1913 / 13 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Jan 1913 18:00:01 GMT) scan diff

werden. Es ist unerläßlich, daß die Reichsregierung die Wege der preußischen Politik verfolgt, wenn sie sich mit Energie gegen den Umsturz wenden will. Es muß endlich auf diesem Gebiete etwas geschehen, damit die Zustände herbeigeführt werden können, die unter dem Druck des Sozialistengesetzes auf der Sozialdemokratie lasteten, damit die Zustände von damals wieder herbeigeführt werden.

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Die Anfrage des Herrn Abg. Winckler, die er am Sonnabend an die Justtzverwaltung gerichtet hat, habe ich nicht sogleich beantwortet, weil ich mich erst über die Zahlen vergewissern wollte, die hierbei in Betracht kommen. Nunmehr kann ich zu der Frage wegen der kleinen ländlichen Amtsgerichte folgendes bemerken:

Es ist während meiner Amtszeit ein einziges Amtsgericht aufge⸗ hoben worden, und zwar zu Groß Salze durch Vereinigung mit dem Amtsgericht in Schönebeck. Es wurde aufgehoben, weil die beiden Orte, die bisher besondere Amtsgerichte hatten, tatsächlich nur einer waren, und deshalb ist durch ein Gesetz von 1906 unter Zustimmung des hohen Hauses diese Zusammenlegung erfolgt. Das hat also wohl für die Frage, wie die Gerichtseingesessenen zu den Gerichtsorten ge⸗ langen können, keine Bedeutung. Außerdem ist augenblicklich in Er⸗ wägung, ob man aus drei kleinen Amtsgerichten, die auch nahe bei einander liegen, und die alle drei an sich Neubauten erfordern, ein Amtsgericht mit zwei Amtsrichtern machen solle. Ich weiß noch nicht, wie die Erwägungen auslaufen werden. Jedenfalls kann auch diese Zusammenlegung nicht ohne Zustimmung des hohen Hauses erfolgen.

Andererseits ist in der Zeit, da ich hier mein Amt versehe, an 8 Orten abgesehen von den Berliner Vororten die Errichtung neuer Amtsgerichte erfolgt oder wenigstens bereits durch Gesetz an⸗ geordnet. Also Sie sehen, daß das Bestreben der Justizverwaltung im Prinzip keineswegs dahin geht, die Zahl der kleinen Amtsgerichte zu vermindern, sondern im Gegenteil, sie zu vermehren. Die Be⸗ rechtigung dieses Grundsatzes ergibt sich schon aus den Ausführungen, welche am Sonnabend Herr Abg. Winckler zu dieser Sache gemacht hat. Die Absicht der Gesetzgebung des Jahres 1879 ist unzweifelhaft die gewesen, daß der Bevölkerung namentlich auch des platten Landes die Gelegenheit, zum Gericht zu gelangen, möglichst erleichtert werden sollte (Bravo!); auch ist der Gedanke maßgebend gewesen, daß der Richter der Vertrauensmann der Bevölkerung sein solle und ihr, soweit sein Amt es mit sich bringe, mit seinem Rate zur Seite zu stehen habe. Das läßt sich natürlich leichter ermöglichen, wenn der Zugang zum Ge— richt für alle möglichst einfach und leicht gestaltet wird. So wird die Sache heutigen Tages noch von der Justizverwaltung behandelt. Die einzelnen Fälle, die ich erst anführte, und in denen es sich um die Zusammenlegung von Gerichten handelt, haben ihre befondere Veranlassung und berühren den Grundsatz nicht. Ich verstehe also nicht, wie eine Beunruhigung im Lande hierdurch entstanden sein mag. Es mögen sich Gerichte über diese oder jene Pläne verbreitet haben, diese sind aber nur, soweit ich es heute hier vorgetragen habe, begründet. (Bravo!)

Finanzminister Dr. Lentze:

Meine Herren! Herr Abg. Dr. Wiemer hat gestern in seinen Ausführungen die bisherige Finanzpolitik nach jeder Richtung hin gemißbilligt. Er hat erklärt, von Anfang an hätten er und seine Parteifreunde sich nicht damit befreunden können, daß die Ueberschüsse der Eisenbahnverwaltung, wie er sich ausdrückte, thesauriert und dadurch der allgemeinen Verwaltung entzogen würden, und der dies⸗ jährige Etat wäre infolgedessen ein getreues Spiegelbild der bis⸗ herigen Thesaurierungspolitik zum Schaden der allgemeinen Staats aufgaben, zum Schaden vor allen Dingen auch der Kulturbedürfnisse. Meine Herren, ich bin einigermaßen erstaunt gewesen, als ich diese Ausführungen des Herrn Abg. Wiemer gehört habe. Denn ich hatte bis dahin angenommen, daß allmählich so ziemlich alle hier in diesem hohen Hause davon durchdrungen worden wären, wie wichtig und wie notwendig es für eine geordnete Finanzverwaltung ist, daß die Staatsausgaben nicht wesentlich oder allein auf die schwankenden Einnahmen der Betriebe gestützt werden, daß man die schwankenden Einnahmen der Betriebe nach oben hin abschneiden und sie für die schlechten Jahre ansammeln muß. (Sehr richtig! rechts.)

Ich möchte an Herrn Abg. Dr. Wiemer die Frage richten, wie er sich das denkt, wenn alle diese schwankenden Einnahmen in den letzten Jahren in dauernde Ausgaben verwandelt worden wären, was ganz zweifellos der Fall gewesen wäre, wenn die bisherige Politik nicht eingeschlagen worden wäre. Meine Herren, wir hätten dann den Erfolg gehabt, daß wir in diesen guten Jahren sehr viele neue dauernde Ausgaben hinzubekommen hätten, daß wir aber, sobald die unvermeid⸗ lichen, nach einer wirtschaftlichen Hochkonjunktur immer wieder sich zeigenden Rückschläge eingetreten sein würden, vor einem großen Vakuum ständen, also sehr viele Ausgaben hätten, für die wir eine Deckung überhaupt nicht hätten nachweisen können.

Meine Herren, ich kann infolgedessen Herrn Abg. Wiemer in seinen Ausführungen in keiner Weise folgen, die dahin gingen, die jetzige Finanzpolitik wäre eine Thesaurierungspolitik zum Schaden des Staates. Den Beweis dafür, daß diese sogenannte Thesaurierungspolitik ein wunderschönes Schlagwort die Kultur⸗ bedürfnisse zurückgedrängt hätte, ist er vollständig schuldig geblieben Der Abg. Dr. Wiemer hat wiederholt gestern diesen Ausspruch getan, und obwohl ich immer gespannt hinhorchte, um zu erfahren, inwieweit die Staatsreglerung hinter der Befriedigung der Kulturbedürfnisse zurückgeblieben wäre, fehlte jede Begründung, sondern es blieb lediglich bei der Behauptung. (Sehr wahr! rechts.) In dem diesjährigen Etat ist gerade der Kultusetat ganz besonders gut weggekommen, und wenn Sie die früheren Etats ansehen, so sind auch in diesen die Be⸗ träge gerade für die Kultusverwaltung ganz ungewöhnlich stark ange— schwollen. Wie man da sagen kann, daß die Kultusbedürfnisse ver⸗ nachlässigt werden, ist mir unklar. (Zuruf links: Kulturbedürfnisse!) Ja, auch die Kulturbedürfnisse sind gar nicht vernachlässigt worden. Ich möchte bitten, mir den Nachweis zu erbringen, inwieweit Kulturbedürfnisse vernachlässigt worden sind. Die Kultur⸗ bedürfnisse erscheinen vorwiegend im Etat der Unterrichtsverwaltung, und der Etat der Unterrichtsverwaltung ist in diesen Jahren so

stark vermehrt worden, daß von der Vermehrung der Nettoverwaltungs⸗ ausgaben mehr als die Hälfte auf den Kultusetat entfällt. Ich glaube, Das beweist, daß wir uns in der Beziehung unserer Pflicht voll

bewußt sind.

alten System zurückkehrten und die Eisenbahnüberschüsse wieder voll

zu den Verwaltungszwecken heranholten. Das sind zwei total ver⸗

schiedene Anschauungen. Ich glaube, wenn wir dem Vorschlage des

Herrn Dr. Wiemer folgen würden, so würden wir nach einigen Jahren

wieder festsitzen, und es würde alle Welt rufen: schleunigst ab von

den schwankenden Eisenbahneinnahmen, es muß eine Mauer gezogen

werden, die uns vor derartigen Gefahren schützt. Es ist sehr leicht,

zu erklären: die Steuerzuschläge müssen beseitigt werden, wir haben

soviel Geld. Wenn man aber das näher ausrechnet und nachsieht, so

fehlt das Geld. Dlese Behauptung ist sehr billig, aber sie läßt sich

in der Zukunft nicht realisieren.

Herr Dr. Wiemer hat ferner sich sehr lebhaft gegen meine Ausführungen über die Schuldentilgung gewendet. Er hat erklärt,

es wäre eine eigentümliche Sache, früher sei immer das Reich als Schreckgespenst für alle in bezug auf schlechte Finanzwirtschaft hingestellt worden und jetzt würde das Reich als Beispiel für gute Finanzwirtschaft angeführt. Warum nicht? wenn im Reich die gesetz— lichen Verhältnisse geändert worden sind, wenn das Reich Einkehr ge⸗ halten hat und sich klar geworden ist, daß es mit der bisherigen Finanzwirtschaft nicht so weiter geht, wenn besondere Bestimmungen getroffen worden sind, warum soll das Reich dann nicht vorbildlich sein? Das Reich ist vorbildlich auf diesem Gebiete, und Herr Dr. Wiemer hat mit seinen eigenen Ausführungen dem zugestimmt und sich selbst widerlegt. Er hat erklärt: die Tilgungssätze, welche das Reich für seine Anleihen festgesetzt hat, billige ich, ich möchte, daß sie auch für Preußen eingeführt werden. Das Reich hat aber für werbende Anleihen einen Tilgungssatz von 19 w ersparten Zinsen eingeführt. Herr Dr. Wiemer hat sich für Preußen lebhaft dagegen gewendet, daß für werbende Anleihen eine Tilgung eingeführt würde, trotzdem hat er zugleich erklärt, daß der Tilgungssatz, den das Reich für werbende Anleihen eingeführt hat, ein durchaus gerecht⸗ fertigter ist. Wenn ich diesen Tilgungssatz von 1,9 0/0 für Preußen bekäme, würde ich auch erklären: unsere preußischen Tilgungssätze sind durchaus gesund und akzeptabel.

Dann hat der Abg. von Arnim heute zwei Fragen an mich ge— richtet. Die erste Frage betraf den Rückgang in den Einnahmen der Münze. Er hat gemeint, es wäre nicht gut, daß man nicht genügend Silbermünzen prägte, weil offenbar überall darüber geklagt würde, daß ein Mangel an Silbermünzen vorhanden wäre. Woher der Mangel an Silbermünzen kommt, wage ich nicht ohne weiteres zu behaupten. Ich glaube, daß er zum Teil daher kommt, daß viele Leute sowohl Gold wie Silber bet sich zu Hause für alle Notfälle aufbewahren, weil sie glauben, es wäre hier sicherer als anderswo. Ich muß im übrigen sagen, die ganze Münzfrage ist nicht eine Landebfrage, sondern eine Reichsfrage. Das Reich hat zu bestimmen, wieviel Münzen geprägt werden sollen, und nicht der preußische Staat. Die Finanzverwaltung bekommt vom Reich nur die Mitteilung, welche Pläne in bezug auf die Münzprägung bei der Reichsverwaltung bestehen, und als der Etat aufgestellt wurde, haben wir vom Schatzamt die Mitteilung bekommen, daß so und so viel für das nächste Jahr geprägt werden solle, und danach sind die Ziffern eingestellt. Inzwischen habe ich gehört, daß eine verstärkte Ausprägung vom Schatzamt in Aussicht genommen ist; es werden sich also diese Zahlen etwas ändern.

Dann hat Herr von Arnim eine Beschwerde über das Verhalten der Zentralgenossenschaftskasse vorgebracht. Er hat ausgeführt, die Zentralgenossenschaftskasse habe ein Zirkular an sämtliche öffentlichen Kommunal- und Sparkassen ergehen lassen, in welchem hohe Zinssätze für Ultimogeld angeboten werden, und habe diese Kassen zu gleicher Zeit aufgefordert, das Geld an die Zentralgenossenschaftskasse abzuführen. Herr von Arnim erblickt in diesem Verfahren eine Aufforderung auch an die soliden Kassen, sich an dem Ultimo— geschäft zu beteiligen, das Geld dem Ultimogeschäft zuzuführen und außerdem eine Entleerung der Kassen für sonstige Zwecke, also eine Zuführung des Geldes zu Geldgeschäften, statt zu richtigen Kapital⸗ anlagen. Zu meiner Freude glaube ich, den Abg. v. Arnim beruhigen zu können. Die Verhältnisse liegen nicht ganz so schlimm, wie er sie dargestellt hat. Das Rundschreiben, welches die Zentralgenossen⸗ schaftskasse hat ergehen lassen, ist nicht in diesem Jahre zum ersten Male ergangen, sondern wird von der Zentralgenossenschaftskasse allsährlich an die angeschlossenen Kassen erlassen. Die Zentral⸗ genossenschaftskasse hat geradeso wie alle anderen großen Banken auch Kassen, die an die Zentralgenossenschaftskasse angeschlossen sind; sie muß auch mit diesen regelmäßige Geschäfte machen, weil die Zentralgenossenschaftskasse sonst gar nicht so ge— meinnützig wirken könnte, wie sie es tut. Die Zentral⸗ genossenschaftskasse darf von den ihr aangeschlossenen Ge⸗ nossenschaften doch nicht auf große Gewinnerzielung hinarbeiten, sie darf nicht hohe Zinsen nehmen, sondern muß möglichst gemein⸗ nützig wirken. Das ist auch statutarisch vorgeschrieben. Um das tun zu können, muß sie auf anderen Stellen einen Verdienst haben, und diesen verschafft sie sich dadurch, daß sie Geldgeschäfte macht, gerade so wie andere Banken.

Die Aufforderung, die an die einzelnen Kassen ergangen ist, ist durchaus nicht in dem Umfang ergangen, wie Herr von Arnim an⸗ genommen hat. Die Aufforderung ist nur an die bei der Zentralgenossenschaftskasse angeschlossenen Kassen er⸗— gangen. Die Zentralgenossenschaftskasse hat, wie Herr von Arnim zutreffend vorgetragen hat, elnen Zinssatz von 54 o o angeboten für die Zeit von ultimo März bis ultimo April 1912. Die Ultimogeldsätze, welche an der Berliner Börse in der Zeit galten, waren 6z und 70,0. Also die Zentralgenossenschaftskasse ist noch darunter geblieben. Wenn die Zentralgenossenschaftskasse überhaupt derartige Geschäfte mit den ihr angeschlossenen Kassen nicht machte, würden die ihr an— geschlossenen Kassen ihr das Geld abziehen und das Geld sofort zu den Privatbanken bringen, weil sie dort das Geld ganz anders ver⸗ zinst erhalten als bei der Zentralgenossenschaftskasse. Ich kann aus eigener langjähriger Erfahrung sprechen, weil die Kommunen, in denen ich tätig war, immer mit der Zentralgenossenschaftskasse ar⸗ beiteten. Wenn vorübergehend mehr Geld in den Kassen ist, kommen die Kommunen in Verlegenheit, was sie mit dem Geld machen sollen. Das Geld kann nicht langfristig angelegt werden, weil es gebraucht wird. Es muß also auf Depositenkonto angelegt werden. So sind viele Kommunen an die Zentralgenossenschaftskasse angeschlossen. Wenn die Zentralgenossenschaftskasse bei einem so hohen allgemeinen Zinssatz, wie

er heute herrscht, die Verzinsung auf Depositenkonto für die Kommunen zu niedrig halten würde, würden die Kommunen sich sagen: das ist

selbst viel mehr.

Dann würden sie das Geld der Zentralgenossen⸗ schaftskasse abnehmen und anderswohin tragen. Wenn die Zentral⸗ genossenschaftskasse aber in dem Zinsfuß etwas mitsteigt, dann lassen die Kommunen das Geld dort und heben es nicht wieder ab. Also es ist hier gar keine illoyale Konkurrenz oder ein künstliches Heran⸗ ziehen von öffentlichen Geldern, sondern es ist der natürliche Ge⸗ schäftsgang, der nach meiner Ueberzeugung die Grenzen nicht über⸗ schreitet. Es kommt noch hinzu, daß dieser hohe Zinssatz auch nicht für jedes Kapital, sondern nur für Kapitalien von 100 000 „Æ und mehr angeboten wird. Ja, meine Herren, 100 000 M und mehr haben nicht viele Kassen übrig, das kommt nur selten vor, und in⸗ folgedessen muß für ein solches größeres Kapital auch ein höherer Zinsfuß gegeben werden. Für alle Kapitallen, die einen geringeren Betrag ausmachen, ist der Zinsfuß auch niedriger. Also so bedenklich ist die Sache nicht. Wenn der Herr Abg. von Arnim aber glaubt, daß diese Erklärungen ihn noch nicht ganz beruhigen, dann bin ich gern bereit, in der Kommission noch nähere Aufklärungen darüber zu geben. Aber ich glaube, daß dies wohl hinreichen dürfte, um die Be⸗ denken zu zerstreuen, welche gegen diese Art der Geschäftsführung er—

hoben worden sind.

Abg. Dr. Porsch (Zentr.): Der Abg. Dr. Liebknecht hat dem Grafen Praschma vorgeworfen, daß er in seiner Rede sich nicht darüber beschwert hat, daß keine Wahlrechtsvorlage eingegangen ist. Dies ist unterlassen worden, weil wir in dieser Sitzungsperiode das schon sehr oft getan haben, sodaß diesmal kein Anlaß vorlag. Ich selbst habe mich ja darüber schon früher geäußert, und ich kann deshalb auf meine damaligen Ausführungen verweisen. Außerdem werden wir ja bald Gelegenheit haben, gelegentlich der Neuwahlen unseren Wählern Rechenschaft darüber abzulegen. Gegenüber den Aus— führungen meines Parteifreundes Praschma über das Jesuitengesetz hat Dr. Friedberg darauf hingewiesen, daß protestantische Staaten den Katholiken gegenüber ein weit größeres Entgegenkommen beweisen, als katholische. Ihm sind vielleicht die Verhältnisse in Braun⸗ schweig, Mecklenburg und Reuß nicht bekannt. Meine Glaubens genossen dort würden sich freuen, wenn sie dieselben Freihelten genleßen würden, wie die Protestanten in Bayern. Die Katholiken müssen dort zu den evangelischen Kirchensteuern beitragen, dagegen dürfen sie für ihre eigenen Kirchen keine Steuern erheben. Herr Friedberg hat dann ferner einen Zusammenhang zwischen wirtschaftlichen und religiösen Dingen geleugnet. J verweise da auf das Handbuch der politischen Oekonomie von Schönberg. Danach wird gerade auf diesen Zusammenhang hingewiesen. Herr Wiemer hat uns dann längere Augeinandersetzungen gemacht über die Stellung seiner Freunde zu kirchenpolitischen Fragen. Er hat es aber vermieden, wie auch im Reichstage, sich darüber zu äußern, ob seine Freunde für die Aufhebung des Jesuitengesetzes zu haben sind. Er hat uns gefragt, wie wir uns zu den Juden stellen. Ich war über diese Frage erstaunt; die Stellung des Zentrums dazu muß doch bekannt sein. Auf jüdischer Seite war man z. B. von unserer Stellung in der Schulfrage befriedigt. Bemerkt muß dazu allerdings werden, daß unter den Juden es darüber keine Einigkeit gibt. Herr Dr. Liebknecht hat uns dann vorgeworfen, wir hätten in der Jesuitenfrage unsere Schuldigkelt nicht getan. Das Gesetz hätte längst aufgehoben werden können, aber wir wollten es nicht, weil wir davon lebten. Ein derartiger Vorwurf muß sehr erstaunen. Wenn man der Meinung ist, daß wir uns vor der Auf⸗ hebung fürchten, und wir unt dadurch unsere politische Stellung ver⸗ derben, nun, so soll man es tun, und Herr Dr. Liebknecht wird sich vielleicht wundern, daß es nicht der Fall ist. Herr Liebknecht war dann verwundert darüber, daß Graf Praschma die Jesuiten als Förderer der Autorität hingestellt hat. Herr Praschma soll mit der Wurst nach der Speckseite geworfen haben. Aher mein Parteifreund ist nicht ver— standen worden. Man wirft doch den Jesulten vor, daß sie staats— gefährlich und staatsfeindlich seien. Es sollte nur nachgewie sen werden, wie unberechtigt ein solcher Vorwurf ist. Herr Liebknecht meinte, Graf Praschma hätte sogar den Schatten des Reaktionärs von Gerlach heraufbeschworen. Diese Dinge haben aber miteinander nichts zu tun. Der Abg. bon Gerlach hat im Jahre 1853 nicht als Redner, sondern nur als Vertreter der Kommission gesprochen. Da wurde hervor⸗ gehoben, daß sich gerade der Teil der Landräte zugunsten der Jesuiten ausgesprochen hat, die epvangelisch waren. Ich will auch auf die Rechtslage der Jesuiten in unserem Vaterlande verweisen, sie sind der Willkür der Poltzeiorgane ausgeliefert. Am Anfang der 70 er Jahre verlangten der Altkatholikenkongreß und auch viele Protestanten—⸗ vereinigungen den Erlaß eines Jesuitengesetzes. Die Regierung ver⸗ langte damals nur, die Jesuiten internieren zu dürfen. Merk⸗ würdigerweise hat damals der Regierungsvertreter erklärt, es liege nichts ferner als ein Akt der Feindseligkeit gegen die katholische Kirche. Ein Führer des Zentrums hat damals dieses ganze Gesetz für einen Bankrott der Legislatur erklärt. S 1 verbietet den Jesuitenorden überhaupt, 8 2 verbietet inländischen Jefutten den Aufenthalt, und die ausländischen können ausgewiesen werden. Der Bundesrat bekam damals eine Blankovollmacht, was nie da war und auch nie wieder vorgekommen ist. In derselben Zeit, in der die deutsche Gesetzgebung es einem Teil des deutschen Volkes verwehren wollte, die Regeln des heiligen Ignatius zu befolgen, beschloß der deutsche Reichstag ein Gesetz, das es jedem gestattete, außerhalb eines jeden Gottesglaubens zu leben. Herr Bebel, der damals noch keinen Fraktions verband um sich hatte, sagte damals von unserer Bourgeoisie, daß sie nichts weniger als religiös sei, und wenn man dem Jesuitismus vorwerfe, er verstoße gegen Moral und Sitte, so tue sie es in einem noch höheren Maße. Der Reichstag leitete seine Kompetenz zum Verbot des Jesuiten⸗ ordens aus Art. 4 der Reichsverfassung her, der auch vom Vereins⸗ wesen spricht. Das Gesetz war aber nach einem Gutachten Labands nicht ausreichend, und es wurde durch den Beschluß des Bundesrats vom 4. Juli 1872 ergänzt Diese Verordnung des Bundesrats bezog sich aber wesentlich auf den 5 2; man nahm an, daß nach dem § 2 die Landespolizeibehörden die Möglichkeit hätten, jeden deutschen Jesuiten zu internieren und jeden ausländischen Jesuiten zu externieren. Der Bundesrat wollte dies aber nicht der Willkür der Landespolizeibehörden anheimstellen und beschloß daher, was er getan wissen wollte. Da stand im Hintergrund der Ge⸗ danke: wenn ihr euch nicht nach dieser Vorschrift richtet, riskiert ihr die Anwendung des 5 2. Mittlerweile ist aber der S 2 auf⸗ gehoben worden, und es besteht nur noch der 51 und § 3, die aus der Initiative des Reichstags hervorgegangen waren, und deren Auf— hebung der Reichstag dann wiederholt von der Regierung verlangte. Der ergänzende Beschluß des Bundesrats hat die Sache nicht geklärt, sondern verwirrt. Der Bundesrat erklärte für verboten jede Ordens⸗ tätigkeit, insbesondere in Kirche und Schule, sowie die Mission, er verstand also verständigerweise unter Ordenstätigkeit nicht die Missionen, sonst brauchte er sie nicht extra hervorzuheben; er erkannte an, daß es neben der Ordenstätigkeit noch andere geistliche Tätigkeiten der Jesuiten gibt, und zwar die Mission. Es sollte also die Ordenstätigkeit von der übrigen geisilichen Tätigkeit unterschieden werden, und von dieser letzteren sollten lediglich die Missionen verboten sein. Gleichzeitig überwies der Bundesrat die Vollziehung des. Gesetzes den Landespolizeibehörden, üher⸗ ließ ihnen also die Auslegung des Begriffs der Ordenstätigkeit.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

Herr Dr. Wiemer hat geglaubt, es wäre möglich, die Steuer⸗ zuschläge in der Zukunft ersparen zu können, wenn wir zu dem

ja ganz unbillig von der Zentralgenossenschaftskasse; sie verdient ja

3

weite Beilage

zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger —— *

*.

Schluß aus der Ersten Beilage.)

Die preußische Regierung war anderer Auffassu fini ĩ ; ng u . ih vom 238. September 1872 . gie . ö es Ortens a urde, was für uns Katholiken sehr bef r ist, k zwischen Beichte, Absolution und 6 ö. 1 ö . as bewies, wie wenig man über kathoßtfche Dinge unter⸗ * 3 Dieser Erlaß war übrigens auch ein Geheimerlaß. z ist Fisher nur durch Verfügungen der Oberpräsidenten nach seinem Inhalt bekannt geworden. Im Königreich Sachsen ergin eben alls ein generelles Gesetz von 1876, wonach ein Mir n von Orden oder ordengähnlichen Kongregationen auch als einzelner eine Ondentztãtigkeit innerhalb des Königreichs nicht au? üben , . 26 . r Aus führungsverordnungen e n 1 ekannt. s § 2 des Jesui esetz im Reichstag aufgehoben wurde, erübrigte 6 33 ö , ng überhaupt die Notwendigkeit, den Bundesratsbeschluß von ö aufrecht zu erhalten. Leitende katholische kirchliche Kiehse hatten Grund zu der Annahme, daß die Aufhebung des § 2 auch die Auf⸗ hebung der Bundegrats verordnung von 1872 zur Folge haben wůrde Ich will heute nicht deutlicher werden. Das ist bedauerlicherweise nicht eingetreten, aber ich kann nicht verkennen, daß doch die Hand⸗ habung des Gesetzes milder geworden ist. Es ist eine ganze Reihe don Verrichtungen von Jesuiten als katholischen Yriestern zugelassen . erden, ohne daß Unzuträglichkeiten oder konfejsionelle Schwierigkeiten entstanden sind. Der Reichskanzler hat im April v. J. im Reicht ug . erklärt, daß auch og. Kon ferenzvorträge religlösen ober i n , unter gewissen Vorautzsetzungen zugelassen selen. 1 olikenpersamm lungen haben Jesuiten unbeanstandet religiöse Jortruge gehalten. Auch im Großherzogtum Baden sind solche Vorträge unbestritten gestattet. Die ganze Rechtslage, die durch 3 Ges tz geschaffen . ist vollktammen unklar. Bas Oberver. ö. unge gericht sagt in seiner einzigen Entscheidung über diefes Getz die Verhandlungen des Reichstags ließen nicht erkennen . man sich bewußt gewesen wäre, mlt der Ausschließung des Irdens jede Ordens tãtigkeit der Mitglieder zu unterfagen; wenn die Aufenthaltsbeschrän kung als das einzige Zwangsmittel Pe— zeichnet e seien andere Zwangtmaßregeln unzuläz ig. Infolge . Vortommnisse erging nun die neue Bundesrats berordnung . 28. November 912 die in unseren Kreisen lebhafteste Erregung hervorgerufen hat. Nachdem der Bundesrat Monate lang über die Sache verhandelt hatte, glaubte man, daß irgendeine Erleichterung ö,, werde s trat aber gerade eine Verschärfung der bisherigen Paris ein. Der Bundesratsbeschluß von 1577 verbot lediglich die Didenstätigkeit, die preußische Verordnung von 1872 verbot die ,, und seelsorgerische Tätigkeit, der Bundesratsbeschluß von 9 ö verbietet darüber hinaus jede religiöse Tätigkeit gegenüber 9 Das ist eine Verschärfung. Die Verordnang gesiattet den ) esuiten nur, in Versammlungen außerhalb kirchlicher Räume Vor⸗ 2 zu halten, soweit sie nicht religisse Gegenstände berühren. . 6 Til der Verlügung ist ungesetzlich, er verftößt gegen das . Dan kenzwerterweise haben, der Staahzfekretar 31 keich justizamte im Reichstag und der Kultusminister hier 3 . daß es bei der . milden Praxis bleiben solle. ; ing are Rechtslage ist dadurch aber nicht geschaffen, und wenn aus der Antwort des Staate sekretärs Delbrück auf die Anfrage des Abg. Fehrenbach dle Landespolizeibehörden nun wissen, was sie zu tun haben so beglůchwünsche ich sie Dem Ministerprästdenten von Bayern kann man dte Schuld an der gegenwärtigen Lage nicht zuschieben. Ich erkenne dantbar an, daß der Abg. von Arnim wenigstens die Loyalität des bayerischen Ministeriumz anerkannt hat, während der Abg. Fried⸗ berg davon sprach, daß es eine Brandfackel in das deutsche Volk ge ghleudert habe, und der Abg. von Zedlitz sich ähnlich äußerte. Der Ausdruck ultramontanes Ministerium“ ist dem Abg. Friedberg schon durch einen Zwischenruf aus unseren Reihen zurũckgewiesen worden, Ver Abgeordnete Friedberg rektifizierte sich dann und sprach . einem Zentrumsministe ium, Der verewigie freikonserpatipe *. Lon Kardorff⸗Vater sagte 19004 im Reichstage gegenüber dem Ah, Sattler, man sollte lieber den Ausdruck ustramontan“ nicht gebrauchen. Auch der Ausdruck „‚Zentrumsministersum“ ist nicht zutreffend. Nur zwei. von den sicben bayerischen Ministern sind aktive Zentrumemitglieder gewesen. Frhr. von Hertling und 66. von Soden; ein drittes Mitglied, der Verkehrsm nister at als Antrumsmann gegolten, ist aber polttisch nicht hervor— 5 Die übrigen Herren könnte man eher als liberal bezeichnen. Ulltramgntan ist das Minlsterium schon deshalb nicht, weil zwei. Minister evangelisch sind. Die Parität ist also ziffern⸗ mäßig vollkommen gewahrt, wie sie anderswo nicht besteht. Bisher sind in. keinem bundesstaatlichen Parlament so scharfe Worte siaen ein Ministerium eines anderen Bundesstaats gesagt worden, wie . von dem Abg. Friedberg. Gegen einen Zentrümsmann sind olche Werte natürlich erlaubt, und wie ist das Ministerium Hertl ing eist draußen in der Presse behandelt worden? Würden wir ein . Ministerium so, bekampfen, wie das christlich-konservat ive 9 itz em Hertling bekämpft ist, so wäre es mit dem konstitutionellen ö en überhaupt aus. Wie der neue Jesuitenerlaß in Bayern ent— and n ich für alle Zukunft aktenmäßig feststellen. Der Abg. iedberg meint, wir möchten uns nicht auf Gedeih 3 Verdeib mit dem Ministerium. Hertling identifizieren. Tas tun wir nicht. Wir haben beiderseits unfere Verantwortung, . für sich. Wir können unsere Stellung dadurch nur per g chtern wenn etwa einmal einer von uns preußischer Minister 1 welchen Angriffen würde er dann ausgesetzt sein! Vor . Bundes: ats beschluß von 1872 telegraphierte der bayerische Minister n zutz an den Bevollmächtigten in Berlin: „Was ift Ordens litigkeit? Ein mir unberftändlicher Begriff. Deshalb lberließ ö. in Bayern es den Polizeibehörden selbständig vorzugehen. Der“ 6 Minister sagte spaͤter bel einer Inteipellation, den Begriff der ider tãtigleit könne man verschieden auslegen. Nach der baherischen Fraris wurden die heiligen Messen ohne weiteres zugelassen. Die ganze nicht angenehme Entwicklung wurde dann durch eine Ver i n dez bayerischen Kultusministers von Wehner vom August 1911 rte isefühs, worin er die Vorträge religtösen Inhalts behandelt. ber gen Erlaß des Kultusministers von Wehner entstand in Bayern gioft Aufregung, Diese Erregung wurde dem Ministerium unter, . besonders hat das bayerische Episkopat sich dieserhalb an die icgierung gewandt. Das Ministerium hat vorläufig dafür gesorgt, . eine Veitgehende Schonung Platz greift. Im Prinzip trat man . der Verfügung Wehners zurück, und bieser arbeitete felbst einen Hie Entwurf einer Verordnung aus, die auch den anderen deutschen e n dee gegiennngen mitgeteilt werden sollte. Infolgedessen ist der , . dieser Erklärung dem bayerischen Ministerium für aus— . e Angelegenheiten unier dem 29. Januar v. J. mitgeteilt worden, . . dem 11. Mär v. J. hat das Ministerium Hertling wörtlich die . Verfügung erlassen. In der Verfügung werden die Jefuiten⸗ n n, für verboten erklärt, aber es wird fag. daß nichts dagegen ü lu wenden sei daß die Jesuiten Vorträge gpologetischen Inhalt . ö urch diese Verfügung hat die baverische Regierung sediglich ö. n n z Recht Gebrauch gemacht, wie die preußische Regierung esächsische Regierung, die den Begriff der Ordengkätigkeit selbst

Berlin, Mittwach, den J5. Januar

weiter

halten,

Das ist Vertrete wiederho Eingaber des § 2 Gesetzes

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die zu sei, tember keine

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nterpretiert haben. Die Verfügung ist auch in den richtigen Grenzen

geblieben. Me . j 29ri geblieben. Wenn die baverische Regierung den Begriff der Ordenz⸗

ü nicht unter

Herren annehmen, daß sie bon unserer Seite

sind. Ich bin aber bereit, Ihnen elne !

, nn, Ihne Anzahl Bücher zu auf Franke, ; Daß, der Jesuitenorden feinen bedrängten Mitgliedern im Ausland

Liebknecht hat darauf

zu scharf behandelt. daß man Ich verweise auf Ausspruch des vielgenanuten Pastors Jatho, gibt, daß man auch auf evangelischer Jesuitenfrage zu weit

Warum setzen Sie nicht eine solche Kommission ein? Jesuiten dürfen nicht zurückkommen, weil man eine Störung des religissen

man auch dafur sorgen, daß dies nicht au schieht. Dies zu fordern, sind wir en , 24 Millionen Katholiken find. , nn,, genommen werden. aber dulden, daß in katholischen St Mini täsi

k sche aaten der Ministerpräsident sich

riedensstörer bezeichnet. ist in unserem Vaterlande gestattet, in welcher breit macht, ob im Gottesdienst oder in der Veranstaltung von Volks- versammlungen. Ich verwesse auf die Propaganda der Leitung stehenden Veilsarmer, Da kräht kein Hahn

es für gefährlich, wenn ein Jesuit in der Kir glaube, wenn ein Vortrag in esner großen Versammlung gehasten

aufzutreten.

oder Milderung des Jesuitengesetzes fordern, sagen, daß wir die evangelischen Volkskreise propozieren.

Minister der geistlichen und Unterrichts ien D. Dr. von Trokt zu Solz: chtsangelegenheiten

Meine Herren! Was ich vorgestern den Ausführungen des Herrn

richtigzustellen. tatsächlichen Angaben gewisse Schlüsse, die er nicht hätte ziehen

Steigerung, eine Verschärfung der Auffassung über die des Jesuitengesetzes und seine Ursprünglich, nach dem ersten Bundesratsbeschluß vom 5. Juli 1872,

neusten Bundesratsbeschlusse religiöse Steigerung. Meine Herren, in Preußen Dr. Porsch hat eine allgemein erschöpfende Auslegung und An— weisung an die Behörden darüber, ihm niemals 1872, derartig auch

ue, übrigens, wie Sie wissen, vollen Geheimvermerk getragen. (Heiterkeit) Er ist e

Anlaß entstanden. ö Schon damalz, im Jahre 1872, des Jesuitengesetzes, worden, daß die priesterliche und seelsorgerische Tätigkeit der Jesuiten

tätigkeit von reiner priesterlicher Tätigkeit unterscheidet spri

ö riest so entspr

sie der Auslegung Friedrichs des Großen. Als der l m , gerichtliche Entscheidung aufgehoben Große Wert, darauf gelegt, daß die Mitglieder des Ordeng'mn Schlesien eile ungieren. Nuch der Verfügung der bayer ischen Regierung ürfen die Fel iten vorübergehend in der Seelsorge Aushilfe leisten unfer der Aufsicht der zussändigen Pfarrer.

worden war, hat Friedrich der

der zust Ste dürfen Vorträ

nicht bloß außerhalb, sondern auch innerhalb . die Brandfackel, die man in daz Volk wirft. Die berufenen redes katholischen Volkes in kirchlicher Beziehung haben sich lt für die Aufhebung des Jesuitengesetzez bemüht, alle ihre 1ésind aber unbeantwortet geblieben. Durch die Aufhebung ist nur eine etwas mildere Praxis in der Anwendung des eingetreten. Es ist durchaus eine irrige Ansicht, wenn bie z er ö ausgefuhrt wird. Das list der Fall. Es ist gesagt worden, wir mißhten Psyche des protestantischen Volke rechnen. Der Je suiten.

orden sei der Todfeind des Protestantismus und sei gegründet nor zur Bekämpfung begselbern. d . k

Bei der vorgerückten Stunde kann ich daß diese Behauptungen unwahr . bereit, nennen, Beweis finden. Unter anderem berufe ich mich der die erwähnten Behauptungen für Unsinn (rklarte

unter Beweis stellen,

kommt, kann man ihm doch nicht vorwerfen. Sonst ke ; Sonst müßten ganzen Katholizismus diesen Vorwurf machen. Der ö. hingewiesen, daß von konservativer Seste offen⸗ sicht man uns in der Jesuttenfrage nicht Die Konservativen werden eben eingesehen noch gegen uns Allzu scharf vorgegangen ist. die „Preußischen Jahrbücher“ fowse auf einen aus denen sich er—⸗ 1. . . . daß in der age. jegangen worden ist. Meine Frattion hat im Reichstag einen Antrag eingebracht, daß . werde, welche prüfen soll, ob die vielen Vorwürfe gegen ten berechtigt seien. Dieser Antrag ist abgelehnt worden. Man sagt, die

politischer

befürchtet Nimmt man denn auf uns Rücksicht?

man rücksichtslos vor. Wenn man sich auf ö

ß die Jesuiten den konfessionellen Frieden stören, dann muß der anderen Seite ge⸗

auch wenn wir bloß

agt uns, es müsse auf das

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lionen Katholiken auch manche Leute kennen, die nir lieb? , die wir lieber dort selbe Vaterland mit

. diefe nch, Und doch müssen wir das— hnen lieben; aber wir wünschen auch, daß unser Gn pfinden Rüclsicht nimmt und . 3 . Jede religiöse und antireligiöfe Propaganda orm sie sich auch

unter englischer . anach. Jesuit zu einem anderen geht, um sich über . . alten, so halten Sie dies für k Ste halten e Vorträge hält. Ich

ist das weit

gefährlicher als ei ! Anarchisten 5 ein Vortrag in der Kirche.

dürfen in unserem Vaterlande offen Pro⸗

, , solange sie nicht gegen die Staategesetze verstoßen.

den Gliedern eines Ordens der kathosisch ĩ ĩ

l der kath hen Kirche, verbietet unselen Glaubensgenossen in Versammlungen und Kirchen n. Das iist etwas, was das Gemüt des Katholiken auf., Wenn wir dagegen Abhilfe verlangen und die Aufhebung dann kann man nicht

fen Praschma gegenüber gesagt habe, gilt wohl auch zum

großen Teil von den Ausführungen des Herrn Abg. Dr Poisch, daß sie nämlich im wesentlichen vor das Forum des Reichstags und des Bundesrats gehören. daß die Herren, nachdem diese Frage in diesem hohen Hause einmal angeschnitten worden ist, das Bedürfnis empfinden, sich weiter darüber autzzulassen, so würde ich doch keine Notwendigkeit erblickt haben, noch

Wenn ich aber trotzdem sehr wohl verstehe,

8 Wort zu ergreifen, wenn es nicht doch vielleicht zweck—⸗ re, einige tatsächliche Angaben des Herrn Abg. Dr. Porsch Herr Abg. Dr. Porsch zog nämlich aus diesen

d die er nicht gezogen haben würde, wenn ihm der wirkliche

Sachverhalt bekannt gewesen wäre.

Abg. Dr. Porsch führte aus, daß in Preußen eine Bedeutung Anwendung allmählich eingetreten sei.

n Ordenstätigkeit die Rede gewesen; dann sei durch den preußischen Minister vom 26. September 1852 priesterliche hinzugekommen, und schließlich heiße es jetzt nach dem Tätigkeit?. Das sei eine

auch darin irrt der Herr Abg.

̃ wie das Jesuitengesetz und ergangene Ausführungsbestimmung zu handhaben stattgefunden. Auch der Erlaß vom 258. Sep⸗ den Herr Abg. Dr. Porsch angeführt hat, ist

allgemein erschöpfende Anweisung. Uebrigens keineswegs ein Geheimerlaß. (Hört, hört ) alle Regierungen hinausgegeben worden und hat auch nicht heutzutage so wenig wirkungs⸗

also kurze Zeit nach dem Erlaß war von katholischer Seite der Anspruch erhoben

8 12 2 die Ordenetätigkeit falle. Als dieser Anspruch rr Senntnis

der preußlschen Regierung kam, wandte sie sich zunächst an den Bundesrat und stellte dort fest, daß allerdings bei der Emanation des Gesetzes und bei dem Erlaß des Beschlusses vom 5. Jull 1872 die Auf— fassung bestanden hätte, daß zu der Ordenstätigkeit auch die priester⸗ liche Tätigkeit gehöre, weil eben der Orden der Gesellschaft Jesu ein priesterlicher Orden sei, der namentlich durch die prüesterliche Tätig⸗ keit seine Ordenszwecke zu erreichen anstrebe. Also es ist nicht ein genereller Erlaß über die Anwendung des Gesetzes gewesen, sondern ein Erlaß, der eine spezielle Frage, einen speziellen Zweifel aufklärte und darüber die Anweisung an die Behörden gab.

Demgemäß ist auch später jederzeit verfahren worden. Die Zentralinstanz in Berlin hat nur dann in dieser Angelegenheit ge⸗ sprochen, wenn ein konkreter Fall zu ihrer Entscheidung gebracht wurde und sie einen Zweifel über die Handhabung des Gesetzes in einem bestimmten einzelnen Punkt aufzuklären hatte. Auch nach dem Wegfall des 2 des Jesuitengesetzes ist eine allgemeine Anweisung an die Behörden nicht erfolgt. Man nahm an, daß im übrigen die Handhabung dieselbe bleiben könne, daß durch den Wegfall des 5 2 irgend eine Notwendigkeit, an der bisherigen Handhabung etwas zu ändern, nicht entstanden sei.

Es ist also im Jahre 1872 keine Verschärfung eingetreten, ebenso⸗ wenig aber im vorigen Jahre. Denn die religiöse Tätigkeit, die hier als eine verbotene bezeichnet wird, ist hier nicht als ein neuer Ausdruck in diese Materie hineingekommen, sondern er ist dem Oberverwaltungsgerichtserkenntnis ent⸗ nommen, das ja der Herr Abg. Porsch auch angeführt hat. In diesem Erkenntnis ist die Praxis, die sich in Preußen herausgebildet hatte, festgelegt, und dieses Erkenntnis steht, wie mir scheint, durchaus im Einklang mit dem Bundesratsbeschluß vom 28. Nobember v. J. Uebrigens ist diese Praxis, was ja auch Herr Abg. Porsch hervorgehoben hat, keineswegs allein in Preußen in der Weise, wie ich es geschildert habe, zur Ausbildung gekommen, sonderh sie ist in allen wesentlichen Punkten durch ganz Deutschland dieselbe gewesen, namentlich auch im Königrelch Bayern, wie ja von dem Herrn Abg. Porsch durch Erwähnung des Erlasses des bayerischen HDerrn Kultusministers vom 4. August 1911, worin in Bayern ebenso wie in Preußen nur die stillen Messen für zulässig erklärt wurden, bestätigt worden ist.

J Meine Herren, ich wollte diese tatsächlichen Angaben machen, um, wie ich hoffe, zur Beruhigung beizuttagen, damit Sie daraus ent⸗ nehmen, daß durch den neue sten Bundesratsbeschluß keineswegs eine Verschärfung in der bisherigen Praxis eingetreten ist, sondern daß es sich in ihm lediglich um eine Kodifizierung der bestehenden Handhabung des Gesetzes gehandelt hat.

Abg. Graf Molt ke freikons ): Die Ausführungen des Ab

Dr. Porsch darf man nicht unbeantwortet ins . . lassen, well sonst wirklich auch im katholischen Volk der Eindruck erweckt werden müßte, daß jetzt nach dem Jesujtengesetz anders ver⸗ fahren wit als sonst. Graf Praschma Hat behauptet, daß den Bundes ratsbeschluß jeder katholische Volksschüler beffer abgefaßt haben würde. Vas ist ein Kompliment für die Volkeschu le! nnd ganz besenders für die katholischen Schüler. Man soilte sich deshalb in Zukunft besser hüten, dem Kultusminister den Vor— unf zu machen, daß die katholische Volksschule eingeengt ist. Was man gegenüber dem Jesuitengesetz vorgebracht hat, sind lauter juristijche Spitzfindigkeiten. Der nichtkatholischen Presse wird vor⸗ geworfen, daß sie das katholische Volk beleidigt. Ich erinnere da Ter daran, was sich die katholische Presse alles geleistet hat. Bon ihrer Haltung während des Kulturkampfes will ich ganz schweigen und nur hinweisen auf den Ton, der angeschiagen wurde, als es sich damals um die Bismarck Ehrung im Reichstage handelte. Auch jetzt ergeht man sich wieder in Uebertreibungen und nützt damit nicht der eigenen Sache. Gern anerkennen will ich, daß Graf Praschma sich aller Schärfen gegen Andersgläͤubige enthalten hat. Nach den Aus⸗ führungen des Grafen Praschma soll Katholizismus und Jesuitis⸗ mus dasselbe setn. Dem gegenüber will ich nur feststellen, daß gerade guf⸗ katholischer Seite in dieser Beziehung vielfach eine andere Auffassung gehertscht hat. Wenn jetzt diefes Schlagwort so lautet, dann setzt man sich doch mit einem großen Teik der eigenen Glaubensgenossen in Gegensatz. Es ist ausgeführt worden, daß die Jesuiten der beste Schutz und Trutz von Thron und Altar sind, und daß sie Gegner aller anarchistischen und umstürzlerischen Umtriebe sind. Dahinter möchte ich doch ein großes, hlstorisches Fragezeichen machen, und jwar nicht namens meiner Glaubens Lenossen, sondern in dem Namen der historischen Wahrbeit. Der Jejuttenorden weicht darin von allen anderen katholischen Orden ab daß er ein viel weitergehendes Gelübde hat; indem er unbedingten Gehorsam für den jeweils regierenden Papst gelobt, nimmt er auch eine ganz andere Stellung gegenüber seiner eigenen Kirche ein. Dadurch erschüttert er unter Umständen nicht nur den Altar, fondern guch den Thron. Für ihn allein ist der Wille des Papstes maßgebend. Das muß aber aich zu Konflikten allerschwerster Natur führen, wenn das staatliche Gebiet in Frage kommt. Jemand, der einem Manne, der außerhalb des eigenen Staates ist, zu unbedingtem Gehorsam ver— lichter ist, kann nicht eine unbedingte Stütze des Staates sein. Bewundernswert ist ja die Organisation des Jesuitenordens. Richtig ist, es, daß er auch in Deutschland vieles getan hat. Die Jesurten haben sich auch bei uns zu gewissen Zeiten des Schulwefens Und des Unterrichts angenommen und haben viel Gutes geleistet, besonders in der Art und Methode des Unterrichts. Aber gerade die dlalektische Durchbildung und die Scholastik hat doch auch ihre Schäden ge⸗ habt, und aaf Riese ist, wohl zurückzuführen, wenn heute noch die katholische Wissenschaft nach, eigenem Urteil nicht auf der Ve steht und noch nicht paritätisch ist den Leistungen anderer. Der Jesnitengrden ist in verschiedenen Staaten ganz aufgehoben oder n, , beschränkt worden. Er ist auch 1773 durch den Papst Tlemeng XL. aufgebeben und erst 181 durch Pius VII. wieder hergestellt worden. Wenn der Jesuitenorden talsaͤchlich eine Stütze 6 Thron und Altar wäre, warum haben ihn denn gerade katholische itaiten aufgeboben? Alle diese Staaten sind also über die Nützlich⸗ keit der JIesuiten anderer Meinung gewesen, als da Zentrum. Selbst die freie Schweiz hat den Jesuiten orden 18437 gänzsich aufgehoben. Friedrich der Große hat die Jesuiten lediglich bevorzugt, weil sie ihm tatsächlich nützen konnten, um die entvölkerten Schulen Schl lens wieder zu bebölkern, und um ibm gegen gewisse renitente Bischöfe beizustehen. Aber in einem Brief an seine Echwesier Wil hesmine hat er die Jesuitengesellschaft als. Ganzegz doch ab⸗ scheulich gengnnt. Und an anderer Stelle schreibt er. man tate gut, diesen Qrden ihn der ganzen Welt auszurotten. Daß Katholi— zis mus und. Jesuitismus nicht dasselbe sind, geht daraut hervor,

daß auch

Päpste den Jesuitenor den verurteilt haben. Als es ich in