Meine Herren, ich glaube, Sie können es unbedenklich bei der Fassung des s 327, wie sie die Staatsregierung im Entwurf vor⸗ gesehen hat, belassen.
Der Antrag des
angenommen. w Abg. Dr. Liebknecht (Soz) beantragt die Einschaltung eines neuen s 23a: „Alle in diefe n Gesetz geregelten Versigungen der Wasserpolizeibehörde sind mit Gründen, sowie mit ener Rechtsmittel belehrung zu versehen. Es fehle in dem Gesetze a mine ., generellen Vorfchrift, die aber unentbehrlich ei; Wie notwenig eine solche Vorschrift sei, ergebe sich a us der Tatsache, daß gegenwartig dem Hause ein Antrag Schiffer nl. vorliege, den gen allgemein ür den ganzen Verwaltungsbereich des Ch des dasselbe Ver ls ngen stelle und der nichts weiter als die Wiederholung eines schon 1910 von den Sozialdemokraten gestellten, damals aber natürlich Aba ehnten. An. frages sei. Shne Kenntnis der Gründe für eme Ve fügung könne man sich ja auch der vorhandenen. Rechts nittel gar icht bedienen, zumal diese so überaus somplitiert seien, daß sich selbst Juristen darin zwer orientieren könnten.
. ö nl) erklärt sich gegen den Antrag, der
jg iberfsüssia sei, teils viel zu weit sehe. . . 86 . ö. 6 enn der Vorredner dem Grundgedanken meines Antrages immerhin symwathisch gegenübersteht, so möge er sich doch bemühen, eine bessere Fafsung zu finden. Die nationakliberalen Einwendungen gegen meinen Antrag sind eben nationalliberal und deshalb nicht stichhaltig.
Der Antrag wird abgelehnt.
Es folgt der Abschnitt 6a, Schauämter, 88 330 dis 340. ö ö . 8 335, welcher über die Zusammensetzung des Schau⸗ amtes durch die Schauordnung Bestimmungen trifft. war in der Vorlage auch dem zuständigen Baubeamten, dern Kreisarzt, dem Gewerbeinspektor, sowie in Bezirken, in denen Bergbau betrieben wird, auch dem zuständigen Bergrevierbeamten die Befugnis zur Teilnahme an den Schauen und den Sitzungen des Schauamtes, wenn es sich um die Benutzung der Wasser⸗ läufe handelt, zugesprochen. ; .
Dieser Passus ist von der Kommission gestrichen worden.
Abg. Dr. Röchling (nl) b eantragt und befürwortet die Wiederherstellung dieser Bestimmung.
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer:
Meine Herren! Ich möchte auch bitten, die Regierung vorlage hier wiederherzustellen. Es ist ja richtig, daß in 8 338 Abs. 3 die Möglichkeit der Beteiligung von technischen Beamten vorgesehen und dort auch ausdrücklich die Bestimmung getroffen ist, daß der Staat die Kosten dleser Beteiligung trägt. Aber was wir vermissen, das ist die Bestimmung, daß die Beamten, die in 8 335 des Regierungs⸗ entwurfs genannt worden sind, kraft ihres Rechts an den Sitzungen des Schauamts teilnehmen können. Sie würden ohne diese Be— timmung, die ja in der Kommission gestrichen worden ist, die Ein⸗ ladung des Vorsitzenden abzuwarten haben, und sie würden unter Um— ständen von dem Voisitzenden, wenn er sie bei der Beratung nicht haben will, zurückgewiesen werden können. Ich glaube, das entspricht nicht der Aufgabe, die diese Beamten zu lösen haben, und auch nicht dem Interesse des Schauamts. Ich würde deshalb bitten, die Vor⸗ lage der Staatsregierung in 8 355 Abs. 2 wiederherzustellen.
Abg. Freiherr von Maltzahn (kons.) tritt für den Kom⸗ missionsbeschluß ein. Die Mehrheit der Kommission habe es nicht für notwendig gehalten, bei den Schauen und Schauamtssitzungen. das gesamte Benmtenhéer in Äktion treten zu lassen. In sehr vielen Fällen sei die Hinzuziehung der erwähnten technischen Hilfskräfte voll⸗ ständig überflüssig. Bei technischen Fragen liege es in der Hand des Vorsitzenden des Schauamts, auch Techniker zur Teilnahme hinzuzu⸗ ziehen.
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer:
Ich möchte doch dem Herrn Vorredner gegenüber bemerken, daß es sich um ein ganzes Konvivium von Technikern in diesem Falle nicht handelt. Nach den Bestimmungen, wie sie der Regierungs⸗ entwurf vorsah, kommen in Frage der Baubeamte, der Kreisarzt, der Gewerbeinspektor und schlimmsten Falles noch der Bergrevierbeamte. Ich kann mir nur selten Fälle denken, in denen diese vier Beamten gleichzeitig erscheinen würden. Es würde sich in der Hauptsache wohl nur um die Teilnahme des Baubeamten handeln.
Wenn ferner wenigstens andeutungsweise auch der Befürchtung Ausdruck gegeben worden ist, daß diese Beamten die ihnen durch das Gesetz gegebene Befugnit zu reisen, ausnutzen würden, so möchte ich doch ausdrücklich darauf hinweisen, daß ich von der Voraussetzung ausgehe, daß sie sich auch bei solchen Teilnahmen an den Sitzungen des Schauamtes durch Pflicht und Gewissen leiten lassen, und daß außerdem ein pekuniärer Vorteil diesen Lokalbeamten aus der Teil⸗ nahme an diesen Sitzungen nicht erwachsen kann, weil sie in ihren Reisesätzen pauschaliert sind und gar kein Interesse daran haben, diese Reise zur Ausführung zu bringen oder zu unterlassen. Ich möchte deshalb meinerseits nochmals die Bitte aussprechen, den Regierungs— entwurf wiederherzustellen.
Abg. Dr. Röchling (nl): Allen Respekt vor den Herren Landräten. Aber ob sie mit größerer Sicherheit beurteilen können, ob medizinalpolizeiliche oder bergpolizeiliche Interessen vorliegen, als die betreffenden Techniker, möchte ich doch dahingestellt sein lassen.
Der Antrag Röchling wird ab gelehnt. Der be⸗ treffende Passus in 335 bleibt gestrich en.
Der 7. Abschnitt (Wasserbeiräte), 88 342 —344, wird ohne Diskussion in der Kommissionsfassung ange⸗ nom men.
Es folgt der 8. Abschnitt: Landeswasseramt, F§ 344 2a, dem in der Vorlage der Abschnitt Stromausschüsse entsprach.
Nach den Kommissionsbeschlüssen soll das in Berlin zu errichtende Landeswasseramt aus einem Vorsitzenden, aus Mit⸗ gliedern, welche die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen, und aus Laienmitgliedern im Ehrenamt, die in Wasserangelegenheiten erfahren sind, be⸗ stehen. Die Berufung sämtlicher Mitglieder erfolgt auf Lebens⸗ zeit und, mit Ausnahme der Laienmitglieder, im Hauptamt. Niemand kann gleichzeitig Mitglied des Bezirksausschusses und des Landeswasseramts sein.
Die hierzu vorgelegten Abänderungsanträge der Abgg. Dr. Engelbrecht und Dr. Ide rhoff, welche die Kommissionsbeschlüsse in mehreren Punkten abändern und die Ernennung der Laienmitglieder auf die Dauer von sechs Jahren beschränken wollen, und des Abg. von Branden stein, der auf die Verfassung und das Verfahren des Landes— wasseramtes das Gesetz, betreffend die Verwaltungsgerichte und
Abg. Gott schalk (kons.) wird
das Verwaltungsstreitverfahren, angewandt wissen will, werden
für die zweite Lesung zurückgezogen.
Ferner liegt der Antrag des Abg. Borchardt (Soz.) vor, die Entscheidung des Landeswasseramtes in Be— schwerden gegen Verleihungsbeschlüsse und Versagungen auf Grund öffentlicher mündlicher Verhandlung ergehen zu lassen.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Da uns von der Zurückʒiehung der anderen Anträge vorher nicht Kenntnis gegeben worden ist, so haben wir natürlich keine Veranlassung, den unfrigen zurückzuziehen. Die Deffentlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens ist das Mittel, das notwendig ist, um Erfolg herbeizuführen. Denselben Antrag hatten wir schon zu 5 71 gestellt. Man wandte ein, daß er nicht dorthin gehöre, deshalb haben wir ihn jetzt wiederholt in der Hoff— nung, daß er jetzt eine freundliche Aufnahme findet.
Abg. Lippmann (sortschr. Volksp) tritt für den Antrag ein.
Sollte er abgelehnt werden, so hoffen wir, daß durch Königliche Ver⸗ ordnung die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit eingeführt wird. Abg. Freiherr von Maltz ahn (kons. ); Der Antrag Engel⸗ brecht ist ja zurückgezogen. Er beabsichtigt, die Mängel zu mildern, die aus der Juziehung des Laienelements entspringen. Was sind er— nannte Persönlichkeiten? Sind das überhaupt noch Organe der Selbstverwaltung? Solche Personen sind nicht mehr Vertrauens— männer der Bevölkerung, fondern sie sind abhängig von der Regierung. Leute, die auf 5 Jahre ernannt werden, sind nur solche, die das Ver—= trauen des Ministeriums haben. Da wäre es doch besser gewesen, lieber gleich als Verleihungsinstanz den Minister selbst zu bestimmen, So wie das Landeswasseramt zusammengesetzt werden soll, wird es weiter nichts sein als eine Abteilung des Ministeriums. Wenn der Abg. Herold sagt, daß Gewählte abhängig seien, so gibt es allerdings Wahlrechte in der Welt, wo die Abgeordneten abhängig sind. Es gibt aber auch Wahlsysteme, wo die Abhängigkeit der Gewaͤhlten von ihren Wählern nicht fo hervortritt. Ein solches Wahlrecht wollten wir für die Mitglieder des Stromausschusses herbeiführen. Wir hatten alle Kautelen geboten, daß die Gewählten nicht von den Wählern ab⸗ hängig sein sollten. Es ist auch eines anständigen Menschen nur würdig, daß er sich von den Wählern unabhängig fühlt und darnach entscheidet, was er für recht hält. Leider haben Sie sich darauf be— schränkt, die ernannten Laien beizubehalten. Womit soll das Landes⸗ wasseramt nicht bepackt werden? Alles kommt nach Berlin. Es wird die Aufgabe haben, über die vitalsten Sachen zu urteilen. Es wird aber auch über ganz minimale Angelegenheiten zu entscheiden haben. Wichtig ist allerdings die vorläufige Verleihung. Eine ganze Menge anderer Fragen ist aber derart, daß sie zweckmäßig nur lokal entschleden werden kann. Das nenne ich nicht eine Dezentrali⸗ sation der Verwaltung, wie sie jetzt angestrebt wird, sondern eine Zentralisation im höchsten Maße. Deshalb sind wir der Meinung, daß eine solche Zentralinstanz überhaupt nicht geschaffen werden sollte. Wenn die Stromausschüsse beseitigt werden, so kommt eine Heran— ziehung des Laienelements bei diesen bis jetzt überhaupt nicht in Frage. Wir stehen nach wie vor auf dem Standpunkt, daß die letzte Instanz das Oberverwaltungsgericht sein müßte. Wir müssen unbedingt ver⸗ langen, daß dem Laienelement und der Selbstverwaltung die nötige Beteiligung bei diesem Gesetz eingeräumt wird. Wir werden den Paragraphen in zweiter Lesung ablehnen, und in dritter Lesung muß die Sache anders erledigt werden. Abg. Dr. Engelbrecht reikons; Um den Bedenken gegen die Lebenslänglichkeit der ernannten Laienmitglieder Rechnung zu tragen, hatten wir beantragt, die Laien nur auf 6 Jahre ernennen zu lassen. Auch im übrigen hatten wir Sorge getragen, daß die für die Verwaltungsjustiz gegebenen Rechtsgarantien auch im Verfahren vor dem Landeswasseramt zur Geltung kommen. Jedenfalls bitten wir, an dem Grundgedanken der Kommissionsbeschlüsse festzuhalten.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Daß der Königlichen Verord⸗ nung im Kommissionsbeschluß so ungeheuer viel überlassen ist, müssen wir aufs höchste beklagen. Drei Instanzen wären uns auch lieber gewesen als zwei, und gewählte Personen lieber als ernannte. Aber für eine Selbstverwaltung, für die die Konservativen schwärmen, sind wir nicht zu haben. Abt. von Maltzahn hat heute hier allerlei Kapriolen gemacht. (Vizepräsident Dr. Krause rügt diesen Aus⸗ druck) So ist es ganz unbegreiflich, wenn er meinte, daß ernannte Laien aufhörten, unabhängige Männer zu sein. Hat er denn nicht daran gedacht, daß auch die Richter vom König ernannt werden? Ebenso sehr viele Mitglieder des Herrenhauses? Der Abg. Maltzahn fühlt sich offenbar noch nicht ganz sicher auf dem Boden dieser demo— kratisch angehauchten Demagogie, und darum entgleist er immer wieder. Die Abhängigkeit von den Wählern und vom öffentlichen Wohl ist eine ganz gefunde. Wir bitten Sie, unseren Antrag anzu⸗ nehmen.
Der Antrag Borchardt wird abgelehnt. 8 344a wird in der Fassung der Kommissionsbeschlüsse angenommen.
Der 9. Abschnitt enthält die Strafbestimmungen, S5 345 —348. Er wird mit einem redaktionellen Amende⸗ ment des Abg. Dr. Bell (Zentr. zu 5 346 und einem eben⸗ solchen des Abg. Lieber (ul.) zu 8 316a angenommen.
Es folgt der 10. und letzte Abschnitt, Uebergangs⸗
und Schlußbestim mungen, 88 349 —– 3665. Sz 349 bestimmt: Die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes be⸗ stehenden Rechte der Benutzung eines Wasserlaufs durch. Ver⸗ leihung, der Verfügung über die nicht zu den Wasser⸗ läufen gehörenden Gewässer über die Schranken der Ss§ 177 — 189 hinaus, und das bestehende Recht, die Aufnahme des wildabfließenden Wassers durch die Eigen— tümer tiefer liegender Grundstücke zu verlangen, bleiben auf— recht erhalten, soweit sie auf besonderem Titel beruhen. Abg. Ge rhardus (Zentr.) will hier auch das Recht, nicht auf dem Fährregal beruhende private Fähren zu halten, aufführen.
Im übrigen sollen die bisherigen Gesetze mit folgenden näheren Bestimmungen und Beschränkungen maßgebend bleiben: a. Eine Verunreinigung des Wassers, die über das Gemeinübliche hinausgeht, ist unzulässig. b. Entsteht nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durch die Ausübung des Rechts zur Zutageförderung unterirdischen Wassers ein Schaden der im S§ 178 bezeichneten Art (Wasserentziehung, Senkung des Wasserspiegels), so können die Geschädigten die Herstellung von Einxichtungen fordern, durch die der Schaden verhütet oder aus⸗ geglichen wird, wenn solche Einrichtungen mit dem Unter— nehmen vereinbar und wirtschaftlich gerechtfertigt sind. Andern⸗ falls können sie Schadenersatz verlangen, soweit die Billigkeit
nach den Umständen eine Entschädigung erfordert und der
Unternehmer ohne Gefährdung der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zur Entschädigung im—
stande ist.
Die Abgg. Büchte mann und Lippmann ffortschr.
Volkspartei) wollen hier hinzufügen: „Die Vorschriften des 8 51 (Entschädigung für andere nachteilige Wirkungen der Wasserbenutzung) gelten auch für diesen Fall entsprechend.
ö. Ferner wollen sie als neuen Absatz hinzufügen; „Der 8 79 Zurücknahme der Verleihung) ist auf die aufrecht erhaltenen Rechte entsprechend anzuwenden.“
— Die Abg. Borch ardt und Gen,. (Soz.) wollen an die Stelle des vorstehenden Kommissionsbeschlusses in Wiederher⸗ stellung der Vorlage die Vorschrift setzen: Die Rechte, die nach dem Eingang des 3 349 bestehen bleiben, unterliegen den für Rechte ihrer Art geltenden Vorschriften dieses Gesetzes.“
8 3506 der Kommissionsbeschlüsse lautet: . AUnberührt bleiben die Nutzungsrechte, welche den Anliege im Ebbe⸗ und Flutgebiet zustehen, auch wenn sie nicht Eigentamer
des Wasserlaufs sind. Dies gilt insbesondere von dem Nel te im Wasserlaufe stehenden Pflanzenwuchs, Rohr. Binsen usw. zu nutzen, jedoch unbeschadet der Beftimmung des Wesserlaufs für die Vorflüt' und bei Wafferlaufen erster Ordnung auch für die Schiffahrt.“ . . Die Abgg. von Bran denstein und Gen. (lons) wollen den Eingang des 3 350 b, wie folgt, fassen: „Die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes beitehenden Rechte, einen Wasserlauf in einer anderen Weise wie im 8 46 zu henutzen, bleiben aufrecht erhalten, soweit sie auf besonderen Zufällen beruhen. Dies gilt namentlich von den Nutzungsrechten, die den Anliegern usw.“ wie im Kommissionsbeschluß.
Abg. Dr. Röchling (nl): Wir bitten, den Antrag Borchardt, abzulehnen. Er geht uns viel zu weit. Gerade dieser Abschnitt ist durch einen Kompromiß zustande gekommen, und es oll deshalb daran nicht ohne Grund gerüttelt werden. .
Abg. Dr. Liebknecht (Soz): Der 5 349 ist einer der be⸗ deutsamsten des ganzen Gesetzes. Das ganze Gesetz mußte gemacht werden, weil fich inzwischen Zustände herausgebildet haben, die einfach un⸗ erträglich geworden find. Lassen wir die alten Verträge ohne weiteres bestehen, fo kann es tatfächlich geschehen, daß schwere Gefahren heraufbeschworen werden. Ich erinnere nur an die Veihältnisse im Grunewald, der, wenn nicht eingeschritten wird, zu einer Sandwüste werden dürfte. Sie dürfen sich deshalb unserem Antrag gegenüber nicht ablehnend verhalten. Auch in der Frage der rückwirkenden Kraft muß allein das Gemeinwohl entscheidend sein. Das hat auch die Regierung so gewollt, und es ist deshalb nur angemessen, wenn wir hier die Regierungsvorlage wieder herstellen. Aber es ist noch nötig, diefem Paragraphen einen Absatz 5. hinzuzufügen, wonach durch die Ausübung der aufrecht erhaltenen Rechte keine Verunreinigung des oberirdischen oder unterirdischen Wasers und keine Entziehung desselben erfolgen darf, die über das Ge— meinüblicke hinausgeht oder dem offentlichen Wohl widerstreitet. Wir werden deshalb auch dem Antrag Büchtemann zustimmen.
Abg. Hammer (kons.): Das Gesetz und namentlich zieser Paragraph ist mit Freuden zu begrüßen, da so endlich ein Mittel gefunden ist, um den Schädigungen ein Ende zu machen, die die Grune waldseen durch die Anlagen der Charlottenburger Wasserwerke erleiden. Die Wasserwerke haben sich zwar dem Minister gegenüber verpflichtet, Abhilfe zu schaffen. Das waren aber keine rechts berbind⸗ lichen Versprechungen. Ebenso wie im Grunewald sind auch an anderen Stellen, z. B. bei Sperenberg, durch die Anlagen privater Gesellfchaften große Schädigungen nicht nur für die Allgemeinheit, sondern auch für Gemeinden und Privatpersonen entstanden.
Abg. Gerhardus n, begründet seinen Antrag und bemerkt: Er wurde in der Kommission als selbstverständlich hingestellt und deshalb abgelehnt. Aber da doch einmal Schwierigkeiten und Unklarheiten entstehen können, so haben wir es für nützlich erachtet, ihn hier wieder einzubringen. ⸗ ; ö
Ein Regierung skommissar: Aus Interessentenkreisen ist uns nach dieser Richtung hin eine ganze Reihe von Anfragen und Wünschen zugegangen. Daraus geht ohne Zweifel hervor, daß der Antrag zweckmäßig ist. Die Staatsregierung steht ihm deshalb sympathisch gegenüber, ebenso wie dem Antrag der Abgg. von Branden stein u. Gen., der dem 5 350 eine andere Fassung geben will.
Abg. Lippmann (fortschr. Volksp.): Von der Gestaltung des 5 349 hängt es im wesentlichen ab, ob die Segnungen des Ge⸗ setzes langfamer oder schneller der Bevölkerung zugute. kommen. Sz IMg bietet den Ausgleich der Interessen der Allgemeinheit und der Interessen der Induftrie und der Kommunen. Es sind Opfer gebracht worden, die hoffentlich im Lande verstanden werden. Uasere Anträge sind eine Verbesferung des Paragraphen. Ich bitte Sie, dieselben anzunehmen. .
Auf eine Anfrage des Abg. Klaußm ann, ob in Preußen ein Nichteingesfeffener auf Verleihung Anspruch erheben kann, erwidert Geheimer Oberjusttizrat Greiff. daß dies zu perneinen ist.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Der Landwirtschaftsminister hat das Wort nicht ergriffen, obwohl Anklagen speziell gegen ihn ge— richtet worden find. Bie Mißstaͤnde, die sich im Grunewald hergus—⸗ gestellt haben, sind lediglich vom Fiskus verschuldet. Die Char⸗ lottenburger Werke haben das Vorrecht, für ewige Zeiten so viel Wasser aus den Grunewaldseen zu schöpfen, wie sie wollen. Daher die Mißstände. Meines Erachtens ist diese Konzession unsittlich. Die Regierung hat es leider gegenüber dieser Gesellschaft an der nötigen Energie fehlen lassen. Ber Minister sollte erklären, daß es mit Rücksicht auf das Gemeinwohl notwendig ist, gegen sie einzu— schreiten. Die ganze Berliner Bevölkerung blickt mit Spannung auf bie heutigen Verhandlungen. Auch der Ausschuß des Zweckverbandes hat sich damit beschäftigt. Die Regierung sollte eine beruhigende Er⸗ klärung abgeben.
Abg. Gerhardus zieht seinen Antrag zurück. Die Anträge Lippmann werden angenommen, der Antrag Borchardt wird abgelehnt.
sz 345 wird mit dem Antrag Büchtemann an⸗ genommen. 8 350b wird in der Fassung des An⸗ trages von Brandenstein angenommen.
Ein Antrag von Brandenstein (kons. auf, Ein— schaltung eines neuen Paragraphen Z354a, wonach bei den Bezirksausschüssen besondere Abteilungen für wasserwirtschaft⸗ liche Angelegenheiten gebildet werden können, wird ohne Debatte abgelehnt.
Nach 8 6h sollen ferner unberührt bleiben die Vor— schriften des Allgemeinen Berggesetzes von 1865 in der geltenden Fassung. — Soweit es sich um die Benutzung von Wasserläufen handelt und keine bergrechtliche Enteignung vor— liegt, sind nur die Bestimmungen dieses Gesetzes anzuwenden.
Abg. Bitta (Zentr.) beantragt, in diesem Satz hinter dem Wort „sind“ einzufügen: „in dem Falle eines Wider⸗ spruches zwischen dem Berg⸗ und Wassergesetze“.
Abg. Dr. Röch ling (nl) befürwortet die Streichung des ganzen Satzes. Durch diesen Satz werde das Gesetz nur unklar gemacht. ;
Ein Regierungsvertreter hemerkt, daß gegen diesen Satz 2, der ein Zusatz der Kommission ist, sich erhebliche Bedenken erhoben haben. Durch die Einfügung der von dem Abg. Bitta be— antragten Worte würden aber . Zweifel beseitigt werden. Wenn der Satz nicht wieder gestrichen wird, sollte wenigstens diese Ein⸗ schiebung angenommen werden. .
Der Zusatz der Kommission wird mit dem Antrage Bitta aufrechterhalten. Der 5 363 zählt diejenigen dem Wasserrecht angehörenden Vorschriften und Gesetze auf, die mit dem In⸗ krafttreten dieses Gesetzes aufgehoben werden. Dazu gehört auch das hannoversche Gesetz über Entwässerung und Be— wässerung der Grundstücke und über Stauanlagen von 1847.
Auf, Antrag des Abg. Dr. Ide rh off wird hierzu ein Vorbehalt beschlossen, der gewisse noch für anwendbar erklärte
Vorschriften für den Geltungsbereich dieser Gesetze in Kraft
beläßt. S5 364 und 365 werden ohne Debatte angenommen. Damit ist die zweite Lesung der Vorlage mit Ausnahme des Verzeich nisses der 3 — erster Ordnung erledigt. ;
Dieses Verzeichnis ist mit sämtlichen dazu gestellten An— trägen noch einmal in der 13. Kommission beraten worden. Die Kommission, deren Referent im Plenum der Abg. Dr. von Kries ist, hat einstimmig beschlossen, in das Verzeichnis der Wasserläufe erster Ordnung auch die Küddow, Werrn, Fischau (von Gasthaus „Lahme Hand“ bis zur Mündung in
den Elbingfluß), Sorge (Schleswig⸗-Holstein) und die masuri⸗ schen Wasserstraßen aufzunehmen und in dem Verzeichnis mter I „Schiffahrtskanäle“ gemäß dem Antrage Fürbringer die Worte „Brauersgraben und Osterpipentief“ zu streichen, dagegen in dasselbe die Strecke „Kaiserhasen zu Danzig —Tote Weichsel“ aufzunehmen und im übrigen die ge— stellten Anträge abzulehnen.
In der Debatte, die sich an die Anträge anschließt, be⸗ ürworten
die Abgg. Heine (ul.) und Lüders (freikons.) mit vollem Nachdruck die baldigste Schiffbarmachung der Leine his Nordheim im Interesse des Anschlusses der Leintalindusfrie an den Rhein Leine⸗-Kanal.
Abg. Karow (kons.) vertritt den Antrag, die neue Mottlau in Danzig unter die künsilichen Wasserstraßen aufzunehmen.
Bezüglich der Werra hat die Kommission den Antrag Tourneau empfohlen, wonach der Werralauf von der preußisch⸗weimarischen Grenze bei Falken bis zur Weser in das Verzeichnis aufgenommen werden soll. Sie hat dagegen den Antrag, auch den Oberlauf von dem erstmaligen Eintritt der Werra in das preußische Staatsgebiet in das Verzeichnis auf⸗ zunehmen, abgelehnt.
Das Haus tritt durchweg den Kommissionsvorschlägen bei.
Abg. Dr. von Kries (kons.) legt ein Verzeichnis derjenigen Wasser⸗ läufe erster Ordnung vor, für die das Vetorecht des Staates gelten soll, und bemerkt: Gegenüber dem Kommissionsbeschluß enthält dieses Verzeichnis eine erheblich geringere Anzabl von Strömen oder Strom⸗ teilen, die dem Vetorecht unterliegen sollen. Die Ausgestaltung des Vetorechts ist konservativer Initiative entsprungen. Das Vetorecht des Staates hat nun im Laufe der Beratung in der Kommission eine solche Ausdehnung erfahren, daß demgegenüber eine tunlichste Ein—⸗ schränkung der Zahl der Wasserläufe, die diesem Vetorecht unterstehen sollen, geboten erscheint.
Unterstaatssekretär Dr. Freiherr von Coels von der Brügghen: Bei einer Reihe von Strömen ist das Vetorecht in die Hand des Ministers gelegt. Zuerst waren es 153 Ströme. In der ersten Lesung wurde es bis auf 22 eingeschränkt und in der zweiten wieder bis auf 98 erhöht. Nach dem vorliegenden Antrag soll diese Zahl wieder bis auf 50 eingeschränkt werden. Ich bitte, es bei dem Beschlusse der Kommission zu belassen, da sonst die Stellung der Minister außerordentlich geschwächt würde.
Der Antrag von Kries wird abgelehnt, der Kommissions⸗ beschluß aufrecht erhalten.
; . ist die zweite Lesung des Wassergesetzentwurfs eendet.
Die von der Kommission vorgeschlagenen Resolutionen verden ohne Debatte angenommen. Die Resolution des Zentrums, die der Regierungsvorlage beigefügte Zu⸗ ständigkeitstabelle nach den vom Hause gefaßten Beschlüssen be⸗ richtigen und den Anlagen beifügen zu lassen, wird an⸗ genommen.
Die eingegangenen Petitionen werden durch die ge⸗ faßten Beschlüsse für erledigt erklärt.
Schluß 51 ½ Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, 3. Dezember, 2 Uhr. Interpellation Wallenborn, betreffend den Not—⸗ stand der rheinischen Winzer, und Interpellation der National— liberalen, betreffend den städtischen Realkredit; die Interpellation König (Zentr.), betreffend den Wagenmangel, wird alsbald nach dem 3. Dezember auf die Tagesordnung gesetzt werden.)
Handel und Gewerbe. Konkurse im Auslande.
Rumänten. . Schluß der ö 0r* Handelsgericht Name des Falliten gorderungen Verifizierung bis am Il fov Hermann Hirsch, 23. Nov. 26. Nov. (Bukarest) Bukarest, 6. Dez. 1912 9. Dez. 1912. Calea Rahovei ? ö Petreseu ö 27. Nov. / u, g nig n, 10. Dez. 1912. Butkarest, Calea Mozilor 286 9 Asadur Simion, 24. Nov. . 2 / Bu karest, 7. Dez. 1912 Calea Mozilor 263 ö SJ. X. Joseffohn, 19. Noy] 22. Nov. Ba karest, 2. Dez. 1919 5. Dez. 1912. Calea Väcäresti 26 9 ö Kraid, 1.14. Dez. 3. / 16. Dez. J Bukarest, 1912 1912. Calea Mesilor 18 = Schokoladefabrik 3.16. Dez. H5./ 18. Dez. P Carmen“ 1912 1912. AI. S. Poepes cu. / Bu karest, Strada Octavian 38 ¶ Costicũ Rädulescu, ö 417. Dez. Bu karest, 1912. Soseaua Mihai ⸗ Bravpu o ö Nathan Donner, 1. 14. Dez. 2 Bu karest, 1912 Strada Unirei ? = Th. J. Avgherin o, 5.18. Dez. J. 20. Dez. Bu karest, 1912 1912. Calea Grivitei 278 . Amtsbezirk des Galatzer Konsulatgs. . ö ß 3 ö . . er er Fallite Firmen Wohnort Forderungen Forderungen . . . bis am M. Mihailes cu Galatz 20. 7. Nov. 30 17. Nov. . i, Isidor Jezover ö . ö . Galizien.
Konkurs ist eröffnet über das Vermögen des Uscher Krell, FGutspächter in Rozywol, und Max Krell, Eisenwarenhändler in tody, unter der Firma „Gebrüder Krell, sowie auch über das Privatvermögen der Teilhaber, mittels Beschlüsses des K. K. Krels- grichts, Abteilung II, in Zloezow vom 25. Oktober 1912 — Nr. 8. 18 / 1. — Provisotischer Konkurs masseverwalter: Hersch Goldin⸗ stein, Kaufmann in Brody. Wahltagfahrt (Termin zue Wahl des desnitiven Konkurgmasseverwalters) 14. Nevember 1912, Vormittags D Uhr. Die Forberungen sind bis zum 18. Dezember 1912 bei dein 8R. q. Bezitksgericht in Brody anzumelden; in der Anmeldung ist
ein in Brody wohnbafter Zustellungsberçllmächtigter ramhaft zu machen. Liquidierungetagfahrt (Termin zur Feststellung der An prüche) 16. Dezember 1912, Vormittags 10 Uhr.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 16. November 1912:
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl det Wagen
Gestellt. . . 19939 9360
Nicht gestellt . 14368 3 982 am 17. November 1912:
Gestelltt .. 104653 409
Nicht gestellt 1715 —'
— Nach einer durch W. T. B.“ übermittelten Meldung der Kaiserlich russischen Finanz! und Handelsagentur ergab der Wochen ausweis der Russischen Staatsbank vom 14. No—⸗ vember d. J. folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprechen den gleichen Positionen det neuen Bilanzsormulars der Staatsbank bezw. den Ilffern der Vorwoche), alles in Millionen Rubel: Aktiva. Eold (in Münzen, Barren und Anweisungen der Minen verwaltung)] Nr. I) 13145 (13074), Gold im Auslande (Nr. 2) 266, (265,3), Silber⸗ und Scheidemünze (Nr. ö 63, z (62,9), Wechsel und andere kurzfristige Verpflichtungen (Nr. 4) 4409 (49,2), Vorschüsse, sichergestellt durch Weripariere (Nr. 5) 1499 (141,4), Sonstige Verschüsse (hierher gebören: Vorschüsse, sichergestellt durch Waren; Vorschüße an Anstalten des Kleinen Kredits; Vorschüssg an Landwirte; Industrielle Vorschüsse; Vorschüsse an das St. Yen burger und Moskauer Leibhaus; Protestierte Wechsel) (Nr. 6 bis 11) 206.4 (205,6), Wertpapiere im RBesitz der Staatsbank (Nr. 12) 133,7 (128,4), Verschiedene Konten (Nr. 13) 35,5 (35,2), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 14) 89,4 (108,3), zusammen 2706, (27037). Passiva. Kreditbillette, welche sich in Umlaufe befinden (Nr. I) 1533,11 (15413,7), Kapitalien der Bank (Nr. 2) hö, (H,O), Laufende Rechnungen der Departements der Reichsrentei (Nr. I 420,4 (4168 4), Einlagen, Depositen und laufende Rechnüngen derschiedener Anstalten und Personen (Nr. 3, 5 und 6) 5916 E743), Verschiedene Konten (Nr. 7, S und 9) 1000 (14,53), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 10) — (—, zusammen 27 00,1 (27037).
— Der Verband von Fabrikanten tsolierter Leitungs drähte berechnet laut Meldung des ‚W. T. B. ab 18. November einen Kupferzuschlag von 3.20 M6 für den Quadratmillimeter Kupfer— querschnitt und 1000 m Länge.
— Die württembergischen Staatseisen bahnen verein nahmten im Oktober 1912 bei einer Betriebslänge von 2099 km (i V. 2075 km): 7969 000 s (gegen Oltober 1911 def. weniger 3164 6). Einnahme vom 1. Arril bis letzten Oktober 1912: 52 876 000 M (gegen Vorj. def. mehr 1 101 451 9.
— Laut Meldung des W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Oesterreichischen Südbahn vom 11. bis 21. November: 4018382 Kronen, gegen die endgültigen Einnahmen des entsprechenden Zeit— raums. des Vorjahres Mehreinnahme 10 82 Kronen, und gegen die vorläufigen Einnahmen mehr 182 824 Kronen.
Berliner Warenberichte.
Berling den 18. November. Produktenmarkt. Die amtlich ermittelten Preise waren (sper 1000 Eg) in Mark: Weizen, inländischer 158, 00 = 200,090 ab Bahn, Normalgewicht 755 9 20400 bis 204350 Abnahme im Dejember, do. 208, 06 — 208,25 — 207,75 bis 208,75 Abnahme im Mai 1913. Befestigt.
Rogg en, inländischer 174,00 — 174,50 ab Bahn, Normalgewicht 712 g 1753,25 - 75, 00—- w 17579 - 175,50 Abnahme im Dezember, do. 176, 60— 176,50 - 176,25 Abnahme im Mai 1913. Behauptet.
Hafer, inländischer fein 193, 00-205 00, mittel 183,09 = 192.00 ab Bahn und ab Kahn, Normalgewicht 450 g 179,50 — 179,785 Ab- nahme im Dezember, do. 175,25 — 176,50 —= 175,25 Abnahme im Mai 1913. Behauptet.
Mais, runder 150,00 —- 1652,00 ab Bahn und ab Kahn. Ruhlg.
Weizenmehl (per 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 00 25,00 28,50. Still.
Roggenmehl (per 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 0 und 1 21,60 — 23,570. Still.
Rü bröl für 100 kg mit Faß 65,70 - 66,00 - 65,90 Abnahme im Mal 1913. Fesier.
Berlin, 16. Nopbember. Marktpreise nach Ermittlungen des Königlichen ,, (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelzen mer für: Welzen, gute Sorte) 20, 10 ½0, 206 06 16. — Weizen, Mittelsorte ) 20, 02, M6, 19, 88 66. — Weizen, geringe Sorte) 19, 94, 19 90 S6. — Roggen, gute Sorte) 17,50 „M, 17,49 6. — Roggen, Vettel sorte *) 17.18 , 17, 47 S6. — Roggen, geringe Sorte ) 17, 45 , 17.45 S6. — Futtergerste, gute Sorte?) 20,00 ½, 18.40 AMÆ. — Futtergerste, Mlttelsorte ') 15,30 6, 18,89 6. — Futtergerste, geringe K MS, 18,26 Sς. — Hafer, gute Sorte *) 21,00 „, 19.80 4. — Hafer, Mittelsorte ') 19,70 6, 18, So 6. — Ge, geringe Sorte — — s¶, — — 4dAꝗ. — Maig (mixed) gute Sorte —— At, — — 4Æ . — Mais (mixed) geringe Sorte —— n, — — 4. — Malt (runder), gute Sorte 15,70 S6, 185,40 t. — Richtstrob 4, S9 66, — — „Pe. — Heu 7,40 16, 5 50 . — ¶ Markthallen · preise Erbsen, gelbe, zum Kochen 50600 KA, 30,00 Æ. — Speisebohnen, weiße 50, 069 A6, 36400 S.. — Linsen 690, 00 „, zh, 0 S½. — Kartoffeln (Kleinbandelh Too A, h, 00 66. — Rindfleisch von der Keule 1 Rg 2.40 A6, 170 , do. Bauchfletsch 1 kg l, 80 S, 1,50 . — Schweinefleisch 1 kg 2,20 S6, 1,60 A. — Kaibfleisch 1 Kg 240 4A, 140 46. — Hammelfleisch 1 Kg 2,40 6, 140 . — Butter 1 kKg 3,00 S, 2,40 Æ6. Eier, 60 Stück 6.50 16, 420 4. — Karpfen 1 Kg 2,40 M, 1,20 S6. —
Aale 1 Rg 3 20 s, 1,50 A4. — Zander 1 Kg 3.60 6, 1,40 t. — . 1g 230 , 1ů40 41. — Varsche 1 Kg 2,40 S6, 9,80 M. — Schleie 1 Kg 3,20 4, 1,650 M6. — Bleie 1 kg 1,40 A4, O, 89 Au. —
Krebse 60 Stück 30, 00 „c, 3,00 4A. 9 Ab Bahn. z Frei Wagen und ab Bahn.
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlacht vieh markt vom 16. November 1812. (Amtlicher Bericht.)
Rinder; Für den Zentner: Ochsen:; 1) vollfleischlge, aus⸗ emaͤstete, höchsten Schlachtwerts, ungejocht, Lebendgewicht 51 — 54 , Schlachtgewicht 88— 93 „6, 2) vollfleischige, ausgemästete, im Alter pon 4-7 Jahren, Lg. —— , Schlg. —— 6, 3) junge, fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemaäͤstete, g. 45 4 50 M, Schlg. 84— 91 ½, 4) mäßig genährte junge, gut genährte ältere, Lg. 40 - 43 S6, Schlg. 75 - SJ 6. — Bullen: 1) vollfleischige, ausge⸗ wachsene höchsten Schlachtwerts, Lg. 2 = 54 M, Schlg. 87 — 90 , 2) vollfleischige zängere, Lg. 46 = 50 M Schlg. 82 489 M, 3) mäßig genährte jüngere und gut genährte altere, Lg. 42 — 45 106, Schlg. 79 — 85 46. 3 en und Kühe: 1) vollfleischige, ausgemästete Färsen höchsten Schlachtwerts, Lg. —— „, Schlg. — „, 2) vollfleischige, ausge⸗
Sch 9. mästete Kühe höchsten Schlachtwertg, bis 6 7 Jahren, Lg. 45 — 48 4,
Schlg. 79 - 84 , 3 ältere ausgemästete Kühe und wenig gut entwickelte jüngere Kühe und Färsen, Lg. 40— 44 46, Schlg.
London 161192.
73— 80 A, mäßig genäkrte Kühe und Färse n, Lg, 35 = 33 , Schlg. 66— 77 A, 89) gering Cenährte Kine und Fäcsen. Lg. bi 32 c, Schi. bis j5 . — Gering genährtes Jun gvieh (Fresser),
Kälber: Für den Zentner: 1 Doppellender feinster Mast, Lehend⸗ gewicht —— S6. Schlachtgewicht —— 66 2 feinste Mast⸗
— 446, 2) geringere Lämmer und Schafe, Lg. 34— 38 4,
Schlg. —— . l Schweine: Für den Zentner: 1) Fettschweine über 3 tr.
Lebendgewicht, Lebkendgewicht — Schlachtgewicht — (,
6, z 3) vollfleifckige Schweine von 246 — 309 Pfd. Lebendgewicht, 29. 68 - 69 M, Schlg. 85 — 86 S6, 3) vollfleischige Schweine ven 250-240 Pfd. Lebendgewicht, Lg. 66— 67 *, Schlg. 82 — 84 , 4) vollfleifchige Schweine von 160— 200. Pfd. Lebendgewicht, g. 62 —= 66 M, Schlg. 78 - 82 M, 5) vollfleischige Schweine unter 160 Pfd. g. 60 - 627 , Schlg. 75 — 78 ½, 6) Sauen, Lg. 64 — 656 , Schlg. 80 — 82 6. 3 Auftrieb: Rinder 2959 Stück, darunter Bullen 1131 Stäck, Ochsen 87 Stück, Kühe und Färsen 9ol Stück; Kälber 1011 Stück; Schafe 8368 Stück; Schweine 11 361 Stück. Marktverlauf: ö Das Rindergeschäft wickelte sich ruhig ab. 2A beste Bullen brachten Preise über höchster Nottz. Der Käl ber handel gestalteie sich glatt. . Bei den Schafen war der Geschäftsgang langsam. Der Schweinemarkt verlief ruhig. Am Mittwoch, den 20. d. M., fällt des Bußtages wegen der Markt aus. Dafür wird am Dienstag, den 19. d. M., Markt ab⸗ gehalten werden.
Berlin, 15 November. Bericht über Speisesette von Gebr. Gause. Butter: Die Forderungen der Außenmärkte, haupt sächlich von Schweden und Dänemark, sind syrungweise in die Höhe gegangen, sodaß Bezüge von dort vollständig ausgeschlossen sind. Das Geschäft in feinster russischer Butter ist nach wie vor gut. Die
heutigen Notterungen sind: Hof. und Genofsenschaftębutter La Qualitat 132 —- 134 A, La. Qualitat 126—- 132 6. — Schmalz: Guter
Fonsum und nicht genügende Vorräte begünstigten die feste Tendenz der amerikanischen Börsen und veranlaßten ein weiteres Heraufgehen der Preise, besonders für nahe Ware. Die heutigen Notierungen ind? Choice Western Steam 641 —– 657 *, amerttanisches Tafel⸗ schmalz Borussia 67 A, Berliner Stadtschmalz Krone 633 — 72 , Berliner Bratenschmalz Kornblume 666 - 2 4Æ. — Speck: Lebhaft.
Berlin, 16. November. Wochenbericht für Stärte, Stärtefabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky, Berlin. Die Tendenz für Kartoffelfabrikate bleibt fest und sind weitere Preiserböbungen zu verzeichnen. Rohe reingewaschene Kartoffelstärke 12.50 *, La. Kartoffelstärke prompt 234 — 24 6, La. Kartoffel mebl prompt 234 —- 24 6s, IIa. Kartoffelmehl —— , gel her Sirun 25 — 27 36, Kap.⸗Strup 271 — 28 A*, Exportsttur 27 bis 28 6. Kartoffelzucker gelb 26 — 6! 46, Kartoffelzucker kap. 274-281 466, Rumceouleur 387 6, Biercouleur 374. „, Dertrin, gelb und weiß 18. 30 —31 *,. do. sekunda 2857 — 287 16, Weizenstärke, Hallesche und Schlesische 46 bis 47 48, do. klleinstückg 47 — 48 16, do. großstückig 47 — 18 , Reisstärke (Strahlen⸗) 55g 6, do. (Stücken) S5 *, Schabe⸗ stärke 38— 41 416, js. Maisstärke 36 — 38 M, BViktorigerbsen 28—– 33 , Köocherbfen 25— 26 A, grüne Erbsen 26 — 30 K, Futter⸗ und Taubenerbsen 173 — 20 ν, inl. weiße Bohnen —— „, flache Bohnen —— n, ungarifche Bohnen 29— 31 , galizische, russische Bohnen 27 — 298 ½, große Linsen 35— 45 , mittel do. 30— 40 4M, kleine do. 25 — 35 , weiße Hirse 235 — 31 , gelber Senf 27 — 35 6, Hanfkoörner 25— 27 *, Winterrübsen 2. — 28 4. Winterraptz 27— 28 M, blauer Mohn 60–= 76 „, weißer Mohn S0 - 100 S6, Pferdebohnen 19— 20 4, Buchwelen 2. — 7 , Mais loko 16— 18 , Wicken 20— 24 6, Leinsaat 32— 40 *, Fümmel 60-85 S6, 13. inl. Leinkuchen 183 —193 6, La. ruf. do. 18 — 193 S6, Rapskuchen 13—14 M, 1. Marseill. Erdnußkuchen 171 — 185 66, La. dopy. ges. Baumwollsaatmehl 55 — 500 /n 13— 183.4, helle getr. Biertreber 14 = 15 4, getr. Getreideschlemẽpe 141 —– 16) *. Malsschlempe 144 - 166 , Malzkeime 134-14 *. Ytongenkleie 14 — II , Wetzenkleie 114 — 12 16. (Allen für 106 Rg ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens 10 000 kg.)
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
Hamburg, 16. Nevember. (W. T. B.) Gold in Barren das Kilogramm 2780 Br., 2784 Gd., Silber in Barren das Kilogramm 86,25 Br., 85,75 Gd.
Wien, 18. November, Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Einh. 40/9 Rente M. N. pr. ult. ——, Einh. 400 Rente Januar / Jull pr. ult. — , Desterr. 400 Rente in Kr. W. pr. ult. — — Üngar. 40,0 Goldrente — —, Ungar. 40̃9 Rente in Kr. W.
J 1
— — , Türkische Lose per medio 216,090, Drienthahnattien pr,. ult. — — , Desterr. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 688 00, Südbahn. gesellschaft (Zomb.) Akt. pr. ult. I05, 25, Wiener Bankvereinaktien Hot, 00, Oesterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 611,00, Ungar. allg. Kreditbankaktien 803, 00, Desterr. Länderbankaktien 492, 00, Unionbank« aktien 582.00, Deutsche Reichsbanknoten pr. ult. 11802, Brürxer Koblenbergb. Gesellsch. At. ——, Desterr. Alpine Montangesell⸗ schaftsaktien 985,00, Prager Eisenindustrieges.Akt. 3389900, Skoda— aktien 751,00. — Verstimmt wegen der Nachrichten aus Serbien.
London, 15. November. (W. T. B.) (Schluß. 25 0 Eng⸗ lische Konsols 7535/16, Silber vrompt 29, 2 Monate 283. Privat- diskont 43. — Bankausgang 125 000 Pfd. Sterl.
Parts, 16. November. (W. X. B.) (Schluß.) 3 0½ Fran. Nente 39, 97.
Madrid, 16. November. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 106640.
Lissabon, 16. November. (W. T. B.) Goldagio 13.
New Jork, 16. November. (Schluß.) (W. T. B.) Die Börse eröffnete auf die Ankündigung der Einberufung einer Extra— session des Kongresses sowie auf Befürchtungen eines ungünstigen Bankausweises in schwächerer Haltung. Blankoabgaben der Baisse⸗ partei hatten in den führenden sowie in den von einer eventuellen Zolltarifrevision am meisten betroffenen Werten Kurseinbußen won 1—2 Dollar zur Folge. In der zweiten Stunde konnte sich die Börse auf die guͤnstigere Beurteilung der Einberufung der Extra— session sowie der Balkanlage gut erholen. Wesentlich höher notierten Canadian Pacifies auf europäische Käufe sowie Harrimanbahnen. Die Börse schloß in strammer Haltung mit meist mäßigen Kare— besserungen gegen gestern. — Aktienumsatz 343 900 Stück. Tendenz für Geld: Stetig. Geld auf 24 Std. Durchschn.-Zintzrate nom, do. Zinsrate für letztes Darlehn des Tages nom, Wechsel auf London 48090, Cable Trangferg 4, So55.
Rio de Janeiro, 16. November. (W. T. B.) Wechsel auf
Ręursberichte von auswärtigen Warenmärkten. Magdeburg, 18. November. (WB. T. B. Zucker hertch t,, Kern. ucker 85 Grad o. S 9, 95 — 9.10. Nachwvroburfe 73 Gira? o. S. 7e bis 735. Stimmung: Ruhig. Brotraffinade L ohne Faß 19,374 — 19,6528.