1912 / 216 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Sep 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Ranisch, Geheimkämmerierer, Kammerdiener Seiner Majestät des Königs in Dresden,

chöne, Hoffekretär im Kämmereramt in Dresden,

chuchardt, Oberbahnhofsvorsteher in Leipzig,

eile r, Oberbahnhofsvorsteher in Dresden (Bahnhof Dresden⸗ Neustadt),

Sergel, Geheimer expedierender Sekretär bei der Königlich

preußischen Gesandtschaft in Dresden, Soendermann, Redakteur bei der Agentur des Wolffschen Dresden,

GGG

Wechler, Werner, Max, Dresden, Wohllebe, Eisenbahnsekretär bei der Generaldirektion der

Staatseisenbahnen in Dresden, Zeibig, Kanzleirat, Kanzleivorstand im Innern in Dresden; das Verdienstkreuz in Gold:

Gruve, Kriminalinspektor bei der Landeskriminalpolizei in Dresden, ö Günther, Sekretär bei der Amtshauptmannschaft in Meißen,

Hänel, Sekretär bei der Amtshauptmannschaft in Oschatz, Heine, Sekretär bei der Amtshauptmannschaft in Großenhain, Jahn, Eisenbahnassistent bei der Generaldirektion der Staats⸗ eisenbahnen in Dresden, Kannegießer, Sekretär bei der Direktion der Gefangenen— anstalt in Dresden, Lange, Hofsilberkämmerer in Dresden, Mittkelb ach, Sekretär bei der Amtshauptmannschaft in Leipzig, Nest mann, Gendarmerieinspektor in Chemnitz, Noack, Sekretär bei der Amtshauptmannschaft in Grimma, Striegler, Stadtrat in Mügeln, Walther, Karl, Gendarmerieinspektor in Leipzig, Wolf, Hofküchenmeister in Dresden; das Verdienstkreuz in Silber: Agsten, Krankenkassenhauptkassierer a. D. in Chemnitz, Bäßler, Bereiter beim Königlichen Reitstall in Dresden, Beckert, Kriminalinspektor in Dresden, rthold, Obergendarm in Freiberg, Obergendarm bei der Gendarmerieinspektion in sden (Bureaugendarm), J, Richard, Eisenbahnlokomotivführer in Leipzig, g, Kanzleisekretär bei der Reichsbankstelle in Chemnitz, Richard, Eisenbahnlokomotivführer in Dresden,

.

schwald, Eisenbahnlokomotioführer in Dresden,

Sofrechnungsführer in Dresden, ( . Ranzleisekretär bei der Reichsbankhauptsielle in

Hofsekretär im

linisterium des

idarm in Dresden,

diener im persönlichen Dienst igs in Dresden,

tivatmann in Sebnitz, Amtshauptmann⸗

Seiner

mant irna, Polizeiinspektor in Dresden, . . Julius, Eisenbahnlokomotivführer in Reichen⸗ up haft Plauen, vführer in Dresden, ar, Eisenbahnlokomotivführer in Chemnitz, in Schneeberg, Amtshauptmannschaft

1 1111

. (

Fverwalter in s I ö EBT z Allgemeinen Ehre Ko; Sor Mahlfabrtänalizei, tor bei der Wohlfahrtspolizei ir 3srew 1 Droscd jtmeister in Dresden, in Oschatz, Ee rm Er ws ier in Leipzig,

iglichen

le 3utau, e, w 9 nl eister in Radebeul,

Hosoffiziant in

r 1 H91nvt

; Tryis 8 Hemm YI mn ind Friseur in Hainichen, Amtshauptmann⸗

Amts⸗

Weber, Hausinspektor des Rathauses in Dresden,

Weichert, Zigarrenproduzent in Frankenberg,

Weißb rod, Webermeister in Chemnitz;

das Allgemeine Ehrenzeichen:

Alex, Landgerichtsdiener in Zwickau,

Beuthner, Schutzmann in Neustädtel, Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, ;

Boehme, Hermann, Kassendiener bei der Reichsbanknebenstelle in Crimmitschau,

Büschel, Gendarm in Rochlitz,

Daebritz, Polizeiwachtmeister in Mügeln,

Dreißig, Schriftsetzer in Penig, Amtshauptmannschaft Rochlitz,

Eisert, Kriegsinvalide in Wehrsdorf, Amtshauptmannschaft Bautzen,

Enge, Zimmerpolier in Borna,

Franz, Otto, Oberbriefträger in Dresden (Postamt D,

Friedrich, Johann Traugott, Privatmann in Gablenz, Amts⸗ hauptmannschaft Chemnitz,

Förster, Expedient in Burgstaͤdt, Amtshauptmaunnschaft Rochlitz,

Gentsch, Steinbruch⸗-Bruchmeister in Elstra, Amtshauptmann⸗ schaft Kamenz,

Gerlach, Oberbriefträger in Dresden (Postamt D,

Gippner, Stadtgendarm in Dresden,

Gnäupel, Oberpostschaffner in Leipzig,

Haase, Ernst, Bezirksaufseher bei der Wohlfahrtspolizei in Dresden,

Hasert, Eisendreher in Posschappel, Amtshauptmannschaft Dresden⸗A.,

Hofmann J., Gendarm in Oschatz,

Holzweißig L. Gendarm in Narkkleeberg, Amtshauptmann— schaft Leipzig, .

Jeremias, Gendarmeriewachtneister in Laubegast, Amts— hauptmannschaft Dresden⸗Nustadt,

Ihle, Diener im Ministerium der auswärtigen Angelegen⸗ heiten in Dresden,

Köppl, Kanzleidiener bei der Königlich preußischen Gesandt— schaft in Dresden,

Laurich, Kriminalwachtmeister ü Dresden,

Leßmann, Privatmann in Dresden,

Liebschner, Bergmann in Häichen, Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde,

Müller, Otto, Geldzähler bei de Reichsbankstelle in Chemnitz,

Müller, Ehristian Ernst, Mauren in Klingenthal, Amtshaupt⸗ mannschaft Auerbach,

Näther, Stadtgendarm in Dressen,

Neumann, August Reinhard, Gadarm in Kreischa,

Pfeifer, Gendarm in Grimma,

Pritzke, Schloßportier in Dresda,

Richter L, Ernst Wilhelm, Kririnalgendarm in Dresden,

Richter III., Karl Ernst, Gendirm in Colditz, Amtshaupt— mannschaft Grimma,

Röber, Portier im Opernhaus ü Dresden,

Röder, Oberaufseher in der Gesngenenanstalt in Dresden,

Roscher, Kassenbote in Leipzig-Ghlis,

Rose, Stadtgendarm in Dresden .

Rumpelt, Kassendiener bei er Reichsbankhauptstelle in

Dresden D oi y, S6αrl,

Schrebitz, Amtshauptmannschaft

Ra ssendiens⸗ bei der * shon khnuntstelle in

Leipzie 36 ; Spi i eirkg ausseher bei der Wohlfahrtspolizei , Sporbert, Kassendiener bei der Reichsbankhauptstelle i

Dres? ö . . Wa . Bzirksoberaufseher bei der Wohlfahrts⸗

polizei in Dresden, . Weinert, Kassendiener bei

Dresden, ; ö, Winkler, Gendarm in Großenhain, . . . Hausdienstseamter bei der Landesheilanstalt in Antergöltzsch, Amtshiuptmannschaft Auerbach, . Zimmermann . Pail Alfred, Stadtgendarm in Dresden, Züchner, Kriminalgendam in Dresden;

der Reichsbankhauptstelle in

das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze: Golzsch, Schulhausmam in Mügeln; die Rote Kreuzmedaille zweiter asse: . K ala; zu Drosden Trinks, Paul Heinrich, Verlagsleiter in Dresden; die Rote Kreuzmedaille dritter Klass el, Bruno, Strumjfwirker in Einsiedel, ; mann, Waldemar, Kaufmann in Lommatzsch, = Werner, Robert, Klemznermeister in Bischofswerda.

ne Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Generalleutnant z. D. Ernst Bartels zu Berlin den zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub Königlichen Krone, ö ö dem Generalleutnant z. D. von Quistorp zu, Eisenach fern zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Major z. D. Karl Lewien zu Berlin den Roten rden vierter Klasse, ; em Eisenbahnzugführer a. D. Johann Reh berg zu Danzig, den Eisenbahnlokomotioführern a. D. Gustav Allerdt zu Graudenz und Albert Zechow zu Konitz das Verdienstkreuz in Silber . . 3 dem pensionierten Polizeiwachtmeister August Müller. den Garakterisierten Polizeiwachtmeistern Friedrich Piltz und

Eduard Pokahr, den Schutz männern August Gramsch,

Adle

Ferdinand Klewitz und Eduard Stollberg Schutzmännern Friedrich Besser und samtlich zu Berlin, das Kreuz des

ö.

Julius Becker, Wilhelm Schlegel und sämtlich zu Berlin, dem pensionierten Buschschlüter ebendaselbst, Johann Buchholz, zu

männern Schumann, mann Heinrich B Eisenbahnweichenstellern dem bisherigen

Kreise Danziger Höhe,

1

509 1 ; ; herigen Eisenbahnhilfsrangierführer August Neufahrwasser, den zohann Petroschins ki zu Tuchel und Kämmer dorf im Landkreise Elbing und halungzarbeiter Friedrich Perschke ẽhrenzeichen sowie

ebendaselbst

Ullgemeine Ehrenzeichen in

den pensionierten Wilhelm Kelch, Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Polizeiwachtmeister Ferdinand Rudolph, den Schutz⸗ Albert

Schutz⸗ den pensionierten Dirschau, zottlieb Hohm zu Flatow und Franz Rogozins ki zu Ohra r ; Hilfsbahnwärter Johann Bublitz zu Frankenhagen im Kreise Konitz, dem bis⸗ Klein zu Danzig⸗

bis herigen Eisenbahnschrankenwärtern Heinrich Schulz zu dem bisherigen Bahn⸗ das

Deuntsches Reich. Bekanntmachung. Die K. K. priv. Kinn ione Adriatica Di Sigurtä in Triest hat an Stelle des verstorbenen Hauptbevollmächtigten Herrn Arthur Lutteroth Herrn Gustav Braun in Hamburg, Mönckebergstraße Nr. 31 „Versmannhaus“ JII. Obergeschoß, zum Hauptbevollmächtigten für das Deutsche Reich bestellt (zu vgl. Bekanntmachung vom 3. Juni 1902 im „Reichs⸗ anzeiger“, Nr. 132 vom 7. Juni 1907). Berlin, den 4. September 1912. Kaiserliches Aufsichtsamt für Privatversicherung. z Klehmet.

. Das im Jahre 1890 in Sunderland aus Stahl erbaute, bisher unter britischer Flagge und unter dem Namen „High⸗ land Ghillie“ gefahrene Segelschiff „Constantin“ von 2537 Registertons Nettoraumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigentum des deutschen Reichsangehörigen M. Jebsen in Hamburg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches der jetzige Eigen— tümer Hamburg als Heimatshafen angegeben hat, ist von dem Kaiserlichen Generalkonsulat in London unter dem 28. Juni 1912 ein Flaggenzeugnis erteilt worden.

Per sonal veränderungen.

Königlich Preußische Armee. Beamte der Militärverwaltung. Durch Verfügung des Kriegsministeriums. Den 3. September. Pret sch, Kanzleisekretär im Großen Generalstabe, zum expedierenden Sekretär ernannt, Krüger, Kanzlet⸗ diätar bei der Landesaufnahme, als Kanzleisekretär angestellt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Professor Dr. von Rümker in Breslau unter Ver— leihung des Charakters als Geheimer Regierungsrat zum etatsmäßigen Professor der Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin zu ernennen, dem Direktor der Hannoverschen Portland⸗Zement-⸗Fabrik A—⸗G. Maximilian Kuhlemann in Misburg, Landkreis Hannoner, den Charakter als Kommerzienrat zu verleihen sowie infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Mayen getroffenen Wahl den Rentner Philipp Kohlhaas daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Mayen auf fernere sechs Jahre, infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Paderborn getroffenen Wahl den Rechtsanwalt und Notar, Justizrat Marfording daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Paderborn auf fernere sechs Jahre, infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Dülken , Wahlen den unbesoldeten Hiigeordaiz ein Amtseigenschaft auf fernere Jeujs Garner ner mäselkst . . R . lee de elf st' als in besoldeten en eckbisbet. der Stadt Dülken für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jah ren zu bestätigen. . Auf den Bericht vom 3 Mn d. J. will Ich dem Kreife Karthaus in Westpreußen auf Grund . Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsammlung Seite 2 hiermit das Recht verleihen, innerhalb des Kreises Karthaus das Grundeigentum, das zu den Anlagen für die Leiting und Verteilung des in der Zentrale des Kreises in Yuthten erzeugten elektrischen Stromes benötigt wird, und innerhalb des Kreises Neustadt in Westpreußen das Grundeigentum. das ʒu dem Bau einer Anschlußleitung von Barnewitz über Espenkrug nach Wittstock benötigt wird, nötigenfalls im Wege der Ent⸗ eignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Die Uebersichtskarte ist wieder beigefügt. Swinemünde, den 5. August 1912. Wilhelm R. Für den M inister für Zugleich für den Handel unnd Gewerbe: Minister des Innern: Beseler. Freiherr

von Breitenbach. . . von Schorlemer.

An die Minister der öffentlichen Arbeiten, für Handel und Gewerbe, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und

des Innern.

Aichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 10. September 1912.

liche Geheime Oberregierungsrat Dr. zurückgekehrt.

gekehrt und hat seine Dienstgeschäfte wieder übernommen.

tember in Lüderitzbucht eingetroffen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wie

hlosser Karl Blank zu Eisenbahnschrankenwärter

in einem Handschreiben Stürgkh seinen Dank für das Zustandekommen der prozeßordnung aus und verleiht

Der Senatspräsident des Ober verwaltungsgerichts, Wirk⸗ Strutz ist vom Urlaub

Der Generalstaatsanwalt Supper ist vom Urlaub zurück⸗

Laut Meldung des „W. T. B. ist S. M. S. Luchs; am 2 5 z 82: fM— c 2 . 7, S . 7. September in Ningpo und S. M. S. „Möwe“ am (. Sep⸗

W. T. B.“ aus Wien meldet, spricht der Kaiser dem Ministerpräsidenten Grafen dessen erfolgreiche Tätigkeit für Wehrgesetze und der Militärstraf⸗ ihm als Zeichen seiner An⸗ erkennung und seines fortdauernden Vertrauens das Großkreuz

des St. Stephanordens. Ferner verlieh der Kaiser in Würdi⸗ gung ihrer erfolgreichen Mitwirkung bei der Fertigstellung der Wehrgesetze und der Militärstrafprozeßordnung dem Landes⸗ verteidigungsminister, General der Infanterie von Georgi den Freiherrnsland und sprach dem Justizminister Ritter von Hochenburger seine besondere Anerkennung aus.

Frankreich.

Wie der „Matin“ mitteilt, hat die Regierung auf Vor— schlag des Ministers Delcassé beschlossen, sämtliche Schlachtschiffe im Mittelmeer zu vereinigen. Zu diesem Zwecke werde der Kommandeur des gegenwärtig im Atläntischen Ozean und im Aermelkanal befindlichen dritten Geschwaders, Vizeadmiral Marolles, gegen den 30. Oktober seine sechs Panzerschiffe nach Toulon führen und unter den Befehl des Admirals Bous de Lapeyrére stellen, dessen Streitmacht dann aus 18 Panzerschiffen, darunter sechs Dreadnoughts, bestehen werde. Anläßlich der Vereinigung der beiden Geschwader würden neue Flottenmanöver stattfinden, an denen sämtliche Kriegsschiffe teilnehmen würden.

Rußland. Die Kaiserliche Familie ist gestern in Moskau ein— getroffen. Türkei.

Wie der „Neuen Freien Presse“ aus Konstantinopel ge⸗ meldet wird, hat der vorgestern abgehaltene Ministerrat be⸗ schlossen, die den Albanesen zugesagten Reformen im ganzen Reiche durchzuführen.

Der jungtürkische Kongreß hat im Grundsatz die Um⸗ wandlung des Komitees in eine politische Partei beschlossen.

Das Kriegsministerium gibt bekannt, daß am 30. August auf der Straße Misrata⸗Ksar Ahmed ein Kampf stattgefunden habe, in dessen Verlauf die Türken und Araber den wichtigen strategischen Posten Zerruh besetzt hätten.

Der Superior des armenischen Klosters Ahtamar tele— graphlerte, daß Arinenier im Dorfe Isparkerd durch Kurden getötet worden sind. Die Kurden plünderten und brandschatzten mehrere Dörfer, deren Einwohner in die Berge flüchteten.

Serbien.

Das Kabinett hat seine Demission gegeben.

Amerika.

Wie „W. T. B.“ aus Washington meldet, gibt das Marinedepartement die Absicht bekannt, ein Schlacht— schiff zu bauen, das ein Deplacement von 30 000 t haben soll. Es soll den Namen „Pennsylvania“ erhalten und ist das einzige Schlachtschiff, das in der letzten Session des Kongresses bewilligt worden ist.

Der deutsche Konsul in Ciudad Juarez (Mexiko) Weber, über dessen Verschwinden auf einer Ermittlungsreise nach Montezuma besorgniserregende Angaben in die Presse ge⸗ langt waren, ist wohlbehalten wieder eingetroffen. Er befindet sich zurzeit in Douglas im Gebiet der Vereinigten Staaten.

Eine Meldung aus Casablanca bestätigt, daß die in Marrakesch befindlichen Franzosen am 7. September befreit worden sind.

Ein Telegramm des Obersten Mangin von vorgestern meldet, daß eine Abteilung Gums unter dem Befehl des Majors Simon, nachdem sie die ihr entgegentretenden feindlichen Ab⸗ teilungen bei Sidi bu Kricha, 22 km nördlich von Marrakesch, zurückgeschlagen, am 7. September in der Nacht in den Palmen⸗ hainen von Marrakesch angekommen sei. Mehrere Abgesandte der treu gebliebenen Kaids machten die Mitteilung, daß eine all⸗ gemeine Bewegung gegen El Hiba sich zeigen würde, sobald französische Truppen eintreffen würden. Die Abteilung er⸗ eichte am 3. September, 8 Uhr früh, Dar el Machsen und fand

Landsleute befreit, dank der Unterstützung des Kaids

WGlaui. El, Hiba. hat vor der ausbrechenden Gegen⸗ lichtion die Flucht ergriffen, verfolgt von dem Gewehrfeuer Henn gelen und der Bevöllerung. Aus Anlaß des glück⸗ ,, seines Marsches nach Marrakesch ist Oberst eur ie „W. T. B.“ aus Paris meldet, zum Kom⸗ „hrenlegion ernannt worden.

„Daily Mail“ Asien. Kuangfu, der an die Get aus Peking:

. . ie e ; Der Kommissar Mongolei zur Beruhigung des Flusses Ili in der chinesischen graphierte der Regierung, kes Gebiets entsandt war, tele— russischen Grenze unmittelbar bas Altaigebiet an der Verstärkungen dorthin zu senden, ht sei. Er habe versucht, Konsul habe, gedroht, den Mongolen der dortige russische Hilfe, zu schicken. Es seien daher keinessische Truppen zu dorthin, gesandt worden, und man müssesischen Truppen von Altai rechnen. In einer geheimen Sitzumit dem Fall . die Frage erörtert, ob man Rußlands Kabinetts ,,, , , n ein teilweises r hen 44 htete, daß ein solches Ersuchenben Mongolei angesehen werden könne, wurde beschlossen gelegenheit dem Nationalrat zu unterbreiten. Chiangkweite, der Kommandeur der

Sonnabend erschofsen worden.

chinesischen Oberhoheit über 8 die An⸗ . General in T . indeur meuternden Truppen . die während des Empfanges Dr. e n,, ö

ng die Vorstadt Tungchow gebrandschatzt hatten, ist am

Kunst und Wissenschaft.

. Deutscher Jurtstentag in vom 4. bis 6. September 1912.

.

Die Abteilung für bi ö ; J Justizrat, re en hl heb . die den Geheimen 6 2 ö CGneccerus (2 ze n,. HPioffsor Dr. Freiherrn von J gn, * 1 ,, wählte, verhandelte am 4 k September über das Thema: Si J ; „„Sind für die Zwecke der Be— y , , 36. Hypothekenbanken und ? 6 te Be tin 2 ö. ö. ö , Sestimmungen des geltenden . k erscheint und in welchem boten? G a a gänzung dieser Bestimmungen ge— Pfandbrief in ! er sind 3 Stübben, Direktor der Deutschen efanstalt in Posen, und Privatdozent Dr. Karl Pribram 'in

Wien

) S 2 no 9215 ) S. Nr. 214 und 215 des „Reichs- und Staatsanzeigers‘.

Wien; als Berschterstalter fungierten Dr. Freiherr W. von Pechmann, Direktor der Bayerischen Handelebank, München, und Dr. Richard Schönthal, Sekretär dez Reichsverbandes deutscher Sparkassen in Destereich., Wien.

Berichterstatter Dr. Freiherr von Pechmann besprach vor allem die Frage, ob die Hestimmungen des geltenden Rechtes aus⸗ reichend seien, und befaßte sich dann mit der Feststellung, ob ein aus— reichendes Bedürfnis nach einer Ergänzung anzuerkennen sei, d. h. ob man sich von der Zukunft des Erbbaurechts im allgemeinen und von der Beleihung von Erbbaurechten durch Hypothekenbanken und andere Realkreditinstitute im besonderen so viel versprechen dürfe, daß es sich verlohne, deswegen die Gesetzgebung in Bewegung zu setzen. In diesem Zusammenhange legte der Referent seine grundsätzlichen An⸗ schauungen über die sozialen Pflichten des Kapitals, nicht zuletzt des gesellschaftlich konzentrierten und organisierten Kapitals, ferner über den Wert des Erbbaurechts und über die Ermittlung dieses Werts, über die Voraussetzung der Beleihung dar. Bei aller Wärme für die sozialen Zwecke, denen die Wiederbelebung des Erbbaurechts dienen soll, müsse der Praktiker, der in langjähriger Berufstätigkeit die Schwierigkeiten und Gefahren des Beleihungswesens grändlich kennen gelernt habe, vorsichtige Zurückbaltung be— wahren. Der Referent stellte u. a. folgende Leitsätze auf: „I) Die Bestimmungen des geltenden Rechts sind nicht ausreichend. 2) Es ist auch dann geboten, diese Bestimmungen zu ergänzen, wenn man es als eine offene Frage der Zukunft ansieht, ob und inwieweit sich die Erwartungen erfüllen werden, die für die Aufgaben der Wohnungsfürsorge auf das Erbbaurecht gesetzt werden. Venn diese Aufgaben sind so wichtig, das alle zur Mitarbeit berufenen Faktoren die Pflicht haben, kein Mittel unversucht zu lassen und für jeden Versuch alle Bedingungen des Erfolges, sobiel an ihnen ist, bereit—⸗ zustellen. Zu diesen Faktoren gehören die Institute des Realkredits, insbesondere die Hppothekenbanken, welche die Pflicht haben, in den Grenzen der Sicherheit die Bemühungen der Wohnungsfürsorge durch Beleihungen, auch durch Beleihung von Erbbaurschten zu unterstützen, gehört aber auch die Gesetzgebung, welche die Pflicht hat, für die suristischen Voraussetzungen der Sicherheit zu sorgen. 3) Es empfiehlt sich nicht, ergänzende Bestimmungen in die vorhandenen Gesetze, also vor allem in das B. G. B., einzuschalten; vielmehr wird ein Sondergesetz zu erlassen sein, durch welches das Institut des Erb— baurechts selbständig geregelt wird.“

er zweite Berichterstatter Dr. Schönthal erörterte besonders die österreichischen Verhältnisse und Gesetzesbestimmungen. Bei der Abstimmung wurden die beiden ersten Leitsätze des Freiherrn von Pechmann angenommen. Ferner gelangte ein von Justizrat Heinitz Berlin) gestellter Antrag des Inhalts zur Annahme; „Es empfiehlt sich nicht, ergan zende Bestimmungen in vorhandene Gesetze, vor allem in das B. G.⸗B. einzuschalten. Vielmehr wird ein Sondergesetz zu erlassen sein, welches das Institut des Erbbaurechts selbständig regelt und insbesondere die der Beleihung der Erbbaurechte durch Hypotheken⸗ banken und andere Institute entgegenstehenden Schwierigkeiten be— seitigt.

Einen weiteren Gegenstand der Beratungen dieser Abteilung bildete die Sicherung sübereignung. Der erste Berichterstatter, Professor Dr. Lit ten (Königsberg) erörterte die Frage, ob die heutigen Mißstände, die das Institut der Sicherungzübereignung in Deutschland im Gefolge habe, durch eine gesetzliche Regelung saniert werden sollen. Für Oesterreich sei die Frage von geringerer Bedeutung, weil hier die Sicherungsübereignung keine erhebliche Rolle spiele. Der gegen— wärtige Rechtszustand charakterisiere sich in Deutschland so: auf der einen Seite ein fehr strenges Faustpfandrecht, das es dem Schuldner unmöglich mache, Kredit zu erhalten, auf der anderen Seite die Sscherungsübereignung, die die Parteien geradezu zu raffinierten Machenschaften führe. Die größte Gefahr bestehe in der Sicherungs⸗ übereignung von Warenlagern. Der Hauptmangel der Sicherungs⸗ übereignung bestehe in ihrer Unerkennbarkeit gegenüber dem Gläubigen. Zwar wäre die Zulassung des Registerpfandes die beste Lösung, aber nach Dem Stande der bisherigen Gesetzgebung sei diese Frage noch nicht reif. Andererseits könne der Referent auch nicht ein Ges'tz dorschlagen, das die Sicherungsübereignung mit Besitzporbehalt verbiete, solange eine Ver⸗ pfändung mit Besitzvorbehalt in Deutschland nicht bestehe. Die reelle Sicherungsübereignung sei gerade die von zwingenden Verhiltnissen geschaffene Form des Realkredits. Nur ihre schweren Mängel sollten beseitigt werden In diesem Sinne schlage der Referent folgenden Antrag vor: „In der Ueberzeugung, daß die im Deutschen Reiche geltenden Vorschriften über Verpfändung den Bedürfnissen des Real⸗ kretits auf Mobilien nicht genügen, daß aber die heute als Esatz be⸗ liebte Sicherungsübereignung elne Kreditverschlelerung im Gefolge hat, auch zu unredlichen Machenschaften leicht mißbraucht werden kann und nicht selten mißbraucht wird, erklärt der Deutsche Juristentag: 1) Die Konkursordnung und das Anfechtungsgesetz sind dahin zu er— gänzen, daß die innerhalb einer bestimmten Zeit vor der Zahlungs— einstellung oder Anfechtung vorgenommenen Sicherungsübereignungen anfechtbar sind, und daß dem Sicherungteigentümer der Beweis ob⸗ liegt, ihm sei zur Zeit des Vertrageschlusses eine Absicht des Schuldners, die übrigen Gläubiger zu benachteiligen, nicht bekannt gewesen. 3) S 805 der Zivilprozeßordnung und 5 48 der Konkurs- ordnung sind auf den Sicherungseigentimer auszudehnen. 3). Es erscheint erwägenswert, neben dem Faustpfand ein Register— pfand an Mobilien zuzulassen und di Sicherungtübereignungen mit Besitzvorbehalt zu verbieten. Die Schwierigkeiten hinsichtlich der Gestaltung im einzelnen sind jedoch bislang nicht gelöst.“

Der zweite Berichterstatter, Privatdozent Br. H. Hoeniger (Freiburg i. Br.) führte aus: Die Sicherungsübereignung und jede Form des Fahrnispfandes, bel dem der Schuldner im Besitze der Sache bleibt, ist aus wirtschaftlichen Günden zu verwerfen. Solche Mobiliarhypothek fördert die besteheme Kreditüberspannung. »Es werden dadurch Unternehmungen geshhaffen, die allen Kapitals entblößt sind. Den Kreditbedürfnissen des Mittelstandes wird dadurch in Wahrheit nicht gedient. Das Mobsiliarvermögen kann nicht zu⸗ gleich zu Gebrauchszwecken und Sicherungszwecken ausgenutzt werden. Juristisch sind drei Fälle der Sicherungeübereignung zu unterscheiden. Die Uebereignung einzelner Sachen zu Sicherungszwecken ist verhältnis— mäßig harmlos. Größten Bedenken unterliegt die Sicherungsüber⸗ eignung von Warenlagern; sie ist auch juristisch unmöglich. In dem dritten Falle, bei der Sicherungsübereignung des ganzen Geschäftes Ind der Zession der gegenwärtigen und künftigen Außen⸗ . har die Rechtsprechung bereits die Nichtigkeit solcher ö starciert. Selbft wenn einzelne Fälle der Siche: —— eignung nach geltendem Rechte zulässig wären, gibt 86 dagegen ebenso nach geltendem Rechtszustande e ganz Reihe von Schutzmaßtegeln. Eine Gesetzes⸗ anderung erscä, . erforderlt ł e ö insbesc der? int. aher nicht erforderlich. Vorgeschlagen wird e we, nl, e Tinführung der Registerpfl cht für Sicherungsüber—⸗ eignungen. Der Vor ch ist prartisch licht durchfuͤhrk wird hn Ren bet n, 8g ĩ raktisch durchführbar. Ferner e , n, , g des, Anfechtungsrechtes verlangt. Es muß nder, eine weitergehende Frederung erhober w Die Voll⸗ streckungen i g erhober werden. Die Voll⸗ icctungen in das beweglich‘ Vermögen müssen wirksamer gestaltet werden. Der Ueberzahl be Rider kl . gebeugt werden. Die kommende R . hn . ur auf das Cn ischef lem . lesorm des Picesses darf, sich nicht recht ist zu rel er uri ü . ten erstrecen. Auch dag ollstreckungs⸗ Der Berichter fta ter stst . ö. größerer Jntensität auszitatten. Juristentag wolle beschli fen, e, n ,, w 1 Gesetzliche Maßnahmen in bezug auf Scherungsübereignung empfehlen sich zurzeit nüch t. Der Juristentag gibt der Hoffnung Ausdruck, die deut sch⸗ Rechtspre . , , , der jetzigen schwanken ten . . gol dere gnung n Warenlagern aus langen, bei der die 6e nung heraus zu einer festen Praxis ge⸗ Kr , . schütterung der Grundlagen des kaufmnännischen Tagungen die . . 6 wolle bel einer der nächsten a , zeraten werden: Durch welche Mittel läßt sich ie Möglichkeit erfolgreicher Durchführ n,, ,

greicher Durchführung der Zwangsvollstreckung

in das bewegliche Vermz t ; iegliche Vermögen 1 d die Wider 5 klagen einschrä r ken d 9 steigern Und die Zahl der Widerspruchs⸗

Ober⸗

An diese Refe J ,,, ra schloß sich eine längere Debatte an. Lerichtsrat Vr. Salinger (Breslau) sah in der Anerkennung

des Registerpfandrechtes, das auch Professor Ehrlich in Czernowitz für Sachgesamtheiten, insbesondere für Warenlager vorgeschlagen babe, ein Mittel, den Hauptfehler der Sicherungsübereignung, die Nicht⸗ erkennbarkeit für Dritte, auszugleichen. Korreferent Dr. Hoeniger erklärte fich in seinem Schlußwort entschieden gegen das Registerpfandrecht, das von der Schweiz, der Heimat des Fahrnispfandrechtes abgeschafft worden sei. Bei der Abstimmung wurden Einleitung und Punkt 1 des Antrages von Professor Litten in folgender, von Professor Apt beantragten Fassung angenommen: „Um den mit der Sicherungs⸗ übereignung zum Schaden des reellen Geschäftsverkehrs vielfach ge— triebenen Mißbräuchen entgegenzutreten, schlägt der TXXI. Deutsche Juristentag vor, daß die Konkursordnung und das Anfechtungsgesetz dahin zu ergänzen sind, daß die innerhalb einer bestimmten Zäit vor der Zahlungseinstellung oder Anfechtung vorgenommenen Sicherungs— übereignungen anfechtbar sind und daß dem Sicherungseigentümer der Beweis obliegt, ihm sei zur Zeit des Vertrags⸗ schlusses eine Absicht des Schuldners, die übrigen Glaäu⸗ biger zu benachteiligen, nicht bekannt gewesen. Punkt 2 wurde un— verändert angenommen, Punkt 3 als nach den Darlegungen des Vor⸗ sitzenden zur Diskussion noch nicht reif abgelehnt. Vom Antrage des Korreferenten Dr. Hoeniger gelangte nur der Schlußabsatz zur Annahme, der lautet: „Es wolle bei einer der nächsten Tagungen die Frage beraten werden: Durch welche Mittel läßt sich die Möglichkeit erfolgreicher Durchführung der Zwangsvollstreckung in das b liche Vermögen steigern und die Zahl der Widersprucktzklagen einschränken?“

In der Abteilung für Gerxichtsverfassung und Zivil prozeß, die zum Vorsitzenden den Oberlandesgerichtepräsidenten, Geheimen Rat Dr. von Vittorelli und zu dessen Stellvertreter den Oberlandesgerichtspräsidenten, Wirklichen Geheimen Oberjustizrat Dr. Vierhaus (Breslau) wählte, war der wichtigste der Beratungsgegenstände die Frage: ‚Was kann geschehen, um bei der Ausbildung por oder nach Abschluß des Universitäts studiums) das Verständnis der Juristen für psychologische, wirtschaft— liche und soziologische Fragen in erhöhtem Maß zu fördern?“ Gutachter sind Professor Dr. Ehrlich in Czernowitz und Oberlandesgerichtsrat, Professor Dr. Gerland in Jena. Als Bericht⸗ erstatter äußerten sich uͤber die Frage Universitãtsprofessor Dr. Gustav Hanausek, Graz, Landgerichtspräsident Dr. Karsten, Hirschberg J. Schl., und Reichsratsabgeordneter Dr. Julius Ofner, Hof und Gerichtsadvokat in Wien.

Der erstagenannte Gutachter, Oberlandesgerichts rat, Professor Dr. Gerland, Jena, hat eine eingehende Prüfung der Frage vorgenommen, welche Teile des allgemeinen Wissens für den Juristen wirklich unentbehrlich sind. Er fordert gründliche psychologische Ausbildung der Juristen im Universitätsunterricht, in Referendar- und Fort⸗— bildungskursen. Auch Volkswirtschaftslehre soll in allen drei Arten von Kursen obligarorisch gelehrt werden. Dagegen hält er eine praktisch wirtschaftliche, eine technische und naturwissenschaftliche Aus—⸗ bildung der Juristen nicht für notwendig; dlese will er vielmehr dem einzelnen überlassen, abgesehen vom Buchführungs- und Bilanzwesen und Lesen von Zeichnungen, die in den Referendarkursen geübt werden sollen. Die Tätigkeit der Richter soll stets beim Amtsgericht be⸗ ginnen. Zur Durchführung der besseren Ausbildung soll das Studium auf 8 Semester ausgedehnt und ein praktisches Jahr eingeführt werden. Im übrigen aber soll die Begriffsjurisprudenz wie bisher im Mittel⸗ punkt des Unterrichts stehen.

Berichterstatter Landgerichtspräsident Dr. Karsten, Hirschberg i. Schl, führte aus: Das zu erörternde Thema ist außerordentlich umfassend, und seine Behandlung wird durch die Zusammenfassung so heterogener Gebiete, wie es die psychologische Ausbildung im Ver⸗ hältnis zur volkswirtschaftlichen und soziologischen ist, noch besonders erschwert. Der einigende Gesichtspunkt des Themas ist aber aller⸗ dings, daß es sich eben um die immerhin einheitliche Frage der Re— form der Juristenausbildung handelt. Anlaß zur Erörterung dieser Frage bieten die weit verbreiteten Klagen über die „Welt⸗ fremdheit! der Juristen, insbesonders der Richter, Klagen, die eine mangelhafte psychologische, ganz überwiegend aber eine mangelhafte reale, besonders wirischaftliche und soziale Vorbildung der praktischen Juristen zum Ausgangspunkt zu nehmen pflegen. Bei Betrachtung dessen, was etwa im Wege der Ausbildung auf den drei im Thema bezeichneten Gebieten geschehen kann, um dem erstrebten Ziele nahe zu kommen, soll zunächst von der Psychologie, sodann gemeinsam von Volkswirtschaft und Soziologie die Rede sein. Der praktische Jurist hat nicht nur Angeklagte und Parteien psychologisch zu bewerten, sondern auch die Zeugen und nicht minder alle Personen, die überhaupt in einer Rechtssache mitwirken, einschließlich der Sachverständigen, der Polizei— beamten, der Staatsanwälte, der Rechtsanwälte, ja der Richter selbst. Er soll bewandert sein auf dem Gebiete der Rechts⸗ psychologie, die Reichel (Zürich) gut definiert als die Wissenschaft aller derjenigen psychologischen Daten und Gesetze, die in der gerichtlichen Praxis eine Rolle spielen“. Dazu sollte und müßte dem Juristen also seine Ausbildung verhelfen. Für das Universitätsstudium des Juristen muß eine Vorlesung über Rechtsphilosophie überall bestehen und zur Pflichtvorlesung gemacht werden. Nach Abschluß des Studiums wird sich be den regelmäßigen Uebungen der Referendare (Praktikanten), wie sie schon vielfach bestehen und zweckmäßig überall einzurichten wären, Gelegenheit bieten, auch psychologische Fragen zu erörtern. Schließlich wird auch den fertigen! Juristen allenthalben die Möglichkeit weiterer Fortbildung auf diesem Gebiet zu geben sein. Was nun Wirtschafts⸗ und Gesellschaftslehre betrifft, so bietet auch hier bereits auf den Schulen vor allem der Geschichtsunterricht Anregungen und Ausnutzungsmöglichkeiten in Hülle und Fülle. Bei dem Universitäts⸗ studtum wird sodann den Vorlesungen aus dem Gebiete der National⸗ und Privatökonomie und der Soziologie ein viel breiterer Raum als bisher gewährt werden koͤnnen und müssens und das Gleiche gilt von dem ersten juristischen Examen. Durch Besichtigung von Fabriken, landwirtschaftlichen Betrieben, Anstalten der verschiedensten Art unter sachkundiger Führung kann dabei den jungen Juristen mancher wertvolle Einblick gewährt werden, durch den sie aus eigener Anschauung Begriffe bekommen von Betrieb und Technik, von Organisations- und Arbeiterverhältnissen. Für die Zeit nach der großen Staatsprüfung bleten sich weitere Fortbildungs möglichkeiten auf wirt⸗ schaftlichem und soziologischen Gebiet in doppelter Richtung. Besonders in Preußen hat der Justizminister durch eine allgemeine Verfügung vom 3. Juli 1912 in dankenswertester Weise den Weg beschritten, auf welchem auch die Justizverwaltung in der Lage ist. durch Urlaubs⸗ bewilligungen oder Dienstaltersverkürzungen den Assessoren und auch den angestellten Richtern und Staatsanwälten betde Wege zugänglich zu machen: einmal die staatswissenschaftlichen Fortbildungskurse; der andere Weg ist der Eintritt junger Juristen in private Betriebe der verschiedensten Art, vor allem in „kaufmännische“ im weitesten Sinne. Hierbei kommt es hauptsächlich darauf an, dem Juristen Einblicke in die Denkens⸗ und Sinnesweise, die geschäftlichen und rechtlichen Auffassungen der erwerbenden Kreise, andererseits auch in Betriebsorganisationen und Angestellten⸗ und Arbeiterverhältnisse zu verschaffen. Der Referent stellte folgende Lettsätze auf: „J. Die Grundbegriffe der Psychologie, Volkswirtschaftslehre und Soziologie sind bereits auf den Schulen, deren Absolvierung die Voraussetzung zum Studium der Rechtswiffenschaft bildet, mit den Schülern der oberen Klassen gelegentlich des Unterrichts in der Religion, in der Geschichte und im Deutschen zu erörtern. II. Zum Rechtsstudium gehort der Besuch von Vorlesungen über forensische Psychologie, Nationalökonomie und Soziologie, und es sollen an allen Universitäten Lehrstühle für diese Disziplinen bestehen. Der Besuch dieser Vorlesungen ist vor der Zulassung zur ersten juristischen Prüfung nachzuweisen, welche sich auch auf diese Gegenstände, mindestens die Grundlagen der Volkswirtschafts- und Gesellschaftslehre zu erstrecken hat. III. Den im praktischen Vorbereitungsdienste stehenden Juristen ist die wissenschaftliche Weiterbeschäftigung mit psychologischen, volks— wirtschaftlichen und sozialen Fragen zur Pflicht zu machen; es sollen auch nach Möglichkeit solche Fragen gelegentlich der praktischen Uebungen besührt werden, welche, wo sie noch nicht bestehen, für die Referendare unter Leitung eines Richters, Staatsanwalts