1912 / 253 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Oct 1912 18:00:01 GMT) scan diff

befürwortet den Antrag seiner

l Petition der Staatsregierung zur eme, . zu überweisen. Vor hundert Jahren sei das Haus⸗ besitzerprivileg bielleicht am Platze gewesen. Seitdem hätten sich aber die Verhältnisse geandert, besonders in den großen Städten gebe es eine große . pon Hausbesitzern, die eigentlich keine mehr seien, i. nur noch Vermögensverwalter und Häuserhändler,

Abg. Hirsch⸗Berlin (So.) sczialdemottatischen Freunde, die

Warum olle man diesen Leuten noch ein besonderes Vorrecht gewähren. Der Entwurf einer Städteordnung aus dem Jahre 1316 habe die Beseiti⸗ 6 des Grundbesitzerprivils s vorgesehen. Auffällig sei es, daß der ö zu der Feine, jetzt nicht mehr dieselbe freund⸗ lich Stellung einnehme wie 1910. Bel der Staatsregierung schienen sich dieselben Einflüsse geltend zu machen, denen der Abg. von Maltzahn unter Hinweis auf das Eindringen der Sozialdemokratie in die Stadt⸗ verwaltungen das Wort geredet habe. Daß die Sozialdemokraten in den Stad lberwaltungen einen durchaus förderlichen Einfluß ausüben, sei auch von den Oberbürgermeistern und Bürgermeistern anerkannt worden. Das Hausbesitzerprivileg stehe jedem kommunalen Fort⸗ schritt, namentlich in der Wohnungsfrage, hinderlich im Wege. Die Hausbesitzer betrachteten sich auch heute noch als die Stützen der Ge⸗ sellschaft, als diejenigen, die sich am meisten für das Wohl der Ge— meinde interessieren. Das möge vereinzelt vorkommen. Im großen und ganzen aber verfolgten die Hausbesitzer in den großen Städten lediglich ihre persönlichen Interessen. Die Sozialdemokratie habe das Hausbesitzerprivileg nicht zu fürchten. Sie befinde sich unter ihm sehr wohl, aber die ö würden dadurch sehr geschädigt, und darum hitte er um Annahme des Antrages auf Ueberweisung zur Be— rücksichtigung. = . ;

Abg. Boisly (nl): Namens meiner Parteifreunde bin ich

dafür, die Petitionen der Regierung als Material zu überweisen. Die Verhältnisse haben sich gegen früher erheblich verändert. Der e , ist jetzt oft nicht mehr J, allein, sondern er will an Einem Hause verdienen. Das trifft hauptsächlich für die großen Städte zu, wo der Hausbesitzer geradezu Erwerbtreibender geworden ist. Dadurch ist seine Stellung zur Gemeinde eine ung, andere ge⸗ worden, und er darf deshalb kein Recht auf besondere Bevorzugung vor den anderen Erwerbsständen erheben. Es liegt jedoch noch kein vollkommen erschöpfendes Material darüber vor, aus dem sich ersehen läßt, nach welcher Richtung eine Aenderung des hestehenden Zustandes ermünscht ist. Der Regierung soll deshalb die Angelegenheit als Material überwicsen werden, weil ja jetzt eine Entscheidung schwer ist, ob das Privileg im vollen Umfange abgeschafft oder nur abge⸗ schwächt werden soll. Wir wollen uns eben nicht festlegen. Abg. Mertin⸗ Oels (freikons. : Es ist heute von verschiedenen Seiten gefagt worden, daß eine Aenderung der Städteordnung nötig ift. Dazu wäre aber doch erst die Erkenntnis notwendig, daß sie her⸗ altet und unzeitgemäß ist. Das J nicht der Fall. In den großen Städten hat allerdings vielfach der Hausbesitzerstand die vom Vorredner geschil derte Entwicklung durchgemacht. Aber in mittleren und kleineren Städten ist das nicht der Fall. Dort zieht. der Haus⸗ besitzer aus seinem Haufe keine Vorteile. Der Hausbesitzer gehört dort zum Mittelstande, und es verlangt gerade dessen Interesse, daß ihm dieses Privileg nicht genommen wird. Es ist gesagt worden, daß die Hausbesttzer ihr Privileg dazu benutzen, um von sich die Steuern abzuwälzen. Dies trifft nicht zu. Im übrigen wäre ja dann wohl auch die Aufsichtsbehörde g ein Wort mitzusprechen, die sicher dafür sorgt, daß sich kein einzelner Stand auf Kosten der anderen Vorteile verschafft.

Abg. Wolff Lissa (fortschr. Volksp.): Zahlreiche Kreise der Bevölkerung wünschen, daß mit diesem Privileg gebrochen wird. Sie empfinden diesen Ausnahmezustand als unberechtigt. Wir be⸗ antragen deshalb, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu empfehlen. Der wesentlichste Gesichtspuntt ist für uns dabei, die Ausnahmestellung zu beseitigen, die jetzt der Hausbesitzer einnimmt.

Abg. Fleuster (Zentr.): Die gegen das Haunäbesitzervrivileg in der Petltion angeführten Gründe sind nicht stichhaltig. Gerade der Hausbesitzer ist es, besenders in den kleinen und mittleren Städten, der an dem Wohlergehen der Gemeinde das größte Inter⸗ esse hat. Und es ist deshalh nur recht und billig, wenn man ibm befonbere Rechte einräumt. Man sollte, auch daran denken, daß die Hausbesitzer für die Gemeinde auch größere Lasten zu tragen haben, Man soll das Privileg nicht abschaffen, sondern müßte es eigentlich erweitern, indem man dafür sorgt, daß auch die anderen Bevölkerungs⸗ klassen entsprechend in der Gemeindeperwaltung vertreten sind.

Abg. von Pappenheim (kons): Wir können in eine Er— örterung dieser Frage erst dann eintreten, wenn wir an eine Aende⸗ rung der Städteordnung herangehen. 5

Der Antrag auf Ueberwelsung zur Berücksichtigung wird gegen die Stimmen der Pgen; So ial dem okraten und Freisinnigen und der

uf Ucherweissiñ n n, Jeden TR. Stimm me erfelber Sert

feen und der Nationalliberalen abgelehnt.

Ueber die Petitionen wird hierauf zur Tagesordnung gegangen.

Ber Magistrat von Spandau petitioniert um Agnd erung des 5 240 des Rommunalabgabengesetzes von 1893 dahin, daß sortan die dem Staate, den Provinzen, den Kreisen und Gemeinden oder sonstigen kommunalen Verbänden gehörigen Grundstücke und Gebäude der Grundsteuer unterworfen sind und nur die in dem Bereich der Gemeinden belegenen, der Gemeinde gehörigen Grund⸗ stücke Und Gebäude frei bleiben sollen.

Die Gemeindekommission hat einstimmig Erwägung heantragt. .

Abg. Dr. Tkebknecht (Soz.) hält schleunige Reform auf diesem hebe für unbedingt erforderlich. Wenn in der Kommission der Vertreter der Regierung lediglich der Hoffnung Ausdruck gegeben habe, daß auf diesem oder einem anderen Wege das angestrebte Ziel erreicht werde, so sei das eine Vertröstung auf eine ganz ungewisse Zukunft.

Ministerialdirektor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten Offenberg tritt diesen Ausführungen entgegen.

Das Haus beschließt nach dem Antrage der Kommission.

Eine Petition von Klesow und Genossen in Stargard in Pommern um Entschädigung für Wirtschaftserschwernisse durch Ver⸗ nderung der Bahnhofsanlage vor der Lehmannstraße in Stargard wird, entsprechend dem Antrage der Petttionskommission, den Abg. Böhmer warm befürwortet, der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen.

Hierauf wird Vertagung beschlossen.

Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch, 12 Uhr (kleinere Vorlagen und Gesetzentwurf, betreffend die Verhält⸗ nisse der Beamten der Amtsanwaltschaft; Petitionen; An⸗ trag Gottschalk Solingen, betreffend Schulpflicht und Schul⸗ versäumnis).

über⸗

die Ueberweisung zur

Parlamentarische Nachrichten.

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Schlepp⸗ monopol auf dem Rhein-Weser-Kanal und dem Lippe⸗Kanal,M

ist nebst Begründung dem Hause der Abgeordneten zu⸗ gegegangen. Er hat den nachstehenden Wortlaut:

Wir Wilhelm, von Gottes Gngden König von Preußen usw., verordnen in Ausführung des 5 18 des 6e, betreffend die Her⸗ stellung und den Ausbau von Wasserstraßen, vom J. April 1905 Gesetzsamml. S. 179), mit Zustimmung der beiden Häuser des Land⸗ lags der Monarchie, was folgt: ,

Fahrzeuge (Schiffe und glbhey die nicht von Menschen oder Tieren getreidelt werden oder nicht mit eigener Kraft fahren (6 2),

Garanten nach Verhältnis der übernommenen

dürfen auf dem Rhein⸗Weser-⸗Kanal und dem Lippe⸗Kanal nur mit der vom Staate vorzuhaltenden n, sortbewegt werden.

um Rhein⸗-Weser Kanal im Sinne dieses Gefetzes gehören der An⸗ chluß nach Hen g,. ie Jweinfanäle nach Herne, Dortmund, Ogna⸗ bruck, Minden (Weserabstieg) und Linden mit Leineabstieg. Das Ver⸗ legen cines Fahrzeuges von einem Lösch= und Ladeplatz zu einem anderen innerhalb einer Ranalhaltung, jedoch höchstens auf km Ent⸗

fernung, kann ohne Inanspruchnahme staatlicher Schleppmittel zu⸗

gelassen werden. ö

Die Staafgregierung wird ferner ermächtigt, Fahrzeuge, Die auf einer aht zwischen dem Rhein und Mülheim a. d. Ruhr lediglich die untere Haltung des Rhein⸗Herne⸗Kanals benutzen, vom staatlichen Schleppbetriebe freizulassen.

2 ahrzeuge mit eigener Triäͤt ift dürfen die Wasserstraßen nur mit besonderer Genehmigung der , ,, befahren. Diese Genehmigung ist für das einzelne Schiff widerruflich zu erteilen.

§ 3.

Die Tarife, nach denen der Schlepplohn ju entrichten ist, be⸗ dürfen zu ihrer Gültigkeit der Veröffentlichung im Amtsblatte. Ist in bem Tarife nicht ein anderer Zeitpunkt für das Inkrafttreten an⸗ geordnet, so beginnt die Anwendung mit dem achten Tage nach dem Ablauf desjenigen Tages, an welchem das letzte die Bekanntmachung enthaltende Amtsblatt ausgegeben ist. Die Tarife sind bei Erfüllung der darin angegebenen Bedingungen für jedermann in der gleichen Weise anzuwenden.

4.

Der staatliche Schleppbetrieb erfolgt auf Grund einer Schlepp⸗ ordnung, die von dem Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassen ist. 8 *.

Die Staatsregierung wird ermächtigt, für die Einrichtung des staatlichen Schleppbetriebes einen Betrag von 9 900 000 υν (Neun⸗ millionenneunhunderttausend Mart) zu verwenden.

36.

Die öffentlichen Verbände, welche die im 82 des Wasserstraßen— gesetzes vom 1. April 1905 genannten Garanlieverpflichtungen über⸗ nommen haben, werden an dem staatlichen Schleppbetriebe beteiligt, wenn sie sich vor dem 1. Juli 1913 der Staatsregierung gegenüber verpflichten, vom Tage der Betriebseröffnung 6 15) an ein Viertel der fär den Betrieb verausgabten Anlagekosten aus eigenen Mitteln in jedem Rechnungsjahre mit vier vom Hundert zu verzinsen und mit einhalb vom Hundert zu tilgen, soweit die laufenden Einnahmen des Schleppbetriebes nach Abzug der aufgewendeten Betriebs⸗ und Unter⸗ haltungskosten und angemessener Rücklagen (S 9) zur Verzinsung und Tilgung des verausgabten Anlagekapitals mit zusammen 4 vom Hundert nicht ausreichen —;

Will ein Verband die Verpflichtung nicht übernehmen, so können die anderen Verbände für dessen Anteil mit eintreten.

Im Falle der Uebernahme der im Abf. 1 genannten Verpflichtung gelten für das Verhältnis zwischen dem Staat und den Verbänden die 55 7 bis 13.

§ 7.

Bei der Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals (5 6) werden nicht nur die auf Grund des 5 R verausgabten Beträge berücksichtigt, sondern auch die Kosten von Aenderungen oder Ergänzungen des Schleppbetriebes, die von dem zuständigen Minister etwa späͤter für erforderlich gehalten werden, um den Verkehr in einer dem öffent⸗ lichen Interesse entsprechenden Weise durchfuͤhren zu können. Bei wesentiichen Nenderungen und Ergänzungen sind die Vertreter der

Garantieberbände zu hören.

838. Die laufenden Einnahmen aus dem Schleppbetriebe sind in jedem Rechnungsjahre in nachstehender Reihenfolge zu verwenden: a. e, der aufgewendeten Betriebs⸗ und Unterhaltungs⸗ osten, p. zur Bildung eines Erneuerungsfonds für die einer besonderen Abnutzung unterliegenden Einrichtungen (8 9), e. zur Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals mit 4] vom Hundert, d. zur Bildung eines Ausgleichsfonds für die Deckung etwaiger Fehlbeträge 10). Der verbleibende Reinüberschuß wird an den Staat und die Kostenanteile verteilt.

Außergewöhnliche Einnahmen ö sowest sie nicht dem Bau⸗ fonds zuzuführen sind, dem Ausgleichsfonds (8 10) zu.

Zum Zwecke der Erneuerung der einer besonderen Abnutzung unterliegenden Teile der Schleppeinrichtung wird ein Erneuerungs⸗ ends (G Sh) gebildet, dem alljährlich ein angemessener Satz vom

h 53 ür vrese Tete angewendeten Kosten, ae , der, dsh

eckung der Betriebs- und Unterhaltungskosten verbleibenden Rein · einnahmen zuzuführen ist. Reichen die Reineinnahmen eines Jahres zur Abführung des erforderlichen Betrages nicht aus, so ist der Fehl⸗ betrag in den folgenden Jahren zu ergänzen, bevor Beträge zur Ver⸗ zinsung und Tilgung des Anlagekapitals verwandt werden.

§ 10.

Zur Deckung unvorhergesehener Ausfälle und Ausgaben wird ein Ausgleichsfonds (83 3) gebildet. Diesem Fonds fließen abgesehen von den außergewöhnlichen Einnahmen (6 8 Abs. 3) zwanzig vom Hundert des nach Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals mit 47 vom Hundert verbleibenden Reinüberschusses zu, bis der Fonds zehn vom Hundert des ve fan , nlaaelgptele erreicht hat.

31

Die Beträge, welche von den beteiligten Verbänden auf Grund der übernommenen Verpflichtung der Staate tasse oder jenen von dieser zu erstatten sind, ebenso die Beträge, die den Erneuerungs⸗- und Aus⸗ gleichsfonds zuzuführen oder zu entnehmen sind, werden nach An⸗ hörung von Vertretern der Garantieverbände für jedes Rechnungejahr von dem zuständigen Minister und dem Finanzminister endgültig fest⸗ gestellt. ö.

§ 12.

Bei der Aufbringung und Unterverteilung der aus dieser Ver⸗ pflichtung den Probinzen, Kreisen und Gemeinden erwachsenden Lasten sinden die gesetzlichen Vorschriften über die Mehr⸗ und Minder belastung einzelner Kreise und Kreigteile sowie der 5 9 und 20 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzlamml. S. 1592) Anwendung. .

Die Urkunden, durch welche die im S6 genannten Verpflichtungen übernommen werden, sind stempelfrei. 14

Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der im 5 5 erwähnten Kosten eine Anleihe durch Veräußerung eines entsprechenden Betrages von Schuldverschreibungen aufzunehmen.

Au Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatzanweisungen ausgegeben werden Der Fälligkeitstermin ist in den Schatzanweisungen anzugeben. Die Staatsregierung wird er⸗ mächtigt, die Mittel zur Einlssung dieser Schatzanweisungen durch Ausgabe von neuen Schatzanweisungen und von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schatz anweisungen können wiederholt aue gegeben werden. Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden Schatzanweisungen Tesiimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staaisschulden auf Anordnung des Finanzministers 14 Tage vor dem Fälligkeit termine zur Verfügung zu halten.

Die Verzinfung der neuen, Schuld papiere darf nicht vor dem Zeitpunkte beginnen, mit dein die Verzinsung der einzulösenden Schatz⸗ anweisungen aufhört.

Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuüße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Fursen die Schatzanweisungen und die Schuldverschreibungen ver⸗ ausgabt werden sollen, bestimmt der Finanzminister.

Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An⸗

leihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz⸗

*

samml. S. 1197), des Gesetzes vem 8. Mär; 1897 Gesetzsamml. S. 43) und des Gesetzes vom 3. Mai 1803 (Gesetzsamml. S. 195) zur Anwendung. n

§ 15.

Die Vorschriften der 85 1 und 2 des Gesetzes treten für die einzelnen Wasserstraßen mit dem Zeitvunkte in Kraft, an dem der zuständige Minister den Betrieb auf ihnen für eröffnet erklärt. Im äbrigen tritt das Gesetz sofort in Kraft.

1 Die Ausführung dkeses Gesetzes erfolgt durch dle zuständigen Minister.

Statistik und VBolkswirtschaft.

Die Sparkassen in Preußen und einigen andern Ländern.

Eine internationale Uebersicht der Ergebnisse der Sparkassen, statistik kann niemals zu einem Vergleich der Spartätigkeit und des Sparsinns der einzelnen Völker dienen, da es sich stets unserer Kenntnis entzieht, einen wie großen Teil der ersparten Gelder die Sparkassen der einjelnen Lander aufnehmen. Dagegen ist es durchaus angängig, an der Hand der wichtigsten Zahlen der Sparkassensfatistik die finanzielle Bedeutung der Sparkassen für das wirtschastliche Leben der Völker zu messen, wobei jedoch nicht außer acht gelassen werden darf, daß die Sparkassen in den verschiedenen Tändern verschiedene Funktionen ju erfüllen haben. Während hier die Sparkassen ast ausschließlich um Aufpewahrung der Sparfummen der wirtschaftlich schwachen Be⸗ völkerung dienen, sind sie dort mehr oder minder Depositenkassen, bei denen auch die nur vorübergebend verfügbaren Gelder angelegt und dem bargeldlosen Glroverkebr nutzbar gemacht werden. So gehörten die Sparkassen in Deutschland in früherer Zeit zu der erstbeschtiebenen Art, während sie seit einigen Jahren Neigung zeigen, ihren Betrieb auch bankmäßig auszugestalten. Für den oben bezeichneten finanztellen Vergleich ist zunächst die Gesamtsumme der Spareinlagen in den einzelnen Ländern von Wichtigkeit. ;

Nach den neuesten aus Preußen und dem. Deutschen. Neiche, Oesterreich, Ungarn, der Schweiz, Frankreich, Italien, Großbritannien, Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Schweden, Norwegen, Ruß— land? den Vereinigten Siagfen von Amexikg. und Australien ein, schließlich Neuseelands vorliegenden Ergebnissen der Sparkassen⸗ statiftik, die in ner in der. Stat. Korr.! abgedruckten tabellarischen Uebersicht zusammengestellt sind, weisen den absolut höchsten Betrag an Sparguthaben die Vereinigten Staaten von Amerika mit (Ende 1910) 177 Milliarden Mark auf. Das Deutsche Reich steht mit 16,8 Milliarden Mark, von denen 11,1 Milliarden auf Preußen entfallen, nur wenig nach; erst in weitem Abftande folgen Oesterreich mit H., Großbritannten und Frankreich mit etma 4,5, Italien mit 33 und Rußland mit 39 Millarden Mark. Ueber 1 Milliarde Mark haben noch Ungarn (E, 15, Australien einschließlich Neuseelands (14) und die Schweiz (1,7).

Die Sparkassen sfämtlicher berücksichtigten Länder haben in den Erhebungs jahren (1908, 1909 und 1910) stets eine Vergrößerung ihres absoluten Einlagebestandes erfahren. ;

Auch auf den Kopf der Bevölkerung berechnet, ist überall Zunahme der Einlagen festzustellen; sie schwankt zwischen 31,95 4 in Preußen (von 1968 auf 1910) und 1,85 ½ in Rußland (für die selbe Zeit). Eine hohe Zunahme der Kopfquote haben noch zu verzeichnen dag Beuische Reich (pon 1908 auf 1910) mit 28,84 M , Australien (für dieselbe Zeit) mit 265, 93 und Norwegen (ebenfalls von 1905 auf 1910) mit 2333 6. Unter 10 „6 bleibt sie außer in Rußland noch in Italien (5.75 M), Oesterreich (9,60 StS), Dänemark (8, 93 4) Frankreich (O19 S ), in den Niederlanden (4579 16), in Groß⸗ britannien (333 S6) und in Belgien (282 6), wozu aber zu he— merken ist, daß für diese Länder mit Ausnabme von Italien und Großbritannien nur die Sparkassenergebnisse von 2 Jahren vorliegen.

Auch das auf ein Sparbuch geschriebene durchschnittliche Gut⸗ haben hat sich überall vergrößert, nur Großbritannien und die Ver— einigten Staaten von Amerika machen eine Ausnahme; bei ersterem ift dieses Guthaben von 1908 auf 1910 von rund 338 auf 330 , bei letzteren von 1909 auf 1910 von rund 1870 auf 1844 6 gesunken.

Bie Beteiligung der Bevölkerung an dem Ginlagebestande der Spatkassen ist fehr verschieden. Die höchsten. Ziffern haben Däne, mark, wo auf 106 Einwohner rund 4 Sparbücher entfallen, und die Schweiz, in der auf 100 Einwohner 52 Sparbücher kommen. Hohe Verhältnie zahlen haben noch Norwegen 41,97), Schweden (384) Belgien (366). Australien (35,1) und Frankreich (G34. 8); erst dann solgen das Deutsche Reich mit 331 und Preußen mit 32, l, dem noch ie Niederlande mit 324 vorangeben.

Die geringste Beteiligung der WBevölkerüng ah dri Stach

haben haben Rußland mit 45, Ungarn mit 9.7 und die Vereinigten Staaten von Amerika mit 10,2 Sparbüchern auf 100 Einwohner aufzuweisen. In den beiden letztgenannten Ländern sind dagegen die auf ein Sparbuch entfallenden Betraͤge die höchsten; es kamen in den Vereinigten Staaten (Ende 1910) rund 1844 6 und in Ungarn öh , auf *in Sparbuch, woraus aber kein anderer de selbstverständliche Schluß zu ziehen ist, daß in diesen Ländem bie bei den Sparkassen sparende Bevölkerung ihnen durch schnittlich höhere Beträge übergibt als in den übrigen Staglen. In Preußen entfielen Ende 1916 861 , im ganzen Den tschen Reiche 779,76 S, auf ein Sparkassenbuch, in Desterreich (Ende 1905) S06 78 ½, in AÄustralien einschließlich Neuseelands (Ende I9)I0) 732 Ss, in Dänemark (Ende 1998) 673 (b, in der Schweiz (Ende 19658) 656 , in Norwegen (Ende 1910) 670 (, in Schweden 154 6, in Italien 53 d, in Rußland 405 Kb, in. rgßbtitan!!œ 350 „6, in Frankreich (Ende 1809) 320 Me, in Belgien (Ende Iho) 273 66, in den Niederlanden (ebenfalls Ende 1909) 237 16.

Die Hopfenernte in Preußen 1912.

Nach dem Erlaß des Reichskanzlers vom 2. April 1899 wird die Hopfenernte nach den Erträgen derjenigen Ortschafien berechnet in deren jeder mindestens H ha mit dieser Fruchtart bestellt ind. Solche Hopfengeme inden wunden in Preußen für das Berichtt jahr nur 42 ermittelt, deren Pflanzungen von zusammen S927 hu nach den Schätzungen der Orksvorstände 5öß?7 dz Dolden, lieferten oder im Staatsdurchschnitt 6,9 dz vom Hektar ergaben. Hieran sind beteiligt:

die Hopfen⸗ mit Doppelzentner

Regierungsbezirke gemeinden Hektaren im ganzen vom Hektar

Me,, 1 77 7 Franukfurttꝛt. 1 . 30 ., 23 544, 2724 Magdeburg. 7 1919 Wiesbaden 696 Sigmaringen ; 121

Der Hopfenbau aller in den genannten 6 Regierungsbeyitle⸗ liegenden Ortschaften umfaßte 76,0 ha. Von den Hopfenanlagen der Orte mit weniger als 5 ha Fläche Gzusammen 173,3 ha) i, fallen auß den Regierungsbezirk Allenstein 16.0 ha, Frankfurt 20 Posen 79,5, Magdeburg 36,0, Wiesbaden 9,0 und Sigmaringen 0, ha, deren Ernte nach dem für jeden Reglerungẽbezitk gefundenen Durchschnittsertrage zusammen 1306 42 ergab,

Schließlich sind noch die Erträge in den Regierung bezirlen ohne Vopfengemeinden in Rechnung zu stellen, nämlich Son 6 n Königsberg, 2 in Gumbinnen und 1 in Lüneburg, zusammen ?) * Für die Berechnung der Einte von diesen Flächen gilt der oben . Staat durchschnitt festgestellte Ertrag, nach dem von ihnen weiler 62 d. gewonnen wurden, sodaß sich die Hofenernte Preußens von insgesamt S885 ha auf 6935 4, Dolden berechnete. .

Die Beschaffenheit der Volden, die nur für die im dritten Jabte und länger bestehenden Pflanzungen erhoben wird, ist in diesem Jaht

27

eine

. 2 k . * l *

überwiegend alg gut beurteilt worden, und jwar ergaben sich im Staatedurchschnitt 39 v. H. der Ernte dieser Anlagen als sehr gut, 46 v. H. als gut, 15 v. H. als mittel und 0 als unter mittel; für die einzelnen Reglerungsbezirke berechneten sich Hundertteile:

3. sehr gut gut mittel mmten

mittel Allenstein ... 100 896 . 160 Posen .... 15 75 9 . Magdeburg.. 53 34 13 6 Wiesbaden.. 100 Sigmaringen 100 5 lchen Rückgang der Hopfenbau in Preußen genommen hat und welchen Schwankungen seine Erträge in Menge und Güte unter⸗ lagen, zeigt die nachstehende Jusammensiellung der Erhebungsergebnisse ür die einzelnen Jahre seit 1399, dem Anfangsjahre dieser Aufnahmen. Die Hopfenstatistik ergab:

gering

vom Gesamtertrage der vor 1911 angelegten Flächen entfielen Hundertteile auf

sehr

1 unter gut gut mittel mittel

Ertrag im vom

j Anbau 6 ganzen Hektar

Jahre

in n ha. Doppeljentnern germ

1899... 1900... 1900 . 1903.

. 1905. 1906... 190). 1908. 1909. 1910.

2524 2425 2294 2238 2129 2191 2175 2064 1946 1684 1084 1158

3 4 33 4

14134 2 46

12 903 8570 93939 9 146 9160

16018 8082

10231 9253 7 on

do d *

O C NO L

18 53 235 5 42 31 46 7 23 44 15 4 34 . 13 3 1 ö 311. 1605 2546 2 n , 34 isi. 85600 6 955 33 16 i516 Der Hopfenbau ist also seit 1399 von. 2524 auf g85 ha oder um 61 Hundertteile zurückgegangen. Während im Anfangsjahre 126 Hopfengemeinden festgestellt wurden, fanden sich 1912 nur noch deren 43. Die Fruchtbarkeitsziffer des Berichtsjahres nimmt mit 5,9 4 vom Hektar in der Uebersicht, in der das Jahr 1905 mit 74 dz das lohnendste war, die zweitbeste Stelle ein; am ungünstigsten war das Jahr 1911 mit 2,1 dz. Auch in der Güte der Dolden kommt die letzte Ernte der von 1905 annähernd gleich. (Stat. Korr.)

de D , e de K, do do C

18

D O., O, O O, , e r. e m . di

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8

Verkehrswesen.

Die deutsche Flagge im Ausland.

Vie alljährlich hat das Kalserliche Statistische Amt über die deutsche Flagge in den außerdeutschen Häfen Uebersichten aufgestellt. Um die Bedeutung der peutschen Seeschiffahrt richtig würdigen zu können, muß man nehen dem Anteil der deutschen Flagge am See⸗ verkehr deg eigenen Landes auch ihren Anteil am Seeverkehr der außerdeutschen Länder in Betracht ziehen und mit dem anderer Staaten in Vergleich stellen. Zu diesem Zweck ist in der Nachweisung neben einer Barstellung des Seeverkehrs der einzelnen Länder und ihrer wichtigsten Häfen der Anteil der deutschen Flagge, der Flagge des betreffenden Landes und der am Seevertehr überhaupt am stärksten beteillgten britischen Flagge gegeben. Damit die Entwicklung des Seeverkehrs während einer Reihe von Jahren verfolgt werden kann, sind die erforderlichen Zahlen, soweit es möglich war, für die Jahre 1895, 1900, 1805 und 1908 bis 1910 geboten. ne Aus der Veröffentlichung geht hervor, daß der Anteil der deutschen Tagge am Weltseeverkehre von Jahr zu Jahr an Bedeutung gewinnt. Im Auslandsverkehre der für die Seeschiffahrt wichtigeren Länder land sie im letzten HBerichtsiahr an erster Stelle in den russischen Ostseebhäfen, in Sansihar und Siam, an zweiter in Großbritannien, Belgien, Portugal, Brasilien, Chile, Britisch Indien, Ceylon und Australlen, auch in der Fahrt zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Europa sowie an wichtigen Verkehrspunkten, wie im Suezkanal, in Gibraltar, Malta Aden, Penang und Singapur. Die dritte Stelle nahm die deutsche Flagge ein im Auslandsverkehre von Schweden, Dänemark, den Niederlauden, Frankreich, Spanien, Mexiko, Hongkong und Niederländisch Indien.

n Binh re mn Toge lse am 16. lte ber. t Reich =

telegraphenanstalt für den internationalen Verkehr eröffnet worden. Bimhila . ungefähr 120 km nördlich von Kete Kratschi. Die Wortgebühr für Telegramme nach Bimbila ist dieselbe wie für Telegramme nach den übrigen Orten des Schutzgebiets.

Der seit zwel Jahren für die Beförderung von Brief— sendungen und Postpaketen nach Salvador benutzte vorteil- hafte Leitlweg über Mexiko ist leider bis auf weiteres gesperrt, weil

der Postbeförderungs vertrag zwischen der Verwaltung von Salvador und der Dampfergesellschaft, die den Dienst zwischen Salina Cruz und Acajutla versah, abgelaufen und noch nicht wieder erneuert ist. Die Sendungen müsen daher vorläufig wieder, wie früher, über Colon⸗ Pa nama geleitet werden. Wegen Wiederherstellung der Beförderung ist die Reichspostverwaltung sogleich mit der Postverwaltung von Salvador in Verbindung getreten.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zu sam men; gestellten Nachrichten für Handel, 3 und Landwirtschaft“ )

Rußland.

Zulassung der Einfuhr mehrerer Postpakete mit lebenden Pflanzen auf Grund eines gemeinschaftlichen Reblausattestes. Auf eine Anfrage des Zolldepartements, ob es zulässig sei, mehrere Posspakete mit lebenden Pflanzen, die gleichzeitig don einem Absender aufgegeben und an einen ünd denselben Empfänger gerichtet sind, auf Grund eines n i n n, Reblausattestes nach Rußland zu senden, oder ob ein jedes Postpaket mit einer besonderen Bescheinigung berseben sein muß, hat der Finanzmintster in Ueberein⸗ stimmung mit dem Ackerbaudepartement ür möglich befunden, die Einfuhr lebender Pflanzen in Postpaketen ohne Wertangabe, die von einem Absender aufgegeben und an einen und denselben Empfänger gerichtet sind, auf Grund eines gemeinschaftlichen Reblausattestes zu gestatten, wobei jedoch nicht mehr als drei Postpakete auf Grund einer Bescheinigung einzulassen sind. Sirkular des Zolldepartements vom 16. August 1912, Nr. 28 325.)

Zahl ungsaufschub in Bulgarien.

Eine von der bulgarischen Regierung unter dem 19. September 1912 erlaffene zeitweilige Anordnung gewährt den Privatpersonen, Gesellschaften und Banken für die Erfüllung ihrer Zahlungẽ⸗ verbindlichkeiten, die aus Handels- und Privatgeschäften hervorgehen, welche sie vor dem 17. September 1912 abgeschloffen haben, auf die Dauer von drei Monaten, vom obigen Datum an gerechnet, einen Zahlungsaufschub (Moratorium). Der gewährte Zahlung ẽ⸗ aufschub hebt den Fortlauf der Zinsen nicht auf.

mniäch aͤtki -n cütpkff M 1aachte. Muidrernngetagahrt rn tm ar

Dominlkanische Republik.

Aenderung des Gesetzes über 366 und Hanzel s marken. Durch ein Gesetz vem 18. Jul 1912 sind die Art. 4 und 8 des Gesetzes über Fabrik⸗ und Handelsmarken, wie folgt, ge⸗ ändert worden: 12

Art. 4. Um die Eintragung herbeizuführen, muß der Beteiligte oder sein gesetzmäßiger Vertreter dem Staatssetretär der Wohlfahrts⸗ pflege (Fomento) auf Stempel papier 3. Klasse ein Gesuch einreichen, dem' zwei oder möhrere Grempfare oder Nachbildungen des Waren- zeichens und eine ausführliche Beschreibung der Zusammensetzung der Marken beigefügt sind.

Das Gesuch muß auch die Art des Gewerbes oder Handels, wo⸗ für die Marke beslimmt ist, den Beruf des Antragsiellers und seinen Wohnort angeben. ;

Art. 8. Die Eintragung eines Warenzeichens gilt in vollem Um⸗ fang 10, 15 oder 20 Jahre, und es ist eine in nachstehender Weise sestgesetzte Gebühr zu entrichten; 15 amerik. Dollar für 10 Jahre, 26 amerikanische Dollar für 15 Jahre und 25 amerikanische Dollar für 20 Jahre gültige Marken. In dem Staatssekretariat der Wohl⸗ fahrtspflege werden nur solche Gefuche angenommen, denen eine Empfangs⸗ bescheinigung darüber belgefügt ist, daß der Antragsteller bei einer Finanz⸗ verwaltung den von ihm nach diesem Artikel zu entrichtenden Betrag eingezahlt hat. Dieser Betrag bleibt in der Finanzverwaltung hinter⸗ legt, bis der Wohlfahrtssekretär üher das Gesuch entschieden hat. Wenn die Marke eingetragen wird, so geht der Betrag in das Staats⸗ bermögen über; andernfalls wird er den Beteiligten erstattet. Bei Ablauf der Gültigkeite dauer der Eintragung kann diese mittels Zahlung der hier festgefetzten Gebühren erneuert werden. Die Ein⸗ tragung ist nichtig und wirkungslos, wenn der Inhaber des einge⸗ tragenen Warenzeichenß von ihm nicht binnen Jahresfrist Gebrauch macht. Durch das Gesetz sind alle widersprechenden gesetzlichen Be⸗ ltimmungen aufgehoben. (Nach einem Bericht der Raiserlichen Ministerresidentur in Port au Prince.)

Konkurse im Auslande. Galizien.

Konkurs ist eröffnet über das Vermögen der Taube Pollak al. Schütz in Probuzna mittels Beschlusses des K. K. Kreisgerichts, Abteilung V, in Czortkom vom 36. September 1912 Nr. S8. 2012. Provisorsscher Konkurgmasseverwalter: Dr. Grabscheid, Advokat in Pustatyn. Wahltagfabrt (Termin zur Wahl des definttiven Konkurs— maffeverwalters) 15. Oktober 1912, Vormittags 3 Uhr. Die Forde⸗ rungen sind bis zum 4. November 1912 bei dem K. K. Bezirksgericht in Husiatyn anzumelden; in der Anmeldung ist ein in Husiatyn wohn⸗ hafter Zustellungsbepvollmächtigter namhaft zu machen. Liquidierungs⸗ tagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 6. November 1912, Vormittags 9 Uhr. .

Konturg tst eröffnet über dag Vermögen des Abraham Dawid Feiedler u. Chaj Mermelste in, Händler in Skole, mittels Beschlusses des K. K. Kreisgerichts, Abteilung TV, in Stryj vom I4. Oktober 19517 Nr. S. 7112. Proptsorischer Konkursmassever⸗ walter: Advokat Dr. Spritzer in Skole. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des desinitipen Konkurgmasseverwalters) 28. Oktober 1912, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 30. November 1912 bei dem K. X. Bezirksgericht in Skole anzumelden; in der Anmeldung ist ein in Skole wohnhafter Zustellungsbevollmächtigter namhaft zu machen. Viquidierungstagfahrt Termin zur Feststellung der Ansprüche) 23. Dezember 1912, Vormittags 10 Ubr.

Konturs ist eröffnet üher das Vermögen der Ester Gelles in Husiatyn, mittels Beschlusses des or K. Kreisgerichts, Abteilung IV, in Czortkom vom 24. September 1912 Nr. 8. 1812. Proviso⸗ rischer Konkursmasseverwaller: Advokat Dr. Goldschlag in Husiatvn. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmassever⸗ walters) 10. Oktober 1912, Vormittags 9 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 28. Oktober 1912 bei dem K. K. Bezirksgericht in . anzumelden; in der Anmeldung ist ein in Husiaihn wohn⸗ after Zustellungsbevollmächtigter namhaft zu machen. Liquidierungs⸗

tagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 29. Oktober 1812,

*

Dag Eisen / und Stahlwerk Hoesch Aktien gesellschaft in Dortm und teilt im Geschäftsbericht über das Jahr 191112 u. a. mit: Die Koblenzechen förderten 1276814 1 (i. Vorj= 1266 869 9). Die Kokserzeugung betrug 411 238 1 (205 341 t). In dem Hüttenwerk in Dortmund produzierte die Hochofenanlage 451 074 * Roheisen (i. V. 403 393 1), die Stahlwerke dad 688 * Rohblöcke (i. V. 458 862 6. Die der Hütten und Wal werke betrugen ing gesammi 77 Mill. Mart li . 27 Meist. Marl

Der Reingewinn beträgt 6783 318 6. Dapon soll eine Dividende von 22 0 von 17 700 000 S, 11 9 von 2300000 e mit 41147 000 6 verteilt werden. Ferner werden überwiesen dem Reserve⸗

. Fatturen

für die Arbeiterinvaliden. Witwen⸗ und Wai sen unter sfatzungskasse 150 000 , fär die Albert. Hoesch Beamten⸗ und Arbeiterunter ützungs⸗ fonds 150 000 MS. Die Tantiemen erfordern 331 091 . Der Vor⸗ trag auf neue Rechnung beträgt 1 263 3851 . lagen 91 754 t Aufträge vor.

In der gesirigen Sitzung Kohlen konvention beteiligten Werke iut Meldung des W. T. B. aus Kattowitz der Abfatz für das laufende Quartal in der vollen Höhe der Beteiligungsziffern freigegeben. Ueber Fes setzung der nächstjährigen Grundpreise wird erst in einer späteren Sitzung verhandelt werden, dagegen wurden im nach den Außengebieten und dem Auslande durch Beseitigung früherer Ab⸗ schläge verschiedene Erhöhungen vorgenommen.

In der ordentlichen Generalversammlung Eisenindu strie⸗ A.-G. in Gleiwitz . W. T. B. aus Berlin der Vorstand und Aussichter für das Geschäftsjahr 1911112 vor. Dieselbe 35 697 S Vortrag (i. V. 34 346 Mt) Gewinns der neun erworbenen einem Gewinn von 1592 580 wurde beschlossen, 486 494 schreibungen zu

Am 1. Juli 1912

1.

Oberschlesischen

die Fest⸗

5, Bertebr

der Russischen

8 1 des

verwenden und

folgt, zu verteilen: Reservefonds 335

verschiedene Extrgreserven 74 800 M

dende auf das in 1911112 auf 11 Milliogen Mark das Jahr 1912 13 57 601 A (i. V. 35 697

S U

sichten für das laufende Jahr wurde bem

Laut Meldung des W. T. B. betrugen die Einn Luremburgischen Prinee Henri-Eisenbahn in der zweiten Sktoberdekade 1512: 254 00 Fr., gegen das Vorjahr mehr 31

New Jork, 22. Oktober. (W. . S.) de der vergangenen Woche ausgeführten Waren betrug 16 320 000 Dollars gegen 15 580 000 Dollars in der Vorwoche.

Santos, 21. Oktober. Die Surtaxe⸗Einnahmer für die Sao Paulo Kaffeezollanleihe ergaben für dle Zeit bom 14. bis 19. Oktober 1912: 55 600 Pfd. Sterl.

14 * 5X Ver Wert

W. T. B)

——

Berliner Warenberichte.

Berlin, den 23. Oktober. Produk tenmarkt. ie amtlich ermitielten Preise waren sper 10600 kæ) in V ark: ĩ inländischer 2360 00 = 209,90 ab Bahn, Normalgewicht 756 bis 212,25 212375 Abnahme im laufenden Monat 212, 25 Abnahme im Dezember, do. 216, 75 216,50 Mal 1913. Behauptet. Roggen, inländischer 179, 00-180 00 ab Bahn, 712 g 182, 900— 182.50 Ahnahme im laufenden bis 179 900 Abnahme im Dezember, do. 18250 - 182 7 nahme im Mai 1913. Behauptet.

Hafer, inlaäͤndlscher jein 187,00 207,00, mittel 190,900 196,00, gering 186 00 = 189,900 ab Bahn und ah Kabn, amerikanischer 189A 50 138,50, Normalgewicht 450 g 139,59 138 50 188,75 Ab⸗ nahme im laufenden Monat, do. 182.75 1822 Abnahme im De⸗ zember, do. 1815795 Abnahme im Mai 1913. Ruhig,

2 2 Mußig 1

Vormittags 9 Uhr.

Konkurs ist eröffnet über das Vermögen de Sa lom eon Hausner in Skala am Z3brue Ostgalizien— mittels Beschlusses des K. K. Krelsgerichts, Abteilung IV, in Czortkow vom 11. Oktober 1912 Nr. S. 21/12. Proviforischer Konkurgsmasseperwalter: Abvokat Dr. Thumin in Borsiezow. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiden Konkursmasseverwalters) 25. Oktober 1912, Vormittags 9 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 14. November 1912 bei dem genannten Gerichte oder bel dein K. R. Bezirkogericht in Borszezow anzumelden; in der Anmeldung ist ein in Borszezow wohnhafter Zustellungsbevoll⸗

Feststellung der Ansprüche) 18. November 1912, Vormittags 9 Uhr.

Wagengestellung für Fohle, Koks und Briketts am 22. Oktober 1912: Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen 24 821 11726 8169 904.

AUeber zweifelhafte ausländische Firmen in New York (Import von Holzwaren, Korbwaren, Steingut und Porzellan, auch Eisenkurzwaren, Kleineisenwaren, besonders von Feilen und Werk⸗ zeugen) sind den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin Mit⸗ teilungen zugegangen. Vertrauen gwürdigen Interessenten wird im Zentralbureau der Korporation, Neue Friedrichstraße 51l, 1, an den Werktagen zwischen 8 und 3 Uhr mündlich oder schriftlich nähere Auskunft gegeben.

Die Sächsische Bank hat, laut Meldung des W. T B. aus Dresden den Wechseldiskont von 4500 auf Holo erhöht. Der Lombardzinsfuß bleibt 5 0.

3 gestrigen Aufsichtsrat ssitzung des Kalisyndikats, die der Gesellschasterversammlung vorausging, wurde laut Meldung des . W. T. B. aus Berlin der Propagandaetat für das Jahr 1913 vorgelegt, der auf Grund der Ausführungsbestimmungen deg Bundes⸗ rats zum Reichekaligesetz bis zun 1. November einzureichen ist. Der Aufsichtsrat genebmigte den Etat, dessen Ausgaben sich auf etwa siebeneinhalb Millionen Mark belaufen. Die Mittel zur Bestreitung der Mehrausgaben für eine verstärkte Propaganda, besonders in den Vereinigten Staaten von Nordamertka, aber auch in anderen Ländern, zu dem Zwecke, den Werken, die in den nächsten Jahren förderfähig werden, Jenügenden Absatz zu schaffen, sind dadurch vorgesehen, daß aus der für die Hebung des Absatzes bestimmten Abgabe von sechzig Pfennig (Paragraph 27 des Relchskaligesetzes) bereits ein nahezu vier Millionen, betragender Reservefonds aus früheren Jahren aufgesammelt ist. Der Absatz des Monats Oktober dürfte nach, derselhen Meldung. denjenigen des gleichen Monats im Vorjahre mindestens erreichen. Die Gesellschafterversammlung des Kalisyndikats slinmte dem Zutritt der Aftiengesellschaft Bis marcks⸗ hall, des Schachtes Hadmersseben II der Gewerkschaft Dadmersleben und der Schächte Neu Mansfeld und Chlotildehall der Mansfeldschen Kupferschiefer bauenden Gewerkschaft zum Kaltsyndikat zu. Schließ⸗ lich wurden Aenderungen, die die Paragraphen 12, 14 bis 17 und 25 des Verkaufe vertrags der Syndikatswerke betreffen und die im Interesse einer glatten Abwicklung der Syndikatsgeschäfte liegen, zunaͤchst auf die Zeit bis 30. Juni 1913 genehmigt.

Die Vertei ungestelle des Kalispndikats hat laut Mel dung des W. T. B.. die Mecklenburgischen Kalisalzwerke Jefsenitz unter Zurückweisung der Berufüng ab 1. September d. J.

Gestellt Nicht gestellt

Mais, runder 15400 = 157,00 ab Bahn und ab Kahn.

Weizen mebl (per 100 kg) ab Bahn und Speicher 26,25 29,009. Sill.

Roggenmehl (per 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 0 und 1 2209 24,20. Still.

Rübsl für 100 kr mit Faß laufenden Monat, do. 68 40 68 50

14

do. 65,50 65,60 Abnahme im Mai 1913.

68, 70 - 68,50

8 40 Abnahme im

I Werl in, 22. Oltoher. Man(l. Königlichen Polizeipraäsidimms. Doppel zen mer für: Wehren, gute Sorte) —— 4M, * Weizen, Mittelsortes) ü 5 . (o Mf. Roggen, gute Sortef) 17,50 , Mittelsorte) v, —— 44. Roggen, geringe Sorte t) A6, 4ꝙ. Futtergerste, gute Sorte) 20,00 , Futtergerste, Mittelsorte ') 19.30 1, 18,80 S. Futtergerste geringe Sorte) 1890 6, 18.20 606. Hafer, gute Sorte) 21,20 , 30.30 MS. Hafer, Mittelforte ) 20, 10 6, 19570 C6. 3 f geringe Sorte) 19,50 S6, 18,99 6. Mais (mixed) gute Sor t, M4. Mals (mixed) geringe Sorte M, 6. Maig (runder), gute Sorte 15,90 66, 1550 M.. Richtstroh 5.26 ς, 4,50 d6s. Heu 7,20 66, a0 „M. (Markthallen⸗ preise) Erbsen, gelbe, zum Kochen 50,00 46, Speisebohnen, weiße 50,00 ½, 36,90 6. Linsen 60,00 „t, 3500 M. Kartoffeln (Kleinhandel) 8, 00 A6, 00 66. Rindfleisch von der Keule 1“ Rg 240 S, 1,70 , do. Bauchfleisch 1 kg 1,80 S, 150 SJ. Schweinefleisch 1 Kg 2,40 dαι,C, 1,69 s. Kalbfleisch 1 kg 240 (, Hammelfleisch 1 kg 240 S, 1,40 M6. Butter 1 kg 2,40 M. Eier, 60 Stück 6, 90 S6, 4,20 ett. kg 240 , 1,40 S. Aale 1 Kg 3,20 S, 1,60 . 3 1,40 Sp. Hechte 1 Kg 2.80 , 1,40 S6. 2 Schleie 1 kg 3,20 Æ, 1,60 * . Krebse 60 Stück 30,00 6, 2.00

7) Ab Bahn.

j Frei Wagen und ab

5 2 1en 1eTrinae MS, (M. eizen, geringe?

19, 40 16. ag,.

a6 690 * 6.00 14.

58 Dahn.

Kursberichte von auswärtigen Fonds märkten.

Ham burg, 29. Qfteber. (B. T. B.) Gold in Barren das Kilogramm 2750 Br., 2784 Gd. , Silber in Barren das Kilogramm S7, 00 Br., 86,50 Gd.

Wien, 23. Oktober, Vormittags 10 Uhr 50 Min. 2 Einh. 6/0 Rente NM. N. pr. ult. 84385, Einh. 40 Rente Januar Jull pr. ult. 84 S5, Oesterr. 40/0 ente in Kr.⸗W. pr. ult. S4, 80, Ungar. 4 9 Goldrente 104,570, Ungar. 4 ½ Rente in Kr.⸗W. 84,30, Türkische Lose per medio 215,00, Orienthahnaktien pr. ult. = . Desterr. Staatsbahnaktien (Franz,) pr. ult. 668 00, Südbahn⸗ gesellschaft ( Lomb.) Att. pr. ult. 108.20, Wiener Bankvereinaktien 00 50, Defterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 539,50, Ungar. allg. Kreditbankaktien 79. 09, Oesterr. Länderbankaktien 178, 09, Untonbant⸗ aktien 568 00, Deutsche Reichsbantnoten pr. ült. 117296, Brürxer Kohlenbergb.⸗Gesellsch⸗ Akt. —. Desterr. Alpine Montangesell⸗ schaftsaktien gs 90. Prager Essenindustrieges⸗Akt. 3290, 06 ex.

London, 22. Oktober. (W. T. B.) (Schluß) 2840 Englische Konsols 73, Silber prompt 291, 2 Monate 29t, Priwat⸗ diskont 41. Bankeingang 50 900 Pfd. Sterl.

Par is, 22. Oltober. (B. T. B.) (Schluß) 3 Y½0 Franz.

Rente 89,35. Mabrtd, 22. Oktober. (WB. T. B.) Wechsel auf Parte 106,35.

(WB. T. B.)

sür dauernd lieferungeunfähig erklärt.

Lifsa bon, 22. Oktober. (W. T. S) Goldagto 1.

—m . .