wirtschaftlichem Kredit und landwirtschaftlichem Hausbesitz. Letzterer leidet zweifellos. Bei der Kreditnot des städtischen Grundbesitzes muß man jzwischen Betriebs- und Mebiliarkredit unterscheiden. Es sind zur Befriedigung des ersten eine Anzahl städtischer Hausbesitzer⸗ , geschaffen worden, und ein Teil dabon hat sich bereits auf den allgemeinen Wirtschaftsboden gestellt. Ich muß nur bedauern, daß sich auch hier bereits eine gewisse Vereinsmeierei zeigt. Jeder besondere Betrieb will seine eigene Genossenschaft haben. Das ist eine Zersplitterung der Kräfte, von der der einzelne keinen Vor⸗ teil hat. Die Zustäaͤnde des Hypothekarkredites dagegen sind voll⸗ ständig unerfreulich geworden. Das muß auch andere Kreise in Mitleldenschaft ziehen. Wir haben es hier also mit einer Frage von allgemeiner wirtschaftlicher Natur zu tun. In mittleren und kleinen Städten liegen die Dinge ebenso schlimm. Das ist um so bedauerlicher, weil dort meist die Gewerbetreibenden Hausbesitzer sind, sodaß hier der Mittelstand betroffen wird. Man sagt, der städtische Besitz sei eine Marktware geworden, und daraus wird gesolgert, daß seine Mißstände aus diesem Umstande hervorgegangen sind. Wir müssen das bedauern, aber ich glaube nicht, daß wir in der Lage sind, ihm diesen Charakter zu nehmen. Kreditnot und Ueberschuldung gehen Hand in Hand. Aber wenn man, um der Kreditnot zu steuern, neue Quellen erschließen will, dann muß man sich die Maßregeln ansehen, damit aus ihnen nicht für die Zukunft noch nachteiligere Folgen entstehen. Einen großen Teil der Schuld trägt sicher die Werktzuwachssteuer. Bei ihrer Einführung wurde gesagt, daß die Mieter von ihr großen Vorteil hätten. Jetzt zeigt sich immer mehr, daß von einer sozialen Wirkung bei ihr keine Rede ist. Sie ist eine der wesentlichsten Fehlschläge unserer ganzen Steuerpolitik. Aber auch unsere ganze Steuerpolitik bedarf dringend einer Nachprüfung. Sie hat eine einseitige Tendenz gegenüber dem städtischen Hausbesitz genommen. Das hat dazu geführt, auch der Allgemeinheit recht schwere Schäden zuzufügen. Man hat das Liegen⸗ laffen städtischen Bodens ganz besonders höch besteuert. Man zwang so die Besitzer, ihn rühzeitig aufzuschließen. Diese Ueberproduktion hatte nicht einmal für die Mieter einen Vorteil, die Wohnungen blieben eben so lange leer, bis die Bevölkerung nachwuchs, Aber auch die Stempelsteuer trug zu diesen Mißständen wesentlich bei. Der städtische Hausbesitz ist infolge der Lasten, die bei der Veräuße— zung auf ihm ruhen, fast unverkäuflich geworden. Es wäre wün⸗ schenswert, wenn manche Grundstücke aus der Hand Kapitalschwacher in die von Kapitalkräftigen kämen. Aber diese scheuen die hohen Kosten. Diese Art der Bodenreform trägt also wesentlich mit, die Hauptschuld. Der städtische Hausbesitz hält heute noch an dem städti⸗ schen Besitzprivileg fest. Dieses gehört aber in die Reihe der privilegia odiosa. Wir sind die letzten, die gegen Maßnahmen sanitärer Natur ankämpfen. Trotzdem ist man vielfach zu weit ge⸗ gangen. Das gilt ganz besonders von der Bäckereiverordnung, die gerade den städtischen Besitz getroffen hat, wo keine modernen Bäckereien vorhanden sind. Die Staatsregierung muß, prüfen, pie weit sie in der Lage ist, den Anstoß zu geben, um hier Remedur zu schaffen. Mit einer Formel können wir der ganzen Frage nicht beik'mmen, wir dürfen an den allgemeinen wirtschaftlichen Verhält— nissen nicht vorbeigehen. Das Pribatkapital ist gegenüber der Fest⸗ legung in Hausbesitz borsichtig geworden; aber es lassen sich doch — ich komme später darauf. — auch positive Maßregeln vorschlagen, die dem Privatkapital die Anlage in Hypotheken wieder etwas ange⸗ nehmer erschelnen lassen. Man muß die guten Risiken von den schlechten sondern können. Heute haben die guten Risiken das ganze DObdium der schlechten mitzutragen. Es hat gar keinen Zweck, so zu tun, als ob der Hausbesitz nur gute Risiken biete. Alle Abhilfs⸗ maßregeln können nur dem Hausbesitzer Vorteil bringen, der nur ver⸗ schuldet, nicht überschuldet ist. Es fehlt leider an einer umfassenden Statistik über den Verlauf der Zwangsversteigerungen; aber einige Städte haben solche Erhebungen angestellt, und das Bild, das diese Fleten, ist geradezu erschreckend. In einem Jahre haben in Elber⸗ feld 354 Zwangsversteigerungen stattgefunden; bei 174 Grundstücken war die hypothekarische Belastung mehr als 100, bei 21 mehr als 150 3 des gemeinen Wertes. In Dresden fanden 1994j05 396 Zwangsversteigerungen statt; bei 447 überstieg die Belastung 10, Fei 70 aber sogar 150 ., des Taxwertes. Diese Zahlen zeigen schon, daß zwischen Kredit und Ueberschuldung ein enger Zusammenhang ae Es wird also sehr genau zu unterscheiden sein zwischen dem soliden Grundbesitz, dem geholfen werden kann und muß, und dem⸗ jenigen, dem nicht geholfen werden, kann. Die Neuregelung des Taxwefens ist ein dringendes Bedürfnis. Die Regierung scheint sich ja damit zu beschäftigen; wir werden die Vorlage abzuwarten haben, möchten aber um möglichste Beschleunigung der Vorarbeiten bitten. Solange wir kein geordnetes Tarwesen haben, hauen wir mit allen übrigen Mitteln daneben. Wie verklausuliert sind die Bestimmungen bei den städtischerseits errichteten Hypothekenämtern! Da arbeitek die Kommune, eine Genossenschaft, bielleicht noch ein Hausbesitzerverein mit, welcher Zeitverlust und welche Kostspieligkeit des Abschäͤtzungsberfahrens! Mit dem Gedanken, daß dem Hausbesitz nicht geholfen werden kann, dürfen wir uns nicht ohne weiteres ab— finden. Wir können nicht achselzuckend die Akten schließen mit der Erklärung, es sei nichts zu machen; denn mag auch nur ein kleiner Teil des städtischen Hausbesitzes unter Todeszuckungen, zu Grunde gehen, so trifft doch die Rückwirkung die Allgemeinheit. Auf die zweiten Hypotheken gehe ich nicht ein, erste und zweite Hypothek sind relasive Begriffe; bielfach sind die Grundstücke so geschätzt, daß bie erffe Hypothek vielleicht noch über den Rahmen der zweiten hin⸗ ausgeht und darum die zweite nicht zu erlangen ist. Weiter kommen in Betracht die besonderen Verhältnisse der Großstadt. Dort wird haufig beobachtet, daß Leute, mit einigen tausend Mark ausgestattet, an Sbjekte von 200 009-500 900 S herangehen; können wir uns da wundern, wenn solche Hausbesitzer überschuldet sind und kaput gehen, sobald einige Wohnungen leer stehen? Dieser Kalamität können die Bauhandwerker entgegenwirken, indem sie sich die Auftraggeber etwas genauer ansehen. Wie die Inkraftsetzung des zweiten Teils des Bauforderungsgesetzes auch nur einem Hausbesitzer eine Hypothek ver⸗ schaffen kann, bermag ich nicht einzusehen. Wenn aber der Haus⸗ besitz auf die zukünftige Wirkung dieser Maßregel warten soll, dürfte er inzwischen zugrunde gegangen sein. Ein sehr wichtiges Thema ift auch der Einfluß der Terraingesellschaften; ob aber auch gerade für unsere jetzige Erörterung? Eine gründliche Erörterung dieses Themas würde dickleibige Bände erfordern. Dagegen wäre zu unter— suchen, inwieweit das Hypothekenrecht für die Verschuldung verant⸗ wortlich gemacht werden kann. Das preußische Hypothekenrecht, in dem einfach ein Schema und die Reihenfolge entscheidet, hat sich seit 40 Jahren bewährt; es wird gleichwohl bei genauer Nachprüfung sich herausstellen, daß es sehr wesentlich zur Verschuldung beigetragen hat, weil die Hypothekenverhältnisse überaus klar sind; dadurch wird die Möglichkeit der Belastung beim Verkauf gesteigert, alles Momente, die zur Verschuldung beitragen. Was nun die anderen zur Abhilfe vorgeschlagenen Mittel betrifft, so hat der Münchener Genossen⸗ schaftstag die von mir schon erörterte Neuregelung des Taxwesens an die Spitze einer Resolution gestellt. Was kann unser Staat dazu tun? Das ist allerdings nicht nur Sache des preußischen Staates, sondern auch des Reiches. Aber die preußische Staats⸗ regierung möge doch in Erwägung ziehen, ob sie nicht beim Bundes⸗ rat in dieser Beziehung vorstellig werden soll. Von einem der Vorredner wurde darauf hingewiesen, daß die Gesetzgebung betreffs der Ansprüche der Hypothekengläubiger auf die Zinsen einer Aenderung bedürfe. Obwohl die Mieten in erster Linie zur Erhaltung des Grundbesitzes und zur Zahlung der wiederkehrenden Leistungen dienen, wird die einschlägige Bestimmung des B. G.⸗B. häufig umgangen. Hier muß tatsächlich Remedur geschaffen werden. Die Befürchtung, daß durch eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen der Per— sonalkredit geschädigt werden würde, kann ich nicht teilen. Der Personalkredit des Gewerbhetreibenden, der auf den Mieten aufgebaut ist, ist nicht weit her. Ich bedaure, daß der Justizminister nicht n ist, ich hätte gern gehört, ob und wie weit das Justiz— ministerium geneigt ist, beim Bundesrat in der , Richtung vorstellig zu werden. Was die Kreditbeschaffung beim städtischen Hausbesttz ausmacht, ergibt sich, wenn man sich der Schätzungen er— innert, die über die Kapitalien gemacht worden sind, welche für den
städtischen Hausbesitz in jedem Jahre gebraucht werden. Ich be⸗ grüße es, daß der Reichstag für 22 des Kleinwohnungsbaues nach Möglichkeit eintritt. P. ist jedoch ein Kapitel für sich. Ich glaube aber nicht, daß der städtische Haus- und Grundbesitz darüber erfreut ist, wenn der Kleinwohnungsbau gefördert werden soll. Der Minister hat auf eine Anfrage erwidert, daß der Staat nicht mit seinen Mitteln die Beseitigung der städtischen Kreditnot in die Hand nehmen könne. Ich glaube, wir können aber auch nicht den uͤber— lasteten Kommunen zumuten, ihre Steuerlast zu erhöhen dadurch, daß man ihnen die Aufgabe zuweist, die städtischen Kredithedürfnisse u befriedigen. Es liegt mir ein Erlaß vor, betreffend die Errichtung r . Hypothekenanstalten. Ich zweifle daran, daß dieser Erlaß Erfolg hat. Die . für eine städtische Hypotheken anstalt ist, daß Tilgungsdarlehen gegeben werden, die 70 2 des städti⸗ schen Hausbesitzes nicht übersteigen sollen. Wenn man der Hypotheken⸗ kreditnot nur durch Entschuldung beikommen will, so hat dies große Bedenken. Wer versucht hat, ein Amortisationsdarlehn zu be⸗ kommen, wird wissen, welche großen Schwierigkeiten in dieser Hin⸗ sicht beftehen. Wenn leitende Persönlichkeiten der Meinung sind, daß den Haus- und Grundbesitzern mit Amortisationshypotheken ge⸗ dient ist, und daß diese bereit sind, solche Hypotheken aufzunehmeag, dann soll man auf diesem Wege vorwärts gehen, jenen Erlaß zur Anwendung bringen und danach streben, die Schwierigkeiten aus dem Wege zu schaffen. Ich würde mich freuen, wenn der achweis er⸗ bracht werden könnte, daß der städtische Hausbesitz nicht nur gewillt, sondern auch imstande ist, Amortisationshypotheken aufzunehmen. Es ist auch die Schaffung von Hypothekenpfandbriefen empfohlen worden. Wir haben schon derartige Anstalten. Warum gibt uns die Regierung nicht die damit gemachten Erfahrungen bekannt? Es scheint mir, daß die Erfahrungen nicht zur Nachahmung anspornen. Wenn die Hypothekenbanken nicht alle Bedürfnisse des städtischen Hausbesitzes befriedigen können, dann müssen andere Institute, ge⸗ schaffen werden. Ich glaube, schließlich hängt alles ab von einem geordneten Taxwesen. Was die städtischen Hypothekenanstalten be— frifft, so habe ich eine Liste von 27 solcher Anstalten vor mir. Diese befasfen sich mit Kreditgewährung nicht nur für städtischen Haus—⸗ befitz, sondern auch für Kleinwohnungen, Einfamilienhäuser, Neubau kleiner Wohnungen, mittlerer und kleiner Häuser usw. Aus dieser Liste kann ich nicht entnehmen, daß von dem Erlaß des Ministers ergiebiger Gebrauch gemacht worden ist. Es wäre nötig, daß der Regierung Material vorgelegt würde, darüber, in welchem Umfange von dem Erlaß Gebrauch gemacht worden ist. Man will den Kom⸗ munen die Garantie überlassen. Es gehört etwas zu den Mode⸗ gepflogenheiten, den Kommunen die Uebernahme von Garantien zu⸗ zumuten. Wenn das so weiter geht, dann wird in nicht zu ferner Zeit in den Etats der Kommunen ein besonderer Posten zu finden sein: Garantieübernahme, und dieser wird nicht allzu klein sein. Man soll nicht glauben, daß darin kein Risiko liegt. Man sollte die Garantieübernahme genau so vorsichtig behandeln wie die Geldbeteili⸗ gung. Man hat nun dem städtischen Hausbesitz eine ganze Anzahl von Rezepten verschrieben, z. B. eine Hypothekarverlustpersicherung, eine Mietsverlustversiche rung. Man empfiehlt die Gründung von Garantiegenossenschaften. Glaubt man, mit diesen Rezepten wirk— lich helfen zu können? In einer Petition von Berlin⸗Friedenau wird empfohlen, bei der Feststellung der Taren mit möglichster Libe⸗
ralität zu verfahren. Wenn ich den Ministerialerlaß recht verstanden habe, so denkt er nicht an irgend welche Liberalität, sondern an eine ehrliche feste Abschätzung, und daran sollte festgehalten werden. Ich habe Ihnen die Vorschläge meiner politischen Freunde unterbreitet; als Uebergangsstadium möchte ich die Gründung von Hypothekenver⸗ mittlungsinstituten empfehlen. Warum kann sich denn nicht auch der städtische Hausbesitz organisieren, um Uebelständen entgegen— zuwirken? Wenn die Möglichkeit gegeben wird, gute Risiken von schlechten zu unterscheiden, dann wird man schon einen Schritt weiter kommen. Mit den Amortisationshypotheken sollten intensivere Ver— suche gemacht werden. Alle Maßregeln sind nur geeignet, denjenigen Hausbesitzern zu helfen, deren Belastung sich in normalen Grenzen bewegt. Auch können wir die von uns vorgeschlagenen Mittel nicht von heute auf morgen durchführen, sie werden aber dazu beitragen, nicht bloß dem städtischen Hausbesitz, sondern auch anderen Kredit— bedürftigen zu helfen.
Abg. Borchardt-⸗-Berlin (Soz.): Der Antrag Arendt wünscht Untersuchungen auf dem Gebiete des städtischen Realkredits. Wir unterstützen diesen Antrag, obwohl der Landwirtschaftsminister uns mitgeteikt hat, daß solche Untersuchungen schon seit Jahren statt— finden. Allgemein wird ja über eine Not der städtischen Grund⸗ besitzer geklagt. Darunter verstehe ich natürlich, daß. die städtischen Grundbesitzer nicht Geld genug geborgt erhalten. Gleichzeitig wird aber über eine übermäßlge Verschuldung des Grundbesitzes Klage geführt. Es ist uns eine Petition des Berliner Grundbesitzerpereins zugegangen, in welcher mitgeteilt wird, daß sich seit Jahren die städtischen Hausbesitzer in einer schwierigen Lage befinden. Auf der einen Seite heißt es also, der Haugbesitzer bekommt nicht genug Geld, auf der anderen Seite heißt es, er bekommt zuvlel Geld geborgt. Die Erklärung dieser sich anscheinend widersprechenden Tatsachen findet sich in der Unter⸗ scheidung der ersten und zweiten Hypothek. Die zweite Hypothek ist ja überhaupt ein ganz relativer Begriff, da es bei ihr im wesent— lichen auf die Höhe der ersten ankon eint. Im allgemeinen muß man als zweite Hypothek das annehmen, was über die Grenze der Mündel⸗ sicherheit hinausgeht. Wenn wir das also ins Auge fassen und von diesem Standpunkt die Frage betrachten, dann wird sie doch nicht so schwer zu lösen sein, wie es anfänglich schien. Eine Kreditnot ist eigentlich nur bei der zweiten Hypothek vorhanden, während wir bei der ersten Hypothek sogar einen Ueberschuß an Kredit hahen. Aber die Haupturlache der Kalamität liegt vor allen Dingen in der außer ordentlichen Ueberschuldung der ersten Hypothek. Wenn sich bei der Zwangsversteigerung hberausstellt, daß ein Grundstück bis 105 oo und noch mehr seines Wertes überlastet ist, so wird sich doch jeder sehr hüten, eine zweite Hypothek zu geben, weil für sie dann naturgemäß nicht mehr die nötige Sicherheit gegeben ist. Nun müssen wir uns die Frage stellen, woher diese übermäßige Be⸗ lastung bei der ersten Hypothek kommt. Zu meiner Freude haben auch der Landwirtschaftsminister und der Kollege Klocke diese Tat⸗ sache auf die Bodenspekulation zurückgeführt. Durch die Terrain⸗ spekulation sind in den Großstädten die Terrains von vornherein in einer kaum glaublichen Weise überschuldet. Als vor einigen Jahren die Ba ifirma Knauer einging, stellte es sich heraus, daß sie 40 bis 0 Millionen Passiva hatte. Man muß sich nun fragen, wie es mög⸗ lich ist, daß solche gewaltige Summen in die Hände solcher Leute kommen, Ich erinnere Sie daran, was unser verstorbener Kollege Felisch über diesen Punkt gesagt hat. Er hat uns den Mechanismus dieser. Bauunternehmungen klargelegt und stellte fest, daß die Terrainunternehmungen sich bei dem Verkauf ihrer Grundstücke nur mittellose Bauunternehmer aussuchen. Dann wird natürlich das gesamte Kaufgeld als Hypothek eingetragen. Man braucht sich also
nicht zu wundern, daß nachher die Grundstücke in dem Augenblick,
wo der Hausbesitzer sie erwirbt, schon so ungeheuerlich überlastet sind. Auch die falschen Taxen bilden sich in der Tat zu einer Kalamität ersten Ranges, zu einem wahren Betruge heraus. Aber der Kern⸗ punkt des Üebels ist doch die Terrainspekulation. Hierbei ist es sehr interessant, zu erfahren, wer diese Terrainspekulanten eigentlich sind. In den meisten Fällen erfährt man das ja nicht, weil es sehr kapital⸗ kräftige Herren und Gesellschaften sind. Aber manchmal kann man doch einen Blick in diese Verhältnisse tun, und dann findet man, daß in 24 Fällen die Deutsche Treuhandgesellschaft im Spiele steht, die aber nur eine vorgeschobene Kulisse der Deutschen Bank ist, 38 mal sindet man die Berliner Terrain und Baugesellschaft, 9 mal die Mecllen⸗ burgische Hypothekenbank und 7 mal die Rheinisch-⸗Westfälische Boden- und Kreditbank. Es befinden sich also eine große Anzahl der Banken darunter, die zu den nationalsten Instituten hier in Deutschland gehören. Als Bauunternehmer waren tätig Fleischergesellen, Friseure, Budiker u. dgl., alles mittellose, auch vom Bauen nichts verstehende Per⸗ sonen; und gerade an diese hatten sich die genannten großen Institute gewandt, um ihre Terrains los zu werden, natürlich zu dem Zweck,
daß es zur Subhastation komme, bei der dann für den eingetragenen Betrag das inzwischen viel wertvoller gewordene Grundstück mit dem Bau darauf an den ersten Besitzer zurückfällt. Hier liegt die Ur— sache für die Ueberschuldung und die Wohnungsmisere in der Groß— stadt. So zeigt sich die Vaterlandesliebe, der Patriotismus, der Gemeinsinn, der Opfermut der Kapitalisten. Wenn man aber, wie der Landwirtschaftsminister und der Abg. Klocke, mit uns zu der Er— kenntnis gelangt, daß die Terrainspekulation die Wurzel des Uebels ist, dann muß man dieser zu Leibe gehen. Der Abg Dr. Crüger hat uns eine schöne, fast eineinhalb Stunden lange Rede gehalten, aber den zusammenfassenden Gesichtspunkt habe ich bei ihm vermißt. Jeder Auswuchs, den er beschneiden will, wird sofort an einer anderen Stelle wieder nachwachsen, wenn man nicht an die Wurzel geht. Die Ausführungen des Abg. Klocke am 13. Dezember zeugen davon, daß auch er diese Erkenntnis gewonnen hat; er hat erkannt, daß die Terraingesellschaften aufkommen konnten, weil Kommunen und Staat nicht das Notwendige getan haben. Dann soll man doch jetzt endlich dazu übergehen, dann wollen wir doch eine kommunale und staatliche Bodenpolitik betreiben, d. h. die Enteignung des Grund und Bodens. Wenn man den Wohnungsbau nicht mehr als ein Geldgeschäft privater Unternehmer, sondern als eine soziale Verpflichtung an— erkennt, die zur Enteignung des Grund und Bodens mit Not— wendigkeit führen muß, dann sind diese Erörterungen sehr wertvoll gewesen. Abg. Graf von Spee (Zentr.); Der Abg. Borchardt will den Grund und Boden und die Bodenrente verstagtlichen. Er stellt sich damit auf den Boden der Lehre der sogenannten Bodenreformer. Boden reformer und Sozialdemokraten ziehen also am gleichen Strange, wenn es auch unter den Bodenrefermern Leute gibt, die es ablehnen, sozialistische Ziele zu verfolgen. Ich wollte eigentlich die Reihe der Beispiele, die Herr Wendlandt vorgeführt hat, vervollständigen. Ich werde dies jedoch entweder bei der Beratung des Etats des Ministeriums des Innern oder dann tun, wenn mein Antrag, betreffend die Ver⸗ anlagung der gärtnerischen, land⸗ und forstwirtschaftlichen Grundstücke zur Gemeindegrundsteuer, zur Beratung kommt, was hoffentlich recht bald der Fall ist. Den Nagel auf den Kopf trifft ein Ein— gesandt in der „Niederrheinischen Volkszeitung“, worin ausgeführt wird, daß der städtischen Kreditnot nur abgeholfen wird, wenn die Lasten, die der einzelne Haus- und Grundbesitzer zu tragen hat, seinem Einkommen entsprechend abgeschätzt werden. . Abg. Dr. Grunenberg Gentr.): Wenn man den Grund und Boden verstaatlichen wollte, so würde damit nichts erreicht werden, ganz besonders würden die Mieten dadurch nicht billiger werden. Ich halte sogar eine vernünftige Bodenspekulation für notwendig. Unsere jetzigen Hypothekenbanken genügen nicht, sie können das Bedürfnis nicht übersehen, außerdem wehrt sich die Regierung dagegen, mehr Hypothekenbanken zu konzessionieren. Ich habe schon einmal nachgewiesen, daß es möglich sei, die Hypotheken durch Lebensversicherungen zu tilgen. Das gilt ganz besonders für zweite Hypotheken. Wo man den Versuch gemacht hat, ist man gut gefahren. Gerade dem kleinen, Be— sitzer und kleinen Bauer gegenüber ist dieses Verfahren vorteilhaft. Das Taxwesen muß durch Schaffung von Taxämtern geordnet werden. Im übrigen schließe ich mich den Vorschlägen des Abg. Dr. Crüger an. Vie Regierung bitte ich, schnellstens Erhebungen über die Höhe der Kreditnot anzustellen. . Der Antrag Arendt wird angenommen.
Die Unterrichts kom mission hat schriftlichen Bericht über eine petition des Verbandes der größeren preußischen Land gemeinden zu Boxhagen⸗Rummelsburg um Ent!lagstung der Gemeinden mit mehr als 25 Schulstellen hinsichtlich der Volksschullasten erstattet und beantragt deren Ueberweisung an die Regierung zur Erwägung.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch ffreikons. : Wir wollen den Antrag nur zur Erwägung und nicht zur Berücksichtigung überwiesen wissen, da wir annehmen, daß die Regierung die Verhält— nisse prüfen und den jetzigen Zuschuß, wo es nötig ist, erhöhen wird.
Abg. Dr. von Campe (ul): Meiner Meinung nach kann man der Schwierigkeiten nur Herr werden durch eine Neuregelung der ganzen Verhältnisse.
Das Haus beschließt nach dem Kommissionsantrag. Hierauf werden debattelos noch die Petitionen der Tagesordnung erledigt, zu denen weder Anträge noch Wort meldungen vorliegen.
Sodann vertagt sich das Haus.
Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, 21. Januar, Vormittags 11 Uhr. (Dritte Lesung des Moorschutzgesetzes; zweite Lesung des Etats: kleinere Etats und Etat der landwirt schaftlichen Verwaltung.)
Nr. 3 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 10. Januar 1915 hat folgenden Inhalt: Konsulatwesen: Entlassung; Exequaturerteilung. Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende ezember ß Militärwesen: Abänderung des Verzeichnisses der den Militäranwärtern usw. im Reichsdienst vorhehaltenen Stellen. Versicherungswesen: Be⸗ kanntmachung über die Nachweise von Bauarbeiten außerhalb eines gewerbsmäßigen Baubetriebs. Zoll⸗ und Steuerwesen: Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Türkei.
Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat folgende Quarantäne verfügungen erlassen:
Die für die Herkünfte von Lampsak angeordnete ärztliche Untersuchung ist aufgehoben.
Die Konstantinopel und den Küstenstrich zwischen Haidar Pacha und Boz⸗Bouroun, diese beiden Häfen ein⸗ geschlossen, verlassenden Dampfer und Segelschiffe, welche seit sieben Tagen einen Cholerafall nicht an Bord gehabt haben, unterliegen sowohl bei der Abfahrt als auch bei der Ankunft in jedem türkischen Hafen, wo sich ein Sanitätsarzt befindet, einer ärztlichen Untersuchung.
Schiffe, welche Auswanderer oder ähnliche Menschenmassen an Bord haben, bleiben den seither gültigen Bestimmungen unter⸗ worfen.
Aegypten.
Der Internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat be⸗ schlossen, das Cholerareglement gegen Herkünfte aus Zanjibar, Lattaquis, Alexandrette sowig von dem Kü stengebiet zwischen Alexandrette und Arsous nicht mehr anzuwenden. (Vergl. R. Anz.“ vom. 28. Augustz w. I / Nr. 205, 37. September v. J., Nr. 231, 25. Oktober v. J., Nr. 2606, und 28. November v. J., Nr. 283)
Der Internationale Gesundheitzrat in Alexandrien hat he— schlossen, das Pestreglement gegen Herkünfte aus Moulmein nicht mehr anzuwenden. (Vgl. „Reichtzanzeiger“ vom 19. De— zember 1911, Nr. 298.)
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(Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)
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Komitate (K.) Stuhlbezirke (St.) Munizipalstädte ( Y.)
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36 . 1 secz), Stadt Fehsrtem⸗
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R 234 ö ea K. Gran (Esztergom), ua H . Küstenland ab (Györ), Komorn änlak. Modos, Groß 1 Tirol Komärom), M. Györ, eeskerek (Nagybeeskereß), 2 Kom rom anesoba, Stadt Nagy⸗
ö . . ] 96 1 1 6 * 1. 9 31 ; J zecskerek, M. Pancsopa . ö 7 U K. Ung, St. Homonn / Mezölaborez;, Szinna, Sit ᷣropkõ St Bodrogköz, Gälszöes, Nagymihül v,. Särotpatak, ; Satoraliauihely Sze⸗ K. Hajdu, M. Debreczin Gn, n s. ö eenin 3. . Stadt Sätoraljaujhely. X. Deves . . St. Czelldsmölk, Felsöör . ͤ Günt (Köszeg), Namet X. Jäsz⸗Nagykun⸗Szolnok . K. Kleinkokel (Kis⸗Kükülls), , Großkotel (Nagy⸗Küküllöj . Städte Köszeg, Szom— K. Klausen hurg (Kolozs), M. ö a,,
Klausenburg (Kolozobar) 3
St. Bega, Boksänbaänya . 8 6 Facsäd, Karänsebes, Lugos, Maros, Temes, Städte Karansebes, Lugos ö St. Bozoples, Jam, Ora— diezabanya, Orsoba, Re⸗ siezabãanya, Teregova,
Ujmoldopa
K. Gömör (8 Kis— Sohl (Z6lyom)
Mähren
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M lesien
thely, Paesa, Japoleia, Zalaeger Zalaszentgröt, ZZalaegerszeg
St. Alsölendda, Csqktor⸗ nya, Letenye, Nagykantzsa, Noa. Perlak, Stadt Groß⸗ kanizsa (Nagykantzsa) ..
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Dalmatien .. en . K. Maros-Torda. Udvar—
hely. M. Maros⸗Vafarhely Wh sel burg (Mosom,, Dedenburg (Sopron), Mi. . K. Neograd (Nögräd) ... St in le ] ö 6 Assd, Bia, Gödölls kö K Boros sehes, Maria . . 2 mhh
radna J 7 best, Eendn Tachhalimägry , HJ 1 . 23 2 — St, Alsodabas, Kispest, . . ,, Mon , Rr tears. ö K. Agram (Zägräb), M. feve, Stab Ita e vror s), Zägrab , Czegld, M. Kecgkemèt
b. Ungarn.
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K. Lika⸗Krbava
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