1912 / 265 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Nov 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Die Oelfrüchte Raps und Rübsen, die bekanntlich schon im August der niedrigen Temperatur gleichfalls auch sie sollen vielfach

bestellt wurden, konnten sich bei h befriedigend entwickeln; ehen. jungen stellen gut verdichtet, die infolge des Druckes Deckfruchtmandeln gebildeten jedo als kräftig bestockt bezeichnet und gegeben. Seine Ziffer berechnete s Andere Schädlinge als Mäãuse,

Engerlinge und Erdflöhe auf.

Hoffentlich bringt der nächste und letzte Bericht des Jahres ein abschlleßendes und günstiges Urteil über die Einwinterung der Saaten.

Saatenstand in Italien im zw

des Wonats Oktober.

der Berichtsperiode jür die verschie denen sten Drittel des Berichts⸗ gute Wetter der Weljenaussaat, die fast die zum Teil schon Keime

Die Witterung ist in Feldarbeiten günstiger gewesen als im er monats. Besondes kam das überall begonnen hat, und den ie ü tz haben, fehr zu statten. haben die guten . geübt. Die Weinlese ist beinahe beendigt.

Weizensaaten,

foll stellenweise durch die Oelfliege Schaden zugefügt worden sein so⸗ Uussichten auf einen guten Ertrag nicht allzu günstig sind. ziemlich gut. (Bericht des Kaiser⸗ vom 2. November 1912.)

daß die Die Weiden stehen im allgemeinen lichen Beneralkonsulats in Genua

Theater und Musik.

Opernhause . heute, Die An Stelle des Herrn Knüpfer hat Herr n, sonst ist die Besetzung

Im Königlichen erste Wiederholung von in der Reueinstudierung statt. r Schwegler die Rolle des Pietro übernomme die gleiche wie am ersten Abend.

zur. Morgen wird „Der Prophet“,

ir ont, aufgeführt. Frau

Aubers Oper

Sommer und Bachmann beschäftigt.

dirigiert.

Im Königlichen Sch au spielhause Fritz! von Erckmann⸗ in Szene. Fräulein Vollmer, Pohl, Hauptrollen.

Zwischen der Generaldirektion

Balletts und dem Direktor des Herrn Dr. Helmer ist ein

Thimig und Frau

Ballett am 16. Nobember d. J. ein mehrwö Dem Ballett, das im vorigen

Westens außergewöhnlich gefeiert wurde, werden Meistern der russischen Tanz⸗

kunst Fräulein Karsavina und Herr Nijinsky angehören.

im Neuen Operntheater beginnt.

Jahre im Theater des auch in diesem Jahre neben den anderen

Zur Feier von Gerhard Hauptmanns findet im Lessingtheater eine, von Sonntag, den 10, bis Sonntag, schließlich Hauptmannsche Werke aufgeführt KWeber“, Einsame Men Glocke“ und „Gabriel Schillings Flucht“.

Im Deutschen Sch au spielhause werden die Aufführungen Montagabenden fortgesetzt werden, der Woche Die nächfte Strindbergaufführung am Montag, den 18. November, statt; sie bringt die Stücke Debet und Samum“. In Paula Somary und

Strindbergscher Werke an den während an allen übrigen Tagen Frack“ weitergegeben wird.

und Fredit“, „Erste Warnung“

wirken Helene Fehdmer, Marie Sera, Valetti sowie Friedrich

Rotter.

Das Theater in der Königgrätzer Straße hat den Bearbeitung von Dr. Kurt

des Euripides in einer

Hůppolyi! Aufführung angenommen.

Mühsam zur

Der Könissiche Schauspieler Hermann zabend unter der Bezeichnung

am 17. November einen Vortrag „Die Fünfzigjährigen“, an dem er

Theater. RNoͤnigliche Schauspiele. Donners

tag: Opernhaus. 238. Abonnements vor⸗ stellung Der Prophet. Große Oper in 5 Akten (95 Bildern] nach dem Französischen des Eugene Seribe. Musik von Giacomo Meverbeer. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Blech. Regie: Herr Regisseur Bachmann. Anfang 73 Uhr.

Schauspielhaus. 242. Abonnements vor⸗ stelung. Freund Fritz. Ländliches Sittengemälde in drei Akten von Erck. mann-⸗Ghatrian. In Szene gesetzt von Herrn Regisseur Patry. Anfang 75 Uhr.

Neues Operntheater. Gastspiel des Schlierseer Bauerntheaters, (Leitung: Direktor Taver Terofal). Der Prinz Natzi. Burlesker Bauernschwank mit Gefaͤng und Tanz in drei Aufzügen (nach einem borhandenen Stoff des J. von Plötz) von Richard Manz. Musik von Emil Kaiser. Anfang 8 Uhr.

Freitag: Opernhaus. Mittags 12 Uhr: Symphoniematinee. (Programm wie am Abend. Abends 78. Uhr: II. Sym⸗ phoniekonzert der Königlichen Kapelle zum Besten ihres Witwen⸗ und Waisen⸗ fonds. Dirigent: Herr General mustk⸗ birektor Dr. Richard Strauß.

Schauspielhaus. 243. Abonnementsvor⸗ stellung. Ein Waffengang, Lustspiel in drei Akten von Oskar Blumenthal. Anfang 74 Uhr.

Neues Operntheater. Gastspiel des Schlierseer Bauerntheaters! Ceitung: PMirektor Taver Terofal). Der Prinz RNatzi. Anfang 8 Uhr.

Deutsches Theater. Donnerstag, Abends 71 Uhr: König Heinrich IV.

2. Teil.) König Heinrich IV.

Freitag: Sonnabend: König Heinrich IV.

2. Teil.)

Für sie fand sich im Staatsdurchschnitte die Klee haben sich die infolge Maͤusefraßes entstandenen Kahl⸗

ch nicht. Er wird hat auch verschiedentlich einen Schnitt fich auf 24 im Staate.

die sich jetzt wieder bemer kbar

machen, sind kaum nennengwert; vereinzelt treten noch Hamster,

Auch auf d Witterungsverhältnisse einen

Dirigen mit Herrn Berger in der srau Goetze singt die Fides, Bertha, in den übrigen Hauptrollen sind die Herren Bischoff, Knüpfer,

Der

Fhatrtan, mit Herrn Clewing in der Titelrolle, Butze sowie die Herren

Stange und Eichholz sind die des Kaiserlich

Reuen Sperntheaters (Kroll) Vertrag geschlossen worden, demzufolge das

Hauptmann Woche? stalt; den 17. d. M., werden aus⸗

schen⸗, „Der Biberpelz'“, Die versunkene

Kayßler, Hermann Nissen, Adalbert Ulrich mit. Spielleiter von „Debet und Credit“ Warnung“ ist Dr. Walter Friebemann, von „Samum“ Hermann

Freund Teddy. Freund Teddy.

nur ch aus⸗

Beim sze von

kũmmerli Note 2,9.

der auf ihm gestandenen

ziemlich allgemein Hauptmann.

zur Laute,

etten Drittel den 13. d. M.,

A. Wertheim,

ie Rels⸗ und Maisernte ünstigen Einfluß aus⸗ en Älivenpflanzungen

Mittwoch, des

über die Ma Boitzenburg, de

Mittwoch, die Werbellinsee,

Stumme von Portieci“

Ihrer

t ist der Kapellmeister Warenhause A. (Dorotheenstr.

55 Fran Kurts die, Wleranderstt.

Kapellmeister Blech

eht morgen . Freund J 36 ö 5 einen Vortrags

Thema:

Träger der anderen lischen Kais

russischen

chiges Gastspiel bildungswesen!

fünfzigstem Geburtstag Kurfus von be Betriebe sein.

Roten Kreuz“

werden, und zwar „Die

Damen, gemacht haben

Der gutsitzende sindet bald. an, den Berlin W. 10

den Hauptrollen Rosa Paul Otto und und „Erste

beitrag von 3 Nr. 6796, bei

Im Zir

rischen Tracht Böttcher veranstaltet ein fesselndes

eine Reihe von teilweise

unbekannten oder un Conrad Alberti Sitten und Gerhard Hauptmann ne aus dem ersten Akt Alberti Sittenfeld, Betrachtungen von Maeterlinck! sowie das In der zwei wird sich Böttch

veranstalten, und zwar unter und Domchores.

sind in der Hofmusikalien andlung von nog . ö sterel und Abends am Eingang

Straße 8) Herr Schwedt, ferner den F Burgen schildern.

Vortrag begleiten. Schmidt (Lützowplatz 3),

„Die P

Der Samariterve abhalten lassen. : pom 12. November ab Dienstags und Freitags, Aben gt Uhr, in dem Kaiserin Friedrich⸗

unter , . der dort zur mittelsamm .

theoretischen Ausbildung an die bereits einen

Gesundheitspflege Kreuz“ unterziehen.

berücksichtigt, wenn

zurzeit verschiedene Neuheiten auf.

edruckten Werken von

eld, Fulda,

Gedicht

Sämtliche

Bernhard Irrgang Abends 8 Uhr, im Dom sein Eintrittskarten zu 3 4,

in der Domküsterei

Gotteshauses zu kaufen.

Mannigfaltiges.

ten Abteilung des Vortra er mit der Vertonun

von Stto Sommerstorff auch als Komponist vorstellen.

Die Berliner Liedertafel wiederholt am Freitag (6 Uhr in wirkung des Phllharmonischen Orchesters das am veranstaltete Konzert. ü Sibelius, Kaun, Kaempf, Bruckner und Nagler) noch nicht aufgeführt. Der Musikdirektor

der Philharm fünf Werke der

Schnitzler.

Maeterlinck, Dreyer, Otto C

vorzulesen gedenkt, so u. a. die Schluß⸗ des Vagantendramas Der eigene Herd“ beim Tode eines jungen Hundes „Im Nachtzug“ von gsabends: Lieder einiger Gedichte

(Chormeister: Max Wiedemann) on ie, unter Mit⸗ Montag ebendaselbst Vortrage folge (von sind in Berlin bisher

wird am Mittwoch, 600. Orgelkonzert Mitwirkung des Königlichen Hof⸗ 2 4, 150 1M und 1 4 Bote u. Bock, im Warenhause

Berlin, 6. November 1912.

den 13. d. M,

Königlichen Ru nstgewerbemuseumz

Oskar Bolle

110 Farbenbilder, Inhaltsanga

75), Maaß

Kün stlerhaus abend, an dem Herr aläste und

erre ichs (mit Lichtbildern) spr

Der Berlin NW.

onderer

Damen, werden wollen, erechnet.

ch im unmittelbaren

/

Anmeldungen zu

feine ablehnende Antwort

ist auf das

einem

ku s

geritten und von Herrn

Bild.

scheinenden Tiere, übrigens wahre Prachterem

rein vom Roten Kreuz

demnächst für Damen einen Kursus für Gesund Kurfus umfaßt 19 Stunden und

Hause für das . Luffenplatz 24 (am Neu Verfügung stehenden reichhaltigen Lehr⸗ Abgesehen von dem allaemelnen Interesse dürfte der Wichtigkeit für Mütter, Lehrerinnen und Er⸗ zieherinnen sowie weibliche Angestellte gewerblicher und kaufmännischer die „Helferinnen oder wird der Kursu

Postscheckkonto beliebigen Postamt einzuza der ersten Unterrichtsstunde zu entrichten.

Schum ann welst der erste Teil des Programms Zunächst bietet die Trspolstanische

Reiterphantasie“ auf acht Kamelen, von Beduinen in ihrer male⸗ A. Blumenfeld in der Rolle

als Scheich auf einer prächtigen arabischen Schimmelstute geleitet, Es ist erstaunlich, wie die

Abends 81 Uhr, wird im Hörsaal (Pꝛinz⸗Albrecht⸗ in einem Lichtbildervortrag rk Tand und Leute der Uckermark, u. a. das Schloß n vorjährigen Aufenthalt. der Kaiserlichen Familie, den läming mit seinen darunker eins vom Aufenthalt Majestät der Kaiserin und Königin in Boitzenburg, werden den hen und Eintrittskarten sind im Wertheim (Konz'rtkasse), in den Buchhandlungen von ahne (Joachimsthaler Str. 43 44) 3 u. Plank (Ehausseestr. 120), Sensenhauser 3743) zu erhalten. Die Deutsch⸗Asiatische Gesellscha Freitag. Abends 8 Uhr, im

echen wird.

der theoretischen Prüfung als Helferin vom diesem Kursus sind

Vorstand des Samaritervereins vom Roten Königin Augustastraße 26, zu richten und gelten als Der Kosten⸗

erfolgt.

des Vereins. hlen oder spätestens in

plare,

Bergen und

ft veranstaltet am e (Bellevuestraße 3) Hardy Robertson über das Mausoleen des Großmogu⸗

Berlin wird heitspflege findet statt ds von 8 bis ärztliche Fort⸗

Hilfsschwestern vom s als ein Teil der Insbesondere können diejenigen rankenpflegekursus bei dem Verein durch⸗ Auschluß an den Kursus für

schwerfällig er⸗ nicht allein in

einer Art Quadrille die sondern sich sogar zu jeden Freund der den bewährten Leiter

die hohe Schule / reitet. mit der fein Pferd zwischen d seine zierlichen Gänge

erhard

haltend auszugestalten wissen.

weißer Pudel sogar den staben zufammenzusetzen weiß bietet Proben des vielseitige mögen sie mit noch

des

Gangarten der Reitkunst bleibt es des Instituts, Herrn

mann im Sattel zu sehen, wenn er in seiner vornehm— Befonders rehvoll ist dabei die

ausführt. Ernst Schumann erweist sich als angehender

vortrefflich vorgeführten Freiheitsdressuren. E d wird zu Beginn der Vorstellung von iwei Diabolospielerinnen ge⸗

boten, dle ihre Kleinkunst mit allen erdenklichen Zutaten böch

dreffierten Hunde und Händchen des Mr. ö 8 9 Namen des Direktors aus einzelnen Buch⸗

Auch die lustige

so einfach

wieder allgemeine Heiterkeit erzielen und Eine Steigerung des Gehotenen bietet bereits eingehend gewürdigte , ö Mensch“, das als eine Glanzleistung

verschlungenen Figuren fehlerfrei ausfũbren,

hohen Schuler bequemen. Für immer ein Vergnügen, Kommissionsrat Schu⸗ m⸗ruhlgen Art Sicherheit, anege aufgestellten Flaschen der Neffe des Direktors, Herr Meister seiner Kunst in Cine niedliche Neuheit

en in der Auch

st unter⸗ Reizvolle Kunststücke führen ferner die Hawkins aus, dessen großer Schar der Clowns n Könnens dieser Manegekomiker, die, en Mitteln vorgeführt werden, immer demnach ihren Zweck erfüllen. dann im jweilen Teil das Der unsichtbare einer Art bezeichnet werden kann.

Paris, b. November. meldet: Vergangene Nacht „Eva“ in der Nähe der Dampfer daß von der werden konnten.

Chartres, 5. unteroffizier seiner Maschine seinen Tod.

Naney, 5. Nobember.

aus einer

Nicolai

Selle hielten, um. Der Bal

am Lenkseil niedergehen, bis er der Erde

konnte. Er leicht verletzt. wurde, brach die Sch raub

Lissabon, 6.

den letzten Tagen Erdstöß verursachten.

Arena“ zusammen. 25 Mann zählenden Besatzung nur acht gerettet

November. . Maréchal stürzte heute bei Houville mit

Militärlenkballon „Adjudant Vin cenot : zurückgebracht werden sollte, riß der Wind die

hängen blieb. Die Führer

brach sich die Arme. Als der Lenkballon

November. (W. T. Praia da Victoria auf der

(W. T. B.) Aus Rochefort wird ge⸗ stieß der norwegische Dampfer Infel Air mit dem spanischen Die Arena“ sank so schnell,

(W. T. B). Der Flieger⸗

Höhe von 150 m ab und fand

heute bei Toul der in seinen Schuppen Soldaten, die die [zn erhob sich, wobei ein Sergeant ließen den Ballon wieder nahe war und der Sergeant absprin gen Zwel andere Soldaten wurden dann in den Schuppen gebracht die Hülle zer riß.

B.) In der Ottschaft Azoreninsel Terceira wurden in die auch Sachschaden

(W. T B) Als

e und

e wahrgenommen,

en Tor)

1

haben Befehl erhalten,

und Befehle abwarten. „Dartmouth“ um Flüchtlinge an Bord

Konstantinopel,

Mitteilung der Pforte ist

Roten lichst

reuz,

Berlin

Konstantinopel, französische Botschafter rats, in dem die keiten erörtert wurde, Aeußern.

(Fortsetzung des N

Kammerspiele. Donnerstag, Abends 8 Uhr:

Freitag und folgende Tage:

Berliner Theater. Donnerst. Abende 8 Uhr: Filmzauber. Große Posse mit Gefang und Tanz in 4 Akten von Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer.

Freitag: Filmzauber. Sonnabend, Rachmittags 35 br: Kabale und Liebe. Abends: Film⸗

zauber. Nachmittags 3 Uhr: Große

Sonntag, Rosinen. Abends: Filmzauber.

Theater in der Königgräher

Straße. Donnerstag, Abends 71 Uhr:

Herodes und Mariamne. Freitag und Sonnabend: Die fünf Frankfurter.

Schillertheater. O. theater) Donnerstag,

Max Dreyer. onnabend: Die Exzellenz.

Charlottenburg. 8 Uhr: J Lustspiel in vier Aufzügen vo Woljogen und W. Schumann.

Freitag: Im weißen Rößl.

von Streladorf.

3 hr: Der Frauenfresser. in drei Akten bon Leo Stein Lindau. Musik von Freitag Frauenfresser.

Sonntag, Nachmittag 3 Uhr

Lessingtheater. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Gabriel Schillings Flucht, Drama in fünf Akten von Gerhart Hauptmann. Freitag: Gabriel Schillings Flucht. ge en Gabriel Schiiliugẽ

U t.

Deutsches Schanspielhans. Direl⸗ tion: Adolf Lantz. NRW. 7, Friedrich⸗ straße 104 - 1042. Donnerstag, Abends 38 Uhr: Der gut sitzende Frack. Lust⸗ spiel in vier Akten von Gabriel Dregely.

Freitag: Der gut sitzende Frack.

Sonnabend, achmittags 33 Uhr: m Abends: Der gut sitzende

rack.

Komũdienhans. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Die Generalsecke. Lustspiel in drei Akten von Richard Skowronnek.

Freitag und folgende Tage: Die Generalsecke.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der

Blut.

Donnerstag, Abends 8 Uhr: Münchener Künstlertheaters: in der Unterwelt. zwel Aufzügen von Offenbach. Freitag und folgende Tage: in der Unterwelt. Sonnabend, Nachmittags Sneewittchen.

drei Akten

Herr. Lustspiel in . Arn oi.

Arnold und Viktor Freitag und alter Herr.

Windhund!

8 Ubr: Gemütamenschen. drei Akten von Fritz Freitag und folgende Tage:

(L. Teil.) Sonntag: König Heinrich IV.

(1. Teil.)

rote Leutnant.

menschen.

(Wallner⸗ Abends 8 Uhr: Des Pfarrers Tochter von dorf. Schauspiel in drei Aufzügen von

Freitag: Die Kinder der Exzellenz. * Kinder

Donnerstag, Abends Die Kinder der Exzellenz.

Sonnabend: Des Pfarrers Tochter

Montis Operettenthenter. Grüher. Neues Theater.) Donnerstag,

Edmund Eysler. und folgende Tage:

Thenter am Nollendorsplatz. Gastspiel des

Burleske Oper in

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Donnertztag, Abends 4 Uhr. Mein alter

folgende Tage: Mein Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: So n

Restdenztheater. Donners tag Abends Schwank in Friedmann. Frederich.

Strela⸗

der

n G. von

Abends Operette und Karl Der

: Wiener

Orpheus

Orpheus 3 Uhr:

von Franz

Gemũüts⸗

Schönfeld.) Autoliebchen. Tanz in drei Akten von

Gesangstexte Mußik von Jean Gilbert. liebchen.

Holle.

. Friedrichstt) Donnerstag, Abends r: drei Akten von Romain barometer.

selige Toupinel.

Thaliathenter. ( Direktion. Kren und Donnerstag, Abends 8 Uhr: Posse mit Gesang und Jean Kren, Alfred Schönfeld.

Auto⸗

von Freitag und folgende Tage:

Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Frau

Trianontheater. (Georgenstt. nahe

Liebesbarometer. Lustspiel in

Coolus. Freitag und folgende Tage: Liebes⸗

Nachmittags 3 Uhr: Der

Sonntag,

Konzerte.

Singahademie. Donnerstag, Abends 8 Uhr? 1. Trioabend ¶Brahms⸗ Abend) von Schumann, Heß, Dechert.

Philharmonie. Donnerstag. Abends 8 Uhr: 1. Konzert des Berliner Lehrergesangvereins. Dirigent: Prof. Felix Schmidt. Mitw. Armida

anstatt nach Malta zu kommen. ; „Britannia“ und „Commonwealth“ werden in Malta bleiben

werden sich

Nach Schluß der Redaktion ein gegangene Depeschen. Malta, 6. November. (W. T. B) Die Linienschiffe King Edward VII.“, „Zealandia“, „Hindustan“ und „Africa“ sich direkt nach

dem Drient zu begeben, Die' Linienschiffe „Hibernia“,

Die Kreuzer „Good Hope“ und nach türkischen Häfen begeben,

zu nehmen. 6. November. (W. T. B.) Nach

die Blockade der bulgarischen (B. T. B) Den

Häfen vorläufig aufgehoben worden.

6. November.

hatte gestern während eines Minister, Möglichkeit der Einstellung der Feindselig eine Unterredung mit dem Minister der

ichtamtlichen in der Ersten und

Zweiten Beilage.)

garmoniumsaal. Donnerst. Abende S Uhr: Liederabend von Toni Rößler. Nitw.: Richard Rößler (Klavier).

Klind worth ˖ Scharmenka · Saal. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Liederabend von Anni Reh.

Königl. Hochschule für Musih. Donners fag, Abends 8 Uhr: 2. Loeven⸗ sohn⸗Konzert.

Choralion . Saal. Donnerstag, Abends 8 Uhr: 1. Kammermufikabend von A. Andrae (Klavier), R. Res ke Violine) und W. Belling (Cello).

Dirkus Schumann. Donnerktag, Abends 7 Uhr: Große Galavorstellung. Auftreten sämtlicher Spezialitäten. Zum Schluß; Der unsichtbare Mensch! Vier Bilder aus Indien.

Zirkus Busch. Donnerstag, Abends 7 Uhr: Große Galavorstellung. Zum Schluß: Die große Pantomime: „Unter Gorillas“.

ö Familiennachrichten.

Zentra (Violine) und Julius Dahlke (Klavier).

Saal Bechstein. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Konzert von Lotte 4e, n, (Cello) und Carl Rehfuß (Gesang). 3. Klavier: Walter Fischer aus Wies⸗ aden.

Beethoven · Saal. Donnerstag Abends 8 Uhr: Konzert von Joseph Preß (Cello) mit dem Philharmonischen Orchester. Dirigent: Camillo Silde⸗ Frand. Mitw.: Prof. Michael Preß.

Blüthner · Saal. Donnerstag. Abendẽ 8 Uhr: Liederabend von Angelica

Verlobt: Frl. Erna von Rosenbruch mit Hrn. Rittmeister Sigismund von Michaslis (Eunnersdorf, Rsgeb. Stolp i. Pommern).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Landrat Grafen bon Roedern (Brieg). Eine Tochter: Hrn. Hauptmann Schrader (Perleberg).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Sieben Beilagen

Rummel. Am Klavier: Otto Bake.

(einschließlich Börsen · Beilage).

richten, einzugehen.

redner erwähnt hat, mit der Korrespondenz zwischen der Reichs— versicherungsanstalt und der Versicherungsanstalt Concordia; der Fall

Erste Beilage

zum Dentschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Prenszischer Landtag. Haus der Abgeordneten. . Sitzung vom 5. November 1912, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von ‚Wolffs Telegraphischem Bureau“ .)

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Int 1 z er⸗ . * ö ö ö

„Ist die Königliche Staatsregierung bereit, im Bundes dahin zu wirken, daß mit tunlichster Beschleunigung die . Unklarh iten beseitigt werden, die bezuglich der e hen ng des Ge⸗ ö te, . die K ö

und die einen unerträglichen Zustand d ißheit i

allen beteiligten Kreisen hervorgerufen . 43 JJ

Nach der Begründung der Interpellation durch den Ab Dr. Beumer (nl. ), über die bereits in der . . 5 6 worden ist, nimmt zu deren Beantwortung das

Minister für Handel und Gewerbe Dr. Sydow: Meine Herren! Wenn ich mich lediglich an den Wortlaut der Intempellation halten wollte, so könnte ich mich darauf beschränken, zu erklären: Die Königliche Staatsregierung ist berein, bei dem Bundesrat und den anderen zuständigen Stellen nach Möglichkeit dahin zu wirken, daß mit Beschleunigung die bestehenden Unklarheiten, die bezüglich der Ausführung des Gesetzes, betreffend die Versicherung der Angestellten, sich ergeben haben, beseitigt wer den. Ich glaube aber, mit dieser Antwort wäre weder dem Herrn Antragsteller noch dem hohen Hause sehr gedient; denn es kam ihm im wesentlichen darauf an, zunächst einmal in der Einleitung seiner Rede seinen Ge— danken über das Tempo Ausdruck zu geben, in dem die Reichsgesetz—⸗ gebung arbeitet, dann die Frage hier zur Erörterung zu stellen, wie weit überhaupt die Durchführung des Gesetzes bis zum Inkrafttreten, das auf den 1. Januar des nächsten Jahres in Aussicht genommen ist, sichergestellt sei, und endlich eine Reihe von Zweifelsfragen zur Sprache zu bringen.

Was zunächst die Schnelligkeit anbetrifft, mit der die Reichs— gesetzgebung arbeitet, so muß ich es aus grundsätzlichen Rücksichten ablehnen, in eine Kritik der gesetzgebenden Faktoren des Reichs, sowohl des Bundesrats als des Reichstags, hier einzutreten. Wenn wir das hler anfangen, so können wir es nicht ablehnen, daß in gleicher Weise das Arbeiten der preußischen Landesgesetzgebung, der preußische Landtag, die preußische Regierung im Reichstag, kritisiert wird. Dagegen haben wir uns immer gewehrt, und wir wollen uns auch weiter dagegen wehren.

Aus demselben Grnnde aber bin ich nicht in der Lage, hier auf die Kritiken, die sich gegen die Tätigkeit der Reichsversicherungsanstalt

Etwas anders liegt es mit dem letzten Fall, den der Herr Vor—

ist mir nicht bekannt. Ich werde ihn prüfen, insbesondere von dem Gesichtspunkte prüfen, ob berechtigte Interessen preußischer Erwerbs⸗ gesellschaften dabei verletzt sind.

. Nun kann ja allerdings die Frage so gestellt werden: weshalb hat die preußische Stimme im Bundesrate das Zustandekommen dieses Gesetzes innerhalb der Zeit, in der es beraten und im Reichstage zur Abstimmung gebracht ist, mitgemacht? weshalb hat sie ihm zug stimmt? Für die Erörterung dleser Frage ist unzweifelhaft das Haus hier zuständig, und ich will mir dazu eine kurze Bemerkung gestatten.

z Seit zehn Jahren drängen die Angestellten auf eine Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit und auf eine Versicherung zu⸗ gunsten ihrer Hinterbliebenen. Seit dem Jahre 1902 ist alljährlich diese Frage im Reichstage zur Erörterung gestellt worden. Die Reichsleitung hat durch zwei Denkschriften die wirtschaftliche und die finanzielle Seite der Frage erörtert. Die Anregung ging nicht von einer einzelnen Partei aus; sämtliche Parteien des Reichttags, vom konservativen Flügel auf der einen Seite bis zum sozialdemokratischen Flügel auf der anderen Seite, eingeschlossen die dazwischen stehenden Parteien des Reichstags, haben alljährlich die Förderung dieser Ange⸗ legenheit befürwortet. Noch ehe die zweite Denkschrift fertig war, waren wieder sämtliche Parteien im Reichstage bemüht, durch Resolutionen, Interpellaionen und andere Erörterungen die Re⸗ gierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfs aufzufordern, und ehe noch die Gutachten über die Denkschriften, auf die gerechnet wurde, einge⸗ gangen waren, wurden von sämtlichen Parteien des Landes, vom sozialdemokratischen Flügel bis zur äußersten Rechten, Anträge an die Regierung gerichtet und einstimmig angenommen, welche die be⸗ schleunigte Vorlegung eines Gesetzentwurfs, seine Einbringung noch in dieser Session d. h. also vor den zurückliegenden Reichstags⸗ wahlen zum Zwecke hatten.

An das preußische Staatsministerium ist der Entwurf im No⸗ vember 1910 gekommen; er ist dann bekannt gegeben, im Mai 1911 im Bundesrat fertig gestellt und an den Reichstag gebracht. Wie bekannt, hat der Reichstag im Oktober des Jahres 1911 die Beratung begonnen und am 5. Dezember 1911 die Beratung geschlossen. Ich betone, daß auch hier die Annahme des Gesetzes einstimmig von allen Parteien des Reichstags erfolgt ist, und daß insbesondere die Partei, der der Herr Interpellant angehört, bei der Förderung dleser An⸗ gelegenheit, bei den Interpellationen und Resolutionen (Heiterkeit), durch Anträge, an deren Spitze der Abg. Bassermann stand (Heiter⸗ keit), in hervorragendem Maße auf die Regierung eingewirkt hat. (Hört, hört! Heiterkeit.)

Sie werden es mir also gestatten, wenn ich den Herrn Inter pellanten und seine Mitantragsteller bitte, die Mahnung auf ‚maß⸗ volles und ruhiges! Tempo in der Beratung solcher Gesetze nicht an die Regierung und an die preußische insbesondere, sondern an seine Parteifreunde im Lande zu richten. (Heiterkeit. Ruf: Au! Er— neute Heiterkeit.)

Was nun den Stand der Ausführungsarbeiten betrifft und die Möglichkeit, durch Verordnungen Unklarheiten zu beseitigen, so scheint

tigen Voraus setzung auszugehen. Sie überschätzt die Macht, die staats⸗ rechtlich der Bundesrat in dieser Beziehung hat. Es soll der Bundesrat dahin wirken, daß die vielfachen Unklarheiten beseitigt werden. Eine solche Befugnis, Zweifel bei der Gesetzesauslegung deklaratorisch zu er⸗ ledigen oder Lücken durch ergänzende Rechtsverordnungen auszufüllen, steht dem Bundesrat an sich nicht zu. Durch das Angestellten— veꝛsicherungẽgesetz ist ihm eine Reihe einzelner Befugnisse zur Aus— führung dieses Gesetzes beigelegt worden. Im übrigen sind teils der Reichskanzlei, teils die Landesbehörden zur Durchführung des Ge— setze befugt und sind innerhalb des Gesetzes Instanzen vorgeschrieben, die nach seinem Inkrafttreten zur Entscheidung über Zweifelsfragen berufen sind.

Soweit nun der Bundesrat Befugnisse hat, hat er sie zum größten Teil schon ausgeübt. Er hat im Juni 5 Verordnungen, die ich hier nicht im einzelnen aufzuführen brauche, zur Durchführung des Gesetzes erlassen. Ihm liegen die Verordnungen über die Einrichtung der Rentenausschůse und Schiedsgerichte vor; sie sind bereits zur Beschlußfassung gebracht worden und werden demnächst veröffentlicht werden. Ebenso liegt ihm der Entwurf einer Kaiserlichen Ver—⸗ ordnung wegen des Inkrafttretens des Gesetzes vor; es ist bekannt daß das Gesetz nach den Wünschen der parlamentarischen Parteien im Reiche bereits zum 1. Januar 1913 ins Leben treten soll. Auch über die Verhältnisse der Reichsversicherungsanstalt zu den Lebensversicherungsgesellschaften in den Fällen, wo die Reichsbersicherungsanstalt Beiträge zur Lebensversicherung an die Lebensversicherungegesellichasten anstelle des teilweise von diesen Beiträgen befreiten Arbeitgebers abzuführen hat, und über die daraus sich ergebenden wechselseitigen Beziehungen ist eine Bundesrats perordnung in der Bearbeitung. In Vorbereitung sind ferner Bundesratsbeschlüsse zur Durchführung des 8 200 und des §z 392 Abs. 4 des Versicherungsgesetzes.

Die Frage der Zulassung der einzelnen Ersatzkassen ist gewiß von großer Wichtigkeit. Hier liegen dem Bundesrat verschiedene Anträge auf Zulassung vor; er hat dazu noch nicht Stellung genommen. Daß einzelne Ersatzkassen frühzeitig einen Antrag auf Zulassung gestellt haben, ist anzuerkennen; andere haben es erst später getan. Da eine gewisse Einheitlichkeit bei der Behandlung dieses Gegenstandes inne gehalten werden muß, sollen die Anträge möglichst gleich⸗ zeitig erörtert werden, und dazu ist der desrat noch nicht gekommen. Wenn es übrigens der Herr nterpellant vorhin als eine besondere Ungefälligkeit oder bureaukratische Schwer— fälligkeit bezeichnet hat, daß die Kasse des Magdeburger Privat⸗ beamtenvereins, obwohl sie im August und dann nochmals im Sep⸗ tember an den Bundesrat geschrieben habe, erst im Oktober Antwort bekommen habe, so ist das sehr leicht zu erklären. Nicht bloß der Reichstag, auch der Bundesrat macht im Sommer Ferien; er ist von Mitte Juni bis Mitte Oktober nicht versammelt. Jedenfalls ist sichergestellt, daß alle diese Gesuche um Anerkennung als Ersatzkasse vor Inkrafttreten des Gesetzes beschieden werden.

Was sonst noch dem Bundesrat zusteht, betrifft Fragen, die nicht dringlich sind, und die erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Be⸗ deutung bekommen. Ich kann wohl darauf verzichtnn, sie hier einzeln anzuführen. Das wesentliche, was vor dem Inkrafttreten des Ge⸗ setzes vom Bundesrat bestimmt werden muß, ist teils bestimmt, teils so weit vorbereitet, daß es vor dem Inkrafttreten des Gesetzes wird bekannt gemacht werden können. Der Herr Reichskanzler hat die Wahlordnung erlassen; die Landesbehörden haben als oberste Verwaltungsbehörden in Preußen am 30. Juli Ausfübrungs— bestimmungen erlassen, soweit es sich um die organisatorischen Grund⸗ lagen, Bezeichnung der unteren und der oberen Verwaltungs⸗ behörden usw. handelt, ebenso eine Anweisung für die Ausgabestellen.

Der Herr Interpellant hat auch noch die Frage der Behandlung der Beamten berührt; er hat hier den Fall der Pensionskasse für Beamte deutscher Privateisenbahnen zur Sprache gebracht. Die ganze Frage der Freilassung der Beamten, sowohl der unmittelbaren Staatsbeamten als der Beamten der Korporationen, der Geistlichen, Lehrer usw. ist in letzter Linie von den obersten Landesbehörden zu entscheiden; der Bundesrat hat in der Beziehung nur zu bestimmen, welches Mindestruhegeld, welche Mindestrente für die Hinter bliebenen gewährleistet sein muß, damit die Befreiung, sei es kraft Gesetzes, sei es auf Antrag des Arbeitgebers, eintreten kann. Da hat nun der Bundesrat bestimmt, daß für die Berechnung dieser Mindest— rente, dieses Mindestruhegeldes diej nige Gehaltsklasse des Gesetzes maßgebend ist, in die der Beamte, wenn er versicherungspflschtig wäre, nach dem Einkommen, das er zur Zeit seiner Befreiung hat, gehören würde. Damit ist die Tätigkeit des Bundesrats erledigt. Aber damit sind noch nicht alle Fragen erledigt; denn die Hauptfrage bleibt: wann ist eine solche Mindestleistung als gewährleistet anzu⸗ sehen, wie weit ist dies z. B. der Fall, wenn der Beamte auf Kün— digung, auf Probe angestellt ist, usw.? In dieser Hinsicht möchte ich zur Aufklärung auch nach außen folgendes bemerken:

Die Bestimmung des Gesetzes, daß den Beamten eine gewisse Mindestleistung gewährleistet sein muß, wenn sie versicherungsfrei bleiben sollen, ist ähnlichen Bestimmungen in 8 1234 der Reichsversicherungs⸗ ordnung nachgebildet, und dieser geht wieder auf den 8 5 des Invalidenversicherungsgesetzes zurück. Zu der Frage, wann eine solche Versorgung als gewährleistet anzusehen ist, hat sich eine reiche kasu⸗ istische Praxis des Reichsversicherungsamts gebildet. Diese Praxis des Reichsversichrungsamts ist in der Anleitung des Reichsversicherungs⸗ amts zur Durchführung der Reichs versicherungsordnung vom 26. April 1912 unter Nr. 26 übersichtlich zusammengestellt. So wie dort, nach denselben Gesichtspunkten, wird man die Frage der Gewährleistung im allgemeinen auch bei den S5 9, 10 und 14 des Angestellten⸗ versicherungegesetzes beantworten müssen; hier sind für die Beant⸗ wortung dieser Fragen Anhaltspunkte gegeben. Wie auf dieser Grund⸗ lage im einzelnen Falle zu entscheiden ist, das ist nach den gesetzlichen Bestimmungen Sache der Landeszentralbehörden, d. h. der zuständigen Ressortchefs oder der von ihnen beauftragten Stellen. Für Fragen,

mir die Interpellation in elner Beziehung von einer nicht ganz rich⸗

1912.

öffentlichen Arbeiten zuständig, und ich kann deshalb den Herrn Interpellanten wegen des Falles der Pensionskasse für Beamte deutscher Privateisenbahnen nur an den Herrn Eisenbahnminister verweisen, durch dessen Vermittlung eventuell auch die in diesem Falle nötige Genehmigung des Buntesrats auf Grund des § 14 Nr. 1 des Gesetzes einzuholen sein würde. Für die Staats eisenbahnbeamten hat der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten bereits im September de⸗ taillierte Anweisungen erlassen. Ebenso sind solche Anweisungen für die übrigen Ressorts in Vorbereitung, für jedes besonders, was nicht ausschließt, daß sich die Ressorts über die zu befol genden Grundsãtze untereinander verständigen.

Daß durch diese Ausführungsverordnungen, auch wenn sie, wie ich glaube dargelegt zu haben, das Inkrafttreten des Gesetzes zum kommenden 1. Januar sicher stellen, nicht alle Zweifel gelöst werden, ist zuzugeben. Das kann auch nicht geschehen, weil eben für die Ent— scheidung der Zweifel in dem Gesetze selber besondere Instanzen ge⸗ schaffen sind: vor allem für alle Fragen der Versicherungepflicht und der Leistungen die Rentenausschüsse Schiedsgerichte und das Oberschiedegericht · Ehe diese nicht in Kraft treten, können die Zweifelsfragen dieser Art nicht endgültig beantwortet werden.

Wenn ich nun trotzdem auf eine Reihe der von dem Herrn Inter⸗ pellanten hier zur Erörterung gestellten Zweifelsfragen eingehe, so ge⸗ schieht es zum Teil, um nachzuweisen, daß bei richtiger Auffassung der Vorschriften wohl die Zweifel für einen großen Teil der Fragen nicht bestehen können (sehr richtig), einige Zweifel auf Mißverständnissen beruhen, die übrigen Zweifel aber nicht so erheblich sind, daß darum die Inkraftsetzung des Gesetzes vor ihrer Behebung mit großen Un⸗ zuträglichkelten verbunden wäre.

Ich halte es für nicht zweifelhaft, daß vom Angestellten auf die Befreiung, die er wegen bestehender Lebensversicherung nachgesucht hat, verlichtet werden kann; das Gesetz enthält nichts, was dem ent— gegenstände. Ich halte es für nicht zweifelhaft, daß Versicherungen bei Werkspensionskassen den übrigen Lebensversicherungen gleichgestellt sind, vorausgesetzt natürlich, daß sie den Versicherten Rechte gewähren, also eine echte Versicherung vorliegt. Ich halte es allerdings hier im Gegensatz zu dem Herrn Interpellanten für nicht zweifelhaft, daß der Arbeitgeber, der Zuschüsse zu einer Lebens versicherung des An⸗ gestellten zahlt, nur dann zur Kürzung der Beiträge, die er selbst der Lebensversicherungsaesellschaft zahlt, um den Aibeitgeberbetiag befugt ist, wenn der Angestellte die Befreiung beantragt, wie das im § 390 vorgesehen ist. Denn § 390 des Gesetzes sagt ausdrücklich:

Angestellte ., für die.... ein Versicherungsvertrag ge⸗ schlossen ist, können auf ihren Antrag von der Beitragsleistung befreit werden.

Und hernach heißt es in 5 392:

Hat der Arbeitgeber zu den Beiträgen für Versicherungen seiner ö (5 3 90) Zuschuͤsse gezahlt, so kann er diese Zuschũsse w

Die Bezugnahme erweist, daß er nur in den Fällen des 5 390 kũrzen kann, d. h., wenn der Angestellte die Freistellung beamragt hat.

Die schwierige Regelung des Verhältnisses zwischen den Lebens⸗ versicherungẽgesellschaften, bel denen der Arbeitgeber, der Zuschüsse ge⸗ leistet hat, seine Prämie kürzt, und der Reichsversicherungeanstalt sind nach dem Gesetz zunächst durch Bundesratsverordnung zu ordnen. Wie ich mir schon zu bemerken erlaubte, ist ein solcher Beschluß in der Vorbereitung. Daß Zweifel bestehen können über die Frage, wie weit Begräbnieversicherungen als Lebensversicherungen im Sinne des F 390 anzusehen sind, wie die Wartezeit für den Angestellten zu berechnen ist, wenn er zunächst auf Grund einer Lebens⸗ versicherung um Befreiung nachgesucht hat, hernach aber auf diese Befreiung verzichtet, gebe ich vollkommen zu. Wie im Falle der Hinausschiebung der Lebensversicherung auf einen späteren Fälligkeitstermin zu verfahren ist, darüber muß ich mich ebenfalls einer Aeußerung enthalten; das wird gegebenenfalls vom Renten⸗ ausschuß, vom Schiedsgericht und Oberschiedsgericht zu entscheiden sein, wenn die Reichsversicherungsanstalt und der Versicherte nicht einig sind. Ebenso wird auch der Rentenausschuß die Zweifel über den Kreis der versicherten Personen, die der Herr Interpellant hier vor— getragen hat, zu entscheiden haben. Es hätte keinen Zweck, wenn ich hier auf die einzelnen Fragen eingehen wollte.

Die Kartenausgabestellen, die, das glaube ich gern, den Kreis der versicherten Personen zunächst sehr rerschiedenartig beurteilt haben mögen, sind ja nicht die entscheidenden Stellen. Ihre Auffassang hat eine gewisse Bedeutung für die Wahl, obwohl auch da gegen die Ent⸗ scheidung der unteren Verwaltungsbehörden noch die Anrufung der höheren Verwaltungebehörde zulässig ist. Aber für die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ist ihre Stellungnahme nicht prãjuditzierlich. Ob jemand zu versichern ist oder ob ihm Ansprüche auf Grund der Versicherung zustehen, wird eben vom Rentenausschuß, Schiedsgericht und Oberschiedsgericht entschieden.

In der Frage der Wahlordnung kann ich dem Herrn Vorredner auch nicht ganz beistimmen; er hat meines Erachtens doch eine Reibe von Zweifeln gefunden, wo keine Zweifel sind. Es steht nun einmal im Gesetz, daß der Arbeitgeber da wählt, wo er wohnt; daran ist nicht zu deuteln. Hat er Filialbetriebe, so kann er an dem Sitz des Filialbetriebes als Arbeitgeber angesehen werden, wenn die Filial⸗ betriebe so beschaffen sind, daß sie selbständige Unternehmungen dar— stellen. Ich glaube, darüber kann kaum ein Zweifel sein.

. Das das Wahlrecht des Arbeitgebers nicht davon abhängt, ob sich seine Angestellten Versicherungskarten haben ausstellen lassen, ist nach dem Gesetz ebenfalls zweifelloz. Daß die Befreiung des Angestellten auf Grund einer Lebeneversicherung gemäß 8 390 ihm nicht das Wahl⸗ recht nimmt, ist gleichfalls nicht zweifelhaft; denn er ist versichert, wenn auch nicht zur vollen Höhe. Ich bin in diesem Punkte in Uebereinstimmung mit dem Herrn Interpellanten. Aber ich glaube, diese Zweifel sind durch falsche Auslegung des Gesetzes enistanden, und davor wird man kein Gesetz schützen können, auch wenn man noch so lange Zeit zu seiner Verabschieduug braucht, daß es gelegentlich

die die Eisenbahnangestellten angehen, ist also der Herr Minister der

falsch interpretiert wird.