Fließ in Berlin, Dr. Hugo Frey in Unter Teutschenthal, Dr. Wilhelm Frobenius in Eckardtsheim, Dr. Bernhard Fürst in Frankfurt a. M, Dr. Josef Gabriel in Gottes— berg, Dr. Arthur Gaczkowski in Halle a. S., Dr. August Gaßmann in Fritzlar, Dr. Friedrich Grün in Ohligs, Dr. Oskar Gutjahr in Naumburg a. S., Dr. Julius Hermann in Koblenz. Dr. Siegfried Herrmann in Charlottenburg, Dr. Josef Christian Hirsch in Lüneburg, Dr. Julius Hünten in Cöln a. Rhein, Dr. Friedrich Huth in Iserlohn, Dr. Ludwig Jahn in Ellenberg, Dr. Chresien Juhl in Nor— burg, Dr. Franz Juretz ka in Zauditz, Dr. Bruno Kall⸗
mann in Neumarkt i. Schl., Dr. Peter Kellendonk in Mechernich, Dr. Max Kirstein in Berlin, Dr. Hugo Köbner in Breslau, Dr. Oskar König in Breslau, Dr. Wilhelm Kohlschein in Borbeck, Dr. Siegfried Kohn in Breslau, Dr. Otto Krum bholz in Osnabrück, Dr. Heinrich Kuhn in Halle a. S., Dr. Otto Kutznitzky in Breslau, Dr. Reinhold Lamprecht in Stettin, Dr. Salo Landsberg in Landeck i. Schl., Dr. Bahrend Lau in Elmshorn, Dr. Jakob Lennartz in Hannover, Dr. Karl Limpricht in Lauban, Dr. Karl Longard in Aachen, Dr. Rudolf Loose in Hamborn, Dr. Karl Lütkens in Pinneberg, Dr. Jakob Mörck in Flensburg, Dr. Rudolf Müller in Ujest, Dr. Heinrich Müller in Lüneburg, Dr. Hermann Müller in Hilchenbach, Dr Georg Papendieck in Braunsberg, Dr. Franz Petermann in Dortmund, Dr. Gustav Peter s en in Düsseldorf, Dr. Johannes Prior in Cöln a. Rhein, Dr. Bernhard Ramm in Uetersen, Dr. Karl Rumpff in Cöln a. Rhein, Dr. Emil Schantz in Berlin, Dr. Otto Schmidt in Cöln a. Rhein, Dr. Thilo Schuchardt in Halle a. S., Dr. Karl Schwarz in Stettin, Dr. Edgar Sober in Hannover, Dr. Paul Stehr in Essen a. Ruhr, Dr. Wilhelm Stern in Berlin, Dr. Martin Stolzenburg in Slawentzitz, Dr. Heinrich Tewes in Pader— born, Dr. Arthur Utpadel in Pölitz, Dr. Theodor Ver— weyen in Calcar, Dr. Eduard Welg in Honnef, Dr. Paul Wentz in Gadderbaum, Dr. Leonhard Westerhoff in Honnef und Dr. August Wolff in Breslau den Charakter als Sanitätsrat zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Sanitätsrat Dr. David Kuhn in Bad Kudowa den Charakter als Geheimer Sanitätsrat und dem Arzt Dr. Rudolf Wahrendorff in Ilten den
—
Charakter als Sanitätsrat zu verleihen.
Ju stizministe rium.
Den Amtsgerichtsräten Graf von und zu Westerholt und Gysenberg in Lüdinghausen, Behrens und Dr. Giersberg in Breslau sowie dem Amtsrichter Dr. Grave in Soest ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt.
Versetzt sind die Amtsrichter: Jeep vom Amtsgericht Berlin-Mitte als Landrichter an das Landgericht in Berlin, Röpke in Heldrungen als Landrichter nach Osnabrück, Grüttner in Kreuzburg i. O. Schl. als Landrichter an das gemeinschaftliche Landgericht in Rudolstadt, Dr. Westphal in Hultschin nach Tarnowitz, Pape in Stromberg nach Mett⸗ mann und Witthöfft in Pleschen nach Flensburg.
Der Erste Staatsanwalt Dr. Mendelssohn in Potsdam ist infolge seiner Ernennung zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat bei der Oberrechnungskammer aus dem Justizdienst geschieden.
Dem Notar, Geheimen Justizrat Dr. Kilzer in Frank— furt a. M. ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amte erteilt.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts— anwälte: Geheimer Justizrat Dr. Kilzer bei dem Oberlandes— gericht in Frankfurt a. M., Justizrat Dr. Epstein bei dem Landgericht in Frankfurt a. M., Fritz Julius berger bei dem Landgericht L in Berlin, Heyn bei dem Amtsgericht in Neumittelwalde, Muhl bei dem Amtsgericht in Schleswig, Knorr bei dem Amtsgericht in Culm, Lejeune bei dem Amtsgericht in Kallies und Dr. Steinmetz bei dem Amtz— gericht in Stettin.
Mit der Löschung des Rechtsanwalts Muhl in Schleswig in der Rechtsanwaltsliste ist zugleich sein Amt als Notar er loschen.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Vechtsanwalt, Justizrat Dr. Epstein vom Landgericht in Frankfurt a. M. bei dem Oberlandesgericht daselbst, der Rechtsanwalt Dr. Schenk aus Berlin bei dem Amtsgericht in Jauer, der Rechtsanwalt Muhl aus Schleswig bei dem Amtsgericht in Itzehoe, der Notar Zaefferer in Waxweiler bei dem Amtsgericht daselbst, die Ge— richtsassessoren: Dr. Ernst Landsberg bei dem Land— gericht Lin Berlin, Dr. Beisner bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Hannover, Peter Klein bei dem Amts— gericht und dem Landgericht in Bonn, Alfred Lewinsohn bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Düsseldorf, Windes— heim bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Erfurt, Rosentreter bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Posen, Kurt Friedrich bei dem Amtsgericht Berlin⸗Wedding mit dem Wohnsitz in Berlin-Tegel, Dr. Bernstein bei dem Amtsgericht in Trebbin, Dr. Cos mann bei dem Amtsgericht in Wieshaden, Bernhard Schulte bei dem Amtsgericht in Altena, Elbert bei dem Amtsgericht in Kamen, Breidbach bei dem Amtsgericht in Langendreer, Wiegleb bei dem Amts gericht in Egeln, Kurt Weiß bei dem Amtsgericht in Sens— burg, die früheren Gerichtsassessoren: Dr. Bromberg bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Breslau und Natje bei dem Amtsgericht in Ahlden.
Der Erste Staatsanwalt, Geheime Justizrat Schönian in Göttingen, der Landgerichtsrat Dr. Ascher vom Landgericht in Berlin, die Amtsgerichtsräte Dr. Jonientz in Liegnitz und Sellnick in Königsberg i. Pr., die Rechtsanwälte und Rotare Justizrat Müller in Hammerstein und 3dralek in Kattowitz, die Rechtsanwälte Justizrat Pomorski in Ostrowo und Böttrich in Naumburg a. S. sind gestorben.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Als Nachfolger des Oberbaurats Gersdorff ist der Weichselstrombaudirektor, Oberbaurat Niese in Danzig zum ständigen Kommissar des Ministers der öffentlichen Arbeiten zwecks Teilnahme an den Diplomprüfungen bei der Technischen Hochschule dortselbst in den Abteilungen für Architektur, für Bauingenieurwesen sowie für Maschineningenieurwesen' und Elektrotechnik bestellt worden.
Dem Regierungsbaumeister des Hochbaufachs Milster im Geschäftsbereich der Ministerialbaukommission in Berlin ist eine etatsmäßige Stelle als Regierungsbaumeister verliehen worden; er ist nach Gelnhausen versetzt worden.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts— angelegenheiten.
Dem Oberarzt an der chirurgischen Klinik und Poliklinik
Privatdozenten i Universitãt dem Privatdozenten Universität
medizinischen Greifswald Hoffmann, ᷓ juristischen Halle⸗Wittenberg Krahmer und dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Wilhelms⸗Universität zu Berlin
Prädikat Professor beigelegt worden.
Friedrich Meyer ist das
Finanzministerium. Der Steuersekretär Meyer von der Einkommensteuer— veranlagungskommission in Berlin⸗Wilmersdorf ist als Sekretär bei der Königlich Preußischen Generallotteriedirektion angestellt
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 24. August.
Ihre Majestät die Königin von England gestern nachmittag gegen 5 Uhr, von Neustrel auf dem hiesigen Stettiner Bahnhof ein, zufolge, zunächst nach dem Hohenzollernmuseum und stattete dann der englischen Botschaft einen Besuch ab. 140 Minuten Abends reiste Ihre Maj über Cöln nach Calais weiter.
relitz kommend, begab sich, W. T. B.“
; ab. Um 9 Uhr jestät vom Lehrter Bahnhof
Der Kaiserliche und Königliche Botschafter Graf Szögyseny⸗ Während seiner Abwesenheit führt der L von Flotow die Geschäfte der Botschaft.
je, österreich isch-ungarische Marich hat Berlin verlassen. egationsrat Freiherr
Aus den vom Bundesrat aufgestellten Grundsätzen zur
Auslegung des Reichsstempelgesetzes gibt der Juf
minister im „Justizministerialblatt“ den folgenden, den Ab—
Grund stücksübertragungen,
Auszug bekannt. Bei dem Ansatze des Stempels
diesen Grundsätzen zu verfahren.
Grundsätze zur Auslegung des Reichsste mpelgesetzes. . Abschnitt IX.
Grund stücksũůbertragungen.
78 bis 90 des Gesetzes und zur Tarifnummer 11.
dwechselabgabe sind Zubehör stücke
— im Gegensatze zu dessen Bestan
sofern nicht gemäß § 165 Abs. “?
Gesamtpreis
betreffenden
Zu den 55 78 Bei Bemessung der Grun eines Grundstücks . außer
Sbestimmungen zugrunde zu
2) Eine Abgabe nach Tarifnummer 11 ist nicht zu erhe ein Ehegatte ein von ihm in die all eingebracht es setzung über das Gesamtgut gemäß 5 Gesetzbuchs zurückerwirbt. Einbringen vird von der Tarifnummer 11b n durch welche ein Gesellschafter Grundstück als Einlage in eine Gesellschaft Gesellschaft übernimmt, besonderes nach Tarifnummer 11a zu
neine Gütergemein« er Auseinander. Abs. 2 des Bürgerlichen
Grundstück bei
ö . Kw
4) Der Ehegatte eines Erben gehört als solcher nicht Teilnehmern Erbschaft. Eheleute wird infolge der kraft Geietzes Gesetzbuchs) sich vollziehenden unmittelbaren B Ehegatten auch dieser zählen sein.
5) Auf den Ehegatten oder Verlobten eines Abksö geschäft als Erwerber beteil ig vorschrift Ziffer? der Tarifnun es sei denn, daß zwischen den Ehegatten all besteht und das Grundstück Ges
6) (1) Durch die Befreiung vorschrift 2 verden nicht nur die sogenannten Ueberlassungeverträ welche die Uebertragung von Grundstü von Eltern an Kinder, auch eingekindschaftete, oder deren kömmlinge zum Gegenstande haben.
An Kindes Statt Kinder im Sinne dieser Befreiungsvorschrift.
7) (I. Bei 3Zwangsversteigerungen bgabe nach der Berechnungevorschrift 4 zu von dem Meistgebot oder von dem W je nachdem der eine oder andere Betrag der böhere ist. immer mindestens der Wert des Grundstücks
Gütergemeinschaft 3 (6 1438 des
Nur bei allgemeiner 8. Bürgerlichen eteiligung des
Teilnehmein an der Erbschaft
ist, findet die Befreiungs⸗ imer 11a feine Anwen llgemeine Gütergemeinschast amtgut wird.
ifnummer 112
k Verträge betroffe
angenommene
ist die Grundwechsel⸗ lifnummer 11a ent⸗ erte des Grundstücks
versteigerung
bleibt sein Meistgebot hinter dem Gesamtbetra
ist der Auflassungs— stempel⸗ estellte Urkunde vorgelegt wird, Auflassung ü . äußerungsgeschäft enthält. Zwecke der Ausschließung des Auflassungestem pels nach Form und Fassung den allgemeinen st unerheblich
pflichtiger Form
Hiernach genügt es, daß die els vorgelegte Urkunde stempelrechtlichen Vor⸗
abgabeyflichtig Vorschriften ie Erhebung des Auf— wenn die vor⸗
materiellen stempelrechtlicher Einzelfalle von der Stempelpflicht befreit ist la ssungẽ stempel⸗ dann ausgeschlossen, unde nicht nach Tarsfnummer 11 steuerpflichtig
ummer 11 fällt.
9) Exhöht sich der Wert eines Grundstücks Zeit zwischen dem Abschlusse des Vertrags und de lassung dadurch, daß der Erwerber auf ihm Gebãude oder bauliche Veränderungen vornimmt, so kommt diefe
für die Berechnung des Auflassungsstempels sowie der Frage, ob das Grundstück als ein bebautes oder unbe sehen ist (Ziffer 1 Abs. 1 der Befreiungevorschriften am S Tarifnummer 11), nicht in Betracht. 10) Für die Anwendung der Befretu Schlusse der Tarifnum mer 111 a. Die Steaerfreibeit gilt nur für physische Perfo b. Bei Tauschverträgen ist jeder der beiden Erwerber pe ihn treffenden Hälfte des Reich stempels freizulasen das von ihm erworbene Grundstück sich innerk lichen Wertgrenze hält und in seiner setzungen der Befreiung vorliegen. Bei der Uebertragung eines Grundstücks durch mehreren äußerer oder an mehrere Erwerber ist stets der Wen ganzen Grundstücks zugrunde zu legen. . d. Für den Begriff des Grundstücks ist nicht die Einheit, auch nicht die Eintragung im Grundsteuer Lagerbuch oder auf einem oder mehreren Grun sondern die wirtschaftliche Einheit des Besitz
O
gebende Merkmal.
. Die Vorschrift, daß für die Anwendung der J schrift das Einkommen der Ehegatten zusammenzur ist, gilt bei Ueberlassungsberträgen auch für Vers—
11) Eine gesetzliche Verpflichtung im Sinne der Ziffer? Befreiungsvorschriften am Schlusse der Tarsfnummer 17 liegt r dann vor, wenn nach der Landesgesetz zur Abtretung des Grundstücks a lichen Wohles bereits zur Zeit des bestand, nicht aber schon dann, wenn die V
Zeitpunkt begründet wird.
12) Vereinbarungen zwischen Erwerber und Ve Tragung der Kosten der Veräußerung sowie die 5 419 B. G-B. sind für die Verpflichtung zur der Stempelabga be bedeutungslos.
15) Für die Beurkundung einer Grundstücks übertragung jst⸗ Abgabe nicht zu entrichten, wenn der Landesfürst o für stin als Erwerber beteiligt sind. vollen Betrage von den sonstigen Beteiligten zu erheben, wem; Landesfürst oder die Landesfürstin als Veräußerer
geschäfte teilnehmen.
14) Der Begriff des Zubehörs der zu Familienfiz— kommissen gehörenden Landgüter fowie der 1 Stammgüter und seine Abgrenzung ist den Bürgerlichen Gesetzbuchs zu entnehmen. Die Bindung und auch die Steuerpflicht eines Grundstücks stempelgesetzes ist jedoch nach dem Landesrechte, das zurzeit der ö richtung des Fideikommisses in Geltung war, zu beurteilen; Bindung eines Grundstücks kann daher auch für die Steuertf— nicht etwa um deswillen als aufgehoben gelten, weil das G infolge Aenderung des bürgerlichen Rechtez die Zubehörei
verloren hat.
15) (I) Die zu den Fideikom missen, Lehn - oder
lichen Mietwerte zu berechnend
(2) Bei Ermittlung des Erbschafts steuerge ds⸗
nicht statt
16) Die Voraussetzungen für einen Erla 5 Ausfübrungsbestimmungen
gründen nac gemeinen gegeb schuldbaren Versehe unterblieben ist, de
=. (.
Ne , ;
Vertrage wieder zurücktreten,
Merke geg ana zn 8 vie Mees Werke gegangen sind und die Wied
6
J —
Die Nr. S der Amtlichen versicherungsamts vom f Amtlichen Teile unter A (Unfallversicher ung) Renn entscheidungen sowie Bescheide und Beschlüsse über folgen
Gegenstände:
Das Statut kann zwar bestimmen, daß die Eintra dem Verzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmer bejahende oder verneinende Feststellung der Versicherungspfle des Unternehmers bindend sein soll, die formellen Wirkungen de Eintragung treten aber nur ein, wenn der Eingetragene n sächlich Unternehmer des Betriebs ist; Verletzte Unternehmer oder A Berufsgenossenschaft für die Ablehnung der Rentenansprisr nicht darauf berufen, daß der Verletzte als nicht selbstoersichere Unternehmer in dem Verzeichnis eingetragen sei; .
Wird eine Rente auf Grund des 3 „4 Ziffer 1 des Er werbeunfallversicherungsgesetzes wegen einer einzelnen bestimm⸗ Freiheitsstrafe unter Angabe eines Endtermins eingestellt lebt das Rentenbezugsrecht nach Verbüßung der Strafe ; weiteres wieder auf; die erneute Einstellung wegen der er büßung einer weiteren Freiheitsstrafe tritt nach 5 89 Abi.“ a. a. O. erst mit Ablauf des welchem der neue Bescheid zugestellt ist 2564.
Fl
Ein bei einer Flugzeuggesellschaft angestellte ist bei einem Fluge, an dem er zwecks Prüfung des teilgenommen hat, mit dem Piloten tödlich verunglü Unfall des Obermonteurs is
worden 25651.
Auch die nicht durch Beiträge aufgebrachten Mittel 8&ᷣ Berufsgenossenschaften unterliegen den Vorschriften Vermögensverwaltung der Berufsgenossenschaften 2566. .
Ueber die Zulässigkeit der Mitteilung von Arbeiter- m Lohnnachweisungen an Dritte 2567.
Die Postanstalten der
nicht befugt 2568].
Zur Frage der Versicherungspfli
25691.
— 2 8 * 1 Der § 29 des Bar
*
91 1. nt! U 1II1I1
Bei der Bestimmung, welche kaufmännischen Unternehmen als Kleinbetriebe der Unfallversicherung gemäß s 557 Abf. 2 der Reichsversicherungsordnung Unterschied zwischen dem Detail- oder Kleinhandel und dem Großhandel zu machen 2571
Ueber Lohnnachweise und Beitragsumlegun und Leichterbetriebe nach der Reichs
Die Abteilung B (Invaliden- und Hinterbliebenen— enthält zunächst eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 9. Mai 1912 über die Höhe der dem Gemeinvermögen gutzuschreibenden Zinsen und über die Be— rechnung des Kapitalwerts der auf Grund des 4. Buches der Reichsversicherung schreiben des Reichsversicherungs mts vom 3. Juli 1912 über dieselben Gegenstände. ran schließen sich Revisionsentscheidungen über folgende Gegenstände:
Unter Wegfall des Krankengeldes im Sinne des 5 1255 ist der Wegfall des Anspruchs auf Kranken— grundsätzliche Entscheidung].
Das Krankengeld ist im Sinne des 12535 Abs. 3 R V.-O. nicht weggefallen, wenn die Versicherungsanstalt im Laufe der Unterstützungspflicht einer Krankenkasse ein Heilverfahren durch Aufnahme des Versicherten in ein Krankenhaus einleitet 1622 — grundsätzliche Entscheidungl.
Unter Umständen ist eine Erwerbsunfähigkeit, die durch Gewährung einer Stützvorrichtung beseitigt werden kann, als dauernd anzusehen 16231.
Wann ist die durch einen mehrwöchigen Aufenthalt in zu beseitigende Invalidität als
unterliegen, für die Entsch⸗
8 g für Schlepper⸗ = versicherungsordnung 25721. ngsvorschrift x
st unter anderem versiche rung)
Person die Ve festgesetzten einem Rund⸗
8
Abs. 3 R⸗V.⸗O. geld zu verstehen 1621 —
gebung die Vervpflicht⸗ us Gründen des öffe— Vertragsabschlus erpflichtung erst nach ? . einem Walderholungsheime dauernd anzusehen? erweisung eines ehemaligen landwirtschaftlichen Arbeiters auf gewerbliche Arbeiten außerhalb der nächsten Um⸗ gebung seines Wohnsitzes 16251.
Ueber die Unanwendbarkeit des 3 1308 der Reichsversiche— rungsordnung, wenn der Kläger die Erwerbsfähigkeit erst nach dem Zeitpunkte wiedererlangt hat, von dem ab nach 3 1308 die Rentenentziehung frühestens hätte erfolgen können
Bestimmun
Dagegen ist die Abgabe
Ueber die Beweislast des Versicherten für die Erhaltung der Anwartschaft 1627.
Das Schiedsgericht muß sich bestimmt darüber aussprechen, welche rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen des An— spruchs es als gegeben oder nicht gegeben ansieht 1628.
Ueber die Rechswirksamkeit eines
Die Vorschrift des 8 10 Abs. 1 Verordnung, betreffend das Verfahren vor den Schiedsgerichten für Arbeiterversicherung, vom 2X. 11. 1900 bezieht sich nicht Zustellungen 163601.
Den Schluß bilden Uebersichten über die Rentenzahlungen Beitragserstattungen im Juni 1912 sowie über den Erlös Beitragsmarken im Juli 1912 bei den 31 Versicherungs—
* 35 8 89 22 gemãß 5 890 des
Vergleichs 1629. Satz 3 der Kaiserlichen
transchle . oder forstwirtschaftlich . . . Grundstücken in derartig 2 Veibindung stehen, n Der Nichtamtliche Teil enthält
1) eine Anzeige der Schrift des Professors Dr. A „die Cölner Hochschule für kommunale Aufbau, ihre L
Hochschule
— ' —
ĩ d
22
swerts nach §1 ne ein Abzug Weber in Cöln:
soziale Verwaltung, ihre Notwendigkeit,
D
eine Mitteilung der interhalbjahr 1912 13 angekündigten Vorl 3) eine gleiche Handelshochschule in Berlin, 4) einen Hinweis herausgegebene Sammlung von? und ihre Bekämpfung.
en. wenn die Jeschãftea ssführung info ge eine; über die Vorlesungen an der ens des Antragstellers oder infolge eines Umstare er außerhalb seiner Willensbestimmung gelegen Dagegen wird die Erstattung in der Regel zu vers wenn die Beteiligten freiwillig anlassung, etwa geschäftlicher Vorteile wegen, von einem a6 sie beim Geschäf arglistig oder mit grober Fahrlässigkeit oder
ilmersdorf
und ohne äußere zwinge uberkulose
—
eraufhe bung
. 1 * ꝛ) B .
zujuschreiben haben. In geeigneten Bayern. fęrnmwvola If ima J 5 9 *
Stempels auf einen Teil der rankt bleiben.
iegsm inister
chrichten des Reich 1912 enthält
sziplinlosigkeit im
dem Kriegsministe
aß vorgelegen, zurückzuweisen. darauf, nach
8 8 9) ö aß der Abg. von
wenn streitig ist, ob de
nogramm müsse er zugeben, der Armee
1. . ö 2 Franckenstein die Disz soy] * 75nr 3*1 Simplicissim:
Ausführungen
ä *
und zwar mit Recht, gek er, da sie für das Offizierkorp weisen müssen, und zwar in aller Schärfe, Franckenstein es ihm gegenüber auch nicht diese Anschauungen zierkorps dagegen 1j E Ausdruck gebraucht habe, dem vielleicht eine Absicht beigeleg er nicht gehabt habe, ; der loyalen Absicht
mancherort
Monats in Wirksamkeit 1 Schutz nehmen.
f e J h g so erkläre er, daß es ihm fern gelegen
es Abg. von Franckenstein zu zweife
als Betriebsunfall ö Mecklenburg⸗Strelitz.
30 Minuten erfolgte, T. B.“ aus Neustrelitz meldet, im Sonderzuge die Ihrer Majestät der Königin von England Die englischen Herrschaften wurden von Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog, der Großherzogin, dem Erbgroßherzog und der Großherzogin⸗Witwe zum Bahnhof i on die Verabschiedung stattfand.
Gestern nachmittag
r Prinzessin Mary.
utschen Schutzgebiete sind
der Reichsversicherungsordnung zur Auszahlung der Renten ne geieitel, wo im Fuͤrsterf
)jt von Chauffeu
iunfallversicherungsgesetzes ] anwendbar, wenn seitens einer Gemeinde für allgemeine mi schaftliche Zwecke eine Veräußerung Bebauung stattfindet 25701.
Spanien. Aeußern Garcia Prieto erklärte, die den den Zwischen—
von Grundstücken ö 6. . Der Minister des
Regierungen von Frankreich und Spanien wür ⸗ . sall von Mazagan, bei dem die Haltung des spanischen Lonsuls einwandfrei Ausgleich bringen.
3. ] ö Die neben den einzelnen Entscheidungen geklammerten Zahlen geben die l lihen Nachrichten“ veröffentlicht sind.
; 52 ,, gilfer an, n e in befriedigender Weise zum
Türkei.
Der montenegrinische Geschäftsträger hat, „W. T. B.“ zufolge, auf der Pforte die Nachrichten, nach denen die Mon— tenegriner Berane angegriffen und besetzt hätten, als falsch bezeichnet. Kein einziger montenegrinischer Soldat habe türkisches Gebiet betreten. — Gleichzeitig wird aus Saloniki gemeldet, daß Dschawid Pascha in Berane ange— kommen sei und dort keine Montenegriner vorgefunden habe.
Die Regierung hat Ibrahim Pascha ihre vollkommene Anerkennung dafür ausgedrückt, daß er die Verhandlungen mit den Arnauten erfolgreich durchzuführen gewußt habe. Von anderer Seite wird aber aus Salonikl gemeldet: Die albanesische Angelegenheit sei noch keineswegs als abgeschloffen zu betrachten. Die Albanesen würden erst abwarten, ob die Regierung ihre Versprechungen, besonders die in der Waffen— frage abgegebenen, bis zum Ende des Beiramfestes erfüllen werde. — Zweitausend Arnauten, die aus Uesküb kamen, bemächtigten sich der Waffenniederlage in Ipek und verteilten die Waffen unter sich. Die in den dortigen Gefängnissen befind— lichen Gefangenen wurden befreit. Aehnliche Vorfälle werden auch aus Diakowa gemeldet. Darüber, daß sich die Truppe oder die Behörden dem Beginnen der Arnauten widersetzt hätten, verlautet nichts. Auch in Kotsch ana ist die Ruhe noch nicht wieder hergestellt.
Norwegen. Wie „W. T. B.“ aus Christiania meldet, ist das Ab— schiedsgesuch des Ministers für öffentliche Arbeiten Braenne genehmigt worden; zu seinem Nachfolger ist der Ingenieur Hos denak ernannt worden.
Amerika.
Das amerikanische Kanonenboot „Vicks bu rg“ ist von Santiago nach der Westküste von Mexiko geschickt worden, um Leben und Eigentum der Amerikaner gegen die Auf— ständigen zu schützen. Ferner wird angesichts der unsicheren Lage im Südwesten Mexikos geplant, mehrere amerikanische Kanonenboote nach Westindien zu schicken.
Asien.
Wie „W. T. B.“ aus Tokio meldet, ist der japanische
zu einer außerordentlichen Sitzung zusammenge⸗
treten. er Kaiser wohnte der Sitzung nichk bei. De
Ministerpräsident verlas einen Kaiserlichen Erlaß, in dem es heißt: Ich hab
X.
habe den Thron meiner Kaiserlichen Ahnen be— stiegen und gedenke den Wegen meines verewigten Vaters zu folgen, gehorsam den Vorschriften meiner Vorfahren. — Hierauf wurde von der Kammer ein Kredit von 1 560 0600 Nen für die Beerdigungsfeierlichkeiten ausgeworfen. Die Ausgaben für die Beerdigungsfeierlichkeiten belaufen sich auf mehr als zwei Millionen, von denen ein Teil von dem Kaiserlichen Hause bezahlt wird.
Wie „W. T. B.“ aus Koschagatsch (Mongolei) meldet, begab sich der russische Konsuüul Kuzminski auf Bitten der Mongolen nach der von diesen belagerten Festung Kobdo, nachdem er den chinesischen Kreis— chef benachrichtigt hatte, er würde an einem bestimmten Orte dessen Bevollmächtigten erwarten, um seine Ver— mittlung zur Einstellung des Blutvergießens anzubieten. Als sich der Konsul und seine Bedeckung der Festung näherten, wurden sie, obwohl sie die Konsulats- und eine weiße Fahne trugen, unerwartet aus der Festung beschossen. Der Konsul
*
und seine Bedeckung zogen sich ohne Verluste zurück.
Nr. 34 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge— sundheitsamts“ rom 21. August 1912 hat folgenden Inhalt: d und Gang der Volkskrankheiten. — Zeitweilige en aasteckende Krankheiten. — Desgl. gegen Pest. — Bavern.) Milz;brand. — Säuglingsfürsorge. — DOberamtsärzte. chweiz.) Viehseuchen. — Uebertragbare Krankheiten. Tierseuchen im Aus— sgl. in Großbritannien,“ ierteljahr. — Desgl. in Zeitweilige Maßregeln gegen Tierseuchen. (Preuß. Reg.
( —1— 2 1
burg) — Vermischtes. (Preußen.) Fortbildung der Apotheker. — Oesterreich. Weinbau und Weinhandel. — (Niederlande.) Sterblich—
ber die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Ein— wohnern. — Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. — Er— krankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgleichen in deutschen Stadt- und Landbezirken. — Wilterung. Be
3. — ilage B: 3 — * 8 Gerichtliche Entscheidungen auf dem Gebiete der öffentlichen Sefund—
heitspflege (Wasserversorgung).
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Trotz weitgebenden Entgegenkommens seitens der Arbeitgeber sind, wie die Voss. Itg.“ erfährt, sämtliche organisierten Papp— warenarbeiter in Annaberg-Buchholz⸗Sehma wegen Nicht— bewilligung eines Teils ihrer Forderungen in den Ausstand getreten.
Der Ausstand der Schmiede in Mannheim ist, der
»Frlf. Ztg.‘ zufolge, nach neunwöchiger Dauer abgebrochen ö * 7 1 ö 832 1e Ba . * 22 . 15 worden. Nächsten Montag wird die Arbeit bedingungslos wieder auf—
genommen. J .
Die Mercedes- Schreibmaschinenwerke in Mehlis (Coburg-Gotha) haben, wie der Köln. Ztg.“ gemeldet wird, weik die Lackierer ausständig sind, 250 Arbeiter ausgesperrt. Einigungs— versuche sind im Gange. z
Das Syndikat der Reeder in Marseille eiklärte, wie W. T. B.‘ meldet, in seiner Antwort auf ein Schreiben der Matrosen, in dem diese um ein Schiedsgericht baten, es könne heute ebensowenig wie anfangs zugeben, daß die Lohnfrage einem Schiedsgericht unterworfen werde. (Vgl. Nr. 201 d. Bl.)
Zur Ausstandsbewegung in Spanien (vgl. Nr. 198 d. Bl) wird dem W. T. B. aus Madrid telegraphiert, daß der Ministeipräsident Canalejas erklärte, die Arbeitgeber der Metall⸗ arbelter könnten die Bedingunk en der Arbeiter nicht annehmen und hätten sich daher entschlossen, ihre Werke auf unbestimmte Zeit zu schliehen. Die Regierung beschäftigt sich mit der Angelegenheit. Man glaubt, daß die Grubenarbeiter sich dem Ausstand nicht anschlleßen werden. . ö
Die Zahl der in Santos ausständigen Hafenarbeiter beläuft sich, wie W. T. B.‘ erfährt, noch auf 4009. Die Ausständigen sind über die Ankunft von Mitgliedern der gelben Gewerkschaften erregt
und drohen sie anzugreifen. (Vgl. Nr. 199 d. Bl.)
(Weitere Statistische Nachrichten“ s. j. d. Ersten Beilage.)
Kunft und Wissenschaft.
Herr Brane notwendig e 3s vulcanische Ries mit einer einziger aäßt sich mathematisch genau feststellen, man die Frage vom Boden der ? ; schmelzlehre Burdach l Mos (Dritter Teil.) wirksam ist, hatte ssionelle Pietismus ;
empfindsame und
n neukatholischer romanischer Frömmigkei
Fol Druckschrif Akademie hera — Konrads von M 1912), von den Mon der Abteilung Epist
s mit Unterstützun
e ausgezeichneten Herrn Professors Rob. vor dessen „Geschichte r Bd. seine „Forschungen (Berlin 1896 — 19038).
korrespondierende Klasse Henri Poincaré in
Mitglied der physik matbematischen
Paris ist am 17. Juli
z Kupferstich egen Einrichtung Kupferstichkabinetts
Ausstel lung kabinetts wird am 25. d. neuen Ausstellung
hren, ,, für einige Ta
in Lindenfels
. ; ; * Fan IY A or 1 Standinavbien
Uebersetzungen
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs—⸗ maßregeln.
Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den uche vom Viehhof in München am 22. d. M. f dem Schlachtviehhofe in Nürnberg ist die Seuche noch nicht erloschen.
Ausbruch Maul⸗ und Klauense
den Hirtenknaben:
Elisabeth: Frau Den ; Hauptrollen
Fräulein Dietrich. — Bronsgeest, ellmeister Blech dirigiert. isticana“, mit den Damen Kurt, zkilondz, den Herren ajazzi', in den Hauptrollen mi Herren Maclennan, Bischoff, Philipp und musikalischen Leitung des Kapellmeisters von S istag ist die Oper „Königskinder“ angesetzt. Im Königlichen Sch ße König“ von J. Lauff Am Montag
v*5 1
Andrejewa⸗
rollen, und
uspielhause wi setzung wiederholt. Journalisten“*,
rren Boettcher, Patry, Werrack, Vallentin, nge und Eichholz in den Hauptrollen, aufgeführt. Den Conrad ron vom Kgl. Hof- und Nationaltheater
sowie den Herren Keßler,
Bolz spielt Herr Emil B in München als Gast.
Die Ausgabe der Dauerbezugskarten September orstellungen
Schauspiel⸗ Königlichen Königlichen Theaterhauptkasse Königlichen Jägerstraße Vorlegung des Dauerbezugsvertrags statt. nur die Karten zum J. Rang und Parkett und am 30. August die⸗
zum 2. Rang bezw
Es werden am 29. August
l 3. Rang bezw. 2. Gleichzeitig wird ersucht, den Geldbetrag abgez
Voche folgenden Spielplan Montag: „Einsame Menschen“; „Die versunkene . Rosenmontag“. Sonnabend geht Einst Hardts Drama „Tantris der Narr“, neu— studi in Szene und wird am darauf folgenden Sonntagabend Als Nachmittagsborstellung ist für morgen sowie für hstfolgenden Sonntag „Glaube und Heimat“ angesetzt.
Schillertheater abend, sowie am Montag, Dienstag, Sonnabend
Das Lessingtheater hat für nächst ufgestellt: morgen abend: Gudrun“; „Die Frau vom Meere“; „Gudrun“;
26
Donnerstag:
(Wallnertheater) Mittwoch „Das Konzert“, Haubenlerche“, Freitag „Der Temvagnon, gegeben. Nächsten Sonntagnachmittag geht „Zopf und Schwert“, Abends „Nachruhm“ in Szene.
Das Schillertheater Charlottenburg bringt morgen nach⸗ mittag Wilhelm Tell‘, Abends sowie am Montag, Bienztag, Mitt— Donnerstag und Sonnabend werden die Ein— akter Die Gefährtin“, „Parazelsus“ und „Der grüne Kakadu“, Freitag nächsten Sonntagabend „Die Lokalbahn“ Für nächsten Sonntagnachmittag ist „Der Pfarrer von
woch „Hohe Politik“.
„Die Medaille! aufgeführt.
ligtheater wird morgen nachmittag „Polnische Wirt—
wiederholt; den Abendspielplan beherrscht die Posse Auto⸗
Aus Wien meldet W. T. B.“ das heute früh erfolgte Ableben des Direktors des Hofburgtheaters Alfred Freiherrn von Berger. Er wurde am 30. April 1853 in Wien als Sohn des österreichtischen pomuk von Berger gehoren. Ursprünglich wo er sich im
Staatsmannes Johann Ne ozent der Philosophie an der Wiener Univerität, Jahre 1886 habilitiert hatte, wandte er sich später dem Theater zu. In den Jahren 1887 bis 1890 war er artistischer Sekretär des Hof⸗
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