betreiben. Die für diese geltenden gesellschaftsvertr Henn ger ß igen Bestimmungen, insbesondere die in der urkunde vom 25. Junk 1897,
onzessiong⸗ etreffend den Bau und Betrieb der in das preußische Staatsgebiet fallenden Strecken einer vollspurigen we, d. ö ß . .
rgänzungsurkunde dazu vom Dezem ö 2 vom 6. Mai 1911, betreffend den Bau und Betrieb einer vollspurigen Nebeneisenbahnstrecke von Wittstock über Freyenstein nach Meyenburg, sollen auf die übernommene Bahn gleichmäßig An⸗ wendung finden, soweit sie nicht nachstehend abgeändert oder ergänzt
pin nach Wittstock, in der er 1903 und in der Kon⸗
II. Der Artikel 1 der Konzessionsurkunde vom 25. Juni 1897 wird dahin abgeändert, daß die Firma der Gesellschaft fortan Ruppiner Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft“ zu lauten hat.
Das in der Urkunde vom 21. Dezember 1903 guf 3 3090 900 festgesetzte Grund (Aktien) Kapital 5 600 000 M erhöht.
Der Artikel III der Kon J Eisenbahnstrecke von Neustadt (Dosse) über Neu⸗ (Mark) muß die Ueberführung von Personen⸗ en mittels schwerer Lokomotiven in zweistündiger
Aufeinanderfolge nach beiden Richtungen möglich sein.“
der Gesellschaft
IV. zessionsurkunde vom 6. Mal 1911 erhält
ruppin nach Herzber zügen mit 110 Ach
V. Der im Artikel Ziffer 5 derselben Konzessionsurkunde fest— gesetzte Höchstbetrag des Spe ialteserpesonds wird von 85 000 M auf
130 000 ½ erhöht.
VI.
Der Staatsregterung steht, unbeschadet des gesetzlichen Ankaufs⸗ rechts, das Recht . die Eisenbahn von Neustadt (Dosse) über Neu—⸗ ruppin nach Herzberg (Mark) mit allem Zubehör jederzelt gegen Er⸗ stattung der von dem Unternehmer aus eigenen Mitteln notwendig oder nützlich aufgewendeten Anlagekosten eigentümlich zu erwerben.
kunde ist nach dem Gesetze vom 10. April 1872 (Gesetz⸗
sem ib . 3. in einer Ausfertigung der Gesellschaft auszuhändigen. .
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 13. Januar 1913. Wilhelm R. von Bethmann Hollweg. von Tirpitz. Delbrück. Beseler. . Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer.
von Heeri ö von Dallwitz. Lentzsje.
Der Königliche Hof legt heute für Seine Durchlaucht .. XI. Reuß j. L. die Trauer auf oche — bis einschließlich den 5. April d. J. — an. Berlin, den 30. März 1913. Der Oberzeremonienmeister: Graf A. Eulenburg.
Ministerium des Königlichen Hauses.
Der Hofstgatssekretär Rudolf Karg ist als Geheimer expedierender Sekretär und Kalkulator Königlichen Hauses an zestellt worden.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Der bisherige Oberlehrer am Kadettenhause in Oranien⸗ ist zum Kreisschulinspektor in
Ministerium des
Oskar Bleek Rummelsburg i. Pommern ernannt worden. .
Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universität in Königsberg Dr. Paul Bartels und dem Vor⸗ steher des Neurg⸗Biologischen Laboratoriums der Friedrich Wilhelms-Universität in Berlin Dr. Oskar Vogt ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Dem Gymnasialdirektor Otto Wöhlermann ist die Direktion des Fürstin Hedwig Gymnasiums in Neustettin,
dem Gymnasialdirektor Dr. Max Röhrich die Direktion des Gymnasiums in Kreuzburg O. Schl. und ; .
dem Gymnasialdirektor Dr. Josephat Mikolajezak die Direktion des Gymnasiums in Patschkau übertragen worden.
stein Dr.
Ministe rium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.
Dem Tierarzt Liedtke in Cranenburg ist die Verwaltung
der Kreistierarztassistentenstelle in Essen (Ruhr) übertragen
Finanzministerium.
Zwischen dem Königlich preußischen Finanzminister em Fürstlich lippischen Staatsministe rium ist die folgende Vereinbarung getroffen worden:
Artikel 1.
Die Vorschrlft des 5 71 Ziffer 1 bis 3 des preußischen Ein— H etzes soll auch auf solche in Preußen zur Einkommen steuer zu veranlagende Steuerpflichtige Anwendung finden, die Ge⸗— ellschafter einer in Lippe zur Einkommensteuer veranlagten Gesell⸗ chaft mit beschränkter Haftung sind, in gleicher Weise soll die Vor⸗ schen Einkommensteuergesetzes auf nnanteile aus der Beteiligung an einer in Preußen zur Einkommensteuer veranlagten Gesellschaft mit beschränkter Haftung sinngemäß angewendet werden. l e ite e. beiden diese Vereinb
Die Steuerveranlagungsbehörden der be en diese Vereinbarung treffenden Staaten werden sich die zur Ausführung des Artikels J notwendige Auskunft erteilen.
rift des 5 70 Ziffer J des lippi ie in Lippe zu besteuernden Gewi
A Voerstehende Vereinbarung tritt für die beiden Vertragsstaaten mit Wirkung vom 1. April 1913 in Kraft.
ng ist für den Beginn eines und hat spätestens am 1. Oktober 8 vorausgehenden Kalenderjahrs zu
Artikel
Die Kündigung dieser Vereinbaru eden neuen Steuerjahis zuläs des dem Beginne des Steuerj
Berlin, den 21. Februar 1913. Der Finanzminister.
J me. . '.
een, ie Eröf vertriebsstellen der K
21 6
h Am 1 41 der Kartographis gegebenen Ge
1: 50 000, 1: 100 stehend aufgeführten
lesien. . ; n. ztriebsstelle Danzig:
Ost⸗ und Westpreußen. ö Stettin:
und Lübeck.
der Th n Staaten. Kartenver
Hessen.
Reichslande Elsaß⸗Lothringen.
werden.
ät karten werden von lg
stellen ko sten frai dier betrages zugeschickt. *
9
Preisen und Bedingungen zulässig.
ermäßigten Preisen ist zulässig für: standes,
durch Vermittlung der Behörden, C. alle öffentlichen höheren Lehranstalten
Vermittlung der Kreisschulinspektoren, Landräte,
6) Die Abgabe von Karten
im Umschlag.
zuständige Kartenvertriebsstelle einzusenden.
Berlin, den 17. März 1913.
von Bertrab.
ö. und den Landesbezirk der Provinzen Posen und
. . shöférweg La, für den Truppenbezirk des J., ö 3 e ef pl und den Landesbezirk der Provinzen
straße 1, für den Truppenbeztrk des II. und IX. AUrmee-⸗ korpßz und den Landesbezirk der Provinzen Pommern, Schleswig⸗Holstein, der Großherzogtümer Mecklenburg⸗ Schwerin und Strelitz und der Freien Städte Hamburg
Magdeburg,
us chreibung
Kartenvertriebsstelle Magdeburg: gungen knüpfen,
ürstenwallstraße 11, für den Truppenbezirk des JV. und 3 . und den Landesbezirk der Provinz Sachsen,
4. des Reglerungsbezirks Cassel, des Herzogtums Anhalt und Wir kung . Angebot.
I) Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Angebots bet
riebsstelle Hannover: Hannover, Georg⸗ i n n, n, n,,
straße 201, für den Truppenbezirk des VII. und X. Armee⸗ korp3ß und den Landesbezirk der Provinzen Hannover und Westfalen, des Großherzogtums Oldenburg, des Herzogtums Braunschweig, der Fürstentümer Lippe, Schaumburg-Lippe und Weldeck und der Freien Stadt Bremen. Kzrtecwertriebssteslle Koblenz: Koblenz, Hohen⸗ zoller o. je 153, sür den Truppenbezirk des Irf. und XVIII. Armeekorps und den Landesbeziik der Rheinprovinz, des Regierungebezirks Wiesbaden und des Großherzogtums
Straßburg,
der ausschreibenden Behörde bis an ihre Angebote gebunden.
Die Bewerber unterwerfen sich mit Abgabe des Angebot sie daraus entstehenden Rechte und Verbindlichkeiten der Huständigkeit der Gerichte des Ortes, an dem die ausschreibende
Behoͤrde ihren Sitz hat.
§ 5. Erteilung des Zuschlags. . ; 1) Der Zuschlag wird von dem mit der Ausschreibung beauf— . . ac von der ausschreibenden Behörde oder don einer dieser übergeordneten Behörde entweder in der von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehenden Ver
iftliche Mitteilung erteil , ist der Zuschlag mit bindender Kraft erfolgt,
enachrichtigung hiervon innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen⸗ oder Postamt zur Beförderung an die in dem Angebot bezeichnete Adresse übergeben worden ist.
3) Diejenigen Bewerber, die den Zuschlag nicht erhalten, werden roben werden im Falle der Ablehnung des Angebots nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotschreiben auß— drücklich verlangt oder ein dahin gehender Antrag innerhalb vier Wochen nach Eröffnung der Angebote gestellt wird, porauggesetzt, daß die Proben bei den Prüfungen nicht verbraucht sind. Die Rücksendung erfolgt alsdann auf Kosten des betreffenden Bewerbers. i gabe findet im Falle der Annahme des Angebots in der Regel nicht statt; wertvolle Proben können jedoch auf die zu liefernde Menge an— gerechnet oder, soweit angängig, nach beendeter Lieferung dem Unter— nehmer auf seine Kosten wieder zugestellt werden.
4) Eingereichte Entwürfe werden geheim gehalten und auf Ver⸗
des Zuschlagschreibens hat der unternehmer
che.
wegen aller für
Kartenvertriebsstelle Straßburg: Stephantplatz 151, für den Truppenbezirk des XIV., XV. XVI. und XXI. Armeekorps und den Landesbezirk der
handlungsniederschrift oder durch
2) Alle Bestellungen auf Generalstabs karten sind von dem genannten Termin an stets an diejenige Karten⸗ ver trie bsst el le zu richten, in deren Vezirk der Besteller sich befindet. Auch können sie an eine der Mittelspersonen, die an allen größeren und vielen kleineren Orten bestellt und durch besondere Aushängeschilder kenntlich gemacht sind, abgegeben
benachrichtigt.
3) Uebersichts blätter und Verzeichnisse, aus denen ein m, die veröffentlichten arten zu ersehen sind, sowie Bestell⸗ M Vertriebsstellen bezw. den Vermittlungs⸗
folgt oder gegen Einsendung des Porto⸗
h) Der Bezug der in dem Verzeichnisse A auf—
göührten Karten ists für jedermann zu den festgesezten langen zurückgggeben.
Den Empfang . ⸗ ; ö umgehend schriftlich zu bestätigen. 5) Der Bezug der in dem Verzeichnis B aufgeführten
; 5§5 6. Karten zu den für den Dienstgebraguch und zu Lehrzwecken Beurkundung des Vertrags.
1) Der Bewerber, der den Zuschlag erhält, ist verpflichtet, auf an über den durch die Erteilung des Zuschlags zustande ge— kommenen Vertrag eine schriftliche Urkunde zu vollziehen.
2) Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht be⸗ kannt ist, beibt vorbehalten, ihre Beglaubigung zu verlangen. der Ausschreibung
a. alle aktiven Offiziere bezw. die Offiziere des Beurlaubten⸗ b. alle Militär-, Marine⸗ und Zivilbehörden, Beamte jedoch nur
zum Gebrauch der
Lehrer und Schulen; für die übrigen Schulen jedoch nur durch Bürgermeister oder
. . q eichnungen, Bedingungen usw., welche bere urch da . fin, hat . Bewerber bel Abschluß des Vertrags nterzeichnen. d. Jugend Wan der ⸗Vereine und derglelchen, denen die Berech⸗ ö tigung durch die Lindesaufnahme zugebilligt worden ist. ermäßigten Preisen erfolgt nur an die Bezugsberechtigten zum eigenen Gebrauch. Die Unterzeichner der Bestellungen übernehmen durch ihre Unterschrift die Verantwortung für die Verwendung der Karten allein zu den genannten Zwecken. gabe von Blättern an Unberechtigte oder zu anderen als den festgesetzten Preisen ist unzulässig und wird verfolgt. 7) Die Lieferung der Karten erfolgt in der Regel nur gegen Barzahlung oder Postnachnahme und bei einzelnen Blättern, wenn nicht ausdrücklich anders gewünscht, gefaltet
87 Sicherheits leistung. ge nach der Erteilung des Zuschlags hat der chriebene Sicherheit zu hestellen, widrigenfalls die Behörde befugt ist, von dem Vertrage zurückzutreten und Schaden ersatz zu beanspruchen.
8 8. Kosten der Ausschreibung. Zu den durch die Ausschreibung selbst entstehenden Kosten hat der Unternehmer nicht beizutragen.
Die vorstehenden Bedingungen vom 23. Dezember 1905 werden erneut bekannt gemacht. Berlin, den 29. März 1913. Königliche ,, nnn en
Innerhalb 14 Ta Unternehmer die vorge
Die Weiter⸗
Laut mitgesandtem Forderungsnachweis einzuzahlende Beträge sind von 16 Bestellern, auch den am Orte befind⸗ lichen Behörden, sobald als möglich — spätestens aber inner—
halb 4 Wochen — 3 porto⸗ und bestellgeldfrei an die e
Angekommen:
der Staatsminister und Minister für
Handel und Gewerbe Dr. Sydow, vom Urlaub; / Seine Exzellenz der Staatsminister und Minister für
Landwirtschaft, Domänen
chorlemer, vom Urlaub aus Italien.
8) Anträge auf Herstellung von Karten für be— sondere Zwecke, zu denen die von der Landesaufnahme be— arbeiteten Karten Verwendung finden sollen, sind durch Ver⸗ mittlung der Kartenvertriebsstellen oder unmittelbar an die Kartographische Abteilung der Landesaufnahme zu richten.
Seine Exzellenz
und Forsten Dr. Freiherr von
Königlich Preußische Landesaufnahme.
Bedingungen
der Bewerber.
tüchtige und pünktliche Ausfü
vera
gegeben.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich. Berlin, 31. März 1913.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern vormittag im Schlosse in Homburg v. d. Vortrag des Vertreters des Auswärtigen Amtes von Treutler und heute den des Chefs des Zivilkabinetts, Wirklichen Geheimen Rates von Valentini.
für die Bewerbung um Arbeiten und Lieferungen in der
Staatsbauverwaltung. Preußen.
81. . Persönliche Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit
Bei . i n von Arbeiten oder , 94. inf Aussicht, als Unternehmer angenommen zu werden, er n ür ö . die erforderliche Sicherheit bietet.
§ 2. Einsicht und Bezug der Verdingung sunterlagen.
Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen usw. sind an den in der Ausschreibung bezeichneten Stellen einzufehen. fältigungen werden auf Ersuchen gegen Erstattung der Selbstkosten
kin soweit sie vorrätig sind oder durch die verfügbaren Hilfs⸗ kräfte neu angefertigt werden können. Der Name bes Bewerbers, an den die Verdingungsunterlagen verabfolgt sind, wird nicht bekannt
öniglich bayerische Gesandte Graf von Lerchen⸗ ,,
fel d⸗Köferin — esandtschaft wieder übernommen.
Leitung der G
Am 1. April wird bei dem Postamt Berlin⸗Grune⸗ wald und am 7. April bei dem Pots t Berlin. Wilm es⸗ dorf 2 der Rohrpostbetrie eröffnet werden. Die An⸗ nahme von Rohr fle l un n findet bei diesen Aemtern täglich im Sommerhalbjahr von? 7 Uhr, im Winterhalbjahr von 8 Uhr Morgens bis 10 Uhr Abends statt.
Im Monat Februar 1913 haben 3561 Schiffe (gegen 1837 Schiffe im Februar 1912) mit einem Nettoraumgehalte von 595 242 Registertons (1912: 315725 Registertons) den . Wilhelm-Kanal benutzt und, nach Abzug des auf die Kanalabgabe in Anrechnung zu bringenden Elblotsgeldes, an Gebühren 277 428 (1912: 146373 6) entrichtet. Die starken Unterschiede gegenüber dem Vorjahre beruhen im k. auf den ungünstigen Eisverhältnissen im vorigen
inter.
Laut Meldung des W. T. B.“ sind S. M. S. „Con— dor“ am 2. d. M. in Guam . S. , „Breslau“ mit dem . der Mittelmeerdivision am 28. d. M. in Piräus und S. M. Flußkbt. „Vaterland“ an dem gleichen Tage in Hankau eingetroffen.
In der Ersten, Zweiten, Dritten und Vierten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ sind die Entwürfe der Deckungs vorlagen zur Wehrvorlage mitgeteilt.
Reusz j. L.
Das Fürstliche Hofmarschallamt hat anläßlich des Todes Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten Heinrich XIV. eine Hoftrauer von einem halben Jahre sowie eine Landes⸗ trauer bis zum 26. April angeordnet.
Ein vorgestern erschienenes Patent gibt, wie „W. T. B.“ meldet, die Uebernahme der Regierung des Fürstentums Reuß j. L. durch Seine Durchlaucht den bisherigen Erbprinzen Heinrich XXysf, bekannt sowie gleichzeitig die Uebernahme der Regentschaft von Reuß älterer Linie.
Großbritannien und Irland.
Das „Neutersche Bureau“ erfährt über die Besprechungen der Botschafter hinsichtlich der Südgrenze Albaniens, daß die von Griechenland vorgeschlagene Grenze am Adriatischen Meer bei der Bai von Chimara beginnt, von dort nach Tepeleni und zur Stelle des Zusammenflusses von Drynos und Wiosa läuft, dem Laufe des letzteren Flusses bis Klisura folgt und von dort den Kamm des Dangligebirges entlang und durch die Täler des Devol und Schkumbi bis zum Ochridasee geht, wo sie mit der Südspitze der von den Mächten bestimmten Nordostgrenze Albaniens zusammentrifft. Die Bot⸗ . haben noch keinen Beschluß darüber gefaßt, wie sie zu er Frage Stellung nehmen werden. Nach den Vorschlägen, die einige der Mächte entworfen haben, sollen jedoch etwa zwei Drittel des von Griechenland beanspruchten Gebiets Albanien zugesprochen werden mit 252 000 Griechen und 141066 nicht⸗ albanesischen Mohammedanern. Ueberdies wird . vor⸗ geschlagen, daß das . gegenüber von Korfu zu Albanien
geschlagen werden so Frankreich.
Der Senat hat vorgestern den von der Kammer bereits früher genehmigten französisch-⸗spanischen Marokko⸗ vertrag angenommen und sich bis zum 6. Mai vertagt.
Wie W T. B.“ meldet, erklärte der Minister des Aeußern Pichon im Laufe der Debatte, daß zwischen den Vorteilen, die sich die beiden Vertragschließenden gegenseitig zugeständen, Gleich)ewicht bestehe. Frankreich und Spanien seien solidarisch in der Ausführung des Werkes der Zihilisation in Marokko. Zum Schluß begrüßte der Minister den glücklichen Abschluß der Verhandlungen, der den beiden Ländern einen neuen Grund geben werde, sich zu verständigen und zum Besten beider zusammenzuarbeiten.
— Die Deputiertenkammer hat in ihrer vorgestrigen Sitzung, obiger Quelle zufolge, mit 335 gegen 219 Stimmen ein Amendement abgelehnt, das die Amnestie auch auf Deserteure ausdehnen wollte. Das Amendement war vom Kriegsminister bekämpft worden. Dagegen. wurde ein gleich⸗ falls von der Regierung bekämpfter Paragraph angenommen, nach welchem denen, die sich nicht gestellt haben, Amnestie gewährt wird. Der Kriegsminister Etienn« erklärte, daß seit 1908 die Zahl der Deserteure nicht weniger als A00 bis 2500, und die Zahl derjenigen, die sich nicht ge⸗ stellt hätten, 000 bis 18 060 betrage. Eine Amnestierung der Deserteure würde geradezu eine Prämie auf die Fahnen⸗ flucht bedeuten. Die Regierung habe im Interesse der Manns— zucht alle unerläßlichen Maßnahmen getroffen, um der Zunahme
der Desertionen Einhalt zu tun. Hierauf nahm die Kammer
das ganze Amnestiegesetz mit 481 gegen 36 Stimmen an und dertagte sich bis zum 6. Mai. Die Regierung hat zugesagt, bei den Eisenbahngesellschaften wegen Wiedereinstellung der ent—⸗ sassenen Eisenbahner vorstellig zu werden und in entgegen⸗ lommender Weise die Angelegenheit der wegen Beteiligung an dem Syndikat bestraften Lehrer nach zuprüfen. .
— Der Präsident der Republik Poincaré, der Minister⸗ präsident Barthou und der Arbeitsminister Chéron sind zestern in Montpellier eingetroffen und wohnten der Schluß⸗ tung des G9ngres de ja mutnalit frangaiseé bei. Vie „W. T. B.“ meldet, hielt der Fürst von Monaco eine Rede, in der er u. a. ausführte:
Ruhm, Ansehen und Gedelhen hingen mehr von einer Milderung
ber Sitten, als von der Anwendung von Gewalt ab. Der Fürft
üühmte dann den Gedanken des Schtedagerichts und der gegenseitigen ilfe, deren Macht immer mehr dle Lösung sozialer Probleme er— kichtern werde. Alle Mutualisten verurleilten die Anwendung von Gewalt bei Re elung internationaler Angelegenheiten. Die inter- nationale n Hilfe werde bei den Menschen aller Länder die Wahrheit zur Geltung bringen, daß kriegerisches Gebaren mnußzn, volitische Feindfeligkelten im Innern und der Triumph der walt nirgends die Fragen 1östen, von denen der menschliche portschritt abhänge. Denn der Krieg und seine Vergeltung brächten kine Lösung. Dle Stunde . gekommen, schloß der Fürst, ohne urcht einen so schwierigen egenstand ins Auge zu fassen, da alle nenschliche Tätigkeit unter der erstörenden Wirkun krlegerischer drohungen leide und da die durch die gesundesten Kräfte der Nation nihsam erworbenen Hilfsmittel in einen Abgrund geffürst werden pillen. Vielleicht werde nes 3 das Prinzip der gegenfeitigen
fe sich gegenüber den Gefahren beg internationalen Lebens mãͤchtig ur Geltung bringen.
Rußland. Die erste Sitzung der Kon rumänischen Dif aumt worden.
ferenz zur Beilegung der bul garisch⸗ erenzen ist auf heute nach⸗
mittag anber
Die Kon Ministerrat hab 6 Botschaf
von Saros
stantinopeler Blätter melden, der ch einer nichtamtlichen Mit gelegentlich seines Bes ie Grenzlinie Golf
Kriegsbericht W. T. B.“:
chataldschalinie der Feind eine vor⸗ che angegriffen, und gewichen; in⸗ n Flügel mit Gegenangriffes wurde der gen den Hügel iderstande der t. Bei Bu air hat sich nichts Meldens—
chen Meldun von Büjük Tschek „„der mit der Niederlage ließ ungefähr 1000 Tyte 6. erbeuteten eine Menge von Ge
vorgestrige teilung des uches beim beschlossen, — Midia abzulehnen. Der amtliche 29. d. M. besagt laut Me 4 . sen eini anonenschüsse gewechselt. geschobene Stellung westli ein türkisches Bataillon, folge eines bei Tagesanb Unterstützung der Flotte eind aber zurückgeworfen. Muradtepe in der Tschatal türkischen Truppen gescheiter wertes ereignet. Weiteren offiziellen türkis gestern im Westen Kampf stattgefunden
türkischen Tri Kriegsmateria Nach den ersten vom bul eingegangenen Nachrichten bet lu ste bei der Erstürmung von elftausend Tote und ert Tote und Verwundete. beträgt ungefähr sechzigtausend Mann darunter dreizehn Generale. nen verschiedenen Kalibers Fahnen und 1 Fesselballon, ei und Infanterie⸗
türkische ldung des „ gen Punkten der Ts In der Nacht hatte ch von Büjük Tschekmeds das sich dort befa ruch von dem linken türkische unternommenen Ein feindlich ist an dem
nd, war zurü
gert zufolge hat vor⸗ che ein großer des Feindes zurück, die wehren und
garischen Hauptquartier in Sofia ragen die bulgarischen Ver— Adrianopel vom 24. bi Verwundete; die Ser Die Zahl der Gefangenen und achthundertdreiund⸗
Die Kriegsbeute 58 Maschinen⸗ ne große Menge und Artilleriemunition und eine wie sie im Festungsdienst gebraucht
526. März zwölfhund ben hatten
dreißig Offiziere, beträgt 650 Kano gewehre, 10 von Waffen Anzahl von Fahrzeugen,
sche Oberkommando hat dem Kommandeur chen Armee, General Stepanowitsch, port der serbischen Trup „beginnen werde, da ihre Anwef Aufgabe bei Adrianopel nicht
Serbien.
Nach einer vom „W. T. B.“ Meldung enthält die der serbis ote der Großmä— Großmächte vollkommen über östliche Grenze : nach die Fortsetzung des Krie albanesische Frage haben werde serhische Regierung, die Belager heben und die Feindseligkeiten a Albanien gehören, abzubrechen, sobald als möglich zu räumen. erklärte, er nehme die Mitteil Antwort erteilen, sobald er sich vernehmen gesetzt habe.
— Die Skupschtina ist
Das bulgari der zweiten serbis daß der Rücktr Serbien nunmeh Beendigung der wendig sei.
mitgeteilt, pen nach enheit nach mehr not⸗
verbreiteten chen Regierung vorgestern ü chte die Mitteilung, daß sich die die nördliche und die nord geeinigt hätten, und daß dem— ges keinen Einfluß auf die Die Großmächte bitten die ung Skutaris aufzu— uf den Gebieten, die zu sowie die erwähnten Gebiete Der Ministerpräsident Paschiisch ung zur Kenntnis und werde mit den Verbündeten ins Ein—
Albaniens
für den 3. April einberufen
Bulgarien. meldet, ist Schükri Pascha mit sieben fizieren seines General⸗ gleitung ihrer Ordonnanzen und der arischen Offiziere, vorgestern in Sofia
Wie „W. T. B.“ anderen türkischen Gen stabes, sämtlich ihnen attachierten bulg eingetroffen.
eralen und den Of
Montenegro. mitgeteilt wird, haben die Vertreter der ern nachmittag einen gemeinf grinischen Regierung mitzuteilen, Desterreich⸗ Ungarns den iftragt habe,
Wie amtlich Großmächte gest unternommen, um daß die Pforte auf Intervei Kommandanten bevölkerung der
amen Schritt der montene
von Skutari bear Stadt die Erlaubnis der Großmächte gro weilenden Militärattachs diese Mitteilung zu übermit Aeußern erwiderte, er Ministerrate unterbreiten — Der montenegrinis suchung der Vorgänge in W. T. B.“ meldet, Gavro Vukovic.
der Zivil⸗ zum Abzuge zu geben. verlangten, Ss gestattet werde, Essad Der Minister des werde das Verlangen der Mächte dem und dann eine Antwort erteilen.
che Delegierte, der sich zur Unter⸗ Djakong dorthin begibt, ist, wie der ehemalige Minister des Aeußern
golei ist nach Meldungen des
In der inneren Mon zugunsten des Anschlusses an
„W. T. . die
Bewegung die nördliche
Mongolei che Regierung hat sich hierdurch u und Ugankumin zu verstär ekte des Generalgouverneurs, den nach Szetsche zu bauen,
veranlaßt gesehen, die on von Paoni che Regierung eine schmalspurige Bahn von Mu zugestimmt.
Wie „W. T.
26. März das La Munition und meh wurden gezwungen,
und sich in ihr Geb
at dem Pr
B. meldet, hat die Kolonne Mangin am ger der Zaian überrascht, r als dreihundert den Ued el Guruef wieder zu ü iet zurückzuziehen.
Waffen, Pferde, Die Zaian
Zelte erbeutet. berschreiten
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
gehilfen Groß Berlins hlelten am ammlung ab, zu der mehr als 5066 tere Maßnahmen in der heutigen Montag
Die organisierten Maler ag eine Vers nen waren,
strigen Sonnt ersonen erschie ohnbewegung zu beschließen. emeinen Ausstand zu verkünden
Unterschrift fand, wie die Voss. Ztg.“ über einen friedfertiger ergab keine Mehrheit und zu dem and — so wird erklärt — s stimmung des Hauptvorstandg und eine on notwendig. auseinander.
um über we Ein Antrag, am
Anerkennung vorzulegen
Arhelt niederzulegen meldet, stürmische Zustimmung. Antrag der Ortsverwaltu den allgemeinen Aus Satzungen die mehrhest der Versammlung schließlich
ei nach den Zweidrittel⸗ Ohne Ergebnis ging die
Die Gehilfen der andelsgärtnereien Groß Berlins sind hiesigen klgenn zufolge in ein Lohnbewegung ö
In Petersburg sind W. X. B. zufolge fünftausend Werftarbeiter, die auf der Werft von Nikolajem in den Aug— stand getreten sind, auf unbeftimmte Zeit aus gesperrt worden.
Weitere Statistische Nachrichten · s. i. d. Vierten Beilage.)
Wohlfahrtõpflege.
Die Wohlfahrtseinrichtungen der preußisch⸗hessischen Staatzeisenbah nen im . iti
Die in Nr. 64 des „Reichs. und Staatzanzeigers' vom 14. Mär d. J. (Erste Beilage) erwähnte, im Auftrage des preußischen . ministers verfaßte Schrift Zur finanziellen Beurteilung der preuß i sch he ssischen m ,,, (Etats jahr 1911 enthält auch eine Darstellung der Wohlfahrtseinrichtun gen der Staatseifen bahnen zugunsten der Beamten und Arbeiter, der die folgenden Angaben entnommen seien.
Die Wohlfahrtzeinrichtungen der preußisch⸗hessischen Eisenbahn⸗ betriebs gemeinschaft sind zum Tell auf Grund gesetzlicher Ver⸗ pflichtungen, zum Teil darüber hinaus freiwillig geschaffen worden. Zu den auf gesetz licher Verpflich tung beruhenden Wohlfahrtz⸗ einrichtungen gehören die Beamtenpenstongkassen, die Krankenversiche⸗ rung, die Unfallversicherung und die Invalldenversicherung.
u den Beamtenpenftonskaffen hatten die . auf Grund der Satzungen im Jahre 1911 713 605 M. zu zahlen. Die Leistungen der Kassen stelsten sich auf 13 763 513 S6. Die durch Beiträge der Mitglieder nicht gedeckten Leistungen wurden auf den Eisenbahnbetriebsfonds übernommen
Für jeden der 71 Eisenbahndirektionsbezirke besteht eine auf Grund des Kran kenverfich erung gesetzes errichtete Betriebs kranken kaf se, die sämtliche außerhalb des Staats beamtenverhãlt⸗ nisses beschäftigten Eisenbahnbedienfleten mit Ausnahme des in be- sonderen Kranken kaffen versicherten Neubaupersonals umfaßt. Die Gesamtau fwendungen dieser Krankenkassen betrugen im Jahre 1911 13 224 604 „. Von den im Jahre 19511 zu den Betriebs kranken⸗ kassen entrichteten Beiträgen leistete die Eisen bahnverwaltung 1 16 gz? z.
Die Jahresausgabe auf Grund des Unfallversicherungs⸗ gesetzes ist im Jahre 1911 auf 7 670053 M gestiegen.
Die bel der preußisch⸗hessischen Gisenbahngemeinschaft be— schäftigten, nach dem Invalidenversicheru ngs gesetze versiche⸗ , , Bediensteten genügen der Versicherungspflicht durch die Mitgliedschaft bei der Abteilung A der Pen sionskasse für die Arbeiter der preußisch⸗hessischen Eisenbahngemein⸗ schaft. Am Ende des Rechnungsjahres 1911 gehörten der Ab- teilung A 340 786 Mitglieder an. An laufenden Beiträgen hat die Eisenbahn verwaltung im Kalenderjahre 1911 2413 827 gezahlt. Die Abteilung A besttzt 3 Invalidenheime in Jenkau bei Danzig, Birkenwerder (Mark) und Herzberg (Harz) und 2 3 stätten in Stadtwald bei Melsungen und Moltkefels bei Schreiberhau.
Neben den gesetzlichen Verpflichtungen hat aber die Verwaltung der preußisch⸗hesfischen Eisenbahngemesnschaft noch eine Reihe frei? williger Teist ungen ihren Angestellten gegenüber übernommen. Zunächst sorgte die Abtei lung B der Arbetterpenstonskaffe sür eine Zu)satz versich erung, die den Versicherten eine über die gesetzlichen Leistungen hinausgehende Fürsorge im Falle der Erwerbs⸗ unfähigkeit sichert. Der Zuschuß der Verwaltung zu den laufen⸗ den Beitrãgen stellte sich im Kalenderjahre 1911 auf 6 628 600 4. Zu diesen statutmãßigen Beiträgen kommen noch freiwillige Leistungen der Verwaltung in Höhe von 2 309 989 S6. Den im Betriebs dienst angestellten mittleren und unteren Beamten sowie deren Angehörigen gewährt die Verwaltung durch angestellte Bahnãrzte freie Arzthilfe. Im Berichtsjahre waren 2663 Bahnärzte bestellt, deren Bezüge sich auf rund 2 375 090 beliefen.
Besonders läßt sich die Verwaltung angelegen sein, die Wohnungsverhältniffe zu bessern. Am Schluffe des Jahres 1911 waren im ganzen 55089 Beamten und Arbeltern staatseigeng Wohnungen als Dienst⸗ oder Mietwohnungen überwiesen. An Orten, an denen eine befonders grohe Zahl von Bediensteten stationiert ist; hat die Verwaltung Ärbeider⸗ kolonien errichtet. Die Verwaltung fördert sowohl aus eigenen Mitteln wie aus denen der Pensionskasse den Bau von eigenen Wohnungen. Insgesamt sind von der Arbeiterpensionskasse an Baugenossenschaften seit dem Jahre 1892 bis zum Schlusse des letzten Geschäftsjahres Darlehen im Betrage von rund 24 2990 000 S6 bewilligt. Zum Bau eigener Wohnungen sind ferner Angestellten bis zum Ende des Jahres 1911 rund 1 434 600 Staa tsdarleh en zu 33 bo iger Verzinsung und 27 ooiger Tilgung zugesagt.
Zur Bekämpfung der Tuberkulose wurden im Laufe des Jahres 1911 rund 164 600 ausgegeben.
Der allgemeine Verband der Eisenbahnvereine der preußisch⸗ hessischen Staatsbahnen und der Reichsbahnen hat die Aufgabe, die Zusammengehörigkeit der Eisenbahnvereine zu pflegen und' die gemeinsamen Zwecke der Vereine zu fördern, insbesondere auch durch Schaffung gemeinsamer Einrichtungen, deren Bedeutung über die Kräfte der einzelnen Vereine hinausgeht. Zu diesen Aufgaben gehört in erster Linie die Errichtung von Hilfskassen zur Ergänzung der Pensionsbejüge, der Alters⸗ und Invalidenrenten, der Krankengelder, der Witwen und Waisenbezüge sowie die Gewãhrung von Beihilfen in Sterbefaäͤllen.
Literatur.
— Eigen häu ser. Kleine Wohnhäuser von Architekten R. Gebhardt und C. Eberhard. (Preis 3 , gebunden 450 60.) Westdeutsche Verlagsgesellschaft m. b. S., Wiesbaden. Das in sehr diegen e Ausstattung vorliegende Buch enthält in 200 Ansichten und Grundrissen 79 bürgerliche Musterbeispiele für Landhänser unter An‘ gabe der Baukosten. Die Häuser enthalten meistens vier bis acht Zimmer in geschickter Grundrißdisposition, mit Wohndiele und gemütlichen Si plätzen; im Aeußern schließen sie sich in angemessener eise einfachen ländlichen Sausformen an. Die Entwürfe sind in recht geschickter, flotter Art dar⸗ estellt. Das im gleichen Verlage erschienene Buch Kleinwohnungs⸗ 6 Er. ven Baurat Max Beetz behandelt den Bau von kleincten Einzelhäusern mehr als praktische Wohnun afürsorge. Der Mietwert der einzelnen Wohnungen von drei bis bier Räumen soll Loo bis 300 4 nicht überschrelten. Es sind billige Wohnhäuser in ansprechender Aus⸗ stattung für Arbeiter, Klein bandwerker und kleine Beamte, wie sie von Privaten, Bauvereinen und Genossenschaften gebaut werden können. Zur Förderung des gemeinnützigen Bauwesens dient die vom Landez⸗ wohninspektor Gretzschel verfaßte Anweisung zur Gründung gemein nütziger Bauverelne. Das Buch enthält auf 96 Seiten mehr als 100 Ansichten und kostet l,ʒ0 S, gebunden 240 . — Weiter ist in dem genannten Verlage er⸗ schienen: Das englische gandhangz. Eine Sammlung englischer Hauspläne aus dem Privatbesitz des Deutschen Kaisers. Preis 4 4) Das Buch ist im Auftrage Selner Majestãt des Kaisers und Königs zur Anregung für den deutschen Eigenhaus bau herausgegeben. Professor Artur Wienko op erläutert die Be⸗ dingungen des englischen Hausbaueg an den besonderen Beĩ⸗ spielen und zeigt, wie in ihrer Umarbeitung und Wester. entwicklung Anlagen entstehen können, die unserer Auffassung ent- en und sich unserm Heimatbilde gut einfügen. ei n erwähnt, daß die von der Gesellschaft für Heimkultur herausgegebene ehen f deren dritter Jahrgang ö. bat, ebenfallg bei der
, . Verlagsgesellschaft in Wiesbaden erscheint.
Ven dem deutschen Wört erbuch der Gebrüder Grimm ist die 1. Lieferung der 2. Abteisung des zwölften Bandes erschienen (Verlag von S. Hirzel in Leipzig); sie ist bon R. Meißner itet und enthält die Wörter Vesche bis viel.