Den 12. August. v. Prosch, Oberlt. im 2. Gren. Regt. Nr. IGI Kaiser Wilhelm, König von Preußen, vom 15. August d. Is. ab zur Dienstleistung beim Kadettenkorps kommandiert.
Den 23. August. Bever, Noetzold, Fähnriche im 2. Ulan. Regt. Nr. 18, zur Res. beurlaubt. ͤ
Din 26. Auguft. v. Pla to, Major und Abiutant des General= kommandos XII. (I. K. S.)) Armeekorps, mit Pension der Abschied bewilligt. v. Zeschau, Rittm. und Eskadr.— Chef, im Gardereiter⸗ Regt., unter Beförderung zum Major, vorläufig ohne Patent, zum Adsutanten des Generalkommandos XII. (. K. S.) Armeekorps ernannt. ;
Im Sanitäts korps.
Den 10. August. Die Assist. Aerzte: Dr. Schütz beim 5. Feldart. Regt. Nr. 64, Unterm 10. d. M. von dem Kommando am Jo⸗ hanniter⸗Krankenhaus in Heidenau enthoben, scheidet mit dem 19. August d. J. aus dem Heere aus behufs Uebertritts zur Kniser⸗ lichen Schutztrüppe für Kamerun. Dr. Schievel bein, beim 6. Feld⸗ art. Regt. Nr. 68, zum Johanniter-Krankenhaus in Deidenau kom⸗ mandieri und unterm 1. September d. J. zum 5. Feldart. Regt.
Nr. 64 versetzt. Kaiserliche Marine.
Den 18. August. Die Lts. Kuhr vom II. Seebat.,, Baacke vom J. Seebat., Ramin zur Verfügung des Gouvernements Kiautschou, Ferber vom III. Secbat, Rabius vom II. Seebat.,, SchmalK vom J. Seebat, kommandiert zum Stabe S. M. großen Kreuzers „Hansa“, zu Oberlts befördert. 3
Den 25. August. Befördert; Teltz, Lt. zur See, zur Ver⸗ fügung der Insp. des Torpedowesens, zum Oberlt zur See; ju Marineoberassist. Aerzten: die Marineassist. Aerzte: Dr. Braun von ber Marinestation der Nordsee, Dr. Schaafbausen vom Stabe S. M. großen Kreuzers „Moltke, Dr. Krüger-Kroneck vom Stabe S. M. Linienschiffes Hannover“; zu Marineassist. Aerzten: die Marlneunterärzte- Kritzker von der Marinestation der Nordsee, Dr. Geyken, Dr. Höfer von der Marinestation der 8,
Pannach, Marineoberingen. a. D., der Charakter als Marine⸗ stabsingen. verliehen. Bielfeld, Oberlt. zur See, ohne Gehalt be⸗ urlaubf, unter Üeberführung zu den Offizieren der Res. des See⸗ offizterkorps, der Abschied bewilligt. Bauer, Thomas, Fähnriche zur See von der Marineschule, ersterer wegen körperlicher Dienst⸗ unbrauchbarkeit, zur Marineres. beurlaubt.
Offiziere usw. 1. Seebat, v. Borcke vom
Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
die von der Akademie der Wissenschaften zu Berlin voll⸗ zogene Wahl des Direktors der vor— und frühgeschichtlichen Völkerkunde zu Berlin, , , er
Abteilung des Museums für ꝛ Dr. Karl Schuchhardt zum ordentlichen philosophisch⸗historischen Klasse zu bestätigen.
Mitglied
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Registrator,
V6
rat sowie
dem beim Militärkabinett beschäftigten Geheimen Registrator Bartelt im Kriegsministerium den Charakter als Hofrat zu
verleihen.
Kommerzienrat sowie
dem Kaufn 5 Fabriken Kun em Kaufmann und Fabrikbesitzer Ludwig Przedecki in
igroßhändler den Fabrikanten
Fabri Fritz Homann in Diss s Iburg, den Charakter als in Dissen,
Kommerzienrat zu verleihen.
——
Ministerium des Königlichen Hauses Bekanntmachung.
Heute nachmittag um 3 Uhr Jö . —— ö. — 2 hr 8 * die Taufe der am 21 Jul ö kö Camenz T 29 K . inzessin⸗ ö ö Königlichen Hoheiten des nh. er Prinzessin Friedrich Wilhel R . durch den Oberhofprediger, Schloßof— helm von Preußen . iger, Schloß er Dr , , zer, Schloßpfarrer D. Dryander statt⸗ ö . in der heiligen Taufe die Namen J Henriette, Wilhelmine, Sophie, Albertine Mari Elisabeth, Ernestine Vit . . . Sophie, Albertine, Marie, det, Ernekine, Viktoria, Margarete“ erhalten. Von . waren anwesend: Seine Königliche Hoheit der Prinz Q Preußen, he Hoheit der Prinz Joachim Albrecht Sei D k W Seine Durchlaucht der Prinz Heinrich TXXII. Reuß j. L . der Herzog von Ratibor . re D . 64. 2 . *. . 1 , , d,, d, ng, — eine X —⸗ erstkä Fürst zu S Baruth als Vertreter Seiner Mer n mf eres j . . Sor? ] 5 5 . ⸗ 5 . 2 ĩ on! 5 He, ,,, sachsen-altenburgische Kammerherr 8 ö ult als Vertreter Seiner Hoheit des Herzogs von Sachs Altenburg. 1 Sachsen⸗ 23 — r . e gegen nicht anwesend: Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedri — 1 1 E 5Trir 7 P Preußen, Prinzessin Friedrich Leopold Ihre Königliche Hoheit die Groß . * ga he Hoheit die Großherzogin Luise von Baden . eit die Prinzessin Marie von Sachsen⸗Meiningen Berlin, den 28. August 1912.
ö . Der Minister des Königlichen Hauses.
Im Allerhöchsten Auftrage: Graf A. zu Eulenburg.
. Bekanntmachung, betreffend die Notierung von Terminpreise von Preisen für Zeitgeschäfte an preußischen Ehr fnd Mit Beziehung auf Tarifnu . 3 Reichss geg vom 15. Juli 1909 a ne fe Ie erg bel gn, . . . ö 63. Bundesrat erlassenen Ausführnmngobeftinn“nn iu u diesem Gesetze Zentralblatt für das Deutsche Reich 191 . kö . we enn imm ach unf vom Oktober 1991 öffentlich nnt gemacht, daß in Preuß an der. Börse in Berlin . 2. uh fn fen Jupfer, ferner Preise für Zeitgeschäfte für Weiz Roggen, Hafer, Mais und Roggenmehl 3
*
an
Rechnungsrat Tauch im Kriegsministerium den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗
— *“ ven Eharatter als Geheimer
10
32 zu
de
so
al an
41
ort gee
son Au
den
Pfe
verd orte
Geh Gen jede
vern
stim
Ausn
beson
seucht
on i
der Börse in Ma Termi ise f e in Magdeburg Terminpreise für
Rohzucker,
einem
fessor an der Universität Göttingen, Geheimen Regierung Dr. Edward Schröder zum korrespondierenden Mitglied ihrer philosophisch⸗historischen Klassen zewählt.
seuche und Rotlaufseüche oder Pferdestaupe)
Seuche festgestellt, Tierarzt sobald als möglich lange die verdächtigen Erscheinungen ĩ wen' und wohin feit' dem vermutlichen Bestehen der Seuche oder der verdächtigen Erscheinungen Pferde aus dem Bestande verkauft oder
verdächtigen Pferde in den letzten 14 Tagen. der Krankheitserscheinungen mit anderen Pferden ; ꝛ kommen sind, ob sie neu eingestellt und gegebenenfalls in wessen
Besitze sie
lichen Maßregeln ohne Verzug zu treffen teiligten Ortspolizeibehörden in Kenntnis zu setzen.
fo kann er die sofortige vorläufige Einf - nder 5 195 Abs. 14 des Gesetzes) der kranken und der seuchenverdächtigen
Pferde anordnen. . s Besitzer der Pferde oder dessen Vertreter entweder zu Protokoll oder
durch schriftliche Verfügung zu eröffnen, auch is polizeibehörde unverzüglich Mitteilung zu machen. 4 — 2
Vor ffandẽ des jeni ĩ . ; ö Fjenigen Landgest liegt. dges üs,
her Beschälstationen und Hengsthaltereten * sor Kö, ind Hengsthaltereien sofort
4 Mitteilung auch dem Gouverneur,
bestimmten Blatt bekannt zu machen. festgestellten ersten Ausbruch der Influen
verwaltungen aller dem Se erm zen aller dem Seuchenorte bena züglich mitzuteilen; .
soweit dies nach den
ö ; in den 588 6—10 angegebenen Wirkungen abzusperren 85 .
/ — f ĩ / B l
anderen Polizeibezirk erteilt, so ist die Tiere unter Mitteilun
; Mi g der Sachlag Absperrungsmaßregeln kö fremder Pferde zu diesemn Innehaltung dieses Verbots durch seuchenderdãchtigen Pferden benutzten werden, wenn dies nach dem Gutachten des
) Unbeschadet der Vorschrift inn s
benutzt werden. 2) Ferner kann angeordnet werden, daß die mit Pferden aus — 1 1U8
an der 8 in Cöln Terminpreise für Rüböl und an der Börse in Danzig Preise für Zeitgeschäfte für Weizen, Roggen und Hafer tiert werden. Berlin, den 20. August 1912. Der Minister für Handel und Gewerbe. Im Auftrage: Lusens ky.
Der Finanzminister.
Im Auftrage: Riep.
Ministerium der geistlich en und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Königliche Akademie der Wissenschaften.
Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat den Pro⸗ Regierungsrat
KVriegsmsnisterium.
Der Geheime Kriegsrat und Militärintendant des VI. Armeekorps Dr. Behrens ist in gleicher Eigenschaft m 1. November d. J. zum IV. Armeekorps versetzt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Zum Schutze gegen die Influenza der Pferde (Brust⸗ wird auf Grund
r s 15ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1309 Reichs⸗
gesetzblatt S. 519) gemäß 8 79 Abs. 2 daselbst folgendes an⸗ geordnet:
I. Vorläufige gern und Ermittlungen.
Ausbruch der Influenza oder der Verdacht dieser so haben die Ortspolizeibehörde und der beamtete Ermittlungen darüber anzustellen, wie schon bestanden haben, ob, an
1
ferner, ob die kranken oder der Seuche vor dem ersten Auftreten in Berührung ge—
nst weggegeben worden sind,
gewesen sind. 5 k 2) Nach dem Ergebnisse dieser Ermittlungen sind die erforder— und nötigenfalls die be—
2 2. Stellt der beamtete Tierarzt den Ausbruch der Influenza oder
den Verdacht der Seuche in Abwesenheit der Ortepolizeibehbörde fest,
perrung und Absonderung
Die getroffenen vorläufigen Anordnungen sind dem
t davon der Orts⸗
, == D nc are il frfelftog Err ten Armeekots Otrztschen . J in dessen Bezirke der Seu feng d ; der Seuchenort amtlichen für den Seuchenort in Betracht . e ceund. e r schriftlich Mitteilun Ist der Seuchenort ein Truppenstandort, fo ist 16 ] Kommandanten od is ) — 1 eur, oder Garnison⸗ . ö In den Mitteilungen an dle Milita t behd n zugeben, Brustseuche oder Rotlaufseuche Pferdestaupe vorliegt
II. Schutz maßregeln.
N ü ro s⸗ . Verfahren nach Feststellung der Seuche oder des Seuchenverdachts.
ferner
machen.
§ 4. ) 56 er Tnfsuen: s H der, Influenza ist von der Ortspolizeibehörde f ð eise und in dem fuͤr ihre amtlichen Verbffentlichungen 2) Dte Oris volt eie zer! 2) Die Ortspolizeibehörde hat außerkem jeden in ihrem Bezirk 9 ,, Polizei⸗ n S barten Gemeinden und ; — unver⸗ lich diese haben den Seuchenaus in i Zezi i Jö chenausbruch in ihrem Bezirk Am Haupteingang des S gehöf 185 g des Seuchengehöfts od igneten Stelle und an' dem Eingang? 99 * stigen Standorts sind Tafeln J fschrift Pferde⸗Influenza“ leich ct
1) Die kranken
der an einer anderen J . Stalles oder
it der deutlichen und haltbaren t sichtbar anzubringen.
O.
8 So 8. 3 5 9 3. der Scenche verdächtigen Pferde sind , virtschaftlichen Verhältnissen möglich ist, von ge ö. ö abzusondern. . 2) Auf der Weide untergebracht
Auf e kranke erdächti
rde sind in der Regel aufzustallen. ö. ö
2 8 * 4 * a 94 3) Das Gehöft, in dem sich solche Pferde befinden p11,
ist mit den
— Mx * 1 * 8 .
, , 6 sich die kranken oder die seuchen tigen efinden, dürfen, abgesehen von Notfa ;
. ; ö . J ) Notfällen )
polizeiliche Genehmigung nur von dem Besitzer der 3
zer sichtigun
Tiere betrauten Personen und ö. . .
. J . i nr gen Pferde dürfen aus dem
gte n ortspolizeilicher Erlaubnis entfernt werden. Si
w . erteilt ö. 29
n, elbare Berührung mit gesunden Pferden
2 Wi ĩ ; fü 2) Wird die Genehmigung zur ö der Pferde in einen ert rtspolizeibehörde des Be— rechtzeitig von dem bevorstehenden kefreff⸗ ö. . in Kenntnis zu setzen. ie sind an dem neuen Standorte kö ö.
nungsorts
. . . 58. Die Einfuhr von Pferden in das Seuchengehöft und der Zutritt
sind verboten. Ver Besitzer hat fuͤr die ing l geeignete Maßregeln); ahmsweise kann das Verbot auf die von ber ö . . des Gehöfts beschränkt ᷓ . ; Ti ,, ichten eamteten Tierarztes ohne ,, zulässig erscheint.
J, , . ift im 8 7 dürfen Pferde aus dem ver— en Gehöft in fremde Gehöfte nicht eingestellt werden; auch .
hnen fremde Futterkrippen, Tränkeimer oder Gerätschaften nicht
barer Stelle anzubringende Tafel mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift ‚Pferde⸗Influenza“ zu 3 haben.
1) Der Dünger aus den verseuchten Stallungen darf aus dem Gehöfte nur nach vorheriger Packung oder nur unter der Bedingung entfernt werden, daß die Abfuhr mit durchgeseuchten Pferden oder mit Rindergespannen und in der Weise erfolgt, daß hierbei jede Be— rübrung mit anderen Pferden ausgeschlossen ist. Nicht gepackter Dünger ist unmittelbar nach der Abfuhr entweder auf dem Felde oder an einem sonftigen geeigneten Platze zu packen oder sofort unter⸗ zupflügen. .
2) Für die Packung gelten die Vorschriften in § 14 Abs. 1 der Anlage A zur Viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 1. Mai 1912 (‚Reichs- und Staatsanzeiger“ Nr. 105 vom selben Tage).
III. Desinfektion. § 11.
1) Die Stallungen oder sonstigen Standorte der seuchenkranken oder der seuchenverdächtigen Tiere sind zu desinfizieren. Die Deß⸗ infektion hat nach dem Ermessen des beamteten Tierarztes bestimmte Stallabteilungen oder den ganzen Stall zu umfassen. Ebenso sind die Ausrüftungs⸗, Gebrauchs- sowie sonstigen Gegenstände, die mit kranken oder seuchenverdächtigen Pferden, deren Ausscheidungen, Kadapern oder Kadaverteilen oder Abfällen in Berührung gekommen sind, oder von denen sonst anzunehmen ist, daß sie den Ansteckung— stoff enthalten, zu desinfizieren. ö
2) Die Desinfektion erfolgt nach den Vorschriften in Anlage A zur Viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 1. Mai 1912. Für die Auswahl und die Art der Verwendung der Desinfektionsmittel gelten die Beflimmungen des § 13 daselbst. Dünger ist nach den Vor— schriften des 5 14 Abs. 1 unter 1 der bezeichneten Anlage A im Gehöfte zu packen oder unter Beobachtung der Vorschriften im § 16 über die Abfuhr ungepackten Düngers abzufahren und unmittelbar nach der Abfuhr entweder auf dem Felde oder an einem sonstigen ge— eigneten Platze zu packen oder sofort unterzupflügen.
IV. Aufhebung der Schutzmaßregeln. § 12. 1) Die Seuche gilt als erloschen und die angeordneten Schutz=
maßregeln sind aufzuheben, wenn ; a. der ganze Bestand gefallen, getötet oder entfernt worden ist, oder p. binnen fünf Wochen nach Beseitigung oder Genesung der kranken und der seuchenverdächtigen Tiere eine Neuerkrankung nicht vorgekommen und C. in beiden Fällen die Desinfektion vorschriftsmäßig erfolgt ist. 2) Das Erlöschen der Seuche ist öffentlich bekannt zu machen. Berlin, den 17. Juli 1912. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Im Auftrage: Schroeter.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. Bekanntmachung.
Die Zinsscheine Reihe III Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der preußischen konsolidierten Zi eprozentigen Staatsanleihe von 1892, 1893, 1835 über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. Oktober 1912 bis 30. September 1922 nebst den Erneuerungsscheinen für die folgende Reihe werden
vom 3. September d. J. ab ausgereicht, und zwar
durch die Kontrolle der Staatspapiere in Berlin 8W. 68, Oranienstz aße 92 94.
Landwirtschaft, Schorlemer vom Urlaub;
. anlel S erorung (Preußische S 8 ; k Me , k . . urch die Preußische Zentralgenossenschaftskasse in Berlin 6; ; am? Jengh a c 5 genossenschaftskasse in Berlin 3 1 Regierungshauptkassen, Kreiskasse
Oberzollkassen, Zollkassen u .
Sar b 4 ss nd hauptamtlich verwaltete durch sämtliche Reichsbankhaupt- und Reichsbankstellen und
nebenstellen sowie durch ( diejenigen Oberpostkassen, Reichsbankanstalt befindet. Formulare z n Verzeichniss ᷣ ĩ hebnd . ö. zu den Verzeichnissen, mit welchen die zur Ab— en. ö berechtigenden Erneuerungs— ine (Anweisungen, Talons) den Ausreichungsstellen e . r me 2 gsstellen ein— zuliefern. . von diesen unentgeltlich abgegeben . . e en , nn zen bedarf es zur gun en Zinsscheine nur dann, wer ie Er ngung de . enn sr neuerungsscheine abhanden gekommen find 6 Berlin, den 235. August 1912.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Bischoffshausen—
an deren Sitz sich keine
Bekanntmachung.
ö 8 16 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. gebracht a 5 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis . daß der im laufenden Steuersahre zu den Kommunal— ö H aus dem Betriebssahre 1911,12
sern-Siegener Eisenb . 114 O00 6 festgestellt worden ist. J 2 Elberfeld, den 27. August 1912.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Sa barth.
Juli
Angekommen:
S6 r. 3 St 8 Seine Exzellenz der Staatsminister und Minister für Domänen und Forsten Dr. Freiherr von
i ĩ ichs der Direktor im Reichsamt des Innern von Jonguières.
Oberkonsistorialrat Stei s is konsis inhausen ist vor nach Berlin zurückgekehrt. .
Aichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 29. August. Der Präsident des Königlichen Konsistoriums, Wirklicher seiner Urlaubsreise
—
erser zehöfte Fesp verseuchten Gehöfte bespannten Fuhrwerke eine an leicht sicht⸗
sämtliche mit Kasseneinrichtung versehene Reichsbank⸗
Dem Landrate Hausleutner in Strelno ist die kom⸗ missarische Verwaltung des Landratsamts im Landkreise Brom⸗ berg, dem Regierungsassessor Freiherrn Löw von und zu Steinfurt in Frankfurt a. O. die kommissarische Verwaltung der landrätlichen Hilfsbeamtenstelle in Wilhelmshaven über⸗ fragen worden.
Der Regierungsassessor Dr. Fuhrmann ist der Königlichen Regierung in Potsdam dienstlichen Verwendung überwiesen, der Regierungs⸗ assessor Dr. Freiherr von Thermann dem Landrate des Kreises Altena, der Regierungsassessor Müser aus Eyck dem Landrate des Kreises Zabrze, der Regierungs⸗ sfessor Pieschel' aus Osterburg dem Landrate des Landkreises Mühlhausen i. Th., der Regierungsassessor Stegemann aus Heinrichswalde dem Landrate des Freises Usedom-Wollin, der Regierungsassessor Niemeyer aus Reichenbach dem Landrate des Kreises Höxter, der Regierungs⸗ assessor Fellinger aus Oppeln (z. Zt. beurlaubt) dem Landrate des Kreises Iserlohn und der Regierungsassessor Freiherr von Nordeck zur Rabenau aus Mörs (3. Zt. beurlaubt) dem Landrate des Kreises Sagan zur Hilfeleistung in den sandrätlichen Geschäften zugeteilt worden.
aus Posen zur weiteren
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs— und Staatsanzeigers“ wird ein Merkblatt über die Ver— sicherungspflicht nach dem Versicherungsgesetz für Angestellte vom 20. Dezember 1911 veröffentlicht.
Während der weiteren Abwesenheit des Großherzoglich Badischen Gesandten führt der Bevollmächtigte zum Bundesrat, Ministerialdirektor Geheimer Rat Dr. Nieser die Geschäfte der Gesandtschaft.
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Victoria Luise“ am 27. August in Ponta Delgada (Azoren) und S. M. S. „Nürnberg“ am 27. August in Tsingtau ein—⸗ getroffen.
Sachsen.
Dresden, den August. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden traf gestern vor— mittag auf dem hiesigen Hauptbahnhofe ein, wo er von Seiner Majestät dem König empfangen und nach dem Residenz— schlosse geleitet wurde. Am Bahnhof war außer dem Ehrendienst auch der Badische Gesandte Graf von Berck⸗ heim anwesend. Nachmittags um 3 Uhr traf Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz des Deutschen Reichs und
29
von Preußen in Begleitung Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Eitel-Friedrich von Preußen auf dem Haupt⸗ bahnhofe ein. Zur Begrüßung hatten sich Seine Majestät der König und Seine Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz eingefunden. Es fand großer militärischer Empfang statt. Auf dem Wege der Hohen Gäste zum Königlichen Schloß, wo Empfang durch die übrigen Prinzen des Königlichen Hauses und die obersten Hofchargen stattfand, bildeten Militär, Kadetten, Schüler, Innungen und Schulen Reihe. — Im Laufe des Nachmittags trafen ferner Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog von Sachsen und der Herzog von Sachsen— Coburg und Gotha sowie Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg in Dresden ein.
Am Nachmittag um 514 Uhr fand in den Festräumen des neuen Rathauses feierlicher Empfang der in Dresden anwesenden Fürstlichkeiten statt. Im Festsaal hielt der Oberbürgermeister Dr. Beutler eine Ansprache.
Er hieß ‚W. T. B.“ zufolge den König namens der städtischen Kollegien und der Bürgerschaft Bresdens willkommen und begrüßte
Gäste des Königs, an deren Spitze den Kronprinzen
Deutschen Reichs. Er sprach sodann das lebhafteste Bedauern
darüber aus, a, , dem
daß der Kaiser durch Krankheit ver⸗
Besuche des Rathauses teilzunehmen.
glänzende Aufschwung und die Blüte der Stadt
en feien nächst der landesväterlichen Fürsorge des Königs,
allem der Zugehörigkeit zum Deutschen Reiche und dem
on des Kaisers stärker Hand gefestigten Frieden zu danken. Der Rat
und die Stadtverordneten hätten beschlossen, eine Stiftung ins Leben
zu rufen, die den Namen des Kaisers tragen solle, um Uebelständen
ter Großsfadt auf dem Gebiete des Wohnungswesens und der Jugend⸗
fürsorge entgegenzutreten. Die Wünsche für die baldige Genesung des
Kalfers und die Verehrung und die Liebe zum Könige faßte der
Redner zusammen in den Ruf: Der König und der Kaiser hoch! hoch! boch! . — .
Seine Majestät der König erwiderte auf die Rede des Sberburgermeisters nach W. T. B.“ etwa folgendes: „Herzlichen Dank für die freundlichen Begrüßungsworte, die Sie an Mich und Meine lieben erlauchten Gäste gerichtet haben. Wir alle stehen unter dem schmerzlichen Eindruck, daß Seine Majestät der Kaiser bei Gelegenheit der Parade Meiner Armeg an dieser Stelle auch die würdige und schöne Stätte städtischer Arbeit hat besichtigen wollen, daß aber leider der liebe Gott es anders gefügt hat. Ich hoffe, daß der Himmel Seiner Majestät recht bald, die Gesundheit wieder⸗ geben möchte, und daß Seine Majestät dann den jetzt weg— gefallenen Besuch zur Wirklichkeit werden lasse. Was die große und hochherzige Stiftung anlangt, so glaube Ich wohl, daß sie die volle Zustimmung des Allerhöchsten Herrn finden wird, denn er ist auch immer bemüht, wo es gilt, Unglück und Elend zu mildern und abzu⸗ schwächen. Die Herren können davon überzeugt sein, daß auch Mir der Gedanke der Stiftung höchst sympathisch war, und Ich glaube, daß jum Deutschen Kronprinzen gewendet) Dein Vater damit einver⸗ standen sein wird. Ich hoffe, die Stiftung wird reichen Segen und Rutzen für die Armen Dresdens haben.;
Seiernach besichtigten die Fürstlichkeiten den Sitzungssaal der Stadtverordneten, den Empfangssaal und die anderen Fest⸗ räume des Hauses. Auf den Rundgang folgte die Rückkehr zum Königlichen Schloß, wobei die Hohen und Höchsten Herr— schaften wiederum vom Publikum, daß sich in dichten Scharen eingefunden hatte, mit Jubelrufen begrüßt wurden.
Um 7 Uhr Abends fand bei Seiner. Majestät dem König im Bankettsaal Tafel zu 131 Gedecken statt, an der die hier anwesenden Fürftlichkeiten mit Gefolge und Ehrendienst teil⸗ nahmen. Einladungen waren außerdem ergangen an die Herren des diplomatischen Korps, die Staatsminister, die eingetroffenen Armeeinspekteure, den preußischen Kriegsminister, den Chef des Generalstabs der Armee, die Inspekteure der Sonderwaffen sowie an die Spitzen der staatlichen und städtischen Behörden.
Um J Uhr fand im Marmorsaale des Residenzschlosses
Abendgesellschaft statt.
ü 6
Defterreich⸗Ungarn.
Am Montag und Dienstag haben in Tirol die Schluß⸗ manöver des 14. Korps stattgefunden, denen der Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand beiwohnte. Die Volksmenge bereitete dem Erzherzog begeisterte Huldigungen. Der Erz⸗ herzog äußerte sich, wie „W. T. B.“ aus Riva meldet, wiederholt auf das anerkennendste über den ihm in Südtirol bereiteten Empfang und sagte, er sei glücklich, dem Kaiser melden zu können, daß die Landbevölkerung Süd⸗ tirols kaisertren und gut österreichisch sei. Am Schluß der Manöver erließ der Erzherzog einen Tagesbefehl an die Truppen, in dem er dem Kommandanten und den Truppen des 14. Korps seine vollst« Anerkennung und Befriedigung ausdrückt und die glänzenden Leistungen der Truppen auf dem äußerst schwierigen Gelände hervorhebt.
Schweiz.
Der Bundesrat hat, wie dem „W. T. B.“ aus Bern ge⸗ meldet wird, die amtliche Mitteilung erhalten, daß der Besuch des Deutschen Kaisers bestimmt stattfindet. Mit einigen kleinen Aenderungen und unter Fortfall des Gebirgsausflugs ist das Programm wie folgt festgesetzt: Die Anordnungen für den 3. und 4. September bleiben unverändert. Am 5. Sep⸗ tember (Donnerstag) wird der Kaiser mit einem schweizerischen Sonderzug ins Manövergelände fahren und mit demselben Zug etwa um 11 Uhr Vormittags nach Zürich zurückkehren, anstatt, wie vorgesehen, sogleich nach Bern zu fahren. Donnerstag nachmittag und Freitag vormittag bleibt der Kaiser in Zürich zur Erholung. Freitag mittag 12 Uhr erfolgt die Abfahrt im Kaiserlichen Hofzuge nach Bern, wo die Ankunft auf 2 Uhr 30 Minuten Nachmittags vorgesehen ist. Während der Fahrt Zürich Bern findet Frühstückstafel im Hofzuge statt. Freitag abend 9 Uhr 30 Minuten erfolgt die Ab⸗ fahrt von Bern zur Rückreise nach Konstanz über Zürich — Schaffhausen, die Ankunft in Konstanz Sonnabend vormittag 9 Uhr.
Türkei.
Wie das „Wiener K. K. Telegr.⸗Korresp. Bureau“ meldet, ist über Berane und Um gebung der Belagerungs— zustand verhängt worden. Nach einer Meldung des Wali von Uesküb drang eine große Menge aufständischer Arnauten, be— gleitet von Bauern aus der Umgebung Ipeks, in diese Stadt ein. Die Arnauten begannen die Läden des Basars und viele Häuser zu plündern und verbreiteten Angst und Schrecken in der Stadt. Die bedrohte Bevölkerung fand bei den Behörden keinen Schutz. Die in Ipek weilenden deutschen Ingenieure der Straßenbaugesellschaft wurden bedroht und ausgeraubt. Auch wertvolle Instrumente wurden ihnen weggenommen.
In der letzten Nacht ist bei den Gendarmen einiger in den Stadtteilen Galata und Kassim Pascha garnisonierender Truppenteile eine Meuterei ausgebrochen, der Versuch ist jedoch vollkommen fehlgeschlagen. Die Bewegung brach, wie „W. T. B.“ aus Konstantinopel meldet, kurz nach Mitter⸗ nacht los. Einzelheiten über die Ereignisse sind noch nicht bekannt, da die Kommandantur alle näheren An gaben verweigert. Es sind ausgebreitete Schutzmaß— nahmen getroffen worden. Infanterie und Kavallerie wurde nach den wichtigsten Punkten der Stadt entsandt, eine Kavallerieabteilung bewacht die Banque Ottomane. Auch alle anderen Banken werden bewacht. Heute früh herrschte in der ganzen Stadt vollständige Ruhe. Vor dem Kriegsministerium stehen drei Schwadronen Kavallerie. Im Kriegsministerium wurde die Auskunft erteilt, daß sich bei dem Zwischenfall die Treue der Regierungstruppen erwiesen habe. — Die Meuterer sollen vom jungtürkischen Komitee angestiftet worden sein.
Amerika.
Wie „W. T. B.“ aus Washington meldet, hat der englische Geschäftsträger dem Staatsdepartement eine Note unterbreitet, in der es heißt, daß sich England, falls eine befriedigende Verständigung in bezug auf das Pangama— kanalgesetz nicht möglich sein sollte, an das Haager Schieds⸗ gericht wenden werde.
In einer beim Staatsdepartement aus Nicaragua ein⸗ gegangenen Depesche, in der um sofortige Hilfe für die in Matagalpa lebenden Amerikaner gebeten wird, wird die Er⸗ mordung des Deutschen Nielson in Matagalpa be— stätigt.
Afrika.
Die „Agence Havas“ veröffentlicht folgende Note: Der Generalresident Lyautey telegraphiert, er wisse immer noch nichts über das Schicksal der neun Franzosen, die vom Prätendenten El Hiba gefangen genommen worden sind. Lyautey hat das Anerbieten von Freiwilligen angenommen, als Boten nach Marrakesch zum Prätendenten zu gehen, um Erkundigungen einzuziehen. Die bei Mechra Suk el Arba lagernde Kolonne Mangin ist imstande, allen Möglichkeiten zu begegnen und bei den Eingeborenen den Eindruck großer Stärke hervorzurufen. Sie verhindert gegenwärtig die Auf⸗ flsändischen mik Erfolg daran, nach Fez in das Schaujagebiet oder nach Mazagan zu ziehen.
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
In Duisburg wurde, wie die Köln. Ztg,“ berichtet, in vier von Tem Eh rift ichen Metallarbeiterver band einberufenen Versammlungen eine Neuregelung der Arbeitszeit gefordert. Im Kleingewerbe und in der Metallindustrie betrage die tägliche Arbeitszeit zehn bis elf Stunden, in den Feuerbetrieben der Groß⸗ indastrie zwölf Stunden. Nachdem in vielen Bezirken Deutschlands in der Metallindustrie eine erhebliche Verkürzung der Arbeitszeit ohne Schädigung der Industrie durchgeführt worden sei, könne auf die Sauer die Duisburger Metallindustrie nicht eine längere Arbeitszeit als anderwärts üblich beibehalten. ;
Ein Teil der Glasarbeiter der Tafel-, Salin⸗ und Spiegelglasfabriken⸗Akt. Ges, in Mitterteich (Oberfranken) fft, wie „W T. B.“ meldet, in den Ausstand getreten, um die Wieder⸗ einstellung zweier entlassener Arbeiter bei der Firma zu erzwingen. Die Firma gehört dem Arbeitgeberverband Deutscher Tafelglasfabriken n Berlin an, der wiederum der Hauptstelle Deutscher Arbeitgeber⸗ verbände angeschlossen ist. Diese Organisationen haben der Firma ihren Schutz zugesagt. ö
Ars Berbiers wird der Köln. Ztg. telegraphiert, daß auf den Kammgarnwerken La Vervistoise 360 Arbeiter aus⸗ ständig sind.
(Weitere „ Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.)
Kunsft und Wissenschaft.
Die Vereinigung für staatswissenschaftliche Fort— bildung in Berlin (Behrenstraße 70) veranstaltet im kommenden Winter ihren 22. Fortbildungskursus, der am 30. Oktober beginnt und am 17. März schließt. Der Studienplan, der von der Geschäftsstelle unentgeltlich zu beziehen ist, hat eine besonzere Ausgestaltung erfahren mit Rücksicht auf die Allgemeine Ver— fügung des Justizministers vom 3. Juli d. J. über die Be— urlaubung der Gerichtsassessoren zum Zwecke ihrer Fortbilzung. In piel stärkerem Umfange als bisher sind jurist ische Vor— ses ungen vertreten, die die Hauptprobleme der Teildisziplinen er⸗ Frtern. Zahlreiche namhafte Furisten, unter denen wir nennen von der Berliner Universität: Anschütz, von Liszt, Kipp, Seckel, Hellwig, von der Hallenser Universität: Stammler, von der Straßburger: von Calker, von der Kieler: Triepel, von der Marburger: Bredt, aus der Praxis: Heilfron, Edw. Katz, Geheimrat Krohne und die Regierungs— räte Lindenau und Kestner, haben die Gelegenheit wahrgenommen, as durch den genannten Erlaß anempfohlene Nachstudium der Juristen zu fordern. Äusgehend von dem Gedanken, daß die Bedeutung der rechtlichen Fragen erst dann ganz erfaßt werden kann, wenn die wirtschaftlichen Vorgänge volles Verständnis finden., sind dem Studium der Volkswirtschaft eine große Reihe grund⸗ legender Vorlefungen gewidmet, die wieder in zahlreichen kleineren Vortragsreihen ibre Ergänzung finden. U. 4. werden sprechen die Professoren Bernhard und Herkner-Berlin, Lamprecht und Bücher⸗ Leipzig, Julius Wolf⸗Breslau, Klumker⸗Frankfurt g. M., neben ihnen Praktiker wie der Präsident Evert, die Geheimräte Strutz und Schwarz Berlin und Kapp-Königsberg, der Direktor des Berlmer statistischen Amtes Professor Silbergleit. Alle Wirtschaftszweige werden in den grotzen und kleineren Vorlesungen berücksichtigt. Aber die unendliche Fülle täglich neu auftauchender Fragen in dem weiten Bereich der Volkswirtschaft läßt eine gleich eindringliche Behandlung aller Sonder— gebiete unmöglich erscheinͤn. Es wird deshalb immer nötig sein, wechselnd einzelne fester umrissene Gruppen von Fragen ganz be⸗ sonders eingehend darzustellen und zu analysieren. So ist es dieses Mal geschehen mit dem Agrarwesen, über das die Dozenten Dade und Skalweit sowie der Ministerialdirektor a. D. Hermes sprechen werden, und mit dem Bank- und Börsenwesen, das in seiner Bedeutung für die Volks- und die Privatwirtschaft wie wirt⸗ schaftstechnisch eine umfassende Darstellung erfährt durch Geheimrat Rießer, Professor Leitner, Dr. Somary und den Staatskommissar an der Berliner Börse, Geheimrat Göppert. — Mit der steigenden Verflechtung der deutschen Volkswirtschaft in die Weltmirtschaft ist eine genauere Kenntnis der wirtschaftlichen Vorgänge außerhalb des eigenen Landes unbedingte Voraussetzung für die richtige Beurteilung der wirtschaftlichen und wirt— schaftspolitischen Welistellung Deutschlands. Aus diesem Grunde baben Weltwirtschaftsfrazen weite Berücksichtigung gefunden. Sie werden behandelt von den Professoren Harms-Kiel, Thieß⸗ Danzig, Dove-Berlin, Wirklichem Admiralitätsrat Köbner und den Dozenten Hoffmann-Kiel und Hennig. Dem System von ganz, halbsemestrigen und kleineren Vorlesungen tritt ergãnzend zur Seite ein sehr reichhaltiges Programm von Einzelvorträgen allgemeinen Inhalts, die von vielen Gelehrten ersten Ranges aus allen Teilen Deutschlands übernommen worden sind, und von Museumsführungen, die insofern eine grundlegende Neuerung erfahren haben, als sie einzelne spezielle Gebiete heraus— nehmen und eingehend behandeln. Nach altem Brauche das Wort die Anschauung. Zahlreiche Besichtigunger dustrieller Betriebe und einzelne Studienfabrten Einblick in das Getriebe des praktischen Wirtschaftslebens Diesen sowie anderen weitergehenden Aufgaben soll schli die den Kursfus abschließende zwölftägige Studienreise Holland dienen.
vor bi
Handel und Gewerbe.
In der heutigen Sitzung des Zentralausschusses der Reichsbank führte der Vorsitzende, Präsident des Reichsbank⸗ direktoriums Havenstein aus, daß zu einer Aenderung des Diskontsatzes zurzeit keine Veranlassung vorliege. Der Zentral⸗ ausschuß hatte gegen die Ausführungen nichts einzuwenden und erteilte sodann seine Zustimmung zur Zulassung einiger Stadtanleihen zur Beleihung im Lombardverkehr.
2
(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ s. i. d. Ersten Beilage.)
Theater und Musik.
Im Königlichen Opernhause findet morgen, Freitag, eine Aufführung von Lortzings komischer Oper „Der Waffenschmied“ statt. Fräulein Bietrich singt die Marie, Frau von Scheele⸗Müller die Irmentraut, Herr Mang die Titelrolle, Herr Bronsgeest den Liebenau, Berr Philipp den Georg, Herr Krasa den schwäbischen Ritter und Herr Alma den Brenner. Der Kapellmeister von Strauß dirigiert. — Vielfachen, an die Generalintendantur gerichteten Anfragen zu begegnen, wird darauf hingewiesen, daß die Gastabende des Herrn Caruso in den Monat Oktober fallen, bestimmte Mitteilungen über Zeitpunkt und Rollenwahl jedoch erst später erfolgen können.
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen Der große König“ von J. Lauff in der bekannten Besetzung wiederholt.
Mannigfaltiges. Berlin, 29. August 1912.
Johannisthal, Lindenberg, Schulzendorf und Potsdam sind die bier Eckpunkte des großen, Berlin umschließenden, unregel⸗ mäßigen Vierecks, dessen Seiten zusammen 101 km betragen und welche die an dem bereits angekündigten Wettflug Rund um Berlin“ teilnehmenden Flieger am ersten Flugtage (Sonnabend) einmal und am zweiten Flugtage (Sonntag) zweimal abfliegen müssen. Der erste Abfchnitt von Johannisthal nach Lindenberg (17 km) ift die leichteste Strecke des Rundflugs. Die Flieger brauchen nur in nördlicher Richtung zu steuern, um nach wenigen Minuten und, nachdem sie die Rennbahn Karlshorst, Friedrichsfelde und die Riesel⸗ felder hinter Hohenschönhausen überflogen haben, den weithin sicht⸗ baren Wasserturm des alleinllegenden Gutes Klarahöh zu sichten. Dort befindet sich auch die erste Wendemarke, die links umflogen werden muß. — Etwas länger als der erste ist der zweite Abschnitt, der von Lindenberg nach der Havel und dem Flugfeld Schulzendorf führt. 19,5 Km sind hier zurückzulegen. Auch sind der Anfang und das Ende dieses Abschnitts für Notlandungen vollständig ungeeignet, da zunächst Riefelfelder und zuletzt ein Teil des Tegeler Forstes zu überfliegen sind. Die Flieger werden deshalb gut tun, sich sofort, auf eine genügende Höhe zu begeben, von der aus sie dann im Falle eines Motorschadens die guten Notlandungsstellen bei Französisch Buchholz und Rofenthal oder das Flugfeld Schulzendorf im Gleitflug erreichen können. — Von Schulzendorf führt dann der schwierigste dritte Abschnitt (29, km) über Spandau nach dem Luftschiff hafen von Potsdam. Bei einer unfreiwilligen Landung könnten hier die ausgedehnten Wälder der Spandauer und der Pots damer Forsten, der Bachwald bei. Groß Glienicke und, die zahlreichen Havelfeen, die in der Luftlinie liegen, leicht gefährlich werden. — Der vierte und letzte Abschnitt, der von Potsdam über das Flugfeld bei Teltow zurück nach dem Flugplatz Johannisthal geht, ist die längste von allen Strecken des Wettfluges; Jh km sind hier zurückʒu⸗ legen. Ber Telegraphenberg bei Potsdam, der Teltowkanal, das Flugfeld Teltow und die großen Lufischiffhallen auf dem Flugplatz Johannisthal bilden auf dieser Strecke die Hauptrichtungspunkte, und ausgedehnte abgemähte Kornfelder eignen sich gut als Notlandungsstellen. — Da die Wettflüge am Sonnabend, den 31. August, und auch am Sonntag, den 1. September, pünktlich Nachmittags um 3 Uhr vom Flugplatz Johannisthal aus beginnen, darf man annehmen, daß einige