1913 / 16 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Jan 1913 18:00:01 GMT) scan diff

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Wünsche der Stadt Gassel berücksichtigen will. Meine politischen Freunde stimmen mit mir überein in der Ueberzeugung, daß die Wasserkräfte ausgebaut und nutzbar gemacht werden müssen für die Allg⸗meinheit. Ich hoffe, daß wir uns in der Kommission über unsere finanziellen Bedenken des längeren aussprechen können. Wir haben auch einige technische Bedenken gegen die Vorlage, die wir aber in der Kommission zur Sprache bringen wollen. Wir halten es für erwünscht, die Vor— lage einer besonderen Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen. Jedenfalls hoffen wir, daß wir uns in den Kommissionsberihandlungen einigen, damit dieser schöne Zweck der Vorlage verwirklicht wird.

Abg. Klocke (Zentr.): Wir begrüßen die Vorlage wegen ihres guten Zweckes. Im großen und ganzen sind wir mit der Vorlage einverstanden, allerdings haben wir einige Bedenken gegen manche Einzelheiten. So hätten wir bei der Berechnung der Einnahmen manches auzusetzen, insbesondere hätten wir eme andere Reihenfolge gewünscht. Ich stimme gleichfalls der Ueberweisung an die Kommission bei, die alle diese Bedenken prüfen kann. ; . ;

Abg. Dr. von Woyna lfreikons.): Die gegenwärtige Vorlage bedeutet einen grotzen Fortschritt in der Entwicklung der Versorgung des Landes mit Elektrizität. Durch die Vorlage ist der Weg ge⸗ zeichnet, der auch in anderen Landesteilen für die Versorgung mit Elektrizitä gegangen werden muß. Zweifellos muß der Stagt oder müssen die betreffenden Kommunalverbände Schöpfer der großen Zentralen werden, an welche sich die privaten Elektrizitätswerke anschließen müssen. Die Elektrizitätsindustrie muß sich darauf beschränken, die einzelnen Bauten auszuführen und die Lieferungen der elektrischen Gebrauchsartikel zu übernehmen. Ich hoffe, daß die EClektrizitätgindustrie es selbst einsehen wird, daß dies der richtige Weg ist. Ich bedauere, daß die Vorlage unter einer allzustarken Kontrolle der Finanzverwaltung zustande gekommen ist. Nach unserer Meinung müßte doch der Bauperwaltung ein größerer Spielraum gelassen werden. Die Bauverwaltung muß in der Lage sein, selbst zu bestimmen, wie weit sie zu gehen hat. Es ist gesagt worden, daß die Mündener Anlage zuletzt gebaut werden soll. Uns würde es richtiger erscheinen, daß die Mündener Anlage nicht zuletzt gebaut wird. Weil wir wünschen, daß der Staat die Versorgung mit Elektrizität in der Hand hehalten soll, bedauere ich auch, was der Abg. Dr. Schroeder gesagt hat. Wir sind hier ganz unabhängig von der Politik der Städte. Wenn sich die Städte nicht anschließen wollen, dann ist das ihre eigene Sache. In der Kommission wird die Frage zu prüfen sein, ob der Staats— regierung nicht ein größerer Spielraum für die Entschließungs⸗ fähigkeit des ganzen Unternehmens einzuräumen ist. Es ist vielleicht bedenklich, aus der Mitte des Hauses weitergehende finanzielle Forderungen zu erheben, aber wer mitten in diesen Dingen steht, muß sagen, daß man hier weitergehen muß. Ich als dandiat habe täglich mich mit dieser Frage zu beschäftigen. Im Interesse der Bevölkerung der beteiligten Landkreise liegt es, daß sie die Elektrizität zu angemessenen Preisen bekommt. Es muß darauf Rück⸗ sicht genommen werden, daß die landwirtschaftlichen Abnehmer etwas besser wegkommen, als es hier vorgesehen ist. Es besteht die große Gefahr, daß die Industrie vermöge ihrer glücklichen Lage zu dem ganzen Unternehmen mit so billiger elektrischer Kraft ver⸗ sehen wird, daß die übrigen Werke, die nicht den gleichen Vorteil haben, nicht mehr konkurrenzfähig sind. Solche wirtschaftlichen Schwankungen sind unerwünscht, der Staat muß auch die allgemeinen Interessen der Industrie berücksichtigen. Die Verschiebungen, die in den wirtschaftlichen Grundlagen der verschiedenen Industriegebiete ein⸗ treten, könnten sonst weite Wellen schlagen. Was die geschäfte— ordnungsmäßige Behandlung der Vorlage anlangt, so wollen wir ihrer Verweisung an die 17. Kommission nicht wider sprechen, nach dem große Parteien des Hauses sie gewünscht haben. An sich wäre uns eine besondere Kommission lieber gewesen. J

Abg. Leinert (Soz.): Auch wir erkennen die Gemeinnützigkeit dieser Vorlage an und sind damit einverstanden, daß die Wasserkräfte zur Erzeugung von Elektrizität ausgenutzt werden. Wenn die Vorlage in der Tat, wie der Abg. Schroeder-Cassel erklärt hat, in wohlerworhene Rechte der Städte eingreift, jo werden sich diese es wohl überlegen, ob sie von der staatlichen Elektrizität Gebrauch machen können. Der Preis von 30 3 für die Straßenbeleuchtung erscheint zu hoch. Allerdings erscheint es fraglich, ob zu Anfang unter diesem Preise geliefert werden kann, dagegen finde ich es bedenklich, die Landwirtschaft so zu bevorzugen, wie es der Abg. von Woyna gewünscht hat. Tatsächlich wird von der Privatindustrie der Strom billiger geliefert. Die englischen Werke und auch die großen Ueberlandzentralen gewähren mehr als 25,0, Rabatt. Aus diesem Gesichtspunkte heraus muß die Rentabilität der Vorlage eingehend geprüft werden. Die Gemeinnützigkeit des Unternehmens darf dabei unter keinen Umständen außer acht gelassen werden. Der von dem konservativen Redner für die Kleingewerbetreibenden erhoffte Vorteil kann doch wirklich nicht durch so hohe Abnehmerpreise erreicht werden. Wenn Cassel, Münden und Göttingen aus dem Beeich der

eplanten großen Anlage herausfallen, dürfte die Rentabilität der etzteren durchaus in Frage gestellt werden; darum muß alles ver— sucht werden, mit diesen Städten zu einer Vereinbarung zu kommen. Wenn der Staat die Elektrizität liefern soll, muß die private Konkurrenz ausgeschlossen werden, das ist auch unser Standpunkt. Im allgemeinen stehen wir also der Vorlage, die wir geradezu als eine, Kulturvorlage betrachten, sehr sympathisch gegenüber. Die Regierung hätte alle Veranlassung, einmal die Wasserläufe zu prüfen und zu erwägen, wieweit sich der Zweck der Verhütung von Hochwassergefahren mit dem Zweck der Gewinnung von Elektrizität gemeinsam verfolgen läßt. Allen derartigen Projekten, die jetzt be⸗ arbeitet und erwogen werden, sollte die Regierung sich freundlicher gegenüberstellen und ihre Betelligung zusagen. Ich weise besonders hin auf die Talsperre der Oder bei Lauterberg. Wir wünschen, daß die Vorlage dem preußischen Volke zum Nutzen gereichen möge.

Abg. Eickhoff (fortsch. Volksp): Auch wir begrüßen die Vor⸗ lage. In bezug auf den Talsperrenbau ist meine eigene Heimat bei Remscheid seinerzeit vorbildlich gewesen; wir besitzen zwei Talsperren mit 7 Millionen Kubikmetern. Die Versorgung der Stadt Remscheid mit elektrischem Licht ist aber auf diesem Wege leider nicht möglich gewesen. Die Bedenken technischer Natur müssen daher in der Kom⸗ mission ebenso gründlich geprüft werden, wie diejenigen finanzieller Natur. Auch die Städte müssen sehr wohl überlegen, ob sie nicht billiger davonkommen, wenn sie bei ihren eigenen Weiken bleiben.

Abg, von Pappenheim (kons.: Ich freue mich, daß auch Herr Schroeder die Hoffnung ausgesprochen hat, daß Cassel sich an das große Werk anschließen wird; es wäre doch sehr bedauerlich, wenn Cassel sich mit außerhalb dieses Gebiets nehenden Interessenten und Erwerbsgesellschaften verbände. Ich hoffe, daß auch Cassel den Anschluß finden wird. .

Abg. Heine (nl.): Auch ich begrüße es sehr, daß die Regierung daran gegangen ist, die Wasserkräfte der Talsperren nutzbar zu machen. Ich begrüße es auch, daß die Regierung davon bis jetzt abgesehen, diese Kräfte an irgend einen Großunterzehmer abzugeben. Der Kreis der Abnehmer wird sich sehr bald vergrößern. Manche Wasserktafte werden in Zukunft besser als jetzt dadurch ausgenutzt werden können, daß man elekftrische Kraftwerke errichtet; daran haben. Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft ein gleiches Interesse. Richtig ist ja, daß die Industrie die Elektrizität billig erhalten muß, aber auch dem Kleingewerbe und der Landwirtschaft dürfen wir die Glektrizität nicht zu teuer geben. Leider können ja manche landwirtschaftlichen Arbeiten nicht durch elektrische Kraft ersetzt werden, eine Reihe von Verwendungsmöglichkeiten für die Elektrizität bietet sie aber doch. Es würde auch von großem Vorteil sein, wenn von der elektrischen Beleuchtung mehr Gebrauch gemacht werden könnte, zumal wenn die übrigen Beleuchtungsmittel teurer werden sollten. Es würde nicht richtig sein, wenn Münden eist in letzter Linie für die Anlage eines Kraftwerks in Frage käme. Es ist hisher nicht berücksichtigt, daß, wenn der Wasserstand bei Münden erhöht wird, auch die Grundwasser⸗ verhältnisse sich verändern werden. Erst wenn der ganze Plan genau seststeht, wird die Stadt übersehen können, ob der Vorteil für sie größer ist als die Nachteile. Auch an der Werra weden ähnliche Einrichtungen zu treffen sein, um eig gleich— mäßigeres Fließen des Werrawassers zu erzielen. Störungen

durch Eisgang usw. sind nicht ausgeschlossen, und deshalb müssen die K angelegt werden. Es wäre gut gewesen, erst mit den in Betracht kommenden Städten Abschlüsse zu machen, ehe man mit den Landgemeinden abschloß. Die Stadt Göttingen hat bereits ein eigenes elektrisches Kraftwerk und hat mit verschiedenen Orten des Landkreises Göttingen für die alleinige Lieferung der Elektrizität Abschlüsse gemacht; es ist doch bedauerlich, daß die Regierung mit dem Landkreise bereits Vereinbarungen ge— troffen hat, ohne ihn darauf aufmerksam zu machen, daß die Orte ausgeschlossen bleiben müssen, die bereits von der Stadt Göttingen versorgt werden. Ich hoffe, daß die Vorlage zur Annahme gelangt und zum allgemeinen Wohl ausschlagen wird.

Abg. Dr. Bredt (freikons. ): Es ist bedauerlich, daß der Kreis Marburg zum Teil nicht an das Versorgungegebiet dieser Vorlage angeschlossen werden soll. Die Stadt Marburg will deshalb ein eigenes Kraftwerk errich—⸗ ten. Es ist aber doch wohl richtig, den Kreis Marburg unter allen Um— ständen ganz, d. h. auch den südlichen Teil, und auch die Stadt Gießen in die Vorlage einzubeziehen. Das Kraftwerk der Stadt Marburg könnte dann immerhin noch als Reserbe dienen. Ich bitte die Regierung, diesen Plan noch zu berücksichtigen.

Geheimer Rat Dr. Sympher: Ucber diese Wünsche wird sich vielleicht noch eine Einigung erzielen lassen, sodaß auch der sütliche Teil des Kreises Marburg in den Rahmen der Vorlage fällt. Bei der Ausarbeitung des Entwurfs hatten wir die Absicht, die bestehenden Elektrizitätswerke möglichst nicht zu schaͤdigen, und deshalb wollten wir von Anfang an mit Cassel und Göttingen Hand in Hand gehen. Es ergaben sich aber Schwierig⸗ keiten mit Cassel, die wohl auf Mißverständnissen beruhen. Nach unserem Angebot sollten die Kreise die staatliche Kraft für 6 * für die Kilowattstunde und später für 4 F erhalten, den Städten Cassel und Göttingen ist jedoch sofort der Preis von 3 5 angeboten worden. Unter diesen Preis können wir nicht mehr hinuntergehen. Die staatlichen Wasserkräfte müssen Dampfreserven haben, und des—⸗ halb wollten wir uns die vorhandenen Einrichtungen dienstbar machen. Wir haben der Stadt Gassel angeboten, ihr i2 Millionen Kilowattstunden frei zu halten, wenn sie sich verpflichtet, mindestens 8. Millionen Kllowattstunden zu bezahlen. Die Stadt verlangte aber, daß wir ihr die Hälfte des Preises zusichern, den andere zu zahlen haben. Sodann verlangte die Stadt, daß sie den Strom um 2 S billiger bekommen solle, als jeder andere. Wir sind der Stadt möglichst weit entgegen gekommen, aber sie stellte unerfüllbare Forderungen. So wünschte sie auch von uns die Verpflichtung, daß wir an den Landkreis Cassel keinen Strom abgeben. Deshalb ist es leider noch nicht zu einem Einvernehmen mit der Stadt gekommen.

Abg. Dr. Schroeder⸗Cassel (nl.) tritt noch einmal für die Interessen der Stadt Cassel ein. Wenn die Vorlage zustande kommen solle, müsse sie in gleicher Weise den Interessen des Landes, der Stadt und der Industrie gerecht werden.

Die Vorlage wird an die 17. Kommission überwiesen.

Auf der Tagesordnung steht ferner die zweite Beratung des Entwurfs eines Moorschutzgesetzes.

Abg. Heine (nl.) und Abg. Meyer-Diepholz (ul.) wünschen die Zuruckberweisung der Vorlage an die Kommission, da zahlreiche Abänderungsanträge vorliegen und namentlich die Entschädigungs— frage noch sehr zweifelhaft sei.

Abg. von Pappenheim (kons.) erwidert, daß die Vorlage schon vor Jahren im Provinziallandtag von Hannover und im vorigen Jahre im Herrenhause und sodann in der Kommission des Äb— geordnetenhauses eingehend durchberaten sei, wobei Zeit genug für die Besprechung aller dieser Anträge gewesen wärs. Die Zurück— verweisung an die Kommission würde ein Begräbnis erster Klasse werden, denn das Haus müsse zunächst den Etat erledigen und werde dann kaum noch Zeit für diese Vorlage haben.

Abg. Klocke (Zentr) und Abg. Kleine (freikons.) schließen sich dem Abg. von Pappenheim an, während Abg. Wald stern (fortschr. Voltsp. unter dem Hinweis darauf, daß es sich jetzt einigermaßen räche, daß das Haus bei der ersten Lesung auf eme sach— liche Erörterung verzichtet habe, sich für die Zurückverweisung an die Kommission ausspricht.

Die Zurückverweisung an die Kommission wird abgelehnt, das Haus tritt in die Beratung ein.

Nach § 1 der Vorlage dürfen zusammenhängende Moor— flächen von mehr als 25 ha zur Gewinnung von Torf nur in der Weise benutzt werden, daß die Möglichkeit ihrer vorteil— haften land⸗ oder forstwirtschaftlichen Nutzung gesichert wird. Der Bezirksausschuß hat die Genehmigung zu erteilen. Abg. Meyer⸗Diepholz (nl. beantragt, daß der Kreisgusschuß für die Genehmigung zuständig sein soll.

Vach 8 2 bedarf der Genehmigung nicht die Gewinnung von Torf für die eigene Haushaltung und Wirtschaft durch den Eigentümer, einen Torsstichberechtigten oder Arbeiter des Eigentümers für die Zwecke ihrer eigenen Haushaltung (Heuer— linge, Instleute); ferner die Gewinnung von Torf für den Verkauf, wenn sie nur mit den in der eigenen Wirtschaft des Besitzers beschäftigten und mit höchstens zwei außerdem an— genommenen Personen betrieben wird. Kreispolizeiverordnungen können Vorschriften darüber erlassen.

Ein Antrag des Abg. Dr. Iderhofff (freikons., der auch von den anderen Parteien unterstützt wird, will die Aenderung, daß der Genehmigung nicht bedarf die Gewinnung von Torf seitens der Besitzer von Moorflächen, die 5 ha nicht übersteigen, ferner auch die Gewinnung durch den Pächter und die Gewinnung, wenn sie mit nicht mehr als sechs Personen und nicht mit maschineller Kraft betrieben wird.

Die Abgg. Fürbringer (nl) und Dr. Martens⸗ Osterholz (nl. beantragen die Einschaltung eines 8 2a, wonach die zur Torfgewinnung Berechtigten sich Beschränkungen aus Gründen des Gemeinwohls unterwerfen müssen, wofür ihnen aber volle Entschädigung vom Staate zu gewähren ist. Die Entscheidung im Verwaltungsstreitverfahren ist zugelassen.

Zu 8 3, wonach dem Antrag auf Genehmigung er⸗ läuternde Pläne beizufügen sind, beantragen die Abgg. Für— bring er und Dr. Martens den 3Zusatz, daß die erforderlichen Katasterauszüge und Karten dem Antragsteller kostenfrei zu er— teilen sind, und daß alle Verhandlungen gebühren- und stempel— frei sind.

Nach §z 9 soll das Gesetz am 1. April 1913 für die Pro— vinz Hannover in Kraft treten und auf andere Provinzen durch Königliche Verordnung ausgedehnt werden können.

Die Abgg. Fürbringer und Dr. Martens be⸗ Intragen, daß das Gesetz lediglich für den Regierungsbezirk Osnabrück zu gelten und am 1. April 1913 in Kraft zu treten hat.

Abg. Wald ste in (fortschr. Volksp.) beantragt, daß das Gesetz nur für die Provinz Hannover erlassen wird. Derselbe Abgeordnete beantragt ferner, daß gegen den Beschluß des Bezirksausschusses über den Antrag die Beschwerde an das Oberlandeskulturgericht zu richten ist, während die Regierungs— vorlage die Beschwerde an den Landwittschaftsminister zu— lassen will.

Abg. Freiherr von Marenholtz (kons.): Wir haben die Ein⸗ bringung dieser Vorlage mit Freuden begrüßt, denn wir hallen sie für Hannover für dringend nowendig. Nun könnte es auf den ersten Blick vielleicht sonderbar erscheinen, daß in einem Zeitpunkt, wo sich erfreulicherweise das allgemeine Interesse der Kultivierung und Er—⸗ schließung der Moore in der Provinz Hannover ganz“ befonders zuwendet und betätigt, ein Gesetz eingebracht ist, das dieses Werk

etwas beschränkt. Aber es ist in immer weitere Kreise auch die Ueberjeugung gedrungen, daß es notwendig ist, wenn man die richtige Aufschließung der Monre fördern will, zugleich die Moore gegen unsachgemäße Ausbeutung zu schützen. Einer solchen Ver— wüstung soll nun im allgemeinen Interesse vorgebeugt werden. Es muß verhütet werden, daß die Moore für spätere landwirt- schaftliche Kultur unbrauchbar werden. Und daß ein solches Gesetz nicht ohne einen gewissen Zwang eingeführt werden kann, liegt auf der Hand Es ist auch nicht zu leugnen, daß hier ein Eingriff in Private Rechte vorliegt. Anderseits werden diese Vorschriften im Interesse des gemeinen Wobls erlassen, und es wird dabei durchaus schonend verfahren. Der Provinziallandtag von Hannover hat sich mit dem Entwurf eingehend beschäfttigt und ihm zugestimmt, ebenfz das Herrenhaus. Ich kann auch nicht zugeben, daß unsere Kommission zu schnell gearbeitet hätte. Man war einstimmig der Ansicht, daß eine Lesung genügte. Wenn im § 1 eine zusammenhängende Moorfläche von mehr als 25 ha zugrunde gelegt wird, so ist dies in Hannover landläufig und dem Gesetz von 185 entnommen. Die Benutzung solcher Grundstücke zur Torfgewinnung bedarf nach demselben Paragraphen der Genehmigung des Be irks' ausschusses. Wir haben in der Kommission auch darüber beraten, oh, wir nicht an seine Stelle den Kreisausschuß setzen sollten' Wir haben aber von dem Kreisausschuß abgesehen, weil er in vielen Fällen den Verhältnissen zu nahe steht. 52 regelt die Fälle, wo ez keiner Genehmigung bedarf. Ich freue mich, daß die Kommission diesen Paragraphen auch auf die Heuerlinge, Instleute ausgedehnt hat. Daß nach dem Kommissionsbeschluß vor der Beschlußfassung über den Genehmigungsantrag der Kreisausschuß, sowie der Meltorationsbaubeamte zu hören ist, ist nur zu billigen Hier ist der Kreisausschuß am Platze. Zu billigen ist auch, daß bei der Ausführung des Unternehmens der Landrat. bzw. die Orts- polizeibehörde für die Einhaltung des genehmigten Planes und der getroffenen Bestimmungen zu sorgen hat und zu diesem Zwecke polizeiliche Verfügungen erlassen kann. Das Gesetz soll am 1. April 1913 für die Propinz Hannover in Kraft treten. Ez kann dann nach Anhörung des Provinziallandtages auf andere Pro— vinzen ausgedehnt werden. Meine Fraktion hat keine Bedenken gegen diese Bestimmung. Durch diese wird auch dem berechtigten Wunsche Rechnung getragen, daß den anders gearteten Verhältnissen anderer Provinzen genügend Rechnung getragen wird. Man möchte nun pon anderer Seite lieber für jede Provinz ein neues Gefetz erlassen sehen. Ich glaube aber, daß dies nicht notwendig ist. Wir können deshalb auch nicht dem Antrage Waldstein zustimmen, der dieses Gesetz auf die Provinz Hannover beschränken will Aus dem von mir schon angeführten Grunde werden wir gegen den Antrag Meyer⸗Yiepholz stimmen, der im § 1 an die Stelle des Bezirksausschusses den Kreisausschuß setzen mil. In dem Antrag Iderhoff ist bestimmt, daß es einer Genehmigung nicht bedarf zur Gewinnung von Torf seitens der Besitzer von Moor' flächen, die in zusammenhängender Lage 5 ha nicht übersteigen. Hier= über sind meine politischen Freunde geteilter Meinung. Ich persönlich stimme dem Antrage mit Rücksicht auf die kleinen Besitzer zu. Da' gegen können wir, dem Antrage Fürbringer und Genoffen (nl.), der eine volle Entschädigung vorsieht und diese dem Staate aufbürdet, nicht zustimmen. Er birgt eine Fülle von Weiterungen und Prozeß' möglichkeiten in sich. Zum Sz 9 liegt dann noch ein Antrag Für— bringer vor, dieses Gesetz auf den Regierungsbezirk Osnabrück zu be— schränken. Damit können wir uns nicht einverstanden erklären. Schließlich könnte man ja auch dazu kommen, Gesetze für einzelne Kreise zu erlassen. Hoffentlich wird das Gesetz dazu beitragen, daß die Förderung der Moorkultur in der Provinz Hannover mehr als bisher in die Hand genommen wird.

Abg. Meyer Diepholz (nl. : Bei Gelegenheit der Fleischteuerungo⸗ dehatte sind schon die Maßnahmen erörtert worden, die geeignet sind, unsere Landwirtschaft vom Auslande unabhängig zu machen In diesem Zusammenhange wurde auch darauf hingewiesen, daß wir durch die Moorkultur und die Nutzbarmachung der großen Dedlaͤnderesen neues Ackerland schaffen können und dadurch auch große Strecken geeigneten Landes für die Zwecke der Viehzucht gewinnen. Im Staatshaushalt sind denn auch erhebliche Mehrbeträge für def Zwecke eingestellt. Allerdings habe ich erhebliche Zweifel, ob diese Mittel, nicht lediglich den Großgrundbesitzern zugute kommen. Deshalb habe ich auch zum § J meinen Antrag gestellt, der eine möglichste Berücksichtigung der Interessen der kleineren bürgerlichen Betriebe bezweckt. Durch meinen zweiten Antrag möchte ich die Genehmigung zur Torfgewinnung dem Kreisausschuß überweisen, weil, der Kreisausschuß besser in der Lage ist, die Be— dürfnisse der kleinen Bauern zu beurteilen. Ich hoffe, daß Sie meine Anträge annehmen, damtt durch das neue Gesetz nicht esne Beeinträchtigung und Beschränkung des Privatbesitzes herbeigeführt wird.

Abg. Klocke (Zentr.): Wir begrüßen die Vorlage, weil daß Gesetz notwendig ist im nationalen und allgemeinen Interesse. Daz Gesetz wird uns ermöglichen, in der deutschen Hochmoorkultur, die geradezu einen Glanzpunkt der deutschen Wissenschaft be— deutet, einen weiteren Schritt vorwärts zu kommen. Ich freue mich, daß im Gesetzentwurf Garantien dafür geboten sind, daß die ört— lichen Verhältnisse genügend berücksichtigt werden. Ich hoffe, daß mein Antrag zum 5 1 angenommen wird, der die JInteressen der beteiligten Kreise in Erwägungen gezogen haben will. Ebenso wie der Vorredner bin ich der Ansicht, daß durch die Be— stimmungen des 5 1 des Gesetzentwurfs lediglich die kleinen Leute betroffen werden. Ich stimme deshalb dem Antrag des Abg. Mener— Diepholz zu, der den Interessen der kleinen Bauern eine giößere Bexücksichtigung zuteil werden läßt. Dagegen halte ich es für zweck— mäßiger, wenn der Bezirksausschuß die Genehmigung zur Torfgewinnung behält, weil er mehr Erfahrungen besitzt und anderseits eine größere Einheitlichkeit gewährleistet. Ich bitte deshalb, den diesbezüglichen Antrag Meyer⸗Diepholz abzulehnen.

Abg. Kleine (freikons.): Die Besiedlung der weiten Oedländereien ist unbedingt notwendig, um den Landhunger der Bevölkerung zu befriedigen, um Stellen für Landarbeiter zu schaffen, deren Mangel sich immer mehr fühlbar macht, und um der Auswanderung der Bevölkerung vorzubeugen. Noch in den letzten Wochen sind mir von Eingesessenen des Kreises Lehrte wiederholt Wünsche vorgetragen worden, daß ihnen große fiskalische Moorflächen zu billigen Preisen zu Zwecken der Kultur abgegeben werden möchten. Wenn die Wünsche dieser Leute nicht erfüllt werden sind sie gezwangen, nach Oldenburg abzuwandern. Ich bitte den Minister auch nach dieser Richtung seine Aufmerklsamkeit zu entfalten. Daß der Bezirksausschuß für die Ge⸗ nehmigung zur Torfgewinnung zuständig sein soll, halten wir für richtig. Wir haben zwar auch zum Kreis ausschnß das nötige Ver— trauen, sind aber der Ansicht, daß der Bezirksausschuß schon deshalb zuständig sein muß, weil ein Teil der Moore sich über verschiedene Kreise erstreckt, anderseits sichert der Bezirksausschuß ein einheitliches Verfahren. Wir werden deshalb diesen Antrag ablehnen. Dem Antrag Klocke stimmen wir zu.

Minister für Landwirischaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer:

Meine Herren! Ich habe mich bereits bei früheren Gelegenheiten über die Bedeutung der Moorkultur und Moorbesiedlung ausgesprochen, und ich werde dazu in der laufenden Tagung auch noch Gelegenheit haben, sowohl bei der Beratung des Etats meines Ministeriums wie auch bei der Vorlegung des in Aussicht stehenden Kreditgesetzes zur Beschaffung größerer Mittel zur Kultur der fiskalischen Moore. Ich möchte deshalb auf die Anregungen der Herren Vorredner hier nicht weiter eingehen, sondern mich auf meine Stellungnahme zu den zum 5 Ü gestellten Abänderungsanträgen beschränken.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

ausschusse an Stelle des Beztrksausschusses die in Frage

scheidungen und der Grundsätze erforderlich sein würde und daß es

nehmen. Aber auf der anderen Seite ist es doch klar, daß, wenn wir

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Was zunächst den Antrag angeht, hinter dem Worte ‚Gemein⸗ wohl die Worte hinzuzufügen: unter Abwägung der Interessen der Beteiligten: so ist dieser Zusatz meines Erachtens eigentlich über⸗ flüssig. Meine Herren, wenn die Genehmigung nur erforderlich ist, soweit es das Gemeinwohl verlangt, so ist damit genügend zum Aus- druck gebracht, daß da, wo wesentliche Interessen der Beteiligten ent⸗ gegenstehen, ihre Tätigkeit mit Rücksicht auf das Gemeinwohl keiner Beschränkung zu unterwerfen ist. Ich gehe also von der Voraus— setzung aus, daß bereits die Worte „soweit das Gemeinwohl es ver⸗ langt“ eine Abwägung und Berücksichtigung der Interessen der Be— teiligten erheischen und daß aus diesem Grunde ein dahingehender Zusatz nicht erforderlich ist.

Ich möchte dann ausdrücklich die Bitte aussprechen, dem unter Nr. 1022 der Drucksa chen gestellten Antrage, dem Krels—

kommende Genehmigung zu übertragen, ihre Zustimmung zu versagen. Meine Herren, der letzte Herr Vorredner hat bereits mit Recht darauf hingewiesen, daß ein größerer Teil der Moore sich über verschiedene Krelse erstreckt und daß schon deshalb die Zuständigkeit des Bezirks⸗ ausschusses erwünscht sein würde. Es kommt doch aber zweifellos hinzu, daß gerade auf diesem Gebiet und zur Schonung der berech— tigten Interessen der Beteiligten auch eine Gleichmäßigkeit der Ent— sich auch dieserhalb empfiehlt, dem Beztrksausschuß die Entscheidung zu übertragen, ganz abgesehen davon, daß es zweifellos in einzelnen Fällen auch den Mitgliedern des Kreisausschusses unangenehm und peinlich sein könnte, in Angelegenheiten solcher Besitzungen zu ent— scheiden, deren Eigentümer ihnen näher stehen und vielleicht aus der Versagung der Genehmigung Grund zu persönlichen Differenzen suchen würde.

Im übrigen, meine Herren, möchte ich doch bei diesem Anlaß nicht verfehlen, auch meinerseits auch noch darauf hinzuweisen, daß kein Grund dafür vorhanden ist, wie es einzelne Anträge erkennen lassen, die Interessen des kleinen Besitzers als besonders gefährdet an⸗ zusehen. Das Gesetz hat überhaupt nur größere Moorflächen im Auge. Es will in keinem Falle die Genehmigung als erforderlich erachten, wenn die in Frage kommende Moorfläche nicht mindestens 2 ha das sind also hundert Morgen umfaßt. In solchen Fällen kann es sich vielfach nur um größere Besitzer handeln. Wo kleinere Besitzer in Frage kommen, ist es Sache des Bezirksausschusses, in genügender Weise auf deren Wünsche und Interessen Rücksicht zu

ine umfassende und möglichst allseitige Kultur der Hochmoorflächen in Zukunft erstreben, unter allen Umständen verhindert werden muß,

daß durch eine einseitige und der späteren Benutzung nachteilige Be⸗

wirtschaftung der Moore diese Zwecke vereitelt werden. (Sehr richtig!) Das ist selbstredend in den großen, zusammenhängenden Moorflächen uch dann der Fall, wenn nur ein einzelner Besitzer den Torf in der Veise aussticht, daß dadurch die weitere Benutzung des Grund— süickf für landwirtschaftliche Zwecke unmöglich gemacht wird. Durch die Moore gehen vielfach infolge der Gemeinheits⸗ teilung lange gerade Parzellen, die verhältnismäßig sehr scmal sind. Werden sie in dieser Weise ausgenutzt so ist in vielen Fällen ein regelmäßiger und ordentlicher Kultur und Besiedlungẽ plan ausgeschlossen?! Das dürfte bei den weiteren Be⸗ schlußfassungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen!

Ich kann dann noch bestätigen, daß die landwirtschaftliche Ver⸗ waltung unter land- und forstwirtschaftlicher Nutzung auch die Be⸗ nutzung zur Teichwirtschaft und zur Fischzucht versteht. (Hört, hört h Die industrielle Benutzung kann man natürlich in die Worte „Land und Forstwirtschaftliche Nutzung“ nicht einzwängen. (Sehr richtig!) Ich bin aber der Meinung, daß eine vorteilhafte industrielle Nutzung auch unter die Rücksichten des Gemeinwohls fällt (sehr richtig! rechts), und daß es unzulässig sein wird, einer Moorbenutzung entgegenzutreten, di in Wirklichkeit durch die Art der Nutzung, insbesondere auch durch die Gewinnung wertvoller, auch für die Landwirtschaft wichtiger Be—

standteile, auch dem Gemeinwohl dienlich ist.

ö Abg. WaldLstein ffortschr. Volksp.): Eine Begrenzung auf 5 ha in 8 1 wäre gar nicht nötig, wenn man offen sagte, es müsse 9j land- und forstwirtschaftlich benutz bares Grundstück übrig bleiben. Man will sich da helfen mit dem Erfordernis der Berück⸗ sichtigung des Gemeinwohls. Den Zweck der Vorlage, Neuland zu gewinnen, rännen wir billigen, aber nicht die Mittel dazu; das Gesetz killt. nur eine polizeiliche Beschränkung der jetzigen Besitzer in der Ausnutzung ihrer Grundstücke zur Torfgewinnung dar. Die etliche Grundlage für diesen schweren Eingriff in das Privateigentum Il das Landesrecht abgeben, wonach Eigentumsbeschränkungen aus Dründen des Gemeinwohls zulässig sind, aber so weit darf dag Landes- ht nicht das reichsgesetzlich garantierte Privateigentum durchbrechen. Wir erkennen allerdings die Berechtigung der Beschränkung im öffent⸗ ichen Interesse an, aber sie darf nicht auf Koften des igentümers iiergen. Es steht hier eine Schädigung der Besitzer bis zum Ruin rage, Das ist der stärkste Eingriff in das Privateigentum, der ches gemacht ist. Dann müßte wenigstens der größte Rechtsschutz ä esitzemn in dieser Vorlage gegeben werden. Ich gebe dem e rl en schuß als erster Instanz entschieden den Vorzug vor dem edaue hut der den Interessen der Beteiligten viel zu nahe steht. ls zweite Instanz halte ich den Minister für ganz ungeeignet; vertritt den Fiskus, und der Fiskus ist in diesen Sachen . andere Konkurrent. Wir beantragen deshalb das Oberlandes— . urgericht als zweite Instanz. Das Oberverwaltungsgericht in sehr belastet, und das Sberlandeskulturgericht . auch, fachlich, für diese Frage geeigneter. Für? den „rcltungsbereich des Gesetzes macht die Vorlage den eigentümlichen l li, daß das Gesetz zunächst für Hannover gelten soll, die Aus— ng Zuf andere Landesteile aber der Königlichen Verordnung über— . wird. Daz halte ich schon konstitutionell für unzulässig, und . haben wir als Ünterkage für die Vorlage nur Material aus der . inz Dannover erhalten, und in anderen Provinzen liegt gar nicht n solches Bedürfni für diese Vorlage vor, wie gerade in der Provinz

* Deutschen Reichsanzeiger und Kööniglich

Zweite Beilage

Berlin, Sonnahend, den 18. Januar

Minister für Landwirtschaft,? ü Forst Dr. Freiherr . 2 o ö . .

Ich möchte gleich einigen irrtümlichen Anschauungen des Herrn Vorredner entgegentreten. Ich habe nicht behauptet, jedenfalls nicht behaupten wollen, daß durch dieses Gesetz die kleinen Besitzer nicht getroffen würden. Ich habe nur darauf aufmerksam gemacht, daß pon vornherein durch den 5 1 alle diejenigen Flächen ausscheiden, die im Jusam men hange oder allein nicht wenigstens 25 ha groß sind, daß infolgedessen also auch eine ganze Reihe von Kleinbesitzern ohne weiteres durch das Gesetz nicht getroffen wird. Aber diejenigen Klein⸗ besitzer, welche innerhalb einer Fläche liegen, die über 25 ha groß ist werden selbstredend auch dann getroffen, wenn sie nur mit wenigen Hektaren an dieser Fläche beteiligt sind. Das entspricht dem Zweck und der Bedeutung des Gesetzes, die ich nochmals dahin präzisieren muß, daß wir durch das Gesetz instand gesetzt werden, eine umfassende und großzügige Urbarmachung und Kolonisation auch der im Privat- besitz befindlichen Moore herbeizuführen.

Die Wichtigkeit der jetzt von der Staatsregierung beantragten Gesetzes bestimmung geht meines Erachtens zur Genüge daraus hervor daß in der Provinz Hannover allein nach der Begründung des Gesetz entwurfs über 300 000 ha Moor- und Dedlandflächen vorhanden sind dapon besitzt der Fiskus nur circa 18000 ha, der gan e übrige Rest aber entfält lediglich auf Privatbesitz, der zum größten Teil im Gemenge liegt. An eine Kultur dieses Pripatbesitzes ist dann nicht mehr zu denken, wenn die Moorverwüstung in der Weise voranschreitet, wie das leider an vielen Stellen zu bemerken ist. Lediglich dieser Moorverwüstung soll entgegengetreten werden. Es poll keineswegs jeglicher Benutzung des Moores und in dieser Beziehung auch nicht den Befugnissen des Eigentümers durch ein Verbot entgegengetreten werden; der Eigentümer soll nur insoweit in der Bewirtschaftung des Moores beschränkt werden, als dadurch die weitere Benutzung des Moores für Land⸗ und forstwirtschaftliche Zwecke unmöglich gemacht wird.

Was die Industrie angeht, so habe ich ausdrücklich folgendes gesagt: Man wird den Begriff „industrielle Verwertung“ nicht unter die Worte „land- und forstwirtschaftliche Benutzung“ subsum mieren können, man wird sich also fragen müssen: Wie kann eine vernünftige industrielle Verwertung des Moores auch fernerhin geschützt werden? Das ist einmal dadurch möglich das wird meistens der Fall sein daß die industrielle Verwertung und Verarbeitung des Moores, nit andern Worten die Torfentnahme, so erfolgt, daß dadurch auch die spätere land- und forstwirtschaftliche Benutzung gesichert wird. Ist das der Fall, so hat der Industrielle gar keine Veranlassung, sich über die durch dieses Gesetz getroffenen Maßnahmen zu beschtveren Ich habe mich selbst an Ort und Stelle häufig davon überzeugt, daß bei der Entnahme von Torf die Grundfläche so hergestellt und planler werden kann, daß sie nachher zur land. und forstwirtschaftlichen Be⸗

schädigt, dann ist es ganz und voll berechtigt, wenn man ihn daran

nutzung durchaus geeignet bleibt. Kommt nun ein anderer industrieller Betrieb in Frage, der das Moor unter dem Grundwasserstand aus— nutzt und infolgedessen bewirkt, daß nachher sich an Stelle des Moores eine Wasserfläche befindet, die nur als solche benutzt werden kann dann wird einmal in Frage kommen, ob diese Fläche nicht wenigstens als Teich zur Fischzucht verwertbar ist. Wenn das der Fall ist, dann ist diese Fläche auch im landwirtschaftlichen Interesse fernerhin be— nutzbar. Es wird weiterhin im Sinne meiner früheren Ausführungen auch noch zu berücksichtigen sein, ob nicht die Art und Weise ber Be⸗ nutzung des Moores durch die Industrie eine solche ist, daß man mit Recht sagen kann, das Gemeinwohl erfordert es in diesem Falle nicht daß an die weitere Benutzung des Moores die Bedingung geknüpft wird, daß es auch weiterhin für land- und forstwirtschaftliche Zwecke brauchbar bleibt. ö Ich glaube, daß auf diese Weise allen berechtigten Ansprüchen Rechnung getragen wird, und Sie dürfen zu dem Bezirksausschuß der nach Absicht der Staatreglerung mit der Entscheidung betraut werden soll, das Vertrauen haben, daß er nicht allein einseitig einzelne Privatinteressen, sondern auch die Interessen der Gesamtheit im Auge behält. Wenn nun und das kann ich vielleicht noch anschließend be⸗ merken der Abg. Waldstein die Rede darauf gebracht hat, daß derartige teilweise gewaltige Beschränkungen des Eigentums ohne Ent⸗ schädigung vorgenommen werden sollen, so muß ich demgegenüber nochmals darauf hinweisen, daß es sich in den weitaus meisten Fällen nicht um eine vollständige Beschränkung des Eigentums, sondern nur darum handelt, die Eigentümer dazu anzuhalten, ihr Eigentum so zu , . dadurch ö die Interessen des Gemeinwohls, also hier

e Interessen einer späteren land- und forstwirtschaftli des K gewahrt werden. ö 5

m übrigen darf ich nur an die Bestimmungen von izei⸗ ordnungen und dez Deichgesetzes erinnern, wo ben sehr . Beschränkungen des Eigentums vorgeschrieben sind, und wo niemend daran gedacht hat, in solchen Fällen eine Entschädigung, insbesondere eine solche vom Staat zu fordern. Sollte ein Entschädigungsanspruch einðeführt werden, so kann ich ausdrücklich erklären, daß dag Gesetz für 2 Staatsregierung unannehmbar wäre.

as gegen die eingeführten Instanzen von dem Herr : bemerkt worden ist, werde ich bei Besprechung des ö sichtigen. Ich mache aber schon jetzt darauf aufmerksam, daß der Instanzenzug, wie er in der Vorlage vorgesehen ist, derselbe ist wie beim Deichgesetz; wenn man sich beim Deichgesetz mit diesem Instanzenzug begnügt hat, so kann man es auch bei diesem Gesetz über die Benutzung der Moore tun. Abg. Leinert (Soz): Der Abbau de M daß eine e , , , und e eee s gegen, Eine Beschraͤnkung des Eigentums muß si e gefallen lassen.

Venn jemand mir seinen Gigentum so wirt g aft Gesamt vermögen oder das Gemeinwohl in , n men g,

9 n, Wlr werden unsere Stellungnahme zum ganzen Gesetz n abhängig machen, ob unsere Anträge angenommen werden.

hindert. Der l nnr bätt, noch einige Bestimmungen mehr

enthalten müssen. g genügt nicht, wenn man vorschreibt, daß der

Preußischen Staatsanzeiger.

dadurch in landwirtschaftlicher Beziehung keinen * müßte noch die Bestimmung , . Stag n nn Inter esse der landwirtschaftlichen Nutzung verlangt, daß ö. bau der Moore geschieht und im Weigerungofalle erzwungen e. en kann, damit mehr Land zu Brotfrüchten gewonnen wird. nser Ziel kann nicht nur sein, für die spätere Zeit einen Schaden zu verhindern, sondern für die e Zeit Nutzen aus dem Gesetze zu , Die Moorflächen müssen so abgetragen werden, . sie nachher zum landwirtschaftlichen Anbau benutzt werden können. Der ö bau, wie er in den Gesetz vorgesehen wird, bedeutet für den Eigen. —ᷣ—. nur einen Vorteil. Darin stimmen wir mit dem Herrn ? inister dollkommen überein. Wir lehnen es ab, daß diejenigen enen im Abbau ihrer Moorflächen , auferlegt werden 9 Entschädiguug erhalten sollen. Die bsicht der Regierung, diefes , . nachdem die etwaigen ; Vielleicht herausstellen werden, hi ? = sprochen worden sind, kann ich nur gutheißen. J

Abg. Weis sermel (kons.): Die Kleinbesitzer bra l nehmigung des Ausschusses gar nicht n . . in den dom Gesetz geforderten Fällen geschehen muß, so ist es doch ganz gleichgültig, ob sie fich an den Kreisausschuß oder an den Beirkzausschuß wenden, Die einzige Beschränkung, die den m . Leuten in der Gewinnung des Torfes auferlegt wird, ist 3 nur bis zu einer gewiffen Sohle zu gehen. Diefes Gesetz be⸗ eutet keine Verschlechterung für die kleinen Bauern, wie es vielfach behauptet wird, sondern, da kann ich auch dem Abg. Leinert 6 und ganz zustimmen, eine Verbesserung. Was die Ausdehnun des Gesetzes auf andere Provinzen anlangt, so meine ich daß wir beg für jede Provinz kein neues Gesetz machen können. Ich will an sich nicht gegen die Advokaten sagen, aber ich glaube doch, der Abg VWalzstein geht in seinen juristischen Bedenken zu weit. Die Zwecke des Gefetzes sind doch lediglich, daß nachher eine verständige Land⸗ wirtschaft im bäuerlichen Betriebe möglich ist. Dadurch wird dann doch ö eine Hebung der Viehproduttion herbeigeführt werden.

S 1 wird mit der Einschaltung nach dem Antrag Klocke daß die Interessen der Beteiligten berücksichtigt 3 6 angenommen. Der Antrag Meyer ⸗Diepholz, den Kreisausschuß zur ersten Instanz zu machen, wird abgelehnt.

Zu S8 2 und 2a bemerkt

Abg. Dr. Ide r hoff ffreikons ): Wir w ; Belästigung der kleinen Besitzer 6 die . , zu Ilnzuttaglichkeiten führt, liegt

X . vir. 3 h . h itten wir, unseren Antrag anzunehmen, der

Abg. Weyer Diepholz (nl) , stimmt dem Antrage Iderho

Abz Nr. M artens Osterholz (nl. r, fm. 5 auf Einschaltung des § 2a, durch den eine bessere Begriffs bestimmung Inder z e f ret werde, sodaß vielleicht eine große Zahl von fg gung fragen überhaupt nicht zur Entscheldung zu kommen

Abg. Klocke (Zentr.): Durch die Entschädigung füh ir ei völlig neues Pri . üb k zt en , en ö . ef n , mn, 3

Minister für Landwir ft, Domä Dr. Freiherr . Schor . 2 Meine Herren! Wenn ich auch nicht ohne stimmung dazu geben kann, daß der 5 ; in . 1 2 nach den Anträgen des Herrn Dr. Iderhoff und Genossen geln bert also sowohl die Gewinnung des Torfes zum Zwecke des Haushalts und der Wirtschaft, als auch zum Zwecke des Verkauft in weiterem

Umfange gestattet wird, so muß ich doch mit aller Enischiedenheit die Bitte ausssprechen, dem unter Abs. 1 beantragten Zusatze, daß die Besitzer der Moorflächen, die in zusammenhangender Lage fan Hektar nicht übersteigen, bei der Gewinnung des Torfes einer Genehmigung nicht bedürfen, die Zustimmung versagen zu wollen. Ich kann mich in dieser Beziehung auf die Ausführungen des Herrn Vorredner be⸗ rufen und Sie nochmals darauf aufmerksam machen, daß eine An—= nahme dieser Bestimmung in einer ganzen Reihe von Fällen, in denen es sich um die Urbarmachung bereits unter 6 Genossen verteilter Moorflächen handelt, die Urbarmachung in Wirllichkeit unmöglich machen würde. Meine Herren, gerade wenn in der Weise gewirtschaftet wird, wie es uns soeben von dem Herrn Abg. Martens dargestellt worden ist, dann ist das eine für die be⸗ treffenden Besitzer vielleicht sehr bequeme, aber doch jedenfalls nicht verständige Art und Weise der Torfnutzung und eine Benutzung, die es tat sachlich unmöglich machen würde, größere jusammenhẽngende Flächen, denen von dem einzelnen Eigentümer in dieser Weise der Torf entnommen wird, noch der Kultur und Besiedlung ngen fh zu machen. Es würde außerdem durch die Annahme einer solchen Be⸗· stimmung auch die Möglichkeit geschaffen, durch weitgehende Ver⸗ träge, vielleicht sogar durch Scheinabmachungen, die Wirkungen dieses Gesetzes zu vereiteln und damit die Inangriffnahme größerer Moor⸗ flachen zur Kultur auszuschließen. Ich möchte deshalb nochmals bitten, diesen Zusatz abzulehnen. Ich würde kaum in der Lage sein das Gesetz mit einer solchen Bestimmung noch für die Staats regierung als annehmbar erklären zu können. (Widerspruch).

. Was sodann die Entschädigung angeht, so habe ich bereits bei § ( meine Ansicht ausgesprochen; aber ich möchte, unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Herrn Vorredners, doch noch darauf hin⸗ weisen, daß hier nicht eine Ausschaltung der Eigentumsrechte, sondern ö. ö Anwendung derselben durch das Gesetz und in unter

en Beschränkungen erstrebt w ĩ . . si ird, die im Interesse der Allgemeinheit Meine Herren, die Sache liegt doch in Wirkli kei Moorflächen sowohl durch die neuerdings zu 3 e . strebungen auf Urbarmachung der Moore, als auch durch die Er⸗ fahrungen, die im Laufe der Jahre in der Praxis und vor allen Dingen auch in den staatlich unterstützten und begründeten Versuchz. stationen gesammelt worden sind, einen viel höheren Wert besitzen als sie bis dahin gehabt haben; auch die Beschränkungen, die hen Besitzern auferlegt werden, sollen nicht dazu dienen, die Moorslächen zu entwerten, sondern im Gegenteil den Wert für die spätere Nutzung . an. 9. ö ebenso überflüssig wie unbegründet, in solchen

e Entschädigung dafü q ich Grundstück verbessert e. ö 2

Abg. Wei z sermel kons.): Nach dieser Erklärung des Ministerz

Abbau in der und der Weiße geschchen sol, ban R. spätere Zeit

stimmen wir gegen diesen Teil des Antrags Ider . ö Teil. erhoff. = winnung von Torf durch die Pächter ö le ,,,