1913 / 64 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Mar 1913 18:00:01 GMT) scan diff

nah sie sich, wie die Gewerbetreibenden, mit ihren Mitteln einrichten, so kann man diese Forderung doch nicht stellen, sobald das Einkommen nicht ausreicht, die notwendigsten Lebensbedürfnisse zu bestreiten. Wir haben uns dabon überzeugen müssen, daß bei den gering besoldeten Beamten, besonders bei denen mit zahlreichen Kindern, das Ein⸗ kommen heute nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Die Staatsregierung will den Beamten durch Unterstützungen zu Lil e kommen. Wir sind der Meinung, daß solche nur, im einzelnen Falle geboten ist, wenn eine besonders begründete Bedürftigkeit ein- getreten ist. ei ganzen Kategorien von Beamten aber, wo es sich um eine allgemeine Erscheinung handelt, muß der Staat allgemein mit seinen Mitteln eintreten. Deshalb ist es nicht angängig, bei diesen allgemeinen Erscheinungen die Beamten auf Unterstützungen zu ver⸗ weisen, sondern man muß sich entschließen, ihnen. Teuerung zul igen zu gewählten. Der Minister nennt diese eine antizipiert. Besoldungs⸗ erhöhung. Ich gebe zu, daß die seinerzeit bei der Besoldungsordnung gewährten Teuerungszulagen als Gehaltszuschüsse anzusehen waren. Hier handelt es sich aber um vorübergehende Teuerun ge zulagen und ich kann nicht zugeben, daß durch sie die Besoldungsordnung durch⸗ brochen wird. Wir haben beantragt, die Teuerungszulagen hur den Unterbeamten zu gewähren, weil anzuerkennen ist, daß bei die sen mit zahlreichen Kindern eine allgemeine Notlage vorhanden ist. Pir meinen, daß, wo die Not am größten ist, am schnellsten geholfen werden muß. Allerdings gibt es auch mittlere Beamte, die iner Hilfe bedürfen. Aber nicht alle befinden sich in der gleichen Not⸗ lage. Deshalb mij eine Grenze gezogen werden, der Antrag Sabigmny scheint uns diese Grenze zu weit zu ziehen., Ich. empfehle, diese Grenze auf 3000 „6 festzusetzen. Dadurch würde Lie Forderung für die Regierung annehmbarer werden. Es liegt ein Antrag Porsch vor, der insofern ein neues Prinzip enthält, als er die Berücksichtigung Jer Familienverhältnisse vorschlägt. Wir haben bei den früheren Be⸗ oldungsordnungen nur die Dienftleistun gen der Beamten berücksichtigt. ö,, bei der Bemessung der Wohnungsgeldzuschüsse ist die Be⸗ rücksichtigung der Familienverhältnisse in den Vordergrund geschoben worden. Wir werden bei der nächsten Bemessung der Wohnungsgeld⸗ in. auf diesen Gedanken zurückkommen. Wir meinen, daß die Erziehungsbeihilfen auch den höheren Beamten, Geistlichen, Lehrern, die auf dem Lande wohnen, gewährt werden müssen.,

Abg. Delius fortschr. Volksp.: Vor wenigen Monaten wurde hier ein Beschluß gefaßt, daß Teuerungszulagen für Unter⸗ beamte gewährt werden können. Eine Notlage mittlerer und höherer Beamten kann direkt nicht anerkannt werden. Man kann verlangen, daß jemand, der 4500 S6 Einkommen hat, sich entsprechend einrichtet. Deshalb empfiehlt es sich, in erster Linie die Unterbeamten zu berück⸗ sichtigen, dort ist wirklich eine Notlage vorhanden. Es würde auch sehr leicht möglich fein, eine Teuerungszulage für alle Unterbeamten zu gewähren, indem man die für mittlere und untere Beamte bestimmte Summe gleichmäßig verteilt. Es gibt allerdings eine große Menge von Beamten, die an dem Remunerationssystem festhalten wollen. Das sind jedoch nur die Beamten, die regelmäßig bei der Verteilung dieser Remuneration bedacht worden sind. Dieses System ist jedoch nicht zu empfehlen, weil nach der jetzigen Handhabung die, Beamten direkt in die Hände der Vorgesetzten gegeben sind. Auf jeden. Fall muß das Remunerationswesen eingeschränkt werden. Mit den so ge— wonnenen Mitteln kann man die Verhältnisse der Unterbegmten auf⸗ beffern. Notwendig sind auch die Erziehungsbeihilfen für kinderreiche Familien. Nun soll allerdings die Besoldungsordnung nicht durch⸗— brochen werden. Das ist aber schon in der Frage der Eisenbahn⸗ assistenten geschehen. Also dieser Gedanke darf uns nicht weiter schrecken. Ich bitte deshalb, für unsere Anträge zu stimmen.

Abg. Ströbel (Soz): Die Remunerationsfonds sollten nach festen Grundfätzen berteilt werden, vor allem sollte jeder Mißhrauch bei deren Verwendung vermieden werden. Wir sind damit einver⸗ standen, daß kinderreiche Familien unterstützt werden. Wir fordern aber, daß allen Unterbeansten geholfen wird, auch den Familien mit geringerer Kinderzahl. Denn auch dies Beamten können mit ihren niedrigen Gehältern nicht auskommen. Nach einer Reichsstatistik über die Verhältnisse der Familien der Postbeamten für das Jahr 1912/13 ist die Jahl der Unterbeamten, welche mehr als zwei Kinder besitzen, nur 29,5 9, sämtlicher Beamten, die Zahl der mittleren Beamten nur 25,9 3 und die der höheren Beamten 242 35. Eine entsprechende Aufbesserung der Beamtengehälter ist um so notwendiger, als sich die Nahrungsmittel für eine vierköpfige Familie um durchschnittlich 3 pro Woche verteuert haben, und zwar in einem Zeitraum von nicht einmal 2 Jahren. Auch der Wohnungsgeldzuschuß ist zu gering be⸗ messen, er beträgt für die Unterbeamten im Durchschnitt nur 300. 46 und für die miktleren Beamten durchschnittlich 546 „6. Und nicht nur die Lebensmittel, sondern auch die Wohnungspreise sind stark ver⸗ teuert. Bei dem Wohnungsgeldzuschuß sind gerade die Unterbeamten am schlechtesten gefahren. Er ist für diese überhaupt zu niedrig und müßte endlich erhöht werden. Der Abg. Bartscher bom Zentrum hat am 16. Januar d. J. hier verlangt, daß die Unterbeamten eine Teue⸗ rungszulage von 105 erhalten, aber es kommt dem Zentrum nicht darauf an, ein Versprechen nicht zu halten. (Ruf im Zentrum; Der Finanzminister Ach, wenn es Ihnen darauf ankommt, ein Feuer⸗ bestattungsgesetz oder ein anderes Gesetz, das Ihnen nicht gefällt, zu Fall zu bringen, dann sind Sie dazu imstande; aber wenn es darauf ankommt, den Unterbeamten zu helfen, dann haben Sie mit einem Male keine Macht. Wir wissen ja, wie das Zentrum mit der Wahr— heit umgeht. Und das Zentrum in diesem Hause stellt sich in Wider⸗ spruch mit der Zentrumsfraktion im Reichstag, die für alle Unter⸗ beamten eine Zulage von 100 6 gefordert hat. Um die allgemeine Zulage für alle Unterbeamten zu vermeiden, will das Zentrum hier nur eine Kinderzulage bewilligen, obwohl z. B. der Verband der Post— und Telegraphenbeamten, der 100 000 Beamte umfaßt, sich entschieden gegen die Kinderzulage erklärt hat. Auch die Freisinnigen nehmen hier eine andere Stellung ein als im Reichstage. Wir werden allerdings für den Antrag des Zentrums stimmen, obwohl er uns nicht genügt, weil wir in ihm wenigstens einen ersten Schritt sehen. Man ist immer geneigt, die Gehälter der Offiziere und höheren Beamten zu erhöhen, aber nicht die der Unterbeamten. Warum lassen denn die höheren Kreise ihre Söhne nicht Arbeiter werden, wenn sie nicht das Geld haben, sie studieren zu lassen? Man will nicht einmal für einen Teil der Unterbeamten eine Verbesserung herbeiführen, denn man hat sich ein Mittel herausgesucht, von dem man weiß, daß es die Regierung nicht annimmt. Das zeigt wieder einmal Ihre abgründige Heuchelei. Das ist Wahldemagogie. Gerade am letzten Tage hat man hier diese Frage aufs Tapet gebracht, um sie recht rasch abmachen zu können. Fahren Sie nur so fort, dann wird sich das Wort erfüllen, daß unsere Gegner unsere besten Agitatoren sind.

Abg. Dr. von Savigny Gentr): Ich werde dem Voxredner nicht auf alle Irrwege folgen, sondern ich will nur auf einige Wider— sprüche aufmerksam machen. Es liegt im Interesse der Beamten, wenn sich alle Partesen über die gestellten Anträge einig, werden, damit dieselben h in dieser Session erledigt werden. Die sozial⸗ demokratische Parkel, die keine Verantwortung dafür trägt, hat natür⸗ lich kein Interesse an dieser . Als praktische Männer wollen wir den Beamten wirklich helfen. esbalb sehen wir darauf, daß Maßnahmen getroffen werden, die auch ausf ahrbar sind und den Beamten praktisch nützen. Wenn die Regierung den Anträgen Widerstand ent⸗ gegensetzt, dann sind wir genötigt, diese Hemmnisse zu umgehen und uns in einem Kompromiß zu einigen. Ich stelle fest, daß in unserm Antrag ausdrücklich stand, daß noch in dieser Session ein entsprechender Gesetzentwurf eingebracht werden möge. Wir haben diesen Punkt nur deshalb fallen gelassen, weil wir Wert darauf legten, daß unser Antrag möglichst einstimmige Annahme findet. Wenn der Vorredner uns in einen gewissen Gegensatz mit den Reichstagsmitgliedern bringen will, so muß ich doch darauf auf⸗ merkfsam machen, daß dort die Zulage von 190 ½ nicht für alle Unterbeamten beschlossen worden ist. Tatsächlich sind große er von Unterbeamten des Reiches mit dieser 36. age nicht bedacht worden. Wir würden es gern gesehen haben, wenn auch diese Beamtenkategorlen Zulagen erhalten hätten; aber wir müssen abwarten, wie sich die Verhältnisse im Reiche ge⸗

stalten. wollen nach Möglichkeit eine Ungleichheit

wischen dem Reiche und Preußen in dieser Richtung vermeiden. Bid . hat völlig verschwiegen, daß die Budgetkommission befchlossen hat, einen Nachtragsetat zu fordern, um den kinderreichen Fimilien der Unterbeamten eine Teuerungsjulage zu gewähren. Er ehauptet vielmehr, es sei gar nichts becibsichtigt. Unser Antrag, wie auch der Antrag der Volksbartei will noch in dieser Session eine Zulage für die mittleren und unteren Beamten herbeiführen. Wir ßirten Sie, auch unserem Zusatzantrag, wonach auch die mittleren Beamten mit einem 4500 r nicht übersteigenden Gehalt Teuerungs⸗

ulagen erhalten sollen, zuzustimmen. 2 = . Vizepräsident Dr. Porsch: Der Abg. Ströbel hat nach dem

Ausweis des Stenogramms gesagt: Das zeigt wieder einmal Ihre abgründige Heuchelei. Das ist eine Beleidigung des Hauses; ich rufe den Abg. Ströbel zur Ordnung.

Darauf wird die Debatte geschlossen.

Der Etatstitel wird bewilligt.

Der Antrag der Budgetkommission mit dem Zusatz des Antrages Gottschalk (Teuerungszulagen für kinderreiche Unterbeamte und mittlere Beamte mit einem Gehalt bis 3000 M) wird mit großer Mehrheit angenommen. Der An— trag Savigny⸗Bartscher mit der Be grenzung von 4500 c wird abgelehnt. Die sämtlichen übrigen Anträge werden auf Antrag des Abg. Schulze-Pelku m (kons.) an die Budget— kommission verwiesen. .

Damit ist der Etat des Finanzrainisteriums erledigt.

Es folgt der Bericht der Gemeindekommission über den Antrag des Abg. von Wenden (kons): die Regierung zu ersuchen, in Zukunft alljährlich einen Fonds zur Unterstützung der auf Bekämpfung des Kinderelends ge— richteten charitativen Unternehmungen bereit zu stellen.

Berichterstatter Abg. von Wenden beantragt namens der Kommission die unveränderte Annahme des Antrages.

Abg. Dr. Wuermeling Gentr.) weist auf die charitativen Vereine hin, welche sich die Bekämpfüng des Kinderelends zur Ausgate gemacht und darin schon Bedeutendes geleistet hätten. Da die Mittel der Vereine aber nicht ausreichten, um alle Aufgaben zu erfüllen, so sei die tatkräftige Unterstützung durch den Staat dringend er—

forderlich. . ö:

Abg. Hirsch-Berlin (Soz.): Es handelt sich hier nicht um eine konfefsionelle Frage. Man muß allen auf Bekämpfung des Kinderelends gericht ten Vereinen ohne Unterschied der Konfession Unterstützungen gewähren. Die Mittel, die bisher zur Be⸗ kämpfung des Kinderelends ausgeworfen sind, reichen bei weitem nicht autz. Die Anregung zu dieser Maßnahme ist nicht von dem Abg. von Wenden ausgegangen, sondern von uns.

Der Antrag der Kommission wird angenommen.

Ein Antrag der Abgg. Lieber (nl. u. Gen., die Re⸗ gierung zu ersuchen, den im Etat des Ministeriums des Innern stehenden Fonds von 30 0090 6 zur Förderung der Be— strebungen zur Fürsorge für die gefährdete oder verwahrloste Jugend vom 1. April 1914 ab wesentlich zu erhöhen, wird auf Antrag der Budgetkommission ohne Debatte angenommen.

Darauf erledigt das Hans noch ohne Debatte eine Reihe von Petitionen persönlichen Inhalts nach den Kom— missionsanträgen.

Eine Petition des Kaufmannsgerichts in Berlin um zwangsweise Errichtung von Fortbildungsschulen in Gemeinden mit über 5000 Ein— wohnern und Autdehnung der Schulpflicht auf die weiblichen Personen, insbesondere auf die Handlungsgehilfinnen, wird der Regierung als

gelten könne.

Vizepräsident Dr. Porsch erklärt sich bereit, dem Präsidenten des Hauses, sobald er von seiner Erholungsreise zurückgekehrt sei, von diesem Wunsche Kenntnis zu geben. .

Abg. Hirsch⸗Berlin (Soz.) bemerkt, daß seine Partei gerade auf dem entgegengesetzten Standpunkt stehe, daß ein neugewähltes Haus selbst darüber bestimmen müsse, wie seine Geschäftsordnung sein solle, und daß deshalb gerade dieser Gegenstand nicht mehr von dem alten Hause erledigt werden solle.

Vizepräsident Dr. Porsch: Ich hoffe, daß wir uns nach den Osterferien körperlich und geistig gekräftigt hier wiedersehen werden.

Schluß 121½ Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, 1. April, 2 Uhr. (Gesetz über die Förderung der Landeskultur.)

Parlamentarische Nachrichten.

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Bereit⸗ stellung von Staatsmitteln zur Förderung der Landeskultur und der inneren Kolonisation in

Preußen,

ist nebst Begründung dem Hause der Abgeordneten zugegangen; er lautet, wie folgt: 8 1

Der Staatgregierung werden zur Förderung der Landetzkultur

und der inneren Kolonisation 25 Millionen Mark zu Verfügung gestellt. ö

Von dieser Summe sind bestimmt:

I 12 Millionen Mark zur Urbarmachung von fiskalischen Mooren,

2 3 Milltonen Mark zur Ausführung von Meliorationen auf Domänenvorwerken und anderen Domänengrundstücken,

3) 10 Millionen Mark zur Beteiligung des Staates mit Stammeinlagen bei gemeinnützigen Ansiedlungsgesellschaften. Bis zur Verwendung zu Stammeinlagen kann dieser Betrag auch zur Gewäh— rung von Zwischenkredit bei der Errichtung von Rentengütern henutzt werden. Rückeinnahmen, Gewinnanteile und Zinsen fließen den Fonds wieder zu; Gewinnanteile von Stammeinlagen bei Ansiedlungkgesell⸗ schaften dürfen diesen zu anderen Zwecken der inneren Kolonisation belassen werden. 6

5 3.

Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Bereitstellung der nach §z 1 erforderlichen Summe Schuldverschreibungen auszugeben. An Stelle der Staatsschuldverschreibungen können vorübergehend Schatz⸗ anweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in den Schatzanweisungen anzugeben. ;

Der Finanzminister wird ermächtigt, die Mittel zur Einlösung

dieser Schatzanweisungen durch Ausgabe von neuen Schatzanweisungen und von nr n in dem erforderlichen Nennbetrage

Moorgebiete in

zu n. Dle Schatzanweisungen können wiederholt ausgegeben werden.

Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Haupt⸗ verwaltung der Staatsschulden . Anordnung des Finanzministers 14 Tage vor dem Fälligkeitstermine zur Verfügung zu halten.

Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeitpunkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schatz⸗ anweisungen aufhört. Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schatzanweisungen und die Schuldverschreibungen ausgegeben werden sollen, bestimmt der Finanz⸗ minister. Im übrigen kommen wegen der Verwaltung und Tilgung der Anleihe die Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Konsolidation preußischer Stagteanleihen vom 19. Dezember 1869 (Gesetzsamml. S. 1197), des Gesetzes, betreffend die Tilgung von Staatzschulden, vom 8. März 1897 (Gesetzsamml. S. 43) und des Gesetzes, betreffend die Bildung eines Ausgleich fonds für die Eisenbahnverwaltung, vom 3. Mai 19363 (Gesetzsamml. S. 165) zur Anwendung.

In der diesem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung wird ausgeführt:

Die anläßlich der gegenwärtigen Flelschteuerung angestellten Er— mittlungen haben ergeben, daß unter dem nachteiligen Einfluß der Dürre des Jahres 1911 und nicht minder infolge der seit 2 Jahren berrschenden, erst im letzten Halbjahr erheblich zurückgegangenen Maul⸗ und Klauenseuche der deutschen Landwirtschaft die Deckung des Fleischbedarfs erschwert worden ist. Gegenüber der Zunahme der Bevölkerung und ihrer gesteigerten Lebenshaltung bedarf es einer stetigen Vermehrung der heimischen Viehhaltung und Fleischerzeugung; ohne diese wird das allseitig als erstrebenswert anerkannte Ziel, die Fleischversorgung möglichst unabhängig von dem Bezuge aus dem . zu gestalten, nicht erreicht und nicht festgehalten werden önnen!

Für die Vermehrung der Viehhaltung ist eine möglichst be—⸗ schleunigte und umfassende Urbarmachung der weiten Oerlands—⸗ flächen, die in Gestalt von Moor und Heide fast ertraglos noch große Teile des Staatsgebiets bedecken, aber nach dem jetzigen Stande der Wissenschaft mit wirtschaftlichem Erfolge der Kultur erschlossen werden können, von der größten Bedeutung. Wird ein erheblicher Teil dieser Flächen in Wiesen und Weiden verwandelt und daneben auch die Ertragsfähigkeit des be⸗ reits vorhandenen Nutzlandes durch Bodenverbesserungen gesteigert, so wird dadurch die Erzeugung von Viehfutter so verstärkt werden, daß eine bedeutende Vermehrung der Viehbestände zu erhoffen ist. Um so sicherer wird dieses Ziel erreicht werden, wenn gleichzeitig sowohl auf neukultiviertem Lande, als auch auf auf⸗ geteiltem Großbesitze die innere Kolonifation gefördert wird. Denn erfahrungsgemäß wird in den landwirtschaftlichen Mittel⸗ und Klein⸗ betrieben verhältnismäßig mehr Vieh gehalten als in den Groß— betrieben. Die Vermehrung der bäuerlichen Stellen und der Klein⸗ wirtschaften verdient daher, ganz abgesehen von ihrer sonstigen Be— deutung für das Staatswesen, auch aus dem Gesichtspuntte der Verbesserung der Fleischversorgung jede Förderung.

Schon bisher sind für die Zwecke der Oedland kultur und der inneren Kolonisation alljährlich staatliche Mittel zur Verfügung gestellt worden. Die Bewilligungen mußten sich jedoch im Rahmen des Staatshaushaltsetats in verhältnismäßig engen Grenzen halten. Drängen jetzt die Verhältnisse zu schnellerem Vorgehen und müssen größere Mittel bereitgestellt werden, so kann dies nur durch Auf— nahme einer Anleihe geschehen. Die Beschreitung dieses Weges ist unbedenklich, da es sich um Anlagen handelt, die neben ihrer Be⸗ deutung für die Allgemeinheit auch unmittelbar eine gewisse Rente gewähren werden.

Vor dem Eingehen auf die Einzelheiten mag noch darauf hin— gewiesen werden, daß die Unternehmungen, denen die Mittel der An⸗ leihe dienen sollen, nur einen, wenn auch bedeutsamen, Tetl der staatlichen Maßnahmen zur Hebung der Viehzucht und zur Ver— besserung unserer Fleischversorgung darstellen; der Entwurf des Staats⸗ haushaltsplanes für das Jahr 1913 sieht daneben bei den ver⸗— schiedensten Titeln des Etats der landwirtschaftlichen Verwaltung unter den ordentlichen wie unter den außerordentlichen Ausgaben Mehraufwendungen gegenüber dem Vorjahre von insgesamt 1450000 Æ vor, die unmittelbar und mittelbar für die Förderung

der Viehzucht bestimmt sind.

J. Urbarmachung von fiskalischen Mooren.

Die im Staatsgebiete vorhandenen Oedlandflächen befinden sich überwiegend im Privatbesitz. Der alsbaldigen Kultivierung dieses Privatbesitzes stehen vielfach sachliche Hindernisse, wie Parzellierung und Geniengelage, entgegen, die zunächst durch zeitraubende Maßnahmen wie Geuossenschaftsbildung, Umlegung u. dergl. beseitigt werden müssen; auch erschweren, vielfach geringe Leistungs fähigkeit und Einsicht der privaten Besitzer die schleunige Inangriffnahme des Kultivierungswerks. Diese Schwierigkeiten entfallen bei dem durchweg in großen Flächen liegenden, abgesehen von den hier nicht in Betracht kommenden Aufforstungeflächen, fast nur aus Moor bestehenden staatlichen Oedlandbesitz. Es empfiehlt sich daher, zur Erreichung eines schnellen Erfolges mit diesem zu beginnen. Zur Urbarmachung sind in erster Linie rund 16000 ha domänenfiskalische, größtenteils im Rezierungsbezirk Aurich gelegene Moorflächen bestimmt; außerdem einige große, zurzeit forstfiskalische ; anderen Teilen der Provinz Hannover und in Schleswig-Holstein, die zur Kultivierung der Domänenverwaltung überwiesen werden sollen, soweit sich dies ohne Beeinträchtigung der forstfiskalischen Interessen ermöglichen läßt. Die in Aussicht genommenen Ländereien stellen die größten zusammenhängenden fiska— lischen Oedlandflächen dar, die im Staatsgebiete vorhanden sind; sie liegen in klimatisch günstiger Gegend mit verhältnismäßig langer Vegetationsperiode; sie grenzen durchweg an wirtschaftlich entwickelte Landstriche mit überwiegend mittlerem und Kleinbesitz und schon jetzt blühender Viehzucht, die einer weiteren erheblichen Ausdehnung fähig ist, wenn die Futtererzeugung gehoben wird. In Hannover sowohl wie in Schleswig-⸗Holstein ist ven dem staatlichen Vorgehen eine durch⸗ greifende vorbildliche Wirkung auf die privaten Oedlandbesitzer zu erwarten, zumal in der Provinz Hannover in der neuerdings ein gerichteten staatlichen Oedlandkulturstelle und in ähnlichen Einrich—⸗ kungen in der Probinz Schleswig-Holstein Organe geschaffen sind, die überall anregend, ratend und helfend eingreifen können. Wenn die durch dieses Gesetz geplanten Maßnahmen zur Erreichung eines schnellen Erfolges aus die erwähnten Provinzen beschränkt bleiben sollen, so wird doch auch in den übrigen Teilen des Staatsgebiets der Urbarmachung des Oedlandes, insbesondere des fiskalischen, erhöhte Fürsorge zugewendet werden. K

Die Kultivierungsflächen sind durchweg Hochmoore, damit zu⸗ sammenhängend vereinzelt bereits abgetorfte sogenannte Leegmoor⸗ und Heideflächen. Daß das Hochmoor mit Erfolg landwirtschaftlich genutzt werden kann, ist für die in Betracht kommenden Gegenden durch die Erfahrung bewlesen. Es trägt als Ackerland Halm- und Hackfrüchte, besonders aber eignet es sich zu Vauerweiden, die hohe, völlig sichere und steigende Erträge bringen. (Vergl. S. 13 bis 16 der Denkschrift über die Moorkultur und Moorbesiedlung in Pieußen, Nr. 56 der Deucksachen des Hauses der Abgeordneten, 21. Legislaturperiode, V. Session 1912) ö.

Der derzeitige Stand der Moorkulturtechnik ermöglicht eine rasche Durchführung der Kultivierung Mit der verhältnismäßig teueren und minder ausgiebigen menschlichen Arbeitskraft, in erster Linte durch Gefangenenarbeit, werden die ersten Entwässerungs und Dränageanlagen hergestellt. Die eigentliche Urbarmachung erfolgt mit Kraftgeräten, die wesentlich schneller und billiger arbeiten. In den ostfriesischen Mooren, dem größten Kultivierungs⸗ objekt, steht hieifür aus der vom Fiskus gemeinsam mit den Siemeng⸗Schuckert⸗Werken errichteten Ueberlandzentrale die eleltrische

Kraft zu billigem Preise zur Verfügung. Mit dieser werden die .

1 ö. 5 4 t

erwaltung werden gemein sam geführt.

mehischaarigen Pflüge, die auch den Widerstand des vielfach im Moore vorhandenen Holz, und Wurzelwerks leicht e nn, . ebensg die starken, mit hohen Stahsscheiben berfehenen Eggen, die schweren. Walzen und Die zur. Bearbeltung ber. Ackerk ume und zur B imischung von Kalk, Mergel und künftlichem Dünger dienenden Geräte. In dieser Weise wird in den ostfriesischen Mooren schon seit einigen Jahren gearbeltet, es sind bereits oh ha, Dauerwelden mit vollem Erfolge hergessellt. Allein die ahliährlich im Rabmen des Etats für diefen Zweck verfügbaren Mittel sind so beschränkt, daß damit die großen Flächen erst in Jahr⸗ zehnten kultiviert werden könnten. Die durch diefes Gesetz bereit⸗ zustellenden Mittel werden es ermöglichen, dieses Ziel in wenigen Jahren zu erreichen. Auf den kultivierten Flächen wird eine sehr bedeutende Menge besten Futters erzeugt werden, und dies wird ohne weiteres zu einer beträchtlichen Ausdehnung der schon jetzt hoch entwickelten Viehfaltung in den Nachbargebieten führen. Das Angebot von Weidevieh für die berelis kullivierten Flächen ist sehr stark, und ohne jede Werbetätigkeit in rascher Zu⸗ nahme begriffen; auf Jahre hinaus ist ein Mangel an Weidevieh nicht zu befürchten. Inwiewelt die kultivierten Flächen zunächst im fikalischen Eigenbetriebe als Weiden und Wiesen nutz⸗ bringend, verwertet oder zur Besiedlung mit Kolontssen vergeben werden können, muß von dem Fortgange der Kultivierungsarbesten dem hervortretenden Bedürfnis an iehweide und auch bon den Ver? handlungen abhängig gemacht werden, die bezüglich der Besiedlung mit den in Betracht kommenden Kreisen und etwaigen, in der Zwischen⸗ zeit gebildeten gemeinnützigen Besiedlungsgesellschaften nach erfolgter Urbarmachung des Moorgebiets einzuleiten sind. Wenn auch die an— geforderten Staatsmittel, nur für die Kultivierung bestimmt sind, so werden doch alle Projekte hinsichtlich der Entwässerung und Zuwegung von vornherein so aufgestellt, daß die kultspierten Flächen ohne weiteres zur Besiedlung in einzelne Kolonate aufgeteilt werden können, deren Nutzung auch weiterhin durch Hochmoorkultur 6 , n . 9 1 des anstehenden Torfes un erung des darunter liege t is 8

. . genden mineralischen Bodens, ö. Die bereit zu stellenden 12 Millionen Mark werden na

bisherigen Erfahrungen ausreichen, um alle größeren . moorflaͤchen in Ostfriesland und außerdem elne Reihe zurzeit forst⸗ sizkalischer Hochmoore in anderen Teilen der Provinz Hannover und in Schleswig⸗Holstein urbar zu machen. .

II. Ausführung von Meltorationen auf Domänen— vorwerken und anderen Do mänengrundstücken.

; Erfa brungs gemäß hat die Ausführung von Bodenverbesserungen auf. den Domaͤnen eine erhebliche Bermehrung des Viehbeffands zur Folge. Das gilt nicht nur von der Anlegung? und Verbesserung von Grünlandsflächen, sondern auch von der Ackerdrafnage. Gerade diese ist in hohem Maße geeignet, die Erträge des Ackerfutterbaues zu ei⸗ höhen, sie macht den Boden vielfach erst kleefähig. Die Drainage steht daher in unmittelbarem Zusammenhange mit der Futtererzeugung und er⸗ möglicht dadurch eine Verftärkung der Viehhaltung. Iwar werden all, sährlich durch den Etat Mittel zu Mellorationen auf Domanialgrund⸗ stůcken bereitgestellt, sie enisprechen jedoch nicht dem Bedarf und er— möglichen die Durchführung der notwendigen Verbesserungen nur ganz allmählich Da fertige Projekte, die einen sicheren Erfolg versprechen in gioßer Zahl porliegen, erscheint es bei der jetzigen Lage der Fleisch bersorgung geboten, ihre Ausführung zu beschleunigen. Zu diesem Zwecke ist, wenn etwa wesentliches erreicht werden foll, die außer⸗ g dentliche Bereitstellung von 3 Milltonen Mark erforderlich. Bie Aufwendungen für Boden verbesserungen auf verpachtetem Domänen— sen von den Pächtern angemessen verzinst werden.

besitz müs III. Die Beteiligung des Staates mit Stammeinlagen bei gemeinnützigen Ansiedlungsgesellschaften.

Der seit mehreren Jahren befolgte Grundsatz, die innere Koloni—⸗ ation durch proövinztell organisierte gemeinnützige Siedlungsgefell⸗ Haften zu betreiben, an denen sich der Staat mit erheblichen Stamm— einlagen beteiligt, hat sich bewährt. Solcher Gesellschaften sind zur— jeit 3 vorhanden, nämlich in den Provinzen Ostpreußen, Pommern und Brandenburg. Die Stammanteile, deren Einzahlung auf mehrere Jahre verteilt zu werden pflegt, sind bisher dem Fonds zur Förderung der inneren Kolonisation in den Provinzen Osnpreußen, Pommern und Brandenburg“ im Extraordinarium des Etats der landwirt— schaftlichen Verwaltung (Kap. 29 Tit. 4 des Etats für 1917) ent. nommen worden. Auf diesem Wege kann aber auf die Dauer den z'steigerten finanziellen Anforderungen nicht genügt werden. Der Staat hat bereits jetzt den genannten dret Gesellschaften nach bertraglicher Zusage noch etwa 3000000 466 zu zahlen; iber die Gründung einer neuen Siedlungsgesellschaft für die Dtovinz Schlesien, die bedeutende Einlagen des Staates be⸗ nspꝛuchen wird, schweben Verhandlungen und auch in anderen Provinzen werden voraussichtlich ähnliche Einrichtungen inst eben treten. Es müssen daher, wenn die innere Kolonisation kräflig gefördert werden soll, größere Mittel bereitgestellt werden, da— wit sich der Staat ohne Rücksicht auf, die Lage der etatsmäßigen donds dem Bedürfnisse entsprechend durch Stammeinlagen an gemein— hitzigen Siedlungsgesellschaften beteiligen und die übernommenen Inte le auch alsbald einzahlen kann. Der Betrag von 10 Millionen Mark wird hierfür voraussichtlich für längere Zeit genügen.

Damit auch der nicht alsbald in dieser Weise verwendete Teil der 10 Millionen Mark für die innere Kolonisation genutzt werden ann, soll er nach dem zweiten Satze 52 Ziffer 3 zur Gewährung von Zwischenkredit bei der Errichtung von Rentengütern verwendet werden. Es entspricht dies einem hervorgetretenen Bedürf⸗ nisse, da die für den Zwischenkredit verfügbaren Mittel den nit der Ausdehnung der inneren Kolonisation steigenden An— orderungen nicht mehr gewachsen sind. Zur Verstärkung des Fonds sollen ihm die Rückeinnahmen, Gewinnanteile und Zinsen wieder uufließen. In Erweiterung dieser Bestimmung gibt der letzte Halbsatz der Ziffer 3 die Ermächtigung, hinsichlich der auf die Stamm- nlagen des Staates fallenden Gewinnanteile auch in Zukunft die biche ige Gepflogenheit beizubehalten, nach der die Gewinnanteile den Gesellschaften für andere von Fall zu Fall vom Staate zu be⸗ stimmende Zwecke der inneren Kolonisation wieder zur Verfügung gestellt werden.

Statistik und Bolkswirtschaft,

Die preußisch-hessischen Staatseisenbahnen im Etatsjahre 1911.

Im Auftrage des preußischen Finanzministers ist eine Zur sinanziellen Beurteilung der preußisch⸗ Kefsischen Staatsetsenbahnen (Etatsjahr 1911) hetitelte Schrift ver⸗ aßt worden, die eine übersichtliche Zusammenstellung der wichtigsten Aigaben aut den finanziellen Vorlagen der Stgatzeisenbahnverwaltung fir den Landtag (Betrießzbericht für 1911, Baubericht für 1911 15 Anleibegefetz für 1912, Rachtragsetat für 1912 und Etat für 1913 enthält. . geben daraus im Folgenden einige Mitteilungen von allgemeinem Intereffe wieder und ergänzen diese durch Zahlenangaben auß dem ausführlichen „Bericht über die Ergebnisse des Betriebes der bereinigten preußtschen und hessischen Stag getsenbahnen im Rechnungke jahre ill“, den der Minifter der öffentlichen Arbelten dem Landtag

. hat. d Hessen butch Stzaebertrag ekanntlich haben Preußen und Hessen durch Staatsvertrag vom 2, Jun a bol in . befindlichen . zu einer bollei Betriebs, und Finanzzemeinschaft bereinigt, Yetrieb und fc i w,, en in eine gemeinschaftliche Kasse, aus der ie Betriebsausgaben estritten weden, ,,,, wird nach einem be sonderz vereinbarten Maßstab unter die heiden, Verwaltungen dertelst. Durch Staatsberkrag vom 14. Dezember 190] ist die aus

Nedar Gisenhaßn, die in, die preußischmhesfische brechnung der erfolgt. nach

einer Vereinbarung.

den Ausgleichsfonds, lichkeit auszugleichen.

Ausgleichs fonds sel auf di

direktionen.

oder mehrere Eisenbahndt liegen ihm ob: der Ausgl

Beschaffung und Abnahme die Vermittlung der Be

im Bau befindlichen Eisen

dem

gemeinschaft gehörten); G

für den öffentlichen Bahnstrecken ohne ö spurige und 0,44 km gehören. noch die von verwaltete

oder 58, 02 0υG (von den pre

preußischen 15 24,13 km trieben.

(hierunter 15 440,09 km gleistg, 65,64 km

vollspurige nebenbahnähnli

aus Beträgen, die aus A

für Vollspurbahnen .

Daneben besitzt Preußen 9 281 322 66. Von

und Triebwagen stieg von

I) Zugkilometer i ganeiti

dienenden Züge...

betrugen im eigenen Bezirk

gegen das Jahr 1516

oder um 4, 84 0/9 höher: Davon betrugen die ,,,, , gegen das Jahr 1910

Die

reußischen, hessischen und badischen Strecken bestehende Main ·

esonderen

Ministerz Geschäfte zu bearbeiten,

und für die Verbandskrankenkasse.

schmalspurige, bis auf Außerhalb der ] der Großherzoglichen Eisenbahndirektion Wilhelmshaven

als Hauptbahnen und 15 984,59 m

ö 43, 78 km preußische Strecken) oder

herpachteten Strecken) betrug En 37 8565,34 km Ende März 1911. von der Betriebegemeinschast 72.

Dag in dem Betriebsberi kapital der preußisch⸗hessi

Eisenbghnverwaltung veiwendet sind, und betrug

im ganzen

Wilhelmshaven⸗Oidenburger Eise

Personenwagen von 38 736 (1910) auf 40 3597 der Geväck⸗ und Güterwagen von 45

bezüglich der Kosten der Zügen. Die Leistun gender Wagen

Achs kilometer.

bis dahln selbständig

verwaltet wurde,

Vermaltung übernommen worden. Die

Sodann

e elngangs genannte

, . hessischen Gemeinschaft mit Baden im Staatevertrog getroffenen t Aus dem erzielten Ueberschuß werden nach Aus- hei unz der guf Hessen und Baden entfallenden Anteile zunachst dre Eisenbahnschulden verzinst und getilgt. 666 n. e e, e. 3 . bis 1914 ge⸗ troffenen Vereinbarung beßtimmte Beträge für das Extraordindri sowie für allgemeine Staatszwecke ausgeschieden. f y .

werden nach einer

Der Rest fließt in

der hauptjächlich dazu bestimmt ist, Schwan⸗ kungen in den finanziellen Ergebnissen der einzelnen 33 nan r n. Hinsichtlich der Grundsätze, Döhe det Extraordinariums und der Beitrag für allgemeine Staats zwecke gemäß der erwähnten Vereinbarung mit dem Landtag berechnet werden, und betreffs der Bestimmungen über die

nach denen dle

Verwendung des

Schrift verwiesen. Die Verwaltung der preußisch, hessischen Stagiseisenbahnen er— sollt unter der oberen Leitung des Ministers der öffentlichen Arbeiten durch das Eisenbahnzentralamt in Berlin und durch 21 Eifenbahn— Das Eisenbahnzentralamt hat nach der Bestimmung des deren einheitliche Regelung für alle rektionsbezirke geboten ist.

Unter anderem

eich der Güterwagen im deutschen Stagts—

bahnwagenverband, der Ausgkeich der Personen⸗ und Gepäckwagen, die

neuer Fahrzeuge und wichtigerer Materialien,

.

bahnstrecken ob.

nde Mär

dienenden

. etzung der mittleren Beamtenstellen

Auttausch von Neubaupersong!l und Dienstbewerbern, . . bon Arbeitskräften, die Verwaltung der Kleiderkasse und die Wahr- nehmung der Vorstandsgeschäfte für die Pensionskasse der Arbeiter ud Den 21 Eisenbahndirektionen liegt die Perwallung aller zu ihrem Bezirke gehörigen im Betriebe ober

Am 31. März 1911 hatte die Bahn (Eigentums) län

. öffentlichen Verkehre . , Staatseisen bghnen, die in der preußifch-hefsischen Be— triebs gemeinschaft vereinigt waren, 37 5167 denen noch 239, 8s zm Schmal spurbahnen für de sowie 230,38 kin Vollspur—⸗ nicht für den offentlichen V

vollspurigen

8 kin betragen (neben zen öffentlichen Verkehr und G44 km Schmalspurbahnen, die erkehr bestimmt waren, zur Betriebs⸗ haft geh. Rärz 1912 betrug sie 38073, 68 Km, whopon 36 7833.53 kin preußisches, 1249,37 Km hessisches und 40 63 km badische Staatseigentum waren, währe 1912 in der Betriebsgemeinschaft vorhandenen Sch

nd die Ende März malspurbahnen

Verkehr, 240,12 km, sämtlich und die

ffentlichen Verkehr

Betriebs gemeinschaft

ußischen allein 21 259,55

229 70 km voll⸗

l, 5 km Preußen

besitzt Preußen in Oldenburg

Oldenburger Eisenbahn (5238 km). Von den Ende März 1912 für den öffentlichen Verkehr . vollspurigen Bahnstrecken der Betriebsgemeinschaft wurden 22088. 99 Emm

km oder 57, 80 0/90)

oder 41,98 , (pon den

oder 12.20 5j) als Nebenbahnen be—

Von den Hauptbahnen waren 5962,01 km (darunter 26. 99 oo eingleisig, 15 851,03 km

preußiiche Strecken) oder 71,76 zwet⸗

64. (davon 65,37 km preußische Strecken) oder Y: 3 oo dreigleisig, 295,26 Kimm (nur preußische Strecken) oder 38 oo viergleisig und 306 km nur preußische Strecken) oder 2 0 fünf⸗ gleisig, von den Nebenbahnen 185452, 58 km (darunter 14 9902 R Rm preußssche Strecken) oder 96 67 ½ einglelsig und 532,11 Km (nur preusische Strecken) oder 3,33 o/ zweiglessig.

; Die Betriebslänge der dem öffentlichen Verkehr dienenden S'aatzeisenbahnen (einschließlich der gepachteten und nach Abzug der de März 1912 38 416,81 km gegen Für fremde Rechnung wurden 57 km Nebenbahnen und 164 02 km

e Kleinbahnen betrieben.

cht nachgewiesene statistische Anlage⸗ schen Staatseisenbahnen setzt sich zufammen

nleihegesetzen und den Extraordinarien der

bis Ende März 1912

11473 497 051 6

für Schmalspurbahnen ,,, für Anschlußbahnen ohne öffentlichen Verkehr

47 672 375 . 12549 709

II 503 679 135 4.

außerhalb der Betriebsgemeinschaft die

ö . ö. . . bon ; em gesamten Anlagekapital entfi uf rei preußische Bahnen 11143 833 158 . 5 . Der Bestand an Lokomotiven

; und Triebwagen sowie an Wagen ist erheblich vermehrt worden. ö

Die Zahl der Lokomotiven

19 886 (1910) auf 26 480 (1911), die der

m I 513 016 552

auf die dem Personenverkehr

307 462 485

710 577 529

196 995791 46 565 543

nd Eil

22 820 691 970

Aus⸗

per sönlichen

2034 ählch h

2934 (1910) auf 454 395 1911).

Die Leistungen der m fete, Triebwagen , 11

und die Zahl

1919 480 038 525 290 989 457

o oe3 hoz 186 557 66,

03 483 294.

20 g62 609 283.

317i 135 g5i'. 116 175 5s.

6 953 094

6905 lt 977 1559 918 921 1430202997

1531 037 679 1 460 4179855! 76 6i9 631,

562 514 924, 13 44 3850

04 427 188 326.

ark. Anlagen

wurden aus Bttriebgfondg 262 834 000 4νς gegen 25h So 000 αν aus- gegeben. Die Unterhaltung. Erneuerung 23 Erganzung 29 816 zeuge und der maschinellen Anlagen erforderte 256 G3 G59 S gegen 242 086 900 M im Vorjahre. Davon entfallen auf Beschaffung ganzer Fahrzeuge in beiden Jahren 30 000 096 „.

Der Betriebsüberschuß betcug somst im Jahre 1911 ol6 273214 gegen 710717 263 S i. J. 1910. Er sist also um 105 Höh 9öl, oder 14 S5 o/o gestiegen. Im B h ast hh zu m durch sch nittlichen statistischen nlagekapttal der preußisch— hessischen Staatseisenhahnen baänug er 7,20 , gegen 6 18060 im Jahrs 1910. Nach Abzug der an Hessen (17 852 31766) und Baden 67 299 A6) zu zahlenden Anteile somie der Ausgaben für die Zentral—= gerwaltung ergibt sich für die preußischen Bahnen allein ohne Verzinsung und Tilgung der Eisenb hnschulden ein Ueberschuß von 98,3 Millionen Mark. Dieser U berschuf ist, wie folgt, berwendet worden: zur etatsmäßigen Tilgung der 71867 Millionen Mart betragenden Elsenhabnfckud 46 Millionen Mark, zur Venzinsung di ser Schulden 2349 Millionen Mark, als Juschüß zum Extraordinarium und zu sonstiqen außeretatsmäßigen Ausgaben der Eisenbahnverwaltung 115.3 Millionen Mark. Für allgemeine Staats- zwecke sind 2193 Millionen Mark abgeführt worden. Der Rest von 1623 Millionen Mark wurde zur Ergänzung und Verstärkung des Ausgleichsfonds benutzt.

Der Betriebsfoeffjzient, d. h. daz Verhältnis der Betriebs- ausgaben zu den Betriebseinnahmen, ist in den letzten Jabren wieder günstiger geworden. Er stellte sich im TZahre 1911 auf 65,23 060 gegen 2. ö Jahre 1910, 68, 99 , im Jahre 1909 und 74 6230,69 im

ahre 1908.

Wohlfahrtspflege.

Ueber die Kulturarbeitsstätte Reppen

im Kreise Weststernberg, Regierungebezirk Frankfurt, die erste Schöpfung des Vereins für' foziale' in nere Kolonisation Deutschlands, bat diefer den ersten Geschäftsbericht ver⸗ öffentlicht, der die Zeit vom 1. April 1912 bis 1. Januar 1913 be— handelt. Dem Verein, dessen Leitung sich in Berlin-Lschterfel de befindet, wird großes Vertrauen entgegengebracht, das sich in den Zuwendungen von Behörden und von en e nin gesinnten Per⸗ sonen ausdrückt Die Sammelliste für die Vereinkzwecte, die dem Geschäftsbericht beigefügt ist, weist u. a. 22 906 46 dom Reichsamt. des Innern, 990 n aus der Plauh-Stiftung, je 3900 M, von den preußischen Ministern des Innern und für Land wirtschaft, je 1000 ι vom Minister der geistlichen und Unterrichts— angelegenheiten, bom brandenburgsschen Provinzialausschuß, vom in n r ,,,, von 35 Privatpersonen Beträge 1 i ens auf. e Einnahmen un . ö 2 schließen mit 104 537 ½ ab. h e te ben fin le Was die Begründung und bisherige Entwicklung der Kolonie Repyen anlangt, so ist daz dort vom Verein erworbene Terrain bor= bereitet und parjelllert worden. Von den mit Gebäuden Und Brunnen dersehenen sonstigen Grundstücken wurden fünf an Änsiedler für den Gesamtpreis von 37 640 0 verkauft. Am Schlusse des Jahres 1913 waren nech acht unbebaute, jedoch mit Obstbäumen bepflanzte und sonst atige Grundstücke vorhanden, ferner nech elf unbearbeitete Parzellen. Dem Hauptzweck des Vereins enisprechend kennten im Kaufe des nernmonatigen Betriebes im Jahre 1912 im ganzen 87 Arbeits⸗ lose der Arheitsstätte Reppen zugeführt werden. Von diesen fanden im Laufe des Jahres 47 Mann wieder anderweite reguläre Beschäftigung, 23 Mann verließen, ohne Arbeit gefunden zu haben, freiwillig die Ärbeitsstätte, 19 Mann wurden als Erinker ent=

waren von der Berliner und Charlottenburger Arm en⸗ direktion dem Verein überwicsen worden, und es' wird in dem Jahresherscht alt das Wichtigste hervorgehoben, daß keine von den in der Kolgnie beschãäftigt gewesenen Personen bisher in die Pflege der Armendirektionen zurückgekehrt sei. „Wir haben also eine beträcht⸗ liche Entlastung des Arnie 2 herbeigeführt und zugleich den Leuten wieder Lebensmut und Arbe itskraft gegeben. VDieser letzte Satz er⸗ scheint allerdings nur auf diejenigen Arbeiter anwendbar, welche auf kurze oder längere Zeit in Reppen beschäftigt waren, bezw. auf die⸗ Hsnigen, welche anderweitig Arbeit erhielten, da von den unfreiwillig Abgegangenen wohl doch die melsten wieder der öffentlichen Fürforge anheimgefallen sein därsten. Enße Januar 1513 betrug der Arbeiter bestand in Reppen 29 Mann. Ihrem Alter nach befanden sich die meisten in der Altersklasse von 276 bis 30 Jahren; der jüngste Arbeiter war 17, der älteste 62 Jahre alt.

Das Bestreben des Vereins ist namentlich darauf gerichtet, aus den Großstädten solche dauernd Arbeitslose herauszuniehen, die in ländlichen Verhältnissen nach und nach wieder sich aufraffen können, die aber freiwillig niemalg die Großstadt verlassen würden. Ver Gedanke, bisheriges Oedland und Moorland durch diefe Arbeitskräfte zu kultivieren, ist an sich gewiß beachtlich, und nach den im Geschäfts⸗ bericht erwähnten Aussagen Sachverstandiger ist eine geregelte Durch⸗ führung des Versuches in Neppen wünschenswert. .

. Der mit der Entlohnung der Tagearbeiter in Reppen erslrebte erziehliche Einfluß auf Die Kolonisten geht aus folgenden Sätzen des Berichts hervor; .Wir geben im Tagelohn den Ledigen 2.25 16 und den Vexhetrateten 3 S, wovon die Familien stets 1' 6 be—⸗ kommen. Wir geben gußerdem freie Wohnung, sodaß also immer der ortsübliche Tagelohn von 250 bis 350 6 erreicht wird. Unser Bestreben ist jedoch, so viel wie möglich im Akkord zu vergeben, wil die Arbeiter dabei ahe 3 bis 4 6 verdienen kznnen und die Wirtschaftlichkeit unserer Arbeit gesichert wird. Wir glauben, biermit der gesamten ähnlichen Fürsorgearbeit einen Weg gewiesen zu haben, wie sie zur Wirischaftlichkeit und zugleich zu befferer Ent— learn, n, kann.“

(Der Bericht weist noch darauf hin, daß die Deputation für das stäßtische Obdach in Berlin eigene ähnliche ö für Arbeits lose auf ihren Rieselgütern einzurichten gedenkt. Wir möchten duch auf die bereits vor Jahren von Pastor Dr Cronemeyer bei Bremen haven durchgeführten Versuche einer pianmäßtgen inneren Kolonisation durch arbeitelose Wanderer und auf die bekannten bahn⸗ hrechenden Bestrebungen des verstorbenen Pastors von Bodelschwingh hinweisen und daran den Wunsch knüpfen, daß der neue Verein für sozlale innere Kolonisation bei seinen weiteren Versuchen guten Erfolg 1 möchte, sodaß auch dessen Wirken sich berechtigterweise als ein n ner, Kette ber . , , n. der Arheits⸗

zur Vermehrung arbeitswilliger Hände für die Land⸗ wirtschaft einreihen könnte. ; e ,,,

Gesundheitstesen, Tierkrankheiten und arb sperrungs⸗ maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Nach den . Veröffentlichungen des Kailserlichen Gesundhei ö Rr. IJ vom 13. vir m 2

Britisch 8 4

r Ostindien. Vom 2 bis 8. Feb lranklen 96 unde starhen 1083 Personen an der Pest. . , , n,, * auf die Vereinigten Prop inzen, 606 auf Bihar und 6. 98 auf die Präsidentschaft Bombay (dapen 25 auf ie Stadt Bom bay), 211 auf das ,, 179 auf Burmg (davon 35 auf die Stadt Rangun), 141 auf die Präfident? schaft Madrgs, M auf den Staat My fore, ss auf Ra putang k , n, 95 Hyderabad, 15 auf

8 ro . p nzen un auf Bengalen (davon 8 auf Ovongkong. Vom 26. Januar bis 1. Febr tödli ae. n fri . ĩ 6 . . n n . . Sstafrika. Vom 14. Januar bis 5. Februar s aus Nairobi und Kisumu je 3 i e rens. '. 9. Dagorettt 1 gemeldet worden, von denen inggesamt hz tödlich ver

gefunden.

lassen, ? Mann waren absolut arbeitsunfähig. Sämtliche Arbeitslose

6

laufen sind. In Nairobi und Dagoretti wurden pestlnfizierte Ratten

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