiteres auch die Not—⸗ wendigkeit, amtliche Vorschristen für die Untersuchung der Lebeng⸗ mittel zu erlassen, wie sie sich bereits zur Ausführung ver—⸗ schiedener Sondergesetze für die Untersuchung von Fleisch und Fetten, Butter und Kase, Wein, Zucker) als unentbehrlich erwiesen aben. Eine Befürchtung, daß etwa amtllche Untersuchungs⸗ vorschriften hinter den raschen Fortschritten der analvtischen Wissen⸗ schaft zurückbleiben könnten, erscheint dann unbegründet, wenn einer seits der Verordnungsweg beweglich genug gestaltet wird, um jederze t eine schnelle Abänderung der Vorschriften zuzulassen, anderseits grund⸗ säßzlich ausgesprochen wird, daß ker Chemiker in Ausnahmesällen auch solche Untersuchungsverfahren anwenden darf, die von den amtlich vorgeschriebenen abweichen, wenn sie nach seiner wissenschaftlichen
) Verlag von Julius Springer, Berlin, 1897 — 1902.
) Carl Winters Universitãts bu handlung, Heidelberg, 1909.
Ueberjeugung den amtlichen Verfahren gleichwertig sind 22 ren bei der Mitteilung deg are g nem if,
äbertragen worden. In den diese Behörde unter anderem schriften Täuschung' zu erlassen sowie Unter suchung methoden und
Bundesrat, dem für die rische Gesundbeitsamt zur Ve brauch gemacht und
In ähnlicher Weise, wen Verhältnisse übertragbar, ist ven Amerika geregelt. Das rugs Act“. zelnen Staaten der Union und
ö
z 1 5 1
äabrungsbestimmungen
Eurit for Food
1 ding? eingehende mitteln erlassen worden; ebenf die Anforderungen und ere Reihe von Lebensmittel
ebenemittel bestehen in allen diesen Ländern strenge Vorschriften. In erreich werden auf Veranlassung der ö br mit Lebensmitteln, ihre Untersuchung und Beurteilung maßgebenden
zesichtspunkte in einem umfan austriacus* zusammengestellt,
ums des Innern für den Richter zwar nicht eine ein fe Behelf sein soll.
SJ ergiht siük somit aus den vorangegangenen Darlegungen, daß kwehl das Bedürfnis wie auch die Möglichken best tn Wege
wohl aber ein fachtechnischer
der Verordnung Vorschriften b
suchung der Lebensmittel zu erlaffen. nach Schaffung der gesetzlichen Unterlage zweckmäßig nach einem einheitlichen Plan auszuarbeiten
zugrunde zu legen wäre:
An die Spitze werden dle Begriffsbestimmungen des betreffenden
Wbensmittels und seiner Sorter Beschrãnkungen,
forderlich sind; denen zu beurteilen ist, rfälscht, nachgemacht oder irre hnitt enthält die Vorschriften
Die ersten drei Abschniite wurden urteilung der Lebensmittel durch den Richter,
en übrigen die Grundlage für en Sachverständigen bilden.
Wenngleich zur Zeit der
Tönungen noch fehlt, so erschien es dafür vorzubereiten und damit ie zu fassenden Regelung zu eitsamt sind daher nach den erörterten Gesichts punkten Entwürfe zu stseäzzungen über einzelne Gruppen von
Tra F Aua
63 —
orden, die sodann im Reich
sewie ven geeigneten durchberaten wurden.
Diese Entwürfe werden bereits jetzt veröffentlicht, damit all 261 . ( * r 2 1 64. 1 ⸗ ö. eiligten Gelegenheit erhalten, sei es öffentlich, sei es in Eingaben as Kaiserliche Gesundheitsamt, ö
Be selche Acußerungen sollen
iber zu bedenken, daß,
langwieriger Vorarbeiten artet werden kann, daß die
befriedigt finden werden,
n Reihe strittiger Fragen, iberstanden, zwischen den
ee. wen
auchern. oder zwischen den Anforderungen r 2. ebnischen Möglichkeiten ein geeigneter Mittelweg gefunden oder werden mußte. s
ischeidung getroffen nmt jedoch allen Beteiligten e Unsicherheiten n gegeben werden, dna anzupassen verstehen.
— W
h möglicher Zweifel sind der n JBegriffsbestimmungen, den ndsatzen beigegeben.
wen Erläuterungen zu re Interesse gewesen und wungsvorschriften sind, der Wissenschaft angepa aulgenommen, die einer
Hin 1 . 2 . 17 Dee hierzu erforderlichen literarischen und en, die großenteils im Kaiserlichen Gesundheitsamt ausgeführt
ind zum Teil in besonderen Veröffem lichungen niedergelegt,
nter dem Titel „Experimen eitung der Vereinbarungen kilung von Nahrungs⸗ u landen für das Deutsche ten aus dem Kaiserlichen
1 Springer, Berlin, fortlaufend erscheinen. ; Zunächst erscheinen die Entwürfe zu Festsetzungen über über Essig und Essigessenz sowie über Speise⸗
32 honig,
ate und Speise le.
3 Entwürfe zu ichen Behörden, n solche auf dünnerem?
De falls die Bestellung innerhalb dreier Monate nach Er— en des betreffenden Entwurfs unmittelbar bei der Verlags⸗
Handlung erfolgt.
. . Hut. Meldung des „W. T. B.“ ke =, Iltis“ in Swatau und S. M. S. „Luchs“ in
Japan) eingetroffen.
zum Schutze der Gesundheit und e m ngen über die anzuwen ? enden j ie Untersuchungsobjekte aufzustellen. Vorbereitung der Verordnungen das schweize⸗
insbesondere dem vom schweizerischen Verei analptischer Chemiker ausgearbeiteten Schwein erich ren ge, men analptischer er aus Schweizerischen E = buch gesetz liche Kraft verliehen. .
das übrigens nur für den
mu enthalten ber den Begriff der Verfälschung überhaupt und in den f. ö ̃ Products. Rstimmungen für die einzelnen Lebensmittel, die in Fällen durch das Ackerbaudepartement Food Inspection Decisions).
Verordnungen über
die zum Schutze der menschlichen Gesundheit etwa ein weiterer Abschnitt umfaßt die Grundst ob das betreffende Lebensmittel o?
Sachverständigen aus den einschlagigen Gewerbe⸗ Vertretern der praktischen
elch sorgfältig geprüft und geeignetenfalls bei ' Hestletzung der endgültigen Fassung berücksichtigt werden.
und eingebender Beraturgen sind, doch nicht
beseitiat und denen sich Handel und Gewerbe
. ga 37 Zur Grleichterung des Verständnisses und den Entwürfen kurze Erlãuterungen zu
Auch die Untersuchungsvorschriften mit tech⸗ versehen, nd ift daher unterblieben. soweit als
Abnehmer, die eine größere Zahl (mindestens 300 Exemplare) Festsetzungen über Lebensmittel“ Zeitschriften, Interessentengruppen),
2 8
ob eine derartige Regelung durch⸗
uf die einschlãgigen Verhãltnisse in sind durch das SBundesgesetz
Verkehr mit Lebensmitteln
dem Bundesrat weitgebende Befugnisse 55 des Gesetzes ist
Artikeln 54 und beauftragt worden, die nötigen Vor⸗
zur Verhütung von
Grundsäße in der Beurteilung der Hiervon hat der schw izerische
rfügung steht, in vollem Umfange Ge⸗
nw auch nicht ohne weiteres auf deutsche die Frage in den Vereinigten Staaten entsprechende Gesetz The Food and . Verkehr zwischen den ein— mit dem Auslande gilt, und seine Aus⸗ sehr eingehende Festsetzungen Standards amtliche Begriffs. e zweifelhaften nãher ausgelegt werden Auch in Spanien sind neuer⸗
die Beurteilung von Lebens. o hat Frankreich amtliche Festsetzungen die Untersuchunge verfahren für ene n getroffen. Ueber die Bezeichnung der
genaue
Regierung die für den WMr⸗
greichen Werke „ Codex alimentarius das nach einem Erlaß des Mini bindende Norm,
züglich der Beurteilung und Unter⸗
Diese Verordnungen würden
sein, dem etwa folgende Einteilung
zgestellt; es folgen die Verbote oder
führend bezeichnet ist. für die Untersuchung. die Grundlage für die Be— der letzte Abschnitt neben die Beurteilung der Lebensmittel durch Ver⸗ doch zweckmäßig, einstweilen den
zugleich ein Bild von der ins geben. Im Kaiferlichen Gefund⸗
gesetzliche Rahmen für solche
n von Lebensmitteln ausgearbeitet sgesundheitsrat unter Zuziehung von und Handelskreisen Nahrungs mittelchemie
Stellung dazu zu nehmen. Ali Es
n die Entwürfe auch das Ergebnis
alle
beteiligten Berufskreise Wünsche
schon deswegen nicht, weil bei einer in denen sich gegensatzliche Interessen Ansprũchen von Erzeugern und Ver— der Gesundheilspflege und
J Auch in diesen Fällen der große Vorteil zugute, das be— an deren Stelle zweifelsfreie Vor erfahrungs⸗
zur Beseitigung etwa
Verboten und den Beurteilungs⸗ breite Oeffentlichkeit Die Unter⸗ t nur möglich, dem neuesten gt, und es wurden nur solche Ver— kritischen Nachprüfung standgehalten experimentellen
väre für die
telle und kritische Beitrãge zur Neu⸗ zur einheitlichen Unterfuchung und nd Genußmitteln sowie Gebrauchs⸗ Reich. als Sonderbände aus den Gesundheitsamte ! im Verlage von
zu beziehen er⸗
apier ungeheftet zu ermäßigtem
sind am 15. d. M.
Desterreich⸗ Ungarn.
e. ami deu tsch⸗ Jen, die letzthin tehend bezeichnet mia“ plötzli che Einsprachigkeit bei ngen. Der deutsche Sta
tschechi
wurde,
so günstig standen, daß ihr Abschluß als dadurch gefährdet, daß
schen Ausgleichsverhand⸗
werden nach einer Meldung der die Tschechen volle den Prager staatlichen Behörden
sprache.
wegen den
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Panamakanal 2
stimmungen der nicht mit dem
seien, der festsetze,
Bill,
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ersucht. ein Eingreifen seitens zu werden. Auf die 2b für ähnliche Fälle britischen Offiz eren
dent Fallieres,
lassen wird. eine Anzahl anderer
führte der Großwesir die Politik der Reg Das Programm des
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de beldenhaf Truppen.
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Frieden enden, machen wolle. Man habe der Turkei
53 , , Diese Bedingung all mit
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Sou verãnitãt. Das Der Großwesir Ruß lands wegen habe. es abe
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ßwesir lobte von Degen der stritti
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ndere Fragen, die das einen juristischen werde antworten,
der Großwesir aus, mãchte Griechen land
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gegeben.
wesir zunächst auf projekts hin und
( gab d keiten, die eine
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prüfe die Frage ministe riums. Es unterstellt werden. zum Generalstab
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edel. Rammer, streben, gegeben seien, die müsse man Forderung
Neuwahl und n wies werden müsse, ũbrigens doch zu nach
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Die britische Regierung sei
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dritten Artikel des seien daß der schiffe aller Nationen frei auf Bedingungen oder Laften gegen keine Behandlung eintreten werde richtig gehalten, diese Einwend Staaten auseinanderzusetz die Bill n
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sicherlich eine jener Fragen sei, falls die Ordnung im Säden nicht wiederhergestellt werde.
Frankreich. Justizministers Briand hat der Präsi⸗ „W. T. B.“ meldet, wegen politischer oder Rest ihrer abzubüßenden Strafe er⸗ Begnadigten befinden sich Hervé und e Antimilitaristen. . . — Im gestrigen Ministerr minister Leb run Bericht über den auf der Berner Konferenz.
Regierung der britischen Frage
des Vertrages von 1901 Danamakanal für Handels oder Kriegs⸗ und offen stehen solle, .
Deswegen babe die Reglerung es für ndungen der Regierung der en, damit sie och beraten In Beantwortung einiger Bersien betreffenden Anfragen e Sir Edward Grey: ö ö rufsische Gesandtschaft in Teberan habe um die einer Abteilung versischer Kosaken in Stärke von russischen Offizieren und dier nicht etatsmäßigen Offizieren in Täbris
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Türkei.
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deshalb nicht für den Frieden. ngeführt werden, den beiden Fällen. Regierung geführt. ert werden,
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Dardanellen
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wobei diese ihr Erstaunen , ,, ,
Aeußern Ssasonow habe geantwortet, persönliche
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n Giers, der stets Auch Ssasono
26 28
bestraft
z . geregelt werden. Vorgänge in Albanien ein Ihre Forderungen, die den
daß all
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den
zberständnis handelte. Mit England iinungsverschiedenbeiten über Fifenbabn, und 6. 3 Kabinett beizulegen nünsche. ieser Sache dem Botschafter in London Beamten der Pforte dorthin entsandt. England nn en e, , ., 2 — tworten, und es sei zu hoffen, Teile zufriedenstellend ausfallen werde. daß der Schritt der Regierung und der? Achtung verschafft habe und da riechen lan ö di altung der Mächte sie respektiere. Nini sterprafidert Venizelos halte die freundschaftlichen zur Pforte aufrecht und werde Griechenland nicht
sürzen aus dem Frieden für Griechenland Auch Oesterreich- ungarn, das in diesem Sinne den
z „Er habe zu esterreich, Ungarn das hoffe, daß Tatsachen dieses Vertrauen rechtfertigen werden In seinen Darlegungen
as ernsthaft anderen Balkanstaaten gute Ratschlage
en, . 5 die Schwierig⸗ unter dem alten i gegenübe dem Auslande eingegangener Verpflichtungen fer n in e, den. Die Reglerung ̃ Beteiligten mit einander . Gerüchte von Mißbräuchen in Nilitãr verwaltung einging, meinte er mit dessen Mißbrãuche
werden. er Reorganisation dürfte der Kontrolle des Auch sollen die Beziehungen des Friegsminifteriums Der Großwesir und nannte die Sturz des Kabinetts. Auflõsung der ach Provinzen geregelten Militardienst er. er als ungesetzlich
sei bemüht, die legitimen in Eintlang
zurũck.
Wah
N —
gesetzlichen
seien
albanischer
in
werde.
Regierung scheine nicht verlangt des Konserbativen und Unionisten Vate, le. Suden gebildet werden würde, antwortete Grey, daß dies die man im n
Fortgang der Verhandlungen
g ewig dauern, er werde aber das bedeute nicht, daß die Türkei sofort Frieden gungen müßten
der isse Anerbietungen darunter die Aufrechterhaltung der Autoritat des
ü und werde immer sein der religiofe
adtgemeinde die doppelsprachige Amts⸗ ichen Behörden aber die e 3
gestern der Staatssekretär des Erwiderung auf eine en Behandlung britischer Sch benutzen würden, laut Meldung des
Ansicht, daß einige der Be⸗ amerikanischen Senat vorliege, zu vereinbaren
r sodaß in Hinsicht Nation eine unterschledliche
Noro ĩ w Vereinigten
berũcksichtigt werden könnten,
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dem Ersuchen zugestimmt, und
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eine persische
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müsse,
einen Erlaß ähnlicher Ver⸗
at erstattete der Kolonial—
eg sei die der Türkei.
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ö 1 ö zug auf die italienischen Bwesir, die Pforte habe
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Der Großwesir erinnerte in Tripolis kämpfenden
g für die Ver⸗ Offiziere, ins befondere mit dem
vielmehr annehmbar sein. für den Frieden gemacht, Kalifats. Das Kalifat telpunkt aller Moöhammedaner. Der Prãzedenz⸗ denn es bestehe Außerdem babe Eine Entschãdi⸗ das Ziel der Reglerung Aufrechterhaltung der Geld verkauft werden. über einen Schritt über einen Schritt ausgedrũckt
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Politik wies der Groß— angtolischen Bahn
g beseitigen Intereffen bringen. Indem er einigen Zweigen der t Bezug auf Mahmud 'hrenhaftigkeit niemand bestãnden, würden Die Regierung des Kriegs Finanzministerlums
ging dann auf die Albaner treu und
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ãndern Mitteln
wenn zu⸗ vorgekommen vorkommen, so greifen. Die Beamten halte er
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Anfrage iffe, die
Verwaltung bereit zablreich vertreten. Wenn die Albaner den Ein⸗ flüsterungen interessierter Personen Gehör schenken, wenn sie von der Türkei ihr Schicksal wie das anderer Ottomanen loslõsen warden so wäre das sehr unheilvoll. Er werde dem Ministerrat vorschlagen einen oder zwei Beamte nach Albanien zu schicken, die dort die —— studieren sollen. Die bedauerlichen Vorgänge hätten auf das Augsard einen schlechten Eindruck gemacht. Die , wolle nicht zum Janitscharen· Eystem zurückkehren. Um sich das Land zu erhalten müßsse, man Vorgängen dieser Art zuvorkömmen. Der Grohwesi widerlegte dann unpatriotische Behauptungen, die das Kabinen ver⸗ urteilten, er verteidigte das Kabinett, das die Interessen der Türkei vertrete, und stellte dann zum Schluß die Vertrauensfrage.
— Die Regierung wird, einer Meldung des, W. T. B zufolge, eine Generglamnestie erfaffen und allen verbannten ersonlicheiten die Rückkehr nach Konstantinopel gestatten.
(L2n Ues küb obiger Quelle zufolge gemeldet wird, sind die militärischen Operationen gegen die Rebellen von Lab erfolgreich. Die Lage in der Gegend von Pritschtina hat sich gebessert. Der Walk von Kossowo ist nach Uesküb zurückgekehrt. ᷓ
Dänemark. Der König empfing gestern, wie W. T. in Amalienborg den deusschen Gejandten Dr. haufen der sein Abberufungsschreiben überreichte. Nach der Audienz beim König wurde der Gesandte von der Königin empfangen. ;
B.“ meldet, von Waldt⸗
Amerika.
Nach erregter Debatte hat das amerikanische sentan ten haus gestern, wie, W. T. B.“ meldet. Die Bill des Kongreß nitgliedes Beall angenommen, durch die der Terminhandel in Baumwolle verboten wird.
Von Moore wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, durch den der Staatssekretär ermächtigt wird, mit großbritannien und den anderen Mächten Verhandlungen einzuleiten über die Veutralisierung des Panamakanals und die Teilung der Bau⸗ und Erhaltungskosten des Kanals zwischen den Mächten. Der Gesetzentwurf erklärt, die Neutralisterung würde die Erhaltungskosten des Kanals bedeutend vermindern und dem Handel wie dem Weltfrieden zugute kommen. —
Reprä⸗
Asien.
Nach einem amtlichen Bericht des Vertreters des Statt⸗ halters im Kaukasus Generals Schatikom ist, wie, B. TB. meldet, auf Befehl des Oberkommandierenden des Kauka fischen Militärbezirks am 9. d. M. eine Expeditionsabteilung aus Ardebil gegen die Schahsewennen ausmarschiert Am 14. Juli kam die Vorhut, die aus drei Kompagnien mit zwei Maschinengewehren, einer Gebirgsbatterie und zwei Kosaken— sotnien bestand, mit den an Zahl überlegenen Schahsewennen ins Gefecht, das von Morgens 7 Uhr bis Mittags 12 Uhr dauerte. Die feindlichen Angriffe wurden zurückgeschlagen und die Vorhut schloß sich der Abteilung wieder an. Die Rusfen hatten einen Toten und einen Schwerverwundeten, während die Schahsewennen mindestens 30 Mann verloren haben sollen. . Die chinesisch e Na tionalversamm lung gestern, wie, W. T. B.“ meldet, steu er angenommen. Der die Steuerpflicht für folgende legungsscheine, allgemeine
hat eine Bill über die Ste mpel— Kommissionsbericht schlägt unde Dokumente vor: Hinter— hein ae Tuittungen, Kontrakte, Ver⸗ sicherungsquittungen und Policen, Aktien, Obligationen Rimessen Promessen, Erbschaften, Darlehens vertrãge und Teilhaberschaftskontrakte. Die Gebühren sollen 2 Cent für einen Wert von 19 bis 6) mexikanischen Dollar betragen und allmählich steigen, sodaß sie einen Dollar für den Wert von mehr als 50 000 mexikanischen Dollar aus⸗ machen. Diese Sätze würden, obwohl sie nicht übermãßig hoch sind, ein der Staatseinkünfte bedeuten!
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Koloniales.
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und, diejenige des Bergbetriebes felbst ern einen Eindruck vom ges el In G Aussichten des Ackerbaues nach Omaturu. Die ersuchen. ine besondere — Die Weiterreise
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zer Dann ging die Reine ihren Ackerban⸗ , zufrieden.
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Betrieb guf der ganzen ora 1. Juli eröffnet worden.
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Die Gleisspize auf der Neu baustrecke nach dem Tan ganjikasee war am gleichen Tage auf 36 km westlich von T , . ö ö angelangt.
Statistik und Volks wirtschaft. ü erseeische Auswanderung
und in dem gleichen Zeitraume es Vorjahrs.
utsche Auswanderer im Monat Juni 1912 1911
233 927
475 1208
450
Es wurden befördert
Bremen.
Hamburg .
deutsche Häfen zusammen⸗
fremde Häfen (soweit ermittelt
überhaupt 1658
Aus deu tschen Häfen wurden im Monat den 1208 deutschen Auswanderern noch Staaten befördert; burg 13 849.
1585. Monat Juni 1912 neben Aus ; ; 28 284 Angehörige fremder davon gingen über Bremen 14 435, uber Ham⸗
. Zur Arbeiterbewegung.
Ein Teil der Arbeiter der Mechanischen Segeltuc⸗ weberei und Zeltfabrik von Baumann und Federer in Sassel bat nach vorhergegangener Kündigung vorigen Sonnabend die Arbeit niedergelegt, wen Forderungen der Weter und Weberinnen abgelehnt wurden. Mit den Schlossenn der Reparaturwerkstaktt hat slattgefunden.
die
der Diplomatie und
Di ; 3 eine Einigung ie Arbeiter der Färberei und Imprãgnierung haben dagegen eine