1912 / 297 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Dec 1912 18:00:01 GMT) scan diff

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werden können. manchem von Ihnen ich se zunderlich erscheinen, daß ein vorgelegt werden konnte. welche sich eingehender mit der Schätzung des länd⸗ ichen und städtischen Grundbesitzes befaßt haben, werden mir beistimmen, daß es kaum ein so schwieriges Gebet gibt als dieses, und daß es

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regierung war, eine sor ö

Im übrigen unterliegt es für mich keinem Zwelf l, daß die richtung von Schätzungsämtern, mit anderen Worten die Herbeißfi iner einigermaßen zutreffenden Schätzr ländlichen Grundbesitzez, die unerläßliche Voraus setzung und bedingung der weiteren Maßnahmen zur seiti d

r Sehr richtig! und Bravo!)

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Wohnungsfrage möcht

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leicht gehandhabt werd alle die Hausbesitzer werd Der Minister hat ja egenkommen ausgesprochen. ; ersicherung der ge nor eine esondere Sicherh erhält. Der einzige Staat, de hisher damit befaßt hat, eine Entschuldung und Amortisati herbeizuführen, ist Desterreich.

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Prüfung eintreten zu lassen, or dem Landtage endgültige

Diese Institutlon hat sich dort bewährt und könnte auch bei uns al

Giundlage dienen. Zur Hebung des städtischen Realkredits werde

Minister hingewiesen hat. Ob sich sofort dauernde Ergebnisse er

zielen lassen, das ist eine Frage. Man wird auf jeden Fall erst Erfahrungen sammeln müssen. Eine bedeutende Besserung erhoffen

n davon, daß man den zweiten Teil des Gesetzes über

wir aber auch . 2

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Soz.): Durch die Vertagung sind über den Antrag, betr. Aufhebung u verhandeln. Weit wichtiger wär zusammenhang gebrachten Petitionen iterbeamten besprechen zu können, die meist d

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esundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs maßregeln.

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(Vgl. „Reichtzfanzeiger vom 77. Ropem

ch Königliches Dekret om 14. Nopember (a. Gt.) ist rkünfte von Chios verorbnete ugrantäne aut F J f 4 . 81 eg Meichtzan zeiger n 77. Nopembt

Aegypten. Der Interngtiengle Gesunhheittzrgt in Aleranbrsen hat schlofsen, gegen Herkünfte auf Zuguldak nb Fneboli Cholerareglement anuzuwenben.

1 sicher auch die Schätzungsanstal ten beitragen, auf die ja auch der

der Bauhandwerker in Kraft setzt. jeden Fall liegen die Verhältnisse so, daß schnell Wandel ge—

Dr. Graf von Schwerin-Löwitz: Ich schlage l 3 vor, nunmehr zu vertagen und die nächste Sitzung ibzuhalten Mittwoch, den 8. Januar Nachmittags 2 Uhr, mit

2957.

Zweite Beilage

zum Dentschen Reichsanzeiger und K

öniglich Preußischen

Berlin, Sonnahend, den 14 Dezemher

fentlich allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Königlichen Regierungen werden ü und die besonderen Verpachtungsbedi Erstattung r chreih⸗ und D

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