1912 / 213 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Sep 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Lieferungen zu trennen. Bei besonders umfangreichen Ausschreibungen sind die auf die einzelnen Gewerbs⸗ und Handwerkszweige entfallenden Arbeiten oder Liefe⸗ rungen in mehrere Lose zu teilen.“ Auf diese Vorschrift habe ich in allgemeinen Erlassen schon mehrfach hingewiesen. Ich habe Anlaß, sie ihrem ganzen Wortlaut nach hier noch einmal anzuführen. Bei jeder Aus⸗ schreibung ist unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles eingehend zu erwägen, ob und inwieweit hier eine Zer⸗ legung angängig bezw. geboten ist. Von den einzelnen Gewerbe⸗ treibenden, mit denen die Verwaltung auf diese Art in unmittel⸗ bare Verbindung tritt, muß aber auch erwartet werden, daß sie danach streben, ihre Leistung der Gesamtausführung anzu⸗ passen, und daß namentlich bei Bauten die einzelnen Bau⸗ handwerker nach Maßgabe der Anordnungen der Verwaltung auf ein Zusammenwirken mit den übrigen bei dem Bau be—⸗ schäftigten Handwerkern bedacht sind.

IV. Was die vielfach gewünschte Zuziehung außerhalb der Verwaltung stehender Sachverständiger bei der Vorbereitung der Verdingungen, insbesondere bei Aufstellung der Verdingungs⸗ unterlagen, angeht, so findet schon jetzt bei der Aufstellung von Normalbedingungen in umfassender Weise ein Benehmen mit solchen Szachverständigen statt. In dieser Hinsicht verweise ich unter

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anderem auf den Erlaß vom 25. Novbr. 1911 3. 9 . 3

, 1 6G durch den bei dem Eisenbahnzentralamt ein Ausschuß ein— gesetzt worden ist, der unter Mitwirkung von Vertretern des Unternehmerstandes die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Staatsbauten sowie für die Ausführung von Leistungen oder Lieferungen durchsehen soll. An diese Arbeit soll sich, wie schon in den oben unter II genannten Er— lassen vom 22. März und 20. April 1912 angekündigt, dem— nächst eine weitere Prüfung des Bedingniswesens anschließen, wobei ebenso die Zuziehung außerhalb der Verwaltung stehender Sachverständiger in Aussicht genommen ist.

Anlangend die einzelnen Verdingungsfälle, so stehen die Beamten meines Ressorts zu Industrie und Handwerk in enger Fühlung, ein Verhältnis, aus dem sich schon jetzt in zahlreichen Fällen die Gelegenheit zur Einholung eines objektiven Rates ergibt. Im übrigen sehen die allgemeinen Bestimmungen, wie oben unter L erwähnt, vor, daß die Verdingungsanschläge für die Ausführung von Bauten gegebenenfalls unter Zuziehung besonderer Sachverständiger aufzustellen sind. Wenn auch im allgemeinen vorausgesetzt werden muß, daß die mit Verdingungen befaßten technischen Beamten auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausreichende praktische Kenntnis besitzen, so gibt es doch Fälle, in denen es sich um Einzelfragen handelt, in denen der Beamte seiner vielseitigeren Tätigkeit nach nicht so be— wandert sein kann, wie der, welcher die in Frage kommenden Ausführungen ꝛc. berufsmäßig betreibt. Es kommen hier nicht nur neue technische Erfindungen in Frage, sondern auch Spezialkenntnisse voraussetzende handwerksmäßige Aus⸗ führungen. Auch in bezug auf die letzteren soll sich der Be⸗ amte nicht scheuen, zur Vorbereitung einer Verdingung, soweit erforderlich, den Rat eines außerhalb der Verwaltung stehenden Fachmanns einzuholen. In diesem Sinne trage ich keine Be⸗ denken, die genannte, in den allgemeinen Bestimmungen zunächst nur wegen der Aufstellung der Verdingungs— anschläge für Bauten gegebene Vorschrift dahin zu er⸗— weitern, daß ich auch im übrigen bei Vorbereitung von Verdingungen namentlich auch für handwerks⸗ mäßige Arbeiten die Zuziehung außerhalb der Verwaltung stehender Sachverständiger, soweit solche nach den Umständen des einzelnen Falles zweckmäßig oder geboten erscheint, an— ordne Selbstverständlich sind nur durchaus unparteiische Persönlichkeiten als Sachverständige zu befragen. Wegen der Auswahl derartiger Persönlichkeiten haben sich die Behörden, sofern ihnen solche nicht bereits bekannt sind, in den geeigneten Fällen mit den betreffenden Handelskammern, Handwerks⸗ kammern oder mit Interessentenverbänden zu benehmen.

V. Wegen der Bekanntmachung öffentlicher Ausschreibungen durch Zeitungen und Fachschriften verweisen die allgemeinen Bestimmungen auf die dieserhalb ergangenen besonderen Vor— schriften. Bei der Auswahl der im einzelnen Fall zur Auf— nahme der Veröffentlichung zu bestimmenden Blätter ist im Interesse sowohl der Verwaltung als auch des Handels- und Gewerbestandes darauf Bedacht zu nehmen, daß ein möglichst großer Kreis von der Veröffentlichung Kenntnis erhält. In diesem Sinn wird es sich in manchen Fällen empfehlen, die Verdingungsunterlagen in einem unberechneten Exemplar auch der betreffenden Handelskammer oder Handwerkskammer von Amts wegen zuzusenden.

Interessiert sich eine Handels- oder Handwerkskammer auch wenn ihr die Verdingungsunterlagen nicht zugesandt worden s für den Ausfall einer Verdingung, so ist ihr auf

wesentliche Inhalt der Angebote ohne Namen⸗ t Anbietenden zur Kenntnis mitzuteilen. Ich setze

m Verfahren Mißstände nicht erwachsen.

all sein, so wäre an mich zu berichten. den Vorschriften in Abschnitt II Ziffer 8 der timmungen darf die niedrigste Geldforderung die Entscheidung über den Zuschlag keineswegs g geben. Der Zuschlag darf vielmehr nur auf ein in jeder Beziehung annehmbares, die tüchtige und rechtzeitige Ausführung der betreffenden Leistung oder Lieferung gewähr⸗ leistendes Gebot erteilt werden. Es sind also nur solche Bewerber zu berücksichtigen, welche für die bedingungsmäßige Ausführung sowie für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren Handwerkern und Arbeitern die erforderliche Sicherheit bieten. Bewerber, von denen der ausschreibenden Behörde bekannt ist, daß sie ihren Beitragspflichten bei der Kranken-, Unfall- und

U 1 1

Invalidenversicherung nicht nachzukommen pflegen, sind aus— zuscheiden.

Ausgeschlossen von der Berücksichtigung sind weiter

n oder Proben nicht entsprechen, ferner solche Angebote, die zon den Bewerbern eingereichten Proben für den zweck nicht geeignet sind, endlich solche Angebote, im offenbaren Mißverhältnis zu der Leistung oder Lie⸗

nde Preisforderung enthalten, sodaß nach dem ge⸗ wan und für sich eine tüchtige Ausführung nicht mkann. Nur ausnahmsweise darf in dem letzteren teilt werden, wenn der Bewerber als zuver⸗

iusnahmsweise niedrigen Gebotes beigebracht zefragen beigebracht werden. Im übrigen

nicht in Frage kommenden Gebote aus der über die fgestellt s ist bei öffent⸗ drei als

e ; x. . on nom oworhor 21 ort . lilenden Bewerbe zu erteilen,

ö. 95 Elste gestr * r

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dessen Angebot unter Berücksichtigung aller Umstände als das annehmbarste zu erachten ist.

Nur in dem im vorstehenden Absatz zuletzt bezeichneten Sinn gehen die allgemeinen Bestimmungen für öffentliche Aus schreibungen von dem System der Vergebung an den Mindest— fordernden aus. Bereits in den oben unter I genannten Er— lassen vom 22. März und 20. April 1912 ist hervorgehoben,

daß die manchmal gehörte Behauptung, die den Zu— schlag erteilenden Behörden seien an den Kreis der drei absolut Mindestfordernden gebunden, auf Miß—

verständnis beruht. Auch für die Ermittlung der drei Mindest— fordernden im Sinne der am Schlusse des vorhergehenden Absatzes wiedergegebenen Vorschrift gilt vielmehr nach den all— gemeinen Bestimmungen der Grundsatz, daß der Zuschlag nur auf ein in jeder Beziehung annehmbares, die tüchtige und rechtzeitige Ausführung der Leistung oder Lieferung gewähr— leistendes Gebot zu erteilen ist. Erst aus den hiernach in Betracht kommenden drei Mindestfordernden ist derjenige aus— zuwählen, dessen Angebot unter Berücksichtigung aller Umstände als das annehmbarste erachtet werden muß.

VII. Wenn mit der unter V behandelten Vorschrift auch in erster Linie bezweckt wird, den Staat vor minderwertigen Leistungen zu schützen, so geht die Bestimmung nach den oben unter L hervorgehobenen Grundgedanken doch auch davon aus, daß einer tüchtigen Arbeit ein entsprechender Lohn werden soll. In diesem Sinn muß der Zuschlag zu einem an sich zu niedrig erscheinenden Preise auf ganz besondere Fälle beschränkt bleiben, die eine Verallgemeinrrung als völlig ausgeschlossen er— scheinen lassen und deren Umstände auf jeden Fall aktenkundig zu machen sind. Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bewerbers allein reichen in diesem Sinne niemals aus, um den Zuschlag auf ein an sich zu niedrig erscheinendes Angebot zu rechtfertigen; es müssen außerdem noch ganz besondere, nicht zu verallgemeinernde Verhältnisse vorliegen. Vielfach ist die Meinung vertreten worden, daß die Behörden schon bei der Häufung auffallend niedriger Angebote solche be— sonderen Verhältnisse als vorliegend erkennen dürften. Das ist unzutreffend. Ich erwarte, daß die mir unterstellten Behörden die genannte Vorschrift in dem richtigen Sinn anwenden und daß sie namentlich bei der Vergebung von hand— werksmäßig auszuführenden Arbeiten des vor— stehend hervorgehobenen Grundsatzes eingedenk sein werden, daß einer tüchtigen Arbeit auch ein ent— sprechender Lohn werden soll.

Wenn auch selbstverständlich von den Behörden und Beamten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit stets zu wahren sind, so vermag doch die Unzulänglichkeit der zur Verfügung stehenden Mittel einen Verstoß gegen die obigen Grundsätze niemals zu rechtfertigen. U

VIII. Bei den Erwägungen über die Erteilung des Zu— schlags müssen die gesamten Umstände des einzelnen Falles beachtet werden. Wie nach der Vorschrift in Abschnitt I Ziffer 8 Abs. (4) der allgemeinen Bestimmungen in ge—

eigneten Fällen die zuständigen Interessentenvertretungen Handwerks- Handels- oder Landwirtschaftskammern) um Auskunft über die Leistungsfähigkeit nicht hinreichend

bekannter Unternehmer zu ersuchen sind, so wird sich in gewissen Fällen auch wegen des Materials, wegen der Arbeits— ausführung, wegen des Preises und auch wegen anderer Fragen die Befragung bezw. Zuziehung außerhalb der Ver— waltung stehender Sachverständiger empfehlen. In dieser Hin— sicht gilt sinngemäß das, was oben unter IV Abs. 2 wegen Zuziehung von Sachverständigen bei der Aufstellung der Verdingungsunterlagen gesagt ist.

IX. Was die Ermittlung von Preisen für laufende Unter— haltungsarbeiten bei staatlichen Hochbauten angeht, so habe ich in einem unterm 12. Februar 1909 III COB 267 an die Regierungspräsidenten in Cassel, Düsseldorf, Königs— berg, Oppeln, Posen und Potsdam sowie an die Ministerial-, Militär- und Baukommission gerichteten Erlaß und in einem entsprechenden Erlaß an die Eisenbahndirektionen in Berlin, Cassel, Essen, Kattowitz, Königsberg und Posen vom 3. März 1909 V. D. 2429 versuchsweise ange⸗ ordnet, daß in diesen Bezirken für die Folge vor Beginn der jährlichen Bauarbeiten bei den betreffenden Handwerks— kammern Zusammenstellungen von Arbeitslöhnen und Material— preisen zu erheben sind, die den verdingenden Staatsbehörden bei der Vergebung der laufenden handwerksmäßigen Unter— haltungsarbeiten für Hochbauten als Anhalt zu dienen haben, mit der Maßgabe aber, daß die Beurteilung der Angemessen⸗ heit der Preise unter allen Umständen der vergebenden Staats— behörde gewahrt werden muß. Auf Grund der in den ge— nannten Bezirken gewonnenen Erfahrungen werde ich weitere Anordnung treffen.

X. Bei dieser Gelegenheit verweise ich auf den allgemeinen

Erlaß an die Eisenbahndirektionen vom 19. April 1907 Nh. D. 6078 (noch einmal eingeschärft durch den Erlaß

vom 2. August 1908 V. D. 13 683) und auf den ent—⸗ sprechenden Erlaß an die Behörden der allgemeinen Bau— verwaltung vom 22. Mai 1908 III. 1093 —, worin die Provinzialbehörden unter Berufung auf den großen Wert, der staatsseitig auf die Erhaltung eines leistungsfähigen Handwerkerstandes gelegt werden muß, angewiesen sind, der Heranziehung von Handwerkervereinigungen zur Ausführung von Arbeiten und Lieferungen ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Als solche Handwerkervereinigungen werden Ge— nossenschaften, freie Innungen, für den einzelnen Fall gebildete Lieferungsverbände u. dergl. in Betracht kommen. Die Initiative wegen derartiger gemeinsamer Bewerbung muß im übrigen den Interessenten überlassen bleiben. Die mit der Vergebung staatlicher Leistungen und Lieferungen betrauten Behörden haben aber derartigen Bestrebungen tunlichste Förderung an— gedeihen zu lassen.

XI. Bei der Abnahme ist zu prüfen, ob die Arbeit oder Lieferung den auf Grund des Vertrags zu stellenden An⸗ forderungen entspricht. Wie nach dem oben unter II Gesagten in den Verdingungsunterlagen nur die notwendigen Anforde— rungen zu stellen sind, so muß an der Erfüllung dieser An— forderungen aber auch bei der Abnahme streng festgehalten werden. Auch bei der Abnahme kann in gewissen Fällen die Zuziehung außerhalb der Verwaltung stehender Sachverständiger in dem oben unter IV und VIII erörterten Sinn in Frage kommen.

XII. Ich vertraue, daß die Unternehmer die gegenüber ihren Interessen durchaus wohlwollende Haltung, die ich in allen diesen Fragen einnehme, erkennen werden. Untüchtige Arbeiten oder Lieferungen für meine Verwaltung sind freilich niemals zu dulden.

Ich vertraue aber auch, daß die mir unterstellten Behörden der Turchführung der Vorschriften über das Verdingungswesen

und namentlich auch den vorstehenden Ausführungen besonde Aufmerksamkeit widmen werden. Die Art der Durchführn der allgemeinen Bestimmungen von 1965 habe ich bisher sch, an Ort und Stelle durch besondere Kommissare prüfen lase In betreff der Ausdehnung dieser Kontrolle, insbesondere dur; regelmäßige Vorlage einer Statistik über die erteilten Zuschlzn wird demnächst Anordnung ergehen. Berlin, den 4. September 1912.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. von Breitenbach.

An die Königlichen Eisenbahndirektionen und das Königlich;

Eisenbahnzentralamt, 4 sowie

an die Herren Oberpräsidenten in Danzig, Breslau, Mage burg, Hannover, Koblenz und Münster (Westf.), Stron, bau- bezw. Kanalverwaltung, die Herren Regierung präsidenten (bei Potsdam auch Verwaltung der Märkisch Wasserstraßen), den Herrn Polizeipräsidenten in Berl die hiesige Königliche Ministerial⸗, Militär- und Ba kommission, die Königlichen Kanalbaudirektionen in Ha nover und Essen und das Königliche Hauptbauamt Potsdam.

assesor Menger aus Swinemünde der Königlichen Regierung in Oppeln zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Dem Regierungsassessor von Ellerts in Erfurt ist die kommissarische Verwaltung des Landratsamts im Kreise Neisse, Regierungsbezirk Oppeln, übertragen worden.

Der Vizepräsident der Oberrechnungskammer, Wirkliche ʒGeheime Oberregierungsrat von Frangois ist vom Urlaub ꝓnrückgekehrt.

hauführern des Hochbaufaches Werner Scholtz und Eberhard Wagner, dem Regierungsbauführer des Wasser- und Straßen⸗ baufaches Kurt Plöger, dem Regierungsbauführer des Eisen—

bahnbaufaches Paul Gottschalk und dem Regierungsbauführer des Maschinenbaufaches Heinz Voigt, die im Jahre 1911 die Diplomprüfung mit Auszeichnung bestanden haben Prämien von je 900 66 zur Ausführung von Studienreisen

bewilligt.

Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten sind de

. = Laut M s „W. T. Eisenbahnobersekretär Gustav Onken und der Regierungt 3 2

. . 3. . 8 am 4. September in Kobe, S.

M. S. „Iltis“ am 4. Sep⸗

. N z ö -. . * 3 . ; ; ö 383 * k Baum ji J expedierenden Sekretär iember in Nagasaki und S. M. Flußkbt. „Vaterland“ saltulatoren ernannt worden. 0m 4. September in Nanking eingetroffen.

angelegenheiten. An die Besatzungen S. M. SS. „Condor“ und „Planet“ können zu den bekannten Versendungsbedingungen Bekanntmachung. Geihnachtspakete kostenlos verschickt werden, wenn sie mit . Der Magistrat der Stadt Barcelona hat nach de der Post porto⸗ und bestellgeldfrei bis spätestens 19. September hierher gelangten Mitteilungen unter dem 1. Mai d. J. eine d. J. bei der Speditionsfirma Matthias Rohde u. Jörgens, Preis von 20 000 Pesetas für das heste Originalwerl Bremen, eintreffen. Für die Verpackungs- und Ladegebühr über spanische Archäologie ausgeschrieben. sind G30 6 bei der annehmenden Postanstalt zu entrichten. Zugelassen werden gedruckte oder handschriftliche Arbeite Etwaige Unkosten, die der Reederei durch Umladen der Lagerung von spanischen oder ausländischen Verfassern in lateinische, in den Zwischenhäfen oder Endstationen entstehen, sind von den

spanischer, katalanischer, französischer, italienischer oder port. Empfängern zu tragen. giesischer Sprache. Den mit einem Sinnspruch zu versehenden J Arbeiten ist ein verschlossener Briefumschlag beizufügen, welcher außen den gleichen Sinnspruch trägt und den Namen um Wohnort des Verfassers enthält. Die Bewerbungsarbeiten sin bis zum 23. Oktober 1916, Mittags, an das Sekretariat der Stadtverwaltung von Barcelona einzureichen. Die Zuerkennung des Preises erfolgt am 23. April 1917. Die weiteren Be stimmungen für die Preisbewerbung werden auf schriftliche Anfrage mitgeteilt werden.

Berlin, den 4. September 1912. Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten.

Im Auftrage: Brugger.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts—

Bayern.

Das Finanzministerium hat bei der Kammer der Ab— geordneten einen Kredit im Betrage von drei Millionen Mark beantragt als erste Rate für die Mainkanalisation von Hanau nach Aschaffenburg.

. Hamburg. Der Präsident des Senats Bürgermeister D. Dr. Burchard ist, wie ‚W. T. B.“ aus Hamburg meldet, nach kurzer Er⸗ krankung an Influenza infolge eines Schlaganfalles heute früh 4 Uhr gestorben. Schweiz. . . Der Deutsche Kaiser hat gestern dem Schluß der ö 3 . . 1 ö 6 5 8 f s =. . J , . . Manöver beigewohnt, ließ sich darauf die fremden Offiziere Wi g i Titel Königlicher Musitdirektor verliehen vorstellen und begab sich nach Zürich zurück, wo er, wie worden. W. T. B.“ meldet, am Nachmittag in der Villa Rietberg die Villa, Frau Rieter⸗Bodmer mit ihren Töchtern

Ministerium des Innern. zsitzerin der

ö . . . Um 6 Uhr empfing dann der Kaiser auf „Der Regierungs- und Medizinalrat Dr. Matthes ist der der Parkterrasse der Villa den Reichsdeutschen Aus— Regierung in Gumbinnen überwiesen worden. ß, nämlich 29 Herren, Vertreter von zwölf

s Chefs des Zivilkabinetts von Valentini und des deutschen Generalkonsuls von Faber du Faur. Der Kaiser ließ sich von em Generalkonsul die Herren vorstellen und unterhielt sich mit em einzelnen. Zum Schluß brachten die Vertreter der deutschen iolonie ein Hurra auf den Kaiser aus. Die von dem Reichs— en Reichsverein, der Alldeutsche Verband, der Deutsche Kriegerbund Germania, der . . itsche Militärverein, der Deutsche Ruderverein, die Akademische Feststellung der Anwesenden und Bildung des Bureaus. Verbindung Teutonia, der Verband Deutscher Apotheker, der Mitteilung über das Ableben mehrerer Mitglieder Deutsche Werkmeisterverband, der Deutsch⸗Nationale Handlungs—

eisenbahnratz. gehilfen⸗Verband, der Deutsche Klub, der Verband Deutscher

1

Tages ordnung für die 62. Sitzung des Bezirkseisenbahnrats für die Eisenbahndirektionsbezirke Hannover und Münster am 18. September 1912 in Hannover im östlichen Flügel des Empfangsgebäudes.

J deutschen Ausschuß vertretenen Vereine waren der

des Bezirke

1 1

in der Zus setzung des Bezirksei znratz. ,,,, ; ; ; Nenkßfrungen in zer susammenseß ung des Heaztzhhelsenbabnratz Handlungsgehilfen und der Deutsche Männergesangverein.

Wahl eines Mitglleds des ständigen Ausfchuffes des Bezirk, und ö J , k ö. ö fahne n, . Nach der Abendtafel, die um 8 Uhr begann, und keinen

offiziellen Charakter hatte, trug der Deutsche Männergesang— verein Zürich Lieder vor.

Berufung des ständigen Ausschusses.

Ergebnisse früherer Beschlüsse des Bezirkseisenbahnrats.

Aenderungen in den Bezirken der Königlichen Eisenbahndirektionen; Eröffnung neuer Strecken und Stationen.

Wesentliche Aenderungen im Personen- und Gepäckverkehr.

Wesentliche Aenderungen im Güter- und Tierverkehr.

Vorlage der Königlichen Eisenbahndirektion Hannover, betreffend Ein— führung eines Ausnahmetarifs für phosphorsaures Natron. Geltung der Monatskarten vom Tage der Lösung für einen vollen Monat und Einführung zweier Arten von Monatskarten a. füt Personen⸗ und Eilzüge, b. für Schnellzüge unter Aufhebung der

Italien.

Die „Agenzia Stefani“ veröffentlicht folgende Note: Nachdem der erste Abschnitt der militärischen Operationen in Libnen durch tatsächliche Besetzung der Küste von Kap Macabez bis Tobruk erfolgreich beendet ist, hat sich die Regierung, um eine weitere Ausdehnung der Operationen nach dem Innern zu erleichtern, entschlossen, die beiden ö. . die . 6 ; e, m , , . „Truppen in Tripolitanien und in der Cyrenaika von

J für Monatskarten anahder ungbhängig zu m gche n. Daher ist der Generai Halten des Perssnenzuges 235 in Rathenow. Tan eva, nachdem ihm das für sein Werk gebühren e Lob Durchführung der Cilzäüge 16d und 170 über Northeim Halle nich üsgesprochen worden ist, durch Königlichen Erlaß vom 2. Sep—

Leipzig. tember seines Kommandos enthoben und in Tripolitanien durch 1) Durchführung des Eilzuges 491131 bis Hannover. 2) Umwandlung den Generalleutnant Ragni und in der Cyrenaika durch den

der Eilzüge 135 und 134 Ostende Dortmund und zurück in Generalleutnant Brieccolg ersetzt worden. Beide Generale er—

. ,,, . . halten die gleichen militärischen und zivilen Befugnisse, wie sie

Uhrun R Uge uber Hannover en Berlin un Uruck. his Ro- ö , F ; z 3 *** 136 . Weit i ihn 96 fegen üs hn ö a e Lem unde her das einheitliche Oberkommando in Tripolis innehatte. Verbesserung der Zugverbindung Hannover Celle —Hamburg. Zugverbesserung auf der Strecke Bremen Hamburg. Einlegung eines neuen Schnellzuges von Hannover nach Bremen. I) Einlegung eines neuen Schnellzuges von Bremen nach Hannover; 2) Halten des Eilzuges 1 (ab Cöln 7,09, an Hannover 1,01) in

Wunstorf. Zeit und Ort der nächsten Sitzung.

Hannover, den 4. September 1912.

Königliche Eisenbahndirektion. Wesener.

Türkei. Wie Konstantinopeler Blätter melden, beriet vorgestern der Ninisterrat den Bericht der türkischen Vertreter über die Friedensverhandlung en. Nach dem Studium des Berichts verde die Pforte den Vertretern neue Anweisungen für die Viederaufnahme der Unterhandlungen erteilen. Das Kriegsministerium gibt bekannt: Am . nöärdlich von Hadje, nordwestlich von Sanaa im Jemen ein ͤhnstündiger Kampf mit den Rebellen statt. Die Auf— sändischen hatten 130 Tote und 300 Verwundete; von den Truppen sind zwei Offiziere und 51 Mann gefallen und drei Offiziere und 89 Mann verwundet. . ö ih lamllichs GJ ölge gestern in einer err g . zroß wirk⸗ 9 ch am iches. saameren Schutz für die Armenier und drohte mit der Deutsches Reich. ö hließung des Patriarchats, wenn die Lage der Armenier Preußen. Berlin, 6. September 1912.

nicht verbessert würde. ö Afrika.

Der Regierungsrat Stümcke aus Potsdam ist der König! Aus Rabat wird dem „W. T. B.“ vom 4. September lichen Regierung in Königsberg i. Pr. und der Regierungsrat meldet: Oberst Blondelat wurde am 1. September um von Leipzig in Lilienthal der Königlichen Regierung in Uhr Nachts 10 kim südlich von dem Lager des Obersten Erfurt, der Regierungsassessor Dr. Josten (z. Zt. beurlaubt)

Narchand von Teilen des Zaerstammes angegriffen Nach der Königlichen Regierung in Schleswig und der Regierungs-! Tagesanbruch wies die Kolonne den Angriff zurück und

22. August fand

Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat den Regierungs-

Naturfreunde „Kosmos“

verfolgte den Feind 25 kin weit nach Süden. Die Verluste ds Feindes waren beträchtlich. Am 4. September ist Oberst Pein von Suk el Arba zu einem dreitägigen Er kundungs— zug in das Gebiet der Uled Amran aufgebrochen. h

Aus Tanger wird demselben Bureau gemeldet, daß aus Marrakesch zahlreiche Judenfamilien geflüchtet seien. In Mogador selen in zwei Tagen fünfundsechzig dieser Familien eingetroffen. Drei aus Marrakesch geflüchtete Juden wurden in der Nähe von Fes von den Marokkanern getötet. Eine französische Kolonne wurde aufgeboten, um die Ebene von Saif bei Fes von den Plündererbanden zu säubern. Außer dieser unternehmen noch zwei andere französische Kolonnen Streifzüge in der Gegend von Fes.

Wie aus Oran gemeldet wird, wurden vor längerer Zeit aus der an der marokkanischen Grenze gelegenen Pulverfabrik El Arischa mehrere tausend Patronen gestohlen und an Marokkaner verkauft. Infolge der eingeleiteten Untersuchung wurden, wie „W. T. B.“ meldet, 11 Personen verhaftet.

Nr. 36 der Versffentlichungen des Kaiserlichen Ge— sund heitsamts“ vom 5. September 1912 hat folgenden Inhalt: Personalnachricht. Gemeinfaßliche Belehrung über die der Anzeige⸗ pflicht unterliegenden Tierkrankheiten (Ankündigung). Gesundheits⸗ stand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. Desgl. gegen Cholera. Sterbefälle 2c. in Preußen, 1910. Japanischer Sanitätsbericht, 1910. Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich.) Viehseuchenübereinkommen. (Deutsch Ostafrika.) Stechmücken. Uebertragbare Krankheiten. (Preußen.) Führer von Kraftfahrzeugen. Trunkfucht. Rettung Ertrinkender. (Berlin.) Arzneimittel. (Dänemark.) Fleischbeschau. (Norwegen.) Gifte ꝛc. Japan.) Methylalkohol. Tierseuchen im Auslande. Desgl. in den Niederlanden, 2. Vierteljahr. Lungenseuche in Finnland. Zeit— weilige Maßregeln gegen Tierseuchen. (Preuß. Reg.⸗Beztrke Liegnitz, Osnabrück; Elsaß⸗Lothringen; Belgien). Vermischtes. (Deutsches Reich.) Schlachtvieh- und Fleischbeschau, 2. Vierteljahr. (Oester— reich). Sanitätsbericht der Kriegsmarine, 1910 und 1911. (Bosnien und Herzegowina). Verbreitung und Bekämpfung der Syphilis. (Schweiz. Kant. Basel⸗Stadt). Tätigkeit des chemischen Laboratoriums, 1911. Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgleichen in deutschen Stadt⸗ und Land— bezirken. Witterung. Beilage A: Gerichtliche Entscheidungen, betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln (Butter ꝛc.).

Statistik und Bolkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Königshütte wird der „Voss. Ztg.“ telegraphiert, daß 150 Mann von der Belegschaft der zur „Bismarckbütte“ gehörigen „Falvahütte“ gestern nicht zur Arbeit erschienen sind. Sie fordern 10 v. H. Lohnerhöhung und andere Vergünstigungen.

(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. 1. d. Ersten Beilage.)

Kunst und Wissenschaft.

An heißen Sommertagen kann man die Beobachtung machen, daß auch Pflanzen schwitzen, und wer den Vorgang zum ersten Male sieht, der ist überrascht davon. Die Erscheinung nennt man „Guttation“ (Tropfenbildung), die Organe, durch die sie stattfindet, und die meist große Aehnlichkeit mit den Spaltöffnungen zeigen, Wasserspalten oder Hydathoden. Von bekannten einheimischen Pflanzen, die deutlich schwitzen, nennt die von der Gesellschaft der ] (Sitz Stuttgart) herausgegebene Korrespon— das Springkraut oder Rühtmichnichtan (Impatiens noli me tangere), der gemeine Frauenmantel (Alchemilla vulgaris), die Erdbeere (Fragaria vesca), die aus Amerika stammende Kapuzinerkresse (Tropaeolum majus). Wie Perlenschnüre hängen die Reihen der Schweißtropfen an den stumpfen Zähnen der Blattränder, wohin je ein Blattnerv verläuft. Schon eine oberflächliche mikroskopische Unter— suchung bei schwacher Vergrößerung würde uns dort eine von bleicheren Zellen umgebene Mündung, eben die Wasserspalte, erkennen lassen. Auffallend ist die tadellose Kugelform der feinen Tropfen, die äußerst locker hängen, wie aus einem dünnen Strohhalm gepreßte Seifen— blasen. Dlese Form und Anhestung sie scheinen an dünnen Stielchen zu hängen und fallen ungemein leicht ab belehrt uns schon, daß wir es auch hier nicht mit einer Niederschlagsform zu tun haben. Die Strahlen der Morgensonne brechen sich in den Wasser— kügelchen wie in Brillanten von reinstem Wasser. Hier sei des Umstandes gedacht, daß das ausgeschiedene Wasser ganz so wie unser Schweiß nicht vollig rein ist, sondern geringe Mengen von Salzen und organischen Verbindungen in Lösung enthält. An einigen Pflanzen gibt es statt der Ausscheidungsöffnungen schwitzende Haare, z. B. an den Blättern von jungen Bohnenpflanzen (Phaseolus multi- florus) und an ebensolchen Maispflanzen (Zea Mais). In den Tropenwäldern, wo die Luft meist geschwängert ist mit Dünsten, kommt das Schwitzen der Pflanzen noch viel häufiger vor, oft in solchem Maße, daß ein förmlicher Regen von den schwitzenden

denz:

Blättern niedergeht. Schon lange berühmt ist der peruanische Regenbaum“, auch der weinende Baum“ genannt (Caesalpinia pluviosa). Land⸗ und Forstwirtschaft. Ernteaussichten in Anatolien. Das Kaiserliche Generalkensulat in Konstantinopel berlchtet unterm 29. August: Neuerliche Nachrichten scheinen die früher ge— schilderten schlechten Ernteaussichten für Anatolien in vollem

Umfange zu bestätigen. In den einzelnen Bezirken der Angora— linie schwanken die Schätzungen der Mindererträgnisse gegenüber dem Vorjahre zwischen 15 und 50 oo. Eine Ausnahme bildet Isnik, das gegen 1911 einen Mehrertrag von 400 aufweisen dürfte. Die Konialinie zeigt in den einzelnen Distrikten im Vergleich zum vorigen Jahre Mindererträgnisse von 10 bis 40 0. Auch die Aussichten in den Bezirken der Bagdadbahn, die Ende Juni noch als befriedigend bezeichnet werden konnten, haben sich in der Zwischenzeit wesentlich verschlechtert. Auch dort schätzt man die Mindererträgnisse im Verhältnis zum Vorjahr je nach den einzelnen Bezirken auf 26 bis 35 00. Der gesamte Minderertrag der dles⸗ 1 Ernte im Vergleich zum Jahre 1911 wird auf 30 bis 40 0 geschätzt.

Ernteergebnisse und Getreidehandel in Frankreich.

Der Kaiserliche Kons ul in Havre berichtet unterm 30. August: Wenn auch die französische Ernte im letzten Monat unter Kälte,

Wind und Regen viel zu leiden gehabt hat, so rechnet man dennoch inkgesamt mit einer guten Mittelernte. Die ungünstige Witterung hat insbesondere dem Hafer und der Gerste be— trächtlichen Schaden zugefügt. Die Wetzenernte wird jedoch, trotz der tellweise geringen Ergebnisse in einigen De— partements, höher geschätzt als im Vorjahre, da die

Güte derselben die Fehlmengen ausgleicht. Infolge des anhaltenden

Regens konnte der Weizen nur spät eingebracht werden; im Westen

und im Norden ist man noh jetzt mit dem Einfahren beschäftigt. Ein Statistiker schätzt das Gesamtergebnis der französischen Weizen⸗ ernte im Jahre 1912 auf 119 Millionen Hektoliter, eine Zahl, die jedoch mit einiger Vorsicht aufzunehmen sei. Den Erdfrüchten hat das feuchte Wetter ebenfalls geschadet; man klagt über den Stand der Rüben und Kartoffeln. Letztere haben in verschiedenen Departements Krankheitssymptome gezeigt und fangen an zu faulen. Die Preise standen nach der Semaine Agricole“ in Paris wie folgt am 22. August 1912 (100 kg netto): Weizen: 26 27 Fr. Roggen: 20 - 20,50 Fr. Hafer (schwarz): 23 4 Fr. (grau): 21 - 21,25 Fr.

„l weiß oder gelb): 21,50 —22 Fr. Gerste (Brauerei): 23,50 24 Fr. Kartoffeln: 21. August 1912, 1000 kg Abfuhirplatz: Hollande de Beauce et du Gätinais I

Rouge saucisse du Poitou . 1I10—115 , Saucisse du Limousin et de Bretagne. 110—–—115 Ronde jaune hätive ö 70 74 Institut de Beauvais de la Région du Midi 60 623, Early rose du centre. J Richter Imperator und andere weißschalige Qualitäten 55 65

Stroh: 104 Bündel zu je 5 kg; J 1. Qualität 2. Qualitãt 3. Qualität

Markt Paris:

Weizenstroh 38— 40 Fr. 35 37 Fr. 33 34 Fr.

cd 33—4 32—33

Bahnhof Paris:

w enstroß 36— 40 34—35 30— 34 ,

Haferstroh . 24— 30 22— 24 , 20-22 Verkehrswesen.

Heft 5 vom Jahrgang 1912 des Archivs für Eisenbahn⸗ wesen“, heraufgegeben im Königlich preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten (Verlag von Julius Springer, Berlin), erschien mit folgendem Inhalt: Der Abschluß der Verstagtlichung der Haupt⸗ bahnen und zehn Jahre Staatsbetrieb in der Schweiz (von Placid Weißenbach), Schluß; Wirtschaftliche Betrachtungen über Stadt- und Vorortbahnen (von Gustav Schimpff), Fortsetzung; Die canadische Ueberlandbahn und ihre wirtschaftliche Bedeutung (von Dr. Evers—⸗ mann), Schluß; Die Holländische Eisenbahngesellschaft (von Dr. Overmann); Die Tarife der deutschen Schutzgebietsbahnen (von Baltzer); Die belgischen Eisenbahnen in den Jahren 1909 und 1910; Die Königlich ungarischen Staatsbahnen im Jahre 1910; Die Betriebs ergebnisse der Staatsbahnen und der 5 großen Eisenbahn— gesellschaften in Frankreich im Jahre 1916; Die Eisen— bahnen im Königreich der Niederlande im Jahre 1910; Die Eisenbahnen in Norwegen im Jahre 1910, 1911; Die Eisen— bahnen in Dänemark im Betriebsjahre 19101911. Kleine Mit— teilungen: Die Vollendung der Hedschasbahn; Bahnbau auf Sumatra; Neue Eisenbahnen in der Kolonie Mozambique; Die rumänjischen Eisenbahnen im Jahre 191051911; Die bulgarischen Staatsbahnen im Jahre 19609; Die serbischen Eisenbahnen im Jahre 1910; Schantung-Eisenbahn 1911. Rechtsprechung: Bürgerliches Recht (Erkenntnis des Reichsgerichts vom 24. November 1910, Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt a. M. vom 1. Dezember 1911); Enteignungsrecht (Erkenntnisse des Reichsgerichts vom 17. April und 22. Mai 1912); Wasserrecht (Erkenntnis des Oberverwaltungsgerichts vom 2. Februar 1912); Enteignungs- und Grundbuchrecht (Beschluß des Kammergerichts vom 16. Oktober 1911). Gesetzgebung: Deutsches Reich; Preußen; Baden; Belgien; Schweiz; Frankreich; Großbritannien; Rußland; Japan. Büöcherschau.

Verdingungen. Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs- und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)

Niederlande.

10. September 1912. Landbouwvereeniging in Stolwyk (Pro- vinz Südholland): Lieferung von: 700 Ballen Thomasschlackenmehl, 625 Ballen Kainit, 130 Ballen Superphosphat, 100 Ballen Chili— salpeter, 5 Ballen Knochenmehl und 2 Ballen Patentkali. Die Be⸗ dingungen sind bei dem Schriftführer und Schatzmeister Jac. Ver— doold Wzoon in Stolwyk erhältlich.

10. September 1912. Landbouwvereeniging in Oude Nye⸗ horne (Provinz Friesland): Lieferung von: 87700 kg Kainit, 562 400 kg Schlackenmehl, 4600 kg Super und 1800 kg Patentkali. . Angebote sind an den Schriftführer P. v. d. Akker daselbst zu richten.

10. September 1912. Landbouwvereeniglng in Hoogkerk (Pro⸗ vinz Groningen): Lieferung von: 9200 kg Super, 12 007 kg Thomasschlackenmehl, 1500 kg Kainit, 6500 kg Ammoniak⸗Leinkuchen—⸗ brocken, 8500 kg Soyabrocken. Die Lieferung des Kunstdüngers hat in der 2. Hälfte des Monats Oktober zu erfolgen, die der Brocken monatlich. Angebote sind an den Schriftführer R. Sinninghe sen. in Hoogkerk zu richten.

19. September 1912. Landbouwvereeniging in Onstwedde (Provinz Groningen): Lieferung von: Kainit, echt deutschem Thomas⸗ schlackenmehl, Kalidüngesalz und Chilisalpeter sowie von Leinkuchen, Soyakuchen, Erdnußkuchen, Leinsaat und Fleischmehl. Die Be— dingungen sind bei dem Schriftführer W. B. Bruining erhältlich.

1. Oktober 1912. Direktor des Laboratoriums des Königlich niederländischen Finanzministeriums in Am sterdam im DOost-Indisch Huis: Lieferung von Holzgeist und Pyridinbasen für das Jahr 1913. Die Bedingungen sind bei dem obengenannten Direktor erhältlich. ie fler , fe mee wird auf 250 000 kg Holzgeist und 3000 kg Pyridinbasen geschätzt.

ö. ; Schweden.

28. September 1912, 12 Uhr. Königliche Wasserfalldirektion in Stockholm: Angebot für Porjus Kraftwerkbau auf: a. 1 Travers⸗ kran für 50 t Last und 7,6 m Spannweite, 2) 1 dto. für 30 t und 64 m Spw., 3) 1 dto. für 80 t und 10,5 m Spw., 4 1 dto. für

25 36 30 t und ca. 45 m Spw. Die Traverse sollen mit elektrischer Maschine ausgerüstet sein. Sowohl schwedische als ausländische Firmen können sich am Wettbewerb beteiligen.

Teilung der Lieferung statthaft. Programmschriften durch den Ober⸗ ingenieur des Baubureaus der Königlichen Wasserfalldirektion gegen Hinterlegung von 10 Kr, welche nach Ablieferung des programm gemäßen Angebots zurückgezahlt werden. Versiegelte Angebote mit Aufschrift ‚„Anbud à traverser till Porjus“.

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause beginnt morgen, Sonn⸗— abend, Herr Emil Paur, der neuverpflichtete J. Kapellmeister, seine künstlerlsche Tätigkelt mit der musikalischen Leitung der ‚Melstersinger von Nürnberg“. Frau Hafgren⸗Waag tritt als Epg, Herr Schultz als Beckmesser in den Verband der Königlichen Oper. Das neuverpflichtete Mitglied Herr Funck hat die Rolle des Meisters Zorn, Herr Krasa die des Foltz übernommen. Den Sachs singt Herr Bischoff, den Walter Gtohning: Herr Kirchhoff, den Dabid: Herr Sommer, den Pogner: Herr Knüpfer, den Kothner: Herr Habich, die Magdalene: Frau von Scheele⸗Müller. Die Vorstellung beginnt um 7 Uhr.

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen das elsässische ländliche Sittengemälde „Freund Fritz“ von Erckmann—⸗ Chatrian aufgeführt. Die Damen Thimig und Butze sowie die Herren Vollmer, Clewing, Pohl, Stange und Eichholz sind in den Hauptrollen beschäftigt.