1913 / 74 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Mar 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Urkunde,

betreffend die Errichtung von drei selbständigen

evangelischen Kirchengemeinden, nämlich der .

aulus⸗, der Königin K und der

irchengemeinde zum Heilsbronnen, in Berlin— chöneberg.

Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen und Ünterrichtsangelegenheiten und des Evangelischen Ober⸗ kirchenrats sowie nach Anhörung der Beteiligten wird von den unterzeichneten Behörden hierdurch folgendes festgesetzt:

I. Die Cvangelischen in demjenigen Gebiet der Stadt Berlin⸗ Schöneberg, welches umgrenzt wird:

a. Im Norden und Osten ausgehend von dem Schnitt⸗

punkt der Mittellinien der Eisenacherstraße mit der Neuen Winterfeldistraße durch die Mittellinie der letzteren his zu ihrem Schnittpunkt mit der Weichbildgrenze, der Stadt Berlin, dann durch diese Weichbildgrenze bis zu ihrem Schnittpunkt mit der westlichen Seite des Bahnkörpers der Berlin⸗ Potsdamer Gisenbahn, von hier ab durch diesen Bahnkörper (ausschließlich) bis zum Schnittpunkt mit der Sedanbrücke,

im Süden von dort durch die Mittellinie der Kolonnen⸗ straße bis zum Schnittpunkt ihrer Verlängerung mit der Mittellinie der Haupifstraße, durch, die Mittellinie der Hauptstraße bis zum Schnittpunkt mit der Mittellinie der Eisenacherstraße,

c. im Weften bon dort durch die Mittellinie der Eisenacher⸗ siraße nordwärts über den Barbarossaplatz hinweg bis zu dem unter a genannten Ausgangspunkt,

werden aus der Kirchengemeinde Schöneberg ausgepfarrt und zu einer selbständigen Apostel Paulus⸗Kirchengemeinde zu Berlin⸗Schöneberg, Diszese Friedrichswerder Il, vereinigt.

II.

Die Evangelischen in demjenigen Gebiet der Stadt Berlin⸗

Schöneberg, welches umgren zt wird: a. im Rorden und Osten ausgehend von dem Schnitt⸗ punkt der Weichbildgrenze der Stadt Berlin mit der west⸗ sichen Selte des Babnkörpers der Berlin-Potsdamer Esfenbahn durch die Weichbildgrenzen der Stadt Berlin

und sodann der Gemeinde Tempelhof,

im Süden durch die Weichbildgrenzen der Gemeinde Tempelhof und sodann der Gemeinde Mariendorf bis zu ihrem Schnittpunkt mit der westlichen Seite des Bahn⸗ körpers der Berlin-Anhalter Eisenbahn,

im Westen von dort durch diesen Bahnkörper, (ein- schließlich) bis zum Schnittpunkt mit der Mittellinie des Sachsendammes, von dort durch die Mittellinie des Sachsen⸗ dammes bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Seite des Bahnkörpers der Berlin⸗Potsdamer Eisenbahn, durch diesen Bahnkörper (einschließlich) nordwärts bis zu dem unter a genannten K

werden aus der Kirchengemeinde Schöneberg ausgepfarrt und zu einer selbständigen Königin Luise⸗Gedächtnis-Kirchengemeinde zu Berlin⸗ Schöneberg, Diszese Friedrichswerder Il, vereinigt.

III.

Die Evangelischen in demjenigen Gebiet der Stadt Berlin⸗ Schöneberg, welches umgrenzt wird:

a. im Often ausgehend von dem Schnittpunkt der Mittel- linien der Neuen Winterfeldt und der Eisenacherstraße füdwärts durch die Mittellinie der letzteren über den Barbarossaplatz binweg bis jum Schnlttpunkt mit der Mittelllnie der Wartburgstraße,

„im Süden von doit durch die Mittellinie der Wartburg⸗ straße big zu ihrem Schnittpunkt mit der. Mittellinie der ittellinie der Badenschenstraße und durch diese bis zum Schnittpunkt mit der Weichbildgrenze der Stadt Berlin⸗ Wilmersdorf, im Westen von dort durch diese Weichbildgrenze nord⸗ wärts bis zu ihrem Schnittpunkt mit der Parochialgrenze der Kaiser Wilhelm⸗Gedächtnis⸗Kirchengemeinde, . im Rorden von dort durch die Parochialgrenze dieser Kirchengemeinde und sodann durch die Parechialgrenze der Zwölf . bis zum Schnittpunkt mit der Mittellinie der Eisenacher Straße (Ausgangspunkt bei a), werden aus der Kirchengemeinde Schöneberg ausgepfarrt und zu einer selbständigen Kirchengemeinde zum Hellsbronnen zu Berlin⸗Schöne⸗ berg, Diözese Friedrichswerder Il, vereinigt. IV.

1) Die vierte, die fünfte und die neu errichtete zehnte Pfarrstelle der Kirchengemeinde Schöneberg gehen und zwar die vierte und die fünfte mit ihren derzeitigen Inhabern, desgleichen die zehnte, falls sie biz zum Inkrafttreten dieser Urkunde besetzt ist, dergestalt auf die neue Apoftel Paulus-Kirchengemeinde über, daß die vierte die erste, die fͤnfte die zweite und die zehnte die dritte Pfarrstelle der neuen Gemeinde wird.

2) Die sechste und die achte Pfarrstelle der Kirchengemeinde Schöneberg gehen mit ihren derzeitigen Inhabern dergestalt auf die neue Königin Luise. Gedächtnis Kirchengemeinde über, daß die achte die erste und die sechste die zweite Pfarrstelle der neuen Gemeinde

wird.

3) Die dritte und die siebente Pfarrstelle der Kirchengemeinde Schöneberg gehen mit ihren derzeitigen Inhabern dergestalt auf die neue Kirchengemeinde zum Heilsbronnen über, daß die siebente die erste und die dritte die zweite Pfarrstelle der neuen Gemeinde wird.

X. In den drei neuen Kirchengemeinden Apostel Paulus Königin Luise Gedächtniß., und zum Heilsbronnen gelten bis auf weiteres die Gebührenordnungen der Kirchengemeinde Schöneberg.

VI.

1) Die drei neuen Kirchengemeinden Apostel Paulus Königin Luise⸗Gedächtnis. und zum Heilsbronnen haben das Recht der Mitbenutzung des alten Kirchhofs der Kirchengemeinde Schöneberg zu Berlin⸗Schöneberg, Hauptstraße 46, dergestalt, daß

a. die Verwaltung dieses Kirchhofs allein der Stammgemeinde verbleibt, welche auch alle Verwaltungs⸗ und Unterhaltungs⸗ kosten allein zu tragen hat,

b. die drei Zweiggemeinden nur die Stolgebühren für die Begräbniffe ihrer Mitglieder auf. dem alten Kirchhofe bejtehen, während alle übrigen Gebühren der Stamm gemeinde zufließen. .

2) Eine jede der drei neuen Kirchengemeinden erhält das Recht, den der Kirchengemeinde Schöneberg auf dem Südwestfriedhofe bei Stahngdorf zugewiesenen Beerdigungsblock unter den für die Kirchen⸗ gemeinde Schöneberg geltenden Bedingungen solange mitzubenutzen, bis sie einen eigenen Beerdigungsblock auf dem Sudwestfriedhof er⸗

halten hat.

VII. Die Kirchengemeinde Schöneberg führt vom Tage des Inkraft⸗ treteng diefer Parochialregulierung ab den Namen Kirchengemeinde Alt Schöneberg zu Berlin ⸗Schöneberg.

VIII. . Diese Urkunde tritt am 1. April 1913 in Kraft. Berlin, den 1. März 1913. Berlin, den 6. März 1913. L. 8 (L. S)

Königliches Konsistorium

der Provinz Brandenburg,

Abteilung Berlin. . von Genn fn.

Der Königliche Polizeipräsident. Jagow.

eranerstraße, durch diese bis zum Schnittpunkt mit der

Vorstehende Urkunde bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntnis. Zugleich ordnen wir zur Ausführung der Parochialregulierung hierdurch selgentẽ⸗ an:

I) Die nn der den drei neuen Kirchengemeinden Apostel Paulus⸗, Königin Lulse . Gedächtnis- und 6 Heilsbronnen über⸗ wiefenen und der in ihnen noch zu errichtenden Pfarrstellen erfolgt nach den für die Kirchengemeinde Alt Schöneberg jeweilig geltenden gesetzlichen Vorschriften, wie dies von den vereinigten Körperschaften der Kirchengemeinde Schöneberg am 15. August 1912 als Bedingung für die Abzweigung der drei neuen Gemeinden und ihre Beteiligung an dem im Alleineigentum der Kirchengemeinde Alt. Schöneberg ver⸗ . Pfarrfondg einstimmig beschlossen und aufsichtlich gene migt worden ist. . ;

Rachdem die erstmalige Besetzung der zum 1. Juli 1911. er- richteten 8. Pfarrstelle dem beschlußmäßigen Wunsche, der vereinigten Körperschaften der Kirchengemeinde Schöneberg vom 17. Februar 1911 entsprechend ihnen unter i slitlen unf des Evangelischen Oberkirchenrats und des Ministers der Jeiftlichen ÄAngelegenheiten mit der Maßgabe überlaffen worden ist, daß bei der nächsten Erledigung einer durch Gemeindewahl zu befetzenden Pfarrstelle der Kirchengemeinde Schöne⸗ berg die Berufung des Geistlichen durch die Kirchenbehörde ohne Konkurrenz einer Gemeindewahl zu erfolgen hat und die achte Pfarr⸗ flelle durch Gemeindewahl besetzt worden ist, so wird das der Kirchen⸗ behörde bezüglich der erften bis achten Pfarrstelle der Kirchengemelnde Schöneberg zustehende Recht durch die Ueberweisung der dritten, vierten, fuͤnften, sechften, siebenten und achten Pfarrstelle an die neuen Kirchengemeinden nicht berührt. /

2 Einer jeden der drei neuen Kirchengemeinden Apostel

aulus⸗, Königin Luise⸗Gedächtnis. und zum Heilsbronnen steht owohl hinfichtlich der Gehaltsbezüge für die überwiesenen oder noch zu errichtenden Pfarrstellen, als auch hinsichtlich etwaiger anderer kirchlicher Bedürfnisse dasselbe Anrecht auf die Einkünfte des im Alleineigentum der Kirchengemeinde Alt Schöneberg verbleibenden Pfarrfonds wie der Eigentümerin nach Maßgabe der folgenden Be⸗ stimmungen zu: .

a. Alle die Besoldung der Geistlichen betreffenden Rechte regeln sich durch das jeweilige Regulativ für die zweiten Pfarrstellen der Kirchengemeinde Alt Schöneberg und sind gemäß den Bestimmungen der Verwaltungs ordnung für das kirchliche Vermögen vom 17, Juni 1895 in dem Etat des Pfarrfonds aufzuführen. Die nach dem Regulativ der Berliner Stadtsynode dem ersten Pfarrer einer Kichen⸗ gemeinde zustehende Funktionszulage erhalten die jeweilig ersten der abgezweigten Gemeinden außerdem aus dem Pfarrfonds.

b. Ber Etat wird vorberaten von der Finanzkommission der Kirchengemeinde Alt Schöneberg, zu der die ersten Pfarrer der an den Einkünften des Pfarrfonds beteiligten Gemeinden mit beratender Stimme hinzugezogen werden können. Den Vorsitz führt der erste nrg der Kirchengemeinde Alt Schöneberg, im Behinderungsfalle ein Stellvertreter. Der so vorberatene Etat unterliegt der Beschluß⸗ Einen der kirchlichen Körperschaften der Kirchengemeinde Alt Schöneberg.

C. . jedoch bestimmungsgemäße Ausgaben aus den Einkünften des Pfarrfonds sind seitens der betreffenden Gemeinde⸗ kirchenräte der einzelnen Gemeinden bei dem Königlichen Konsistorium zu beantragen. Der Antrag wird dem Gemeindekirchenrat der Kirchen⸗ gemeinde Alt Schöneberg zur Kenntnis und Aeußerung über die Leistungsfähigkeit des Pfarrfonds übersandt. Ueber den Antrag selbst steht ihm eine Beschlußfassung nicht zu. .

d. Außeretats mäßige, jedoch nicht bestimmunge gemäße Ausgaben sind von dem Gemeindekirchenrat der Einzelgemeinde bei dem Ge⸗ meindekirchenrat von Alt Schöneberg zu beantragen. Dieser hat sowohl zu der deistungesihigkeit des Pfarrfonds wie zu der Not- wendigkeit der betreffenden Ausgabe beschlußmäßig Stellung zu nehmen und mit diesem Beschluß ben Äntrag der Gemeinde dem Königlichen Konsistorium vorzulegen. Wenn der Beschluß ablehnend lautet, so hat das Königliche Konststgrium das Recht, dee Zustimmung zu dem Antrag endgiltig zu ergänhen. .

6. Nich bestimmungsgemäße Ausgaben, welche in den Etat auf⸗ enommen werden sollen, sind von dem Gemeindekirchenrat der n e m. Alt Schöneberg den Körperschaften der Einzel⸗ gemeinden zur beschlußmäßigen Stellungnahme vorzulegen. Wird eine Einigung nicht erzielt, so entscheidet das Königliche Konsistorium endgültig. Derartige Anträge können nur vor der Feststellung des ö des Etats durch die Finanzkommission der Kirchengemeinde Alt Schöneberg gestellt werden. ;.

7 Durch die erwähnten Entscheidungen des Königlichen Kon⸗ sistoriums in streitigen Fällen, gegen welche der Rechtsweg nicht zu⸗ läffig ift, wird das den kirchlichen und staatlichen Aufsichtsbehörden zuftehende Genehmigungsrecht nicht berührt.

3) Der Apostel Paulus⸗Kirchengemeinde ist von der Kirchen⸗ gemeinde Schöneberg das auf ihren Namen im Grundbuch der Stadt Berlin- Schöneberg Band 50 Blatt Nr. 1787 eingetragene Grund- stück Kartenblatt 3 Abschnitt 1524 10, Kirchplatz von 26 a 68 4m Größe, auf welchem die Apostel Pauluskirche errichtet ist, mit der im Grundbuch eingetragenen Beschränkung, das Grundstück der politischen Gemeinde Schöneberg zurückzugewähren, sobald es aufhört, kirchlichen Zwecken zu dienen, zu Eigentum zu überweisen.

a) Der Königin Luise⸗Gedäͤchtnig⸗Kirchengemeinde sind von der Kirchengemeinde Schöneberg die auf ihren Namen im Grundbuche der Stadt Berlin-Schöneberg Band 87 Blatt 2909 und Band 86 Blatt Nr. 23851 einzetragenen Grundstücke, auf welchen die Königin Luife⸗Gedächtniskirche errichtet worden ist, zu Eigentum zu übertragen.

5) Der Kirchengemeinde zum Heilsbronnen sind von der Kirchen⸗ gemeinde Schöneberg die auf ihren Namen im Grundbuch der Stadt Berlin⸗Schöneberg Band 95 Blatt Nr. 3145 unter Nr. 1 und 2 des Beftandsberzeichnisses eingetragenen Grundstücke, auf welchen die Rirche zum Hellsbronnen nebst Pfarr⸗ und Gemeindehaus errichtet ist, mit den grundbuchlich eingetragenen Belastungen und mit der Verpflichtung zu Esg⸗ntum zu Übertragen, daß die Kirchengemeinde zum Heilsbronnen den jährlichen Reinertrag des Pfarr- und Gemeindehauses an den Pfarrfonds der Kirchengemeinde Alt Schöneberg abzuführen hat.

6) Mit dem 1. Üpril 1913 treten die Inhaber der vierten, fünften und zehnten Pfarrstelle der Kirchengemeinde Schöneberg der⸗ gestalt zur Apostel Paulus-Kirchengemeinde über, daß Pfarrer Rodatz erster Pfarrer, Pfarrer Rauchstein zweiter und Pfarrer Braun dritter Pfarrer dieser Kirchengemeinde werden. Ferner treten mit dem J. April 1513 die Inhaber der achten und der sechsten Pfarrstelle der Kirchengemeinde Schöneberg dergestalt zur Königin Luise⸗Gedächtnis⸗ Kirchengemeinde uber, daß Pfarrer Lange erster und. Pfarrer Boehm zweiter Pfarrer dieser Gemeinde werden. Detgleichen treten am felben Tage die Inhaber der siebenten und der dritten Pfarrstelle der Kirchengemeinde Schöneberg dergestalt zur Kirchengemeinde zum Heils⸗ bronnen über, daß Pfarrer Geest erster und Pfarrer Mirbt zweiter Pfarrer dieser Kirchengemeinde werden.

Die genannten Geistlichen werden auch die Anmeldungen der in den neuen Parochlalbezirken wohnhaften wahlberechtigten Gemeinde⸗ glieder zur Wählerliste während der durch Kanzelabkündigung noch zu bestimmenden Tagesstunden in den Sakristeien der Apostel Paulus⸗ kirche, der Königin Luise Gedächtniekirche und der Kirche zum Heils⸗ bronnen bezw. in ihren Wohnungen entgegennehmen. ö

7) Bie Zahl der zu wählenden Kirchenältesten beträgt für jede der drei neuen Kirchengemeinden 12, sodaß nach 5 28 Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung je 365 Gemeindevertreter zu wählen sind.

sI Etwaige bei dem Pfarrer Rodatz für die Apostel Paulus⸗ ö dem Pfarrer Lange für die Königin Luise⸗Gedächtnis⸗ Kirchengemeinde und dem Pfarrer Geest für die Kirchengemeinde zum Heilsbronnen anzubringende Reklamationen geg die Waͤhlerliste und cbenfo etwaige ebenfalls bei den genannten Geistlichen zu erhebende Einsprüche gegen die Wahl der Aeltesten und Gemeindevertreter sind von diesen dem Vorstande der Kreissynode Friedrichswerder II gemäß S8 36 und 40 Kirchengemeinde⸗ und Synodalordnung zur Entscheidung borzulegen, während in beiden Fällen die Entscheidung in der Rekurs⸗ instanz durch uns erfolgen wird, da es zurzeit an Gemeindekirchenräten in den drei neuen Gemeinden fehlt.

9) Die nach dreijähriger Taätigkelt vom Tage der Amts⸗ einführung an gerechnet ausscheidende Hälfte der gewählten Aelteflen und Gemeindevertreter ist gemäß 43 Absatz 3 Kirchen⸗ gemeinde und Synodalordnung durch Auglosung zu bestimmen.

Eine weltere Ausstattung als in der Errichtungsurkunde und vor⸗ stehend ausgesprochen erhalten die drei neuen Gemeinden von ihrer Stammgemeinde nicht. .

Im übrigen halten wir es für wünschenswert, daß sich der Gemeindekirchenrgt der Kirchengemeinde Schöneberg im Einvernehmen mit den ersten Pfarrern der drei neuen Gemeinden der Armen, und Krankenpflege in den neuen Gemeinden bis zur Einführung ihrer eigenen Aeltesten in ihr Amt annimmt.

Berlin, den 19. März 1913. (L. S.)

Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg, Abteilung Berlin. Steinhaufen.

Abgereist: Seine Exzellenz der Justizminister Dr. Beseler nach Thüringen.

Aichtamkliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 28. März 1913.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern nachmittag im Neuen Palais bei Potsdam die Vorträge des Reichskanzlers Dr. von Bethmann Hollweg und des Kriegs—⸗ ministers, Generals der Infanterie von Heeringen.

Der Bundes rat versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ sitzung.

Der Präsident des Direktoriums der Reichsversicherungs⸗ anstalt für Angestellte, Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Koch ist von Urlaub zurückgekehrt.

Der Präsident der Königlich Preußischen Generallotterie⸗ direktion, Wirkliche Geheime Oberfinanzrat Dr. Lewald ist mit Urlaub abgereist.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Eber“ am 26. März in Santa Cruz de Teneriffa eingetroffen.

Homburg v. d. Höhe, 28. März. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Viktoria Luise sind, wie, W. T: B.“ meldet, heute vormittag hier eingetroffen und auf dem Bahn—⸗ hofe von dem Landrat Dr. Ritter von Marx und dem Ober—⸗ bürgermeister Lübke empfangen worden. Die Majestäten be— gaben sich mit der Prinzessin, vom Publikum herzlich begrüßt, im Automobil durch die reichgeschmückte Stadt nach dem König⸗ lichen Schloß, wo Allerhöchsidieselben Wohnung nahmen.

Oesterreich⸗Ungarn. Die österreichisch⸗ungarische Regierung hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ g. mit dem Ersuchen nach Konstantinopel gewandt, Essad Pascha möchten Weisungen erteilt werden, daß er dem Abzug der Zivilbevölkerung aus Skutari keine Hindernisse mehr in den Weg lege. Man hofft, daß dieser Schritt in Konstantinopel von den übrigen Großmächten unterstüͤtzt werden wird. Die Beschießung von Skutari ist gegenwärtig noch eingestellt. Die serbische Regierung hat, ohne den Schritt der Großmächte in Belgrad abzuwarten, angeordnet, daß die Beschießung der Stadt durch die serbischen Truppen unterbleibe, solange der Abzug der Zivilbevölkerung nicht er⸗ folgt sei. Von der montenegrinischen Regierung liegt in Wien an zuständiger Stelle noch keine Mitteilung von neuer⸗ lichen Entschließungen vor. Nach Meldungen von anderer Seite schreibt das Amtsblatt in Cetinje, daß, nachdem die vom König gewährte 5ostündige Frist für den Abzug der Zivilbevölkerung abgelaufen sei, das Oberkommando beauf⸗ tragt worden sei, ein verstärktes Bombardement wieder aufzu⸗ nehmen. Großbritannien und Irland.

Wie dem „Reuterschen Bureau“ gemeldet wird, hat die Entscheidung der Mächte hinsichtlich der Nordgrenze Albaniens, die am Dienstagabend durch den österreichisch⸗ ungarischen Gesandten in Cetinje der montenegrinischen Re⸗ gierung formell mitgeteilt wurde, bei ihr eine solche Ueber⸗ raschung hervorgerufen, daß die englische Regierung durch ein dringendes Telegramm um Bestätigung ersucht wurde. Diese Bestätigung traf von dem montenegrinischen Geschäftsträger in London vorgestern nachmittag in Cetinse ein. Von monte negrinischer Seite wird dem „Reuterschen Bureau“ mit⸗ geteilt, die Entscheidung der Mächte bedeute, daß die montenegrinische Grenze an der adriatischen Küste und dem Boyanafluß entlang bls zum Licenisee unverändert bleibe, dort sich nach Ssten wende, dem Boyanafluß weiter bis Goritza af dann weiter nach Zogaj am Skutarisee laufe und chließlich den Skutarifee kreuze. Einem Vertreter des „Reuterschen Buregus“ gegenüber bezeichnete der mon— tenegrinische Geschäftsträger das Montenegro zugeschlagene neue Geblet als einen winzigen und wertlosen Strich bergigen oder überschwemmten Landes, der eine lächerliche Enschädigung fuͤr die 15 h00 Toten und Verwundeten und für die 6 Monate wirtschaftlicher Lähmung darstelle. .

Im Unterhause führte gestern der Staats sekretär des Auswärtigen Amtes Grey in Beantwortung einiger . . der chinesischen ÄAnleihe laut Bericht des

. T. B.“ aus: ;

Die englische MRegierung hat nicht die Absicht, von der bishet in Sachen der Anleihe verfolgten Politik abzugehen. Ich verstehe. daß elne scheinbare Härte darin liegt, daß die Reglerung es ablehnt, während die Verhandlungen und dle Auegabe elner Anleihe schweben, von Briten gewünschten Unterne irg in Chlna hre Zustimmung zu geben, soweit diese linternehmungen bezwecken, der chlnesischen Regierung Geld vorzuschießen. Ich bin

jetzt ebenso überzeugt, wie ich es war, als die Regierung die Politik des Zusammenarbeikens mit anderen Mächten . da 5 diese Polini zuletzt zum Vorteil des hritischen Handels ausschlagen wird, da sie das einzige Mittel ist, durch welches der Kredit Chinas auf eine, sichere Grundlage, gebracht werden kann, und die Verhältnisse in China für die Zukunft für industrielle Unternehmungen günstig gestaltet werden können. Ich bin deshalb nicht imstande, meinen Entschluß, die autorisierte britische Gruppe allein zu unterstützen, wieder in Erwägung zu ziehen. Falls diese an mißlingt und für die Gewährung bon Anleihen an China unbeschränkte Konkurrenz eintritt, so muß ich die ganze Lage wieder erwägen. Ich fürchte jedoch, in diesem Falle wird das Ergee sein, daß verschiedene Länder konkurrieren, um politische Vorteile für Ge⸗ währung leichter Anleihen zu unvorsichtigen Bedingungen zu erlangen.

Die Debatte über den Marineetat wurde durch den Abgeordneten Lee wiederaufgenommen, der den Sicherheits— faktor für ungenügend erklärte.

Lee sympathisierte zwar mit dem Vorschlag Churchills, eine Rüstungspause eintreten zu lassen, und erklärte, jedermann würde sich freuen, wenn es möglich wäre, ein praktisch durchführbgres Innehalten in dem Wettrüsten zu finden, sah aber unüberwindliche Yindernisse gegen den Vorschlag. Der Vorschlag könnte nicht auf Deutschland und England allein beschränkt werden, und wenn England nicht auf der Konferenz im Haag den bindenden Beschluß durchsetzen könne, daß alle Staaten diese Rüstungspause hätten, so könnte dieser Vorschlag nicht mehr sein als eine utopische Vision, die infolge der Größe der geforderten Kredite in Churchills Kopf entstanden sei.

Frankreich.

Bei Annahme des bereits von der Kammer votierten Gesetzes, betreffend die Kadres und Effektivbestände der Kavallerie, im Senat erklärte der Kriegsminister Etienne laut Meldung des „W. T. B.“, daß die gegenwärtige fran⸗ zösische Kavallerie, obgleich sie gut ausgebildet sei, nicht imstande wäre, es mit einer feindlichen Kavallerie aufzunehmen, die drei ,. . ö.

Die Deputiertenkam mer hat gestern einen Kredit von 20 000 Frs. für die Beteiligung Suntf dl; an der Kunst⸗

ausstellung in München bewilligt.

Die Heereskommission der Kam mer hat in der gestrigen Sitzung mit zwanzig gegen neun Stimmen den Artikel der Heeres vorlage angenommen, durch den die dreijährige Dienstzeit grundsätzlich festgelegt wird. Ueber den Verlauf der Sitzung berichtet das „W. T. B.“, wie folgt:

Der Ministerpräsident Barthou wiederholte seine in der Kammer abgegebenen Erklärungen, daß bei der Regierung über den Grundsatz der allgemeinen dreijährigen Dienstzeit Einstimmigkeit und Solidarität herrsche. Die Regierung beabsichtige keineswegs, die Arbeiten der Kammission zu überstürzen, sie wünsche im Gegenteil eine gründliche Erörterung, die mit einer endgültigen Entscheidung für Die Notwendigkeit der dreijährigen Dienstzeit, die aus den Vorgängen in der auswärtigen Politik sich ergeben habe, enden werde. Barthou drückte die Hoffnung aus, daß die Kommission den Giundsatz annehmen werde, bevor sie in die Ferien gehe, um hre Uebereinstimmung mit der Regierung kundzutun und die öffent⸗ liche Meinung aufzuklären. Die Regierung sei nicht der Meinung gewesen, von der Befugnis, den Jahrgang 1910 unter den Fahnen surückzubehalten, Gebrauch machen zu müssen. Aber da der Kriegs⸗ minister der Ansicht sei, daß die dazu erforderlichen Vorbercitungs— maßregeln nach dem Monat Mat nicht ohne Schwierigkeit getroffen verden könnten, so werde die Entscheidung im jetzigen Augenblick erfolgen nüssen. Das Parlament werde den Geseßzentwurf genau durch— braten können, die Regierung aber werde unter ihrer Verantwortung ufrechterhaltende und vorbereitende Maßnahmen treffen, die um so mmerläßlicher seien, als fast alle Gegner der dreijährigen Dienstzeit die Verlängerung der Dienstzeit wenigstens um einige Monate als ane Notwendigkeit der nationalen Verteidigung betrachteten. Der Kriegsminister Etienne erklärte auf die an ihn gerichtete Frage, wie er den den dreijährigen Dienst abkürzenden Urlaub zu regeln gedächte, daß Leute, die einer Familie mit mehr als vier Kindern angehörten, wei Jahre dienen sollten bei einem Urlaub von einem Mongk; Leute, die einer Familie mit vier Kindern angehörten, dreißig Monate bei inem zweimaligen Urlaub von je einem Mongt; Leute, die einer . mit ö . k ,. 36 Monate bei einem dreimaligen Urlaub von je einem Monat. Hierauf oben gemeldete Abstimmung tt! J

Rußland.

„In der Budgetkommission der Reichs duma er— widerte gestern der Finanzminister Kokewtzomw auf eine An⸗ rage, betreffend die im Auslande befindlichen russi⸗ chen Staatsgelder, laut Bericht des „W. T. B.“, daß der Betrag der im Auslande befindlichen russischen Gelder sich auf 600. Millionen Rubel belaufe. Die Placierung des Geldes im Auslande sei für die Reichsrentei vorteilhaft, da das Geld dort Zinsen trage, wogegen es in Rußland zinslos auf der Neichskasse liegen würde. Abgesehen von den Zinszahlungen für Anleihen, sei die Placierung der Gelder im Auslande not— wendig zur Aufrechterhaltung des russischen Handels und der Abrechnungsbilanz. . Spanien.

Der Ministerpräsident Graf Romanones gab gestern, wie „W. T. B.“ meldet, bekannt, daß der önk 2, vorgestern beim Polospiel vom Pferde gestürzt sei und sich inige leichte Quetschungen zugezogen habe. Gestern vormittag nabe. der König bereits wieder nach seiner Gewohnheit den Vorsitz im Ministerrat geführt.

Schweiz.

Jei der Weiterberatung des Gotthardvertrags im Nationalrat erklärte der Abgeordnete von Planta, der sonst ein Gegner des Vertrags ist, laut Bericht des W. T. B.“, es sei auf Grund der letzten Note Deutschlands ir Verständigung möglich, wenn Deutschland sich bereit er— äre, Schwierigkeiten, die der neue Vertrag der Schweiz

später bereiten könnte, schiedsgerichtlich entscheiden zu lassen.

Mehrere welsche Abgeordnete sprachen dann gegen den Ver— u. weil er der Schweiz staatsrechtlich Dienstbarkeiten auf⸗

erlege, die ihre Würde und Unabhängigkeit antasteten. Die

hels chen Abgeordneten werden einen Antrag auf Verschiebung er Beratung einbringen, damit vorerst der Bundesrat neue erhandlungen anknüpfe.

Türkei.

ö ö Nachricht von dem Fall Adrianopels hat in Konstanti⸗ . große Niedergeschlagenheit hervorgerufen. Das letzte I gramm Schükri Paschas vom 2. d. M. an dag

fte mministerium lautet einer Meldung des „W. T. B.“

Der Feind hat einen heftigen Angriff gemacht. Cin blutiger

, . begonnen. Ich . ö. t ö. 6. . Ausgang ..

. . der Grfolg des Feindes festgestelit ist, werde ich

estigungen in die Luft sprengen. Ich werde nicht zögern,

Apparate zerstören. Wenn der Feind siegreich ist, soll er ö sondern in 46 . H ie das Serbische Pressebureau meldet, sandte Schükri Pascha während der Erstürmung Adrianopels seinen . e. 20. serbischen Regiment, um mit dem Kommandeur er serbischen Armee über die Uebergabe der Festung zu verhandeln. Der General Stepanowitsch lehnte das An⸗ erbieten mit der Begründung ab, daß er nicht Höchst— kommandierender sel, und setzte den General Iwanoff in Kenntnis, der erklärte, daß er die Uebergabeverhandlungen selbst führen wolle. Die serbische Timekdivision besetzte die Forts im nordwestlichen Sektor, deren Besatzungen sich ergaben, 1 K ö . Vorhut bis zur ei Karagatsch vor, wo sich die türkischen Truppen = falls den Serben ergaben. 9 J Der König von Bulgarien ist gestern, begleitet von dem Kronprinzen Boris, dem Prinzen Kyrill und den Generalen Sawoff, Iwanoff, Ratscho und Petroff, in Adrianopel eingezogen. Die türkische Besa ung hatte in letzter Stunde den Versuch gemacht, die große Bahnbrücke über den Ardafluß zu sprengen, was jedoch nur teilweise gelang. Immerhin wurde der König da—⸗ durch gezwungen, die Landstraße zu wählen und die Fahrt in die Stadt ö Reihen von türkischen Kriegsgefangenen zu machen. Vor dem Militärklub, wo Schükri Pascha mit seinem Generalstab sich aufhielt, nahm der König die Parade der bulgarischen Truppen ah, worauf er Schükri Pascha empfing, der ihm seinen Säbel überreichte, den der König dem Ver— teidiger Adrianopels mit ehrenden Worten zurückgab. Der amtliche türkische Kriegs bericht vom 27. d. M. n . n,, ; Bei Tschata a waren gestern die Vorposten un Flügels bis zum Abend in iel leichten n , ,, Feinde verwickelt, doch wurde an diesen Punkten keine feindliche Be⸗ wegung von Bedeutung bemerkt. Im Zentrum und auf dem linken Flügel ist alles ruhlg. Zwar war eine Vorwärtsbewegung des Feindes erkennbar, der die Höhen westlich von Büjük Tschekmedsche besetzte, jedoch wurde diese Bewegung, durch das heftige Artilleriefeuer unserer Vorposten zum Siillstand gebracht. Dag Artilleriefeuer dauerte an diesem Punkte bis nach Sonnenuntergang an, ohne daß sich eine Aenderung der Lage ergeben hat. Vor Bulair hat sich nichts ereignet. Seit gestern früh 8 Uhr sind die ,,, , 6 i . opel abgeschnitten. orher eingetroffene Depeschen meldeten den Fall 6 K Atvasbaba und Tachodschak. J ach einer von W. T. B.“ verbreiteten Meldung aus bulgarischer Quelle hat die Vorhut der Bulgaren . bei Tschataldscha von neuem den Angriff gegen die türkischen 16 unternommen und sie über den Fluß Karasu zurück— eworfen. Wie das Wiener „K. K. Telegraphen⸗-Korrespondenz⸗ Bureau“ meldet, ist Mahmud Mukhtar . ö Botschafter in Berlin ernannt worden.

Griechenland.

Die Königsjacht „Amphitrite“ mit der Leiche des Königs Georg ist, wie „W. T. B.“ meldet, ö dem Geleit der fremden Kriegsschiffe gestern vormittag im Piräus eingetroffen. Die Einfahrt des Hafens zeigte Trauerschmuck, und während der Durchfahrt der Königsjacht feuerten alle Schiffe Trauersalut, Nachdem die Jacht angelegt hatte, be— . sich die Mitglieder des Heiligen Synod an Bord und asen Gehete am Sarge des ermordeten Königs. Die Söhne und Enkel des Königs trugen sodann den Sarg an Land. Der König Konstantin führte die Königin⸗Witwe, es folgten der ganze Hof und der Ministerrat. Der Sarg wurde auf eine Lafette gestellt, die von Matrosen ge— zogen wurde. Unter den Klängen der Nationalhymne bewegte sich der Zug langsam durch die ungeheure Menschenmenge zum Bahnhof. Nach der Ankunft in Athen wurde der Sarg in die reichgeschmückte Kathedrale gebracht, wo bereits das diplomatische Korps Aufstellung genommen hatte. Die Prinzen stellten den Sarg auf den Katafalk nieder, zogen die Säbel und bildeten die Ehrenwache. Nach der religiösen Zeremonie zog die König— liche Familie sich zurück. Vor der Kirche stehen Wachen, am Sarge des Königs halten Kavallerieoffiziere die Wacht.

Bulgarien.

Die patriotischen Kundgebungen anläßlich d Einnahme Adrianopels wurden . 1 .

gestrigen Tages fortgesetzt. Alle Gebäude trugen Flaggenschmuck.

In der Kathedrale wurde ein Requiem für die gefallenen Soldaten abgehalten, darauf fand ein Te Deum o ff Dem Kriegsminister wurden lebhafte Kundg ebungen bereitet. In der gestrigen Sitzung der Sobranje gab der Minister— präsident Dr. Geschow, der mit lebhaftem Beifall begrüßt wurde, laut Meldung des „W. T. B.“ folgende Erklärung ab: „Die bulgarischen Soldaten, haben im Verein mit ihren ver— bündeten serbischen Brüdern mit ihrem Blute ein Ruhmesblatt der Geschichte der Balkanvölker geschrieben und ein denkwürdiges Datum in die Weltgeschichte eingezelchnet. Adrianopel, die zweite türkische Hauptstadt, die bedeutend sle Festung der Bakkanhalbinfel, ist gestern gefallen. Die Fabel, daß tile Truppen, so Ausgezeichnetes sie auch im Felde leisteten, Vör einer Festung ohnmaͤchtig feien, ist in mal , . 865 ö . ö Nation mit eude; ebenso groß ist aber ihr merz ü der Helden, die auf dem Schlachtfelde gefallen . . Der Ministerpräsident forderte die Abgeordneten auf, den tapferen Siegern zu huldigen und der Gefallenen pietätvoll zu gedenken. Begeisterte Kundgebungen folgten diesen Worten. Die Sobranje beschloß, an den Generalissimus Sawoff ein Telegramm zu richten, worin der Armee die Dankbarkeit der Nation für die glorreiche 6 um Ausdruck gebracht wird. Ferner wurde der Beschluß gefaßt, der russischen Duma für die herzliche Bekundung der brüuͤderlichen Gefühle, mit der sie den bulgarischen Sieg aufgenommen habe, zu danken. Die Sitzung wurde mit einer Huldigung für die Gefallenen ge— schlossen. Sämtliche Abgeordneten erhoben sich von ihren Sitzen 4 en rigen ö. 86 der Gefallenen. Infolge der Kapitulation Adrianopels wi in⸗ berufene Landsturm entlassen. H

Montenegro.

Die Einnahme von Adrianopel hat in Cetinje ein

tiefen Eindruck gemacht. Vor der f aht hen & ieren, kam es zu einer e ,, . Sympathiekundgebung. Die Mitglieder der König h n, die Minister und Mitglieder des diplomatischen Korps übermittelten der Gesandtschaft ihre Glückwünsche. Der König Nikolaus sandte G ückwunsch⸗

eiligen Bauten zu zerstören, um zu verhindern, daß sie von un⸗ reinen Fůßen entweiht werden. Ich werde jetzt die funkentelegraphischen

telegramme an den Köni ĩ = lr n G . önig Ferdinand und an den Minister—

Amerika.

Das Unterhaus des Staates New Hork hat, wi W. T. B.“ meldet, die . ,

bie Börsenmakler verpflichtet sind, ihre Kunden ü aktionen genau zu unterrichten. 46 2

Afien.

Nach einer Meldung des W. T. B.“ ist Parlament gestern vertagt worden. st das japanische

. Afrika.

ie Kolonne des Generals Lequio ist vorge abend in Suadna, zwanzig Kilometer vor Jeffren, ö dessen Notabeln erschienen, um ihre Unterwerfung zu erklaren Suleiman el Baruni, der um Wiederaufnahme der Ver⸗ handlungen gebeten hatte, ist auf die Antwort Lequios hin, daß er vorher die weiße Fahne auf der Zitadelle von Jeffren e eff . , Richtung entflohen. Ein gestern

eingetroffenes Telegramm des equi en, . ö zufolge: ; k r m r m „30 Min,. wurde in Gegenwart sämtliche

unter Fanfarenklängen, Salutschüssen ii. . re, , der arabischen Bevölkerung auf die Befreierin Italien und begeiftertem Jubel der Truppen auf der Burg Jeffren die itallenifche Flagge gehißt. Auf allen Wegen und noch mehr in Jeffren selbst wurde mein Einzug in die Stadt mit andauernden Kundgebungen begrüßt. Die Notabeln der Stadt haben mich beauftragt, dem Köntge ihre Grüße und den Ausdruck ihrer tiefen Ehrfurcht zu übermitteln.

Nr. 14 des ‚Zentralblatts für das Deutsche Reich“ herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 22. 6 16rht at folgenden Inhalt: Konsulatwesen: Ernennung; Bestellung; Exequatur⸗ erteilungen; Entlassung. Finanjwesen; Üebersicht der Einnahmen an Zöllen, Steuern und Gebühren für die Zeit vom 1. April 1912 bis zum Schlusse des Monats Februar 1913. Nachweisung bon Ein= nahmen der Reichs⸗Post. und Telegraphen⸗- sowie der Keichzeisen⸗ bahntzerwaltung für die Zeit vom 1. April 1912 bis zum Schluffe des Monats Februar 1913. Justizwesen: Dienstanweifung über Einziehung und Verrechnung der für die Geschäfte des Reichsgerichts in Ansatz kommenden Kosten in der vom 1. April 1913 ab geltenden Fassung. Allgemeine Verwaltungssachen: Tagegelder und Reife⸗ pergütungen der. Mitglieder des Verwaltungsrats und der nicht⸗ beamteten Mitglieder des Direktoriums der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte. Entschädigung für Zeitverlust oder entgangenen Arbeitsverdienst für die Beisitzer der Rentenausschüsse, Schiedz gerichte und des Oberschiedsgerichts der Angestelltenversicherung. Zoll- und Steuerwesen: Veränderungen in dem Verzeichnis der zur Augstellung pon Untersuchungszeugnissen für Wein usw. ermächtigten ausländischen . Veränderung in dem Verzeichnis der im Ausland zur ; usstellung von Zeugnissen über die chemische Untersuchung von Baumöl ermächtigten wissenschaftlichen Anstalten oder , Ernennung eines Stationskontrolleurs zum Oberzollrepifor. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In Cassel sind, wie die „Köln. Ztg. erfährt, fast sämtliche Möbelträg er und Speditionshilfsarbeiter in 6 . getreten, sodaß das Umzugsgeschäft fast gänzlich ruht. Die Aus⸗ ständigen verlangen Lohnerhöhung, und zwar 3 für den Wagen. Zum Schutz der Arbeitswilligen steht ein größeres Polizeiaufgebot bereit, da im Laufe des gestrigen Tages wiederholt Zusammenstöße zwischen den Ausständigen und den Arbeitswilligen vorgekommen sind. Die Tarifbewegung der Leipziger Schriftgießer ist der Lpz. Ztg. zufolge, im wesentlichen beendet. Erreicht wurde die tarifliche Festlegung der 53 stündigen Arbeitswoche (täglich 9, Sonn⸗ abends 8 Stunden), die Erhöhung des Mindestertrags des „gewissen ö . t, . n. . Gehilfen im ersten auf⸗ . e Dauer der Geltung des n if⸗

vertrags wurde auf 5 Jahre festgelegt. ,

(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.) *

Kunst und Wissenschaft.

Die physikalisch⸗mathematische Klasse der König lichen Akademie der Wissenschaften hielt unter dem Bort ihres Sekretars Herrn Waldeper am 13. März eine Sitzung. Herr Hellmann las über die Herkunft der Staubfälle im „Dunkelmeer“. Gegen die afrikanische Herkunft des rötlichen Staubes, der in dem jwischen den Canarischen und Capperdischen Inseln gelegenen Teil des Atlantischen Oceans häufig fällt, hatte Ehrenberg die Einwendung gemacht, daß es „im Innern von Afrika keinen Passatwind und keine rotstaubigen Oberflächen gibt“. Es wird nachgewiesen, daß dies nicht zutrifft, und gezeigt, warum der auch in der westlichen Sahara wehende Nordostpassat gerade das leichte Ober⸗ flächenmaterial von rötlicher Farbe auf den Ozean weit hinaus trägt. Damit wird die vom Verfasser 1878 aufgestellte Theorie vom afrika⸗ nischen Ursprung dieser (und der europäischen) Staubfälle weiter be⸗ festigt. Herr Hellmann laz ferner über ‚Psychologisch be⸗ 6 Fehler bei meteorologischen Beobachtungen“. Alle Beobachtungen, auch wenn sie grundsätzlich richtig gemacht werden, sind mit unvermeidlichen Beobachtungsfehlern psychologischer Natur be⸗ haftet. Diese bestehen in Verlesungen, Schätzungsfehlern und persön⸗ lichen Fehlern. Die beiden ersteren erweisen sich durchaus abhängig von der Skalen. oder Maßstabteilung und zeigen ein gewisses gesetz⸗ mäßlges Verhalten, während die bei der Zehntelschätzung auftretenden ge mn lf n Fehler, die sogenannte Dezimalgleichung, mehr individueller In der an demselben Tage unter dem Vorsitz ihres Sekreta Herrn Roethe abgehaltenen Sitzung der *r ff, r err. rischen Klasse las Herr Stumpf über Empfindung und

eines spezifischen Unterschieds in irgend einer Form ent t und andererselts die Voraussetzungen, die . e el . bloßen Intensitätsverschiedenheit zu machen hat. Das Gebiet der Ge⸗= sichtserscheinungen blieb zunächst außer Betracht.

Der Direktor der Königlichen Nationalgalerie erläßt folgende Bekanntmachung über die e, n. der . Nationalgalerie: Sommerhalbjahr (1. April bis 30. September 1913): Sonntag 111 4 Uhr, Montag 10 -=6 Uhr, Dienstag 10 bis 6 Uhr, Mittwoch 10—6 Uhr, Donnerstag 1—5 Uhr (1 Eintritts⸗ eld, Freitag 106-6 Uhr (50 Eintrittsgeld), Sonnabend 10 bis

Uhr (O0, 50 6 Eintrittsgeld). Am Himmelsahrtstage, Donnerg⸗ tag, den 1. Mal, und am Pfingstsonntage, den 11. ist die

113 bis 4 Uhr geöffnet.

Die Galerie Eduard Schulte eröffnet ihre Aprilausstel am 29. März. Sie enthält u. a. Motive Jr,. 46 ö. Ann en, . Werke von Hans Autengruber München, Giulio

Paul Leute ünchen, Hans Licht Berlin, chel ,

2

Vorstellung. Er besprach die Schwierigkelten, die der Annahme

i Nationalgalerie , . am Pfingstmontage, den . von

ünchen, Claus Bergen München, Sophia Koner-⸗Berlin, m Cee ! Fritz

K /// /