1913 / 77 p. 31 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Apr 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Bijsouteriewaren, Schmucksachen, Photographierahmen,

BHroschen, Uhrketten, Ringe, Armbänder, Medaillons,

istallbil der, Photographien, Celluloidwaren

zer, Porzellanbii der, eingebrannte echte

Einfassungen aus allen Metallen, Taschen Wand ⸗Uhren, Beschr.

172545. S. 13221.

Piast

Sei lers Maschinenfabrik, Liegnitz. 1713 1913.

Geschäftsbetrieb: Maschinenfabrik. Waren: Wasch= maschinen, Wringmaschinen, Wäscherollen, Wäschemangeln, Wäschekalander, Bügel vorrichtungen, Haushaltungsmaschi⸗ nen, Haushaltungsgeräte, Maschinen für Küchenzwecke, Küchengeräte, Waschgeräte, Badegeräte, landwirtschaftliche Maschinen, landwirtschaftliche Geräte, Krautschne ide⸗ maschinen, Trockenvorrichtungen, Wäschereieinrichtungen, Maschinenmodelle.

172546. M. 20384.

Pasteur

131 1913. Fa. Fritz Merkel, Neustadt a / d. Hardt (Rheinpfalz. 1713 1913.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Kelllereimaschinen und Filtriermatetialien. Kellereimaschinen; Filtriermaterialien und zwar: Kohle, Erde, Sand, Papier, Baumwolle, Leinen, Cellulose, Asbest, Infusorienerde und Mischungen aus diesen Stoffen,

Gewebe, Filz. 26a. 3. 3204.

Iinpel, Mceulul.

a9 1912. Adolph Zippel, Dresden, Strehlener⸗ straße 8. 17/3 1913.

Geschäftsbetrieb: Herstellung von vegetarischer Wurst und Nährsalzkaffee, sowie im allgemeinen Herstellung und Vertrieb jeglicher Nahrungs⸗ und Genuß Mittel. Waren: Fleisch⸗ und Fisch Waren, Fleischextrakte, Konserven, Kaff ee⸗ surrogate, speziell vegetarische Wurst und Nährsalzkaffee.

172547.

34.

1510 1912. Otto Radge, Ber⸗ lin⸗Wilmersdorf, Kaiserallee 19. 1713 1913.

Geschäftsbetrieb: Fabrik phar⸗ mazeutischer und kosmetischer Prä⸗ parate. Waren: Hautkreme, Seifen, Puder, kosmetische und pharma— zeutische Präparate.

1725418.

Alleinige Febrihanten e Weite Hennt Gesellschaft Berlin Wris 5 . .

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172549.

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32 1913. Reinhold G. Reiners, Charlottenburg, Droysenstr. 17. 1713 1913.

3 R. 16245.

Geschäftsbetrieb: Tabak-, Zigarren⸗ und Zigaretten;

fabriken. Waren: Zigarren, Zigaretten, Zigarillos, Rauch-, Kau⸗, Schnupftabak, Rohtabak, Zigarettenhülsen, Zigarettenpapier, Zigarettenspitzen, Zigarrenspitzen, Tabak⸗ pfeifen, Zigarren und Zigarettenetuis. Beschr.

42. 172550. D. 11408. 2718 1912.

Deutsche Waffen⸗ und Fahrrad⸗ Fabriken H. Burgsmüller & Söhne, Kreiensen. 1713 1913.

Geschäftsbetrieb: Versandgeschäft und Waffen und Fahrrad⸗Fabriken. Waren:

Kl

1. Forstwirtschafts / Gärtnerei ⸗Erzeugnisse, Ausbeute von Fischfang und Jagd.

2. Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präparate, Pflaster. Verbandstoffe.

Kopfbedeckungen, Friseurarbeiten, Blumen.

Schuhwaren.

Strumpfwaren, Trikotagen.

Bekleidungsstücke, Leibe, Tisch⸗ und Bett-Wäsche, Korsetts, Krawatten, Hosenträger, Handschuhe. Beleuchtungs⸗, Heizungs, Koch- Kühl, Trocken und Ventilations⸗Apparate und Geräte, Wasserleitungs /, Bade und Klosett⸗Anlagen.

Borsten, Bürstenwaren, Pinsel, Kämme, Schwämme, Toilettegeräte, Putzmaterial, Stahlspäne. Chemische Produkte für industrielle, wissenschaft⸗ siche und photographische Zwecke, Feuerlöschmittel, Härte⸗ und Löt⸗Mittel, Abdruckmasse für zahnärzt⸗ che Zwecke, Zahnfüllmittel, mineralische Noh⸗ produkte.

Aspbestfabrikate.

Rohe und teilweise bearbeitete unedle Metalle.

Nesserschmiedewaren, Werkzeuge, Sensen, Sicheln, Hieb⸗ und Stich⸗Waffen.

Nadeln, Fischangeln.

Emaillierte und verzinnte Waren.

Eisenbahn ⸗Oberbaumaterial, Klein Eisenwaren, Schlosser⸗ und Schmiede ⸗Arbeiten, Schlösser, Be—⸗ schläge, Drahtwaren, Blechwaren, Anker, Ketten, Stahlkugeln, Reit⸗ und Fahr ⸗Geschirrbeschläge, Rüstungen, Glocken, Schlittschuhe, Haken und Osen, Geldschränke und Kassetten, mechanisch bearbeitete Fassonmetallteile, gewalzte und gegossene Bauteile, NMaschinenguß. . Tande, Lust⸗ und Wasser⸗ Fahrzeuge, Automobile, Fahrräder, Automobil und Fahrrad Zubehör, Fahrzeugteile.

Blattmetalle.

Felle, Häute, Leder, Pelzwaren. .

Firnisse, Lacke, Beizen, Harze, Klebstoffe, Wichse,

dederputz und Lederkonservierungs · Mittel, Appretur ·

und Gerb⸗Mittel, Bohner masse.

Garne, Seilerwaren, Netze, Drahtseile. . Edelmetalle, Gold⸗, Silber, Nickel und Aluminium

Waren, Waren aus Neusilber, Britannia und ähn⸗ lichen Metallegierungen, echte und unechte Schmuck⸗ sachen, leonische Waren, Christbaumschmuck. Gummi, Gummiersatzstoffe und Waren daraus für technische Zwecke.

Schirme, Stöcke, Reisegeräte.

Putz, künstliche

Brennmaterialien.

Wachs, Leuchtstoffe, technische Schmiermittel, Benzin.

Kerzen, Nachtlichte, Dochte.

Waren aus Holz, Knochen, Kork, Horn, Schildpatt, Fischbein, Elfenbein, Perlmutter. Bernstein, Meer⸗ schaum, Celluloid und ähnlichen Stoffen, Drechsler⸗ Schnitz⸗ und Flecht⸗Waren, Bilderrahmen, Figuren für Konfektions/ und Friseur⸗ Zwecke.

Arztliche, gesundheitliche, Rettungs und Feuerlösch⸗ Apparate, Instrumente und Geräte, Bandagen, künstliche Gliedmaßen, Augen, Zähne.

Physitalische, chemische, optische, geodätische, nau⸗ tische, Wäge⸗ Signal-⸗, Kontroll- und photographische Apparate, ⸗Instrumente und Geräte, (mit Aus nahme von elektrischen Apparaten und deren Teilen), Meßinstrumente; Sprechmaschinen. Maschinen, Maschinenteile, Treibriemen, Schläuche, Automaten, Haus. und Küchen ⸗Geräte, Stall, Garten und landwirtschaftliche Geräte.

Möbel, Spiegel, Polsterwaren. Musikinstrumente, deren Teile und Saiten. Papier, Pappe, Karton. Papier und Papp ⸗Waren, Roh und halb⸗ Stoffe zur Papierfabrikation, Tapeten. Photographische und Druckerei⸗Erzeugnisse, Spiel karten, Schilder, Buchstaben, Druckstöcke, Kunst⸗ gegenstände. Porzellan, Ton, Glas, Glimmer und Waren daraus. Posamentierwaren, Bänder, Besatzartikel, Knöpfe, Spitzen, Stickereien. Sattler⸗ Riemer ⸗, Täschner und Leder⸗Waren. Schreib, Zeichen. Mal. und Modellier-Waren, Billard und Signier⸗Kreide, Bureau⸗ und Kontor— Geräte (ausgenommen Möbel), Lehrmittel. Schußwaffen. Parfümerien, kosmetische Mittel, ätherische Ole, Seifen, Wasch⸗ und Bleich⸗Mittel, Stärke und Stärkepräparate, Farbzusätze zur Wäsche, Flecken entfernungsmittel, Rostschutzmittel. Putz und Polier⸗ Mittel (ausgenommen für Leder), Schleif⸗ mittel. Spielwaren, Turn und Sport ⸗Geräte. Sprengstoffe, Zündwaren, Zündhölzer, Feuerwerks⸗ körper, Geschosse, Munition. Kunststeine, Rohrgewebe, transportable Häuser. Rohtabak, Tabakfabrikate, Zigaretten papier. Fahnen, Zelte, Segel. Uhren und Uhrteile. Web⸗ und Wirk⸗Stoffe, Filz. 172551.

Sle und Fette,

B. 27421.

1712 1912. Bauer & Krause, Leipzig. 1713 1913. Geschäftsbetrieb: Export, und Import Geschäft. Waren:

Kl.

2. Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präparate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier und Pflanzen Vertilgungsmittel, Desinfektionsmittel,

Konservierungsmittel für Lebensmittel.

Waren:

Kopfbedeckungen, Friseurarbeiten, Putz, lünstliche Blumen

Schuhwaren.

Strumpfwaren, Trikotagen.

Bekleidungsstücke, Leib⸗ Tisch⸗ und Bett ⸗Wäsche, Korsetts, Krawatten, Hosenträger, Handschuhe. Beleuchtungs-, Heizungs-, Koch⸗, Kühl-, Trocken und Ventilations · Apparate und Geräte, Wasser⸗ leitungs . Bade und Klosett · Anlagen. Borsten, Burstenwaren, Pinsel, Kämme, Schwämme. Toilettegeräte, Putzmaterial, Stahlspäne. Ehemische Produkte für industrielle, wissenschaftliche und photographische Zwecke, Feuerlöschmittel, Härte⸗ und Löt⸗Mittel, Abdruckmasse für zahnärztliche Zwecke, Zahnfüllmittel, mineralische Rohprodu te. Dichtungs und Packungs⸗Materialien, Wärmeschutz⸗ und Isolier Mittel, Asbestfabrikate.

¶Nesserschmiedewaren, Werkzeuge, Sensen, Sicheln, Hieb und Stich⸗Waffen.

Nadeln, Fischangeln.

BHufeisen, Hufnägel.

Emaillierte und verzinnte Waren.

Gisenbahn⸗Oberbaumaterial, Kleineisenwaren, Schlosser⸗ und Schmiede ⸗Arbeiten, Schlösser, Be⸗ schläge, Drahtwaren, Blechwaren, Anker, Ketten, Stahlkugeln, Reit, und Fahr Geschirrbeschläge, Rüstungen, Glocken, Schlittschuhe, Haken und Dsen, Geidschränke und Kassetten, mechanisch bearbeitete Fassonmetallteile, gewalzte und gegossene Bauteile, Maschinenguß. Farbstoffe, Farben, Blattmetalle. Felle, Häute, Därme, Leder, Pelzwaren. Edelmetalle, Gold⸗ Silber Nickel und Aluminim⸗ Waren, Waren aus Neusilber, Britannia und ähn⸗ lichen Metallegierungen, echte und unechte Schmuck⸗ sachen, leonische Waren, Christbaumschmuck. Gummi, Gummiersatzstoffe und Waren daraus für technische Zwecke. Schirme, Stöcke, Reisegeräte. Waren aus Holz, Knochen, Kork, Horn, Schildpatt, Fischbein, Elfenbein, Perlmutter. Bernstein Meer schaum, Celluloid und ähnlichen Stoffen, Drechsler= Schnitz⸗ und Flecht⸗ Waren, Bilderrahmen, Figuren für Konfektions⸗ und Friseur⸗Zwecke.

Phsikalische, chemische, optische, geodätische, nautische, elektrotechnische, Wäge⸗, Signal ⸗, Kontroll und photographische Apparate, ⸗Instrumente und Ge⸗ räte, Meßinstrumente. Maschinen, Maschinenteile, Treibriemen, Schläuche, Automaten, Haus und Küchen Geräte, Stall- Garten und landwirtschaftliche Geräte. Möbel, Spiegel, Polsterwaren, Tapezʒierdekorations⸗; materialien, Betten, Särge. Musikinstrumente, deren Teile und Saiten. Papier, Pappe, Karton, Papier- und Papp-Waren, Roh⸗⸗ und Halb⸗Stoffe zur Papierfabrikation, Tapeten. Photographische und Druckerei⸗Erzeugnisse, Spiel karten, Schilder, Buchstaben, Druckstöcke, Kunst⸗ gegenstände. Porzellan, Ton, Glas, Glimmer und Waren daraus. Posamentierwaren, Bänder, Besatzartikel, Knöpfe,

Spitzen, Stickereien. Sattler⸗, Riemer⸗, Täschner⸗ und Leder⸗Waren. Schreib-, Zeichen, Mal⸗ und Modellier ⸗Waren, Billard⸗ und Signier⸗Kreide, Bureau und Kontor Geräte (ausgenommen Möbel), Lehrmittel. Parfümerien, kosmetische Mittel, ätherische Ole, Seifen, Wasch⸗ und Bleich Mittel, Stärke und Stärkepräparate, Farbzusätze zur Wäsche, Flecken entfernungsmittel, KRostschutzmittel, Putz und Polier · Mittel (ausgenommen für Leder), Schleifmittel. Spielwaren, Turn und Sport⸗Geräte, Sprengstoffe, Zündwaren, Zündhölzer, Feuerwerks · körper, Geschosse, Munition. Teppiche, Matten, Linoleum, Wachstuch, Decken, Vorhänge, Fahnen, Zelte, Segel, Säcke. Uhren und Uhrteile. Web⸗ und Wirk-⸗Stoffe Filhg.

172552. B. 27012.

30 / jo 1912. Bleiching & Co., Pirmasens. 1713 1913.

6

eschäftsbetrieb: Leder⸗ und Schuhwaren Fabrik.

Waren: Leder, Lederwaren, Schuhwaren.

30.

172560.

Romanus

W. 16283.

28s11 1912. Waldes R Ko., Dresden. 18/3 1913.

6

r,, I. Za. Kopfbedeckungen, Putz, künstliche Blumen. 4. 5.

17.

eschäftsbetrieb: Metallwarenfabrik, Import. und Waren:

d. Bełleidungsstücke, Korsetts, Krawatten, Hosenträger,

Handschuhe Schweißblätter.

Beleuchtungs⸗, Heizungs, Koch⸗, Kühl, Trocken⸗

Apparate und ⸗Geräte.

Borsten, Bürstenwaren, Pinsel, Kämme, Schwämme,

Toilettegerãäte.

Edelmetalle, Gold Silber Nickel und Aluminium

Waren, Waren aus Neusilber, Britannia und ähn⸗

lichen Metallegierungen, echte und unechte Schmuck

sachen, leonische Waren, Christbaumschmuck.

Gummi, Gummiersatzstoffe und Waren daraus für

technische Zwecke. .

Schirme, Stöcke, Reisegeräte.

Waren aus Holz, Knochen, Kork, Horn, Schild- patt, Fischbein, Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, Meerschaum, Celluloid und ähnlichen Stoffen, Drechsler⸗, Schnitz und Flecht⸗ Waren, Bilderrahmen, Figuren für Konfektions. und Friseur-⸗Zwecke.

elełktrotechnische,

Meßinstrumente Treibriemenverbinder.

Möbel, Spiegel, Polsterwaren. ; Mustkinstrumente, deren Teile und Saiten. Kunstgegenstände.

Posamentierwaren, Bänder, Besatzartilel, Knömn Druckknöpfe, Spitzen, Stickereien.

Bureau und Kontor Artikel, speziell Brief u Muster Klammern.

Spielwaren, Turn⸗ und Sport Geräte.

Säcke.

Uhren und Uhrenteile.

Anderung in der Person

des Inhabers.

L. 5314) R. A. v. 26. , e in, ,

we, 1913 auf: Chemisg

13 66683 125547 „128914 56 130787 Umgeschrieben am 20. 3.

2. 1901.

Berlin ˖ Lichtenberg.

23 74779 (R. 6119) R.“ A. v.

„275390 R. 6207 „,

„29168 (R. 6658) , , 9f 121296 (R. 10956) , „150897 (R. 14070) , , Umgeschrieben am 20. 3. 1913 auf:

Atktiengesellschaft, Dresden.

25 65164 (H. S914) R. A. v. 8. 1. 1904 Umgeschrieben am 20. 3. 1913 auf: Fa. Heinri

Hillgärtner Pianofortefabrik, Berlin Pankow. 34 Fißzö2 * G. Si5s) R. A. v. 12. 1. 190. „1iz5454 (G. 10333, 28. 10. 1910. Umgeschrieben am 20. 3. 1813 auf: Gos lar

Hosenträger⸗ und Gürtelfabrik, Gesellschaft i

beschränkter Haftung, Goslar a. H.

6 159139 (F. 11490) R. A. v. 4. 6. 1912. Umgeschrieben am 22. 3. 1913 auf: Wachholtz

Hertz, Hamburg.

2 79545 (H. 11084) R. A. v. 16. 6. 1905. Umgeschrieben am 22. 3. 1913 auf: Paul Matuscht

Breslau, Taschenstr. 25.

28 14710 (D. J28) R. A. v. 24. 3. 1896. Zeichen inhaber sind jetzt: Regina Diemer, Wiesbade

Aloysia Diemer, Wiesbaden; Anton Carl Diem

Mainz; Pr. Eduard Diemer, Mainz, und Edug

Goldfchmidt, Mainz (22. 3. 1913).

26e 155868 Sch. 14886) R. A. v. 19. 3. 1912. Umgeschrieben am 22. 3. 1913 auf: Fa. D. An

Schmidt, Berlin.

2 47889 J 1901. 48598

26a 68197

266 93699

2 119289 „125445 ö

26a 129113 .

25. 12. 1904. 1. 19605.

3034) R. A. v. 3271) . . 5394) „3. 5. 1904. 6643 „29. 1. 1907. S027) „20. J. 1909.

S573) 6 1910 S5 74h k Umgeschrieben am 22. 3. 1913 Fa. Er Gruner, Feuerbach bei Stuttgart. 38 87544 (R. 7445) R. A. v. 25. 5. 1906. Umgeschrieben am 22. 3. 1918 auf: Fa. P. Schlingensief, Neuß a. Rh.

Nachtrag. 166 59900 (C. 3856) R. A. v. 19. 5. 1903. Firma der Zeicheninhaberin geändert in: Nheinbe Co. Kellerei Schloß Rheinberg (22. 3. 191 2 25945 (Sch. 2115) R. A. v. 51. 8. 1897. S4 32572 Sch. 28607, , 27. 9. 1898. 15365 Sch 15475, , 2. 7. 1901. 589H1iz Sch. 55s; , 21. 4. 195. Zeicheninhaber ist: Fa. P. Schmich, Stuttz (23 3. 19153. 3 1iz4117 (Sch. 1192) R. A. v. 31. 12. 1809 25e 1146211 N. diss , , 3. 3. 1911. „issißs JN. 664, , 25. 10. 1810 Firma der Zeicheninhaberin geändert in: Famili Gesellschaft mit beschränkter Haftung (27. 3. 19! 2 35240 (Sch. 3129) R. A. v. 24. 1. 1899. „Ii sg Sch. S367, , 22. 12. 41020 Sch. 2568), , , . „73461 (Sch. 6917) 16 1. 10s . ist: Fa. R. Schering, Berlin (22. 1913).

15. auf:

Anderung in der Person

des Vertreters.

415) RA. v. 3. 5. 1855. 602 . 663 ö 598) 00) 599) 8023) 04) 871 73) 5 879 ö 74) 1. 185

I.

1

7

36 5318 ö 6684 6698 6707 7772 7785

SS 26 SS; 7 9065 9196 9213 12162 12173 12945 38445 39669 59394 (F.

G64569 (&. Jetziger Vertreter: Berlin (22. 3. 1913).

Löschung. 3149277 (F. 10827) R. A. v. 13. 10. 1911 (Inhaber: Georg F. Fischer, Hamburg, Elbhof). löscht am 22. 3. 1913) Löschung wegen Ablaufs der Schutzfrist. Gelöscht am 22. 3. 1913.

264 57413 (P. 3166) R. A. v. 23. 1. 1963. (Inhaber: M. Pagener, Epe i. W.).

Ernenerung der Anmeldung. Gelbscht am 19. 12. 1912. 166 59900 (6. 3856).

Berlin, den 1. April 1913. staiserliches Patentamt.

1, 13.

6 13.

803) 11615 2864) 2865) 4. 4429) . 5. 196 J .

Pat. Anw. Heinrich Neuba

1

169g

Robolski.

Berlag der Erpedition (Haidrich) in Berlin. Druck von P. Gtankiawie Buchdruckerei Berlin 8ᷓW. 11, Bernburgarstraßa 14.

Sattler⸗, Riemer⸗, Täschner⸗ und Leder⸗Waren. Schreib-, Zeichen, Mal- und Modellier⸗ Waren

2. 1910.

Werke Lubszynski & Co. Aktiengesellschaß

Anton Reich

LFhie mr bf. Sr

ge⸗, Signal⸗, Kontroll, un photographische Apparate, Instrumente und -Gerät

293 ?

J ium Deutschen Neichsanzeig

Rr. 2.

Postblatt

Berlin, Dienstag, den J. April

er und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Nachrichten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post und Telegraphie nebst Porto⸗ und Telegrammgebührentarif.

1913.

r —— Das Postblatt erscheint vierteljährlich, in der Regel am ersten Tage des Vierteljahrs, und kann durch Vermittelun ̃ ! hen,, h . J un n g der Reichspostanstalten gegen Vorausbezahln . von 40 Pf. jährlich, sowie zum Preise von 10 Pf. für die einzelne Nummer bezogen . h . zh nn

Vorbemerkungen. (Neuerungen sind in Schrägschrist gedruckt.)

I) Die zum Gebrauckie der Blinden bestimmten Eabiere mit erklabenen Punkten oder Buchstaben sind unter den für den inneren deufsehen Ver esir estesetzten Bedingungen und Gehiikrensitzen quch im Terkeir zzbiscien Deutschland uc. COesterreicd (niclit duch Ungarn) zur Poslhe / jrderun9 zugelassen.

Versendungiöpbedingung en flir ven Berlehr des Weltpost vereins (Vereins verkehr): 6 ;

I) Verboten, mit Post zu versenden: Gegenstände, vie für die Postbeamten Gefahren mit sich dringen oder welche die Briefsendungen beschmutzen oder ver⸗ derben können, lebende ober SKote Tiere unb fert en. Ueber bedingte SZu⸗ lassung von . mit Glansachen, Flüssigleiten, Delen, fetten Stoffen, trockenen ablärvenden und nicht abfürdenben Pulvern und ledenden Bienen geben vie Postanstalten

Auskunft.

Ferner ist verboten, in gewöhnliche ober eingeschrlebene Briefpostsendungen ein⸗ zulegen: a. Münzen (im Verk. m. Desterreich⸗ Ungarn nebst Liechtenstein u. Bosnien⸗ Herzeg. sowie unter gewissen en,, , nn auch im Vert. mit den beutschen Schutzgeb. können Münzen in bie Briefsendungen elngelegt werben); b. zollpflichtige Gegenstände; e. Gegenstände, deren Ginfuhr ober Umlauf im Bestimmung lande verboten ist; d. Gold⸗ ober GSildersachen, Evelsteine, Schmuck fachen und anvere kostbare Gegen⸗ stän de, wenn baz hinlegen oder bie Besbrderung derselben vurch Gesetzgebung der betr. Länder verboten ist. Absender hat sich unter eigener Verantwortlichkeit zu unterrichten, ob die zu versendenden Gegenstände mit ver Briefpoft in die betr. Länder eingeführt re,. . ;

h Poftkarten. Ginfache Postkarten u. Poflkarten mit Antwort zulä Schstma 14: G am, Mindestmaß Jo. 7 em. 9 H

6) Brucksachen, Geschäftspapieren und Warenproben barf weder ein Brief, noch eine Mitteilung beigefügt werden, die die ECigenschaft eigentlicher und . Korrespondenz hat. lee,, muß so beschafsen sein, daß der Inhalt leicht geprüft werben kann. Warenproben bürfen keinen Hanbeltzwert haben u, teine anderen handschriftl. Vermerke tragen, als Namen od. Firma ves Absenders, Adresse des Empfüngers, Fabrik- od. Hanvelßzeichen, Nummern, reise u. Angaben bzgl. des Ge⸗ wichtz, des Maßes, der Ausbehnung, der versügbaren Pienge, der Hertunft u. der Natur

Tarif für

2) Der Fostpalcet., Mer /hriese, Iertfräsfclien- uncl anibeisungsverscesir ndgek den tiärkischen Postanstalten in Lemnos, Samos und Tänedos ist bis au / 1εteres eingestellt.

Post- Chios,

) eber seetelegramme au higlher Geb Sind. uackd zugelassen naesi. Belgische Bongo, Isranzäsisct. Acqudtoril-A rice und nach der Hranesi schien Somali kiste.

) Bei Aufschriften von Postsendungen nach Ländern, wo die deutsche Sprache weuig oder gar nicht gebräuchlich ist, empfiehlt sich die Benutzung der Sprache des Bestimmungslandes, mindestens aber die Anwendung von lateinischen Schriftzügen.

A. Briefsendungen.

der Ware. Drucsachen u. Geschüftzpapiere, die an einer der Seiten eine Ausdehnung von mehr alz 45 em haben, werden nicht befördert; viese Beschräntung gilt nicht für ven Verkehr mit den beutschen Schutzgebieten und den deutschen Postanst. in d ina u. Marokko. Drucksachen in Nollenform, deren Durchmesser 10 em u. beren Länge 75 em nicht über⸗ steigt, sind zuläsfig. Warenproben dürsen 80 em Länge, 20 em Breite u. 10 em Höhe, in Kollenform 66 em Länge u. 16 em Durchmesser nicht überschreiten. Im Verkehr mit den deutschen Schuygebieten und den deutschen Postanst. in China u. Marokko müssen Geschäftz⸗ papiere die Bezeichnung „Geschüfts papiere“, Warenprohen die Bezeichnung, Warenproben“ ober „Proben“ oder „Muster“ tragen. Im Verkehr mit Oesterreich⸗Ungarn nebst Liechten⸗ stein u. Boznien⸗Herzegowina sind Geschäftzpapiere als Brief ob. Paket zu versenden. c Einschreibsendungen. Briefsendungen aller Art (Briefe, Postkarten, Druck⸗ achen, Geschüsts papiere, Warenproben) können unter Einschreibung abgesandt werden. ei allen Einschreibsendungen kann Absender Bescheinigung über Zustellung der Sendung an den Empfünger = Rüchschein verlangen. Für CEinschreibsendungen besteht Frankierungs zwang, doch sind (wie im inneren Verkehr Deutschlands) im Verkehr Deutschlands mit den deutschen Schutzgebieten, den deutschen Postanst. in China u. Marokko und mit Hesterreich⸗ Ungarn nebst Liechtenstein u. Boßnien⸗Herzegowina auch unfrant. Einschreibbriese u. ⸗postkarten zulässtg. Einschreibsendungen gegen Rückchein

müssen stets frankiert werden.

5) Leitung der Briefsendungen. Filr bie Wahl bes Beförberungsweges ist bei Sendungen nach Überseeischen Ländern im gu, die Bestimmung des Absenders ntaß⸗ gebend. Ist in der Aufschrift ber Sendungen Befbrderungsweg vom ,,, nicht an⸗ gegeben, so erfolgt Leitung nach den für d. Postanst, dieserhalb bestehenden Vorschristen.

6) Schiff sbriefe. Sollen Briefe usw. auf Wu ch ves Absenders mit Schiffs⸗ gelegenheiten, die zur regelmäßigen Postbeförderung nicht dienen, befördert werden, so hat ber Absender auf der Aufschrift den Germerk; „Schiffs brief“ (bei Versendung Über britische Häfen Private ship“) niederzuschreiben, sowie den Abgangshasen u. er⸗

* Inland.

Gegenstanb. Gewicht stufe.

Deu tsche Schu zge biete ** u. deutsche Postanst. in China und Marokko.

Gewichtstufe.

Aus land eM) einschl. der deutschen Postanst. in der Türkei.

Gewichtstuse.

Luxemburg Desterreich⸗-Ungarn mit Boanlen⸗Herzegowina u. Liechtenstein Porto P.

Porto Pi.

Porto

Gewichtstufe. !. . j.

bis 209

über 20-250 g im Ortg⸗ u. Nachbar⸗ orts verkehr) bis 2509

...

bis 20 g über 20 - 280 g

20 10

bis 20 g für jede weiteren 20 g (ohne Meistgewichth

16 20

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ein fache

Postkarten mit Antwort

mit

einfache ntwort

h einfache

5 einfache 10 mit Antwort 1 2

mit Antwort

bis 50 g über 50 - I00 g Drucksachen ) ..... 100-250 g 260-500 g über bo0 g bis 1 R9

bis 50 g über 50 - 100 g 100-250 g 2650-500 g ũber 500 g bis 19g über J 2 g

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für je 50

Meistgewicht -. kg)

bis 250 g über 280-500 g

Geschäftspapiere . .. über bo0 g bis 1 Rg

bis 250 g über 250-500 9g über 500 g bis 1g über 1-2 kg

nach Luxemburg 6. bis 360 g 50 1 über 250-5600 g 566 über 500 g bis 1 Rg] 30

für je 50 g 5

(¶Meistgewicht kg) , .

bis 250 g über 250 - 36650 g

) Die r g, Taxen erstrecken 64 nur auf Briefe. Die Nachbarorte, auf welche der Geltun r, . Ortstaxe ausgedehnt worden ist, sind aus dem Postbericht im Schalterraum d. Postanst.

zu ersehen. ; *) Otsch. Neuguinea, Dtsch. Ostafrika, Otsch. Südwestafrila, alau⸗Inseln, Kiautschou, Marshall⸗

Kamerun, Karolinen, Marianen, Inseln, Samoa, Togo.

** Nach deß Vereinigten Staaten von Amerika ermäßigte Taxe für Briefe, 10 9. für je 20 g, jedoch nur bei Beförderung auf dem direkten Wege (über Bremen oder amburg). Gegenüber Belgien, Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz im Grenzbezirk (30 Rm) ermäßigte Taxe für Briefe, 19 Pf, für je 20 g, mit Dänemark ferner im Grenzverkehr Mindesttare für Geschäftsvaviere 10 Pf.

) Für Blindenschriftsendungen des inneren deutschen Verkehrs

Warenproben

bis 250 g über 266 - 350 g

n. Oest. ng. nicht zulässig 10

bis 260 g 16 20 über 250 - 350 g 20

5

minbest.

ö. je 50 g Meistgewicht bog) 16

und im Tersceir zol selten Deutschland und. Oesterreich (niclit auc Ungarn) beträgt die ermäßigte Gebühr: bis 50 g 3 Pf., über 50 bis 100 8 5 Pf, über 100 8 bis L kg 10 Pf., über 1 Kg bis 2 kg 20 Pf., über 2 kg bis 3 kg 30 Pf.

Zusammenpacken von Druck sachen, Ceschäftspapieren und Waren⸗ roben zulässig: a. im inneren deutschen Verkehr und im Verkehr mit uxemburg bis 1 3 Taxe wie für Geschäftspapiere; b. im Verkehr

mit den deutschen , u. den deutschen Postanst. in China u. Marokko bis 2 kg: Taxe wie für Geschäftspapiere; 6. im Verkehr mit Oesterreich Ungarn ö Drucksachen und arenproben) bis 350 g: Taxe wie für Warenproben; d. im Verkehr mit den übrigen Ländern bis 2 kg: Taxe 5 Pf. für je 50 g, ,. mindestens 109 Pf., wenn die Sendung nur Drucksachen und arenproben, mindestens 20 Pf., wenn sie Geschäftspapiere enthält.

gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen.

5) Im Verkehr mit überseeischen Ländern wird empfohlen, die abzusendenden Pakete möglichst so einzurichten, daß sie als Postpakete befördert werden können (õgl. Seite 3, E. 3 Pakete, die den Anforderungen nicht entsprechen und deshalb der fremden Post⸗ berwaltung nicht überliefert, werden dürfen, werden nur innerhalb k durch die Post befördert und dann (in Bremen oder Hamburg) in der Regel einer Speditionsfirma übergeben; die Be⸗ förderun solcher Pakete (Postfrachtstücke) vernrsacht höhere Gebühren, mancherlei Nebenkosten, Verzögerungen und Umständlichkeiten. Die er der Pakete nach überseeischen Ländern muß besonders

r sein.

Für Leitung ber Sciffshbriese bleiben dis Angaben deß Absenders allein maßgebend. Schiffübrie fe müsfen bei Ein,, . mit , . ,, 5 e, Vie über Zremen od. Hämburg mittels Reichzposibampfer ju besördernden 2 briese können unter Ginschrelbung versandt werden (Einschreibgebühr 5 Pf). * Marinebriefe. Sur Befördermmg durch das Marmeposthureau in Berlin an Per sonen der Schiff sbesatzungen ver ee, , e., Kriegzschiffe im Ausland sind folgende gewöhnliche Briessendungen zugelassen; Briese bis 0 g, Postkarten (einfach und mit Antwort), Drucksachen bis 2 kg, Geschäftzpapiere bis 2 kg, zusammen⸗ gepacte Drucksachen und Geschästs papiere bis zum Gesamtgewicht von Eg. aren⸗ proben und Einschreibsendungen sind ausgeschlossen. ) Sämtliche dungen müssen vollständig frankiert werden; ste unterliegen dem internen deutschen Porto mit der Maßgabe, daß für Drucksachen, Geschäftspapiere und zusammengepackte Drucksachen und Geschäftspapiere von mehr als 1 bis 2 kg 60 Pf. erhoben werden und für Briefe von mehr als 20 biz einschl. 60 g an Personen ver Schiffsbesatzungen und im Dienste der Marine stehende Militärpersonen biz zum Feldwebel, Wachtmeister oder Ober dedofstzier einschl. aufwärts ein ermäßigter Portosagz von 19 Pf. gilt. Die Aufschrift muß . 1) . . 33 die , e,. 9. aft des Gmpfängers oder das welches er bekleidet, en Namen deß ßifses, a Er. Iirlrser 583 dia, 6. 5 S... 25 j e obigen Portosäze und sonstigen Versendungsbedingungen gelten auch im Verkehr mit den Befatzungs truppen im Sihungebiet r r ö ö e, des Ostasiatischen Marinedetachements in China, doch ist in der Aufschrift der Brief⸗ sendungen an diese Truppen außer dem Namen, Dienstgrad und Truppenteil auch der Garnifonort anzugeben. Ferner sind im PVerkehr mit diesen Truppen auch Waren proben und eingeschriebene Briefsendungen gegen die Taxen des inneren dentschen Verkehrs zugelafsen.

forberlichenfalls vas Schiff zu bezeichnen.

erm,

Unfrankierte Briefe des Ortg⸗ und Nachbarortsverkehrs koften 10 Pf. Porto; für unfrankierte Briefe des kae inneren ech Verkehrs, des Verkehrs mit den deutschen Schutzgebieten, den deutschen Postanst. in China u. Marokko, Luxemburg und Desterreich⸗Ungarn einschl. Bosnien ⸗Herzegowina und Liechtensteln wird ein Portozuschlag pon 19 Pf. oder der entsprechende Betrag in der Landeswährung ohne Unterschled des Gewichts des Briefes erhoben. Im sonstigen Henn? unterliegen unfrankierte Briefe dem doppelten Betrage des Portos. ir ö e, e,, 3 . 3 Betrag des ortos erhoben. Unfrankierte Drucksachen, Geschäftspapier und Warenproben werden nicht abgesandt. .

Einschreibgebühr allgemein 20 Pf., Rückscheingebühr all⸗ gemein 26 Pf. (Rückscheine n. d. Vereins gusland, n. in. und Brit. Besitzungen, nicht zulässig). Eilbestellung zugelassen:

I) nach dem Ortz, und Landbestellbezirk des Aufgabe⸗Postorts bei gewöhnl. Briefsendungen , nach dem rn e, 25 Pf., nach dem Landbestellbejlrk die wirklichen Botenkosten, mindestens 25 Pf.],

2 nach anderen Orten in Deutschland bei gewöhnlich und eingeschriebenen Briefsendungen erg. nach Yestolfn. 9. : nach Orten ohne Postanstalten bei Vorausbezahlung 60 Pf.],

3) nach Lux em burg u. Desterreich⸗ Ungarn m. Liechtenstein allgemein Gebühr 25 Pf. muß vorausbezahlt werden; für 6a . d. Landbestellbezirke wird , eingezogen], nach Bosnien Herzegowina nur n. Postort. Gebühr 265 Pf. stets vorauszuzahlen],

4) nach: Belgien, Dänemark mit Grönland, Faröer, Island (nur nach Poftorlen) Frankreich mit Algerien und Moncho, ge nn ü. Italien, Montenegro, Niederlande, Norwegen (nur nach best. Orten),

ortugal, Schweden (nur nach Gotenburg. Malmö, Stockholm), öchweij, Serhien (nach Postorten) und einer Anzahl außereuropaͤischer Länder. n,, 2b Pf, stets vorauszuzahlen; nach Orten ohne Poftanstalt (soweit zulässig werden die üblichen Eilbestellgebühren, unter Anrechnung der vorausgezahlten 25 Pf., vom Empfänger erhoben.]

ö Antwortscheine. Im Verkehr mit einer Anzahl von fremden Ländern kann der Absender eines Briefes das Porto für die Antwort durch . eines Antwortscheines an den Empfänger im voraus . Zu diesem Zwecke werden internationale Antwortscheine zum r . Pf. f. daz Stück bei bestimmten Postanst. jum Verkaufe ereit gehalten.

Tarif für eingeschriebene Briefsendungen mit Nachnahme. (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben. ) *

Algemelnes. Der Betrag ber Nachnahme ist auf der Aufschristseite ist bei Otsch. Ostafrika z Rupien 4 6, , g,, , 117 8. Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen. rner müssen Name

Neist⸗

Bestimmungsland. beg g.

nahme.

Bemerkungen.

ber Sendung in ver bei dem Bestimmungtzland (Spalte Meistbetrag einer Nachn 80 h. = 100 6, China, japan. Postanst., sowie Japan u. Korea 48 gen 7 Sen und Abresse des Absenbers in lateinischer Schrift auf der Vorder- oder

Postanweisungsgebühr und der Einziehungsgebühr von

——

Bestimmungsland. Bemerkungen.

einer ze. nahme.

ahme) angegebenen Währung in Buchstaben (lateinische Schrish und Zahlen anzugeben. Das Umrechnungsverhältniz

har . . im, 1. e, , 18 66 40 . im übrigen wie bei Postaufträgen s. Abt. D. eite deutlich niedergeschrieben sein. Ini Vereinsverkehr wird der eingezogene Betrag nach Abzug der tarifmaä

10 Pf. dem Absender durch Postanweisung übermittelt. . . .

D

Tarif.

Ein⸗ schreib⸗ geblhr.

Meist⸗ betrag einer Nach⸗ nahme.

Bestimmungsland. Bemerkungen.

Porto.

Deutschland Reichs; postgebiet, Bayern u. Württemberg)) ... (Nachnahmen auch auf

sendungen zul)

Dtsch. Schutz gebiete: Deutsch⸗Neu⸗Guinea, Dtsch.⸗ Silbwestafr., Kamerun, K.aro⸗ linen, Ktiautschou, Marianen, Marshall⸗Inseln. Palau⸗

Insein, Samoa, Togo 600 Rup. 1000 R Jo Pesos

Deutsch⸗Ostafrika do0 Mark

Velgĩen 400 Yen

Zu Deutschland:

Briefe u. Postkarten m. Nachnahme auch un⸗ frankiert zulässig.

Zugleich mit dem Porto wird 10 Pf. Vorzeigegebühr erhob.

Uebermittelung des eingezogenen Setrags erfolgt gegen vie ge⸗ wöhnliche Postanwei⸗ sungsgebühr.

Zu Deutsche Schutz⸗ gebiete: Nur nach best. Orten. Nach China: a. Amoy, Canton,

ire, Hankau, anking,

800 Mark

Bird nur bei. eingeschr ed. ahme⸗

send. erhob)

Nachn

Soo Mart

. p a. deutsche Pa. . . .. Lb. japan. Pa Däanemarr mit Faröer und Island nicht auch Grönland) ...

betreffenden Sendungen.

eking, changhai, Swatau,

Dag gewöhnliche Porto für die

720 Kron. b. Nur best. Orte.

Dänische Antillen Frankreich mit Algerien,

1000 Fr.

120 X. Zu Italien:

Wenn die Einziehung in Metallgeld ver⸗ langt wird, so ist in der . ein entspr. Zusaß zu machen.

Italien mit S. Marino u. Erythrea

Japan mit Korea, Tai⸗ wan (Formosa) u. Ka⸗ rafuto (ap. Sachalin)

Kreta (6österr. Postanst. in Gandia, Canea, Rethymo)

Luxemburg Marokko (dtsch. Pa.). Niederlande

Niederl. Guyana (nur best. Orte)

Niederl. Indien (nur best. Orte......

1000 Fr.

Su Kreta:

In der Ausschrift ist hinter dem Bestim⸗ mung ort anzugeben „Desterr. Postamt ! oder burenu de poste au- trichion .

Su Marokko: Alkassar, 8mm, CGasablanca, Fes, La⸗ rasch, Marrakesch, Ma⸗ sagan, Meknes, Mo gabor, Rabat, Saffi,

Tanger, Tetuan.

400 Yen

1000 Fr. So0 Mark So0 Mark 4180 Guld.

Das gewöhnliche Porto für die betreffenden .

480 Guld.

480 Guld.

Norwegen 720 Kron.

Dẽffẽrrciq Ungarn mit Bosnien⸗Herzego⸗ wina und Liechtenstein

pForriqaĩ mi Madera

u. Azoren (nur best. Orte)

Numuien (nur best. Drte)

Schweden

Sam enz

Serbien

Trrssis Wer]

ei: a. Constantinopel, Smyrna (disch. Pa.) b. r taff 65 rusalem Pa. C. österr. t d. türk. Postanst.

Tunis (nur best. Orte)

u Tripolis:

r n. Bengasi u. Tripolis. gu Türkei e: Verʒ. d. Post cz s. . C. ostanwei ungen. em. zu Nr. * Dem HBestimmungs⸗ . amt oder . posto autriehien hiu⸗ zuzufügen. Zu Türkei d.; Nur nach best. Orten.

Nach der . ischen Türkei his auf weiteres einge stellt.

In ber Aufschrist 1 ö n, . orYtoman?,

1000 Kron.

S800 Mark IGM Lei d Non. D 1000 Fr. 16000 Fr.

hnliche Porto für di betreffenden . ;

gewõ

do00 Mark

1000 Fr.

1000 Fr. 2l 9h Piaster (Gold)

Joo Fr.

Das