1913 / 24 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Jan 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Der militärische Ratgeber der bulgarischen Mission, Oberst Jostoff, verläßt heute London, um sich nach Tschataldscha zu begeben.

Das Oberhaus hat gestern nachmittag die auf vier Tage bemessene Verhandlung über die Homerulebill be— begonnen. Die Debatte erregt verhältnismäßig wenig Interesse, da das Gesetz sicherlich abgelehnt werden und seine Ablehnung keine unmittelbaren politischen Folgen haben wird.

Die Wahlrechtsbill ist gestern von der Re— gierung zurückgezogen worden. Bevor der Premier⸗ minister Asquith im Unterhause den Entschluß der Re⸗ gierung bekannt gab, ersuchte er den Sprecher, zu erklären, welcher der eingebrachten Abänderungsanträge zur Wahlrechts bill im Falle seiner Annahme den Charakter der Bill so gründ⸗ lich ändern werde, daß es notwendig werden würde, eine neue Bill einzubringen. ö

Nach dem Bericht des W. T. B.“ wies der Sprecher in seiner Antwort darauf hin, daß wahlweise drei das Frauenstimmrecht be— treffende Abänderungsanträge eingebracht worden seien, die die gegen— wärtige Wählerschaft um elf beziehungsweise sechs beziehungsweise anderthalb Millionen Frauen vermehren würden. Nach seiner, des Sprechers, Ansicht würde die Annahme jedes einzelnen dieser Abände⸗ rungsanträge die Bill derartig verändern, daß sie zu einer neuen Bill werden und damit ihre Zurückziehung nötig sein würde. Daraufhin er⸗ klärte der Premierminister Asquith, daß unter diesen Umständen und an— gesichts der den Anhängern des Frauenstimmrechts gegebenen Zu⸗ sicherungen die Regierung die Bill fallen lasse. Angesichts der Ent⸗ scheidung des Sprechers sei es auch zwecklos, die Debatte über den Abänderungsantrag Greys fortzusetzen. Als persönlicher Gegner des Frauenstimmrechts bedauere er, daß die Frage nicht zur Abstimmung gekommen sei, denn er habe dieser Abstimmung niemals mit Besorgnis entgegengesehen. Da es nicht angängig set, führte Asquith weiter aus, über die das Frauenstimmrecht betreffenden Abänderungsanträge zu de—⸗ bättieren, habe die Regierung gemeint, daß sie gerechterweise mit der Verhandlung der anderen Bestimmungen der Bill nicht fortfahren solle. Es bliebe daher noch die Frage übrig, was weiter zu geschehen habe. (Rufe von den Bänken der Opposition: Legen Sie die Frage den Wählern vor) Wenn auch die Regierung der Ansicht sei, fuhr Asquith fort, daß sie in der laufenden Session keine weiteren Anträge in der Wahlrechtsfrage stellen könne, so bedeute dies doch nicht, daß sie die Absicht aufgebe, mit der Wahlrechtsreform fortzufahren, falls sich die Gelegenheit dazu biete. Die Regierung beabsichtige auch, die Frage des Mißstandes der Pluralstimmen noch in der jetzigen Parlamentsperiode mit Nachdruck aufzunehmen. Hinsichtlich des Frauenstimmrechts stellte Asquith in Aussicht, daß die Regierung einer Bill, die ein Abgeordneter in der nächsten Session über diese Frage einbringen würde, dieselbe Förderung gewähren werde, die der sogenannten Konziliationsbill zutell geworden sei, die zu Anfang der laufenden Session abgelehnt worden wäre. Sodann wies Asquith nachdrücklich die Vermutung zurück, daß die Regierung hinsichtlich der Frage der Geschäfttordnung der Vachlässig— keit oder eines scharfen Vorgehens schuldig gewesen sel. Die Regie⸗ rung habe geglaubt, daß die Wahlrechtsbill reichlich Gelegenheit zur Verhandlung und Entscheidung der Frage des Frauenstimmrechts ge⸗ währen würde, Nachdem Asquith gesprochen hatte, erklärten sich mehrere Redner, unter ihnen Bonar Law, Lloyd George und Balfour, mit, dem von der Regierung gewählten Wege im allge— meinen einberständen, da er die beste Möglichkeit biete, eine unbe— fangen Abstimmung. über das Frauenstlmmrecht herbeizuführen. Keir Hardte (Arbeiterpartei) erklärte, die Entscheidung der Re⸗ ierung in der Wahlrechtsfrage würde Tausende enttäuschen. Die e, die Atquith und Lloyd George gehalten hätten, hätten sein Vertrauen in die ehrlichen Absichten der Regierung zerstört. Er glaube, mit dem jetzt gegebenen Versprechen bezwecke die Regierung eher, die Anhänger des Frauenstimmrechts außerhalb des Hauses zu täuschen, altz zu zeigen, daß sie es ernst meine. Nach weiterer De⸗ batte erfolgte dann die formelle Zurückziehung der Bill.

Türkei.

Der Ministerrat ist gestern nachmittag zusammengetreten,

um neuerlich den Entwurf zu einer Antwort note der Pforte zu beraten.

Ein Irade gibt nach einer Meldung des „W. T. B.“

die Ernennung des Prinzen Said Halim zum Minister des

Aeußern bekannt.

Rumänien. Das Parlament hat nach einer Meldung des, W. T. B.“ seine Sitzungen wieder aufgenommen.

Amerika.

Das Justizkomitee des amerikanischen Senats hat dem Senat die Annahme einer Bill empfohlen, die der Regierung das Recht gibt, die Produkte jeder ausländischen Handelskombination, die von den Bundesgerichten für ungesetzlich erklärt worden ist, mit Beschlag zu belegen. Wie „W. T. B.“ meldet, ist die Bill bereits vom Repräsentantenhause an⸗ genommen worden. Sie hat den Zweck, der Regierung das Recht zu erteilen, Schiffsladungen des sogennnten Kaffeetrusts

zu beschlagnahmen. Asien.

Wie das „Reutersche Bureau“ aus Kalkutta meldet, halten die Muselmanen Versammlungen zugunsten der jung⸗ türkischen Partei ab und fassen Resolutionen, in denen sie die Wiederaufnahme des Krieges verlangen, und das Schweigen Europas und die Untätigkeit Englands gegenüber den bulga— rischen Uebergriffen verurteilen.

Afrika.

Ueber den Kampf mit den Anflus am 25. Januar wird vom „W. T. B.“ noch gemeldet, daß die Kasbah dieses Stammes von den Franzosen eingenommen wurde. Die Anflus flüchteten nach heftigem Widerstande und ließen in der Feste große Lebensmittelvorräte, Waffen und Munition und sogar Werkzeuge zur Herstellung falscher Münzen zurück. Die Ver⸗ luste der Franzosen betrugen 7 Tote und 37 Verwundete, unter den letzteren 3 Offiziere. Die Anflus verloren etwa 500 Mann.

Nach einer Meldung aus Taurirt wurde eine von Taurirt nach Gersif abgegangene Karawane in der Nähe von Ain Dressa von aufständischen marokkanischen Räubern überfallen und ausgeplündert. Zwei Begleiter der Karawane wurden von den Angreifern getötet.

Parlamentarische Nachrichten.

Die heutige (99.) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück beiwohnte, eröffnete der Präsident Dr. Kae mpf mit folgenden Worten:

Seiner Majestät dem Kaiser habe ich in Gemeinschaft mit den beiden Herren Vizmpräsidenten gestern die Glückwünsche des Reichs⸗ tags übermlttelt. Seine Majestät hat dafür den Dank ausgesprochen.

Auf der Tagesordnung standen zunächst kleine Anfragen. Der Abg. Bassermann (nl.) fragte:

Ist dem Herrn Reichskanzler die Vergewaltigung des deutschen Ansiedlers Stössel in Marokko durch französische Truppen bekannt? Welche Schritte sind zur Wahrung der Interessen des Geschädigten und zu dessen Schutze geschehen?

Wuklicher Geheimer Legationsrat Dr. Lehmann: Die erste Frage ist mit Ja zu beantworten. Auf die zweite Frage ist zu er— widern, daß sich Stössel in Casablanca in Sicherheit und Freiheit befindet. Der Vorfall wurde sofort nach Eintreffen einer tele— graphischen Meldung des Kaiserlichen Konsuls in Casablanca durch den Kalserlichen Botschafter in Paris auf Weisung des Reichskanzlers bei der französischen Regierung zur Sprache gebracht. Die Ver⸗ handlungen schweben gegenwärtig und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da der Tatbestand von beiden Seiten verschieden dargestellt wird, sodaß vorautsichtlich noch weitere Erhebungen er— forderlich sind.

Der Abg. Basserm ann (nl) fragte:

Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß die neue chine⸗ sische Elementarschulordnung vorsieht, daß in jeder höheren Elementarschule eine fremde Sprache, und zwar in der Regel die englische Sprache, gelehrt werden muß? Ist der Herr Reichskanzler bereit, bei der chinesischen Regterung für eine Gleichstellung der deutschen Sprache einzutreten?

Wirklicher Geheimer Legationsrat Dr. Lehmann: Dem Reichs⸗ kanzler ist bekannt, daß nach der chinesischen Elementarschulordnung

8 . d .

*

ig Donnerstag und Freitag: Filmzauber. Theater. Sonnabend, Nachmittags Hierauf: Der zerbrochene Krug. Abends: Filmzauber.

Köͤniglitht Schtzuspiele. Mittwoch: Bh ilotas. Opernhaus. 238. Abonnements vorstellung. Dienst⸗ Und Freipkätze sind aufgehoben.

Donnerstag: Tiefland. ö Onegin.

Sonnabend: Eugen Onegin.

jolika.

. Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236) Freitab: Zum ersten Male: Gugen Möttwoch, Abende 384 Uhr;: Mazoliga. ?. Uhr: . Schwank in drei Akten von Leo Walther Zum Schluß; Die große Prunk— Stein und Ludwig Heller.

Donnerstag und folgende Tage: Ma⸗

Tannhäufer und der Sängerkrieg auf Wartbireg, Römantische Oper in drei Akten von Richatd Wagner. Musi⸗ kalische Vitung: Herr Kapellmeister Wetzler. Regie; Herr Regisseur Bach⸗ mann. Ballett; Herr Ballettmeister Graeb. (Tannhäuser: Herr Fanger vom Staxttheater in Königsberg als Gast. Wolfram von Eschenbach: Herr Werner Engel vom Stadttheater in Zürich als Gast.) Anfang 74 Uhr.

Schauspielhaus. 29. Abonnementsvor⸗ stellung. Wieselchen ! Lustspiel in drei Akten (mit freier Benutzung einer Idee von Gyp) von Leo Lenz. In Szene ge⸗ n Herrn Regisseur Patry. Anfang . ,

Donners kgßt Opernhaus. 29. Abonne⸗ mentsborstellung . Ein Maskenball. Oper in dꝛet Akten Mustk von Giuseppe Verdi. Anfang 75 Uhr. 1

Schauspielhauß⸗ 30. Abonnementsvor⸗ stellung. Prinz Friedrich von Hom—⸗ burg. auspiel in . Auffügen von 3

Neuisches Theater. Mittwoch, Abends 7! Uhr: Zum 100. Male: K Känig Helurich 1.

9 König Hein . e . 16 . /

Freitag und Sonnabend: Der blaue .

Ka m m er sp i ele.

Mittwoch, Abends 8 Uhr: Schöne Frauen.

Berliner Thenter. Mittwoch / Abende 8 Uhr: Film jallber. Großen Posse mit Gesang und Tanz in 4 Akten von Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer.

Theater in der Käniggrätzer Straße. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die fünf Frankfurter. Lustspiel in drei Akten von Karl Rößler.

Donnerstag und Sonnabend: Brand.

Freitag: Die fünf Frankfurter.

Lessingthenter. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Das Prinzip. Lustspiel in drei Akten von Hermann Bahr.

Donnerstag: Das Prinzip.

Freitag: Gabriel Schillings Flucht.

Komudienhaus. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Generalsecke. Lustspiel in drei Akten von Richard Skowronnek.

Donnerstag: Zum ersten Male: Der Netter in der Not.

Freitag und folgende Der Retter in der Not.

Tage:

Schillertheater. O. (Ballner⸗ theater.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Wolkenkratzer. Eine amerikanische Ko⸗ mödie in drei Akten von Carl Rößler und Ludwig Heller.

Donnerstag: Die Geschwister. Hierauf:

Elga. Freitag: Uriel Acosta.

Charlottenburg. Mittwoch, Abends 38 Uhr: Die Schmetterlingsschlacht. Komödie in vier Akten von Hermann

Sudermann. Die Schmetterlings⸗

Donnerstag: schlacht. Freitag: Die Haubenlerche. Dentsches Opernhaus. (Char⸗ lottenburg, Bismarck Straße 34-37.

Direktion: Georg Hartmann.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Tiefland.

Montis Operettenthenter. (Früher: Neues Theater. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Der Frauenfresser. Operette in drei Akten von Leo Stein und Karl Lindau. Musik von Edmund Eysler.

Donnerstag und folgende Tage: Der Frauenfresser.

Theater an UNollendorsplatz. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Die Studenten⸗ gräfin. Operette in drei Aufzügen. Musik von Leo Fall.

Donnerstag und folgende Tage: Die Studenteng afin.

Theater des Mestens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Wiedereröffnung: Sonnabend, den 1. Februar. Zum ersten Male: Die beiden Husaren. Operette in drei Akten von Léon Jessel.

Residenztheater. Mittwoch, Abends 38 Uhr: Die Frau BPräfidentin. (Madame 1a Présidente.) Schwank in drei Akten von M. Hennequin und P. Veber.

Donnerstag und folgende Tage: Die Frau Präsidentin.

Thaliathenter. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Puppchen. Posse mit Gesang und Tanz in drei Akten von Curt Kraatz und Jean Kren. Gesangstexte von Alfred Schönfeld. Musik von Jean Gilbert.

Donnerstag und folgende Pupychen.

Tage:

Trinnontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Mittwoch, Abends 8 Uhr: Wenn Frauen reisen. spiel in vier Akten von Mouezy⸗-Eon und Nancey. .

Donnerstag und folgende Tage: Wenn Vere he licht: Frauen reisen. ;

vom September vorigen Jahres in den höheren Elementarschulen englischer Sprachunterricht eingeführt werden kann, nicht aber ein a. werden muß. Je nach den örtlichen Verhältnissen kann viel— mehr an Stelle der englischen Sprache auch eine andere fremde Sprache gelehrt werden. Der Kaiserliche Gesandte in Peking hat bereits die nötigen Schritte getan, damit von dieser Möglichkeit zugunsten der deutschen Sprache ein ausgiebiger Gebrauch ge— macht wird.

Der Abg. Bassermann (nl.) fragte ferner an:

Sind dem Herrn Reichskanzler Mitteilungen darüber geworden, daß zwischen England, Frankreich und Rußland bestimmte Ver einbarungen über eine Abgrenzung der gegenseitigen Interessen— sphären in den armenischen, syrischen und arabischen Gebietsteilen der Türkei getroffen worden sind, und welche Stellung gedenkt der Herr Reichskanzler gegenüber solchen Ver— einbarungen einzunehmen?

Wirklicher Geheimer Legationsrat Dr. Lehm ann: Dem Reichs« kanzler sind die Gerüchte bekannt, wonach sich mehrere Mächte über die Abgrenzung von Interessensphären in der Asiatischen Türkei geeinigt haben sollen. Amtliche Mitteilungen, die die Richtigkeit dieser Gerüchte bestätigen, liegen nicht vor. Umgekehrt lassen unzweideutige und vertrauenswürtige Erklärungen, die gelegentlich des Meinungkt—⸗ austausches zwischen den Großmächten aus Anlaß des Balkankrteges abgegeben worden sind, das Vorhandensein derartiger Vereinbarungen als ausgeschlossen erscheinen.

Der Abg. Dr. Gradnauer (Soz.) fragte:

Ist der Herr Reichskanzler in der Lage, Auskunft zu erteilen, ob und inwieweit die angeblich auf amtlichen Informationen be— ruhenden Zeitungsmeldungen der Wahrheit entsprechen, daß die ver⸗ bündeten Regierungen neue umfassende Militärforderungen, auch abgesehen von dem Ausbau der Luftflotte, durchzuführen beab⸗ sichtigen? Entspricht es im besonderen der Wahrheit, daß die Absicht besteht: 1) die Mannschaftsstärke der Kompagnien zu erhöhen; 2) dritte Bataillone, soweit sie noch nicht vorhanden sind, aufzu— stellen; 3) die Ersatzreserve zur Ausbildung mit der Waffe einzu— berufen; 4) Kavalleriedivisionen schon in der Frledenszett aufzu— stellen; 5) selbständige Radfahrerkompagnien zu bilden; 6) die Artillerie zu vermehren?

Major Hoffmann: Die verantwortlichen Stellen der Reichs regterung sind sich darüber einig, daß unsere Rästung zu Lande einer Verstärkung bedarf. Doch können über den Umfang der Verstärkungen keine Mitteilungen gemacht werden, da der Bundesrat darüber noch nicht Beschluß gefaßt hat.

Schluß des Blattes.)

Literatur.

Zeitschrift für Bauwesen. Herausgegeben im Mi⸗ nisterium der öffentlichen Arbeiten Verlag von Wilhelm Ernst u. Sohn, Berlin. In dem vorliegenden Heft des neuen Jahrgangs finden sich zunächst einige Angaben über die Größe, Bauausführung und Ausstattung des in süddeutschen Barockformen gehaltenen Ober⸗ präsidialgebäudes in Koblenz und der Landesturnanstalt in Spandau. Regierungsbaumeister Sonntag berichtet in einer Fortsetzung über die Entwicklung und den heutigen Stand des deutschen Luftschiffhallenbaus. In einer großen Anzahl von Bildern werden uns ortsfeste Bau⸗ und Bergungshallen in den verschiedensten Formen und Konstruktions⸗ methoden aus Holz, Stein und Eisenbeton vorgeführt und eingehend erläutert. Baurat Hoech wendet sich in einem kurzen Aufsatz gegen einige Annahmen Mahlkes über den Ursprung der chinesischen Dach⸗ formen, und Professor Rathgen gibt die Ergebnisse seiner bisherigen Versuche mlt Steinerhaltungsmitteln bekannt. Der ingenieurwissen— schaftliche Teil des Hefts beschäftigt sich mit dem Bau der zweiten Schleuse bei Münster i. W, mit der Wiederherstellung des Hönebachtunnels, mit der neuen Längshelling auf der Königlichen Werft in Emden und mit dem Unterdruck bei Staumauern. Das Heft enthält schließlich die Verzeichnisse der in Preußen und im Reich angestellten Baubeamten, der Mitglieder der Akademie des Bau⸗ wesens, der Inhaber der Medaille sür Verdienste um das Bauwesen und der Medaille der Akademie des Bauwesens, das Verzeichnis der Mitglieder des Technischen Oberprüfungsamts in Berlin und die statistischen Nachweisungen, betr. Hochbauten der Preußischen Heeres⸗ bauverwaltung 1906 bis 1910.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten, Dritten und Vierten Beilage.)

.

Zirkus Busch. Mittwoch, Abends Große Galavorstellung.

pantomime: „Sevilla“.

Familiennachrichten. Verlobt: Frl. Emmy Roebbelen mit Hrn. Superintendenten Dr. von Schneide⸗ messer ((Berlin). Hr. Leutnant Walter Eberhard Frhr. von Medem mit Frl.

Lust⸗

Konzerte.

Sanl Pechstein. Mittwoch, Abends Liederabend von Am Klavier: Otto Bake.

Beethanen · Sanl. Mittwoch, Abende 8 Uhr: 2. Klavierabend von Conrad Ansorge.

fAlindworth · Scharwenka · Saal.

Mittwoch, Abends 8 Uhr: Violinabend Elgers mit einem Kammerorchester unter Leitung von Paul Elgers. Mitw.: Hugo Lederer (Viola).

in Berlin.

Choralion · Saal. Mittwoch, Abends Liederabend von Edgar Schmock.

Harmoninmsual. Mittwoch, Abends 2. Klavierabend von Sandra Droucker.

Edith von Budde (Berlin).

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Ritt⸗ meister a. D. Jaspar von Arnim (Schwerin i. Meckl.).

Gestorben: Hr. Landgerichtsrat a. D. Wilhelm Lautherius (Berlin-Wilmers⸗ dorf). Hr. Landrat Heinrich Frhr. von Schacky auf Schönfeld (Rawitsch).

Margot Baronin Scherpon von Kronenstein (Meran) Octavie Freifr. von Restorff, geb. Freiin von Weigelsperg (Wien).

Elfriede

Klassischer

von Hilde Fordau⸗ Verantwortlicher Redakteur:

Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Heidrich)

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Julius Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Elf Beilagen einschließlich Börsenbeilage und Waren e n , Nr. 8 A u. 8B),

sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 5 bes öffentlichen Anzeigers (ein;

Zirkus Schumann. Mittwoch, Abends

Große Auftreten sämtlicher Syeziglitäten. id Ak e , rt Schluß: Der unsichtbare die Woche vom 290 bis 5. Januar

93 Mensch! Vier Bilder aus Indien. 1912.

schließlich der unter Nr. 2 ver— öffentlichten Bekanntmachungen), be⸗

Galanorstellung. treffend y,, auf

Aktien und Aktienges

aflen, für!

1 *

Erste Beilage zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

M5 24.

Berlin, Dienstag, den 28. Januar

Amtliches.

Den tsches Reich.

1913.

Sandel Deutschlands mit Getreide und Mehl.

Nach Erntejahren, beginnend mit 1. August.

Vom 1. August bis 20. Januar (Mengen in 41 100 Kg). 1) Ein⸗ und Ausfuhr.

2) Mehlausfuhr gegen Ginfuhrschein.

Gesamteinfuhr Waren⸗

gattung

Davon sofort verzollt oder zollfrei

Gesamtausfuhr

Davon Ausfuhr aus dem freien Verkehr

Gattung, Ausbeu teklasse 1912/13 1911112 1910/11

1912 13 191112 191011 1912/13 1911/12

191011 1912113 1911112 191011 1912/13 1911112

1910/11

777931 447724

49 246 115984

980 967 5h6 984 110381 168 441

Roggenmehl: 1035861 1. Klasse (M- 60 v. H) ... 746 251 2 (über 60 - H5 v. 553 2755 (0 -= 65 v. H.)... 153 925

2. 1

1328311 1869 323 * 13 953 838 12 698 2281: 2177 884 1367 600 13 707 319 18 997 929

114379 319790 l 4743 385 2814078 3 398 485 6 495 747 3 592 660 3955 815 1477 5639 6 602 111 612 94700 896423

*

Roggen .. Weizen... Malzgerste Andere Gerste Gerste ohne nähere Ang. r ,,, Roggenmehl. Weizenmehl.

3203 481 2 184 455 4 781 647 Z 795 o6ß4 4266 5015 77 566 62757

2) Einfuhr in den freien Verkehr nach Verzollung.

S2 14 g35 7

2268777 10 909127 1187980

47310 94 388 4 856 546

25 53 2 olg 65 3 852 451 3 186 555

454 418 242 967 189 228 7187 10968

2 696 798 2128 0977 2070080 454 326 269 975 273288 184 1936518 777 715 982 542 1036 072

2471944 31

67 595] 942 815 783 025 1 115667 938 557

118 92 5 287 168 a 876577 zol 148 i gn 6 2 5 5s

1924918 1668185 14

Roggẽns chrotmehl ?) 108 095

Weizenmehl: 1. Klasse (0 - 30 v. H.)... 2. hfüber 30 = 76 v. H.) 3008 J. . 338 1916 O T0 v. 3 43 6086 15 969 ö 18 461 8616 Hartweizenmehl *) 3 834 8836

) Ausbeute für jede Mühle besonders festgesetzt.

164 077

779 073 663 221

145 161

1107337 897 383 9650 149172 35 557 3899

11 676

938 040

4) Niederlageverkehr.

Davon verzollt

Gesamte verzollte Menge

Warengattung in den freien

beim unmittelbaren Eingang

bei der Einfuhr von

Verkehr Niederlagen, Freibezirken usw. Warengattung

191213 191112 1910/11 1912/13

1911/12

Verzollt Einfuhr auf Niederlagen, von

in Freibezirke usw. Nieder⸗ lagen,

Ausfuhr von Niederlagen, Freibezirken usw.

1910111 191213 191112 1910 11

1912/13

Frei⸗ bezirken

. 2 1911/12 usw

1910/11 191213 1911/12 1910/11

Roggen 1451 996 1789 845 1 124 O

9 , . 1 3

8 83, ü ze S5 1 öh zl

3 9 5 2 9 7

767 557 1 Andere Gerste . 1 2 493145 2696719 Roggenmehl .. 1477 2564 259 ; Weizenmehl .. 64 886 44 222 48 954

Berlin, den 28. Januar 1913.

2 j 3 1485 288 2264 040 356 793 10 273 402 10 904219 3 782 740 307 1187 934

755 S3 3 317 938 3 466 115 1751 83 3 755 656 3 755 23

33 269 82 21

. 316 344 1182 157 953 557 S824 569 78 0651 27250 1715318

3 235 582 3 518 355 3 148 162 540 174 315147 227291 78 179 522 864 295 59g?

11 765 265. T2335

Kaiserliches Statistisches Amt. Delb ck.

126 160 304557

Roggenmehl .. Weizenmehl ..

46119

102 973 2551 65? 2 418 441 2255 38.55 1 Ii pol ] 195 38 3 Jos g6s 15339 56] 1714 109

34 246

374512 422 320 12053 1057853

44723

197222 928 416 231 999 771 850 459 892 454 342 269 853 446 468

4 286 3 259

29775 797617 184 804 575363 273 231

1432 1648

wie 3, go6 od I Spalte ð 85 69

1574 bis 10 30 828

629 623 797 596 211 624 31 945

Aichtamlliches.

Bevor durch das Versicherungsgesetz für An— gest ell te eine reichsgesetzliche Fürsorge für die Angestellten und ihre Familienangehörigen geschaffen wurde, hatten die Angestellten in zahlreichen Fällen ihre und ihrer Angehörigen Zukunft durch Abschluß von Lebensversicherungen sicherzu— stellen gesücht. Mehrfach haben auch die Ärbeitgeber für ihre Angestellten Zuschüsse zu den Prämien an die Lebensversiche⸗ rungsunternehmungen vertraglich übernommen, um einen aus— reichenden Versicherungsschutz zu ermöglichen. In allen diesen Fällen soll auch nach dem Inkrafttreten des Versicherungs— gesetzes für Angestellte nach der Absicht des Gesetzgebers tunlichst das bisherige Versicherungsverhältnis geschützt werden.

Das Gesetz schreibt vor:

S390. Angestellte, für die vor dem 5. Dezember 1911 bei öffentlichen oder privaten Lebensversicherungsunternehmungen (51 des Gesetzes über die privaten Veisicherungsunternehmungen vom 17 Mai 1901, Reichsgesetzbl S. 139) ein Versicherungevertrag geschlossen ist, können auf ihren Antrag von der Beitragsleistung befreit werden, wenn der Jahresbetrag der Beiträge für diese Versicherungen beim Inkrafttreten dieses Gesetzes mindestens den ihren Gehaltsverhält— nissen zurzeit des Antrags entsprechenden Beiträgen gleichkommt, die sie nach diesem Gesetze zu tragen hätten.

Das Gleiche gilt für Angestellte, die beim Eintreten in die bersicherungspflichtige Beschäftigung das dreißigste Lebensjahr über⸗ schritten haben und seit mindestens drei Jahren in einer dem ersten Absatz entsprechenden Weise versichert sind.

F 392. In den Fällen des § 390 ist der Arbeitgeber verpflichtet, den nach diesem Gesetz auf ihn entfallenden Beitragsanteil an die Reichsversicherungsanstalt abzuführen; dem Versicherten werden dafũr die halben Leistungen dieses Gesetzes gewahrt.

Hat der Arbeitgeber zu den Beiträgen für Versicherungen seiner Angestellten (5 390) Zuschüsse gezahlt, fo kann er diese Zuschüsse um die an die Reichsversicherungkanstalt zu entrichtenden Beiträge kürzen. Auf Antrag des Versicherten zahlt die Reichsversicherungèanstalt die an dem Zuschuß gekürzten Beträge an die Lebensversicherungs— unternehmungen aus den Arbeitgeberbeiträgen (Abs. I) weiter, wenn

1) die Versicherung noch in einer dem § 390 entsprechenden Höhe besteht,

2) der Versicherungsschein hinterlegt wird,

3) zur Sicherung einer Anwartschaft auf Ruhegeld und Hinter⸗ bliebenenrente die Forderung aus der Versicherung zu dem— jenigen Teile, welcher dem gekürzten Betrag der reichs— gesetzlichen Arbeitgeberzuschüsse entspricht, an die Reichs⸗ versicherungsanstalt rechtsverbindlich abgetreten wird.

Näheres über die Ausführung dieser Vorschriften bestimmt der Bundesrat. Er setzt nach Anhören der Reichsversicherungsanstalt die drr fest, die von den Lebensversicherungsunternehmungen für die Abführung der Beiträge zu zahlen ist.

„Der Bundesrat hat nunmehr die durch das Gesetz ihm übertragenen ö chriften unter dem 11. Ja⸗ nuar 1913 (Reichsgesetzbl. S. 19) wie folgt erlassen:

Zur Ausfübrung des 5 392 des Versicherungsgesetzes für An— gesteilte vom 20. Dezember 1911 (Reichsgesetzbl. S. 989) hat der Bundesrat auf Grund des Abf. 4 a. a. D. folgendes besltimmt:

I. Die von dem Arbeitgeber an seinem paschnß gekürzten Be⸗ träge werden höchstens insoweit an die Ledenshersicherungzunter— nehmung weltergezahlt, als der Beitrag Die Prämie) den für die Be=

eiung des Angestellten von der eigenen Beitragsleistung nach 5 390 ii L a. a. O. erforderlichen Betrag übersteigt.

Die weiterzuzahlenden Beträge bleiben für die ganze Dauer der

Weiterzahlung unverändert.

II. Die Weiterzahlung der unter 1 bezeichneten Beträge an die

Lebensversicherungsunternehmung ist nur zulässig, wenn

I) der Arbeitgeber den u chu zu den Beiträgen (Prämien) für die Versicherung des Angestellten in den Fallen des Sz 390 Abs. 1 4. a. O schon vor dem 5. Dezember 1911 und in den Fällen des § 390 Abs. 2 a. a. O. vor dem Eintritt in die Versicherungspflicht geleistet hat,

2) der Veisicherte nachweist, daß der Arbeitgeber sich verpflichtet hat, die Weiterzahlungen nach den Bestlmmungen des Ver— sicherungsvertrags auf Anfordern der Reichsversicherungs— anstalt für Angestellte unmittelbar an die Lebentversicherungs⸗ unternehmung abzuführen. . ;

III. Eine Anwartschaft auf Rähegeld und Hinterbliebenenrente gilt als gesichert G 392 Abs. 3 Nr. 3 a. a. O.), wenn folgende Bedin⸗ gungen erfüllt sind:

1) Die Forderung aus der Versicherung zu demjenigen Teile, welcher dem gekürzten Betrage der reichagesetz lichen Arbeit⸗ . entspricht, muß vorbehaltlos und endgültig abgetreten sein.

Für den Fall, daß der Versicherungsnehmer den Ver— sicherungs vertrag erfüllt, muß der Eintritt der Verpflich- 6 Versicherers zur Erfüllung der vereinbarten Leistung ewiß sein.

ie Versicherung muß rückkaufgfähig sein.

Der Versicherte hat nachzuweisen, daß die Versicherungs⸗ unternehmung der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte das Recht einräumt, den ihr abgetretenen Teil der Ver— sicherung durch Zahlung der entsprechenden Prämie auch dann aufrecht zu erhalten, wenn der übrige Teil infolge Nichtzahlung der Prämie verfällt.

Ist nach dem Versicherungsvertrage die Aufrechterhal⸗ tung eines Teils der Persicherung nicht möglich, und wird ein solches Recht auch auf Ansuchen nicht eingeräumt, so hat der Versicherte bei der Abtretung der Forderung aus der ersicherung zu erklären, daß er für den Fall, daß er die Prämie nicht zahlt, der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte das Recht einräumt, in alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsbertrag einzutreten. Die Reichs. xersicherungsanstalt für Angestellte hat dafür dem Ver⸗ sicherten bei Fälligkeit der Versicherungsleistung denjenigen Betrag auszuzahlen, welcher den für ihn früher an die Versicherungsunternehmung geleisteten Prämien entspricht. Der Angesiellte hat der Reichsversicherungsanstalt für An= gestellte aus seiner . 12 einen nach der Formel

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zu berechnenden Teil abzutreten. (Hierin bedeuten 8 den abzutretenden Teil, b den weitergezahlten Beitragsteil, R den Barwert der zukünftigen n im Jahres⸗ betrag 1 und P die einmalige Rettoprämie für die Ver— sicherungeleistung 1.5) Als Rechnun , gelten die für die Tarisberechnungen der Lebeneversicherungsunter⸗ nehmung beim Abschluß der Versicherung maßgebend ge— wesenen Grundlagen; sind diese nicht zu beschaffen, so ist die Tafel M und WI der 23 deutschen Lebengversicherungs⸗ gesellschaften und ein Zinsfuß von 35 vom Hundert zu 1. , . Dem Antrag sind außer den unter Nr. IL 2, HI 4 bezeichneten Nachweisen und Erklärungen beizufügen?

a. der Versicherungsschein (Aufnahmeschein und dergleichen) und die zugehörigen Versicherungs bedingungen,

b. der Nachweis über die Zahlung der zuletzt fällig gewesenen Prämie oder den zuletzt fällig gewefsenen Mitgltedsbeitrag,

. die Versicherungskarte,

d. der Nachweis dafür, daß der Arbeitgeber berelts vor dem

unter Nr. II 1 bezeichneten Zeitpunkt den Zaschuß

. , . hat.

Die Reichsversicherungsanstalt kann weitere Unterlagen zur Klar— stellung des Antrags verlangen.

V. Die Lebengversicherungsunternehmungen haben der Reichsver⸗ sicherungsanstalt . in den Fällen der Nr. II 2 für die Abführung der Beiträge eine Vergütung von 1 vom Hundert der überwiesenen Beträge zu zahlen. Alle sonstigen aus Ueberweisungsanträgen ent- stehenden Kosten trägt der Antragsteller.

VI. Mit Lebeneversicherungsunternehmen, die Fabrik., Betriebs= Haus⸗, Seemanns⸗ und ähnliche Kassen für eine oder mehrere Unter⸗ nebmungen sind und nicht zu den Zaschußkassen oder öffentlich⸗recht⸗ lichen Pensionskassen (585 365, 387, I89 a. a. O.) gehören, vereinbart die Reichs versicherungsanstalt die Bedingungen, unter denen die von den Arbeitgebern an ihren Zuschüssen gekürzten Beträge weitergezahlt werden können.

Die nachfolgenden Erläuterung en mögen den beteiligten Kreisen zur Beurteilung der Tragweite der Ausführungs⸗ i, dienen.

e Vorschriften setzen voraus, daß es sich um Versicherungen bei Ldebensversicherungsunternehmungen handelt, die den e e gn rechtigt hätten, einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht nach S 399 zu stellen (5 392 Abf. 2). Es ist nicht notwendig für die An“ wendbarkeit des 9 392, daß der Angestellte sich tatsächlich von der Beitragsleistung zur Reichsversicherungsanstalt für Angestellte hat be⸗ freien lassen. Die Vorschriften setzen weiter voraus, daß der Arbeitgeber den uschuß zu den Beiträgen (Prämien) für die Versicherung des Angestellten in den Fällen des 5 395 Abf. 1 schon vor dem 5. Dezember 1911 und in den Fällen des 5 396 Abs. 2 vor dem Eintritt in die Versicherungspflicht geleistet hat.

Die erste Ausführungsbestimmung regelt die Frage, welcher Betrag von dem Beitragsanteil des Arbeiigebers zur Weiterzahlung an die Lebensversicherungsunternehmung in Betracht kommen kann. Das Gesetz geht davon aus, daß der Ärheitgeber und der Angestellte den ihnen auferlegten Beitrag beim Inkrafttreten des esetzes in, irgend einer Form zur Fürsorge für den Angestellten ent⸗ richten; es setzt also voraus, daß der Angestellte eine Versicherung in einer solchen Höhe abgeschlossen hat, welche mindestens seinem Beitragsteil bei Inkrafttreten des Gesetzes entspricht, wenn er nach 8 390 von der Beitragspflicht zur Reichs versicherungs⸗ anstalt befreit sein will. Der Beitragsteil des Arbeitgebers foll der Reichsversicherungsanstalt zufließen, die nach 5 392 Abf. J dafür die halben Leistungen des Gesetzes gewähren muß. Demnach wird höchstens derjenige Betrag vom Bale eil des Arbeitgebers für die Weiterzahlung an die Lebensversicherungsunternehmung in Betracht kommen können, welcher über das gesetzliche Maß dez Beitraasteils des Angestellten hinausgeht, d. h. höchstens der Unterschied zwischen der Prämie für die Lebengversicherung und dem Beitrageteil des Arbeitgebers. Wenn also z. B. ein ÄUngestellter Versicherungen mit einer Jahresprämie von 150 A abge chlossen batte, von der bisber der Arbeitgeber und er je die Hälfte trugen, und würde der Angestellte nach seinen Gehaltsbezügen bei Inkraft. treten des Gesetzes der Gebaltsklasse H (Beitrag des Angestellten und des Arbeitgebers je 12090 angehören, so könnte der Angestellte den Antrag auf Befreiung von der Bestrags. leistung nach 8 390 stellen. Wenn er den Antrag auf Weiterzablung des. Arheitgeberzuschusses aus den Beitrags teilen des Arbeitgebers stellt, so kann dem nur für den Be—⸗ trag von 1590 4 120 M 30 n entsprochen werden. Da er bisher nur 75 ½ aus eigenen Mitteln aufbrachte, so feblen ihm etzt zur vollen Versicherungsprämie 120 4 75 4 45 . e diese aufgebracht werden, bleibt der Vereinbarung zwischen dem n= gestellten und seinem Arbeitgeber überlassen. Wenn der Angestellte

den Arbeitgeber wechselt, und der neue Arbeitgeber icht Prämienzahlung für die Lebensversicherung bee ngld 1 63