1913 / 27 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Jan 1913 18:00:01 GMT) scan diff

bas für die Preisbemessung nicht außer acht gelassen werden darf, Re dei enge saähigkeit des Kanfers. '. 56 , r n. ö gie ßeren and, kleineren. Städten, Tie ssch in (iner ähnlichen Lage esinden wie Berlin und die auf den Erwerb von Wald vom Fiskus angewiesen nz. Unter diesen Gemeinden find solche, die haupt⸗ ichlich don A beitern bewohnt werden, und die sich in ungünstigen , , Verhältnissen befinden. Es zann keinem Zweifel unter— ar, daß es angebracht ist, diesen Gemeinden mildere und . igere Bedingungen beim Erwerb von Wald zu stellen. underseits wird man aber auch anerkennen müssen, daß dort, wo die finanziellen Verhältnisse günstiger liegen, höhere Preise gefordert . 8n dieser Beziehung kann ich mich auf das Zeugnis des frü deren Aberbürgermeiste s von Breslau berufen, der feinerzeit im Herrenhaus u. a. gesagt hat, Berlin bringt 60 Millionen Mark Staats intkemmen steuer auf, es mag daher einmal 5 bis 16 Yo ,, Zuschläge erheben, um eine derartig wichtige . durchzuführen. Mir scheint es wünschenswert daß die Angelegenheit erledigt werden soll. Ich freue mich, daß die Verhandlungen auch eingeleitet sind, und daß sich der Fiskus ö erllart hat, größere Kompleie zu einem Preife zu) ver. . eines wegs die Leistungsfähigkeit des Zweckverbandes ersteigt. Werden aber troßdem die Verhandlungen scheitern, dann hat die Forstverwaltung die Pflicht, Teile des Grunewaldes zum Zwecke der Aufforstung nach Gutdünken zu verkaufen. Wenn das . Fall sein sollte, dann ist es Schuld des Zweckberbandes. Ich offe aber, das Projekt zustande kommt. Der Zweckverband hat die moralische Pflicht, diese Äufqabe zu erfüllen, womit er sich für die Nation ein großes, dauerndes Verdienst erwirbt.

Abg. Ziethen Lichtenberg (freikons. : Die vorliegende Frage naturgemäß mit großen Schwierigkeiten zu ke n Meine . . Standpunkt, daß dem Zweckverband nichts geschenkt und daß ö keine . ,. gebraten werden kann. Aber wir sind anderseits der Ansicht, daß hier ganz eigenartige Verhältnisse und befondere Gründe vorliegen, welche es erforderlich machen, daß der Vskus von, dem Zweckverband einen angemessenen Preis fordert. Die, Weristeigerung der Wälder ist zum großen Teil auf die Ent— wicklung der Gemeinden von Groß Berlin zurückzuführen. Es handelt sich um eine Bevölkerung von 4 Millionen Einwohner, das ist ein Zehntel der gesamten Monarchie. Der Staat hat ein erhebliches Interesse daran, einen so großen Bruchteil der Bevölkerung des Staates zufrieden zu erhalten, schon allein mit Rücksicht auf die Wehrkraft. Dieser Gesichtspunkt muß auch berücksichtigt werden. Wenn der Fiskus solche großen Flächen zum Abholzen verkaufen muß, dann wird er sich wundern über die geringen Angebote. Denn das Abholzen erfordert außerordentlich hohe Kosten seitens der Unternehmer. Wie ich höre, soll ein Teil vom Fiskus zurückbehalten wenden, und zwar, soll es sich um Flächen handeln in der Nähe von Bahnhöfen, also gewissermaßen baureife Flächen, während diejenigen Flächen, die an den Zweckverband verkauft werden sollen, voraussichtlich frühestens in 100 bis 200 Jahren für bauliche Zwecke verwendet werden könnten. Der Zweckverband soll also eine Wertsteigerung derjenigen Flächen herbeiführen, die der Fiskus zurückbehalten will. Der Minister hat darauf hingewiesen, daß die Gemeinden von Groß Berlin außerordentlich leistungsfähig seien, weil sie nur 190 0, Zuschlag zu erheben brauchten. Bas ist aber auf die große Besteuerung des Grundbesitzes in Berlin zurück— zuführen. Es ist dann gesagt worden, es sei Luxus, wenn außer dem Grunewald noch andere Wälder für die Erholung der Berliner Be— völterung reserviert werden sollten. Demgegenüber weife ich darauf hin, daß die Bevölkerung im Norden, Süden und Osten von Groß Berlin kaum in der Lage ist, den Grunewald zu besuchen wegen der großen Entfernung und der dadurch bedingten erhöhten Fahrkosten. Ich hoffe, daß die Verhandlungen zwischen dem Zweckverband und der Regierung scheitern werden, wenn der Staat nicht in bezug auf die Preisbemessung einen anderen Standpunkt einnehmen wird, als er es bisher getan hat.

Abg. Cassel (fortschi. Volksp): Gegenüber dem Abg. von Brandenstein weise ich darauf hin, daß der Staat ein großes Inter— esse daran haben muß, daß die 4 Millionen betragende erwerbs— tätige Bevölkerung von Berlin die Möglichkeit haben muß, die vorhandenen Wälder im Interesse der Volksgesundheit zur Erholung zu benutzen. Es ist keinesfalls ein Luxus, wenn außer dem Grunewald noch weitere Flächen zu diesem Zweck erworben werden für die nördlichen, östlichen und südslichen Staꝛtteile Berlins. Durch den Erwerb dieser Wälder übernimmt

. Zweckverband eine schwere Last, denn er muß dieselben erst in der erforderlichen Weise herrichten lassen, waß große Summen kostet, ganz abgesehen von den Erwerbekosten. Der Zweckverband muß dahin streben, daß nicht die wertvollsten Terrains, namentlich diejenigen am Flußzugang in Seen, dem Fiskus verbleiben. Es kann nicht gehen, daß der Staat sich reserviert, was demnãächst bebaut werden soll, und verkaufen will, was überhaupt in absehbarer Zeit nicht zu parzellieren ist. Ich erkenne an, daß der Staat sich Land reserpiert für Eisenbahnen und Anlagen von Bahnhöfen und sonstigen Stagtsanstalten. Man könnte aber solche Flächen für diese Zwecke zurückbehalten, welche sich zur Bebauung nicht eignen. Wie der Vorredner erklärt hat, kann auch ich nur anerkennen, daß nur der Taxwert für die Wälder bezahlt werden kann, nicht aber der Wert, der durch möglichste Ausschlachtuug des Terrains erzielt wird. Es ist die Rede davon gewefen, daß Berlin und Charlottenburg anderseits Grundstücke erworben haben zum Preise von 2 bis 3 ( per Quadratmeter. Das kann aber hier nicht in Betracht gezogen werden, denn der Erwerb der Wuhlheide ist auch für Wasserwerke und andere Zwecke bestimmt gewesen. Deshalb wird man ohne weiteres einsehen, daß hierbei andere Preise in Frage kommen. Wenn wir fur den Grunewald 2 bis 3 S vro Quadratmeter zahlen sollten, dann könnten wir einpacken. Ich bestreite, daß der Gesichtspunkt bei der Preisbemessung erheblich sein kann, daß die Stadt Berlin mit einem Zuschlag von 190 0cüο auskommt. Wir sind keineswegs eine reiche Gemeinde, wir haben selbst auf die staatliche Unterstützung auf Grund des Volksschulunterhaltungsgesetzes verzichtet. Es wäre gewissermaßen eine Strafe für uns, wenn wir deshalb höhere Preise für die Wälder zahlen müßten. Dagegen müssen wir mit allen Mitteln proteftieren. Das wäre eine Behandlung, die nur in Urpreußen üblich ist. Man muß doch berücsichtigen, daß die Bevölkerung der Städte gerade einen so großen Teil der Steuern für den Staat aufbringt und Leistungen hervorbringt, die dem ganzen Staate zugute kommen. Die Ausdehnung der Städte hat dem Waldbesitz einen größeren Wert gegeben, das ist ein Verdienst der städtischen Entwicklung. Wir im Zweckrerband haben den ernsten Willen, etwas Volk—m ständiges zu machen, was auch der ärmeren Bevölkerung dient. Die Kostenverteilung wird im Zweckverband allerdings die größten Schwie⸗ rigtelten machen, weil die Vertreter alle die Interessen ihrer Ge— meinden wahrnehmen wollen. Der Zweckverband wird nur gut funk— tionieren wenn die Vertreter einträchtig sind und nicht die Interessen von Ort zu Ort in den Vordergrund schieben. Der Zweckverband hat naturgemäß noch nicht viel leisten können, die Schwierigkeiten werden sich erst später herausstellen. Ich hoffe, daß wir uns mit der Staats tegterung verständigen werden, und manche Erklärungen der Regierungsvertreter lassen erkennen, daß nicht mehr so hohe Anforde- ungen werden gestellt werden. Aber bedauern muß ich, daß der Minister von gewissen Seiten scharf gemacht wird, einen möglichst hohen Preis zu fordern. Aber damit wird das Ziel nicht erreicht, denn es giht zwei Kontrahenten, und es kommt auch auf den guten Willen von Berlin an. Wir sind bereit, bedeutende Opfer zu bringen, um zu einer Verständigung zu gelangen, aber wir werden nur kaufen zu einem Preise, der angemessen ist, aber nicht, wenn es sich um 2 6 pro Quadratmeter oder auch nur um die Hälfte handelt. Unsere ganze Bevölkerung ist damit esnverstanden, daß wir nicht unsinnige Preise zahlen. Wir. finden bei der Regierung jetzt für unsere Be— dürfnisse mehr Verständnis als bei vielen Mitgliedern des Haufes. Wir werden tun, was für Jahrhunderte zum Segen der städtischen

hat

Freunde und ich steben auf dem

ö Präsident Dr. Graf von Schwerin bemerkt, daß zu dier Debarte noch sechs Redner und zum Forstekat überhaupt noch. 30 Redner gemelder selen und von cinét Abendsitzung nur abgesehen werden könne, wenn die Redner sich bemühen würden, sich kurz zu fassen.

Abg; Hirsch (Soz.): Es handelt sich hier nicht allein um die Interessen von Groß Berlin, sondern um' die der Bevölkerung des ganzen Staates. Das Verlangen des Staates ist aber unbillig, 5 verlangt für 11200 ha 178 Millionen Mark; bei fehr hoher k kann man den Wert vielleicht bis zu 50 Millionen ö ark bemessen. Bei solchen Preisen kann von“ einer richtigen Wohnungspolitik, die doch der Staat treiben will, nicht die Rede sein. Ich babe bet Beratung des Zweckverbandsgesetzes gesagt, daß der Zweck— berband nur den Zweck haben soll, dem. Staat einen zahkungs fähigen Käufer zu schaffen. Wie berechtigt diefe Auffasfung war, hat fich inzwischen gezeigt. Selbst reichen Gemeinden dürfte der Staat nicht o hobe Summen abnehmen, und die meisten Vororte ban Berlin sind finanziell durchaus nicht gut gestellt. Kürzlich stand in den Zeiiungen die Mitteilung, daß die Preßs forderung, des Staates ermäßigt werden soll, aber nicht, um wie viel. Eine ersprießliche Verhandlung wird aber nur möglich ein, wenn der Staat seine Forderung bedeutend ermäßigt. Wenn man hedenkt, daß das, was der Staat für Berlin leistet, weit weniger ist als das, was die übrigen Landesteile vom Staate erhalten, so muß man sagen, daß die Regierung für Berlin viel zu wenig tut, denn Groß Berlin hat ebenso biel Einwohner, wie die Provinzen Ostpreußen, Westpreußen und Pommern zusammen. Der Zweck— berband läßt sich bei dem Waldverkauf einzig und allein von sach— lichen Gesichtspunkten leiten. Wenn der Fiskus das Land parzelliert, so mag er es tun, aber er ist dann auch schuld an den Zuständen, die dazurch entstehen. Die Erhaltung der Wälder liegt nicht nur ini Interesse Berlins, sondern auch im Interesse des Staates.

ö Abg. Rosenow lfortschr. Voltzp.); Die Vororte werden bet der söerreilung der Kosten wohl ein Gesicht ziehen. Wir sollen den Vald zu einem hohen Preise kaufen unter der Bedingung, daß der Wald als solcher erhalten bleibt. Letzteres halten wir für selbsiverständ— lich. Wir sollen also den Vorteil bezahlen. den der Staat davon hat. Preußen nimmt hier viel zu wenig Rücksicht darauf, daß wir es mit einer. Millionenbepölkerung zu tun haben, die im wesentlichen erwerbstätig ist: Wenn die Regierung ihr Interesse nichtig versteht . , . . mit dem allgemeinen Stagtsinteresse bringen wi ann sollte sie es öglichen, daß das Geschäft zustande . . J Oberlandforstmeister Wesener: Was von seiten der Regierung im gegenwärtigen Stadium von dieser wichtigen Angelegenheit mit geteilt werden kann, hat der Minister in der Budgetkommission bereits mitgeteilt. Ich wiederhole, daß wir bereits mit dem Zweck⸗ verband in Verhandlungen eingetreten sind, deren bisheriger Verlauf die begründete Hoffnung entstehen läßt, daß sie zu einem allseitig befriedigenden Ahschlusse gelangen werden. Um den Gang diefer Verhandlungen nicht zu stören, muß ich darauf verzichten, in Aus— einandersetzungen mit den Abgg. Ziethen und Cassel über die Fläche, den Preis, den Ertragswert und den Bauwert einzutreten, und möchte . hier auf weitere Auseinandersetzungen heute verzichten zu Abg. Wul fert⸗Meyer (kons.): Wie es einerseits erforder—⸗ lich ist, unsere Staatsforsten zu erhalten, so können auch anderseits Verhältnisse vorliegen, die eine Veräußerung oder andere Verwertung nötig machen. In meinem Kreise liegt ein Forstort, der zur Forst— kultur, vollständig ungeeignet ist und keinerlei Erträge Glüefert. Jenseits der Grenze, im Bundesstaat Oldenburg, hat die olden— burgische Regierung vor einigen Jahren eine Fläche mit den gleichen Bodenverhaͤstnissen aufgeteilt und erfolgreich mit Ansiedlern besetzt. Bei uns hat man versucht, den Forstort zu verkaufen, es wurden aber so hohe Preise gefordert, daß es von vorn— herein ausgeschlossen war, mit Erfolg dort Ansiedler an— zusetzen. Der Hannoverschen Siedlungsgefellschaft, mit der seiner⸗ zeit verhandelt worden ist, war der Preis entschieden zu boch. Es wurde dann die Fläche öffentlich ausgeboten, aber es fand sich kein Käufer, und die Fläche liegt immer noch brach. Der Boden ift ein gewöhnlicher Sandboden mit hohem Grundwasserstande. Eine etwalge Besiedlung ist daher mit großen Kosten verknüpft. Unter diesen Umstãnden ist es unverständlich, wie der Forstfiskus solche hohen Preise für einen zur Forstkultur völlig ungeeigneten Boden fordert. Schon vor einem Jahre ist der Kreis, ebenso wie auch ich, beim Forstfiskus vorstellig geworden, aber ohne Erfolg. Ich ersuche den Munister, die Angelegenheit zu prüfen und, wenn möglich, dort direkt Ansiedlungen zu schaffen oder mit der Hannoverschen Siedlungs⸗ gesellichaft abzuschließen unter Bedingungen, die es möglich machen

dort Familten seßhaft und bodenständig zu machen. . Ein Regierungskom missar: Der Minister hat bereits im vorigen Jahre eine örtliche Prüfung der Angelegenheit an— geordnet. Die Forstherwaltung wird prüfen, inwieweit es sich er⸗

möglichen läßt, den Wünschen bezüglich der Preisermäßigung nach⸗

zukommen.

Präsident Dr. Graf von Schwerin schlägt darauf vor, die

Beratung in einer Abendsitzung fortzusetzen und nur noch die auf der Tagesordnung stehenden Beamtenpetitionen zu erledigen.

Auf Antrag des Abg. Dr. Schroeder-⸗Cassel (nl), dem Abg. von Pappenheim Ckons.) zustimmt, werden diese Petitionen an die Budgetkommission zurückverwiesen mit Rücksicht auf die Beschlüsse des Reichstags bezüglich der Beamtenbesoldungsverhältnisse. .

. Um. 41½ Uhr wird die Sitzung abgebrochen, um Abends „M Uhr mit der weiteren Beratung des Forstetats fortgesetzt zu werden. . ö

Abendsitzung vom 30. Januar 1913, 71 Uhr.

Das Haus setzt die zweite Lesung des Etats der Forst⸗ verwaltung fort. .

Abg. Schwabach (ul.) bittet, die Wünsche der Osiseebadeorte Schwarzort und Nidden zu berücksichtigen, ihnen das . Material zur Uferhefestigung zu gewähren und auch die dort wohnenden Forst— arbeiter in den Bezügen aufzubessern.

Abg. Büchte mann (Fortschr. Volkkp.): Man hat gefragt, ob die Forstverwaltung Waldperkäufe ohne Zustimmung del , vornehmen kann. Die Konservativen haben diese Frage bejaht. Doch wurde kein Bewels erbracht. Der Minifter glaubt, daß dadurch ein Kron recht gefährdet ist. Es geht allerdings nicht, daß man die Ge⸗ nehmigung des Landtags einholt, nachdem die Krone entschieden hat. Es fragt sich aber, ob das Gesetz von 1805 überhaupt ein Kronrecht in sich schließt. Das war ein Spezialgefetz, um Den damals zu— sammengebrochenen Staat wieder lebensfähig zu machen. Es wurde nur bestimmt, daß Domänen nur zum Zwecke der Schuldentilgung verkauft werden dürfen. Alle anderen Verkäufe gehören also vor den Landtag.

Minister für Landwirtschaft Dr. Freiherr von S chorlemer: Meine Herren? Wenn der Herr Vorredner mit seinen Aus— führungen und Vorschlägen allein den Zweck verfolgte, die Frage der Abtretung und Bezahlung des Waldgürtels bei Berlin vor das Forum dieses hohen Hauses zu ziehen, so könnte ich ihm in diesem Falle vom rein fis kalischen Standpunkt aus vielleicht zustimmen. Es wäre mir sehr zweifelhaft, ob der Zweckverband Berlin bet dieser Veränderung der Situation so gute Geschäfte machen würde, wie es sich vielleicht

Domänen und Forsten

Bevölkerung dienen kann.

die Vertreter solcher Wünsche vorstellen. (Sehr richtig! rechts) Aber

ich muß doch gegenüber dem Herrn Vorredner nochmals ausdiüch betonen, daß trotz der von ihm hervorgehobenen Zweifel an 6 Richtigkeit der Auffassung der Königlichen Staatsregierung für 3. nicht allein die Ansicht bedeutender Rechtslehrer, sondern vor . Dingen auch die konstante Praxis spricht. Ich habe keine weh Erklärung abzugeben als die, daß ich an meiner auch früher . gegebenen Auffassung, die auch von meinen Amts vorgängern getei wurde, festhalte und es für unzulässig erachte, zur Abtretung ö Domänen die Zustimmung des Landtags einzuholen. 2

Die Einnahmen werden bewilligt. Bei den dauernden Aus gaben tritt Abg. Ernst Fortschr. Volksp.) für Besserstellung der For kassenrendanten und für andere Regelung der Urlaubserteilun ! Insbesondere müßten die Vertretergebühren erlassen werden. 39 . eUlbg. Dr. Schröder Cassel (a): Daß das Einkommen 6 Förster unzulänglich ist, wird von allen Seiten zugegeben. 6 en erden, sie aber auch häufig hei der Vergebung der Vienstlander! geschädigt, es wird häusig dabei zu willkürlich versahren. Auch mmi die Dienstauftwandeentschadigungen erhöht und ein größerer Teil da für pensionsfähig erklärt werden. Kommt man diesen Wünfchen enn goen oder stellt man wenigstens eine Erfüllung bei der Repifion a Besoldungtordnung in Aussicht, dann wird auch in Foͤrfterkrei wieder Beruhigung eintreten. . H Abg. Büchtem ann (Fortschr. Volksp.):: Man sollte auch in der Forstverwaltung dazu übergehen, den Verwaltungsbetrieb meh Bon dem praktischen und technischen zu trennen. Man macht deñ Anfang, aber geht zu vorsichtig vor. Dadurch, daß man meist mi Förstersöhne als Forstlehrlinge einstellt, verschließf man die Forst karriere anderen Kreisen. Auch genügt messt ihre Schulbildung nicht, sodaß die Ausbildung leidet. Bie jagdlichen Befugnisse der For beamten müssen genau geregelt werden, ganz besonders empfiehlt sih eine gerechte Verteilung der Schußgelder. In den Förstern haben

wir n . wertvolles Material, das wir uns erhalten müssen. g. Braemer (kons. . Mit der Entlastung der erförster von Schreibarbeit sind wir einverstanden. K, freudig, daß der Fonds zu Beihilfen für die Förster zur Ginrichtun erhöht worden ist. Vielfach wird es jedoch nicht möglich sein, da; Darlehn innerhalb von sechs Jahren zurückzuzahlen. V Abg. Spinzig (freikons. :: Das Dienstland muß so groß be— messen sein, daß der Förster sich Pferd und Wagen halten kann 6 ist. in Aussicht gestellt, das überflüssige Dienstland anderweitig und die Mittel zur Erhöhung der Dienstaufwandsentschädigung zu verwenden, Bei der endgültigen Regelung der Gehaltsverhältnisse der Förster muß darauf gesehen werden, daß man alle bisherigen Bezuͤge berüc— sichtigt. ö Abg. Freiberr von Wolff⸗Metternich (Zentr.): Die Schaffung der Stellen für Forstschreiber und der ö Stelle für Förster ohne Revier ist zu begrüßen. Hoffentlich vermehrt sich hald ihre Zahl. Die lange Wartezeit muß abgekürzt werden. Di Beschaffung von Wohnungen für Anwärter der Forstschreiberstelle ift, dringend nötig. Die begonnene Neuregelung der Verteilung der

Dienstländereien entspricht den Wünschen der Förster. j Abg. Lüders (freikons.): Bei der Pensionierung alter Försser sollte sehr schonend verfahren werden; ö 8 sie, . noch eine Zeitlang in der Verwaltung beschäftigen. 2 „Abg. Busch (Zentr.) tritt für höhere Witwen und bezüge in dem Falle ein, wenn ein Förster im Dienfte von Wilderern oder anderen Forstfrevlern erschossen wird. Diese Frage müsse recht lich geregelt werden und. dürfe nicht, dem Gnadenwege überlaffen een Der ö ö. n, , . werden. Bei rletzungen möge man mehr als hisher auf die Konfessio w Be⸗ treffenden Rücksicht nehmen. .

Maisen Walse!

ö Minister für Landwirtschaft, Domänen und Dr. Freiherr von Schorlemer:

. Meine Herren! Bereits im Scmmer vorigen Jahres und vor einigen Tagen in der Budgetkommission habe ich ausführlicher die Stellungnahme der Königlichen Staatsregierung zu den Anträgen auf . der Gehaltsbezüge der F örster dargelegt. Verschiedene der Herren Vorredner haben auf diese meine Ausführungen Bezug genommen, und es ist wohl nicht er— forderlich, daß ich sie hier nochmals wiederhole. möchte nur und das halte ich gegenüber den mir geäußerten Wünschen doch für erforderlich nochmals betonen, daß die Königliche Staats— regierung sich außerstande sieht, den in der Budgetkommission ge— stellten Anträgen aus den von mir hervorgehobenen Gründen zuzu— stimmen. Im übrigen ist die landwirtschaftliche Verwaltung selbst⸗ redend gern bereit, soweit es im Nahmen der bestehenden. Besoldungk⸗ ordnung geschehen kann, das Einkommen der Förster aufzubessern, und, falls eine neue Besoldungsordnung vorgelegt werden sollte, wird selbst redend auch dafür eingetreten werden, die berechtigten Wünsche der Förster bei dieser Gelegenheit zu berücksichtigen. Bravo! im Zentrum. Weiter kann die Forstverwaltung in diesem Augenblicke nicht gehen. Sie hat, wie auch verschiedene Redner anerkannt haben, durch die im Etat neu eingestellten Positionen zu erkennen gegeben, daß sie auch jetzt gewillt ist, für die Förster zu tun, was in ihren Kräften steht. (Bravo!)

Ich rechne dazu in erster Linie die etats mäßige Anstellung der Forstschreiber, die ich heute morgen schon erwähnt habe. Auch die Wohnungeverhältnisse dieser Beamten sollen nach Möglichkeit verbessert werden. Aber in wenigen Jahren ist das, wie ich schon bemerkt habe, kaum zu erreichen. . Dle Fürsorge der Forstverwaltung für ihre Beamten gibt sich natürlich auch in der Annahme der Anwärter für den Forst— schutzdienst zu erkennen. Ich glaube, es findet wohl auf allen Seiten dieses hohen Hauses Zustimmung, daß für diesen Beruf in erster Linie die Söhne der im Berufe schon tätigen Beamten in Betracht kommen. (Sehr richtig! rechts.) Aber, meine Herren, auch diese Regel ist nicht ohne Ausnahme; es soll nicht ein Privileg der Förster in dem Sinne geschaffen werden, daß nur jhre Söhne Anspruch auf diese Laufbahn haben. Es sind dem⸗ zufolge in den letzten Jahren auch andere Bewerber berücksichtigt worden. Im Jahre 1909 befanden sich unter 164 angenommenen Forstlehrlingen über 40 Söhne von Nichtforstbeamten; im Jahre 1910 von 165, 38, und im Jahre 1911 pon 167, 33. Aus diesem Grunde erscheinen mir die wegen der Bevorzugung der Förstersohne erhobenen Klagen ungerechtfertigt. Andererseits steht doch zweifellos fest, daß für den forstlichen Beruf eine gewisse Erziehung und Tradition unbedingte Voraussetzung ist, und daß diese in erster Linie bei den Söhnen derjenigen Väter, die bereits in diesem Berufe tätig gewesen sind, gefunden wird!

Forsten

Tc c 30a)

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Zweite Beilage

Berlin, Freitag, den 31. Januar

M 27.

(Schluß aus der Ersten Beilage) 8

Meine Herren, was dann die Einschränkung des Dienst— landes betrifft, so ist es selbstredend, daß den augenblicklich im Amte befindlichen Förstern nicht zwangsweise das Dienstland ge— nommen wird. Die nach der Etatsganmerkung in Aussicht ge⸗ nommene Entziehung des Dienstlandes findet nur statt beim Stellenwechsel und dann, wenn der Stelleninhaber die Ein— ziehung beantragt. Ich glaube, daß man weiter auch nicht gehen darf, und ich gebe gern die Zusicherung, daß in den Fällen, wo es aus sonstigen Rücksichten geboten erscheint, eine Kürzung der Dienst— ländereien der Förster nicht vorgenommen werden soll. Hier, wie in vielen anderen Fragen, können die örtlichen Verhältnisse nicht außer acht gelassen werden! (Sehr richtig!)

Meine Herren, die Förster werden keinegwegs im Alter von 65 Jahren ohne weiteres pensioniert. Der einzelne kann nur dann pensioniert werden, wenn er dienstunfähig ist; denn sonst würden wir uns mit den Vorschriften der Pensionsgesetze in Widerspruch setzen. Augenblicklich sind noch 130 Förster, die mehr als 65 Jahre alt sind, im Dienst. Das ist ein Beweis dafür, daß die Forstbeamten solange als möglich im Dienst gehalten werden. Wenn aber die Förster nicht mehr dienstfähig sind, bleibt leider nichts anderes übrig, als sie zu pen— sionieren, besonders in der gegenwärtigen Zeit, wo die Zahl der An— wärter noch so bedeutend ist, und wo die jüngeren natürlich sehr viel länger warten müssen, wenn die älteren auch denn noch im Dienst bleiben, wenn sie die volle Dienstfähigkeit nicht mehr besitzen.

Herr Abg. Lüders hat dann noch angefragt, wis es mit der Beförderung des Obstbaues auf den Forstgehöften stände. Wir haben zunächst dafür gesorgt, daß Forstschutzbeamte an den Obstbaukursen teilnehmen. In Geisenheim und Proskau, bei dem Provinzialobstgut Lohne, bei dem Provinzialgarten in Diemitz, ebenso an der Provinziallehranstalt in Königsberg, Marienwerder, bei der Gärtnerlehranstalt in Koschmin sind Obstbaukurse ver⸗ anstaltet worden, an denen Forstbeamte und zwar in den letzten Jahren über 40 teilgenommen haben, denen die durch die Teilnahme entstandenen Kosten aus der Staatskasse gezahlt sind. Auch bei der Anlage von neuen Dienstgehöften wird die Anpflanzung von Obstbäumen auf Staatskosten bewirkt, natürlich unter Berücksichtigung des Haushaltungsbedarfs des Stelleninhabers. Wenn der einzelne darüber hinaus Obst— bau betreiben will und die Verhältnisse geeignet erscheinen, werden auch größere Anlagen gegen Verzinsung des Anlagekapitals auf Staatskosten gemacht. Die Pflege des Obstbaues wird auch fernerhin die Forstverwaltung sich angelegen sein lassen. (Allgemeines Bravo!)

Abg. Imbusch (Zentr.): Der Wunsch der Forstarbeiter, die Sommer⸗ und die Winterlöhne gleichzustellen, verdient Berücksichtigung. Ebenso steht es mit dem nach Errichtung von Schutzhütten. Auch müßte man ihnen Arbeiterausschüsse zugestehen.

Abg. Spinzig (freikons.): Als Grundlage der Löhne für die Forstarbeiter muß der ortsübliche Tagelohn gelten. Die Beschwerden der Sozialdemokratie sind hinfällig.

Bei dem Kapitel „Allgemeine Ausgaben“ bemerkt zu dem Titel „Ankauf von Grundstücken zu den Forsten“

Abg. Müller⸗Prüm (Zentr.), daß man die begonnene Auf— forstung zwischen Maas und Saar fortsetzen möge, doch dürfe ein Zwang auf die Bevölkerung zum Verkauf nicht ausgeübt werden.

Der Etat der Forstverwaltung wird darauf angenommen. Es folgt die Beratung des Etats der Seehandlung, der ohne Debatte erledigt wird. Dann vertagt sich das Haus. Schluß nach 101½ Uhr. Nächste Sitzung Freitag, 11 Uhr (Etat des Ministeriums des Innern).

Statistik und Volkswirtschaft.

Vorläufige Entlassung zu längerer Freiheitsstrafe verurteilter Gefangenen in Preußen im Jahre 1911/12. Nach § 23 des Reichsstrafgesetzbuchs können zu längerer Zucht⸗ haus⸗ oder Gefängnisstrafe verurteilte Gefangene, die drei Vertel, mindestens aber ein Jahr der ihnen auferlegten Strafe verbüßt und sich während dieser Zeit gut geführt haben, den Antrag auf vorläufige Entlassung stellen. Letzterer ist gemäß 25 des Strafgesetzbuchs auch für Gefangene dieser Art, die in Preußen in dem Minister des Innern unterstehenden Strafanstalten und Gefäng⸗ nissen die zuerkannte Strafe verbüßen, zur Entscheidung des Justizministers zu bringen, vor der die betreffende Anstalts⸗ verwaltung zu hören ist. Im Etatsjahre vom 1. April 1911 bis IL. März 1912 sind nach einer Zusammenstellung, die in der neuesten „Statistik über die Gefängnisse der Justizverwaltung in Preußen“) enthalten ist, für 5I7 (im Vorjahre für 529, i. J. 190910 für 478) Gefangene, die in Anstalten der Verwaltung des Innern oder in Gefängnissen der Justizverwaltung eine längere Freiheitsstrafe ver⸗ büßten, Anträge auf vorläufige Entlassung dem Justizminister unter- breitet und von diesen 5I7 Anträgen 411 oder 79,50 (im Vor—⸗ jahre 394 oder 74,48 0,0) bewilligt, 106 oder 20,590 0/0 (im Vorjahre 35 oder 25,52 olg abgelehnt worden. Auf die Strafanstalten und Gefängnisse, die dem Minister des Innern unterstehen, entfallen dabon 315 (im Vorjahre 313) gestellte Anträge —= d. s. dret Fünftel der Gesamtzahl von denen 219 (im Vorjahre 2l6) oder 76,19 (69.01) Jο bewilligt und 5 (97) Anträge oder 23, s81᷑ (360,99) 6 abgelehnt worden, auf die Gefängnisse der Justviz⸗ verwaltung 302 (im Vorjahre 216) gestellte Anträge, von denen 171 (178) oder 1,565 (S241) 0 bewilligt und 31 G38) Anträge oder 15,35 (17.39) oo abgelehnt worden sind. Die Zahl derjenigen in den Straf- anstalten und Gefängnissen der Verwaltung des Innern oder in den Gefängnissen der Justizberwaltung untergebrachten Gefangenen, die nach der Dauer ihrer Strafzeit einen Antrag auf vorläufige Entlassung gemäß

) S. Nr. 26 des ‚Reichs⸗ und Staatganzeigers“ vom 30. Januar 19 Aussetzungen der ganzen Strafvollstreckung, die zu Freiheitsstrafen rechtskräftig verurtellten jugendlichen und erwachsenen Personen in Preußen im Etatsjahre 1911/12 und in den Vorjahren bewilligt worden sind, enthält der

1213, Zweite Beilage. Ueber die

8 V

im Berichtsjahre) aus anderer Veranlassung.

5

gestellt haben, und die Zahl derjenigen Gefangenen, deren Antrag bei den Konferenzen der ÄÜnstaltsoberbéamten oder von den Aufsichte⸗ kommissionen im Bereiche der Justizverwaltung abgelehnt worden ist, stehen nicht fest. l daraus, daß im Geschäftebereiche der Verwaltung des Innern im Etatsjahre 191112 317 Anträge von Zuchthausgefangenen und 267 von Gefängnisstrafe Verbüßenden bei den Konferenzen der Anstalts— oberbeamten abgelehnt, also gar nicht erst dem Justizmintster zur Ent⸗ scheidung unterbreitet worden sind.

den letzten 10 Etatsjahren in 84 Fällen lim Berichtsjahre 1911/12 nur in 8, zwar in 29 Fällen (dapon je 5 in den beiden letzten Etatsjahren) wegen eines neuen Verbrechens oder Vergehens der gleichen Art, in 23 Fällen (davon 2 im Berichtsjahre, 5 im Vorjahre) wegen eines

X

23 des St.⸗-G.⸗B. hätten stellen können, einen solchen aber nicht

Daß die letztere Zahl nicht unerheblich ist, folgt

Ein Widerruf der Bewilligung vorläufiger Entlassung hat in

im Vorjahre 191011 in 10 Fällen) stattgefunden, und

erbrechens oder Vergehens anderer Art und in 32 Fällen (davon

Nach weisung

der Rohsolleinnahme an Reichsstempelabgabe für Wertpapiere a9

April 1911 bis Dezbr. 1911

.

April 1912

ö bis Dezbr. 1912 1713

6 3 46 3

Dezember

Wertpapiere ö 3

Aktien ö 22 360 57753

Inlãndische . . 3 465 733 ohr 117 308 26

und Interimsscheine Anteilscheine der deutschen Kolonial⸗ / gesellschaften und der ihnen zleichge ee ten deutschen Gesell⸗ ,,, Ausländische Aktien und Interimsscheine Inländische Renten⸗ und Schuldverschrei⸗ bungen und Interims⸗ scheine außer den unter V genannten.

6964s 116 240 99 14750

62 490 60 360

271 150 6 420 375 Inländische auf den Inhaber lautende und auf Grund staatlicher Genehmigung aus⸗ gegebene Renten⸗ und Schuldverschreibungen der Kommunalver⸗ bände und Kommunen, der Korporationen ländlicher oder städti⸗ scher Grundbesitzer, der Grundkredit⸗ und Hypothekenbanken ,,, esellschaften sowie el 4 465 70020 4494 20220

Interimsscheine .. Renten⸗ und Schuld⸗ verschreibungen und Interimsscheine aus⸗ ländischer Staaten, Kommunalverbände, ͤ Kommunen und isen⸗ J . . bahngesellschaften . 2731 1237 52120 1 852 105 50 Auslaͤndische Renten⸗ und Schuldverschrei⸗ U bungen und Interims⸗ scheine außer den J unter VI genannten S9 636 do Bergwerksanteil⸗ scheine und Einzah⸗ lungen auf solche. 878 Genußscheine 3 111579 zusammen. ] 4562 526 143 642 81415

Berlin, den 30. Januar 1913.

Kaiserliches Statistisches Amt. J. V.: Dr. Zacher.

52 339 60 538 41035

1125 245 45 16 a8.

37 979 73203

1865 989 1436 8.63865 162

IX.

Ergebnis der Viehzählung vom 2. Dezember 1912 im Königreich Sachsen.

Nach dem in der Königlichen Leipziger Zeitung? veröffentlichten vorläufigen Ergebnis der letzten Zählung der Viehbestände im König⸗ reich Sachsen sind am 2. Dezember 1912 ermittelt worden: 175 192 Pferde (einschließlich der Militärpferde), 702 049 Stück Rind⸗ vieh, 55 395 Schafe, 655 300 Schweine, 132 073 Ziegen, 3 099 895 Gänse, Enten, Hühner, Truthühner und Perlhühner sowie 83 545 Bienenstöcke. Gegenüber dem Vorjahre weisen die Pferde, Rinder, Schafe und Ziegen eine erfreuliche Zunahme auf, und zwar beträgt sie bei den Pferden 846 Stück oder O, 48 o/o, bei dem Rindvieh 33 136 Stück oder 4,72 ,, bei den Schafen 2416 Stück oder 4,56 o/o und bei den Ziegen 5280 Stück oder 4,16 0/0; dagegen hat die Zahl der Schweine noch weiter um 51 746 Stück oder 7, 2 d abgenommen. Zieht man aber das Jahr 1907, in dem die letzte Reichs⸗ zählung der Viehbestände stattgefunden hat, zum Vergleich heran, so ergibt sich, daß von den genannten Tiergattungen nur die Pferde einen Zugang aufweisen, während bei den Rindern, Schafen, Schweinen und Ziegen ein größerer Prozentsatz an dem Bestande von 1967 fehlt. Die folgende Uebersicht veranschaulicht die Entwicklung des Viehstandes im Königreich Sachsen seit 19607.

Nach den letzten Zählungen waren vorhanden:

Pferde Rindvieh Schafe Schweine

731 528 66 60 7 5?

720 603 64 162 6537748

698 672 58 9l3 6656113

ö 690471 5g dl

, . 668 913 52 979 707046

191 702049 55 395 655 300

demnach ergibt sich von einem Jahre zum anderen eine Zu⸗ (4) oder Abnahme () um ... Prozent:

1907608 1908109

4 6854

304

.

14,34 285

1907 1908 1909 1910

22212

G t

1910/1 * 6 66h 54165 1EI8 8 6 ö

9116120

1909 10 . 4 048

1,02 1,ů17

Schmeine ö.

aufweisen, ist dies beim Rindvieh und den S Jahre der Fall. Die Schweine haben in den Jahren 1909 und TI ihren Bestand nicht unwesentlich erhöht; infolge des starken Abganges im Jahre 1912 fehlen aber immer no Gesamtzahl von 1907. Den Ziegen waren die Jahre 1910 und 19127 günftig, aber auch bei ihnen beträgt der Verlust seit 1907

noch 8, 83 o/o.

pest gewesen; jedoch ist die Pröpinz zufolge nuar für pestfrei erklärt, da seit dem 23. dächtiger Fall mehr beobachtet wurde.

ͤ krankungen und 122 Todesfälle.

1913.

Während die Pferde von 1908 ab in jedem Jahre einen Zugang chafen nur im letzten

ch 11980, an der

Das Federvieh und die Bienenstöcke sind zum letzten Male

im Jahre 1907 gezählt worden; bei ersterem zeigt sich eine Zunahme um 130 783 Stück oder 440 ½, bei letzteren eine solche um 8395

oder 10,47 0/0. Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗

maßregeln. Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Nach den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“

Nr. 5 vom 30. Januar 1913.) Pest. Persien. Die in der Provinz Chorassan im Oktober v. J.

ufgetretene Seuche ist, wie nachträglich festgestellt wurde, die Lungen⸗ ö : Mitteilung vom 4. Ja⸗

Oktober kein neuer pestver⸗

23. Dezember v. J. er⸗

Britisch Ostindien. Vom 22. bis Von den

rankten 32335 und starben 2615 Personen an der Pest.

Todesfällen kamen 1204 auf die Vereinigten Provinzen, 360 auf Bihar und Orissa, 314 auf die Pra siden tschaft Bom bay (davon 3 auf die Stadt Bom bay), Ajimer Merwara (davon 176 auf die Präsidentschaft Madras, 117 auf den Staat 98 auf das Punj abgebiet,

188 auf Rajputanga und die Stadt Jaipur), 179 auf Hyderabad, S8 auf den Staat My ore, 40 auf die

Zentralprovinzen, 29 auf Burma (davon 6 auf die Stadt

Rangun), 5 auf Bengalen (nur Kalkutta) und 1 auf Kaschmir.

Philippinen. In Manila wurden vom 1. bis 14. De⸗

zember v. J. 4 neue Pestfälle, dabon 2 mit tödlichem Ausgang, gemeldet.

Vom 8. November bis 5. Dezember v. J. 179 Er⸗

Britisch Ostafrika. Zufolge Mitteilung vom 36. De⸗ zember v. J. sind seit dem 8. Dezember in Mombhgssa 4 Pestfälle, in Kisum u, dem Endpunkt der Ugandabahn am Viktoriasee, und in Nalro bi je 1 Pestfall festgestellt worden. Die Insel Mombassa wurde am 25. Dezember erneut für pestverseucht erklärt. J Peru. In Mollen do vom 1. bis 7. Dezember v. J. 2 Er⸗ krankungen und 2 Todesfälle; ferner herrschte, wie nachträglich ge⸗ meldet ist, die Pest Anfang September v. J. in Callao und Lam⸗ bayegu e. .

Neu Kaledonien. Zufolge Mitteilung vom 5. Dezember v. F. sind in Rum ea insgesamt 23 Pestfälle festgestellt worden. Bis zum 18. November waren in dem fur Eingeborene bestimmten Kranken⸗ hause 20 Todesfälle vorgekommen; von 7 erkrankten Europäern waren

bis zum 5. Dezember 2 gestorben. Cholera.

Bulgarien. Zufolge , vom 18. Januar ist in Schu mla die Seuche erloschen, die Ab perrungsmaßregeln sind auf⸗· gehoben. Von den Erkrankungsfällen soll keiner tödlich verlaufen sein.

Gelbfieber. . Senegal. Aus Dakar ist am 7. Dezember v. J. das Auf— treten des Gelbfiebers mitgeteilt worden.

Pocken. Deutsches Reich. In der Woche vom 19. bis 25. Januar wurden 2 Erkrankungen festgestellt, und zwar J bei einem in das Krankenhaus zu Gronau i. W. (Kreis Ahaus, Reg.⸗Bez. Münster) eingelieferten Holländer, der inzwischen von Angehörigen nach Holland zurlickzeholt worden ist, und 1 in Ham burg bei einem spanischen

Hetzer. . J 3 Deste rreich. Von etwa 1600 in Triest am 6. und 19. Ja⸗ snischen Rückwanderern sind im Seelazarett zu

nuar eingetroffenen bo z St. Bartolomeo bei Triest 15 Kinder an den Pocken erkrankt und

davon 2 bis zum 15. Januar gestorben. Die beiden. Schiffe, welche die Rückwanderer beförderten, sind nach Desinfektion freigegeben

worden. ,, . ; Schwetz. Vom H. bis 18. Januar 3 Erkrankungen im Kanton

Graubünden und 1 im Kanton Aar gau.

Genickstar re. Preußen. In der Woche vom 12. bis 18. Januar sind 3 Er⸗ krankungen (und 1 Todesfall) in folgenden Regierungsbezirken und Kreisen! angezeigt worden: Düsseldorf 1 1Essen Land!, Königsberg 1, Pr. Eylaul, Magdeburg 1 Osterburg, Münster ) Steinfurt. Spinale Kinderlähmung.

Preußen. In der Woche vom 12. bis 18. Januar sind ] Er⸗ krankungen (und 1 Todesfall) in folgenden Regterungsbezirken und Kreifen) gemeldet worden: Landespolizeibeßirk Berlin 3 () Charlottenburg 2, Neukölln 1 (I)], Reg. Bez. Arnsberg 1 (Gelsen— kirchen Stadt! Potsdam 3 Teltow.

Verschiedene Krankheiten.

Pocken: Moskau, St. Petersburg je 1 Todesfall; Paris 2, St. Petersburg 8, Rotterdam (G. bis 14. Januar) 1 Erkrankungen; Vartzellen: Budapest 61, New Jork 116, St. Petersburg 26 Prag 51, Wien 194 Erkrankungen; Fleckfieber: Odessa 1 Todes⸗ sall; Odessa 1. St. Petersburg 3 Eikrankungen; Milzbrand: Reg ⸗Bez. Schleswig 1 Todesfall; Influenza: Berlin 8, Braun= schweig 3, Halle 1, Lübeck 3, Nürnberg, Trier je 1, Brüssel 2, Edinburg 1, Kopenhagen 2, London 14, Mogkau g, New Vork 8, dea l, Paris 19, St Petersburg 4. Rem . Todetfälle; Nürnberg 108, Kopenhagen 222, Odessa 70 Er⸗ krankunger; Genickstarre:; Christiania, New Jork je 1 Todesfall; Budapest 3, Christiania l, New Jork 4. Wien 1 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen ist an Scharlach Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1895, 1904: 1,04 060) gestorben in Graudenz Erkrankungen wurden gemeldet im Landespolizeibezirke Berlin 136 (Stadt Berlin 79), in den Reg. Bezirken Arnsberg 138, Düsseldorf 116, in Nürnberg 22, . 33, Amsterdam (8. bis 14. Januar) 71, Budapest 581,

hristiania 30, Edinburg. Kopenhagen je 24, London (Krankenhäuser)

204, New Jork 182. Odessa 28, Parifs 60, St. Petersburg 97, Prag 40, Wien 73; an Masern und Röteln (1895 1904:

1,10 o gestorben in Fürth, Solingen Erkrankungen wurden angezeigt im Regierungsbezirk Posen 88, in Nürn- berg 29, Hamburg 59, Budapest 160, Kopenhagen 28, London (K*ünkenbähfer 133, Re Jork 223, Obeffa . Paris ii, ber,

burg 1783, Prag 62, Wien 295; an Diphtherie und Krupp

(is55 1964: 1,62 ,) gestorben in Braunschweig, Um Grkran

Mauritius.

dort verbffentlichte Artikel ‚Die Gefängnisse der Justizverwaltung in Preußen und deren Insassen im Rechnungsjahre Jil 12“ Angaben.

7595 Hes 348

Ziegen.... 5.83

kungen kamen zur Meldung im ö Berlin 174