1913 / 125 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 May 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Die Zahl der in Färbereien Arbeitenden betrug der

265. ds. 1570. Demnach ist 4 die Vorwoche wieder e

Zunahme der Arbeitenden feftzustellen. Seit einiger Zeit sind die

eine Lohnbewegung eingetreten. Zu den Schãͤrfe der Lage an,

wenigen haben wird.

(Weitere Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.

Wohlfahrtspflege.

Aus Anlaß des Regierungsjubiläums Seiner Majestãt des uben am 16. Junk verschiedene feierlich eingeweiht und begründet werden. Stadt 25 000 S zur Verfügung gestellt Wohltätigkeitssinn dortiger Bürger zu danken, hierfür gestiftet haben. Zunächst erfolgt die fürsorgeheims, das mit

Kaisers und Königs werden in Wohlfahrtseinrichtungen Tie Aue führung, für die die bat, ist besonders dem die bedeutende Summen t Grundstein legung eines Säuglings einer Krippe, Milchküche, Säuglingsfürsorge⸗ ausgestattet wird. erworben, die errichtet.

Stiftungen Hutfabrlk Akt Ges. vorm.

des Stadtratß Lewin

ansässiger Industrieller dauernde Unterhaltung gestiftet. FJugendklub eröffnet werden, für den der

Guben der Stadt ein Gartengrundstück nebst

50 000 S und weitere 10005 M für die

und ein herrlich gelegener Spielpark, für den der Gartenbaudirektor Pläne entworfen hat, dem Betriebe übergeben

Brodersen⸗Berlin die werden.

Die Stadtverordnetenversammlung in Bunzlau hat wie W. T. B. meldet, einstimmig und ohne Debatte den Antrag

des Magistrats angenommen, aus Anlaß

Befreiungskriege und des ,, . Seiner Majestät des iläums stiftung zur Kleinwohnungswesens mit einem Kapital von 75 000 4A

. und Königs eine Ju es zu errichten.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗

maßregeln. Rußland.

Die russische Kommlssion zur Bekämpfung der Pestgefahr hat In Aufhebung der früher er⸗

folgende Bekanntmachung erlassen: gangenen Verfügung wird die Stadt cholerafrei erklärt; im Hinblick hierauf durch welche die Städte Kronstadt, Feodossia, Kertsch, Rostow am Don,

cholerabedroht erklärt worden waren, aufgehoben. vom 19. März und 23. April d. J., Nr. 68 und Nr. 96.)

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Saatenstand und Getreidehandel in Bulgarien. Veröffentlichungen des hiesigen stagtlichen landwirts chaftlichen Sachverständigen sind bisher nicht erschienen.

Rinterhalmfrächte ist fast in demselben

Vorjahre; im allgemeinen wird die Anbaufläche auf 90 v. 1911 5 Zurzeit ist man mit der Aussaat von

Bohnen be

Die in reichlichen Regen waren der Entwicklung fodaß deren Stand als günstig bezeichnet war im Bezirk dieses Konsulats, speziell Regen gefallen.

Dem durch

chäftigt.

gemeinen find die Reguisitionen, speziell

Vobrudja nicht so stark gewesen,

genommen.

Trotz

ganz aus. am Varnaer Platze (in Tonnen):

den Crefelder vom Ausstand betroffenen

Färber in Zürich und Basel in bereits durchgeführten Aus⸗ ständen kommt wie die Köln. Itg. erfährt, seit gestern morgen der Ausftand der Färber in Thalwil am Zürchersee, einem Hauptgebiet der Zũrcher Seldenindustrie, hinzu. Man nimmt bel der zunehmenden

daß die Arbeiterschaft der Webereien, wie eg bereits in einigen suddeutschen Fabrilen der Fall ist, 24 in der Schweiz in Tagen wegen Rohstoffmangel keine

Das erforderllche Grundstück wird von der Stadt Gebäude mit einem Kostenaufwande von 43 000 4 Die Ausführung dieser 2. ist durch un er A. Cohn ermöglicht worden, je 25 000 M hierfür spendeten. Außerdem hat eine Reihe in Guben einen laufenden Jahresbeitrag für Ferner wird am Jubiläumstage ein

Libau, Noworossisk und Batum für

der ersten Hälfte des Monats Mai niedergegangenen

die Kriegsverhältnisse eingetretenen Mangel an Arbeit⸗ vieh berfuchte man vor allem dadurch abzuhelfen, daß man die not⸗ wendigen Zugtiere aus dem benachbarten Rumänien bezog.

als in Südbulgarien. Die finanzielle Lage der hiefigen Bauern soll keine schlechte sein, wenden die von der Bulgarischen Agrikulturbank gewährten Darlehen (jum Ankauf von Arbeitspieh, Saatgut und Lebensmitteln) in Anspruch

des Krieges und des fast völlig lahmgelegten Handel blieben die Zufuhren, wenn sie auch nicht groß waren, doch nicht Sie betrugen während der letzten vier Monate (a. St.)

Köln. Ztg.“ zufolge am eine erhebliche in Welzen in Roggen

in Mais. in Gerste. in Hafer. in gie . n Hirse. in Kleie

in Weizen

in Roggen

in Mais.

in Bohnen

in Gerste.

in er.

in Ri ö

in Hirse.

in Kleie Mit dem

eschäftigung mehr

linien nach

und Mutterberatungsstelle .

Berlin Gubener die beide

die abrikbesitzer Max Wilke⸗ An Prei

Villa im Werte von Einrichtung geschenkt hat,

der Jahrhundertfeier der

Förderung

Medea ?.

nahm darin B

die künstlerisch ein friedliches

Konstantinopel für spielen sollte;

wird auch die Verfügung, Odefsa, Sewastopol,

wußte Erna

(Vgl. . R. Anz.“ im Haß

mehr fähig; ein

Jason,

Die Aussaat der wie

Umfange erfolgt wie im gegen

. Handlung

der Saaten sehr günstig, werden kann. Bis dahin in der Dobrudja, wenig

nicht versagt

Im all⸗ von Arbeitstieren, in der

zurückblickt, si

und nur vereinzelt Lasrtes: Herr

von Kleist im

sind ferner bes

in Bohnen 2

der Hafen Varna für den Schiffsverkehr geschlossen, j bulgarische Hauptquartier den Dampfern der regelmã lter Erlaubnis, den Hafen Varna anzu⸗

berühren die Dampfer des DOesterreichichen Lloyd, der und Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft wöchentlich den dem baben einzelne Schiffe der Deutschen Le⸗

i.

en notierten Mitte Mai 1913 für den Doppelzentner.

vorher eingeho

Russischen Handels

zfffern liegen nicht

Für Weizen Mais

Die künstlertsche eröffnete gestern ihre Der X der Aufführung eine kurze und zielbewu

wie Hertenstein am Vierwaldstätter See u. a. rungen gesammelt und seine Kräfte erprobt hatte.

Bla am Ufer des Kleinen ü en Zwecke des Unternehmens; einige antike Hallenbauten

erheben fich auf grünem Plan, ein leichter Sommertag blaut darüber:

in die düstere Tragik dieses Mens wohl die Stimmung

Titelrolle durchweg zu fesseln; der wilde mit elementarer Urgewalt Durchbruch kommt, wurde kräftig betont. Nicht immer freilich wußte dle Känfllerin dabet mit ihrem Organ hauszuhalten der Leidenschaft war es zuweilen keiner künstlerisch

und

einheitlicher Zug,

den Rahmen dieser Naturbühne. der Kreusa an der notwendigen Vertie Eisenlohr als Kreon wirkte etwas nicht durch trug entschieden zur Erhö haupt durfte der Aufführung im

Meister: Herr Kirchhoff; getellt, an diesem Tage au

Dirigent ist der Kapellmeister von

Im Königlichen Scha uspielhause geht ländissche Schauspiel „Prinz Friedrich von Hem Zyklus der Volksvorstellungen in Szene.

Geisendörfer wird die Titelrolle spielen. In den übrigen Hauptrollen

in in Zu⸗ in Waggons Wagen sammen

Januar 1913 261 1360

1 90 121 1800 53 560 46 60

or z00

April 1913 679 2969

2290 350 4170 1200 80

179 1 520 140

Wiederbeginn des Krieges am 3. Februar 1913 wurde

edoch

vor.

ĩ Franken 18, 10 - 1900

10, 0 - 12.15 12,00 15,00 24, 10-24, 30 15, 40 - 16, 09

. 5 Gerste ö Roggen. Bohnen.

Wicke

. . ( (Bericht des Kaiferlichen Konsulats in Varna vom 20. Mai 1913.)

Theater und Musik. Joseph Kainz ⸗Theater.

ezug auf die Reihe von ihm Wannsees erscheint trefflich

Bild, vor dem sich Medeas grausiges

und wenn der Vögel fröhliches Gezwitscher hineinklang dann schwankte

enschicksals, der Brust der Hörer. leidenschaftdurchwehte

in Maneggs

in der Liebe

aber doch über der der Eindruck machte. darstellte,

es lag

ihn Rarl Bernhardt

matt.

werden. Zum S

Opernhause

ngt den Lothario. gab lch Friedrich: 3. 4. Jarno: rauß.

chäftigt: die Damen von Mayburg, von

. in Waggons Wagen sammen , .

814 176

4 153 4

igen Schiffahrts⸗

Freilichtbühne am Kleinen Wannsee erste Spielzeit mit Grillparz ers Trauerspiel eiler des Unternehmens, Rudolf Lorenz, ließ te Rede vorange egründeter e e T hne

an denen er Erfah⸗ Der waldumgrtete

Gestaltung Sinn der Kolchierin, der

en Steigerung Gesamtleistung

paßte Dagegen sehlte es der Vertreterin ung des Spiels, und Eugen Daß der aufen unterbrochen zu werden brauchte, ung der dramatischen Wirkung bei; über anzen die gebübrende Anerkennung luß fanden sich denn auch viele freundliche Hände, die lebhaft Beifall klatschten.

Im Königlichen Mignon“, mit Fräulein geführt; die Philine singt Frau Andrejewa⸗Skilondz. Herr Schwegler, der, wie schon früher mit.

wird morgen, Artst de Padilla in der Titelrolle, auf⸗

f eine 25 jährige künstlerische Im übrigen lautet die Besetzung:

morgen das vater⸗ burg“ von

Zu⸗ Werrack, von Ledebur,

1930 14

43

Kleopatra! werden.

am 5. Juni.

a cappella - Chorwerk lei

in das Programm Belgien aufgenommen hat.

gestattete das

ist willkommen.

In Berlin haben si Fer Anzahl bekannter P

r,, deren zwischen Deutschland und

Aus fernen Landen“;

hen; er

geeignet für

die Herren Kraußned. Pohl. Boettcher, . und Eggeling.

Im Residenztheater fand am g 150. Wiederholung des Schwanks Die Sikla, Jullug Falkenstein, Kitty A den Sauptrollen, ftatt. Am Sonnabend schließt die Spielzest. Im Theater in der Königgrätzerstraße wird im Lau der nächsten Spielzeit Sbhakespeares von Svend Gade künstlerisch ausgestattet, aufgefühn Vie Hauptrollen werden von Irene Triesch, Paul Wegen und Ludwig Hartau dargestellt.

Der Philharmonische Chor (Dirigent: Professor Sieg fried Ochs) bereltet zum nächsten Winter außer den klassischer Werke solche neuer Tondichtungen von Humperdinck, An Schönberg und Hans Koeßler vor. Die Proben beginnen wiede

einer Urauffübrung dur (Dirigent Profeffor Spilta) reichen Beifall fand, sodaß der Verein a seiner Konzertreise durch Frankreich, Luxemburg un

und wirtschaftlichen Kultur zu pflegen und zu fördern. Zeit ist in Stockholm eine Schwedisch Deutsche Vereinigunz mit dem gleichen Ziele von bekannten und einflußreichen schwedische Persoönlichkelten ins Leben gerufen worden.

Auf der Treptower Sternwarte finden folgende klnemate graphische Vorführungen mit erklärenden Vorträgen statt: abend, Nachmittags 5 Uhr: „Bilder aus Italien., Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: zum Südpol und ein Blick ins Weltall, 5 Uhr; land‘, Abends 7 Uhr: „Bilder aus Italien“. Am Montag, Abemm 7 Uhr, spricht der Direktor Dr. F. S. Archenhold über: ‚Urann und Neptun, Oberfläche und Färbung? unter Vorführung zahlreiche Lichtbilder, und Abends 9 Uhr über Die Schätze des Meeres“ (n

iimen). Mit dem gioßen Fernrohr wird ein Doppelstern und en ternhaufen im „Herkules geeigt.

ö Mübhlhofer, Zimmer * ; , . au Prã in

und Milg ger e. .

ir rauerspiel „Antonius

Auffũhru g

Karl Kämpf, der bekannte Berliner Komponist, hat ein neug Morgen an der Ostsee“, vollendet, du

den Prager Lehrer⸗Gesangverch

Mannigfaltiges. Berlin, 29. Mai 1913.

Am Montag, den 2. Juni, Nachmittags 6 Uhr, findet in Ma Kaifer Wilhelm-⸗Gedächtniskirche gelegentlich der Jahren versfammlung des Evangelisch-⸗Kirchlichen Hilfsverein und der Frauenhilfe ein Festgottesdienst statt, bei Hof und Domprediger Vits die Festpredigt halten wird. Jedermam

bei dem da

zar, wie W. T. B.“ berichtet, ei önli eutschlands zu einer Deutsch⸗Schwedischen

keiten aus den verschiedensten Städte Vereinigun weck es ist, die gegenseitigen Beziehunga chweden auf dem Gebiete der geistigen Zu gleiche

Am Som Abends 7 Uht:

Scotts Reh Das Berner Ober

Geschick ab⸗ Brest, 28 Mai.

Und doch der

zum 75 mm⸗Ge im Sturm verletzt wurden.

Rom, 29. Mai.

Auch der gestern früh um fünf

gut

der in

Nr. 124 d. Bl) Fluß der

Freltag, gaben die

den Wilhelm

irksamkeit

eine Vorrichtun ö ir. und

Heinrich diesen einige schwer.

Herr

Arnauld und

Theater.

Königliche Schanspiele. Freitag: Opernhaus. 138. Abonnements vorstellung. Mignon. Oper in drei Akten von Ambroise Thomas. Te mit Be⸗ nutzung des Goetheschen ans Wil⸗ belm Meisters Lehrjahre! von Michel Carrs und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Musfkalische Leitung: Herr Kapellmelster von Strauß. Regie: Berr Regisseur Bachmann. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Chöre: Herr Pro⸗ fessor Rüdel. Anfang 74 Uhr.

Schauspielhaus. 93. Kartenreservesatz. Das Abonnement, die Dienst⸗ und Frei⸗ plätze, im 2. Balkon auch die ,, Refervate sind aufgehoben. 10. Volks⸗ vorstellung zu kleinen Preisen. Prinz Friedrich von Homburg. Schauspiel in 5 Aufjügen von Heinrich von Kleist. 6 Herr Regisseur Keßler. Anfang

r.

Sonnabend: Opernhaus. 139. Abonne⸗ ments vorstellung. (Gewöhnliche Preise.) Die Fledermaus. Komische Operette mit Tanz in drei Akten bon Meilhac und ann Bearbeitet von C. Haffner und Richard Gene. Mustk von Johann Strauß. Anfang 79 Uhr.

Schauspielhaus. 94. r , Das Abonnement, die Dienst und Frei . e, im 2. Balkon auch die ständigen

. sind aufgehoben. 11. Volksvor⸗ stellung zu kleinen Preisen. Die Her⸗ mannsschlacht. Ein Dramg in fünf Auffügen von Heinrich von Kleist. An⸗

Deutsches Theater. Freitag, Abends 8 Uhr: Der lebende Leichnam. Sonnabend und Sonntag: Der lebende Leichnam. stammerspiel e.

Freitag, Abends 8 Uhr: Die Ein⸗ nahme von Berg · op⸗Zoom.

Sonnabend und Sonniag: Die Ein⸗ nahme von Berg⸗ oy⸗Zoom.

Berliner Theater. Freitag, Abends 8 Uhr: Filmzauber. Große Posse mit Gesang und Tanz in 4 Atten von 5 Bernauer und Rudolph Schanzer.

Sonnabend und folgende Tage: Film⸗ zauber.

Theater in der Königgrätzer Straße. Freitag, Abends 8 Uhr: Das Buch einer Frau. Lustspiel in

drei Akten von Lothar Schmidt. Sonnabend und Montag: Das Buch

einer Frau. Sonntag: Die fünf Frankfurter.

Cesstugtheater. Freitag. Abends 8 Uhr: Gefamtgastspiel des Königlichen Theaters am Gaͤrtnerplatz in München: Alt Wien. Operette hn drei Akten von Gustav Kadelburg und Julius Wilhelm. le,, und folgende Tage: Alt

en.

Komodienhans. Freitag, 8 Ubr: Hochherrschaftliche

Abends Wo h⸗

fang 71 Uhr.

nungen.

Sonnabend und folgende Tage: Soch⸗ herrschaftliche Wohnungen.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Das Stiftungsfest.

Dentsches Schanspielhans. ( Direl tion: Adolf Lantz. RW. 7, Friedrich- straßhe 104—- 1042) Freitag, Abends 3 Uhr: Ein idealer Gatte.

Sonnabend: Ein idealer Gatte.

Sonntag, Abends 71 Uhr: Zum ersten Male: Der Dieb.

Montag und folgende Tage: Der Dieb.

Schillertheater. O. (Wallner theater) Freitag, Abends 8. Uhr: dafemannus Töchter. Volksstũck in vier Akten von Adolf LArronge.

Sonnabend: Zwei Wappen.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zopf und Schwert. Abends: Moral.

Charlottenburg. Freitag, Abends 8 Uhr: Moral. Komödie in drei Akten von Ludwig Thoma.

Sonnabend: Geographie und Liebe.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Fönig Lear. Abends: Hasemanns Töchter.

Dentsches Opernhaus. (Char⸗ lottenburg, Bismarck Straße 3437. Direktion: 16 Hartmann.) Freitag, Abends 3 Uhr: Marta oder Der Markt zu Richmond.

Sonnabend: Der Mikado.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Fidelio. Abends: Die lustigen Weiber von Windsor.

Montag: Oberon.

Montis Operettenthenter. ( Frũher: Neues Theater.) Freitag. Abends 3 Uhr: Der lachende Ehemann. Operette in drei Akten von Edmund Eysler.

Sonnabend und folgende Tage: Der lachende Ehemann.

Theater des Mestens. (Station: 3e ichn Garten. Kantstraße 12.)

reitag, Abends 8 Uhr: Zu volks⸗ fümlichen Preisen: Der liebe Augustin. Dperette in drei Akten von Leo Fall.

Sonnabend: Der liebe Augustin.

Sonntag: Opernauffũührung des Conservatoriums Klindworth⸗Schar⸗ wenka. (Schluß der Spielzeit.)

Theater am UNollendorfplatz.

Freitag: Zum ersten Male: Der Mann mit der grünen Maske. Burleske in drei Akten. Musik von Friedrich Ber⸗ mann mit Kompositionen von Viktor und Leon Jessel. Anfang r.

Sonnabend und folgende Tage: Der

Mann mit der grünen Maske.

Thaliatheater. Direktion: Kren und Schönfeld.) Freitag. Abends 8 Uhr: Puppchen. Posse mit Gesang und Tanz in drei Akten von Curt e. und Jean Kren. Gesangstexte von Alfred Schönfeld. Mustk von Jean Gilbert.

Sonnabend und folgende Tage:

Pupychen. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Pol⸗ nische Wirtschaft.

(W. T. B.) „Okawango“ aus Stettin (Kapitaͤn Stahl) geriet infolge dicht Rebels gegenüber von Guefsant auf Grund. Das Schiff san sof ort. Die Besatzung von 25 Mann wurde gerettet.

St. Petersburg, 29. Mai. (W. T. B.). Auf dem Marine wie ß r h ereignete sich während eines Versuchs schieß ens nt chützen eine Explosion, wobei ein Oberma at und

ein Leutnant zur See schwer und zwei Matrosen leich

Coimbra, 28. Mai. nahm einen Angriff auf ein von Studenten bewohnte! Haus in der Continhostraße. den Angriff, dann verließen sie das Haus. In der Borralhostrelt verwundeten Studenten einen t Arbeiter. Auf eine in Coimbra eingetroffene Abteilung Kavallerie Studenten von den Fenstein aus Schüsse ab. Soldaten erwiderten, doch wurde niemand verwundet.

Studenten wurden verhaftet.

Port⸗Vendres, 29. Mai. (W. T. B.) In einer Dy namt⸗ fabrik in Paulilles (Dep. Pyrénses Orientales) e pxplodiert zur Herstellung von Nit roglyzerin, wodurch ein sschappaiat zur Expiosion gebracht wurde. Sechi erso nen wurden getötet und

Der deut sche Dam pft

(W. T. B.) Der Flieger Perrerion,

Uhr auf einem stalienischen Flugzeu

n Turin aufgestiegen war, ist hier um 113 Uhr gelandet. .

(W. T. B.) Ein Vol ks hau fe unter Die Studenten erwiderten zunäch kausmännischen Angestellten und einn de Vier it Die Ruhe ist wieder hergestell

zahlreiche verletzt, unte

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Custspielhans. (Friedrichstraze A6 Freitag, Nachmittags 3 Uhr: Opern auffũhrung des Kouservatoriums del Westens. = Abends 8 Uhr: Der lustige Kakadu. Vaudeville in drei Alten de⸗ Wilhelm Jacoby und Artur Lippschitz Sonnabend und folgende Tage: Der lustige Kakadu. Residenztheater. Freitag, Aber 86 Uhr: Die Frau Präsidentn, Uadame I Présidente,) Schwan . . Atten von M. Hennequin um Veber. ; Sonnabend: Die Frau Präsidentm. (Schluß der Spielzeit.)

Familiennachrichten.

Verlobt: Luise Gräfin von Klinckowstrlen mit dem Königl. bayer. Kämm Nikolaus Grafen Vurburg (Langfubt Speyer). = Irl. Selga Gerhard ni Irn. Affe ssor Zr. jut. Siegfried Lampse⸗ (Dresden). .

Gepboren.? Ein Sohn: Hrn; Hankk— mann Dietrich von Bredow (Bit sch.

Gestorben: Hr. Hauptmann a. D. Otu von Schweinichen (Pawelwitz).

Verantwortlicher Redakteur: J. V.: Weber in Berlin.

Verlag der Erpedition Geidrich in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdrugerei um Verlagsanstalt, 36 Rilhelmstrahe R

Acht Beilagen seinschlleßlich Börsenbellage).

. gesellschaft: und nimmt ihren Sltz

lverlorenen) Zuschusses zu den Baukosten zur Verfügung.

berzinslichen Zu

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

M IH 25.

Amtliches. Königreich Preußen.

Konzession sur kunde,

betreffend den Bau und Betrieb der in das preußi

Staats gebiet fallen den Strecke einer .

Haupteisenbahn von Ohlsdorf nach Peppenbüitel durch die Alstertalbahn⸗A ktiengesellschaft.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem von dem Komitee, welches sich zur Gründun ner Attiengesellschaft unter der Firma i srer u n! Aktiengesellschaft ö hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer ür den Betrieb teils mit elektrischer, teils mit Dampfkraft und

r die Beförderung von Personen und Gütern im öffent lichen erkehr bestimmten, den Vorschriften der Eisenbahnbau⸗ und Betriebsordnung unterworfenen vollspurigen Haupteisenbahn von Ohlsdorf nach Poppenbüttel für die in das preußische Staatsgebiet fallende Strecke zu erteilen, wollen Wir diese Konzession sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigentums nach Maßgabe der gesetzlichen Be⸗ , . unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch

- 1 Die Gesellschaft bildet sich un

ter der Firma Alstertalbahn⸗Aktien˖ s im in Wellingsbüttel oder unter Ge⸗ nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem anderen, an der Bahn oder in deren Nähe gelegenen preußischen Orte.

Die Bestimmungen des zwischen ,, und Hamburg wegen des Baues und Betrlebes der Bahn abzuschließenden Staatsvertrages sollen für die Gesellschaft dieselbe Verbindlichkeit haben, als wenn sie ausdrücklich in diese Konzessiongurkunde aufgenommen wären,

Die Gesellschaft ist ferner den bestehenden wie den künftig er⸗ gehenden Reichs⸗ und Landesgesetzen ohne weiteres unterworfen.

II

Das zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstun der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf 6 Betrag . . 183 000 C festgesetzt. Von diesem Kapital sind 500 000 4 im Wege der Aktienbegebung im , (Grundkapital.

Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des Grundkapltals nicht übersteigen. Das Aktien- fapital ist bar und voll einzuzahlen und lediglich jur plan- und an—⸗ ee n, Vollendung und Ausrüstung der Bahn zu verwenden.

Die - Aktien dürfen erst nach der Betriebseröffnung der Bahn ng en werden. ;

Das nicht dur

Aktienbegebung aufzubtingende Kapital von

1683 000 ½ stellt die Alstertal⸗Terralngesellschaft der Alstertalbahn⸗

Aktlengesellschaft in der Form eines nicht rückzahlbaren unverzinglichen . rfügung. Zur Sicher⸗ stellung dieser Lelstung hat die Alstertal ⸗Terraingesellschaft zugunsten der Alstertalbahn Aktlengesellschaft Wertpapiere nebst den no nicht fälligen Zing⸗ und Erneuerungsscheinen zu verpfänden und bei der Königlichen Generalstaatskasse in Berlin zu hinterlegen. Diese Papiere sind zugleich, und zwar mit Vorrang vor dem Pfandrecht der Alstertalbahn - Aktiengesellschaft, dem Fiskus zur Sicherung der diesem auf Grund der Konzessioneurkunde gegen die Alstertalbahn · Aktiengesellschaft zustehenden INechte zu verpfänden. Beide Verpfändungen hahen in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zu erfolgen, daß bezüglich deg dem Fiskus zu⸗ stehenden Pfandrechts dem Minister der öffentlichen Arbeiten dag Recht des Pfandderkaufs zusteht und insbesondere das Recht, durch Ver⸗ 9 n der verpfändeten Wertpapiere die nach Artikel VII ver⸗ fallenen Strafbeträge einzuziehen, und daß ferner die Rückgabe der Wertvapiere, Zins⸗ und Ernguerungsscheine mit der Aushändigung an die Alstertalbahn . Aktiengesellschaft der Alstertal⸗Terraingesellschaft gegenüber als erfolgt gilt.

Als Wertpapiere werden angenommen die Schuldverschreibungen der Deutschen Reichtanleihe und der Preußischen Staatsanleihe zum Nennwerte, sofern jedoch der Kurgwert höher ist, zum Kurawerte, die Schuldverschreibungen der anderen Deutschen Bundesstaaten sowie der Stamm und Stammpriorstätgaktien und Prigritäts ohligationen derjenigen Eisenbahnen, deren Erwerb durch den Preußischen Staat geseßlich genehmigt ist, zum Kurgwerte, die übrigen bei der Deutschen Reich bank beleihbaren Wertpapiere zu dem daselbst beleibbaren Bruchteile des Kurswertes. Die Ergänzung einer Pfandbestellung kann gefordert werden, falls diese infelge teilweiser Inanspruchnahme oder bei den lediglich zum Kurswerte, nicht aber auch zum Nennwerte anzunehmenden Wertpapieren infolge eines Kurtruͤckganges nicht mehr genügend Deckung bietet. Die Fc der zu den Papieren etwa gehörenden Zinsscheine erfolgt in deren Veifallterminen, kann jedoch don dem bezeichneten Minister untersagt werden, wenn nach sesnem allein entscheidenden Urteile der Unter⸗ nehmer den Bau verzögern sollte. ⸗—

Die Wertpapiere werden vom Fiskus nach Maßgabe des Fort⸗ schritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgegeben. Die Entscheidung, ob und zu welchem Betrage während des Bahnbaues Wert apiere zurückzugeben sind, steht mit Ausschluß des Rechtsweges dem Minister der öffentlichen Arbeiten zu.

Ferner übernimmt die Alstertal⸗Terraingesellschaft die Ver⸗ pflichfung, , . in der Form eines nicht rückahlbaren und un⸗ chusses zu den Baukosten für eine Ueberschreitung des Kostenanschlages bis zu 300 9000 4 aufzukommen. Zur Sicherung dieser Verbindlichkeit wird sie in dieser Höhe eine Sicherung hypothet

an erster Stelle auf ihre Grundstücke im Werte von 3 Millionen

Mark eintragen lassen.

Die gesamte Leitung der Bau⸗ und Betriebsperwaltung ist einem Vorstande zu Übertragen, welcher die Alstertalbahn⸗Aktiengesell = schaft mit den gefsetzlichen Befugnisfen und Verpflichtungen des Vor standes einer m, ,,. vertritt und für die Geschäftsführung, injoweit si der staa sichen Beaussichtigung unterliegt, der Auffichts⸗ behörde veraniworilich ift.

Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren

III.

. i ne befsehen foll, die Wahl des Vorsitzenden und der technischen

leder bedarf der Bessätigung des Ministers der öffentlichen en.

Die Geschäftsordnung für den Vorstand unterliegt der Genehmi—⸗ gung des Minssters der öffentlichen Arbelten.

Sofern die oberste Betriebsletung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf, die Wahl und die Geschäftgordnung des oder der obersten Betriebsleiter An- wendung.

15 Aufsichtsrats und des. Vorstandes sowie

Die Mitglieder des am e r Aktiengesellschaft müssen An⸗

samtlche Venmten der

Berlin, Donnerstag, den 29. Mai

gehörige des Deutschen Reichs 3 und, soweit nicht vom Minister der öffentlichen Arbeiten Ausnahmen zugelassen werden, im Inlande ihren Wohnsitz haben. ö

Die Staateregterung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse sür beteiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsrats und der Generalpersamm⸗ lung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Staatsregierung von allen dlesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Beratungsgegenstände enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.

Der. Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in denen er es für nötig erachtet, die Berusung außer⸗ ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.

VI.

Alle die jurlstische Persönlickkeit der Alstertalbahn - Aktiengesell⸗ schaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre] erson gebundenes Recht erteilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrags, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Konzession erteilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit.

Die Gesellschaft hat alle ihren Gesellschaftsvertrag betreffenden Generalversammlungsbeschlüsse, bevor sie eine Abänderung des Ge⸗ sellschafts vertrages zur Eintragung in das Handelsregister anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrag auf die vorbezeichnete Prüfung und Genehmigung vorzulegen und die Entscheidung der Staats ie m der Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister elzufũgen.

Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebs auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebs der eigenen Bahn an andere, die Auflösung der Gesell⸗ schaft oder die Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft aus⸗

sprechen, oder durch welche sonst die Bahnanlage oder deren Betrieb aufgegeben werden soll, zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung der

j Staatsregierung. ¶Diese Genehmigung ist auch zur Aufhebung derjen igen Beschlüsse früherer Generalversammlungen erforderlich, welche vom Staate ge⸗

nehmigt waren. VII. Für den Bau inshesondere gelten folgende Bestimmungen: 1) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten: die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch⸗ führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen, die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie die Feststellung der Entwürfe für die Fahrzeuge und ihrer Anzahl, die Ueberwachung der Bauausführung. Diese erfolgt durch die Königliche Gisenbahndtrektion Altona. Etwa von ihr beanstandete Mängel bat der Unternehmer auf eigene Kosten alsbald abzustellen. Dem Staate bleibt für alle durch die Ausführung der genehmigten Entwürfe bedingten Benachteiligungen seines Eigentums oder seiner sonstigen Rechte der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach n. der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Unternehmer vor⸗ ehalten.

2) Der Unternehmer hat allen Anordnungen, welche wegen polizeilicher Beaussichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiler getroffen werden mögen, nachzukommen.

3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß inner— balb der im Staatevertrage (vgl. Artikel L der Konzessionsurkunde) bestimmten Frist erfolgen. Sollte nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten diese Baufrist ohne Verschulden der Gesell⸗ schaft, insbesondere wegen unvorhergesehener Schwierigkeiten beim Grunderwerb, nicht eingebalten werden können, so ist der Minister ermãchtigt, die Baufrist entsprechend zu verlängern.

Für die Vorlage der ausführlichen Bauentwürfe sowie für die Inangriff nahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetrieb⸗ nahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Babn können vom Minister der offentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.

4) Für den Fall, daß der Unternehmer mit der Erfüllung der Ihm mit Bezug auf den Bahnbau obliegenden Verpflichtungen, ins⸗ besondere der e gn plan⸗ und anschlagsmäßigen Ausführung und Ausrüstung der Bahn, in Verzug kommen sollte, ist er zur Zablung einer Strafe von 30“ des für die preußische Teilstrecke auf L042 0090 festgesetzten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, ö. 5 e ee, . . h nd lam fare ben; Betrage die

rafe als verfallen anzusehen ist, mit Ausschluß des Rechtswegs dem Minister der öffentlichen Arbeiten zustebt. t ö

X. Falls die festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Bau⸗ fristen nicht innegehalten wird, kann nicht nur die bezeichnete Strafe eingezogen, sondern auch die erteilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und entweder unter Verwendung der hinter⸗ 1 f Wertpaptere der Bau auf Kosten der Alstertalbahn⸗Aktien- gefellschaft fortgeführt oder die im 5 21 des Gesetzes vom 3. No⸗ vember 1838 vorbehaltene Versteig-rung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Staatsregierung von Lem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen heabsichtigt, foll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem angezogenen 5 2 festgesetzten Schlußfrist erfolgen.

VIII.

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen;

I) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt durch die staatliche Aufsichtsbehörde.

2) Der Unternehmer ist verpflichtet, das jeweilig auf den preuffschen Staatgeisenbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und überhaupt hinsichtlich der Einrichtung und Berechnung der Tarife die für die preußischen Staatseisenbahnen jeweilig bestehenden all⸗ gemeinen Grundsätze zu befolgen, soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.

it dieser Maßgabe bleibt für die ersten drei Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar dem Unternehmer die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen⸗ als für den Güterverkehr üderlassen. Für die Folgeieit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichts behörde. !

3) Der Unternehmer hat mit der Eröffnung des Betriebes der ganzen Bahn einen Erneuerun sfonds und neben dem im § 262 des Handelsgesetzbuschs vom 10. Mai 1897 Reichsgesetzbl. S. 2l9) vor-

eschriebenen , (Bilanzreservefonds) einen Spezialreserve⸗ 6. nach den bestehenden Normativbeslimmungen und dem zur Aus—⸗ eng der letzteren unter Genehmigung des Ministeis der öffent- lichen Arbeiten aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterzlehenden Regulative zu bilden.

er Erneuerungs⸗ und der Spezialreservefonds sind sowohl von r . als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu en.

1913.

der

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten .

regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaus und Betriebẽ mittel. In den Erneuerungsfonds fließen: ö . a. der Erlös aus den enifprechenden abgängigen Materialien, b. eine aus den Ueberschüffen der Betriebe einnahmen über dis Betriebsausgaben zu entnehmende jährliche Ruͤcklage, deren Höhe durch das Regulativ festgesetzt wird, C. Die Zinsen des Erneuerungsfonds.!

Der Spezsialreservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außergewöhnliche Clementarereignisse und größere. Unfs ll; hervor⸗ gerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ent⸗ sprechenden Weise erfolgen kann.

In den Spezialreservefonds fließen:

a. der Betrag der nach dem Gesellschafts vertrage verfallenen, nicht abgehobenen Gewinnanteile und Zinsen, ö b. eine im Regulative festzusetzende aus den Ueberschüssen der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ju ent- nehmende jährliche Rücklage, C. die Zinsen des Speꝛialreservefonds. Grreicht der Spefialreserpefands die Summe dan 49090 *, so können mit Genehmigung Les Ministers der offentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahrestücklage wieder vermindert ist.

Dle Wertpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der derein· nahmen und nicht fofort zur Verwendung gelangenden Beträge ju beschaffen sind, werden durch das Regulatir bestimmt.

affen die Betriebsergebnisse eines Jahres die Deckung der Rück lagen zum Erneuerungs⸗ oder Spezialreservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgenden Betriebsjahre u entnehmen. Abweichungen, hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arheiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Spezialreserve⸗ fonds vor.

IX.

Der Unternehmer ist verpflichtet:

a. feine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffent- lichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebsrechnungsabschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen,

der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jedes Jahres bis Ende März des folgenden Kalender jahres als Rechnungsjahr zugrunde zu legen, . die von den Ausfichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nötig erachteten Nachweisungen sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und den Aufsichtsbehörden in den von ihnen festgesetzten Fristen einzureichen. X

Der Unternehmer ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der mittleren, Kanzlei. und Unterbeamtenstellen mit Militãranwärtern, insoweit sie das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die sür die Staatseisenbabnverwaltung in dieser Beziehung und insbesondere mit Being auf die Ermittlung der Militäranwärter bestehenden und noch ergehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten hat der Unternehmer einerseits für die Beamten des Bahnunternehmens und zwar unter Heranziehung derselben zu Beiträgen bis zu derjenigen Höhe, welche für die Staatseisenbahnen bis zum Erlasse des Gesetzes vom 27. März 1872, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten ze, wan, gewefen ist andererseits für die Ar beiter Pensions;, Witwen und Unterstützungskassen nach den jetzt und künftig bei den Staatseisenbahnen für die Gewährung von Pensionen und Unterstũtzungen hestehenden Grundsstzen einzurichten und zu diesen Kassen die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

XI.

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen als auch die Mitbenutzung der Bahn ganz oder teilweise gegen zu vereinbarende, nötigenfalls dom Minister der öffentlichen Arbelten sestzusetzende Fracht⸗ oder Bahngeldsãtze vorbehalten.

. XII.

Nach Eröffnung des Betriebes ist der Unternehmer zur Nenderung und Erweiterung der Bahnanlagen sowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und soweit der

Tinsster der öffentlichen Arbeiten solches im Verkebrsinteresse oder im Interesse der Betriehzsicherheit oder im Interesse der Landesherteldi. gung für erforderlich erachtet. Soweit diese Anforderungen lediglich im Interesse der Landesverteidigung erfolgen, sind die Kosten dem Unternehmer zu erstatten, wenn nicht im Wege der Gesetzgebung andere. für den Unternehmer alsdann maßgebende Bestimmungen (vgl. Artikel I) getroffen werden. Im übrigen fallen die betreffenden Kosten dem Unternehmer zur Last.

XIII.

Der Staatsregierung steht, unbeschadet des ge, n. Ankauft⸗ rechts, das Recht zu, unter den nachstehenden Bedingungen das ge⸗ samte Eisenbahnunternehmen zu erwerben:

J. a. Erfolgt der Erwerb bei Fertigstellung der Alstertalbahn, so geht daz gesamte Unternehmen mit allem Zubehör ohne jegliche Entschädigung schulden, und lastenfrei in das un- beschränkte Eigentum des preußischen Staates über.

Erfolgt die eigentümliche Uebernahme des Bahnunter⸗ nehmens durch den preußischen Staat zu einem spãteren Zeltpunkte, jedoch vor Ablauf von 10 Jahren nach der Betriebseröffnung der Bahn, so sind der Alstertalbahn⸗ Aktiengesellschaft für die schulden und lastenfreie Abtretung des gesamten Unternehmens mit allem Zubehör und allen Fonds an den preußischen Staat diejenigen Summen zurũck⸗ zujahlen, die von der Gesellschaft bis zum Tage des Ewerbs für die Betriebsführung an die Staatseisenbahnverwaltung entrichtet worden sind.

II. Nach Ablauf von zehn Jahren nach der Betriebseröffnung der Bahn ist die Alstertalbahn⸗Aktiengesellschaft verpflichtet, das ge⸗ samte Unternehmen mit allem Zubehör und allen Fonds gegen Er⸗ stattung der aus elgenen Mitteln aufgewendeten notwendigen und nützlichen Anlagekosten jederzeit an den preußischen Staat auf dessen Verlangen abfutreten. Als eigene Mittel gelten auch die nach Maß⸗ . des Artikels 11 dieser Konzessionzurkunde von der Alstertal⸗

erraingesellschaft aufgewendeten Beträge. XIV.

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkunde sowle ihre Verẽffentlichun i dem Gesetze vom; en 1872 de,, ,. S. 357) erfolgt erst, nachdem die Zeichnung sämtlicher

ktien durch Verlegung beglaubigter Zeichnungsscheine dem Minister der öffentlichen Arbeiten nachgewiesen und zugleich die Kreditfäbigkeit der JBeiichner von ihm als genügend bescheinigt befunden ist, nachdem der Staatsregierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Uebereinstimmung zu setzende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diese Uebereinstimmung nachgewiesen ist, nachdem ferner die unter Artikel 11 geforderte Sicherheit geleistet und nachdem endlich die Gesellschaft

rechtzeitig und rechtsgültig errichtet ist.