wichtige Rechtsfolge handelt, die allge⸗ bringen nur solche Aenderungen, die das Wesen des Verbands zeichens
ĩ i 1 gen aner des Zeichenrechts verlangt. 1) die Beseitigung der Voraussetzung von Wohnfikz oder 3 ! . gelegentliche Wanderungen nicht den mit Ftücksicht auf den Träger de Zeichen
8 . 8 i . 3 weite ö , , , e ß eite eilage je e en ma ö em e 1 2 2212 ö . 85 ĩ . ö 2 2 9 di au
2 fuer und Zeichenanmeldungen, eingereichten , den par n, ,,, za. al gfier ng solck ande in Hetrach., welche ge
2 * 2 9 ̃ 2 i Kö zum Deutschen Reichs d König Staats , , , i Trede, ,,, , Dentschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger. 9 den S6 . 9 = 2. des Entwurfs geregelten der durch die neuen Veslimmi e fen en; 8 nil in rn. e . Gigenschaften der . . ö D 17 1 3 ᷣ — Diele in den. artilemm Ja. Mh bie Beteiligten geübt werden soll. wie- bande & sich um sffentlicrgg themen ur wifgahe 2 J erlin, Freitag, den 19. Juli 1912. Fragen find im folgenden näher erörtert. Artikel In. Schutz a meg re, ,. ö ee e ie an in W ö. 2 ist ausgesprochen, daß den Die das Waren ich nnch, er,, . 66 Enach . 22 ,,, r k einen Im Artikel 2 der Washington. en. . b und Sch
5 ESchluß aus der Ersten Beilage) die Entschẽdigungẽ . ; . , ., h bis . der erzeugt werden. . ö d. für die e Entschädigungeklage nicht zu entbehren sein. Hier aber entstehen 3 24h. . 2. s Wohnsitzes oder einer Washĩngton⸗ Akte (Artikel , 2 ,,, * . Kö . . 36. . ö , ö ,,, Ie eee den inter- ö a . 3 , wernis eines Geschaf ts 5 24 . * 13 3 hn ge e, ein, n. Die Vorschriften über Verbandszeichen enthalten Abweichungen Niederlassung in . Wen wrd, nicht auferlegt werden darh pin setzgebung. JZunächst ift ö. Tie Wappen und Hoheitszeichen hu 96 sehen werden muß, so i icht angangig, guch auf ; ö 2 ö schãdigun ge an svprũche oe. ellend maben Hnnen. Das * . Ge, ron dem gemeinen Warenzeichenrecht und Vergünstigungen, die aus. K . , we, e, ; n ,, iber Keul ser tech blher fremtken Ver- i g, , , dien, ker Verband . 1 . , , , , è= as 3 5 s Warenbezeichnungs⸗ ; . e, d, tes fein, das weitgehende ,. ; . . x icht anwendbar ist der im Zeichenrechts keinen Scha = 431 ᷣ zeshalb ist vorgeseben, daß diese Vorschtiflen nur dann Anwendung
. J a , ., t 9 Nr. 2 aufgeführte Loschungs grund — schäfis. öts keinen Schadenersatz verlangen, da er nur Lizenznehmer ; 12 ; e e. und . . * 36 ö . l , en ö hat ö m. 86 3 . . er , n ern . . . nur f triebs ö. ö . eines . . 3h ö. . .. 3 ö. i . ö . 3 . w . ö troffen. Inhalts dieler isten Raend hät, nur unter be⸗ enehmigte ordert. = — eFung der Eintragung eines Verbandezsichens ist. Dieser Vor- 1h 4 23 ie Geltendmachung des dem seitigkeit verbürgt ist. äs nsitz Der keine Niederlassung im Inland hat, 33 *. enzeiche 6G rechtsfahigen Verbänden. . rift entspri j ue g. 3 einzelnen Mitglied erwachsenen Schadens dem Verbande zufällt. . n N, er gig ung . 3. ee. 9 ö Andere en, sind folgende; kung der Verbände auf nur e in . . 1 In welcher Weise alsdann die Auseinandersetzung zwischen dem n ele g ern m. Jie n e , , der mit In der Literatur ist die Beschrãnkung 3 ist, daß die meisten hesteben. In diesem Falle rechtfertigt e sch auch, den? 8 9 ate zu Verband und dem Mitglied erfolgt, bleibt der Fesssetzung durch die ne e, , k 3 ? fi, fiche de net mehre m ö so wird die Be , 3 . lala 3 2 ; ,, . Uuslegung, die das . Verbände sich mit i ne m g ht. Wenn z. B. um Beispiele der Löschung zu eröffnen, zumal da es Schwierigkeiten machen kann ; ; 8. , e . . ne, ,. den Wappen, Hoh in éohrenzeichen e lt ist. zffent⸗ schrän kung 6 ,, Die e,, von Schokoladefabrikanten je sie nach der Auflösung des Verbandes im ,, . Wie oben bereits ausgefübrt wurde, befinden sich eine Anzahl i e , f, kh e bil her nel unbeschrntt An, k ö * ö Berbands ange zörigen gegen 6h ö ; ;
o
; . . n Verkehrs wesen. i er Dole und für reinen Kaas, kö Zeichen in der Rolle, die unzweifelhaft den Charakter von Verbands⸗
hat z. B. für das Gebiet des Wettbewerbsrechts die lichen Wappen. f dem Unlonsrecht und einem auch ein besonderes Zeichen fürs tenen schie dene Zeichen für ver⸗= J Verbandszeichens folgender besonderer wendung. So hat z. B; .
x ; nn e stan mner ver r 5 e , , ? ö tr ichen baben und als solche auch tatsächlich Verwendung finden. Es Die russische Zollvorschrift, wonach bei, der Versen dung urg den Verband sangehbrigen, auch ohne für das innere Recht geltenden Bedürfnis, den Staatswappen . wenn fernt i ö 0 ist dies Verlangen wirtschaft⸗ ö. * er e fen J erscheint billig, die formesse Ueberleitung diefer Jeichen in Verbant 6. don mehreren zu einer Begleitadresse gehörigen Paketen nach Ruß⸗ . ,,,, ea, . wen gem ge, haben, der 2 arsttgen staat ichen hebe tg ice , ö e. . e 3 Irreführung des Verkehrs durch die Mehrheit meist die Bedeutung gewinnen, daß sie die Beschaff . nheit der B . . ö bei der rien * 6. ob die Voraus⸗ 6 6 — D en gn . . 8 daß sie eine Paupmie ger lall pff . Immerhin bestehen F eitszei U nnbildliche Darstellungen, die vom lich Beg . ; fürchten. verbůrgen. 1 8 mr r, ,. ungen für die Ueberleitung vorliegen, nicht zu streng zu verfahren, na, Japan, Persien) die für die russische Zollverwaltung erforder. 9 . k 8 ö nunmehr e , ,, verenden werden, . fir ,. der J . ö eber rng. nur Sildieich ; 1 1 5 6. ö . wr ö. . 35 , e,. . . der , . * 2 ee . e m in der Frage in bersch ᷓ Dung e , da die Voraussetzung fp jonale Fahnen, wie Kriegs. 4 nber 2. ; ick warum nicht au 6 . e alte Priorität nicht gewä werden könnte. Die Bestimmun ind, aufgehoben worden. Fortan können daher ie diesen Paketen drr g , enn ig if, J en. ö iner. 3 , ,, . ö JJ , n r, i fe e mr. e e eullenren eie nn duet Peril tdefe r von Wohnsitz und Niederlas ung 1 ggen, oma - fnartige Geltung besitzen. Die vorge ein Wer ö ie wird bäußig ein Schlag⸗ 1 . ürdigung zu entscheiden. Es erscheint um so unbedenklicher, dem örigen Pakete umsassen. sie , , e s e e, ,, , ,,, n, , , ehe sls d, e ee , ,, n, , . Die Bergün j Verdandsftaaten (Artikel 2) e 6 fertigt, daß die Rechtsub ; ] wort su ĩ dem be⸗ die mit dem Zei Pi ö kommenden Zeichen nicht allzu groß ist und es sich nur um eine enderungen der Angaben über die Beschaffen un enge der d. h. für ,, Ber e, el d en 23 . 5. ig rr 2 Vorschriften im 84 . k. chts 2 9. 1 ersche ö jep , 2 . , , nnn. mit verhãltnismãßig kurzer Frist handelt ber andten Gegenstände nicht vorgenommen werden, weil sonst die , Denn en. K 34 R. ed . 2 K . k t werden kann. so ist in selbst zu geben, der eine mißbräuchliche enutzung gestattet oder gar er Antrag an Ümschne bung lan chet Kale fol den für die Pakete rufftschersetts zurückgentesen werden. Es bedarf daher der im Artikel 1 des Entwurss borge] Hoheitszeichen von der n
ꝛ ; ö . estattel Anmeldung eines Verbandszeichens bestehenden Vorschriften ent ye er e . . ö. chen von vornherein unterstũtzt. Der Entwurf sieht in solchem Falle die Löschung des J Hie ailt an e . . e. stimmung, um auch die Reichsangehörigen allgemein für das innere Weiter handelt es ö. um die Zulassung der öffentlichen Wappen rlangt worden ö ,, it gu enten
igen ̃ ; im Zula ᷣ dem uer zuzubilli wenigstens die nach Zeichens vor. en. . 3 1 i n Hen bon den Schranken zu befreien, die für die Verbandsangehörigen 3 e nen gleicht zenden. Ho , , des ie . hre , . . S 24. k r en,, . 13 . 3 z * nicht bestehen st noch folgendes zu bemerken. Durch die neue Falle, daß der rr , r . keutfsche Gesetz im 3 4 Ni. 2, derer . 9 Im allgemeinen wird der berechtigte Verband den Schutz seiner . .
Im einzelnen ist noch folgendes ; . . Wappens ertei at. ) as
In Groß Batanga in Kamerun ist am 13. Jult eine
Gel r Telegraphenanstalt für den internationalen Verkehr fällig, nachdem seit dem Umschreibungsantrage zehn Jah öffnet toß ? i üdli . ö. . ; ; ; ; ig. nachdem Um ge ze ahre eröffnet, werden Groß Batanga liegt etwa 13 Rm sũdlich von esti im Artikel 2 des Unionsvertrags wird Die e,, wenigstens nach der Rechtsprechung des Patentamt? , ö k kerne . ö. 1 e o, , d mn, mn nnn, , , , des Jächenrechts nicht berührt. h 6 . in ö in⸗ oder ausländische ,,, . le. ö. 5 ; ssen in dieser Berichung nicht maßgebend sein. selbe wie nach Duala. Sie beträgt gegenwärtig 5 30 . ; * , V eeichnungsgesetzes, inhalts dessen der halten sind, schlechthin, also auch um . . im § 23 Abs. 3 des Warenbe eichnung gese Anmeldung bringt munalwappen entha ,. sogar für diesen selbst, von m 3 3 ches Warenzeichen zur Anmeldung ⸗ hmigung des Wappenberechtigten und Joga ,, , genm jenige, der ein auslandis . s er in dem Staate, wo ne migung . a die Washington Akte diesen 3 n angt das Ver⸗ ,, , , , , , ö eine Niederlassun . leer , ränftig in Kraft ver⸗ Jungs . . 64 3 er Denkschrifst z me spa . 7 * d ö . Berichte von deutschen Fruchtmüärtten. bleiben. Denn dies Rorlchi tte gn von Gegenseisigkeit des Washington e nei it Ungarn vom 17. Nobemben dafür zu sorgen — 3 abgeleitet, während Artikel 2 von der Geg ig kommen mit Desterreich und mit nge w Staats afũr org . den Verbandsstaaten und den daraus folgenden allgemeinen lennlngehöͤrigen diefer Länder die siniraan m den r, gen . n neuert wird. Sollt dies aus. Fechten der Verbandsange hörigen 1 nusterrecht bedarf es im Kappen in die deutsche en, . bemn ge re wee ler Umftand
Für das Patentrecht und das Geschmackemu Heutsche Patentgesetz führung zu estanden worden ist, nein rmenrch Ten deutschen. An= chtlich ist, auch von gering / mittel gut Verkaufte Verkauft Marktttage Artikel 1 des Entwurfs keiner Vorschrift. Wohne oder Nieder. dentschen echtes allgemein en Warenzeichen, welche öffent⸗ / Ver che hen Narktorte n Menge — macht den Paten cht iiberhanh t nid he, Anderfeits steht 8 16 melde m die ,, . , porausgesetzt, 3 ̃ ͤ Gezahlter Preis für 1 Doppelihentner 9 . lafsung des Palentsuchers im Inlghd get n Hesezrl. S. II) uf dem liche Wehr ehen mung ies. Wappen in ihren Zeichen zu uch b B be, Gesetzes vom Ji. Januar 8.8 6 ö fein muß, wenn daß sie die Berechtigung 6 e, 3 Zeichen besteht auch Verband bestimmt ? n nnn, nidriafter och, 2 ö. . Du , Gut Aluelcid Fer, Fähren; Hin 2 wie 36 g en Don Hoflieferanten, vielmehr wen ssen ; Dies gilt auch * 2 * 4 es als Muster det Mobell Sch ehelichen ober cinem Ring. Kei chen m , nrned? len, die Wappen enthalten, sowpie bands zeichen und die Frei⸗ . stellte Erzeugnisse, mögen sie von einen ien rl cs ist also nicht die den Zeichen mit , trieb des W berechtigten selbst phisch * 1 9 n Es is etrieb des Waphenberech ; urer hergestellt fein, werden nicht Ce J Schtitzzsuchenden, den Zeichen für denn., Wurd ein solches Zeichen (63 Aa ch bt nich . an oder Niederlassung des Schuß luchenee n, 13 s Verbandszeichen. Wird ein ö. 9 r . n nn, des r hitze nden Graefe ent: k Siaate orer wappenkerechtigten Tonmunaleib nde nde 8 ; ö . ⸗ s
. . i. z seran nichts geändert. , er ansässige ewerbetreibenden angemeldet, scheidend. Durch das Unbonsrecht wird hieran nichts ge für die in sejnem Gebiet ansassigen G
3) 8 zulã in, da f lche e . 8 WMwarvens zulässig sein, da für och e , ,. Akte ist bereits che , , deb häufig der beste Hinweis stand, . au Zashington⸗Akte ist bereits * din wind ;. benutzt wurde. . ann m den ei besonder = 6 e f ie Einleitung und Qurchfü 9 t keine , . . Akte bestimmt, daß auch solche . . Ehensowenig . ,,, des Verbands zeichens setzöchen Vorschriften über die Formen oder diz; . . erden können, welche , . . ö. 6 ah etz ö 5 1 Go 8 3 * 958 6 Ve —D0 1dsange 0 tig h ichen ent a ten. In n ⸗ in rage. ; ö e Geltendmachung des den Verban ehbrigen and Gewahrzeichen enih̃ In de ; 2 bestehen, in denen die Gel . das Prioritäts⸗ s ar . rba länder frei. Fur das 8 ö . . e, . srechts erfolgen muß; 418 . ind die Verbands inder fret. Gn ; 3 8 . ,, e Wnspruch genommen weren g ibo lass n 3. ausdrücklichen n. zung . Daß der die irre , 536 3 . re ann vie eden 8 ß kann z. B. die Unions⸗ hes würde bei lückenloser Durch. a d einn Satz un g errichten muß, je . ; e nt fran en Anlaß ergibt. Demgemäß ann s, * ö Einerseits wul , Verband eine ‚— is der zur Benutzung sich hierzu ein Anlaß ergt ener erster Linie von Bedeutung ũist, . die kaum zu erfüllende Auf t des Verbandes, über den Kreis der z . 1 e um Patentrecht, für das sie in erster inte dem, en, er Vorprüfung aum sullenge eus. und Vertretung ; 1 ung und die ,,,, geltend, gemacht werden. Der ber den Bestand, , . 6 des Zeichens Berechtigten, die ,,,, J. des — db auc , Rechts übung kann nicht mehr ,,,, Zeichen dieser Art unterrichtet zu 5eechte 1 , . kee Sache Tan Patent— 23,909 . . . Washi Akte unterscheidet zwilch ; icens Auefunft gibt ; 2 38 Pat e Abf. d des Artikel 4 der Washington Atte unter l h meg Rrtikek 4] bak 3 Zeichens 6 amentlich zu erseben neue Abs ,. k rund des Artikel alten. . manlteel b uhr dieser Satzung namen ? ,, bee e latse glich bor. iche, Recht 8 4 Rr. 3. 8 Ur Gegen 5 . 3 der nenen Vorschriften anzuerkennen j. Rernen (enthũlster Spelz, Dinkel. Fesen). 9 ö ,, ausgehend stellt Abs. d n,. . Kontroöll⸗ und Garantie zeichen auch ö ö. wegen des Interesses dritter ,. erscheint . I Langenau 1 24290 0 8 2180 handenen Priorität, Bon dieln ils bligaklorischen, teils fakultativen ein allgemeines Verden n h. B. Fein gehal stempel für ber auch. cena ung, vorfüschreiben. Denn. füt ie be— ? 8 Norschr 8 ob igatorischen, tells sa 6 2 spunkt, daß solche Zeichen, 3. Seing . 5 die Einreichung eser 5 Do eU br unt dle e dhe ver Vgelbelh, d, un lt? unächst die Abgabe der Gesichts punti, 2 bedenklich zugelassen werden können fligten Kreife ist es unter Umständen nichtig, durch Einsicht in Fzbaraktetrs auf. Zwingend vorgeschrieben t zungch i Hold, und Silberwaren, dann unhedenelich sughnnd é. B. dann, wenn teiligten Kreise ; . d zrerbältniffe, namen lich dar= ,,,, ,, ' ; i V 6 Sstasc 2 . — 2353 M . Waren 1 . ; . ü . - ö ö f ; bezeichnet. Auch hat Jeden e, . spätestens ab b ist Die ssie in Warenzeichen für War ! ; . Unionsstaaten ⸗ ischen d Verband und seinen Mitgliedern geregelt! ; . rklär ätestens abzugeben ist. ö, Akte legt im Artikel 70 den Unions Zeichenrechte zwis en dem — — 1 Waren. bis zu welchem diese Erklärung sp ständigen Behörden aus⸗ 2 Die Washington⸗Atte leg ö. Bestand den Ge— ö ; e mie Cintragung eines gewöhnlichen Wa gehenden Verb wn unsetannt gegeben werden. fetzen ihres Heimatlandes nicht inerlfse feine gewerbliche Nieder die Anmeldung nicht zur Cintragung fübrt; die Erneuerunge ger und den Beschreibungen bekannt decesrttat! werden bindende Vor- don Warenzeichen zuzugestehen, wenn fe egg äberlassen, die Be⸗ z Mit Rächicht auf die Wichtigkeit der Verband zeichen Fü ö eis anionspriorität werden vindgeag, stäte ö ehen, e ertragsftaaten bleibt es über allen, beträgt 1046. Mi 2 zbere Gebühr Für zen Räaänc Rel aten rent ber das Priorität; afsung beni gen. en Reer der Warenzeichen zu= i ebraucks erscheint für sie eine höhere ; 3 , ö Wohl k ö rein. mier denen der Erwerb der Warenß z 4 ö k ore , Summe 66 . recht der freien Beweiswur g. giffen werten gen Giaate lag ein oll. . . . ö , aber sind Vorschriften nach . . w ö 3 ie inlermitionale Regelung derartz g . e bc, men . die ost k inen Anlaß haben echte g, er gere wee n, Jedoch ist ein Höchstmaß marken) ist, ! nel 2 Rreisen werden, neben dem Verbands zeichen noch ein R, . ö. auch Prioritatsbelege e Gee. . f: es konnen fol⸗ näher dargelegt ist, n. gen ne sst i ĩ nehmen. Ob die Anwendung ern = 5 5 zagegangen werden darf; es kon h darg n das innere Recht ist in melden und in Benutzung zu cstgefe gt iber das icht hinge gang Zeit erörtert. Aber auch für das s für b zei eben dem Verband zeichen zweckmäß . gut ben verlangt werden. Behörde bescheinigte, aber von . Bedürfnis eines gesicherten Sen e für diese . 5 Sr re e , Bedurfuig des Einzelfalls 7) . ö n der Voranmeldung. mehr . mehr , 2 im n. 6 u e ber Lie ser untl nichts besonderes. eder Tegallsal ; en , . z Zeit⸗ ,. Art und Weise, wie d d ü Sin⸗ ö ) eine Bescheinigung der zu eni gen ehörde 1 Ila er des bestehenden Gere n och K gin S 240. Goldapꝰ ... punkt des Einganges der Voranmeldung, lragung zu bringen. Der gewö mnliche elchen
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In der Denkschrift zu Artikel der 2 aj ausgeführt worden, daß in Deutschland zurzei
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* * * I 2 * 17 50 . . 9 9 914 Breslau . * 1 . . — 1 . J! z 1666 16 70 ; n, e Einri im wesentlichen die gleicke ; ; * 3) eine Uebersetzung. . Al zorgesehenen des Verbandes, das einen eigenen Die Einrichtung der Rollde wird ] ergibt Striegan . ; 1756 1776 . , . , i. 6 e nlsi, af seinen 3 ĩ 3 w a n ,, 39. gil ben 1. Schl. H ; 18.96 19 605 Vorschriften darf als Nechtsloige e bes Prioritätsrechts für die den ubrigen Mitgliedem des ich jed ö Da] kent ih c werden muß. O 5 ö 19,90 20, 80 meldung, sondern höchstens der Verlust des n Anmelder Jeichen zu benutzen. In dieser Weise . ot, Da- das Zeichen als Verbandszeichen kenntlich gem , n , . 23 ee, w n, , . . ö, ifm f . Fe . .,, , , , . ö. . . — 6 — die gegebenen Porsch ] die B nas un Geltendmachung neben Findet sich der Weg da 6 h er ö e en zu regeln, eau⸗Salins . . 18,990 3. cht beachtet und deshalb die Berechtigung ir cer en Tine Werbandszeichen zur Anmeldun bh er, Der Entwurf hat dapon abgesehen, diese Fragen, kebth erte ar die den hm einge e hte , . ,,,. die 4 Rechtspersön will e mehr dem Patentamt den Srlaß der erfoiderlichen Bestimmungen . Safer. er, wenn Die Prior its loftist inzwi wien hneuten Weise geholfen, daß sie einen nebensachlichen ; sächlich überlassen. Golday j der Lage ein ade , sichleten und daraufhin das Warenzeichen 2. . 2d. ; iften nur . vandoberg a. B ; 6. 1850 956 . achen,. es neuen Rechts- aber nicht für ihren eigenen Betrieß. enern lle diese Wege nur Ein Warenzeichen kann nach den allgemeinen Vorschriften Cottbus . 920 . 26. r 2 n e garen, dn , , , ,, , , d, d, n, , ,,,. ö , 3 , . 6 ; len Regelung uͤnterzogen wer, Umwege sind umsdas, ,, mer immer eine genügende Die Zugebörigkeit zu einem Se f abetets 6. 6. . rah Sirieganu 163 680 3 30 ; . . ,, n , n doreshasen nnen Feel urecn , . i gene „shens bietet. Schwierigkeiten reichen keine notwendige Vorgussetzung, aber der w. ne deg Zeichen, Dirschberg i. Schl. 26 20 20 60 20 66 — 20 27 Im derlichen Ausführungsbestimmun⸗ Sicherheit für, den Bestan 26 der Treuhänder, guf. desen dag Zeichen zu der Persönlichkeit und den Seshẽ hen, . h far das atibor. ‚. 33 18456 1906 ; fur ist der Gesichtspunkt, daß wüssen namentlich dann entste *. rn fern Geschasts inbaders in einem Abhängigkeitsber hältnis stebt, 8 ben biber tiag ‚ 21,50 22 966 226065 ; gen zu gen für die Anmeldung von Namen das Zeichen ginget eden ; ist die Rechtslage unsicher, Ver bande zeichen Er führt hier zu dem n, ,, e und . 3 29 ; 6. es sich ch Geschmacksmustern betrieb in Fortfall kommt. z t ist, lediglich des barkeit des Zeichens, da nicht zugelassen werden lann daß chens lber 320660 31 66 31. 9õ Patenen, Gebraue (biete verschieden zu wenn in Verband des offen ᷣ de zu erhalten, um sich die sich der durch die Anmeldung und Fintragung des 26 Ddswidrige 2336 34 56 24 69 237; handelt, die zum * halt gien el hf etre ,,. we're berstkafsen. kommenen Pflichten gegenihder dem Herkehrg durck en,, we 19 26 1955 19 56 6 , , n müssen. Be⸗ ke e , . fn d re, m oder Einste an (n. 3 k— . w . Beh u k h 6 r 163 . ö Irganz: . . Irlass Da gen a,,, j in Frage. Auch ist der esichtspunkt tritt been er, Immten . ; 3 ö die ö zu . 66. k ö 3. a unter ö . . 4 . 32 . 2 . 6 96 . 23 oo 23,00 ö. n . ) ) m ö 1 ö in ; . ö zin, n ö . . ö 3 Verbandsstaaten für Geltendmachung ir ausgeschloffen. Jedenfalls wesfen diese Verhältnisse darau . . ammend kenn 9 . 1850 1650 fatsrechts treffen. Gegebenen 2100 — —
Neubrandenburg Chateau ⸗Salins
k . K , J . 2 . .
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ü ĩ bandẽ⸗ nicht ausge cht küpmarken auch für das Der Entwurf bat daher die Unübertragbarkeit der Ver
. daß die Einführung der sogenannten, Kollektivn 6. . mende Vorschriften mit allen. oder mit den f ch n ih, dem Bedürfnis der . . . ö. en sälchthrn aun gesprochen ie, n, , ,,,. Der Entwurf trägt diele Sachtge n eine gen sähliche luß in der Zweiten Beilage) Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufgwert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zablen berechnet. 36 ö . 3e 9 366 i N Die vorgeschlagenen (Schluß in der Zweiten ge. ,, len girkung der Richtbeobachtung der Vorge= Aenderung des bestehenden Rechte . eine Vorschrift über die Wirkung m r
heherlzer Fe hies und Gin liegender Strich C in den Sxalten für Preise hat bie Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Puntt (.) in den letzten seche Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt. schrieb Härmilichkeiten. Hierüber muß das Gefetz selbst be. ] euerungen fügen sich in den Hahmen des bisherig chriebenen Förn .
Berlin, den 19. Jull 1912. Raiserliches Statlstisches Amt. N * J. V.: Koch.
2 * 1 2 ö. .