*
8 3.
Dieser Vertrag wird auf nie Dauer von 10 Jahren geschlossen. Er tritt in Kraft nach der Ein⸗ tragung des Deutschen Adler in das Handelsregister.
Der Vertrag gilt immer als auf weltere 10 Jahre verlängert, wenn er nicht ein Jahr vor seinem Ab⸗ lauf gekündigt wird.
Magdeburg, den 28. Mai 1913. Der Verwaltungsrat der Pensions⸗ kasse des Deutschen Privat⸗Beamten⸗ Vereins in Magdeburg, Ver siche⸗
rungsverein auf Gegenseitigkeit. D. Goedecke, Vorsitzender.
232901 Ole dies ährige ordentliche Saupt⸗ versammlung der
Witwenkasse des Deutschen
Privat⸗Beamten⸗Vereins
wird nach Maßgabe des § 63 Ziffer 1 der Satzung vom 31. Dejember 1910 auf Dienstag, den 10. Juni d. J.. Vor⸗ mittags 8 Uhr, nach Danzig enn⸗ berufen. Sie Versammlung findet im Hotel ‚Danziger Hof zu Danzig statt. Tagesordnung:
1) Vorlage des Geschäftsberichts des Direktoriums für 1912. Beschluß fassung über Genehmigung des Ge⸗ schäftsberichts.
2) Vorlage des Rechnungsabschlusses für 1912 und Bericht des Verwaltungs⸗ rats üher denselben. Beschlußfassung über Genehmigung des Rechnungs⸗ abschlusses.
3) Entlastung des Generalrats, des Ver⸗ waltungsrats und des Direktotiums für 1912.
Y Bemessung der auf Grund der 58 27 bis 29 der Satzung zu zahlenden Er⸗ höhungsrenten und Zuschußrenten.
Antrag des Direktoriums:
Hauptversammlung wolle beschließen, zu der in der Satzung für die Ab⸗ teilung J auf S 81, — bemessenen festen Stammrente den Betrag von
„S 16,20 auf den Anteil und zu der
in der Satzung für die Abteilung II
auf M 4,56 bemessenen festen Stamm⸗
rente den Betrag von S6 O, 80 auf den
Anteil aus den Mitteln des Renten⸗
erhöhungsfonds zu zahlen und so die
Gesamtleistung der Kasse für das Jahr
1914 auf S 97,20 für den Anteil
der Abteilung J und auf M H,40 für
den Anteil der Abteilung U festzu⸗ setzen ohne jede Inanspruchnahme des
Rentenzuschußfon os.
5) Wahlen:
A. Wahl von 3 Mitglledern des Verwaltungs ratz.)
B. . der Mitglieder des General⸗
rats.
C. Wahl von 3 Rechnungsprüfern
und 3 Stellvertretern.
6) Beschlußfassung über Zusatzverein⸗ barungen zu dem Verwaltungsvertrag mit dem Deutschen Privat⸗Beamten⸗ Verein.
Antrag des Direktoriums: Hauptversammlung wolle be⸗
schließen: Der für die Jahre 1912
und 1913 beschlossene Zusatz zu dem
Verwaltungs antrage mit dem Deut⸗
schen Privat⸗Beamten - Verein, wo⸗
nach in § 2 unter Ziffer d einge⸗ geschoben wird:
d. 5 oJ. des nach Bedeckung der Prämienreserven beim Jahresab⸗ schluß sich ergebenden Ueberschusses
wird fär die Jahre 1914 und 19195,
längstens jedoch bis zum Inkrafttreten
der Satzung des Deutschen Adler in
Magdeburg, Versicherungs vereins auf
Gegenseitigkeit. verlängert. Be⸗
dingung der Verlängerung ist, daß
die Hauptversammlung des Deutschen
Privat · Beamten · Vereins den Zusätzen
für die Jahre 1914 und 1915 eben⸗
falls zustimmt und das Kaiserliche
Aufsichtsamt für Privatversicherung
sich wiederum damit einverstanden
erklärt.
7) Anträge der Abgeordneten Hilpert⸗ Berlin, Angola⸗Berlin und Anger⸗ Berlin auf Abänderung der Satzung:
Hauptversammlung wolle beschließen:
5§z 1 Zeile 3 und 4 lauten wie folgt: Witwenkasse des Deutschen Privat ˖ Beamten⸗Vereins in Magdeburg. — Dementsprechend werden alle übrigen in Frage kommenden Paragraphen abgeandert.
§ 10 Abs. 3 erhält folgenden Zasatz: „Mitglieder des Deutschen Privat⸗ Beamten⸗Vereins sind von der ih hn der Eintrittsgelder und onstiger Schreibgebühren befreit.“
§ 11 Abs. 2 wird auf Zeile 5 statt 5 Jahre“ gesetzt: „10 Jahre“.
§ 44 Abs. 5 wird auf Zeile 5 hinter fördern! eingefügt: „Die Mit ⸗ glieder des Dlrertoriums dürfen außer Aemtern im Deutschen Privat- Beamten Verein und in den Kassen des Vereins keine gewinnbringende
Tätigkeit ausüben.“
§ 7 Abs. 1 Zeile 1—3 wird bis
wohnen“ gestrichen und statt dessenß
gesetzt: Der Vemwaltungzrat be⸗ steht aus 11 Mitgliedern, von welchen 5 Mitglieder in Magde⸗ burg und dessen Umgebung und 6 Mitglieder nicht weiter als 200 Rm
) Ez scheiden aus die Herren: Direktor C. Heßler Magdeburg, Kaufmann H. Voß⸗ 4 e fg, und . H. Walther⸗ Berlin. Sämtliche Herren sind wieder wählbar. ͤ
/ / / ——— ———
von Magdeburg entfernt wohnen
müssen. Auf Zeile 9 des § 47
Abf. 1 wird statt 4 und danach 3
. „6 und danach 5*.
§ 48 Abs. 2 erhält folgenden Zusatz; Vor der gemeinsamen Sitzung mit dem Direktorium findet eine Sitzung des Verwaltungsrats ohne Direk⸗ torlum statt“.
Die 55 52 —–55 werden aufgehoben und sonstige in Frage kommenden k abgeändert. — Die in
rage kommenden Rechte und Ob⸗ liegenheiten des Generalrats werden dem Verwaltungsrat übertragen. Im Falle der Ablehnung des An⸗ trags, betreffend die Aufhebung der S5 52-55 (Generalrat betr.) werden in 5 auf Zeile 2 und 3 die Worte „bis“ bis „Hauptver⸗ sammlung“ gestrichen und statt dessen von 4 Jahren‘ gesetzt. Auf Zeile 6 wird hinter müssen? zu⸗ gesetzt: Alle 2 Jahre scheidet die Hälfte der Mifglieder aus, die wiedergewählt werden können?.
5§ 53 6 1 wird auf Zeile 3 hinter Sitzungen eingefügt: „aber mindestens viermal im Jahre“.
§ 53 Abs. 2 ist hinzuzusegen: Vor der gemeinsamen Sitz mit dem Verwaltungtrat und dem Direk- torlum findet eine Sitzung des Generalrats ohne Verwaltungsrat und Direktorium statt“.
Es wird ein 5 68a unter der Ueber⸗ schrift: ‚Fahrkosten und Diäten der Abgeordneten“ gebildet, welcher wie folgt lautet: Die Abgeordneten erhalten Fahrkosten zweiter Klasse einschlteßlich der erforderlichen Schnellzugszuschläge vom Wohnort zum Versammlungtzort und zurück und Diäten aus Mitteln der Kasse, alls sie nicht als Abgeordnete schon
ezüge seltens des Deutschen Privat⸗ beamten⸗Vereins oder anderer Kassen des Vereins erhalten“.
§ 69. Die Ueberschrift wird abge⸗ ändert in „Rechnungsprüfer bezw. Rechnungsprüfung“. s wird ein Absatz 4 geschaffen, welcher lautet; Mindestens alliährlich zweimal ist die gesamte Geschäftsführung durch einen sachverständigen, vereidigten Bücherrevisor zu prüfen.
8) Beschlußfassung über eine Vereinigung der Witwenkasse mit der Pensionz⸗ kasse, Waisenkasse und Begraͤbniskasse des Deutschen Privat⸗Beamten⸗Ver⸗ eins zu einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit unter einer neuen Firma in der Weise, daß die Pensions⸗ kasse die aufnehmende Gesellschaft bildet, während die Witwenkasse, Be⸗ gräbniskasse und Waisenkasse unter Liquidation ihren gesamten Ver mögeng⸗, insbesondere den Versiche⸗ rungsbestand, mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Versicherungs⸗ verein, dargestellt durch die bisherige , übertragen.
Antrag des Direktoriums: Hauptversammlung wolle be⸗ schliehen: Der Vereinigung der vier
Versicherungskassen wird zugestimmt
unter der Bedingung, daß auch die
Hauptversammlungen der Pensionzg⸗
kasse, Waisenkasse und Begraͤbniskasse
der Vereinigung zustimmen.
9) Annahme einer dem Beschluß zu Punkt 8 entsprechenden neuen Satzung, insbesondere einer neuen Firma.
Antrag des Direktoriums:
Hauxptversammlung wolle beschließen:
Die Satzung unter der Firma Deutscher
Adler in Magdeburg, Versicherungs—⸗
verein auf Gegenseitigkeit, wird unter
der Bedingung angenommen, daß auch die Hauptversammlungen der
Penstongkasse, Waisenkasse und Be⸗
gräbniskasse diese Satzung annehmen.
10) Anträge der Abgeordneten Hilpert⸗ Berlin, Angola⸗Berlin und Anger⸗ Berlin:
A. auf Abänderung der Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungsvereins auf Gegen⸗ seitigkeit.
Hauptversammlung wolle beschließen;
S 2: Hinter ‚Kapttalversicherungen ist einzufügen: ‚insbesondere die Uebernahme und Fortführung der . Witwen⸗, Waisen⸗ und
egräbniskasse des Deut schen Privat⸗ beamten⸗Vereins sowie samtlicher in diesen Versicherungskassen laufenden Verträge mit allen Rechten und Pflichten“.
§ 11 Abf. 5. Zeile 6: Hinter „ist ist einzufügen: „vom Deutschen Privat ˖ beamten⸗Verein“; letzte Zeile: das Wort nicht“ ist zu streichen.
F 16: Punkt D (Generalrat) fällt
fort und Punkt P erhält den Buch⸗ staben D. — Sämtliche anderen darauf in Frage kommenden Para⸗ graphen sind dementsprechend zu ändern. Die Funktionen des Ge— neralrats werden dem Aufsichtsrat übertragen.
17 Abs. 4: Hlnter „fördern wird eingefügt: . Sie dürfen außer Acmtern im Deutschen Privatbeamten⸗Verein keine gewinnbringende Tätigkelt aus⸗ üben. Auch müssen sie usw.“.
§ 20: Die Ueberschrift muß lauten: Rechnungsprüfer bezw. Rechnungs⸗ prüfung“. — Es wird ein Absatz 4 geschaffen, welcher folgende Fassun erhält: Mindestens * eng zwelmal ist die gesamte Geschãfts⸗ führung durch einen sachverständigen vereidigten Bücherrevisor zu prüfen.
* *ns M e eur ge r flati
ehrenamtlichen / gesetzt: 11 ehten ˖ amtlichen. . —
§5 21 Abf. 1 fällt der zweite Satz weg. Statt dessen wird gesetzt:
Davon sollen in Magdeburg und Umgebung 5 Mltglleder, die übrigen 6 Mitglieder nicht weiter als 300 Kilometer von Magdeburg entfernt wohnen.“
§ 21 Abf. 1 Zeile 1 wird statt 4 und danach 3 n n gesetzt: sechs und danach fünf.
§ 32 Abf. Z wird hinzugefügt: Vor der gemeinsamen Sltzung mit dem Direktorium findet elne Sitzung des Aufsichtsrats ohne Direktorium statt. — Im Falle der Ablehnung des Antrags zum 5 16 wird. § 25 Abs. 1 (Generalrat betr.) geändert. Der dritte Satz fällt fort, statt dessen wird auf Zeile 3 hinter ge wählt eingefügt: Die Wahl gilt guf. 4 Jahre. Alle zwei Jahre schelden 5. Mitglieder aus, die wieder gewählt werden können.“
§ 26 Abf. 1 Zeile 3 wird hinter „Bedarf“ eingefügt; „aber min⸗ destens viermal im Jahre.“
5 26 6 2 ist zuzusetzen: Vor der gemeinsamen Sitzung mit dem Auf⸗ sichtsrat und dem Direktorium findet eine Sitzung des Generalrats . Aufsichtsrat und Direktorium
att.“
§ 51: Die Neuerung „für 209 Mit⸗ glieder ein Abgeordneter ist abzu⸗ lehnen und die Zahl 100 zu setzen.
§ 41: Es soll ein Absatz 4 gehlldet werden, welcher folgenden Wort- laut erhält: ‚Die Abgeordneten erhalten Fahrkosten zweiter Klasse einschließlich der erforderlichen Schnellzugszuschläge vom Wohn ort zum Versammlungsort und zurück sowie Diäten aus Mitteln des Vereins.“
Anträge zur Abänderung des Anhangs des Satzungsentwurfs.
§ 12 Abs. 2 Zeile 5 wird statt mehr als 5 Jahre“ gesetzt: mehr als 10 Jahre).
§ 13 Abs. 1 Zeile 3, hinter dem Worte zahlen“ ist einzufügen: „Mitglieder des Deutschen Privat⸗ beamten⸗Vereins sind von der Zahlung der Verwaltungsgebühren befreit ).
§ 14. Zum Absatz J ist hinzuzufügen: „Mitglieder des Deutschen Privat- beamtenverelns sind von der Zahlung etwaiger Eintrittsgelder befreit.“
§ 29 Abf. 5 letzte Zeile wird be⸗ antragt, hinter dem Worte ist“ einzufügen: kann nur auf Antrag des Ver⸗ sicherungsnehmers erfolgen.
B. auf Abänderung der Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungsvereins auf Gegen⸗ seitigkeit, in Anbetracht der Zu⸗ lassung der Kassen des Deutschen Privatbeamtenvereins als Ersatz⸗ kassen für dle staatliche Angestellten. versicherung:
a. Zum J. Abschnitt.
(Allgemeine Bestimmungen ) 9 erhält folgenden Zusatz: . Minde⸗ stens ein Viertel der Vermögens⸗ bestände, soweit diese für Ver⸗ sicherungsnehmer bestimmt sind, für welche der Versicherungsverein als Ersatzkasse für das Versicherungs⸗ gesetz für Angestellte gilt, werden in Anleihen des Reichs und der Bundesstaaten angelegt. der Versicherungsverein noch nicht ein Viertel der vorerwähnten Ver⸗ mögensbestände in Staatsanleihen angelegt hat, muß er jährlich mindestens ein Drlttel des Ver⸗ mögenszuwachses in solchen An—⸗ leihen anlegen.“
b. Zur Abänderung des
Anhangs.
§ 5 Abs. 2 fällt fort.
8 5. Abs. 2 Zelle 4 wird hinter „hält“ hinzugefügt: „Für Versicherungs⸗ nehmer, für welche der Versiche⸗ rungsderern als Ersatzkasse für das Versicherunasgesetz fͤr Angestellte gilt, fallt die ärztliche Untersuchung
sort.
§ 7 Abs. 1 erhält folgenden Zusatz: Versicherungsnehmer, für . der Versicherungsvereln als Ersatz⸗ kasse für das Versicherungsgesetz für Angestellte gilt, müssen aufge⸗ nommen werden.“
§ 10. Dem Abs. 1 wird folgendes hinzugefügt: „Für Versicherungs⸗ nehmer, für welche der Versiche⸗ rungsverein als Ersatzkasse gilt, heglnnen die Versicherungen beim Eintritt des Versicherungsnehmers in den Versicherungsverein.“
§ 12 Abs. 3 erhält folgenden Zusatz: Für Versicherungsnehmer, für welche der Versicherungsverein als Ersatzkasse gilt, werden die Bel⸗ träge vom Tage des Eintritts bis zum Tage des Austritts .
§ 13 Abs. 2 wird hinzugefügt: Weib liche Personen, für welche der Ver⸗ sicherungsverein als Ersatzkase gilt, haben keinen Zuschlag zu zahlen.“
§ 13 Abs. 3 erhaͤlt folgenden Zusatz: Für Versicherungsnehmer, welche unter das Versicherungsgesetz fur Angestellte fallen und die nach Ab⸗ lauf der militärischen Dienstzeit wieder bei, einer Firma eintreten, wo für die Angestellten der Ver⸗ sicherungsverein als Ersatzkasse gilt, treten die vor der Dienstzett abge⸗ schloffenen Versicherungen, von der
Die Pensionierung
Solange
ersten Beltragszahlung an, zu den früheren Sätzen wieder in Kraft. Die milttärische Dienstzeit wird aber bei der Berechnung der Leistungen in ug gebracht.
5 24 Abf. 2, Zeile 4, wird hinzu⸗ gefügt hinter übersteigen :: müässen aber für die unter das V sicherungsgesetz für Angestellte fallenden Versicherungsnehmer pro Kopf und Jahr 5 M fur die Zwecke des Heil verfahrens aufgewendet oder zurückgelegt werden. Angehörige von Versicherungs nehmern, deren Unterhalt sie ganz oder überwiegend auß ihrem Arbeitsverdienste be⸗ stritten haben, erhalten während des Heilverfahrens ein . Das Hausgeld fällt dagegen fort, sobald Lohn oder Gehalt auf Grund eines Nechtsanspruchs gezahlt werden. Das Hausgeld beträgt mindestens täglich Meostel des zuletzt gezahlten Monatsbeltrag3;.
11) Eventualantrag des Direktoriums:
Hauptversammlung wolle beschließen:
Für den Fall, daß das Kaiserliche
Aufsichtsamt für Privatversicherung
die Genehmigung der neu angenom⸗
menen Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungsbereins auf Gegenseillgkeit, als Ganzes ab. lehnt, wird der Verwaltungsrat
Aufsichtsrat) beauftragt, für die neuen
Tarife in der Witwenkasse:
Tarife V. H. J, W. K. II, W. E. II (Abt. W. E.),
Tarife W. II65, W. R. IIIb (Abt. I),
Tarife W. J I60, W. J. 65, W. J. II/65 (Abt. W. J.),
gesondert die Genehmigung des Kaiser⸗
lichen Aufsichtwamts für Privatver⸗
sicherung nachzusuchen und die ent⸗ sprechenden Aenderungen an der
Satzung vorzunehmen, die nur die
Faffung betreffen oder die von der
Aufsichtsbehörde vor der Genehmigung
verlangt werden.
Antrag des Direktoriums: .
Haupt versammlung wolle beschließen;
Der Verwaltungsrat ( Aussichtsrat)
wird ermächtigt, diejenigen Aenderungen
sowohl an der Satzung der Witwen⸗ kasse wle an der Satzung des Deutschen
Adler in Magdeburg, Versicherungs⸗
vereins auf Gegenseitigkeit, vorzu⸗
nehmen, welche fur die Anerkennung als Erfatzkasse vom Direktorium der
, ,. für Ange⸗
stellte oder vom Kaiserlichen Aufsichts.
amt für Privatversicherung verlangt werden.
Ermächtigung des Aufsichtsrats zur
Vornahme von Aenderungen an den
Satzungsbeschlůssen
Abs. 2 u. 3 und 5§ 41, Abs. 2 des
Gesetzes über dle privaten Versiche⸗
rungöunternehmungen.
Antrag des Birektoriums: Hauptversammlung wolle beschließen:
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, von
der Auffichtsbehörde geforderte oder
gewünschte Aenderungen in der Fassung der Satzung des Deutschen Adler,
Versicherun gsbereins auf Gegenseitig⸗
keit, vorzunehmen. Ferner wird der
Aufsichtsrat ermächtigt, den Abände⸗
rungsbeschluß für den Fall, daß die
Aussichtsbehörde vor der Genehmigung
die Vornahme von Aenderungen ver⸗
ht diesen Aenderungen zu unter⸗ ziehen.
14 Wahlen der Mitglieder des Aufsichts⸗ rats gemäß den Uebergangsbestim⸗ mungen der Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungs⸗ vereins auf Gegenseitigkeit.
16) Annahme von Grundsätzen für die Bildung von Wahlbezirken gemäß den Uebergangsbestimmungen der 6 des Deutschen Adler in Magdeburg, k auf Gegenseitig⸗
elt.
Antrag des Direktoriums:
Hauptversammlung wolle beschließen:
Bie Bildung, Umbildung und Neu—
bildung sowie die Abgrenzung der
Wahlbezirke soll in tunlichster An⸗
paffung an die Eintellung der Bezirks⸗
und Berufsverbände des. Deutschen
Privat ⸗Beamten⸗Vereins, jedoch unter
besonderer Berücksichtigung der Ver⸗
hältnisse bei den angeschlossenen Be⸗ rufgzorganisationen sowie bet einzelnen
Firmen und Gruppen erfolgen.
Festsetzung einer Frist für die Abgabe
der nach 41 des Abs. 3 des Gesetzes
über die privaten Versicherungsunter⸗ nehmungen erforderlichen Zustim⸗ mungterklärung zu den durch die er ng des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, geschaffenen neuen Versicherungsbedingungen. Antrag des Birektoriums:
Hauptversammlung wolle beschließen: Für die Abgabe der Zustimmungs⸗ erklärung zu den durch die Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungsvereins auf Gegenseitig keit, geschaffenen neuen Versicherungs⸗ bedingungen wird den Versicherten eine Frist auf die Dauer eines Jahres nach Inkrafttreten der Satzung emm⸗ geraͤumt.
17) Beschlußfassung über einen Ver⸗ waltungävertrag mit dem Deutschen Privat · Beamten⸗Verein.
Antrag des Direktorium: Hauptversammlung wolle nachstehen⸗ den Verwaltungsvertrag genehmigen:
Zwischen dem Deurschen Priwat⸗ V
Beamten Verein in Magdeburg und dem Deutschen Adler in Magdeburg,
gemäß § 39,
.
ůö . an e,
zel verträge zw
und den einzelnen Kassen folgender Vertrag geilosgn; . Der Deutsche
Verein übernimmt
Inkrafttreten die gesamie Verwaltung der Ver
Adler. Er stellt die . 86 sowle dle erforderlichen
eamten in ausreichender Zahl und trägt samtliche Verwaltungskosten einschließlich der gesamten Kosten für
die Propaganda.
Deutschen Privat ⸗Beamten⸗Verein an Vergütungen:
a die säamtlichen verelnnahmten Eintrittsgelder, ;
b. einen Betrag von 16 O 50 viertel. jährlich von denjenigen Kassen. mitgliedern, welche dem Deut. schen Privat⸗Beamten⸗Verein nicht angehören, *
C. 5 o/o von den Einnahmen aus
„Ido des nach Bedeckung der Praͤmienreserven beim Jahres abschluß sich ergebenden Brutto überschusses.
Dieser Vertrag wird auf dle Dauer von 10 Jahren geschlossen. Er tritt in Kraft nach der Eintragung deg Deutschen Adler in das Handels register
Der Vertrag gilt immer als auf weitere 10 Jahre verlängert, wenn
gekündigt wird. Magdeburg, den 28. Mal 1913.
des Deutschen eins in Magdeburg. Versicherunge⸗ verein auf Gegenseitigteit. O. Goedecke, Vorsitzender.
23291] ! Die diesjährige ordentllche Haupt⸗ versammlung der
Privat⸗Beamten⸗Vereins
wird nach Maßgabe des 5 60 Ziffer 1 der Satzung vom 5. Juni 1911 auf Diens.
16 Uhr, nach Danzig einberufen. Diet
Versammlung findet im Hotel Danziger
Hof. zu Danzig stat. agesordnung:
Direktoriums für 1912. Beschlus⸗ faffung äber Genehmigung des Ge⸗ schäftsberichts. ö ö. 2) Vorlage des Rechnungsabschlusses für 1912 und Bericht des Verwaltunge— rats über denselben. Beschlußfassung über Genehmigung des Rechnungt⸗
adbschlusses.
3) Entlastung des Generalratg, des Ver⸗ waltunggrats und des Ditektoriums für 1912.
4 Wahlen:
A. Wahl von 3 Mitgliedern del Veiwaltungsrats. *) B. Wahl der Mitglieder des General⸗
rats. C. Wahl von 3 Rechnungsprüfem und 3 Stellvertreterr.
5) Beschlußfassung über eine Vereinigung der Walsenkasse mit der Pensionskasfe Witwenkasse und Begräbniskasse des Deutschen Privat Beamten⸗Vereinß zu einem Versicherungsverein au Gegenseitigkeit unter einer neuen
irma in der Welse, daß die Pen;
. die aufnehmende Gesell⸗ chaft bildet, während die Waisenkasse,
itwenkasse und Begräbniskasse unter Liquidatlon ihren gesamten Ver—⸗ mögenz⸗, insbesondere den Versiche, run gzbestand mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Versicherungẽ⸗ verein, dargestellt durch die blsherize Pensionskasse, übertragen.
Antrag des Direktoriums:
Hauptversammlung wolle beschließen: Der Vereinigung der 4 Versicherungẽ⸗ faffen wird zugeftimmt unter der Be= dingung, daß auch die Hauptversamm— Jungen der Pensionskasse. Witwenkase
stimmen. —
6) Annahme einer dem Beschluß zu Punkt 5 entsprechenden neuen Satzung insbesondere einer neuen Firma.
Antrag des Direktorium:
Hauptversammlung wolle beschließen
Die . unter der Firma
Deutscher Adler in Magdeburg,
Versicherungs verein auf Gegenseitig⸗
keit, wird unter der Bedingung an—
enommen, daß auch die Hauptver⸗
n,, der Pensionskasse, Witwen
kasse und Begrãbniskasse diese Satzung
annehmen.
7) Anträge der Abgeordneten Hilpert⸗ Berlin, Angola⸗Berlin und Anger⸗ Berlin:
A. auf . der Satzung des Deutschen Adler in Magde, burg, Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. .
Hauptversammlung wolle beschließen.
§z 2 Hinter „Kapitalversicherungen
ist einzufügen: „insbesondere di
) Eg scheiden aus die Herren: Direktor C. Heßler. Magdeburg, Kaufmann oß - Magdeburg und Ingenieur 8. Walther ⸗Herlin. Sämtliche Herren sind
wieder wählbar.
eisichermngavereln auf gien .
1. 2 r * Beamten ·
der Satzung des Deutschen Adler a sicherungsein richtungen des ö 1
Der Dentsche ier sberweist den
Beitrãgen und Mahngebühren,
er nicht ein Fahr vor seinem Ablauf
Der Verwaltungsrat der Witwen kasse rivat⸗ Beamten · Ver.
Waisenkasse des Deutschen tag, ven 10. Juni d. J., Vormittag?
I) Vorlage des Geschästebericht; da
und Begräbniskasse der Veinigung
Nebernahme und Fortführung der Venstons⸗, Witwen⸗. Waisen⸗ und Beg abnibtaff. des Dentschen Pri⸗ vat · Beamten · Vereins sowie faͤmt⸗ licher in diesen Versicherungskassen laufenden Verträge mit allen Rechten und Pflichten.
5 11 Abf. 5 Zeile 6: Hinter ist“ ist einzufügen: vom Deutschen Privat. beamten. Verein“; letzte Zeile: das Wort nicht“ ist zu streichen.
S§ 16 Punkt D (Generalrat) fällt fort und Punkt E erhält den Buch⸗ staben D. — Sämtliche anderen
darauf in Frage kommenden Para⸗
raphen sind dementsprechend zu ndern. Die Funktionen des Ge⸗ neralrats werden dem Aufsichtsrat übertragen.
§ 17 Abs. 4 hinter fördern: Sie dürfen außer Aemtern im Deutschen
Privatbeamten⸗Verein keine ge⸗ winnbringende Tätigleit ausüben. Auch müssen sie usw.“
§z 20: Die Ueberschrift muß lauten: Rechnungsprüfer bezw. Rechnung., prüfung“. — Es wird ein Absatz 4 geschaffen, welcher folgende Fassun erhält: Mindestens alljährli zweimal ist die gesamte Geschäftẽ⸗ führung durch einen sachverständigen vereldigten Bücherrevlsor zu prüfen.
§ 21 Abs. 1, wird auf Zeile 1 statt 7 ehrenamtlichen gesetzt: 11 ehrenamtlichen.
§ 21 Abs. 1 fällt der zweite Satz weg. Statt dessen wird gesetzt: Davon sollen in Magdeburg und Umgegend 5. Mitglieder, die übrigen 6 Mitglieder nicht weiter als 200 Kilometer von Magdeburg
entfernt wohnen.“
§ 21 . 1 Zeile 11 wird statt 4 und danach 3 Mitglieder“ gesetzt: sechs und danach fünf“.
§ 22 Abs. 2 wird hinzugefügt: Vor der gemeinsamen Sitzung mit dem Direktorlum findet eine Sitzung des Aufsichtsrats ohne Direktorium statt.. — Im Fall der Ablehnung des Antrags zum § 16 wird 5§ 25 Abs. 1 (Generalrat betr.) geändert. Der dritte Satz fällt fort, statt dessen wird auf Zeile 3 hinter „ ge⸗ wählt‘ eingefügt: „Die Wahl gilt
auf 4 Jahre. Alle zwei Jahre scheiden 5 Mitglieder aus, die wieder gewählt werden können.“
§ 26 Abs. 1 Zelle 3 wird hinter Be⸗ darf eingefügt: aber mindestens viermal im Jahre“.
§ 26 Abs. 2 ist zujusetzen: Vor der
gemeinsamen Sitzung mit dem Aufsichtsrat und dem Direktorium findet eine Sitzung des, General⸗ rats ohne Aufsichtsrat und Direk- toriumg statt.
§ 31: Die Neuerung für 200 Mit⸗ glieder ein Abgeordneter“ ist abzu⸗ lehnen und die Zahl 100 zu setzen.
§ 41: Es soll ein Absatz 4 gebildet werden, welcher folgenden Wortlaut erhält: . Die Abgeordneten erhalten Fahrkosten zweiter Klasse einschließ⸗ lich der erforderlichen Schnellzugs⸗ zuschläge vom Wohnort zum Ver⸗ sammlungsort und zurück, sowie Diäten aus Mitteln des Vereins.“
Anträge zur Abänderung des Anhangs des Satzungs— entwurfs.
§ 12 Abs. 2 Zeile 5 wird statt mehr als 5 Jahre“ gesetzt: ‚mehr als 10 Jabre“.
§ 13 Abs. 1 Zeile 3, hinter dem Worte zahlen“ ist einzufügen: „Mitglieder des Deutschen Privat⸗ beamten⸗Verelns sind von der Zah⸗ 364 der Verwaltungsgebühren be⸗ reit.“
§ 14: Zum Absatz 1 ist hinzuzu⸗ fügen: Mitglieder des Deutschen Privatbeamten⸗Verelns sind von der Zahlung etwaiger Eintritts⸗ gelder befreit. —
§ 39 Abs. H litzte Zelle wird bean⸗ tragt, hinter dem Worte „isi' ein⸗ zufügen: „Die Penstonierung kann nur auf Antrag des Versicherungt⸗ nehmers erfolgen.“
B. auf Abänderung der Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherunget vereins auf Gegen⸗ seitigkelt, in Anbetracht der Hu⸗ lassung der Kassen des Deutschen Prlvalbeamten⸗Vereins als Ersatz⸗˖ kaffen für die staatliche Ange— stelltenversicherung:
a. Zum 1. Äb schnitt. (Allgemeine Bestimmungen.)
§z 9 erhalt folgenden Zusgtz Min destens ein Viertel der Vermögens⸗ beftände, soweit diese für Versiche⸗ rungsnehmer bestimmt sind, für welche der Versicherungsverein als Ersatzkasse für das Versicherungs⸗
14 für Angestellte gilt, werden
. 9 nleihen des Reichs und der Bundessfaaten angelegt. Solange der Verficherungsverein noch ni t ein Viertel der vorerwähnten Per⸗ mögenebestände in Staattzanleihen angelegt hat, muß er jährlich min⸗ desteng ein Brittel des Vermögens⸗ zuwachses in solchen Anleihen an⸗ legen.
p. Zur Abänderung des
8 5Abs. 2 hene
ö Q fällt fort. ö
3 6 Abf. 2 Zeile 4 wird hinter hãält hinzugefügt: Für Versicherungs: nehmer, . welche der Versicherungs⸗ verein als Grfctzkasse für, das Ver⸗ ö für Angestellte gilt,
allt die arzlliche Untersuchung fort.
§ 7 Abf. 1 erhält folgenden Zusatz: ö für welche der Versicherungs verein als Ersatz⸗ kasse i das Versicherungsgesetz fur Angestellte gilt, müssen aufgenommen werden.
§ 10. Dem Abs. 1 wird folgendes hinzugefügt: „Für Versicherungs⸗ nehmer, für welche der Versiche⸗ rungsverein als Ersatzkasse gilt, be⸗ ginnen die Versicherungen beim Eintritt des Versicherungs nehmers in den Versicherunge verein.“
§ 12 Abs. 3 erhält folgenden Zusatz: Für Versicherungßnehmer, für welche der Versicherungsvereln als Ersatzkasse gilt, werden die Beiträge vom Tage des Eintritts bis zum Tage des Austritts berechnet.
§ 13 Abs. 2 wird hinzugefügt: ‚Weib⸗ liche Personen, für welche der Ver⸗ sicherungs verein als n . gilt, haben keinen Zuschlag zu zahlen.“
§ 15 Abf. 3 erhält folgenden ö Für Versicherungknehmer, welche unter das Versicherungsgesetz für Angestellte fallen und die nach Ab. lauf der militärischen Dienstzeit wieder bei einer Firma eintreten, wo für die Angestellten der Ver⸗ sicherungsverein als Ersatzkasse gilt, treten die vor der Dienstzeit abge⸗ schlossenen Versicherungen, von der ersten Beitragszahlung an, zu den früheren Sätzen wieder in Kraft. Die militärische Dienstzeit wird aber bei der Berechnung der Leistungen in Abzug gebracht.“
§ 24 Abs. 2, Zeile 4 wird hinzugefügt hinter übersteigen': „Es müssen aber für die unter das Versiche⸗ rungsgesetz für Angestellte fallenden Versicherungs nehmer pro Kopf und Jahr 5 6 für die Zwecke des Heil⸗ verfahrens aufgewendet oder zurück- elegt werden. Angehörige von
ersicherungsnehmern, deren Unter⸗ halt sie ganz oder überwiegend aus ihrem ÄÜrbeitsverdienste bestritten hahen, erhalten während des Heil⸗ verfahrens ein Hausgeld. Das 6 fällt dagegen fort, sobald ohn oder Gehalt auf Grund eines Rechts anspruchs gezahlt werden. Das Hausgeld betragt mindestens täglich eo stel des zuletzt gezahlten Monats beitrags. 8) Antrag des Direktoriums: Hauptversammlung wolle, be⸗ schließen: Der Verwaltungsrat (Auf⸗ sichtsrat) wird ermächtigt, diejenigen
Aenderungen sowohl an der Satzung
der Waisenkasse wie an der Satzung
des Deutschen Adler in Magdeburg,
Versicherungsvereins auf Gegenseitig
keit, vorzunehmen, welche für die An⸗
erkennung als Ersatzkasse vom
Direktorium der Reichversicherungs⸗
anstalt für Angestellte oder vom
Kalserlichen Aufsichtsamt für Privat⸗
versicherung verlangt werden.
Ermächtigung des Aufsichtsrats zur
Vornahme von Aenderungen an den
Satzungsbeschlüssen gemäß. 83 39
Abs. 2 und 3 und 5§ 41 Abs. 2 des
Gesetzes über die privaten Versiche⸗
rungsunternehmungen.
Antrag des Direktoriums. Hauptversammlung wolle be schließen: Der Aufsichtsrat wird er⸗ mächtigt, von der Aufsichtsbehörde geforderte oder gewünschte Aende⸗ rungen in der Fassung der Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg,
Versicherungsvereins guf Gegenseitig⸗ keit, vorzunehmen. Ferner wird der Aussichtgrat ermächtigt, den Ab⸗ änderungsbeschluß für den Fall, daß die Aufsichtzbebörde vor der Ge—⸗ nehmigung die Vornahme von Aende rungen verlangt, diesen Aenderungen zu unterziehen.
10 Wahlen der Mitglieder des Aufsichts⸗ rats gemäß den Uebergangsbestim⸗ mungen der Satzung des Deuischen Adler in Magdeburg, Versicherunge⸗ vereins auf Gegenseitigkeit.
11) Annahme von Grundsätzen für die Bildung von Wahlbezirken gemäß den Uebergangsbestimmungen der Saßung des Deutschen Adler in Magdeburg, . auf Gegenseitig⸗ e
Antrag des Direktoriums:
Hauptverfammlung wolle beschließen: Dle Bildung, Umbildung und Neu⸗ bildung sowie die Abgrenzung der Wahlbezirke soll in tunllchster An⸗ passung an die Einteilung der Bezirks⸗ und Berufsverbände des Deutschen Privat Beamten. Vereins, jedoch unter besonderer Berücksichtigung der Ver⸗ hältnisse bei den angeschlossenen Be⸗ rufsorganssationen sowie bei einzelnen 6. und Gruppen erfolgen,
12) Festsetzung einer Frist für die Abgabe der nach § 41 Abs. 3 des Gesetzes über die privaten Versicherungs⸗ unternehmungen erforderlichen Zu⸗ stimmungterklärung zu den durch die Satzung des Tarte Adler in Magdeburg, Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, geschaffenen neuen Versicherungsbedingungen.
Antrag des Direktoriums:
Hauptversammlung wolle heschließen: Für die Abgabe der Zustimmungs⸗ erklärung zu den durch die Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungt vereins auf Gegenseitig⸗ feit, geschaffenen neuen Versicherungs⸗ bedingungen wird den Versicherten eine . auf die Dauer eines Jahres nach Inkrafttreten der Satzung elngeräumt.
13) Ye ln afin, über elnen Ver⸗ waltungs vertrag mit dem Deutschen Privat · Seamten⸗Verein.
Antrag des Direktoriums; Hauptversammlung wolle nachstehenden Verwaltungsvertrag genehmigen:
Zwischen dem Deutschen Privat- Beamten ⸗Verein in Magdeburg und dem Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungs verein auf Gegenseitig⸗ keit, wird an Stelle der bisherigen Einzelverträge zwischen dem Verein und den einzelnen Kassen folgender Vertrag eschlgsen:
Der Deutsche Privat · Beamten⸗Ver⸗ ein übernimmt vom Inkrafttreten der Satzung des Deutschen Adler ah die gesamte Verwaltung der Versiche⸗ rungzeinrichtungen des Deutschen Adler. Er stellt die nötigen Ge⸗ schaͤftsräume sowie die erforderlichen Beamten in ausreichender Zahl und trägt sämtliche Verwaltungskosten ein⸗ schlleßlich der gesamten Kosten für dle Propaganda.
Der Deutsche Adler überweist dem Deutschen Privat Beamten ⸗Verein an Vergütungen:
a. die famtlichen vereinnahmten Ein⸗ tritts gelder,
b. einen Betrag von S6 O, 50 viertel⸗ jährlich von denjenigen Kassen⸗ mitgliedern, die dem Deutschen Privat⸗Beamten⸗Verein nicht an. gehdren,
C. 50/9 von den Einnahmen aus Beiträgen und Mahngebühren,
d. 5 oo des nach Bedeckung der Prämienreserven beim Jahres⸗ abschluß sich ergebenden Brutto⸗ überschusses. ö
90.
Dieser Vertrag wird auf die Dauer von 16 Jahren geschlossen. Er tritt in Kraft nach der Eintragung des Deutschen Adler in das Handels⸗ register.
Der Vertrag gilt immer als auf weitere 10 Jahre verlängert, wenn er nicht ein Fahr vor seinem Ablauf gekündigt wird.
Magdeburg, den 28. Mai 1913. Der Verwaltungsrat der Waisen⸗ kasse des Deutschen Privat⸗Beamten⸗ Vereins in Magdeburg, Versiche⸗
rungsverein auf Gegenseitigkeit.
D. Goedecke, Vorsitzender.
23292 Die diesjährige ordentliche Haupt⸗ versammlung der
Begräbniskasse des Deutschen
Privat⸗Beamten⸗Vereins
wird nach Maßgabe des § 57 Ziffer 1 der Satzung vom 20. Februar 1911 auf Dienstag. den 10. Juni d. J., Vor⸗ mittags 11 Uhr, nach Danzig einbe⸗ rufen. Die Versammlung findet im Hotel „Danziger Hof“ zu Danzig statt. Tagesordnung:
1) Vorlage des Geschäftzberichts des Direktoriums für 1912. Beschluß⸗ fassung über Genehmigung des Ge⸗ schäftsberichts.
2) Vorlage des Rechnungsabschlusses für 1912 und Bericht des Verwaltungsrats über denselben. Beschlußfassung über Genehmigung des Rechnungsabschlusses.
3) Entlastung des Generalrats, des Ver⸗ waltungsrats und des Direktoriums für 1912.
I Festsetzung der Dividende aus dem Geschaͤftsgewinn des Jahres 1912.
Antrag des Direktoriums:
auptversammlung wolle be⸗ schlleßen, die Dividende aus dem Geschäftsgewinn des Jahres 1912 für die nach dem Dividendenylan A Versicherten auf 60jso der Prämien⸗ reserve festzusetzen.
5) Wahlen:
A. Wahl von 3 Mitgliedern des Ver⸗ waltungsrats. *) B. Wahl der Mitglieder des General⸗
rats.
C. Wahl von 3 Rechnungsprüfern
und 3 Stellvertretern.
6) Anträge der Abgeordneten Hilxert⸗ Berlin, Angola⸗Berlin und Anger—⸗ Berlin auf Abänderung der Satzung:
Hauptversammlung wolle be⸗ schließen: .
Ss 1 Zeile 3 und 4 lauten wie folgt: er n f des Deutschen Pri⸗ valbeamten⸗Vereins in Magehurg.“ Dementsprechend werden alle übrigen in Frage kommenden Paragraphen abgeãndert.
§ 10 Abs. 3 erhält folgenden Zusatz: „Mitglieder des Deutschen Privat⸗ beamten⸗Vereins sind von der Zah⸗ lung der Eintrittsgelder und sonstiger Schreibgebühren befreit.“
§ 11 Abs. 4 erhält folgenden Zusatz: Witwen von Mitgliedern des Deutschen Privatbeamten. Vereins h während der Dauer der Witwen⸗
schaft von der . der Ver⸗ waltungsgebühr befreit.“
§ 35 Abf. 5 wird auf Zeile 5. hinter „fördern“ ein ö Die Mit⸗ glieder des Direktoriums dürfen außer Aemtern im Deutschen Pri. vatbeamten⸗Verein und in den Kassen des Vereins kelne gewinn⸗ bringende Tätigkeit ausüben.“
) Es scheiden aus die Herren: Direktor C. Heßler · Magdeburg, Kaufmann . Voß ⸗ Magdeburg und. Ingenieur H. Walther⸗ Berlin. Sämtliche Herren sind wieder wählbar.
5 41 Abs. 1 . 1—3 wird bls wohnen“ gestrichen und statt dessen gesetzt: Der Verwaltungsrat be⸗ steht aus 11 Mitgliedern, von welchen 5 Mitglieder in Magde⸗ burg und dessen Umgebung und 6 Mitglieder nicht welter als 200 Kilometer von Magdeburg entfernt wohnen müssen. Auf Zeile 9 des § 41 Absatz 1 wird statt „4 und danach 3* gesetzt: ‚„6 und dangch 57.
§ 42 Abs. 2 erhält folgenden Zusatz; Vor der gemeinsamen Sitzung mit dem Direktorium findet eine Sitzung des Verwaltungsrats ohne Direk⸗ torium statt.“
Die 55 46 — 49 werden aufgehoben und sonstige in Frage kommenden Paragraphen abgeändert. Die in Frage kommenden Rechte und Ob⸗ liegenheiten des Generalrats werden dem Verwaltungsrat übertragen. Im Falle der Ablehnung des An⸗ trags, betreffend die Aufhebung der S5 16 49 (Generalrat heir.) werden im § 46 auf Zeile 2, 3 und 4 die Worte „bis bis „Hauptversamm⸗ lung“ gestrichen und statt dessen von 4 Jahren“ gesetzt. Auf Zeile 6 wird hinter „müssen“ zugesetzt: Alle zwei Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus, die wieder ge⸗ wählt werden können.“
§ 47. Absatz 1 wird auf Zeile 3 hinter. Sitzungen“ eingeführt: „aber mindestens viermal im Jahre.“
§ 47. Absatz ? ist hinzuzusetzen: ‚Vor der gemelnsamen Sitzung mit dem Verwaltungsrat und dem Direk- torium findet eine Sitzung des Generalrats ohne Verwaltungsrat und Direktorium siatt.“
Es wird ein S 62a unter der Ueber⸗ schrift Fahrkosten und Diäten der
Abgeordneten! geschaffen, welcher lautet: Die Abgeordneten erhalten Fahrkosten zweiter Klasse einschließ⸗ lich der erforderlichen Schnellzugs⸗ zuschläge vom Wohnort zum Ver⸗ fammlungsort und zurück und Diäten aus Mitieln der Kasse, falls sie nicht als Abgeordnete Bezüge seitens des Deutschen Privatbeamten⸗Ver⸗ eins oder anderer Kassen des Ver⸗ eins erhalten.“
§ 63. Die Ueberschrift wird abgeändert in Rechnungsprüfer bezw. Rech⸗ nungsprüfung“. Es wird ein Ab⸗— satz 4 geschaffen, welcher lautet; Mindestens alljährlich zweimal ist die gesamte Geschäftsführung durch einen sachverständigen, vereidigten Bücherrevisor zu prüfen.“
7) Beschlußfassung über eine Vereinigung
der Begräbniekasse mit der Pensiong⸗ kasse, Witwenkasse und Waisenkasse des Deutschen Privat⸗Beamten⸗Ver⸗ eins zu einem Versicherungs verein auf Gegenseitigkeit unter einer neuen Firma in der Weise, daß die Pensionèkasse die aufnehmende Gesellschaft bildet, während die Begräbniskasse, Witwen⸗ kasse und Waisenkasse unter Liqui— dation ihren gesamten Vermögens⸗, insbesondere den Versicherunge bestand mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Versicherungsberein, dar— gestellt durch die bisherige Pensions— kasse, übertragen.
Antrag des Direktorlums:
Hauptversammlung wolle be⸗ schließen: Der Vereinigung der 4 Ver⸗ sicherungskassen wird zugestimmt unter der Bedingung, daß auch die Haupt—⸗ versammlungen der Pensionskasse, Witwenkasse und Walsenkasse der Verelnigung zustimmen.
8) Annahme einer dem Beschluß zu
Punkt 7 entsprechenden neuen Satzung, insbesondere einer neuen Firma. Antrag des Direktoriums: Hauptversammlung wolle beschließen: Dle Satzung unter der Firma . Deut⸗ scher Adler in Magdeburg, Versiche⸗ rungsverein auf Gegenseitigkeit, wird unter der Bedingung angenommen, daß auch die Hauptversammlungen der Pensionskasse, Witwenkasse und Walsenkasse diese Satzung annehmen.
9) Anträge der Abgeordneten Hilpert⸗
Berlin, Angola⸗Berlin und Anger⸗
Berlin:
A. auf Abänderung der Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungsvereins auf Gegen⸗ seitigkeit.
Hauptversammlung wolle beschließen: §z 2 Hinter „Kapitalversicherungen“
ist einzufügen: „insbesondere dle Uebernahme und Fortführung der Pensions⸗, Witwen, Waisen⸗ und Begräbniskasse des Deutschen Privat⸗ beamten⸗Vereins sowie sämtlicher in diesen Versicherungskassen laufen den Verträge mit allen Rechten und Pflichten). 11 Abs. 5, Zeile 6: Hinter zist“ ist, einzufügen: „vom Deutschen Privatbeamten · Verein!; letzte Zeile: das Wort nicht“ ist zu streichen. 16 Punkt D (Generalrat) fällt fort und Punkt R erhält den Buch staben D. — Sämtliche anderen darauf in Frage kommenden Para- graphen sind dementsprechend zu ändern. Die Funktionen des Ge. neralrats werden dem Aufsichtsrat übertragen.
§ 17 Abs. 4 hinter „fördern wird eingefügt: „Sie dürfen außer Aemtern im Deutschen Privat- beamten Verein keine gewinn bringende Tätigkeit ausüben. Auch miüssen usw.“
§ 20: Ole Ueberschrift muß lauten:
Rechnungprůfer bezw. Rechnung / prüfung. — Es wird ein Absgtz 4 geschaffen, welcher folgende Fassung erhalt: ‚Mindestens alljährlich zwei⸗ mal ist die gesamte Geschäfts⸗ führung durch einen sachverständigen dereidigten Bücherrevlsor zu prüfen.
§ 21 Übf. 1 wird auf Zelle 1 statt ehrenamtlichen! / gesetzt: L ehren⸗ amtlichen.
§ 21 Abf. 1 fällt der zwelte Satz weg. Statt dessen wird gesetzt:
Davon sollen in Magdeburg und Umgebung 5 Mitglieder, die übrigen 6 Mitglieder nicht weiter als 2900 km von Magdeburg entfernt wohnen.
§ 1 Abf. 1 Zeile 14 wird statt 4 und und danach 3 Mitglieder gesetzt: sechs und danach fünf‘.
§z 23 Abf. Z wird hinzugefügt: Vor der gemeinsamen Sitzung mit dem Direktortum findet eine Sitzung des Aufsichtsrats ohne Direktorium ssatt. — Im Fall der Ablehnung des Antrags zum § 16 wird § 25 Abs. 1 (Generalrat betr.) geändert. Der drltte Satz fällt Fort, statt dessen wird auf Zeile 3 hinter „ge⸗ wählt“ eingefügt: Die Wahl gilt auf 4 Jahre. Alle zwei Jahre scheiden 5 Mitglieder aus, die wieder gewählt werden können.“
§z 26 Abs. I Zeile 3 wird hinter Be⸗ darf“ eingefügt: „aber mindestens viermal im Jahre“.
§ 26 Abs. 2 ist zuzusetzen: ‚Vor der gemeinsamen Sitzung mit dem Auf⸗ sichtsrat und dem Direktorium findet eine Sitzung des Generalrats ohne Aufsichtsrat und Direktorium statt.
§ 31: Die Neuerung: „für 200 Mit⸗ glieder ein Abgeordneter! ist abzu⸗ lehnen und die Zahl 100 zu setzen.
§ 41: Es soll ein Abfatz 4 gebildet werden, welcher folgenden Wort⸗ laut erhält: ‚Die Abgeordneten er⸗ halten Fahrkosten zweiter Klasse einschließlich der erforderlichen Schnellzugszuschläge vom Wohnort zum Verfammlungsort und zurück, sowie Diäten aus Mitteln des Vereins.“
Anträge zur Abänderung des
Anhangs des Satzungsentwurts.
§ 12 Abs. 2 Zeile 5 wird statt mehr als 5. Jahre“ gesetzt: mehr als 10 Jahre“.
§ 13 Abf. 1 Zeile 3, hinter dem Worte zahlen“ ist einzufügen: Mitglieder des Deutschen Pribat⸗ beamten⸗Vereins sind von der Zah⸗ lung der Verwaltungsgebühren be⸗
freit.
§ 14: Zum Absatz 1 ist hinzuzufügen: „Mitglieder des Deutschen Privat⸗ beamfen⸗Verelns sind von der Zahlung etwaiger Eintrittsgelder befreit.
§ 29 Abs. 5 letzte Zeile wird he⸗ antragt, hinter dem Worte „ist“ einzufügen: Die Pensionterung kann nur auf Antrag des Ver⸗ sicherungsnehmers erfolgen.“
B. auf Abänderung der Satzung des Deutschen Adler in Magdeburg, Versicherungsvereins auf Gegen⸗ seitigkeit, in Anbetracht der Hu⸗ sassung der Kassen des Deutschen Privatbeamten-Vereins als Ersatz⸗ kassen für die staatliche Angestellten⸗ versicherung:
a. Zum J. Abschnitt. (Allgemeine Bestimmungen.)
5s Y erhält folgenden Zusatz: „Min—⸗ destens ein Viertel der Vermögens⸗ bestände, soweit diese für Versiche⸗ rungsnehmer bestimmt sind, sür welche der Versicherungsverein als Ersatzkasse für das Versicherungs⸗ gesetz für Angestellte gilt, werden in Anleihen des Reichs und der Bundesstaaten angelegt. Solange der Versicherungsverein noch nicht ein Viertel der vorerwähnten Ver⸗ mögensbestände in Staatsanleihen angelegt hat, muß er jährlich min⸗ destens ein Drittel des Vermögens⸗ zuwachses in solchen Anleihen an— legen.
b. Zur Abänderung des Anhangs.
F 5 Abs. 2 fällt fort.
Fz6Abs. 2 Zeile 4 wird hinter hält“ hinzugefügt: Für Versicherungs⸗ nehmer, fuͤr welche der Versichernngs⸗ verein als Ersatzkasse für das Ver⸗ sicherungsgesetz für Angestellte gilt, fällt die ärztliche Untersuchung fort.
§z 7 Abs. 1 erhält folgenden Zusatz: Versicherungsnehmer, sür welche der Versicherungs verein als Ersatz⸗ kesse für das Versicherungsgesetz für Angestellte gilt, müssen aufgenommen werden.“ .
§ 19. Dem Abs. 1 wird folgendes
hinzugefügt: „Für Versicherungs⸗ nehmer, für welche der Versicherungs⸗ verein als Ersatzkasse gilt, beginnen die Versicherungen beim Eiatritt des Versicherungsnehmers in den Versicherunge verein. 12 Abs. 3 erhält folgenden Zusatz: Für Versicherungsnehmer, für welche der Versicherungtvereln als Eisatz⸗ lasse gilt, werden die Beiträge vom Tage des Eintrittes blg zum Tage des Augtrittes berechnet.“
§ 13 Abs. 2 wird hinzugefügt:
Welbliche Personen, für welche der Versicherungsverein als Ersatz kasse gilt, haben keinen Zuschlaäg
87 5 halt folgenden Zus 5 3 er olgenden Zusatz: Für Versicherun . ag: unter das Versi
runqdsge setz ür Angestellte fallen und 9 6 .