über den St
5
Nachweißsung and von Viehseuchen in Ungarn am 2. April 1913.
(Kroatlen⸗Slavonien am 26. März 1918)
Gester reich. H ö n
und Länder
Zahl der verseuchten
(Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen;)
Komitate (
Königreiche und Länder
Komitate (CG) Stuhlbezirke (St.) Mun iipalstãdte (M.)
Stuhlbezirke Munizipalstadte ¶
Nr. des Sperrgeblet⸗
Gemeinden
Gemeinden
Gemeinden
Gemeinden
O0
Zahl der verseuchten
St. Bozovies, Jam, Ora⸗ viezabänya, Orsova, Re⸗ siezabanya, Ujmoldova
K. Märamaros
K. Maros⸗Torda, Udyar⸗
Gemeinden
2
Gemeinden Gemeinden Gemeinden
hely, M. Maros⸗Väsarhely
887
= Nr. des Sperrgebiets
C — * Cn i ee de —
2 — K M — O O O — N , D — E c de
a. Oesterrelch.
Niederösterreich .....
1
2
3
1 ö ! Oberẽssterreich 3 ö
‚. Steiermark
3
1 Kärnten
1 Tirol
11 Mähren
Galizien
S — , o de —
Bukowina Dalmatien
B. Ungarn. K. Abauj⸗Torna, M. Kaschau (Kassa) K. e enn (Also⸗
Vilägos, M. Arad
St. Borossebes, Mãria⸗ radna, Nagyhalmägy,
Thornoba
FR. Arva, Liptau (Liptò), Turo cz
St. Bäcsalmäs, Baja, Topolya, Zenta, Zombor, Städte Magyarkanizsa, Zenta, M. Baja, Maria Theresiopel (Szabadka),
Hrg. Kula, becse, Titel,
ö.
3. Bereg, Ugoesa St. Berettyoujfalu,
recske, Ermihälyfalva,
Margitta, Särrst, Szé⸗ kelyhld
St. Cfẽffa, Hlesd, Központ, Biharkeresztes, Szalärd, M. Großwardein (Nagy⸗
varad)
St. Bel, Belsnyes, Ma⸗
omärom
K. Stuhlweißenbur an, M. enburg (Sz ekes⸗Feh srvär) ..
K. Fogaras, Hermannstadt
Stuhlwe
(Szeben)
K. Gömör 635 Kis⸗Hont,
Sohl ohen
K. Hajdu, M. Debreczin 4
reczen) K. Heves K. Hunyad
K. gi agu Ci chfio K. Kleinkokel (Kis⸗Küküllö), , , , , olozs), M.
enburg (Kolozsvär)
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Klau
St. Böga, e , , aesad, Karänse
Karänsebes, Lugo
K. Wieselburg (Moson), ö (Sopron), M.
— — —
— 2— O0
Alsodabas, Monor, Nagykäta, Räcz⸗ keve, Städte Nagykörös, Czegld, M. Kecskemét . Dunaveese, Kalocsa, Küiskörös, Kis⸗ kunfölegyhäza, Kunszent⸗ miklös, Städte Kiskun⸗ félegyhäza, Kisfunhalas K. pi n,
OC — — 0. — M O0 —
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Bares, Csurgö, pos var, Nagyatäd, Sziget⸗ vär, Stadt Kapospvär .. K. Szaboles K. Szatmar, M. Szatmär⸗
K. Zips Szepes)
K. Szilagy
K. Szolnok⸗Doboka ....
St. Buziäsfürdö, Központ, Lippa, Temesrékäs, Uja⸗ rad, Vinga, M. Temes var
St. Esäk, Detta, Wei kirchen (Fehürtemplor Kevevär, Werschetz (Ver⸗ secz), Stadt Fehsrtem⸗ plom, M. Verseez ....
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Thorenburg
. Großktkinda (Nagykikinda) Nagyszent⸗ Pärdäny, Per⸗ ämos, Törökbeese, Tõrök⸗ anijsa, Hatzfeld (3som⸗
— —
St. Alibun är, Antalfalva, Bänlak, Mödos, Groß⸗ beeskerek (.Nagybeeskerek), Panesopa, Stadt Nagy⸗ beeskerek, M. Panesova
K. Trentschin (Trenesén) .
; St. Homonna
Mezblaborez,
St. Bodrogköz, Gälszses, Nagymihal y. Särospatak, Sätoraljaujhely, renes, Tokaj, Varanné, Stadt Sätoraljaujhely .
St. Czelldsmölk, Felsöör, Güns (Köszeg), Nömet⸗ ujvaär, Süärpär, amanger (Szombathely), Städte Köszeg,
hel S. Körmend, Olsnitz (Mu⸗ raszombat), bärd, Eisenburg (Vasvär) R. Weszprim (Veszpröm) . St. Balatonfüred,
Zalaegerszeg, alaszentgrot, alaegerszeg St. Alsölendva, nya, Letenye, Nagykantzsa, Nova, Perlak. Stadt Groß⸗ kanizsa (Nagykanizsa) .. M Fiume
Szentgott⸗·
Kroatlen⸗
. Belovär⸗Körös, rasdin (Varasd), M. Va⸗
Lika⸗Kürbava
ony) 6ff ;
) 2 (Zägräb), ö.
Zusammen Gemeinden (Gehöfte)
a. in Oesterreich:
Maul⸗ und Klauenseuche 50 (146),
Schweinepest chweine 1 (S6). .
Rotz 5 (7), (Schweineseuche 130 (288), Rotlauf der b. in Ungarn (ausschl. Kroatien⸗Slavonien):
Rotz 54 (56). Maul⸗ und Klauenseuche 12 (16), (Schweineseuche) 268 (627), Rotlauf der Schweine 73 (139).
Außerdem Pockenseuche der Schafe in den Sperrgebieten Nr. 23, 29, 38, 46, 49, 2, 54, 56, zusammen in 16 Gemeinden und 365 Ge⸗
Schweinepest
Kroatien⸗Slavonien: tz 5 (5), Maul⸗ und Klauenseuche — (— , Schweinepest (Schweineseuche) 28 (246), Rotlauf der Schweine 3 (5).
es Lugog, ; aros, Temes, Städte
Außerdem Pockenseuche der Schafe in d lete Nr. S8 in 5 6e . und f . 5 J
Pockenseuche der Schafe und Beschälseuche der Pferde sind Desterreich. Lungenseuche des Rinde gh in 8 errei ; 63 Ungarn nicht aufgetreten.
Rußland. Die russische Kommission zur Bekämpfung der Pestgefahr hat dle Städte Modschi, Kobe und Osaka fur cholerafr ei erklärt. (Vergl. „R.⸗Anz.“ vom 9. Oktober v. J. Nr. 241.)
Nach einer Verfügung des belgischen Ministers des Innern vom 29. März d. J., veröffentlicht im. Moniteur Belge“ vom 39 31. März — Nr: 89/990 — sind zur Verhütung der Einschleppung von Pest in Belgien die Bestimmungen der Artikel 1 bis 6 der Königlich belgischen Verordnung vom 26. September 1907 vSwgl. R. Anz.“ vom 28. Oktober 1907 — Nr. 257 6 für Herkünfte aus Dehgi (Arabien, Persischer Golf in Wirksamkeit gesetzt werden. Solche Herkünfte von See sollen an den Qugrantänestationen der Schelde und in den Däfen von Ostende, Nieuport, Zeebrügge, Antwerpen, Gent, sowie in Selzaete nach Maß- gabe des Titels 1 Kapitel 1 Sektion III der Pariser Internationalen Sanitätskonvention vom 3. Dezember 1903 behandelt werden.
Verdingungen.
. Der Zu schlag auf die von dem Verwaltungsressort der Kai ser⸗ lichen Werft zu Wilhelmshaven am 5. März 1913 ver— dungenen Zimmerarbelten zur Unterhaltung der Gebäude der Werft im Rechnungsjahre 1913 und eventl. in den folgenden Jahren ist der Firma E. Wittber in Wilhelmshaven erteilt worden.
Der Zuschlag auf den von dem Verwaltungsressort der Kaiserlichen Werft zu Wilhelmshaven am 14. März d. J. verdungenen Bedarf an Bauhölzern, Brettern, Bohlen, Ramm pfählen usw. für die bauliche Unterhaltung der Gebäude der Werft Wilhelmshaven während des Rechnungsjahres 1913 und eventuell die folgenden Jahre ist auf die Firmen E. Wittber und E. Grimm in Wilhelmshaven, G. Thaden in Rüstringen und H. Bartels Nachf. Inh. F. u. J. Brader in Hocksiel verteilt worden.
(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs, und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9 — 3 Uhr eingesehen werden.)
Italien.
Marineministerium in Rom und gleichzeitig die General⸗ direktionen der Königlichen Arsenale in Spezia, Neapel, Venedig und Targant. 19. Aprll 1913, Vormittags 11 Uhr; Lieferung von Klappbettstellen. Wert 202 500 Lire. Sicherheit 20 250 Lire.
„Ebenda. 16. April 1913, Vormittags 11 Uhr;, Lieferung von natürlichem und gekochtem Leinöl. Wert 82 7765 Lire. Sicherheit S280 Lire.
Ebenda. 18. April 1913, Vormittags 11 Uhr: Nochmalige Ausschreibung der Lieferung von Teakholz. Wert 101 970 Lire. Sicherheit 10200 Lire. (Vgl. „Reichsanzeiger“ Nr. 14 vom 16. Ja⸗ nuar 1913.)
Ebenda. 22. April 1913, Vormittags 11 Uhr: Lieferung von Tuchstoffen für Matrosengmjüge. J. Los 171 000 im, 2. Los 144 960 m, 3. Los 135 009 m, das Meter zu 9 Lire. Sicherheit 17 190 bezw. 14409 bezw. 13 500 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim Reichsanzeiger“.
Bürgermeisteramt in Longte Ceppino. 16. April 1913, Vor⸗ mittags Io Uhr: Bau einer Wasserleitung und Kanalisattonsanlage. Voranschlag 46080 Lire. eugntsse ꝛc. und vorläufige Sicherheit (hoo Lire) bis 8. April 1913. Endgültige Sicherheit 5000 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“ .
Bürgermeisteramt in Fontanetto Po. 21. April 1913, Vor⸗ mittags 9 Ubr: Bau eines Schulhauses. Voranschlag 128 264 30 Lire. Vorläufige Sicherheit 10 900 Lire, endgültige 1/10 der Zuschlagsumme. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.
Bürgermeisteramt in Alexandrien. 21. April 1913, Vor— mittags 19 Uhr: Bau von Kanalisationsanlagen nebst Lieferung der erforderlichen Materialien. Voranschlag 52 999 Lire. Vorläufige Sicherheit 2600 Lire, endgültige 6000 Lire. Naͤheres in italienischer Sprache beim „Reicheanzeiger“.
Generaldirektion der Staatseisenbahnen in Rom. 26. April 1913, Vormittags 9 Uhr: Bau des 3. Abschnitts der Eisenbahn⸗ strecke Rom — Fiume —Amasend der Eisenbahnlinie Rom — Neapel nebst Lieferung der erforderlichen Materialien. Länge 9182,54 m. Voranschlag 3 640 990 Lire. Zulassungganträge, Zeugnisse ꝛc, bis 15. April. 1913. Vorlaͤufige Sicherhelt 125 90600 Lire; endgültige 370 000 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.
Direktion des Militärgesundheitsamts des 1. Seebezirks in Spezia und gleichzeitig diejenigen in Neapel, Venedig und Tarant. 109. Mai 1913, Vormittags 10 Uhr: Lieferung von Weiß⸗ zeug und Bekleidungsstücken für die Hospitäler in Spezia. Neripel, Tarant, Venedig und Maddaleng. Wert 100 000 Lire. Sicherheit 10 000 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.
Spanien.
23. April 1913, 12 Uhr. Verwaltung der staatlichen Münz⸗ und Stempelfabrik (Fäbrica Nacional de la. Moneda S Timbre) in Madrid: Lieferung von 7800 Ries weißes fortlaufendes Papier (papel blanco continuo) in vier verschiedenen Größen für die Jahre Dl3, 1914, 1915, 1916 und 1917. Näheres in den Bureaus der Fabrik und — in französischer Sprache — beim „Deutschen Reichs⸗ anzeiger sowie in der Redaktion der „Nachrichten für Handel und Landwirtschaft“ im Reichsamt des Innern.
Niederlande.
. April 1913, 12 Uhr. Stadtverwaltung von Breda: Lieferung von , Röhren und Hilfsstücken bis zu einem Gewichte von reschlich 290 000 Kg für die städtische Gasanstalt und Wasserleitung. Die Bedingungen sind kostenlos auf dem Geschäfts⸗ zimmer der Gasanstalt zu erhalten.
15. 6. ö H T r , emen in . rovinz Seeland): 355 g lisalpeter. uskunft ertellt der
, ; ö
Norwegen.
ö 11. April 1913, 3Uhr. Norwegische Staatsbahnen in Kristiania: Lieferung von: 75 000 kg 4 mm galvanisiertem Eisendraht, 1300 kg 1, mm desgl. (Bindedraht), 300 kg Lötzinn, 18 000 Stück Isola⸗ toren, 1009 m Kupferdraht, gummiisoliert 1 mm, revolviert, 3000 m Kupferdraht, gummiisollert 1 mm, einfach. Verfiegelte Angebote mit der Aufschrift ‚Anbud paa telegrafmaterielé werden im Bureau des Eisenbghndirektors, Jernbanetorpet 89, Kristianla, entgegenge⸗ nommen. Nähere Bestimmungen, Bedingungen und Zeichnungen im Bureau des Telegrapheninspektors der Staatsbahnen, Stenert gate S8, Kristiania, sowie beim Reichsanzeiger und in der Redaktion der „Nach- . für Handel, Industrie und Landwirtschaft“ im Reichsamt des nnern.
Sandel und Gewerbe.
(Aus den im Reichs amt des Innern jzusammengestellten Nachrichten für Handel, Industrte und Laund⸗ wirtschaft!. )
Unkosten für Geschäftsreisende in Amerika.
Der in New Orleans erscheinende, von dem Board of Trade herausgegebene Trade Index veröffentlichte kürzlich einen Artikel, der sich mit den durchschnittlichen Reisekosten für Handlungs⸗ reisende in Mittel, und Südamerika beschäftigt. Die Aus⸗ führungen, die auch für deutsche Exportkreise ö haben dürften, veranschlagen die Cagesausgaben guf etwa 15 Doll. Gold (1 Doll. 420 6j. Der betreffende, angeblich sehr erfahrene und genau rechnende Relfende hatte die Staaten Ecuador, Panama, Costa Rica, Columbia besucht und im September 430 Doll., Oktober 433 Doll. und November 135 Doll. verbraucht. Er führte keine Muster bet sich; bei Mitnahme von solchen würden sich die Kosten entsprechend erhöhen. Der Reisende benutzte die erstklassigen Beförderungs- und Unterkunftz⸗ gelegenheiten, wie es dort in der Regel für eich ij kzpcrl cken not⸗
wendig ist. Viese Unkostenschätzung dürfte auch für die Vereinigten
Staaten annähernd zutteffen. Die Gesamtkosten bei längeren Reisen in der Union sind — vorausgesetzt, daß keine Extraausgaben für Automobile und dergleichen unvermeidlich werden — mit etwa 12 — 15 Doll. fär den Tag anzusetzen. Für eine 20 tägige Reise z. B. wird man die Gesamtkosten, einschließlich Eisenbahnfahrt, nicht unter 250 Doll. anzunehmen haben. (Bericht des Kaiserlichen Konsuls in New Orleans vom 10. Februar 1913.)
Winke für Gläubiger bei Konkursen in China.
Das Kaiserliche Generalkonsulat in Schanghat sowie die KRaiserlichen Konsulate in Amo, Nanking, Tsinan fu, Tschifu, Tientfin, Mukden und Charbin haben die nachstehenden Be— richte über das Verfahren bei Konkursen in China erstattet, aus denen die näheren Einzelbeiten, soweit sie für den betreffenden Konsulats⸗ bezirk in Betracht kommen, zu entnehmen sind. —
Schanghai. Direkte Geschäftsverbindungen zwischen Deutsch— land und Ching zählen zu den Ausnahmen; das Geschäft wird viel⸗ mehr fast gänzlich durch die in Schanghai ansässigen deutschen Firmen vermittelt, sei es, daß diese selbständig etabliert sind oder nur die Interessen heimischer Häuser wahrnehmen. Das Konkursverfahren wird von den Behörden in der hergebrachten oder ihnen sonst zweck⸗ dienlich scheinenden Weise und mit den ihnen zu Gebote stehenden Mitteln durchgeführt, ohne daß einheitliche Grundsätze beobachtet würden.
J. Zur Wahrung seiner Forderungen im Konkurse eines Chinesen ist dem deutschen Gläubtger folgender Weg gegeben; Die Konkurse werden von den chinesischen Behörden in der Regel nicht öffentlich bekannt gemacht. Die Gläubiger erhalten aber Kenntnis davon durch ihre chinesischen Angestellten, insonderheit den Kompradore, der je nach dem mit ihm vom Geschäftsherrn abge⸗ schlossenen Vertrage für einen Ausfall haftbar gemacht werden kann, asso unter Umständen ein persönliches Interesse daran hat, daß seine Firma rechtzeitig unterrichtet wird und ihre Änsprüche geltend macht. Fristen sind für die Anmeldung nicht vorgeschrieben; daß die Anmeldung möglichst bald erfolgt, liegt aus allgemeinen Gründen im Interesse des Gläubigers. Die Anmeldung er folgt bei dem zuständigen Kaiserlichen General— konsfulat schriftlich, in dringenden Fällen mündlich. Das Genexagl⸗ konsulat betreibt die Forderungssache vor der chinesischen Be⸗ hörde weiter. Die deutsche Firma muß häufig mit Auskünften, besonders über Vermögensstücke des Schuldners zur Hand sein. Eine Form bierfür ist nicht vorgeschrieben, jedoch ist erforderlich, daß dem Generalkonfulat der Anspruch glaubhaft gemacht wird, andernfalls könnte er im Interesse der Auftechterhalkung des, Ansehens dieser Behörde nicht mit dem erforderlichen Nachdruck bei den chinesischen Behörden vertreten werden. Fälle, in denen in China nicht vertretene deutsche Firmen als Gläubiger in chinesischen Konkursen auftreten, sind bisher nur äußerst selten vorgekommen, da direkte Geschäftsverbindungen zwischen Ching und Deutschland nicht üblich sind. In derartigen Fällen empfiehlt es sich, die Forderung nebst allen Belegen tunlichst rasch beim Generalkonsulat einzureichen, das sich, natürlich ohne Ueber⸗ nahme einer Gewähr, dann mit den chinesischen Behörden in Ver— bindung setzen wird. ö.
fi. Bie Konkurse von Ausländern, die in China be⸗ kanntlich im allgemeinen ihrer eigenen Gerichtsbarkeit unterstehen, werden in China durch die zuständigen Konsulate oder anderen Re⸗ gierungsbehörden, bei denen im allgemeinen auch die Forderungen an⸗ zumelden find, bekannt gegeben. Die diesbezüglichen gesetzlichen Be⸗ siimmungen find im allgemeinen die gleichen wie in dem Heimats⸗ staate des Schuldners. .
Tfinan fu. Der Fall eines reinen Konkursverfahrens gegen einen chinesischen Schuldner, an dem deutsche Reichsangehörige bereiligt waren, ist hier bisher noch nicht praktisch geworden. Die Beitreibung deutscher Forderungen vollzieht sich hier stets im Rahmen der an die Ausklagnng der Forderung vor den chinesischen Gerichten sich anschließenden Zwangsvollstreckung. Die, letztere ist nach den bisher bestehenden chinesischen Vorschriften (Prodisorisches Rezulativ für die modernen Gerichte in Peking vom 4. Dezember 156d? nebst Rovelle dazu vom 25. August 1969) Sache der Staats- anwaltschaft. Soweit Vermögensstücke des Schuldners, insbesondere Grund und Häͤuserbesitz, ermittelt und bezeichnet werden können — was in der Praxis meist Sache des deutschen Gläubigers selbst ist — werden sie versteigert und der Erlös wird an den deutschen Gläubiger ausgekehrt. Der beste Schutz der deutschen Gläubiger gegen Verluste sind geeignete Präventivmaßnahmen. Es empfiehlt sich daher, bei größeren Forderungen schon in den ersten Prozeßstadten die für die fünftige Zwangsvollstreckung in Betracht kommenden Vermögens⸗ siüicke des chinesischen Beklagten zu ermitteln und dem Konsulat zu bezeichnen; diese Angaben werden dann den Justizbehörden mit dem Erfuchen mitgeteilt, bis zur Beendigung des Verfahrens die Ver⸗ äußerung und , dieser Vermögenswerte zu untersagen. Bei der Annahme von Schuld,, Komprador,, Stundungs⸗ und fonstigen Bürgschaften und Sicherheiten ist nach Möglichkeit auf der Gestellung von Bardepositen zu bestehen und zur Erlangung solcher in geeigneten besonders wichtigen Fällen auch die Zuzahlung der Differenz zwischen den europässchen Bankdepositenʒinsen und den öheren durchschnittlichen cbinesischen Zinsen aus eigener Tasche nicht zu scheuen. Falls aber Barsicherbeit nicht zu erlangen ist, wird empfahlen, auf Gestellung von Bürgen, Sicherheiten usm. im Be reiche ö. Schutzgeblets und der dortigen deutschen Gerichtsbarkeit
inzuwirken.
1 Amon. ,,,, . in den Zeitungen über Konkurgerbffnungen werden im hiesigen Bezirk von den chinesischen Gerichten nicht erlassen. Nach der iesigen Uebung machen die chinefischen Handelskammern den ihnen bekannten ortzanwesenden Gläubigern und Schuldnern von den bei diesen Kammern angemel⸗ deten Konkurzeröffnungen in ihrem Bezirke schiiftliche Mitteilung. Es empfiehlt sich für Deutsche, welche mit hiesigen chinesischen Firmen in Geschäfts ver bindung stehen, elne Bank (3. B. die Hong= kong and Shanghat Banking Corporation) oder eine fremde Firma in Amoy zu ersuchen, sie bon den sie interessierenden Konkurteröff⸗ nungen zu benachrichtigen. Fristen bei Anmeldung der Forde⸗ rungen sind nicht vorgeschrieben. Dte Anmeldung der Forderungen hat bei dem deutschen Konsulat zu folgen, welches sie den zuständigen Hine g, Behörden übermittelt. Die An⸗ meldung der Forderungen beim deutschen Konsulat hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Eine besondere Form ist für diese Anmeldung nicht vorgeschrieben. ö
Charßin.“ Dag Konkursverfahren über dag Vermögen chinesischer Firmen wird durch die vor einigen Jahren erlassene inesische Kon⸗ kurgordnung geregelt. Soweit deutsche Gläubiger in Frage kommen, die nicht am Platz ansässig sind. dürften fie von der Konkurs= eröffnung durch die chinesischen Behörden unter Vermittlung des
deutschen Konfulats benachrichtigt werden, falls sie überhaupt bekannt sind. Ümgekehrt würden Forderungen durch dag Konsulat bei den chinesischen Behörden anzumelden sein. Irgend welche ö und Formporschriften bestehen nicht. Die im
ebiet des dlesfeitigen Konsulats lebenden Nichtchinesen
gentleßen das Recht der Exterritorialität und unterstehen ihrem
jeweiligen Heimat recht. Zuständig sind außer bei russischen Konkursen die nationalen Konsulate. Die in der Nordman⸗ dschurei lebenden Nichtchinesen sind fast ausschließlich Russen, die irn allgemeinen ihr Recht vor den überall eingerichteten russischen Ge⸗ richten zu suchen haben. Für rufsische Kon kurse gelten die auch in Rußland zur Anwendung kommenden Bestimmungen, jedoch mit geringen Abweichungen. Die Konkurteröffnung wird in Charbiner und Petersburger Zeitungen veröffentlicht. Die Anmeldefrist beträgt vier Monate * dem Tage der letzten Publikation im „Senatskij Objawlenie“ in St. Petersburg. Die Anmeldung der Forderungen hat beim Gericht oder Konkursverwalter zu erfolgen. Anzuraten ist Anmeldung in beglaubigter Form unter Einrelchung aller zum Nach⸗ welse erforderlichen Dokumente. Die Anmeldung hat in russischer Sprache zu erfolgen. .
Mukden,. Für das Verhalten beim Konkurse eines Schuldners elten an sich die Bestimmungen des chinesischen Konkursgesetzes vom ahre 1906. Sie werden aber hier in der Praxis nicht beachtet.
Insbesondere erfolgt auch nicht die darin vorgeschriebene öffent⸗ liche Bekanntmachung eines angemeldeten Konkurses. Ueber den Vermögensstand seiner Debitoren muß sich der Gläubiger, so gut es geht, ständig selbst unterrichtet halten. Tritt Zahlungsunfähigkeit ein oder ist ihr Eintritt zu besorgen, so tut der Gläubiger gut, sich mit Anträgen wegen Sccherstellung seiner Forderungen an das zu⸗ ständige Konfulat zu wenden oder dieses zu ersuchen, die zweck— mäßig erscheinenden Maßnahmen zu treffen. Worin diese zu bestehen haben richtet sich nach den Verhältnissen des Einzelfalls.
Ranking. Nach Angabe des hiesigen Landgerichts wird im Be⸗ zirke dieses Gerichts bei Konkursen nach dem Gesetz von 1906 (deutsche Uebersetzung von Jankowski, Tientsin 1906) verfahren. Damit ist indes noch nicht gefagt, daß es auch wirklich geschieht. Obgleich im 51 dest Gesetzeß der Konkurs durch Ortsbeamte und Handels kammer veröffentlicht werden soll, ist nicht mit Bestimmtheit darauf zu rechnen, daß es in allen geschieht. Eine bestimmte Frist bei der Anmeldung der Forderungen ist in dem Gesetze nicht vor⸗ gesehen. (Vergl. 5 17 des Gesetzes) Die Anmeldung der Forderungen erfolgt nach 5 17 des Gesetzes hei der Handels- kammer. Fir Anmeldungen deutscher Gläubiger ist die Vermittlung des Konsulats nicht zu umgehen.
Tientsin. Fär Konkurgeröffnungen über das Vermögen aus⸗ ländischer nicht chinesischer Schuldner kommt jeweilen das be⸗ treffende heimisfche Recht zur Anwendung. Zuständig sind die hiesigen nationalen Konsulargerichte. Bei Zahlungseinstellungen chinesischer Firmen würde das chinesische Recht maßgebend und das chinesische Lokalgericht zuständig sein. Eine Konkurtordnung ist vor einigen Jahren erschienen, im hiesigen Konsulatsbeztrk aber noch so gut wie gar nicht zur Anwendung gekommen. Von Konkurs⸗ eröffnungen eihalten deutsche Gläubiger, wenn überhaupt, durch das chinesische Gericht Kenntnis, das sie dem deutschen Konsulat durch Vermittlung des Fremdenkommissars mitteilt. Die Anmeldung von Forderungen würde beim deutschen Konsulat zu erfolgen haben, das sie dem Fremdenkommissar zur Weitergabe an das shinesische Gericht übermittelt. Irgend welche Fristen oder besondere Formen bestehen für solche An⸗ meldungen nicht. ö
Tschifu. Das Verfahren im Konkurse gegen chinesische Schuldner ist gefetzlich nicht geregelt. Auch ein bestimmter Ortsgehrauch besteht nicht. Die Beltreibung der Forderungen gegen bankrotte chinesische Schuldner wird zumelst im Verwaltungsverfahren, das seinerseits keiner festen Form unterliegt, angestrebt. Konkursersffnungen werden amtlich nicht bekannt gegeben. Fristen bei der Anmeldung von Forderungen bestehen nicht. Stelle, bei der die Anmeldungen zu erfolgen wechselt mit der Person des jeweiligen Machthabers.
sondere Formen für die el , nicht vorgeschrieben.
en Geschäftsbejiehungen zu China werden die Vermittlung hiesiger europäischer Firmen zur Voraussetzung haben. Diesen Firmen ist in erster Linie die Wahrung der von sbnen vertretenen Interessen im Konkurse je nach Lage der Verhältnisse zu überlassen. Die Durchführung der Ansprüche wird
Alle dauernden und gesicherten deuts
dann der Vermittlung des Konsulats zufallen.
Konkurse im Auslande. Rumänien.
Anmeldung Schluß der Handelsgericht Name des Falliten , en Verifizierung
bis am
Ilfo v Ilie P. 26. April / 29. April
(Bukarest) Constantinescu, 9. Mai 1913 12. Mat 1913
Sos. Mihai⸗Bravu . Adolf Almer, 30. April 2. 15. Mai gal. Gribltei 27 13. Mal 5s 1913
ö Ab. Horen stein, 27. April / 30. April /
. Tom a 26. April, 28. April, Theodoreseu, T7. Mai 1913 9. Mai 1913 Str. Sst. Vineri 37
Amtsbezirk des Galatzer Konsulats.
Str. Carol 19 10. Mai 1913 13. Mai 1913
Anmeldung Verifikation
der der Fallite Firmen Wohnort Forderungen Forderungen
bis am
S. Mareu Foesant 23. März 1.14. April B. April i513 i9l3 Leon Goldenberg ö 19. März 28. März!
1. April 1913 10. April 1913
Moinesti: Chung Safirman, Vastlui: Meise Abram ovici Gerhaftet), sind in Konkurs erklärt worden.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 5. April 1913:
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestellt.. . 32398 11010
Nicht gestellt —
am 6. April 1913: Gestelltt.. . 7690 243 Nicht gestellt. — —
— Ueber die Verwaltungsergebnisse der deutschen
zffentlichen Feuerversicherungsanstalten im Jahre 1911 teilt der Verband öffentlicher Feuerversicherungsanstalten in Deutsch⸗ land Kiel u. a. mit: Das Jahr 1911 ist infolge der durch die lang andauernde Trockenheit verurfachten, zahlreichen und ausgedehnten Brände eines der verlustreichften Jahre gewesen, das die deutsche Feuerversicherung bislang zu überstehen hatte. Während im Jahre 19160 bei den öffentlichen Feuerperficherungzanstalten 62,5 Millionen
ö
Mark oder 68,3 olg der vereinnahmten Beitrage zur Vergütung der Schäden erforderlich waren, betrugen die Schadenzahlungen im Jahre 1911 8733 Millonen Mark oder 34,3 7/0 der ver⸗ einnahmten Beiträge. Trotz dieser außerordentlichen Anforderungen ist die öffentliche Feuerversicherung aber auch im Jahre 1911 im vollen Umfange ihren Aufgaben gerecht geworden, ohne irgendwie eine Erschütterung zu erleiden. Nach der Zusammenstellung der Ver= waltungsergebnisse bestanden im Jahre 1911 in Deutschland 495ffentliche Feuerversicherungsanstalten, die die Ver⸗ erung von Gebäuden und beweglichen Gegenständen als ledig⸗ i dem gemeinen Wohle dienenden Anstalten hetreiben. Die außerpreußischen Anstalten (22) übernehmen fast aug⸗ schließlich nur die Versicherung von Gebäuden gegen Feuers⸗ gefahr und sind mit Zwangs- oder Monopol rechten ausgestattet, während die preußischen Anstalten (27), unter dem Namen „Soietäten! bekannt, in überwiegender Zahl im freien Wettbewerb mit den privaten Feuerversicherungsunternehmungen stehen und außer der Feuerhersiche⸗ rung von beweglichen und unbeweglichen Sachen einschließlich der Waldbrandversicherung neuerdings auch vielfach Einbruchdtebstahl⸗, Wasserleitungsschädenn. Glas,. Mietverlust ! und Betriebs verlustversicherng betreiben. Der Versicherungsbestand bel den 49 öffentlichen Feuerversicherungsanstalten in Deutsch⸗ land hat sich im Jahre 1911 in sehr bedeutendem Maße ge⸗ hoben und den Zuwachg in frühren Jahren wiederum übertroffen. Der Gesamtwert der versicherten Gegenstände belief sich Ende 1911 auf 78 968 Millionen Mark, das sind ca. 37 0½ der in Deutschland überhaupt gegen Feuersgefahr versicherten Werte. Der Bestand in 1911 beträgt fast das 43 fache des Bestandes vor 40 Jahren Die Gesamt⸗ beitragseinnah me stellte sich auf 103.5 Millionen Mark, was einem Durchschnittssatz von 1334 5/00 der Versicherungssumme entspricht. Für gemeinnützlge Zwecke wurden im Jahre 1911 wiederum sehr er⸗ hebliche Beträge verausgabt. 6,4 Millionen Mark wurden allein für das Feuerlöschwesen aufgewendet, und über 1 Million Mark kamen anderen gemeinnützigen Zwecken zugute. Der Gesamtbetrag der Aufwendungen im Interesse des allgemeinen Nutzens betrug über 75 Millionen Mark oder 830 o / g der seitens der Anstalten für eigene Rechnung ver⸗ einnahmten Beiträge. Die Verwaltungskosten beltefen sich ein⸗ schließlich der Ausgaben für Einzel⸗ und Nachschätzungen auf 145 Millionen Mark oder durchschnittlich 13 0/9 der Bei⸗ träge. Der Ueberschuß des Jahres 1911. der sich ins⸗ gesammt auf fast 3 Millionen Mark (gleich 332 00 der für eigene Rechnung, eingenommenen Beiträge) belief, wurde vollständig, den Sicherheitsfonds zugeführt oder den Versicherten zurückvergütet. Der gesamte Vermögensbestand der öffentlichen Feuerversicherungsanstalten betrug im Jahre 1911 262 410 445 M. Das entspricht einem Satz von 3,19 vom Tausend der Versicherungs⸗ summe oder fast dem 29 fachen der im Jahre 1911 vereinnahmten Beiträge.
— Die Bilanz der Farhwerke, vormals Meist er, Lu eiu C Brüning, in Höchst a. M. weist laut Meldung des. W. T. B.“ für 1919 nach Abschreibungen von 40650 312 (ausschließlich bereits im Vorjahre zurückgestellter 500 000 A*) gegen 3 462 9007 6 im Vor⸗ jahre einen Gewinn von 18 607 07 „ ennschließlich Vortrag auf gegen 16135 196 S½ im Vorjahr. Nach Abzug der in der außer⸗ ordentlichen Generalversammlung vom 4. Januar 1913 bewilligten 24 Millionen Mark zu Jubiläumszwecken beschloß der Aufssichtsrat, der auf den 3. Mai einzuberufenden Generalversammlung eine Dividende von 30 0½, wie im Vorjahre, vorzuschlagen.
— Die Generalversammlung des Verlags für Börsen und Finanzlitergtur Ac G., Berlin, genehmigte den Jahresabschluß und setzte die Verteilung einer Dividende von Hoso, wie in den Vor⸗ jahren, fest.
— Der Verband von Fabrikanten isolierter Leitungsdräbhte berechnet laut Meldung des W. T. B. aus Berlin ab heute einen Kupferzuschlag von 80 6 für den Quadratmillimeter Kupferquer⸗ schnitt und 1000 m Länge.
— In der vorgestrigen Aufsichtsratssitzung der Me tallwaren⸗ fabrik A.⸗G. Baer u. Stein, Berlin, ist laut Meldung des .W. T. B.“ beschlossen worden, der am 39. März d. M. statt⸗ findenden Generalversammlung aus dem einschließlich des Vortrages sich ergebenden Reingewinn von 714 393 M nach Vornahme von Abschreibungen wie im Vorjahre eine Dividende von 30 0½ vor⸗ zuschlagen und 125 129 M vorzutragen.
— Gemäß Telegramm dez Direktors der Nordstrecke der Chi⸗ nesischen Tientsin⸗Pukow⸗Etsenbhahn betrugen, wie .W. T. B.“. aus Berlin meldet, die Einnahmen des Monats Mär; 310 000 mexikanische Dollar gegenüber 180 900 im gleichen Monat des Vorjahrez. Dle Einnahmen im ersten Vierteljahr dieses Jahres stellen sich auf 807 009 mexikanische Dollar; in der gleichen Zeit des Vorjahres auf 50h 000 mexikanische Dollar. Die Mehreinnahme beträgt somit 302 000 mexikanische Dollar. — Laut Meldung des W. T. B.“ bettugen die Einnahmen der Oesterreichischen Südbahn vom 1. bis 31. März; 13 945 552 Kronen, gegen die endgültigen Einnahmen des entsprechenden Zeit⸗ raums des Vorjahres Mehreinnabme 446 132 Kronen und gegen die vorläufigen Einnahmen mehr 1172 344 Kronen. Richtigstellung: November mehr 880 507 Kronen.
Prag, 5. April. (W. T. B.) Die Aussig⸗Teplitzer Eisenbahn bringt für 1912 eine Dividende von 112 Kronen gegen S338 Kronen im Vorjahr zur Verteilung.
Berlin, 5. April. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter: Die letzte Herabsetzung der Notierung vermochte noch kein besseres Geschäft herbeizuführen; vielmebr verhielten sich Käufer infolge dringender Angebote von allen Seiten abwartend. Auch in russischer Butter ist der Absatz schwächer. nur billigere Qualitäten sind gefragt. Die heutigen Notierungen sind: Hof und Genossenschaftsbutter Ia Qualltät 126— 128 M, La. Qualität 120 bis 126 46. — Schmalß: Geminnverkäufe haben eine leichte Ab= schwächung der Preise herbeigeführt, doch ist die Grundtendenz unver⸗ ändert fest, zumal die Worräte am 1. d. M. eine Abnahme zeigten, während sie in sonstigen Jahren sich um diese Zeit vergrößert hatten. Sie sind in diesem Jahre jo klein, daß sie für einen normalen Konsum nicht genügen und ein stärkeres Eingreifen desselben preissteigernd wirken muß. Die heutigen Notierungen sind: Cholee Western Steam 64 — 654 , amerikanischea Tafelschmalz Borussia 677 A, Berliner Stadtschmalz Krone 66 — 72 ½, Berliner Bratenschmalz Korublume 67— 72 .. — Speck: Ruhig.
Berlin, 5. April. Wochenbericht für Stärke, Stärke⸗ fabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky, Berlin. Die Preise für Kartoffelfabrikate sind infolge Angebote aus zweiter Hand niedriger. Rohe reingewaschene Kartoffeistärke = — M6, Ja. Kartoffel⸗ stärke prompt 28 — 28 6, La. Kartoffelmebl prompt 28 — 284 *, IIa. Kartoffelmehl —— , gelber Sirup 30—= 31 6, Kap.-Sirup 327 — 33 S½, ECxportsirup 327 — 33 (6, Kartoffelzucker gelb 29 bis 30 4M, Kartoffelzucker kap. 335 — 33 ½, Rumeouleur 427 S, Bier⸗ couleur 43 S, Dextrin, gelb und weiß I2. 339 — 35 M6, do. sekunda — = j, Weizenstärke, Hallesche und. Schlesische 44 145 . do. klein stücklg 45 —= 47 6, do. großstückig 45—– 47 6, Reisstärke (Strahlen 56 46, Do. (Stücken) 5b „n, Schabestärke 38 41 S6, Ja. Matsstärke 37— 38 ½ς, Viktorlaerbsen 22 bis 26 JS, Kocherbsen 21— 25 66, grüne Erbsen— — 5 6, Futter und Taubenerbsen 177 — 195 6, inl. weiße Bohnen —— 410, flache Bohnen — 6. Rundbohnen 32 bis 35 6, ungarlsche Bohnen 27 —– 28 6, galtzische, russische Bohnen 25— 27 606, große Linsen 383 40 S6, mittel do. 30 = 35 , kleine do., 25 — 30 ο, weiße Hirse * -= 28 6, gelber Senf 30-38 6, Hanfkörner 21— 22 6, Winterrübsen 274 — 28 46, Winterraps 28 255 , blauer Mohn 5h=—=50 M, weißer Mohn 36606 - 60 S606, Pferdebohnen 19— 20 S606, Buchweljen 2—27 0,
Mais loko 144 —- 154 νο6, Wicken 22 — 25 6, Leinsaat 3 —– 37 M,.