1912 / 288 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Dec 1912 18:00:01 GMT) scan diff

33 einer Freiheitsstrafe kann der Gehilse ᷓ⸗ sowte der Charakter und die bisherige Führung des Jugendlichen zu 5 Rumänien. g nicht . . . ö berũcksichtigen. 7 . i, d, e. 2 n Prinzipal auf Erfordern über . sich nach Erhehung einer Klage, daß Erziehungk⸗ und (U nE, den in Reichs amt des Innern zu fam men Anta bent. des Galat er Lonlu lat? i i. *. , totum t ju erteilen. Besserunggmaßregeln einer Bestrafung vorzuziehen sind, so kann das ge! en „Ma hten für Handel, du e und z Anmeldun Vernftetian ‚. Rei . 5 75. Gericht das Verfahren gegen den Jugendlichen einstellen. Der Be Landwir J. 3. 9 6 Sit . durch vertragswidriges Verhalten dem schluß kann nicht angefochten werden. Außerhalb der Hauptrethand Deschäftstaae in elan ier Fallite Firmen Wohnort e. Forderungen rund, daz Dienstverhältnis gemäß den Voi lung darf das Versahren nur eingestellt werden, wenn die Staats- . 6 in Bulgarien. ö Forderungen 9 . 0, 7 aufzulösen, so wtid ehe Ver einbarung der im i waltschaft zustimmt. Durch den Ukas Nr. 8 vom 19. September 1912, a. St ichneten Art unwirksam, on 54 ; die Erhebun n Wechselprotesten in Bulgarien bis zum 17.30. nach der Kündigung chef ic erklärt, daß er fich an die Wi 3 kelne Klage erhoben oder das Verfahren einge⸗ mber 1912 ausgeschlossen, da der allgemeine Zahlungsausstand nicht ge en eracht e. ste e Sache an die Vormundschafts behörde abzugeben. zirkung hat, daß während der usstandfrjs die bulgarisch V E ; fie die tagtsanwaltschaft die Sache abgegeben, so kann Schuldner überhaupt nicht zur Erfüllung von fällig werdenden Ver nur noch erhoben werden, wenn Tie Vormundschafts behörde bin eiten angehalten werden können. Dem nach können während mmi. ; dieser F sst. auch keine Wechsel zur Zahlung vorgewiesen und protestiert et hat, oder daß §. H. werden. Zur Durchführung des Ukas sind keine weiteren Anordn digu bereit erklä während d Grachtet die Vormundschafteb ehörde den Jugendlichen für schuldig ergangen. Der Justizminister bat darauf e elt.

g dem Gehilfen die vollen zuletzt von ihn so hat sie ihn entweder zu vermahnen oder der Zucht des ge sezllichen di ing von illgemeinen 3 n igsmäßigen Leistungen zu g ren. Im letzter Vertreters oder der Schulbehörde zu überantworten, oder sie hat Vorschriften des 5 746 entfprechende Anwendun . Grund der reichsgesetzlichen oder landesgesetzlichen Vorschrif

ö dem Prinz Fürsorgeerziehung (Zwangserziehung) anzuordnen oder, Jugendliche schon . Fürsorgeerziehung steht, ih rziehungshehörde zu übergeben. Die e n han . kann de 3h Aufsicht eines Fürsorgers stellen nd sich ei Maßregel angezeigt ist, vorbehalten Als Furforger rsonen win wählen, die in der Jugenderziehung besonders erfahren . Fry auen können 9 It Die Entscheidu , y der S die Rechtamittel einlegen, die . 5.

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zum Kochen 50,00 S, 30,00 0 a 0 166, 36,00 S. Linsen 60.0 Kartoffeln Fleinbandeh 7.00 S, 5,00 A6. Rindf l ? 2,40 S, 1,70 M, do. Bauchfleisc Wel enef leisch 1 Kg 2,20 S, 1,6 S, 1,40 s. Ham melfle isch 1ẽRg 300 , 2,40 A. Karpfen 1 kg 2416 4, 1, 20 ; s. Zander 1 kg 3,60 Æ, 1,4 C6, 140 SS. Barsche 1 kg 2,40 M, O, o

M6, 1,60 46. au, Bleie ( kg ö 160 M6 0,8

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Halbsatz

r strafbare

valtung, soweit ein dür nis ndere Ab teilungen Jugendgerichte) geb Zu Scho fen bei den 3 l ron zl . 08 4 s(sisch⸗ B . ; der Jugenderziehung Hesonderg erfa hren find *r, ,, JJ ; JI , ö bi en zu Jugendschöffen berufen werden. Der 5 268 der Strafprozeßordnung w isgehol Beschlusses J, , ch, ern o e. . 1 Die Landesjustizwerwaltung bestimmt die Zahl der erforderliche vom 29. November 1919 Nr. 3. 1 Provif orischer Ken r : und Hilfsschöffen. Bei Bildung der Urliste sind RNolks masseverwalter: dvoke 3. elle mn Maderer n Waszkoutz §8 74 gil rn. in ein besonderes Ver eichn ie aufzunehmen. Die Namen Wabltagfahrt Termin zur des dein tipen Konkur rörna fee 6gehil fe muß sich auf je Entschädigung an der Personer n, ö. der Ausschuß zu Jugendschöffen gewählt hat, wer? ö walters) 14. Dezember i Vor ta 10 Uhr, Ne, Fordern ngen während des zeitraum für den bie Ent in besondere Jahreslisten eingetragen. sind bis zum 6. . uar 191 b dem genannten Gerichte oder urch anderwe ite V zerwertung seiner Arbeits 33. . em K. K. Bezirksgericht ( Vat ztontz ir , m. . l werben böswillig unterläßt, soweit die Ent Veffentliche Klag U gegen einer ge . c Ge ar Ce r,. er e. ure 2 die Betrags den Betrag der zuletzt werden, wenn Erzi hungt und Be esserungt maß 2 ü . je in sind; dabei sind namentlich di

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8a m burg, 3. Dezember. (W. T. B.) ramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in