auf. Im Tag der Perpetua . will es wenig wahrscheinlich erscheinen, kädchen eine flüchtige Begegnung, das nicht tragisch,
daß auf das l —. ; fondern elegisch⸗freundliche Erlebnis eines Tages für Das ganze Leben bestimmend einwirkt; man vermißt hier vor. bereitende Sreignisse, die das geschilderte kleine Erlebnis zu ausschlaggebender Bedeutung erheben, Ferner steht im. Leben der 1 Zeller“ die pf olegi dh Entnien g fin 3 , . nicht auf der Höhe, die sie im weiteren Verlauf der h ös⸗ 4 86 t geschildert wird, wie sich die
zeichnet.
Salome in die eiste Schuld fãll nicht recht glaubhaft. Die große Fähigkeiten Ernst. Zahns gebietet
einen hohen Maßstab zu schweigen. Sie fallen in seinem neue
auch an diesem Werke Zahns wieder
Gefinnung, von der es getragen wird. Literatur mit Vorliebe seelisch und mora ; i m, werden, die jeder Sinnenregung nachgeben und jedem Wider⸗
tand schwächlich erliegen, herrscht in
Heroisches, lebt in ihr ein Geschlecht, zum Lichte strebt.
Theater und Mufik.
Deutsches Opern haus.
Als zweite Gabe brachte das kürzlich eröffnete Charlottenburger Sonnabend Mozarts Oper. ; zeit“, ein Werk, das gleichzeitig der Prüfstein dafür war, ob n dein Riesenraum intime Wirkungen möglich sind. wenig oder
Operntheater am
aller Befürchtungen war eine freudige oben eingedeckten günstig, daß von den akustischen porstellung so gut wie nichts mehr zu
Ueberraschung.
Geist, der im neuen Hause barkeit der vorhandenen Kräfte,
Während hier meisterhaft ᷣ Salome in neue Schuld verstrickt, weil Stol; und Scham sie zwingen,
die erste zu verheimlichen, ist dort
legen und e sten
lerisch Ausgereiften kaum ins Gewicht.
Zimmerdekorationen l Uebelständen der Exröffnungs⸗
bemerken war. r ch aber war die Aufführung selbst; z en . beredt für den künstlerischen errscht,
Das
einen außerordentlich günstigen Eindruck;
der Leitung des Kapellmeisters Rudolf
sauber und fein herausgearbeitet h auffallende Verlangsamung der
der Rezitative in der Bearbeitung wähnung getan.
instrumente vor.
wirkte doch als zu schwere Stütze für den Auch hätte er sich aller musikalischen enthalten, will doch jeder seinen Mozart r Bühne geboten wurde, stand durchweg au und übertraf als Gesamtleistung bei weitem das anderen Opernhäusern als dem Königlichen geleistet worden ist. Ein Vergleich mit der Figaro⸗-Aufführung der früheren Komischen Oper z. B. fällt ganz bedeutend zugunsten der des Charlottenburger Sauses aus. In Herrn Karl Braun lernte man einen ganz vortrefflichen . kennen, der gesanglich und darstellerisch ganz von Mozartschem
eiste erfüllt war.
stattlicher, stimmbegabter bekannt. Mit der sogenannten
Hauses. Auch
die Träger der kleineren
atte.
Zeitmaße, besonde— man Arien, die dadurch von ihrer reizvollen Lebendigkeit einiges einbüßten. Bevor auf die Leistungen der Sänger
des
Herr Hartmann mag befürchtet haben, daß die Secco - Rezitative mit der üblichen Begleitung des Klaviers im großen Haufe zu dünn klingen würden; er schrieb daher Harfe und Streich⸗ J Aber diese Zusammensetzung, so gut sie auch klang,
Voöllauf befriedigte auch Herta Stolzenbergs sleider etwas unglücklich gekleidete) Susanne. ᷣ die von der Komischen Oper her in guter Erinnerung steht, sang mit großem Geschmack und spielte munter und Eherubin Eleanor Painters machte, obgleich im Spiel etwas befangen, einen vorwiegend guten Eindruck, desgleichen die Grãfin Lulu Kaessers, die allerdings im Mozartstil noch nicht heimisch zu sein scheint, Ein Graf war Eduard Schüller, und Julius Liebans unübertrefflicher Basilio . ,,, Opernhause her Eselsarle. ̃ meisterlich sang, erzielte er dröhnenden Beifall des völlig ausverkauften Rollen genügten durchweg. t Geschick und Geschmack
Als Regisseur hatte Herr Hartmann mi
seines Amtes gewaltet. Ein Wort des Lobes gebü Gustav Wunderwald, nach dessen Entwürfen die reizvollen Dekorationen Es war ein genußreicher und anregender Theater
angefertigt waren. abend.
s Lobes gebührt auch dem Maler
die t, bei ihrem Gesamtcharatter Achtung vor den dichterischen es, an twaige Mängel nicht zu ver⸗ Buche aber neben dem künst⸗ Besonders wohltuend berührt die ernste, mannhafte und reine Wo in der zeitgenössischen lisch verkümmerte Menschen
Zahns das willensstark aus dem Irrtum
Oper
nichts Offenbar
Krasselt, der musikalisch alles
eingegangen wird, sei nur noch
Zutaten aus Eigenem besser
ein genießen. W ; f hoher künstlerischer Stufe
Art und Weise, wie
seine Dichtungen Der Zen
sammen. Es
des Volkes au
ichtung etwas schlicht geändert.
anzuschließen. 330 Vereinen
Figaros Hoch in Hannover.
Daß trotz verloren ging, beeinflussen die die Schallwellen so
bäume, durch und für die Brauch⸗
Orchester machte wieder es stand diesmal unter
pforten an. gelb und
Gesucht erschien nur seine
besonders bei manchen Fahnen und
Direktors Hartmann Er⸗ artigen Anbl
leichtbeschwingten Dialog. Wilhelm v
lichen
Was auf der ministeriums,
was hier bisher in
dem Grafen Dort
schalkhaft. Auch der
mobilen kam
zelt geleitet.
die er, wie immer,
u. a. sagte:
Im Königlichen Opernhause Otto Ricolais komische Oper ‚Die lu wiederholt. Die Damen Alfermann, Rothau Herren Schwegler, Hoffmann, Mang, in den Hauptrollen beschäftigt.
Im Königlichen Sch große König‘ von J. Lauff in der
uß trat gestern, wie W. T. B.“ berichtet, geordnetenhauses unter dem
der jetzt erheblich gewachsenen Be Dazu war die Umbildung in einen einge ͤ wurde beschloffen. An dem Wesen und Namen der die breiter — fklärenden vaterländischen Arbeit wird dadurch nichts ereinsbildung Einzelpersonen und
Jedoꝛ ll d die V Jedoch soll durch die sich dem Zentralausschuß
Vereinen die Möglichkeit gegeben werden, Der Bberschlefssche Spielverband trat sogleich mit und über 17660 Mitgliedern dem neuen Verein körper⸗ e Anträge auf Bildung von
schaftlich bei. Ebenso liegen mehrfach . j Weitere Auskunft erteilt der
Landes. und Provinzialverbänden vor. ; Geschaftsführer des Zentralausschusses, Geheimer Rat, Pro
Tage der Einweihungsf
Gegen Mittag klärte sich das Wetter etwas auf. — brachten Sonderzüge Scharen von Menschen. Kriegervereine mit zum Veil mit Musik rückten an, ebenso Feuerwehr, Jugendwehr und Schulen der Umgebung, Knaben und Mädchen teilweise mit mit Tannengewinden um Zufahrtsstraßen, alle j waren dicht mit Menschen besetzt, sodaß die Umrisse
Sonderzug die Vertreter der Behörden an. anwesend Seine Königliche Hoheit der Pxinz on Preußen, Vertreter des Ministeriums der öff ent⸗
Arbeiten, des
präsident Freiherr von Seherr⸗Thoß⸗Liegnitz, Provinziallandtags Herzog von
. f n war. , offenen Automobil die Fahrt zur Talsperre angetreten. liche Automobil fuhr an der Ehrenpforte vor. ; das Gefolge. An der Brücke wurde Seine Maiestãt von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Wilhelm, dem Herzog von Ratibor, dem Grafen von Stosch und
hauptmann Freiherrn von Richth
beschränkt würden. U ie werden sollten, da riefen Eure Majestät uns zu: Baut
Der Kapellmeister Blech
Mannigfaltiges. Berlin, 18. November 1912. tralaussch für Volks- und Jug
Mauer-⸗-Talsperre, 16. November. (B. T. B.) ute, eier, bot die Tal sperre mit ihrer prächtigen Ausschmückung trotz des schlechten Wetters ein reizvolles Bild. Zu beiden Seiten längs des Geländers waren schlanke Tannen⸗
Dazwischen standen
Gewinde verbunden, aufgestellt.
, , . geschmückt in den schlesischen, preußischen u arben. An
schlossen
beiden ugängen * Kaiserzeltes
Die Ausschmückung des gold gehalten und mit
Schärpen in deutschen Farben,
umliegenden Abhänge
ick boten. Um 12 Uhr 20 Minuten
Landwirtschaftsministeriums, d der Oberpräsident Dr. von Guenther, der
4 1
den Berggründen brachen,
angekommen, hatte Seine Majestät um
en herabstürzenden F
wird morgen, Dienstag, stigen Weiber von Windsor“ ser, Caflson sowie die Sommer, Henke und Krasa sind
auspielhaufe wird morgen Der bekannten Besetzung wiederholt.
in einem Saale des Ab⸗ Vorsitz des Abg Dr. von Schencken« dorff ju einer au ßerordentlichen Hauptversammlung zu⸗ galt, seine im Jahre 1891 geschaff ene lose Verfassung Bewegung für Körperzucht anzupassen. tragenen Verein notwendig. Diese
sich große
Tannengrün In kurzer Folge
die Mädchen
die Schultern und im Haar. Alle und Höhenrücken
Unter Andern waren
der Vorsitzende des dalibor und der Oberbürgermeister Matting⸗Breslau. Gegen 2 Uhr verkündeten Hochrufe, die sich in vielfachem Echo in iche
nahen Seiner Majestät des Kaisers und Königs, welcher Morgens 9 Uhr von Moschen, wo er zum Ja . von Thiele⸗Winkler weilte, nach Hirschberg abgereist
In weiteren Auto⸗
ofen empfangen und zum Kaiser— Der Herzog von Ratibor hielt hierauf eine Begrüßungsansprache an Seine Majestät den Kaiser, in welcher er te: Als im Jahre 1897 weite Gebiete unserer Heimats— provinz durch die von den 36 ͤ ten j wurden, da waren es Eure Majestät und Ihre Naje tt unsere teuere Kaiferin, die die Stätten des Elends aufsuchten, helfend und tröftend. Damals schon wurde es bei Eu Sache, daß hier vorgebeugt werden müss Ve heerungen verhindert oder doch minde Und als nun die Erwägungen in Taten umgesetzt
luten verwüstet
ei Eurer Majestät fest beschlossene e, damit künftig derartige stens auf ein geringes Maß
dirigiert. seines Willens. Und
des Denksteins, worauf der end spiele
Nationalhymne sangen.
die Sperrmauer und en Echlchten läuterungen geben.
Einrichtungen, ferner ein während der hier schritt
vereine entlang,
Seine überall
der Kaiser mit einem
fessor Raydt
Heute, am 4 Uhr den Hefzug bestien,
10 Uhr 5 Minuten.
udn den tschen lichen Grube
Ehren⸗ war grün, verziert.
leicht verletzt.
stunde veranstalteten die
einen eigen⸗ kamen mit
Friedrich
internat mehrere
es Finanz⸗ Regierungs⸗
das Heran⸗ Allerhöchst⸗ gdbesuch bei
folgung von Räubern
L Uhr im Das Kaiser⸗
Dombrowskt hatte am 3.
dem Landes⸗ — ; z . zolleinnehmer erschossen.
ertranken.
Talsperren!“
und wiesen uns hin auf die Werke von Meister Intze. Wie oft hat uns unfer damaliger Oberpräsident, der die Inangrfffnahme des Baues der Talsperren dan en wollten, ‚Richt mir gebührt der Dank, sondern Seiner Majestät dem Kaiser, ßer zuerst Fiesen Gedanken erfaßte, ich war nur der heute stehen wir vor dem Schlußstein dez größten dieser Werke und sind glücklich, an dieser Stätte Eurer Majestãt den tiessten, ehrfurchts vollsten Dank darbringen und zu Füßen legen zu dürfen. Der Vorsitzende des Provinzialausschusses Graf von Stofch, Lab scdann einen Ueberblick über das Werden und die Wirkungen der schlesischen Hochwasserbauten. ̃ —ͤ Herzog von Ratibor ein dreifaches Hurma auf Seine Majestät ausbrachte, in das die Anwesenden begeistert ein. stimmten, die dann unter Begleitung der Hirschberger Jägerkapelle die Seine Majestät besichtigte eingehend den Denkstein und nahm die Vorstellung des Professors von Gosen, des Baurats Bachmann und der Mitglieder des Krelsausschusses entgegen. Daran schloß sich ein Rundgang. ließ sich vom BRaurat Bachmann eingehende Er— Von hier ging Seine Majestät den Serpentinen. weg hinunter nach dem Elektrtzitätswerk und besichtigte die masch nellen dort aufgestelltes Modell der Talsperre, Baurat Bachmann darüber Majestät das
sperrenrestaurant, wo die
Die Ankunft auf der Wildparkstation
Saarbrücken, 16. November. „von der Heydt“, Abteilung Steinbachschacht, sind heute früh kurz nach Schichtbeginn fünf Bergleute, die mit Schießarbeiten beschäftigt waren, durch das Losgehen eines aus un— bekannter Urfache stehen gebliebenen Spreng schusses verung lückt. Gin Mann ist kot, einer wurde schwer verwundet, drei sind
Lemberg, 18. November.
nasiasten und Lehrlinge von neuem Nr. 271 8. Bl.) gegen die altruthenischen Vereine und Studenten⸗ heime fowie gegen die Redaktion des Blattes „Prykarpatekaja Rus', wobel sie mehrere Fensterscheiben zertrümmerten. Die wache drängte die Unruhestister zuruck und verhinderte sie, vor das russische Konsulat zu ziehen. Mitte der Kundgebenden gegen das Revolverschuůsse Schüler verwundeten. ] Personen, größtenteils ukrainische Hochschüler und Gymnasiasten. Erst nach 11 Uhr Rachts trat wieder Ruhe ein.
Czenstochau, 17. November.
Adelaide, 18. November. rannte das Segelschift Bord hatte, bei der Einfahrt in den Ankerplatz von Semaphore an den Leuchtturm von Wonga Shoal an; das 80 Fuß hohe Bauwerk stürzte ein, und die beiden Wächter des Turmes
Fürst von Hatzfeldt, wenn wir ihm für esagt:
Vollstrecker
Darauf fiel die Hülle
Zunächst betrat Seine Majestät
Vortrag hielt. Von Spalier der Krieger. begrüßt, nach dem Tal— aufgestellt war, die Jungens!“ begrüßte,
lebhaft Judendwehr Guten Morgen,
worauf diese mit Guten Morgen, Majestät!“ antworteten. Nach
herzlicher Verabschiedung von den Majestät der Kaiser und 9*if von hier kurz nach 3 Uhr im Auto—
mobil die Rückfahrt nach Hir
einzelnen Herren trat Seine chberg an, wo Allerhöchstderselbe um ch Potsdam zurückzureisen. —
um na erfolgte Abende
(W. T. B.) Auf der staat⸗
(W. T. B.)) In später Abend⸗ ukrainischen Hochschüler, Gym, Kundgebungen (vergl.
Polizei⸗
In der Kurkowagasse wurden aus der altruthenische Schüler⸗ abgefeuert, welche zwei Die Polizeiwache verhaftete sieben
(W. T. B.) Bet der Ver⸗
wurde die Polizei von den Räubem,
die sich in einem Gebäude des Jasnogorskiklosters ver— fchanzt hatten, beschossen und mit Bom ben beworfen. und Poltzei umzingelten das Gebäude. und Vorübergehende wurden verwundet. ; Wladislaus Dombrowski aus Zawodzie wurde erschossen. ; November bei einem Zusammenstoße, den der Berliner Kriminalbeamte Bußdorf und der preußische Oberzoll⸗ einnehmer Giefeler mit Schmugglern zu bestehen hatten, den Ober⸗
Truppen Mehrere Polizeibeamte Der Schmuggler
Heute früh 2 Uhr
(W. T. B.) das keinen Lotsen an
Dinsdale“,
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)
Theater.
Königliche Schauspiele. Dienstag: Opernhaus. 249 Aboananementsvorstellung. Die lustigen Weiber von Windsor. Komisch-phantastische Oper in vier Akten gleichnamigem Lust⸗ Musik von
Leitung:
nach Sha kespeares spiel von H. S. Mosenthal. Stto Nicolai. Mugstkalische Serr Kapellmeister Blech. Regie: Regisseur , Ballett: Ballettmeister Graeb. Anf
Schauspielhaus. stellung. Der große König.
Bilder aus seinem Leben von Josef. Lauf. Musik von Weiland Seiner Maiestät dem
König. Für die szenische Aufführung ein⸗ gerichtet von Josef Schlar. Anfang 74 Uhr.
Mittwoch: Opernhaus. Mittags 12 Uhr: ; Abends Konzert des Königlichen
Oeffentliche Hauptprobe. 71 Uhr:
Opernchors. Schauspielhaus.
Neues Operntheater. mittags 23 Uhr:
Geschlossen. Sonntag,
Berliner Arbeiterschaft: Co Historisches Schauspiel in fünf zügen don Paul Heyse.
Dentsches Theater. Dienstag, Abends 73 Uhr: König Heinrich LV. C2. Teil) Donnerstag und Sonnabend: König sitzenbe Frack.
IV.
(1. Teil.)
Heinrich IV. Seinrich
Freitag: König (2. Teil.) KʒKammerspiele. Dienstag, Abends 8 Uhr: Magdalene.
Donnerstag: Mein Freund Teddy.
Freitag: Maria Magdalene.
ang 74 Uhr. 254. Abonnementsvor⸗
Auf Aller höch sten Befehl: Zweite Vorstellung für die CTolberg.
(Die Eintritts⸗ karten werden durch die Zentralstelle für Volkswohlfahrt nur an Arbeitervereine Fabriken usw. abgegeben. Ein Verkauf an einzelne Personen findet nicht statt.)
Serr
Herr
Drei
Nach⸗
Auf⸗
Maria drei Akten von Richard Skowronnek.
Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Deutscher Vyceum⸗Klub: Goethe⸗Rezi⸗ tationen. Terakoya. — Abends: Mein Freund Teddy.
Berliner Theater. Dienstag, Abends 8 Uhr: Filmzauber. Große Posse mit Gesang und Tanz in 4 Akten von Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer. Mittwoch: Geschlossen.
Donnerstag und Freitag: Filmzauber. Sonnabend, Nachmittags 35 Uhr: Kabale und Liebe. — Abends: Film⸗ zauber.
Theater in der Königgrätzer Straße. Dienstag, Abends 8 Uhr: Die fünf Frankfurter. Lustspiel in drei Akten von Karl Rößler.
Mittwoch: Geschlossen.
Donnerstag bis Sonnabend: Die fünf Frankfurter. —
Lessingtheater. Dienstag, Abends 8 Uhr: Gabriel Schillings Flucht. Drama in fünf Akten von Gerhart Hauptmann.
Mittwoch: Geschlossen.
Donnerstag: Gabriel Schillings Flucht.
Deutsches Schanspielhaus. ( Direk⸗
tion: Adolf Lantz. NV. 7, Friedrich⸗ straße 104 — 1042.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Der
8 ut sitzende . Lust⸗ spiel in vier Akten von Gabriel Dregely. Mittwoch: Geschlossen. Donnerstag bis Sonnabend: Der gut
Komödienhaus. Dienstag, Abends 8 Ubr: Die Generalsecke. Lustspiel in
Mittwoch: Geschlossen.
Schillertheater. O. (Wallner theater) Dienstag, Abends 8 Uhr; Die Kinder der Exzellenz. Lustspiel in vier Aufzügen von E. von Wolzogen und W. Schumann.
Donnerstag: König Lear.
Freitag: Flachsmann als Erzieher.
Charlottenburg. Dienstag, Abende 8 Ühr: Im weißen Rößl. Lustspiel in drei Aufzügen von O. Blumenthal und G. Kadelburg. ; ö Donnerstag: Im weißen Rößl. Freitag: Elga. Vorher: Die Ge⸗
schwister. Deutsches Opernhaus. (Char- lottenburg, Bismarck-⸗Straße 344237.
Direktion: Georg Hartmann.) Dienstag,
Abends 8 Uhr: Figaros Hochzeit. Mittwoch: Symphoniekonzert, Donnerstag und Freitag: Figaros
Hochzeit. . Sonnabend: Fidelio.
Montis Operettenthenter. ( rüher. Neues Theater.) Dienstag, Abends s Ühr: Der Frauenfresser. Operette in drei Akten von Leo Stein und Karl Lindau. Musik von Edmund Eysler.
Mittwoch: Geschlossen.
Donnerskag bis Sonnabend: Der
Frauenfresser.
Custspielhaus. (G riedrichstraße 236) Dienstag, Abends 88 Uhr, Mein alter Derr. Luftfpiel in drei Akten von Franz Arnold und Viktor Arnold.
Mittwoch: Geschlossen.
Donnerstag bis Sonnabend:
alter Herr.
Theater am Nollendor splatz.
Gastspiel des Münchener Künstlertheaters⸗ BDienztag, Abends 8 Uhr; Orpheus
Donnerstag und folgende Tage: Die Generalsecke.
Mein
Mittwoch: Oratorium Elias. Donnerstag: Orpheus in der Unter⸗ welt.
Freitag: Zum ersten Male: Kismet. Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Snee⸗ wittchen. — Abends: Kismet.
Residenztheater. Dienstag. Abende 8 Uhr: , ,,, Satire in drei Akten von Maurlce Donnav. Be⸗ arbeitet und inszeniert von H. Bolten⸗ Baeckers. .
Mittwoch: Geschlossen.
Donnerstag bis Sonnabend: Prinzen⸗ erziehung.
Sonntag: Francillon.
Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Autoliebchen. Posse mit Gesang und Tanz in drei Akten von Jean Kren, Gesangstexrte von Alfred Schönfeld. Musik von Jean Gilbert.
Mittwoch: Geschlossen.
Donnerẽtag und Freitag: Autoliebchen. Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Kinder⸗ vorstellung: Frau Holle. — Abends: Autoliebchen.
Trianontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstt) Dienstag, Abends 8 Uhr Liebes barometer. Lustspiel in drei Akten von Romain Coolus.
Mittwoch: Geschlossen.
Donnerttag bis Sonnabend: Liebes⸗ barometer.
Konzerte.
Königl. Hochschule für Musik. Dienstag, Abends 8 Uhr: Charlotten⸗ burger Bürgerchor. Haydn: „Tobias Heimkehr“.
Singakademie. Dienstag, Abends 8 Ubr: Konzert von Jean Prostean
Blüthner ⸗Snal. Dienstag, Abende 8 Uhr: Konzert von Mischa Piastro Violine) mit dem Blüthner⸗Orchester. Dirigent: Edmund von Strauß.
Harmoniumsaal. Dienstag, Abends 8 Ubr: Kammermußsikabend von Luise Tortilowius (Klavier). Mltwirkung: Wladyslaw Waghalter (Violine) und Hans Kindler (Violoncello).
Dirks Schumann. Dienstag, Abende 73 Uhr: Große Galavorstellung. Auftreten sämtlicher Spezialitäten. — Zum S 16 Der unsichtbart Mensch! Vier Bilder aus Indien.
Dirkus Busch. Dienstag, Abend 77 Uhr: Große Galavorstellung. — Zum Schluß: Die große Pantomime: „Unter Gorillas“.
,
Familie nnachrichten.
Verlobt: Frl. Brigitte Meyßnen mi Hrn. Leutnant Friedrich Georg Fihm. von Rechenberg (Berlin).
Gestorben: Hr. Kanzleirat Hugo . (Berlin). — Hr. Kommerzienrat Kerner (Kl. Glienicke, Kr. Teltohn Haus Saelde). — Fr. Elise von gleist geb. Zürcher (Berlin).
Verantwortlicher Redakteur: Direklor Dr. Tyrol in Charlottenbuth
Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin. (215)
Druck der Norddeutschen Buchdrugerei 9 BVerlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße
Zehn Beilagen
in der Unterwelt. Burleske Oper in wel Aufzügen von Offenbach.
Violine).
leinschließlich Börsen · Beilage).
Erste Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
56 275.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Beschluß des Bundesrats, betreffend die Satzung der Deutschen Kolonialgesellschaft „Südwestafrikanische Boden⸗Kredit⸗Gesellschaft“,
vom 17. Oktober 1912.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17. Oktober 1912 beschlossen, der Kolonialgesellschaft „Südwest⸗ afrikanische Boden-Kredit⸗Gesellschaft“ in Berlin auf Grund ihrer vom Reichskanzler genehmigten nachstehend veröffentlichten Satzung die Rechtsfähigkeit zu verleihen.
Berlin, den 7. November 1912.
Der Staatssekretär des Reichskolonialamts. J. A.: Dr. Meyer⸗Gerhard.
Satzung der Sũdwestafrikanischen Boden⸗Kredit⸗Gesellschaft.
I. Allgemeines.
§8 1. Unter der Firma Südwestafrikanische Boden Kredit. Gesellschast: wird uf Grund des 8 11 des Schutzgebietsgesetzes Reiche gesetzblatt 1809, S. 312 ff) eine Kolonialgesellschaft errichtet. Auf die Rechtsverhältnisse dieser Gesellschaft finden, soweit nicht im Schutzgebletsgesetz oder in dieser Satzung etwas anderes bestimmt ist, die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Vereine Anwendung. - ö
Der Sitz der Gesellschaft ist Berlin. Die Verwaltung im süd— westaftikanischen Schutzgebiete wird an einem von dem Gouverneur zu bestimmenden Orte geführt. .
Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt.
Die Aufnahme der Gesellschaft in das Handelsregister ist zu bean tragen.
3 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Gewährung von . und Kommunalkredit in den Gemeinden Deutsch Südwest⸗ afrikas.
Zu diesem Zwecke darf die Gesellschaft hypothekarische Darlehen gewähren und auf Grund der erworbenen Hypotheken Schuldverschrei⸗ bungen (Hypothekenpfandbriefe) ausgeben.
Außerdem darf die Gesellschaft nur folgende Geschäfte betreiben:
I) den Erwerb, die Veräußerung und die Beleihung von Hypo— theken, Grund⸗ und Rentenschulden;
Y) die Gewährung nicht hypothekarischer Darlehen, und zwar an die Bezirksverbände und die Kommunen von Deutsch Südwestafrika direkt, oder gegen Uebernahme Ter vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft, und die Ausgabe von verlosbaren oder un⸗ verlosbaren Schuldverschreibungen auf Grund der so erworbenen Kö 4 ö R 2
ie Vornahme von Revisions, und Treuhandgeschäften in Deutsch Südwestaftika; geschef 4 die. Vertretung von Versicherungsgesellschaften in Deutsch Süädwestafrika unter Ausschluß der eigenen Haftbarkeit für die Ver⸗ pflichtungen der Versicherungsgesellschaften; 5) den kommissionsweisen Ankauf und Verkauf von Wertpapieren, jedoch unter Ausschluß von Zeitgeschäften; 6) die Annahme von Geld oder anderen Sachen zum Zwecke der Hinterlegung, jedoch mit der Maßgabe, daß der Gesamtbetrag des binterlegten Geldes die Hälfte des eingezahlten Grundkapitals nicht übersteigen darf;
7) die Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweisungen
und ähnlichen Papieren. Verfügbares Geld darf die Gesellschaft nutzßar machen durch Dinterlegung bei geeigneten Bankhäusern, durch Ankauf ihrer Hypo⸗ thekenpfandbriefe ünd ihrer gemäß. Nr. 2 ausgegebenen Schuldver⸗ schreibungen, durch Ankauf solcher Wechsel und Wertpapiere, welche nach den Voischriflen des Bankgesetzes vom 14. März 1875 von der Reichsbank angekauft werden dürfen, sowie durch Beleihung von Wertpapieren nach einer von ihr aufzustellenden, von der Aussichts⸗ behörde zu genehmigenden Anweisung. Diese Anweisung hat die beleihungs fähigen Papiere und die zulässige Höhe der Beleihung festzusetzen. .
e 96. Der Erwerb von Grundstücken ist der Gesellschaft nur gestattet:
1) zur Verhütung von Verlusten an Hypotheken. In diesem Falle ist unter Berücksichtigung dieses Zweckes auf die baldige Weiter⸗ veräußerung des erworbenen Grundstücks hinzuwirken;
) zur Beschaffung von Geschäftsräumen, die für den Geschäfts⸗ betrieß notwendig oder nüßlich erscheinen, unter Zustimmung des Aufsichtsrats. .
5 Die Gesellschaft darf Hypothekenpfandbriefe und Schuld⸗ verschreibungen der im § 2 Abs. 3 Nr. 2 bezeichneten Art nur bis zum siebeneinhalbfachen Betrage des eingezahlten Grundkapitals und des ausschließlich zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Gläubiger von Pfandbriefen oder Schuldverschreibungen bestimmten Reservefonds ausgeben. .
S5. Das Hypothekengeschäft der Gesellschaft sowie die Ge⸗ währung von Darlehen an öffentliche Körperschaften ist auf das Gebiet des Schutzeʒ biets Deutsch Südwestafrika beschränkt; zur Deckung für gefährdete Forderungen darf die Gesellschaft jedoch Hypotheken, Grundschulden oder Rentenschulden in Deutschland oder im Auslande erwerben.
II. Grundkapital.
§z 6. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1 000 900 (1. Buchst. eine Million Mark) und ist eingeteilt in 16 000 (i. Buchst. zehntausend) Anteile über je 100 .
Die Anteile sind unteilbar. Steht ein Anteil Mehreren zu, so . sie ihre Rechte nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausũben.
Ueber die Anteile werden Anteilscheine ausgegeben, die auf den Inhaber lauten.
§ 7. Die Zeichner von Anteilen und ihre Rechtsnachfolger können von den ihnen obliegenden Leistungen an die Gesellschaft nicht befreit werden und sind nicht befugt, gegen das Recht auf diese Leistungen eine Forderung an die Gesellschaft gufzurechnen.
88. . Den Gläubigern haftet für alle Verbindlichkeiten der Ge—⸗ sellschaft lediglich das Vermögen der Gesellschaft.
Die Verpflichtung des Anteileinhabers zur Leistung von Einlagen wird durch den Nennbetrag des Anteils, und falls der Ausgabepreis höher ist, durch diesen begrenzt. Die Anteilsinhaber können ihre Ein⸗ lagen nicht zurückfordern; sie haben, solange die Gesellschaft besteht, wur Anspruch auf den Reingewinn, soweit dieser nicht nach der Satzung von der Verteilung ausgeschlossen ist.
§ 8. Den Amyeilscheinen werden Gewinnanteilscheine auf zehn Jahre sowie ein Erneuerung schein beigegeben. Nach Ablauf der zehn Jahre werden gegen Einlieferung des Erneuerungsscheines neue Gewinnanteilscheine für weitere zehn Jahre nebst einem weiteren Er⸗
Berlin, Montag, den 18. November
neuerungsschein ausgegeben. Dies wiederholt sich stets nach je weiteren zehn Jahren. Die Form und den Inhalt der Anteilscheine sowie der Gewinnanteil, und Erneuerungsscheine bestimmt der Auf⸗ sichtsrat, der auch befugt ist, die Zeit, für welche die Gewinnanteil⸗ scheine ausgegeben werden, auf länger oder kürzer als zehn Jahre festzustellen.
Sind Anteilscheine oder Gewinnanteilschein oder Erneuerungs. scheine infolge einer Beschädigung oder Verunstaltung zum Umlauf nicht mehr geeignet, jedoch ihr wesentlicher Inhalt und ihre Unter⸗ scheidungsmerkmale mit Sicherheit erkennbar, so hat der Vorstand gegen Einreichung der beschädigten oder verunstalteten Urkunden neue 3 Urkunden auszufertigen und auszuhändigen. Die Kosten
aben die Einreicher zu tragen und vorzuschießen.
An den Inhaber eines Erneuerungsscheines dürfen neue Gewinn⸗ anteilscheine nicht ausgegeben werden, wenn der Anteilsinhaber der Ausgabe widersprochen hat. Die Scheine sind in diesem Falle dem Ant eilsinhaber auszuhändigen. Im übrlgen finden auf die Gewinn⸗ anteilscheine die Vorschriften des 5 801 Abs. 2 und des § 804 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung.
5 10. Die Gesellschaft soll eigene Anteilscheine im regelmäßigen Geschäftsbetriebe weder erwerben noch zum Pfande nehmen.
§ 11. Eine Erhöhung des Grundkapitals kann nur auf Beschluß einer Generalpersammung erfolgen. Dieser Beschluß bedarf der Genehmigung des Reichskanzlers (Reichskolonialamts)
Die Bestimmungen üher die Ausführung einer Kapitalserhöhung werden, soweit nicht eine Generalversammlung darüber einen besonderen Beschluß gefaßt hat, von dem Aussichtsrat getroffen.
§z 12. Bei einer Erhöhung des Grundkapitals können die neuen Anteile zu einem höheren als dem Nennwert, indessen nicht unter dem Nennwert ausgegeben werden. Der Mindestbetrag, unter dem die Ausgabe der Antelle nicht erfolgen darf, wird durch die General⸗ versammlung festgesetzt. Sie kann die Festsetzung dem Aufsichtsrat übertragen. x
§ 13. Eine Herabsetzung des Grundkapitals kann nur auf Grund eines Beschlusses der Generalversammlung erfolgen, der mit der für Satzungsänderungen vorgeschriebenen Mehrheit gefaßt ist. Der Be— 4 bedarf der Genehmigung des Reichskanzlers (Reichskolontal⸗ amt).
Durch den Beschluß muß zugleich festgesetzt werden, zu welchem Zweck die Herabsetzung stattfindet, insbesondere, ob sie zur teilweisen Rückzahlung des Grundkapitals an die Anteilsinhaber erfolgt, und in welcher Weise die Maßregel auszuführen ist.
814. Sowohl der Beschluß über die Erhöhung als auch der Beschluß über die Herabsetzung des Grundkapitals ist öffentlich be⸗ kannt zu machen, und zwar der Beschluß über die Herabsetzung drei⸗ mal unter Hinzufügung einer Aufforderung an die Gläubiger, ihre Ansprüche anzumelden.
Den Gläubigern, deren Forderungen vor der letzten öffentlichen Aufforderung begründet sind und die sich zu diesem Im eck melden ist Befriedigung zu gewähren oder Sicherheit zu leisten. Eine Sicher⸗ stellung der Pfandbriefgläubiger findet nicht statt, sofern die im Um⸗ lauf befindlichen Pfandbriefe und Schuldverschreibungen durch die den Gläubigern der Pfandbriefe und Schuldverschreibungen ver⸗ pfändeten Hypotheken, Kommunaldarlehnsforderungen, Wertpapiere und Gelder vollständig gedeckt sind.
Zablungen an Anteslsinhaber rauf Grund der Herabsetzung des Grundkapitals dürfen erst erfolgen, nachdem seit dem Tage, an dem die in Absatz 1 vorgeschriebene öffentliche Aufforderung zum dritten Male stattgefunden hat, ein Jahr verstrichen ist, und nachdem die . die sich gemeldet haben, befriedigt oder sichergestellt worden sind.
§ 15. Ist zur Herabsetzung des Grundkapitals eine Ver⸗ minderung der Zahl der Anteilscheine vorgesehen, so ist eine Kraftlos— erklärung unter entsprechender Anwendung des § 290 des Handels⸗ gesetzbuchs zulässig.
HII. Allgemeine Verwaltungsgrundsätze.
§ 16. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Oktober bis 30. Sep⸗ tember. Für jedes abgelaufene Geschäftsjahr, zuerst am 39. Sep- tember 1913, hat der Vorstand eine Bilanz nebst Gewinn— und Verlustrechnung aufzustellen und einen den Vermögens⸗ stand und die Verhältnisse der Gesellschaft entwickelnden Bericht Geschäfts bericht) zunächst dem Aufsichtsrat vorzulegen. Der Gefchäftsbericht sowie die Bilanz und die Gewinn- und Verlust— rechnung sind entsprechend den Vorschriften der 88 39 ff. und § 261 des Handelsgesetzbuchs und der 83 24 bis 28 des Hvpothekenbank—⸗ gesetzes aufzustellen. Diese Schriststücke sind demnächst mit den Be⸗ merkungen des Aufsichtsrats versehen, mindestens zwei Wochen lang vor der ordentlichen Generalversammlung in dem Geschäftslokal der Gesellschaft auszulegen. Die Mitglieder können Abschriften daraus auf ihre Kosten verlangen. Die Genehmigung der Bilanz nebst 6 n. und Verlustrechnung ist der Generalversammlung vorzu⸗ ehalten.
Wegen der Verbuchung des bei der Ausgabe von Pfandbriefen erzielten Agios oder Disagies finden die S8 25 und 26 des Hypotheken⸗ bankgesetzes entsprechende Anwendung.
3 17. Innerhalb des dritten Monats eines jeden Kalender— halbjahres hat die Gesellschast den Gesamtbetrag der Pfand⸗ briefe, welche am letzten Tage des vergangenen Halbjahres
im Umlauf waren, und die nach Abzug aller Räck⸗ zahlungen oder sonstigen Minderungen sich ergebenden Gesamtbeträge der Hypotheken, Wertpapiere und Gelder, die am letzten Tage des vergangenen Halbjahres den Pfandbriefgläubigern verpfändet waren, im „Deutschen Reichsanzeiger' und in dem Amtsblatt für das Schutz- gebiet Deutsch Südwestafrika bekannt zu machen.
Sind den Pfandbriefgläubigern Wertpapiere oder solche Hypo⸗ theken verpfändet, die nicht ihrem vollen Betrag nach zur Deckung von Pfandbriefen geeignet sind, so ist in der Bekanntmachung anzugeben, mit welchem Betrag die Wertpapiere oder die Hypotheken als Deckung nicht in Ansatz kommen.
§ 18. Zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Ver⸗ lustes ist ein ordentlicher Reservefonds zu bilden.
In dem Reservefonds sind einzustellen:
1) von dem jährlichen Reingewinn der zehnte Teil solange, bis der Reservefonds den fünften Teil des Grundkapitals erreicht hat;
2) der Betrag, der bei einer Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe der Anteile für einen kzhbeen als den Nenn⸗ betrag über diesen und über die durch die Erhöhung ent⸗ standenen Kosten hinaus erzielt wird;
3) der Betrag von Zuzahlungen, die ohne Erhöhung des Grundkapltals von Gesellschastern gegen Gewährung von Vorzugsrechten für ihre Anteile geleistet werden, soweit nicht eine Verwendung dieser Zuthlungen zu außerordent⸗ lichen Abschreibungen oder zur Deckung außerordentlicher Verluste beschlossen wird.
519. Was nach Deckung der beschlossenen Abschreibungen, der Beiträge zum ordentlichen Reservefonds und der sonstigen Rücklagen von der Jahreseinnahme übrig bleibt, kann zur Verteilung als Rein⸗ gewinn gelangen. . .
§ 29. Ueber die Höhe der jährlichen Beiträge zum Reserve⸗ fonds, über die vorzunehmenden Abschreibungen, die etwaige Bildung von Spezialreservesonds und die Reingewinnverteilung beschließt, un- befchadet der Vorschriften des 5 18, die Generalversammlung.
1912.
Die Generalversammlung ist dabei an die Vorschläge des Auf⸗ sichtsrats insofern gebunden, als sie die Beiträge zum Reservefonds und die Abschreibungen nicht geringer, den zu bdertellenden Gewinn nicht höher bestimmen darf, als der Aufsichtsrat vorgeschlagen hat.
§ 21. Der nach Absetzung aller Abschreibungen und Rücklagen sowie Dotierung der Reserpefonds verbleibende Reingewinn der Ge= sellschaft wird nach Maßgabe der nachstehenden . verteilt, sofern nicht die Generalversammlung beschließt, ihn zu außerordent⸗ lichen Abschreibungen und Rücklagen zu berwenden, oder eine Gewinn⸗ verteilung aus sonstigen Gründen für nicht im Interesse der Gesell⸗ schaft liegend erachtet:
1) Zunãchst erhalten die Antellsinhaber einen Gewinnanteil
is fünf vom Hundert des eingezahlten Grundkapltals.
2) Von dem NUeberreste erhalten die Mitglieder des Vorstands zusammen zehn vom Hundert, und die Mitglieder des Auf⸗ sichtsrats zusammen fünfzehn vom Hundert Tantieme.
3) Der weitere Rest wird an die Anteilsinhaber nach Maß⸗ gabe ihrer Einzahlungen auf das Grundkapital als weiterer Gewinnanteil verteilt, sofern nicht die Generalversammlung eine andere Verwendung beschließt.
IV. Organe der Gesellschaft. § 22. Die Organe der Gesellschaft sind: 1) Der Vorstand (Direktion). 2) Der Aufsichtsrat. 3) Tie Generalversammlung. 1I) Der Vorstand. 585 23. Der Vorstand besteht nach näherer Bestimmung des Auf⸗ sichtsrats aus zwei oder mehr Personen; er wird vom Aufsichtsrat in e n,, . bestellt. er Aufsichtsrat ist auch berechtigt, stellvertretende Mitglie des Dh zu n. z 366 ö er Nachweis der Ernennung wird durch einen Auszug aus dem Handelsregister geführt. ) z 6.
Die den Mitgliedern des Vorstands zu gewährenden Bezüge werden vom Aussichtsrat feige gz, Der Aufsichtsrat ist auch be⸗ rechtigt, die Bestellung des Vorstands jederzeit unbeschadet des An⸗ spruchs auf die vertragsmäßige Vergütung zu widerrufen.
Dem Vorstand darf nicht angehören, wer durch behördliche An⸗ ordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt oder ge richtlich und rechte kräftig wegen einer strafbaren Handlung verurteilt ist, die nach deutschem Recht die Aberkennung der bürgerlichen Ehren— rechte nach sich ziehen kann. Ist eine Bestellung dieser Bestimmung zuwider erfolgt oder tritt ein Hinderungsgrund später ein, so ist die Bestellung nicht unwirksam, jedoch ist das Vorstandsmitglied durch . 161 ichtsrat unverzüglich ohne Anspruch auf Entschaͤdigung zu entlassen.
Die Bestimmungen des Abs 4 Satz 2 und Abs. 5 sind in die Anstellungs verträge der Vorstandemitgliedẽr aufzunehmen. 8 24. Die Mitglieder des Vorstands haben bei ihrer Geschäfts⸗ führung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden, insbesondere haben sie die in den 85 239 und 210 des Handelsgesetz buchs für die Mitglieder des Vorstands von Aktiengesellschaften fest—⸗ gesetzten Bestimmungen zu beobachten.
F 25. Die Verteilung der Geschäfte unter die Mitglieder des Vorstands, ihr Verhältnis zueingnder sowie die Anordnung über die . Beratungen und Beschlußfassungen setzt der Aufsichts—⸗ rat fest.
Der Gesellschaft gegenüber ist der Vorstand verpflichtet, die Beschränkungen innezuhalten, die in dieser Satzung oder durch Be⸗ schlüsse, allgemeine und besondere Anweisung des Aufsichtsrats oder der Generalversammlung auferlegt sind. Dritten gegenüber ist jedoch . Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Vorstands nicht w am.
§ 26. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach außen. Er hat die Beamten der Gesellschaft anzustellen und zu entlassen. Alle Willenserklärungen, welche für die Gesellschaft verbindlich sein sollen, sind von zwei Mitgliedern des Vorstands gemeinschaftlich oder von einem Mitgliede des Vorstands und einem Prokuristen, oder von zwei Prokuristen gemeinschaftlich unter der Firma der Gesell— schaft abzugeben. Stellvertretende Mitglieder des Vorstands steben hierbei ordentlichen Mitgliedern gleich. Der Aufsichtsrat kann, auch wenn mehrere Mitglieder des Vorstanzs vorhanden sind, einem oder mehreren Mitgliedern das Recht verleihen, die Gesellschaft selbständig zu vertreten.
Die Firma der Gesellschaft wird in der Weise gezeichnet, daß die Zeichnungsberechtigten der geschriebenen, gestempelten oder ge⸗ drucken Firma der Gesellschaft ihre Namensunterschrift hinzufügen, und zwar die Prokuristen mit einem das Prokuraverhältnis andeutenden
Zusag
st eine Willenserklärung der Gesellschaft gegenüber abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitgliede des Vorstands oder einem Prokuristen.
S 27. Der Vorstand darf Prokuristen und Bevollmächtigte zum gesamten Geschäftsbetrieb nur mit der Zustimmung des Aufsichtsrats bestellen Diese Beschränkung hat Dritten . keine Wirkung.
§8 28. Die Mitglieder des Vorstande, die ihre Obliegenheiten vernachlässigen (6 276 Bürgerlichen Gesetzbuchs), haften der Gesell⸗ schaft für allen daraus entstehenden Schaden. Diese Haftung müssen sie bet ihrer Bestellung ausdrücklich übernehmen.
S 28. Alle für die Mitglieder des Vorstands geltenden Vor⸗ schriften finden auch für ihre Stellvertreter Anwendung.
2) Aufsichtsrat. S8 30. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens fünf und höchstens fünfzehn von der Generalversammlung zu wählenden Personen, von benen mindestens die Hälfte, bei ungerader Zahl die Mehrheit, die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen muß.
Die Wahl des Aufsichtsrats steht der ordentlichen General— versammlung zu. Sie erfolgt unter Aufnahme eines notariellen Protokolls auf drei Jahre derart, daß die Amtsdauer mit dem Schluß der dritten, auf die Wabl folgenden ordentlichen Generalversammlung endigt, und mit der Maßgabe, daß im Zeitraum von höchstens zwei Jahren mindestens eines der jeweiligen Mitglieder ausscheidet. Die Reihenfolge dabei wird, soweit das Dienstalter gleich ist, durch das Los, sonst durch das Dienstalter in der Weise bellt An! daß immer der alteste ausscheidet. Die Ausgeschiedenen sind wieder wählbar.
Bei außerordentlichem Wegfall von Mitgliedern kann der Auf⸗ sichtsrat eine bis zur nächsten Generalversammlung gültige Zuwahl treffen, die endgültige Zuwahl erfolgt durch die nächste ordentliche Generalversammlung, und zwar für den Rest der Amtsdauer des Weggefallenen.
Die Vorschriften des 5 23 Absatz 5. finden mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß die Bestellung unwirksam wird.
S 51. Die Generalversammlung kann die Wahl eines Aufsichts⸗ rats mitglied jederzeit widerrufen. Der Widerruf bedarf einer Mehr— heit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung ver⸗ tretenen Grundkapitals umfaßt.
S. 32. Die Mitglieder des Aufsichtsrats können nicht zugleich Mitglieder des Vorstands oder dauernde Stellvertreter von Vorstande; mitgliedern sein, auch nicht als Beamte die Geschäfte der Gesellschaft führen. Nur für einen im voraus begrenzten Zeitraum kann der Aufsichtsrat einzelne seiner Mitglieder zu Stellvertretern von Vor⸗ stande mitgliedern bestellen; während dieses Zeitraums und bis zur
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