1912 / 297 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Dec 1912 18:00:01 GMT) scan diff

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für welche es den Anspruch auf Gehalt und Unterhalt behält, aus . auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen bestehender Veisicherung zukommt.

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6) wenn das Mitglied zur Fort wird.

tzung seiner Dienste unfähig

22.

s, . die außer den Fällen der 19, 20 ein Recht zur Kündigung des Bühnen— e, w. eingeräumt wird kann sich der Han nn ler n e,, un beschadet der Vorschriften der 3 §S§ 23, 28, nur berufen, wenn dem d iin, unter derselben Vor raus setzu ng das gleiche Recht ge wahrt wird.

Auf eine Vereinbarune dem Bühnenunternehmer

§ 23.

. Wird ein Bühnenvertrag für längere Zeit als ein Jahr oder für mehrere Spielzeiten geschlossen. so kann sich der Unternehmer das Recht vorbehalten, dem Bühnenmitgliede für den Schluß der ersten Zplelzeit des Unternehmenz unter Einhaltung einer Frist von

mindesten 1. zwei Monaten zu findigen. Besteht bei dem Unter Splelz geit nicht. so kann sich der Unternehmer bei einem

; geschlossen wird, ersten zwei

ngere Zeit als ein Jahr Mitglied für den Ech des tündigungsfrist von mindestens

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Regierung in der Steuerkommission in absehbarer Zeit nicht zu denken nur an einigen Stellen soll die bessernde Hand angelegt werden, Steuerque llen will man wird bei einer solchen Reform für die wirklich bedrängten Kommunen von Zedlitz hat angeregt, gewisse fordern wir erklären offen, nicht im dieser Beziehung unser V ,. ver Der Gedanke des Abg Ich sage das 4 zwischen Konservativen guten Gedanken, nen guten Geda

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