— Der militärische Ratgeber der bulgarischen Mission, Oberst Jostoff, verläßt heute London, um sich nach Tschataldscha zu begeben.
— Das Oberhaus hat gestern nachmittag die auf vier Tage bemessene Verhandlung über die Homerulebill be⸗ begonnen. Die Debatte erregt verhältnismäßig wenig Interesse, da das Gesetz sicherlich abgelehnt werden und seine Ablehnung keine unmittelbaren politischen Folgen haben wird.
— Die Wahlrechtsbill ist gestern von der Re⸗ gierung zurückgezogen worden. Bevor der Premier⸗ minister Asquith im Unterhause den Entschluß der Re⸗ gierung bekannt gab, ersuchte er den Sprecher, zu erklären, welcher der eingebrachten Abänderungsanträge zur Wahlrechts⸗ bill im Falle seiner Annahme den Charakter der Bill so gründ⸗ lich ändern werde, daß es notwendig werden würde, eine neue Bill einzubringen. z
Nach dem Bericht des W. T. B.“ wies der Sprecher in seiner Antwort darauf hin, daß wahlweise drei das Frauenstimmrecht be⸗ treffende Abänderungsanträge eingebracht worden seien, die die gegen⸗ wärtige Wählerschaft um elf beziehungsweise sechs beziehungsweise anderthalb Millionen Frauen vermehren würden. Nach, seiner, des Sprechers, Ansicht würde die Annahme jedes einzelnen dieser Abände⸗ tungsanträge die Bill derartig verändern, daß sie zu einer neuen Bill werden und damit ihre Zurückziehung nötig sein würde. Daraufhin er⸗ klärte der Premierminister Asquith, daß unter diesen Umständen und an—⸗ gesichts der den Anhängern des Frauenstimmrechts gegebenen Zu⸗— sicherungen die Regierung die Bill fallen lasse. Angesichts der Ent⸗ scheidung des Sprechers sei es auch zwecklos, die Debatte über den Abänderungsantrag Greys fortzusetzen. Als persönlicher Gegner des Frauenstimmrechts bedauere er, daß die Frage nicht zur Abstimmung gekommen sei, denn er habe dieser Abstimmung niemals mit Besorgnis entgegengesehen. Da es nicht angängig set, führte Asquith weiter aus, über die das Frauenstimmrecht betreffenden Abänderungsanträge zu de⸗ bättieren, habe die Regierung gemeint, daß sie gerechterweise mit der Verhandlung der anderen Bestimmungen der Bill nicht fortfahren solle. Es bliebe daher noch die Frage übrig, was weiter zu geschehen habe. (Rufe von den Bänken der Oppositton: Legen Sie die Frage den Wählern vor) Wenn auch die Regierung der Ansicht sei, fuhr Asquith fort, daß sie in der laufenden Session keine weiteren Anträge in der Wahblrechtsfrage stellen könne, so bedeute dies doch nicht, daß sie die Absicht aufgebe, mit der Wahlrechtsreform fortzufahren, falls sich die Gelegenheit dazu biete. Die Regierung beabsichtige auch, die Frage des Mißstandes der Pluralstimmen noch in der jetzigen Parlamentsperiode mit. Nachdruck aufzunehmen. Hinsichtlich des Frauenstimmrechts stellte Asquith in Aussicht, daß die Regierung einer Bill, die ein Abgeordneter in der nächsten Session über diese Frage einbringen würde, dieselbe Förderung gewähren werde, die der sogenannten Konziliationsbill zuteil geworden sei, die zu Anfang der laufenden Session abgelehnt worden wäre. Sodann wires Asguith nachdrücklich die Vermutung zurück, daß die Regierung hinsichtlich der Frage der Geschäftésordnung der Nachlässig— keit oder eines scharfen Vorgehens schuldig gewesen sel. Die Regie⸗ rung habe geglaubt, daß die Wahlrechtsbill reichlich Gelegenheit zur Verhandlung und Entscheidung der Frage des Frauenstimmrechts ge⸗ währen wilde,. Nachdem Asquith gesprochen hatte, erklärten sich mehrere Redner, unter ihnen Bonar Law, Lloyd George und Balfour, mit, dem von der Regierung gewählten Wege im allge⸗ meinen einberständen, da er die beste Möglichkeit biete, eine unbe—⸗ fangene Abstimmung über das Frauenstlmmrecht herbeizuführen. Keir Harde (Arbeiterpartei) erklärte, die Entscheidung der Re⸗ ierung in der Wahlrechtsfrage würde Tausende enttäuschen. Die
eden, die Asquith und Lloyd George gehalten hätten, hätten sein Vertrauen in die ehrlichen Absichten der Regierung zerstört. Er glaube, mit dem jetzt gegebenen Versprechen bezwecke die Regierung eher, die Anhänger des Frauenstimmrechts außerhalb des Hauses zu täuschen, alt zu zeigen, daß sie es ernst meine. Nach weiterer De⸗ batte erfolgte dann die formelle Zurückziehung der Bill.
Türkei. Der Ministerrat ist gestern nachmittag zusammengetreten, um neuerlich den Entwurf zu einer Antwort note der Pforte zu beraten.
— Ein Irade gibt nach einer Meldung des „W. T. . er des
die Ernennung des Prinzen Said Halim zum Minist Aeußern bekannt.
// //
Rumänien. Das Parlament hat nach einer Meldung des, W. T. B.“ seine Sitzungen wieder aufgenommen.
Amerika.
Das Justizkomitee des amerikanischen Senats hat dem Senat die Annahme einer Bill empfohlen, die der Regierung das Recht gibt, die Produkte jeder ausländischen Handelskombination, die von den Bundesgerichten für ungesetzlich erklärt worden ist, mit Beschlag zu belegen. Wie „W. T. B.“ meldet, ist die Bill bereits vom Repräsentantenhause an⸗ genommen worden. Sie hat den Zweck, der Regierung das Recht zu erteilen, Schiffsladungen des sogennnten Kaffeetrusts
zu beschlagnahmen. Asien.
Wie das „Reutersche Bureau“ aus Kalkutta meldet, halten die Muselmanen Versammlungen zugunsten der jung⸗ türkischen Partei ab und fassen Resolutionen, in denen 6 die Wiederaufnahme des Krieges verlangen, und das Schweigen Europas und die Untätigkeit Englands gegenüber den bulga⸗ rischen Uebergriffen verurteilen.
Afrika.
Ueber den Kampf mit den Anflus am 25. Januar wird vom „W. T. B.“ noch gemeldet, daß die Kasbah dieses Stammes von den Franzosen eingenommen wurde. Die Anflus flüchteten nach heftigem Widerstande und ließen in der Feste große Lebensmittelvorräte, Waffen und Munition und sogar Werkzeuge zur Herstellung falscher Münzen zurück. Die Ver⸗ luste der Franzosen betrugen 7 Tote und 37 Verwundete, unter den letzteren 3 Offiziere. Die Anflus verloren etwa 500 Mann.
Nach einer Meldung aus Taurirt wurde eine von Taurirt nach Gersif abgegangene Karawane in der Nähe von Ain Dressa von aufständischen marokkanischen Räubern überfallen und ausgeplündert. Zwei Begleiter der Karawane wurden von den Angreifern getötet.
Parlamentarische Nachrichten.
Die heutige (99.) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück beiwohnte, eröffnete der Präsident Dr. Kae mpf mit folgenden Worten:
Seiner Majestät dem Kaiser habe ich in Gemeinschaft mit den beiden Herren Vizm präsidenten gestern die Glückwünsche des Reichs⸗ tags Übermittelt. Seine Majestät hat dafür den Dank ausgesprochen.
Auf der Tagesordnung standen zunächst kleine Anfragen. Der Abg. Bassermann (nl.) fragte:
Ist dem Herrn Reichskanzler die Vergewaltigung des deutschen Ansiedlers Stössel in Marokko durch französische Truppen bekannt? Welche Schritte sind zur Wahrung der Interessen des Geschädigten und zu dessen Schutze geschehen?
Wtrklicher Geheimer Legationsrat Dr. Lehmann: Die erste Frage ist mit Ja zu beantworten. Auf die zweite Frage ist zu er⸗ widern, daß sich Stössel in Casablanca in Sicherheit und Freiheit befindet. Der Vorfall wurde sofort nach Eintreffen einer tele⸗ graphischen Meldung des Kaiserlichen Konsuls in Casablaneg durch den Kaiserlichen Botschafter in Paris auf Weisung des Reichskanzlers bei der französischen Regierung zur Sprache gebracht. Die Ver⸗ handlungen schweben gegenwärtig und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da der Tatbestand von beiden Seiten verschieden dargestellt wird, sodaß vorautsichtlich noch weitere Erhebungen er⸗ forderlich sind. ;
Der Abg. Bassermann (nl) fragte: ( .
Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß die neue chine—⸗ sische Elementarschulordnung vorsieht, daß in jeder höheren Elementarschule eine fremde Sprache, und zwar in der Regel die englische Sprache, gelehrt werden muß? Ist der Herr Reichskanzler bereit, bei der chinesischen Regierung für eine Gleichstellung der deutschen Sprache elnzutreten?
Wirklicher Geheimer Legationsrat Dr. Lehmann: Dem Reichs⸗ kanzler ist bekannt, daß nach der chinesischen Elementarschulordnung
Theater.
Königlitht Schtuspiele. Mittwoch: Opernhaus. 28. Abonnementevorstellung. Dienst⸗ und Freipkätze sind aufgehoben. Tann häufer und der Sängerkrieg auf Wartbirg. Rhmantische Oper in drei Akten von Richard Wagner. Musi⸗ kalische Vitung: Herr Kapellmeister Wetzler. Regie: Herr, Regisseur Bach⸗ mann. Ballett:; Herr Ballettmeister Graeb. (Tannhäufer: Herr Fanger vom Stadttheater in Königsberg als Gast. Wolfram von Eschenbach: Herr Werner Engel vom Stadttheater in Zürich als Gast.) Anfang 77 Uhr.
Schauspielhaus. 29. Abonnementsvor⸗ stellung. Wieselchen ! Lustspiel in drei Akten (mit freier Benutzung einer Idee von Gyp) von Leo Lenz. In Szene ge—⸗ . Herrn Regisseur Patry. Anfang ĩ .
Donnerskggß? Opernhaus. 29. Abonne⸗ mentsporstellung. Ein Maskenball. Oper in dꝛet Aktem Musik von Giuseppe Verdi. Anfang 7 r Uhr.
Schauspielhaus. 30. Abonnements vor⸗ stellung. Prinz Friedrich von Hom⸗ burg. Schanf hie in. . Auffügen von Heinrich von Kleist. . J Uhr.
Sonnabend,
Straße. Mittwoch, Die fünf Frankfurter.
Akten von Hermann Bahr.
Netter in der Not. Freitag und folgende Retter in der Not.
theater.) Mittwoch, Wolkenkratzer. mödie in drei Akten von und Ludwig Heller.
Neutsches Theuter. Mittwoch Abends 7! Uhr: Zum 100. Male: d,, n, ni, gen, nr t., , ö
Fiellag und Sonn aben b: Der blaue Voͤgei.
lga. Freitag: Uriel Acosta.
. a.. Charlottenburg. Fam m er sn iel. 8 Uhr; Mittwoch, Abends 8 Uhr: Schöne Frauen. Donnerstag: Mein Freund Teddy.
Freitag: Astrid.
Sudermann. Donnerstag: schlacht.
Sonnabend; Schöne Frauen. n Freitag: Die Haubenlerche.
Dentsches Opernhaus. Bismarck Straße 34 - 37. Direktion: Georg Hartmann.) Mittwoch,
rr ige fre- mn ( Kerliner Cheater. Mittwoch / Abende 3 Uhr: Film z allber. Große Posse mit Gesang und Tanz in 4 Akten von Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer.
lottenburg,
Abends 8 Uhr: Tiefland.
Donnerstag und Freitag: Filmzauber. Nachmittags Philotas. Hierauf: Der zerbrochene Frug. — Abends: Filmzauber.
Theater in der Königgrätzer Abends 8 Uhr:
drei Akten von Karl Rößler. Donnerstag und Sonnabend: Brand. Freitag: Die fünf Frankfurter.
Lessingtheaker. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Das Prinzip. Lustspiel in drei
Donnerstag: Das Prinzip. Freitag: Gabriel Schillings Flucht.
Komudienhans. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Generalsecke. Lustspiel in drei Akten von Richard Skowronnek.
Donnerstag: Zum ersten Male: Der
Schillertheater. O. (Wallner Abends 8 Uhr: Eine amerikanische Ko⸗
Donnerstag: Die Geschwister. Hierauf:
Mittwoch, Abends Die Schmetterlingeschlacht. Komödie in vier Akten von Hermann
Die Schmetterlings⸗
Donnerstag: Tiefland.
Freitag: Zum ersten Male: Eugen Onegin.
Sonnabend: Eugen Onegin.
,
Montis Operettenthenter. ( Früher: Neues Theater.) Mittwoch, Abends S8 Uhr: Der Frauenfresser. Operette in drei Akten von Leo Stein und Karl Lindau. Musik von Edmund Eysler.
Donnerstag und folgende Tage: Der Frauenfresser.
jolia.
Lustspiel in
Mittwoch, Abends 8J Uhr: Majolika. 7 Schwank in drei Akten von Leo Walther Stein und Ludwig Heller.
Donnerstag und folgende Tage: Ma⸗
Trinnontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Mittwoch, Abends S8 Uhr: Wenn Frauen reisen. spiel in vier Akten von Mouezy⸗-Eon und Nancey.
Donnerstag und folgende Tage: Wenn Frauen reisen.
vom September vorigen Jahres in den höheren Elementarschulen englischer Sprachunterricht eingeführt werden kann, nicht aber ein- geführt werden muß. Je nach den örtlichen Verhältnissen kann viel. mehr an Stelle der englischen Sprache auch eine andere fremde Sprache gelehrt werden. Der Kaiserliche Gesandte in Peking hat bereits die nötigen Schritte getan, damit von dieser Möglschkeit kae ne - der deutschen Sprache ein ausgiebiger Gebrauch ge— macht wird.
Der Abg. Bassermann (ul.) fragte ferner an:
Sind dem Herrn Reichskanzler Mitteilungen darüber geworden, daß zwischen England, Frankreich und Rußland bestimmte Ver einbarungen über eine Abgrenzung der gegenseitigen Interessen— sphären in den armenischen, syrischen und arabischen Gebietsteilen der Türkei getroffen worden sind, und welche Stellung gedenkt der Herr Reichskanzler gegenüber solchen Ver— einbarungen einzunehmen? .
Wirklicher Geheimer Legationsrat Dr. Lehm ann: Dem Reichs— kanzler sind die Gerüchte bekannt, wonach sich mehrere Mächte über die Abgrenzung von Interessensphären in der Asiatischen Türkei geeinigt haben sollen. Amtliche Mitteilungen, die die Richtigkeit dieser Gerüchte bestätigen, liegen nicht vor. Umgekehrt lassen unzweideutige und vertrauenswürtige Erklärungen, die gelegentlich des Meinungs— austausches zwischen den Großmächten aus Anlaß des Balkankrieges abgegeben worden sind, das Vorhandensein derartiger Vereinbarungen als ausgeschlossen erscheinen.
Der Abg. Dr. Gradnauer (Soz.) fragte:
Ist der Herr Reichskanzler in der Lage, Auskunft zu erteilen, ob und inwieweit die angeblich auf amtlichen Informationen be— ruhenden Zeitungsmeldungen der Wahrheit entsprechen, daß die ver— bündeten Regierungen neue umfassende Militärforderungen, auch abgesehen von dem Ausbau der Luftflotte, durchzuführen beab— sichtigen? Entspricht es im besonderen der Wahrhelt, daß die Absicht besteht: 1) die Mannschaftsstärke der Kompagnien zu erhöhen; 2) dritte Bataillone, soweit sie noch nicht vorhanden sind, aufzu— stellen; 3) die Ersatzreserve zur Ausbildung mit der Waffe einzu— berufen; 4) Kavalleriedivisionen schon in der Frledenszett aufzu— stellen; 5) selbständige Radfahrerkompagnien zu bilden; 6) die Artillerie zu vermehren?
Major Hoffmann: Die verantwortlichen Stellen der Reichs— regierung sind sich darüber einig, daß unsere Rästung zu Lande einer Verstärkung bedarf. Doch können über den Umfang der Verstärkungen keine Mitteilungen gemacht werden, da der Bundesrat darüber noch nicht Beschluß gefaßt hat.
(Schluß des Blattes.)
Literatur.
— Zeitschrift für Bauwefen. Herausgegeben im Mi— nisterium der öffentlichen Arbeiten Verlag von Wilhelm Ernst u. Sohn, Berlin. In dem vorliegenden Heft des neuen Jabrgangs finden sich zunächst einige Angaben über die Größe, Bauausführung und Ausstattung des in süddeutschen Barockformen gehaltenen Ober— präsidialgebäudes in Koblenz und der Landesturnanstalt in Spandau. Regierungsbaumeister Sonntag berichtet in einer Fortsetzung über die Entwicklung und den heutigen Stand des deutschen Luftschiff hallen baus. In einer großen Anzahl von Bildern werden uns ortsfeste Bau— und Bergungshallen in den verschiedensten Formen und Konstruktions⸗ methoden aus Holz, Stein und Eisenbeton vorgeführt und eingehend erläutert. Baurat Hoech wendet sich in einem kurzen Aufsatz gegen einige Annahmen Mahlkes über den Ursprung der chinesischen Dach⸗ formen, und Professor Rathgen gibt die Ergebnisse seiner bisherigen Versuche mit Steinerhaltungsmitlteln bekannt. Der ingenieurwissen— schaftliche Teil des Hefts beschäftigt sich mit dem Bau der zweiten Schleuse bei Münster i. W, mit der Wiederherstellung des Hönebachtunnels, mit der neuen Längehelling auf der Königlichen Werft in Emden und mit dem Unterdruck bei Staumauern. Das Heft enthält schließlich die Verzeichnisse der in Preußen und im Reich angestellten Baubeamten, der Mitglieder der Akademie des Bau—⸗— wesens, der Inhaber der Medaille sür Verdienste um das Bauwesen und der Medaille der Akademie des Bauwesens, das Verzeichnis der Mitglieder des Technischen Oberprüfungsamts in Berlin und die statistischen Nachweisungen, betr. Hochbauten der Preußischen Heeres— bauverwaltung 1906 bis 1910.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten, Dritten und Vierten Beilage.)
Zirkus Kusch. Mittwoch, Abends Uhr: Große Galavorstellung.
— Zum Schluß: Die große Prunk⸗ pantomime: „Sevilla“.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Emmy Roebbelen mit Hrn. Superintendenten Dr. von Schneide⸗ messer ((Berlin).
Verehelicht: Hr. Leutnant Walter Eberhard Frhr. von Medem mit Frl. Edith von Budde (Berlin).
Lust⸗
Theater an Naollendorsplatz. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Studenten⸗ gräfin. Operette in drei Aufzügen. Musik von Leo Fall.
Donnerstag und folgende Tage: Die Stud entengträfin.
. Goette.
Theater des Mestens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Wiedereröffnung: Sonnabend, den 1. Februar. Zum ersten Male: Die beiden Husaren. Operette in drei Akten von Léon Jessel.
Tage: Der Ansorge.
Carl Rößler Residenthenter. Mittwoch, Abends
38 Uhr: Die Frau Präsidentin. (Madame la Présidente.) Schwank in drei Akten von M. Hennequin und P. Veher.
Donnerstag und folgende Tage: Die Frau Präsidentin.
8 Uhr:
Thaliatheater. (Direktion: Kren und Droucker.
Konzerte.
Sanl Bechstein. Mittwoch, Abends Liederabend von Elfriede Am Klavier: Otto Bake.
Beethoyen · Saal. Mittwoch, Abende 8 Uhr: 2. Klavierabend von Conrad
Rlindworth ˖ Scharmenkn · Saal. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Violinabend Elgers mit einem Kammerorchester unter Leitung von Paul Elgers. Mitw. : Hugo Lederer (Viola).
Choralion · Sanl. Mittwoch, Abends Liederabend von Edgar Schmock.
Harmoninmsanl. Mittwoch, Abends 3 Uhr: 2. Klavierabend von Sandra
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Ritt⸗ meister a. D. Jaspar von Arnim (Schwerin i. Meckl.).
Gestorben: Hr. Landgerichtsrat a. D. Wilhelm Lautherius (Berlin⸗Wilmers⸗ dorf). — Hr. Landrat Heinrich Frhr. von Schacky auf Schönfeld (Rawitsch). — Margot Baronin Scherpon von Kronenstein (Meran) Octapie Freifr. von Restorff, geb. Freiin von Weigelsperg (Wien).
Klassischer
von Hilde Fordan⸗ Verantwortlicher Redakteur:
Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Elf Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und Waren zeichenbeilage Nr. 8 A u. 8B),
sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 5 bes öffentlichen Anzeigers (ein-
Julius
Schönfeld. Mittwoch, Ahends 8 Uhr: Puppchen. Posse mit Gesang und Tanz in drei Akten von Curt Kraatz und Jean Kren. Gesangsterxte von Alfred Schönfeld. 7) Musik von Jean Gilbert. Donnerstag und folgende
Puppchen.
(Char⸗ Uhr:
Tage:; — Zum
Dirkus Schumann. Mittwoch, Abends Große Auftreten sämtlicher Spezialitäten. Schluß: Mensch! Vier Bilder aus Indien.
schließlich der unter Nr. 2 ver—⸗ öffentlichten Bekanntmachungen), be⸗ Galavorstellung. ᷣ , ̃
Aktien und Aktienges aften, für die Woche vom 2607 bis 25. Januar
Der unsichtbare 1913.
treffend Kommanditg e n h.
Erste Beilage zum Dentschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
224.
Berlin, Dienstag, den 28. Janunr
Amtliches.
Deutsches Reich.
1913.
Sandel Deutschlands mit Getreide und Mehl.
Nach Erutejahren, beginnend mit 1. August.
Vom 1. August bis 20. Januar (Mengen in 47 — 100 Kg). 1) Ein⸗ und Ausfuhr.
2) Mehlausfuhr gegen Einfuhrschein.
Gesamtelnfuhr Waren⸗
gattung
Davon sofort verzollt oder zollfrei
Davon Ausfuhr aus
Gesamtausfuhr fuh dem freien Verkehr
Gattung, Ausbeuteklasse 1912/13 191/12 19101
191213 191112 1910/11
1912/13 1911/12
1910/11 1912 13 1911112
1910/11 1912/13 1911/12
19101
Roggenmehl: 1035861 1. Klasse 9. 60 v. 5)... 746 35 2. . über 60 - 55 v. S3 27592 ; (O 65 v. H.).. 153 923
7770931 447 724
49 246 1Il5 984
980 967 556 g84 110381 168 441
1869 323 2691 097 12 ́98 228 13 173 012 1367 600 1707988 18 997 929 17297414
319790 5597 2814078 3398 485 3 592 660 3955 815
5639 6 602 94704 86 423
Roggen .. Weizen... Malzgerste Andere Gerste Gerste ohne nähere Ang. , Main;. Roggenmehl. Weizenmehl .
1114379 4743385 6 495747 1477 111612
*
3 203 489 4 751 64 1266
77 665
3) Einfuhr in den freien Verkehr nach Verzollung.
4 731 oꝛs 5 394 338 1718 972 56 287166
99627
10279787 . 740 307 15 650 582
2 184455 2 795 064 * 5015
62 757
2 049 001 2852451 ol 148 1924065
454 418 242 967 718 10968
2 696798 454 526 1036518
2128 077 2 070080 1924948 269 975 273288 184
77 715 982542 1036072
ie sa3. 753 Q 5 1 115 656. 9338 55
1 8365 771 2 351 5568
4424 2. 1494717 .
9561 110 artweizenmehl *) 36 1 163019
Roggẽns chrotmehl *) 108 095
Weizenmehl:
1. Klasse 9—= 30 v. H.) . .. 663 22 lüber 30-760 v. ö 3658 1094 76 v. H. 3389 79423 , 8 15969 CG = 6 v. S, 8616 8 836
) Ausbeute für jede Mühle besonders festgesetzt.
164 077 145161 1107337 897 383 9 650 149172 35 557 3899 11676
779 073
— 12. 57
4) Niederlageverkehr.
Davon verzollt
Gesamte
verzollte Menge Warengattung
beim unmittelbaren Eingang in den freien Verkehr
bei der Einfuhr von
Niederlagen, Freibezirken usw. Warengattung
1912135 191112 1910/11] 1912113
191112
Verzollt Einfuhr auf Niederlagen, .
in Freibezirke usw. Nieder⸗ lagen,
Ausfuhr von Niederlagen, Freibezirken usw.
1910611 1912 13 1911/12 1910/11
1912/13
Frei⸗ 19112 191011 k 1912/13 1916612
1341996 1789 a5 2580 384 12 538 925 11 226 969 11 728 728 Maligerstie .. 1 351 813. 1253 257 Andere Gerste . 14 702 989 19 165 452 177835555
f 53 3739 286 24935 145 2695 7195 319 —
ö,, HR
Roggenmehl .. 477 254 269 Wellenmehl 6a 56 44 227 48 55
Berlin, den 28. Januar 1913.
1485 288 2264 0940 310273 402 10 904219
2 ö ' 2 1 5 769 dy6 3 17 9ꝛ8 ʒ 466 iyi 2 795 964 3 170218 39k 233 269 41 555
316 344 S24 h09 45318 3148162 227291
126 169 304 557 1152 1535 533 56? 28 0631 27 250
3 235 58 3 518 Jhß 540 174 315 147 or 8 179 525 864 255 Sg?
89 k 1 7683 26657 2835
Kaiserliches Statistisches Amt. Delb rü ck.
Roggen ... .
Roggenmehl .. Weizenmehl ..
46119
102978 2591697 4118501 1539904 1714100
34 246
374 512 422320 2415 1441 2263 585 41199318 3108 968 wie 3,
620 523 *6 541 Spalte 8
797 556 755 597 *
21 524 6874 bis 10 31 975 360 325
12 053 1057 853 447 231 771 850 459 892 454 342 269 853 446 468 4286 3259
107222 928 416 231999
Aichamtliches.
Bevor durch das Versicherungsgesetz für An— gest ell te eine reichsgesetz liche Fürsorge für die Angestellten und ihre Familienangehörigen geschaffen wurde, hakten die Angestellten in zahlreichen Fällen ihre und ihrer Angehörigen Zukunft durch Abschluß von Leben sversich erungen sicherzu⸗ stellen gesucht. Mehrfach haben auch die Arbeitgeber für ihre Angestellten Zuschüsse zu den Prämien an die Lebensversiche⸗ rungsunternehmungen vertraglich übernommen, um einen aus— reichenden Versicherungsschutz zu ermöglichen. In allen diesen Fällen soll auch nach dem Inkrafttreten des Versicherungs⸗ geseßes für Angestellte nach der Absicht des Gesetzgebers tunlichst das bisherige Versicherungsverhältnis geschützt werden.
Das Gesetz schreibt vor:
S390. Angestellte, für die vor dem 5. Dezember 1911 bei offentlichen oder privaten Lebensversicherungsunternehmungen (51 des Gesetzeg über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 123 Mai 1301, Reichsgesetzbl. S. 139) ein Versicherungsvertrag geschloffen ist, können auf * ihren Antrag von der Beitragsleistung befreit werden, wenn der Jahresbetrag der Beitrage für diese Versicherungen beim Inkrafttreten dleses Gesetzes mindestens den ihren Gehaltsverhält— nissen zurzeit des Antrags entsprechenden Beiträgen gleichkommt, die sie nach diesem Gesetze zu tragen hätten.
Das Gleiche gilt für Angestellte, die beim Eintreten in die bersicherungspflichtige Beschäftigung das dreißigste Lebensjahr über- schritten haben und seit mindestens drei Jahren in einer dem ersten Absatz entsprechenden Weise versichert sind.
S 392. In den Fällen des 390 ist der Arbeitgeber verpflichtet, den nach diesem Gesetz auf ihn entfallenden Beitragsanteil ö. die Reichs versicherungsansta t abzuführen; dem Versicherten werden dafür die halben Leistungen dieses Gesetzes gewaͤhrt.
Hat der Arbeitgeber zu den Beiträgen für Versicherungen seiner Angestellten (3 390 Zuschüsse gezahlt, fo kann er diefe Zuschüsse um die an die Reichsversicherungsanftalt zu entrichtenden Besträge kürzen. Auf Antrag des Versicherten zahlt die Reichsversicherungsanstalt die an dem Zuschuß gekürzten Beträge an die Lebensversicherungs⸗ unternehmungen aut den Arbeitgeberbeiträgen (Abs. I) weiter, wenn
1) die Versicherung noch in einer dem § 390 entsprechenden Höhe besteht,
2 der Versicherungsschein hinterlegt wird,
3) zur Sicherung einer Anwartschaft auf Ruhegeld und Hinter— bliebenenrente die Forderung aus der Versicherung zu dem— jenigen Teile, welcher dem gekürzten Betrag der reichs— gesetzlichen Arbeitgeberzuschüsse entspricht, an die Reichs—⸗ versicherungsanstalt rechtsverbindlich abgetreten wird.
Näheres über die Ausführung dieser Vorschriften bestimmt der Bundesrat. Er fetzt hach Anhören der Reichsberficherunganftalt die der nnn, fest, die von den Lebensversicherungsunternehmungen für die Abführung der Beiträge zu zahlen ist.
Der Bundesrat hat nunmehr die durch das Gesetz ihm übertragenen kJ. chriften unter dem 11. Ja— nuar 1913 (Reichsgesetzbl. S. 19) wie folgt erlassen:
Zur Ausführung des 5 392 des Versicherungsgesetzes für An stellte vom 20. Dezember 1911 (Reichsgesetzbl. S. 989) hat der Bundesrat auf Grund des Abs. 4 a. a. D. folgendes bestimmt:
. I. Die von dem Arbeitgeber an seinem prlchih gekürzten Be- träge werden höchstens infowelt an die Le zengversicherungzunter⸗ nehmung weitergezablt, als der Beitrag (die Prämie) den für die Be— un des Angestellten von der eigenen Beitragsleistung nach 5 390
bs. J a. a. O. erforderlichen Betrag übersteigt.
„Die weiterzuzahlenden Beträge bleiben für die ganze Dauer der
Weiterzahlung unverändert,
II. Die Weiterzahlung der unter J bezeichneten Beträge an die
Lebenspersicherungsunternehmung ist nur zulässig, wenn
U) der Arbeitgeber den Zuschuß zu den Beiträgen (Prämien) für, die Veirsicherung des AÄngestellten in den Fallen des §z 390 Abs. 1 4. a. O schon vor dem 5. Dezember 1911 und in den Fällen des § 390 Abs. 2 a. 4. O. vor dem Eintritt in die Versicherunnepflicht geleistet hat,
2) der Versicherte nachweist, daß der Arbeitgeber sich verpflichtet hat, die Weiterzahlungen nach den Bestimmungen des Ver— sicherungsvertrags auf Anfordern der Reichsversicherungs— anstalt für Angestellte unmittelbar an die Le beneversicherungs⸗ g,, abzuführen.
III. Eine Anwartschaft auf Rühegeld und Hinterbliebenenrente gilt als gesichert (6 392 Abs. 3 Nr. 3 a. a. O.), wenn folgende Bedin⸗ gungen erfüllt sind:
1) Die Forderung aus der Versicherung zu demjenigen Teile, welcher dem gekürzten Betrage der reichsgesetzlichen Arbeit- , entspricht, muß vorbehaltlos und endgültig abgetreten sein.
Für den Fall, daß der Versicherungsnehmer den Ver— sicherungsvertrag erfüllt, muß der Eintritt der Verpflich⸗ . Versicherers zur Erfüllung der vereinbarten Leistung ewiß sein.
ie Versicherung muß rückkaufsfähig sein.
Der Versicherte hat nachzuweisen, daß die Versicherungs⸗ unternehmung der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte das Recht einräumt, den ihr abgetretenen Teil der Ver⸗ sicherung durch Zahlung der entsprechenden Prämie auch dann aufrecht zu erhalten, wenn der übrige Tell infolge Nichtzahlung der Prämie verfällt.
Ist nach dem Versicherunge vertrage die Aufrechterhal⸗ tung eines Teils der Versicherung nicht möglich, und wird ein solches Recht auch auf Ansuchen nicht eingeräumt, fo hat der Versicherte bei der Abtretung der Forderung aus der Versicherung zu erklären, daß er für den Fall, daß er die Prämie nicht zahlt, der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte das Recht einräumt, in alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag einzutreten. Die Reichs. versicherungsanstalt für Angestellte hat dafür dem Ver⸗ sicherten bei Fälligkeit der Versicherungsleistung denjenigen Betrag auszuzahlen, welcher den für ihn früher an die Versicherungtzunternehmung gelelsteten Prämien entspricht. Der Angesiellte hat der Reichsversicherungsanstalt für An= gestellte aus seiner ö einen nach der Formel
ö
zu berechnenden Teil abzutreten. (Hierin bedeuten 8 den abzutretenden Teil, b den weitergezahlten Beitragsteil, K den Barwert der zukünftigen . inn im Jahres⸗ betrag 1 und P die einmalige Rettoprämte für die Ver⸗ sicherungeleistung J.) Als Rechnungegrundlagen gelten die für die Tarifberechnungen der Lebeneverfscherungzunter— nehmung beim Abschluß der Versicherung maßgebend ge⸗ wesenen Grundlagen; sind diese nicht zu beschaffen, so sst die Tafel M und We] der 23 deutschen Lebensversicherungs⸗ gesellschaften und ein Zinsfuß von 35 vom Hundert zu . , . Dem Antrag sind außer den unter Nr. I1 2, MI 4 bezeichneten Nachweisen und Erklärungen beizufügen?
a. der Versicherungsschein (Aufnahmeschein und dergleichen) und die zugehörigen Versicherungsbedingungen, der Nachweis über die Zahlung der uletzt fällig gewesenen
d. der Nachweis dafür, daß der Arheitgeber bereits vor dem unter Nr. II 1 bezeichneten Zeitpunkt den Zuschuß
— . hat.
Die Reichsversicherungsanstalt kann weitere Unterlagen zur Klar⸗ ö 5 ö verlangen.
. Die Lebengversicherungsunternehmungen haben der Reichsver— sicherungsanstalt außer in den Fällen der Nr. II 2 für die r re, der Beiträge eine Vergütung von JI vom Hundert der ũberwie senen Beträge zu zahlen. Alle sonstigen aus Ueberweisungsanträgen ent⸗ stehenden Kosten trägt der Antragsteller.
VI. Mit Lebensversicherungsunternehmen, die Fabrik, Betriebs⸗ Haus⸗, Seemanns- und ahnliche Kassen für eine oder mehrere Unter⸗ nebmungen sind und nicht zu den Zuschußkassen oder öffentlich⸗recht⸗ lichen Pensionskassen (85 365, 387, 389 4. a. O.) gehören, vereinbart die Reicht versicherungtanstalt die Bedingungen, unter denen die von den Arbeitgehern an ihren Zuschüssen gekürzten Beträge weltergezahlt werden können.
— Die nachfolgenden Erläuterungen mögen den beteiligten Kreisen zur Beurteilung der Tragweite der Ausführungtz⸗ bet ,, dienen.
e Vorschriften setzen voraus, daß es sich um Versicherungen bei Lebensversicherungsunternehmungen handelt, die den . 3 rechtigt hätten, einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht nach S 399 zu stellen (5 3920 Abs. 2). Es ist nicht notwendig für die An“ wendbarkeit des 8 392, daß der Angestellte sich tatsächlich von der Beitragsleistung zur Reichs versicherungsanstalt für Angestellte hat be⸗ freien lassen. Die Vorschriften fetzen weiter voraus, daß der Arbeitgeber den uschuß zu den Beiträgen (Prämien) für die Versicherung des Angeftellten in den Fallen dez § 390 Abs. 1 chen, vor dem 5. Dezember 1911 und in den Fällen des 5 390 Abs. 2 vor dem Eintritt in die Versicherungspflicht geleistet hat. . Die erste Ausführungsbestimmung regelt die Frage, welcher Betrag von dem Beitragsanteil des Arbei gebers zur Weiter zahlung an die Lebene ver sicherungsunternehmung in Betracht kommen kann. Das Gesetz geht davon aus, daß der Arbeitgeber und der Angestellte den ihnen auferlegten Beitrag beim Inkrafttreten des esetz es in irgend einer Form zur Fürsorge für den Angestellten ent⸗ richten; es setzt alsog voraus, daß der Angestellte elne Versicherung in einer solchen HSöhe abgeschlossen hat, welche mindeftens seinem Beitragsteil bei Inkrafttreten des Gefetzeg entspricht, wenn er nach 8 390 bon der Beitragspflicht zur Reichs bersicherungt⸗ anstalt befreit sein will. Der Beitragsteil des Arbeitgebers soll der Reichsversicherungsanstalt zufließen, die nach 5 392 Äbf. 1 dafür die halben Leistungen des Gesetzes ö muß. Demnach wird höchstens derjenige Betrag vom Beitragsteil des Arbeltgebers für die Weiterzahlung an die Lebenzversicherungsunternehmung in Betracht kommen können, welcher über das gefetzliche Maß det Bitraesteils des Angestellten hinausgeht, d. H. Hböchftens der Unterschied zwischen der Prämie für die Lebengverficherung und dem Beitrags teil des Arbeitgebers. Wenn also z. B. ein Kngestenlter Versicherungen mit einer Jahresprämie von 150 4 abgeschlossen hatte, von der bisber der Arbeltgeber und er je dle Hälfte trugen, und würde der Angestellte nach seinen Gehaltsbezügen bei Inkraft treten des Hesetzes der Gebaltsklasse 1 (Beitrag des Angestellten und des Arbeitgebers je 1209 „ angehören, fo könnte der Angestellte den Antrag auf Befreiung von der Beltrags⸗ leistung nach § 390 stellen. Wenn er den Antrag auf Weiterzablung des. Arbeitgeberzuschusses aus den Beitrags“ teilen des Arbeitgebers stellt, so kann dem nur für den Be—⸗ trag von 159 4 — 120 4 — 30 6 entsprochen werden. Da er bisher nur 75 S aus eigenen Mitteln aufbrachte, so feblen ihm etzt zur vollen Versicherungsprämie 120 4 — 75 46 — 45 . e diese aufgebracht werden, bleibt der Vereinbarung zwischen dem Än- gestellten und seinem Arbeitgeber überlassen. Wenn der Angestellte
Prämie oder den zuletzt fällig gewesenen Mit liedsbeitr c. die . . ; .
den Arbeitgeber wechselt, und der neue Arbeitgeber icht . für die Lebensversicherung eelichch . 66 5