Meine Herren, ich glaube, Sie können es unbedenklich bei der
Fassung des 3 327, wie sie die Staatsregierung im Entwurf vor⸗
gesehen hat, belassen.
Der Antrag des angenommen.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) beantragt die Einschaltung eines neuen s 28a: „Alle in diefe n Gesetz geregelten Verfügungen der Wasserpolizeibehörde sind mit Gründen, sowie mit ener Rechtsmittel⸗ belehrung zu versehen. Es fehle in dem Gesetze an einer solchen generellen Vorschrift, die aber unentbehrlich sei, Wie notwendig eine solche Vorschrift sei, ergebe sich aus der Tatsache, daß gegenwartig dem Haufe ein Antrag Schiffer (nl. vorliege, der ganz allgemein ir den ganzen Verwaltungsbereich des Lan des dasselbe Verlangen stelle und der nichts weiter als die Wiederholung eines, schon 1919 von gen Sozialdemokraten gestellten, damals aber natürlich abgelehnten An⸗
traces sei. Shne Kenntnis der Gründe für eine Verfügung könne man sich ja auch der vorhandenen.
Rechtsmnittel gar nicht bedienen, zumal diese so überaus kompliziert seien, daß sich selbst Juristen darin nur schwer orientieren könnten.
Abg. Ecer⸗Winsen (ul) ö
ils überflüssig sei, teils viel zu weit gehe. . ? . ö enn der Vorredner dem Grundgedanken meines Antrages immerhin symwathisch gegenübersteht, so möge er sich doch bemühen, eine bessere Fafsung u finden. Die nationalliberalen Einwendungen gegen meinen Antrag sind eben nationalliberal und deshalb nicht stichhaltig.
Der Antrag wird abgelehnt.
Es folgt der Abschnitt 6a, Schauämter, 88 3530 Dis 3 .. 3 335, welcher über die Zusammensetzung des Schau⸗ amtes durch die Schauordnung Bestimmungen trifft, war in der Vorlage auch dem zuständigen Baubeamten, dern Kreisarzt, dem Gewerbeinspektor, sowie in Bezirken, in denen Bergbau betrieben wird, auch dem zuständigen Bergrevierbeamten die Befugnis zur Teilnahme an den Schauen und dern Sitzungen des Schauamtes, wenn es sich um die Benutzung der Wasser— läufe handelt, zugesprochen.
Dieser Passus ist von worden.
Abg. Dr. Röchling (l) beantragt und befürwortet die Wiederherstellung dieser Bestimmung. Minister für Landwirtschaft, Freiherr von Schorlemer: Meine Herren! Ich möchte auch bitten, die Regierungsvorlage hier wiederherzustellen. Es ist ja richtig, daß in 8 338 Abs. 3 die Möglichkeit der Beteiligung von technischen Beamten vorgesehen und dort auch ausdrücklich die Bestimmung getroffen ist, daß der Staat die Kosten dieser Beteiligung trägt. Aber was wir vermissen, das ist die Bestimmung, daß die Beamten, die in 8 335 des Regierungs⸗ entwurfs genannt worden sind, kraft ihres Rechts an den Sitzungen des Schauamts teilnehmen können. Sie würden ohne diese Be⸗ stimmung, die ja in der Kommission gestrichen worden ist, die Ein ladung des Vorsitzenden abzuwarten haben, und sie würden unter Um⸗ ständen von dem Votsitzenden, wenn er sie bei der Beratung nicht haben will, zurückgewiesen werden können. Ich glaube, das entspricht nicht der Aufgabe, die diese Beamten zu lösen haben, und auch nicht dem Interesse des Schauamts. Ich würde deshalb bitten, die Vor⸗ lage der Staatsreglerung in 5 335 Abs. 2 wiederherzustellen.
Abg. Freiherr von Maltzahn Ekons.) tritt für den Kom⸗ missionsbeschluß ein. Die Mehrheit der Kommission habe es nicht für notwendig gehalten, bei den Schauen und Schauamtssitzungen das gesamte Beamtenhéer in Aktion treten zu lassen. In sehr vielen Fallen sei die Hinzuziehung der erwähnten technischen Hilfskräfte voll⸗ ständig äberflüssig. Bei technischen Fragen liege es in der Hand des Vorfitzenden des Schauamts, auch Techniker zur Teilnahme hinzuzu— ziehen.
Minister für Landwirtschaft, Dr. Freiherr von Schorlemer:
Ich möchte doch dem Herrn Vorredner gegenüber bemerken, daß es sich um ein ganzes Konvivium von Technikern in diesem Falle nicht handelt. Nach den Bestimmungen, wie sie der Regierungs⸗ entwurf vorsah, kommen in Frage der Baubeamte, der Krefsarzt, der Gewerbeinspektor und schlimmsten Falles noch der Bergrevierbeamte. Ich kann mir nur selten Fälle denken, in denen diese vier Beamten gleichzeitig erscheinen würden. Es würde sich in der Hauptsache wohl nur um die Teilnahme des Baubeamten handeln.
Wenn ferner wenigstens andeutungsweise auch der Befürchtung Ausdruck gegeben worden ist, daß diese Beamten die ihnen durch das Gesetz gegebene Befugnis zu reisen, ausnutzen würden, so möchte ich doch ausdrücklich darauf hinweisen, daß ich von der Voraus setzung ausgehe, daß sie sich auch bei solchen Teilnahmen an den Sitzungen des Schauamtes durch Pflicht und Gewissen leiten lassen, und daß außerdem ein pekuniärer Vorteil diesen Lokalbeamten aus der Teil⸗ nahme an diesen Sitzungen nicht erwachsen kann, weil sie in ihren Reisesätzen pauschaliert sind und gar kein Interesse daran haben, diese Reise zur Ausführung zu bringen oder zu unterlassen. Ich möchte deshalb meinerseits nochmals die Bitte aussprechen, den Regierungs— entwurf wiederherzustellen.
Abg. Dr. Röchling (nl): Allen. Respekt vor den Herren Landräten. Aber ob sie mit größerer Sicherheit beurteilen können, ob medizinalpolizeiliche oder bergpolizeiliche Interessen vorliegen, als die betreffenden Techniker, möchte ich doch dahingestellt sein lassen.
Der Antrag Röchling wird abgelehnt. Der be⸗ treffende Passus in S 335 bleibt gestrichen.
Der 7. Abschnitt (Wasserbeiräte), 388 342 —– 44, wird ohne Diskussion in der Kommissionsfassung ange⸗ nommen.
Es folgt der 8. Abschnitt: Landeswasseramt, F 344 a, dem in der Vorlage der Abschnitt Stromausschüss entsprach.
Nach den Kommissionsbeschlüssen soll das in Berlin zu errichtende Landeswasseramt aus einem Vorsitzenden, aus Mit⸗ gliedern, welche die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen, und aus Laienmitgliedern im Ehrenamt, die in Wasserangelegenheiten erfahren sind, be—⸗ stehen. Die Berufung sämtlicher Mitglieder erfolgt auf Lebens⸗ zeit und, mit Ausnahme der Laienmitglieder, im Hauptamt. Niemand kann gleichzeitig Mitglied des Bezirksausschusses und des Landeswasseramts sein.
Die hierzu vorgelegten der Abgg. Dr. Engelbrecht und Dr. Iderhoff, welche die Kommissionsbeschlüsse in mehreren Punkten abändern und die Ernennung der Laienmitglieder auf die Dauer von sechs Jahren beschraͤnten wollen, und des Abg. En Branden⸗ stein, der auf die Verfassung und das Verfahren des Landes⸗ wasseramtes das Gesetz, betreffend die Verwaltungsgerichte und
Gottschal!k (kons) wird
Aba w 88
erklärt sich gegen den Antrag, der
der Kommission gestrichen
Domänen und Forsten
M. Dr.
Domänen und Forsten
Abänderungsanträge
das Verwaltungsstreitverfahren, angewandt wissen will, werden
für die zweite Lesung zurückgezogen.
Ferner liegt der Antrag des Abg. Borchardt (Soz ) vor, die Entscheidung des Landeswasseramtes in Be— schwerden gegen Verleihungsbeschlüsse und Versagungen auf Grund öffentlicher mündlicher Verhandlung ergehen zu lassen.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Da uns von der Zurückziehung der anderen Anträge vorher nicht Kenntnis gegeben worden ist, so haben wir natürlich keine Veranlassung, den unsrigen zurückzuziehen. Die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens ist das Mittel, das notwendig ist, um Erfolg herbeizuführen. Denselben Antrag hatten wir schon zu 5 71 gestellt. Man wandte ein, daß er nicht dorthin gehöre, deshalb haben wir ihn jetzt wiederholt in der Hoff— nung, daß er jetzt eine freundliche Aufnahme findet.
Abg. Lippmann (fortschr. Volksp.) tritt für den Antrag ein. Sollte er abgelehnt werden, so hoffen wir, daß durch Königliche Ver— ordnung die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit eingeführt wird. Abg. Freiherr von Maltz ahn (kons):; Der Antrag Engel⸗ brecht ist ja zurückgezogen. Er beabsichtigt, die Mängel zu mildern, die aus der Juziehung des Laienelements entspringen. Was sind er⸗ nannte Persönlichkeiten? Sind das überhaupt noch Organe der Selbstverwaltung? Solche Personen sind nicht mehr Vertrauens— männer der Bevölkerung, sondern sie sind abhängig von der Regierung. Leute, die auf 6 Jahre ernannt werden, sind nur solche, die das Ver— trauen des Ministeriums haben. Da wäre es doch besser gewesen, lieber gleich als Verleihungsinstanz den Minister selbst zu bestimmen. So wie das Landeswasseramt zusammengesetzt werden soll, wird es weiter nichts sein als eine Abteilung des Ministeriums. Wenn der Abg. Herold sagt, daß Gewählte abhängig seien, so getz es allerdings Wahlrechte in der Welt, wo die Abgeordneten abhängig sind. Es gibt aber auch Wahlsysteme, wo die Abhängigkeit der Gewählten von ihren Wählern nicht so hervortritt. Ein solches Wahlrecht wollten wir für die Mitglieder des Stromausschusses herbeiführen. Wir hatten alle Kautelen geboten, daß die Gewählten nicht von den Wählern ab⸗ hängig sein sollten. Es ist auch eines anständigen Menschen nur würdig, daß er sich von den Wählern unabhängig fühlt und darnach entscheidet, was er für recht hält. Leider haben Sie sich darauf be— schränkt, die ernannten Laien beizubehalten. Womit soll das Landes= wasseramt nicht bepackt werden? Alles kommt nach Berlin. Es wird die Aufgabe haben, über die vitalsten Sachen zu urteilen. Es wird aber auch über ganz minimale Angelegenheiten zu entscheiden haben. Wichtig ist allerdings die vorläufige Verleihung., Eine ganze Menge anderer Fragen ist aber derart, daß sie zweckmäßig nur lokal entschleden werden kann. Das nenne ich nicht eine Dezentrali— sie jetzt angestrebt wird, sondern eine Deshalb sind wir der Meinung,
Abg. Dr. Engelbrecht Greikons. ): Um den Bedenken gegen die Lebenslänglichkeit der ernannten Laienmitglieder Rechnung zu tragen, hatten wir beantragt, die Laien nur auf 6 Jahre ernennen zu lassen. Auch im übrigen hatten wir Sorge getragen, daß die für die Verwaltungsjustiz gegebenen Rechtsgarantien auch im Verfahren vor dem Landeswasseramt zur Geltung kommen. Jedenfalls bitten wir, an dem Grundgedanken der Kommissionsbeschlüsse festzuhalten.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Daß der Königlichen Verord⸗ nung im Kommissionsbeschluß so ungeheuer viel überlassen ist, müssen wir aufs höchste beklagen. Drei Instanzen wären uns auch lieber gewesen als zwei, und gewählte Personen lieber als ernannte. Aber für eine Selhstverwaltung, für die die Konservatipven schwärmen, sind wir nicht zu haben. Abg. von Maltzahn hat heute hier allerlei Kapriolen gemacht. (Vizepräsident Dr. Krause rügt diesen Aus⸗ druck) So ist es ganz unbegreiflich, wenn er meinte, daß ernannte Laien aufhörten, unabhängige Männer zu sein. Hat er denn nicht daran gedacht, daß auch die Richter vom König ernannt werden? Ebenso sehr viele Mitglieder des Herrenhauses? Der Abg. Maltzahn fühlt sich offenbar noch nicht ganz sicher auf dem Boden dieser demo— kratisch angehauchten Demagogie, und darum entgleist er immer wieder. Die Abhängigkeit don den Wählern und vom öffentlichen Wohl ist eine ganz gesunde. Wir bitten Sie, unseren Antrag anzu⸗ nehmen.
Der Antrag Borchardt wird abgelehnt. 8 344a wird in der Fassung der Kommissionsbeschlüsse angenommen.
Der 9. Abschnitt enthält die St rafbestimmungen, S8 345 —348. Er wird mit einem redaktionellen Amende⸗ ment des Abg. Dr. Bell (Zentr.) zu 5 346 und einem eben⸗ solchen des Abg. Lieber (nl. zu 346a angenommen.
Es folgt der 10. und letzte Abschnitt, Uebergangs⸗
und Schlußbestim mungen, Ss8§ 349 —– 3665. 8 349 bestimmt: Die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes be⸗ stehenden Rechte der Benutzung eines Wasserlaufs durch Ver⸗ leihung, der Verfügung über die nicht zu den Wasser⸗ läufen gehörenden Gewässer über die Schranken der s§ 177— 189 hinaus, und das bestehende Recht, die Aufnahme des wildabfließenden Wassers durch die Eigen⸗ tümer tiefer liegender Grundstücke zu verlangen, bleiben auf⸗ acht erhalten, soweit sie auf besonderem Titel beruhen. Abg. Ge rhard us Gentr.) will hier auch das Recht, nicht auf dem Fährregal beruhende private Fähren zu halten, aufführen.
Im übrigen sollen die bisherigen Gesetze mit folgenden näheren Bestimmungen und Beschränkungen maßgebend bleiben: a. Eine Verunreinigung des Wassers, die über das Jemeinübliche hinausgeht, ist unzulässig. b. Entsteht nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durch die Ausübung des Rechts zur Zutageförderung unterirdischen Wassers ein Schaden der in S 173 bezeichneten Art (Wasserentziehung, Senkung des Wasserspiegels), so können die Geschädigten die Herstellung von Einxichtungen fordern, durch die der Schaden verhütet oder aus⸗ geglichen wird, wenn solche Einrichtungen mit dem Unter— nehmen vereinbar und wirtschaftlich gerechtfertigt sind. Andern⸗ falls können sie Schadenersatz verlangen, soweit die Billigkeit
nach den Umständen eine Entschädigung erfordert und der
Unternehmer ohne Gefährdung der Leistungsfähigkeit und ,, des Unternehmens zur Entschädigung im⸗ ande ist.
Die Abgg. Büchtem ann und Lippmann ortschr.
Volkspartei) wollen hier hinzufügen: „Die Vorschriften des 5 51 Entschädigung für andere nachteilige Wirkungen der Wasserbenutzung) gelten auch für diesen Fall entsprechend. „Ferner wollen sie als neuen Absatz hinzufügen; „Der 8 790 Zurilcknahme der Verleihung) ist auf die aufrecht erhaltenen Rechte entsprechend anzuwenden.“ .
Die Abg. Borchardt und Gen. (Sez.) wollen an die Stelle des vorstehenden Kommissionsbeschlusses in Wiederher⸗ stellung der Vorlage die Vorschrift setzen: „Die Rechte, die nach dem Eingang des 3 349 bestehen bleiben, unterliegen den für Rechte ihrer Art geltenden Vorschriften dieses Gesetzes“
8 350 der Kommissionsbeschlüsse lautet: .
Unberührt bleiben die Nutzungsrechte, welche den Anliege
im Ebbe⸗ und Flutgebiet zustehen, auch wenn sie nicht Eigentũmer
des Wasserlaufs sind. Dies gilt inebesondere pon dem Red le im Wasserlaufe stehenden Pflanzenwuchs, Rohr, 2 usw. j nutzen, jedoch unbeschadet der Bestimmung Des Wesserlaufs für die Vorfluüt' und bei Wasserläufen eister Ordnung auch für die Schiffahrt.“ ; ;
Die Abgg. von Brandenste in und Gen. (lons) wollen den Eingang des 8 350 h, wie folgt, fassen:
„Die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden Rechte, einen Wasserlauf in einer anderen Weise wie im 8 46 zu benutzen, bleiben aufrecht erhalten, foweit fie auf hesonderen Zufc len beruhen. Dies gilt namentlich von den Nutzungsrechten, die den Anliegern usw.“ wie im Kommissionsbeschluß.
Abg. Dr. Röchling (nl): Wir bitten, den Antrag Borchardt, abzulehnen. Er geht uns viel zu weit. Gerade dieser Abschnitt ist durch einen Kompromiß zustande gekommen, und es oll des halb daran nicht ohne Grund gerüttelt werden. 9
Abg. Dr. Liebknecht (Soz): Der 8 349 ist einer der be⸗ deutsamsten des ganzen Gesetzes. Das ganze Gesetz mußte gemacht werden, weil sich inzwischen Zustände herausgebildet haben, die einfach un⸗ erträglich geworden sind. Lassen wir die alten Verträge ohne weiteres befteben, fo kann es tatfächlich geschehen, daß schwere Gefahren heraufbeschworen werden. Ich erinnere nur an die Veihältnisse im Grunewald, der, wenn nicht eingeschritten wird, zu einer Sand wüste werden dürfte. Sie dürfen fich deshalb unserem Antrag gegenüber nicht ablehnend verhalten. Auch in der Frage der rückwirkenden Kraft muß allein das Gemeinwohl entscheidend sein. Das hat auch die Regierung so gewollt, und es ist deshalb nur angemessen, wenn wir hier di Regierungsvorlage wieder herstellen. Aber es ist noch nötig, diesem Paragraphen einen Absatz 5. hinzuzufügen, wonach durch die Ausübung der aufrecht erhaltenen Rechte keine Verunreinigung des oberirdischen oder unterirdischen Wassers und keine Entziehung desselben erfolgen darf, die über das Ge— meinübliche hinausgeht oder dem öffentlichen Wohl widerstreitet. Wir werden deshalb auch dem Antrag Büchtemann zustimmen.
Abg. Hammer (kons.): Das Gesetz und namentlich Hieser Paragraph ist mit Freuden zu begrüßen, da so endlich ein Mittel gefunden ist, um den Schädigungen ein Ende zu machen, die die Grune Taldseen durch die Anlagen der Charlottenburger Wasserwerke erleiden. Die Wasserwerke haben sich zwar dem Minister gegenüber verpflichtet, Abhilfe zu schaffen. Das waren aber keine rechtsverbind⸗ lichen Versprechungen. GEbenso wie im Grunewald sind auch an anderen Stellen, z. B. bei Sperenberg, durch die Anlagen privater Gesellschaften große Schädigungen nicht nur für die Allgemeinheit, sondern auch für Gemeinden und Privatpersonen enistanden.
Abg. Gerhardus . begründet seinen Antrag und bemerkt: Er wurde in der Kommission als selbstverständlich hingestellt und deshalb abgelehnt. Aber da doch einmal Schwierigkeiten und Unklarheiten enkstehen können, so haben wir es für nützlich erachtet, ihn hier wieder einzubringen. . .
Ein Regierungskommissar: Aus Interessentenkreisen ist uns nach diefer Richtung hin eine ganze Reihe von Anfragen und Wünschen zugegangen. Daraus geht ohne Zweifel hervor, daß der Antrag zweckmäßig ist. Die Staatsregierung steht ihm deshalb sympathisch gegenüber, ebenso wie dem Antrag der Abgg. von Branden stein u. Gen, der dem 5 350h eine andere Fassung geben will.
Abg. Tippmann ffortschr. Volksp.): Von der Gestaltung des 5 349 hängt es im wefsentlichen ab, ob die Segnungen des Ge⸗ setzes langfamer oder schneller der Bevölkerung zugute. kommen. Sz Iä4g bietet den Ausgleich der Interessen der Allgemeinheit und der Interessen der Induftrle und der Kommunen. Es sind Opfer gebracht worden, die hoffentlich im Lande verstanden werden. Unsere Anträge sind eine Verbesserung des Paragraphen. Ich bitte Sie, dieselben anzunehmen. k
Auf eine Anfrage des Abg. Klaußm ann, ob in Preußen ein Nichteingeseffener auf Verleihung Anspruch erheben kann, erwidert Geheimer Oberjustizrat Greiff daß dies zu verneinen ist.
Abg. Dr. Liebknecht , Der Landwirtschaftsministe hat das Wort nicht ergriffen, obwohl Anklagen speziell gegen ihn ge— richtet worden find. Bie Mißstände, die sich im Grunewald heraus— gestellt haben, sind lediglich vom Fiskus verschuldet. Die Char⸗ lottenburger Werke haben das Vorrecht, für ewige Zeiten so viel Wasser aus den Grunewaldseen zu schöpfen, wie sie wollen. Daher die Mißstände. Meines Erachtens ist diese Konzession unsittlich. Die Regierung hat es leider gegenüber dieser Gesellschaft an der nötigen Energie fehlen lassen. Ber Minister sollte erklären, daß es mit Rücksicht auf das Gemeinwohl notwendig ist, gegen sie einzu= schreiten. Die ganze Berliner Bevölkerung blickt mit Spannung auf die heutigen Verhandlungen. Auch der Ausschuß des Zweckverbandes hat fich damit beschäftigt. Die Regierung sollte eine beruhigende Er— klärung abgeben.
Abg. Gerhardus zieht seinen Antrag zurück. Die Anträge Lippmann werden angenommen, der Antrag Borchardt wird abgelehnt.
s 345 wird mit dem Antrag Büchtem ann an⸗ genommen. S 350 wird in der Fassung des An— trages von Brandenstein angenommen.
Ein Antrag von Brandenstein (kons.) auf Ein—
schaltung eines neuen Paragraphen 3542, wonach bei den Bezirksausschüssen besondere Abteilungen für wasserwirtschaft⸗ liche Angelegenheiten gebildet werden können, wird ohne Debatte abgelehnt.
Nach 8 I60 sollen ferner unberührt bleiben die Vor⸗ schriften des Allgemeinen Berggesetzes von 1865 in der geltenden Fassung. — Soweit es sich um die Benutzung von Wasserläufen handelt und keine bergrechtliche Enteignung vor— liegt, sind nur die Bestimmungen dieses Gesetzes anzuwenden.
Abg. Bitta (Zentr.) beantragt, in diesem Satz hinter dem Wort „sind“ einzufügen: „in dem Falle eines Wider— spruches zwischen dem Berg- und Wassergesetze“.
Abg. Dr. Röchling (ul) befürwortet die Streichung des . Durch diesen Satz werde das Gesetz nur unklar gemacht.
Ein Regierungsvertreter bemerkt, daß gegen diesen Satz 2, der ein Zusatz der Kommission ist, sich erhebliche Bedenken erhoben haben. Durch die Einfügung der von dem Abg. Bitta be— antragten Worte würden aber diese Zweifel beseitigt werden. Wenn der Satz nicht wieder gestrichen wird, sollte wenigstens diese Ein⸗
schiebung angenommen werden.
Der Zusatz der Kommission wird mit dem Antrage Bitta aufrechterhalten. Der 8 363 zählt diejenigen dem Wasserrecht angehörenden Vorschriften und Gesetze auf, die mit dem In—⸗ krafttreten dieses Gesetzes aufgehoben werden. Dazu gehört auch das hannoversche Gesetz über Entwässerung und Be— wässerung der Grundstücke und über Stauanlagen von 1847.
Auf Antrag des Abg. Dr. Iderhoff wird hierzu ein Vorbehalt beschlossen, der gewisse noch für anwendbar erklärte Vorschriften für den Geltungsbereich dieser Gesetze in Kraft
beläßt.
S5 364 und 365 werden ohne Debatte angenommen.
Damit ist die zweite Lesung der Vorlage mit Ausnahme kö der ö erster Ordnung erledigt. ;
Dieses Verzeichnis ist mit sämilichen dazu gestellten An⸗ trägen noch einmal in der 13. Kommission beraten worden. Die Kemmission, deren Referent im Plenum der Abg. Dr. von Kries ist, hat einstimmig beschlossen, in das Verzeichnis der Wasserläufe erster Ordnung auch die Küddow, Werrn, Fischau (von Gasthaus „Lahme Hand“ bis zur Mündung in
Binsen usw. zu
den Elbingfluß), Sorge (Schleswig-Holstein) und die masuri—⸗ schen Wasserstraßen aufzunehmen und in dem Verzeichnis inter L „Schiffahrtskanäle“ gemäß dem Antrage Fürbringer die Worte „Brauersgraben und Osterpipentief“ zu reichen, dagegen in dasselbe die Strecke „Kaiserhasen zu Danzig —ote Weichsel“ aufzunehmen und im übrigen die ge— stellten Anträge abzulehnen.
In der Debatte, die sich an die Anträge anschließt, be— fürworten die Abgg. Heine (ul.) und Lüders lfreikons.) mit vollem Nachdruck die baldigste Schiffbarmachung der Leine his Nordheim im Interesse des Anschluffes der Leintalindustrie an den Rhein Leine⸗Kanel.
Abg. Karow (kons.) vertritt den Antrag, die neue Mottlau in Danzig unter die künsilichen Wasserstraßen aufzunehmen.
Bezüglich der Werra hat die Kommission den Antrag Tourneau empfohlen, wonach der Werralauf von der preußisch⸗weimarischen Grenze bei Falken bis zur Weser in das Verzeichnis aufgenommen werden soll. Sie hat dagegen den Antrag, auch den Oberlauf von dem erstmaligen Eintritt der Werra in das preußische Staatsgebiet in das Verzeichnis auf— zunehmen, abgelehnt.
Das Haus tritt durchweg den Kommissionsvorschlägen bei.
Abg. Dr. von Kries (kons.) legt ein Verzeichnis derjenigen Wasser⸗ läufe erster Ordnung vor, für die das . des Staates gelten soll, und bemerkt: Gegenüber dem Kommissionsbeschluß enthält dieses Verzeichnis eine erheblich geringere Anzabl von Strömen oder Strom⸗ teilen, die dem Vetorecht unterliegen sollen. Die Ausgestaltung des Vetorechts ist konservativer Initiative entsprungen. Das Vetorecht des Staates hat nun im Laufe der Beratung in der Kommission tine solche Ausdehnung erfahren, daß demgegenüber eine tunlichste Ein— schränkung der Zahl der Wasserläufe, die diesem Vetorecht unterstehen sollen, geboten erscheint.
Unterstaatssekretär Dr. Freiherr von Coels von der Brügghen; Bei einer Reihe von Strömen ist das Vetorecht in die Hand des Ministers gelegt. Zuerst waren es 153 Ströme. In der ersten Lesung wurde es bis auf 22 eingeschränkt und in der zweiten wieder bis auf 98 erhöht. Nach dem vorliegenden Antrag soll diese Zahl wieder bis auf 50 eingeschränkt werden. Ich bitte, es bei dem Beschlusse der Kommission zu belassen, da sonst die Stellung der Minister außerordentlich geschwächt würde.
Der Antrag von Kries wird abgelehnt, der Kommissions⸗ beschluß aufrecht erhalten.
n ö ist die zweite Lesung des Wassergesetzentwurfs eendet.
Die von der Kommission vorgeschlagenen Resolutionen werden ohne Debatte angenommen. Die Resolution des Zentrums, die der Regierungsvorlage beigefügte Zu— ständigkeitstabelle nach den vom Hause gefaßten Beschlüssen be⸗ richtigen und den Anlagen beifügen zu lassen, wird an⸗— genommen.
Die eingegangenen Petitionen werden durch die ge— faßten Beschlüsse für erledigt erklärt.
Schluß 51“ Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, 3. Dezember, 12 Uhr. Interpellation Wallenborn, betreffend den Not— stand der rheinischen Winzer, und Interpellation der National— liberalen, betreffend den städtischen Realkredit; die Interpellation König (Zentr.), betreffend den Wagenmangel, wird alsbald nach dem 3. Dezember auf die Tagesordnung gesetzt werden.)
Handel und Gewerbe.
Konkurse im Auslande. Rumänten.
Anmeldung
der
Forderungen bls
Schluß der Verifizierung am
Handelsgericht Name des Falliten
Il foy Hermann Hirsch, 23. Nov.. 26. Nov. (Bukarest) Bukarest, 6. Dez. 1912 9. Dez. 1912. GCalea Rahovei ? ö Petreseu ö 27. Nov. / u. Iscanian, 10. Dez. 1912. B ar est, CGalea Mozilor 286 Asadur Simion, Bu karest, CGalea Mogzilor 262 ö hn, Bakare st, Calea Vãcäresti 26 Moritz Kraid, ng rest, Calea Mesilor 18 Schokoladefabrik Carmen“
Al. S. Poepes cu, /
24. Nov. / 7. Dez. 1912
19. Nov.! 22. Nov. 2. Dez. 1912 5. Vez. 1912.
1.114. Dez. 3. / 16. Dez. 1912 1912.
3. 16. Dez. 5.18. Dez. 1912 1912.
Bukarest, Strada Octavian 38 Costicã Râdulescu, 4/17. Dez. Bu karest, 1912. Soseaua Mihai⸗ Bravu ho Nathan Donner, 1. / 14. Dez. Bu karest, 1912 Stradg Unirei ? /
Th. J. Avgherino, 5.18. Dez. 7. / 20. Dez. Bu karest, 1912 1912. Calea Grivitei 278
Amtsbezirk des Galatzer Konsulats.
Anmeldung geri sfet on
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am
Zallite Firmen
M. Mihailes cu Galatz 20. 7. Nov. z0 17. Nov. . 1912 1912. Isidor Fezover ö ö =
Galizien.
Konkurs ist eröffnet über das Vermögen des Uscher Krell, Gutspächter in Rozywol, und Max Kreli, Cisenwarenhändler in tody, unter der Firma „Gebrüder Krell‘, sowie auch über das Privatvermögen der Fellhaber, mittels Beschlüsses des K. K. Kreis- Ferichts, Abteilung IT., in Jloczow vom 25. Oktober 1912 — Nr. 8. 8 / 12. — Provisorischer Konkursmasseperwalter: Hersch Goldin⸗ stein, Kaufmann in Brody. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des desinitiven Konkurgmasseperwalters) 14. November 1912, Vormittags O Uhr. Die Forderungen sind bis zum 15. Dezember 1812 bei dein 8K. 8. Bezirksgericht in Brody anzumelden; in der Anmeldung ist
ein in Blod? wohnbafter Zustellungsberellmächtigter namhaft zu machen. Liquidierung tagfahrt (Termin zur Festslellung der Ansprüche) 16. Dezember 1912, Vormittags 10 Uhr.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am I 6. November 1912: Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen 19989 9360 14368 39382 am 17. November 1912: 10 4653 409 1715 — —
Gestellt ... Nicht gestellt
Gestellt .. Nicht gestellt
— Nach einer durch W. T. B.‘ übermittelten Meldung der Kaiserlich russischen Finanz und Handelsagentur ergab der Wochenausweis der Russischen Staatsbank vom 14. No⸗ vember d. J. folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprechen den gleichen Posttionen detz neuen Bilanzformulars der Staatsbank bezw., den Ziffern der Vorwoche), alles in Millionen Rubel: Aktiva. Eold (in Münzen, Barren und Anweisungen der Minen verwaltung]) Nr. I) 131455 (13074), Gold im Auslande (Nr. 2) 266,3 (265,3), Silber und Scheidemünze (Nr. 3 63,3 (62, 9), Wechsel und andere kurzfristige Verpflichtungen (Nr. 4) 4409 (449,2), Vorschüsse, sichergestellt durch Weripapiere (Nr. 3) 1499 (141,4), Sonstige Verschüsse (hierher gehören: Vorschüsse, sichergestellt durch Waren; Vorschüße an Ansialten des Kleinen Kredits; Verschüsss an Landwirte; Industrielle Vorschüsse; Vorschüßfse an das St. lern burger und Moskauer Leihhaus; Protestierte Wechsel) (Nr. 6 bis 11) 2064 (205,6), Wertpapiere im Resitz der Staatsbank (Nr. 12) 133,7 (128,4), Verschiedene Konten (Nr. 13) 355 (35.2), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 14) 89,4 (198,3), zusammen 2706, (270357). Passiva. Kreditbillette, welche sich in Umlaufe befinden (Nr. 1 1533, 1 (1543,7), Kapitalien der Bank (Nr. 2) Hö, 0 (H,O), Laufende Rechnungen der Departements der Reichsrentei (Nr. 4 420,4 (416, 4), Einlagen, Depositen und laufende Rechnungen derschiedener Anstalten und Personen (Nr. 35, 5 und 6) 5916 (574,3), Verschiedene Konten (Nr. 7, 8S und 9) 1000 (14,3), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 109 — (—, zusammen 2700, 1 (703,7).
— Der Verband von Fabrikanten isglierter Leitungs⸗ drähte berechnet laut Meldung des W. T. B.“ ab 18. November einen Kupferzuschlag von 3,20 S6 für den Quadratmillimeter Kupfer— querschnitt und 1000 m Länge.
— Die württembergischen Staatseisen bahnen verein⸗ nahmten im Oktober 1912 bei einer Betriebslänge von 2099 km (i V. 2075 km): 7 969 000 υ (gegen Oltober 1911 def. weniger 3164 *). Einnahme vom 1. April bis letzten Oktober 1912: 52 876 000 S (gegen Vorj. def. mehr 1 101 451 w).
— Laut Meldung des . W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Oesterreichischen Südbahn vom 11. bis 21. November: 4018382 Kronen, gegen die endgültigen Einnahmen des entsprechenden Zeit⸗ raums. des Vorjahres Mehreinnahme 10 g82 Kronen, und gegen die vorläufigen Einnahmen mehr 182 824 Kronen.
Berliner Warenberichte.
Berlin, den 18. November. Produk tenmarkt. Die amtlich ermittelten Preise waren (wer 1000 Kg) in Mark: Weizen, inländischer 158 00 - 200,99 ab Bahn, Normalgewicht 755 9 204,00 bis 204,50 Abnahme im Dezember, do. 208,00 — 208, 25 — 207,575 bis 208,75 Abnahme im Mai 1913. Befestigt.
Roggen, inlaͤndischer 174, 00–— 174,50 ab Bahn, Normalgewickt 712 g 175 25 - 175, 00- 175,575 - 175,50 Abnahme im Dezember, do. 176, 60 — 176,50 - 176,25 Abnahme im Mai 1913. Behauptet.
Hafer, inländischer fein 193,00 – 205.00, mittel 183, 00-192, 00 ab Bahn und ab Kahn, Normalgewicht 450 g 179,50 — 179,ů75 Ab- nahme im Dezember, do. 175,25 — 175,50 - 175,25 Abnahme im Mai 1913. Behauptet.
Mais, runder 150,00 152,00 ab Bahn und ab Kahn. Ruhlg.
Weizenmehl (per 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 00 25, 00-28, 50. Still.
Roggenmehl (per 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 0 und 1 21,650 — 23,70. Still.
Rü böl für 100 kg mit Faß 65,70 — 66,00 — 65,90 Abnahme im Mal 1913. Fesier.
Berlin, 16. November. Marktpreise nach Ermittlungen des Königlichen , (Höchste und niedrigste Preise. Der Doppelzen mer für: Welzen, gute Sorte s) 20, 10 ½Æ, 26 06 d.. — Welzen, Mittelsorter) 20, 02, M6, 19, 838 66. — Weizen, geringe Sorte f) 19974, 1990 S. — Roggen, gute Sorte) 17,50 M, 17,49 M6. — Moggen, Mittelsorte *) 17, 18 1, 17, 47 46. — Roggen, geringe Sorte ) 17, 465 , 17,45 A. — Futtergerste, gute Sorte) 20,00 6, 1940 ƽ. — Futtergerste, Mlttelsorte ') 19,v⁊0 M, 18,830 6. — Futtergerste, geringe Sorte) 18,0 46, 18,20 606. — Hafer, gute Sorte *) 21,90 M, 19.80 S6. — Hafer, Mittelsorte') 19,70 M6, 18, 890 S6. — . geringe Sorte — — 6, — — I J. — Mais (mixed) gute Sorte —— Æ, — — 44. — Mais (mixed) geringe Sorte —— nÆ, — — 41. — Mais (runder), gute Sorte 165,70 S, 15,40 . — Richtstrob 4,80 S6, — — IJdꝗ. — Heu 7.40 6, 50 ν½. — (Markthallen ˖ preise Erbsen, gelbe, zum Kochen 5000 „S, 30,00 M. — Speisebohnen, weiße 50, 0) 6, I6,.00 „6. — Linsen 60,00 , Zh. 00 S. — Kartoffeln (Kleinbandel) T0011, h,00 C6. — Rindfleisch von der Keule 1 Rg 2.40 S, 170 , do. Bauchfleisch 1 kg 1,80 ½, 150 6. — Schweinefleisch 1 Kg 2,20 S, 1,60 t. — Kalbfleisch 1 Eg 240 4ÆA, 140 6. — Hammelfleisch 1 kg 2, 40 S6, 140 6. — Batter 1 kg 3,00 416, 2,40 M. Gier, 60 Stück 650 M, 4 20 Æ. — Karpfen 1 Eg 2,40 AM, 1,20 s. — Aale 1 Kg 3 20 , 1,650 . — Zander 1 kg 3,60 A, 1,40 αν. — echte 1 Kg 2,89 M6, 1,40 46. — Barsche 1 kRg 2,40 , 0,89 ν. — Schleie 1 kg 3.20 4A, 1,50 464. — Bleie 1 Rg 1,40 A, O, So 6. — Krebse 60 Stück 30,00 6, 3,00 .
9 Ab Bahn.
z Frei Wagen und ab Bahn.
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlacht— vieh markt vom 16. November 1912. (Amtlicher Bericht.)
Rinder; Für den Zentner: Ochsen; I) vollfleischlge, aus⸗ mäͤstete, höchsten Schlachtwerts, ungejocht, Lebendgemicht h. — 64 , Schlachtgewicht 88—- 93 S6, 2) vollfleischige, ausgemästete, im Alter don 47 Jahren, Lg. —— , Schlg. —— S, 3) iunge, fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete, 2g. 45 .- 50 9, Schlg. SJ — 91 S, 4) mäßig genährte junge, gut genährte ältere, Lg. 40 - 43 S6, Schlg. 75 —- SI d. — Bullen: I) vollfleischige, ausge⸗ wachsene höchsten Schlachtwerts, Lg. 2 — 54 46, Schlg. 87 — 90 6, 2) vollfleischige jüngere, Lg. 46 = 50 6 Schlg. 82 * 489 6, 3) mäßig genährte jüngere und gut genährte ältere, Vg. 42 – 45 10, Schlg. 79 - 85 46. — Färsen und Kühe: 1) vollfleischige, ausgemästete Färsen höchsten Schlachtwerts, Lg. —— „, Schlg. — „, 2) vollfleischige, ausge ⸗
Sch ; , 9. mästete Kühe höchsten Schlachtwerts, bis * 7 Jahren, Lg. 45— 48 6,
tete Kübe und wenig gut
Schlg. 79-84 16, 3) ältere ausgemã Eg. 40 44 A6, S 9.
entwickelte jüngere Kühe und Färsen,
London 161sa2.
73— 30 Mp, 4) mäßig genährte Kähe und Färse n, Lg. 35 = 2358 4, Schlg. 66 — 77 A, 5) ger ng çenährte Kine und Fä=sen. La, bis 34 , Schlg. bis 76 Æ. — Gering genährtes Jungbteh (Fresser), Lg. 33—– 38 , Schlg. 66 — 76 4.
Kälber: Für den Zentner: 1 Dopyellender feinster Mast, debend⸗ gewicht —— S6, Schlachtgewicht —— 66 2 feinste NMast⸗ kälber, Lg. 66 = 65 M, Schlꝗ. 110 115 , 3) mittlere Mast und beste Saugkälber, Lg. 61-655 , Schlg 102 — 195 *, 4) geringe Mafst., und gute Saugkälber, 2g. 53-50 Mn, Schlg. 93 — 105 , ) geringe Saugkälber, 2g. 38-90 „, Schlg. 69 — 91 6. x
Schafe: Für den Zentner: A. Stallmastschafe: 1 Mastlãmmer und jüngere Masthammel, Lebendgewicht 41 — 46 , Schlachtgewicht S4 -= 54 S, 2) ältere Maftbammel, geringere Mastlämmer und gut genährle junge Schafe, Lg. 39— 10 6. Schlg. 7 1— 82 , 3) mn ig genährte Hammel und Schafe (NMerzschafe), Lg. 26-33 , Scklg. 35 = 70 M. B. Weidemastschafe: 1) Maßlämmer, 2g. 43 —- 47 , Schlg. —— f, 2) geringere Lämmer und Schafe, Lg. 34—38 , Schlg. . M0.
Schweine: Lebendgewicht, 2) vollfleischige Lg. 68 - 68 ,
Für den Zentner: 1) Fettschweine über 3 Ztr. Lekendgewicht — Sp, Schlachtgewicht — (t, Schweine von 246 — 300 Pfd. Lebendgewicht,
Schlg. 85 — 85 ιν, 3) vollfleischige Schweine von 2760-240 Pfd. Lebendgewicht, Lg. 66— 67 4, Schlg. 82 = 84 4, 4) vollfleischige Schweine von 160— 200. Pfd. Lebendgewicht, g. 62 — 66 SM, Schlg. 78 - 82 ½, 5) vollfleischige Schweine unter 1650 Pfd. Lg. 50 - 62 6, Schlg. 75 — 784½, 6) Sauen, Lg. 64 - 55 M, Schlg. 80 - 82 . .
Auftrieb: Rinder 2959 Stück, darunter Bullen 1131 Stäck, Ochsen 877 Stück, Kühe und Färsen sol Stück; Kälber 1011 Stück; Schafe 98368 Stück; Schweine 11391 Stück.
Marktverlauf:
Das Rindergeschäft wickelte sich ruhig ab. brachten Preise über höchster Notiz.
Der Käl ber handel gestalteie sich glatt. .
Bei den Schafen war der Geschäftsgang langsam.
Der Sch weinemarkt verlief ruhig.
Am Mittwoch, den 20. d. M., fällt des Bußtages wegen der Markt aus. Dafür wird am Dienstag, den 19. d. M., Markt ab⸗ gehalten werden.
A beste Bullen
Berlin, 135 November. Bericht über Speisefettze von Gebr. Gause. Butter: Die Forderungen der Außenmärkte, haupt— sächlich von Schweden und Danemark, sind sprungweise in die Höhe gegangen, sodaß Bezüge von dort vollständig ausgeschlossen sind. Das Geschäft in feinster russischer Butter ist nach wie vor gut. Die heutigen Notierungen sind: Hof und Genossenschafts butter La Qualitat 132 — 134 M, IIa Qualitat 126—- 132 6. — Schmalz: Guter Fonsum und nicht genügende Vorräte begünstigten die feste Tendenz der amerikanischen Börsen und veranlaßten ein weiteres Heraufgehen der Preise, besonders für nahe Ware. Die heutigen Notierungen sind? Ghoice Western Steam 641 – 557 „*, amerittanisches Tafel⸗ schmal; Borussia 67 A, Berliner Stadtschmalz Krone 654 — 72 * Berliner Bratenschmalß Kornblume 666 — 72 4. — Speck: Lebhaft.
Berlin, 16. November. Wochenbericht für Stäre, Stärtefabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky, Berlin. Die Tendenz für Karkoffelfabrikate bleibt fest und sind weitere Preiserhöhungen zu verzeichnen. Rohe reingewaschene Kartoffelstärke 12,50 , 1a. Kartoffelstärke prompt 2314 -= 24 M, La. Kartoffel- mebl prompt 233— 24 A, IIa. Kartoffelmehl —— , gelber Siruy 25] — 27 16, Kap.⸗Sirup 271 — 281 **, Exportstrux 27t* bis 285 16. Kartoffelzucker gelb 26 — 261 , Kartoffelzucker kap. 274 — 281 66, Rumcouleur 387 , Biercouleur 378 , Dertrln, gelb und weiß 14. 307 — 31 Æ, do. sekundä 285— 297) 6, Weizenstärke, Hallesche und Schlesische 46 bis 47 46, do. kleinstückg 47 — 48 416, do. großstückig 47-18 , Reisstärke (Strahlen) 558 S6, do. (Stücken.!) 5g *, Schabe⸗ stärke 38— 41 , js. Maisstärke 36— 38 t½, Viktorigerbfen 28— 33 6, Kocherbsen 25— 26 M, grüne Erbsen 26 — 30 S½ , Futter⸗ und Taubenerbsen 175 - 20 S, inl. weiße Bohnen —— „, flache Bohnen —— , ungarifche Bohnen 29—– 31 4, galizische, rufstsche Bohnen 27— 29 6, große Linsen 35—= 45 „, mittel do. 30— 40 41, kleine do. 25 — 35 6, weiße Hirse 25 — 31 6, gelber Senf 2 35 6, Hanfkörner 25 — 27 *, Winterrübsen 2728 *. Winterraps 27— 28 6, blauer Mohn 60=16 „, weißer Mohn S0 -= 100 S, Pferdebohnen 19— 20 416, Buchwelzen 24— 27 y, Mais loko 16—· 13 S, Wicken 20—- 24 , Leinsaat 32— 9 *, Fümmel 60 85 MS, 13. inl. Leinkuchen 133 —= 19 666, La. ruff. do. 134 — 183 M, Rapskuchen 13— 14 , 12. Marseill. Erdnußkuchen 171 — 185 16, L. dopp. ges. Baumwollsaatmehl 55 — 500 18—1 83.4, helle getr. Blertreber 14 = 153 , getr. Getreldeschlempe 14 —– 16. .*. Maisschlempe 144-166 *, Malzkeime 134-14 66, Ytoggenkleie UH — II , Weßzenkleie 114-12 416. (Alles für 1066 kg ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens 10 000 kg.)
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
Hamburg, 16. Nevember. (W. T. B.) Gold in Barren das Kilogramm 2786 Br., 2784 Gd., Silber in Barren das Kilogramm 86,25 Br., 85,75 Gd.
Wien, 18. November, Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Einh. 4 0½ Rente M. sN. pr. ult. —— , Einh. 400 Rente Januar / Jull pr. ult. —— , Desterr. 40j0 Rente in Kr. W. pr. ult.
Üngar. 400 Goldrente — —, Ungar. 40/9 Rente in Kr. W. — —, Türkische Lose per medio 216,00, Drienthahnattien pr. ult. — —, Desterr. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 688 00, Südbahn gefellschaft (Lomb.) Akt. pr. ult. Iob,25, Wiener Bankvereinaktien Dos, 00, Oesterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 611,90, Ungar. allg. Kreditbankaktien 803, 00, Desterr. Landerbankaktien 49200, Unionbank— aktien 582.00, Deutsche Reichsbanknoten pr. ult. 11892, Brüxer Kohlenbergb. Gesellsch. Akt. ——, Desterr. Alpine Montangesel⸗ schaftgaktien 985.00, Prager Eisenindustrieges.Akt. 3389, 00, Skoda— aktien 751,00. — Verstimmt wegen der Nachrichten aus Serhien.
London, 16. November. (W. T. B.) (Schluß. 28 0 Eng— lische Konsols 753116, Silber vrompt 29, 2 Monate 294, Privat- diskont 43. — Bantausgang 125 000 Pfd. Sterl.
Paris, 16. November. (W. X. B.) (Schluß.) Nente 89,97.
Madrid, 16. November. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 1066 40.
Tissabon, 16. November. (W. T. B.) Goldagio 13.
New Jork, 16. November. (Schluß (W. T. . B.), Die Börse eroͤffnete auf die Ankündigung der Einberufung einer Extra— session des Kongresses sowie auf Befürchtungen eines ungünstigen Bankausweises in schwächerer Haltung. Blankoabgaben der Baisse— partei hatten in den führenden sowie in den von einer eventuellen Zolltarifrevision am meisten betroffenen Werten Kurseinbußen won 1—2 Dollar zur Folge. In der zweiten Stunde konnte sich die Börse auf die gunstlgere Beurteilung der Einberufung der Extra— session sowie der Balkanlage gut erholen. Wesentlich hoher notierlen Canadian Pacifies auf europäische Käufe sowie Harrimanbahnen. Die Börse schloß in strammer Haltung mit meist mäßigen Kars— besserungen gegen gestern. — Aktienumsatz 343 900 Stück. Tendenz für Geld: Stetig. Geld auf 24 Std.⸗Durchschn.-Zinsrate nom, do. Zintrate für letztes Darlehn des Tages nom, Wechsel auf London 48099, Cable Transfers 4,8555.
Rio de Janeiro, 16. November. (W. T. B.) Wechsel auf
/ 1
30/0 Franz.
Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten. Magdeburg. 18. November. (W. T. B. Zucker hertcht. Corn.
*
cker 8, Grad o. S. 95 — 9.10. Nachvrodurse 78 Sea? . S. T. bis 75h. Stimmung: Ruhig. Brotraffinade Lohne Faß 19.37 — 19,623.