1912 / 201 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Aug 1912 18:00:01 GMT) scan diff

88. Auf staatliche oder gemeindliche Angestellte finden die Vorschriften der s 690 bis 705 der Reichsversicherungsordnung nicht Anwendung (S 978 der Reichsversicherungsordnung).

9.

Für die Vermögensverwaltung gelten die Vorschriften der 88 25 bis 25 und des 5 984 der Reichsversicherungsordnung mit der Maß⸗ gabe, daß Anträge der Berufsgenossenschaften auf Grund des § 277 der Relchsversicherungsordnung durch die Oberpräsidenten dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten zur Entscheidung vor— zulegen sind. 31

0.

Die Sektionsvorstände wirken bei dem Aufbringen der Mittel und dem Umlegen und Erheben der Beiträge (55 983 bis 1027 der Reichzbersicherungdordnung mit. . .

Beim Umlegen der Beiträge nach dem Maßstabe des Arbelts⸗ bedarfs und der Gefahrklassen (585 990 bis 1004 der Reichsver⸗ sicherungsordnung) schätzen sie den Arbeitsbedarf ab und veranlagen die Betriebe zu den Gefahrklassen. .

Erfolgt das Umlegen der Beiträge nach dem Maßstahe des Steuerfußes, so stellen sie die Unterlagen für die besonderen Zuschlãge und für die abgestuften Beiträge (G8 1007, 1008 der Reichsver⸗ sicherungsordnung) fest. ö

Die Satzung bestimmt das Nähere.

11.

Widersprüche nach 8 999 und 5 1023 sewie Erstattungsanträge nach § 1625 der Reichesversicherungs ordnung sind bei dem Sektiont⸗ vorstand, Einsprüche nach 5 1006 Abs. 2 und § 123 Abf. 2 der Reichsversicherungsordnung bei dem Genossenschaftsvorstand anzubringen.

Die Bildung von Genossenschaftsausschüssen zur Entscheidung über Einsprüche (5 972 Nr. 4 der Reichsversicherungsordnung) findet nicht statt. 9

Os

Die Satzung bestimmt über::

1) die Vertretung der Genossenschaft bei der Unfalluntersuchung (S 1562 der Reichs versicherungs ordnung);

2) das Organ, bei dem der Entschädigungsanspruch anzumelden ist (68 1646, 1548, 1584, 1585 der Reichsversicherungs— ordnung) und das die Entschädigung feststellt und darüber den Bescheid oder Endbescheid erteilt (653 1568, 1569, 1583, 1606 der Reichsversicherungsordnung).

S 13.

Die S5§ 142 bis 144 der Reichsversicherungsordnung finden auch auf diejenigen Personen Anwendung, welche außer den technischen Aussichtsbeamten und besonderen Sachverständigen in der Verwaltung der Berufsgenossenschaft Verwendung finden.

Artikel II. .

Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit den Vorschriften der Reichs⸗ versicherungsordnung über die landwirtschaftliche Unfallversicherung in Kraft.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Balholm, den 23. Juli 1912.

(1 9 Wilhelm.

von Bethmann Hollweg. Delbrück. Beseler.

Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer.

Ju stizm iniste rium.

Der Rechtsanwalt Dr. Johannes Fischer in Nörenberg ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts zu Stettin mit Anweisung seines Amtssitzes in Nörenberg,

der Rechtsanwalt Schafft in Hersfeld zun Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts zu Cassel mit Anweisung seines Amtssitzes in Hersfeld und

der Gerichtsassessor Weinand in Lechenich zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Cöln mit Anweisung des Amtssitzes in Lechenich ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe. Ernannt sind: der Berginspektor bei dem Oberbergamt zu

Clausthal, Gerichtsassessor Schmieding, zum Bergwerks⸗ direktor und Mitglied der Bergwerksdirektion zu Saar—

brücken und

der Berginspektor bei der Bergwerksdirektion zu Reckling— hausen, Gerichtsassessor Kaempffe zum Bergwerksdirektor und Mitglied dieser Bergwerksdirektion, ferner

Fräulein Else Falcke zur Königlichen Gewerbeschul— lehrerin an der Handels- und Gewerbeschule für Mädchen in Potsdam und

Fräulein Elisabeth Meyer zur Königlichen Gewerbeschul— . an der Handels- und Gewerbeschule für Mädchen in Rheydt.

Ministerium des Innern. D

Der Regierungsassessor Bertuch in Gumbinnen ist zum Mitgliede des der Regierung in Gumbinnen angegliederten Oberversicherungsamtes ernannt worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts- angelegenheiten.

Dem Seminardirektor Frommholz ist das Direktorat des Lehrerseminars in Fürstenwalde verliehen worden.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekannt gemacht:

Il) das am 29. April 1912 Allerhöchst vollzogene Statut für die Verchen⸗Schönfelder Entwässerungsgenossenschaft in Verchen im Kreife Demmin durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin Nr. 26 S. 332, ausgegeben am 28. Juni 1912;

2) das am 26. Juni 1912 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungs⸗ und Dralnagegenossenschaft Jodupönen-Brödlauken in Klein Jodupönen im Kreise Pillkallen durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen Nr. 31 S. 267, ausgegeben am J. August 1912;

3) das am 1. Juli 1912 Allerhöchst vollzogene Statut für den Ent« und Bewässerungsberband Eschenhorst im Elbinger Deich⸗ berbande zu Eschenhorst im Landkreise Marienburg durch das Amts— blatt der Königlichen Reglerung zu Danzig Nr. 31 S. 2665, ausgegeben am 3. August 1912;

4) der Allerhöchste Erlaß vom H. Juli 1912, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Drainagegenossenschaft Schau— dienen in Schaudienen im Kreise Labiau zur Verbreiterung von Teilen des nördlichen Bahndammgrabens an der Bahnstrecke Königs— berg Labigau Tilsit und zur Hinausschiebung des Schutzstreifens, durch das Amtshlatt der Königlichen Regierung zu Königsberg Rr. 33 S. 503, ausgegeben am 8. August 1912

5) das am 9. Juli 1912 Allerhöchst vollzogene Statut für die Gudderitzer Drainagegenossenschaft in Altenkirchen im Kreife Rügen durch das Amtsblatt der Königlicken Regierung zu Stralfund Nr. 32

hkamtliches. t sches Reich.

Berlin, 23. August.

der Kaiser und König nahmen ß Wilhelmshöhe den Vortrag des ö. Wirklichen Geheimen Rats von

Pren

Seine Maje heute vormittag Chefs des Zivilkal Valentini entgegen.

Laut Meldung „Tsingtau“ am

; „W. T. B.“ ist S. M. Flußk Iling am 22.

ugust in Canton und S. M. in Schanghai eingetroffen.

6

Bahern.

Die Kammer der Abgeordneten setzte in ihrer gestrigen Sitzung die Beratung des Etats des Kriegs— ministe riums fort. In der Beratung ergriff der Kriegs— minister Freiherr Kreß von Kreßenstein das Wort. Er führte, W. T. B.“ zufolge, unter anderem aus:

Es liege im Interesse des Heeres, und es sei Pflicht der Heeres— verwaltung, darüber zu wachen, daß elne Stärkung der sozlaldemokra— tischen Idee bei den Heeresangehörigzen nicht stattfinde. Den Offi leren falle es aber nicht ein, Soldaten, die sich elwas haben zu schulden kommen lassen, zu fragen, ob sie Sozialdemokraten seien oder nicht. Eine Statistik, eine Berichterstattung und eine Kontrolle über die Sozialdemokraten im Heere würden nicht geführt. Es lägen keine Be— obachtungen vor, daß im bayerischen Heere die Sozialdemokraten, die fich zweifellos auch darin befinden, irgend etwas Bemerkenswertes gemacht hätten. Mit dem Erlasse, betreffend das Verbot der Beteiligung

on Offizieren bei den Wahlen, handele es sich nicht um einen Ein? griff in das geheime Wahlrecht, sondern es sollte damit das öffent— liche Eintreten der Offiziere zugunsten der Sozialdemokratie getroffen werden. Der Erlaß sei ausgegeben worden, lange bevor der Landtag aufgelöst worden sel und lange vor den Neuwahlen. Das Recht, über den Krieg zu enischeiden bemerkte der Kriegsminister den Sozialdemokraten gegenüber —, sei durch die Bestimmungen der Reichsverfassung festgelegt und setze auch die Zustimmung des Bundes— ats voraus. Auch in republikanischen Staaten entscheide nicht das Volk über den Krieg. Der Abg. Freiherr von Franckenstein JZentr.) betonte, die Entscheidung über Krieg und Frieden müsse der verantwortlichen Stelle, dem Kaiser, überlassen bleiben. Die Kriegsverwasltung müsse sich innerhalb der Verfassung gegen die Sozialdemokratie wenden. Der Kriegsminister hätte seine Program— matische Erklärung nach dieser Richtung hin noch schärfer unter— streichen sollen. Wir müssen, fuhr der Redner fort, auf das be— stimmteste verlangen, daß von den Kasernen die Sozialdemokratie fern bleibe. Es wäre das höchste, wenn in elner Kaserne, wo der Fahneneid geleistet worden ist, gegen den Fahneneid von der Sozialdemokratie agitiert würde. (Zuruf des Abg. bon Vollmar: Dag ist eine Un— verschämtheit! Ver Präsident Dr. von Orterer ruft den Abg. von Vollmar zur Ordnung.) Ich nehme kein Wort von dem zurück, was ich gesagt habe. Durch die sozialdemokratische Presse, die in die Kaserne kommt, werden die BDisziplin und die Liebe zum Königshause. untergraben. (Der Abg. Rollwagen (Soz) ruft unter ständig wachsender Unruhe links: Das ist eine Verleum⸗ dung! Er wird vom Präsidenten zur Ordnung gerufen.) Der Erlaß des früheren Kriegsministers. daß die Reserveoffizlere sich nicht für die Wahlen sozlaldemokratischer Kandidaten betätigen dürfen, sei von den Liberalen und den Sozialdemokraten verurteilt worden. Einen derartigen Erlaß halte seine Partei für selbstverständ— lich. Wer als Offizier des Beurlaubtenstandes den Fahneneid geschworen habe, habe auch für seinen König treu einzutreten. Wer die Uniform des Königs trage, von dem halte er ez für ausgeschlossen, daß er für eine Partei eintrete und sich für sie betätige, die ein offener Gegner des Königs sei. Seine Partet verlange vom Krlegsminister ausdrücklich Antwort, ob der Erlaß auch jetzt noch Geltung habe. Er warne dabor, in weiten Volkekreisen die Anschauung enistehen zu lassen, als ob ein großer Teil der Offiziere mit der Sozialdemokratie sympathisiere. Ein solcher Stand dürfe auch nicht sympathisteren mit einem Organ, wie es der Simplicissimus sei, das in jeder Nummer die Geistlichkeit und. die Staats autoritäten verhöhne. In dem preußifchen Offizierkerys und in einem preußlschen Sffizierkafino dürfe der Simplicissimus nicht ausliegen. Die bayerlschen Offiziere dürften nicht zur Simplicissimuskultur neigen. Der Kriegs minister müsse nach dieser Richtung Vorsicht üben. Der Abg. Dr. Dirr (lib.) wandte sich dagegen, daß der Vorredner scharf machen wolle gegen die Offiziere des Beurlaubtenstandes. Es sei politisch und logisch vom Standpunkt des Interesses des Heeres unverständlich,

den Fahneneid in die politische Erörterung zu ziehen. Er würde die Offiziere bedauern, die sich in ihrer politischen Ueberzeugung beeinflussen ließen. Im Kriegsfalle brauche

man geübte und erfahrene Landwehroffiziere, und det wegen dürfe die Kriegs verwaltung keinen Mann wegen politischer Betätigung aus den Reihen des Offizierkorps hinausdrängen. Dagegen sei er gegen jede politische Agitation in den Kasernen felbst. Der Kriegsminister habe ja selbst erklärt, daß von einer Agitation der Sozialdemokratie in den Kasernen ihm nichts bekannt sei. In dem ganzen Vorgehen des Zentrums liege System. Man wolle jetzt auch noch den Kriegs⸗ minister scharf machen gegen die polttischen Freiheiten. Ber Simplicissimus scheine dem Abg. von Franckenstein noch gefährlicher für die Armee zu sein als die Sozialdemokratie. Die Offiziere brauchten keine Bevormundung darüber, was sie lefen dürften oder nicht. , Kriegsminister Freiherr Kreß von Kreßenstein: Meine Stellung zur Sozialdemokratie habe ich meines Erachtens genügend klar gekennzeichnet. Ich mische mich nicht in Ihre Parteiangelegen⸗ heiten; ich vertrete hier lediglich die militärischen Interessen der Armee, und in deren Interesse weise ich den schweren Vorwurf, den der Abg. Freiherr von Franckenstein dem Offizterkorps gemacht hat, auf das allerentschiedenste zurück. Er hat von Simplieissimus⸗ kultur gesprochen, der ein großer Teil des bayerischen Offizierkorps huldige. Er hat auf einen Zuruf es ausdrücklich dahin revidiert, daß es sich nicht um das Lesen, nicht um das Halten des Blattes handele, es handele sich um die ganze Stimmung. Ich muß es auf das tiefste bedauern, daß eine derartige Verdächtigung, die der Herr Abgeordnete Stürmisches Bravo links; Unruhe und Be—

wegung rechts).

Vizepräsident Frank: Ich möchte Seine Exzellenz ersuchen, dieses Wort nicht weiter zu gebrauchen. Der Krlegsminister unter— steht ja nicht meiner Korrektur, ich möchte aber bemerken, daß ich einem Abgeordneten gegenüber dieses Wort als nicht statthaft be⸗ zeichnet hätte. ö Kriegsminister Freiherr von Kreß (fortfahrend) ... wofür der Herr Abgeordnete auch nicht die Spur eines Beweises versucht hat. Das baverische Offizierkorps hat, so glaube ich, dem Herrn Abgeordneten nicht im mindesten Anlaß gegeben, an seiner Könsgstreue, Loyalität und seinem inneren Gehalt zu zweifeln und ich bin überzeugt, daß es in diesen Etgenschaften durch die Lektüre des Simplieissimus nicht wankend gemacht wird. Der Abg. von Franckenftein hatte sich aber mit den Vorwürfen, die er der Armee und dem ganzen Offizier— korps gemacht hat, nicht genügen lassen. Er hat auch mir iin nicht mißzuverstehender Weise seine Mißbilligung ausgesprochen, daß ich die Aeußerungen des Abg. Simon nicht in seinem Sinne zurück— gewiesen habe. Meine Ausführungen bewegten sich auf dem Boden der Reichsverfassung, die über die Frage der Kriegserklärung sich in einer ganz ijweifellosen Weise ausspricht. Einen * staats—

S. 172, ausgegeben am 8. August 1912.

Der. Abg. von Franckenstein ist auch neuerdings auf den heut bereits mehrfach erwähnten Erlaß zu sprechen gekommen; er hat don mir eine ausdrückliche Erklärung erlangt, daß ich mich mit diesen Erlaß identifiziere. Ich kann ihm aur erwidern, daß der Erlaß n

in Kraft ist, woraus zur Genüge hervorgeht, daß ich mit ihm an verstanden bin. Der Aufforderung hätte es weiter nicht bedurft. Ein Bemerkung des Abgeordneten Br. Casseimann hat dann dem Ab. geordneten von Franckenstein Veranlassung gegeben, die Disʒiplm in der Armee anzuzweifeln. Es ist mir nicht bekamm welche. Beobachtungen dem Abgeordneten von Franckenstenn zu seinen Aeußerungen Veranlassung gegeben haben. Ich glaube auch, kaum, daß Sie erwarten, daß ich daraus Veranlassu

zu einer hochnotpeinlichen Untersuchung nehmen werde. Sie werden mir daher gestatten, nach wie vor Überzeugt zu sein, daß die Erlasf des Kriegsministeriums von den unterstellten Behörden sirtkte aus geführt werden, in diesem Falle wie in jedem anderen. Na weiteren Ausführungen des Abg. Held Gentr.), der sich wegen der fortdauernden Unruhe im Hause und fortwährender Unterbrechungen durch die linke Seite des Hauses nur mit Mühe Gehör verschaffen konnte, wurde die Generaldebatte beendet.

Der Ausschuß der Kammer der Reichsräte hat, W. T. B“ zufolge, den Lotterievertrag mit Preußen mit allen gegen eine Stimme nach dem AÄntrage des Referenten Grafen von Crailsheim angenommen.

Oesterreich⸗Ungarn.

Der türkische Thronfolger Jussuf Izzeddin ist gestem vormittag 11 Uhr inkognito in Wien eingetroffen und von den Hexren der türkischen Botschaft empfangen worden. Der Botschafter war ihm bis Preßburg entgegengefahren.

Frankreich.

Wie „W. T. B.“ aus Ram bouillet meldet, erstattete in dem ö Ministerrat der Ministerpräsident Pʒoincars Bericht über seine Reise nach Rußland und seine Unterredungen mit den russischen Staatsmännern. Der Kriegsminister Millerand ließ den Erlaß unterzeichnen, durch den zehn

Luftschifferabteilungen geschaffen werden. Der Ministerpräsident

machte dann Mitteilungen über die Lage in Marokko. Nach Prüfung der von der nationalen Vereinigung der Lehrerfyn=

dikate auf ihrem letzten Kongresse angenommenen antipatrioti— schen Tagesordnungen ermächtigte der Ministerrat den Unter— richtsminister, diese Syndikate zu zwingen, sich aufzulösen. Der Kriegsminister Millerand wurde ermächtigt, die Grund— sätze für die Ausübung des Vereinsrechts in der Armee den aktiven wie den Reserveoffizieren ins Gedächtnis zurückzurufen.

Rußland.

Der Kaiser hat gestern den deutschen Botschafter Grafen Pourtalss in Peterhof in längerer besonderer Audienz empfangen.

Türkei.

Nach einer Meldung der Regierung des Wilajets Janina sind alle Führer der Ärnauten von Argyrokastron, Valona, Berat, Tirana und Elbasan mit ihren Angehörigen in ihre Dörfer zurückgekehrt. Hassam Bei und andere Führer der Arnauten haben erklärt, daß die Arnauten bestimmt auf Einhaltung der getroffenen Abmachungen rechnen. Die Regierung hat versprochen, den Südalbanesen die gleichen Zugeständnisse zu gewähren wie den Nordalbanesen.

Laut einer Mitteilung Ibrahim Paschas aus Uesküb sind in den verschiedenen Truppenstellungen in Nord kosso vo insgesamt 44 Bataillone vorhanden, die im gegebenen Augenblick zum Schutz der türkisch-montenegrinischen Grenze heran— gezogen werden können. j

Montenegro.

Aus amtlicher Quelle wird dem „W. T. B.“ aus Cetinje gemeldet: Die aus Konstantinopel stammenden Anschuldigungen gegen Montenegro sind unbegründet. Da sich Montenegro an die Großmächte gewendet hat, damit sie sich mit der unerträg— lichen Lage befassen, die durch die fortwährenden von türkischen Truppen hervorgerufenen Grenzzwischenfälle geschaffen worden ist, wird es geduldig den Erfolg dieses Schrittes ab warten und ist entschlossen, bis dahin alles zu vermeiden, was die schon genügend ernste Lage noch verwickeln könnte. Unsere Leute haben strengen Befehl erhalten, nur dann zu schießen, wenn die Angreifer die Grenze überschreiten.

Amerika.

Washington, 22. August. Das Schatz amt in Washington hat einen Ausgleichszoll auf deutsches Weizen— mehl, Roggenmehl und auf Splißerbsen, die eine Uus fuhrprämie genießen, angeordnet. Die Verfügung tritt, wie „W. T. B.“ meldet, nach dreißig Tagen in Krafl. Es wird erklärt, sie betreffe vornehmlich die Splißerbsen, die infolge der Ausfuhrprämie ein gefährlicher Konkurrent der Splißerbsen⸗ industrie Minnesotas seien.

Wie gemeldet wird, sind zwei Amerikaner, die in dem Kampfe bei Leon in Nicaraguga verwundet worden waren, im Hospital durch die Aufständischen ermordet worden, als diese die Garnison umbrachten. Die Aufständischen fahren fort, Städte zu besetzen und zu plündern.

Asien. Nachrichten aus chinesischer Quelle zufolge sind zwei— tausend Mongolen in die Mandschurei eingefallen. Mit Maschinengewehren ausgerüstete chinesische Truppen aus Mukden haben die Mongolen am 20. August angegriffen. Der Kampf, dessen Ausgang noch unbekannt ist, dauerte bis zum

21. August. Afrika.

Aus Mazagan wird dem W. T. B.“ unter dem 20. August gemeldet: El Hiba ist am 16. August vor Marrakesch ein— getroffen und hat bis zum 18. August mehrere Kämpfe geliefert. Nachdem dann Mtugi und die einheimische Polizeiabteilung zu ihm übergegangen waren, zog El Hiba am 18. August in die Stadt ein, bemächtigte sich der Kasbah und wurde zum Sultan ausgerufen. El Glaui, der treu geblieben ist, wird mit dem französischen Konsul Maigret, dem Vizekonsul, einem Hauptmann und einem Leutnant in seinem Hause belagert. El Hiba soll nur über zweitausend Mann und zwei minder wertige Geschütze verfügen. An alle Stämme im Dukkala— gebiete soll er Sendboten geschickt haben. ; In Elksar ist Mulgy Jussuf zum Sultan ausgerufen worden. Es herrscht vollständige Ruhe. Bei Sidi el Barek ist ein neuer spanischer Posten eingerichtet worden, um das

rechtlichen Exkurs daranzuknüpfen, habe ich keine Veranlassung.

Gebiet zu beruhigen.

U8en,

Sachsen ebenfalls 78 Auskunftsstellen mit 960 895 Auskünften und

der ? ö ö , , . F5 er Rektor der Hochschule, Geheimer Regierungsrat, Professor Dr.

Berlin

Shülern überwiefenen Stiftung auf die Summe bon 1600 „. Fwalidenstraße 42, zu erfolgen.

wäeit enthält und außen mit einem Motto versehen ist, das sich

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In Bochum sind, der „Köln. Ztg. zufolge, die organisierten Klempnergehilfen in den Ausstand getreten, angeblich, weil von den Meistern mehrfach gegen den Tarifvertrag verstoßen worden sei. Insgesamt kommen 120 Gehilfen in Betracht. Aus Mannheim wird der „Köln. Ztg.“ gemeldet, daß in der Süddeutschen Juteindustrie Waldhof die Schlichterei⸗ arbeiter wegen Lohnstreitigkeiten seit Montag ausständig sind, sodaß die Webereiarbeiter die Tätigkeit einstellen mußten. Die anderen Betriebe arbeiten. ö Zwischen der Direktion der Messageries Maritimes in Marseille und den eingeschriebenen Seeleuten sind, wie V. T. B. meldet, die bestehenden Streitigkeiten beigelegt worden. Vgl. Nr. 200 d. Bl.) Der Verband der eingeschriebenen Seeleute hat diesem Abkommen seine Zustimmung gegeben, die Besatzungen werden an Bord zurückkehren. Der Ministerpräsident Poincaré wird die Schiedsrichter ernennen, deren Entscheidung sich die beiden Parteien beugen werden. ;. Die belgischen Fensterglashütten haben, wie die „Köln. Zig. aus Brüssel erfährt, auf die Kündigung ihrer gesamten Arbeiter— schaft vom 1. September an eine allgemeine Lohnerhöhung von 5. v. H. zugestanden, wovon die Arbeiter die Hälfte erhalten, während die andere Hälfte zur Bildung von Altersrenten verwandt wird.

Wohlfahrtspflege. Gemeinnützige Rechtsauskunft. Von einer Relhe großstädtischer Vereine für öffentliche Rechts— auskunft liegen jetzt die Geschäftsberichte über das vergangene Jahr dor, die nicht nur auf eine Fülle von Arbeit und Arbeitsfreudigkeit binweisen, sondern auch Anlaß zu einigen Bemerkungen über den

Stand und die Bedeutung dieser Fürsorgeeinrichtungen geben. Man kann feststellen, daß die Entwicklung der Rechts— auskunftsstellen sich in aufsteigender Linie bewegt. Weite Kreise des Volkes bringen diesen als gemeinnützigen An— stalten ein wachsendes Vertrauen entgegen, und seitens der obersten Staatsbehörden wird ihnen als Lehranstalten für die praktische Rechtspflege besondere Aufmerksamkeit zuteil. So führt

Dr. Asmis, der in dem „Zentralblatt der preußischen Landwirtschafts— lammern“ (1912, Nr. 30 und 31) die Rechtsberatung für Landarbeiter behandelt, nicht weniger als fünf preußische Ministerialerlasse auf, die ich mit der Förderung und Anerkennung der Rechtsauskunfisstellen

befasen und inebesondere den Referendaren und Assessoren der Verwaltungs- und der Justizbehörden die Beschäftigung in diesen Instituten empfehlen. In ähnlicher Weise haben auch die Ministerien anderer deutscher Staaten Bestimmungen erlassen. Für die zeitgemäße innere Organisation der gemeinnützigen

Rechtsauskunftsstellen, für die Feststellung ihrer Ausbreitung und Inanspruchnahme sowie auch für die fachgemäße Ausbildung ihrer Leiter in eigens hierfür veranstalteten Kursen wirkt der „Verband der deutschen Rechtsauskunftsstellen“ unter der umsichtigen Leitung seines Vorsitzenden, Oberbürgermeisters Kaiser in Neukölln und seines Ge— schäftsführers, Rats Dr. Link in Lübeck. Ein eigenes Organ, deffen Inhalt zunächst integrierender Teil der „Sozialen Praxis“ ist und darauf als selbständige Zeitschrift herausgegeben wird, steht dem Verband zur Verfügung.

Was für den Sozialpolitiker besonders in die Erscheinung tritt, sst der Umstand, daß den Rechtsautkunftsstellen mit einer gewissen Leichtigkeit auch andere als ihre eigentlichen programmäßigen ÄAuf— gaben übertragen werden können. Hier die richtige Auswahl zu treffen und das richtige Maß zu halten, ist Sache der 6rtlichen Leitung. Jedenfalls ist auf der Grundlage des Vertrauens, das gerade, von den unbemlttelteren und mit den sozialen Angelegenheiten wenig bewanderten Klassen den öffentlichen, gemeinnützigen Rechtsauskunftsstellen entgegengebracht wird, die Erörterung naheliegend, ob diese Anstalten nicht auch mit Erfolg für schiedsgerichtlichen Ausgleich in Arbeiten versicherungs— und Ärbeiterschutzfragen, für die Berufswahl, für die Organisatfon des Arbeitsnachweises, für Mutterschutz, Jugendpflege usw. wirken

können. In manchen Richtungen der angedeuteten Art sind bereit zraktis Vers 30 inzel Rechts auskunfts⸗ bereits praktische Versuche von einzelnen Rechtsauskunfte stellen, und zwar erfolgreich, durchgeführt worden. So bestatigt die „Deutsche Juristenzeitung? vom 1. August, daß die gemeinnützigen Rechtzauskunftsstellen vielfach vermeidbare Prozesse und Bagatellsachen verhindern und Armenrechts⸗

Hozessen durch ihre aufklärende und vermittelnde Tätigkeit vorbeugen. H * * 2 0

Sie würden nach diesem Fachorgan aber der Rechtspflege und dem Rechtsfrieden in noch höherem Maße dienen können, wenn sie bei

einer Reform der Zivilprozeß'ordnung in den Organismus unserer Rechtspfleg ĩ liedert und wenn ihnen solche Auf⸗ unserer Rechtspflege eingegliedert und went olche f

haben zugewiesen würden, zu deren Lösung sie ganz besonders berufen er— einen. „Die Vorschrift eines Vorterm ins vor der Rechtsauskunfts— lle in allen Streitsachen mit einem Objekt unter 109 46 und in allen bermögensrechtlichen Armenrechteprozessen würde die Gerichte voraus— sichtlich außerordentlich entlasten und auch den Rechtsanwälten die kast. der Armenanwaltschaft bedeutend, erleichtern. Dieser letzt⸗ erwähnte Vorschlag erscheint deshalb besonders beachtenswert, weil seine Durchführung die Wirksamkeit der Rechtsauskunftsstellen ver— allgemeinern und diese zu wirklichen volkstümlichen Instituten machen ütde. Dadurch, daß auch, ohne nach der Mittellosigkeit zu fragen, anderen Personen die Abwicklung gerichtlicher Bagatellsachen vielleicht mit einem Gang in die Rechtsauskunftsstelle ermöglicht und ihnen demnach der Besuch von gerichtlichen Terminen und die Herbeiziehung ren Zeugen, also viel Zeit und unnötige Geldausgaben erspart blieben, würde eine wahrhaft gemeinnützige Aufgabe erfüllt werden.

. Ein Zeichen der Wertschätzung der Rechtsauskunftsstellen ist auch in dem Umstande zu erblicken, daß das Kaiserliche Statistische Amt

aljährlich auf Grund von amtlichen Erhebungen im Neichs— nbeitsblatt! über die Rechtsberatung der unbemittelten Volks⸗ sreise⸗ berichtet. Es seß hier nur kurz erwähnt, daß die Bihehung für 191 (. Reichsarbeitsblatt‘ 1, Rt 6 und J das Bestehen von 870 Auskunftestellen im Gebiete des Feutschen Reichs feststellte., die binnen Jahresfrist 1716 26 lutkünfte erteilt und 439 759 Schriftsätze gefertigt hatten. Von

4 dlese

en Zahlen entfielen beispielsweise auf das Königreich Preußen . Auskunftsstellen mit 1143 557 Auskünften und 326 853 Schrift— . anf das Königreich Bayern 78 Auskunftestellen, mit 8216 Auskünften und 22 950 Schriftsätzen, auf das Königreich

155816 Schriftsaͤtzen.

Kkunst und Wissenschaft.

Nachdem das Preisausschreiben der Königlichen Landwirt⸗ Kastlichen Hochschuke in Berlin bom Jahre 1910, betreffend die Be⸗ beitung der Frage: „Die deutsche Schwarzerde auf dilupialer Grundlage nach Bildung, Zusammensetzung nd Kulturerfolg“, eine Beteiligung nicht gefunden hat, stellt Iith dieselbe Aufgabe für die früheren und jetzigen Studierenden der niglichen Landwirtschaftlichen Hochschule und der Universität in Berlin wiederholt zur Bewerbung und erhöht den Preis aus

anläßlich seines 70. Geburtstages Freunden und

Ir, ihm von

Fit Einsendung der Preisarbeiten hat bis zum 31. Dezember ld an den Rektor der Landwirtschaftlichen Hochschule Berlin N. 4, Ein versiegelter Briefumschlag ist zulegen, der einen Zettel mit dem Namen des Verfassers und mlt . eidesstattlichen Versicherung der selbständigen Anfertigung der

1 8. 165 28 8 s pn unter dem Titel der Arbeit befinden muß. Ingder. , . ießlich ein vollständiges Verzeichnis der benutzten Literatur anzu

durch Anführun engeren Lehrer ist, kann den

sstriche zu kennzeichnen. Das Preisgericht, das dom ollegium der e nischejtlichen Dochschule gebildet Preis geeignetenfalls teilen.

Der französische Congorelsende Le Petit, der vor kurzem ein der Wissenschaft unbekanntes riesiges äuge tier, einen Vetter der Elefanten, entdeckt hat, gab gelegentlich eines Aufenthalts in Uganda dem Engländer R. F. Funningham folgende näheren Mit— teilungen über das Tier? Im Juni des Jahres 1907 sah Le Petit bei einer Bootsfahrt auf dem Congo einen Gegenstand im Wasser, den er zunächst für einen treibenden Ast hielt. Aber seine Begleiter belehrten ihn, daß er einen Ndgoko na Maiyis, einen Elefanten des Wassers', vor sich habe, und. zur. Bestätigung seiner Lebendigkeit verschwand der vermeintliche Ast plötzlich in den Fluten. Die Eingeborenen berichteten, der Nöogoko Maiyt halte sich wie das Flußpferd tage über im Waffer auf. Kurz darauf glückte es Le Petit in dem Sumpfgebiete zwischen dem Leopold II. See und dem Tumba— See, im sog. Lukenyidistrikt, ein Rudel dieser Wasserelefanten in etwa vierhundert Schritt Entfernung vor sich zu sehen und die Tiere un—

gestört eine volle Minute lang. durch sein Jagdglas *u beobachten. In dem kurzen Grase des Ufers weideten fünf gewaltige, an der Schulter sechs bis acht Fuß hohe

Tiere, die mit keinem lebenden Wesen der Erde zu verwechsein waren. Der gestreckte, obale Kopf trug einen etwa zwei Fuß langen Rüffel und Ohren ähnlich denen des afrikanischen Elefanten, an den auch der gekrümmte Rücken und die Gangart der Tiere erinnerten. Der Hals war je och etwa doppelt so lang wie beim Elefanten und von Stoß— zaͤhnen bei keinem der Tieré etwas zu bemerken. Die Haut, dunkler gefärbt als beim Flußpferde, schien glatt und haarlos zu sein. Ein Schuß Le Petits verwundete eines der Tiere an der Schulter; die Nachsuche blieb aber trotz aller Bemühungen und ausgesetzten Belohnungen erfolglos. Die aufgefundene Fährte ähnelte mit ihren vier, etwas getrennten Zehenabdrücken mehr der des Fluß— pterdes als der des Elefanten, war aber von beiden durch schwächeren Sohlenabdruck, also geringere Ausbildung des für die Dickhäuter so charakteristischen Klumpfußes, unterschieden.

Zu diesen Mitteilungen bemerkt die ‚Umschau“ (Herausgeber Pro— fessor Dr. Bechhold in Frankfurt a. M.): Ein Irrtum in der Beob— achtung, etwa eine Verwechslung mit irgend einer bekannten Tierform, muß ausgeschlossen erscheinen. Ein Tier mit nur zwei Fuß langem Rüssel, ohne Stoßzähne, mit langem Halse und mit esner Spur fast ohne Sohlenabdruck ist kein gewöhnlicher Elefant; einen Tapir aber, der sonst allein noch in Betracht käme, gibt es in Afrika nicht. Mit einem Verwandten des Elefanten haben wir es jedenfalls zu tun. Noch vor kurzer Zeit stand die Ordnung der Ele— fanten unter den lebenden wie unter den fossilen Tierformen voll— kommen abgesondert da. Erst die letzten Forschungen in den tertiären Schichten Aegyptens haben uns mit den aͤltesten Ahnen der Elefanten bekannt gemacht, und so scheint auch der geheimnisvolle Wasserelefant des Congos ein lebendes Fossil zu sein. Dann aber ist sein Alter noch weit ehrwürdiger als das des auch erst vor 12 Jahren entdeckten Okapi; denn die Mitglieder seiner Familie ruhen seit Jahrmillionen in den Schichten des oberen Eocäns.

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Saatenstand und Ernteaussichten in Bulgarien.

Das Kaiserliche Konsulat in Sofia berichtet unterm 16. August: Die verhältnismäßig kühle und von häufigen Niederschlägen begleitete Witterung des YMonatz Juli alten Stils (14. Juli bis 14. August neuen Stils) hat auf die Erntearbeiten keinen ungünstigen Einfluß gehabt. Der Schnitt der Sommergerste und des Hafers konnte in der ersten Hälfte des Berichtszeitraumes rechtzeitig und ungestört beendet werden. Auch der Drusch des Ge treides, der in der zweiten Hälfte des Berichts monats überall im vollen Zuge war, ist in den meisten Gegenden der Ebene bereits beendet. Nach den jetzt bekannt gewordenen Er— gebnissen kann die Ernte der Wintersaaten im allgemeinen für ganz Bulgarien als eine sehr gute bezeichnet werden. Die Frähjahrs— saaten haben dagegen nur im nördlichen und südöstlichen Teile des Landes eine verhältnismäßig gute Ernte ergeben, während in den süd— westlichen Gegenden das Ergebnis der Ernte ein sehr schwaches ge— blieben ist. Durch die vorläufigen Druschergebnisse ist der folgende Durchschnittsertrag auf den Hektar festgestellt worden: In Rord— bulgarien beim Weizen 800 1500 kg, beim Roggen goo— 1200 kg, bei der Wintergerste o 1500 kg und beim Hafer 450 1000 kg. Im südwestlichen Teile des Landes beim Weijen 706 - 1200 kg, beim Roggen o00 1009 kg, bei der Wintergerste S00— 1350 kg und beim Hafer 450 —– 800 kg. Das Durchschnittsgewicht des Weizens beträgt 75 bis 74 kg, das des Roggens 69— 0 kg, das der Wintergerste 54 kg und das des Hafers 42 kg das Hektoliter. Der Mais hat sich durch die im Laufe des Berichtsmonats niedergegangenen ausgiebigen Regenmengen fast überall gebessert. Er steht gegenwärtig in ganz Nordbulgarien, wo er auch am meisten an— gebaut wird, in guter Verfassung. Auch in Hirse erwartet man in Nordbulgarien eine gute Ernte. In Südbulgarien ist diese Frucht infolge der Trockenheit des Vormonats in ihrer Entwicklung stark zurückgeblieben und verspricht nur einen geringen Ernteertrag. Die Re is felder befinden sich in guter Verfassung; über Wasser— mangel wird nicht mehr geklagt. Die Tabakernte hat gegen Mitte des Berichtsmonats begonnen und einen geringeren Ertrag als im Vorjahre ergeben. Die Qualität der diesjährigen Tabakblätter wird jedoch als besser bezeichnet als die der vorjährigen Ernte. Die Wein— gärten haben sich dermaßen erholt, daß deren Stand gegenwärtig nichts weiter zu wünschen übrig läßt.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs—⸗ maßregeln.

Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch und das Erlöschen der Maul- und Klauen seuche vom Schlacht— viehhof in Nürnberg am 21. d. M.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheiteamts“ Nr. 34 vom 21. August 1912.)

Pest.

Rußland. Laut einer am 6. August veröffentlichten Bekannt— machung ist das Uralgebiet für pestfrei erklärt worden. . Aegypten. Es erkrankten (starben) vom 3. bis 9. August à (2) Personen, davon 2 (?) in Zagazig, je 1 (— in Port Said, Etsa und Mataria. . . China. In Canton sollen im Stadtteil Honam in den ersten 10 Tagen des Jult täglich durchschnittlich 5 Personen der Beulen— pest zum Opfer gefallen sein; dabon waren zwei Drittel Kinder unter 10 Jahren. Unter den vom 18. bis 25. Juni getöteten 9563 Ratten sollen zahlreiche pestkranke Tiere gewesen sein. Mauritius. Vom 10. Mai bis 6. Juni 13 Erkrankungen und 4 Todesfälle. . Cuba. Zufolge Mitteilung vom 30. Juli wurde in Havana 1 weiterer Pestfall festgestellt; er ist tödlich verlaufen. Porto Rico. Vom 22. bis 29. Juli wurden in San Juan 2 Erkrankungen, vom 23. bis 26. Juli in Santurce 1 solche festgestellt. Venezuela. Im Juni in Caracas 2 Erkrankungen und 2 Todesfalle.

Cholera. Ching. Zufolge Mitteilung vom 25. Juli haben in Swatau die durch Cholera verurfachten Todesfälle seit dem 12. Juli allmählich abgenommen. Unter den Europäern sind 3 Erkrankungen, von denen

? . ; 5 P Tußnoten u jedes Zi „den und jede einzelne Benutzung durch Fußnoten und jedes Zitat

Gelbfieber. Es gelangten zur Anzeige in: Mexiko. Am 25. Juli in Merida 1 Erkrankung und 1 Todesfall; Venezuela. Im Juni in Caracas 1 Todesfall; Chile. Vom 16. Mat bis 17. Juni in Tocopilla 265 Er— krankungen und 110 Todesfälle.

Pocken. Oesterreich. Vom 4. bis 10. August 2 Erkrankungen in Galizien. ; Fleckfieber. DOester reich. Vom 4. bis 10. August 19 Erkrankungen in Galtzien. Typhus.

(England. Zufolge Mitteilung vom 12. August ist in Strood bei Rochester eine Typhusepidemie ausgebrochen. Die Zahl der Er— krankungen belief sich am Tage zuvor auf 360 bis 46 bei einer Ein- wohnerzahl des Ortes von 16006.

Genickstarre.

In der Woche vom 4. bis 10. August sind 10 Er— krankungen (und 6 Todesfälle) in folgenden Regierungsbezirken lund Kreisen) gemeldet worden: Landespolizeibezirk Berlin (1) Berlin, Reg⸗ Bez. Arnsberg 1 (1), Bochum Stadts, Lüne—⸗ burg 8 (4 Fallingbostell, Marienwerder 1 Schlochau.

Oesterreich. Vom 28. Juli bis 3. August 1 Erkrankung in Mähren.

Schweiz.

Preußen.

Im Juli 1 Erkrankung im Kanton Wallis.

Spinale Kinderlähmung. Preußen. In der Woche vom 4. bis 10. August sind 11 Erkrankungen in folgenden Regie rungsbezirken fund Kreisen]

gemeldet worden: Arnsberg 1 [Dortmund Land, Duͤffeldorf ü Düsseldorf Stadt 1, Essen Stadt 3, Essen Land J, Mülheim a. XR. II, ‚Köslin 2 Meustettin, Oppeln 2 Kattowitz Stadt]. Oesterreich. Vom 28. Juli bis 3. August 2 Erkrankungen in Niederösterreich (davon 1 in Wien), 1 in Oberösterreich (Einz) und 2 in Steiermark (Graz. .

Verschiedene Krankheiten.

Pocken: Konstantinopel (22. Juli bis 4. August) 28, St. Peters⸗ burg 2, Warschau 1 Todesfälle; Odessa 2, St. Petersburg 6, Warschau (Krankenhäuser) 8 Erkrankungen; Varizellen: New Jork 114 Er— krankungen; Fleckfieber: Odessa 1, Warschau 3 Todesfälle; St: Petersburg 1, Warschau (Krankenhäuser) 17 Erkrankungen;

Rückfallfieber: Odessa 6 Erkrankungen; Tollwut: Re gierungsbezirk Schleswig 2, Budapest 1 Erkrankungen; In⸗ fluenza: Berlin 2, London 4, Moskau 2, New Jork,

Odessa je 1, St. Petersburg 3 Todesfälle; Odessa 44 Erkrankungen; Genickstarre: Kristiania 1, New Jork 7 Todesfälle; Kristiania, Kopenhagen je 1, New Jork 8 Erkrankungen; Fleischvergiftung: Reg.⸗Bez. Potsdam 9 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen ist an Masern und Röteln (Dürchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1895/1904: 1,10 ) gestorben in Bottrop, Buer, Mülheim a. Nh. Erkrankungen wurden gemeldet in Ham— burg 32, Budapest 22, Kopenhagen 32, London (Krankenhäufer) 163, New Jork 861, Odessa 23, Paris 59, St. Petersburg 124, Wien 64; an Diphtherie und Krupp (1895ñ 1904: 1,52 o,o) gestorben in Har⸗

burg, Um Erkrankungen wurden angezeigt im Landespoltzeibezirk Berlin 118 (Stadt Berlin 66), in Hamburg S3, London (Krankenhäuser) 94, New Jork 340, Paris 45, Wien 25; an Keuchhusten gestorben in Berlin-Weißensee, Cassel, Lübeck, Mülheim 4. d. R. Erkrankungen kamen zur Anzeige in Ham⸗

hurg 23, Kopenhagen 36, New Jork 45, Wien 28. Ferner wurden Erkrankungen gemeldet an; Scharlach in Berlin 365, in den Reg. Bezirken Arnsberg, Düsseldorf je 114, in Hamburg 30, Amsterdamm (7. bis 13. August) 98, Budapest 34, Kopenhagen 21, London (Krankenhäuser) 207, New York 280, Paris 114, St. Petersburg 42, Prag 22, Wien 52; Typhus im Reg.-Bez. Arnsberg 45, in Buda—⸗ pest 22, New Jork 55, Paris 64, St. Petersburg 117.

Verkehrswesen.

Heft 4 vom Jahrgang 1912 des Archivs für Eisenbahn— wesen“, herausgegeben im Königlich preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten (Verlag von Julius Springer, Berlin), erschien mit folgendem Inhalt: Der Abschluß der Verstäatlichung der Haupt⸗ bahnen und zehn Jahre Staatsbetrieb in der Schweiz (von Placid Weißenbach); Wirtschaftliche Betrachtungen über Stadt- und Vorort bahnen (-von Gustav Schimpff), Fortsetzung: Die canadische Ueber—

landbahn und ihre wirtschaftliche Bedeutung (bon Dr.

Eversmann), Fortsetzung; Eine Krisis in dem gewerblichen

Einigungs⸗ und Schiedsgerichtsverfahren der englischen Eisen— bluß

bahnen (pon K. Röhling), Schluß:; Die Mitwirkung der Eisenbahnen an den Kriegen (pon Wernekke); Die wirtschaftliche Lage Rußlands an der Hand des Entwurfs zum Reichsbudget 1912 (von Dr. Mertens); Erweiterung und Vervollständigung des preußischen Staatseisenbahn⸗ netzes im Jahre 1912 Die Königlich württembergischen Staais— eisenbahnen und die Bodenseedampfschiffahrt im Etatsjahr 1910; Wohlfahrtseinrichtungen der Königlich württembergischen Ver— kehrfanstalten im Jahre 1910; Wohlfahrtseinrichtungen der Königlich baverischen Staatseisenbahnen im Jahre 1915; Die Hauptbahnen in Frankreich im Jahre 1909; Die Eisenbahnen in Australien 19091910. Kleine Mitteilungen: Bau neuer Eisen bahnen im Königreich Sachsen; Eine gleiche Spur für die australischen Eisenbahnen; Konkurse und Zwangsverkäufe amerikanischer Bahnen

in drei Jahrzehnten; Die Tätigkeit der Abrechnungestelle des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen; Unsaälle auf den französischen Eisenbahnen; Die Eisenbahnen der Türkei. Rechtsprechnng: Beamtenrecht, bürgerliches Recht (Erkenntnis

des Reichsgerichts vom 30. Juni 1811); Bürgerliches Recht, Haft— pflichtrecht (Erkenntnis des Reichegerichts vom 6. Juli 1912); Haft pflichtrecht (Erkenntnisse des Reichsgericht vom 18. September und 7. Dezember 1911); Enteignungsrecht (Erkenntnis des Oberlandes— gerichts in Kiel Lom 10. Oktober 1911); Eisenbahnverkehrsordnung (Erkenntnis des Oberlandesgerichts in Hamburg vom 19. Funi 1911. Gesetzgebung: Deutsches Reich; Preußen; Frankreich. Bücher schau.

Verdingungen.

Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs. und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition wäbrend der Dienststunden von 9— 3 Uhr eingesehen werden.)

Frankreich. Die Stadt Paris hat einen Wettbewerb ausgeschrieben für Schmutzfänger (hare-bouc), welche an den gegenwärtig dort in Gebrauch befindlichen 36 sitzigen Automobilomnibussen anzubringen wären. Die am besten befundenen Schmutzfänger sollen mit Geld⸗— preisen ausgezeichnet werden. Beteiligungsgesuche müssen vor dem 1. Oktober 1912 bei der Préfecture de la Seine, Direction des Affaires Municipales, Bureau du Domnine. 2, Rue Lobau, Paris (4e), eingereicht werden. Auch die Beteiligung aus dem Aus— land soll gestattet sein. Die das Ausschreiben betreffenden Druck⸗ sachen liegen beim „‚Reichsanzeiger und in der Redaktion der „Nach⸗ richten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“ (Reichsamt des Innern) aus.

Niederlande. 28. August 1912, 12. Uhr. Intendantur der 1. Division im Haag, in dem Geschäftszimmer der Militärbäckerei: Lieferung von 70 006 kg hartem und 70 000 kg weichem Wetzen für die Militär⸗ bäckerei im Die Bedingungen sind für O, 10 Fl. für das

Haag.

ltoödlich verlief, vorgekommen.

Exemplar bei der Firma Gebr. van Cleef im Haag erhältlich.