26 157187 (F. 11642) R. A. v. 23. 4. 1912. Umgeschrieben am 7. 3. 1913 auf: Fritz Knoch, Berlin, Gneisenaustr. 111.
226 1 . ö R.⸗A. v. . ö. 69
, 9 R. 378 r, 4 9 . . . Umgeschrieben am J. 3. 1913 auf; Rotophot Aktien- gesellschaft für graphische Industrie, Berlin. 4 87225 (K. 10924) R. A. v. 18. 5. 1906. Umgeschrieben am J. 3. 1913 auf: Patent⸗ und technisches Geschäft „Helisphor“ Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover.
8 44408 L. 3237) R. A. v. 20. J. 1900. 70196 (. 5255 , , 5. 7. 1904. Umgeschrieben am J. 3. 1913 auf: Lüneburger Düngekalkwerke, Ton- und Asphaltindustrie Pieper und Blunck, Gesellschaft mit beschränkter
Saftung, Lüneburg. 6184) R. -A. v. 21. 10. 1910.
Geschäfts betrieb: Institut für Erd. und Feuer— Bestattungen. Waren: Särge, Trauerdekorationen, Leichenwagen, Broschüren, Sterbekleider, Decken, Kissen, Blumen insbesondere Kränze, Urnen.
25. 172065.
Bloezy
Otto Weidlich. Brunndöbra i / Sa. 37
166. 172053. M. 20397.
Nampes leu otuhe.
1351 1913. Fa. Carl Mampe, Berlin. 53 1913. Geschäftsberrieb: Likörfabrik und Groß destillation, Handel mit Spirituosen, Weinen und Zigarren. Waren: Liköre und andere Spirituosen, Still⸗ und Schaum Weine, Zigarren, Zigaretten, Cakes, Schokolade, Konfitüren, Lebkuchen.
172044. T. Z 840.
253
anzeiger
nn m,
172055. A. 10339.
Mejor“
30/12 1912. Julius Anstock, Straßburg isEls., St. Fridolinstr. 6. 5/8 1913. ;
Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb chemischer Produkte. Waren: Dichtungs⸗ und Packungs⸗Material, Wärmeschutz und Isolier⸗Mittel, Asbestfabrikate, Blatt⸗ metalle, Harze, Klebstoffe, Wichse, Lederputz, und Leder- konservierungs⸗Mittel, Appretur- und Gerb⸗Mittel, Bohner⸗ masse, Gummi, Gummiersatzstoffe und Waren daraus für technische Zwecke, Brennmaterialien, Wachs, Leuchtstoffe, technische Hle und Fette, Schmiermirtel, Benzin, Kerzen, Nachtlichte, Dochte, Farbzusätze zur Wäsche, Fleckenentfer⸗
28/1 1913. 5s3 1913. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Musikinstrumenten. Waren: Akkordions, Mundharmo⸗ nikas, Konzertinas, Violinen, Gitarren, Mandolinen, Holzblasinstrumente, Blechblasinstrumente und deren Teile,
Saiten. . - ö .. ; 172066. W. 16549.
alhall
16/1 1913. Fa. C. Weiß, München. 5/3 1913. Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Saiten und Musik— instrumenten. Waren: Saiten aller Art.
26 v. 172067.
XR Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits · zeile 30 g, einer 3 gespaltenen Einhritszeile 56 3.
Uer Kezugspreis hrträgt uierteljährlich 5 M 40 53. Alle Nostanstalten nehmen Bestellung an; für Kerlin außer den Postanstalten und Zeitungs speditenren für Selhstabholer Anzeigen nimmt an: auch die Expedition 8m. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. , . dir Königliche Expedition des Reichs- und taatsanzeiger⸗
Einzelne Aummern kosten 25 3. J 2 * 8611 1 Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 22.
18s1 1913. Adolf Traub, Mannheim. 43 1913.
Geschäftsbetrieb: Handel von Zigarren, Zigarillos und Zigaretten. Waren: Zigarren, Zigaretten, Rauch, Kau⸗ und Schnupftabak.
172045.
T. 7841.
E
Feuer, Dresden, Zwickauerstr. 52. 13. 9. Umgeschrieben am J. 3. 1913 auf: Umgeschrieben am 8. 3. 1913 auf: Friedrich Bach— . . 90690 (S. 6666 „ „ 21. h Ge. Berlin, Mittwoch, den 19. Mirz, Abends. 1913.
15 135169 (T. ] Umgeschrieben am 7. 3. 1913 auf: Richard Carl 38 155896 (3. 2822) R. A. v. 19. 3. 1912. , . z a. Strohmenger, Döbeln i. S. 7137990 (W. 11160) R. A. v. 3. 1. 1911. mann, Altona⸗Othmarschen, Bellmannstr. 5. 30 9140 (S. 526) R. A. v. 17. 9. 1895. 1906. . p4590 S. 666679, , 1. 3. 18607 , f. 96640 (S. 6667 „ „19. 4 ö
W. 16422.
20/1 1913. Adolf Traub, Mannheim. 43 1913. Geschäftsbetrieb: Handel von Zigarren, Zigarillos und Zigaretten. Waren: Zigarren, Zigaretten, Rauch, Kau- und Schnupftabak.
58. 1729046.
Mreihdigerbun
22 10 1912. Fa. Heinrich Jacobi, Mannheim. 4/3 1913. .
66. Zigarrenfabrikation. Waren: Zigarren, Zigaretten, Rauch, Kau⸗ und Schnupftabak.
38. 172047. V. 26894.
Dezebti
tiühen 162.
31/1 1913. The Hafkul Cigarette, Franz. Cä⸗ sar Kirsten, Hamburg. 413 1913. Geschäftsbetrieb: Verfertigung und Vertrieb von Tabakfabrikaten. Waren: Rauch-, Kau- und Schnupf— tabak, Zigarren und Zigaretten. R 172048.
Ihomas koschat
30 s1 1913. Fa. Ferdinand Zeh, Hanau a. M.
3 3206.
nungsmittel, Rostschutzmittel, Putz. und Polier Mittel, Schleifmittel. . 30.
513 1913. Geschäftsbetrieb: Kurz, Woll, Strumpf und Schuh⸗ z v.
Warenhandlung. : Garne, Gespinstfasern, Knöpfe. , 172057.
Wein⸗ und Spirituosen⸗Kommandit⸗Gesellschaft, , Berlin.
tuosen.
1720565. mi. 19531.
16/8 1912. Moise Haas Fils, Mülhausen i. Els.
2 3 I . mannstr. 1 —5. 563 1913. Geschäftsbetrieb: Herstellung von
Waren: Milch, Käse, Hefe, Molkereiprodutte, Yoghurt und Yoghurtpräparate.
28/12 1912. Ednard Weimann, Berlin, Hanse—
Yoghurtmilch.
Waren: Schuhwaren, Strumpfwaren,
. 14558.
Hela
1716 1912. S. Lauterjung Söhne, Solingen. 31913. . Geschäftsbetrieb: Stahlwarenfabrik. Waren: Rasen⸗
S. 13356.
172058.
„khinnnock,.
28 1 1913. Sandmann & Wolffgang Gebrüder
5s3 1915. . 3 Geschäftsbetrieb: Herstellung von Weinen und Spiri ⸗
413 1913. Geschäfts betrieb: Vertrieb von Tabakfabrikaten. Waren: Sämtliche Tabakfabrikate
28. 72 J. 63 a6. —
172049.
Schwarresell'
23/1 1913. Paul Juhl, Tabak⸗Industrie⸗Ges. m. b. H., Berlin ⸗Pankow. 4i3 1913. .
Geschäftsbetrieb: Zigarren, Zigaretten Fabrikation und Handel. Waren: Zigarren, Zigaretten, Rauch, Kau- und Schnupftabake. ö ö 9.
ITwei Welten
25/11 1912. Fa. P. G. Hoße Whb., Hanau a. M. 4sßz i9i3. . Z eschaftsbetrieb: Tabak, und Zigarrenfabrikation. Waren: Zigarren, Zigaretten, Zigarettenpapier, Ziga— rettenhülsen, Zigarettenspitzen, Rauch“, Kau- und Schnupf⸗ tabak. . J ö 172051. F. 12645.
Robert Hunten
14612 1912. Gebr. Feibelmann, Mannheim. 413
1913. ; . Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrik. Waren: Zigarren,
Zigaretten, Rauch, Kau- und Schnupftabake. 1 16. 172052. K. 24092.
„TZieloment/
Gnesen. 56
v. 263769.
15.1 1913. Fa. B. Kasprowiez,
1913.
Geschäftsbetrieb: Likörfabrikation, Kognakbrennerei, Fruchtsaftpresserei, Fabrik alloholfreier Getränke und Franz branntwein, Vertrieb von Zigarren, Zigaretten. Waren: Weine, Liköre und andere Spirituosen, Mineralwässer, Fruchtsäfte, alkoholfreie Getränke, Franzbranntwein, Zi—
garren, Zigaretten. 172054. Sch. 16734.
Perla
24j9 1912. Fa. S. G. Schwartz, Breslau. 1913.
Geschäftsbetrieb: Parfümerie. Waren: Parfüme / rien, kosmetisch pharmazeutische Präparate, nämlich Toilettenereme, Toilettenpulver, Toilettenwasser, Kopf⸗ wässer, Zahnseifen, Zahnereme, Zahnpulver, sowie Kamm⸗
53
166.
71 1913. Geschäftsbetrieb: handlung. tuosen. 16.
513 1913. en, det. Herstellung und Vertrieb von Arznei⸗ mitteln und Spirituosen. Waren: Spirituosen.
16.
Waren: Spirituosen, Weine und alkoholfreie Getränke. 22D.
und Bürsten⸗Waren, Parfüm ⸗Zerstäuber und Manicure-⸗
Been, 1726059. K. 24025.
Himbra.
a. Aug. Kritzler, Barmen. 565 1215. ö ghest ens Likörfabrik und Wein
Waren: Alkoholfreie Getränke und Spiri⸗
72060.
„olf z Jothelfer
Josef Wolf, Gräfrath, Rhld. Bahnhof.
W. 11721.
7/8 1912.
B. 27556.
172061.
Revisor
24/1 1913. Fa. M. Biermann, Berlin. 5s8 1913. . betrieb: Spirituosen⸗ und Wein⸗Handlung.
172062. BS. 271860.
Elfa
26/11 1912. C. Bube, Fabrik von Längen⸗ maßen, G. m. b. H., Hannover ⸗Bothfeld. 5s3 1913. Geschäftsbetrieb: Fabrik von Längenmaßen. Waren: Längenmaße aller Art. ö . 24. 172063. K. 23850. 9 /
Lucca
12 1912. Alexander Küchenmeister, Berlin—⸗ Steglitz, Sachsenwaldstr. 30. 513 1913.
Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Spiegeln für Gesang⸗ studien. Waren: Spiegel zu Gesangstudien. 24. 172064. R. 16097.
Hlammo
2/1 1913. Emil Richter, Berlin, Manteuffelstr. 111. 5/5 1913.
n, 266.
5/3 1913.
26 4.
1913.
bons, Schokolade, Kakao, Zuckerwaren, Lakritzen, Dragees und Backwaren aller Art.
266.
oss 1913. .
pharmazeutisches Laboratorium. Nährmittel und pharmazeutische Zubereitungen.
26 2.
172068. F. 12696. S
—28*
, merfeinstes
E, F RKüR Ok!
Sala u Hayonndises, * 86 SI 2 Vll
4/1 1913. Fabig & Kühn, G. m. b. S., Walden— urg i. Schl. 513 1913. . Geschäftsbetrieb: Drogen⸗Großgeschäft.
1726069. T. 7786.
Waren:
Ilplllallher
10412 1912. Fa. F. Thanner, Kempten i. Allgäu.
Geschäftsbetrieb: Käsegroßhandlung. Waren: Käse ind Naturbutter.
17290790. 2. 152413.
„Lehnerol⸗
Karl Nik. Lehnen, Saarbrücken. 5 /
Geschäftsbetrieb: Zuckerwarenfabrik. Waren: Bon—
17112 1912.
172071. S. 13272.
Niqdefonium
8s1 1913. Fritz Sauer, Breslau, Zimmerstr. 18.
Geschäftsbetrieb: Diätetische ambulante Küche und ĩ. Waren: Diqätetische
172072. J. iæzp6.
Osmellit
4s10 1912. Friedrich Feldtm ann, Altona⸗Ottensen, Ecke Moltke⸗ und Arnoldstr. 5s3 1913. . Geschäfts betrieb: Apotheke. Waren: Diätetische
Nähr- und Genuß Mittel. 34. 172073.
Hlenzens mille
189 1912. Vereinigte Seifenfabriken Stutt gart G. m. b. S., Stuttgart ⸗Untertürkheim. 5/3 1913.
Geschäftsbetrieb: Seifensabrik. Waren: aller Art und Parfümerien.
Anderung in der Persou des Inhabers.
22a 107879 (D. 6925) R. A. v. 19. 6. 1908. Umgeschrieben am J. 3. 1913 auf: Eugen Konrad
Müller, Kilchberg Zürich. Vertreter: Pat. Anw. R.
V. 5 133
4
23 102893
Frankfurt a. M. Gesellschaft Haftung, Frankfurt a. M.
26b 110828 ⸗ Umgeschrieben am 8. 3. 1913 auf; Wilhelm Bil- ger, Um a. D., König Wilhelmstr. 18. 57 169633 . Umgeschrieben am 8. 3. 1915 auf: Woodura⸗Belag Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Hamburg.
Seifen
182194 S. 99135 , „ji5. 7. 1810 auf: Math.
Umgeschrieben am 8. 3. 1913
87) 9373) 5. 8536 . 15874) 13. 12. 1907. 1144117 B. 23408) 6. 6. 1911. „160282 S. 25585 21. 6. 1912. f 1604603 GB. 25905 , 25. 6 Umgeschrieben am 8. 3. 1913 auf:
R.⸗A. v. 16. 11. 1894. „60205 5. 6. 1903. 9f 61289 7
(K. 14816) R. A. v. 13. 10. 1908.
M. 26100) R. A. v. 28. 1. 1915.
206 29078 (D. 1574) R. A. v. 4. 3. 1898. Umgeschrieben am 8. 3. 1913 auf: Chemische Fabrik
ter Haftung, München.
2 162494 (K. 21825) R. A. v. 6. 8. 1912. Umgeschrieben am 8. 3. 1913 auf: Drogen⸗Ein⸗ kaufsverein ‚„Drogea“, E. G. m. b. H., Chemnitz 13 170470 E. 96554) R. «A. v. 14. 2. 1913. Umgeschrieben am 8. 3. 1913 auf: Otto Kossack, Düsseldorf, Karolingerstr. 75.
2 168844 (K. 23644) R. A. v. 10. 1. 1913. Umgeschrieben am 8. 3. 1913 auf: Providol Gesell— schaft mit beschränkter Haftung, Berlin.
Nachtrag.
38 106428 Sch. 9824 R. A. v. 21. 4. 19808. Zeicheninhaber hat seinen Sitz nach Berlin-Pankow, Wollankstr. 19, verlegt.
13 145307 (Sch. 14087) R. A. v. 27.
6. 1911.
straße 10 (7. 3. 1913). 6b 149942 (H. 33284) R. A. v. A. 10. 1911. Zeicheninhaberin hat ihren Sitz nach Stargard i. Pom.
verlegt.
2 90355 (St. 3419) R. «A. v. 31. 8. 1906. Vertreter: Pat. Anw. Wilhelm Anders, Berlin (8. 3. 1913).
13 59216 Sch. 5565) R. A. v. 28. 4. Zeicheninhaber ist: Gustav Cibulski, Altongerstr. 2 (8. 3. 1913). 28 59029 (T. 2515)
19053. Hamburg,
R. «A. v. 24. 4. 1903. lagsbuchhandlung, Straßburg i. Els. G8. 3. 1915.
Löschung
269134970 (L. 12061) R. -A. v. 18. 10. 1910. (Inhaber: Lüps & Melcher, Uerdingen a. Rh.) Ge— löscht am 7. 3. 1913. . 12 147459 (B. 23689) R.» A. v. 11. (Inhaber: Carl Brüning & Söhne, Rhld. ). Gelöscht am 7. 3. 1913. 2 154853 (B. 23970) R. A. v. 23. 2. 1912. (Inhaber: Dr. Eduard Blell, Magdeburg, Breiteweg 260 Gelöscht am 8. 3. 1913. 32 164106 (L. 14716 R. -A. v. 1. 10. 1912. (Inhaber: Fa. Robert Lentz, Stettin). Gelöscht an 8. 3. 1913. 4 26151620 (4. 21042) R. A. v. 5. 12. 1911. (Inhaber: Dr. Arthur Köpp, Leipzig Lindenau, Thi ringerstr. 1—3). Gelöscht am 8. 3. 1913. 18 1455409 (6. 11121) R. A. v. 28. 6. 1911. (Inhaber: Continental ⸗Caoutchoue! und Gutta-⸗ Perch Compagnie, Hannover). Für Kl. 9h. Messergriffe au Hartgummi, Reit und Fahr⸗Geschirrbeschläge, Maschinj und Maschinenteile, Automaten, Haus und Küchen ⸗Gerit Stall⸗, Garten, und landwirtschaftliche Geräte gelöscht 7. 3. 1913. 42 166700 (W. 14879) R. A. v. 26. 11. 1912. (Inhaber: Fa. Carl A. Wolter, Hamburg). Für Kl. n Rohe und teilweise bearbeitete unedle Metalle; Kl. d Messerschmiedewaren, Werkzeuge, Sensen. Sicheln 8 und Stich⸗Waffen, Kl. 96: Nadeln, Fischangeln, Kl. i Hufeisen, Hufnägel, Kl. 9f: Anker, Ketten, Stahlkugeh Schlittschuhe, Haken und Hsen, Kl. 10: Land, Luft in Wasser Fahrzeuge, Automobile, Fahrräder, Fahrzeugtei Kl. 23: Maschinen, Maschinenteile, Treibriemen, Schlauch Automaten, Haus und Küchen ⸗ Geräte, Stall⸗, Gar und landwirtschaftliche Geräte gelöscht am J. 3. 1913.
Ernenerung der Anmeldung.
Am 27. 11. 1912.
28 59029 (T. 2515). Am 18. 1. 1913.
13 59216 (Sch. 5565). Berlin, den 18. März 1913. aiserliches Patentamt. Robolsk i.
8. 1911. Niederseßmar
Sch mehlik, Berlin.
Geräte.
Verlag der Expedition (Gpeidrich) in Berlin. Druck von P. Stan kia wie) Buchdruceraĩ Berlin 8W. 11, Vernburgerstraße 14.
Salcher K Söhne, Aktiengesellschaft, Wien. Vertreter: Pat⸗ Anw. A. Specht, Hamburg. ö 23 262 (B.
üUrmaturenfabrit mit beschränkter
Friedrich Deiglmayr Gesellschaft mit beschränk.!
Zeicheninhaber ist: Leo Schwarz, Berlin, Anhalt—
Zeicheninhaber ist: Firma Karl J. Trübner Ver—
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛe.
Dentsches Reich. Ernennungen ꝛc.
Exequaturerteilung.
Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und , Arbeitern in Glashütten, Glasschleifereien und Glasbeizereien sowie Sandbläsereien.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 16 des Reichs—⸗ gesetzblatts.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Oberbahnassistenten a. D. Theodor Rose zu Lands— berg a. W. das Verdienstkreuz in Gold,
den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Emil Boltz zu Graudenz, Karl Stoldt zu Charlottenburg und dem Eisen⸗ bahnschreibgehilfen a. D. Otto Kosky zu Landsberg a. W. das Verdienstkreuz in Silber,
dem pensionierten Eisenbahnschaffner Friedrich Flügge zu Uelzen, dem pensionierten Vollziehungsbeamten Karl Möckel zu Höchst a. M. und dem Maurerpolier Gottlob Peißel zu Berlin das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Bürgermeister Johann Eulberg zu Ettinghausen im Kreise Westerburg, den Gemeindevorstehern Gottfried Herr— mann zu Schönfließ im Kreise Pr. Holland und Karl Klein zu Koken im genannten Kreise, dem bisherigen Gemeindevorsteher Alois Barthel zu Falkenau im Kreise Grottkau, dem früheren Gemeindevorsteher August Reibeholz zu Rostersdorf im Kreise Steinau, dem bisherigen Kirchenältesten und Kirchen—⸗ kassenrendanten, Bauernhofsbesitzer Ferdinand Borcherdt zu Hansfelde im Kreise Saatzig, dem Kirchenältesten, Bauern— altsitzer Wilhelm Gehm zu Cunow im Kreise Kammin, dem Kirchvater und Kirchengemeindevertreter, Gärtnerausggedinger Gottfried Seifert zu Pommerzig im Kreise Krossen, dem Landwirt, städtischen Eichmeister a. D. Emil Becker zu Usingen, dem pensionierten Bahnwärter Amandus Engelmann zu Groß Bartelsee im Landkreise Bromberg, dem Obermaschinenmeister Theodor Molkenbur, dem Metteur Bernard Molkenbur, dem Schriftsetzer Hermann Lammers, sämtlich zu Münster i. W., dem Werkmeister Eduard Kobstädt bei der Blindenanstalt in Frankfurt a. M., dem Stukkateurpolier Wilhelm Kienhöfer, dem , . Karl Noth, beide zu Berlin, dem Former Wilhelm Kranz zu Kittlitztreben im Kreise Bunzlau, dem Gutskämmerer Wilhelm Kuschin ski zu Kinderweitschen im Kreise Stallu— pönen, den bisherigen ,, ö, , Paul Krug und Karl Meyer zu Hannover, den bisherigen Bahnhofs⸗ arbeitern Wilhelm Gerber zu Hameln und Christian Schwier zu Minderheide im Kreise Minden das Allgemeine Ehrenzeichen,
dem städtischen Chausseewärter Julius Mickausch zu Liegnitz, dem Schlosser August Keller zu Mülheim a. Rh. dem Tischler Ferdinand Manjot zu Magdeburg, dem Tischler⸗ gesellen Karl Rohde zu Berlin, den Kutschern Ignatz Meier zu Münster i. W. und Peter Rößler zu Frankfurt a. M., dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter Gustav Bleich zu Ottlotschin im Landkreise Thorn, dem Fabrikarbeiter Franz Baumerich zu Mülheim a. Rh., den städtischen Arbeitern Jürgen Schlott zu Flensburg, David Basdorf zu Altona⸗ Othmarschen und August Schwenke zu Altona⸗Bahrenfeld das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze sowie
der Frau Geheimen Regierungsrat Amalie Hamm er, ge⸗ borenen Clingestein, zu Brandenburg a. H. das Frauenverdienst⸗ kreuz in Silber zu verleihen.
Seine Majestät der König hahen Alsergnädigst geruht:
dem bisherigen Königlich italien sschen außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter in Berlin Alberto Panfa den Verdienstorden der Preußischen Krone,
dem Generalagenten Hermann von Freeden zu Bremen, bisher in Buenos Aires, dem Fabrikdirektor Siegmund Meyer zu Bremen und dem Fabrikdirektor und Prokuristen der Leipziger Wollkämmerei Paul Haack zu Leipzig den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Königlich sächsischen Oberregierungsrat Ernst Becker, Vorstand der Kriminalabteilung bei der Polizeidirektion in Dresden, dem Botschaftssekretär dritter Klasse bei der Kaiserlich , Botschaft in Berlin Vicomte K. Mushakoji und em Königlich dänischen Vizekonsul, Ingenieur Gustav Smidth zu Skien (Norwegen) den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Königlich bayerischen er Max Siegert zu München und dem Botschaftskanzler bei der Kaiserlich japanischen Botschaft in Berlin Ushio Mune mura den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
dem Königlich bayerischen Bahnverwalter Ludwig Drexler zu München das Verdienstkreuz in Gold sowie
dem Eisenbahnzugführer 9. D. Johann Koener zu Luxemburg und, dem Taleb beim Vizekonsulat in Mogador Mohamed Bel Hadj Brahim el Boyaechiawi das Ver— dienstkreuz in Silber zu verleihen.
Deutsche
Dem Generalkonsul in * see
. . K DrdDden. 7 86 2 ö en r
Der Kaiserliche Konsul in Glasgow hat dem Konsular— agenten W. Ander son in Ardrossan (Schottland) die erbetene Entlassung erteilt.
Bekanntmachung,
betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten, Glasschleife— reien und Glasbeizereien sowie Sandbläsereien.
Vom 9. März 1913.
Auf Grund der 85 120, 1392 der Gewerbeordnung hat der Bundesrat die nachstehenden Bestimmungen, . die Beschäftigung von Arbeite— rinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten, Glag⸗ ö. schleifereien und Glasbeizereien sowie Sandbläsereien, erlassen:
J. Die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in, Glashütten, Glasschleifereien und Glasbeizerelen fowie Sand bläsereien unterliegt folgenden Beschränkungen:
I) In solchen Räumen, in denen vor dem Ofen (Schmelz⸗ Kühl-, Glüh⸗, Streckofen) gearbeitet wird, und in solchen Räumen, in denen eine au ,, hohe Wärme herrscht (Häfenkammern und dergleichen), darf Knaben unter 14 Jahren und Arbeiterinnen eine Bit r ang nicht gewährt und der Aufenthalt nicht gestattet werden. Ausnahmen hiervon kann der Bundesrat zulassen.
2) In solchen Räumen, in denen Rohstoffe oder Glasabfälle zerkleinert oder gemischt werden, oder in denen mit flüssigem Fluor⸗ wasserstoffe gearbeitet wird, darf Arbeitern unter itz Jahren und Arbeiterinnen eine Beschäftigung nicht gewährt und der Aufenthalt nicht gestattet werden.
3) Mit Arbeiten am Sandstrahlgebläse dürfen Arbeiter unter 16 Jahren und Arbeiterinnen nicht ech! werden.
4) Mit Schleifarbeiten dürfen Knaben unter 14 Jahren und Arbeiterinnen unter 16 Jahren nicht beschäftigt werden. Mit den— jenigen Schleifarbeiten, bei welchen die Glaswaren trocken geschliffen werden oder das Schleifrad nicht durch mechanische Kraft angetrieben wird, dürfen auch Arbelterinnen über 16 Jahre nicht beschäftigt werden. Ausnahmen von ihrer Verwendung beim Trockenschleifen kann die höhere Verwaltungsbehörde auf Antrag des Arbeitgebers ge⸗ statten, sofern durch zweckentsprechende Betriebsanlagen für ene ständige wirksame Absaugung des entstehenden Staubes gesorgt ist.
5) Junge Leute männlichen Geschlechts zwischen 14 und 16 Jahren dürfen, soweit deren Beschäftigung nach diesen Bestimmungen zulassig ist, nur beschäftigt werden, wenn durch ein Zeugnis eines von der höheren Verwaltungsbehörde zur Ausstellung solcher Zeu nisse er⸗ mächtigten Arztes dargetan wird, daß die körperliche an n,. des Arbeiters eine Bes äftigung ohne Gefahr für die Gesundheit zuläßt.
Dag ärztliche Zeugnis ist vor ö der Beschäftigung dem 3 auszuhändigen, welcher damlt wie mit dem rbeits buche (G 197 der, Gewerbeordnung) zu verfahren hat.
Unberührt, durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Be— fugnis der e i Behörden, im Wege der nn e, für einzelne Anlagen gen S 120 d, S 120 f Abs. 2 der Gewerbeordnung weiter⸗ gehende Anordnungen zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter, besonders der jugendlichen Arbeiter zu treffen.
II. In Glashütten, in denen die Glasmasse gleichzeitig ge⸗
schmolzen und verarbeitet wird, dürfen für die Beschaͤftigung junger
Leute männlichen Geschlechts zwischen 14 und 16 Jahren bei den Ar⸗ beiten vor dem Ofen (Schmelz-, Kühl, Glühofen) die Bestimmungen des 8 136 der Gewerbeordnung mit folgenden Maßgaben außer An⸗
wendung bleiben:
I). Die Arbeitsschicht darf einschließlich der Pausen nicht länger als jwölf Stunden, ausschließlich Ker Paufen nicht länger als zehn Stunden dauern.
Die Gesamtdauer der Beschäftigung darf innerhalb einer Woche ausschließlich der Pausen . Stunden nicht überschreiten.
Die Arbeit muß in jeder Schicht durch eine oder mehrere Pausen in der Gesamtdauer von mindestens einer Stunde unterbrochen sein. e r , der Arbeit von weniger als einer Viertelstunde kommen auf die Pausen in der Regel nicht in Anrechnung. Eine der Ünter⸗ brechungen muß mindestens eine halbe Stunde dauern.
Die höhere Verwaltungsbehörde kann jedoch folchen Betrieben, in welchen die jungen Leute in achtstündigen oder kürzeren Schichten beschaftigt werden und in denen Beschäftigung der jungen Leute so wenig anstrengend und nakurgemäß mit so zahlreichen, hinlän liche Ruhe gewährenden Arbeitsunterbrechungen verbunden ist, daß ö. hierdurch eine Gefährdung ihrer Gefundheit ausgeschlossen ist, au Antrag unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs gestatten, diese Arbeitsunterbrechungen auf die einstündige Gefamtdauer der Pausen auch dann in Anrechnung zu bringen, wenn die einzelnen Unterbrechungen von kürzerer als einviertelstündiger Dauer sind; eine der Unterbrechungen muß jedoch auch in diesen Fallen ftets mindestens eine halbe Stunde dauern. Diese Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die Dauer der den jungen Leuten zwischen je zwei Arbeits- schichten gewährten Ruhezeit in Tafelglashütten mindestens vier⸗ i nn Stunden, in Hohlglashütten mindestens sechzehn Stunden
eträgt.
27) Bei Tag⸗ und Nachtbetrieb muß wöchentlich Schichtenwechsel tintreten. Diese Bestimmung findet auf diejenigen Glashätten keine Anwendung, in denen die Beschäftigung so geregelt ist, daß für die jungen Leute zwischen je zwei Arbeirsschichten eine Ruhezeit bon min— destens vierundzwanzig Stunden liegt.
3) Während der Pausen für die Erwachsenen dürfen junge Leute nicht beschäftigt werden. ö e, 6 icht ten muß eine Ruhezeit von min⸗ Ddesten d. z unden
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Zeit von sechs Uhr Morgeng bis sechs hr Me schrift findet, wenn mehrere Festtage aufelnander folgen, ersten Festtag Anwendung.
III. In Glashütten, in denen die Schmelzschicht und die Ver= arbeitungsschlcht miteinander wechseln, dürfen für die Beschäftigung junger Leute männlichen Geschlechts zwischen 14 und 16 Jahren bei den Arbeiten vor dem Ofen (Schmelz, Kühl-, Glühofen) die Be⸗ stimmungen des § 135 Abs. 38, 5 136 der Gewerbeordnung mit folgenden Maßgaben außer Anwendung bleiben:
I) Die Gesamtdauer der Beschäftigung darf innerhalb einer . ausschließlich der Pausen nicht mehr als sechzig Stunden etragen.
nnerhalb Beschäftigun Morgens ni
jweier Wochen darf von der Gesamtdauer der in die Zeit von sechs Uhr Abends bis sechs Uhr t mehr als die Hälfte fallen.
Die Dauer der Pausen muß für Schichten von höchstens zehn Arbeitsstunden mindestens eine Stunde, für Schichten mit längerer Arbeitszeit mindestens eine und eine halbe Stunde betragen. Unter— brechungen der Arbeit von weniger als einer Viertelstunde Dauer werden auf die Pausen nicht in Anrechnung gebracht; eine der Pausen muß mindestens eine halbe Stunde dauern.
Y. In der Zeit von sechs Uhr Abends bis 5 Uhr Morgens darf die Beschäftigung ausschließlich der Pausen die Dauer von zehn Stunden nicht überschreiten.
3) Während der Pausen für die Erwachsenen dürfen junge Leute nicht beschäftigt werden.
4) Zwischen je zwei Arbeitsschichten muß eine Ruhezeit liegen, welche mindestens die Dauer der zuletzt beendigten Schicht erreicht. Innerhalb der Ruhezeit ist eine Beschäftigung mit Nebenarbeiten gestattet, wenn die jungen Leute vor Beginn oder nach dem Ende dieser Beschäftigung noch für eine Zeit von der Dauer der zuletzt beendigten Schicht ohne jede Beschäftigung bleiben. Die Dauer der Beschaͤftigung mit Nebenarbeiten kommt auf die Gefamsdauer der wöchentlichen Arbeitszeit in Anrechnung.
5) An Sonntagen darf die Beschäftigun zweier Wochen in die Zeit von sechs Uhr Abends fallen.
IV. Die Ausnahmen unter II und III
a. auf alle Arbeiten an Strecköfen,
b. auf die Herstellung von Spiegel⸗, Roh⸗ Draht-, Kathedral⸗ 9 irg leichen durch Auswalzen fluͤssiger Glasmasse auf Platten oder en,
g auf die Arbeit an Maschinen, welche Glasmasse automatisch zu Flaschen oder Tafelglas verarbeiten.
Die Ausnahmen unter III finden keine Anwendung auf Glas— hütten, in denen Weißhohlglas einschlleßlich der ,,, stände und der sogenannten Flakons hergestellt wird.
In den unter Abs. 2 bezeichneten Glashütten darf jedoch ab⸗ weichend von den Bestimmungen des § 136 Abf. 1 der Gewerbe⸗ ordnung die Gesamtdauer der Pausen für die jungen Leute zwischen 14 und 16 Jahren bei den Arbeiten vor den Oefen * eine Stunde beschränkt werden, wenn die tägliche Arbeitszeit einschließlich der inn nicht mehr als zehn Stunden beträgt, und auf ein und elne
albe Stunde, wenn die tägliche Arbeitszeit einschließlich der a nicht mehr als elf Stunden beträgt. Unterbrechungen der Arbeit, die weniger als eine Viertelstunde dauern, werden auf die Pausen nicht in Anrechnung gebracht. .
Die Landeszentralbehörden sind ermächtigt, einzelnen e ; glashütten, in denen die Schmelischicht und bie Verarbeitungt t miteinander wechseln, auf Antrag widerruflich zu gestatten, die
nur einmal innerhalb orgens bis sechs Uhr
finden keine Anwendung
Arbeitszeit der jungen Leute zwischen 14 und 16 Jahren, abweichend