1912 / 265 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Nov 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Der Herr Interpellant hat sich dann mit dem preußischen Ministerialerlaß vom 30. Juli d. J., der von meinem Ressort aus. ging, befaßt; er hat darin einen Widerspruch zu finden geglaubt: an der einen Stelle sei gesagt, die Aufnahmekarte sei zu unterschreiben, an einer ant eren Stelle wieder nicht. Da muß ich leider dem Herrn Vorredner sagen: das ist ein Mißverständnis, an dem er selbst oder derjenige, der ihn informiert hat, nicht ganz unschuldig ist. Die Erklärung, welche von dem Angestellten, und die Bescheinigung, die von der Ausgabestelle zu unterzeichnen ist, haben gemeinschaftlich die Ueberschrift „Antrag nach 390“. Nur wenn es sich um eine Befreiung wegen genommener Lebensversicherung handelt, sind die beiden letzten Absätze, der eine von dem Angestellten, der andere von der Ausgabestelle, auszufüllen, sonst nicht, und damit beseitigen sich die Widersprüche, die der Herr Vorredner in dem Erlaß zu finden geglaubt hat.

Richtig ist, daß in den Aufnahmekarten, deren Formular übrigens vom Bundesrat festgestellt und von mir nur weitergegeben ist, nicht der Fall besonders vorgesehen ist, daß nach dem 5. Dezember 1911, aber vor dem Inkrafttreten des Gesetzes, eine Nachversicherung statt⸗ gefanden hat; das schließt aber nicht aus, daß an der Stelle, wo von dem Versicherur gsverhältnis die Rede ist, auch diese Nachversicherung eingetragen werden kann. Man hat das wohl als Ausnahmefall beßandelt und in dem Formular deshalb nicht besonders zu erwähnen für nötig gehalten. Wenn in dem Formular verlangt wird, daß nicht nur die letzte Prämienquittung, sondern die für 1911 und die für 1912 vorgelegt werde, um den Fortbestand der Lebensversicherung zu beweisen, so ist das wohl gerechtfertigt; denn es muß der Nachweis geführt werden, daß die Versicherung während der ganzen Zeit be⸗ standen hat. Dieser Nachweis ist doch nicht durch die Vermutung zu führen: die letzte Lebensversicherungsprämienquittung würde nicht ausgestellt sein, wenn nicht aach die vorjährige bezahlt wäre. Es ist recht wehl möglich, daß die Versicherung inzwischen aus irgend einem Grunde unterbrochen worden ist.

Meine Herren, ich möchte Sie mit weiteren Einzelbeiten hier nicht aufhalten, zumal solche sich nicht für das Plenum eignen. Ich weiß nicht, wieweit ich bei der Erörterung von Einzelfragen auf volles Verständnis rechnen könnte; denn ich glaube den Migliedern des hohen Hauses nicht zu nahe zu treten, wenn ich annehme, daß sie nicht alle so tief in die Einzelheiten des Angestelltenversicherungs ˖ gesetzes eingedrungen sind, wie der Herr Interpellant. Aber eines möchte ich doch noch zum Schluß sagen: die Zwelfel, die hier nicht gelöst worden sind, machen den Beteiligten gewiß eine Reihe von Unbequemlichkeiten, die besonders schmerzlich wohl auch die debent versicherungsgesellschaften empfinden werden, deren Wirkungskreis überhaupt durch dieses Gesetz eingeschränkt ist, und die weder mittelbar noch unmittelbar für sich einen Vorteil von diesem Gesetz erhoffen. Aber man darf doch deshalb, weil diese Zweifel nicht gelöst sind, den beteiligten Faktoren keinen zu großen Vorwurf machen, insbesondere auch nicht deshalb, weil die Aus= führungsbestimmungen zum guten Teil erst im letzten Viertel dieses Jahres ergehen. Wie bereits der Herr Vorredner erwähnt hat, fällt die Durchführung dieses Gesetzes zusammen mit der Durchführung der Reiche versicherungs ordnung, und die Beamten der Zentralbehörden, die bei dem Angestelltenversicherungsgesetz mitzuwirken haben, haben auch zum Teil bei dem anderen mitzuwirken. Sie sind durch dle Ausführung der Reichsversicherungf ordnung scharf in Anspruch ge— nommen, und es haben vielfach zu ihrer Unterstützung Hilfskräfte herangezogen werden müssen, die nun selbst erst von neuem sich in die Materie einarbeilen mußten. Daß eine so schwierige Materie, auch wenn sie mit noch so viel Sorgfalt vorbereitet wird, immer Zweifel offen läßt, ist nicht zu vermeiden. Das liegt nicht bloß in der Mannigfaltigkeit der Lebensverhältnisse, in die dieses Gesetz eingreift, es liegt auch in der ganzen Gesetzgebungẽtechnik, in dieser abstrakten Gesetzgebungssprache, die wir in den letzten 40 Jahren uns angewöhnt haben (sehr richtig!, die zwar dem Juristen nachher die Anwendung des Gesetzes erleichtert, die aber dem Laien, der durch das Gesetz betroffen ist, zweifellos das Verständnis des Gesetzes erschwert.

Auf alle Fälle, das Gesetz ist verabschiedet, es tritt am 1. Januar in Kraft. Es hilft jetzt nichts, zu klagen, es kommt darauf an, daß alle Beteiligten und das gute Vertrauen habe ich sowohl zu den Angestellten, wie zu den Arbeitgebern loyal an der Durch⸗ führung dieses Gesetzes mitarbeiten. So viel Schwierigkeiten noch entsteben mögen, sie werden in einigen Jahren überwunden sein. Auch das Invalidenversickerungsgesetz hat einige Jahre gebraucht, bis es sich wirklich in allen Kreisen, für die es bestimmt war, durchgesetzt hat. Sind aber die Schwierigkeiten überwunden, dann ist doch ein großer Schritt vorwärts getan dadurch, daß mehr als einer Million Angestellt n eine gewisse Sicherung auf gesetzlichem Wege für den Fall der Berufsunfähigkeit und den Hinterbliebenen für den Fall des Todes des Ernährers gewährt worden ist.

Auf Antrag des Abg. Hirsch⸗Essen (ul.) findet Be sprechung der Interpellation statt.

Abg. von Jacobi (kons.): Meine politischen Freunde stehen auf dem Standpunkt der Interpellanten, daß die Angelegenheit der Privatangestellten bier zur Sprache gebracht werden muß, weil Tie Ausführung dieses Gesetzes zu einem Teil den Landesbehörden übertragen worden ist. Wir sind den Interpellanten dafür dankbar, diß sie die Angelegenheit hier vorgebracht hiben. Auch uns ist es bekannt, daß sich die Aangestellten da über beklagen, daß über die Ausführung des Gesetzes so lange Unklarheit berrscht, ins⸗ befondere wissen die Angestellten nicht, ob sie unter das Gesetz gebören oder nicht. Eine weitere wesentliche Frage ist die⸗ senige der Eröatzkassen. Auch in dieser Beziehung sind uns viele Klagen bekannt. Man weiß nicht, welche Ersatzkassen zugelassen werden sollen und welche nicht. Im Namen meiner politischen Freunde bitte ich die Staatsregierung, die Frage der Ersatzkassen us lichst woblwollend zu prüfen. Wir bedauein, daß die vorgebrachten

Fälle vorgekommen sind. Wir alauben, daß die betreffenden Be⸗ hörten nicht willkürlich gehandelt haben, sondern daß, diese Vorfälle durch die Macht der Verhältnisse gekommen sind. Wir bitten die Staatsregierung, darauf hinwi ken zu wollen, daß die Ausführung des Gesetzes möalichst so geschieht, daß die materi'llen Interessen der Angestellten genügend berücksichtigt werden. Ich stimme dem Staats⸗ fekectär darin bei, daß es schwierig ist, die einzelnen Fragen bier im Plenum zu beraten. Es ist aber der dringende Wunsch aller Kreise, nach und nach mönlichst klare Verhältnisse zu schaffen.

Abg. Dr. Wagner Breslau (freikons.): Nach Ansicht meiner Freunde haben wir keine Kritik an dem Gesetz im ganzen zu üben = das ist Sache des Reiche tags —, ebenfowenig die unleugbaren Unstimmigkeiten im Gesetz zu beheben. Die Fassung einer etwaigen Jobelle, die nicht lange auf sich warten laffen wird, ist auch Sache

' z 2 . an l1lasi xen 22: 2FAsse s Reickstag? wir haben keine Veranlassung, den Reichstagskollegen Cd 9e, ng 1 d . 8 8

Wir können uns für die Mängel inserefsieren, als die Ausfübrung kommunale und Is Bundesstaat int Bestimmungen, es wünschenswert, die Ersatz⸗ allzugroße Schwierig⸗

hier erhebliche Vorarbeit zu leisten. des Gesetzes allerdin s desselben durch Bebörte sonstige Behörden zu geschehen

gs insoweit

n des Bundes staats, durch

die zu beanstanden sind; pfleglich zu bebandeln und 3 Geschaͤft, Ersaz⸗ ch die Neichsver⸗ sehr ins Detail geht und unter ungen in dem ganzen Kassenwesen vielfach zweckmäßiger sein wird, als ssen für ihre An⸗ Preußen berührt erung sehr. Danach Dienste des Reichs, einer Gemeinde oder oder Angestelltenver⸗ Anwartschaft aul age nach den Gehaltẽklasse der als öff Religionegesellschaĩten, en oder Anstalten. Sie umfassen alle behörd⸗ weiblichen Beamten? i Ter zweiten Lesung die Schwierig⸗ Beamtenverhältnis der weiblichen ibr Verhältnis zu dem

zußerst undankbare Aufsicht dur

wirkt haben. Es ist beinahe ein kasse zu sein, weil man der staändiger sicherungsanstalt unterworfen ist, die

Umständen recht unbequeme Aend mit sich bringen wird, sodaß es

Zuschußkasse das zu leisten, gebbrigen Segensreiches geleistet h 9 über die Befreiung a Betrieben

bisherigen Ka auch der 8 von der Versich sind versich rungsfrei die ir eines Bundesstaats, eines Gemeinden eines Trägers der reichsgesetzli sicherung Beschäftigten, und Hinterbliebenenrenten im vom Bundesrat Das Gleiche gilt für die en anerkannten er an öffentlichen Schul also sehr weit u aber mit den

Sätzen einer gewährleistet entlich rechtliche sowie für Lehrer Diese Be⸗

festzusetzenden

Korporatioꝛ und Erzieh stimmungen greifen lichen Beamten usw. Wie wird es Der Abg. Cuno hat im Reichstage b keiten dargelegt, wenn m Beamten zu Angestelltengesetz Beziehung stellt. berechtigung währt, es ist a

tzten Behörde und

te lebenslänglich mit Pensions⸗ ibnen ein Ruhegebalt ge⸗ daß weibliche unverheiratete vinterbliebenenrente t Kindern nicht angestellt. ein uneheliches Kind bekommt, erentuell der Angestelltenversicherung hörde würde jedenfalls die chten entlassen.

Wenn weibliche Beam ber nichts davon gesagt,

Praris werden Witwen mi aber eine unverheiratete Beamtin unterfällt dieses Kind Reichs versicherungsordnung aber

Beamntin wegen groben Verstoßes zeamtinnen und

gegen die Amtepfli Schullehrerinnen. In demselben die katholischen Geistlichen steben, nicht spricht. Im Reichstage wurde löͤsen wären, Regierungskomm eien erwogen, Schwierigkeit Anstellungẽvertrã Frauen ni

bei denen man Dieses Problem hingewiesen, wenn das Gesetz issar sagte aber

Verhältnis dürften die im allgemeinen von Hinter eine Lösung finden.

e Widersprüche unbedingt zu bschiedet werden solle. diese Schwierigkeiten s

ge beseitigen lassen. icht aus der Hinter⸗ würde den Es kommen hier als ind der Eisenbahn mindeftens ist einmal ein Ausfall von der eintreten würde, leich sie keinen An rden sollten. Es wurde llen Gebarung Die finanziellen Im Sinne der emanzi⸗

Jedenfalls sagte er, daß man Fliebenenversicherung ausschließen samten Aufbau des Gesetzes ändern. als Beamtinnen der Post 1600 660 Personen in Betracht, und es etwa 20 Millionen berechnet worden, diese Beamtinnen und Lehrerinne benenrente haben, denne ß das direkt eine Sch telltenversicherungsgesetzes Erwägungen sind daber nicht unw pierten Frauenrechtlerin

ch befreit werde l adigung der sinanzie bedeuten würde.

eigentlich das

Reichsversicherungsordnung, tli Hinterbliebenen⸗

äasse, denn wenn nterbliebene da sein; en weiblichen Personen spektlve lehne ich durch ohl die richtige, eloͤst werden. d dafür vorbildlich sein. für die Bundesst die Lehrerinnen. hrerinnnen

Mutterschaft enthalten in rente gewährt werden soll, könne man den unverbeiratet Kinder zu baben. berige Praxis ist doch n bung muß g erungsamts wir finanzieller Bedeutung

der Beiträge für

nicht verschränken,

Widerspruch in der ie Entscheidung des Reichs⸗ Dieser Punkt ist von aaten und die

weitgehender . ö Es könnte

Kommunen wegen ihre künftigen Pensionen vorgesehen sind.

Beamtinnen, 3. B. beziehen können;

das Angestelltengesetz cht gekannte Häufung, daß eine dreifache Pensio sverhältnis angestellt sind, Invalidenrente sid nach dem Angestellten⸗

cherungkordnung Es ist eine früber ni einer Versicherungsanstalt, wenn sie auf Probe im Kündigung sie versicherungspflichtig

Reichs versicherungsordnung; gesetz versicherungspflichtig Inspruch auf Invalidenpension; auf Lebenszeit Pension für die Beamtinnen nicht die Beamtinnen hohen Pensionen gelangen. kommen die Ko denen sie rechtlich nicht eine Hinterbliebenenversich sie dann Beiträge dafür zahlen? Hinterbliebenenversicherung

ferner sind

ie bei Anstellung Auch wenn die Behörde ersicherungsbeiträge zu ihre Versicherung fortsetzen, 8 nicht, aber wie zu zahlen, zu Namentlich wenn rum sollen hätte die auf die entfallenden

Ich mißgönne ihnen da mmunen und Behörden dazu, Beiträge mehr verpflichtet sind? erung nicht in Fr Der Reichstag weiblichen Beamten werden ja die instanziellen En ber der Punkt muß er . Lösung kommen,

age kommt, wa

wogen werden. ohne in weitere Die Handelskammer ie Fraktionen auf eine Menge Es wird da als Härte ten Personen, Ge⸗ erungspflichtig sind. n und hat sich solche Verabredungen gelte Häufung

scheidungen abwarten, a boffe, daß wir zu einer friedlichen Erwägungen über die Fra in Sorau hat in einem Amchreiben an d Unstimmigkeiten zeichnet, daß die gegen fteien sellschaftsdamen, Das ist aus der Reichsversicherung Wer unvorsichtig genug trifft, muß die Folgen tragen. mehrerer Aemter Für dieses Gesetz h das frühere

uenfrage ein

hingewiesen. Unterhalt beschäftig dausdamen usw., nicht versich Ssordnung übernomme die dort bemän ird sich schwer ändern lassen. Reichsversicherung?⸗ esetz, das jetzige vierte oͤsterreichische Gesetz⸗ 1906. Daß aus dieser Mischung ist klar. Diese Versicherung auf wäre ein gangbarer Weg ge⸗ alidenversicherung stehen, Invaliden⸗ eueintritt in die Angestellten⸗ Novelle wird in kurzer Zeit unaus⸗ ir getrost dem Reichstage

in einer Person w aben Pate gejJ Invalidenversicherungg Buch der Reichsversicherungsordnung gebung für die Privatangestellten von Ünftimmigkeiten hervorgehen mußten, die Invalidenversicherung aufzub wesen, zumal da viele, die un Angestelltenversicherung versicherung wird häufig nebe versicherung fortgesetzt. bleiblich sein.

tanden die

ter der Inv

ese Arbeit können w

Das Gesetz regelt eine sehr allen sozialpolitischen Gesetzen ist Schwierigkeiten und Unstimmigkeiten ge— Gesetz als solchem eine ab⸗ spolitische Tat für Deutsch⸗ ch darauf aufmerksam, daß Er und seine schuldig wie wir. Wir e isse Bewegungs⸗ bestimmungen den Ver⸗ ist es sebr schwierig, Vorberatung zu

haben sehr fleißig chte ich aber auch meiner⸗ Partiemeister und aufgenommen zu ebenso ist es bei aschinenschreibern g ibrer Tätigkeit eine ge⸗ Ger achtnigzarbeit notwendig. Be⸗

Giesberts Gentr.): schwierige Materie. Und wie bei man natürlich auch bier auf Es ist deshalb ungerecht, an dem fällige Kritik zu üben, dessen land gewesen ist. Den Abg. seine Kritik ganz und gar ni sind an diesem Gesetz seineizeit gerade dem damit sich die

laß eine sozia Beumer mache i cht am Platze ger tz genau so mit Bundesrat eine gew fceiheit gelassen, Ausfũhrungs bältnissen anpassen können. die geeigneten Kräfte zur kommen? die bisher damit Eine Reibe von Wünschen n So stellen die s Spulmeisser das Verlangen, auch Sie üben ja auch eine den Stenographen und Stenogra und Korrektoren. wisse Geistes und ganz besonders

Durchfübrung und betrauten Personen

ogenannten dieses Gesetz Art Aufsicht aus.

hinzufügen.

Sie haben zur

treffs der Befreiung von der Beitragspflicht für einzelne Beamte, die sonst unter dieses Gesetz fallen würden, ist ja schon nach einer Formel gesucht worden. Auch bat man sich auf die Anstellung auf Privat. bertrag vielfach geeinigt. Für die Freihaltung von der Beitragẽpflicht felt? man aber nur die Anstellung auf Lebenszeit gelten lassen. Bedauerlich ist es, daß ein Beamter, der unter dieses Gesetz fallt, wenn er aus irgendeinem Grunde später aus seinem Amte aus- scheidet, dann wie er mit der Versicherung neu anfangen muß. Da müßten sich doch Bestimmungen treffen lassen, nach denen er seinen erworbenen Anfpruch ohne weiteres in die neue Stellung mit über⸗ nehmen kann. Es wäre ja besser gewesen, diesen Paragraphen nicht in das Gesetz einzufügen, da ich auch der Ueberzeugung bin, daß er viele Unzuträglichkeiten herbeiführen muß. Aber dieser Paragraph ist infolge eines Kompromisses entstanden, wie es. ja. bei jedem anderen Gesetz auch akschiebt. In neuester Zeit ist es nun Sitte geworden, die Wohltaͤtigkeits und Pensionskassen der Beamten und Angestelltenvereine und verbände als Lebensversicherung aufzu⸗ faffen. Das hat man 3. B. den Kruppschen Werkpensionskassen gegen⸗ über getan. Die Rückzablung der geleisteten Beiträge in dem Falle, daß ein Beamter oder Angestellter die freiwillige Versicherung wieder aufgibt, muß anderweit geregelt werden. Am liebsten hätte ich es gesehen. wenn man die Lebens verficherung überhaupt, ganz 4us⸗ geschlossen hätte, denn es genügt doch nicht, daß ein An⸗ gestellter sich mit 2 3000 Talern versichert, um. ihm alle die Borteile zukommen zu lassen, die das Gesetz ibm bietet. Auf jeden Fall hätte man die Summe viel höher heraufsetzen müssen. Aber die Sicherheit, daß der Versicherte zu seinem Gelde kommt, bietet ihm das Gesetz nicht, das solche Policen als Eisatz zuließ. Ich boffe, daß der Bundesrat zur Durchführung des Gesetzes sich mi den Interessentenperbänden der Arbeiter und Arbeitgeber verständigt, wie Ties auch vor Einbringung der Vorlage geschehen ist. Die große Mehrheit der Privatangestelltenverbände hat sich erfreulicherweise auf den Boden des Gesetzes gestellt, und nur eine kleine Gruppe von An⸗ gestellten hat sich noch nicht mit dem Gesetz ausgesöhnt. Hoffentlich wird das Gesetz in der Praxis segensreich wirken.

Abg. Dr. Mugdan (fortschr. Volksp.): Ich war davon angenehm überrascht, daß der Interpellant eigentlich sehr wenig Vorwürfe gegen das Gesezz erheben konnte. Mir schien eigentlich das vorgebꝛachte Material überhaupt kaum genügend zu sein, um zu interpellieren. Der Interpellant konnte kaum ein Dutzend Fälle vorbringen. Er glaubte die Fehler des Gefetzes darauf zurückführen zu können, daß der Reichstag außerordentlich schnell gearbeitet habe. Kein Vorwurf ist unberechtigter. Wie der Minister Sydow schon hervorgehoben hat, reichen die Vorarbeiten für dieses Gesetz auf mehr als ein Jahrzehnt zurück. Das Gesetz ist auf Grund der Vorarbeiten der Arbeitgeber und Angestellten zustande gekommen, und auch im Reichstage hat es eine große, mühevolle Arbeit verurfacht. Konfervative, Jentrum, Sozialdemokraten und Liberale haben einträchtig zusammengearbeilet. Gem hat das Gesetz Fehler, aber welches Gesetz hat sie nicht? Tas Invalidenversicherungsgesetz wäre niemals zustande gekommen, wenn sich nicht Fürst Bismarck mit seiner vollen Autorität dafür eingesetzt hätte. Bei dem ersten Invalidengesetz war ein großer Teil der Rechten, des Zentrums und meiner Freunde entschieden dagegen, und kaum neun Jahre später wurde eine Novelle zu diesem Gesetz einstimmig angenommen. Ich habe die feste Ueberzeugung, das auch das Versicherungsgejetz für Angestellte sich in kurzer Zeit dieselbe Beliebtheit erwerben wird wle das Invalidengesetz. Der Abg. Beumer meinte, daß über die Versicherungspflicht Ei alb Zweifel entstehen könnten, weil die Gesetzgebung davon abgeseben hat, den Begriff Privatangestellter genau zu definieren. Die Erfahrungen, die Sesterreich mit einem anderen System gemacht hat, berechtigen wirkich nicht dazu, das nachzumachen. Gewiß sind Zweifel entstanden, ob 3. B. die Maschinenschreiber versicherungspflichtig sind. Der Kreis der ver⸗ sicherungspflichtigen Personen muß ja sehr weit gezogen werden. Es fragt sich da, ob z. B. die Krantenpfleg rinnen unter das Gesetz fallen. Zweifel sind auch entstanden, wieweit die Journalisten in das Besetz einzubezieben sind, Das Wort Journalist deckt verschiedene Bezeichnungen. Das Wort Zeitungsschreiber trifft die Sache nicht ganz, es hat einen etwas gehäassigen Beigeschmack, auch das Wort Tagesschriftsteller nicht. Gewiß ist ein großer Teil der Herren Journalisten verficherungspflichtig, aber nicht alle, die für eine Zeltung schreiben. Merkwürdig ist, daß nicht nur Redakteure, nicht Rur Tagesschriftsteller, sondern auch die Korrespondenzbureaus ver- sicherungepflichtig sein sollen. Man hat diese als Stofflieferanten bezeichnet. Ich habe bisher darunter eigentlich etwas anderes ber⸗ standen. Nach meiner Meinung kann man die selbständigen Leiter von Korrespondenzbureaus unmöglich als versicherungẽ⸗ pflichtig bezeichnen. Das sind selbständige Gewerbetreibende und nicht Angestellte; im etwa bevorstehenden Nechtsstreit wird dies wohl auch anerkannt. werden. Daß dis EGeseßz den Arbeitgebern Schwierigkeiten macht, ist selbstverständlich. So sind 3. B. die Klawierlehrer der Trpus derjenigen Angestellten, die mehrere Arbeitgeber haben. Der Interpellant bätte aber, bevor er diefes Beispiel anführte, besser getan, den s 202 des Gesetzes durchzulesen. Dann hätte er gefunden, daß das, was er so getadelt bat, nur geschehen wird mit Genehmigung des Bundesrats. Der Bundtsrat kann anordnen, daß die Beiträge der Angenellten, die verschiedene Arbeitgeber haben, nur durch Postschecks gezahlt werden. Das ist eine sebr gute Maßregel. Bei der Invalidenversicherung sst es leider nicht so. Viele Arbeitaeber erinnern sich nicht der Pflicht, die sie gegen ihre Privatlebrer haben, eine Invalidenmarke zu kleben. Es sind ihnen die paar Pfennige zu viel. Auch ein anderer von dem Abg. Wagner er hobener Ein⸗ wand ist nicht stichhaltig. Ein Klavierlebrer, der 20 Arbeitgeber hat, kann auf seine Aufnahmekarte sich 20 Versicherungstarten nehmen und jedem Arbeitgeber eine befondere Versicherungslarte vorweisen, sodaß der eine Arbeitgeber nicht weiß, was der andere bezahlt hat. Der Angestellte wird also keinen Nachteil haben. Ein großer Teil Des Reichstages war überhaupt gegen jede Befreiung von der Angestelltenversicherung, und ich kann dem Abg. Beumer verraten, daß auch unter seinen engeren Parteigenossen so böse Leute gewesen sind. Schließlich hat man sich in der Kommission geeinigt und die Ersatzkassen anerkannt, aber nur unter der Bedingung, daß die Mitglieder der Etsatzkassen gegenüber den bei der Reichs⸗ anstalt Verficherten nicht den geringsten finanziellen Nachteil hätten. Wenn die Reichsversicherungsanltalt von der ‚Gonkordia“ den Nach⸗ weis verlangte, daß der betreffende Vertrag vor dem 5. Dezember 1911 abgeschlossen war, so läßt sich dagegen nichts sagen. Sie hätte pflichtwidrig gebandelt, wenn sie es nicht getan bätte. Wir waren damals im Reichstage mit den verbündeten Regierungen der Merung, daß es nicht genüge, daß vielleicht vor dem 5. Dejember 191 I pérabreket würde, daß der Vermrag geschlossen würde, sondern daß die Befreiung nur dann eintreten solle, wenn der Verttag am 5. Dezember 1911 bereits abgeschlossen sei. Die betreffende Lebent⸗ versicherungsgesellschaft an deren Reellität ich natürlich nicht zweifle, mußte alfo den Beweis mühren. (Zuruf des Abg Dr. Beumer.) Wenn sie diesen Beweis geführt bat, mußte die Reichs versicherungs⸗ anstalt dies ohne weiteres anerkennen. In einer anderen Beziehung wäre allerdings eine Abhil!e notwendig. Es ist der Fall angeführt worden, daß unter Umständen jemand seine Veisicherungspolice ver⸗ pfänden kann. Am besten könnte das Gesetz über den Versicherungs⸗ bertrag von 1908 dahin geändert werden, daß solche Policen nicht

verpfändet werden dürfen. Die Bestimmung Über die Versicherung

der Frauen in der Reichsversicherungs ordnung ist einwandsfrei und läßt sich nicht deuteln, und das Reichs versicherungsamt bat sich insbesondere dahin ausgesprochen, daß nach diesem Gesetz auch die Lehrerinnen ver— sichert werden müssen. Herr Giesberts sollte bei seinem großen Ein= fluß im Reichstag die Idee dort welterverfolgen, daß den Personen, bie einmal versicherungefrei gwesen sind, dann aber infolge Wechsels der Stellung in die Versicherung hineinkommen, wenigstens die Zeit, die sie befreit waren, so angerechnet wird, als ob sie versichert gewesen wärn. Hert Giegberks fann doch mit seinen Freunden im Reichstag einen solchen Antrag stellen., und bei dem ausgezeichneten Verhälinis feiner Freunde ju, der Nechten werden sie die Mehrheit haben. Sie werden wahrscheinlich auch die Unteistützung vieler Herren der

nten bekommen. Wenn man jetzt von verschiedenen Gruppen der estellten und der Arbeitgeber klagen hört, welche ungebeuere Taft Acbeitgeber und die Augestellten haben, o passierl em Tage, daß mir einmal eine Perron bittere K die unglücklichen Maschinenschreiberinnen nicht v ächlig sind, und dann eine andere Person mir darüber klag J ebeuere Ausgabe die Angestellten haben. Das ist bei allen Ver⸗ erungsgesetzen so gewesen. Wir haben diese

mehr als 30 Jahren, und bisher ist das

Hh nicht untergegangen, die Industrie ist nicht unt Han delsangestellten sind nicht untergegangen. i mt das deutsche Vaterland nicht in Gefabr. Wenn das Gesetz ler bat, so ist es eben jetzt nicht mehr so, daß Pallas mal vollständig gewappnet und gespornt aus dem Ko rs hervorgeht. Jeder Mensch und jeder Gegenst „heiten. Bas den sche Volk muß. sich über die ses G ist jwéeifellos eine Erweiterung der sozialpolitischen Fürsorge. Abg. Dr. Wendlandt (nl): Die Praxis, die sich beraus⸗ nicht vereinbar. Ausführung des

ilten' scheint, ist mit dem Sinn des Gesetzes r frühere Abg. Böttinger hat gemeint, die setzes ergebe, daß die Ersatzkassen nur zum

getz aufgenommen sind, um Beruhigung zu schaffen. sgner wünschte mit Recht, daß Die Ersatzfassen

elt werden sollen. Es ist ein praktischer

Lusführungsbestimmungen immer im Zusammenhang teressenten, Arbeitgebern wie Angestellten, entworfen itt ein Uebelstand, daß es gegen Entscheidungen des Rechtsmittel gibt. Ein Uebelstand des Gesetzes, der abe f atur der Materie liegt, ist es, daß die Versicherung gewissermaßen

e grenzenlose nach oben wie nach unten ist. Eine Frage ist es, die Angestellten der Handelskamm ra, der großen industriellen Dienstvertrages r vielmehr unter dem des Vertragsverhãältnisses I, so haben z. B. die Diplomingenieure beschlo Wahlen nicht zu beteiligen, weil sie nicht in die icht einbezogen werden wollen. Dieselbe Frage „Angestellten der Konsulate und Gesandtschasten. Beamten, die in einem kündbaren Verhältnis

erbände usw. unter dem Gesichtspunkt des

2

r pensionsberechtigt sind, ist im preußischen Landes õkonomie⸗ enim darauf hingewiesen worden, daß das Gesetz echt, rung der Bezüge dieser Beamten führen könne, und daß vor⸗ eichtlich bei den Landwirtschaftskammern nicht mehr das Material Der springende nnkt ist, ob bei den Beamten, die zwar pensionsberechtigt, on anerkannt

handen sein werde, wie man es bisher gehabt habe.

indigung angestellt sind, die Gewährleistung der Pensi den kann. Würde sie anerkannt, so wäre der Willkür Tor und ir geöffnet, denn dann könnten die Beamten die Versicherung ebnen. Eine Deklaration des. Gesetzes herbeizuführen, war reE unserer Interpellation. Die Mahnung des Meinisters an die mionalliberasen war nicht am Platze. Wir müssen dahin taltet werden, wie sie nach

5 die Ausführungsbestimmungen so ges e der Sache geftaltet werden sollen.

*

Abg. Dr. Mizers ki (Pole): Auch in meiner Heimatprovinz ankäßlich der Ausführung des Gesetzes erhebliche Klagen laut rden. Die Maschinenschreiber hat man zur Versich i Ich kann das in Uebereinstimmung mit de

Abg. Leinert (Soz.): Von diesem Gesetz wie von einer großen salpolitischen Tat zu reden, ist doch nicht angebracht. mn zustande angesichts der bevorstehenden Reichstagswahlen; der Abg. zberts hätte eher sagen können, es sei eine große parteipolitische Versicherungs⸗

gewesen. Was die Befreiung bon, der 1 w

betrifft, fo bitten wir den Minister, oweit er zuständig ist, dahin zu wirken,

—— *

gestellten hereingekommen. gen. Darauf läuft ja namentlich das gan bandes deutscher Industrieller hinaus.

20 ö * D 23

Minister würde erklären, er wol

nge zulassen, so freue ich mich, daß eine solche Erklärung nicht abge⸗

ken worden ist, und hoffe, daß die Fabrikskassen möglichst ausge⸗ sossen werden. Der Minister hat die verspätete Herausgabe der 'sratsberordnung zu entschuldigen versucht. Dennoch hätte man warten können, daß z. B. die Wahlordnung früher publiziert worden te. In dieser, vom Reichskanzler etlassenen Wahlordnung ist u. a. Begriff enthalten, der im Gesetz nicht vorkommt; es ist tatsä

sagt, daß wahlberechtigt als Arbeitgeber nur solche Arbeitgeber seien, nicht selbst versicherungspflichtig sind. Im Gesetz steht das Gegen⸗ Die Absicht des Gesetzes ist, daß die Angestellten unbeeinflußt ihlen können, daß der Kreis der Angestellten nicht beeinflußt wird ich solche Personen, welche zugleich Versicherte beschäftigen.

*

——

J

1

den Kreis der Versicherten nach unten abgrenzen. ler

nden können, gehen j

*

ks sind aber gerade die, die das Wahlrecht und die Wählbarkeit halten, das geht doch nicht an. Daz Gesetz ist von allen Parteien vo Diese haben er nur zugestimmt, weil es Bestimmungen enthält, die bei weit⸗ iger Auslegung gestatten, daß einmal diese Privatangestelltenver⸗ erung mit der' sckon bestehenden allgemeinen Versicherung. zu. mengelegt wird. Wenn jetzt ein höher bezahlter Arbeiter mit einem niger besolbeten Priwatangęstellten in demselben Betriebe tätig ist d siebt, daß diefer durch seine Versicherung größere Vorteile hat, so z befonders die Erreichung der Altersgrenze mit s5 Jahren, dann die Agifation nicht aufhören, ehe nicht auch die Arbeiter diese sehltasen bekommen haben. Und dann ist der Augenblick gekommen

genommen worden, auch von den Sozialdemokraten.

lage erhebt, ersich rungs⸗

Gesetzgebung Deutsche Reich

ergegangen,

Athene auf

and hat Kinder⸗ Gesetz freuen,

pfleglich be⸗

Bundesrats aber in der

Versicherungs⸗

zu einer Ver⸗

rung nicht n Abgg. Gies⸗ und Dr. Mugdan nicht für richtig halten. Auch bezügli der Vertrauensmänner sind große Unklarheiten vorhanden.

nigen, welche nicht verpflichtet, aber berechtigt sind, sich zu versich keine Mitwirkung bei der Wahl zu; das müßte geändert we

= 3

*

Das Gesetz

daß die Vor⸗ fsetzungen dafür bis ins einzelne genau geprüft nickt später eine völlige Versicherungsfreiheit insofern eintritt, versicherungspflichtigen Angestellten ihre Rechte aus dem Gesetz lig verlieren. Namentlich muß hinsichtlich der Verpfändung der dice strengste Kontrolle ausgeübt werden. Die Befreiung von der nicherungspflicht liegt nicht im Interesse der Angestellten, sondern rin dem der Arbeitgeber. Es wäre deshalb besser, wenn das Gesetz Be⸗ zen überhaupt nicht vorsähe; sie sind ja auch nicht auf Antrag der m übrigen bitten wir, die Privat⸗ ions, die Werks- und Fabrikskassen nicht besonders

Bestreben des ie „unerträgliche Unge⸗ eit“, wobon die Interpellation spricht, ist nur vorhanden bei den tbeitgebern, die ihre Werkskassen dem Bundesrat als Ersatzkassen brfeblen wollen. Wenn der Abg. Beumer vielleicht erwartet hat, le diese Kassen im weitesten Um⸗

setz will nur Versicherte umfassen. Die Arbeitgeber e Beiträge per Postscheck einsenden. Veränderungen derungen sind aber bei der Reichsversicherungsanstalt selbst anzu⸗ Die Veränderungen müssen auch stets mit de lung zusammen den Beitragsstellen angezeigt werden, Ei aber die Reichsversicherungsanstalt, die demnach allein in Frage mt. Es wäre besser gewesen, wenn diese Veränderungen be teren Verwaltungsbehörden hätten eingereicht werden iese können sie sofort auf. ihre Richtigkeit prüfen, so muß sie erst Reichsversicherungsanstalt an diese Behörden senden.

r Beitrags⸗ Eine solche

Das Gesetz Kr er Es wäre wert⸗ diesen Kreis aber immer mehr zu erweitern. MMugdan machte einen Vorschlag, der nicht ausführbar ist,. B. ein Klavierlehrer, der auf 15 Stellen Unterricht gibt, sich überall E Karte ausstellen läßt, so müßte es doch sicher Befremden er nn er gleich im ersten Jahre an einer anderen Stelle die I. 15 vorlegt. Nach dem Abg. Dr. Wendlandt schämt sich eine sisse Kategorie geradezu, versicherungspflichtig zu sein. gestellte nur mit einem Mandat sein,. Beschreitet man aber diesen eg, dann können die wunderbarsten Auslegungen des Gesetzes ent⸗ ben. Die Behörden sollten deshalb immer zugunsten berten in Streitfalle entscheiden. Dadurch, daß die Angestellten, nn sie von den Behörden nicht zugelassen werden oder keinen Be⸗ eid bekommen, sich nach 6 Wochen an Die Versicherungsanstalt ie doch diesmal ihres Wahlrechts verlustig. önjetzt ausgegebenen Wahlerdnungen für die Vertrauensmännerwahlen pien die in Klammern stebenden Ausführungen gestrichen werden. as sind aber gerade diejenigen, die das Wahlrecht und die Wählbarkeit

Sie wollen

zur Zusammenlegung. Aus diesem Gesichtspunkt heraus hat auch Sozaldemokratie für das Gesetz gestimmt.

Den Mitgliedern dieses Hauses

der Interpellation gewesen. Hiermit schließt die Besprechung. In einer persönlichen Bemerkung sagt

sicherungsgesellschaft. Con ganz besonders, was die

eine Ungehörigkeit bezeichnet, und ich bleibe dabei. Damit ist der Gegenstand erledigt.

Winsen (ni.), betreffend die Förderu und Gemüsebaus. ;

vor, den Antrag in folgender Fassung anzunehmen:

in hierfür durch Bode märkten besonders geeig

wirksamer als bisher er enzutreten“.

Rhein, in Ostfriesl nicht aus, der au

. ö

größten Wichtigkeit.

HKHrwowꝰd 1 orwYr dl ** lehrend auf dem Lan

lich auf dem Lande, darin Pie

wirtschaftlichen Bedeutung. Abg. Wallenborn

missionsantrages.

meiner eige

n

Rhein den Wein nicht entfernt zu de der italienische Wein verkauft wird. . kostbar, sie werden deshalb für die Weir

deren Massenanbau im Lande möglich ist.

8 ʒ

abe

ganz ausgezeichnet in der Nähe des Meeres. Von besonderer Wichtig⸗ keit ist die Verpackung des Obstes. In vielen Gegenden läßt die Ver⸗ packung außerordentlich viel zu wünschen übrig. Aepfel werden ohne irgend welche Schutzmittel in Säcken verpackt und in die weite Welt geschickt. Und wenn sie am Bestimmungsort ankommen, ist kaum die Hälfte für den Verkauf geeignet. Ich möchte bei der Gelegenheit nech auf einen Punkt hinweisen, der zwar nicht in dem Antrag erwähnt ist, aber für ünsere heimische Gärtnerei von großer Bedeutung ist, die Blumenzucht. Unenzglich viele Millionen werden ausgegeben für die Einfuhr fremden Obstes und Gemüses, aber auch eine ganz große Zahl von Millionen für die Einfuhr fremder Blumen, Darunter befindet sich eine ganze Anzabl von Blumen, die auch hier in Deutsch⸗ sand sehr wohl gezogen werden können, aber deshalb von dem Aus⸗ lande bezogen werden, weil andere Länder ein var dem unsrigen bevor= zugtes Klima haben, und weil vielleicht die Blüte dort weiser Wochen früber eintritt als bei uns. Dadurch wird unseren Gärtnern der Markt weggenommen. Ich verweise z. B auf die Nosen und Veilchen mis der Riviera. Wir haben ein dringendes Interesse daran, wenn die Arbeit der Gäriner einigermaßen lohnend sein soll, diesen Produkten einen Zollscuh zuteil werden zu lassen. Damit wird niemand in unserenm Vaserkand gesckäßiat. Sck kann Ihnen also den Antrag der

Agrarkommissien zur möglichst einstimmigen Annahme empfehlen.

.

Abg. Sirsch⸗Essen (ul): Der Gang der Verhandlungen hat bewicsen? daß diese Interpellation austerom entlich am Platze war. Davon wird sich wohl auch der Abg. Dr. Mugdan überzeugt haben, der den Zwed dieser Interpellation nicht einsehen wollte Man hat gemeint, Piese Interdellation wäre aus politischen Gründen einge⸗ zracht worden. Ws kam nur darauf an, die Unsicherheit und die Un⸗ tuhe, die sich im Lande erhoben hat, zu bannen. Den Dingen mußte allergrößte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Nachdem das Gesetz einmal beschlossen war, mußte auch dafür Sorge getragen werden, daß der Termin zur Einführung innegehalten wird. Denn sonst wird gerade das Gegenteil von dem erzielt, was der Gesetzgeber wollte.

ft auch gewissermaßen der Vorwurf gemacht worden, daß sie nicht tief genug in diese Materie eingedrungen eien. Dieser Vorwurf ist ganz unberechtigt. Auf allen Seiten ist ber Wunsch ausgesprochen worden, daß volle Aufklärung über die ein⸗ zelnen Punkte geschaffen wird. Daß dies geschieht, ist mit Hauptzweck

Abg. Dr. Be u mer (nl): Meine Bemerkung über die Lebensver⸗ sst nicht ganz richtig aufgefaßt worden, Ekdalierungen anlangt. Solche Rück datierungen haben aber bei anderen stattgefunden. Diese habe ich als

Es folgt die Beratung des Antrages des Abg. Ecker n t

Der Antrag war bereits am 14. Februar 1912 der Agrar⸗ kommission zur Vorberatung überwiesen worden. Diese schlägt

„die Staatsregierung zu ersuchen, in den Etat für 1913 den Fonds zur Förderung des Obst⸗- und Gemüsebaues um 1090 000 6 ju erhöhen, um durch planmäßigen Massenanbau von Obst und systematische Förderung des garten⸗ und feldmäßigen Gemüsebaues

beschaffenheit und Lage zu großen Absatz⸗ en Gegenden der ausländischen Konkurrenz

Abg. Ecker MWinsen (nl): Mein Antrag zielt darauf ab, uns in bezug auf Obst⸗ und Gemüsebau vom Auslande unabhängiger zu machen. Die jetzigen Zentren des Qbst⸗ und Gemüsebaues am

in der Umgegend von Berlin usw. reichen n 8. de en Konkurrenz entgegenzutreten und den eigenen Konsum zu decken. Besonders fühlbar ist die holländische

Kenkurrenz. In jedem Jahre wird unser heimischer Markt mit Obst und Gemüse aus Holland überschwemmt. Besonders zu Zeiten der Fleischteuerung ist eine ausreichende Obst⸗ und Gemüfekultur von der

der zuständigen Instanzen ist es, be⸗

lebrer angestellt werden, mit den verschiedenen Obst⸗ und Gemüsesorten müffen Verfuche gemacht werden und unsere jungen Mädchen, nament— unterwiesen werden, Obst und Gemüse schmack⸗ Frage ist jedenfalls von der größten volks⸗

lb a Zentr. schließt sich namens des Zentrums vom Standpunkt des rbeinischen Obst⸗ und Gemüsebaues den Aus⸗ n . 3 am . - . führungen des Vorredners an und bittet um Annahme des Kom⸗

Abg. Strosser (kons.): Im Namen meiner politischen Freunde kann ich erklären, daß wir dem Beschluß der Agrarkommission durch⸗ aus sympathisch gegenüberstehen. Ich möchte aber nicht unterlassen, mein lebhaftes Bedauern darüber auszusprechen, daß von der Staats⸗ regierung bei einer so wichtigen Frage auch nicht ein einziges Mitglied hier erschienen ist, um Stellung zu nehmen zu den Wünschen, die hier gusgesprochen werden. Die Pflege von Obst und Gemüse in Deutsch— land ist doch eine ganz außerordentlich wichtige Angelegenheit, und wenn die Herren von der Staatsregierung in der Kommission eine Erklärung a „gegeben haben, so genügt das in keiner Weise. Es unter⸗ liegt keinem Jweifel, das Gemüse unter Umständen ein sehr wefentlicher Erfatz für Fleisch sein kann. Wenn der Landwirtschafts⸗ minister das neulich befonders betont hat, so kann ich ihm auch aus

nen Erfahrung und der vieler meiner Freunde nur durch⸗ aus zustimmen. Eine ganze Anzahl von Gemüsen ist zweifellos ge⸗ eignet, Ersatz für Fleisch zu bieten, besonders in teueren Zeiten. In unferer Jugend hat man auch nicht annähernd einen Fleischbedarf gehabt wie jetzt. Ich kann das wenigstens aus meiner eigenen Er⸗ Kährung behaupten, und manche bon Ihnen werden mir das bestätigen. Daß unsere heimische Produktion an Obst und Gemüse eine durchaus unzureickende ist, unterliegt wohl gar keinem Zweifel. Wir haben aber in keiner Weise die Absicht gehabt, die notwendige Einfuhr von ausländifchem Sbst und Gemüse in irgem einer Weise zu verhindern oder zu erschweren. Es gibt eine ganze Anzahl von Gemüsen und von Sbst, wofür unsere klimatischen Verhältnisse wenig geeignet sind. Aber wir wollen die heimische Produktion möalichst steigern, Es wäre ja eine Torheit, wenn wir z. B. gewisse Früchte, die nicht nur die oberen, sondern auch viele untere Kreise genießen, z. B. Bananen, Apfelsinen, Melonen, Weintrauben, vor allen an der Einfuhr ver⸗ sindern wollten, Produkte, die bei uns nicht in derselben Qualität und zu denselben Preisen geliefert werden können. Ich bin 4 Jahre auch

ereitung mit Vorliebe ver— wendet. Deshalb ist die rheinische Weintraube nicht so billig wie die italienische, die hier in Berlin mit 25, 28, 30 3 pro Pfund verkauft wird. Man sollte einen Zollschutz auf diejenigen Produkte, legen, er Massenanbau liegt bei uns perbältnismäßig noch sehr im argen. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung. Ich bin Obstzüchter zu meinem Vergnügen gewesen und abe in meinem Garten hundert Obstbäume gehabt. Ich habe dahei denselben Fehler gemacht, den viese andere machen, daß ich nämlich piel zu viele Sorten angepflanzt habe! Sehr viele sind vollständig im unklaren darüber, welche Sorten sich eigentlich am vorteil haftesten für den Verkauf eignen. Es würde Aufgabe der Regierung sein, dahin zu wirken, in unserem Volke die Kenntnisse darüber noch viel mehr zu berbreiten als bisher, welche Sorten für die betreffenden Gegenden sich ganz befonders eignen. Besonders beim Apfel muß man sich nach der Bodenbesckaffenheit und dem Klima der betreffenden Gegenden richten. Die Winterkaville eionet sich besonders für geschützte Lagen, aber nicht für die Massennroduktion, dagegen gedeiht der Gravensteiner

Abg. Lüders ffreikons.) Es ist unbedingt nötig, daß unsere eigene Produktion von Obst und Gemuse im Inland hesser ausgenutzt wird. Namentlich auch im Hinblick auf künftige friegeri iche Ver wicklungen ist es nötig. Lom Ausland loszukommen. Ich erjug e die Staatsregierung, leider ist aber niemand van der Königlichen Staans⸗ regierung anwesend, dafür zu forgen, daß gerade diejen gen Kreije, die sich besonders für die Förderung des Obstbaues bemühen, eine Ertrabeibilfe für Versuche und Austellungen aus dem zur Verfügung stehenden Fonds erhalten. Auch die Landwirtschaftskammern sollten

in dieser Weise vorbildlich vorgehen und namentlich diej⸗ nigen Ge⸗ müse⸗ und Obstsorten fördern, welche sich für unseren Boden gan; besonders eignen. Wenn wir auf, diesem Wege vorwärts schreiten, dann werden wir von den 120 Millionen, die für Gemüse und Obst jährlich ins Ausland wandern, einen nicht unerheblichen Teil retten.

Abg. Dr. Hauptmann (Zentr. : Ich konstatie erfreu⸗ liche Einmütigkeit des Dauses bezüglich den Förderung des Obst und Gemüsebaues. Wir müssen uns nach allen Kräften b en, die

wachsende Konkurrenz des Auslandes zu bekãmpfen ies wird nur möglich sein auf dem Wege der Zollgesetzgebung. In meiner politischen Freunde ersuche ich die Staateregierurg, ihren Einfluß bei der Reichsregierung dahin geltend zu machen, datz sie einen Zoll auf Gemüse und Obst einführt, namentlich für diejenigen Obst⸗ und Gemüsesorten, welche im Auslande fcüber reifen und zu einem teueren Preis verkauft werden, denn die Auegaben für jene Gemüse⸗ und Obstsorten stellen sich doch nur als Luxusausgaben dar.

Abg. Hoffmann (Soz.) . Zollschutz darf nickt noch weiter

geschaffen werden, als dies bisher schon der Fall gewesen ist

Der Abg. Strosser und auch der (Letzte ner haben beute

wieder sür einen Zoll zum Schutze des Obst⸗ und Gemüsebaues Pro

paganda gemacht. Dazu können wir uns nick chließen. Wenr 8

wir warten wollen, bis das Inland uns ausre Gemüse und

6 ; 5 f jr der Fleischno Obst liefert, dann geht, es uns am Ende so wie mit der Fleischnot. Bei der Debatte über die Fleischnot wurde auch immer

bebauptet, wir wären imstande, so viel zu produzieren, daß wir auf das Ausland nicht angewiesen seien. Dem planmäßigen Massen⸗ anban von Obst stimme ich zu, weil er nach unserer Meinung dringend notwendig ist vom Gesundheitsstandpunkt. Obst und Gemüse könnten in unserem Vaterlande wat mehr gediehen sein, wenn unsere Landwirtschaft in der richrigen Weise unterstützt würde. Ich stimme mit den Herren überein, die darauf bingewiesen haben, wie wenig Gemüse in Deutschland zur Nahrung des Volkes verwandt wird. In unseren Restaurants bekommt man kaum Gemüse. Viel⸗ ter daran gedacht, als er

D

die Städte. Jetzt kann man aber den Zug aus den Großstadter

der Umgebung von Berlin ibre kärglichen Ersparnisse anlegen, inde sie auf den Sandwüsten blühende Obstgärten hervorbringen. halb sollte man auch bier die Obst⸗ und Gemüsekultur fördern. Aber leider ift das Gegenteil der Fall. Man ist daran, diesen Leuten auf alle mögliche Weise ibre Bestrebungen zu erschweren. Sogar die Amtsvorsteher bei Berlin lassen weite Parkanlagen wüst siegen, die sich so gut für den Obst⸗ und Gemüsebau ei ĩ Ich bedaure auch, daß der Landwirtschaftsminister heute nicht anwesend sst, vielleicht bat er heute seinen Gemüsetag. Die kleinen Parzellen⸗

besitzer werden außerordentlich schikaniert; wenn sie Sonnabends nach Feierabend ihre Parzelle aufsuchen und über Sonntag in ihrem Häuschen übernachten, dann erbalten sie von dem Amtsvorsteher auf Grund des Vagabundengesetzes ein Strafmandat von 60 M, weil sie dort genächtigt haben, wo es nicht statihaft ist. Wenn alle mit 690 .* bestraft werden würden, die dort nächtigen, wo es nicht statthaft ist, dann würde man

in ganz Preußen die Straßen damit pflastern können. Man sellte die Leute, die Sonntags mit ibrer Familie aufs Land hinausgehen, um frische Luft zu schnappen und um Obst und Gemüse anzubauen, mit allen Mittein fördern und ihnen nicht die Lust verleiden. Wir sind für einen systematischen Anbau des Obstes und für einen feld⸗ mäßigen Gemüsebau. Allerdings sind wir aus Kriegsrücksichten dafur nicht zu haben. Solche Ideen, wie sie der Abg. Lüders bier entwickelt hat, können wir uns nicht zu eigen machen. Es ist ein bißchen starker Kohl, was uns der Abg. Lüders vorgetragen hat, daß wir durch den Genuß von Gemüse den F0er Krieg gewonnen haben sollen. Ich bin der Meinung, daß der Landwirtschaftsminister heute die Pflicht hätte, bier zu sein. Der Landwirtschaftsminister hat zu dieser Frage eigentlich schon im voraus gesprochen, und zwar am 25. Oktober d. J, als die von mebreren Vorrednern bereits erwähnte Fleischteuerungsinterpellation auf der Tagesordnung stand. Wenn der Herr Landwirtschaftsminister besenders auf den Genuß von Gemüse hingewiesen hat, der besonders für den kleinen Mann in Betracht kommen soll, so läßt er doch außer acht, daß gutes und schmackhaftes Gemüse teuer und nicht billiger als Fleisch⸗ fost ist. Es läßt sich nicht abstreiten, daß ein Teil unserer Frauen und Mädchen erst in der Ehe die Zubereitung von Nabrung erlernen maß. Das aber liegt nicht an uns. Wir waren es gerade, die die Errichtung eines Haushaltungsunterrichts forderten. Ich will aber darauf aufmerksam machen, daß außer der Kenntnis don der Fleischzubereitung auch Geld dam gebört. Wenn der Landwirtschaftminister sagt, daß er selbst in der Woche dreimal kein Fleisch ißt, so will ich nicht untersuchen, welche Gründe dafur maßgebend sind, wahrlich, aber nicht aus dem Grunde, weil das Fleisch zu teuer ist. Das Menu aber. das an die Stelle des Fleisches gesetzt wird, das akzeptiere ich für jeden Arbeiter. Selbst wenn die Hausfrau die Zubereitung des Gemüses kennt, hat sie trotzdem keine Zeit, es herzurichten, weil sie für den Lebensunterbalt zu sorgen bat. Es müßte in Haushaltungsschulen der armen Bevölkerung Gelegenbeit gegeben

werden, die Kenntnis des Zubereitens zu erwerben und zweckmäßig zu verwerten. Wenn wir wirklich die Obstzucht fördern wollen, dann muß sie von Staats wegen unterstützt werden. Amerika bat dafür etwas getan, was Preußen nachahmen sollte. In Amerika sind viele ftaatliche Obstzüchtereien eingerichtet worden. Auch wir würden der Landwirtschaft einen großen Dienst erweisen, wenn wir in dieser Weise dem Obst- und Gemüsebau durch staatliche Einrichtungen helfen würden. Wir sind gern bereit, alles zu bewilligen, was Sie zu dem Zwecke verlangen.

Abg. Delius (fortschr. Volksp.): Wir haben gegenwärtig eine ansehnliche Teuerung. Aber es ist doch fraglich, ob sich durch die Ge müfekost der Fleischgenuß wird erheblich ausschalten lassen. Das Gemüse muß doch zubereitet werden. In manchen Gegenden macht sich auch jetzt, ebenso wie im vorigen Jahre, ein Mangel an Gemüse geltend. Das ann man darauf zurückführen, daß die Landwirtschaft seinem Anbau kein größeres Interesse entgegenbringt. Es ist auf Amerika und Holland hingewiesen worden. In Holland liegt es aber hauptsächlich an der Schulung der betreffenden Kreise und der staatlichen Unterstützung. Auch sind die Absatzverhältnisse geregelt. In Preußen muß darin noch viel geschehen. Daß der Gemũůsebau sich lohnt, zeigen einzelne Gegenden, wo man auch gute Preise erztelt. Solche Verhältnisse herrschen auch in der Nähe der großen Städte. Bei dem größten Teil der Bevölkerung feblt aber des BVerständnis bierfür. Der Gemüsebau wird ven kleineren Besitzern betrieben. Die größeren meinen, er sei nicht rentabel und mache zu viel. Arbeit. In Holland leisten die Gemüsehan schulen viel Gutegz. Sie müßten auch bei uns eingerichtet

werden. Vielleicht folgt man der Anregung aus Gärtnerkreisen, die die Gartenbauschule verlangen, überhaupt wäre es vielleicht gut, den Ratschlägen gerade dieser Kreise zu folgen, da die Landwirtschafts⸗ kammern hier häufig nicht das richtige Interesse zeigen. Nur in der Provinz Sachsen macht die Kammer hierin eine löb⸗ liche Ausnahme. Vor allem scheint eg mir jedoch notwendig, die Absatzverhältnisse genau zu regeln. Dabei kann man sich viel- leicht die Ginrichtungen des Weinbaues zum Muster nebmen. Auch empfiehlt fich die Verbilligung der Eisenbahntarife. Gegen Gemüseʒ olle sind wir entschieden, sie J

blübenden Konfervenindustrie und der Konsumenten. Die enormen

edeuten eine Belastung unserer

Summen, die ins Ausland gehen, können wir trotzdem im Lande