Hinsichtlich der Weizenernte hat sich seit dem Junibericht wenig verändert. Sie wird jetzt auf 43 v. H. geschätzt. Ohio kann nicht mehr hoffen, eine Weizenerte zu erzielen, welche einem Durch⸗ schnitt von sieben Bushels per Acre gleichkommt. Wie bereits im vorigen Bericht mitgeteilt wurde, wird die Gesamtproduktion an Weizen für den Staat sieben Millionen Bushels nicht äbersteigen.
Hafer zeigt eine Besserung während des letzten Monats, indem die Ernte jetzt auf 98 v. H. geschätzt wird. Eine Durchschnittsernte von 30 Bushels ver Acre wird dabei alg normal (100 v. H.) an⸗ gesetzt. Die besäte Fläche war schätzungsweise 1 877 921 Acres. Der gegenwärtigen Schätzung nach sollten hiervon 55 210 857 Bulshels erzielt werden. Die vorjährige Ernte wurde auf 46 412 742 Bushels geschätzt. Das jetzige Haferareal übersteigt das letztjährige um 470 099 Acres. ö ö
Die mit Mais bepflanzte Fläche weist einen Zuwachs von 5 v. H. im Vergleich mit 1911 auf. Die Gesamtfläche wird auf 3 197 884 Acres geschätzt gegen 3 048 194 Acres im Vorjahre. In folge der späten Aussaat, der schlechten Qualität der Saat und des Unterschieds in der Zeit des Pflanzens wachsen die Pflanzen sehr un⸗ regelmäßig. Der allgemeine Wachszustand der Pflanzen ißt schlecht; er wird auf 77 v. H. geschätzt, mit dem Durchschnitt verglichen. Den 23 Keimwürmer und Kornkäfer verursachten Schaden schätzt man auf 11 v. H.
Die mit Kartoffeln bebaute Fläche weist eine Abnahme im Vergleich mit dem Jahre 1911 auf, indem sie auf 104 541 Aeres egen 111 704 Acres in 1911 abgeschätzt wird. Der JZustand der
flanzen wird mit 93 v. H. angegeben, verglichen mit dem Durchschnitt.
Für die Timothee⸗Ernte sind die Aussichten ungünstig; man schätzt sie auf 79 v. H, mit einer Normalernte verglichen.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Rußland. .
Die russische Kammission zur Bekämpfung der Pestgefahr hat die Stadt Witebsk für choleraverseucht. und das Gouvernement Witebsk für cholerabedroht erklärt.
Liverpool, 5. August. (W. T. B.) Hier ist ein sieben . er Knabe an Pest erkrankt. Der Ursprung der Krankheit ist unbekannt.
St. Peters burg, 5. August. (W. T. B.) Das Uralgebiet ist für pestfrei erklärt worden.
Verkehrswesen.
Ueberseetelegramme zu halber Gebühr sind vom 5. d. M. ab auch im Verkehr mit Uruguay zugelassen.
Fortan können auch nach Tetugn (Marokko) Postfrachtstücke ohne Wertangabe bis zum Gewicht von 26 kg aufgeliefert werden, die den Empfängern durch Vermittlung der deutschen Post— anstalt daselbst auszuhändigen sind. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.
Verdingungen.
(Die näheren Angaben iber Verdingungen, die beim „Reichs., und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition wahrend der Dienststunden von 9 —3 Uhr eingesehen werden.)
Oesterreich⸗Ungarn.
13. August 1912, 12 Uhr. K. K. Postökonomieverwaltung Wien: Lieferung von 300 000 m Provisoriendraht. Näheres bei der erwähnten Verwaltung, 1, Postgasse 17, 1. Stock.
14. August 1913, 12 Uhr. K. K. Postökonomieverwaltung in Wien: Lieferung von 105 000 Stück Bolzenschrauben verschiedener dänge. . bei der erwähnten Verwaltung, 1, Postgasse 17, 1. Stock.
Theater und Musik.
Das Heimatspiel ‚Der Herr der Erde“ wird auf dem Pots damer Naturthegter morgen, Mittwoch, zum 75. Male auf— geführt. Die diesjährige Spielzeit schließt am 18. August.
Mannigfaltiges. Berlin, 6. August 1912.
Der Mark Brandenburg-Verein veranstaltet am Sonntag eine Gesellschaftswanderung von Damen und Herren zur Klosterruine Chorin, der schönsten der Mark Brandenburg. Abfahrt 64 Uhr Morgens vom Stettiner Fernbahnhof nach Chorinchen. Nach Besichtigung der Klosterruine mehrstündige Wanderung durch herrliche . über Liepe (Mittagessen) nach Oderberg. Nach Besichtigung der Stadt erfolgt die Rückfahrt nach Falkenberg mit einem Motorboot. Teilnehmerkarten (für Gäste 3, 860 Me) sind in den Geschäftsstellen des Vereins: A. Keller, Molken⸗ markt 14, Touristenbuchhandlung H. Mues, Charlottenstr. 34, und Redaktion der Mark“, Lausitzerstr. 8, zu haben.
Im Wissenschaftlichen Theater der „Urania“ wird der Vortrag „Der Vierwaldstätter See und der Gotthard“ am Mittwoch und Freitag gehalten, er bringt neben einer Bergfahrt auf den Rigi und den Pilatus die technischen Wunder der Gotthardbahn sowie die alpinen Reize der gewaltigen Höhen des Gotthard. Am Donnerstag und Sonnabend wird der Vortrag „Von der Zugspitze zum Watzmann“ noch einmal wiederholt.
Eckernförde, 5. August. (W. T. B.) Hier sind am Sonn⸗ abend unter dem , der Spionage fünf Engländer verhaftet worden. Ihre Namen sind: Wr. Maedonald. Dr. D. Stone, L. H. Sheffield, Gregory Robinson und Dr. N. Roberts. Als Stand haben sie angegeben: einer Rechtsanwalt, einer Ingenieur, einer Marinemaler und zwei Aerzte. Die Untersuchung hat ergeben,
daß die Verhafteten in ihrer Dampfijacht vor drei Tagen von England abgefahren sind. Sie begaben sich durch den Katser Wilhelm-Kanal und den Kieler Kriegshafen nach Eckern⸗ förde. Das Boot, die photographischen Apparate, Platten und Papiere sind beschlagnahmt, die Akten über die Vorunter⸗ suchung sind dem Reichsanwalt nach Leipzig übersandt worden. Die Verhafteten werden heute nachmittag in das Kieler Untersuchu ngs— gefängnis übergeführt werden.
Ohligs, 5. August. Heute nachmittag 3 Uhr wurden auf. dem Uebergang 6,395 km der Strecke Ohligs — Hild en durch vorzeitiges Oeffnen der Schranken zwei Fuhrwerke über fahren, wobei der Fuhrmann Karl Hottgenrot aus Ohligs schwer verletzt wurde. Von den Pferden wurden drei schwer verletzt und eins ge— tötet.
Greenock, 5. August. (W. T. B.) Gewitter stũrme und Regengüsse sind . im Gebiete des Clyde, namentlich in Greenock, niedergegangen, wo die Straßen fußhoch überflutet wurden. Der Verkehr wurde unterbrochen und die Schiffswerften mußten die Arbeit einstellen. Ein Eisenbahnt unnel von 15 km Länge wurde überschwemmt. In der Stadt und im Hafen ist großer Sch aden angerichtet worden.
Marseille, 5. August. (W. T. B.) Gegen 2 Uhr Nach⸗ mittags brach auf dem Dampfer Portugal“ Feuer aus. Obwohl sofort alarmiert wurde und sowohl von der Besatzung des Schiffes als auch von den benachbarten Schiffen, ins besondere von dem deutschen Schiff „Admiral“, Hilfe geleistet wurde, breitete sich das Feuer doch sehr schnell aus. Die Flammen, die von dem Wind angefacht wurden, ergriffen die Salons und die Kabinen der ersten Klasse. Das Hinterteil des Schiffes wurde ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Um 5 Uhr war die Feuerwehr des Brandes Herr. Der Schaden ist sehr beträchtlich.
St. Peters burg, 5. August. (W. T. B.) Heute nachmittag 4 Uhr brach in der Bauholzniederlage Lubit schtfchew auf der Petrowskiinsel Feuer aus, das schnell auf eine Reihe Depots und andere Gebäude übergriff und auch das Palais Peters des Großen einäscherte. Der Brand dauerte am späten Abend noch an. Die ganze Feuerwehr der Residenz ist auf der Brandstelle ver— sammelt. Der Schaden wird auf über zwei Millionen geschätzt. Um 11 Uhr Abends entstand in einem Palais der Großfürstin Maria Paulowna in der Millionnajastraße ebenfalls ein Brand, der um Mitternacht noch nicht gelöscht war.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
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Wetterbericht vom 6. August 1912, Vormittags 9t Uhr.
Witterungs⸗ verlauf der letzten 24 Stunden
Schwere
Name der Beobachtungs⸗ statlon
Barometerstand
auf 0 Meeres⸗
Stufenwerten„) vom Abend
Niederschlag in Barometerstand
i
n 45 9 Breite
niveau u
/ 3 wolkenl. O 760 ziemlich heiter 2 76G Vorm. Niederschl.
Borkum T5668 SO.3 Keitum 758, SSO X heiter Damburg Ibs SO TX wolken. 76 L anhalt. Niederschl. Swinemünde 756,5 W 3 Regen 5 758 Nachts Niederschl. Neufahrwasser 7567 S 5 wolkla 223 0 Tos vorwiegend heiter Memel Jos 0H SO JZ heiter 24 0 760 meist bewölkt Aachen Jobb, 4 SSO 3 wolkig 15 0 760 — Dannober 7584 SS T halb bed. 14 1 760 Vorm. Ntederschl. Berlin Iö83 W J wollig Ja 1 TSG meist bewöltt Dresden 759, WNW halb bed. 14 2 761 Nachts Niederschl. Breslau 758,3 WNW Regen 14 5 758 Gewitter Bromberg Jö66. 65 SW J bedeckt 17 5 767 Gemitter Metz 756,6 S 2 bedeckt 11 0 760 ziemlich heiter Frankfurt. M. 7573 SO J Dunst 13 8 760 nemlich heiter Karlsruhe, S. 757,4 SW TX halb bed. 15 1 761 meist bewölkt München J75d,.5 NO 2 Nebel 11 3 762 Nachm. Niederschl. Zugspitze 5297 SKW I wollig 2 3 53 J anhalt. Niederschl. ( Wilhelmshav.) meist bewölkt Ciel) inhalt. Nlederschl. (Wustrow i. M.) Nachm . Niederschl. (Königsbg. r.) ziemlich heiter (Cassel) 753 Vorm. Niederschl. (Magdeburg) 751,8 OSO 3 bedeckt 2 — Schauer ö Grũnhergsch,) 12 2 751 Nachts Niederschl. Wishaus., Fis) Isle d' Aix 163 757 meist bewölkt ö Friedrichshaf) St. Mathieu 13 5 752 Vorm. Niederschl. . (Bamberg) Grisnez SO 5 Regen 11 3 758 Vorm. Niederschl. Paris SSW bedeckk 14 7 755 Vliffingen SO J halb bed. 16 2 755 Selder 2 halb bed. 16 0 760
Stornoway
Malin Head
s 748,8 S 5 bedeckt 247 4
7az,5 OSO (4 heiter
Valentia 749, NNW 5bedeckt
747,2 W W wolkig
does SS 4 balb ber
Seilly
Aberdeen Shields Dolvyhead
3 Regen
7467 O
7569 W 6 Regen
751,0 W 7 bedeckt
6
8368
G GG
5 Bodoe J S660. d woltenl 17 G 6s Christiansund 758,8 Windst. bedeckt 14 2 756
8 22
Sr Jarmonth 7d SSO Z woltig 1d 3 Tes Vardß bedecd . 06
2
Skagen Regen II 3 759 Hanstholm bedeckt
ö. 8 n. Kopenhagen 756,2 NRW 3 Regen
ö 1 ü Stockholm 58.5 ONO 2 wolkig 18 1 760 Hernösand 760,5 NNO 4 Nebel
1tN Ne 14 1762 Saparanda 762.1 NO 4 balb bed.
apa 31 15 0 764 2 heiter
Wis by ö d S8 198 G S5 Karlstad 758,1 O 2 bedeckt 15 0 759
Archangelĩ T7679 O
Petersburg T7638 SS
n 2 heiter Riga
Ri JIöb 5 SSO L heiter 20 G 761 Wilna Iöd 8 S N wolkenl,. 1 X Iö61
Gorkl Tos 7 SSO Iswollig 158 0 765
Warschau JI5F7,5 SSO I bedeckt 20 O 78
Schwere in 454 Breite
.
richtung,
Finde Wetter stãrke
Name der Beobachtungs⸗ station
rstanb Meerez⸗
in Celsius Stufenwerten *)
Barometerstand vom Abend
Baromete
auf 0? Temperatur Niederschlag in
niveau u
1
Kiew 760.4 DM O 1 bedest 21 61 Wlen 75678 NW J woltig 17 3 755 Prag 755, 1 R 1Lbedeckt 16 2 761 Rom 759,0 N 2 heiter 20 0 760 Florenz Tod 3 SS J wolkenl. I5 0 759 Cagliari Ibo. T NW A wolken, 25 0 766 Thorshann 718,3 NM d Regen 160 N55 Seydisfjord 62,5 Windst. halb bed. d = 764 Rüũgenwalder 5 ;
münde JIbb, 1 SSW 3 Regen 41757 Gewitter Stegneß Jö 6 SS Y woltig 17 L E66 . Krakau 7577 OM O 1 bedeckt 20 O 758 vorwiegend heiter Lemberg 757,8ð SO 3 wolkenl. Hermannstadt 758,8 SO 2wolkenl. Trilest 757 0 SSO J dedeckt Reytjapiĩ — Elle hende) Cherbourg Clermont Biarritz
Gewitter Schauer
O 759 vorwiegend heiter O 7569 vorwiegend heiter . Gewitter
( Lesina)] ziemlich heiter 12 4 756 —
16 17 20 22 21
22 Tos K
746.2 S 7 Regen 756,090 WN Wa2hedeckt 759,5 WMW Regen Nina Io? 5 Windst. bedeckt Perpignan I58,4 W 2 woltig Belarad Serb. 757.3 Windst. wolkenl. Brindiß 797,4 WN Wa wolkenl. Moskau 757.65 S wolken. Terwick 752,3 SSS v halb bed. Selsingfors 76.2 SSS Z bedeckt Kuopslo T7629 8 wolkig Zürich Ib9, 0 NO 1 woltig Genf Ibs. W JX Regen Lugano ö N 1 Regen Sãntis ö5öb2.6 NW 3 heiter Budapyesst NJ57 0 N 1wolfig Portland Bill 741,5 SO ] bedeckt Horta I68,8 NW 1 halb bed.
Coruña 761, SW 1 bedeckt ) Die Zahlen dieser Rubrik bedeuten: O — 0 mm; 1 — O, bis 0.4; 2 — O,5 bit 2, ; 8 = 25 diz 64. 4 — 65 bis 124; 5 — 125 bis Da; 8 — 20,65 Bis Bü; 7 2 31,5 bis 44; 3 = 44,5 bis 6s. 1; 8 — nicht gemeldet.
Ein Tiefdruckgebiet über Großbritannien hat sich vertieft, ein neuer Ausläufer niedrigen Drucks mit einem Teilminimum von 741 mm über dem Kanal, ist über Frankreich herangezogen, ein anderes Tiefdruckgebiet unter 755 mm befindet sich über der südlichen Ostsee. Ein Hochdruckgebiet über 760 mm liegt über Nordwest— rußland. — In Deutschland ist das Wetter bei schwachen Winden im äußersten Nordosten warm und heiter, sonst ziemlich kühl und trübe; außer im Nordosten haben meist Regenfälle, von Pommern bis Schlesien Gewitter stattgefunden. Deutsche Seewarte.
—
G
31 3 851, 22 06 763 . 13 O 766 15 3 7565,
19561
2 7 757
9
Mitteilungen des Königlichen Asronautischen Observatoriums,
veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau. Ballonaufstieg vom 4. August 1912, 9 bis 10 Uhr Vormittags:
Station ca. Seehöhe 122 m 500m 1000m 2000m 3000m ] 4100 m
Temperatur (0) 20,8 132 . ,
Rel. Fchtgk. ( / o) 52 70 54 20 , Wind⸗Richtung. Os0 80 8 SSW Sw SW Gheschn nhzJͤͤ ö
Himmel etwa zur Hälfte bedeckt. Zwischen 1730 und 2140 m Höhe Temperaturzunahme von 4,5 bis 6,8 0.
Theater.
Neues Schauspielhaus. Mittwoch, Abends sI Uhr: Gastspiel Sylvester Schäffer.
Vorher:
Custspielhaus. (Friedrichstr. 236) Mittwoch, Abends 8i Uhr Ein Königreich m. b. 5. In
Gestorben: Hr. Geheimer Regierungs⸗ und Schul— rat a. D. Dr. Gustav Rohrer (Danzig). — Hr. und Kreisschulinsrektor a. D.
zum Dentschen Neichsanz
2 HSG.
— —
Amtliches.
Königreich Preußen. Finanz ministerium.
Bekanntmachung,
betreffend den Anschluß staatlicher Kassen an den Post-Ueberweisungs⸗ und Scheckverkehr.
I) Nachdem der versuchsweise Anschluß der Regierungs⸗ hauptkassen und Kreiskassen sowie einer größeren Anzahl sonstiger staatlicher Kassen der Rheinprovinz an den Post-⸗Ueberweisungs⸗ und Scheckverkehr sich — abgesehen von der für die Kassen damit verbundenen Arbeitsvermehrung — auch in seiner gegen— wärtigen Form als im Interesse einer weiteren Verringerung des Bargeldumlaufs liegend und für den Kassenverkehr nutz bringend erwiesen hat, sollen nunmehr auch die übrigen Regie— rungshauptkassen und Kreiskassen sowie die sonstigen staatlichen Kassen, bei denen ein Bedürfnis hierzu vorliegt, an den Post— Ueberweisungs- und Scheckverkehr angeschlossen werden.
Y, Die Königliche Regierung veranlasse ich daher, wegen des Beitritts Ihrer Hauptkasse und der sämtlichen Kreiskassen des Bezirks zum Post-Ueberweisungs⸗ und Scheckverkehr unver⸗ züglich das Erforderliche zu veranlassen. Für diesen Verkehr sind die Vorschriften der der Königlichen Regierung bereits früher zugegangenen Postscheckordnung vom 6. November 1908 nebst den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen und der zu beiden ergangenen Nachträge mit den sich aus dem Nach— stehenden ergebenden Besonderheiten maßgebend:
. 3) Zu § 1, J. (Beitritt zum Post-Ueberweisungs- und Scheckverkehr)
Der Antrag auf Zulassung zum Post-Ueberweisungs⸗ und Scheck⸗ verkehr, ist von den betr. Kassen schriftlich durch Vermittlung der Königlichen Regierung an das zuständige Postscheckamt oder Poftamt zu richten. Zu diesem Zwecke ist ihnen das von dem Reichspostamte hierfür entworfene Formular, das der Königlichen Regierung auf Wunsch von dem zuständigen Postscheckamt in der erforderlichen An— zahl zur Verfügung gestellt werden wird, in einem Exemplar zuzu⸗ fertigen. Eine Kasse, die mehrere Verwaltungen umfaßt (3. B. Kreis⸗ kasse und Forst- oder Gymnasialkasse usw.) hat sich nur für das Hauptamt ein Konto, das alsdann für die mitverwalteten Kassen mit— zubenutzen ist, eröffnen zu lassen.
4 Zu §1, II. (Stam meinlage. ;)
a. Die vorgeschriebene Stammeinlage von 100 M für jedes Konto wird für die angeschlossenen staatlichen Kassen von der Generalstaatskasse in einer Summe bestellt werden.
P. Die Kassen haben darauf zu achten, daß das Guthaben nicht gänzlich aufgebraucht, sondern ständig wenigstens ein geringes Guthaben auf dem Konto vorgehalten wird.
5) Zu § 3, J. (Einzahlungen mittels Zahlkarte.)
Die Beschränkung des Höchstbetrages einer Zahlkarte auf 10 000 0 hat für die staatlichen Kassen keine Geltung, wenn die Einlieferung bei der Zahlstelle eines Post scheckamtes (nicht bei einem Postamte) stattfindet. Die Zahlkarte kann in allen Fällen mit rotem Scheck auf die Reichsbank beglichen werden.
6) Zu § 3, U, § 7, 1, 8 8, Lund VII, § 9, I. (Beschaffung der Vordrucke zu Zahlkarten, Ueber⸗ weisungen, Zahlungsanweisungen, Schecks usw.)
Die Vordrucke zu Ueberweisungen, Zahlungsanweisungen und Schecks sind von den Regierungshauptkassen halbjährlich zu beschaffen. Die Kreiskassen haben den erstmaligen Bedarf alsbald, den künftigen Bedarf bis zum 15. November jeden Jahres bei der Regierungs haupt— kasse anzumelden. Soweit die Vordrucke nicht kostenlos geliefert werden, werden die Beschaffungskosten vom Postscheckamte mittels
Gebührenzettels vom Konto der die Beschaffung ausführenden Regierungs-
hauptkasse abgebucht werden. Sie sind wie die entstehenden Postscheck⸗ gebühren zu behandeln. Wegen der Beschaffung von Vordrucken zu Zahlkarten wird auf den Runderlaß vom 29. Juni 1910 .. 10118, II. 94089), wegen der sonst nach den nachfolgenden Bestimmungen noch erforderlichen Vordrucke auf Nr. 22 dieser Verfügung verwiesen.
7 3u S4, 1 bis In. (Ueberweisung von Postanweisungs⸗ sowie Postauftrags⸗ und Postnachnahmebeträgen auf das Postscheckkonto.)
Anträge auf Ueberweisung der mittels Postanweisung eingehenden Beträge auf ihr Postschecklonto sind von den Kassen bis auf weiteres nicht zu stellen. Die Kassen haben sich vielmehr derartige Beträge sowie die für sie etwa eingezogenen Postauftrags⸗ und Postnachnahme⸗ beträge von der Post bar auszahlen oder — sofern sie an den Reichs—⸗ bankgiroverkehr angeschlossen sind — tunlichst auf ihr Reichsbankgiro— konto überweisen zu lassen. .
8) Zu § 6, II.
(Aufbewahrung der Ueberwetlsung s- und Scheckvordrucke.)
Die Ueberweisungs⸗ und Scheckvordrucke sind in derselben Weise wie die von der Reichsbank ausgegebenen Scheckbücher usw. auf—
zubewahren. 9) Zu § 6, III. ( (Bezeichnung der zur Ausstellung von Ueberweisungen und Schecks berechtigten Personen.) Die Postschecks und Ueberweisungen sind von denselben Beamten
Erste Beilage
Berlin, Dienstag, den 6. August
eiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
1912.
der Zusammenstellung ist demnächst die Ausgabe im Postscheckkonto⸗ Gegenbuch sum marisch zu buchen. Die von den einzelnen Buch— haltereien ge ten Unteranlagen sind bei diesen wie die Zahlungs— listen für Besoldungen usw. zu behandeln und es sind die Schluß—⸗ summen in die Tagesausgabelisten der betreffenden Buchhaltereien zu übernehmen.
Bei weniger als 3 Zahlungen bei einer Buchhalterei sind von dieser keine Ünteranlagen züm Sammelscheck herzustellen, sondern es sind in diesem Falle die Zahlungen von dem Kasfierer in der von ihm zu fertigenden Anlage zum Sammelscheck (Vordruck 75) und von dem betreffenden Buchhalter in der Tagesausgabeliste — und wo eine solche nicht geführt wird — im Journal einzeln aufzuführen.
Auf der Rückseite des Sammelschecks ist in dem zur Bezeichnung
des Zahlungsempfängers bestimmten Raume unter allen Um“ stän den zu vermerken ‚Laut Anlagen. Derartige Schecks können im übrigen auch über höhere Beträge als 10000 „ lauten. In solchen Fällen haben die Kassen die Zahlung sanweisungen vor— bereitet dem Sammelscheck beizufägen. Die Abschnitte können dabei zu Mitieilungen benutzt werden. Die Vordrucke zu Zablungs— anweisungen sind, um ihre mißbräuchliche Benutzung zu verhüten, ebenso wie die Scheck- usw. Vordrucke sorgfältig aufzubewahren. Zur Kontrolle werden die Vordrucke für jeden Kontoinhaber mit einer besonderen durchlochten Kennziffer geliefert werden. Im übrigen können Zahlungsanweifungen in derselben Weise wie die Postanweifungen im Wege der Giroübertragung beglichen werden. Sollen bei Aufträgen mittels Schecks von den Postscheckämtern an Stelle der gewöhnlichen Lastschriftzettel besondere Lastschriftzettel nach Vordruck 76 aus— estellt werden, aus denen der Name des Zahlungsempfängers er— sichtlich ist, so sind diese — ebenso wie bei den Zahlkarten die Ein— lieferungsscheine — von der den Scheck einsendenden Kasse vor⸗ zubereiten. Zur Vermeldung der mühevollen Ausfertigung der Einzellast— schriftzettel kann bei laufenden Zahlungen nach dem Muster der bereits im Postanweisungsverkehr üblichen Jahresnachweifung mit Monatsspalten eine solche entsprechend abgeänderte angelegt und dem Postscheckamte allmonatlich mit dem Sammelscheck usw. zur Quittungsleistung vorgelegt werden. Besondere Lastschriftzettel werden ebenso wie die Posteinlieferungsscheine von Zahlkarten (vgl. Nr. 5) bis zum Höchstbetrage von 10 000 M als ausreichender Rechnungsbeleg angesehen.
Die Zulassung von Sammelschecks hat auf die Berechnung der Gebühren keinen Einfluß. Die Rückjahlungsgebübren (8 9 1 Nr. 2a und b) sind daher ebenso zu berechnen, als wenn über jeden Zahlungs⸗ auftrag ein einzelner Scheck ausgestellt wäre.
11) Zu §?7, II Abs. 2 der Ausf.“ Anw. (Ueberweisungen für mehrere Empfänger) Werden bei Neberweisungen in Blattform die Gutschriften für mehrere Empfänger in Liner Ueberweisung zusammengefaßt, so findet das Vorstehende unter Nr. 10 hinsichtlich der Sammelschecks vorgeschriebene Verfahren sinngemäß Anwendung mit der Maßgabe, daß an Stelle der Vordrucke Nr. 75 und Nr. 78 die Vordrucke Nr. 77 und Nr. 7 zu treten haben. Solchen Ueberweisungen können zur Benachrichtigung der Gutschriftenempfänger Zettel nach Vordruck 80
beigefügt werden.
Auf die Berechnung der Gebühren hat die Benutzung von Sammel—⸗ überweisungen keinen Einfluß (vgl. Nr. Il, Abs. 3 der Ausführungs— Anweisung zur Postscheckordnung).
137) Ju g 58 TI. (Vorleg ung der Schecks zur Einlösung.)
Die hier vorgesehene Frist zur Vorlage des Schecks beim Post— scheckamt ist zwar auch für die staatlichen Kassen verbindlich. Indessen werden die Postscheckämter auch bei Einreichung der Schecks nach Ablauf der 10 tägigen Frist von dem ihnen zustehenden Rechte der Nichteinlösung keinen Gebrauch machen.
13) Zu S 9. (Gebühren.)
Auch diejenigen Behörden, die im Postverkehr ihre Sendungen unter „Heeressachen'. Kgl. Angelegenheit“ usw. portofrei befördern lassen, sind im Postscheckverkehr zur Entrichtung der Gebühren ver— pflichtet. Um zu verhindern, daß die an den Postscheckverkehr ange— schlofsenen staatlichen Kassen mit Gebühren belastet werden, die von einem Dritten zu tragen sind, ist von den Kassen folgendes zu beachten:
a. Bei Barzahlungen mittels Postschecks (59 1 Nr. 2 der P-⸗Sch. O.) ist von dem zu zahlenden Betrage die Gebühr (5 A Grundgebühr, M vom Tausend Steigerungsgebühr und die Zuschlagsgebühr von 7 ) sogleich einzubehalten, und zwar auch, solange die Zuschlagsgebühr (§5 91 Nr. 4) postseitig noch nicht erhoben wird. Es sind also beispielsweise ein—⸗ zubehalten:
aa. bei einer Barzablung von 3101 4M 20 8: 5 3 Grundgebühr 4 32 5 Steigerungdgebühr 7 3 Zuschlagsgebühr — 44 5,
bb. desgl. von 6175 16: 5 Grundgebühr 4 62 3 Steigerungsgebühr 7 3 Zuschlagsgebühr — 74 3,
ce. desgl. von 25 66: 5 3 Grundgebühr 4 1 Steigerungsgebühr 4 7 3 Zuschlagsgebühr — 13 5.
Bei Uebertragungen auf ein anderes Postscheckkonto ist die Gebühr von 3 3 und wie zu a die Zuschlagsgebühr von 73 — 10 3 einzubehalten.
Bei Einzahlungen, die ein Dritter auf das Konto der Kassen mittels Zahlkarte leistet, ist zu fordern, daß der Schuldner außer dem Schuldbetrag auch die Zahlgebühr auf das Scheckkonto der Kasse miteinzahlt. Von der nach— träglichen Einziehung nicht oder nicht zum vollen Betrage eingezahlter Zahlgebühren ist unter den in der allgemeinen
Auf der Zahlungsanweisung ist zu vermerken: ‚Bezüge aus der Staats kasse⸗.
15) Nachweis des Guthabens im Postscheckver kehr.
J. Der Postscheckverkehr gehört ebenso wie der Reichsbankgiro— verkehr zum Barverkehr. Es bildet daher das Guthaben bei dem , ,. einen Teil des Kassenbestandes, der bei den Regierungs⸗ auptkassen im Tresorbuch, bei den Kreiskassen in dem Tagesabschluß⸗ buch in Spalte 4 besonders ersichtlich zu machen ist. Zum Nachweis seiner jeweiligen Höhe haben die Kassen nach dem nachstehenden Muster vierteljahrsweise ein Gegenbuch zum Postscheckkonto zu führen, in das einzutragen sind:
a. die von der betreffenden Kasse auf dieses Konto selbst be— wirkten Bareinzahlungen — auf Grund der bet ihrer Leistung vom örtlichen Postamt ausgestellten Einlieferungs— scheine —, ;
.die Uebertragungen von ihrem Konto auf ein anderes Konto — bei Absendung der Ueberweisungen an das Posischeck⸗ amt —,
. die von ihr verfügten Rückzahlungen mittels Schecks — bei Absendung der Schecks —,
.die von anderer Seite geleisteten Bareinzahlungen — nach Eingang der Abschnitte der Zahlkarten und der Gutschrift⸗ zettel des Postscheckamts oder, sofern die Einzahler die vom Aufgabevostamt ausgefertigten Posteinlieferungescheine an die Kasse übersenden und diese vor jenen Abschnitten und Zetteln eingehen, — auf Grund der Posteinlieferungs— scheine —
die mittels Ueberweisungen von anderen Kontoinhabern ver— fügten Uebertragungen auf das Konto der Kasse und die vom Postscheckamt auf Grund der Schecks Dritter geleisteten Gutschriften — nach Eingang der Bestatigungen des Post— scheckamts (Abschnitte der Giropostkarten und der Ueber—
weifsungeblätter sowie Gutschriftzettel) —,
f. die Postscheckgebühren nach den Kontoauszügen und Gebühren— zetteln des Postscheckamts. benstandes
cen] 7 w start -*; 6 stattge 11
ebenso wie das Reichs⸗ bank ch unter Verschluß zu halten ist, ist bei den Regierungshauptkassen von dem Kassierer, bei den Kreiskassen von dem Rentmeister persönlich zu führen, am Schlusse des Vierteljahres für das es geführt ist, wegen der Gebühreneinnahmen (Spalte 5 und 14 des Gegenbuchs) abzuschließen und an die vorgesetzte Regierung zur Feststellung und Anweisung der Gebührenbeträge einzureichen. Die Gebührenzettel des Postscheckamts sind wie Rechnungsbelege zu be— handeln und geheftet nebst einer summarischen Zusammenstellung dem Gegenbuche bei dessen Einreichung an die vorgefetzte Regierung beizu⸗ fügen. Um gegebenenfalls eine Prüfung der Uebereinstimmung des Postscheckkonto⸗Gegenbuchs mit den Buchungen des Postscheckamts zu ermöglichen, wird letzteres den Kassen am Schlusse jeden Vierteljahres auch ohne Rücksicht auf die Anzabl der Buchungen einen Gebühren zettel über die seit der letzten Gebührenabrechnung vorgekommenen Buchungen zufertigen.
16 Buchung der im Postschecverkehr eingehenden und zu leistenden Zahlungen; Buchung der Gebühren. ;, im Postscheckverfahren e inge henden Beträge sind im Post⸗ scheckkonto Gegenbuche und in den Buchhaltereijournalen der R gierungs⸗ hauptkassen sowie in den Journalen usw. der Kreiskassen einzekn, im Dauptjournal des Landrentmeisters und im Kassenjournal des
Kassierers dagegen täglich sum marisch zu bachen.
Die im Pestscheckverfahren geleisteten Zahlungen sind bei den Regierungshauptkassen ebenso wie alle übrigen Zahlungen s Kassen — je nachdem Tagesaus gabelisten geführt werden oder nicht — im Hauptjournal des Landrentmeisters, im Kassenbuch des Kassierers und in den Buchbaltereijournalen entweder ; g oder einzeln, bei den Kreiskassen einzeln zweiten Ausfertigung der Anlage Sammelüberweisung summarisch lich einzuziehenden und rechnungs buchen Wegen Buchung der Ausgaber schrift unter Nr. 10 und 11.
Der Nachweis der Gebühren erfolgt nach Maßgabe des stebend unter Nr. 19 erwähnten Gegenbuchs in den? Kass täglich nur summarisch. Die von der Post f die von den Kassen (bei Abs i (Spalte 5 und 14 des Gegenbuchs kassen bei den verschiedenen Etats der Regierung hauptkassen e den Kreiskafsen sind die Gebähreneinnal mbei den kleinen Neben fonds? — Abteilung III u besonderem Abschnitt nachzuweisen und vierteljährlich summarisch der Regierungsb zuzuführen, die sie wie ibre eigenen G r;
Tit. 14 in Einnahme zu verrechnen hat.
Bei Eingang der Gebührenzettel des Postscheckamts sind die nach der Regierungshauptkasse zur Last geschriebenen Gebübren dem Geschäfts bedürfnie fonds der Regierungen Kap. 58 Tit. 10 Pos. 1 in Ausgabe zu verrechnen. Die Kreiskassen verausgaben die ihnen zur Last geschriebenen Gebühren als einmalige Auftrags zahlungen und bringen sie der Regierungshauptkasse zwecks Verrechnung bei der vor— erwähnten Etatestelle gegen Kassenquittung in Anrechnung. In das
r Kreiskassen sind die gutgeschriebenen
hmen, da sie in dem Gegenbuch einzeln zum nd daher ihre Vereinnahmung auf Grund des letzteren ohne s nachgeprüft werden kann. Bei den ordent— lichen und außerordentlichen Repisionen der Kreiskassen ist das Gegen— buch ähnlich demjenigen über das Guthaben bei der Reichsbank zu prüfen und zu bescheinigen. Die Nachprüfung der Berechnung des
dieser
Mas⸗ . P ostaeldeingang? 32 X 14 Beträge nicht
249 57 91 2 Nachweise gelange
S i dent 5 ⸗ 5 ; 2 ; S ; ö , unterschriftlich zu vollziehen, die für die Vollziebung der Schecks im
Reichsbankgiroperkehr bestimmt sind, bei den Regierungshaupt kassen also 3. dem Landrentmeister, ,, und . 36. den ö ö. ö ; ; Kreiskassen von dem mit der Kassenverwaltung betrauten Rent⸗ Thaliathenter. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Verantwortlicher Redakteur: meister. Die Namen und Unterschriften der hierzu Berechtigten und
jeweiligen Gutbabens erfolgt bei diesen Gelegenheiten auf Grund der Kontoauszüge des Postscheckemits (gl. Nr. 15), die von den Kassen⸗ beamten sorgfältig aufzubewahren sind.
Der erkaufte Gatte. Komödie in einem Akt bon drei Akten von Franz Wagenhoff.
August Neidhart. Hierauf: Ein wenig Mufik. Donnerstag und folgende Tage: Ein Königreich
Terzett von Octave. m. b. H. Donnerstag und folgende Tage: Gastspiel Syl⸗
vester Schäffer. Vorher: Der erkaufte Gatte.
Verfügung vom 24. Januar 1907 (F. M. J. 13 078), be— treffend die Abstandnahme von der Einziehung dem Staate zustehender Einnahmebeträge, angeführten Umständen ab— zusehen. Diese Gebührenbeträge sind daher in den Kassenbüchern nicht zum Soll zu stellen. Auf den
Ferliner Theater. Mittwoch, Abends 8 Uhr: F. sheol. Ludwig Wetzel (Sch iwelbein). Große Rosinen. Originalposse mit Gesang und Tanz in drei Akten (5 Gi von R. Bernauer und R. Schanzer.
17! Verminderung der Gebühren für die Staatskasse
Donnerstag und folgende Tage: Große Rosinen.
Theater in der Königgrätzer Straße. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die fünf Frank⸗
furter. Donnertztag und folgende Tage: Die fünf Frank⸗ furter. ᷣ
Lessingtheater. Mittwoch, Abends 84 Uhr: Ensemblegastspiel der Direktion: Fritz Lehner und Egon Jantsch. Die Vergnuügungsreise. Posse mit Gesang und Tanz.
Donnerstag und folgende Die Ver⸗ gnñgungsreise.
anwalt. anwalt.
Tage:
Hierauf: Ein wenig Mufik.
Kurfürsten ˖ Oper. Ensemblegastspiel Direktion F. Heltai: Mittwoch, Abends 3 Uhr- Der Tanz⸗
Donnerstag und folgende Tage:
Schillertheater. Charlottenburg. Mittwoch,
Abends 3 Uhr: Das Konzert. Akten von Hermann Bahr. Donnerstag und folgende Tage: Das Konzert.
von Jean Gilbert.
Mittwoch, Abends 8 Uhr: Autoliebchen. mit Gesang und Tanz in drei Akten von Jean Kren, Gesangstexte von Alfred Schönfeld, Musik
Donnerstag und folgende Tage: Autoliebchen.
Poffe J. V. Weber in Berlin. Verlag der Cppedition (Heidrich) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin 8SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sieben Beilagen
Der Tanz⸗
Geboren: Lustspiel in drei
a. Dosse).
Familienna hrichten.
Ein Sohn: Hrn. Rittmeister Rudolf von Krauß (Oschatz). — Hrn. Leutnant Curt von Falkenhayn (Burg Belchau). — Eine Tochter: Orn. Rittmeister von Rabenau (Torgau). — Hrn. betreffend Kommanditgesellschaften auf Aktien Adolf von Kriegsheim (Barsikow bei genf li
leinschließlich Börsenbeilage und Warenzeichen⸗ beilage Nr. 64), sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffentlichen Anzeigers (einschlieslich der unter Nr. 2 veröffentlichten Bekanntmachungen),
und Aktiengesellschaften, für die Woche vom 29. Juli bis 3. August 1912.
ihrer Vertreter sind auf dem postseitig hierfür gelieferten besonderen Vordruck von den Kassen durch Vermittelung der Königlichen Re⸗ gierung dem Postscheckamte mitzuteilen.
10 Zu S§7unds. (Rückzahlungen.)
Sind Zahlungen an mehrere Nichtkontoinbaber zu leisten, so kann der Auftrag an die Post mit einem Scheck (Sammelscheck) erteilt werden, dem von den Kreiskassen ein Verzeichnis mit Namen und Wohnort der einzelnen Zahlungsempfänger und der Beträge nach Vordruck 75 beizufügen ist (vgl. im übrigen Nr. 16 Abs. Y.
Von den Regierangshauptkassen ist hierbei folgendes zu beobachten:
In Fällen, in denen es sich bei einer Buchhalterei um 3 oder mehr Zahlungen handelt, ist von dem betreffenden Buchhalter eine Unteranlage zum Sammelscheck nach Vordruck 738 und demnächst von dem Kassierer eine summarische Zusammenstellung dieser Unteranlage nach Vordruck 75 im Pausverfahren in doppelter Ausfertigung anzu— fertigen. Hiervon und von den Unteranlagen ist je ein Exemplar dem Sammelscheck beizufügen. Auf Grund des anderen Cxemplars
Zahlungsersuchen usw. ist an einer ins Auge fallenden Stelle der Vermerk anzubringen: Postscheckkonto (Ort und Nr.) Bei Zahlungsleistung mittels Zablkarte sind an Zahlgebühr 19 3 für die ersten 500 4A, für den über⸗ schießenden Betrag 5 für je 500 4A oder einen Teil dieser Summe beizufügen“ Für diese Vermerke werden besondere Zettel auf rosa Papier zum Aufkleben eingerichtet (Vordruck a), hergestellt werden, die auch auf allen sonstigen Schreiben usw. der an den Post⸗Ueberweisungs⸗ und Scheck⸗ verkehr angeschlossenen Kassen links oben unter der Amts—
firma zum Hinweis auf diesen Anschluß zu verwenden sind. 1h Zahlung von Gehältern, Pensionen und Hinter— bliebenenbezügen mittels Postschecks. Sollen Gehälter, Pensionen und Hinterbliebenenbezüge im Post⸗ scheckverkehr gezablt werden, so hat dies durch Barzahlung mittels Zahlungsanweisung zu geschehen, da in solchen Fällen die Beträge nur an den Empfangsberechtigten selbst bei Lebzeiten gezahlt werden dürfen.
und Höhe des Postscheckguthabens.
Um die für die Auffüllung der Konten mittels Zahlkarte einerseits wie für die Abführung übermäßig hoher Postscheckguthaben auf das Reichsbankgirokonto anderseits entstehenden Gebühren tunlichst zu vermeiden, werden die Rezierungshauptkassen mit den betreffenden Spezialkassen in Verbindung zu treten haben, um aus dem Postscheck⸗ guthaben gegen die im Verhältnis zu den sonstigen Postscheckgebühren geringe Uebertragsgebühr die erforderlichen Beträge, insbesondere auch die zur Gewährung der Betriebszuschüsse erforderlichen Mittel sich zu beschaffen oder die entbehrlichen Bestände abzuführen.
Werden von den Regierungshauptkassen auf solche Art den Kreis⸗ kassen die erforderlichen Betrte bszuschüsse überwiesen, so haben sie diesen wie auch den ständigen Revisoren oder Kuratoren der Kreis⸗ kassen davon entsprechende Mitteilung zu machen und dafür zu sorgen, daß den Kreiskassen die Mittel von den in Betracht kommenden Stellen rechtzeitig überwiesen werden.
Auch mit den Kassen anderer Verwaltungen (Zölle, Eisenbabn, Justijverwaltung) wird dieserhalb Verständigung herbeizuführen sein.