politischen Gegner Anerkennung gewährt, Was ist das für ein
r Ansicht gereicht es jemand zur iedenen politischen = nnung meines Charakters und schon in der Stadt⸗
kläglicher Standpunkt! N Ehre, wenn er auch bei seinem ent Eine solche Ane estrebungen ist mir wiederholt auch verordnetenversammlung von den Gesinnungsgenossen des Abg. Hoff⸗ ñ Es hat mich mit Genugtuung er⸗ füllt, daß auch von konservativer Seite meine Ausführungen aner⸗ z. Wenn jemand im Interesse seiner genossen wirken will, muß er sich freuen, wenn ihm dabei auch politischen Gegnern Unterstützung zuteil wird. deutsche Judenberband möglichst bald sein Ziel erreicht.
Abg. Dr. Sch mitt⸗Düsseldorf (Zentr): Ich mu mal auf die Niederlassung der katholischen Schwestern a Es handelt sich dabei nur darum, daß auch urückgelassen werden sollen,
mann öffentlich bekundet worden.
kannt worden sind.
Ich hoffe, daß der
l i uf der Insel Juist zurückkommen. nach Saisonschluß zwei Schwestern die lediglich Dienst in dem dortigen Krankenheim tun sollen. Es dabei nicht um die, Ausübung irgendwelcher Ordens⸗ ch halte es deshalb für ausgeschlossen, daß sich irgendwie edanken des Antrags Cassel
i. dem geheimen W. ich mit Recht der kagufmännische
e Kontrolle
Schwierigkeiten entgegenstellen, stehen wir sympathisch gegenüber, halten ihn jedoch in dieser Form nicht für ausführbar. Natürlich haben wir gegen eine Erhöhung der erwähnten Fonds nichts einzuwenden.
Abg. Bru st Gentr.): Ich habe dem Abg. Hoffmann nicht ge⸗ sagt, daß beabsichtigt ist, Schluß mit der Debatte zu machen. Ich habe zwar mit dem Abg. Hoffmann eine Unterhaltung gehabt, wo⸗ bei auch von Schluß gesprochen wurde, jedoch ist eine derartige Aeußerung dabei nicht gefallen.
Zur Richtigstellung bemerkt
Abg. Hoffmann (Soz.): Brust wird mir nur bestätigt, d werden konnten, wie ich es getan
Mittelstand denn wohin kämen wir hier,
Durch die Aeußerung des Abg. seine Ausführungen so aufgefaßt werden kor abe. Der Abg. Cassel hat gesagt, ich hätte ihm zum Vorwurf gemacht, daß er von seiten der Rechten gelobt wurde, während meine Freunde und guch ich dasselbe ihm gegen⸗ über im Rathause getan hätten. getan, als er sich energisch gegen die Uebergriffe wandte, die von seiten der Junker und des Staates gegen die Stadt Berlin begangen worden ö (Vizepräsident Dr. Krause unterbricht die weiteren Aus⸗ führungen des Redners.) Ich wollte nur xichtig stellen, weshalb wir den Abg. Cassel belobt haben. Ich glaube, daß er in diesem Falle nicht das Lob und den Beifall der Rechten gefunden hätte. (Obwohl der Präsident den Redner wieder unterbricht und läutet, versucht
Ich bitte, daß, wenn die Glocke Das ist doch einfaches parla⸗
Abg. Brey (Soz.): Der Abg. Siehr konstruiert einen Unter⸗ n Warenhandel Aber die Petenten wollen gerade die letztere mit⸗ Mittel nützen Mittelstandsretterei
Das ist richtig, wir haben es
vermittlung. Durch sol Gerade dur Zentrum und
Mittelstande hat ja erst das Gewerbetreibenden ie r l sind derartige
titionen nicht so zahlreich eingegangen. daß unsere Wirtschaftspolitit den Meittelstand immer mehr beunruhigt. Wenn Hilfe gesucht wird für diesen, dann werden die Lasten einfach auf die Verbraucher abgewälzt, die so schon genug zu tragen haben. Der Abg. Sir sieht darin nur eine Abschlagszahlung. Deshalb muß ich dein ersten Schritt entgegentreten.
g. Sir (Zentr.): Warenhandel gesprochen.
der Redner weiterzusprechen.) Vizepräsident Dr. Porsch; gerührt wird, Sie zu reden aufhören. mentarisches Erfordernis. Das Kapitel wird bewilligt.
Ich habe immer nur vom geheimen , . . Zum Kapitel Evangelischer Kultus“ bemerkt
Den gelegentlichen Bezug von Waren, ohne daß dabei Gewinne erzielt werden, will natürlich auch ich nicht
Das Haus beschließt nach dem Antrage der Kommission. Hierauf tritt Vertagung ein.
Schluß gegen 6 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend Rechnungssachen;
3 . che . Etatsberatung: Reichstag, Veteranenbeihilfen; Petitionen).
Fortsetzung
Prensßischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
mitt 8 11 Uhr.
3 md . n, und zwar zunä die Besprechung
ultus und Unterricht gemeinsam“, fort.
in ge Leg Kapitels „K Abg. Winckler (kons): Ehe ich auf den Antrag Cassel ein⸗
einmal den lauten Beifall unterstreichen, mit l . des Abg. Cassel begleitet haben, in denen er im Sinne seines Auftretens in der Berliner Stadtverordnetenver⸗ sammlung in einer Weise, wie es eigentlich zu den großen Grundlagen und tlief ekannte. Ich freue mich, daß der Abg. Hoffmann dem Cassel Gelegenheit gegeben hat, die Gemeinsam in diesen Dingen mit uns auszusprechen. Cassel bei demjenigen Teil der Rede mit warm all begleitet, in dem er sich stolz und freudig zu Wir haben die Erfahrung gemacht, daß e am besten andere Glaubensüberzeugungen versteht und unter⸗ ich auf den Boden seines eigenen Glaubens stellt. Wenn Fassel auf die Verhandlungen zu sprechen gekommen ist, die ( seinen dort eingebrachten Antrag sich ge⸗ knüpft haben, und gesagt hat, daß von verschiedenen Seiten,! lich von Mitgliedern des Zentrums und der freikonservativen seine Anregungen sympathisch begrüßt worden seien, so möchte i tellen, daß auch wir uns in der Kom⸗ g. Cassel durchaus r verstehen durchaus die
Wenn wir seinem Antrage seinerzeit nicht aben wir ja bereits die Gründe dargelegt.
dsaͤtzliche Bedenken und anderseits auch praktische Die grundsätzlichen Bedenken sind auch em Sinne anerkannt worden. er h ꝛ ng der katholischen, und der evangelischen Kirche werden diesen beiden Kirchen staatliche Zuwendungen gemacht, die gegen⸗ über der jüdischen Religion, die eine andere Entwicklung genommen de Wir haben damals darauf hingewiesen, daß wir gern erbötig sein werden, in irgendeiner anderen Weise den berechtigten Wünschen der Juden Rechnun edenken anlangt, so mache ich darauf aufmerksam, Staat mehr und mehr genötigt gewesen ist, sich loszulösen Es hat sich immer
gehe, möchte ich noch dem wir di
selbstverständlich sein eberlieferungen unseres
keit der Ueberzeugungen n Wir haben auch führungen des Ab empfundenem Be seinem Glauben bekannte.
in der Kommission an
Gelegenheit benutzen, um fest mission dieser Anregung des übergestellt haben.
mpathisch gegen⸗ ünsche des Abg. ugestimmt haben, zir hatten einer⸗
soeben von dem Ab Entsprechend der hi
hat, nicht begründet sind.
4 zu tragen. . praktischen
von finanziellen Zuschüssen einzelner — mehr die Gepflogenheit herausgebildet, die Gesamtkirche zu unter— raktische Bedenken, einzelne jüdische Ge⸗ . ts läßt sich nicht verkennen, daß n r verschiedenen Richtungen innerhalb, der jüdischen Religionsgemeinschaft. sehr leicht in eine unangenehme Situation kom⸗ men können, wenn wir einzelnen Gemeinden die Führung ihrer reli Wenn der Abg. Cassel die Stellung des irchen zum Vergleich h n aat sich den christ⸗ Einfluß gewahrt hat, auf, die istlichen. Ich glaube, daß wohl für die Verständi⸗ oden gefunden werden kann, vielleicht durch Verstärkung Verfügung steht für die Unter⸗ Ich will ausdrücklich erklären, der Kommission uns bereit erklärt haben,
aben daher meinden herauszugreifen.
wir wegen der ve Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten
D. Dr. von Trott zu Solz:
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat vom juristischen Stand punkt aus eine eingehende Kritik an dem Erkenntnis des Oberkirchen⸗ rats gefällt, hat ez nach den verschiedenen Seiten beleuchtet und daran sein Urteil geknüpft. Im allgemeinen, meine Herren, ist es nicht üblich, an den Entscheidungen der obersten Gerichtsbehörden hier eine Kritik zu knüpfen. Es ist das wiederholt von den verschiedensten Rednern und auch vom Regierungtisch abgelehnt worden.
Nun erkenne ich ja an, daß in dem vorllegenden Falle die Dinge besonders liegen, und daß das Erkenntnis, um das es sich hier handelt, von einer Bedeutung und einer Tragweite ist, daß man es wohl nicht ohne weiteres als ungerechtfertigt bezeichnen kann, wenn es auch in diesem hohen Hause besprochen wird. Ich kann aber nicht anerkennen, daß die Kritik, die der Herr Vorredner an dem Erkenntnis geübt hat, zu dem Beschluß berechtigt, den er gezogen hat. Meine Herren, wenn Sie ein Erkenntnis — es mag sein, welches es wolle — unter die Lupe nehmen und elnen Juristen, der an dem Erkenntnis nicht beteiligt gewesen ist, damlt betrauen, es einer Kritik zu unterwerfen,
giösen Aufgaben erleichtern. W taates gegenüber den christlichen K ieht, so will ich doch darauf hinweisen
; daß der St enüber auch einen
chen Kirchen g Vorbildun
des Fonds, der dem Ministerium zur ützung von Religionsgemeins wir in den Verhandlungen den Wünschen der Juden in geeigneter Form Rechnun tröbel (Soz.): Nach den vernichten — Cassel kann ich auf weitere Ausführungen verzichten.
ksp): Wenn der Abg. Hoffmann en T Aus der Stadtverordnetenbersammlung gerügt hat, so will ich doch feststellen, daß von allen übrigen An⸗ orte Anerkennung gefunden hat. Geschmackssache! Mir gefällt auch nicht der Tong den ann in seinen Ausführungen anwendet. Aus Zwischen⸗ . gg. Hoffmann und Dr. Liebknecht muß ich entnehmen, diese Herren es als Verbrechen betrachten, wenn jemand seinem
bg en Lobsprüchen auf den A
fortschr. Vol den Ton meiner Ausfü / ĩ
ührungen in
der Aug. ö.
rufen der A
Ton meiner
so werden Sie immer in der Lage sein, an einem Erkenntnis nach der einen oder der andern Richtung hin Ausstellungen zu machen.
Der Herr Vorredner hat selbst anerkannt, daß an vielen Stellen der deutliche Beweis der Obiektivität der Richter gegeben sel, und daß sich auch eine weitherzige Auffassung der Dinge bei dem Richterkolleglum er⸗ kennen lasse. Wenn er auf der anderen Seite glaubt, daß in einzelnen Punkten die Deduktlonen und Ausfübrungen des Kolleglums nicht zu⸗ treffend, ja sogar verfehlt seien, so ist das seine subjektive Auf⸗ fassung, der man beitreten kann, aber nicht beizutreten braucht. Man wird dabet auch der Ansicht sein, daß, selbst wenn wirklich ein solcher vereinzelter Fehlgriff in dem Erkenntnis enthalten sein sollte, doch noch nicht das Erkenntnis im ganzen zu verwerfen ist.
Also ich glaube, daß die Kritik, die heute hler, wle ich anerkenne, in durchaus zurückhaltender Form an dem Erkenntnis geübt worden ist, nicht dazu führen kann, irgendwelche Schritte in der von dem Herrn Vorredner gekennzeichneten Richtung zu tun. Wenn der Herr Vorredner an dem Verfahren auch sonst Kritik geübt hat, so hat er bei dem ersten Punkt, auf den er einging, selbst hervorgehoben, daß von den zuständigen Stellen Remedur geschaffen worden sei. Mehr kann man wohl nicht verlangen. Sie können eine Form wählen, wie Sie wollen: man wird niemals verhindern können, daß, wo Menschen zu wirken haben, Fehler gemacht werden, und muß zufrieden sein, wenn gemlchte Fehler wieder gut gemacht werden, ehe dadurch Schaden hervorgerufen wird. Das ist in diesem Fall geschehen, indem die Verhandlung von Münster nach Breslau verwiesen wurde.
Wenn dann der Herr Vorredner vermißt hat, daß vor dem Ge⸗ richtshof in zweiter Instanz nicht noch eine mündliche Vernehmung des Beschuldigten stattgefunden hat, so hat er selbst hinzugefügt, daß das formell nicht zu beanstanden sei, daß aber nach den Bestimmungen auch die Möglichkeit gegeben gewesen wäre, eine solche mündliche Verhandlung noch vorzunehmen. Also die formalen Bestimmungen, die wir haben, würden ausgereicht haben, um dem Verlangen, dessen Berechtigung ich nicht weiter bestreiten will (hört, hört! links — Bravo! bei den Freikons.), zu entsprechen.
Also alles das, meine Herren, scheint mir nicht dazu führen zu müssen, etwas an den bestehenden Bestimmungen zu ändern. Wenn aber im übrigen die Kritik, die soeben an dem Erkenntnis des Ober⸗ kirchenrats geübt worden ist, doch nicht gerade günstig gewesen ist, so scheint mir doch der Herr Kritiker zu wenig dem Umstande Rechnung getragen zu haben, daß es sich hier um eine Disziplinarentscheidung gehandelt hat und nicht um ein gerichtliches Strafurteil. Das ist von wesentlicher Bedeutung, wenn man dieses Erkenntnis einer Kritik unterwerfen will. Da sind eben andere Dinge in Betracht zu ziehen, auch gewisse Imponderabilien, die ausscheiden, wenn es sich um ein strafrechtliches Urteil vor einem Gerichtshof handelt.
Abg. Dr. Runze Gfortschr. Volksp.): Wie der Abg., von Tampe hervorgehoben hat, pflegt eine Zeit religiöser und sittlicher Erhebung mit der Zeit nationalen Aufschwunges Hand in Hand zu gehen. So ging auch vor hundert Jahren die patriotische Erhebung unseres Volkes Hand in Hand mit der sittlich-religiösen Wieder⸗ geburt. Leider ist die frele Entfaltung von Staat und Kirche nicht verwirklicht worden. Ebenso wie dem preußischen Volk das politische Wahlrecht vorenthalten wird, so verhält es sich auch mit i n , . 2. ee Wahlrecht 21 ö 6 leider nicht so unumschräntt gewährt, wie es eigen vorgesehen war. Dem König Friedrich 3. . 1
Die ganze Bewegung, die mit der Schaffung des evangelischen Oberkirchenrats im Jahre 1849 ins Leben gerufen wurde, wurde am An⸗ fang der 70er Jahre wieder in den Schatten gestellt durch die Schaffung des 8 34, wonach der Oberkirchenrat berechtigt ist, Ab⸗ änderungen in bezug auf den Wahlmodus zu treffen. Der Ober⸗ lirchenrat machte denn auch von dieser Bestimmung Gebrauch und be⸗ stimmte, daß jeder, der sein kirchliches Wahlrecht ausüben wolle, sich erst bei dem Pastor seiner Gemeinde einschreiben lassen müsse. Damit wurde der freien Ausübung des Wahlrechts außerordentlich Einhalt getan. Damit in Zusammenhang stehen auch die üblen Vor⸗ kommnisse wie der Fall Jatho und der Fall Traub. Der Qberkirchenrat hat gewissermaßen ein Filtriersystem geschaffen. Die beiden ausschlaggebenden. Instanzen in allen kirch⸗ lichen Fragen bilden der Oberkirchenrat und die Generalsynode— Der frühere Kultusminister hat einmal selbst gesagt, daß er nur noch in Verwaltungsfragen etwas zu sagen habe., Dies ist sehr bedauerlich. Das Ministerlum und der Landtag sollen die höchsten Instanzen sein. Zu diesen beiden Instanzen ist nun in der letzten Zeit auch noch das Spruchkollegium hinzugetreten. Ich bedauere, daß der Minister auf die Kritik des Abg. Dr; von Campe gegenüber den Urteilen des Oberkirchenrats im Fall Traub nichts erwidert hat. Ich bedauere insbesondere, daß der Mmister auf dem Stan punkt steht, daß es vollkommen genüge, die Sache formal zu behandeln. Als der Ober⸗ kirchenrat sich der Sache angenommen hatte, fand er, daß von seiten des Breslauer Konsistoriums xerschiedene Anklage⸗ punkte ausgeschaltet waren. Leider hat sich den Oberkirchenrat über diese Punkte vor seiner Entscheidung mit Traub, nicht verständigt, sodaß Traub gegen diese Antlagepunkte nicht ge⸗ rüstet war. Sodann ist nicht zu billigen, daß die Zeugen, die von Traub vorgeschlagen wurden, so u. 4. seine Amtsbrüder, abgelehnt wurden, weil man ihnen mißtraute. Der Vorwurf der Unwahr— haftigkeit ist ganz unbegreiflich, und es ist sehr bedauerlich, daß Traub gerade wegen des Vorwurfes des sittlichen Makels und seiner Un—⸗ wahrhaftigkeit abgesetzt wurde, und das alles auf Grund von geheimen Akten, von denen Traub behauptet, daß weder er noch sein Verteidiger davon Kenntnis gehabt habe. Dieser Vorwurf, des Oberkirchenrats war nicht gründlich substanziiert. Wir können nicht billigen, daß der⸗ gleichen geschieht. Es ist bezeichnend, daß auch wichtige theologische Stimmen sich dagegen erhoben haben, so u. 4. Harnack und Baum⸗ garten. Auch der Fall Kraatz gehört zu jenen ungesunden Wirkungen des bestehenden Zustands. Auch die Freiheit der Fakultäten ist durch diese höchsten Instanjen der Kirche gefährdet. Den 6 muß das Necht gewahrt bleiben, bei der Besetzung eines Lehrstuhls ihre Wünsche geltend ju machen. Den verschleierten Moderniemus innerhalb der Orthodoxie bedaure ich lebhaft. Ich stimme natürlich nicht mit dem Abg. Hoffmann überein, der erklärt: ich bin kein Christ, weil der Glaube mit der wissenschaftlichen Forschung in. Widerspruch steht. Ich bin der Ansicht, daß der Christengott üher alles herrscht. Die Trennung zwischen dem Glauben und der wissenschaftlichen Forschung ist immer noch ein Prohlem der besten wissenschaftlichen Köpfe, die sich darum bemühen, das Problem zu lösen. Ich erinnere an das Wort, das der berühmte Schleier⸗ . . n, . n, , hat: Soll noten so auseinandergehen, daß Bildung mit Glauben mit der Barbarei n, d ] .
Abg. Heckenroth (kons.): Man kann darüber streiten, ob das Disziplingrverfahren in der evagngelischen Kirche nicht reformhedürftig ist, und kann Abstellung von Mangeln verlangen, aber man darf das Urteil nicht einer Kritik unterziehen, die nicht an die Sachlichkeit und das richtige Maß sich hält. Selbst wenn man den Fall Traub genau kennt, so sind einem doch nicht alle Unterlagen des Urteils bekannt. Man mag das Urteil hart finden, aber bei der Kritik muß man be⸗ denken, daß es die erste, oberste Behörde der evangelischen Landes⸗ kirche ist, die diefes Urteil gefällt hat. Was heute hier vorgetragen ist, war allerdings eine maßvolle Kritik, aber was draußen an Auf⸗
en Oberkirchentat in weiten Kreisen des gt, muß alle, die unsere evangelische
geh Auch die Kritik, die von sse und in Volks versammlungen geübt ist, übersteigt das Man nn er z. B. dem ECoangelischen Oberkirchenrat Urteil vorwirft, so ist dieser Vor⸗ 9. bedauerlicher, als hoben ist, der in erster Linie theologische
un en den Evangeli , de e
Rahmen der Sachlichkeit welt
in der an dem Ey Oberkirchenrat
Unwahrheit in i nd um so. Professor der Theologie er Studenten zur Achtung vor S Wag Baumgarten gesagt ö nicht ein Punkt aufrecht erhalten werden kann in der ‚Norddeutsch sowie in einer augführlichen Bekanntgabe durch, den Obertonststorialrat Halle widerlegt worden, juristisch widerlegt worden durch Kaum jemals ist eing so schwere Gerade die fünf Vorwürfe B Zeugnis, auf welche Irrwege die Leide ännern, die große
von einem
taaz und Obrigkeit zu erziehen h
t worden, daß auch es ist sofort in der Allgemeinen Zeitung“ des ganzen Urteils und es ist Hende in Bonn, nklage so grundlos erhoben worden. aumgarteng. werden fortleben als nschaft das Denken und das geistige Fähigkeit und eine ver, bringen vermag. fesso Baumgarten nach diesen ausreichenden
zätte, seine Vorwürfe zurück= Baumgarten hat sich leider auch Man hätte dies von Harnack vielleicht s scheint. als ob die scharfe Gegnerschaft
hat, ist so wider
‚Kreuzzeitung! und
Empfinden von antwortliche Stellun erwarten sollen, daß Widerlegungen den Mut gefunden zunehmen. An die Seite P Professor Harnack gestellt.
nicht erwarten sollen, aber e im Falle Jatho ihn in seinen Ansichten hat umschwenken Parteilichkeit . Rechissicherheit irche gebe. ; vom „Berliner Tageblatt! bis zu den sozial⸗ selbstverständlich. Sie i Professor Harnack. ung des Urteils liest, kann, tlich wahres Opfer seiner
in der evangel Jubel aus demokratischen
bedauernswertes Zeugnis für die Entg „Wer die Begrün : wenn er eine Empfindung für Tatsachen und ein sit davon reden, daß Trauh ein ärtyrer einer guten Sache sei, sondern er er einen Kampf gegen das verhaßte Kirchen⸗ schaft und mit objektiv schlechten Mitteln Aber trotz aller dieser Widerlegungen g hat sogar eine Reis Ü die Schale seines Zorns Er hat sogar nrats einen Henker genannt. U übelnehmen, wenn sie die Jatho und Traub ogieprofessors an⸗ ten Professor der Theologie Wunder, daß das Beispiel der kt. So ist höchst bedauerlich die Stellung der ganz leichtfertig urteilt, sident des Epangelischen Ober⸗
Landeskonsistoriums Anerkennung
ging monate⸗ Anwürfen gegen im Banne der Orthodarie ; laßt, seine Behauptung zurück⸗ daß er falsch berichtet gewesen die jene Behauptung gebracht hatten, Wir wissen ja, wie dem ichts zurückgenommen wird, audacter, semper ßvoll kann man auch die Keitik Religionslehrern, besonders im Norden, an der ganzen „Wenn man dlesen Mann st denn wirklich unsere evangelische wenn er so leichten en Kirche hinausdrängt?“ das Empörendste des Urteils s Wenn ein Religionslehrer öffent⸗ evangelischen Kirchen- die Autorität der behörde, fondern untergräbt sie in weitesten Kreisen und man kann es den Eltern nicht übelnehmen, wenn werden, einem solchen Religionslehrer ihre denn die Lehrer sollen doch die Kinder in der e Sbrigkeit, die von Gott eingesetzt dle draußen Maß und alle Sachlichkeit, sie ist nicht geeignet, erer obersten kirchlichen Behs
Er schreibt z. B.:
Urteil hat, gar nicht me Ueberzeugung oder ein muß der Ansicht sein, daß tem mit maßloser Leiden geführt hat.“ Agitation weiter, Professor Baumgarten tschland Ünternommen, um übera Evangelischen Oberkirchenrat auszugießen. den Präsidenten des Cvangelischen Oberkirche Kann man es da den Evangelischen in Kie Stellung des Professors Baumgarten in den Fällen nicht für vereinbar mit den Aufgaben ein sehen und wenn sie bitten, noch einen an der Unipersität anzuste lle Großen auf die Kleinen wir eines Pfarrers Görges in Hannover indem er behauptet hat, daß der Prä Voigts schon und dort als
gehabt habe jeden Geistlichen
einen Revers jungfräulichen durch die als ob dieser nach Monaten sah sich Görges veran men und öffentlich zu erklären,
Ob aber die Zeitungen, sie richtig gestellt haben, ist eine Frage. Gegner alles mögliche angehängt, aber n wenn es sich als falsch erweist: alidquid haeret. nennen, die von Affäre geübt ist; so sagt ein hinausstößt, dann fragt es sich: t aufgehoben b
calumniare Ebensowenig ma
J . znig Fri elm 19. lag die Schaffung eines . . mrchlichen Gemeindelwahlrecht; sehr am ö Aber ehe dieser Plan berwirklicht werden konnte, trat die Reaktion ein. ei dem Sberkirchenrat, ens kostbares Gut aus der christlich Derselbe Lehrer sagt weiter, es das Vertrauen erschüttere. Kritik an der höchsten des Volkes, sie bedenklich anzuvertrauen,
Achtung vor Gott
übersteigt alles in dieser schweren rde im Volke zu Ansehen im Volke zu ine Gute hervorgehen, sich auf das be⸗
Zeit die Stellung uns erleichtern, sondern zu erschweren, und deren untergraben. Möge aus diesem Fall das e daß alle, die unsere evangelische sinnen, was unserer Zeit unter a sie mithelfen, daß die Stellung der ohersten Ki wahrlich nicht leicht ist, nicht geschwächt, sondern ge unferer evangelischen Kirche nur zum Segen gerei
Abg. Viereck freikons.): f denen man eine sachliche Kritik erwarten darf, ein über die Entscheidung des Oberkirchenrats im F Gewiß ist das Urteil hart, aber doch berechtigt. Urteil ist von der Glaubensmeinung des Pfarrers Rede. Es kann aber auch zwischen den Zeilen ke wurf gefunden werden. Professor Harnack hat in s Dienstentlassung des Pfarrers Traub“ erklärt, daß man seiner Verteidigung des Pfarrers hätte. Dieser Vorwurf ist pollkommen urn wegen seines Glaubens, sondern wegen s Amtes enthoben worden.
Kirche lieb haben, llen Umständen notwendig ist, daß rchenbehörde, die stärkt wird, wie es
Es ist verwunderlich, daß Leute, von so scharfes Urteil alle Traub fällen. In dem ganzen Traub nicht die in derartiger einer Schrift „Die Traub wegen Jatho zur Verantwortung gezogen Traub ist nicht eines Verhaltens gegenüber Es wäre angezeigter des beleidigten Spruchkollegiums sich ann wäre vielleicht nicht so viel Staub aran, daß der Evan= ester Ueberzeugung geurteilt die kleinen Mängel, die dem Verfahren en aber, daß künftig derartige Dinge nicht mehr
Skrumsager (Däne) beschwert sich driums gegen die freien Gemeinden in ere über eine Konsistorialverfügung, durch Gemeinden auf evangelischen
begründet.
der Behörde seines gewesen, wenn die Mitglieder ür befangen erklärt hätten. D aufgewirbelt worden. . gelische Oberkirchenrat obje Wir bedauern nur unterlaufen sind, hoff schehen werden. Abg. Kloppenborg⸗ über das Vorgehen des Kon Schleswig⸗Holstein, insbesonde die Bestattungen von Angehörigen freier Friedhöfen verweigert werden. Abg. Dr. Wagner -⸗Breslg rt worden, daß ᷣ pruch nehmen und daß die ie ihr Geld bekommen. ißstand abgehol
Wir zweifeln aber nicht d ktiv und nach b
u sfreikons): Es ist schon wiederholt die Abrechnungen über Kirchenbauten ndwerker so lange ch möchte deshalb
des Breslauer
der Gemeinden vorbringen. verboten worden, daß bei Trauungen ein von den Kirchenbesuchern erhoben wird. die Erhebung eines Die Gemeinden n, um gerade
Klage darüber gefü allzulange Zeit in warten müssen. bitten, daß Beschwerde ü in die Selbstverwaltung Konsistorium ist nämlich v (Cintrittsgeld von 10 Pfennig Dieses Verbot ist solchen Eintrittsge ü ; behaupten dagegen, daß sie zu dieser die vielen Unzuträglichkeiten, die sich bar machen, zu verhindern. man bei solchen Anlässer teigen, wenn es in der Kir hepunkt wird in dieset Hinsi berühmten Künstlers stattfindet. zu zum Theater. Bedauerlich ist es, d Angehörige der besseren Stände he tigt nicht, daß gewissermaßen unnü
Konsistoriums Durch das
damit begründet worden, da ldes das religiöse Gefühl verletze. Maßnahme greifen bei solchen Anlässen bemerk⸗ leider nicht zu leugnen, daß cht entblödet, auf die Bänke d etwas zu sehen gibt. Der ochzeit eines irche gerade⸗ es sich hier vielfach um as Konsistorium berücksich= tzes Publikum von solchen kirchlichen
sich, sogar ni der Kirche irgen is zu cht erreicht, wenn die Dann wird leider die
Feiern ferngehalten werden soll. Ich hoffe, daß es n , wird, das Konsistorium zu überzeugen, daß es mit seinem Eingriff in die . der Gemeinden nicht wohl getan hat und daß das Verbot wieder aufgehoben werden möge.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz): In dem Falle Traub handelt
es sich nur um eine Verwaltungsmaßnahme, die lediglich äußerlich den Anstrich eines richterlichen Verfahrens hat. Es ist geradezu eine Blasphemie, hier von einem Gerichtsberfahren zu kö Die mit dem Fall Traub r n, Erfahrungen haben die Notwendigkeit ergeben, daß in solchen Fällen das ordentliche Gerichtsberfahren An⸗ wendung finden muß. Bei der Einführung des Spruchkollegiums hieß es, man werde künftig Irrlehren nicht zum Anlaß eines Dißziplinarverfahrens nehmen, sondern man wolle ein besonderes kirchliches Verfahren herbeiführen, um dem Verfahren den ent⸗ ehrenden Charakter zu nehmen. Aber das . des Spruch⸗ kollegiums ist tatsächlich genau dasselbe, wie das isziplinarverfahren. Der Unterschied ist nur formal. In, unserer evangelischen Kirche herrscht geradezu ein Geist der Inquisition. Sie haben kein Recht dazu, an das Jahr 1813 zu erinnern. Sie sollten das Jahr 1813 überhaupt nicht in den Mund nehmen. Sie leben ja in einer Zeit der Demagogie. Unsere staatliche Kirchenverwaltung hat aus der Kirche eine Art Difziplinaranstalt, eine Kaserne gemacht. Die unerfreulichen Vorgänge wären unmöglich gewesen, wenn die Geist⸗ lichen die Mannhaftigkeit der religiösen Ueberzeugung besessen hätten, dann wäre es den Kirchenbehörden unmöglich gewesen, in dieser Weise Schindluder zu spielen. Die epangelische Kirche ist vollkommen haltlos geworden und existiert nur noch als staatlich gestützte Orga⸗ nisation. Eine Aenderung dieses Zustandes kann nur herbeigeführt werden durch eine ur e , Umaͤnderung des Geistes, der die evan⸗ gelische Kirche heute beherrscht. Abg. Dr. von Campe nl: Dem Minister erwidere ich, daß ich allerdings von der Weitherzigkeit in der Handhabung der kirch— lichen Gewalt durch die oberste Instanz gesprochen habe, aber nur ganz allgemein, in Erinnerung an gewisse Vorfälle der Vergangenheit, die ich jetzt nicht berühren will, aber nicht . mit Bezug auf den Fall Traub. Sodann habe ich selbst anerkannt, daß die gesetzliche Be⸗ stimmung das Verhör des Angeklagten nicht fordert, habe aber doch darauf hingewiesen, daß es ein fundamentaler Grundsatz der Rechts⸗ pflege ist, daß der Angeklagte gehört wird, und wenn tatsächlich die oberfte Instanz gegen diesen Grundsatz verstößt, so muß eine solche Vorschrift in das Disziplinargesetz hineingebracht werden. Gerade im Interesse des kirchlichen Ansehens bitte ö den Minister dringend, auf eine solche Aenderung des kirchlichen zisziplinarberfahrens hin⸗ zuwirken. Hier schreit das Empfinden geradezu nach einer Remedur. Dem Abg. Heckenroth bemerke ich, daß ich die Sache keineswegs als innere kirchliche Angelegenheit und vom theologischen Standpunkt aus behandelt habe, wohl aber hat er sie nicht von einem objektiven Standpunkt, sondern ausschließlich von seinem theologischen Standpunkt aus betrachtet. Er hat an den amtlichen Instanzen selbst keine Kritik geübt, sondern nur an der Propaganda ch, im Lande, Die geht uns aber hier weit weniger an. Wenn er aber die Kritik im Lande zurückweisen wollte, so hätte er objektiv darauf hinweisen müssen, daß hüben und drüben gesündigt worden ist, er hat aber nur die liberale Kritik als unzutreffend gekennzeichnet, während er ganz genau wissen mußte, daß auch auf der anderen Seite gefehlt ist. So hätte er auch wissen müssen, daß von orthodoxer Seite sehr scharfe Kritik an Profeffor Baumgarten geübt ist und daß es zu einem Prozeß gekommen ist, in welchem der betreffende Superintendent in erster Justanz verurteilt ist und in zweiter Instanz mit Baumgarten einen Vergleich auf der Basis geschlossen hat, daß er alle seine Be—⸗ hauptungen zurücknahm und die Kosten übernahm. Der Abg. Hecken⸗ roth hätte das auch erwähnen müssen. Der Abg. Heckenroth hat ferner den hochachtbaren Pastor Görges in Hannover in die Debatte gezogen. Görges hat allerdings den Präsidenten Voigts angegriffen und später seinen Angriff zurückgenommen, aber der Abg. Heckenroth hätte die Pflicht und Schuldigkeit gehabt, ih anzuführen, daß Gorges nachher die Sache vollständig klargestellt und seine Zeugen angegeben hat. In die Lage kann jeder kommen, daß er sich auf zuverlässige Zeugen ö. und sich nachher doch das Behauptete als unrichtig herausftellt. Befremdet hat mich aber, daß der Abg. Hecken⸗ roth fagt, Görges habe erst nach Mongten den Mut gehaht, seine Behauptung zurückzunehmen. Gerade Görges hat den Mut der Wahrhaftigkeit wie nur einer im öffentlichen Leben oft bewiesen. Der Abg. Heckenroth sagt ferner, es würde immer . etwas behauptet und es bleibe dann nachher etwas hängen. Im Zusammenhang mit Görges war eine solche Bemerkung durchaus unangebracht, denn diesem liegt so etwas vollkommen fern. Das war nicht schön von Ihnen, Abg. Heckenroth, und das will ich feststellen.
Abg. Dr. Runze (fortschr. Volksp.) hebt nochmals hervor, daß in dem Verfahren vor dem Breslauer Konsistorium Geheimakten dem Angeklagten vorenthalten seien, die allerdings später dem An⸗ geklagten und dem Verteidiger zugestellt seien, aber unter Geheim⸗ haltung der Namengunterschriften, sodaß tatsächlich Anonymität be⸗ standen habe.
ÄÜbg. Viereck (freikons) erwidert, daß es sich dabei lediglich um eine Predigtskizze gehandelt habe.
Abg. Heckenroth (kons.) bemerkt, daß der Prozeß zwischen Professor Baumgarten und einem Suverintendenten mit dieser Sache Fier nichts zu tun gehabt, sondern sich abgespielt habe, weil der Superintendent Professor Baumgarten in schroffer Weise be⸗ leidigt habe.
Die Etatspositionen für den evangelischen Kultus werden bewilligt. ö . ö
Bei den Etatspositionen für den katholischen Kultus bemerkt
Abg. Dr. von Campe (ul): Ich möchte die Rechte frage auf⸗ werfen, ob, wenn das Jesuitengesetz aufgehoben wird, die Landes⸗ gesetze bezüglich der Orden in vollem Umfange bestehen bleiben. Meines Erachtens kann diese Frage für die vreußische Ne⸗ gierung schlechterdings nicht zwe: felhaft sein. Schon nach der preußifchen Verfassung ist es möglich, alle Ordens niederlassungen zurückzuweisen. Ich gebe mich der nrg hin, daß die Regierung diesen Standpunkt vertritt, einen ähnlichen Standpunkt hat die bayerische, württembergische und sächsische Regierung eingenommen. Zur Beruhigung weiter Kreise wird es beitragen, wenn der Minister eiklären würde, daß auch dann, wenn das Jesuitengesetz aufgehohen werden würde, die preußische Ordensgesetzgebung elf ig intatt be⸗ stehen bleibt.
Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten PDP. Dr. von Trott zu Solz:
Herr Abg. von Campe hat von mir eine Erklärung für den Fall gewünscht, daß das Reichsgesetz, betreffend den Orden der Gesellschaft Jesu und verwandter Kongregationen, wegfallen würde. Meine Herren, es ist im allgemeinen nicht üblich, von Regierungs wegen theoretische Erklärungen abzugeben, die sich auf einen konstruierten Fall beziehen. Wir haben das Jesuitengesetz noch, und wir werden abwarten, ob es bestehen bleibt; wenn es wegfallen sollte, dann würde der Zeitpunkt gekommen sein, die Frage zu beantworten, welche Herr von Campe an mich gestellt hat. Jetzt scheint mir dazu eine Ver— anlassung nicht vorzuliegen. (Große Heiterkeit im Zentrum.)
Abg. Dr. Glatt felt er (Zentr.) : Ich freue mich, daß der Minister dem Abg. von Campe die richtige Antwort ö eben hat. Tigentümlich berührt eä, wenn man diese Furcht vor 3 hat, daß man hier gleichsam mit schlotternden Knien gegen sie auftritt. Ein bißchen , . Sinn sollten Sie (zu den Nationalliberale) haben, daͤs ist wirklich kein Zeichen einer liberalen Gesinnung. Wenn das NReichsgesetz fällt, müsfen nalsrlich auch die Jesuiten in Preußen zugelassen werden. Können Sie denn den Jesulten irgendwelche Verbrechen nachweisen? Nein, es ist bloße Angst vor der
wenn sie hier in Deutschland sind. nen Sie im nächst für die Freiheit der ir uns wieder nähern.
Ihm Kreis Bericht darüber auf n den Beicht: un ft in mährische in welcher Sprache die Kirchen deutsche Staatsbü Es ließ auch die Gef tattet werden könn : ufseher über die ng irgend⸗ so kann
Wirksamkeit der Jesuiten, . Also seien Sie nicht so furchtsam und stim: Neichtzag für die Zulassung der Jesuiten und Religionsübung, dann werden w
Abg. Richtarsky Zentr.) von den Kreisschulinspektoren zum in welcher Sprache die Geistliche unterricht erteilen, predigt wird, Die Mähren mußten sich dadurch beunruhigt vor, daß unrichtige Berichte er nicht richtig, d Geistlichen ma einer deutschfeindlichen Gesinnung dieses Vorgehen wohl als ein Pro gesehen werden.
Abg. Hoffmann (Soz.; daß es endlich Zeit ist, den Beschlüssen des zu tragen und das Jesuitengesetz aufzuheben. scheinen allzu große Ang
Abg. Dr. von Campe (nl); mächtig ins Zeug gelegt für das Bündnis der Sozialdemokratie. Wenn das Zenttum v kt das geradezu urkomisch. Ich kann sagt, daß die Erörterungen des Bedeutung haben. J wie die Gemüter au Abg. Kaufmann,
die große Be⸗ olkes betrachtet, dann muß man durch eine entschiedene Beruhigung zu
e Leobschütz sind Lehrer gefordert worden, d Kommunion r Sprache ge⸗ gesänge statt⸗ sind loyale
man die Lehrer gleichsam zum M en will. Da kein Anlaß zur Befürchtu der Mähren vorliegt,; dukt streberhaften Uebereifers an⸗
Wir stehen auf dem Standpunkt, Reichstages Rechnung Die Nakionalliberalen st vor den Jesuiten zu haben. .
Der Abg. Hoffmann hat sich ja zwischen dem Zentrum und on der Freiheit der Ge⸗ sinnung redet, so wir dem Minister nicht beistimmen, wenn er gesetzes nur eine den Minister, einmal ins Land hineinzusehen, ewühlt werden. nd wir ja wirklich Waisenknaben. unruhigung in weiten Kreisen des V es doch als Pflicht der Stellungnahme in diesem Haus
Abg. Hoffmann (Soz.): Freundschaftsbündnis zwischen der Sozia seststellen wollte, so muß ie daß wir ohne Rücksicht auf die in Hand mit derselben gesetze und für Freiheit dies öfters versuchen ihre Seite treten, ob sie wollen oder nicht. daß endlich dem Zentrum die Waffen aus der durch Beseitigung des Jesuitengesetzes. Die Ne die Jesuiten nur deshalß nicht in das Land hineinlaf davor haben, daß sie eine Konkurrenz bekommen.
Abg. Dr. Glattfelter (Zentr); Wi liche Gesinnung schon oft genug betätigt. euten irgendwie nachsagen wollen, daß ten, wenn er : chen gegen die Jesuiten.
rein theoretische
(Zwischenrufe.)
Wenn man
Regierung erachten, e ein Gefühl der
Wenn der Abg. von Campe ein demokratie und dem Zentrum ich ihn doch darauf aufmerksam machen, Partei stets bereit s zu gehen, wenn Ausnahme⸗ Nationalliberalen dann würden wir öfters auch an Im Lande wünscht man, Hand genommen werden Nationalliberalen wollen
weil sie Angst
r haben unsere freiheit⸗ Der Abg. von Campe darf nicht anderen die rechte freiheitliche Gesinnung hät anstrengt, die Regierung scharf zu ma
Die Etatspositionen für den katholischen Kultus werden be⸗
hier steht und
Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Freitag, 11 Uhr.
Kultusetat.)
Handel und Gewerbe.
s Innern zusammengestellten det, Industrie und Land⸗ wirtschaft !).)
Die Handels- und landwirts bei den Kaiserlichen
Als Handel s sachv behörden sind zurzeit tätig: Urlaub in Deutschland, Osna burg: Renner — in Sydney; W. de Haas (j. Augustastraße 41) — sokohama: Dr. Neumei burg: Wossidlo — in Caracas: Dr. Ger küste von Südamerika) — in preußischer Gewerberat — in Bue nos Janeiro: Göring — in Sängapore: K
Als kandwirtschaftliche Sach lichen Konsularbehörden sind tätig: in St. Petersburg: Dr. Hollmann — in Wirklicher Geheimer Oberregierungs (z. Zt. auf Urlaub) — in Buenos in Capstadt: Dr. Guradze.
Anfragen usw, an die Sachver namentlich im Hinblick auf etwaige Beur persönlicher Adresse, sondern unter der äußeren Konsularbehörde zu senden. . lichen Konsulate sind dem vom Auswärtigen Jahres neu aufgestellten Konsulatsverzeichnis, d Ernst Siegfried Mittler und Sohn, erscheint und auch bei den H andbuch flir daz Deutsche n Außenhandel (Verlag von Ernst Sieg Sohn, Berlin) zu entnehmen.
(Aus den im Reichs amt de Nachrichten für Han
aftlichen Sachverständigen onsularbehörden.
erständige bei den Kalserlichen K
In Ealeutta: Gösling ( brück, Nicolaiort ) — in Johannetz⸗ Zt. auf Urlaub in Schanghai: ster — in St. Petergs⸗ lach (auch für die West⸗ Waetzoldt, Königlich Aires: Brüchhausen — in
Deutschland, E Zickermann — in V
New York:
verständige bei den Kai In Stockholm: Dr. F Rom: Dr. Mueller, rat — in Chicago: Kaumanns Atres: Dr. Pfannenschmidt —
zweckmäßig, laubungen, nicht unter deren Adresse der betreffenden Amtsbezirke der Kaiser⸗ Amte im Januar jeden as im Verlage von S, Kochstraße 68—- 71, kammern eingesehen werden kann, Reich oder dem Handbuch für den fried Mittler und
Die Adressen und
Berlin 8W. 6
Winke für Gläubiger bei Konkursen in Canada.
der entweder von der Mehrheit der m Gericht in Canada ernannt wird, henagchricht deren Namen sich aus den Geschäfts⸗ Gesetzlich bestimmte Fristen Forderungen : ist an den Konkursverwalter zu insbesondere bei ; Geschäftsfreund oder Vertreter oder einen Wahrnehmung der Interessen zu betrauen. rwalter zur Eintragung Ausländische Gläubiger Darlegung ihrer Forde⸗ legung ist in englischer Sprache auch die französische Sprache beglaubigen, die Unter galisieren. (Bericht
Der Konkursverwalter, Gläubiger oder vo einzeln diejenigen Gläubiger, büchern des Konkursschuldners ergeben. Anmeldung der Anmeldung der Forderungen Es empfiehlt den canadischen Nechtsanwalt mit der GCanadischen Gläubigern pflegt der Konkureve ihrer Ansprüche ein Formular zuzusenden. werden eine mit ihrer Unterschrit rung einzusenden haben. abzufassen; für die Provinz Quebec sst statthast. Die Unterschrift ut notariell zu schrift des Notars durch den englischen Konsul zu le des Kaiserlichen Konsulats in Montreal.)
t versebene
Ausdehnung des britischen Vorzugstarifs auf verschiedene britische Kolonien.
Laut Verordnung des Generalgouver nuar 1913 finden die Vergünstigungen neben den in Abschnitt 3 Ziffer 1 des vom Jahre 1907 aufgeführten b schriften dieses G
Swasiland, land, Ugandg . ja, Goldtüste, Sierra Leone, alayenstaaten, . 33 2. r dn
cension, Freundschafts⸗ Britisch Honduras. . ndums der canadischen Zollverwaltung bruar 1913 (Nr. 1711 B) finden die Vergünstigungen vom 1. Fe⸗ bruar 1913 ab statt.
neurs im Rate vom 25. Ja⸗ des brittschen Vorzugstartfs canadischen Zolltarifgesetzes Ländern gemäß den Vor⸗ ade britische Länder Anwendung:
etschuanaland, Nordrhodesia, Nyassa⸗ Kolonie und Schutzgebiet Gambia, Somaliland, Ver⸗ Britisch Nordborne abhängigen Gebiete, oder Tonga⸗Inseln, Fidschi⸗Inseln, Falk⸗
Nordnigeria,
land⸗Inseln,
Laut Memora vom 1. Fe⸗