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geschützt werden solle. Immerhin hat aber das Gesetz in zweiter Linle wenigstens auch den Zweck, den Staatskredit zu heben. Diese Absicht kann ich so sehr anerkennen, daß ich dadurch zum Freund der Vorlage werden könnte, wenn ich nicht bezweifeln müßte, daß
billigung der Stellungnahme der Regierung zu einer Frage ent— schieden werden sollte. Dagegen wurde eingewendet, daß dadurch eine zu weitgehende Kritik der Regierung in einer Form erfolgen würde, wie wenn eine vorgesetzte Behörde über die Handlung elner unter e Behörde Kritik üben wollte. Sie Kommission Hat chließlich die angenommene Formulierung zu Grunde gelegt, wonach ausgesprochen werden sollte, ob die Behandlung einer Frage mit den Anschauun gen des Reichstages übereinstlimme oder nicht, Damit, war nur eine Milderung in der Form, kein sachlicher U törichied beabsichtigt. Darin aber waren a.e (inig, daß nicht über einen einzelnen Regierungsakt, sondern über die Gesamthaltung der Re ierung in einer Frage entschieden werden sollte; von diesem Gesichtspunkte aus muͤssen Sie gerade vermeiden, in eine solche Spezialisierung einzutreten. Ich als Kommissions⸗ referent hatte ausdrücklich einen Antrag auf Festlegung der Formel gestellt, dieser Antrag ist aber abgelehnt worden. Ich muß meiner⸗ seits dem Abg. Bassermann recht geben. Wir kämen sonst in Schwierigkeiten hinein, die die politische Bedeutung der Aktion ab⸗ wachen würden, die darin besteht, daß sich eine große geschlossene Mehrheit in einer Frage für oder gegen die Regierung zufammenfindet.
Abg. Lediebour (Soz.): Auch wir haben 'felbstverständlich den Wunsch, daß unter Umstäͤnden eine Kundgebung des Reichstags durch eine geschlossene Mehrheit stattfindet. Wir wollen uns aber nicht die Möglichkeit verschränken lassen, in einer Situation, wo die Frage, wieweit wir von der Anschauung der Re— gierung differieren, an sich praktisch in verschiedenen Punkten auseinanderfällt, zu den einzelnen Punkten Stellung zu nehmen. Die Absicht des Abg. Gröber, das zu verhindern, ist ja, wie er selbst festgestellt bat, vereitelt worden durch die Mehrheit der Kommission mit Einschluß der Nationalliberalen, die damals in dankenswerter Weise auf unsere Seite getreten sind. Gerade die Methode, die der Abg. Bassermann heute verfucht, nunmehr auf ein anderes Pferd hinüber zu voltigieren, zeigt ja sen Sprung— vermögen. Spezialisierung und Begründung sind doch nicht identisch. »Insoweit“ und „weil gleich zu setzen, wäre eine ganz künstliche, un⸗ berech igte und unzulässige Anwendung des Sprachgebrauchs. Durch das „insoweit“ wollen wir ja die anderen nicht aufgeführten Fragen ganz aus dem Spiele lassen.
Abg. Basserm ann (ul.): Meiner Ansicht nach kann doch nur eine Erklärung darüber abgegeben werden, ob die Auffassung des Reichskanzlers der des Reichstags entspricht oder nicht. Es ist nun nicht statthaft, dies in eine ganz bestimmte Formel hineinzub ingen. Der Abg. Gröber kam ja auch zu demselben Resultat wie ich, daß eine solche Erklärung nur generell abgegeben werden darf. Der Abg. Ledebour sucht in meinen Ausführungen allerlei Widersprüche. Äber schließlich habe ich doch nur dasselbe gesagt, was auch er ausführte.
Abg. Graf Westarp (dkons.) : Die Frage, wie weit spezialisiert werden darf oder nicht, ist ebenso schwierig wie wichtig. Auf diese Schwierigkeit und Wichtigkeit haben wir ja seinerzest, leider vergeblich, hingewiesen. Wir sind seinerzeit dagegen ge— wesen, daß ganz generell Kundgebungen gegen oder für die Regierung ausge prochen werden sollen. Wir haben auch darauf hingen iesen, daß die ganze Einrichtung schließlich auf ein generelles Vertrauens⸗ oder Mißtrauenspotum gegen den Reichs— kanzler hinau kommt. Daß wir uns damit auf eine schiefe Ebene beg ben haben, das zeigt jetzt gleich die erste Frage, die zur Ver— handlung st ht.
Präsident Dr. Kaempf: Da der Abg. Bassermann Wider— spruch erhoben hat, so muß die Entscheidung uber diese Frage morgen stattfinden.
Das Haus vertagt sich. Schluß 63 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr. (Fortsetzung der
Besprechung der Interpellation und zweite Beratung des Gesetz—⸗ entwurfes über die Zollerleichterungen.)
Preusischer Landtag. Herrenhaus. 18. Sitzung vom 27. November 1912, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegraphischem Bureau“ .)
Auf der Tagesordnung steht zunächst der Bericht der Finanzkommission über den in abgeänderter Fassung vom Ab— geordnetenhause an das Herrenhaus zurückgelangten Gesetz⸗ entwurf über die Anlegung von Sparkassenbeständen in Inhaberpapieren.
Be ichteistatter Dr. Graf Jorck von Wartenburg befür— wertet die unveränderte Annabme des Gesetzes in der Fassung des Abgeordneten hause⸗ und bemerkt: Ih der Kommission wurden ja manche Bedenken über die Fassung des Gesctzes wie es vom Abgeordnetenhaus zu uns gekommen ist, gräußert. Aber wir können uns über diese hinweg setzen, weil wir der Ansicht sind, daß das Gesetz im großen und ganzen auch in seiner jetzigen Fassung de Liquidität der Spar— kassen ermöglicht und zur Hebung des Kurses der Staats papyere beiträgt. Das Abgeordnetenhaus hat dann aber insofern eine Er— weiterung beschlossen, als es gestattet, die Urberschüsse nicht nur zu gemeinnützigen, sondern zu öffentlichen, dem gemeinen Vutzen dienenden Zwecken des Garantiever bandes zu verwenden. Dies könnte gelegentlich einmal zu allerlet Mißverständnissen Anlaß geben Trotzdem bitte ich, die Vorlage in der Fassung des Abge— ordnetenhauses hier anzunehmen. Zum Schluß empfiehlt der Bericht⸗ erstatter, eins vom Grafen zu Rantzau eingegangene Petition für er— ledigt zu erklären.
Graf zu Rantzau: Die Bedenken, die ich gleich anfangs gegen das Gesetz hatte, sind auch durch die Fassung, die ihm das Argesrdneten— haus gegeben hat, nicht beseitigt. Nur in einem Punkte ist mein Bedenken zerstreut, nämlich daß die Sparkassen bei einer Krise im Kriegsfalle nicht in der Lage sein könnten, ihre Staatspapiere zu lom— bardieren. Ich habe mich inzwischen überzeugt, daß das möglich ist, allerdings nur unter sehr ungünstigen Bedingungen So werden sie ja nur bis zu 7600 ihres Wertes lombardieit, und der Zinsfuß ist auch ein demenisprechend höherer. Am meisten in Mitleidenschaft ge⸗ zogen wird die Provinz Schleswig-Holstein. Dort bestehen die Sparkassen seit. 100 Jahren, und sie haben nie den Schatten bon Unsicherheit gezeigt. Man macht ihnen zum Vorwurf, daß sie oo Zinsen geben. Aber dies entspricht den dortigen Ge— wohnheiten. Der Zinsfuß wird dort nicht durch Zinstreibereien der Sparkassen untereinander hervorgerufen. Sie müssen ihn vielmehr geben, weil die Einlagen sonst den Filialen der Banken, die sich dort überall in den kleinen Städten befinden, zufließen. Auch der Vorwurf, daß die Sparkassen mit ihren Anlagen über ihren Bezirk, hinausgehen, trifft für Schleswig-Holstein nicht zu. Das Gesetz ist zur Förderang der Liquidität der Sparkassen nicht erforderlich, auch nicht im Krieg falle. Die Spareinleger wissen, daß die Gelder bei ihrer Sparkasse ficherer liegen, als wenn sie sie in den Schornstein oder in den Strumpf stecken. Cin Run auf die Spar⸗ kassen kann höchstens in den großen Städten und Industriezentren vorkommen, aber nicht hei den kleinen ländlichen Sparkassen, die ich gerade schützen will. Allerdings könnte Schleswig-Holstein einmal Kriensschauplatz werden, und dann könnten Verhältniffe eintreten, in denen von der Kündigungsfrist Gebrauch gemacht werden würde. Ich bezweifele auch, daß dieser Gesetzentwurf den Kurs der Staatspapiere zu heben geeignet ist. Die Regierung hat aber wiederholt erklärt, daß dies nicht der eigentliche Zweck des Gesetzes sei, sondern daß lediglich die Liquidität der Sparkassen
dieser Zweck erreicht werden wird. Bei dem großen Anleihe— bedarf halte ich, das für ausgeschlossen. Der niedrige Kurs der Staatspapiere liegt nicht daran, daß keine . stattfinden, sondenn an pielen anderen Ursachen. Dieser Weg ist alfo nicht
baben bisher schon 200 Millionen Mark Kursverlust durch die Staats— papiere erlitten Man sagt, sie könnten Kursver!luste durch geschicktere Benutung des Marktes vermeiden, aber sie dürfen doch nach dem Gesetz die Papiere nur unter bestimmten Bedingungen verkaufen.
nur zu befolgen, wenn die Spartassen wirklich zu jeder Zeit die gewünschte Zahl von Schatzanweisungen bekommen könnten; das ist aber nicht der Fall. Neben den Kurtverlusten werden die Spar— kassen erhebliche Zinsverluste haben, und das geben auch die Freunde des Gesetzes zu. Wenn sie die Einlagezinsen verringern müssen, werden sie Einlagen verlieren. Die privilegierten Versicherungs⸗ gesellschaften fürchten, daß demnächst auch sie herankommen werden mit dem Zwang zum Ankauf von Staatspapieren; sie be— rechnen, daß sie gezwungen werden könnten, jährlich 50 Milstonen in Stgatspapieren anzulegen, und daß sie dadurch im ersten Jahre 80 000 und in den späteren Jahren noch mehr an Zineverlust haben würden. Daß die Spareinleger sich von den Sparkassen abwenden und zu den Banken 66 konnten, halte ich für eine große Gefahr. Gewiß sind unsere Großbanken unanfechtbar, aber es gibt nicht nur Großhanken, sondern auch viele kleine Banken und Winkelbanken, die kein Vertrauen verdienen. Es kann jeden falls nicht der Wunsch und die Absicht des Gesetzes sein, die Spareinleger den Banken zuzu— schieben. Die Sparkassen der kleinen Städte sind die Kreditinstitute ibrer ländlichen Bezirke, und dieser Kieditverkehr kann durch die Schwächung der Sparkassen beeinträchtigt werden. Die Verwendung der Sparkassenbestände für gemeinnützige und Wohlfahrtszwecke darf nicht beschränkt werden. Meine Bedenken sind also nicht zerstreut, aber wir müssen damit rechnen, daß es eine Mehrheit findet, und wir können deshalb nur eine wohlwollende Durchführung des Gesetzes wünschen. Hoffentlich kommt es auf dem Wege des im Abgeordnetenhaufe vor— liegenden Antrages Waldstein zu einer Verhütung der Kursverluste der Sparkassen. In derselben Richtung bewegt sich eine Resolution, die ich beantrgge, und worin die Reglerung ersucht wird, nach einer Sösung die ser Frage zu suchen. Um für die schleswig⸗holsteinschen Eparkassen Beruhigung zu schaffen, bitte ich den Minister des Innern um eine Erklärung, ob er künftig den Sparkassen gestatten wird, Kursverluste auf den Reservefonds zu verrechnen, wenn er mindestens 20 der Einlagen beträgt. Rechne ich auf die Annahme der erwähnten Resolution, so glaube ich allerdings dasselbe von meinem zweiten Antrage nicht eiwarten zu können, worin ich die Regierung ersuche, Wege zu erwägen, wie auch die Banken zur Anlegung von Vermögengbeständen in Staate papieren verpflichtet werden können. Im Abgeordneten« hause fand dieser Genanke Widerspruch auch bei dem Minister des Innern, der die. Großbanken nicht beeinträchtigen wollte und namentlich den Einwand erhob, daß auf die Privakgesellschaften der Staat feinen Einfluß ausüben könne. Die Mündelsicherheit bietet für mich keinen Unterschied zwischen den Sparkassen und den Banken. Die Mündelsicherheit ist übrigens den Sparkassen noch nicht durchaus verliehen werden. »Die Mündelsicherheit bezieht sich auch nur auf die Sicherheit, nicht auf die Liquidität der Spar— kassen, Hier handelt es sich aber lediglich um die Förderung der Liguidität. Wenn es nötig ist, so mag die Regierung im Bundesrat auf die Einbringung eines Reichsgesetzes hinwirken. Ich kann hier nur vorschlagen, „die Wege einzuleiten“, die Einzel— heiten sind Sache der Regierung oder der Minister des Reichs. Man sagt, der Staat könne die Banken nur verpflichten, wenn er auch durch die Aufsicht eine gewisse Garantie Übernähme. Die Not— wendigkeit dieser Vorbedingung kann ich nicht einsehen. Ich kann schließlich nur wünschen, daß dieses Gesetz gegen die Sparkassen wohlwollend ausgeführt, wird, damit die Erleichterungen, die das Abgeordnetenhaus hineingebracht hat, durch die i fed tun nicht wieder aufgeboben werden. Ich frage hier den Minister, ob er an⸗ gesichts des 8 7 über die Verwendung der Sparkassenüberschüsse den Sparkassen Schleswig-Holsteins gestatten wird, die Zinsen des Reserbefonds auf die Berechnung der Ueberschüsse anzurechnen, wenn der Reservefonds 2 6 der Eiglage beträgt. Und schließlich bitte ich den Mminer, die Oberpräsidenten anzuweisen, bei der Ausübung der Aufsichtsbefugnis in verständnisvoller und wohlwollender Weise den besonderen Verhältnissen der einzelnen Provinzen Rechnung zu tragen. Nach diesem Gesetz hätten die Oberpräsidenten unter be⸗ sonderen Verhältnissen! Ausnahmen von dem Gesetz zuzulassen; ich bitte, daß darunter auch die besonderen Verhältnisse verstanden werden, wie sie sich in den einzelnen Provinzen entwickelt haben.
Minister des Innern Dr. von Dallwitz:
Herr Graf zu Rantzau hat soeben an mich dte Anfrage gerichtet, ob, wenn der 5]? des Gesetzentwurfes Gesetzeskraft erlangen sollte, die beiden Erlasse, die früher in bezug auf die Verwendung der Ueber— schüsse vom Ministerium des Innern ergangen sind, auch dann An wendung finden sollen, wenn der Reservefonds der Sparkassen nicht mehr als 20; beträgt. Es handelt sich um zwei Erlasse folgenden Inhalts: Kursverluste dürfen auf den Reservefonds verrechnet werden, soweit der Reservefonds hierdurch nicht unter 5 1m der Einlagen herabsinkt, und: die Zinsen des Reservefonds dürfen bei Ermittlung des Ueberschusses inbegriffen sein, wenn der Reservefonds 5H oo der Einlagen erreicht hat.
Ich bedaure, nicht in Aussicht stellen zu können, daß diese beiden Erlasse auch in den Fällen analog Anwendung finden werden, in denen der Reservefonds nicht mehr als 2 0½ der Einlagen beträgt. Die Abschwächung, die in der Ansammlung des Reservefonds durch die jetzige Fassung des 5 7 eintreten wird, ist sehr bedeutend. Die höchste Grenze des Reservefonds wird daher künftig sehr viel später als jetzt erreicht werden, sodaß es meines Dafür— haltens nicht angängig sein würde, noch mehr als es schon infolge des F§z T ohnehin geschehen wird, die Ansammlung des Reservefonds zu verlangsamen. Das aber würde der Fall sein, wenn dem Antrage des Herrn Grafen zu Rantzau stattgegeben werden sollte und wenn
diejenigen Erleichterungen, die jetzt in den Fällen gelten, in denen ein
Reservefonds Ho/o der Einlagen beträgt, in denjenigen Fällen ent—⸗ sprechend Anwendung finden sollten, in denen der Reservefonds nur 20½ beträgt. Auch das Bedenken läßt sich nicht unter— drücken, daß, wenn die Verwendung von Ueberschüssen in zu weitgehendem Maße erleichtert wird, der Anreiz zu einer nicht ganz soliden Verwaltung der Sparkassen gesteigert wird. Denn es kann keinem Zweifel unterliegen, daß, wenn die Garantie— verbände in noch weitergehendem Maße, als es jetzt bereits im 87 des Gesetzentwurfs vorgesehen ist, die Möglichkeit erhalten, Ueber schüsse für ihre eigenen kommunalen Zwecke zu verwenden, das Be⸗ streben, möglichst hohe Ueberschüsse zu erzielen, das Uebergewicht er⸗ halten kann und vielfach erhalten wird gegenüber dem Bestreben, die Spareinlagen in solider und liquider Weise anzulegen. Die Staatg—⸗
regierung hat deshalb schon nicht ohne schwere Bedenken den Be— schlüssen des Abgeordnetenhauses zu 5 7 zugestimmt, und nach dieser Richtung hin nun noch weitergehende Erleichterungen und Ab— schwächungen der bestehenden Grundsätze eintreten zu lassen, würde meines Dafürhaltens für die ganzen Sparkassenwesen in hohem Maße
bedenklich sein.
richtig, und der Zweck wird nicht erreicht werden. Die Spa kassen
Den Finanzminister rät den Sparkassen, sich vor Verlusten dadurch zu schützen, daß sie Schatzanweisungen kaufen, aber dieser Rat wäre
Was nun die Resolution betrifft, die Herr Graf zu Ranßau beantragt hat:
Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, eine Gesetzes vorlage
zu machen, welche bezweckt, die öffentlichen Sparkassen vor den
Kurt verlusten zu schützen, die ihnen durch den Zwangsbestand an
Schuldverschrelbungen des Deutschen Reiches oder Preußens drohen, so möchte ich darauf hinweisen, daß eine gleichartige Resolution den Gegenstand der Verhandlung in einer Kommission des Abgeordneten⸗ hauses bildet. Die Kommissionsberatungen sind bisher zu einem Abschluß noch nicht gediehen; soweit mir aber bekannt geworden ist, haben die bisherigen Beratungen auch nicht den Eindruck hervor— gerufen, daß eine entsprechende Lösung gefunden werden wird. Ich glaube auch, daß es außerordentlich schwer sein wird, durch Gesetzesparagraphen wirtschaftliche Entwicklungen, wie sie im Sinken und Steigen des Kursstandes zur Darstellung gelangen, auszugleichen, und daß es nicht gut möglich ist, auf dem hier vorgeschlagenen Wege, also durch Erlaß eines Gesetzes, nach dieser Richtung hin einen Ausgleich zu schaffen. Wollte der Staat eine Garantie den Sparkassen gegenüber dahin übernehmen daß er für Kursverluste seinerseits aufkommen will, so würde eine solche Garantie nicht auf Sparkassen beschränkt werden können; sie würde weit darüber hinaus auch ausgedehnt werden müssen auf Stiftungen und andere Körperschaften und Fonds, die zumeist genötigt sind, die ihnen anvertrauten Gelder in mündelsicheren Effekten anzu⸗ legen. Das würde doch eine Belastung des Staates sein, die welt über dasjenige Maß hinausgeht, das er mit gutem Gewissen über nehmen kann. Die beste Sicherung gegen Kursverluste ist, glaube ich, in dem jetzigen niedrigen Kursstande der Staatspapiere zu finden. Ich glaube, daß, wenn der vorliegende Entwurf Gesetzeskraft erlangen sollte, dann die etwa erforderlichen Neuanlagen in staatlichen und sonstigen mündelsicheren Effekten in sich selbst die Garantie bieten, daß weitere Kursverluste kaum ein⸗ treten werden, daß vielmehr eher auf Kursgewinste wird gerechnet werden können. .
Zu der zweiten Resolution, die Herr Graf von Rantzau vor— geschlagen hat, dahin gehend:
Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, gesetzgeberische Vorschriften in die Wege zu leiten, welche den Banken eine gleich⸗ artige Verpflichtung zur Anlegung eines Teils ihrer Bestände in Schuldverschreibungen des Deutschen Reichs oder Preußens auf— erlegt,
möchte ich darauf hinweisen, daß diese gesetzgeberische Aktion bereits Gegenstand der Erwägungen bei den zuständigen Reichsinstanzen gewesen ist und daß es hierbei sich wohl um den Erlaß eines Reichtz, gesetzes handeln würde.
Ich habe hier nur das Wort genommen, um eine nicht ganz zu— treffende Auslegung, die früheren Aeußerungen von mir gegeben worden ist, zu berichtigen. Herr Graf Rantzau hat mitgeteilt, daß ich mich früher dahin geäußert habe, den Banken gegenüber sei die Auf— erlegung einer derartigen Verpflichtung deshalb nicht gut angängig, weil ihnen nicht wie den Sparkassen das Privileg der Mündelsicher⸗ heit verliehen worden sei, während die Sparkassen als Gegenleistung für dieses ihnen verliehene Privileg staatlicherseits sehr wobl veranlaßt werden könnten, mündelsichere Effekten, insbesondere auch Staats⸗ und Reichsanleihen, zu erwerben. So war der Gedankengang nicht, dem ich damals habe Ausdruck geben wollen. Ich habe vielmehr ausgeführt, daß, Da die Sparkassen der staatlichen Aufsicht unterliegen, da ibnen ferner das Privileg der Mündelsicherheit verliehen sei, die Einleger, die Sparer, ihrerseits erwarten könnten, daß der Staat auch alles tue, um dahin zu wirken, daß ihre Einlagen, die Gelder der Sparer, in solider und liquider Weise seitens der Sparkassen angelegt würden, und daß der Staat aus dem Grunde den Sparern gegenüber eine Verpflichtung habe, dahin zu wirken, daß in bezug auf die Liquidität und die Solidität der Anlagen der Sparkassen keine Bedenken ent— stehen. Es ist also nicht von einer Gegenleistung die Rede, sondern lediglich von einer Verpflichtung des Staates gegenüber den Sparern, den Gläubigern der Sparkassen, die in gleicher Weise nicht gegenüber den Banken oder den einzelnen Bankiers und deren Kunden besteht. Ich glaube, daß ein Vergleich zwischen Banken und Sparkassen nach dieser Richtung hin sich nicht ziehen läßt.
Graf von Mirbach: Wenn man eine Beschränkung des Privateigentums eintreten läßt, wie es durch dieses Gesttz gegenüber den Sparkassen erfolgt, dann ist es auch eine Pflicht, die Banken mitheranzuziehen. Man könnte verlangen, daß diese ihren Reserve⸗ fonds überwiegend in Staatspapieren anlegen. Die Kursverluste sind auch vielfach darauf zurückzuführen, daß unsere Reichsbank wie auch die Englische Bank jederzeit alle Beträge in Gold auszahlen muß. Die französische und andere Staatsbanken sind bei ihrer bimetallisti⸗ schen Organisation besser daran. Nach dem Herrn Finanzminister kommen für die Sparkassen höchstens 60 M llionen, die in Staats papieren anzulegen sind, in Betracht. Durch Ausdehnung der Ver⸗ pflichtung auf die Banken könnte die Summe noch mehr gesteigert werden. Vielleicht empfiehlt es sich auch, der Anregung näher— zutieten, zum Parikurse rückzahlbare Staatepapiere auszug ben. Hierdurch würde sicher ein großes Schwanken des Kurses ver⸗ hindert werden. ⸗
Finanzminister Dr. Lentze:
Meine Herren! Ich habe den Herrn Grafen Mirbach leider nicht gut verstehen können, weil er meist dem Regierungetisch ab— gewandt gesprochen hat, aber wenn ich den Herrn Grafen Mirbach richtig verstanden habe, so hat er hier die Frage zur Anregung ge— bracht, es möchte bei der Ausgabe von Staatspapieren ein Typus geschaffen werden, welcher zu pari rückzahlbar wäre. Herr Graf Mirbach hat geglaubt, daß ein derartiger Typus den Kurs der Staate— papiere wesentlich verbessern würde. Meine Herren, ich bedaure, daß ich dem Herrn Grafen Mirbach in dieser Ansicht nicht folgen kann. Die Praxis hat erwiesen, daß der Erfolg, den Herr Graf Mübach damit erzielen will, nur unter ganz beschränkten Voraussetzungen ein⸗ tritt. Die kommunalen Anleihen, meine Herren, sind ja sämtlich zu
pari auslosbar und nichts destoweniger schwanken die Kurse der kom— munalen Anleihen ebenso wie die Kurse der Staatsanleihen. Nur bei denjenigen kommunalen Anleihen, welche ziemlich ausgelost und getilgt sind, bei denen also mit Sicherheit zu erwarten ist, daß der betreffende
Besitzer des Stückes demnächst ausgelost wird, haben die Anleihen einen
festeren Kurs.
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
Zweite Beilage
zum Dentschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
——⏑—Kä—reͥ¶¶ ¶ / ——— I —
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
neue amortisierbare Staatsanleihen ausgeben, dann einen zweiten Typus von Staatsanleihen; dieser Typus
berken, ob sie das tun wollte und dürfte.
ß, wirklich zu einer wirkungkvollen machen, dann e starke Tilgungen vorgenommen werden. ken Tilgungen möchte wir das mit unserm Budget durchführen wollen. Meine aner Tilgung, der Schulden gehört eine Einlösung, zu einer zung eine starke Einlösung, und wenn wir stark einlösen
n Einnahmequellen in Gestalt neuer Steuern schaffen.
Ferstande gesehen, ihr Folge zu geben. Ueber die Frage der obligatorischen Heranziehung der
mndlung nähere Ausführungen machen.
Präsident der Seehandlung von Dom hois: Für eine zung der Banken ist nur die Reichsgesetzgebung zuständig.
aber keine
len es auch bleiben. Hypotheken sind
affen, mehr als bisher auf ihre Liquidität zu
beinen Zwang auszuüben, würde nur einen Rückschritt b
ju 67 o, in Berlin sogar bis zu 71 0½. Auch ich will
parkassen gegenüber die Konkurrenz der Banken wächst, gründet. 5 geben ja mehr Zinsen als die G Gtägliches Geld.
hie deshalb, den Antrag des Herrn Grafen zu Rantzau ni nehmen. ;
Graf Grote: Nur wenige Personen glauben wohl no ach dieses Gesetz der Kursstand der Staatspapiere gehoben
ken Betrag an Schatzanweisungen zu pari erhalten könnte
hatzanweifungen in erster Linie den Sparkassen angeboten Graf von Mirbach
bt es nicht, als die Rückzahlung zum Nennwert. Finanzminister Dr. Lentze:
hren können.
laatsanleihen mit Csio oso getilgt.
müssen, und diese
ell mehr Mittel aufwenden chlen uns zurzeit durchaus.
note bereitstellen zu können, unsere Steuern erheblich issen. Ich weiß nicht, ob das im Sinne des Herrn Grafen
wit, ein sehr zweischneidiges Schwert ist, und ich bedauere,
eschreiten wird. Graf zu Rantzau: Der Präsident der Sxeehandlung
bolstein 4 aͤ17 Zinsen geben, so entspricht das den dortigen isen, jedenfasts sind fie nicht durch eine ungesunde Zinspo
Ich möchte aber auch folgendes zur Erwägung stellen: wenn
im die Bedingungen tatsächlich bessere wären, wie Herr Graf bach voraussetzt, notwendig jur Folge haben, daß der Kurs aller her begebenen Staatganleihen wesentlich sinkt. Wir würden also n denen, welche bisher im Vertrauen auf den Staat Staatę⸗ ehen gekauft haben, einen schweren und unwiederbringlichen Baden zufügen. Ich meine, die Staatsregierung müßte sich sehr Wollte man
die Maßnahme, die Herr Graf Mirbach vorgeschlagen
Bei den sehr ich mir aber die Frage erlauben,
ssen wir die Mittel dafür zur Verfügung erhalten. Woher sollen psie aber nehmen? Wir besitzen sie nicht, wir müßten uns also
chin leichter vorgeschlagen, als durchgeführt, einen derartigen Typus hugeben. Wir haben uns diese Frage schon vorgelegt, uns aber
n Ankauf von Staatspapteren wird der Herr Präsident der See—
Banken haben ja größte Ursache, auf ihre Liquidität, bedacht zu . Die Sparkassen sind meist Bodenkreditinstitute und
lage. Derhalb war es geboten, die Sparkassen zu ver⸗
ir die Sparkassen kommt aber nur der Effektenbestand in Betracht. d dieser war bisher sehr gering. Er machte im allgemeinen bisher r Josg aus. Wenn man die Sparkassen zwingen wollte, Bar⸗ sinde zu halten, so würde das in Anbetracht des Zinsverlusteg zu ker fein. Die Banken stehen demgegenüber viel günstiger da. Auf
ie Banken vat g im Jahre 1911 über leicht realisierbare Mittel
veisen, daß Verhandlungen mit den Banken eingeleitet sind. laatsfekretär Delbrück hat ja schon im Reichstag darauf hin⸗ diefen, und wir haben dieser Anregung schon die Zweimonats⸗ unzen zu verdanken. Die Furcht, daß durch dieses Gesetz den
ite Entwicklung unseres. Sparkassenwesens glänzend, und dieses Gesetz festigt und konsolidiert sie noch. Ich
nn. Der Verpflichtung, die von diesem Gesetz betroffenen Spar⸗ sen vor Verlusten zu schützen, entzieht sich der Staat. Ich be⸗ tze deshalb die erste Refolution des Grafen Rantzau. Leider hat Antrag Waldstein im Abgeordnetenhause noch keine Annahme ge⸗ den. Es wäre gut, wenn die Sparkassen alljährlich den erforder,
lte den Finanzminister, dafür zu sorgen, daß alle ausgegebenen
Es ist nicht richtig, daß ich hier gegen n Minister gesprochen habe. Ich habe nur gebeten, nicht an den umken vorbeizugehen. Ein passenderes Mittel zur Lösung der Frage
Wenn ich im vorigen und auch in diesem Jahre dem Herrn safen Mirbach gegenüber bemerkt habe, ich wüßte nicht, ob ich ihn mau verstanden hätte, well er nach der anderen Seite hin gesprochen tte, so sollte das kein persönlicher Vorwurf an ihn, sondern eine ntschuldigung für mich sein, wenn ich ihm gegenüber etwas behaupte Her ausführen würde, was er nicht gesagt hat. Seine Erwiderung für mich der treffendste Beleg dafür, daß ich ihn tatsächlich nicht htig verstanden habe. Herr Graf Mirbach hat soeben ausgeführt, habe dem Hause das und das gesagt, wobon ich von meinem Platz m Wort verstanden habe. Ich würde die Debatte erspart haben, enn ich vorhin die Ausführungen des Herrn Grafen Mirbach hätte
Die Frage der Amortisierung der Anleihen ist eine recht schwer⸗ kegende. Nach unseren bisherigen Tilgungsgesetzen werden unsere Wenn wir die Anleihen
einem stärkeren Maße tilgen wollten, würden wir sehr
Wir würden, um die Tilgungs⸗
igen würde. Ich möchte aber bemerken, daß unter den kleinen 'Fparern in weiten Kreisen der Wunsch verbreitet ist, lieber ein sipier zu besitzen, welches überhaupt nicht rückzahlbar ist, ein festes Hapier, bei dem sie sich nicht darum zu kümmern brauchen, ob es icht etwa ausgelost ist. Gerade der Zwang zu einer ständigen Kon⸗ solle der Verlosungslisten veranlaßt viele, derartige Papiere nicht ju mufen und andere Anlagen vorzuziehen, bei denen sie sicher sind, daß ihre Zinsen dauernd erhalten und ihr Kapital nicht gefährden, ob fe sich darum bekümmern oder nicht. Aus allen diesen Gründen saube ich, daß die Anregung, welche der Herr Graf Mirbach gegeben
icht in Aussicht stellen kann, daß die Staatsregierung diesen Weg otzügliche' Entwicklung der Sparkassen hervorgehoben; daran ist auch
nene Heimatpropinz beteiltgt, und gerabe desbalb habe ich se scharfe krüik an der Vorlage geübt. Wenn manche Sparkassen in Schleswig⸗
schaffen
würde,
müßten
Herren, starken wollen,
Es ist
Banken
Heran⸗ Auch
liquide
sehen.
edeuten.
darauf
,
ist un⸗ Banken
cht an⸗
ch, daß werden
. 7
werden.
Mittel
erhöhen Mirbach
daß ich
hat die
Verhält
Berlin, Donnerstag. den 28. November
getrieben worden. Der Konkurrenzkampf jwischen den Sparkassen kann nur verschärft werden, wenn nicht nach meinem Antrage bezüg⸗ lich der Banken verfahren wird. . ö meine beiden Anfragen leider verneint; ich habe ihn aber ferner ge— beten, die Oberpräsidenten anzuweisen, das Gesetz in verständnisvoller, wohlwollender Weise in bezug auf die Zulassung bon Ausnahmen aus- zuüben. Hierauf hat der Minister leider gar nicht geantwortet, ich wäre ihm aber dankbar, wenn ich darauf eine Zusage erhalten könnte.
Der Minister des Innern hat
Minister des Innern Dr. von Dallwitz: Ich habe bereits im Abgeordnetenhause die Erklärung abgegeben,
daß ich die Herren Oberpraͤsidenten anweisen werde, den 84 durchaus wohlwollend zur Anwendung zu bringen. Unter den „besonderen Verhältnissen' werden in erster Linie die besonderen Verhältnisse der einzelnen Sparkassen zu veistehen sein, aber auch die Gesamtverhält⸗
nisse der Umgebung.
Damit schließt die Generaldiskussion. In der Spezialdiskussion wird das Gesetz ohne weitere
Debatte in der Fassung des Abgeordnetenhauses mit großer Mehrheit angenommen.
Die beiden Resolutionen des Grafen zu Rantzau werden abgelehnt. k
Es folgt die Beratung über den zunächst dem Derren⸗ hause vorgelegten Gesetzent wurf, betreffend die Ver⸗ pflichtung zum Besuche ländlich er Fort⸗ bildungsschulen in den Provinzen. Branden⸗ burg, Pommern, Sachsen, S che swing Hol⸗ stein, Westfalen sowie in der Rheinprovinz und in den Hohenzollern schen Land en, Nach dem Entwurf kann durch Ortsstatut für die unter 18 Jahre alten männlichen Personen für drei aufeinanderfolgende Winterhalbjahre die Verpflichtung zum Besuch einer länd⸗ lichen Fortbildungsschule begründet werden, desgleichen in Gutsbezirken mit Zustimmung des Gutsbesitzers auf Antrag des Gutsvorstehers durch Beschluß des Kreisausschusses, speziell in Schleswig- Holstein auch durch Beschluß des Kreisausschusses für sämtliche oder einzelne Land⸗ gemeinden und Gutsbezirke unter Zustimmung des Regierungs⸗ präsidenten. Die Unterrichtszeiten sind vom Gemeinde yorstand, bzw. vom Kreisausschuß festzusetzen. Von der Schulpflicht be⸗ freit sind die das Einjährig-Freiwilligen⸗Zeugnis Besitzenden sowie die Besucher einer deutschen Innungs⸗, Fach- oder anderen Fortbildungsschule. An Sonntagen darf Unterricht nicht erteilt werden. . — .
Der Referent Freiherr von Bissing beantragt die un⸗ veränderte Annahme der Vorlage. J
Ein Ant rag des Grafen zu Rantzau will die spezielle Bestimmung für die Provinz Schleswig-Holstein nur für die Kreise Hadersleben, Apenrade, Tondern, Sonderhurg und Flensburg gelten lassen und ferner bestimmen: „An Sonn⸗ tagen darf in der Regel Unterricht nicht erteilt werden.
Ein Antrag des Kardinals Dr. von Kopp will den Zusatz machen, daß der Religionsunterricht in den Lehrplan aufgenommen werden kann.
P. Graf von Zieten-Schwerin erklärt, daß seine Freunde wünschen, daß diese Materie noch einmal einer besonderen Kommission von 15 Mitgliedern zur Vorberatung überwiesen werde; die Anträge verdienten es wohl, erwogen zu werden; außerdem ser eine Reihe neuer Gesichtspunkte hinzugetreten. . .
Das Haus überweist die VoDVrlage hiernach einer Kommission von 15 Mitgliedern.
Der Allerhöchste Erlaß vom 28. Mai 1912 wegen Ab⸗ änderung und Ergänzung des Regulativs über den Geschäfts⸗ gang bei der Oberrechnungskammer, sowie einige Erläuterungen und Erlasse der Regierung über die Ausführung der Reise⸗ kostenbestimmungen für verschiedene Beamtenkategorien werden durch Kenntnisnahme für erledigt erklärt,
Es folgt die Beratung von Petitionen.
Durch Uebergang zur Tagesordnung werden er⸗ ledigt: die Petitionen des Deutschen Eisenbahnzugführerverbandes um Aufbefferung der Gehaltsverhältnisse der Zugführer; die Petitien um Verfetzung der Aufseher der Königlichen Museen in Berlin aus Klasse 4 nach Klasse 7 der Besoldungsordnung; die Petition des Allgemeinen deutschen Lehrerinnenvereins um einheitliche Regelung des Dienfteinkommens der Lehrerinnen an öffentlichen Mittelschulen; Die Petition des Beerdigungsinstituts Pietät in Frankfurt a. M. um Aufhebung der Polizeiverordnung wegen ausschließlicher Benutzung des städtischen Instituts für die Beförderung von Leichen nach den Friedhöfen; die Petition des Grundbesitzervereins Bellevue und Hanfaviertel zu Berlin um Gleichstellung der Mündelsicherbeitẽ grenze für städtische Pfandbriefhypothekenausleihungen mit der für ländliche Grundstücke. . r .
Der Regierung als Material überwiesen werden: die Petition des Verbandes westpreußischer Frauenvereine und des Schlesischen Verbandes für Frauenstimmrecht um Abschaffung der männlichen Stellvertretung für die bei kommunalen Wahlen stimmberechtigten Frauen; die Petition des Verbandes Königlicher Kanzleibeamten um Beseinigung der Trennung von Kanzlei und mittleren Beamten bei der Aufführung der Beamtenkategorien in Gesetzen usw.
Zur Erwägung überwiesen werden die Petition des Vereins „Frauenerwerb“ zu Berlin um Einführung eines obligatorischen haus⸗ wirischaftlichen Unterrichts an allen Mädchenschulen sowie die Petition des Generalmajortz . D. von Hagen zu Loschwitz um Erweiterung der staatlichen Füscsorge zur Bekämpfung der Tuberkulese. ᷣ .
Eine Petition des Sonnenuhrtechnikers Richard Munzky zu Bunzlau um Regelung des Termins für das O ste r fe st nach seinen Vorschlägen beantragt die Petitionskommission als Material zu überweisen.
Graf von Hutten⸗Ezapski bemerkt, daß die Vorschläge des Petenten über die Festlegung des stertermins auf einen be— stimmten Tag den Anregungen des früheren Sternwartendirekters, Professors Dr. Förster entsprächen. Der jetzige Zustand habe viele Nachteile, namentlich wegen der Verkürzung des Sommersemesters. Es sei zu wünschen, daß die Regierung aus dem Stadium der Er⸗ wägungen über diese Frage endlich in das Stadium der aktiveren Behandlung übergehe. Die Hinderung liege nur an gewissen Stellen, die eine Verletzung religlöser Empfindungen befürchteten. Die Frage fei von internationaler Bedeutung, und, es müsse deshalb namentlich mit dem Päpstlichen Stuhl und dem Kaiser von Rußland ein Ein— vernehmen erzielt werden, damit diese Figge endlich geregelt werde.
Das Haus beschließt nach dem Kommissionsantrag.
Schluß in Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag, 123 Uhr. (Kleinere Vorlagen, Petitionen, darunter Petitionen wegen der
Eisenbahnverhältnisse im Ruhrrevier.)
2 ——
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammen— gestellten „Nachrichten für Han del, Industrie und Landwirtschaft“ ). Schweiz. ;
Vorschriften für die Einfuhr von Fleisch und Fleisch⸗ waren. Laut Verfügung des schweizerischen Landwirtschafts departements vom 21. Sktober 1912 (Nr. 138) sind, gestützt auf getroffene Spezialentscheidungen, folgende allgemein gültige Wein ungen, betreffend die weitere Vollziehung der bundesrätlichen Verordnung vom 29. Januar ö. über 8. 1, der Einfuhrsendungen von Fleisch und Fleischwaren, erlassen worden: ü
. n n f . Zu pharmazeutischen oder chemisch⸗ technischen Zwecken oder zur Herstellung wissenschaftlicher Präparate bestimmte fierische Stoffe wie eingedicktes Blut, getrocknetes Hirn, Drüsen, Eierstöcke uswo. sind bis auf weiteres ohne Ursprungs⸗ und Fleischschauzeugnisse und ohne grenztierärztliche Untersuchung zur Einfuhr zuzulaffen; desgleichen geschrotetes Dörrfleisch, das als Beigabe zu Hunde⸗ und Geflügelfutter bestimmt ist.
Zu ÄArttkel 22. Zur Einfuhr sind auch zuzulassen: a, Mit Zeuznis und nach grenztierärztlicher Untersuchung: D Gefalzenes Rindfleisch in großen Stücken, wenn es aus elner wenigstens 0 km von der schweizerischen Grenze entfernten Srtfchaft stammt; 2) gekühlte Nierenstücke; 3) gesalzene Schweinezungen, -füße und ohren; 4) gekochte ganze Schinken; 3h Ochsenmäuler in ganzen Stücken, roh, gekocht, gepökelt, gesülzt, in Kisten, Körben, Fässern oder auch in Blechgefäßen mit Gips- oder Leinwandverschluß; 6) Leberkäfe und Leberpasteten, in Fettumhüllung und Stanniolpackung; 7) Rouladen (Rollfleisch; 8) Salami und andere Wurstwaren in Paraffinumhüllung; 9) Kuttelnkonf erven in luftdicht verschlofsenen Büchsen, Gläsern und ähnlichen Gefäßen. — pb. Ohne Zeugnis, nach grenztierärztlicher Unter⸗ suchung; 10 Ungereinigte gesalzene Därme; 1h) Würste aus Seefischfleisch; 12 Pasten und Sülen (Konserven) von Fischen, Wildpret, Geflügel, Zungen, Schinken usw., auch in Tuben, Gläsern, Dosen usw. . . 5 Artikel 24 und 27. Monog ramme und Initialien gelten als Marken oder Warenzeichen im Sinne dieser Artikel. — Bei Konservensendungen ist die Ausscheidung beanstandeter Büchsen usw. durch den Einführer behufs derer Vernichtung oder eventueller Rücksendung zulässig. Die ,, ist indes auch für diese ausgeschiedenen Konserven zu erheben. 6
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waren, die als Sammelsendungen mit einem Ursprungs⸗ und Fleischschauzeugnis an die Grenzen gelangen und von da als Teil⸗ sendungen an verschiedene inländische Empfänger weiterbefördert werden, ist für jeden Empfänger ein besonderer Passierschein aus⸗ zustellen. Die Untersuchungsgebühr ist, in diesem Falle für jede einzelne Teilsendung und nicht für die Gesamtsendung zu berechnen. — Für die Berechnung der Untersuchungsgebühren ist überhaupt in allen Fällen das Gesamtgewicht einer mit dem näm= lichen Passierschein abgeéfertigten Sendung mit Einschluß des Gewichts etwa zurückgewiesener Teile maßgebend. — Bei gemischten Sen⸗ dungen, wenn z. B. in der nämlichen Sendung Fleisch, Fleisch⸗ waren und Konserven vereinigt sind, ist für die Gesamtsendung der Ansatz für die höchsttaxierte Ware anzuwenden.
Winke für den Verkehr mit dem Kaiserlichen Konsulat Schimonoseki.
Mit Rücksicht darauf, daß über die geographische Lage Schimono⸗ sekis vielfach Unklarheit herrscht, sei darauf hingemiesen, daß Schi⸗ monofeki und der jseines Kohlenhandels wegen bekannte Hafen von Moi ein einheitliches Hafengebiet bilden. Beide Häfen sind nur durch die 1! kin breite Meeresstraße von Schimonoseki von einander getrennt. Auch spielt Moji im Außenhandel und der aus lãndischen Schiffahrt eine bei weitem wichtigere Rolle als Schimonoseki. In Mosl legen auch die Hausdampfer der Hamburg Amertka⸗ und Rickmers⸗Linie an. H .
Anfragen, die sich auf die japanischen Kohlenbergwerke und das Regierungsstahlwerk in Vawatamachi beziehen, sind am zweckmäßigsten an das Kaiserliche Konsulat in Schimonosell zu richten, in deffen Amtsbezirk unter anderen auch der nörzlichste Ver= waltungsbezick Kyushius, Fukuoka (Hauptkohlendistrikt Japans), gehört. 3 . . Dem Amtsbezirk des Kaiserlichen Konsulats in Schimonoseki ist auch das japanische Pachtgeblet auf der dalhinsel Kwantung (Da lny — japanisch Dairen — und Port Arthur) zugeteilt, weshalb Anfragen, die sich auf Kwantung beziehen, an das Kaiserliche Konfulat in Schimonoseki zu richten sind.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 27. November 1912:
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Hestellt 26 goß 9828 Nicht gestellt . 6 816 4586.
— Nach dem Bericht der Westfälischen Drahtindustrie zu Hamm (Westf) über das Geschäftsjahr 191111912 betrug der Reingewinn der Werke in Hamm und Riga sewie der angeschlossenen G. m. b. H. Eduard Hobrecker im Geschäftsjahr 1911112 371 179 , zuzüglich Saldobortrag aus 1919,11 146 828 M zusammen 58 O05 . Die Firma Krupp wüd für ihre eigene Gesellschaft eine Dividende von 126,90 zur Verteilung bringen, sodaß die Aktionäre gemäß §s§5 4 und 5 des mit der genannten Firma geschlossenen Vertrages g 6/ο Dividende erhalten. Nach dem Bericht hielten sich die Preise der meisten Fabrikate während des ganzen Jahres auf einem ebenso unbefriedigenden Stande, wie am Schlusse des letzten Berichts angedeutet wurde. Es kamen zwar wiederholt kleine Schwankungen in den Preisen des einen oder anderen Fabrikats vor, doch waren im Durchschnitt die Erlöse der Massenprodukte im Inlande und Aus— lande derartig unzulänglich, daß in vielen Fällen die Gestehungskosten nicht gedeckt wurden. Der Gesamtumsatz betrug in Hamm und Riga 1911 12 22 102 912 ½ (1910111 21 495 885 6. Produziert wurden: Walzdraht, Stabeisen, gezogene Drähte, Drahtstifte, Nieten, Splinte, Ketten, Krampen, Schrauben, Haken, Springfedern, Stachel zaundraht und Drahtseile 250511786 kg (220 940 375 kg)- An Löhnen wurden verausgabt 3 80s 126 ½Æ½ (3771 5605 ). Die Zahl der Arbeiter betrug 2889 (2747). Der in Hamm durchschnittlich pro Kopf verdiente Jahreslohn — einschließlich der jugendlichen Arbeiter, ausschließlich Beamte — betrug M 1388,19 ( 1410,87). An Beiträgen für Krankenkasse, Unfallversicherung und Altersversorgung wurden Pro Kopf der Belegschaft 6 47.18 (n 49,30), in Summa S 195 O64, (M 101 754) bezahlt. In diesem Jahre felerten wieder 36 Beamte und Arbeiter nach 26 jähriger und 4 Arbeiter nach 50 jähriger un-
litik dazu
unferbrochener Tätigkött in den Werken in Hamm ihr Jubilãum.