E zur Herstellung von Eisenbahnen, und zwar:
a. zum Baue von Haupteisenbahnen:
1) von — 2 (Kr. Liegnitz) nach Neuhof, Grund werb. 2) ** Celle nach Hannover, Teilausführung .. 3) von (Dortmund) Preußen nach Münster i. Westf. weitere Kosten 27960
Süd, G 5) von
Grunderwerb k 6) von Liblar nach dem Ahrtal (Dernau)...
b. zum Baue von Nebeneisenbahnen:
1) von Blindgallen nach Szittkehmen . ..... 2) von Zinten nach Preußisch Eylau ... 3) von Stahlhammer nach Woischnik 4 von Weldhausen (S. Coburg) nach Neustad (S. Coburg) . ö . 5) von Neustadt i. Holstetn nach Schwartau... 65 von Niebüll nach Westerland ..... 1 7) von Olpe nach Kreuzthal c...... 8) von Haiger nach Gusternhain . 3 von Stockhausen (Kr. Wetzlar) nach Beilstein . 10 von Simmern nach Gemünden ...... 1I von Neuerburg nach Bitburg .. ......
e. zur Beschaffung von Fahrzeugen ö des Baues dieser Eisen—⸗ .
7764 000 . zusammen . . 134 075 000 Æ;
9 0 2
II. zur Herstellung von zweiten und weiteren Gleisen auf den Strecken:
1) Danzig ⸗Langfuhr — Danzig Hbf. (drittes und biertes Gleis) ... 2) Kreuz — Stargard i. Pomm. .. 3) Drebkau — Cottbus 4 Stralau⸗Rummelsburg Treptow (künftes und sechstes Gleis). 5) Salzungen — Meiningen Pr. Stb. 6) Hamm i. Westf. — Wunstorf drittes und viertes Gleis), weiter Kosten 39 400 000 7) Haiger — Dillenburg (driltes und viertes Gleis) 1705000 8) Holjwickede Unna (drittes und viertes Gleis) 2512000 , 9) Brügge i. Westf. — Lüdenscheid. 5 000000 10 Marlenheide = Dieringhausen. . 2413000 11) Düsseldorf⸗Eller — Hilden (drittes 6970000 710 000 811000
4948000 4A 6 512000 1481 000 .
S Sb O00. 4000000 .
und viertes Gleis) 12) Essen⸗Rüttenscheid Steele Süd 13) Essen Hbf. — Block Frillendorf . 14 ülheim a. Ruhr⸗ Styrum —
10615000
15) 5 4302000
16) Friemersheim — Millingen, ein⸗ schließlich Herstellung einer Ver⸗ bindungslinie von Repelen nach der neuen Rheinbrücke bei Ruhr⸗ ort mit Anschluß an die Neubau⸗ linie Mörs =- Geldern.. Crefeld ·˖ Linn Neuß —Holiheim unter Umgehung des Bahnhofes Neuß (drittes und viertes Gleis), Grunderwerb ;
14 6557 000
3 1858 000 zusammen. . 109979 000 ;
9 9 =
zu nachstehenden Bauaus⸗ führungen:
I) Ausbau der Nebenbahn Stral⸗
sund =Rostock Hbf. zur Hauptbahn
2) Herstellung einer Umgehungg⸗
bahn für den Güterverkehr bei
Hamburg
3) Herstellung einer Verbindungsbahn bei Hanau Ost
4 Herstellung einer Verbindungsbahn bei Gießen
) Herstellung einer Verbindungsbahn bei Ohligs
6) Herstellung einer Verbindungsbahn von Borbeck über Frintrop nach
Bottrox 2650 000
) Herstellung einer Umgehungsbahn beim Bahnhofe Oberhausen West 11 681 000 8) Ausbau der Nebenbahn Rommers⸗ kirchen Mödrath — Liblar zur
Hauptbahn
9) zur Deckung der Mehrkosten für bereits genehmigte Bauausfüh⸗ rungen, und zwar:
a. der Eisenbahn von Schwerte nach Dortmunderfeld nebst Gleis verbindung nach der Strecke Schwerte = Langsche de...
b. der Eisenbahn von Oberscheld nach Wallau (Biedenkopf)l0 ..
. der Eisenbahn von Erdorf nach Bitburg
d. der Eisenbahn von Oberbausen über Hamborn und Walsum nach Wesel
e. der Eisenbahn von Bitburg
2740 009 4
32 574 000
3180000 1870000
15 245 000
2001000 550 000 330 000
1600000 267 000 8 694 000 431 000
706 000 290 000
d9öõ0 000
8 584 000
m. des Ausbaues elner weiteren Hauptbahn von Essen West über Borbeck und Frintrop nach Oberhausen West zur Ergän⸗ zung der Eisenbahnanlagen zwischen diesen Gisenbahn⸗ stationen . 2
1457 000
n. des Baues der rechtzrheinischen Eisenbahnverbindung zwischen Mülheim a. Rhein und Kalk ö. ö. ya 5 ne. aufzugebenden iffbrücken⸗ . z chiff 1242 000 M6 o. zur Gewährung eines welteren Zuschusses zu den Grund— erwerbekosten der Eisenbahn von Hilders nach Wüstensachsen . an den Krels Gersfeld... 27000.
zusammen ...
V. zur Beschaffung von Fahrzeugen für die . St aalsb ahnen. 190 900 0909
V. zur weiteren Förderung des Baues von Kleinbahnen .
100 966 000 4
500 09000. 542 520 000 .
insgesamt ...
. Neber die Verwendung des Fonds zu V wird dem Landtag all—⸗ jährlich Rechenschaft abgelegt werden. ;
Mit der Angführung der unter Lb aufgeführten Eisenhahnen ist erst dann vorzugehen, wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind:
A. (l.) Ver gesamte zum Baue der Eisenbahnen und deren Nebenanlagen nach Maßgabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten oder im Enteignungsverfahren festzustellenden Entwürfe er⸗ forderliche Grund und Boden ist der Staatsregierung in dem Umfang, in welchem er nach den landesgesetzlichen Bestimmungen der Ent⸗ eignung unterworfen ist, unentgeltlich und lastenfrei — der dauernd ersorderliche zum Eigentume, der vorübergehend erforderliche zur Be⸗ nutzung für die Zeit des Bedürfnisses — zu überweisen oder die Er⸗ stattung der sämtlichen staatsseitig für seine Beschaffung im Wege der freien Vereinbarung eder Entesgnung aufzuwendenden Kosten, ein⸗ schließlich aller Nebenentschädigungen für Wirtschaftgerschwernisse und . Nachteile, in rechtsgül tiger Form zu übernehmen und sicher⸗ zustellen.
(2) Vorstehende Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auch auf die unentgeltliche und lastenfreie Hergabe des für die Ausführung der⸗ jenigen Anlagen erforderlichen Grund und Bodens, deren Herstellung dem Fisenbahnunternehmer im öffenlichen Interesse oder im Interesse des benachbarten Grundeigentums auf Grund landesgesetzlicher Be⸗ stimmungen obliegt oder auferlegt wird.
3.) Zu den Grunderwerbskosten für die unter 1, 6, 7. 10 und 11 1 Eisenbahnen soll staatsseitig ein Zuschuß gewährt werden, und zwar:
a. bei Nr. 1 (Blindgallen —Szittkehmen) von 120 000 ,
b.. 5 Niebüll Westerland) von ... 350 000 ,
c., 7 (Olpe — Kreuzihal) von .
d. 10 (Simmern Gemünden) von ..
., 11 (Neuerburg Bitburg) von ... 420 000
(4) Von der Forderung der unentgeltlichen Hergabe des Grund und Boden agg 1 und 2) ist bei den unter U bis 3, und 5 bis 11 benannten Eisenbahnen, soweit sie auf preußischem Gebiet auszuführen sind, Abstand zu nehmen, wenn von den Beteiligten in den mit ihnen wegen Ausführung der Linien abzuschließenden Verträgen die Leistung einer unverzinslichen, nicht rückzahlbaren Pauschsumme in der nach⸗ stehend für die einzelnen Bahnen angegebenen Höhe übernommen wird, und zwar: bei Nr. 1 , . von.... 96 000 , 2 (inten- - Preußisch Eylau) von ... . 551 000 3 (Stahlhammer — Woischnik) von . .. . 350 000 5 Neustadt i. Holstein Schwartau) von . 165 000 6 . von 07 000 7 (Olpe -= Kreuzthal) von 8 (Haiger — Gusternhain) von
9 (Stockhausen Kr. Wetzlar] —Beilstein) von 530 000 10 (Simmern — Gemünden) von 647 000 „11 (Neuerburg Bitburg) von 150000
Die Pauschsummen zu Nr. 1 (Blindgallen — Szittkehmen), Nr. 6 , Nr. 7 (Olpe — Kreuzthal), Nr. 10 (Simmern — Gemünden) und zu Nr. 11 (Neuerburg — Bitburg) sind um die unter Abs. 3 genannten Staatszuschüsse bereits gekürzt.
i ür den Fall, daß als Beteiligte im Sinne des Abs. 4 ausschließlich Gemeindeverbände in Ven; kommen, ist die Be⸗ dingung der unentgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens (Abs. 1 und 2) bereits dann als erfüllt anzusehen, wenn jeder der Gemeinde⸗ verbände sich verpflichtet, entweder den innerhalb seines Bezirkes er⸗ forderlichen Grund und Boden nach Maßgabe der Bestimmungen in Abs. I und ?2 unentgeltlich bereit zu stellen oder aber nach Maßgabe des Abs. 4 diejenige Summe zu zahlen, die der Minister der öffentlichen Arbeiten nach . der ausführlichen Vorarbeiten als auf den . . and entfallenden Teilbetrag der Pauschsumme estsetzen wird.
Bz. Die Mitbenutzung der Chausseen und öffentlichen Wege ist, soweit dies die Aufsichtsbehörde für zulässig hält, von den daran be— teiligten Interessenten unentgeltlich und ohne besondere Entschädigung 3 die Dauer des Bestehens und Betriebs der Eisenbahnen zu ge—
atten.
C. Für die unter Nr. 4 benannte, in außerpreußischem Staats ebiete belegene Eisenbahn von Weidhausen (S. Coburg) nach Neu- . (S. Coburg muß außerdem von der Herzoglich Sachsen⸗ Coburg Gothaischen und von der Herzoglich Sachsen⸗Meiningenschen Regierung die Verpflichtung zur Leistung eines unverzinslichen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses von insgesamt 810 000 „6 über⸗ nommen werden.
*
ü 77212212 22 8 9 n 2
§ 2.
Die Staatsregierung wird ferner ermächtigt, von den durch das Gesetz vom 14. Mai 1968 (Gesetzsamml. S. 117) im § 1 unter IVI für die Erweiterung des Oberschlesischen Schmalspurnetzes in Höhe von 2483 000 M½ bewilligten Mitteln den Betrag von 2 450 000 4 zum Bau der Schmalspurlinien von Oheimgrube nach Kunigundeweiche und von Knurow nach Guidogrube zu verwenden.
§ 3.
Zu den Kesten der im 51 unter La Nr. 5, unter II Nr. 9 und 11 sowie unter III 91 vorgesehenen Bauten sind von Beteiligten ,, unverzinsliche, nicht rückzahlbare Barzuschüsse zu leisten:
a. bei Ia Nr. 5 Bahnbau Neuß] Holzheim - Rommers⸗ kirchen, Grunderwerb) von
, 6 Gleis Brügge i. Westf. — Lüden⸗ cheid) von
Cc. „ II „11 (drittes und viertes Gleis Düsseldorf⸗ Eller = Hilden) von
d. „ II „ 9I Gweites Gleis Cöln⸗Ehrenfeld — Greven⸗
broich) von 186 000 ,
§ 4.
Die Staatzreglerung wird ermächtigt, zur Deckung der Mittel für die im 5 1'unter J bis 1II vorgesehenen Bauausfuhrungen und Beschaffungen im Betrage von 345 026 000 Ms die Baukostenzuschüsse der Beteiligten
1 ö 10 mit...... 810 000 2) gemäß § 3 a. mi J hg
455 666 7 i
zusammen m 1558 000 .
zu verwenden. . Für den alsdann noch zu deckenden Resibetrag im § 1 Nr. L bis III von. 343 462 000 A
sowle zur Deckung der Mittel sür die im 5 1 unter IV und V vor- gesehenen Bauaußführungen und Beschaffungen usw. im Betrage von 197 500 000 ½S½ sind Staatsschuldverschreibungen auszugeben.
An Stelle der Schuldverschreibungen können, vorübergehend Schatzanweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in den Schatzanwelsungen anzugeben. Die Stagtsregierung wird er, mächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser Schatzanweisungen durch f von neuen Schatzanweisungen und von Schuldverschreihungen in dem erforderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schatzanweisungen können wiederholt ausgegeben werden. ⸗ ö
Schatz anweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden Schatzanwelsungen bestimmt sind, hat die Haupt⸗ verwaltung der Staatsschulden auf Anordnung des Finanzmlnisters vierzehn Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten. Die Verzinfung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeit⸗ punkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schatz anweisungen aufhört. .
Wird von den Beteiligten von der ihnen im §. 1 unter A Abs. 4 und 5h. eingeräumten Befugnis, statt der unentgeltlichen Be⸗ reitstellung des Grund und Bodens die Zahlung einer Pauschsumme zu wählen, Gebrauch gemacht, so erhöht 6 die von der Staatz⸗ regierung nach 5 1 Nr. Ib für den Bau der betreffenden Eisenbahn zu verwendende Summe sowie die Gesamtsumme des § 1 um die im 31 unter A Abf. 4 bei den einzelnen Linien angegebenen Beträge oder um die nach Abs. H von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten Teilbeträge dergestalt, daß die von den Beteiligten hier⸗ nach zu zahlenden Pauschsummen oder Teilbeträge einer Pauschsumme den vorstehenden Deckungsmitteln hinzutreten.
§ 5.
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kundigung und zu welchen Kursen die Schatzanwelsungen und die Schuldverschreibungen veraus⸗ gabt werden sollen (5 4, bestimmt der Finanzminister.
Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An⸗ leihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsolidation ö. Staatsanleihen (Gesetzsamml. S. 1197), des Gesetzes vom 8. März 1897, betreffend die Tilgung von Staatg⸗ schulden (Gesetzlamml. S. 43) und des Gesetzes vom 3. Mat 1903, betreffend die Bildung eines Ausgleichsfonds für die Eisenbahnverwal⸗ tung (Gesetzsamml. S. 1565) zur Anwendung.
§ 6.
Jede Verfügung der Staatsregierung über die im § 1 unter bis III bezeichneten Eisenbahnen und Eisenbahnteile durch Veräuße⸗ a,, zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zustimmung beider Häuser
es Landtags.
Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf die beweglichen Bestand⸗ teile und Zubehörungen dieser Eisenbahnen und Eisenbahnteile und auf die unbeweglichen insoweit nicht, als sie nach der Erklärung des Ministers der öffentlichen Arbeiten für den Betrieb der betreffenden Etsenbahnen entbehrlich sind.
Die Mittel für die gleichzeitig mit dem Bau der Nebeneisenbahn von Niebüll nach Westerland G 1 1b 6) beabsichtigte Eindeichung des Wiedingharder Außendeichs sind durch den Staatshaushaltsetat bereitzustellen. .
88. Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündigung in Kraft.
Literatur.
— Von dem Deutschen Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm ist die 1. Lieferung der 2. Abteilung des vier⸗ zehnten Bandes erschienen (Verlag von S. Hirzel in Leipzig. Sie 6 L. Sütterlin bearbeitet und enthält die Wörter Will bis
e.
Kurze An zeigen
neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt. Einsendungen sind nur an die Redaktion, Wilhelm— straße 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.
Die Albanesen und die Großmächte. Von Dr. V. Georgevitch. 2 46. Leipzig, S. Hirzel.
Astroechemie und Mechanik. Der Erdenzustand der Himmels körper, Abwechselnde Oxydation und Reduktion derselben sowie die Rotations- und Revolutionsbewegung der Planeten, Ebbe und Flut. Von Prof. Aug. Rincklake. 1 46. Berlin W. 57, Alvensleben⸗
straße 4. Kapital Verlag.
1813 in Geschichte und Dichtung im Lichte der Gegenwart. Der deutschen Jugend in Fortbildungsschulen gewidmet. Herausgegeben von Dr. C. Grundscheid, Herm. . hd Ad. Schroeder. O80 16. Wittenberg, R. Herross
SHerrosch). .
In Erwartung des großen Loses. Was muß der Lotteriespieler von der preußtsch-süddeutschen Klassen= lotterie wissen? Von E. Christ. O, 50 S6. Diessen vor München, Jos. C. Huber.
Wie macht man sein Testament kostenlos selbst? Unter besonderer Berücksichtigung des gegenseitigen Testaments unter Eheleuten gemeinverständlich dargestellt, er= läutert und mit Mu sterbeispielen versehen von R. Burge⸗ meister, Neuauflage 1913. 1,10 16. Berlin 8. 14, Dresdener⸗ straße 80. Gesetzberlag L. Schwartz u. Comp.
. Staatsbürgerliche Erziehung durch Schulen und Hochschulen. Ein Bericht. 1 6. Hannover, Helwingsche Ver⸗ lagsbuchhandlung.
Weltwirtschaftliches Archiv. Zeitschrist für Allgemeine und Spezielle Weltwirtschaftslehre. Herausgeg. von 9 Dr. Bernhard Harms. 1. Band Heft 1. and in 2 Heften 20 66. Jena, Gustav 5
Postrecht. Die wichtigsten Bestimmungen aus Postgesetz und Postordnung zusammengestellt und erläutert von den Aeltesten der Kaufmgnnschaft von Berlin. O30 „6. Berlin G. 2, Neue hire nh ol, Verkehrsbureau der Korporation der Kaufmannschaft on Berlin.
Konkursordn ung in der Fassung vom 20. Mai 18958. Von Dr. Otte Warneyer. Nebst einem, die Einführungsgesetze und das Anfechtungsgesetz enthaltenden Anhang und einem ausführlichen Sachreglster. Gebdn. 3 ½6. Leipzig, iber che Verlagsbuchhand⸗ lung (Arthur Roßberg).
Neichsversicherungs ordnung mit Einführungsgesetz und Ausführungevorschriften für Preußen, Bayern und Baden. Volks⸗ ausgahe,. Geb. 2 6. M.. Gladbach, Volks vereins, Verlag.
Reich s⸗Ftinanzreform und Bodenreform. Bon A. Da⸗ maschke. 9.80 SPê—:., Berlin NW. 23, Lessingstraße 11. Buch⸗ handlung „Bodenreform“.
Die Fortbildungsschule für die weibliche Jugend. Vorträge von Professor Gürtler. 120 16. Wittenberg, R. Herroses ö. (S. Herrosch.
Bodes Westentaschenhuch für Ingenieure. Neu bearb. von 3 Georg Promnitz. Geb. 3 A6. Essen, Ruhr, K D Geqhpersta th ö. prattisa
eugen⸗ un achverständigengebühren. raktischer Wegweiser für alle Der fn, Von Wilhelm Schaun. Kart. 1,50 406. Berlin W. 57, Kurfürstenstr. 19. Otto Dreyer.
Gesetz, betr; den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891, erläutert von Dr. jur. Ludwig Wertheimer. Gebdn. 2, 89 4½6. München, J. Schweitzer Verlag (Arthur Sellier).
Das Petroleum monopol. Von Dr. Theodor Vogel⸗ stein. 126 46. Leipzig, Duncker u. Humblot.
Die Kosten der Seuchenbekämpfung und ihre Ver— teilung nach Preußischem Recht. Von Dr. A. För ster. Gebdn. 3 „½ιο . Berlin 8W. 48, Wilhelmstr. 10. Richard Schoetz.
reis für den
zum Deutschen Reichsanzeiger und Köni
M G2.
Grosthandelspreise von Getreide an deutschen und fremden Börsenplãätz en für die Woche vom 3. bis 8. März 1912 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 Rg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)
Woche Da⸗ 3.8. gegen März Vor⸗
Berlin. 1913 woche
Roggen, guter, gesunder, mindestens 712 g das 1. 165,50 Welzen, ö. ö 755 g das 1. 200 08 Hafer, . ö ö 450 g das 1. 167,00
Mannheim.
180,90 25756 182 59 156,85 165.96 16135
Roggen, Pester Boden
7 2 Weizen, Theiß⸗ 170,75
212,17 173,29 160,61 173,329 136, 09
Budapest. Voggen, Mittelware 163,96 6. 191,97 afer, ö . 183,85 erste, Futter⸗ 53 Mais, 121,30
Zweite Beilage glich Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Mittwoch, den 12. März
Ode ssa.
Riga.
Roggen, 71 bis 72 kg das hl Welzen, 78 bis 79 3 das hl
4. Paris. oggen Wetzen
Antwerpen.
Donau⸗, mittel anitoba Nr. 2
M Weizen Kansas Nr. 2 Kurrachee
Amsterdam.
Roggen Lon
Odessa Weizen . Winter⸗
amerikanischer, bunt Mais Im er cher bun
London. Weizen — ö , (Mark Lane) Weizen englisches Getreide, . erste
(Gazette averages)
Liverpool.
russisch Weizen R
lieferbare Ware des laufenden Monats
Mittelpreis aus 196 Marktorten
118,13 158, 82
131,25 161 57
163,98
2265,37
170,89 164,70 167,92 180,965
137,95 151,59 160,01 166, 32 114,53 118,B74
159,90 148,72 146,76 144,50 160, 14
16766 71 9 170 95
2) 177,99
119,22 168, 82
129.95 16358
162,53 224,46
171,13 165,89 170,56 181,19
136,54 151,569 160 54 165 97 11470 119 56
16005 148,86
145,B72 147,05 160,77
168,30 17255 171.559 172 66
1913.
135, 80 156,91 134,45 135,86 124,58
132,54 155,75 134,32 135,73 124,45
utter⸗ Ode ssa Mais amerikanischer, bunt L La Plata
1453, 20 140,69 138,51
S7. 70
Mai 140, 50 Weizen, Lieferungsware ] Juli .. 138,66
13703 Mals . S6 dꝛ
170,39 160,48 149,48 147,74
171,36 152,97 151,20
roter Winter⸗ Nr. 2 Weizen 149,24
; Mai dieferungsware ͤ Juli September.
Weizen Buenos Aires.
Natz Durchschnittsware ......
) Angaben liegen nicht vor. ) Neue Ernte. J ,
1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner Yroduktenbörse — 504 Pfund ö. gerechnet; . die aus den Um⸗ sä1zen an 195 Marktorken des Königreichs ermiltelten Bur schnitts. He. für einheimisches Getreide (Gazette averages) ist 1 Imperial
uarter Weizen — 480, Hafer — 312, Gerste —= 4060 Pfund engl.
uc t 1g hl en 6 1 ig i — 56 Pfund
. und engli — 6 g; a9 oggen — 2100, Weizen — 2400, Mais — 20900 Kg. 5 .
Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aut den einzelnen Tagesangaben im „Reichsanzeiger ermittelten wöchent⸗ lichen Durchschnittswechselkurse an der Berliner Börse zugrunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liberpool die Kurse auf London, für Chicago und Neu Mork die Kurse auf Neu Aork, für Odessa und Riga die Kurse auf St' Peters burg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze. Preise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der Goldprämie.
Berlin, den 12. März 1913
14121 S8 o
140,76 d9ꝰ My
FRaiserliches Statistisches Amt. J. V.: Dr. Zacher.
Berichte von preußischen und sächfsischen Getreidebörsen und Fruchtmärkten.
Hauptsãäͤchlich gejahlte Preise für 1 1 (1000 kg) in Mark
Roggen
Hafer
mittel
Königsberg i. Pr. d Berlin
Gleiwitz .. Magdeburg. Hannover. .
Berlin, den 12. März 1913.
Berichte von anderen deut
; . ni k 1865 -= 15? . (w nnn), . 205
162 161550 16356
156 165 1656 158 165
167 160
173 17
167-163
175
140 - 142
174 - 177 190— 2 168-178 170-180
Kaiserliches Statistisches Amt.
J. V.: Dr. Zach er.
Qualitãt
gering
mittel gut
Marktorte
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
niedrigster
höchster
niedrigster höchster niedrigster
16 6
höchster M0
Verkaufte Menge
Doppelzentner
157 127 157 148 166163 163 —165 160-168
184-186
schen Fruchtmärkten.
Durchschnitts . Am vorigen Außerdem wurden Verkauft . Markttage ; .
für Durch nach überschl lier
1 . 3 d Schätzung verkauft 1 preis em Doppel jentne!r ö (Preis unbekannt)
Schwabmünchen Pfullendorf .. Stockach... Saargemünd
Günzburg Memmingen Schwabmünchen Pfullendorf .. Stockach...
Memmingen Pfullendorf. Stockach
Saargemünd
Memmingen Pfullendorf.
Memmingen .. Schwabmünchen... lente, , wngennmndd,, .
1760 1166 13660
Berlin, den 12. Marz 1913.
14,00 16,00
Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark ab Ein liegender Strich (— in den Spalten für Prelse bat die Bedeutung,
1700
Weiaen. — 20, 00 — 20.00 18,20
19.090 2000 21,80
19,560 20 0 36 , T1 , 17350 1900 135
Roggen. 18,30 1930
17,090 17,30 18,06
20, 90 20, 00 19300 21,80
20, 00 21,00
1990
19,30 17500 17,50 18,00
20,00
1966 158 66 1506 1866
Kalserliches Statistisches Amt.
J. V.: Dr. Zacher.
(enthülster Spelz, Dinkel, Fesen).
172 50 105 11
20, 00 I8. 55 18,65 21,54
19,47 20,72 18,00 18,44 18,50
18,90 16,50 1707 17,83
18,44 15,38
18,95 15,23
1932 19820 3 . 1755 15356 . z 15, 70 15057 5. 1 17,45 z ;
gerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen ber aan daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (C. in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht feblt.
8
i / / 7 5 8 ä / /// m // .
/