1913 / 20 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Jan 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Grundstück im Interesse der Allgemeinheit. Leider ist diese Auf— klärung noch nicht in die großen Massen der Bevölkerung vorge— drungen. Wie Herr v. Heydebrandt einmal sagte, fehlt die Auf— klärung darüber, daß die deutliche Landwirtschaft nachgewiesenermaßen große Opfer bringt in schlechten Jahren, um ihrer Pflicht, die sie der Gesamtheit (egenüber hat, zu genügen. Wenn das Bestreben, eine Rente herauszuwirtschaften, allein maßgebend gewesen wäre, so wäre die heimische Landwirtschaft heute noch meilenweit von den Leistungen entfernt, die sie volbringt. Wenn das unbestritten ist, so möchte ich ein Beispiel aus meiner Heimat Ostprenßen anfübren. Als vor zwei Jahren ein erheblicher Futtermangel sich bemerkbar machte, haben die ostpreußischen Land⸗ wirtschaftskammern in ihren sämtlichen Amtsblättern einen Aufruf an die ostpreußischen Landwirte erlassen, der ungefähr folgenden In⸗ halt hatte: Laßt Euch nicht verleiten, infolge des Futtermangels einen Teil Eures Viehs abzuschaffen; sucht mit allen Mitteln dieses Vieh zu erhalten, damit wir unsere Pflicht, den Staat bezw. seine Bevölkerung mit dem nötigen Fleisch zu versorgen, auch in Zukunft erfüllen können. Die Ausführungen des sozialdemokratischen Redners waren durch die Er—⸗ kenntnis veranlaßt, daß der Besitz einer eigenen Scholle der beste Schutz egen die revolutionären Bestrebungen ist. Wer auf revolutionärem Boden steht, kann auch aus diesem Grunde nicht die Bedeutung der Entschuldungsfrage anerkennen. Das ist auch der Grund, weswegen die sozialdemoktatische Politik auf dem Lande glänzendes Fiasko erlebt hat. Zur Verhütung der Weiterverschuldung muß die all gemeine Forderung aufgestellt werden, daß der Uebernehmer der Scholle im Augenblick der Uebernahme in seinen Schuldverhältnissen relativ nicht ungünstiger dasteht wie sein Vorgänger in der Zeit der Ueber nahme. Wenn z. B. der Grundbesitz des Vaters um ) verschuldet war, als er ihn übernahm, so kann der übernehmende Erbe es eben— falls nicht höher verschulden. Der Grund und Boden erleidet natürlich eine Wertvermehrung. Wir haben im Zuwachessteuergesetz den Wertzuwachs auf 2 pro Jahr eingeschätzt. Das würde bei einer Besitzdauer von 35 Jahren eine Wertvermehrung von 70 bedeuten. Durch die Wertvermehrung wird aber die Amortisation der Schuld erleichtert. In welchem Maße soll nun innerhalb einer Generation die Schuld amorttsiert werden? Hier muß man berücksichtigen, daß selbstverständlich die Verschuldung des Grundbesitz's auch wachen kann trotz der Wertvermehrung. Darüber besteht kein Zweifel. Die zu⸗ künstige Generation würde in diesem Fall also höher verschuldet sein. Jährlich wechseln 2, * oe aller Grundstücke den Besitzer. Wenn man annimmt, daß z der Schuld innerhalb einer Generation amor— tisiert werden kann, so würde ein großer Teil der kleinen Grund— besitzer der Scholle erhalten bleiben. Es liegt durchaus im Bereiche des Möglichen, daß der zebnte Teil derjenigen Besitzer, die heute ihre Scholle veräußern, durch das vorgeschlagene Entschuldungäverfahren ihre Scholle behalten können. Wenn man annimmt, daß jährlich 120 000 Besitzer in Preußen ihren Besitz veräußern, so würden also 12000 Menschen jährlich der Scholle erhalten werden. Das ist doch ein praktischer Erfolg. Es muß die Aufgabe des Staates sein, die—⸗ jenigen Mittel und Maßnahmen zu unterstützen, welche die Ent— schuldung erstreben wollen. Wir stimmen dem Generallandschafts— direktor Dr. Kapp in Königsberg bei, der vorgeschlagen hat, daß die Hypothekeninstitute mit der Lebensversicherung in Verbindung ge— bracht werden. Dadurch würde die Frage des Entschuldungs—⸗ kredits gelöst werden. Zur Entschuldung führen allerdings mehrere Wege, aber der billigere Weg ist die Amortisation. Das ist auch für die ostpreußische Landschaft maßgebend gewesen. In dem Bestreben, ein Entschuldungsperfahren zu suchen, das dem kleinen Besitz zugute kommen sollte, hat sich die ostpreußische Land— schaft entschlossen, durch eine ständige Amortisation die Entschuldung zu erreichen. Leider hat die Regierung Bedingungen daran ge— knüpft, die den ganzen Wert des Verfahrens illusorsch machen. Es ist Aufgabe des Staats, die Institute zu unterstützen, welche die Entschuldung fördern. Bei Gelegenheit der Fleischdebatte hat auch der Ministerpräsident betont, daß es Pflicht der Regierung sei, jedes Mittel, das imstande sein könne, weite Teile der Bevölkerung der Scholle zu erhalten, zu unterstützen. Ich hoffe, daß die Regierung auch das Mittel der Entschuldung unterstützen wird. Die innere Kolonisation und die Entschuldung werden eine notwendige Ergänzung der von Bismarck eingeleiteten Wirtschafts— politik sein. Die Frage der inneren Kolonisation ist daher ganz un— trennbar von der Entschuldungsfrage.

Abg. Graf von Spee Gentr.): Die von der Regierung ge— troffenen Maßnahmen gegen die ungeheure Steigerung der Fleisch preise halten wir nur bis zum 1. April 1914 für notwendig, da wir ja bis dahin wieder normale Fleischpreise haben werden. Die Klein⸗ bauern würden sich zu einer Vergrößerung ihrer Schweinehaltung

anderes verfolgen, als rein sozialdemokratische Ziele.

herbeilassen, wenn ihnen Garantie dafür gegeben würde, daß sie genügend Ahnehmer finden. Daß die sozialen Verhältnisse auf den Lande un— gesunder seien als in der Stadt, trifft doch nicht zu. Die Miß⸗ handlung der Landarbeiter verurteilen wir auf das entschiedenste. Aber Mißhandlungen werden auch in Ihrem Zukunftsstaate vor— kommen. Mit der Frage der Steuerbelastung des Grundbesitzes werden wir uns ja noch genauer beim Etat des Ministeriums des Innern zu beschäftigen haben. Die Bonitierung der Grundstücke, d. h. die Feststellung des Grundstückswerts durch die in verschiedene Klassen eingeteilte Bonität, muß einer Revision unterzogen werden, und es muß dann durch Gesetz vorgeschrieben werden, daß die Besteuerung einen gewissen Prozentsatz des katastralen Reinertrages nicht überschreiten darf. Auf diese Weise kämen wir von der will— kürlichen Besteuerung zu einer gerechten und richtigen Be⸗ steuerung. In der landwirtschaftlichen Hochschule ist ein Zimmer den Bodenreformern zur Abhaltung eines Seminars überlassen worden, daran haben auch Schüler der landwirtschaftlichen Hochschule teil— enommen. Nachdem die Sozialdemokraten erklärt haben, daß die zodenreformerischen Bestrebungen ihren eigenen Zielen entsprechen, wird der Minister wohl Veranlassung haben sich mit dieser Sache zu beschäftigen. Der Bodenreformer Adolf Damaschke vertritt in einem Artikel die Theorie, daß der Grund und Boden und auch die durch die Arbeit des einzelnen entstandene Grundrente dem Volksganzen gehören müsse. Was sind das für Grundsätze! Es wächst doch nichts allein, sondern es muß dafür gearbeitet werden. Das sind sozialdemokratische Theorien. Es muß einmal festgestellt werden, daß die Bodenreformer nichts . Die „Geschichte der Nationalökonomie“ von Damaschke hat leider im Volke eine große Verbreitung gefunden. Nach den darin enthaltenen Grundsätzen kann ich nur sagen: videant consules!

Um 47M Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung des landwirtschaftlichen Etats auf Donnerstag, 11 Uhr (außerdem Gestütetat).

Statistik und Volkswirtschaft.

Zuckergewinnung, besteuerung, -verbrauch und ausfuhr in Deutschland im Jahre 1911112.

Nach der im 4. „Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reichs“, Jahrgang 1912, veröffentlichten Statistik der Zuckergewinnung und Pbesteuerung find im Betriebsjahre 1911512 (J. September 151! bis 31. August 1912) 342 Fabriken mit Rübenverarbeitung (im Vor— jahr 54 Fabriken) in Betrieb gewesen. Ferner haben 31 Raffinerien gegenüber 35 im Vorjahr gearbeitet. Die Zahl der Melasseentzucke⸗ rungsanstalten betrug wie seit Jahren 6. In diesen 379 Betriebs⸗ anstalten wurden im ganzen 1 497723 t Zucker gewonnen dalle Erzeugnisse auf Rohzucker umgerechnet), im Vorjahre 2589 869 t.

In den rübenverarbeitenden Fabriken wurden in 28 528 zwölf— stündigen Arbeitsschichten 9060 576 t Rüben verarbeitet, mithin in einer Arbeitsschicht 318 t, während im Betriebsjahre 1910,11 in 49 304 Arbeitsschichten 15 748981 t, mithin in einer Arbeitsschicht 319 t verarbeitet worden waren.

Die verarbeiteten Rüben wurden auf 504 740 ha (1910/11 auf 477 9090 ha) geerntet. Der Preis der angetauften Rüben berechnet sich im Durchschnitt auf 251 (1910,11 auf 2,25 !) für 1' dx.

Die Rübenernte des Jahres 1911 muß als eine Mißernte be⸗ zeichnet werden. Der Durchschnittsertrag auf 1 ha betrug nur 180 Rüben, im Vorjahr 330 42. Aus 1 dz Rüben wurden durchschnittlich 15,54 kg Rohzucker gewonnen, während das Vorj ihr 15,96 Kg ergab. Zur Herstellung von 1 kg Zucker waren durchschnittlich 6,44 kg Rüben gegenüber 627 kg im Vorjahr erforderlich.

Von inlaändischem Zucker sind in Rohzuckerwert 1 242 952 t, von ausländischem 1327 t in den freien Verkehr übergegangen, gegen 138821971 und 1728 t im vorausgegangenen Betriebsjahre. Der gesamte Abgabenertrag belief sich an Verbrauchsabgabe abzüglich der Steuervergütungen auf 156 549 000 „6, an Zoll auf 277 000 (6 gegen 173 263 000 und 332 000 S im Vorjahre.

Auf den Kopf der Bevölkerung betrug der Verbrauch in Verbrauchszucker 16,89 kg (1910,11: 19, 00 kg).

Die Ausfuhr in Rohzuckerwert ist von 1116535 t im Vorjahr auf 278 976 t im Betriebsjahr 1911/12 gesunken. Davon entfielen auf Rohzucker 21 S863 t und auf Verbrauchszucker 231 400 t, während im Vorjahre 546 281 t Roh⸗ und 513 228 6. Verbrauchszucker ausge⸗ führt worden waren. Der Hauptabnehmer blieb wie bisher Groß— britannien mit 10096 t Roh- und 119 296 t Verbrauchszucker.

Ein und Ausfuhr von Zucker vom 1. bis 10. Januar 1913 und im Betriebsjahr 1912113, beginnend mit 1. September.

Gattung des Zuckers

Einfuhr Ausfuhr

im Spezialhandel im Spezlalhandel

10. Januar

1. Sept. 1911 bis 10. Januar 1912

1. Sept. 1911 bis 10. Januar 1912

1. Sept. 1912

bis

10. Januar

1. bis 10. Januar 1913

1. bis ö

10. Januar

4z rein

Verbrauchszucker, raffinierter und dem raffinierten gleichgestellter Zucker (176 asi) Rohrzucker 76 a)

el nngehe n,, Platten⸗, Stangen und Würfelzucker (1760) gemahlener Melis (1764) ..... Stücken und Krümelzucker (1766)

emahlene Raffinade (176)

Hr , g, . k ; Kandis (i76h .... anderer e ,,, J Rohrzucker, roher, fester und flüssiger (176) davon Verede ungsverkehr Rübenzucker, roher, fester und flüssiger (1761) dabon Veredelungsverkehr anderer fester und flüssiger Zucker (flüͤssige Raffinade des Invertzuckersirups usw.) (176m) . davon Veredelungsverlehr ..... Füllmassen und Zuckerabläufe (Sirup, Melasse), Melassekraft⸗ futter; Rübensaft, . J davon Veredelungsverkehr ......

Zuckerhaltige Waren unter steueramtlicher Aufsicht: a Menge bes darin enthaltenen Zuckers.

Berlin, den 23. Januar 1913.

2 , , , e .

laß loo

b ba7

I80 775 6016 ö

I 678 675 9.

87 740 989 51d

237278 16h 523 135 555 665 830 68956 1412 8999 2714 n

230 740

——

2794 1886

2967 1220

2 3

5 925

31 631 123 09

Kaiserliches Statistisches Amt.

Delbrück.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern u san men; gestellten Nachrichten für Handel, In du strie und Landwirtschaft“ ).

Winke für Gläubiger bei Einziehung von Forderungen in Ungarn.“)

Auf Grund von Uiteilen deutscher Gerichte können Forderungen in Ungarn zwangsweise nicht eingetrieben werden.

Das Kaiserliche Generalkonsulat ist auf Antrag und im Interesse deutscher Reichsangehöriger bereit, die gütliche Regelung von Forde⸗ rungen zu vermitteln.

Für die Vermittlung ist die im Konsulatsgebührengesetze vom 17. Mat 1910, Tarif Nr. 16, festgesetzte Gebühr don 3 S zu zahlen; die ferner zu erstattenden Auslagen betragen etwa 1 6. Einen Zwang kann das Generalkonsulat auf den Schuldner nicht ausüben; falls die Schritte des Generalkonsulats ohne Erfolg bleiben, können die Forderungsansprüche nur auf gerichtlichem Wege weiterverfolgt werden. In diesem Falle ist das Kaiserllche Generalkonsulat bereit, einen Advokaten zu benennen.

Eine gesetzliche Gebührenordnung für Gerichte und Anwälte be— steht in Ungarn nicht. Die Anwaltskosten zerfallen in gerichtliche und außergerichtliche. Unter gerichtlichen Kosten sind außer den Gebühren des Anwalts für seine im Prozesse geleistete Tätigkeit auch die Ge— richtskosten zu verstehen, die von dem Anwalt in Form von Stempel, Sachverständigengebühren usw. dem Gericht im voraus zu erstatten sind. Die gerichtlichen Prozeßkosten, darunter auch die Anwalts gebühren, werden je nach der Höhe des Klageobjekts, der Anzahl der Termine, dem Umfang der advokatorischen Tätigkeit vom Gericht im Urteil in einer Gesamtsumme festgesetzt. Das Gericht verfügt im Urteile, wer die Prozeßkosten zu tragen hat. Die gerichtlichen Kosten werden durchweg der verurteilten Partei auferlegt. Falls die gericht— lichen Anwaltskosten von dem Schuldner nicht eingetrieben werden können, ist der Auftraggeber zur Erstattung dieser Kosten an seinen Anwalt verpflichtet.

Die außergerichtlichen Kosten und Auslagen des beauftragten An— walts wie Vergütung für Korrespondenz, für Beschleunigungsanträge, mündliche Verhandlungen mit der Gegenpartei, Portokosten, Droschken— gelder und dergleichen, hat stets und in allen Fällen der Auftrag— geber selbst zu tragen.

Mit Rüͤcksicht darauf, daß ein Kosten⸗ und Gebührengesetz fehlt, empfiehlt es sich, mit dem beauftragten Advokaten über die von ihm zu liquidierenden Kosten im voraus eine Vereinbarung zu treffen.

Da die Gerichtekosten vom Anwalt vorgestreckt werden müssen, pflegen die Anwälte von dem Auftraggeber einen Kostenvorschuß ein— zufordern.

Bei Forderungen bis zu 40 Kronen hat der Kläger, auch im obsiegenden Falle, sowohl die gerichtlichen wie die außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen. Da diese Kosten bei kleinen Klageobjekten den Schuldbetrag übersteigen, kann in solchen Fällen die Beschreitung des Klagewegs nicht angeraten werden.

Klagen wegen Forderungen bis 1000 Kronen sind im allgemeinen vor dem Bezirkegerichte, wegen höherer Beträge vor dem Gerichtshof anzubringen. Das Prozeßverfahren ist in Ungarn erfahrungsdemäß ziemlich langwierig, die vollständige Durchführung eines Proztsses ist oft vor Jahresfrist oder darüber hinaus nicht zu erreichen.

Wird mit dem Beklagten ein gerichtlicher Vergleich auf Bezahlung der Klageforderung in Raten abgeschlossen und hält der Schuldner eine Rate nicht ein, so ist der ganze Betrag auf Grund des gericht

gleichssumme ein rechtskräftiges Urteil erbracht worden.

dem Gerichtshof anzustrengen. Das wechselgerichtliche Verfahren ist noch vor Erlangung eines Urteils Exekution zur vorläufigen Sicher—= stellung des Klageobjekts gegen den Schuldner zu beantragen und durchzuführen. Das wechselgerichtliche Verfahren kann nur auf Grund

einer Tratte) in Anspruch genommen werden. Verfahren fallen auch bei Objekten unter 10 Kronen alle gerichtlich festgesetzten Kosten zu Lasten des verurteilten Schuldners.

Bezüglich der im Exekutionsverfahren entstehenden Kosten gilt im

hat die Kosten des Rechtsanwalts der Auftraggeber zu tragen.

vollständig unberührt bleiben.

Staatsbeamten kann das Wohnurgtgeld nicht gepfändet werden. Bei Privatbeamten und Vertretern fremder Fümen, die kein fesles Ge— halt, sondern nur Nutzanteil, Tantieme und dergleichen beziehen,

Privatbeamten. notwendige Mobiliar kann nicht gepfändet werden.

wenn diese in der ungarischen Amtssprache abgefaßt sind und den vorgeschriebenen Formalitäten entsprechen. Stempelung der Eingaben zieht Geldstrafen nach sich. Falls es notwendig werden sollte, gegen Anzeige an die zuständige Advokatenkammer eventuell durch Vermitt—

lung des Kaiserlichen Generalkonsulats gerichtet werden. Die Kosten einer unbegründeten Beschwerde werden schwerdeführer auferlegt. ; (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Budapest.)

dem Be⸗

Frankreich.

zollfreier Zulassung. Nach der Bestimmung in Nr. 4 Ned Zolltarifs kann zur Verwendung als Nahrungsmittel nicht geeignetes Eigelb zollfrei zugelassen werden, wenn es zubor auf Kosten der Ein⸗ bringer nach dem durch die Verwaltnng vorgeschriebenen Verfahren vergällt ist. Bisher konnte die Vergällung durch Zusatz von Johem

bewirkt werden. Da die ausschließliche Zulassung dieses Ver gällungsmittels in einzelnen Gewerbezweigen Mißstände gezeitigt hat, so haben die zuständigen Ministerien gestattet, daß auch Mirban l it Verhältnis von 400 g auf 100 kg Eigelb zur Vergällung zugela sen werden kann. Bei der Prüfung dieser Frage hat sich herausgestellt, . einzelne Gewerhetrelbende unter der Bezeichnung Eigelb, (Zollsatz! hezw. 6 Frank für 190 kg) für gewerbliche Zwecke bestimmte, zum Genuß ungeeignete Erzeugnisse vorgeführt haben, deren Vergãllung aus technischen Gründen nicht möglich war. Um zu verhindern, daß derartige Erzeugnisse mißbräuchlich zu Nährzwecken verwendet werden, ist bestimmt worden, daß ihre Beförderung vom Zollamt nae 9 Gewerbsanstalten, wo sie verwendet werden sollen, unter Begleitsche . kontrolle vor sich geht. Bei Erzeugnissen, deren Verwendung zu . werblichen Zwecken auf diese Weise nachgewiesen wird, kann von . chemischen Üntersuchung abgesehen werden, vorausgesketzt, daß in ‚. Anmeldung die Bestimmung der Ware ausdrücklich angegeben ist. . allen anderen Fällen ist bei Eigelb, das zur Verzollung ane mn . wird, anzunehmen, daß es zu Nährzwecken dienen soll. Es muß,; ö halb durch chemische Untersuchung festgestellt werden, ob das ECige

keinerlei schädliche Stoffe enthält. (Annales des douanes.)

) Spätestens am J1. September 1914 tritt in Ungarn die nene Prozeßordnung in Kraft.

lichen Vergleichs ebenso vollstreckbar, als wäre in der Höhe der Ver— Wechselklagen sind ohne Rücksicht auf die Höhe des Objekts vor

verhältnismäßig rascher und bietet im Streitfalle die Möglichkeit, .

eines vom Schuldner unterschriebenen Wechsels (nicht aber auf Grund . Im wechselg richtlichen

allgemeinen dasselbe wie bezüglich der Prozeßkosten. Werden Zwang vollstreckungen für Schuldbeträge unter 100 Kronen durchgeführt, so

Von dem Gehalt eines Angestellten ist bloß ein Drittel pfänd, bar; jedoch müssen jährlich 2060 Kronen zugunsten des Schuldners

Bei Privatheamten ist auch das Wohnungtgeld pfändbar, bei

unterstehen diese Bezüge denselben Regeln wie das feste Gehalt des Batz für die eigene Person und die Familie des Schuldners? Die ungarlschen Gerichte berücksichtigen Eingaben nur dann, Dle nicht entsprechende

einen beauftragten Advokaten Beschwerde zu führen, so kann eine ausführlich begründete

Förmlichkeiten bei der Einfuhr von Eigelb behufs

Kampferöl im Verhältnis von 2 b. S. des Gewichts des Eigelbs

Argentinische Republik.

Aenderung der Vorschriften über die Einfubr von pharmazentischen Erzeugntffen, Mineralwäfsern usw. Durch ein Dekret des Präsidenten der Republik vom 7. November 1912 ist, der Artikel 75 des Ausführungedekrets zu dem Gesetze Nr. 1687 vom 11. Seytemher 1906, wie solgt, geändert worden: Inländische oder ausländische medizinische Spezialitäten oder die sog spezifiichen Heilmittel, zum inneren oder äußeren Ge⸗ brauche, dürfen nar mit besonderer Genehmigung des Landes gesunzheitsdepartements in Argentinien verkauft werden; ohne die Henehmigung werden sie als Geheimmsttel angesehen, deren Ver⸗ kauf verboten ist. Dagegen dürfen die Mineralwässer von bekannter Zusammensetzung von den argentinischen Zollämtern ohne vorherige Untersuchung zugelassen werden, sofern dis Beteiligten nachweislich die Genehmigung zum Verkauf beim argentinischen Gefundheits— departement eingeholt haben und ferner nachweisen, daß die Unter⸗ suchungen im Ursprungslande von hervorragenden Chemikern vor— genommen und diese Untersuchungen auch von den Gesundheitsbehsrden des betreffenden Landes anerkannt find. Die Unterschriften der Chemiker müssen bon dem argentinischen Konsulat und dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten beglaubigt sein.

In gleicher Weise ist auch die Veröffentlichung von Ankündigungen verboten, worin Spezialitäten angepriesen werden, deren Verkauf nicht genehmigt worden ist. (Boletin oficial.)

Absatz gelegenheit für Kartoffeln in der Süd— afrikanischen Union.

Der landwirtschaftliche Sachverständige bei dem Kaiserlichen

Generallonsulat in Kapstadt berichtet am 14. Dezember v. J.:! . Wegen der großen, langen, anhaltenden Dürre und der totalen Mißernte in Kartoffeln n die Preise darin in einem bedeutenden Teil Süpbafrikas so hoch, daß sich ausnahmsweife nicht nur für Saat kartoffeln, sondern auch für kartoffeln die Ausfuhr vor Deutschland hierher gut bezahlt machen müßte. Das Saatfartoffel geschäft ist für dieses Jahr schon fast beendet. Für den süd afrikanischen Markt kommen nur die beiden Sorten „Früb Rosen (early roses) und „up to date“ in Betracht, welche ö in Deutschland in bedeutendem Um fange angebaut

Es ist anzunehmen, daß der Mangel an Eßkartoffeln in Südafrika noch längere Zeit andauern wird und hon der schnellen, achgemäßen Lieferung der ersten Sendungen wird es abhängen, ob sich ein Absatz in größerem Stile hierher entwickeln läßt Es kommt hauptsächlich darauf an, daß die Kartoffeln sachgemäß in Eßkartoffeln ausgelefen sind, daß sie trocken und gesund sind, insbesondere auch frei von Schwarzbeinigkeit, welche sich bei französischen Kartoffeln in diesem Jahre zeigt, und daß die Ver— packung richtig ist. Ueber die Art der für die Verpackung in Betracht sommenden Kisten sind die Hamburger Ilgenten der hiesigen Firmen nformiert. Auf die Wichtigkeit der Beifügung korrekt abgefaßter zertifikate ist schon früher hingewiesen.

Win ke für Gläubiger bei Konkursen in Aegyten. ö Konkurserklärungen in Aegyten müssen nach gesetzlicher . timmung die Gläubiger, soweit sie bekannt sind, außer den Veröffentlichungen in den Zeitungen auch durch schriftliche Mit- tellungen der Gerichtsschreiberei des Gemischten Gerichts in Kenntnis gesetzt und zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert werden. Etwa im Laufe des Verfahrens noch ermittelte Gläubiger werden dann in der Regel von dem Konkursverwalter (sy ndic) benachrichtigt. Die Anmeldung der Forderungen hat feilen der am Srte des Gerichts ansässigen Gläubiger innerhalb 20 Tagen nach der pörhin rwähnten Veröffentlichung zu erfolgen; für die u. a. in Deutschland vobnhaften Gläubiger ist diese Frist um 180 Tage verlängert Praktisch kann die Anmeldung noch immer erfolgen, solange das Ve sakren nicht abgeschlossen ist. Es ist aber zweckmäßig, daß die An⸗ meldung stets unverzüglich bewirkt wird.

Die Anmeldung der Forderungen hat zu erfolgen entweder bei Im Verwalter der Konkurzmasse ssrndie)“ oder bet der Gerichts. schreiberet (Ms richten an: Monsier je Greffier en Chef du Tri- buna] Mixte)

Eine besondere Form oder eine Beglaubigung ist für die An— neldung der Form nicht vorgeschrieben. Es genügt ein einfacher . französischer oder italien ischer Sprache, dem alle Belege und Beweisstücke beizufügen sind. Es empfiehlt sich, für die Gläubiger bersammlungen einen Vertreter zu stellen; dieser braucht nicht Rechts—⸗ berständiger zu sein.

Das Konkursverfahren endigt, wenn es nicht aufgehoben oder mangels einer Aktivmasse geschlossen wird, entweder mit einem Feilungs verfahren oder mit einem concord judiciaire. Bei dem deslunggperfahren werden nur diejenigen Gläubiger berücksichtigt, welche ihre Forderungen rechtzeitig angemeldet oder im Falle ver— bäteter Anmeldung ihre nachträgliche Zulassung im Klagewege er— pirkt haben. Das concorqdaf jucliciaiße kann? nur durch Zustim nung von wenigstens der Hälfte der Gläubiger, die drei Viertel der Pore rungen vertreten, zustande kommen; es bedarf der gerichtlichen Jestätigung und ist alsdann für alle Gläubiger bindend. sp Schuldner, welche ohne eigene Verschulden in Zahlungs— iwie rig leiten geraten sind und ihren guten Glauben beweisen, können ei Gericht innerhalb 14 Tagen nach der Zahlungseinstellung ein Fncordat bréventif nachsuchen und dadurch die Konkurserklärung zbwenden. Die Benachrichtigung der ausländischen Gläubiger erfolgt duich die Gerichtsschreiberei. Es wird empfohlen, die Forderung un pen glich anzumelden und sich in den Gläubigerversammlungen ver neten zu lassen. Im übrigen ist das Verfahren ähnlich wie bein. rg, züudiciaire; das concordat préventif bedarf der gericht— en Te stẽtiong und ist dann für alle Gläubiger bindend. Für die inllung der Konkordatsbedingungen muß der Schuldner genügende Sicherheiten stellen.

. Außergerichtliche Vergleiche sind für solche Gläubiger, die ihnen nicht zugestimnmt haben, nicht binbend. ; . (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Alexandrien.)

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 22. Januar 1913: Ruhrrebler Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen 33117 17 136

Gestellt .. Nicht gestellt

z . Nach einer durch W. T. B.“ übermittelten Meldung der Wankfurter . aus New Jork übernahmen die Bankfirmen garten u. Co. und Salomon u. Go. sechs Misltionen Dollars in pee zentige Noten der Agricultural Credit Co., die nz wurde, um Farmern die Anschaffung von landwirtschaft⸗ n Maschinen durch Diskontierung von Wechseln zu ermöglichen. . wird der „Frankfurter Zeitung gemeldet, daß die Stadt mw Merk die Emission einer Anleihe in Höhe von 70 Millsonen ollars beabsichtigt. ? Der eff hterat der Bayerischen Notenbank beschloß ö. Meldung des . W. T. B. aut München, der Generalversamm⸗ tel nach entsprechenden Abschrelbungen für das Jahr 1912 die Ver— . einer Dividende von 12069 (gegen 100, im Vorjahre) vorzu⸗ neuer = In Paris haben laut Meldung des W. T. B. aus Berltn sälerdings Besprechungen zwischen ' den an rkischen Ge⸗—

in sti uten stattgefunden. Die Verhandlungen haben zu konkreten Verschlägen an die türkische Regierung geführt, durch die die Bedürf⸗ nisse der laufenden Staais verwaltung gedeckt werden sollen. Dle Mitwirkung einer englischen Grupve üt in Aussicht genommen.

. Laut Meldung des ‚W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Luxemburgischen. Prince Henrt-Gisenbahn in der zweiten Januardekade 1913. 256 440 Fr., gegen das Vorjahr mehr

6 416 Fr.

Fonds⸗ und Aktienbörse.

Berlin, 23. Januor. Obwehl bei Beginn von auswärts in— folge von Meldungen über den Friedensabschluß günstige Börsen— notierungen vorlagen, eröffnete die Börse dennoch in schwächerer Haltung. Auf den meisten Gehieten neigten die Kurse zur Schwäche, hauptsachlich infolge von Realisatisnen, die infolge der gestrigen Steigerung vorgenommen wurden. Die Zurückhaltung blieb auch im weiteren Verlaufe bestehen, und die Börse vermochte sich von ihrer Schwäche um so weniger frei zu machen, als die schon gestern zum Durchbruch gekommene Matligkeit des Schiff⸗ fahrtsattienmarkts, besonders der Hamburg⸗Amerifa⸗Aktien, anscheinend unter der Nachwirkung des Diwwidendenborschlages noch mehr zur Beltung kam. Im ibrigen wurde die Börseks durch die üstzn nr liquidation in Anspruch genommen. Ultimogeld bedang etwa 5a Go. Der Privatdiskont notierte 43 0/0.

Berliner Warenberichte.

Berlin, den 23. Januar. Produkten markt. Die amtlich rmitielten Preise waren (ver 1000 Kg) in Mark: Weizen inländischer 133 00– 196, 9) ab Bahn, Norinalgewicht 755 9 209,50 bis 219,00. Abnahme im Mai, do. 210,50 211,90 Abnahme im Juli. Fester.

„Roggen, inländischer 169, 09 169 50 ab Bahn, Normalgewicht [12 g 173,5. —4 74,5 Abnahme im Mat. Fester.

Hafer, inländischer fein 187,00 2090, 06, mittel 170, 00 186, 00 ab, Bahn und ab Kahn, Normalgewicht 5h g 172 50— 172335 bis 2,00 Abnahme im Maj. Still.

Mais, runder 4,09 = 156,00 ab Kahn, amerikan. Mixed 163, 00 bis 165,00 ab Kahn. Still.

Weizenmehl (per 100 Eg) ab Bahn und Speicher Nr. 0 24,00 –28,00. Ruhig.

Roggenmehl sper 100 Kæ) ab Bahn und Speicher Nr. 0 und 1 21,19 23,19, do. 21,560 =, 65 Abnahme im Mai. Ruhig.

Rüböl für 1900 kg mit Faß 665 50 Hö, 0 5,60 Abnahme im laufenden Monat, do. 63, 20 Geld Abnahme im Mai. Behauptet.

; Berlin, 22. Januar. Marktpreise nach Ermittlungen des Töniglichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelzentner für: Weizen, gute Sorte *) 19, 70⸗ , 19,64 Sä,. Weizen, Mittel orte f) 19,568 ci, 19,52 6. Weinen, geringe Sorte ) 19 46 , 1240 „6. = Roggen, gute Sorte f) 16,95 S, 16,90 66. Roggen, Mittelsorte ) S6, 6. Roggen, geringe Solstte r) M6, . 6. Futtergerste, gute Sorten) 18,36 S6, 1770 S6. Futtergerste, Mittelsorte ! 0 . Futtengerste, geringe Sorte‘) 1690 S, 16,40 S6. Hafer, gute Sorte?) 20,40 6, 19.10 c½ιι. Hafer, Mittelforte) 19600 M6, 17,50 S6. Hafer, geringe Sorte , M. Mais (mixed) gute Sorte 16,19 els, 164,59 46. Mals (mixed) geringe Sorte 16, 4. Mais (runder) gute Sorte 165,70 , 15,50 Æ6. Richtstroh , , ,, 6. Heu 740 , 5. 40 6. (Markthallen Freise). Erbsen, gelbe, zum Kochen 50 00 6, 30 00 S. = Speisebohnen, weiße 50 09 S, 35 00 S6. Linsen 60 00 (t, O00 M6. = Kartoffeln (Kleinhandel! 10 00 S6, 6 00 S. -— Rindfleisch bon der Keule 1 kg 240 S, 1,70 , do. Bauchfleisch 1 Rg 1, 809 cs, 1L40 6. Schweinefleisch 1 1 6696 4 = Kalbfleisch 1 kg h , ,,, Hammelfleisch 1 kg 10 16, 1.509 46. Butter 1 Kg 300 6, 2,10 S6. Eier, 60 Stück 6,80 , 4, 50 e Karpfen 1 Rg 246 6, 1,40 A6. Aale 1 kg 320 6, 1.60 a6. Zander 1 Kg 3 60 M, 1,446 56. Vechte 1 Kg 2, So tc, 1, 80 6. Barsche . Schleie 1 kg 320 es6, 1,60 6. Ble je ktrebse 69 Stück 2406 (c, 3,50 (.

*) Ab Bahn. ) Frei Wagen und ab Bahn.

1.60 , O, 80 6.

Ausweis über den Nerkehr auf dem Berliner Schlacht⸗ viehmarkt vom 22. Januar 1913. (Amtlicher Berlcht.)

Kälber: Für den Zentner: 1) Doppellender feinster Mast, Leben dgewicht 95. 105 ½ , Schlachtgewicht 136-150 M, 3) feinfte Mastkalber, Eg. 568 = 70 4M, Schlg. 113-117 , 3) mittlere Mast⸗ und beste Saugkälber, Lg. 58— 63 , Schlg. 97 105 ½, 4) geringe Mast⸗ und gute Saugkälber, Lg. 036 „b, Schlg. 88— 98 M0 ) geringe Saugkälber, Lg. 38— 47 M, Schlg. 69 85 c. . . Schweine; Für den Zentner: 1) Fettschweine über 3 Ztr. Lebendgewicht, Lebendgewicht 85 —= 66 A, Schlachtgewicht 81— 32 4, 5 vollfleischige Schweine von 240— 300 Pfd. Lebendgewicht, Lg. Gt 66 „, Schlg. S0 —82 ½½, 3) vollfleischige Schweine bon 209-240 Pfd. Lebendgewicht, 2g. 65. A6, Schlg. 81, , 4 vollfleischige Schweine von 160-200 Pfd. Lebendgewicht, Ig, s = 6 , Schlg. 78 80 ιος, 5) vollfleischig? Schweine unter 169. Pfde, La. 60 523 M, Schlg. 75— 77 A, 6) Sauen, Lg. 61 62 4 Schlg. 76—78 4. . On- Auftrieh: Rinder: 321 Stück, darunter Bullen 163 Stück, Ochsen 55 Stück, Kühe und Färsen 163 Stück; Kälber 1503 Stück Schafe 703 Stück; Schwetlne 12822 Stück.

Marktverlauf: Vom Rinde auftrieb blieb ein Teil unverkauft. Der Kälber handel gestaltete sich ruhig. Bei den Schafen fand der kleine Auftrieb guten Absatz. Der Schweinemarkt setzte ruhig ein, verlief aber glatt und wurde geräumt.

Amtlicher Marktbericht vom Ma ieh ĩ t lich tb ht vom Magerviehhof in Friedrichsfelde. Schweine- und Ferkelmarkt am

Mittwoch, den 22. Januar 1913. Auftrieb Ueb d Schweine. fg ; * .

ö ö Stück .

ö. . . J ' . . Verlauf des Marktes: Lebhaftes Geschäft; Preise höher. Es, wurde gejahlt im Engroshandel für:

Läuferschweine: 7-8 Monate alt.. . Stück 53

; - 5—6 Monate alt.. Völle: 2 Ferkel: 8,

6 ö

Bericht über Speisefette von Das Geschäft setzt sich in der bisherigen ge Die, Außenmärkte haben ihre Forderungen weiter ermäßigt, da aber die inländische Produttion feinster Bunter zurzeit pollständig für den Konsum genügt, braucht keine Butter vom Anz; and bezogen zu werden. Die Nachfrage nach frischer russischer Butter ist nach wie vor gut. Die heutigen Notierungen sind: Hof. und

67 4 38 52

1 . J ; 19 *

10

Berlin, 22. Januar. Gehr. Gaguse. Butfer: ruhigen Weise fort.

schäften interessierten franzöfischen und deutfchen Finanz-

Genossenschafts butter Ja Qualität 1301132 „S, 1La Qualität 126

880 0

bis 130 44. Schmalz: Die Schweinepreise zogen in Amerika weiter an, und wurden dadurch auch die Preise fuͤr Schmalz und ä. erhöht, zumal umfangreiche Kauforderg vorlagen. Hier hat ich zas Aufgeld für nahe Ware weiter erhöbt bei nur kleinen An. jeboten. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam ö, 64, ne, amerikanisches Tafelschmalz Boruffig 65 M6, Berliner Stadtichmalʒ Krone 64J— 70 υνιB, Berliner Bratenschmalz Kornblume . A. Speck: Bei etwas schwaͤcheren Preisen bessere Nach⸗ * 2

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.

Ham burg, 22. Januar. (W. T. B.) Gold in Barren das Kilogramm 2736 Br., 2754 Gd, Silber in Barren kas Kilogramm 86,25 Br., 85,75 Gd.

Wien, 23. Januar, Vormittags 10 Uhr 40 Min. (W. T. B.) Einh. o/, Rente M /N. vr. uit. S5, I5,ů Einh. o Rente Januar Juli pr. ult. 85, 15, Oesterr. 40/9 Rente in Kr. W. pr. ult. Foa), Ungar. 4060 Goldrente 104,95. Ungar. 40/0 Rente in Kr.⸗W. S4 65, Türkische Lofe per medio 226 90, Orientbahnaktien pr. uft. w Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 710,25, Südbahn⸗ gesellschaft (Lomb.) Akt. pr. ult. 108 55, Wiener Banfvereinaktien = , Desterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 627350, Ungar. allg. Kreditbankaktien 825,00, Oesterr. Länderbankaktien 51260, Unionbank⸗ aktien 594,00, Deutsche Reichsbanknoten pr. ult. 117,93, Brüxer Kohlenbergb. Gesell sch. Akt. , Desterr. Alpine Montangesell⸗ schaftsaktien 10919, 360, Prager Eisenindustrleges. Akt. 3490 90. Sehr fest auf den Beschluß des türkischen Nationalrats zur Befürwortung des Friedensschlusses sowte auf die günstigen Berichte von den Aus⸗

landshörsen.

„London, 22. Januar. (W. T. B.) (Schluß) 24 0;0 Eng⸗ lische Konsols 75366, Silber vrompt 285, 2 Monate 29, Privat⸗ diskont 41 16. Bankeingang 3000 Pfd. Sterf—

Januar. (W. T. B.) (Schluß.)

Paris, 22. Rente 89, 32.

Madrid, 22. Januar. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 107,30.

Lässabon, 22. Januar. (W T. B.) Goldagio 14.

New York, 22. Januar. (Schluß.) (W. T. B. Zu Beginn der heutigen Börse entwickelte sich auf bie günstigen Nachrichten, die vom Baltan vorlagen, ein lebhafteres Geschäft, und die Tendenz war zunächst, fest. Im weiteren Verlaufe führten Reallfationen eine Abschwächung herbei, und der Verkehr verfiel in Trägheit. Späterhin brachten die günstige Lage des Geldmarktes und befriedigende Berichte aus der Industrie einige Anregung, wobei namentlich Kupferaktien lebhaft gehandelt wurden. In der Schlußstunde war die Tendenz stramm auf Gerüchte vom Friedensschluß der Balkanstaaten. Wesent liche Kursbesserungen . besonders Kupferwerte aufzuweisen. Aktienumsatz 323 060 Stück. Tendenz für Geld? Stetig. Geld auf 24 Std. Durchschn. Zins rate 2, do. Zinsrate für letztes Darlehn des Tages 2, Wechsel auf London 4,8550, Cable Transfers 4,8825, Wechsel auf Berlin (Sicht) 9556.

Rio de Janeiro, 22. Januar. (W. T. B.) Wechsel auf London 163.

3 00 Franz.

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten. Magdeburg, 23 Januar. (W. T. B.) Zuckerbericht.

Januar. B. ) 68, 00,

Vormittags 11 Uhr.

Kornzucker 835 Grad o. S. M 19 —9 177 Nachprodukte 75 Grad o. S. bis 19123. Gem. Melis J m. S. 1850 —= 18 627. Stimmung: Ruhig. *. 8 * 4 = bez., März 9, 6237 Gd., 9, 675 Br., bez., Mai 9,8737 Gd, Ruhia. (W. T. böl loko Bremen, 22. Januar. . 3. American middling loko 63. Hamburg, 23. Januar, Vormittags 10 Uhr. 8 ; J Hamburg, für Januar 9,528, für März 9,623, Hamburg, 23. Januar, Vormittags 190 Uhr 15 Minuten. zember 68 Gd. Januar, (W. T. B. ) London, 22. Januar. 10 sh. 6 d. Verkäufer, ruhig. (W. T. B.) (Schluß.) Stan dard⸗ Liverpool, 22. Januar,“ Nachmittags 4 Uhr 10 Minuten. middl. Lieferungen: Unregelmäßig, erregt. Januar⸗Februar 6 56, Februar⸗ tember⸗Oktober 6,25, Oktober⸗November 6,16. Paris, 22. Januar. (W. T. Weißer Zucker rubig, Juni 31, für Mai-August 3153. B.) Java⸗Kaffee Antwerpen, 22. Januar. (W. T do. für Fehruar 237 Br., do. für März⸗April 24 Br. Fest.

(0 = =(46. Stimmung: Ruhig. Brotraffinade J o. Faß 19 75 . 0271 * 2 6 9 bis 19,373. Kristallzucker 1 m. S. —— Gem. Raffinade m S. 1900 Rohzucker J. Produkt Transit frei an Bord Hamburg? Januar 9g. 50 Gd., 955 Br.,. bez., Februar 950 Gd., 3.527 Br. 290 Br.,. bez., August 16.410 Gd., 10,125 Br., bez. Oktober⸗Dezember 9.95 Gd., 9.97 i Br., bez. Stimmung: . für Mai 66,00. ; Januar. (W. T. B.) Sch malz. Stetig. Loko, Tubs und Firkin 55!, Doppeleimer 564. Kaffee. Stetig. Baum wolle. Stetig. K 6. (W. T. B.) Zuckermarkt. Ruhig. Rübenrohzucker J. Produkt Basis Rendement neue Usance, frei an Bord LJ J 3, für Mai 9, 85ß, für August 10,10 für Oktober 9, 2, für Dezember 9. 973. . 23. Te B Kaffe. Stetig. Good average Santos für März 674 God., für Mai 684 Gd., für September 683 Gd. für De⸗ ' ü dazest. 23 Raps für August 16,035. . ? (W. T. B) Rüben robzucker 88 Januar 9 sh. 3 d. Wert, ruhig. Javazucker g6 o/ prompt London, 22. Januar. Kupfer stetig, 703, 3 Monat 703. W., TB). Ba um wol le. Unmsatz So Ballen, davon für Spetulation und Export Ballen. Tendenz: Stetig. Amerkkanische Var: 6459, März April 6358, April⸗Mai 6.56, Mai-⸗Juni 654, Junt⸗Juli tz, 52, Jult-August 6,45, August- September 6,38, Sep⸗ Glasgow, 22. Januar. (W. T. B.) (Schluß) Roheisen Middlesbrough warrants stramm, 56 7. Par anua B.) (Schluß.) Ro hzucker ruhig. Ss80½ neue Kondition 261 –— 263. VUr. 3 für 109 kg für Januar 304, für Februar 303, für März⸗ Amsterdam, 2 FJannne, , good ordinary 54. Bancazinn 1373. 6 22. T. B.) Petroleum. Raffiniertes Type weiß loko 237 bez. Br., do. fuͤr Januar 23 Br., Schmalz für Januar 1293. New Jork, 22. Januar. (W. T. B.) (Schluß) Baumwolle 12.27

loko middling 1300, do. für Januar 127.59, do. für März 12,27, do. in New Orleans loko middl. 12160, Petroleum Refined lin Fases) 1030, do. Standard white in New Jork Z, 5h, do. Credit Balances at Oil City 205. Schmalz Western steam E630, do. Rohe u. Brothers 10,85, Zucker fair ref. Mugcovados 298, Getreidefracht nach Liverpool 4], Kaffee Rio Nr. * leko 131, do. für Januar 13,08, do. für März 13524, Kupfer Standard loko 15.50, Zinn 50, 45 50365. J

* Mitteilungen des Königlichen Asronautischen Observatoriums, veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau. Ballonaufstieg vom 22. Januar 1913, 9— 10 Uhr Vormittags:

6ä00om 1009m] 1500m 20090m] 200m 94 36 65 ß 3 10,35 ö ;

? 2 2 2 * 8 W. sw sS8w ssw ssw 3 2 1 3

1

1

Regen.