1912 / 209 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Sep 1912 18:00:01 GMT) scan diff

. ante ann : zu Hasselweiler Kreise Jülich, dem Pf chanten Lambert Bäumer zu Jüchen im Kreise Grevenbroich, den Pfarrern Johann Emil Eifenbach zu Düsseldorf, Johann Schmitz zu Wißkirchen im Kreise Euskirchen sowie dem Rektor und Hausgeistlichen Max Quadt am städtischen Maria⸗Hilfshospital in Aachen den Roten Adlerorden vierter Klasse, ;

dem Kaufmann Rudolf Nelle zu Clausthal im Kreise Zellerfeld den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem Lehrer Adolf Anders zu Naumannshof im Kreise Schildberg den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, . dem penfionierten Polizeiwachtmeister Louis Brotze zu Berlin und dem pensionierten Polizeiboten Johann Kaschub Forsthaus Moditten im Landkreise Königsberg i. Pr. das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Rentner Wilhelm Gauter zu Hellefeld im Kreise Krotoschin, dem Amtssekretär Paul Grundmann zu Cunners⸗ dorf im Kreise Hirschberg, dem Notariatssekretär Anton Dillenburg zu Berneastel⸗Cues, dem Strafanstaltsaufseher Otts Hartmann zu Insterburg und dem Ortssteuererheber Hermann Feist zu Gieshübel im Kreise Lauban das All— gemeine Ehrenzeichen sowie dem Spinner Wilhelm Kellner und dem Weber Karl Matthesius, beide zu Herzberg im Kreise Osterode a. H., das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Beamten usw. im Geschäftsbereiche des Auswärtigen Amts und in der Reichskanzlei die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Orden zu erteilen, und zwar: des Kom mandeurkreuzes des Königlich Bulgarischen

Zivilverdienstordens:

den Legationsräten Dr. von Rosenberg, von Jordan und von Kuhlmann sowie dem Professor Dr. Franz Schmidt, sämtlich ständige Hilfsarbeiter im Auswärtigen Amt;

des Offizierkreuzes desselben Ordens:

dem Vizekonsul Jank und dem Hofrat Schroeter, beide im Auswärtigen Amt, sowie dem Rechnungsrat Ostertag im Reichsamt des Innern, zurzeit kommissarisch im Bureau der Reichskanzlei beschäftigt;

des silbernen Kreuzes desselben Ordens mit der Krone: dem Geheimen Kanzleidiener Köhler im Auswärtigen Amt; des silbernen Kreuzes desselben Ordens:

den Geheimen Kanzleidienern Christ und Willmann im

Auswärtigen Amt und Wittstock in der Reichskanzlei; des Offizierkreuzes des Königlich Bulgarischen St. Alexanderordens:

den Hofräten Keller, Wienert, Hentschel und Foertsch im Auswärtigen Amt sowie dem Attachs bei der Botschaft in Paris Grafen von Perponcher;

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im Kaiser Franz zum Auswärtigen zwärtigen Amt; senen silbernen 9.

des Königlich 8: s Dr. Pröbster.

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, in, ln, . gegennahme seines Beglanbigungsschreibens un die zur Notifizierung des Thronwechsels im Königreich Däne⸗ mark und im Großherzogtum Luxemburg hierher entsandten außerordentlichen Gesandten, Kammerherrn O. Bull und , Grafen von Vilkers in Audienz zu empfangen geruht. Den Audienzen wohnte der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes von Kiderlen-Waechter bei.

Bei der Reichsbank treten mit dem 1. Oktober d. J. folgende Personalveränderungen ein:

der Zweite Vorstandsbeamte der Reichsbankhauptstelle in Stuttgart, Bankrat Hiltenkamp ist in den Ruhestand versetzt;

der Zweite Vorstandsbeamte der Reichsbankstelle in Hildes⸗ heim, Bankassessor Tübben ist in gleicher Eigenschaft an die Reichsbankhauptstelle in Stuttgart versetzt;

der Bankvorstand Steinfeld in Recklinghausen ist mit der interimistischen Verwaltung der Stelle des Zweiten Vor⸗ ,,, bei der Reichsbankstelle in Hildesheim beauftragt worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 51 des Reichsgesetzblatts enthält unter

Nr. 4117 den Zusatzvertrag zu dem zwischen dem Deutschen Reiche und Luxemburg am 9. März 1876 abgeschlossenen Auslieferungsvertrage, vom 6. Mai 1912, und unter

Nr. 4118 die Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 6. Mai d. J. in Luxemburg unterzeichneten Zusatz⸗ vertrags zu dem zwischen dem Deutschen Reiche und Luxem⸗ burg am 9. März 1876 abgeschlossenen Auslieferungsvertrage, vom A. August 1912.

Berlin W. 9, 2. September 1912.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Oberregierungsrat Beck in Münster zum Geheimen Finanzrat und Präsidenten der Oberzolldirektion in Königs⸗ berg und

den Regierungsrat Hellmund in Stettin zum Ober— regierungsrat zu ernennen sowie

dem Kreissekretär Paul Albrecht in Wirsitz aus Anlaß seines Scheidens aus dem Amte den Charakter als Rechnungs⸗ rat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Provinzialschulrat, Geheimen Regierungsrat Gustavs Adolf Lam beck in Berlin zum Oberregierungsrat zu ernennen sowie ,

den Eisenbahnobersekretären Frenz in Erfurt, Fricke in ;

Frankfurt (Main) und Pätzold in Stettin, dem Eisenbahn⸗

1912.

betriebsingenieur Kleine in Harburg und den Eisenbahnober⸗ gütervorstehern Neumann in Elberfeld und Wagner in Frankfurt (Main) bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Auf Ihren Bericht vom 16. August d. J. will Ich dem Hohenzollernschen Landeskommunalverband das Recht der Enteignung zum Zwecke des Grunderwerbs für die geplante Verlegung der unmittelbaren Landstraße von Hechingen nach Rottenburg nach Maßgabe des anbei zurück— folgenden Planes verleihen.

Wilhelmshöhe, den B. August 1912.

Wilhelm k. von Breitenbach. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Auf Ihren Bericht vom 19. August d. J. will Ich der Stadtgemeinde Cöln, welche die Genehmigung zum Bau und Betriebe einer Kleinbahn von Brück nach Bensberg als Fortsetzung der Kleinbahn Kalk Brück erhalten hat, das Ent⸗ eignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Be⸗ schränkung des für diese Anlage in Anspruch zu nehmenden n , nnn. verleihen. Die eingereichte Karte folgt anbei zurück.

Wilhelmshöhe, den B. August 1912.

Wilhelm R.

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/ von Breitenbach. In den Minister der öffentlichen Arbeiten.

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Ministerium der gei d Unter rtichls⸗ angelegenheiten. ir

In der Königlichen Landes turnanstalt zu Spandau wird am 3. April 1913 ein sieben monatiger Kursus zur Ausbildung von Turnlehrern eröffnet werden. Zu den Unterrichtsfächern gehört u. a. auch das Rudern. Es wird

Die Königliche

8n 20 Ber r einz // beabsichtigt, etwa 120 Bewerber einzuberufen as Königliche Regierung

Provinzialschulkollegium Bewerber tunlichst fördern.

Für den Eintritt in die Anstalt sind die Bestimmungen vom 30. Juni 1910 maßgebend. Bei der nach 8 4 dieser Bestimmungen abzulegenden Aufnahmeprüfung werden u. a. folgende Uebungen verlangt:

am Reck: Schwungkippe, auch in Verbindungen, Felgaufzug;

am Barren: Schwungstemmen am Ende des Rückschwungs, auch in Verbindungen, Schulterstand aus Grätschsitz hinter den Händen;

am Pferd: die einfachen Stützsprünge aus Seitstand, wie Flanke, Kehre, Wende, Hocke;

im , . Hochsprung mit Anlauf 120m; Weitsprung

m;

Dauerlauf: 10 Minuten;

Stab sprung: 1,550 m hoch;

Kugelstoßen (Steinstoßen): 10 kg 4 m.

e Die Königliche Regierung ö . Das . Provinzialschulkollegium veranlasse ich, diese 9 ihrem Anordnung in N kannt zu machen, besonders auch auf die Vermehrung der Zahl der Kursusteilnehmer hinzuweisen. Ueber die dort eingehenden Meldungen ist bis Ende Dezember d. J. unter kurzer, möglichst bestimmter, gutachtlicher Aeußerung zu den einzelnen Be⸗ werbungen zu berichten.

Auch wenn Aufnahmegesuche nicht eingehen sollten, erwarte ich Bericht.

Jedem Bewerber ist ein Exemplar der Bestimmungen vom 30. Juni 1910 mitzuteilen.

Indem ich noch besonders auf den S6 der Bestimmungen

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verweise, veranlasse ich . , . ;

; das Königliche Provinzialschulkolleglum, die Unterstützungsbedürftigkeit der Bewerber auf Grund amtlicher Unterlagen sorgfältigst zu prüfen, sodaß die bezüglichen Angaben in der durch meinen Erlaß vom 209. März 1877 U II 7340 vorgeschriebenen Nachweisung als unbedingt zuverlässig bei Bewilligung und Bemessung der Unterstützungen zugrunde gelegt werden können. ö

Die betreffenden Lehrer sind ausdrücklich auf die mißlichen Folgen ungenauer Angaben hinzu— weisen. Auf der Nachweisung ist auch anzugeben, ob der Angemeldete ledig oder verheiratet ist. .

Zugleich sind die Bewerber darauf aufmerksam zu machen, daß die persönlichen Reisekosten nach und von Spandau von

wolle daher die Meldungen geeigneter

Verwaltungsbezirk in geeigneter Weise be⸗

ihnen mit in Rechnung gezogen werden müssen, und daß 120 4

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