1912 / 273 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Nov 1912 18:00:01 GMT) scan diff

in Halbedelsteinen, Edelmetall oder Fayenge nach oder legte die Bilker, sauber in Goldblech abgedruckt, zwischen die Mumienbinden. Auf der oben erwähnten Amulettafel sind nun die hãufigsten dieser Amulettbilder zusammengestellt, nämlich sechzig von hundertundvler Amuletten, die die vollsnändige altägyptische Liste aufweist. Ob das Breit von vornherein als Grabbeigabe n,, ist, oder cd wir in ihm die Mustertafel eines Amulettfabrikanten vor uns Pbaben, bleibe dahingestellt. Daß die Bestattungs⸗ unternehmer wenigstens in der Spätzeit Muster und Preislisten für ihre Kunden bereit hielten, wird von Herodot ausdrücklich bezeugt. Unten links auf der Tafel steht in roter Farbe der Name Sethos J. (regierte 1513 1252 v. Chr.) aufgetragen. Ob aber die Amulettafel der Regierungszeit dieses Herrschers zuzuweisen ist, muß fraglich er⸗ scheinen, da der Gebrauch, die darauf abgebildeten Amulette in Halb⸗ edelsteinen, Gold oder Blattgold mitzugeben, nur aus wesentlich

späterer Zeit belegt ist.

Am Sonnabend, den 16. d. M., wird im Lichthofe und den vorderen Augstellungsräumen des Kunstgewerbemuse ums die Eröffnung einer umfangreichen Ausstellung von Arbeiten von Schülern der Unterrichtsanstalt des FKunstgewerbemuseums statt⸗ finden, in der sowohl Lehrmethoden wie auch Einzelleistungen—— Entwürfe, Modelle, ausgeführte Arbeiten gezeigt werden. Die Ausstellung bleibt bis zum Jahresschluß geöffnet.

Im Institut für Meereskunde, Geergenstraße 36— 36, spricht am 18. 8. M. Dr. A. Merz Berlin über die Tiefen des Westmeeres (1. Vortrag der Reihe: Das Weltmeer und seine Er⸗ forschung), am 19. d. M. der Professor R. Neu hauß⸗Berlin⸗Lichter⸗ felde über Meeresströmungen, Schiffahrt und Fischfang hei Neu⸗Guinea und am 27 d. M. der Professor Chr. Reuker⸗Läbeck über Handels⸗ wege im Ostseegebiet in alter und neuer Zeit. Die Vorträge werden, soweit möglich, durch Lichtbilder erläutert und beginnen um S8 Ubr Abends. Eintrittskarten zu C25 Æ sind an den Vortrags m . von 5 Uhr an in der Geschäftestelle (Georgenstraße 34— 36) zu haben.

Ziteratur.

Die Zeitschrift für Politik“ (Berlin., Carl Hevmanns Verlag) kat mit dem soeben erschienenen, Heft ihren fansten Jahr— gang abgeschlossen. Aus dem Inhalt dieses Heftes seien herdor⸗ geboben eine Abhandlung des französischen Syndikalisten Hubert Lagardelle über die politischen Parteien in Frankreich von 1871 bis 9527, Aufsätze des Heidelberger Privatdozenten Dr. Emil Lederer äber die wirtschaftlichen und politischen Prinzipien, die hinter den politischen Parteien stehen, des Professors Nagy von Eötteveny in Kaschan über die politischen Gegenwartesfragen Urgarns und eine ausführliche Uebersicht über die neueste syndikalistische und demokratische Literatur.

Bauwesen.

Ein Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen und Angeboten für den Bau einer mafsiven Brücke über die Saar in Saarbrücken ist vom dortigen Bürgermemsteramt

unter den Architekten und Ingenieuren Deutschlands mit Frist bis messer: Herr Schultz. Daxit

1. März 1913 ausgeschrieben worden. An Preisen sind 12 000 4

sje ein Preis von Sob0, 3500. 2009 und 1500 6) vorgesehen, die indessen auch in anderer Weise auf die vier besten Entwürfe verteilt werden

können; der Ankauf weiterer Entwürfe zu je 1009 ist vorbehalten. Dem Preisgerichte gehören u. a. an: Beigeordneter, Regierunge baumeister a. D. Hobohm und Stadtverordneter, Regierungsbaumeister Schenck in Saarbrücken, Geheimer Oberbaurat, Professor Hofmann in Darmstadt, Stadtbaurat Dr. Grässel in München und Professor Kayser in Darm⸗ siadt; als Vertreter: Regierungsbaumeister a. D. Förster und Stadt⸗ verordneter, Architekt Kalser in Saarbrücken, Stadtbaurat Schaumann in Frankfurt am Majn, Beigeordneter Reborst in Cöln am Rhein und Profeffot Otzen in Hannover. Die Bedingungen für den Wett- bewerb können für 10 J6 vom Büürgermeisteramt Saarbrücken be- zogen werden, die den Teilnehmern zurückerstattet werden.

Ausstellungsnachrichten.

Europas von weltgeschichtlicher, weittragender Bedeutung ist, soll

in Königsberg an . Februar 1913 eine Jahrhundertgus. stellung durch Seine Majestät den Kaiser und König eröffnet werden. Die Ausstellung wird in der im Bau befindlichen neuen Kunsshalle stattfinden. Sie soll alles das umfassen, was auf die große Jelt und auf die Prodinz Ostpreußen Bezug hat:; Waffen, Uniformen, Münzen, Orden, Porzellan, Bilder, Tagebücher, Briefe usw. In einem Aufruf der mit den Vorbereitungen Beauftragten werden alle diejenigen, welche derartige Erinnerungestücke besitzen, zur Her⸗ leihung aufgefordert. Anfragen und e, , sind zu richten an die ‚Jahrhundertaussfellung Königsberg i. Pr., Landeshaus.

Für das Jahr 1914 ist in Malmö eine internationale Industrie⸗ und Kun st ausstel lung geplant, zu der die Königlich schwedische Regierung das Deutsche Reich, Dänemark und Rußland eingeladen hat. . . . Rachdem diese Einladung deutscherseits angenommen worden ist, ist der Königlich preußische Geheime Baurat Ma th ie s. Vorstands= mitglied der Ständigen Ausstellungskommission für die deutsche In⸗ duftrie, auf deren Vorschlag zum deutschen Generalkommissar und zu seinem Vertreter der Kaiserliche Konsul Schmitz in Malmö bestellt

worden. Theater und Mufik.

Residenztheater.

Im Residenztheater erzielte gestern Maurice Donnayg drei⸗ aktige Satire Prinzenerzieh un g- in der Bearbeitung von Bolten⸗ Bacckers nur geringen Beifall. Vielleicht erschien sie der Direktion, weil darin von einem Balkanstaat die Rede ist, besonders zeitgemaß, aber gerade die ernste Wendung der Dinge auf der Balkanhalbinsel war dieser Satire, die jetzt schon als verstaubt und veraltet anmutet, nicht günstig. Ganz abgefehen davon aber hat das Stück, lediglich als dramatische Arbeit betrachtet, nur geringe Vorzüge. Die Handlung ist dünn, der Dialog wenig geistreich. Die Exkönigin von Silistrien, die ihren Sohn, den Kronprätendenten, in Paris durch einen besonders von ihr ausersehenen Erzieher? in die ars amandi einführen läßt und dabei selbst ein galantes Abenteuer zu finden hofft, ist eine im ganzen wenig hen n . irn, aber recht abstoßeade Gestalt. Der Kunst und Eleganz Maria Reifenhofers gelang es indessen, einiges Kapital aus ihrer Rolle zu schlagen und das Verletzende durch Humor zu mildern. Den liebes⸗ müden Prinzenerzieber, der gleich Mevhistopheles mit Marta Schwerdtlein das Entgegenkommen der Königin ihm selbst gegenüber nicht verstehen will, gab Erich Kaiser-Titz mit drollig wirkendem Pblegma. Recht gut kraf ferner der Direttor Ferry Slkla den Ton ines pathetischen Hofmeisters des Prinzen. Die übrigen Mitwirkenden hatten wenig Gelegenheit, sich schauspielerlsch hervorzutun.

Im Königlichen Opernhause findet morgen, Sonnabend, eine Auffübrung der Meistersinger von Nürnberg, unter der musi— kalischen Leitung des Kapellmeisters Blech statt. Die Besetzung lautet: Hans Sachs: Herr Bischoff; Eva: Frau HafgrenWaag; Magdalena: Frau von Scheele⸗Müller; Walter Stolzing: Herr Berger; Beck⸗ Herr Henke; Pogner: Herr Schwegler; Kolhner Herr Habich. (Anfang 7 Uhr) Für das Bu ßtags⸗ chorkonzert im Opernhause ist Herr Werner Engel für die Partie des Amfortas verpflichtet worden. Herr Engel war auch Vertreter dieser Rolle bei den diesjährigen Festspielen in Bayreuth.

Im Königlichen Schauspielbause spielt morgen * Alex. Engels vom Stadttheater in Cöln den Wallenstein als Gast in Schillers Wallensteins Tod“. Im übrigen ist die Besetzung: Herzogin: Fräulein von Arnauld; Thekla: Fräulein Ressel; Oktavio: Herr Kraußneck; Max: Herr Geisendörfer; Terzky: Herr Zimmerer; Gräfin: Frau Willig; Illo: Herr Mannstädt; Buttler: Herr Pohl; Isolani: Herr Vollmer; schwedischer n n Herr Böttcher.

Das Lessingtheater hat Gerhart Hauptmann zu seinem heutigen fünfzigfsten Geburtstag mitgeteilt, daß es seine Dramen in neuer Inszenierung ju einem Haupt mann-Zryklus zusammen—⸗ fassen wisl, der bis zum Schluß der Direktion Brahm aufgerollt werden und etwa zwölf Hauptmann⸗Werke in der Zeitfolge ihrer Ent⸗ stehung umfassen soll.

Tie Direktion des Deutschen Theaters teilt mit, daß das Frama „Der Bettler von Reinhard Sorge, das durch den Kleist⸗ Preis ausgezeichnet wurde, von ihr bereits vor längerer Zeit zur üͤraufführung angenommen worden ist.

*

Im Deutschen Opernhause beginnt die morgige Erft

führung von „Figaros

Hochjeit', wie alle Vorstellungen, um 8 I

Mit Rucksicht auf die Dauerbezugsbedingungen ist ein früherer Bern

auch für die Erstaufführung

nicht möglich.

(Der Konzertbericht befindet sich in der Ersten Beilage)

Mannigfaltiges.

Berlin,

15. November 1912.

In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten wen zunächst das Andenken zweier Verstorbenen, des Stadtverorznet

Lentz und des Weise geehrt.

früberen Stadtverordneten Schröter, in der üblis Alcdann erfolgte die Wahl eines besoldete

Stadrats an Stelle des verstorbenen Stadtrats Namelau. Gema wurde der Rudosstãdter Oberbürgermeister Dooflein. Der ein

Gegenstand der Tagesordnung, der

führte, war ein von Fr r; Dringlichkeits

der längere Erörterungen herb der sozialdemokratischen Fraktion en antrag, der die Aufhebung eint

oliseiverfügung' fordert, nach der länger als sechs Woch

arbeitslose Arbeiter nicht gerichtswahl zugelassen

als Wähler bei der Gewerbe, werden. Der Antrag wurde abgeleln

well von allen Seiten betont wurde, daß die beantragte Aenderung der Praxis bei der schon am nächsten Sonntag stattfin denden Gewerle

gerichtswahl doch nicht mehr durchgeführt werden könne.

Nach r

ledigung einer Reihe kleinerer Vorlagen wurde dann die Sitzung g

schlossen.

Gestern nachmittag trat, wie W. T. B. berichtet, im Berlin Rathaus die gemischte Deputation des Magistratz un der Stadtverordneten zur Beratung über Maßnahmen gern die Lebensmittelteu erung

Mitteilungen hat die Deput Rußland bezogenen Fleische Gleichzeitig konnte jedoch keit gegeben ist, bei den elne Herabsetzung des soll in den, nachsten beschlossen, eine vorzunehmen.

deren Bevölkerung zu den

Bei Besetzung dieser Verkaufsstellen hofft man auf die Mitwörkmm hiefiger Fleischer, die sich allerdings verpflichten müssen, neben den

Verkauf des russischen Flei Fleisch und Wurstwaren in Mitwirkung hiesiger e Nähere wird in den nächsten Markthallen bekanntgemacht

Vermehrung der Hierfür hat, sich ein hauptfächlich in den Gegenden des Nordens und Ostens herausgestell,

Beamten⸗ und

zusammen. Nach den gemachte ation beschlossen, den Verkauf des an s in der bisherigen Weise fortzusega festgestellt werden, daß die Mögltz, billigeren Sorten des Rindflessch⸗ Preifes eintreten zu lassen. Dien Tagen geschehen. Weiter wunde Verkaufs stellen lebhaftes Be dür n

Markthallen einen zu weiten Weg het,

sches nur einen solchen von gesalzenen ihren Läden zu betreiben, sowie auf Re Arbeiterkonsum vereine. Da Tagen an den Anschlagsäulen und in da werden.

Düsseldorf, 14. November. (W. T. B) Im Germanie—

werk der Rheinischen. In fanteriegeschoßabtei Brand aus;

Metallwarenfabrik brach in der lung heute, Abends 89 Uhr, ein groß

die Abteilung brannte vollständig nieder,

Etwa eine halbe Millton Patronen explodierten. Em größt

Teil der fertigen Patronen konnte von der Feuerwehr, die mit dug Dampfspritzen und zwei Löschzügen anwesend war, gerettet werds

Personen wurden nicht

Üͤnvorfichtigkeit eines Arbeiters entstanden sein.

Liverpool, 15. November. 23 T K Zillah' ist auf See in der Nähe der irischen Küste gesunke

Von der Besatzung sind sieb

gerettet und hierher gebracht.

(W. T. B.) In einer Färberei in Vitry, einem Vororte von Parts, ereignete sich eine Kessel

Paris, 14. November.

erplosion. Dabei wurden schwer und etwa zwanz wurden etwa hundert Meter

verletzt. Das Feuer soll duich n

(W. T. B. Der sten fahre

en Personen ertrunken; drei wunde

zwei Arbeiter getötet, fünf sel ig leichter verletzt. Die Trümnma fortgeschleudert.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

M 8

Serliner Theater. Sonnabend, Nach⸗

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: 3 und Schwert. Abends: Im weißen

orf Lustspielhaus. (Frledrichttraze 236 Kli Sonnabend, Übends 8 Ubr: Mein alter Sonnabend,

ndworth · Scharwenka Abends 8 Uhr: Konze

Theater. ir e n, deni u gn, d, ,

. J Bürgerliches Trauerspiel in fünf Akten YYntag: er Derr. Lustspiel in drei Akten von Franz von J. Re Violine).

Königliche Schauspiele. Sonn- don Schiller. Abends 8 Uhr: Film. Montag: Flachsmann als y, . Arnold und Viktor Arnold. . 15

abend: Dpernbaus. 245. Abonnements zauber. Große Posse mit Gesang und Charlottenburg; Sonnabend. Nach. Sonntag, Nachmittags 3 Ubr: So 'n Zirkus Schumann. Sonnabend vorstellung. Dien st! und Freiplätze sind Tanz in 4 Akten von Rudolf Bernauer mittags 3 Uhr; 1 Windhund! Abends: Mein alter Abends . Uhr: Grande Soiree aufgehoben. Tie Meistersinger von und Rudolph Schanzer. Schau piel in einem Au] iug von Schiller Herr. ; . his RL. Vorzugliches Progrann IYtäruberg. Dper in drei Akten von Sonntag, Nachmittags 3 Ubr: Der Pierans. ie BViccolomini. Schg i spiel Montag und folgende Tage: Mein un Gg lfm g e, df chthan

Richard Wagner. Musikalische Leltung: Aktienbudiker. Abends: Filmzauber. in 5 Aufzügen bon Schiller. . 2 alter Serr. Menjch! Vier Bilder aus Indien. Herr Kapellmeister Blech. Regie: Heir Montag und Dienstag: Filmzaudber. 8 Uhr; Im weißen Moß , Lustspiel in Sonntag, Nachmittags 37 Uhr mn

Regisseur Braunschweig. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 251. Abonnementsvor⸗ stellung. Wallensteins Tod. Trauer⸗ spiel in 5 Aufzügen von Friedrich Schiller. Regie: Herr Regisseur Patry. (Wallen⸗ stein: Herr Alexander Engel vom Stadt⸗ tbeater in Cöln als Gast.)

Straße. Sonnabend, Nach Rezitationen

ee, Anfang Die fünf Frankfurter.

Thegter in der Käniggrätzer

aus Goethe. Triesch, Lill Braun) Abends 8 Uhr: schwister

drei Auffügen von O. Blumenthal und G. Kadelburg.

Sonntag, Nachmittaas 3 Uhr: Die Schönfeld) Sonnabend, Nachmittags

mittags 4 Uhr: Jüdin von Toledo. Abends: Elga. T Ühr: Frau Dolle. Abends 8 Uhr: Irene Vorher; Die Geschwister. Autoliebchen. Posse mit Gesang und

Jene Montag: Eiga. Vorher: Die Ge⸗ Tanz in drei Akten von Jean Kren, Gesangstexrte von Alfred Schönfeld.

Lustspiel in

71 Ubr. drei Akten von Karl Rößler.

Sonntag; Opernhaus. 247. Abonne⸗ , kun r e ankfurter. Deutsches Opernhaus. (Char- mentsvorstellung. (Gewöhnliche Preise) Montag: Herodes und Mariamne. lottenburg, Bie marck-⸗Straße 34437. liebchen. Dienft. und Freiplätze sind aufgehoben. e e ,, Direktion: Georg Hartmann.) Sonnabend,

Margarete. Oper in fünf Akten von Charles Gounod. Tert nach Goethes . Faust, von Jules Barbier und Piichel Sonnabend, Abends arr. Anfang 795 Ubr. Schilliugs Flucht. Schauspiel haus. 252. Abonnemente vor⸗ 2 Dienst⸗ und Freiplätze sind auf— gehoben. nersun Drama in fünf Aufzügen von Heinrich Schillings Flucht. von Kleist. Anfang 7 Uhr.

Neues ö 66 . mittaas 23 Uhr: Auf Allerhöchsten p ö ,t Gerte Bertellung, säe dir ene Lell T

Sonntag, Nachmittags

Berliner Arbeiterschaft: Die Raben⸗ mit lags Zr Uhr. Egner ont. Trauerfpiel in 5 Aufzügen von Johann Wolfgang von Goethe. Abends 8 Uhr: Der gut

steinerin. Schauspiel in vier Akten von Ernst von , ,, 9. . karten werden durch die Zentralstelle für m Volkswohlfahrt nur an Arheitervereine, ,, ,, Fabriken usw. abgegeben. Ein Verkauf bon .

an einzelne Personen findet nicht statt.)

(E. Teil) Sonntag, Nachmittags 3 Ubr: Der Scnnta. König Heinrich LV. rote Leutnant. Abends: Die in der Unterwelt. (2. Teil.) . . Generals ecke. . schild (Violine) Montag-? König Heinrich 17. Montag und folgende Tage: Die Residenztheater. Sonnabend, Abends Klavier). (1. Teil.) Generalsecke. 3 uhr! rin zeng z ie hung Satire in n ammer spiele. ; drei Akten von Maurice Donnary. Be⸗ Sonnabend, Abend 8 Uhr: Mein Schillerthegter. O. (Wallner arbeilet und inseniert von H. Bolten=

Freund Teddy.

Sonntag: Maria Magdalene. König Lear. Trauerspie Montag. Mein Freund Teddy. von William Shakespeare.

Lessingtheater. Hauptmann Woche; 8 Uhr:

Drama Akten von Gerhart Hauptmann.

Die Hermannsschlacht. Ein versunkene Glocke. Abends: Gabriel

Dentsches Schauspielhaus. Diret

Sonntag: Der gut sitzende Frack.

. Komdienhaus. Sonnabend, Abends wittchen. Abends 8 Uhr: Orpheus Dentsches Theater. Sonnabend, s Utr: Die Generalsecke. Lustspiel in in chen n rene, Deze Sher in Abends 77 Uhr: König Heinrich IV. drei Akten von Richard Stowronnet.

ersten Male:

Abends 36 ö.

Figaros Hochzeit.

Gabriel Sigern fag. achmiitacs 3 Ubr; Fidelio. in fünf Abends: Figaros Hochzeit. Montag: Figaros Hochzeit.

Montis Operettenthenter. Grüher⸗ Neues Theater.) Sonnabend, Abends

S ühr: Der Frauenfresser. Operette in drei Akten von Leo Stein und Karl

8 Uhr:

3 uhr; Mie

barometer.

Thaliatheater. Direktion: Kren und

Musik von Jean Gilbert. Sonntag und folgende Tage: Auto⸗

Trianontheater. (Georgenstr. nahe Bahnhof Friedrichstr) Sonnabend, Abends Liebes barometer. drei Akten von Romain Coolus. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: selige Toupinel. Abends: Liebes⸗

Montag und folgende Tage: Liebes⸗ barometer.

Lustspiel in

Der

„7, Friedrlch⸗ Lindau. Musik von Edmund Eysler.

nabend, Nach. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Wiener

Blut. = Abende: Der Frauenfresser. Montag und folgende Tage: Der

Frauenfresser.

Theater am Mollendorsplaß. 3 Uhr. Gaftspiel des Münchener Künstlerthegters: Sonnabend, Nachmittags 33 Uhr: Snee

in vier Akten

Orchester

iwet Aufzügen von Offenbach. Sonntag und folgende Tage: Orpheus

erziehung.

Konzerte.

Singakademie. Sonnabend, Abends

Uhr: Konzert von Norah Drewett (Klavier) mit dem Philharmonischen unter Friedberg.

Saal Bechstein. Sonnabend, Abends 7 Uhr: Sonatenabend von Fr. Noth⸗

Leitung von Carl

und P. O. Möckel

Sonnabend,

Abends 75 Uhr: ü stellungen. In beiden Vorstellunge⸗ das große Sy Abends: Zum bare Mensch.

2 große Galavo

alittenprogram chluß: Der unsich

Zirhus Busch. Sonnabend, Aben 7 Uhr: Große Galavorstellun Zum Schluß: Die große Pantomim „Ujnmter Gorillas“.

Sonntag, Nachmittags 3 Ubr n Abends 7 Ubr: 2 große Vorstellung⸗

Nachmittags und Abends: „Untg Gorillas. Familiennachrichten.

Verehelicht: Hr. Hauptmann Hank Rundstedt mit Frl. Leonie von Schell (Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Ene von Manteuffel (Collatz. G1 Tochter: Hrn. F. von Lochow-Zi ieckau bei Luckau). J

Gestorben: Hr. Baurat Begnt Szeliga Zyͤchlin von Zychlinski (f denz). Hr. Major a. D. Joham Roedenbeck (Berlin). Hr. Da mann a. D. Emil Pinckvoß (Wut gerode).

2

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenb⸗ Verlag der Expedition (Heidrich)

in Berlin. . Druck der Norddeutschen Buchdruckeres⸗ Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraßt

Neun Beilagen

leinschließlich Börsenbeilage und Wan zeichenbeilage Nr. 98 A u. 93 B)

Erste Beilage

zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

22

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 95. Sitzung vom 14. November 1912, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegraphischem Bureau“) Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. ö 4

. Das Haus setzt die zweite Beratung des Entwurfs eines Wassergesetzes in dem Abschnitt über den Gemein⸗ gebrauch der Wasserläufe fort.

Nach 8 39 der Regierungsvorlage kann die Wasserpolizei⸗ behörde den Gemeingebrauch, soweit es zur Durchführung der in anderen Paragraphen bestimmten Beschränkungen oder aus Grunden des öffentlichen Wohls erforderlich ist, regeln, be— schränken oder verbieten. Die Kommission hat die Worte „so— weit es.. erforderlich ist“ gestrichen und hinzugefügt, daß solche Verfügungen mit Gründen zu versehen sind.

Die Abgg. Ecker⸗Winsen und Genossen beantragen,

34

den 5 39 in, der Fassung der Regierungsvorlage wieder her— zustellen, den Zusatz der Kommission jedoch aufrecht zu erhalten.

Die Abgg. Borchardt und Genossen wollen nach dem Worte „Gemeingebrauch“ die Worte „aus Gründen des öffent— lichen Wohls“ und nach dem Worte „regeln“ das Wort „er—⸗ weitern“ eingefügt wissen. Außerdem beantragen dieselben Ab— geordneten die Anfügung eines neuen Paragraphen 39a, der ein allgemeines Beschwerbe⸗ und Klagerecht gegen die wasser⸗ polizeilichen Verfügungen zuläßt. . Abg. Bitta (Zentr) erklärt sich für die Wiederherstellung der Regierungsvorlage.

. Az. 8er Binsen spricht, sich in demselben Sinne aus. Durch Annahme des Kommissionsbeschlusses würde der Gemeingebrauch erschwert.

„m Abg. Dr. von Kries (kon) stellt dies in Abrede. Die Polizeiverfügungen könnten mit allen Rechtsmitteln, die die Ver⸗ waltungsgesetzgebung kenne, angefochten werden. Sie unterständen außerdem der öffentlichen Kritik und der parlamentarischen Kontrolle. Der Antrag Borchardt set u nannehmbar. .

Abg. Lippm ann kfortschr. Volksp.) weist darauf hin, daß durch die Kommissionsfassung der Gem eingebrauch in seinem ganzen Um— fange von der Wasserpolizeibehörde abbängig gemacht werde, auch obne daß Gründe des öffentlichen Wehls vorliegen. Das heiße: den Gemeingebrauch totmachen. Ein Schutz des Eigentümers gegen eine mißbräuchliche Ausübung des Gemeingebrauches sei im Gesetz vollkommen enthalten, auch wenn 5 39 der Regierungsvorlage wieder hergestellt würde. Die Beunrubigung über große Schädigungen der Eigentümer sei grundlos. Der von den Sozialdemokraten beantragte sz Z9Ya gehe indessen viel zu weit.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) befürchtet, daß, wenn man bei dem Kommissionsbeschluß bleibe, der ganze Gemeingebrauch dem Belieben der Polizei a sgeliesert sei, die von einflußreichen Eigentümern gelenkt werde. Das Wort erweit rn, das seine Freunde in den Text ein⸗ schieben wollen, äährt der Redner fort, soll nicht bedeuten, daß die Grenzen dieses Gesetzes überschritten werden sollen. Die öffentliche Tritik und die parlamentarische Kontrolle haben leider nichts geholfen. Es müßten andere Rechtsmittel jur Anwendung kommen. Um den Gemeingebrauch gegen Berinträchtigungen zu sichern, beantragen meine Freunde, daß jeder Bet offene die Entscheidung der Wasseipolizei an— rufen kann, und daß ihm dagegen der Instanzenweg des Vemwaltungs⸗ streitveifahrens, Beschwerde und Klage, zustehen soll. Dasselbe Recht soll auch jeder Betroffene gegen die Maßnabmen und Verfügungen der Wasserpolizeibehörde haben, die eine solche Beeinträchtigung her— beiführen oder herbeiführen können. Wenn der Gemeingebrauch wirklich rechtlos ist, so kann man diese Rechtlosigkeit doch nicht lediglich dadurch beseitigen, daß man verlangt, die polizeilichen Ver— fügungen seien mit Gründen zu versehen. Gründe sind wohl⸗ feil wie die Brombeeren Bloß auf die Gnade und Barm— berzigkeit von Behörden kann man doch die Bevölkerung mit ihren Rechtsansprüchen nicht verweisen. Ohne unseren neuen 5 39a bleibt der ganze Semeingebrauch ein Messer ohne Heft und Klinge. Abg. Freiherr von Eynatten (Zentr.): Ein Teil meiner Freunde steht auf dem Standpunkt des Herrn von Kries und lehnt den Antrag Ecker auf Herstellung der Regierungsvorlage ab. Das Eingreifen der Polizei darf nicht auf Gründe des öffentlichen Interesses beschränkt werden; denn dann kann der Eigentümer, der den Gemeingebrauch mit Recht verweigert, unter Umständen schutzlos bleiben. Daß die Polizei aus schikanösen Gründen den Gemein⸗ e d n schädigen oder unmöglich machen könnte, ist einfach un— enkbar. ;

Abg. Ecker⸗Winsen: In Hannover, Schleswig⸗Holstein und dem rechtsrheinischen Teil des Regierungsbezirks Koblenz gilt das gemeine Recht. Hier würde der 8 39 in der Kommissionsfassung eine ganz außerordentliche Einschränkung der priwatrechtlichen An— . der Eigentümer an den Wasserläufen durch die Polizei be⸗ euten.

Abg. Dr. von Woyna ffreikons.) tritt für die Kommissiong⸗ fassung ein. Die Rechte der Beteiligten würden durch die allgemeine Gesetzgebung und durch das Verwaltungsstreitverfahren durchaus ge— währleistet. Auf dem platten Lande sei vielfach nicht etwa der Gemeingebrauch gegen den Eigentümer, sondern gerade umgekehrt der Eigentümer gegen den Gemeingebrauch völlig rechtlos.

Abg. Lippmann ffortschr. Volksp.): Wenn die Polizeibehörde nicht funktionieren will, kann man sie nicht zwingen. Aber nicht nur aus Gründen des öffentlichen Wohls kann die Polizei einschreiten, sondern auch dann, wenn durch den Gemeingebrauch irgend jemand benachteiligt wird. Das steht schon im 5 25. Dieser Tatsache gegen⸗ über geht das Verlangen des Herrn von Woyna denn doch zu weit.

Abg. Dinslage Gentr.) tritt für den Antrag Ecker ein.

Abg. Dr. Liebknecht empfiehlt noch einmal den neuen S 39a zur Annahme.

8 39 wird nach Ablehnung der Anträge Borchardt und Ecker mit einer Mehrheit, bestehend aus der gesamten Rechten und einer Minderheit des Zentrums, in der Kommissions⸗ fassung angenommen. Abgelehnt wird auch der Antrag der g Borchardt und Genossen auf Einschaltung eines neuen

ö 2. A.

Abschnitt N, S5 46—- 81, handelt von der Verleihung. Nach 5 46 der Kommissionsbeschlüsse können an Wasser⸗ läufen durch Verleihung folgende Rechte erworben werden:

1) das Wasser zu gebrauchen und zu verbrauchen, abzu⸗

6 und einzuleiten, den Wasserspiegel zu heben oder zu enken,

2) Häfen und Stichkanäle,

3) Anlegestellen und ähnliche Einrichtungen,

4 öffentliche und gewerbliche Badeanstalten anzulegen.

Hierzu liegt der Antrag der Abgg. Ecker⸗Winsen (nl.) und Gen. vor:

Berlin Freitag, den 15. November

die Regierung zu ersuchen, möglichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Zuständigkeit der Behörden für die Er⸗ teilung der gewerbepolizeilichen Genehmigung für solche Anlagen, bei denen gleichzeitig eine Verleihung nachzufuchen ist, nach Maß— gabe der 83 60 und 71 des Wassergesetzes geregelt wird!. ö 8 49 regelt das Vetorecht des Fiskus. Er besagt im ersten Absatz Soweit der beabsichtigten Benutzung des Wasser— laufs überwiegende Rücksichten des öffentlichen Wohles ent— gegenstehen, ist die Verleihung zu versagen oder nur unter Bedingungen zu erteilen, durch welche diese Rücksichten gewahrt werden. Diesem ersten Absatz wollen die Abgg. von Branden⸗ stein, Dr. von Kries und Gen. (kons.) folgenden Zusatz

„Solche Rücksichten sind insbesondere auch dann für gegeben

zu erachten, wenn ein in Angriff genommener oder in Aussicht

stebender Ausbau des WBasserlaufs durch die beabsichtigte Benutzung gehindert oder wesentlich erschwert werden würde.“ .

Nach Absatz 2 ist die Verleihung bei künstlichen Wasser—

läufen ferner zu versagen, wenn der Eigentümer des Wasser⸗

2

laufs der Verleihung widerspricht.

. Diesem Absatz wollen die Abgg. Ecker⸗Winsen (nl.) den Satz hinzufügen:

e , n,, KJ „Dies gilt nicht für künstliche Wasserläufe erster Ordnung, die

im Eigentum des Staates stehen.“

Absatz 4 des § 49 lautet in der Kommissionsfassung: z Widersrrickt kei natürlichen Wasserläufen erster Ordnung, di in der Anlage besonders bezeichnet sind, die Wasserpolizeibehörd der Verleihung, weil die Ausübung. des verliehenen. Nechts da Intereffe der Schiffahrt oder andere öffentliche Interessen verletzer

würde, so darf die Verleihung nur mit Zustimmung der Wasser—

polizeibebörde oder unter den von ihr im Schiffahrtsinteresse oder

g, anderem Sftentlicken Interesse gestellten Bedingungen erfolgen.

Die Erklärungen der Wasserpolizeibehörde sind mit Gründen zu

versehen und nur durch Beschwerde an die zuständigen Minister

anfechtbar.

Hier wollen die Abgg. Ecker⸗Winsen u. Gen. (nl) hinter bezeichnet sind“ einfügen: „und bei solchen künst⸗ lichen Wasserläufen erster Ordnung, die im Eigentum des Staats stehen“; dem letzten Satz wollen sie folgende Fassung geben:

. „Die Erklärung der Wasserpolizeibehörde ist den Beteiligten bekannt zu machen und kann binnen zwei Wochen durch Beschwerde an die Zunsändigen Minister angefochten werden. Die Erklärung der Wasserpolizeibehörde und der Minister, falls sie ihre Zustimmung versagen, ist mit Gründen zu versehen.“

Di 8 D. * 7 5 Die Abgg. Dr. von Kries (kons.) u. Gen. wollen den

4. Absatz, wie folgt, fassen: . Widerspricht ... die Wasserpolizeibehörde der Verleibung,

u. Gen.

e . 6 8

weil der beabsichtigten Benutzung überwiegende Rücksichten des öffentlichen Wohls entgegenstehen, so darf die Ver⸗

leihung nur mit Zustimmung der Minister für Handel

und Gewerbe und der öffentlichen Arbeiten oder unter den

von ihnen aus solchen Rücksichten gestellten Bedingungen erfolgen.

Die Erklärung ist mit Gründen zu versehen.“

Ferner wollen sie folgenden Absatz 5 hinzufügen:

Die Zuteilung zu den besonders bezeichneten Wasserläufen erster Ordnung kann von den Ministern geändert werden; die Minister bedürfen der Zustimmung des Wasserbeirats.“

S 6b regelt das Verfahren: „Ueber den Antrag auf Ver⸗ leihung beschließt der Bezirksausschuß (Verleihungsbehörde); Anträge auf Verleihung sind schleunig zu behandeln“.

F 71 ordnet den Beschwerdeweg. Nach der Regierungs⸗ vorlage sollte die Beschwerde gegen den Beschluß über den Verleihungsantrag an die Ministerialinstanz gehen; die Kom⸗ mission hat dafür ein besonderes Landeswasseramt substituiert.

Ein Antrag der Abgg. von Branden stein u. Gen. will an die Stelle des Landeswasseramts den Stromausschuß setzen, gegen dessen Beschluß die Klage beim Oberverwaltungs⸗ gericht zulässig sein soll; doch soll die Klage nur auf Nicht⸗ anwendung oder auf unrichtige Anwendung dieses Gesetzes gestützt werden.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:

Meine Herren! Wenn ich bei Beginn der Beratungen über den Abschnitt, der von der Verleihung bandelt, mir das Wort erbeten habe, so geschieht dies nicht allein wegen der Bedeutung, die diesem neuen Institute innewohnt, sondern weil gerade über wesentliche Be⸗ stimmungen, die auf die Verleihung Bezug haben, zwischen der Königlichen Staatsregierung und der Kommission Meinungsdifferenzen obwalten. Diese Meinungsverschiedenheiten betreffen sowohl die formale Frage der Zuständigkeit wie auch den Inhalt der Verleihung, die Verleihungsgegenstände.

Ich bedauere, meine Herren, daß ich veranlaßt bin, da ich heute zum ersten Male zu diesem Gesetze das Wort nehme, Kritik zu üben. Ich bitte, daraus nicht den Schluß zu ziehen, daß ich die Arbeiten der Kommission nicht voll würdige; es ist mir im Gegenteil ein Be⸗ dürfnis, hier auszusprechen, daß ich die Arbeit der Kommission für vortrefflich halte nicht allein wegen der Ausdauer, die sie bewiesen hat, sondern auch wegen der Umsicht, des Weitblickes und des Geschickes und endlich auch wegen ausgesprochener Erfolge in wesent⸗ lichen Bestimmungen dieses Gesetzes. Ich bin auch mir bewußt, meine Herren, daß in der Frage der Verleihung mein Ressort nicht an erster Stelle berufen ist, vielmehr das Ressort des Herrn Handels⸗ ministers. Aber es wird mir zugegeben werden können, daß das Ressort der öffentlichen Arbeiten, weil ihm die Sorge für die Er⸗ haltung eines guten Zustandes unserer Ströme obliegt, ebenfalls ein lebhaftes Interesse an der Gestaltung dieser Bestimmungen hat.

Ich spreche nur zu den Wasserläufen erster Ordnung. Unsere großen Ströme bilden die Hauptvorfluter für weite Gebietsteile. Alle Fragen technischer Art, die mit ihnen zusammenhängen, sind schwierig; sie setzen eine dauernde und akute Fürsorge voraus, sie setzen aber auch voraus, daß sie stets als einheitliches Ganze behandelt werden, und well diese Voraussetzung vorhanden sein muß, waren nach den heutigen Zuständen in letzter Linie stets der Minister der öffent- lichen Arbeiten oder die zuständigen Ressortminister entscheidend.

E322.

Wir sind der Meinung, daß unter dieser formalen Regelung die all⸗ gemeinen Interessen nicht zu kurz gekommen sind. Wir sind im Gegenteil der Meinung, daß die Entwicklung der Zustãnde an unsern großen Strömen im Interesse der Schiffahrt und der Vorflut unter dieser Regelung sich wohlgefühlt bat. ie Staatsregierung ist der Auffassung gewesen, daß durch die Einfügung des Bezirksausschusses als Vorinstanz im Falle der Verleihung ihrerseits ein Emgegen⸗ kommen bewiesen ist, neuzeitlichen Auffassungen entsprechend, die eine Beteiligung des Laienelements in wichtigen Fragen wünschen. Die Staatsregierung ist der Meinung, daß damit diesem Verlangen Genüge getan war, daß die zweite Instanz unter allen Umständen im Interesse der Wahrung der Einheit der Entscheidung der Minister der öffentlichen Arbeiten oder der Handelsminifler und der Minister der öffentlichen Arbeiten sein müßten.

Die Kommission ist diesen Auffassungen nicht gefolgt, sie hat es für erforderlich erachtet, den Bezirksausschüssen eine zweite Instanz hinzuzufügen, das Landeswasseramt. Es liegt neuerlich auch ein Antrag Nr. 692 vor, der unter Zurückgehen auf Anträge, die in der Kom⸗ mission gestellt waren, an Stelle des Landeswasseramts den Strom⸗ ausschuß gesetzt haben und eine dritte Instanz, das Oberverwaltungs⸗ gericht, schaffen will. Ich will mich über diese Frage der Einset es Oberverwaltungsgerichts als dritte Instanz nicht aussprechen, Frage wird später von zuständiger Stelle erörtert werden. Wir sind der Meinung, daß die Einfügung des Landeswasseramts ich be— schäftige mich nur mit den Beschlüssen der Kommission, wie sie vor⸗ liegen keine Verbesserung darstellt, da sie dem Minister dennoch unter allen Umständen die volle Verantwortung für den Zustand der Ströme läßt. Wir sind der Meinung, daß die Mitwirkung von Gremien, die nicht in unmittelbarem Zusammenhange mit der Ver⸗ waltung arbeiten, die einen Körper für sich darstellen, den allgemeinen

Interessen nicht entsprechen.

ö 2

7

Nun hat die Kommission geglaubt, die Bedenken, die die König⸗ liche Staatsregierung gegen diese Ordnung der Dinge hat, dadurch beseitigen zu können, daß sie dem zuständigen Minister ein Einspruchs⸗ recht gab, falls überwiegende Interessen des öffentlichen Wobhles vor⸗ liegen, und es sich um bestimmte Ströme handelt, bei denen die

Interessen der Schiffahrt und der Vorflut besondere Berücksichtigung ver⸗ dienen. Ich gebe zu, daß dieser Vermittlungsborschlag in ziner bestimmten Richtung besserung bedeutet; aber ich kann nicht anerkennen, daß damit die Bedenken der Königlichen Staatsregierung beseitigt sind. Ich setze voraus, daß die Kommission bei Gewährung des Ein⸗ spruchsrechts von der Auffassung ausgegangen ist, daß dasselbe, wie es sich aus der Formulierung ergibt, nur unter ganz besonderen engen Voraussetzungen und an letzter Stelle geltend gemacht werden soll, daß nicht etwa Bezirksausschuß und Landeswasseramt der Regel nach beiseite geschoben werden sollen. Wenn diese Voraussetzung zutrifft, so wird der Einspruch nur als ein wenig wirksames Mittel anerkannt werden können.

Ich habe auch Bedenken geltend zu machen gegen den Antrag 691,

der meines Erachtens keine Verbesserung gegenüber dem Kommissions⸗ beschluß bedeutet. Der 49 zu 4 nach Fassung des Kommissions⸗ beschlusses setzte voraus, daß erhoben werden würde von der Provinzialbehörde, der Wasserpolizeibehörde, und daß nur im Beschwerdewege der Minister mit dem Einspruch befaßt werden sollte. Der Antrag 691 setzt voraus, Vertreter der Wasserpollzeibehõrde, der Regierungspräsident den Einspruch nur weiter gibt an den Minister, und der Minister unter allen Umständen die entscheidende Instanz sein soll. Regelung widerspricht unseren heutigen Auffassungen, die g sind auf eine Dezentralisation der Verwaltung und Nichtheranziebung unerheblicher Fragen in die Zentralinstanz. Ich resümiere mich dahin, daß die Bedenken der Staatsregierung gegen Schaffung eines Landes⸗ wasseramts nicht behoben, daß sie nur abgeschwächt sind, ferner daß die Regelung, wie sie der Kommissionsbeschluß darstellt, der Regelung durch den Antrag Nr. 691 vorzuziehen ist.

Die Auffassungen darüber, bei welchen Wasserläufen dem Minister ein Einspruchsrecht zu geben ist, haben gewechselt. In der ersten Lesung waren 82 Wasserläufe im Verzeichnis mit einem Stern versehen, in der zweiten Lesung 988 und nach einem jetzt vorliegenden Antrag 749 sind es 43. Es ist mir noch nicht möglich gewesen, zu prüfen, ob dieser Antrag das Richtige trifft, es wird dies Verzeichnis wie das Verzeichnis, das gemäß § 2 dem Gesetz beigefügt ist, später noch eine eingehende Prüfung an der Hand der tatsächlicher hältnisse notwendig machen.

In §z 49 war zu 2 ausdrücklich vorgesehen, daß bei künstlichen Wasserläufen die Verleihung zu versagen ist, wenn der Eigentümer des Wasserlaufes der Verleihung widerspricht. Diese Regelung ist in der Kommission auf keinen Widerspruch gestoßen. Man hat es für selbstveiständlich gehalten, daß der Staat, der den Wasser⸗ lauf geschaffen hat und in jeder Beziehung Eigentümer ist, auch das Recht haben muß, der Verleihung nicht zuzustimmen. De Antrag Ecker (Winsen) sieht aber vor, daß gerade bei den vom Staat gebauten Wasserstraßen das Verhältnis ebenso geregelt werden soll wie bei den Strömen, bei denen ein Einspruch erfolgen darf. Das scheint mir nicht zutreffend zu sein. Wir wünschen in der Beziehung die Beibehaltung der Kommissionsbeschlüsse, immer unter dem Vor⸗ behalte, daß das Parlament nicht schließlich doch der Regelung bei⸗ treten wird, die wir grundsätzlich als die richtige ansehen.

Ich wende mich zu den materiellen Bestimmungen, daß die Schaffung dieses neuen Instituts der Verleihung einen Fortschritt bedeutet, wird allgemein anerkannt. Daß auch an den großen Strömen Sonderrechte einzuräumen sind, erscheint als eine wirtschaftliche Notwendigkeit im Interesse einer intensiven Wasserwirtschaft. Es wird aber nicht zu ver⸗ kennen sein, daß die Einräumung von Gerechtsamen an den Strömen zum Schaden der Allgemeinheit ausschlagen kann. Der Antrag 691 zu erkennt dies auch an, indem er dem Gedanken nach ausdrücklich ausspricht, daß die Verleihung dem Ausbau der Ströme nicht im Wege sein darf, daß der Ausbau unter allen Umständen durch eine

daß der

[

Nor Der⸗