1913 / 63 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Mar 1913 18:00:01 GMT) scan diff

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brechern vergleicht.

SFeinanzminister Dr. Lentz e:

4 Meine Herren! Daß der Herr Abg. Borchardt meine gestrigen Ausführungen in dieser Weise ausnutzen wurde, liegt ja nahe. Er sprach davon, daß die Regierunge beamten das Volk aufhetzten und aufpeitschten. Nein, das tun nicht die Regierungsbeamten, sondern diejenigen, die alle Aeußerungen und alle Maßregeln wissentlich ent⸗ 6 und wissentlich mißbrauchen. (Sehr wahr! rechts. Zurufe inks.) 5 ö ; Meine Herren, meine gestrige Aeußerung kann doch von keinem Menschen, ich glaube auch von den Herren Polen nicht, so aufgefaßt werden, als ob ich die Polen mit irgendwelchen Verbrechern hätte auf elne Stufe stellen wollen. Lesen Sie den Zusammenhang, dann werden Sle ganz etwas andereß finden! Es handelte sich datum, daß der Regierung entgegengehalten wurde, der preußische Staat handle unmoralisch und untecht, daß er gegen die Polen mit Geldmitteln vor⸗ ginge, zu denen sie selbst beisteuern. Daraufhin habe ich erklärt: die Staats⸗ notwendigkeit gebiete eg, daß Gegenmaßregeln gegen die Bestrebungen der Polen vorgenommen werden. Wenn man so etwas aus obigem Grunde nicht zulassen wollte, dann würde der Staat lahm gelegt und der ganze Staatggedanke zertrümmert werden; man würde im End⸗ hunkte einer solchen Logik, ich habe gesagt, „wenn man eine solche Logik bis zum tz verfolgte“, dazu kommen, daß der Staat einen Ver— brecher, der eine strafbare Handlung begangen hat, nicht ins Gefängnis stecken dürfe, well er seine Steuern zahle. (Lebhafte Zurufe und große Unruhe bei den Polen und den Sozialdemokraten.) Sie können die Beweisführung, die Deduktion anfechten, aber niemals können Sie den Sinn hineinlegen, daß ich die Polen mit den Verbrechern in Vergleich stellen wollte. Das hieße doch den Ausführungen Gewalt antun. (Sehr richtig! rechtzzz Dann hat Herr Borchardt der ganzen Polenpolitik einen Unter grund gegeben, der in keiner Weise den Tatsachen entspricht. Es ist doch nicht Haß oder Feindschaft gegen die Polen (Lachen bei den Polen und bei den Sozialdemokraten), die ju dieser Politik trelben. Die Staatsregierung steht den Polen an sich durchaus freundlich gegenüber. (Lachen bei den Polen und Sohꝛialdemokraten.)

Blite überschreien Sie mich nicht, ich spreche ruhig, und lassen Sie

mich nur so ruhig weiter sprechen. Die Staaltzregierung hat nur ihre Maßregeln ergriffen, nachdem sie durch die Pratis erfahren hat und inne geworden ist, daß das Ver⸗

halten der Polen innerhalb des Staates derartig wurde, daß, wenn die Staatsregierung keine Gegenmaßregeln ergriff, eine direkte Gefahr

füt die Existenz des Staates daraus entstand. (Lachen bei den Polen und bel den Sozialdemokraten. Sehr richtig! rechts) Das ist doch etwas ganz anderes, als daß man aus Haß und Feindschaft vor⸗ geht. Ich habe schon gestern gesagt: der preußische Staat wird alles gegen die Polen sofort unterlassen, wenn die Polen sich nicht mehr absondern und trennen wollen, wenn sie loyale Preußen sein wollen, dann ist die ganze Ostmarkenfrage beantwortet und gelöst. Er hat gar keinen Haß und keine Feindschaft gegen die Polen. (Sehr iichtig! rechts) Darum dreht es sich. Die Existenz des Staates er⸗ fordert ein solches Vorgehen, und daraus erklärt sich allet. (Zuruf links.) Nun ist gesprochen worden von großen Reptilienfonds usw., die

jm Dunkeln arbeiten und über die niemals Rechnung gelegt würde . Ich kann feststellen, daß diese Dispositionsfonds von der Ober⸗ rechnungs kammer nachgeprüft werden wie alle anderen Fonds. (Zuruf bei den Polen: Unter Aueschluß der Oeffentlichkeit) Dann ist davon gesprochen, daß die Ostmarkenzulage nur das Streber tum begünsligen wolle. Vorhin ist schon darauf hingewiesen worden, daß diese Ostmarkenzulagen den Beamten fast durchweg gegeben werden.

(Zuruf bei den Polen: Fast! jawohl, fast durchweg gegeben und

auch nicht widerrufen werden. Und der Grund, weshalb die Ost⸗ markenzulagen eingeführt sind, ist auch ven Heirn Abg. Dr. Fried⸗ berg durchaus zutreffend ausgeführt worden. Meine Herren, es ist für einen Deutschen und die Regierung muß Wert darauf legen, daß die deutschen Beamten, die in der Provinz sind das entspricht auch den Ausführungen, die ich gemacht habe (Zurufe bei den Polen: Es gibt keine polnischen Beamten), in der Provinz und in den Ost⸗

marken auch bleiben. Es ist früher der Versuch gemacht worden, daß man alles so lassen wollte, es war die sogenannte Versöhnunge⸗

politsk; aber es hat sich doch herausgestellt, daß das nicht möglich

war. Also die Staatsregierung muß von ihrem Standpunkt Wert darauf legen, daß die Beamten in den Ostmarken bleiben, und das ist auch durchaus gerechtfertigt; denn es ist an sich schon für einen Beamten außerordentlich schwierig, in einem zweisprachigen Lande zur

leben, es ist aber doppelt schwierig, zwischen einer Bevölkerung zu

leben, die den Deutschen abgeneigt ist (sehr richtig); das läßt sich

beides nicht leugnen, und durchaus berechtigt. . Der Herr Abg. Borchardt hat dann von Bedrückungen gegen die Polen gesprochen. Meine Herren, ich möchte Sie bitten, mir in dem Ctät eine einzige Position zu zeigen, welche elne Bedrũckungs⸗ maßregel gegen die Polen enthält. (Lachen bei den Sozialdemokraten

infolgedessen sind die Ostmarkenzulagen

eigenartige Interpretation. (Abg. Borchardt Berlin!: Der Minister kann sich also doch besser ausdrücken) Ich verbitte mir derartige

richtungen, die in dem Etat stehen, sind lediglich Maßregeln, die darauf abzielen, daß das Deutschtum in den Provinzen gekräftigt wird, daß das Deutschtum erhalten wird. Und wenn der preußische Staat den Standpunkt einnimmt: die Provinz muß deutsch bleiben, es müssen Deutsche in der Probinz wohnen, dort dürfen nicht bloß Mitglieder der polnischen Vollsgemeinschaft wohnen, welche dem preußischen Staate abgeneigt sind dann sind diese Maßregeln durchaus berechtigt. (Sehr richtig! rechts.) Diese Maßregeln be⸗ drücken keinen einzigen Polen (Lachen bel den Polen); es sind keine Maßregeln gegen einen Polen. Nein, meine Herren, wenn in den Bestimmungen über die Besitzfestigungsmaßregeln steht: es dürfen nur Grundstuücke beliehen werden, bel denen gesichert ist, daß das Grundstück auch in deutscher Hand bleibt so ist das doch keine Bedrückungsmaßregel gegen den Polen. ECachen bei den Polen.) Nein, wir bedrücken damit keinen einzigen Polen; wir setzen bloß etwas estra commereium für die Polen, bei dem notwendig ist, daß es extra commercium bleibt. Etwas weiteres geschieht nicht; so sind die ganzen übrigen Maßnahmen ebenfalls. Es ist daher tatsächlich auch eine Verdrehung, die Herr Abg. Borchardt vorgenommen hat, wenn er immer emphatisch von Bedrückungs⸗ maßregeln spricht. (Große Unruhe und lebhafte Zurufe bei den Sozialdemokraten: Verdrehung?) Na, dann will ich sagen: eine

Bemerkungen! (Abg. Borchardt [Berlin]: Ich verbitte mir die Bemerkung Verdrehung! (Große Unruhe Glocke des Präsidenten.) Also, ich muß die Vorwürfe, welche gegen die Staats⸗ regierung erhoben sind, als durchaus unberechtigt zurückweisen. (Lebhafter Beifall rechtg Zischen bei den Sozialdemokraten und

den Polen.) ;

Abg. Switala (Pole): Nicht die polnische Bevölkerung er—

Hier den Beamten das Leben, sondern gerade das Umgekehrte ist der

Fall. Die Gesetzesvorlage ist gegen die Polen gerichtet, sie ist eine

.

Die Debatte wird geschlossen.

Per sönlich bemerkt .

Abg. Borchardt (Soz): Der Minister hat mir wissentliche

Unterstellung vorgeworfen. Er hat aber nachher den Sachverhalt

genau so wiederholt, wie ich ihn dargestellt habe.

Das Ministergehalt wird bewilligt.

Für Zuwendungen an pensignierte Be⸗

am te, die vor dem 1. April 1908 in den Ruhestand versetzt

, (Ultpensionär e), sowie an die Hinterbliebenen dieser eamten und der vor diesem Zeitpunkt verstorbenen aktiven

Beamten sind im Etat insgesamt 5 514 000 S ausgeworfen,

wovon im Eisenbahnetat 2,4 Millionen und im Etat der Justiz⸗

verwaltung 1 Million stehen, sodaß im Ordinarium des Etats

des Finanzministeriums 3 114 000 6 (8. s. 800 000 (Ab mehr

als im Vorjahre) aufgeführt sind.

Im Extraordinarium ist ein einmaliger außerordentlicher Duschnß zu den Unterstützungsfonds für Beamte in allen Ver—⸗ waltungen von 3 Millionen Mark vorgesehen, wovon auf die Bergverwaltung 30 000 6, auf die Eisenhahnverwaltung 21. Millionen, auf die Justizverwaltung 220 000 c entfallen und 650 060 M im Extraorbinarium des Finanzetats aufge— führt sind.

Der Abg. Viereck (freikons) hatte den Antrag gestellt, die allgemeinen Grundsätze für die Gewährung der Unter— * ungen der Altpensionäre, sowie das Verfahren zur Fest⸗ telkung der persönlichen Verhältnisse dem Hause mitzuteilen. Die Regierung hat daraufhin dem Hause die Grundsätze mit⸗ geteilt, und die Budget kommission beantragt, den An⸗ trag Viereck dadurch i erledigt zu erklären, beantragt aber ferner eine Resolution, in der die Regierung ersucht wird, die Grund sätze folgenbermaßen abzuändern: 1) von dem Erfordernis eines Antrages abzusehen, 2) bei Ruhegehältern bis 1500 S und den entsprechenden Hinterbliebenengeldern von der Voraussetzung der Notwendigkeit einer Zuwendung auszugehen, 3) bei der Bemessung von Zuwendungen an alt⸗ pensionierte Lehrer oder Althinterbliebene von solchen den Unterschied in der Bewertung des Wohnungswertes für das . seit dem Lehrerbesoldungsgesetz zu berücksichtigen.

er Abg. von Goßler (kons) beantragt hierzu den Zu⸗ satz; I) die Zuwendungen auf einen geringeren Betrag als 100 ½ nicht zu bemessen.

Zu dieser Frage liegen zahlreiche Anträge von ver— schiedenen Parteien des Hauses vor.

Der Abg. Aronseohn (fortschr. Vollsp.) beantragt die Vorlegung eines Gesetzentwurfs über die Erhöhung der Bezüge ˖ der Altpensionäre und der Althinterbliebenen der Beamten und 6 unter besonderer Berücksichtigung der geringeren Pen— ionen. Der Abg. Porsch (Zentr) beantragt die Vorlegung eines Gesetzentwurfs noch in dieser Session über die Gewährung eines , nach bestimmtem Prozentsatz zur Pension der Altpensionäre und Althinterbliebenen der Beamten, oder für den Fall der Ablehnung . Antrags eine Aenderung der Grundsätze dahin, daß die Zuwendungen von Amts wegen ohne Antrag gewährt werden.

Die Abgg. Herold erg Dr. Friedberg (ul) und SFr. Pachncke (fortschr. Vollsp.) beantragen dazu noch den Zusatz, daß bei den altpensionierten Lehrern oder deren Hinterbliebenen der Unterschied des Wohnungswertes seit dem Erlaß des Lehrerbesoldungsgesetzes berücksichtigt wird.

Der Abg. Bartsch er Gentr) ersucht die Regierung, die Remunerationsfonds für Beamte vom Etatsjahr 1914 ab in Fortfall zu bringen und die dadurch frei werdenden Mittel für allgem elne Wohlfahrtseinrich⸗ tun 8 n der Beamten zu verwenden.

er Abg. Aronsohn ortschr. Volksp.) ersucht, die Remunerationsfonds von 1914 ab zu verringern und die ö erzielten Ersparnisse zu festen Vergütungen an kinderreiche Beamtenfamilien zu verwenden. Der Abg. Dr. Por sch (Zentr) beantragt die Vorlegung eines Gesetzes noch in dieser Session, durch das für die unteren und mittleren Beamten mit kinder⸗ reicher Familie mit der 3 der Kinder steigende, fest⸗ normierte * rziehungsbeihilfen eingeführt werden.

Die Budgetkom mission beantragt gleichlautend mit einem Antrag des Abg. Viereck (freikons.):

„die Regierung zu ersuchen, in einem Nachtragsetat für 1913 eine ausreichende Summe zur Gewährung von Teuerung s⸗ zulagen an kinderreiche Unterbeam te in allen Ver⸗

; waltungen unter Abstufung nach der Zahl der Kinder anzufordern“. Abg. von Goßler (kons): Nachdem wir vor wenigen Tagen

etzt noch eine ieh Regelung der Bezüge der Altpensionäre nicht . zulässig hält, sind wir zweifelhaft geworden ob wir k ege, wenn wir den Anträgen auf n, zee. zustimmen, iel, welches wir verfolgen, näherkommen. eine politischen in der Anerkennung der Notlage der Altpensionäre und haben den Wunsch, daß etwas gescheht um wirklich dem vor⸗ handenen Notstande abzuhelfen. Von diesem Standpunkt können wir leider nicht anerkennen, daß die Grundsaͤtze, die uns die Regierung vorgelegt hat, so . t sind, daß sie die vorhandenen Mißstände be⸗ seitigen können. ir hatten uns die Gestaltung der Dinge ganz anders gedacht, als wir damals die Regierung baten, Grundsätze nach dieser Richtung zu erlassen. Wir hatten uns gedacht, daß nicht bloß Anträge gebracht werden sollten, sondern daß von Amts wegen geprüft werden sollte, welche Altpensionäre für die Bewilligung von Beihilfen in Frage kommen. Wir hatten verlangt, daß die Bewilligung nicht von der Einreichung eines Anttggs abhängig gemacht wird. Dieser Wunsch ist aber leider von der Regierung nicht berücichtigt worden, Die Anträge haben immer noch den Charakter des Bittgesuches, des Almosens, was wir ja gerade eseitigen wollen. Wir wollten sicher ein, daß nicht die Not im Verborgenen besteht. Wir haben ein volles Verständnis dafür, daß unter den Altpensionären es eine ganze Reihe ibt, die sich scheut, mit Anträgen an die Regierung heranzutreten. 9 : lus diesem Grunde halten wir nach wie vor die, Abschaffung der

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dem welche Freunde sind eini

e uff eines Antrages für unbedingt geboten. Wir halten das auch ür möglich. Es ist nicht einzusehen, warum hier nicht eine generelle Feststellung seitens der zuständigen Ressorts stattfinden soll. Man braucht nur einen Blick in die, Steuerliste zu werfen, um ühersehen zu können, wer für die Unterstützung in Betracht kommt. Bezüglich der Erhöhung der Fonds sind wir auch enttäuscht worden, Wir hatten gehofft, daß der Minister die Mittel, die wir für nötig halten, bereit stellen würde. Wenn wir uns die tats durchsehen, . wir, daß man die Forderungen für die Altpensionäre nur um rund 25 Millionen erhöht hat. Wir glauben nicht, daß diese Erhöhung ausreichend ist, um dem Notstande in dem Umfange, wie wir es wünschen, abzuhelfen. Wenn feitens der Regierung darauf hingewiesen wird, daß die Fonds erhöht werden nach Maßgahe der n Anträge, so glaube ich, daß das kein richtiger Maßstab ist. ie Anträge gehen erfahrungs⸗ gemäß noch immer in geringem Umfange ein, weil sich viele scheuen, Anträge zu stellen. Natürlich gewinnt . die Regierung eine falsche Vorstellung. Daß eine außerordentliche otlage in den Kreisen der Lehrer vorhanden ist, steht voll k᷑ommen fest. Demgegenüber hat der Ctat nur eine Erhöhung von 213 000 46. Wir halten diese Er= höhung von vornherein für nicht weitgehend genug. Dig Grundsätze enthalten nicht einmal einen Hinweis auf die besondere Bedürftigkeit der Altpensionäre. Abgesehen von den Beihilfen, die für die Lehrer ieh werden, haben wir den Eindruck, daß auch im übrigen die Bei⸗ zilfen zum Teil in Beträgen gegeben werden, die der borhandenen Noklage in keiner Weise Rechnung tragen. Die Regierung müßte hier eine Aktion auf der Grundlage, wie wir sie beantragen, vor⸗ nehmen., Hier , mit Beträgen geholfen werden, die eine wirksame Unterstützung gewährleisten. Die Zuwendungen sollten auf einen ge⸗ ringeren Betrag als 100 nicht bemessen werden. Wenn das Ver⸗ fahren in 9 Weise korrigiert wird, glaube ich, daß ein erheblicher Grund zur Mißstimmung in den Kreisen der Altpensionäre nicht mehr vorhanden sein wird. Es handelt sich hier nicht in erster Linie um die n ee igt Löfung der Frage, ob eine gesetzliche Gestaltung möglich ist oder nicht, sondern es handelt sich vor allem um die Beseitigung der tatsächlichen Notlage. Auf diesem Standpunkt haben wir pon Anfang an gestanden. Wir haben nicht den entscheidenden Wert auf die äußere Form gelegt, sondern darauf, daß den Altpensionären gründlich und chnell geholfen wird. Mag eine gesetzliche Regelung später kommen oder nicht; vorläufig kommt es meinen hn . Freunden darauf an, daß unsere Anträge zur Durchführung gelangen. Im Auftrage meiner Fraktion bitte ich dringend den , m, n daß er sich bei der Rormierung der Zulagen nicht von fiskalischen Rücksichten leiten läßt, und daß die ganze Aktion wirklich in einem großen Stile vorge⸗ nommen wird. Der Hul muß erreicht werden, . in Preußen keinen darbenden Altpensionär mehr gibt, der an der Gerechtigkeit der Welt und des preußischen Staates verzweifelt. Es ist eine Ehren⸗ pflicht des Staates, daß er dafür sorgt, daß die alten Beamten in ihren alten Tagen nicht Not und Elend leiden.

Abg. Dr. von Savigny Hentr-): Wir wünschen, daß auf gesetzlichem Wege die Bezüge der Altpensionäre geregelt werden. Den Altpenftonären bzw. ihren Witwen und Waisen muß in Form eines bestimmten Prozentsatzes ein Pensionszuschuß gewährt werden; die 3u wendungen müsfen von Amts wegen, nicht erst auf Antrag gewährt werden. Ich bitte, den Antrag Br. Porsch anzunehmen. Wenn ein bestimmter Prozentsatz zu den vorhandenen Pensionen gewährt wird, kommen wir über die Schwierigkeiten hinweg, . die alten Pensionen nicht neu festgesetzt werden dürfen, und daß die Altpensionäre nicht den Neupensionären gleichgesetzt werden dürfen. Das Ziel, daß die Frage gesetzlich geregelt wird, halten wir durchaus aufrecht. Die augenblick— liche Beschlußfassung kann sich nur auf die vorübergehende Regelung beziehen.

Abg. Dr. Schroeder⸗Cassel (nl): Im vorigen Jahre wurden die Anträge wegen Aufbesserung der Altpensionäre abgelehnt, jedoch eine Regelung der Frage für dieses Jahr vorbehalten. Aber die Grundfäße, die die Regierung aufgestellt hat, sind unerfreulich und haben unter den ö Mißstimmung erregt. Nach unserer Meinung müßten, die Juwendungen ohne Antrag, die Regel bilden, Viele Altpensionäre können es nicht über sich gewinnen, Anträge auf Unterstützung zu stellen. Bisher wurden viele zu peinliche Fragen an Tie Altpensionäre gerichtet, bevor ihnen eine Unterstützung zuteil wurde; in der Kommission hat uns der . allerdings ein neues Formular für diese Anfragen vorgelegt, das viel kürzer ist als das frühere. Aber die Grundsätze, die die Regierung befolgt, sind noch nicht richtig, es darf z. B. nicht vorkommen, daß einer Witwe, die 26 jährlich Unterftützung bekommt, diese vermindert oder entzogen wird, wenn sie noch eine Rebeneinnahme durch Zeitungsaustragen oder dergleichen hat, und es ist ebensowenig richtig, wenn ein Altpensionär, der eine Unterstützung bekommt, immer und immer wieder die Anfrage erhält, ob sich inzwischen seine Lebenslage gebessert habe.

Finanzminister Dr. Lentz e:

Meine Herren! Obschon das Ergehen der Altpensionäre auch der Staatgregierung sehr am Herzen liegt, muß sis doch große prinzipielle Bedenken dagegen erheben, daß in gesetzlicher Weise ein Anspruch der Altpensionäre auf Erhöhung ihrer Pensionen festgelegt wird. Wir würden mlt einer solchen gesetzlichen Regelung einen Weg beschreiten, der uns welt abführt von dem, den wir bis dahin gegangen sind. Es ist bis dahin noch niemals in Preußen üblich gewesen, daß, wenn die Besoldungen der Beamten geändert sind, hinterher auf gesetz⸗ lichem Wege die Pensionen, welche auf Grund der früheren Besol⸗ dung erdient sind, abgeändert werden. Das würde ja auch sehr be— denkliche Konsequenzen haben. In Preußen war es bisher immer Grundsatz, daß, wenn der Beamte aus dem Dienst ausgeschieden und pensioniert ist, der Staat ihm gegenüber nur die Pflicht der Pensions⸗ zahlung hat; daß der Beamte aber dem Staat gegenüber gar keine Pflichten mehr besitzt, und daß auch seine Rechte dem Staat gegen⸗ über sich darin erschöpfen, daß er den Anspruch auf Erhalt der Pension hat.

Wenn wir von diesem Grundsatz abgehen und jedwede neue Besoldungzorbnung auch mit rückwirkender Kraft auf die verab— schiedeten Beamten anwenden wollten, würde jedesmal die Neu⸗ einbringung und die Neuaufstellung einer Besoldungsordnung in finanzieller Hinsicht ganz erheblich erschwert werden.

Meine Herren, an sich ist jede neue Besoldungtordnung oder jede Aenderung einer Besoldungsordnung schon mit außerordentlichen

und Polen Nein, bitte seht! Die Maßregeln, die einzelnen En .

in der Budgetkommission gehört haben, daß der Finanzminister auch

Schwierigkeiten für die Staatsregierung verbunden, weil beb dem

Ich möchte da zunächst doch einmal aufführen, was die Staats—

grohen Beamtenheer, welches der Staat besitzt, die Aenderungen, die sich immer nach oben bewegen, ganz erhebliche Mittel erfordern, und . immer sorgfältig geprüft werden muß, ob auch die Mittel für die Aenderung vorhanden sind. Ist die Staatsregierung genötigt, auch dle bereits verabschiedeten Beamten in ihrer Pension mit zu thöhen, würde die Schwierigkeit sich noch ganz wesentlich verstärken. Ferner würde dau kommen, daß eine solche gesetzliche Regelung ihre

Rückwirkung äußern würde sowohl auf den eigenen Etat, als auf den

Etat des Reicht, als auf den Etat der Kommunen. Und da überall

für die Ausgaben des Reichs, des Staats und der Kommunen immer

wieder dieselben Personen in Anspruch genommen werden, so würde

im dande eine ziemliche Mehrbelastung dadurch eintreten.

Die Altpensionäre werden sich nicht damit begnügen, daß ihnen nur ein bestimmter Prozentsatz zugebilligt wird.

Aus all den Aus führungen, die die Altpensionäre in den

Versammlungen und in Publikationen gemacht haben, habe ich

jedesmal entnommen und oft ist es auch mit absoluter

Unzweldeutigkeit ausgesprochen worden —, daß die Altpensionäre den

Anspruch erheben, daß sie, trotzdem ihre Pension bei ihrem Aus—

schelden aus dem Dienst festgesetzt ist, jetzt den Neupensionären

wenn ich sie mal so nennen soll vollständig gleichgestellt sein wollen. Der Versuch, die Altpensionäre anders zu befriedigen oder ihnen durch eine prozentuale gesetzliche Erhöhung ihrer Pension zu helfen, wird vollständig fehlschlagen. Meine Herren, Sie werden damit keine Beruhigung schaffen, Sie werden im nächsten Jahre genau dieselben Petitionen und dieselben Wünsche wiederum erhalten, und zwar so lange, bis endgültig beschlossen worden ist daß die Altpensionäre jedesmal den Neupenstonären gleichgestellt werden. (Sehr richtig! rechts) Eine solche

Herspektive gibt doch zu denken, und man kann die Verantwortung,

einen solchen Weg zu beschreiten, doch kaum übernehmen. Meine

Herren, ich möchte hierbei an ein Beispiel erinnern. Bei der Auf⸗

stellung der Besoldungsordnung trat durch die Beschlässe des Reichs

ein Unterschied in der Besoldung der Assistenten im Reich und in

Preußen ein, und war in der Form, daß die 5h. untersten Stufen bei uns in der Besoldung geringer wurden als beim Reiche. Preußen trug große Bedenken, eine Aenderung der Besoldungsordnung vorzu— nehmen, weil ein Rütteln an der Besoldungs ordnung an irgend einer Stelle sofort die Konsequenz nach sich zieht, daß zahllose Beamten gruppen sofort die Forderung erheben, auch an ihrer Stelle an der Besoldungsordnung zu ändern. Infolgedessen wurde der Ausweg be— J daß den Assistenten in Form einer Unterstützung, um die Besoldungsordnung nicht abzuändern, ein Ausgleich gewährt werden sollte. Das hat garnichts genützt. Die Höhe der Ausgleichsunter— sttzung die im ersten Jahre gewählt wurde, wurde von den Assistenten glatt abgelehnt. Sie wurde als viel zu gering erklärt. Dann wurde in diesem Jahre von der Staatsregierung die Unterstützung bis zu 80 o des Unterschiedes erhöht. Auch das wurde von den Assistenten nicht anerkannt. Es wurde glatt verlangt, daß eine gesetzliche Regelung getroffen werde kö. des Reichs gleichgestellt werden. Das

e Haus hat unter dem Drucke di ü k e dieser Ansprüche auch entsprechend

Bei den Altpensionären würde der Verlauf genau derselbe sein. Auch wenn Sie jetzt das Prinzip durchbrächen und beschlössen, daß auf gesetzlichem Wege den Altpensionären eine Aufbesserung nur prozentual zuteil werden würde, so würden Sie im nächsten Jahre 5 dieselben Anträge haben und dann beschließen müssen, daß die Altpensionäre den Neupensionären völlig gleichgestellt werden. Augen⸗ blicklich würde eine Gleichstellung immer noch sehr hohe Kosten ver— ursachen. Sie würde für Preußen und das Reich 21 bis 235 Millionen Mark ausmachen. Dazu würden noch die Kosten kommen, welche den Kommunen entständen; denn dort müßten dann dieselben Maßnahmen eingeführt werden.

Deshalb kann die Staatsregierung dem Antrage, die Alt⸗ vensionäre auf gesetzlichem Wege in ihren Bezügen zu verändern, nicht stattgeben.

. Ich möchte ferner bemerken, daß der Antrag, den Altpensionären eine prozentuale Erhöhung zu gewähren, manchen Altpensionär gegen⸗ über dem derzeitigen Zustande auch empfindlich treffen würde. Die Staatsregierung hat durch das System der Unterstützung die Möglich⸗ keit geschaffen, daß überall da, wo ein Altpensionär tatsächlich be— dürftig ist, wo seine Pensionsbezüge nicht ausreichen dasselbe gilt natürlich auch von den Relikten der Altpensionäre; ich will sie hierbei nicht immer erwähnen —, im Wege der Unterstützung ihm ganz aus— giebige Hilfe gewährt wird. Die dafür aufgestellten Grundsätze sind dem hohen Hause ja mitgeteilt worden, und sie werden daraus ersehen haben, daß diese Grundsätze so weit gefaßt sind, daß im einzelnen Falle ganz erhebliche und beträchtliche Zuwendungen gemacht werden können. Wenn Sie im, Gesetzeswege einen prozentualen Zuschlag gewähren, kriegen zwar alle Altpensionäre etwas davon; aber keiner bekommt vel. Zum Teil erhalten sie ganz unzureichende Beträge, die garnicht im Verhältnis zu den Beträgen stehen, die die Alt— pensionäre jetzt bekammen können. Sie führen zugleich herbei, daß ein ganzer Kreis der Altpensionäre mit einer Geldzuwendung bedacht wird, der es garnicht nötig hat. Alle diejenigen, welche sonst ein hin— reichendes Einkommen haben, welche einen neuen Erwerb gefunden haben, welche vielleicht auc Vermögen besitzen, usw., werden dann bedacht zum Schaden derjenigen, welche weniger haben. Infolgedessen ist dieser Weg auch absolut ungeeignet.

Der Weg, der von der Staatsregierung beschritten worden ist, äist nach unserer Ueberzeugung allein richtig und zweckentsprechend.

regierung in diesem Jahre wiederum zur Verbesserung der Lage der Altpensionare getan hat.

Meine Herren, in diesem Jahre sind in den Etat zunächst ins⸗ gesamt 21 Millionen mehr an Unterstützungen eingestellt worden. Ich habe in der Budgetkommission schon ausgeführt, daß die Staats— regierung diesen Betrag noch erheblich höher angesetzt hätte, wenn bis dahin ein hinreichender Bedarf vorgelegen haben würde. Ich möchte die Frage, die Herr Abg. Dr. von Savigny vorhin gestellt hat, wie die Staats⸗ regierung verfahren sein würde, wenn nicht genügend Mittel vor⸗ handen gewesen wären, sofort dahin beantworten, daß diese Unter⸗ stitzungsfonds überschreitbar sind, und daß die einzelnen Ressorts alle davon verständigt worden sind, daß, wenn keine Mlttel mehr vor⸗ handen sein sollten, diese Fonds ruhig überschritten werden können und sollen. Und so ist auch bisher verfahren worden. Nach den

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. haben . biz dahin die Fonds ausgereicht; es ist jedoch, wie gesagt, an alle Ressorts die Mitteilung ergange ĩ überschritten werden können. ; ; .

Meine Herren, außerdem sind auch die Fonds für die Lehrer um 20 bis 25 ͤν verstärkt worden, sodaß auch den Lehrern eine erhöhte Unterstützung zuteil werden kann.

Drittens ist durch Aenderung des Dieposttivs des Etats auch Vorkehrung getroffen worden, daß die gesamten Altpensionäre besser bedacht werden können. Wir haben in unserem Etat bis dahin einen unterschied gemacht zwischen den Altpensionären, welche vor dem 1. April 1907 pensioniert sind, und Altpensionären, welche vor dem 1. April 19038 pensioniert sind. Die Altpensionäre, die vor dem 1. April 1907 pensioniert sind, sind zweier Wohltaten nicht teilhaftig geworden: einmal der Erhöhung der Pensionssätze und der Ver— besserung der Pensionsbestimmungen, die mit dem J. April 1907 in Kraft traten, und zweitens der Vorteile, welche die Besoldungs⸗ erhöhungen des Jahres 1908 mit sich brachten, weil die Besoldungen von denen die Pensionen zu berechnen waren, vom 1. April 1908 ab hoher waren; also die Altpensionäre vor dem 1. April 1907 sind in ihren Bezügen schlechter gestellt als die Altpenstonäre zwischen dem 1. April 1907 und dem 1. April 19008. Deshalb waren die Altpensionäre, die in dieses eine Jahr zwischen 1907 und 1968 hineinfielen, bisher von den Unterstůtzungs fonds ausgeschlossen; nach Aenderung des Dispositivs des Etats fallen sie aber jetzt auch unter diese Bestimmung, sodaß wir jetzt die Möglichkeit haben, die gesamten Altpensionäre aus diesen Fonds zu unterstützen. z

Meine Herren, es ist nun eine ziemlich erhebliche Kritik an den Grundsätzen zur Verteilung der Unterstützungsfonds geübt worden welche die Königliche Staatsregierung erlassen hat. Ich kann 4 meiner Freude sagen, daß ein Tell dieser Bedenken und ein Teil dieser Beschwerden, die da vorgebracht sind, offenbar auf Mißverständ⸗ nissen beruhen und tatsächlich auch ganz unbegründet sind. . Meine Herren, dahin gehören zunächst alle die Bedenken, welche sich aus den Fragebogen ableiten. Der Herr Abg. Dr. Schroeder hat einen Fragebogen zum Vortrag gebracht, welcher unendlich viele Fragen enthält und außerordentlich tief in die inneren Verhält— nisse der Famillen eindringt. Es ist ganz ausgeschlossen, daß dieser Fragebogen von irgend einer Behörde für die Unter— stiitzung der Altpensionäre benutzt sein kann; denn die Grundsätze, die allen Behörden mitgeteilt sind, verbieten ausdrücklich das Eindringen in die Familienverhältnisse. Es ist in den Grundsätzen streng ausgesprochen, daß jedwedes nähere und tiefere Eindringen in die Familien- und Vermögensverhältnisse verboten ist. Die Fragebogen sind ja auch hier von der Zentralinstanz zusammen— gestellt, und ich kann mir nicht denken, daß das ein Fragebogen für unseren Zweck ist. Es werden Unterstützungen an Pensionierte auch aus anderen Fond gegeben. Dafür mag ein solcher Fragebogen da sein. Er ist aber nicht für den Fonds für Altpensionäre. Deshalb werden von den Beschwerdeführern wahrscheinlich Frage⸗ bogen zu anderen Zwecken verwendet worden sein, um den Herren Abgeordneten zu zeigen, wie einschneidend und wenig diskret unser Fragebogen für die Altpensionäre sei. Die Herren Abgeordneten können das ja nicht wissen, ihnen werden zweifellos manche Sachen

zutreffend herausstellen.

Dat selbe gilt auch gegenüber der Kritik an unserem Fragebogen der ja im allgemeinen als einwandfrei anerkannt worden ist. An ihm is moniert worden, daß er die Nachfrage nach dem Einkommen der Kinder enthalte. Meine Herren, diese Frage ist aber durchaus nicht in dieser unbeschränkten Weise gestellt worden; sie lautet ganz andert. Es sollen angegeben werden: Einkünfte der Chefrau oder Kinder, die den Haushalt teilen“. Das ist eine gan wesentliche Einschränkung; nur von denjenigen Kindern die den Haushalt des Altpensionärs teilen, sollen die Einkünfte . gegeben werben, und zwar nur die dauernden, nicht die vorüber⸗ gehenden Einkünfte. Darin liegt doch wirklich kein unzulässiges Ein⸗ dringen; denn wenn ein Altpensionär in seinem eigenen Hause noch Kinder hat, die erhebliche Einkünfte haben, so ist es doch ganz zweifellos, daß diese Einkünfte im Haushalt mit verwendet werden und . JJ werden müsfen. Ich glaute alsc, Käß gegen diese Nachfrage nach den Einkünften der Kir s

auch nicht erhoben werden kann. ö D Dann ist gesagt worden, es sei ganz besonders vom' nebel daß den Altpensionãren zugemutet würde, einen Antrag zu slellen. Die Sewãhrung von Unterstützungen ohne Antrag hat heute und auch schon im vergangenen Jahre eine große Rolle gespielt; in den Be— schluß des hohen Hauses vom vorigen Jahre ist ausdrücklich auf⸗ genommen, daß die Unterstützungen „auch ohne Antrag“ gewährt werden könnten. Die Staatsregterung hat das so ausgelegt, daß sie eventuell auch ohne Antrag geben könnte; in der Budgetkommission haben die Herren diesen Satz so interpretiert, daß sie sagten: unter allen Umständen auch ohne Antrag. Meine Herren, in der Praxis ist das ziemlich einerlei. ;

Wie wird es in der Praxis gehandhabt? Dle Grundsätze für die Gewährung von Unterstützungen an Altpensionäre sind überall bekannt gemacht worden; dabei ist darauf hingewiesen worden, daß auf der Kasse Antragsformulare lägen und abgeholt werden könnten. Also jeder Pensionär kann nach der Kasse gehen oder nach dort schreiben und sich ein Formular geben lassen. Ein Pensionär, der nicht ordent⸗ lich schreiben kann, hat sogar noch den Vorteil, daß auf der Amts⸗ stelle das Focmular ausgefüllt werden kann. Das Formular ist außer⸗ ordentlich knapp gefaßt und enthält nur ganz wenige Angaben. So⸗ bald es ausgefüllt ist, geht es an die Dienststelle, und diese prüft es und gibt es weiter. Weitere Erhebungen werden meist nicht angestellt. Dann wird die Unterstützung festgesetzt oder es erfolgt eine Ablehnung. Daß Ablehnungen erfolgen müssen, ist selbstverstäündlich; denn es gibt ja auch Altpensionäre, die einer Unteistützung nicht bedürftig sind. Wie würde es nun sein, wenn jemand die Unterstützung ohne Antrag bekäme? Dann würde das ganze Verfahren nur so sein können, daß dem Altpensionär zu gleicher Zeit mit seiner Gehaltsaus— zahlung oder vorher das Formular zugeschickt würde; im übrigen würde der ganze Geschäftẽgang genau derselbe sein. Das Verfahren ohne Antrag unterscheldet sich also nicht wesentlich von dem Verfahren auf Antrag. Denn daß den Altpensionären ohne jedwede Prüfung eln bestimmter Betrag gegeben werden könnte, das würde dem Begriff der Unterstützung widersprechen und dazu würde auch eine gesetzliche Vorschrift notwendig sein; denn.

Mitteilungen, die wir bis dahin von den anderen Ressorts bekommen

vorgetragen und mitgeteilt, die sich bei näherer Prüfung als nicht

aber von so vielen Selten in diesem hohen Hause gerade auf diese

k ,, so. großer Wert gelegt wird, so sichere ich ohlwollende Prüfung und eventuelle Berücksichti i

e e, nn en Berücksichtigung eines solchen

Meine Herren, dann ist gesagt worden, bei dem bisherigen Ver⸗ fahren würden zum Teil so kleine Beträge gewährt, daß man eigentlich gar nicht von einer angemessenen Unterstützung reden könnte. Wir sind diesen Beschwerden nachgegangen und haben uns bei allen Ressorts erkundigt, und da hat sich denn herausgestellt, daß, wenn kleine Beträge gewährt werden, es sich fast immer um Zuschußbeträge zu bereits gegebenen Unterstützungen handelt. Also entweder hat der Altpensionär aus dem Altpensionärfonds oder aus einem anderen Unterstützungsfonds schon etwas bezogen, und er hat dann eine Ab⸗ rundungssumme dazu bekommen, die dann einen kleinen Betrag ausmacht. Sehr oft wurden kleine Beträge auch dann gewährt, wenn noch Mittel zur Verfügung standen, um alle Mittel, die irgend wie vorhanden waren, den Altpensionären zuzuwenden. Also gerade besonderes Wohlwollen und besondere Berücksichtigung der Interessen der Altpensionäre haben es herbeigeführt, daß geringe Beträge aus⸗ gezahlt worden sind.

Meine Hetren, das führt mich zu dem Antrage von Goßler zu IV. Herr Abg. von Goßler wünscht, daß mindestens 100 6 als Unter⸗ stützung gegeben werden müssen. Darin würde eine Begrenzung liegen, die sich unangenehm bemerkbar machen könnte; denn einmal würde man dann diese kleineren Zuschußbeträge nicht mehr geben können, und dann würde man oft jemandem mehr geben müssen, als er nötig hat, oder man müßte an anderen Fonds kürzen. Sehr große Bedeutung hat dieser Antrag nicht, aber ich habe doch Be⸗ denken gegen ihn; denn er würde ohne Frage in mancher Hinsicht über das Ziel hinausschießen und zu ungunsten der Beamten wirken.

In fiskalischer Weise ist gar nicht verfahren worden. Im Gegenteil, sämtliche Ressorts haben uns mitgeteilt, daß sie eifrig bemüht sind und den allerlebhaftesten Willen haben, die lhnen zur Verfügung stehenden Fonds in der liberalsten und weit⸗ herzigsten Weise zu verteilen. Wieweit dabei gegangen wird, geht daraus hervor, daß wir im Gesamtdurchschnitt an Unterstützungen für die unteren Beamten 142 ½, für die mittleren Beamten 205 z, für die höheren Beamten 342 466 und bei den Relikten für die unteren Beamten ILM, für die mittleren Beamten 140 MS und für die höberen Beamten 309 ½ gewähren. Dlese Beträge gehen weit über das hinaus, was ermöglicht werden könnte, wenn eine prozentuale Pensionserhöhung gesetzlich festgelegt würde. Eine 104 ͤ ige Erhöhung der gesetzlich festgelegten Pension macht fast durchweg nicht so viel aus, meist erheblich weniger, und infolgedessen würden die Altpensionäre, die wirklich bedürftig sind, dadurch geschädigt werden.

Ich bitte Sie deshalb, die Anträge, die auf eine gesetzliche Regelung der Altpensionärfrage abzielen, abzulehnen, weil sie undurch⸗ führbar und für die Staatsregierung unannehmbar sind. Ueber die anderen Anträge läßt sich reden, und die Königliche Staatsregierung wird gern bereit sein, sie wohlwollend zu prüfen.

Abg. Viereck ffreikons ): Im vorigen Jahre faß i Beschluß, um . ., n r s r n ge e dnn uh; meinem Antrag hat uns die Regierung die Grundsätze mitgeteilt, aber diese haben weder die Zustimmung ch die a der Alt⸗ pension are erzielt. Die Altpensionaäre wollen noch immer die gesetz⸗ liche Gleichstellung mit den Neupensionären. Das lehnt die Regierung ö und wir hahen diesen Anspruch von vornherein fallen gelassen. . ber dusch die Aufstellung von Grundsätzen wird der Charakter der hnterstüßzung einige umaßen abgeschwächt, und das ist annehmbar. Die Parteien sind allerdings auf die gesetzliche Regelung zurückgekommen, Ind eine schematische Gleichstellung wird auch nicht gefordert. Das hältnis zwischen Staat und Beamten ist doch anders, als der Minister darstellt. Wenn die Pension durch die Veränderung des Geldwertes zu klein geworden ist, muß der Staat sie erhöhen. Danach ist ja auch bei der Beamtenbesoldung verfahren worden. Ein prozen⸗ tualer Zuschlag ist allerdings schwer durchzuführen. Ich freue mich daß der Minister eine wohlwollende Prüfung der Grundsätze für die Zuwendungen zugesagt hat. Ich hoffe, daß die heutige Aussprache dazu beigetragen hat, daß den berechtigten Wünschen der Altpensionäre weitgehende Beachtung geschenkt wird. Abg. Die l ils ffortschr. Volksp.: Ich halte es nicht für richtig, daß die Würdigleit der Beamten für die Zuwendungen in Be⸗= tracht gezogen wird. Denn über die Würdigkeit gehen die Ansichten guseinander. Es liegt die Gefahr nahe, daß die Würdigkeit durch die Polizeiorgane festgestellt wird. Die Beamten wollen sich aber nicht urch untergeordnete Polizeibeamte in ihre Verhältnisse fehen lassen. Yer Beschluß der Budgetkommission ist ja ein entschiedener Fortschritt. Aber damit ist den Beamten noch nicht gedient. Sie verlangen eine gesetzliche Regelung. Die preußischen Finanzen sind so günstig wie nie zubor. Deshalb liegt nichts im Wege, diese Materie gesetzlich zu regeln. Der Staat hat eine gewisse Verpflichtung, den Altpenstonären entgegenzukommen, denn durch die Schuld des Reiches ist der Lebens⸗ unterhalt verteuert worden. Wir legen. Wert darauf, daß eine gesetz⸗ liche Regelung dieset Frage erfolgt. Wir bitten Sie deshalb, unferem

Antrage zuzustimmen.

Abg. Ströbel (Soz.): Wir stehen nicht auf dem Standpunkt 3's Meinisters, daß die Altpensionäre kein Recht auf die , . Ruhegehälter hätten. Wir sind der Ansicht, daß die Altpensionäre sehr wohl ein Recht, mindestens aber einen moralischen Anspruch auf die Erhöhung ihrer Bezüge haben, und daß dieselben daher gesetzlich sestgelegt werden müssen. Wenn die Altpensionäre nebenbei noch ein kleines Vermögen haben, so kann dies nicht in Frage kommen, ebenso⸗ wenig wie das bei aktiven Beamten, der Fall ist. Wir zahlen ja auch in höchsten Staatsbeamten große Gehälter, trotzdem diese Herren vielfach iesenbermögen besitzen. Es geht auch nicht an, daß der Staat seine ernflichtungen auf die Kinder der Altpensionäre abwälzt, die in der Regel selbst kein hohes Einkommen haben. Die von der Regierung vorgesehenen Grundsatze sind absolut unbrauchbar. Da keine Aussicht ö it falt ö ung zu . Antrag Annahme findet, timmen wir für den Antrag Herold, ei ich unzu⸗ e en fz g Her obwohl er uns eigentlich unzu Inzwischen ist noch ein Antrag des Abg. Dr. Sch roeder⸗ Cassel (ul.) eingegangen, wonach bei der gesetzlichen Regelung e rh ng ö n Form eines bestimmten Prozent— zes ondern au auf einer anderen, festen erfolgen n, * ö Abg. Dr. Sch roe de r⸗Cassel (nl) befürwortet kurz diesen Antrag. ö . im . wird 2 ie dazu vorliegenden Anträge der Budgetkommission und der Abgg. Arensohn, Dr. Porsch, Herold und Dr. Schroeder⸗ Cass . 3 sämtlich angenommen. Zu der extraordinären Forderung des außerordentlichen g fes zu den Unterstützungsfonds, wozu die oben erwähnten nträge Bartscher, Aronsohn, Porsch, Viereck und der Kom⸗ cheantragt⸗ ze Pelkum ki. * . . . die isen. Der Antrag Porsch erscheint dem Redner f, Ii e, mf fen, dabei zu k

mission vorl . Abg. ö. * Kommission zu verweisen. Der

noch nicht spr

das wäre ganz ohne Frage eine Aenderung des Pensionsgesetzes. Da

Aronsohn sei für ihn annehmbar.

seien. Aber in dem Antrag stecke ein gesunder Gedanke. Der .