1913 / 137 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Jun 1913 18:00:01 GMT) scan diff

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onatsbeitrags,

. . geleistet . r die na ersicherungsgesetzes vorzunehmenden Berechnungen vereinbart die h ö

den Antragstellern von Fall zu Fall. Berlin, den 8. Juni 1913.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Bekanntmachung..

Auf die für das dende der Reichsban eine erste 1 dreiviertel Prozent oder

52 6 50 8

für jeden Anteil zu 3500 „S6 und 17 46650 8 für jeden Anteil zu 1009 0

bee den K Nr. 7 bezw. Nr. 10 bei der 6 ankhauptkasse in Berlin, hei den Reichsbankhauptstellen, Rei bankstellen sowie bei sämtlichen Reichsbanknebenstellen mit Kasse einrichtung erfolgen.

Berlin, den 8. Juni 1913.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Die von 2 ab zur Ausgabe gelangende Nummer 32

des Reichsgesetzblatts enthält unter Nr. 4224 eine Bekanntmachung,

unter Nr. 4225 eine Bekanntmachung,

und unter Nr. 4226 eine Bekanntmachung, bestimmungen zur Reichsversicherungsordnung, vom 8. Juni 1913. Berlin W. 9, den 12. Juni 1913. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 33 des Reichsgesetzblatts enthält unter Nr. 4227 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführung des 8 368 Abs. 2 des Versicherungzgesetzez für Angestellte, vom 8. Juni 1913. Berlin M. 9, den 12 Juni 1913.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Konsistorialrat, Pfarrer Dr. Bauer in Frankfurt a. M. den Charakter als Geheimer Konsistorialrat zu verleihen.

Auf den Bericht vom 23. Mai d. J. will Ich der Stadtgemeinde Cöln, die die Anlage eines ö am Rhein unterhalb der Mülheimer Heide, den werftmäßigen Aus—⸗ bau des linken Rheinufers bei Coln⸗Niehl und die Erweiterung des Hochwasserabflußprofils am gegenüberliegenden Ufer plant, das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für diese Anlagen erforderlichen Grundeigen⸗ tums hierdurch verleihen. Die eingereichte Mappe mit 3 Plänen folgt zurück.

Neues Palais, den 28. Mai 1913.

Wilhelm R.

von Breitenbach. von Dallwitz. An die Minister der öffentlichen Arbeiten und des Innern.

Allerhöchste Konzessionsurkunde,

betreffend den Bau und Betrieb einer vollspurigen

Nebeneisenbahn von Cöln-Ehrenfeld über Frechen

nach Benzelrath mit einer Abzweigung von Brauns—

feld nach Cöln J die Stadtgemeinde öln.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen re.

Von der Stadtgemeinde Cöln ist darauf angetragen worden, ihr die Konzession zum Bau und Betrieb einer den . der Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebsordnung unter⸗ worfenen vollspurigen Nebeneisenbahn von Cöln⸗Ehrenfeld über ö nach Benzelrath mit einer Abzweigung von Brauns⸗ eld nach Cöln Jägerstraße und für den Fall der Höher⸗ legung des Staatsbahnhofes ,, , e. mit einem an dessen Nordseite , Uebergabebahnhof zu erteilen. Demgemäß wollen Wir diese Konzession unter den nachstehenden Bedingungen und mit der Wirkung hierdurch erteilen, daß mit der Betriebseröffnung der Neheneisenbahn⸗ linien die 3. Grund des Gesetzes über Kleinbahnen und , ahnen vom 28. Juli 1892 (Gesetzsamml.

225) ergangene Genehmigungsurkunde vom 223. Januar 1904 zum Betriebe einer nebenbahnähnlichen Kleinbahn von rechen nach Cöln mit Abzweigung nach dem . öln⸗Ehrenfeld sowie die Genehmigungsurkunde vom 16. Jun

1999 für eine Privatanschlußbahn vom Bahnhofe Braundfeld

dieser Kleinbahn bis über die Jägerstraße hinaus, vorbehaltlich der Rechte Dritter, außer Kraft treten. ;

entsprechenden Nettobeitrag =

or und = l der Henn; während deren der Monatsbeitrag unter Verzinsung gestanden hat, gerechnet von der Mitte dem Beitragsmonate ie n bis zur Mitte det

ren ür n . eichsversicherunggansta für Angestellte die Rechnungggrundfätze und Rechnungsgrundlagen mit

ahr 1913 festzusetzende Divi⸗ anteile wird vom 1I7. d. M. ab al bjährliche Abschlagszah lung von ein und

2 2 2 2

betreffend Aenderung der Anlage O zur Eisenbahnverkehrsordnung, vom 3. Juni 1913,

betreffend die Pariser Verbandsübereinkunft vom 20. März 1883 zum Schutze des gewerblichen Eigentums, revidiert in Brüssel am 14. Dezember 1900 und in Washington am 2. Juni 1911, vom 5. Juni 1913,

betreffend Uebergangs⸗

nannten Nebeneisenbahnen unter Aufhebung des landesherr⸗ lichen Erlasses vom 30. April 1906, durch den für die Klein⸗

n Cöln Frechen das Enteignungsrecht erteilt war, das Recht zur Entziehung und Beschr nkung des Grundeigentums nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verleihen.

I. Die Konzesston erstreckt sich im einzelnen:

1 auf den Bau und Betrleb einer Strecke vom Staatsbahnhofe Cöln · Ehrenfeld über ö nach Benzelrath zum k an die Nebenbahn Benjelrath - Mödrath einschließlich eines be öher⸗ legung des Staatsbahnhofs Cöln-⸗Ehrenfeld anzulegenden Ueber— gabebahnhofes auf er, Nordseite. Die Strecke soll von der Dürener Straße bis zum Bahnhofe Frechen zweigleisig, im übrigen aber ein⸗ gleisig ausgebaut werden. Die ganze Strecke soll für den Güter⸗ . der zweiglelsige Teil auch für den Personenverkehr betrieben

erden,

2 auf den Bau einer eingleisigen Strecke in gesonderter Linien- ührung vom Bahnhofe Frechen durch den Ort Frechen bis zum ahnhofe Benzelrath, die lediglich für den Personen⸗, Gepäͤck⸗ und Stückgutverkehr zu betreiben ist, 3M auf. den Bau einer eingleisigen, für den Güterverkehr zu be— treibenden Abzweigung vom Bahnhofe Braunsfeld nach einem neu anzulegenden Ortsgüterbahnhofe Cöln Jägerstratze,

ch. auf. die Mitbenutzung der zu erwelternden vollspurigen städtischen Straßenbahn in Cöln von der Kreuzung der Nebenbahn mit der Dürener Straße über diese und die Aachener Straße bis in die Flandrische Straße in Cöln für Personen⸗, Gepäck, und Stück— gutverkehr.

II

Die Erlaubnis zur ö der städtischen Straßenbahn (la 4, auf der der Betrieb nach Maßgabe des Gefetzes über Klein bahnen vom 28. Juli 18927 zu führen ist, wird unter Vorbehalt des Widerrufs und nach Maßgabe der von den Kleinbahnaufsichts behörden zu treffenden Vorschriften erteilt.

III.

Die Unternehmerin ist den bestehenden wie den künftig ergehenden Reichs. und Landesgesetzen ohne weiteres unterworfen.

IV.

Die gesamte Leitung der Bau und Betriebs verwaltun ist einer Person zu übertragen, welche für die Geschäftsführung, ö sie der stagtlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde ver⸗ antwortlich ist.

„Die Wahl, dieses Geschäftslelters und seines , n, sowie die Geschäftgordnung für den Geschäftsleiter bedarf der Be⸗ stätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Sofern die Leitung der Bau- und Betriebsverwaltung durch mehrere Personen erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen guch auf die Wahl und die Geschäftsordnung aller Geschäftsleiter Anwendung.

Sämiliche Beamten des Bahnunternehmens müssen des Deutschen Reichs sein.

V. Für den Bau und Betrieb der Bahn . die für Nebeneisen⸗ bahnen geltenden Bestimmungen der Cifenbahn Bau- und Betriebs- ordnung vom 4. November 1904 (Reichsgesetzbl. S. 3877 sowie die dazu ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen (vergl. S 3 der Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebsordnung) maßgebend. ersonenzüge sind mit Dampf⸗ oder elektrischer Kraft, afl ige mit ampfkraft zu befördern. Mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten können auch diese Züge mit elektrischer Kraft

Angehörige

bahn Interesse der Festung Cöln . ch Umwandlung dieses Bahnunter .;

Für den n6besondere folgende Bel ngen: 1 Der Staatgregierung die Feststellung der Bahn igen Durch⸗

führung durch alle Zwischenpunkte,

die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen, die Feststellung der Entwürfe aller far den Betrieb ber Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie

. ö. Feststellung der Entwürfe für die Betriebsmittel und ihrer nzahl.

Dem Staate bleibt für alle durch die Ausführung der genehmigten

Entwürfe verursachten Benachteiligungen seines Eigentums? oder seiner

sonstigen Rechte der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach

e der gesetzlichen Bestim mungen gegen die Unternehmerin vor- ehalken.

2) Die Bahn von Cöln⸗Ehrenfeld (Staats hahnhof) nach Benzel⸗ rath (Anschluß an die Nebenbahn Benzelrath=—-Mödrath) einschließ⸗ lich des bei Höherlegung des Staatsbahnhofes 1 auf dessen Nordselte anzulegenden Uebergabebahnhofes muß fo gebaut und ausgerüstet werden, daß die Ueberführung von Personenzügen mit 56 Achsen mittels schwerer Lokomotiven in einstündiger Äufeinander— folge nach beiden Richtungen möglich ist.

3), Die Unternehmerin haf allen Anordnungen, welche wegen polizeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschaͤftigten Arbester getroffen werden mögen, nachzukommen.

P Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens binnen 3 Jahren nach Erteilung dieser Konzession erfolgen. ollte nach dem 8a des Ministers der öffentlichen Arbeiten diese Bau⸗ frist ohne Verschulden der Unternehmerin, insbesondere wegen un— vorhergesehener Schwierigkeiten beim Grunderwerb, nicht eingehalten werden können, so ist der Minister ermächtigt, die Baufrift ent— sprechend zu verlängern.

Für die Vorlage der ausführlichen Bauentwürfe sowie für die Inangriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetrieb- nahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden. 5) Falls die festgesetzte allgemeine Baufrist ober eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Bau⸗ fristen nicht innegebalten wird, kann die ertesste Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im 8 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Staatsregierung von dem Vorbehalte der Versteigerurng der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht . Ablauf der in dem angezogenen § 21 festgesetzten Schlußfrist er⸗ olgen.

VII. Für den Betrleb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

1) Die ö und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Auffichts⸗ behörde. Die Unternehmerin ist verpflichtet, foweit dies von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird, zur Vermittlung des Personenverkehrs jwel, der zweiten und dritten Wagenklasse der Staatsbahnen entsprechende Wagenklaffen in die Züge etnzustellen. Auch soll die Unternehmerin innerhalb der ersten fünf Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Fa— nuar nicht angehalten werden können, mehr als täglich drei Der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Nach Ablauf des fünffährigen Zeltraums ist die Unternehmerin verpflichiet, sofern dies von der staatlichen Aufsichte behörde für erfor⸗ derlich erachtet wird, eine größere Anzahl der Personenbeförderung dienender Züge täglich in jeder Richtung zu fahren und eine westere, per hterten Wagenklasse der Staatsbahnen entsprechende Wagenklaffe in die für die Personenbeförderung bestimmten Züge einzuftellen.

preußischen Staatzeisenbahnen

Auch wollen Wir der Stadtgemeinde Cöln für die ge⸗

überhaupt hinsichtlich der Einrichtung und Berechnung der T für die e ff, taatseisenbahnen jeweilig bee , . Grundsatze zu befolgen, sowelt solches von dem Minister der zffent. lichen Arbeiten fur erforderlich erachtet wird. ;

Die Feststeilung und die Abänderung der Tarife unterliegt der Genehmigung des Ministers der ellen Arbeiten.

3) Bie Unternehmerin hat mit der Eröffnung des Betrlebes der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds na den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden H zu bilden. e m n,

er Erneuerungs⸗ und der Reservefonds sind sowohl von ein

als auch von anderen Fonds des Unternehmens getrennt zu heren der

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbauegz und der Be⸗ triebsmtttel.

In den Erneuerungsfonds fließen:

a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien

b. eine aus den Ueberschüssen der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu entnehmende jährliche Rücklage, deren Höhs durch das Regulativ festgesetzt wird,

C. die Zinsen des Erneuerungsfonds.

Der Reserbefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außer⸗ gewöhnliche Elementarerelgnisse und größere Ünfälle hervorgerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens entsprechenden Weise erfolgen kann.

In den Reservefonds fließen:

a. cine im Regulative festzusetzende aus den Ueberschüssen der Betriebseinnahmen über die Betriebgausgaben zu ent! nehmende jährliche Rücklage,

b. die Zinsen des Reservefonds.

Frreicht der Reservefonds die Summe von 100 09090 , so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten bie Rück lagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahꝛes⸗ rücklage wieder vermindert ist.

Die Wertpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der ver⸗ einnahmten und nicht sofort zur Verwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulgtiv bestimmt.

Lassen die ö eineü Jahres die Deckung der Rück, lagen zum Erneuerungs⸗ oder Reservefonds nicht oder nicht vollständia zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüffen des oder der folgenden Betrieböiahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmi⸗ gung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zuläfsig. Für die Nück— lagen geht der Erneuerungsfonds dem Reservefonds vor.

VIII.

Die Unternehmerin ist verpflichtet:

a. ihre Betriebsrechnung nach den vom Minister der öff&enMös lichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebgrechnungzabschluß einzureichen und ihre Kassenbücher vorzulegen,

der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum von Anfang April jedes Jahres bis Ende März des folgenden Kalender' jahres als Rechnungsjahr zugrunde zu legen,

die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nötig ergchteten Nach weisungen sowie deren Unterlagen cuf ihre Kosten zu beschaffen und den Aufsichtsbehörden 'in den von ihnen festgesetzten Fristen einzureichen.

IX.

Die Unternehmerin ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der mittleren, Kanzlei⸗ und Unterbeamtenstellen mit . insoweit sie das 409. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staatzelsenhahnverwaltung in diefer Beziehung und ins—« besondere mit Bezug auf die Ermittlung der Militäranwärter 6

und zwar unter zleh tfesßen zu Beiträgen big zu der. n, Höhe, welche für die Gtr e hne, bis zum Erlasse des esetzes vom 27. März 1872, betreffend die Pensionierung der un⸗ mittelbaren Staatsheamten ꝛc., maßgebend gewesen ist —, anderselts für die Arbezte r. Pensions,, Witwen- und Unterstützungskaffen nach den h und künftig bel den Staatselsenbahnen für die Gewährung von Pensionen und Unterstützungen bestehenden Grundsätzen einzu . richten und zu diesen Kassen die erforderlichen Zuschüsse zu leisten. X.

Die Verpflichtungen der Unternehmerin zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahnpostgesetz vom 20. Dezember 1875 Reichsgesetzblatt S. 318) und den daju ge— hörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablaufe von acht Jahren vom Beginne des auf die , folgenden Kalenderjahres an Stelle der Artikel 2. 3 und 4 des Gesetzes die im Erlasse des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 Gentralblatt für das Deutsche Reich S. 386) getroffenen Be— stimmungen treten.

Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Ver— hältnissen der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Entscheldung der obersten Reichsaufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Nebeneisen bahn verliert, tritt das Eisenbahnpostgesetz mit den dazu gehörigen Vollzugs bestimmungen ohne Einschräntung in Anwendung.

1

XI.

Die Unternehmerin ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künitig für die Eisen— bahnen im Deutschen Reiche ergehenden gesetzlichen und reglemen⸗ tarischen Bestimmungen zu unterwerfen.

XII.

Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat die Unternehmerin diejenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatseisenbahnen jeweilig gelten.

XIII.

. Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen als auch die Mitbenutzung der Bahn ganz oder teilweise gegen zu vereinbarende, nötigenfalls vom Minifter der öffent⸗ lichen Arbelten festzusetzende Fracht oder Bahngeldfätze vorbehalten.

XIV.

Nach Eröffnung des Betriebes ist die Unternehmerin zur Aende— rung und Erweiterung der Bahnanlagen sowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der frelen Strecke verpflichtet, sofern und soweit der Minister der öffentlichen Üibeiten soiches im VBer— kehrsinteresse oder im Interesse der Betriebssicherheit oder im Interesse der , für erforderlich erachtet. Soweit diese An⸗ forderungen lediglich im Interesse der Landesverteidung erfolgen, sind die Kosten der Unternehmerin zu erstatten, wenn nicht im Wege der Gesetzgebung andere, für die Unternehmerin alsdann maßgebende Be⸗ stimmungen (vergl. llitikel D getroffen werden. Im lbrigen fallen die betreffenden Kosten der Unternehmerin zur Last.

XV. Der Stagatsregserung bleibt, unbeschadet des gesetzlichen Ankauft= rechts, das Recht vorbehalten, jederzeit, jedoch nicht vor Ablauf von 10 Jahren nach der Inbetriebnahme der Bahn altz Rebenbahn, das ö Bahnunternehmen leinschließlich allen Zubehörs und aller onds) gegen Erstattung der der Unternehmerin erwachsenen und noe zur Last fallenden, notwendigen und nützlichen Aufwendungen zu

erwerben. XVI.

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der zffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichtaufsichtsbehörde die Vorausfetzungen

2). Die Unternehmerin 1 verpflichtet, das jewellig auf den estehende Tarifsystem anzunehmen und

wegfallen, unter denen die Einreihung der Bahn bei ihrer Konzesston erung

ie Nebeneisenbahnen nach Maßgabe der Eisenbahn Bau- und gere ern,. n statthaft erklärt ist vergl. Artikel X am chlu fe). so ist -die Unternehmerin verpflichtet, auf Erfordern beg bezeichneten Ministers die baulichen Einrichtungen und ren Betrieb, der Bahn nach ö der für Haupteisen⸗ bahnen bestehenden Bestimmungen den Anordnungen des Miniflecs entsprechend umzuändern. Kemmt die Unternehmerin diefer Ver⸗ flichtung innerhalb der ibr bierfür gesetzten Frist nicht nach, so hat . auf Verlangen der Stagtsregierung das Eigentum der Bahn nebft allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. I unter a, h und e des 5 42 des e refer. vom 3. November 1838 bezeichneten Ent- chäͤdigung, mindestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der lahn verwendeten Anlagekapikalt an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu bezeichnenden Dritten abzutreten. XVII. Die Bahnanlage sowie der Betrieb kann nur mit Genehmigung der Staatreglerung an Andere übertragen werden. XVIII. Die gegenwärtige Konzessionsurkunde soll gemäß dem Gesetze vom 10. April 1872 (Gesetzsammlung S. 357) veröffentlicht und eine Aut⸗ fertigung der Stadtgemeinde Cöln ausgehändigt werden.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 28. Mai 1913.

( . 8.) Wilhelm R.

von Bethmann Hollweg. von Tirpitz. Delbrück.

. . von Breiten bach. Sydow.

von Trott zu Solz. . J von Dallwitz. entze.

Fi nanzm inister iLum.

Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Köslin, Regierungsbezirk Köslin, ist zu besetzen.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preusen. Berlin, 12. Juni 1913.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern im Neuen Palais bei Potsdam die Vorträge des Chefs des Admiralstabs der Marine, Admirals Pohl und des Chefs des Marinekabinetts, Admirals von Müller.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ sitzung. Vorher hielten der Ausschuß für Justizwesen, die ver⸗ einigten Ausschüsse für Rechnungswesen und für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Rechnungswesen und für Elsaß⸗Lothringen, die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Handel und Verkehr sowie die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Zoll⸗ und Steuerwesen Sitzungen.

.

Der Direktor im Justizministerium, Wirkliche Geheime

hat d . DOberjustizrat Fritze ist zum Mitgliede des Gerichtshofs zur

Entscheidung der Kompetenzkonflikte ernannt worden.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „See⸗ adler“ am 9. Juni in Bagamoyo und S. M. Flßkbt. „Vater⸗ land“ am 11. Juni in Nanking eingetroffen.

Oefterreich⸗Ungarn.

Der Bürgermeister von Wien Dr. Weis kirchner er⸗ schien gestern vormittag mit dem Gemeinderatspräsidium beim deutschen Botschafter in Audienz, um die Glückwüns che der Stadt Wien zum 25jährigen Regierungs jubiläum des Deutschen Kaisers zum Ausdruck zu bringen. Wie W. T. B.“ meldet, bat er den Botschafter, die ehrerbietigsten, herzlichfteñn und innigsten Glück-⸗ und Segenswünsche der Ge⸗ meinde Wien anläßlich des glorreichen Regierungsjubiläums des erhabenen Monarchen an die Stufen des Thrones ,. zu lassen. Der Wiener Gemeinderat gedenke in tiefer Dank arkeit des unvergeßlichen Tages, an dem Kaiser Wilhelm II. im Festsaale des Wiener Bürgerhauses zu den Wienern gesprochen ö und des nunmehr ein Vierteljahrhundert dauernden

ündnisses der beiden Staaten und des innigen Freundschafts⸗ verhältnisses beider Monarchen. Der Bürgermeister schloß: „Gott schütze und schirme den erlauchten Verbündeten unseres Kaisers, Seine Majestät den Deutschen Kaiser.“ Der Bot⸗ schafter von Tschirschky dankte und versprach, die Glück⸗ wünsche dem Kaiser zu unterbreiten. Er fügte hinzu, daß Kaiser Wilhelm wiederholt ihm gegenüber seiner Freude über den Besuch im Wiener Rathause Ausdruck gegeben . und daß gewiß unter den vielen Gratulationen, die in diesen Tagen im Berliner Königsschlosse anlangen, die herzlichen Glückwünsche der Stadt Wien zu den angenehmsten zählen werden.

Der Budgetausschuß des österreichischen Ab⸗ geordnetenhauses hat das Budgetprovisorium für die zweite Hälfte des Jahres 1913 entsprechend der Regierungs vorlage angengmmen und mit 27 gegen 19 Stimmen die Anträge auf Einstellung entsprechender Beträge zur irt gen Durchführung der Dienstpragmatik und zur Besserstellung der Eisenbahn⸗ beamten abgelehnt.

. Der ungarische Ministerpräsident Tisza hielt gestern im Klub der nationalen Arbeitspartei, wo er mit stürmischen Kundgebungen empfangen wurde, eine Rede, in der er, obiger Quelle zufolge, mit besonderer Wärme des früheren Ministerpräfidenten Lu kaes gedachte, der durch eine unwürdige. Verleumdungslampagne sich veranlaßt ge⸗ habe, vom Ministerpräsidium zurückzutreten, ob⸗

in der Begründung des richterlichen Urteils besonderem Nachdruck heroorgehoben

daß die persönliche Integrität Lukacs' über jeden Zweifel er⸗ haben sei. Es sei zu befürchten, daß im Auslande der Irrtum entstehen werde, daß an der Spitze der Regierung ein Mann gestanden habe, der die Regierungsgewalt zu seinem eigenen Vermögens vorteil mißbraucht . Graf Tisza bedauerte ferner as Fernbleiben der Oppositlon von den Parlamentssitzungen, was er für eine üble Folge der Verwilderung halte, die infolge

worden sei,

der jahrzehntelangen Opposition zu Tage getreten sei, und er⸗ klärte, daß er der Opposition kein sogenanntes Friedens⸗ anerbieten stelle, weil dies unter den gegenwärtigen Umständen bloß eine Formalität wäre. Er hoffe jedoch, daß die hit der Herstellung normaler Beziehungen zwischen der Mehrheit und der Opposition kommen werde unter Bedingungen, die beide . Hauptes annehmen könnten.

Großbritannien und Irland.

Die Botschaftervereinigung beriet gestern, wie „W. T. B.“ meldet, über die Südgrenze Albaniens und über das Schicklal der Aegäischen Inseln. Die Botschafter legten jeder den Standpunkt seiner Regierung dar. Eine Entscheidung wurde nicht getroffen.

Die türkischen Frie dens bevollmächtigten haben gestern dem „Reuterschen Bureau“ zufolge London verlassen, ohne den Wünschen der griechischen Delegierten 396. zu geben hinsichtlich der Abfassung eines türkisch griechis en Protokolls über die im Friedensvertrag nicht berücksichtigten Punkte.

Frankreich.

In der Deputiertenk amm er standen gestern die Gesetze über den Schutz des Laienunterrichts zur Beratung.

Wie, W. T. B. meldet, erklärte der Ministerpräsident Barth ou im Laufe der Debatte über die Neutralität der Schulen, die Lehrer dürften nicht die Glaubensgemeinschaften verletzen und nicht in, der Schule gegen das Dasein Gottes oder gegen eine bestimmte Religion sprechen; aber, so fügte der Minister hinzu, die Neutralität der Schulen achten, heißt nicht die Pflichten gegen Gott zu lehren.

Rußland.

Der Kaiser Nikolaus hat an den König von Bulgarien und an den König von Serbien am 8. Juni aus Moskau laut Meldung der „St. Petersburger Telegraphen⸗ agentur“ folgendes Telegramm gesandt: ;

Der Plan einer Zusammenkunft der Ministerpräsidenten der vier

verbündeten Staaten in Saloniki, der sich sodann eine Zusammen⸗ kunft in St. Petersburg anschlleßen könnte, erfüllte mich mit der größten Freude, da diese Ahsicht den. Wunsch der Balkanstaaten anzuzeigen schlen, daß sie sich verständigen und das Bündnis befestigen wollten, das bis jetzt, die, glänzendsten Erfolge gezeitigt hat. Mit peinlichen Empfindungen erfahre ich, daß dieser Beschluß noch nicht zur Ausführung len t ist, und daß dle Balkanstaaten sich anscheinend auf einen Bruderkrleg vorbereiten, der geeignet ist, den Ruhm, den sie gemelnsam erworben haben, zu trüben. In einem so ernsten Augenblick wende ich mich direkt an Eure Majeslät, wozu mich mein Recht nnd meine Pflicht in gleichem Maße nötigen; denn das bulgarische und das serbische Polk haben durch ihren Bündnisvertrag die Entscheidung jeder Meinungs— verschiedenheit über die Ausführung der Bestimmungen des Vertrags und der Verabredungen, die darauf beziehen, Rußland übertragen. Ich bitte deshalb Eure Majestät, den über⸗ nommenen Verpflichtungen treu zu bleiben und die Beilegung der gegenwärtigen Meinungsperschiedenheit zwischen Bulgarien und Serblen der Entscheidung Rußlands zu überlassen. Da ich das Amt des Schiedsrichters nicht als ein Vorrecht, sondern als meine ernste Df ct betrachte, der ich mich nicht entzlehen könnte, so glaube ich turer Majestät mitteilen zu müssen, daß ein Krieg zwischen den Verbündeten mich nicht teilnahmslos lassen könnte. Ich stelle aus⸗ drücklich fest, daß der Staat, der diesen Krieg beginnen würde, dafür der slawlschen Sache gegenüber verantwortlich wäre, und ich behalte mir jede Freiheit für die Haltung vor, die Rußland gegenüber dem Ausgang eines so verbrecherischen Kampfes einnehmen wird.

Spanien.

Der Ministerpräsident Graf Romanones ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ gestern zu rückgetreten.

Im Senate wie in der Kammer teilten die Präsidenten bei Beginn der gestrigen Sitzung den Rücktritt des Minister⸗ per een mit. In beiden Häusern wurde die Sitzung darauf

eschlossen.

ö. Einer offiziellen Note zufolge haben der Präsident und der Vizepräsident des Senats, E. Montero Rios und B. Por⸗ tuondo, ihre Demission eingereicht, die vom König angenommen worden ist. Infolge der Demission des Senats⸗ räsidenten haben noch andere Mitglieder des Präsidiums und k Bureaus sowie der Unterstaatssekretär im Unterrichts— ministerium Rivas Santiago, der Generalanwalt bei dem Höchsten Tribunal Tornos und andere höhere Ministerial⸗ beamte ihren Abschied eingereicht; gleiche Gesuche einiger Pro⸗ vinzialgouverneure, die Beziehungen zu Montero Rios unter⸗ halten, stehen in Aussicht.

Belgien.

In der gestrigen Sitzung der Kam mer legte der Finanz— minister, wie W. T. B.“ meldet, Gesetzentwürfe vor, die Steuern auf Aktiengesellschaften, Kinematographen und Auto⸗ mobile sowie die Besteuerung von Erbschaften und Alkohol in verstärkter Form vorsehen. Das Erträgnis dieser Steuern soll zur Deckung der laufenden Kosten der Heeresreform dienen.

Dänemark.

Zu Ehren des Königs und der Königin von Nor⸗ wegen fand gestern abend auf Schloß Amalienborg eine Galatafel statt, an der außer den dänischen und norwegischen Majestäten die Mitglieder der Königlich dänischen Familie, die Minister, das diplomatische Korps und eine Anzahl anderer Geladener teilnahmen. Der König Christign und der König Haakon, wechselten herzliche Trinksprüche, in denen sie auf die Familienbande zwischen den beiden Königshäusern, sowie auf die guten Beziehungen zwischen Dänemark und Nor⸗ wegen und auf die alten historischen Bande zwischen beiden Ländern hinwiesen.

Der Ministerpräsident Berntsen ist heute vom König in Audienz empfangen worden, in deren Verlauf er, obiger Quelle zufolge, die Demission des Kabinetts überreichte, die vom König angengmmen wurde. Der König bat das Ministerium, die Geschäfte vorläufig weiter zu führen.

Norwegen.

Das Storthing hat gestern laut Meldung des W. T. B.“ einstimmig die Erweiterung des politischen ö be⸗ schlossen, wonach den Frauen das Wa lrecht in gleichem Umfange verliehen wird wie den Männern.

Türkei.

Der Großwesir und Kriegsminister Mahmud Schewket Pascha ist gestern in Konstantinopel ermordet worden. Nach einem vom „W. T. B.“ verbreiteten amtlichen Communiqué wollte sich der Großwesir gestern morgen in seinem Automobil zur Pforte begeben, als auf dem Bajazet⸗

platze an einer Straßenkreuzung, wo das Automobil wegen Erd⸗

arbeiten halten mußte, aus dem n. heraus e unbe⸗ kannte Personen mehrere Nevolverschüsse auf ihn abgaben, durch die er schwer verwundet wurde. Er wurde ins Kriegs ministerlum zurückgebracht, wo er eine halbe Stunde später seinen Geist aufgab. ö sein Adjutant, der ,,, n, brahim 6 ist von einer Kugel getroffen und getötet worden. Das Atten hat große Bestürzung in der Stadt hervorgerufen. Die Militärbehörden haben die erforderlichen Maßregeln 6 Auf⸗ rechterhaltung der Ordnung ergriffen. Unter dem Verdacht, einer der Mörder des Großwesirs zu sein, ist ein Mann na mens Topal Tewfik verhaftet worden. Später wurde noch eine zweite der Teilnahme an dem Anschlag verdächtige Person, die sich Kadri nennt, verhaftet.

Durch ein Irade des Sultans ist der Minister des Aeußern Prinz Said Hal im Pascha zum interimistischen Großwesir ernannt worden. Die übrigen Minister bleiben im . Das Kaiserliche Reskript besagt obiger Quelle zufolge:

Mein erlauchter Wesir Mehmed Said Pascha! Der Märtyrer⸗ tod des Großwestrs und Kriegsministers Mahmud Schewket Pascha bat uns tief gerührt und betrübt. Die Leitung des Großwesirats ist Ihnen übertragen worden, und Sie sind zum Range eines Großwesirs befördert. In Gemäßheit dessen erwarten wir, daß Sie im Ein⸗ vernehmen mit unseren jetzigen Ministern mit Eifer und Patriotigmus die Staatggeschäfte leiten werden. Möge Gott Ihnen Erfolg ver leihen. Mehmed Reschid.

Der Kommandeur der bulgarischen Armee vor Tscha⸗ taldscha hat den türkischen Vizegeneralisstmus Izzet Pascha ver⸗ ständigt, daß längs der gegenwärtig von bulgarischen Truppen besetzten Marmaraküste in einer Entfernung bis zu zehn Kilometern von der Küste Untersee minen ausgelegt worden sind. Die Pforte hat hiervon die Vertretungen der auswärtigen Staaten behufs Verständigung der Handelsschiffahrt benach⸗

richtigt. Griechenland.

Der König hat gestern in Privataudienz die früheren Ministerpräsidenten Theotokis und Zaimis empfangen, die damit beauftragt sind, den fremden Höfen das Hinscheiden des Königs Georg und die Thronbesteigung des Königs Konstantin zur Kenntnis zu bringen.

Rumänien.

Das Cxekutivkomitee der konservativen Partei hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ die Dem ission des Paxteiführers Carp angenommen. Die Partei wird vor⸗ läufig von den Ministern Majoreseu, Marghiloman und Cantacuzene und dem Vorsitzenden des Konservativen Klubs, Johann Lahovarpy, geleitet werden.

Serbien.

Blättermeldungen zusolge hat der König vorgestern den russischen Gesandten Hartwig in Audienz empfangen, der dem Wunsche Rußlands nach einer friedlichen Lösung des serbisch⸗ bulgarischen Konfliktes Ausdruck gab.

In der gestrigen Sitzung der Skupschtina stellte der jungradikale Parteiführer Draskowitsch nach einer Meldung des „W. T. B;.“ fest, daß der Minister des Innern in der vorgestrigen Sitzung den Jungradikalen Feigheit vorgeworfen habe. Da der Minister diese Beleidigung nur teilweise, zuruͤck⸗ ziehen wolle, so betrachteten die Jungradikalen den Minister als ehrlos und würden ö handeln. Hierauf setzten die Jungradikalen die Obstruktion gegen den Gesetzentwurf uber den Donauhafen in Prahova fort.

Bulgarien.

Die Regierung hat vorgestern, wie „W. T. B. meldet, der rumänischen Gesandtschaft die Liste der bulgarischen Mit⸗ glieder der drei für die Durchführung des St. eters⸗ burger Protokolls vorgesehenen gemischten Kommissionen zugestellt. Die Kommissionen werden im Laufe der nächsten Woche in Silistria zusammentreten können.

Amerika.

Das amerikanische Finanzkomitee hat, wie „W. T. B.“ meldet, der fünfprozentigen Erhöhung der Zollsätze auf Baumwolle gegenüber den in der Tarif⸗ reform vorgesehenen Sätzen zugestimmt.

Die Frauenstimmrechts bill, die kürzlich im Senat des Staates Illinois Annahme gefunden hatte, ist, obiger Quelle zufolge, auch vom Repräsentantenhaus des Staates an⸗ genomm en worden.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichs⸗ tags befindet sich in der Ersten Beilage.

In der . (160 Sitzung des Reichstags, der der Stagtssekretär des Innern Dr. Delbrück und der Kriegsminister, General der Infanterie von J beiwohnten, wurde die Spezialberatung der Wehrvorlage fortgesetzt und die gestern zum zweiten Male abgebrochene Diskussion über den Art. Lmit den dazu gestellten Anträgen und Resolutionen wieder aufgenommen.

Als erster Redner ergriff der Kriegsminister, General der Infanterie von Heeringen das Wort, dessen Ausführungen morgen im Wortlaut werden mitgeteilt werden.

Die heutige, erste Sitzung des neugewählten Hauses

der Abgeordneten eröffnete um L/ Uhr der Alterspräsident Abg. von Stromb eck (Zentr.) mit folgenden Worten:

von verehrten

gierun

an dieser Stelle inbezug auf das Jubiläum und die Reg tu