2. Division und des XVII. Armeekorps, den Ober⸗ militärintendanturregistratoren Waschkeit, Preiß, Behrendt und Küstner von den Intendanturen der militärischen Institute, des Militärverkehrswesens, des XXVII. und IV. Armee⸗ korps, dem Obermilitärintendanturbausekretär Kappert von der Intendantur des VII. . den Oberzahl⸗ meistern Rübsam von der Kriegsschule in Cassel, Fri t vom 3. Garderegiment z. F.,, André vom Nassauischen Infanterieregiment Nr. S7, Lippert vom Gardetrainbataillon, Piltz vom Kurhessischen Jägerbataillon Nr. 11, Krüger vom Mindenschen Feldartillerieregiment Nr. 5s, Rautenberg vom Infanterieregiment von der Marwitz 8. Pommerschen) Nr. 61, Bloedow vom 1. Westpreußischen
ußartillerieregiment Nr. 11, Buchholz von der Gewehr—
prüfungskommission, Schubert vom 4. Schlesischen Infanterie⸗ regiment Nr. 157 und den Garnisonverwaltungsdirektoren Groß in Neisse und Markert in Karlsruhe i. B. den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen ordentlichen Professor Dr. Gustav Störring in Straßburg i. E. zum ordentlichen Professor in der philo— sophischen Fakultät der Universität in Bonn und den Landrat des Kreises Arnsberg Franz Droege in Arnsberg zum Regierungsrat zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: der Witwe Elisabeth Grautegein, geb. Pritzer, In⸗ haberin der Firma Carl Grautegein, in Wiesbaden das Prädikat einer Königlichen Hoflieferantin und dem Königlich württembergischen Kommerzienrat und Pianofortefabrikanten Max Schiedmayer, Inhaber der Firma Schiedmayer Pianofortefabrik, in Stuttgart das Prädikat eines Königlich preußischen Hoflieferanten zu verleihen.
Auf den Bericht vom 15. August 1913 will Ich die von der Generalversammlung der Landschaft der Provinz Sachsen am 6. Juni 1913 beschlossenen Aenderungen der Neuen Satzungen der Landschaft hierdurch genehmigen. Die Anlagen des Berichts sind wieder beigefügt.
Berlin, den 1. September 1913.
Wilhelm R. Zugleich für den Justizminister: Freiherr von Schorlemer.
An den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und den Justizminister.
Satzungsänderungen: F 2 erhält folgenden Zusatz:
Werden „Landgüter“ zur Beleihung angeboten, die weniger als 90 S, Grundsteuerreinertrag oder Katastralertrag oder weniger als 180 Steuereinheiten nachweisen, so kann die Di— rektion ihre Beleihung zulassen, sofern sie auf Grund des Gut=— achtenz eines Landschastsdeputierten oder anderweit feststellt, daß es sich um eine selbständige Ackernahrung“ handelt.
In § 15 hinter Satz Ületzter Absatz ist einzufügen: „sowie für diese nach Bedarf Stellvertreter zu ernennen“. F 35 erhält folgenden Zusatz:
Für die grundbuchlicke Sicherstellung der Kursdifferenz⸗ zuschuß⸗ und der Kostenvorschußdarlehne gilt die Vorschrift des 5 44 der Satzungen.
§z 42 erhält folgende Fassung:
Ueber die Gewährung und näheren Bedingungen des Dar— lehns, sowie über die Kündigung desselben entscheidet die Direktion; auch steht ihr das Recht zu, die zur Durchführung der Bepfandbriefungsangelegenheit erforderlichen Geschäfte zu besorgen, insbesondere die Vermitilung von Vorschüssen auf den künftigen Pfandbrieferlös zu übernehmen. Wird von dieser Vorschußvermittlung Gebrauch gemacht oder unmittelbar die Landschaftliche Bank der Provinz Sachsen auf Vorschußzahlung in Anspruch genommen, so kann wider den Willen der Direktion der Beleihungsantrag nicht zurückgenommen werden.
Dle Dircktion kann die Tilgungsbeiträge zur Deckung der der Landschaft oder der Landschaftlichen Bank bei Durchführung der Bepfandbriefungtangelegenheit oder durch die Borschuß⸗ zahlung entstandenen Forderungen (einschließlich Kosten und Auslagen) zunächst verwenden, soweit dazu der Erlös der zur Ausfertigung gelangten Pfandbriefe nicht ausreicht. Die Tilgungsbeiträge sind in diesem Falle einem besonderen Konto solange zuzuführen, bls jene Forderungen gedeckt sind.
Die Direktion entscheidet darüber, ob und unter welchen Bedingungen sie dem Darlehnsnehmer die Pfandbriefe aus—⸗ händigen oder ob sie selbst die Verwertung der Pfandbriefe vermitteln will.
Die Vorschrift des 5 32 Abs. 2 bleibt unberührt.
§ 43 erhält folgende Fassung: .
Die Direktion hat auf den Hypothekenbriefen zu bescheinigen, daß und über welchen Betrag Pfandbriefe der Landschaft der Provinz Sachsen ausgefertigt oder wieder ausgereicht und zu welchem Satze diese Pfandbriefe verzin lich sind. Bevor eine löschungsfähige Quittung erteilt wird oder bevor im Falle der Krediterneuerung Pfandbriefe neu ausgefertigt oder wieder aus— gereicht werden (565 5os5l), jist auf den Hypothekenbriefen zu bescheinigen, daß ein entsprechender Pfandhetefébetrag vernichtet oder gemäß § 30 Abf. 2 mit dem Pfandbrieferechte aus⸗ geschlofsen worden ist. * .
In § 44 Aps. 3 Satz 2 ist an Stelle der Worte „dieser Zuschuß⸗ und Vorschußdarlehne“ zu setzen: eines baren Zuschusses“ und an Stelle des vorletzten Satzes:
„Solange ein gewährier, barer Zaschuß noch nicht getilgt oder zurückgezahlt ist, darf das Pfandbriefsdarlehn nicht zurück— gezahlt werden?“. .
Der Absatz 5. erhält folgende neue Fassung:
Die Sicherstellung des nach Absatz 3 zu entrichtenden wei⸗ teren Tilgungäbeitrages erfolgt durch Eintragung bei dem Pfandbriefsdarlehne im Grundbuche. Von der Eintragung an dieser Stelle kann Abstand genommen werden, sofern alsdann die Jahres leistung 5 vom Hundert übersteigt. Auch kann das Zuschußdarlehn nebst Zinsen im Range unmittelbar hinter dem Pfandbriefsdarlehn oder soweit das nicht ausführbar ist, an bereiter Stelle innerhalb des land— schaftlichen Taxwertes dinglich sichergestellt werden.
§ 45. Neuer Absatz zwischen borletzten und letzten Absatz: Eine Beleihung des Holbestandswertes erfolgt nur insoweit, als die Taxgrundsätze dies ausdrücklich zulassen, und nur bei solchen Hokzungen, die in Verbindung mit Landgütern beliehen werden. § 46 in Absatz 1 sind zwischen den Worten „ermittelten“ und „Wertes“ einzufügen die Worte: von der Dircktion festzustellenden in Absatz 2 ist an Stelle von „dreifachen“ zu setzen: secht fachen!)
*
*
S§5 47 und Ra. In S 47 wird die Zahl 200 durch dis Zahl 30565 und im § Pa die Zahl 10900 durch die Zahl 2000 erfetzt.
Im 5§ 476 Abs. 1 sind die Worte „Nachprüfung der Grundsteuer⸗ veranlagung! und die Klammer zu streichen.
Abf. 3 ist das Wort „Sachverstaͤndigenꝰ durch das Wort Bonlteuren! zu ersetzen.
Abs. 4 erhält folgenden Wortlaut:
Den Wert eines Grundstücks, dessen Abschätzung nach Vor⸗ schrist der Targrundsätze ohne Zuziehung von Boniteuren er⸗ folgen darf, kann die Direktion durch einst immigen Beschluß ohne Zuziehung des Tarkommissars und des Delegierten des Ausschusses feftstellen.
§z 476 erhält felgende Fassung:
Auf die Bepfandbriefung der im Herzogtum Anhalt und Sachfen-Altenburg belegenen Grundftücke finden die Vor⸗ schriften der 85 45 bis 47 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung,
1) daß an Stelle des Preußischen Gesetzes vom 21. Mai 1861 und des nach diesem ermlttelten Grundsteuerreinertrages treten:
a. in Anhalt:
das Anhaltische Gesetz „die Einführung einer neuen Er⸗
gänzungssteuer für das Herzogtum Anhalt betreffend vom
24. April 1866“ und der nach diesem festgestellte Katastral⸗
ertrag . Sach sen⸗Altenburg:
das Herzoglich Sachsen-Altenburgische Grundsteuergefetz
vom 21. Februar 1855 und die nach diesem festgestellten
Steuereinheiten mit der Maßgabe, daß die auf den Wohn⸗
und Wirtschaftsgebäuden ruhenden Steuereinheiten bei der
Wertsermittelung außer Betracht bleiben und zwei Steuer-
einheiten der übrigen VUegenschaften einer Mark des preußischen
Grundsteuerreinertrages entsprechen;
2) daß an Stelle der öffentlichen Feuersozietät;: a. in Anhalt die Landesbrandkasse in Dessau, b. in Sachsen-Altenburg die Landes Immobiliar⸗Bꝛand⸗ versicherungsanstalt in Altenburg treten.
Der § 4e ist zu streichen.
Im 5 48 vorletzte Zeile des Abs. 1 werden die Worte .sechs . rurch die Worte „die satzungtmäßig festgesetzte
indurch“.
In z 49 Zelle 1 ist einzufügen hinter dem Worte „Sicherhelts⸗ konten“ („Sicherheits fonds“).
§z 50 ist in Absatz 2 hinter dem Worte Tilgungt konten“ in Klammern das Wort (. Tilgungsfonds“) einzuschalten, außerdem erhält er folgenden Zusatz: .
Die Direktion kann jedoch zum Zwecke der Wiederausgabe bei Krediterneuerungen einen von ihr jährlich im voraus fest⸗ zustellenden Betrag von Pfandbriefen von der Vernichtung aus— schließen. Diese Pfandbriefe werden bis zur Wiederausgabe zur zinsbaren Belegung der Tilgungskonten verwendet.
§ 51 Abf. 1 ist zu setzen anstatt Forderungen“
„Hypothekenforderungen“ und im vorletzten Satz ist anstatt des Wortes ausgefertigt“ „gewährt“ zu setzen.
Endlich im letzten Satz sind die Worte: „deren Grundsteuer⸗ reinertrag unter 9ö „ zurückgeht“ zu ersetzen durch die Worte: „die den Voraussetzungen des 52 der Satzungen nicht mehr entsprechen.“
F 52 erhält folgende Zusätze als Absatz 2 und 3: .
Jedoch kann der Schuldner zugunsten der Landschaftlichen Bank sein Guthaben am Tilgungsfonds unbeschadet der Rechte der Landschaft auf dasselbe abtreten oder verpfänden. Dazu genügt die auf Antrag des Schuldners mit Zastimmung der Landschaftlichen Bank erfolgte Eintragung eines Sperrvermerks auf dem Tilgungskonto des Schuldners Die Ditekiion ist auf Antrag der Bank verpflichtet, das Tilgungsguthaben ihr zur Deckung ihrer Forderung gegen den Schuldner wieder aus⸗ zureichen oder neu in Pfandbriefen wieder auszufertigen.
Die Läandschaft hat im Falle der Zwangsvollstreckung das Recht, sich aus dem Guthaben des Schuldaers am Tilgungs⸗ fonds vorweg zu befriedigen, wegen aller ihr auf Grund dieser Satzungen und der Schul durkunde zustehenden Ansprüche, ein⸗ schlseßlich Gebühren, Kosten und Auslagen, wegen der in dem Zwangsvollstreckungsverfahren gemachten Vorschüsse nebst Iinsen, wegen veilegter Jahreszahlungen sowie wegen der für Rechnung der Landschaft oder der Landschaftlichen Bank für den Schuldner bei der Bepfandbriefung oder Pfandbriefs— umwandlung gemachten Vorschüsse.
§ 53. Im Absatz 2 sind die Worte „eine dem zwanzigsten Teil jedesmal durch die Worte fünf vom Hundert“ zu ersetzen.
Hinter Absatz 2 des 5 53 ist fol ender Aosatz einzuschalten:
In erster Linie haftet für Verluste der Landschaft der nach S Ha gebildete besondere Sicherheits fonds.
Die jetzigen Absätze 3 und 4 fallen weg.
Hinter § 53 ift folgender 53 a einzuschalten:
Hat ein Schuldner ein Darlehn nach Ablauf von 30 Jahren seit der Aufnahme desselben ganz oder teilweise zurückgezahlt und begehrt er löschungsfähige Quittung, so kann er über den auf den zurückgewährten Betrag entfallenden Anteil des Gut— habens am Sicherheissfonds insoweit verfügen, als er nicht nach Maßgabe der entlasteten Jahresrechnung noch zur Deckung von Verluften der Landschaft hinsichtlich dieses Betrages bei⸗ zutragen hat.
Wird aber ein Darlehn vor Ablauf jener 30 Jahre ganz oder teilweise zurückgewährt und weist der auf den zurück⸗ gezahlten Betrag entfallende Antell des Guthabens am Sicherheitsfonds nech nicht 5H v. H. des Nennwertes dieses Betrages auf, so ist der Fehlbetrag bar zum Sicherheitsfonds einzuzahlen. Dem Schuldner steht in diesem Falle eine Verfügung über das Guthaben am Sicherheitsfonds nur in Höhe von 23 v. H. des Nennwerts des zurückgewährten Be⸗ trages und auch darüber nur insoweit zu, als er nicht nach Mäßgabe der entlasteten Jahresrechnung noch zur Deckung von Verlusten der Landschaft hinsichtlich dieses zurückgewährten KBetrages beizutragen hat. Die anderen 24 v. H. sind einem besonderen Sicherheitsfonos zuzuführen, der Eigentum der Land⸗ schaft ist. Die Abrechnung über das Guthaben am Sicher— heitsfonds erfolgt nach Entlastung der Rechnung des Jahres, in dem das Darlehen ganz oder teilweise zurückgezahlt ist.
Auf Schuldner, die auf Grund besonderer Veipflichtung mehr als 4 v. H. Tilgungsbeitrag entrichten und infolgedessen ibre Pfandbriefsschuld bereits vor Ablauf von 30 Jahren tilgen, finden die Vorschriften des Abs. 2 keine Anwendung.
Dem 5 hH3a folgt folgender;
§ 535. Will ein Schuldner das beliehene Pfandgrundstück durch ein anderes Grundstück ersetzen, so gilt das auf das neue Pfandgrundstück einzutragende Darlehn nicht als neugewährtes Darlehn im Sinne dieser Satzungen.
Halle a. d. S., den 19. September 1913.
Direktion der Landschaft der Provinz Sachsen.
Kriegsministerium.
Dem Geheimen Kriegsrat und Militärintendanten Diepen⸗ brock ist die Intendantenstelle des Militärverkehrswesens über⸗ tragen worden.
Von den in Klammern beigesetzten Korpsintendanturen sind die Obermilitärintendantursekretäre: Kliewer (L., Wilcke (X.), Brunn ö Tepe (X.), Rüdel (Garde), Teßner (L, Fiedler (Garde), Fink (XVI.), Kümmel (X.),
Reiter (XVII), Hauschild (XI.) zu Seheimen expedierenden Sekretären und .
die Militärintendamurregistratoren Pawlitzki (.) und Sonke von der Intendantur der militärischen Institute zu Geheimen Registratoren im Kriegsministerium ernannt worden.
Etatsmäßig angestellt sind die Regierungsbaumeister: Lauer in Saarlouis, Ellerbrock in Osnabrück, Cudell in Cöln, Schmidt in Eilenburg, Gentz in Hannover, Löcher in Hagenau als Leiter von Neubauten an diesen Orten, Wiesen in Karlsruhe als technischer Hilfsarbeiter der Intendantur XIV. Armeekorps, Andreae in Küstrin als Leiter von Neu— bauten daselbst, Rösenberg in Altona als technischer Hilfs⸗ arbeiter der Intendantur IX. Armeekorps, Asbach in Saar⸗ brücken als Leiter von Neubauten daselbst, Zwing mann in Wittenberg als Leiter von Neubauten in Insterburg, Behrend 6 . Oehlmann in Cöln als Leiter von Neubauten daselbst.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preusßsen. Berlin, 30. Oktober 1913.
Ihre Majestät die Königin der Herkenen ist mit ihren Kindern, wie „W. T. B.“ meldet, heute vormittag um 10½ Uhr vom Anhalter Bahnhof nach Griechenland abgereist. Gleichzei—tig ist auch Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Karl von Hessen abgereist. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hatte ihre hohen Gäste vom Neuen Palais im Automobil nach dem Anhalter Bahnhof geleitet.
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ sitzung; vorher hielten der Ausschuß für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Rechnungswesen, für das Land⸗ heer und die Festungen und für das Seewesen sowie der Aus⸗ schuß für Justizwesen Sitzungen.
Der Königlich württembergische Gesandte Freiherr von Varnbüler ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
— 9
t. S. „Breslau“
Laut Meldung des, W. T. B. i am 28. Oktober in Syra eingetroffen.
Rathenow, 29. Oktober. Ihre Majestäten der Kaiser, die Kaiserin und die Königin der Hellenen mit ihren älteren Kindern sowie Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Karl von Hessen trafen, wie „W. T. B.“ meldet, heute zur Beglückwünschung Ihrer Königlichen Hoheiten des Herzogs und der Herzogin zu Braunschweig und Lüneburg hier ein. Die Rücktehr nach Potsdam erfolgte spät Abends.
Potsdam, 30. Oktober. Der österreichische Thronfolger, Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Erz⸗ herzog Franz Ferdinand, traf, wie „W. T. B.“ meldet, heute früh im Neuen Palais ein und begab sich bald darauf mit Seiner Majestät dem Kaiser und König und den Kaiserlichen Prinzen zur Hofjagd in der Göhrde.
Bayern.
Im Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern hat gestern abend ein Ministerrat unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten Dr. Freiherrn von Hertling stattgefunden.
— Die Kammer der Abgeordneten setzte gestern die Besprechung der Interpellation über die Bayerische Staatszeitung fort.
Nach dem Bericht des W. T. B.“ bezeichnete der Abg. Süß⸗ heim (Soz) die Gründung der Staatsjeitung als einen partei politischen Akt der Regierung, bei dem man den Landtag bewußt auzgeschaltet habe. Der Abg. Kohl (Lib) bestritt nicht daz Be⸗ dürfnis nach einer Staatszeitung, aber die Regierung habe sich mit dem jetzigen Organ nur ein Schutzorgan für ihre Politik im Fahr wasser des Zentrums geschaffen. Der Abg. Beckh (Kons.) er⸗ klärte es an der Zeit, daß sich die Regierung eln derartiges Organ geschaffen habe. Der Abg. Müller (Soz.) veilangte Auskunft üher die finanzielle Seite des Unternebmens, das nach seiner Kenntnis mit einem Defizit arbeite Der Min ssterpräsident Freiherr von Hertling erklärte, daß der Vertrag mit der Firma Oldenburg jederzeit eingesehen werden könnte. Beweise dafür, daß dle Staatszeitung ein Parteiblatt sei, seien nicht erbracht worden. Der Abg. Günther (Lib.) bezeichnete es als Unrecht, daß man sich bet der Gründung des Blattes nicht an die Volksvertretung gewandt habe. Ver Ministerpräsident Freiherr von Hertling erwizerte, daß diese Frage eingehend geprüft worden sei. Rechtliche Bedenken, die Staais—⸗ zeitung ohne Befragung des Landtags mit privaten Firmen zu gründen, hätten nicht bestanden. Damit war die Besprechung beendigt.
Außerhalb der Tagesordnung lehnte die Kammer den Antrag der Sozialdemokraten ab, heute nicht in die sachliche, sondern in die geschäftliche Behandlung des Gesetzes über die Aufhebung der Regentschaft in Bayern einzutreten und den Entwurf erst einem besonderen Ausschuß zu überweisen.
In der heutigen Sitzung der Kammer erklärte bei der Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Aufhebung der Regentschaft in Bayern, obiger Quelle zufolge, der Ministerpräsident Freiherr von Hertling u. a.: .
Die Vorlage, die Ihnen zugegangen ist, ist von ungewöhnli her Bedeutung und Tragweite. Nach elngehenden Beratungen hat dia Regierung' sich zu dem Schritt entschlossen, und si, ist sich ihrer Verantwortung voll bewußt. Diese Ümstände entschuldigen es wohl und gestatten es auch, daß ich abweichend von dem Her— kommen die Verhandlungen des Hauses mit kurzen Worten erbffge. Im monarchlschen Staat ist die Regentschaft wegen dauernder Re⸗ gierungsunfähigkeit des Monarchen seis ein anormaler Zustand. Sie wird zum Unglück, wenn diese Einrichtung eine dauernde zu werden droht. Daß dieser Zustand in Bayern beendet werden mögt ein Zustand, der auf lange Jahre zurückgeht, dieser Wunsch ist längst gehegt und zum Ausdruck gebracht worden. Damaltz hat sich' aber die Staäatzresierung dem Wunsche der Allerhöchsten Willengmelnung Seiner Königkichen Hoheit des Prinz-Regenten Luitpold gebeugt. Seitdem sind 16 Jahre verflossen. Seine
Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent Luitpold ist heimgegangen und es ist ein Regentschaftswechsel eingetreten. Der alte Wansch beneht aber fort, und er ist in letzter Zelt sogar mit besonderer Lebhaftigkeit hervorgetreten. Der monarchische Gedanke, die Empfindungen weiter Volkskreise, die Stellung Bayerns nach außen, sie alle verlangen, daß an der Spitze des Königreichs ein regierungsfähiger König stehen möge. Die Staatsregierung würde sich eine Pflichtversäumnis zu Schulden kommen lassen, wenn sie diesen Veihältnissen nicht Rechnung tragen wollte. Daß eine Aenderung dieses Zustands nur auf dem Wege der Verfassungsänderung möglich sei, das ist die cinstimmige Ueberzeugung des Ministeriums. „Eine Verfassungsänderung unter der R genischaft ist in Bayern möglich“. Dieser Satz ist lange bestritten, ist der Theorte von der Notwendigkeit des Fortschreitens des staatlichen Lebens ahgerungen worden, und diese Befugnis der Veirfassungsänderung ist verallgemeinert, daß überall da, wo die Verfassung die Müwirkung der Krone vorsieht, der Regent als Träger der Königlichen Gewalt diese Befugnis aus— zuüben berufen ist. Eine Verfassungsänderung ist es daher, die die Vorlage Ihnen unterbreitet, aber nur bezüglich eines einzigen Punktes. Die Vorlage hütet sich, irgend welche anderen Punkte als diesen einen zu herühren. Der Ministerprtäsident verlas dann die Verfassungsbe— stimmung, der der Artikel zugefügt werden soll, und fuhr port: Danach kann der Regent die Regentschaft für beendet er⸗ klären, er kann es, weil er während der Regentschaft der stellvertret ende Inhaser der vellen Königsgewalt ist. Er kann, aber er muß es nicht. Es ist seinem Ermessen anheim⸗ gestellt, ob er den Zeitpunkt für geeignet hält, und wenn er ihn für geeignet hält, die Regentschaft für beendet zu erklären, so ist der Landtag unverzüglich einzuberuken. Nun liegt es an Ihrem wohlbekannten, ernsten Pflichtempfinden und Ihrer patrio—⸗ Iiischen Hingabe, den schweren und verantwortungsvollen Schritt, . die Regierung unternommen hat, zu einem guten Ende zu ühren.
Nachdem alsdann im Namen ihrer Parteien die Abgeordneten Lerno (Zentrum), Dr. Casselmann lliberal), Beckh (kons.) und Lutz (Bauernbund) kurze zustimmende Eikläcungen ahgegeben hatten, ergriff der Ministe präsident nochmals das Wort, um der Genugtuung darüber Ausdraͤck zu geben, daß sich die Erwartung, die er in seinen Emführun sworten ausgesprochen habe, gerechtfertigt hä te. Als⸗ denn erklirte der Ministerpräsident in Beantwortung einer Anfrage Dr. Casselmanns, in welchem Sinne ie in dem Entwurf voraesehene Z stimmung des Landtags zu verstehen und auszulegen sei, daß die Auslegung dieser Bestimmung der Auslegung der Be— stemmung der Verfassungsurkunde über die Einsetzung der Re⸗ gentschaft analog sein müsse, was sich schon aus der sprach⸗ licken Anlehnung des neuen Entwurfs an diese verfassungsrechtliche Bestimmung ergebe. Die welteren Erörterungen, fuhr er fort, welche Folgen aus dem Falle entstehen würden, daß der Landtag seine Zustimmung rerweigere, könne er der Theorie überlassen. Keine Re— gterung werde so blind und töricht sein, eine derartige Vorlage an den Landtag zu bringen, wenn die Gründe, die zur Beendigung der Regent⸗ schaft führen sollten, nicht derartig klar seien, daß die Zu— stimmung nicht erfolgen müßte, und kein Landtag werde in einem solchen Falle seine Zustimmung verweigern. Keine Regierung würde auch so unvorsichtig sein, sich nicht vor der Einbringung einer solchen Vorlage der Zustimmung der Mehrheit zu vergewissern. Nachdem der Abg Müller (Soz) namens seiner Partei sich gegen die Vorlage aufgesprochen und der Abg. Abresch (wild) sich als Vertreter seines pfälzischen Wahlkreises dafür erklärt hatte, kam der Ministerpräsident Freiherr von Hertling auf einzelne Ausfübrungen des sozialdemokratischen Redners zurück und nahm eneralsch Stellung gegen die Darstellung, als ob eine kapitalistische feudale Vormacht, die die Monarchie ihren Zwecken dienstbar machen wolle, das Ministerium zu der Vorlage gedrängt habe. Der Abg. Dr. Süßheim (Soz.) nahm nochmals namens der Sozialdemokraten Stellung gegen die Vorlage, worauf der Ministerpräsident sofort erwiderte. Damit war die erste Lesung beendet.
Der Gesetzentwurf wurde mit allen Stimmen gegen die der Sozialdemokraten und der beiden Demokraten Köhl und Quidde angenommen. Dann trat das Haus in die zweite Lesung ein, zu der niemand das Wort in der Diskussion ergriff. Alsdann wurde in namentlicher Abstimmung die Vor— lage mit 122 gegen 27 Stimmen angenom men.
Braunschweig.
Nach der Eröffnung der gestrigen Sitzung der Landes⸗ versammlung nahm der Staatsminister Hartwieg das Wort und erstattete Bericht über den Verlauf und Abschluß der Verhandlungen in der Thronfolgeangelegenheit.
„Meine hochgeehrten Herren! Mit einem Herzen voll Dank gegen Gott, der die Geschicke der Völker lenkt, ergreife ich das Wort“, so führte der Minister aus, ‚um Ihnen über die Verhandlungen, die jtzt zum Ziele geführt haben, nähere Mitteilung zu machen. In den Ausschüssen des Bundesrats sind nach dem Referat des beauftragten Bevollmächtigten Erklärungen abgegeben worden, die sämtlich darauf hinausliefen, daß irgend welche Bedenken gegen die Thronbesteigung eines Gliedes des Herzoglichen Hauses nicht mehr beständen. Darauf ist ohne jeden ferneren Widerspruch in den Ausschüssen dem Antrage zugestimmt worden, den Antrag der preußischen Regierung dem Plenum ohne weiteres zur Annahme zu empfehlen. Sodann sprach der Staatsminister namens seiner Regierung der Reichsleitung und den hohen verbündeten Regierungen den lebhaften Dank für ihre Entschließung aus und fuhr fort:; ‚Das nahezu 30 Jahre währende Provisorium im Herzogtum Braunschweig wird mit dem in der allernächsten Zeit zu erwartenden Antritt der Regierung seitens Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Ernst August, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg, sein Ende erreicht haben und die dynastischeZu⸗ kunft des Landes, so Gott will, für immer gesichert sein. Die Regierung des Großherzogtums hat dem Relche und Preußen gegenüber stets die lovalste Haltung beobachtet. Die hohen Verbündeten dürfen fest überzeugt sein, daß in dieser Haltung auch in Zukunft niemals eine Aenderung eintreten, die Regierung des Herzogtums vielmehr ständig im Sinne der Förderung des Friedens und der Sicherheit des Deut— schen Reichs geführt werden wird. Diese Erklärung habe ich gestern auch Seiner Königlichen Hoheit dem Herjog Ernst August vorgelegt und kann erklären, daß sie die volle Billigung Seiner Königlichen Hoheit gefunden hat. Ich habe darauf im Bundesrat die mir von dem Be—⸗ vollmächtigten Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs von Cumberland und zu Braunschweig und Lüneburg übergebene Verzichturkunde dem Staatssekretär vorgelegt, sie mir aber wieder ausgebeten, um sie im Landeshauptarchiv niederzulegen. Ich habe es stets als meine erste und wichtigste Aufgabe erachtet, Erwägungen anzustellen, ob und wann die Thronfolgefrage in Angriff genommen und zu einem guten Ende geführt werden könne. Ungeachtet der segensreichen Regierung unserer beiden vorigen Regenten, Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen und Seiner Hoheit des Herzogs Johann Albrecht zu Mecklenburg, in dem daß Land wiederum einen Regenten erhalten hat, der länger als sechz Jahre mit unvergleich⸗ cher Pflichttreue die Geschicke des Landes geleitet hat, ist es doch die Pflicht eines jeden Staatsministers, Schritte zu tun im Interesse der Zukunft des Landes, wo und so oft sich dazu Gelegenheit bietet. Auch der Landtag hat wiederholt dieser Auffassung Ausdruck gegeben.“ Der Minister gab hierauf einen Ueberblick über die Entwicklung der Thronfolgefrage, schilderte die einzelnen Phasen und fügte hinzu, daß die Preßkampagne und die mißlichen Uebertreibungen der hannoverschen Welfen gewisse Schwierigkeiten hervorgerufen hätten, deren Be⸗ seitigung die Ergreifung von Maßregeln für die Zukunft nötig gemacht habe. „Es bestanden Zweifel darüber“, fuhr der Minister fort, ob der formelle Antrag von selten der Regierung des Herzogtums Braunschweig oder von Preußen auszugehen habe. Die Reichs anzlei und das preußische Staatsministerium erkannten schließlich an, daß Braunschweig die Anregung dazu geben müsse, und die Reichskanzlei erwarte darüber ein Schreiben unserer Re⸗
gierung. Das ist nun erfolgt in einem Schreiben vom 4 Oktober. Das Schreiben wird in den nächsten Tagen in der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung in vollem Umfange veröffent⸗ licht werden. Es schlleßt mit dem Ersuchen, der Reichskanzler wolle zur Beseitigung der Hindernisse, die der Thronbesteigung Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs Ernst August entgegenständen, die nötigen Schritte tun. Dle offizielle Anregung ist von uns ausge⸗ gangen, und vom preußischen Staatsministerium ist dann der formelle Antrag an den Bundesrat gerichtet worden.“
Der Staataminister nahm hierauf Gelegenheit, die Verzicht⸗ urkunde Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs von Cum berland bekannt zu geben. Darin heißt es:
Nach dem am 18. Oktober 1881 erfolgten Ableben Unseres hoch geehrten Herrn Oheims und Vetters, des Durchlauchtigsten Herzogs und Herrn Wilhelm, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg, usw., ist Uns als nächsten Thronfolgeberechtigten das Recht auf den Thron des Herzogtums Braunschweig kraft der in Unserem Fürstlichen Gesamthause Braunschweig- Lüneburg bestehenden Rechte überkommen. Die Regierung im Herzogtum Braunschweig konnte von Uns nicht ausgeübt werden, da vom Bundes rat Unsere Behinderung zur Ausübung der Regierung ausgesprochen wurde. In der Voraussicht, daß der Bundesrat gegen den Regierungsantritt Unseres vielgeliebten Sohnes Ernst August, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg, Könialichen Prinzen von Großbritannien und Irland, Königlicher Hoheit und Liebden, von Reichs wegen Bedenken nicht mehr erheben werde, verzichten Wir hiermit feierlichst auf die Uns überkommenen Rechte auf den Braunschweigischen Thron und übertragen diese in ihrem vollen Umfange auf unseren vielgeliebten Sohn Ernst August, Herzog zu Braun schweig und Lüneburg usw.
„Wir haben“, fuhr der Minister fort, in Rathenow gestern Gelegenheit gehabt, Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Ernst August über eine ganze Reihe von Angelegenheiten Vortrag zu halten. Wir haben von Seiner Königlichen Hoheit die Ueberzeugung gewonnen, daß eine absolute Zuverlässigkeit besteht, daß jedes Wort, was er gesagt. von ihm gerreulich gehalten werden wird. Weitere Erklärungen von Seiner Königlichen Hoheit zu erwarten, ist nicht tunlich. Wir haben die Sicherheit, daß Seine Königliche Hoheit völlig loyal seinen Ver⸗ pflichtungen nachkommen wird, und daß nicht die geringsten Zweifel bestehen, daß er den Wünschen und Hoffnungen der Landesversamm⸗ lung entsprechen wird. Unter völliger Wahrung der Interessen Preußens und des Reiches dürfen wir einer gesegneten, glücklichen Zukunft entgegensehen. Wir brauchen keinen Zweifel an der Bündnis⸗ treue Seiner Königlichen Hoheit zu hegen. Er wird alles tun, um das Herzogtum zu fördern. Worte helfen dabei nichts, die Taten müssen bewelsen.“
Hierauf trat eine Pause ein, in der eine geheime Sitzung abgehalten wurde. In dieser wurde die folgende, nachher öffentlich verlesene Erklärung beschlossen:
Vie Landesverfammlung hat mit lebhafter Befriedigung von den
Ausführungen des Herrn Staatsministers Kenntnis genommen. Sie begrüßt mit Freuden den Bundesratsbeschluß vom 27. d. M. der die Wiederübernahme der Regierungsgewalt im Herzogtum durch das angestammte und in vielhundertjähriger Geschichte mit dem Lande verbundene welfische Herrscherhaus gewährleistet. Die Landesversammlung spꝛicht die zuversichtliche Erwartung aus, daß der im ganzen Lande mit Jubel begrüßte bevorstehende Regierunge⸗ antritt Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Ernst August, Herzogs zu Braunschweig, unter Gottes Schutz nicht nur dem Herzogtum zum Segen gereichen werde, sondern auch dem Deutschen Reiche, und daß in der Bevölkerung des Herzogtums Bestrebungen keinen Boden ge— winnen werden, die das gute Verhältnis mit dem Bundesstaate Preußen trüben können. Diese Erklärung wurde einstimmig gut geheißen. Der Abg. Glaser berichtete sodann namens der Finanzkommission über die Regierungsvorlage, betreffend die landesfürstliche Rente. Diese Rente wurde in der angeforderten Höhe von 11253222. M6 einstimmig und ohne Debatte bewilligt.
Mecklenburg⸗ Schwerin.
Dem Landtag ist ein Großherzoglicher Erlaß über⸗ geben worden, in dem die Entgegennahme der Antwort des Landtags, die der Verfassungsvorlage die Zustimmung versagt, von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog abgelehnt und einer Meldung des „W. T B.“ zufolge gesagt wird:
Seit mehr als fünf Jahren sei es das eifrigste Bemühen des Landesherrn gewesen, unter Zurückstellung seiner landesherrlichen Interessen die gegensätzlichen Anschauungen zwischen Rittern und Landschaft auszugleichen, um die als notwendig erkannte Ver⸗ fassungsreform durchzusetzen. Das sei nicht gelungen. Daß auf dem Wege weiterer Verhandlungen eine andere Stellungnahme der Stände zu erreichen sei, erscheine ausgeschlossen. Trotzdem wolle der Großherzog an dem seinerzeit gefaßten Entschluß, aus eigener Entschließung eine Verfassung in Kraft zu setzen, nicht fest⸗ halten. Bei erneuter Prüfung sei er zu der Erkenntnis gelangt, daß die augenblicklichen Verhältnisse des Landes diesen äußersten Schritt noch nicht als gebieterlsche, unabweis bare Notwendigkeit rechtfertigen, der in seinen Folgen so unübersehbar sei und, wie der Großherzog sich überzeugt habe, die Möglichkeit nicht ausschließe, daß letzten Endes, was er nicht wünsche, die gesetzgebenden Faktoren des Resches darüber bestinmen könnten, welche Verfassung Mecklenburg erhalten könne. Zuletzt wird erklärt, daß der Landesherr in seiner Ueber zeugung von der Notwendigkeit der Verfassung nicht schwankend ge⸗ worden sei und das gesteckte Ziel weiter verfolgen werde.
Dann wurde der Strelitzer Erlaß verlesen. Es folgte eine längere Debatte, worauf dieser Erlaß zu Protokoll gegeben wurde. Nach Verlesung der beiden Landtagsabschiede wurde der Landtag geschlossen.
— Wie die „Mecklenburgische Zeitung“ meldet, hat das Großherzogliche Staats ministerium Seine Königliche Hoheit den Großherzog infolge der vorgestrigen Beschlüsse der Stände zur Verfassungsvorlage um seine Entlassung gebeten.
Samburg.
Die Bürgerschaft hat gestern die Beratung der Uni⸗ versitätsvorlage in der vierten diesem Gegenstande ge⸗ widmeten Sitzung beendet. Wie „W. T. B.“ meldet, wurde die Senatsvorlage abgelehnt und der Antrag Dr. Dücker angenommen, einen Ausschuß zur Prüfung der Frage einzu⸗ setzen, in welcher Weise unter Fortsetzung der Ausbildung des Vorlesungswesens der weitere Ausbau des Hamburger Kolonial⸗ instituts als einer selbständigen, der Forschung, der Lehre und der taktischen Ausbildung gewidmeten Anstalt mit tunlichster Beschleunigung und dauernd ermöglicht werden könnte. Damit ist die Universitätsvorlage gefallen und der Senat um den Ausbau des Kolonialinstituts zu einem Forschungsinstitut er⸗ sucht worden.
Oe sterreich⸗ Ungarn.
Das österreichische Abgeordnetenhaus hat in der gestrigen Sitzung, wie „W. T. B.“ meldet, die Regierungsvorlage über die Verbrauchsabgabe für Schaumweine in zweiter Lesung angenommen. Die Steuersätze betragen für Trauben⸗ schaumwein bei einer kleinen Flasche 40 Heller, bei einer ganzen Flasche (850 cem) S0 Heller, bei größeren Flaschen für jede
weiteren Wo eem i 2b Heller. Sodann wurde die Beratung über die Regierungsvorlage, betreffend die Erhöhung der Brannt⸗ weinsteuer, begonnen.
— Das Subkomitee des Budgetausschusses setzte gestern seine Verhandlungen in der Angelegenheit der Schiff⸗ , , , , ., fort.
Der Abg. Ellenbogen (Soz.) erklärte obiger Quelle zufolge, daß es sich in der ganzen Frage um eine Kampagne handle, die unter der Gönnerschaft elnes auswärtigen Schiffartskartells gegen eine anti— kartellistische Schiffahrtspolitit der Regierung betrieben werde, die von der Mehrheit des Hausegs gebilligt würde. Leider habe die Re= gierung nicht gewagt, die österreichische Schiffahrtspolitik gegen die ausländische Kartellpolitik zu verteidigen. Ver Abg. Friedmann führte aus, die außerordentliche Zurückhaltung der Regierung sei wohl auf die vermeintlich notwendige Rücksichtnahme auf Deutschland zurückzu⸗ führen, da es sich hier um deutsche Gesellschaften handele. Die Re⸗ gierung müsse unter Bedachtnahme auf die Förderung eines heimischen Unter⸗ nehmens ein Abkommen zwischen der Austro⸗-Americang und der Canadian Pacifie oder den Linien des kontinentalen Pools zustande⸗ bringen. Gegen die Beeinflussung der österreichischen Verwaltung durch ausländische Interessen müsse Verwahrung eingelegt werden. Der Abg. Mataja (christlich⸗so zial) sagte, die vom Sektionschef Riedl erörterten Ziele der Schiffahrtspolitik könne jeder österreichische Politiker und auch die Partei des Rednerg nur billigen. Eine energische strafrechtliche Verfolgung der Schuldigen werde auch für die anderen Gesellschaften, die nicht mit viel besseren Mitteln arbeiten dürften, ein abschreckendes Beispiel geben.
Großbritannien und Irland.
Der Oppositionsführer Bonar Law und Sir Edward
Carson sprachen gestern abend in einer Versammlung von 15 000 Personen in Wallsend bei New Castle. Bonar Law erklärte laut Bericht des „W. T. B.: Das Versprechen, das er für die Unionistenpartei im vergangenen Herbst abgegeben habe, habe noch immer Gültigkeit. Falls die Regierung versuchen würde, Ulster aus der Urion mit England heraus zutreiben, ohne dazu die Zustimmung des Landes durch Neu⸗ wahlen erlangt zu haben, so würde Ulster, wenn es sich widerfetzen sollte, im Recht sein und von den Unionisten in seinem Wider- stande unterstützt werden. Bonar Law zollte sodann Sir Edward Carson Anerkennung und erklärte, daß er und Carson zusammen⸗ stehen und, wenn nötig, auch zusammen fallen würden. Er hob den Ernst der Lage hervor und stellte in Abrede, das die Oppositlen Ulster als Schachfigur im Parteikampfe gebrauche. Aëquith habe gesagt, daß er das Volk hinter sich habe. Warum mache dann Asquith nicht eine Probe darauf? Sodann wiederholte Bonar Law seine Forderung auf Ausschreibung allgemeiner Wahlen. Solange die Unionisten glaubten, fuhr er fort, daß die Regierung gegen den Willen des Volkes handele, bestehe kein Unterschied zwischen den Wünschen der irischen und der englischen Unionisten. Falls das Volk jedoch bei einer Neuwahl der Politik der Regierung zustimme, würden die englischen Unionisten sich der Entscheidung beugen. Falls eine Verständigung möglich sei, werde sich niemand mehr freuen als er. Wenn Asquith die Untonisten zu einem Meinungkaustausch einladen wolle, so würden sie dies nicht ablehnen. Sie würden alle Vorschläge, die er ihnen machen würde, in Erwägung ziehen und sie mit dem wirklichen Wunsche beantworten, eine Lösung zu finden, falls eine Lösung möglich sei.
Frankreich.
Der Kriegsminister Etienne hat auf Wunsch der Heeres⸗ kommission des Senats einen Ergänzungsentwurf zum Dreijahresgesetz ausgearbeitet, den er dem Bureau des Senats nach dessen Wiederzusammentritt vorlegen wird. Wie „W. T. B.“ meldet, betrifft der Entwurf besonders die Ersatz⸗ kommissionen, die Verwaltung der großen Reserveoffizierschulen, die Militärpensionen und die Zulagen an die Kolonialtruppen.
Rußland.
Das Ministerium des Aeußern hat in der Reichsduma eine dringliche Vorlage, betreffend die Errichtung eines General⸗ kon sulats in Albanien, eingebracht.
Italien.
Bis gestern lagen aus den 508 Wahlkreisen 505 Ergeb⸗ nisse vor. Wie „W. T. B.“ meldet, sind danach 237 Mi⸗ nisterielle, 52 ministerielle Radikale, 19 verfassungstreue Oppo⸗ sitionelle, 7 Katholiken, 11 Republikaner, 39 Sozialisten und 19 reformierte Sozialisten gewählt. In 101 Wahlkreisen sind Stichwahlen erforderlich.
Spanien. 8
Der König hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, zwei Dekrete unterzeichnet, durch die das Parlament auf un⸗ bestimmte Zeit vertagt und Rafael Andrade zum Gouver⸗ neur von Barcelona ernannt wird.
Schweden.
Die Besserung im Befinden des Königs ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ jetzt so weit fortgeschritten, daß die Aerzte ihm gestatten, heute für kürzere Zeit an den Festlichkeiten der Leibgarde teilzunehmen. Der König wird, wie jetzt bestimmt ist, Montag, den Z. November, die Re⸗ gierung wieder übernehmen.
Türkei. Der offizielle griechische Delegierte Levidis hatte vor⸗ gestern und gestern Unterredungen mit dem Großwesir und dem Minister des Innern.
Griechenland.
Die türkischen Delegierten haben der „Agence d Athanes“ zufolge noch keine Instruktionen betreffs des zwischen ihnen und den griechischen Delegierten hinsichtlich der Vakufgüter und der Muftis getroffenen Abkommens erhalten. Eine neue Plenarsitzung der Delegierten wird erst nach Empfang neuer Instruktionen stattfinden. Der griechische Minister des Auswärtigen hat verlangt, daß diese klar und endgültig seien. Infolgedessen dürfte der Abschluß des Friedens sich um mindestens vierzehn Tage verzögern.
Serbien.
Das Amtsblatt veröffentlicht einen Erlaß des Königs, durch den Aenderungen des Verwaltungsstatuts für die neuen Gebiete verfügt werden; insbesondere werden die Polizei⸗ behörden ermächtigt, bei Bedarf militärische Hilfe direkt vom nächsten Kommando zu erbitten.
— In der gestrigen Sitzung der Skupschtina gab der Ministerpräsident Paschitsch in Beantwortung mehrerer Inter⸗ pellationen ein Exposé über die äußere Lage, in dem es laut Meldung des „W. T. B.“ heißt:
Die Orientfrage, die die Politik der Großmächte beherrschte, ist von den christlichen Ballanstaaten zum Vorteil der Balkannationen gelöst worden. Die muselmanische Macht, die die christlichen Staaten des Balkans unterjocht hatte, mußte sich vor den jungen chriftlichen Staaten zurückziehen und ihnen die Provinzen überlassen, die sie ihnen vor fünf Jahrhunderten entrissen hatte. Es scheint, daß