1913 / 146 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Jun 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung, betreffend den 26 der Reichsversicherungs⸗ ordnung hinsichtlich der Krankenversicherung.

Zum Vollzug der e g eder scherungg ert ung ist in Er⸗ ah mg der in unseren Bekanntmachungen vom 26. Januar 19123 und 9. r 1913 (Deutscher Reichs anzeiger und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom 25. Januar 1913 Nr. und vom 16. Januar 1913 Nr. 14) veröffentlichten Bestimmungen der Vollzugs verordnungen vom 10. Januar 1912 und 31. Dezember 1912 (Gesetzes und Verordnungsblatt für das Großherzogtum Baden 19513 Nr. V, IX) du ordnung vom 2. Juni 1913 (Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Großherzogtum Baden Rr. XXIV) weiter ver⸗ ordnet worden:

1. G6 Ih. Zu ständigkeit der Behörden.

Die im zweiten Buche der Reichsversicherungsordnung erwähnten behördlichen Aufgaben kommen zu:

I) die der Landesreglerung dem Ministerium des Innern, welches in den geeigneten Fällen mit den anderen beteiligten Ministerien sich ins Benehmen zu setzen hat;

2) die der obersten Verwaltun behörde in den Fällen des 170 Absatz 1 und des 5 171 der ö demjenigen Ministerium, zu dessen Geschäftsbereich die öffentlichen Verbände, öffentlichen oder nichl öffentlichen Körperschaften und nicht öffent⸗ lichen Schulen oder Anstalten gehören, im Benehmen mit dem Mnisterium des Innern, ö

in den Fällen des 8 271 dem vorgesetzten Ministerium,

in den Fällen der § 363 Äbfatz 3, 3760 Absatz 3, 372 Absatz 2, 373 Absatz 2, 377 Absatz 3, fofern Betrtebskrankenkassen für staatliche Betriebe in Betracht kommen, dem vorgesetzten

Ministerium,

im übrigen dem Ministerium des Innern;

3) die der höheren Verwaltungsbehörde in den Fällen der S5 376 Absatz 2, 3, ol. 5I5 dem Ministerium des Innern, im Falle des S3 64 der Kaiserlichen Verordnung vom 24. Dezember 1911 über Ge⸗= schäftẽgang und Verfahren der Verficherunggännter (Reichsgesetzblatt Seite 1197) dem Landeskommissär;

ch die der Polizeibehörde in den Städten mit staatlicher Orts⸗ ,. dem Bestrksamt, in den anderen Gemeinden dem Bürger⸗ meister;

5) dis der Gemeindebehörde (Ortsbehörde) in den Fällen des Ss 251 Absatz 2 dem Gemeinde (Stadt ⸗Hrat, im übrigen dem Bürger⸗

melster. II. 2). Gemeindeverbände.

Als Gemeindeverband im Sinne des zwelten Buches der Reichs⸗ versicherungsordnung (mit Ausnahme der Ss§ 169 und 172) und der Artikel g und 16 des Einführungsgesetzes gilt die einzelne Gemeinde, . * Bezirk der Ortekrankenkasse nicht über den der Gemeinde

naue geht.

Geht der Bezirk der Ortskrankenkasse über einen Gemeindebezirk hinaus, so werden die Gemeinden und abgefonderten Gemarkungen, für deren Bezirk die Ortskrankenkasse errichtet werden foll oder er⸗ richtet worden ist, zu einem Zweckverbande zusammengeschlossen.

Für die diesen Verbänden obliegenden Aufgaben ist, abgesehen von der Erlassung statutarischer Bestimmungen, zuffändig:

a. bei den auf eine Gemeinde beschraͤnkten Gemelndeverbänden der Gemeinde 'Stadt⸗Rrat, in den Fällen der 231, 265, 282, 320, 454, 455 mit Zustimmung der Gemeinde,

bh. bei den mehrere Gemeinden umfassenden Zweckverbänden der nach Anhörung der Gemeinderäte der beteiligten Ge⸗ meinden.

Die erforderlichen Geldmittel zur Deckung der Ausgaben eines

mehrere enden 3

ber!

ber bt. den Be tungsordnung auf die Einwohner

. eindeberbaͤnde im Sinne der S5 159 und 172 der Reichs. versicherunggordnung gelten die Kreife und Bezirksperbände G5§5 57, 58 des Verwaltungsgesetzes vom 5. Oktober 1863. Karlsruhe, den 14. Juni 1913. Großherzogliches Ministerium des Innern. Der Ministerialdirektor. Weingärtner.

Königreich Prenßen.

Gesetz, betreffend die Bereitstellung von Staatsmitteln zur Förderung der Landeskultur und der inneren Kolonisation.

Vom 28. Mai 1913.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.,

verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: §1

Der Staatsregierung werden jur . der Landeskultur und der inneren Kolonisation 25 Milllonen Mark zur Verfügung

gestellt.

§ 2. Von dieser Summe sind bestimmt:

1) 12 Millionen Mark zur Urbarmachung von fiskalischen Mooren;

2) 3 Millionen Mark zur Ausführung von Meliorationen auf Domanenvorwerken und anderen Domänengrundstücken; .

3) 10 Millionen Mark zur Beteiligung des Staates mit Stamm⸗ einlagen bei gemeinnützigen Ansiedlungsgefellschaften. Bis zur Ver⸗ wendung zu Stammeinlagen kann dieser Betrag auch zur Gewährung von Zwischenkredit bel der Errichtung von Rentengütern benutzt werden. Rückeinnahmen, Gewinnanteile und Zinsen fließen dem Fonds wieder zu; Gewinnantelle von Stammeinlagen bei Ansiedlungsgesellschaften dürfen diesen zu anderen Zwecken der inneren Kolonisation belassen werden.

83.

Der Fingnzminister wird ermächtigt, zur Bereitstellung der nach 8 1 erforderlichen Summe Schuldverschreibungen auszugeben. An Stelle der Staateschuldverschreibungen können vorübergehend Schatz⸗ anweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in den Schatz anweisungen anzugeben. .

Ver Finanzminisser wird ermächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser Schatzanweisungen durch Ausgabe von neuen Schatzanwelsungen und von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schatzanweisungen können wiederholt ausgegeben werden.

Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden Schatzanwelsungen bestimmt sind, hat die aupt· verwaltung der Stagtsschülden auf Anordnung des Finanzmknisterz 14 Tage vor dem Faͤlligkeitstermine zur Verfügung zu halten.

) durch Ver⸗

8 1 ub gun gsdepesche an die Kabinetts kanzlei beschlossen wurde

en, e fn die Ti

serer Höchsteigenhändigen Unterschrift chen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 28. Mai 1913. (. S. Wilhelm. von Bethmann Hollweg. von Tirpitz. Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott

zu Solz. von Heeringen. Freiherr von Schorlemer— von Dallwitz. Lentze.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund des Beschlusses des Bundesrats vom 28. No⸗ vember 1912 5 1003 der Protokolle sind in die . Aufsichtskommission für die Untersuchungs⸗ und Prüfstelle des Deutschen Acethlenvereins zu Berlin der Geheime Oher— regierungsrat Jaeger als Vorsitzender und Geheime Ober⸗ . Mente als stellvertretender Vorsitzender berufen worden.

Finanzministerium.

Das Katasteramt Zeitz im Regierungsbezirke Merse⸗

burg ist zu besetzen.

Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.

Dem Assistenten an der Auslandsfleischbeschaustelle, Tier⸗ arzt Mergell in Stettin ist die kommissarische Verwaltung der Kreistierarztstelle in Cammin übertragen worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 28 der Preußischen Gesetzs amm lung enthalt unter

Nr. 11295 dag Gesetz, betreffend die Bereitstellung von Staatsmitteln zur Förderung der Landeskultur und der inneren Kolonisation, vom 28. Mai 1913, und unter

Nr. 11 296 den Staatsvertrag zwischen Preußen und Braunschweig wegen Herstellung einer Eisenbahn von Celle nach Braunschweig, vom 135. Januar 1912.

Berlin W. 9, den 21. Juni 1913.

Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Nichtamtliches.

Deutsche Kolonien.

Die Verhandlungen des Gouvernementsrats von Deutsch Ostafrika haben vorgestern in Daressalam begonnen. Der Gouverneur Dr. Schnee gab in öffentlicher Sitzung eine Uebersicht über die Ereignisse seit der Tagung im Januar und hob, wie „W. T. B.“ meldet, die günstige Entwicklung der Plantagenwirtschaft wie der Eingeborenenwirtschaft hervor, die sich besonders in einer bedeutenden Steigerung der Nusfuhrzahlen eige. Im Norden sei unter Beihilfe des Gouvernements ein Vich— zuchtverein gegründet worden. Durch Wassererschließung hoffe er, Raum für weitere Viehfarmen am Meru zu gewinnen. Die Rinderpest herrsche noch in einigen Eingeborenenbezirken, werde aber erfolgreich durch Serumimpfungen bekäm st. Der Gouverneur wies schließlich auf die Bedeutung der 5 tjährigen Landes⸗ ausstellung hin.

Sodann wurde der Entwurf, betreffend BilUdung eines Lande srats, nach dem Muster von Deutsch Südwestafrika mit der Maßgabe angenommen, daß neben zehn amtlich er⸗ nannte Mitglieder fünfzehn von der Bevölkerung gewählte statt zehn der Vorlage = treten und daß dreijährige statt zweijährige Wahlperioden eingeführt werden sollten. Ein Antrag von Mit gliedern aus den Nordbezirken, dem Landesrat die Beschlußfassung über den Etat, soweit eigene Einnahmen des Schutz gebiets vorhanden, zu geben, wurde nach eingehender Erörterung, in der der Gouverneur auf die Unmöglichkeit des Antrags gegen⸗ über den Rechten der gesetzgebenden Körperschaften hinwies, unter Vorbehalt der Einbringung einer entsprechenden Re⸗ solution zurückgezogen. Der Entwurf, betreffend Bildung eines Eisenbahnrats wurde angenommen nach Ab⸗ lehnung eines Antrags der Mitglieder aus den Nordbezirken, je einen besonderen Eisenbahnrat für die Tanganjikabahn und für die Usambarabahn zu bilden. Ferner gelangte eine Aenderung der Gewerbesteuerordnung, betreffend Befeitigung der Höchst⸗ steuergrenze für ertragslofe Pflanzungen, zur Annahme. Endlich wurde eine ,, . und eine Ver⸗ ordnung, betreffend Schädling sbekämpfung, mit einigen Aenderungen angenommen. Bei der Erörterung der Vorlage über weitergehenden Wildschutz wurden gegen bekannte europäische Jäger Beschuldigungen erhoben, deren Untersuchung der Gouverneur usagte. Die Vorlage wurde dann unter Verschärfung der il nnen zum Schutz des weiblichen Wildes und unter Beschränkung der Abschußzahl der jagdbaren Tiere an— genommen.

Oesterreich⸗Ungarn. .

Bei der vorgestrigen Tagung der deutschen Bezirks⸗ obmänner Böhmens hielt, wie „W. T. B.“ meldet, der Bezirksobmann Köhler aus Aussig eine patriotische Ansprache, worauf unter großer Begeisterung die Absendung einer

6 6. wahle J 4 zartei 3 1

odann gedachte der Landtagsabgeordnete Bernardin aus Eger in einer Ansprache des Re ierung sju bi läumz des Deutschen Kagisers und schö mit einem dreifachen urra auf den Deutschen Kaiser, das begeisterten Widerhall and. n den Deuischen Kaiser wurde ein Begrüßungs⸗ telegramm gesandt. Der ungarische Minister des Innern San dor hat, obiger Quelle zufolge, den Gemeinderat von Fiu me auf gelöst, weil ee, Beschlüsse die Interessen des Staats 26 Der

Gemeinderat hatte gegen die Einführung der staatlichen Grenz⸗ polizei Einspruch . ferner die ö Ausweisung eines Agitators au gehoben und gegen den Polizeidirektor wegen dieser Ausweisung eine Disziplinaruntersuchung verhängt. Die Neuwahlen für den aufgelösten Gemeinderat follen inner= halb vier Wochen stattfinden.

Fraukkeich.

Das Kriegsgericht in Montpellier hat, wie „W. T. B.“ meldet, von dreizehn Soldaten, die an der De monstration in Rodez teilgenommen haben, zwei zu fünf Jahren Zwangsarbeit und die anderen zu vier Monaten bis zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

In Brest veranstalteten vorgestern abend während des militärischen Zapfenstreichs mehrere Gruppen von Antimili⸗ taristen Kundgebungen gegen die dreijährige Dien st⸗ zeit. Der Platzmajor ließ die Truppen sofort nach der Kaserne zurückführen.

Nußland.

Gestern nachmittag haben der Kaiser, die Kaiserin Alexandra, der Thronfolger und die Großfürstinnen⸗ Töchter an Bord der Kaiserjacht „Standard“ die Fahrt nach den finnischen Schären angetreten.

Spanien.

Bei einer Protestversammlung gegen den Krieg in Maxokko, die vorgestern abend in Barcelona abgehalten wurde, kam es zu heftigen Kund gebung en. Als die Polizei einschritt, gaben die Manifestanten Revolverschüsse ab, worauf die Polizeibeamten ebenfalls feuerten. Wie W. T. B.“ meldet, wurden dreißig Personen verletzt. Auch gestern war die Er regung in der Stadt noch groß, sodaß die Truppen in Bereit—

schaft gehalten wurden. Niederlande.

Die Erste Kammer hat, wie „W. T. B.“ meldet, vor⸗ gestern mit 21 gegen 9 Stimmen den Gesetzentwurf über die Küstenverteidigung einschließlich des Baues eines Forts bei Vlissingen angenommen. .

Belgien.

Eine Kommission der in Brüssel tagenden Inter⸗ nationalen Aeronautischen Vereinigung hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ ein internatlonales Gesetz zur Regelung des Luftverkehrs vorbereitet, dessen Entwurf jeßt den zehn auf der Konferenz vertretenen Staaten zur Genehmigung zugehen soll. Eine andere Kommission hat die Bedingungen für das Gordon⸗Bennett⸗Rennen der Lüfte fest⸗ gesetzt.

Dänemark.

Der König hat vorgestern den Führer der radikalen rtei Zahle empfangen, der seine Ministerliste vorlegte. Das vom König genehmigte Kabinett setzt sich, wie, W. T. B. meldet, folgendermaßen zusammen: Ministerpräsi dent und Justizminister: Zahle; Verteidigungsmimster: Folketingsabge⸗ ordneter Dr. Munch; Finanzminister und Minister des Aeußern ad interim: Landstingsabgeordneter Edvard Brandes. Das Ministerium des Aeußern ist noch nicht besetzt, da sich die dafür ausersehene Persönlichkeit im Auslande besindet. Minister für Kirche und Unterricht: Folketingsabgeordneter Pfarrer Keiser⸗ Nielsen; en, r ate n ed. Folketingsabgeordneter Bauernhofbesitzer Kr. Pedersen; Minister des Innern: Folke⸗ tingsabgeordneter Redakteur Ove Rode; Minister für öffent⸗ liche Arbeiten und Minister für Handel und Schiffahrt ad interim: Bankdirektor Hassing-Joͤrgensen.

Türkei.

Der Minister des Innern Talaat Bey hat an die Wilajetbehörden ein Schreiben gerichtet, in dem er unter anderem mitteilt, daß das neue Kabinett die Durchführung der unter Mahmud Schewket Pascha begonnenen Reformen fortsetzen werde.

Das kriegsgexichtliche Verfahren gegen die Mörder des Großwesirs Mahmud Schewket Pascha ist in vergangener Nacht beendet und das Ürteil dem Sultan zur Bestätigung unterbreitet worden. Wie . meldet, sind zwölf Personen, die der direkten Teilnahme an der Ermordung des Großwesirs oder der Anstiftung dazu an⸗ geklagt waren, zum Tode verurteilt worden. Darunter be— finden sich der frühere Direktor der politischen Polizei Muhib, der frühere Kapitän Kiazim, der Fähnrich Chevji, der Leutnant Mehmed Ali, Topal Tewfik, Jia und die drei geflohenen Mörder Nazmi, Hikmet und Abdurrahman. Der Prinz Sabah Eddin, Scherif Pascha und der frühere Minister des Innern Reschid wurden zu schweren Strafen verurteilt.

Wie die „Agence d Athenes“ aus Saloniki meldet, sollten nach einer Abmachung, die zwischen dem General Iwanow und dem Generalstabschef, Obersten Dus mani, über eine Trennungslinie getroffen worden war, sich Bulgaren wie Griechen hinnen drei Tagen aus den innerhalb dieser Linie besetzten Gebieten zurückziehen. Die Griechen erfüllten die Abmachung, während die Bulgaren einen weiteren Aufschub von drei Tagen, und als diese Frist abgelaufen war, nochmals drei Tage Aufschub verlangten. Obwohl diese Hein, die ihnen auch gewährt wurden, alle bereits abgelaufen sind, halten die Bulgaren noch die Gebiete, die sie räumen sollten, besetzt. Darunter befinden sich auch die ohen von Hansali, die sie nicht aufgeben wollen. Am 19. d. M. am sogar eine bulgarische Streifwache von 15 Mann herab und wandte sich gegen die griechischen Vorposten, die sich ver⸗ teidigten. Eine Abteilung Serben kam den Griechen zu Hilfe und wurde von den Bulgaren mit Schuͤffen empfangen. Schließlich zogen sich die Bulgaren zurück.

Nach offiziellen Telegrammen an den Minister des Innern aus Basra feuerten am vergangenen Freitag vier Personen 1 den Divisionskommandanten von Basra Obersten Ferid, den Gouverneur Munue fil, den Kom⸗ mandanten der Gendarmerie sowie andere Offiziere und Gendarmen Revolverschüsse ab. Ferid wurde getötet, der

Gouverneur und ein Gendarm verletzt.

Anmeldung ausdrücklich zu erklären,

Griechenland.

Der König hat gestern ein Dekret unterzeichnet, durch das Dragumis, der Generalgouverneur von Kreta, zum Generalgonverneur von Mazedonien ernannt wird. Am Abend reiste der König nach Saloniki ab.

Serbien.

Das gesamte Kabinett ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ gestern zurückgetreten.

Das Pressebureau veröffentlicht in einem Bulletin drei serbische Noten an die bulgarische Regierung und be⸗ gründet diese Veröffentlichung mit ber Veröffentlichung eines diplomatischen Schriftwechsels durch die bulgarische Regierung. Die erste Note bezieht sich obiger Quelle zufolge auf den serbischen Vorschlag einer Vertragsrevision. Die zweite enthält den Vorschlag Serbiens, zu demobilifieren und den fffektiobestand auf ein Viertel herabzusetzen. Die dritte Note, die vorgestern übergeben wurde, ist die serbische Antwort auf die bulgarische Note, in der die bulgarische Regierung der Demobilisierung nur bedingungsweise zustimmt. In der serbi⸗ schen Note wird erklärt, die serbische Regierung halte ihren Vorschlag aufrecht, daß man sofort zu einer bedingungslosen Demobilisierung schreiten solle, und ga die Ministerpräsidenten der Verbündeten in St. Petersburg zufammen kommen sollten, um sich zu verständigen. Wenn man nicht zu einem Einver⸗ nehmen gelange, solle das Schiedsgericht entscheiden, und zwar auf einer neuen breiten Grundlage, die alle Fragen über das Condominium umfaßt, ohne die Lebensinteressen Serbiens zu berühren. . Lösung 6 zwischen Bulgarien einerseits und Serbien, Griechenland und Montenegro andererseits stattfinden.

Bulgarien.

Wie die „Agence Bulgare“ meldet, hat der serbische Ge⸗ sandte Spalaikowitsch vorgestern die Antwort der serbi⸗ schen Regierung überreicht, in der die Vorschläge Bul⸗ gariens, betreffend die Demobilisierung, abgelehnt werden, und ist am Abend nach Belgrad abgereist.

Nach dem gestrigen Ministerrat ist der Ministerpräsident Dr. Danew vom König in Audienz empfangen worden.

Wie die „Agence Bulgare“ meldet, hat der bul⸗ garische Gesandte in Athen den Auftrag erhalten, neuerlich energisch gegen die Bedrückungen Einspruch zu erheben, die von den griechischen Behörden gegenüber ben in Saloniki und den besetzten Gebieten wohnhaften Bulgaren ausgeübt worden sind.

Montenegro.

Wie amtlich mitgeteilt wird, ist der Ministerpräsident Wukatitsch vorgestern nach Ipek gereist, um sich von dort nach Belgrad zu begeben und sodann die Reise nach St. Peters⸗ burg zur eventuellen Konferenz der vier Minifterpräsidenten fort⸗

zusetzen. Afrika.

Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ aus Derna hatte der General Tassoni nach der Einnahme des Lagers von Bukrat die Verfolgung des Feindes am 18 bis nach Pasciara und Gubbg fortgesetzt. Am 19. ging der Marsch fast ohne Wider⸗ stand des Feindes bis nach Ain⸗Mara, wo General Tassoni auf die Nachricht von der Einnahme des Lagers bei Ettangi durch General Salsa Halt machte. Die Italiener verloren an den beiden Tagen 10 Verwundete, darunter einen leicht verwundeten Offizler. Die Verluste des . hält man für bedeutend, da eiwa 20 Leichen, die der Feind längs der Straße hatte liegen lassen, aufgefunden worden sind. Nugenblscklich halten die Generale Tassoni und Salsa miteinander Fühlung durch Streifwachen, die nirgends mehr auf den Feind gestoßen find.

37. Wettbewerbprüfung für Marinechronometer.

Die Deutsche Seewarte in Hamburg erläßt folgende Auf⸗ forderung zur Beteiligung an der 37. Chronometerwett⸗

bewerbprüfung:

9 Zeitpunkt der Prüfung. Die 37. Wettbewerbprüfung für Marinechronometer wird in der Zeit vom J. November 1913 bis zum 20. April 1914 in der Abteilung IV der Deutschen Seewarte abgehalten werden. Als letzter Tag für die Anmeldung von Chrono metern zum Wettbewerb ist der 25. Oktober 1913, unk für die Ein⸗ lieferung der Instrumente der 29. Oktober 1913 festgesetzt worden. Instrumente, die später angemeldet oder eingeliefert werden, können zur Wetthewerbprüfung nicht mehr zugelassen werden.

27). Bedingungen für die Zu assung zur Prüfung. Es steht jedem im Gebiete des Deutschen Reschs an ässigen und selbständigen Uhrmacher, der sich als solcher durch Lehrbriefe oder Zeugnisse von Uhrmacherschulen ausweist, frei, bis 20 Chronometer „deutscher Arbeit. zur Prüfung einzuliefern. Die Deutsche Seewarte behält sich vor, Chronometer, die nicht in den letzten zwölf Monaten gereinigt und mit neuem Oel versehen worden nd, und solche, die alter als drei Jahre sind. von der Prüfung K Unter „Chronometer deutscher Arbeit? werden solche Instru⸗ mente verstanden, deren gesamte Teile mit alleiniger Aus⸗ nahme von Palladiumspirale und Nigdelstahlunruhe in Deutschland an⸗ gefertigt sind, und deren Zusammensetzung und Feinstellung (Reglage) don deutschen Chronometer⸗ oder Uhrmachern erfolgt ist. (Ausländische Ketten und Zugfedern dürfen demnach nicht mehr verwendet werden.) Bei der Anmeldung zum Wettbewerb ist eine ausdrückliche Er⸗ llärung darüber abzugeben, daß obige Bedingungen erfüllt sind. Nähere Einzelheiten über die Konstrukkion und die Anfertigung sind

Fragebogen, der von der Deutschen wird, anzugeben. Weiter ist bei der daß der Einlieferer mit untenerwähnten Prüfung der technischen Ausführung einverstanden ist, daß er die Instrumente der Deutschen Seewarte. solange zur Verfügung stellt, bis eine Entscheldung des Reichsmarineamts über den Ankauf getroffen worden ist sowie daß er gegebenenfalls bereit ist, die Chronometer zu den unter Nr. 6 angegebenen Bedin ungen an die flatserliche Marine abzugeben. Die Einlieferer müffen ch schließlich damit einverstanden erklären, daß ihre Werkstätten und Arbeitsmlttek ohne besondere vor⸗ herige Benachrichtigung durch Beamte der Marineverwaltung be— sichtigt werden. Die unten erwähnten Sachverständigen können, falls ö ,. erscheint, zur Besichtigung der Werkstätten herangezogen

erden. Mit dem Namen des Einlieferers und der Nummer des Chrono⸗ meters sind zu versehen 1) das Zifferblatt, 2) der Hauptdeckel des Innenkastens, 3) der Schutzdeckel des Innenkafteng. Beh den Messing⸗ gehäuse und dem Unterteil des Innenkastenz genügt die Anbringung iner Nummer. Auf der Zeiger welle ist zum Stellen der Zeiger ein Vierkant anzubringen, zu dem der Au fgiebschlüffei paßt. Bei den Fünen und Ueberkasten sind sämtliche geleimten Teile, mit Ausschluß der durch Falze ineinander efügten Seitenteile, durch Mefsing⸗ schrauben bezw. Stifte (je ke zu befestigen. Bel den Bodenplatten Rr Innenkaften find diefe Schrauben nach aufen sichtkar durch die Sloffbekleidung hindurch zu zleß en. Uußerdem sind der Schutz deckel und der Hauptdeckel der Innenkasten in der Weife zu befestigen, daß

besonderen über sandt

in einem See warte

der Vornahme der

sie durch einfaches Herauszlehen eines durch sämtliche Oesen des Scharniers hindurchführenden horizontalen Metallstiftes abzunehmen sind. Es wird empfohlen an dem metallenen Deckelhalter (am Unter⸗ kasten) statt der Schraube mit . eine solche ohne Kopf zu ver⸗ wenden. Zur Anfertigung der Kasten darf nur vollkommen trockenes Holz verwendet werden. eiter sind beide Kasten mit einer dauer— haften Polltur zu versehen; unpollerte Kasten sind nicht zulãssig.

Vor Beginn der Tempergturunterfuchung werden saͤmtliche ein⸗ gelieferten Chronometer bezügfich ihrer ee ch Ausführung sowie daraufhin geprüft, ob die obi en Bedingungen über den deutschen Ursprung' erfüllt sind. Diese Prüfung wird dur Sachverstãndige, die von der Deutschen Seewarte vor Beginn der Prüfung einberufen werden, ausgeführt. Die Beratungen finden untẽr dem Vorsitz des Direktors und unter Teilnahme des Vorstands der Abteilung Y der Deutschen Seewarte statt; das Ergebnis der Prüfung wird in einer Verhandlunggaufnahme niedergelegt. Chronomeier, die von den Sachverständigen als minderwertig in der technischen Ausführung be⸗ zeichnet werden, oder den Bedingungen bezüglich des deutschen Ursprungg' nicht genügen, bleiben von? der Teilnahme an der Wett⸗ bewerbprüfung ausgeschlossen.

3 rüäfungs ordnung. Die zugelassenen Chronometer werden zunächst auf ihren , . zwischen dem ersten und zweiten Gangtage einer zehntäglgen Prüfung bei Zimmer⸗ temperatur unterzogen. Instrumente, die einen größeren Gangunter⸗ schied als 13 06 zeigen, werden von der Wettbewerbprũfung aug⸗ geschlofsen und den Einlieferern zurückgegeben.

Die Chronometer werden alsdann im Prüfungsraum der Ab⸗ teilung IV der Deutschen Seewarte allmählich auf 306 Cels. erwärmt; . werden je 10 Tage lang die Mitteltemperaturen

00 250 200 150 100 556 59 100 150 290 250 300 innegehalten, und zwar werden beim Uebergange von Dekade zu Dekade stets allmähliche Temperaturänderungen) vorgenommen. Schließlich wird die Temperatur wieder bis auf Zimmertemperatur vermindert! Die während der Anfangs- und Schlußperiode erhaltenen Gangwerte werden bei der Einteilung der Chronometer in Klassen nicht in ö gezogen.

H. Einteilung in Klassen. Nach beendigter Prüfung werden sämtliche Chronometer, soweit sie sich überhaupt als brauchbar für die Schiffahrt erweisen, in vier Klassen eingeordnet, für die die Höchstbeträge der weiter unten erklärten Gütezählen folgendermaßen festgesetzt worden sind:

Klasse 1 II III IV A-2B 0 2350 55 00 62 50 103 00 B C 0.010

0.75 1.20 160 2.50 0.015 0025 0.050

Diese Größen A, B und C werden berechnet aus den mittleren täglichen Gängen, die während der einzelnen Dekaden beobachtet worden sind. Zur Bestimmung der Größe A werden die bei gleichen Temperaturen erhaltenen Gänge paarweife zn einem Mittelwerte vereinigt; es wird dann der größte Unter chied dieser Mittel⸗ werte gleich A gesetzt. Bezeichnet ferner B! den größten Unter⸗ schied der täglichen Gänge von zwei aufeinander folgenden Dekaden, r den Unterschied der Temperatur während dieser beiden Zeltabschnitte und DP den Unterschied der höächsten und niedrigsten während der Prüfung überhaupt vorgekommenen mittleren Dekadentemperatur, so ist

BS BV - Æ A. In dieser Formel sind die algebraischen Vorzeichen von B' und A zu berücksichtigen. Bei der Ableitung von A und B“ werden die Vor⸗ zeichen in dem Sinne: „Gangwert bei höherer Temperatur minus Gangwert bei niedrigerer Temperatur“ gewählt. Endli erhält man den Wert der täglichen Beschleunigung (Akzeleration) 6 deg täglichen Gangeg, indem man den Unterschied der Gänge bildet, die während zweier zur Mitte der Unter suchung⸗ zeit symmetrisch gelegener Dekaden beohachtet worden find, und diesen Unterschied durch die Anzahl der zwischen der Mitte beider Dekaden liegenden Tage dividiert. Da das Ergebnis nur dann zuverlässig ausfällt, wenn der Divisor groß ist, so werden ausschließlich die beiden äußersten Dekadenpaare' (390 lund 25) o) in der angegehenen Weise zur Berechnung der Beschleunigung heran— gezogen. Der Mittelwert beider Bestimmungen ist gleich O zu setzen. Innerhalb der einzelnen Klassen werden die Chronometer nach dem Wert der Summe A4 2B4 6 geordnet, wobei die Vorzeichen der Summanden nicht zu berücksichtigen sind.

5) Preiserteilung. Vom eichsmarineamt sind für die sechs besten Chronometer, die die Bedingungen der Klasse erfüllt haben, Preise im Betrage von 0 12600, 1100, S 1600, AM 900, S. S00 und S (700 ausgesetzt worden. Ein Chronometer, dag bereits in einer früheren Wertbewerbprüfung einen Preis er halten hat, kann nicht nochmals durch einen Preis ausgezeichnet werden.

6) Ankauf. Das Reichsniarineamt behält sich das Recht des Ankaufs bei freter Wahl zu folgenden Preifen bor:

Für ein Chronometer der Klaffe

II ö. . III oder IV 600.

Dieser Betrag wird außer dem etwa zuerkannten Preise gezahlt.

Die Fabrikanten sind verpflichtet, die angekauften Chronometer sofort mit neuem Oel zu versehen oder zu reinigen, falls die Deutsche Seewarte ihnen eine entsprechende Aufforderung zugehen läßt. Die Kosten für die Hin⸗ und Rückbeförderung zur Deutschen Seewarte ö zu einer zu bestimmenden Werft) sind von den Fabrikanten zu ragen.

Zeugnisse für die untersuchten Chronometer und Veröffentlichung der Prüfungsergebnisfe. Nach Beendigung der Wettbewerbprüfung wird über jedes zur Prüfung eingelieferte Chronometer, dessen Gütezahlen die oben für die Klasse I angegebenen Höchstbeträge nicht überschreiten, ein amtliches Zeugnis ausgestellt. Darin werden die mittleren Gangwerte während der einzelnen De⸗ kaden, die daraus abgeleiteten Gütezahlen sowie die Nummer der Klasse angegeben. Ueber die Anordnung und die Ergebnisse der Prüfung wird ein eingehender Bericht in den Annalen der Hydrographie ufw.“ veröffentlicht werden; durch Verteilung von Sonderabdrücken dieses Berichts (auch an Uhrmacherzeitungen) wird dafür Sorge getragen, daß diese Ergebnisse in Fachkreisen Verbreitung finden.

8) Einlieferung der Chronometer und all emeine Bestim mungen. Die Deutsche Seewarte richtet an die Enn cen das Ersuchen, die zur Prüfung bestimmten Chronometer, wenn irgend möglich, persßnlich zu überbringen. Bel Sendungen durch die Post ist die Adresse; ‚Beutsche Seewarte, Abteilung 18, Ham⸗ burg 9, Stintfang“, zu benutzen. Es empfiehlt sich bel Postsendungen, die Aufgabepostanslalt von der Auflteferung bereits 43 Stunden vorher in Kenntnis zu setzen und unter Angabe der Adresse sowie des Inhalts und des Zwecks der Sendung um möglichste Sorgfalt während der Be⸗ förderung zu bitten. Falls der Zug, mit dem die Chronometer in Hamburg eintreffen, der Abteilung 17 der Deutschen Seewarte mit Bestimmt heit angegeben werden kann, wird ein Beamter die Sendung am Bahnpostamt in Empfang nehmen. In diesem Falle ist die Sendung mit der Bezeichnung postlagernd. zu versehen. Auf Grund der bis! herigen Erfahrungen mögen noch die folgenden Vorsichts maß⸗ regeln für die Versendung der Chronomeser vorgeschlagen werden; a. Man setze die Unruhe durch Unterschieben von Korkstückchen oder Paplerstreifen fest, sodaß jede Bewegung verhindert wird. b,; Man nehme das Chronometer aus der Kardanischen Auf⸗ hängung heraus und lege eg nach vorheriger Umhüllung mit dem Zifferblatt nach unten 9 den Boden des Innenkastens. . Man stelle den Kardanischen Ring durch Einschieben des Feststell⸗ hebels und scharfes Anziehen der Klemmfchraube fest. 4. Man fülle den ganzen freibleibenden Raum im Innenkaffen mit trockenem, staub⸗ ,, Werg oder ie nen, (Volzwolle ist ungeeignet), um jede

wegung des Gehäuses zu verhindern. 6. Das im eber kasten be= findliche Chronometer ist in einem Weldenkorbe mit Hilfe von elastischem und möglichst flaubfreiem Füllmaterial (Seegrag, Holzwolle usw.) festzusetzen. f. Zwei Chronvmeter können in einem Korbe

untergebracht werden, doch so, daß jede unmittelbare Berũhrung jwischen ihnen durch das Füllmaterial verhindert wird. .

Neber den Empfang der Chronometer wird jedem Einlieferer eine amtliche Hescheinigung zugestellt; die Aushändigung der Chronometer erfolgt nach beendigter Prüfung gegen Rückgabe dieser Beschei äng, Auswärtigen Uhrmachern werden die Chronometer auf Wuns obiger Weise verpackt mit der Post zurückgeschickt, doch übernimmt die Deutsche Seewarte keine Verantwortung für etwaige Beschãdigung der Instrumente infolge der Beförderung oder der erpackung. Die Chronometer werden nur dann auf ihren Wert während der Poft⸗ beförderung versichert, wenn dies von dem Einlieferer ausdrucklich ge⸗ fordert wird. Die Auslagen für die Verpackung, für die Beförderu zur Post und für etwaige Ve ung sind der Abteilung IV . zuerstatten. Alle auf die Wettbewerbprũfung sind an die Deutsche Seewarte zu richten.

2 e nn Eine Versicherung der Chronometer gegen irgend eine Beschädigung durch höhere Gewalt (Feuer, Wafer ut) sowie gegen Einbruchdiebstahl findet durch die Deutsche Seewarte nicht statt, in diesen . sind gegen sie 3 nicht zu erheben, und wird von ibr kein Schadenersaß geleitet. Sse haftet fir die Chronometer sonst nur insoweit, als sie berpflichtet ift, die Uhren mit der Sorgfalt zu behandeln, dle sie in eigenen Angelegenheiten anwendet. G 690 des

Bürgerlichen Gesetzbuchs.) t genommen, .

bezüglichen Anfragen

19) Benachrichtigung. Es ist in Aussi von einer noch zu bestimmenden Wettbewerbprüͤfung ab nur no deutsche Nickelstahlunruhen Verwendung finden sollen. Ueber den Zeitpunkt wird s. 3. das Nähere in der Aufforderung! bekannt ge⸗ geben werden. Behm.

BParlamentarische Nachrichten.

Der Schlußhericht über die vorgestrige Sitzung des Reichs⸗ tags befindet sich in der Ersten Beilage. h

Nach amtlichen Ermittelungen erhielten, wie W. T. B.“ meldet, bei der Reichstagsersatzwahl im Wahl kreffe Für stentum Wald eck der Amtsgerichtsrat Vietmeyer, Burg⸗ dorf i. H. (wirtsch. Vgg.), 6327 und P. Friedrich Naumann, Schöneberg bei Berlin (fortschr. Volksp. ), 6569353 Stimmen. Naumann ist somit gewählt. Bei 14265 Wahlberechtigten wurden 12920 gültige Stimmen abgegeben. Zersplittert waren 23 Stimmen.

Der Majoratsbesitzer Graf Dr. Skorzewski⸗Radomice, Czerniejewo bei Schwarzenau im Kreise Witkowo, erbliches Mitglied des preußischen Herren⸗ hauses, ist obiger Quelle zufolge am 20. 8 M in Warschau, wohin er sich vor einigen Tagen begeben hatte, gestorben.

Der sozialdemeokratische Reichstags abgeordnete August Kaden, der den Wahlkreis Dresden rechts der Elbe vertrat, ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ vorgestern mittag nach längerem Leiden in Dresben gestorben.

Wladimir von

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Zur Lohnbewegung der Webereiarbeiter in Bocholt und Umgegend (gl. Nr. 145 d. Bl.) teilt die „Rh.⸗Westf. Zig. folgendes mit: Da. die Arbeiter der Firma Cohen, Coßmann u. Co. die wegen Lohnstreittgkeiten eingereichte Kündigung nicht zurückgenommen haben und am Montag (heute) in“ den Streik eintreten werden, hat die Fabrikantenvereinigung am Sonnabend mit der Aussperzung der in Bocholt und im benachbarten Rheda beschäftigten Textilarbeiter begonnen. Von den in Betracht kommenden 6500 Arbeitern sind 4000 ausgesperrt worden, der Rest soll am kommenden Sonnabend ausgesperrt werden. Gin wesentlicher Teil der Arbeiter ist im christlichen Textilarbeiterberbande organisiert. Die Arbeitgeber sind entschlossen, solange auszusperren, bis die aus ständigen Weber der Firma Cohen, Coßmann u. Co. die Arbeit wieder aufgenommen haben, die ihrerseits aber wieder beschlossen haben, von dem Verlangen einer Lohnerhöhung unter keinen Umständen abzugehen.

(Weitere Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage)

Kunst und Wissenschaft. Die große Berliner Kun stausstellung 1913.

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Dle großen Berliner Kunstausstellungen hatten in den letzten Jahren jedesmal noch irgend eine Besonderheit, die ihre Anziehungs⸗ kraft steigerte; meist rückblickende und Sammelausstellungen von Werken einzelner herborragender Künstler, die denn auch ihren Zweck erfüllten. Diesmal wurde das Regierungsjubilaum Seiner Majestãt des Kaisers und Königs zum Anlaß genommen, die Ausstellung nicht nur anztehend, sondern „mik einer aus⸗ ö Feierlichkeit zu gestalten. Außer Gesamtausstellungen dreier Künstler, von Stucks, Schönlebers und Schmutzers, veranstaltete man rückschauende Abteilungen für Werke der Architektur und Malerei, die in die letzten 25 Jahre fallen, und nach den Worten des Kataloges follen diefe gerade den ‚Künstlerischen Kern der Ausstellung bilden. Die Idee ist wirklich ausgezeichnet und nur, wer bon den Schwierigkeiten eines derartigen Riesenunternehmeng in Deutschland, wo gleichzeitig fünf große Ausstellungen stattfinden, keine Ahnung hat, kann allzu kritisch auf manche Lücken weisen, die auch einem oberflächlichen Beschauer nicht entgehen. Aber nicht darauf kommt eg in erster Reihe an, was fehlt, sondern, wie das, was geboten wird, ausgefallen ist. Und da man denn gleich sagen, daß die Sache gelungen ist, daß im großen ganzen ein Ueberblick über die Produktion deutscher Künstler gewonnen werden kann. Der Uebersichtlichkeit halber ist die folgende Würdigung nach Städten geordnet, die als ausgesprochene Ful qlf en gelten.

Den wichtigsten Teil der rückschauenden Abteilung bilden die Münchner, von denen von Stuck mit einer Anzahl von 50 Bildern vertreten ist. Von ihm n, wie von dem Karlsruher Schön⸗ leber soll später die Rede sein. München hat ja so viele Rich⸗ tungen und Schulen, d an eine Vollständigkeit nicht zu denken war. Das, was dabon hier zu seben ist, gibt aber einen ungefähren Begriff von dem Schaffen der letzten Künstlergeneration. Da ist vor allem Leibl mkt einem Bildnis vertreten, das jeder Gemãldegalerie ur wahren Zierde gereichen würde. Von Lenbach ist ein etwas von . Art abweichendes Frauenbildnis da, auch Defregger tritt vielleicht nicht stattli enug auf; von Uhde gelang es, eines seiner ergreifendsten Bilder, den bekannten Heiligen

bend bekommen. Damit wäre die ältere Grneraton unter . Münchner

8 achtung erregte. interessante